Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, Gefahrgut

Verwaltungsvorschrift des Ministerium für Verkehr und Infrastruktur und des Innenministeriums zur Umsetzung der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle
- Baden-Württemberg -

Vom 28. September 2011
(GABl. Nr. 8 vom 28.09.2011 S. 515)


1. Erlangt eine Hafenbehörde im Rahmen ihrer üblichen Pflichten Kenntnis davon, dass ein Schiff in einem Hafen offensichtliche Auffälligkeiten aufweist, die die Sicherheit des Schiffes oder eine unangemessene Gefährdung für die Meeresumwelt darstellen können, unterrichtet sie unverzüglich die für die Hafenstaatkontrolle zuständige Seeschifffahrtsbehörde (Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft - BG Verkehr -. Dienststelle Schiffssicherheit - Hafenstaatkontrolle, Tel. 040 361 37 297, Bereitschaftsdienst Tel. 040 361 37 100, Fax 040 36 137 295, E-Mail psc-germany@bg-verkehr.de).

2. Die Unterrichtung nach Nummer 1, die vorzugsweise in elektronischem Format zu erfolgen hat, muss mindestens folgende Angaben umfassen:

3. Die Berichtspflicht nach den Nummern 1 und 2 gilt entsprechend für die Polizeidienststellen mit wasserschutzpolizeilichen Aufgaben.

4. Die nach dem Hafensicherheitsgesetz zuständige Behörde übermittelt der für die Hafenstaatkontrolle zuständigen Seeschifffahrtsbehörde (siehe Nummer 1) Informationen über Schiffe, denen aufgrund des Hafensicherheitsgesetzes der Zugang zu einem Hafen verweigert wurde oder die aufgrund des Hafensicherheitsgesetzes eines Hafens verwiesen wurden.

5. Schiff im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift ist ein seegehendes Fahrzeug, das keine deutsche Flagge führt und auf das eines oder mehrere der folgenden Übereinkommen mit ihren Protokollen und Änderungen sowie die damit zusammenhängenden rechtlich bindenden Kodizes in der jeweils geltenden Fassung Anwendung finden:

6. Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt für die Dauer von sieben Jahren.

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.03.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion