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Gesetz über das Durchführungsabkommen vom 14. Juni / 7. August 1967 zum Staatsvertrag mit dem Lande Niedersachsen über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse in Cuxhaven und im Gebiet der Elbmündung
- Hamburg -
Vom 22. September 1967
(HmbGVBl. 1967 S. 285)
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:
Dem am 14. Juni/7. August 1967 unterzeichneten Durchführungsabkommen zu Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 3 des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Lande Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (≫Cuxhaven-Vertrag≪) wird zugestimmt.
(1) Das Durchführungsabkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.
(2) Der Tag, an dem das Durchführungsabkommen nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.
___________________
*) In Kraft getreten am 1.10.1969 gemäß der Bekanntmachung vom 02.10.1969 (HmbGVBl. S. 195)
ENDE |
(Stand: 01.07.2019)
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