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Regelwerk; Gefahrgut

Verwaltungsvorschrift zur Übernahme der Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
- Berlin -

Vom 22. November 2024
(ABl. Nr. 51 vom 06.12.2024 S. 3798)



Bekanntmachung vom 22. November 2024

MVKU IV D 22

Telefon: 9025-1709 oder 9025-0, intern 925-1709

Verwaltungsvorschrift zur Übernahme der Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in Angelegenheiten

  1. der Fahrzeugtechnik (nicht schienengebundene Straßenfahrzeuge)
  2. der Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr, der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen und der sonstigen Einrichtungen der technischen Fahrzeugüberwachung
    (Kraftfahrsachverständigenwesen)
  3. der Fahrzeugzulassung
  4. des Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrechts
  5. der Berufskraftfahrerqualifikation
  6. des Krisenmanagements und der zivilen Notfallvorsorge

Auf Grund des § 6 Absatz 2 Buchstabe a AZG wird bestimmt:

1. Die im Amtsblatt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (Verkehrsblatt) nach Zustimmung, nach Abstimmung, nach Anhörung oder im Einvernehmen mit den obersten Landesverkehrsbehörden in den Bereichen der Fahrzeugtechnik (nicht schienengebundene Straßenfahrzeuge), des Kraftfahrsachverständigenwesens, der Fahrzeugzulassung, des Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrechts, der Berufskraftfahrerqualifikation und des Krisenmanagements und der zivilen Notfallvorsorge veröffentlichten Verwaltungsvorschriften finden im Land Berlin unverändert Anwendung. Sofern abweichende Regelungen ergehen, werden sie im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht.

2. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.


ENDE

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(Stand: 20.12.2024)

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