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Regelwerk
Änderungstext

Anordnung zur Änderung der Anordnung über Zuständigkeiten im Hafenverkehrs- und Schifffahrtsrecht
- Hamburg -

Vom 6. August 2019
(Amtl. Anz. Nr. 63 vom 13.08.2019 S. 1125)



Die Anordnung über die Zuständigkeiten im Hafenverkehrs- und Schifffahrtsrecht vom 23. Mai 1980 (Amtl. Anz. S. 905), zuletzt geändert am 29. September 2015 (Amtl. Anz. S. 1697, 1709), wird wie folgt geändert:

1. Abschnitt III wird wie folgt geändert:

1.1 In Nummer 2.2 wird der Klammerzusatz "(Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 227)" durch die Textstelle "(HmbGVBl. S. 227), zuletzt geändert am 6. August 2019 (HmbGVBl. S. 253), in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

1.2 In Nummer 3.1 wird die Textstelle " § 12 des Hafenverkehrs- und Schifffahrtsgesetzes und" gestrichen.

1.3 In Nummer 3.2 wird die Bezeichnung " § 37 Absatz 2" durch die Bezeichnung " § 40 Absatz 2" ersetzt.

2. Abschnitt V wird wie folgt geändert:

2.1 Hinter Nummer 1.2 wird die Bezeichnung " § 37 Absatz 2 Nummer 4" durch die Bezeichnung " § 40 Absatz 2 Nummer 4" ersetzt.

2.2 Hinter Nummer 1.2 werden folgende Nummer 1.3 und 1.4 angefügt:

"1.3 nach § 41a der Hafenverkehrsordnung über das Einleiten von Ballastwasser,

1.4 nach § 41b der Hafenverkehrsordnung über das Einbringen von Sedimenten,".

2.3 Hinter Nummer 1.2 wird folgende neue Nummer 2 eingefügt:
(Red.Anm. : Sinngemäß hinter Nummer 1.4 eingefügt)

"2. die Erteilung einer Erlaubnis nach § 41a Absatz 2 der Hafenverkehrsordnung,".

2.4 Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3.

ID: 191684

ENDE

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(Stand: 15.08.2019)

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