Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk
Änderungstext

Bekanntmachung von Berichtigungen zu der Neufassung der Anlagen a und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Vom 23. Dezember 2015
(BGBl. II Nr. 2 vom 21.01.2016 S. 50)



Zu der Anlage der Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen a und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 17. April 2015 (BGBl. 2015 II S. 504, Anlageband) werden nachfolgend die Corrigenden der UN/ECE WP.15 ECE/TRANS/242/Corr. 1 in Englisch, ECE/TRANS/242/Corr. 2 in Französisch, ECE/TRANS/242/Corr. 3 in Englisch und ECE/TRANS/242/Corr. 4 in Französisch und eine deutsche Übersetzung sowie Berichtigungen der deutschen Fassung des Anlagebandes bekannt gemacht.

(Übersetzung)

Hinweis:

Die deutsche Übersetzung bezieht sich nur auf Korrekturen der deutschen Fassung sowie Berichtigungen der deutschen Fassung des Anlagebandes. Diese werden in chronologischer Reihenfolge bekannt gegeben.

TEIL 1

1.2.1 In der Begriffsbestimmung von " Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter" "aus einem Rahmen" ändern in: "aus einer baulichen Ausrüstung".

In der Begriffsbestimmung von " starrer Kunststoff-IBC" "mit einem Rahmen" ändern in: "mit einer baulichen Ausrüstung".

[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]

TEIL 2

2.2.51.1.7 In Absatz b) (iii) "Verpackungsgruppe II" ändern in: "Verpackungsgruppen I und II".

[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]

2.2.52.1.17 In der Bem."Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil II Kapitel 20 und Abschnitt 28.4" ändern in: "Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil II Abschnitt 20 und Prüfreihe E in Abschnitt 25".

[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]

TEIL 3

Kapitel 3.3

SV 61 "offizielle Bezeichnung für die Beförderung" ändern in: "offizielle Benennung für die Beförderung".

[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]

SV 529 Der letzte Satz erhält folgenden Wortlaut:

alt neu
Quecksilber(I)chlorid(Calomel) ist ein Stoff der Klasse 9 (UN-Nummer 3077). "Quecksilber(I)chlorid (Calomel) ist ein Stoff der Klasse 6.1 (UN-Nummer 2025)."

[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]

TEIL 6

Kapitel 6.2

6.2.2.4 In der Tabelle in der Spaltenüberschrift der letzten Spalte "für die Herstellung anwendbar" ändern in: "anwendbar".

[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]

TEIL 9

Kapitel 9.1

9.1.1.1 Im ersten Satz streichen: " Anhang 7".

ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 08.01.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion