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Gesetz über die Vereinbarung und die Zusatzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben
- Mecklenburg-Vorpommern -
Vom 12. November 1992
(GVOBl. M-V 1992, S. 660)
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Der nachstehenden Vereinbarung und Zusatzvereinbarung zwischen der Bundesregierung und dem Land Mecklenburg-Vorpommern über die Ausübung der schiffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben wird zugestimmt.
Der Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung * und die Zusatzvereinbarung nach ihren Regelungen im § 11 und Artikel 3 in Kraft getreten sind, wird von dem Innenminister im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern bekanntgegeben.
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Schwerin, den 12. November 1992
*) Die Vereinbarung hat die Gl. Nr. 9510- 2.
ENDE |
(Stand: 29.03.2021)
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