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Regelwerk

Gesetz über das Durchführungsabkommen vom 14. Juni / 7. August 1967 zum Staatsvertrag mit dem Lande Niedersachsen über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse in Cuxhaven und im Gebiet der Elbmündung
- Hamburg -

Vom 22. September 1967
(HmbGVBl. 1967 S. 285)



Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz:

Artikel 1

Dem am 14. Juni/7. August 1967 unterzeichneten Durchführungsabkommen zu Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 3 des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Lande Niedersachsen vom 26. Mai/4. Juni 1961 (≫Cuxhaven-Vertrag≪) wird zugestimmt.

Artikel 2 *

(1) Das Durchführungsabkommen wird nachstehend mit Gesetzeskraft veröffentlicht.

(2) Der Tag, an dem das Durchführungsabkommen nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.

___________________
*) In Kraft getreten am 1.10.1969 gemäß der Bekanntmachung vom 02.10.1969 (HmbGVBl. S. 195)

ENDE

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