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LuftZuVO - Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Luftverkehrsverwaltung
- Sachsen-
Vom 23. August 2006
(GVBl. Nr. 10 vom 31.08.2006 S. 438; 25.09.2006 06; 02.03.2012 S. 163 12; 09.04.2019 S. 289 19;)
Überschrift geändert 12;
Es wird verordnet:
§ 1 Zuständigkeiten der Landesdirektion Sachsen 06 12 19
Der Landesdirektion Sachsen werden für das Gebiet des Freistaates Sachsen folgende Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung übertragen:
ausgenommen auf dem Gelände innerhalb der Flughafenbegrenzung nach der zu erlassenden und im Sächsischen Amtsblatt zu veröffentlichenden Bekanntmachung des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Begrenzung der Flughafengelände und auf den Sicherheitsflächen nach § 12 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 des Luftverkehrsgesetzes der Verkehrsflughäfen Leipzig/Halle und Dresden sowie im Umkreis von 1,5 km Halbmesser um den Flughafenbezugspunkt nach § 12 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 des Luftverkehrsgesetzes des Verkehrsflughafens Leipzig/Halle;
(Stand: 08.07.2022)
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