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Änderungstext
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung*
Vom 26. August 2009
(GVBl. Nr. 11 vom 05.09.2009 S. 480)
Es wird verordnet aufgrund von
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Regelung des Schiffsverkehrs auf den Gewässern des Freistaates Sachsen (Sächsische Schifffahrtsverordnung - SächsSchiffVO) vom 12. März 2004 (SächsGVBl. S. 123) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift der Sächsischen Schifffahrtsverordnung wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
SächsSchiffVO - Sächsische Schifffahrtsverordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Regelung des Schiffsverkehrs auf den Gewässern des Freistaates Sachsen |
"SächsSchiffVO - Sächsische Schifffahrtsverordnung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Regelung des Schiffsverkehrs auf Gewässern im Freistaat Sachsen". |
2. § 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
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(1) Diese Verordnung gilt für die in der Anlage 3 (zu § 36 Abs. 2) SächsWG genannten Gewässer im Freistaat Sachsen sowie für die dazugehörigen Häfen und Umschlagstellen. | "(1) Diese Verordnung gilt für folgende Gewässer im Freistaat Sachsen sowie für die dazugehörenden Häfen und Umschlagstellen:
|
b) Absatz 2 Nr. 1 bis 9 wird wie folgt gefasst:
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(2) Soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist, finden Anwendung in ihrer jeweils geltenden Fassung:
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(Stand: 17.02.2021)
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