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ADR Anlage B, Anhang B.5
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Verzeichnis der Stoffe und der Kennzeichnungsnummern
(1) Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern. Die Ziffern weisen im allgemeinen auf folgende Gefahren hin:
2 | Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion |
3 | Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff |
4 | Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff |
5 | Oxidierende (brandfördernde) Wirkung |
6 | Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr |
7 | Radioaktivität |
8 | Ätzwirkung |
9 | Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion |
Bem. Die Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion im Sinne der Ziffer 9 umfaßt eine sich aus dem Stoff ergebende Möglichkeit der Gefahr einer Explosion, einer Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Entwicklung beträchtlicher wärme oder entzündbarer und/oder giftiger Gase.
Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin.
Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt.
Folgende Ziffernkombinationen haben jedoch eine besondere Bedeutung: 22, 323, 333, 362, 382, 423, 44, 446, 462, 482, 539, 606, 623, 642, 823, 842 und 90 [siehe Absatz (2)].
Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe "X" vorangestellt ist, bedeutet dies, daß der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert. Bei solchen Stoffen darf Wasser nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.
( 2) Die in Absatz (3) aufgeführten Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr haben folgende Bedeutung:
20 | erstickendes Gas oder Gas, das keine Zusatzgefahr aufweist |
22 | tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend |
223 | tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar |
225 | tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend (brandfördernd) |
23 | entzündbares Gas |
239 | entzündbares Gas, das spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
25 | oxidierendes (brandförderndes) Gas |
26 | giftiges Gas |
263 | giftiges Gas, entzündbar |
265 | giftiges Gas, oxidierend (brandfördernd) |
268 | giftiges Gas, ätzend |
30 | - entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) oder |
- entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit einem Flammpunkt über 61 °C, auf oder über seinen Flammpunkt erwärmt, oder | |
- selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff | |
323 | entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X323 | entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet * |
33 | leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C) |
333 | pyrophorer flüssiger Stoff |
X333 | pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert * |
336 | leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig |
338 | leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend |
X338 | leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert * |
339 | leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
36 | entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) schwach giftig, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, giftig |
362 | entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X362 | entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet) |
368 | entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, ätzend |
38 | entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C), schwach ätzend, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, ätzend |
382 | entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X382 | entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet * |
39 | entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
40 | entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger oder selbstzersetzlicher Stoff |
423 | fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X423 | entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet * |
43 | selbstentzündlicher (pyrophorer) fester Stoff |
44 | entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet |
446 | entzündbarer fester Stoff, giftig, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet |
46 | entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, giftig |
462 | fester Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X462 | fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert * und giftige Gase bildet |
48 | entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff, ätzend |
482 | fester Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
X482 | fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert * und ätzende Gase bildet |
50 | oxidierender (brandfördernder) Stoff |
539 | entzündbares organisches Peroxid |
55 | stark oxidierender (brandfördernder) Stoff |
556 | stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig |
558 | stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend |
559 | stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
56 | oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig |
568 | oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig, ätzend |
58 | oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend |
59 | oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
60 | giftiger oder schwach giftiger Stoff |
606 | ansteckungsgefährlicher Stoff |
