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Bekanntmachung von Berichtigungen zu der Neufassung der Anlagen a und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)
Vom 23. Dezember 2015
(BGBl. II Nr. 2 vom 21.01.2016 S. 50)
Zu der Anlage der Bekanntmachung der Neufassung der Anlagen a und B zu dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) vom 17. April 2015 (BGBl. 2015 II S. 504, Anlageband) werden nachfolgend die Corrigenden der UN/ECE WP.15 ECE/TRANS/242/Corr. 1 in Englisch, ECE/TRANS/242/Corr. 2 in Französisch, ECE/TRANS/242/Corr. 3 in Englisch und ECE/TRANS/242/Corr. 4 in Französisch und eine deutsche Übersetzung sowie Berichtigungen der deutschen Fassung des Anlagebandes bekannt gemacht.
(Übersetzung)
Hinweis:
Die deutsche Übersetzung bezieht sich nur auf Korrekturen der deutschen Fassung sowie Berichtigungen der deutschen Fassung des Anlagebandes. Diese werden in chronologischer Reihenfolge bekannt gegeben.
1.2.1 In der Begriffsbestimmung von " Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter" "aus einem Rahmen" ändern in: "aus einer baulichen Ausrüstung".
In der Begriffsbestimmung von " starrer Kunststoff-IBC" "mit einem Rahmen" ändern in: "mit einer baulichen Ausrüstung".
[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]
2.2.51.1.7 In Absatz b) (iii) "Verpackungsgruppe II" ändern in: "Verpackungsgruppen I und II".
[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]
2.2.52.1.17 In der Bem."Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil II Kapitel 20 und Abschnitt 28.4" ändern in: "Handbuch Prüfungen und Kriterien Teil II Abschnitt 20 und Prüfreihe E in Abschnitt 25".
[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]
Kapitel 3.3
SV 61 "offizielle Bezeichnung für die Beförderung" ändern in: "offizielle Benennung für die Beförderung".
[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]
SV 529 Der letzte Satz erhält folgenden Wortlaut:
alt | neu |
Quecksilber(I)chlorid(Calomel) ist ein Stoff der Klasse 9 (UN-Nummer 3077). | "Quecksilber(I)chlorid (Calomel) ist ein Stoff der Klasse 6.1 (UN-Nummer 2025)." |
[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]
Kapitel 6.2
6.2.2.4 In der Tabelle in der Spaltenüberschrift der letzten Spalte "für die Herstellung anwendbar" ändern in: "anwendbar".
[ Diese Änderung betrifft nur den deutschen Text.]
Kapitel 9.1
9.1.1.1 Im ersten Satz streichen: " Anhang 7".
ENDE |
(Stand: 08.01.2019)
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