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Regelwerk

Änderungstext

Richtlinien zur Durchführung der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und mit Eisenbahnen

Vom 22. Juli 2005
(MBl. Nr. 32 vom 22.07.2005 S. 790)


Der Gem. RdErl. d. Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr, d. Ministeriums für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie und d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz v. 30. Juli 2002 (SMBl. NRW. 924) wird wie folgt geändert:

Die Nr. 1 - Allgemeine Richtlinien - wird wie folgt gefasst:

alt neu
Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE - Durchführungsrichtlinien) - RSE - sind am 9.4.2002 (Verkehrsblatt 2002, Heft 9, S. 323) neu gefasst worden.

Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren.

 "Die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahnen (GGVSE -Durchführungsrichtlinien) - RSE - sind am 20. Januar 2005 (VkBl. 2005, Heft 5, S. 138) neu gefasst worden.

Ich bitte, nach diesen Richtlinien zu verfahren.

Gleichzeitig werden die GGVSE-Durchführungsrichtlinien - RSE - vom 20. Juni 2003 (VkBl. 2003, S. 418) aufgehoben."

Die Nr. 2 - Besondere Richtlinien - wird wie folgt geändert:

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