623 | giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
63 | giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) |
638 | giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) ätzend |
639 | giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 61 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
64 | giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig |
642 | giftiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert, und entzündbare Gase bildet |
65 | giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd) |
66 | sehr giftiger Stoff |
663 | sehr giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 61 °C) |
664 | sehr giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig |
665 | sehr giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd) |
668 | sehr giftiger Stoff, ätzend |
669 | sehr giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
68 | giftiger Stoff, ätzend |
69 | giftiger oder schwach giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
70 | radioaktiver Stoff |
72 | radioaktives Gas |
723 | radioaktives Gas, brennbar |
73 | radioaktiver flüssiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt nicht über 61 °C) |
74 | radioaktiver fester Stoff, entzündbar |
75 | radioaktiver Stoff, oxidierend (brandfördernd) |
76 | radioaktiver Stoff, giftig |
78 | radioaktiver Stoff, ätzend |
80 | ätzender oder schwach ätzender Stoff |
X80 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert * |
823 | ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
83 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) |
X83 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C), der mit Wasser gefährlich reagiert * |
839 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
X839 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C), der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann und mit Wasser gefährlich reagiert * |
84 | ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig |
842 | ätzender fester Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet |
85 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd) |
856 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd) und giftig |
86 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, giftig |
88 | stark ätzender Stoff |
X88 | stark ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert * |
883 | stark ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 61 °C) |
884 | stark ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbsterhitzungsfähig |
885 | stark ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd) |
886 | stark ätzender Stoff, giftig |
X886 | stark ätzender Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert * |
89 | ätzender oder schwach ätzender Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann |
90 | umweltgefährdender Stoff verschiedene gefährliche Stoffe |
99 | verschiedene gefährliche Stoffe in erwärmtem Zustand |
*) Wasser darf nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden. |
(3) Die Kennzeichnungsnummern nach Rn. 10.500 sind in den nachstehenden Verzeichnissen I, II und III aufgeführt.
Bem. Die Kennzeichnungsnummern für die orangefarbenen Tafeln sind zuerst im Verzeichnis I zu suchen, wenn für Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.2, 6.1, 6.2, 7, 8 und 9 der Name des zu befördernden Stoffes oder die Sammelbezeichnung, unter die er fällt, im Verzeichnis i nicht aufgeführt ist, so sind die Kennzeichnungsnummern dem Verzeichnis II zu entnehmen. Verzeichnis III enthält alle Eintragungen der Verzeichnisse I und II in der Reihenfolge der Nummern zur Kennzeichnung der Stoffe,
Verzeichnis I
Verzeichnis der mit ihrem chemischen Namen bezeichneten Stoffe bzw. der Sammelbezeichnungen, denen eine spezifische "Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes" [Spalte (b)] zugeteilt ist [wegen Lösungen und Gemischen von Stoffen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle) siehe auch Rn. 2002 ( 8) und ( 9)].
Dieses Verzeichnis enthält außerdem Stoffe, die nicht in der Stoffaufzählung der Klassen aufgeführt sind, die jedoch unter die Klassen und Ziffern in Spalte (e) fallen.
Bem. Für die in diesem Verzeichnis nicht aufgeführten Stoffe der Klassen 2, 3, 4.1, 4.2, 4.3, 5.1, 5.3, 6.1, 6.2, 7, 8 und 9 siehe Verzeichnis II. Die Stoffe sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt.
Verzeichnis II
Verzeichnis von Sammelbezeichnungen oder n.a.g.-Eintragungen, die im Verzeichnis 1 nicht namentlich aufgeführt sind bzw. (nicht unter eine dort aufgeführte Sammelbezeichnung fallen.
In diesem Verzeichnis gibt es zwei Arten von Eintragungen:
Die Stoffe dürfen nur einer allgemeinen n.a.g-Eintragung zugeordnet werden, wenn sie nicht einer spezifischen Bezeichnung oder Eintragung zugeordnet werden können.
Bem. Dieses Verzeichnis ist nur für Stoffe anzuwenden, die im Verzeichnis I nicht aufgeführt sind.
Verzeichnis III
Verzeichnis aller Eintragungen der Verzeichnisse I und II in der Reihenfolge der Nummern zu Kennzeichnung der Stoffe
Die Kennzeichnungsnummern müssen auf der Tafel wie folgt erscheinen
Nummer zur Kennzeichung der Gefahr (2 oder 3 Ziffern) |
|
Nummer zur Kennzeichung des Stoffes (4 Ziffern) |
Untergrund:orangefarben,
Rand, Querstrich und Ziffern schwarz mit 15 mm Strichbreite
250002-
259999
weiter |
(Stand: 29.08.2023)
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