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Eigenkapitalbescheinigung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr |
Anlage 1 (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2) |
Das Unternehmen:
verfügt am Stichtag:
über folgendes Eigenkapital:
I. | Kapital | _________________ |
II. | Kapitalrücklage | _________________ |
III. | Gewinnrücklagen: | _________________ |
1. gesetzliche Rücklage | _________________ | |
2. Rücklage für eigene Anteile | _________________ | |
3. satzungsmäßige Rücklagen | _________________ | |
4. andere Gewinnrücklagen | _________________ | |
IV. | Gewinnvortrag/Verlustvortrag | _________________ |
V. | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag | |
_________________ |
Eigenkapital
Auf Grund der vorgelegten Unterlagen wird hiermit das ausgewiesene Eigenkapital bestätigt. Von der Ordnungsmäßigkeit der Unterlagen habe ich mich/haben wir uns überzeugt.
______________________________ (Ort, Datum) |
______________________________ (Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, der Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder des Kreditinstituts) |
Zusatzbescheinigung nach § 2 Abs. 3 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr |
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 3) |
für das Unternehmen:
Dem Eigenkapital, das nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr nachgewiesen ist, sind folgende Beträge hinzuzurechnen:
1. | Nicht realisierte Reserven im | |
a) unbeweglichen Anlagevermögen | ___________ | |
b) beweglichen Anlagevermögen | ___________ | |
Summe ___________ | ||
2. | Darlehen/Bürgschaften mit Eigenkapitalfunktion im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 2 der Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr |
|
a) ___________ (Person) | ___________ | |
b) ___________ (Person) | ___________ | |
c) ___________ (Person) | ___________ | |
Summe ___________ | ||
3. | Unbelastetes Privatvermögen des persönlich haftenden Unternehmers | |
a) Grundstücke | Verkehrswert | |
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
b) Bankguthaben | ||
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
c) Forderungen (nicht Gesellschafterdarlehen) | ||
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
d) sonstige Vermögensgegenstände (bitte bezeichnen) | ||
___________ | ___________ | |
___________ | ___________ | |
___________ | ___________ | |
Summe ___________ | ||
4 | Zu Gunsten des Unternehmens beliehene Gegenstände des Privatvermögens der Gesellschafter: | |
a) Grundstücke | Höhe der Beleihung | |
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
b) Sicherungsübereignungen | ||
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
c) Sicherungsabtretungen | ||
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
___________ (Person) | ___________ | |
Summe ___________ | ||
Gesamtsumme aus 1. bis 4.: | ___________ |
Die oben aufgeführten Beträge wurden dem Unterzeichner sowohl dem Grunde nach als auch in der Höhe
( ) nachgewiesen.
( ) plausibel gemacht. Stichtag ist der:
______________________________ (Ort, Datum) |
______________________________ (Stempel und Unterschrift des Wirtschaftsprüfers, vereidigten Buchprüfers, Steuerberaters, Steuerbevollmächtigten Fachanwalts für Steuerrecht, der Wirtschaftsprüfungs-, Buchprüfungs- oder Steuerberatungsgesellschaft oder des Kreditinstituts) |
Anlage 3 zu § 4 Abs. 6, § 6 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Satz 4 und § 8 Abs. 2 |
Drucktechnische und datenverarbeitungsbedingte Abweichungen sind zulässig.
EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT
(Dickes beigefarbenes Papier - Format DIN A4)
D
|
IHK |
BESCHEINIGUNG ÜBER DIE FACHLICHE EIGNUNG FüR DEN
INNERSTAATLICHEN UND GRENZUBERSCHREITENDEN GÜTERKRAFTVERKEHR
Nr. |
Die Industrie- und Handelskammer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bescheinigt Folgendes:
berechtigt.
Durch diese Bescheinigung wird der ausreichende Nachweis der fachlichen Eignung gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehrners im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr sowie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise für die Beförderung von Gütern und die Beförderung von Personen im Straßenverkehr und über Maßnahmen Zur Förderung der tatsächlichen Inanspruchnahme der Niederlassungsfreiheit der betreffenden Verkehrsunternehmer erbracht. |
Ausgestellt in . . . . . . . . . . . . . . . . am . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Stempel und Unterschrift der zuständigen IHK)
Anlage 4 (zu § 6 Abs. 1) |
Als Abschlussprüfungen nach § 6 Abs. 1 gelten:
(1) Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Güterkraftverkehr,
(2) Abschlussprüfung zum Speditionskaufmann, zur Speditionskauffrau,
(3) Äbschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt, zur Verkehrsfachwirtin,
(4) Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim,
(5) Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft 1, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn.
Anlage 5 (zu § 10) |
Die Anlage enthält die Muster für die Erlaubnis ,und deren Ausfertigungen. Diese sind in DIN-A4-Format auf 100 Gramm schwerem, gelbem Papier (Farbton HKS 2 N 55 %) zu erteilen. Drucktechnische und datenverarbeitungsbedingte Abweichungen sind zulässig.
Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Nummer | Land | Bezeichnung der zuständigen Behörde | |||
|
|
|
Dem Unternehmen
Name, Rechtsform und Anschrift
|
wird auf Grund des § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr erteilt.
Besonderheiten:
|
Diese Urkunde ist bei allen Beförderungen mitzuführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Sie ist nicht übertragbar.
Ändern sich unternehmerbezogene Angaben, die in der Erlaubnisurkunde genannt sind, so sind das Original und die Ausfertigungen der Erlaubnisbehörde vorzulegen.
Diese Erlaubnis gilt | [ ] unbefristet |
[ ] befristet vom . . . . . . . bis zum . . . . . . . |
Erteilt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . am . . . . . . . . .
|
Unterschrift der Erlaubnisbehörde und Dienstsiegel
Ausfertigung Nr. . . . . . . . . .
Erlaubnisurkunde für den gewerblichen Güterkraftverkehr
Nummer | Land | Bezeichnung der zuständigen Behörde | |||
|
|
|
Dem Unternehmen
Name, Rechtsform und Anschrift
|
wird auf Grund des § 3 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) die Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr erteilt.
Besonderheiten:
|
Diese Urkunde ist bei allen Beförderungen mitzuführen und Kontrollberechtigten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Sie ist nicht übertragbar.
Ändern sich unternehmerbezogene Angaben, die in der Erlaubnisurkunde genannt sind, so sind das Original und die Ausfertigungen der Erlaubnisbehörde vorzulegen.
Diese Erlaubnis gilt | [ ] unbefristet |
[ ] befristet vom . . . . . . . bis zum . . . . . . . |
Erteilt in . . . . . . . . . . . . . . . . . . am . . . . . . . . .
|
Unterschrift der Erlaubnisbehörde und Dienstsiegel
ENDE |
(Stand: 29.08.2018)
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