umwelt-online: ADR/RID Teil 1 Allgemeine Vorschriften (3)

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G

Gas: Stoff, der

  1. bei 50 °C einen Dampfdruck von mehr als 300 kPa (3 bar) hat oder
  2. bei 20 °C und dem Standarddruck von 101,3 kPa vollständig gasförmig ist.

Gascontainer mit mehreren Elementen ( MEGC): Ein Beförderungsgerät, das aus Elementen besteht, die durch ein Sammelrohr miteinander verbunden sind und die in einem Rahmen montiert sind. Als Elemente eines MEGC gelten Flaschen, Großflaschen, Druckfässer und Flaschenbündel sowieTanks mit einem Fassungsraum von mehr als 450 Liter für in Absatz 2.2.2.1.1 definierte Gase.

Bem.
Für UN-MEGC siehe Kapitel 6.7.

Gaspatrone: siehe Gefäß, klein, mit Gas.

[ Gedecktes Fahrzeug: EinFahrzeug mit einem Aufbau, der geschlossen werden kann.]

{ Gedeckter Wagen:Wagen mit festen oder beweglichen Wänden und Dächern.}

Gefährliche Güter: Stoffe und Gegenstände, derenBeförderung gemäß ADR/RID verboten oder nur unter[in diesem Übereinkommen vorgesehenen]{bestimmten} Bedingungen gestattet ist.

Gefährliche Reaktion:

  1. eine Verbrennung und/oder Entwicklung beträchtlicher Wärme;
  2. eine Entwicklung entzündbarer, erstickend wirkender, oxidierender, und/oder giftiger Gase;
  3. die Bildung ätzender Stoffe;
  4. die Bildung instabiler Stoffe;
  5. ein gefährlicher Druckanstieg (nur für Tanks).

Gefäß: Behältnis, das Stoffe oder Gegenstände aufnehmen und enthalten kann, einschließlich aller Verschlussmittel. Tankkörper fallen nicht unter diese Begriffsbestimmung. (Siehe auch Druckgefäß und Innengefäß).

Gefäß, klein, mit Gas (Gaspatrone): Einnicht wiederbefüllbaresGefäß, das im Falle von Gefäßen aus Metall einen mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von höchstens 1.000 ml und im Falle vonGefäßen aus Kunststoff oder Glas von höchstens 500 ml hat und das einGas oderGasgemisch unter Druck enthält. Es kann mit einem Ventil ausgerüstet sein.

Genehmigung/Zulassung:

Multilaterale Genehmigung/Zulassung für die Beförderung radioaktiver Stoffe: Eine je nach Fall durch die jeweilszuständige Behörde des Ursprungslandes der Bauart oder der Beförderung und durch diezuständige Behörde jedes Landes, durch oder in das eine Sendung zu befördern ist, erteilte Genehmigung/Zulassung.

Unilaterale Zulassung für die Beförderung radioaktiver Stoffe: Eine Zulassung einer Bauart, die nur von derzuständigen Behörde des Ursprungslandes derBauart erteilt werden muss.

Ist das Ursprungsland[keine Vertragspartei des ADR]{kein RID-Vertragsstaat}, so bedarf die Genehmigung/Zulassung der Anerkennung durch die zuständige Behörde[einer Vertragspartei des ADR]{eines RID-Vertragsstaates} (siehe Unter abschnitt 6.4.22.8).

Geschlossene Ladung: Jede Ladung, die von einem einzigenAbsender kommt, dem der ausschließliche Gebrauch eines[Fahrzeugs]{Wagens} oderGroßcontainers vorbehalten ist, wobei alle Ladevorgänge nach den Anweisungen des Absenders oder des Empfängers durchgeführt werden.

Bem.

{1.}Der entsprechende Begriff für Zwecke radioaktiver Stoffe ist "ausschließliche Verwendung".

{2. Diese Begriffsbestimmung schließt den in den anderen Anhängen des COTIF sowie in den sonstigen Eisenbahnvorschriften verwendeten Begriff ≪Wagenladung≫ ein.}

Geschlossener Container: siehe Container

Geschlossener Schüttgut-Container:siehe Schüttgut-Container.

Geschütztes Großpackmittel (IBC): (für metallene IBC): Ein IBC, der mit einem zusätzlichen Schutz gegen Stöße ausgestattet ist. Dieser Schutz kann z.B. aus einer Mehrschicht-(Sandwich-) oder Doppelwandkonstruktion oder aus einem Rahmen mit Gitter aus Metall bestehen.

Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften (radioaktive Stoffe): Ein systematisches Programm von Maßnahmen, das von einer zuständigen Behörde mit dem Ziel angewendet wird, die Einhaltung des ADR/RID in der Praxis sicherzustellen.

GHS (GloballyHarmonizedSystem of Classification and Labelling of Chemicals):
Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien: Neunte überarbeitete Ausgabe der Veröffentlichung der Vereinten Nationen mit diesem Titel (ST/SG/AC.10/30/Rev.9).

Großcontainer:siehe Container

Großflasche:(...)Druckgefäß einer nahtlosen Bauweise oder einer Bauweise aus Verbundwerkstoff mit einem mit Wasser ausgeliterten Fassungsraum von mehr als 150 Liter bis höchstens 3000 Liter.

Großpackmittel (IBC)(Intermediate Bulk Container) : Starre oder flexible, transportable Verpackung, die nicht in Kapitel 6.1 aufgeführt ist und:

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