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Regelwerk

Multilaterale Vereinbarung M370 nach Abschnitt 1.5.1. des ADR über die Beförderung von "Mahlzeiten, verzehrfertig" mit flammenlosen Rationserhitzern, die Magnesiumlegierungspulver der UN-Nummer 2813 enthalten

Vom 02. Juni 2026
(VkBl. Nr. 12 vom 30.06.2026 S. 508)


Valid until 31 December 2028
Country Signed Revoked
Germany 29/04/2026
United Kingdom 18/05/2026

(1) "Mahlzeiten, verzehrfertig" mit flammenlosen Rationserhitzern, die kleine Mengen der UN-Nummer 2813, mit Wasser reagierender fester Stoff, n. a. g. Verpackungsgruppe I enthalten, dürfen befördert werden, ohne dass andere Vorschriften des ADR auf sie Anwendung finden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  1. Die Beförderung erfolgt durch oder im Auftrag und in der Zuständigkeit der Streitkraft einer Vertragspartei oder durch oder im Auftrag einer Streitkraft, die sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet einer Vertragspartei aufhält, einschließlich ziviler gewerblicher Beförderungsunternehmen im Auftrag oder unter Vertrag dieser Streitkräfte;
  2. der flammenlose Rationserhitzer enthält 8 g oder weniger der UN-Nummer 2813, mit Wasser reagierender fester Stoff, n. a. g., Verpackungsgruppe I;
  3. der flammenlose Rationserhitzer ist in einer luftdicht verschlossenen wasserdichten Innenverpackung verpackt und die Innenverpackung ist in einer luftdicht verschlossenen wasserdichten Zwischenverpackung mit den "Mahlzeiten, verzehrfertig" untergebracht; und
  4. die Zwischenverpackung ist in eine widerstandsfähige Außenverpackung verpackt, welche den allgemeinen Vorschriften der Unterabschnitte 4.1.1.1 und 4.1.1.2 des ADR genügt.

(2) Eine Kopie der Vereinbarung ist in der Beförderungseinheit mitzuführen.

(3) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2028 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird diese Vereinbarung vor diesem Zeitpunkt von einem oder mehreren der Unterzeichner widerrufen, gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung nicht widerrufen haben.

Multilateral Agreement M370 under section 1.5.1 of ADR concerning the carriage of "Meals, Ready-to-Eat" with flameless ration heaters containing magnesium alloy powder assigned to UN 2813.

(1) "Meals, Ready-to-Eat" (MRE) with flameless ration heaters containing small quantities of UN 2813, water-reactive solid, n. o. s.; packing group I may be carried without being subject to other provisions of the ADR provided the following conditions are met:

  1. Transport is carried out by or on behalf and under the responsibility of the armed force of a Contracting Party, or by or on behalf of a force lawfully present in the territory of a Contracting Party, including civilian commercial carriers under the order or contract of such forces;
  2. The flameless ration heater contains 8 g or less of UN 2813, water-reactive solid, n. o. s.; packing group I;
  3. The flameless ration heater is packed in a hermetically sealed water-proof inner packaging and the inner packaging is placed in a hermetically sealed waterproof intermediate packaging with the MRE; and
  4. The intermediate packaging is packed in a strong outer packaging meeting the general requirements of sub-section 4.1.1.1 and 4.1.1.2 of the ADR.

(2) a copy of this Agreement shall be carried on the transport unit.

(3) This Agreement shall be valid until 31 December 2028 for carriage on the territories of those ADR Contracting Parties signatory to this Agreement. If one or more of the signatories revoke this Agreement before that date, it shall remain valid until the above-mentioned date only for carriage on the territories of the ADR Contracting Parties which have not revoked it.

Bekanntmachung der Gegenzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M370 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von "Mahlzeiten, verzehrfertig" mit flammenlosen Rationserhitzern, die Magnesiumlegierungspulver der UN-Nummer 2813 enthalten.

Vom 02. Juni 2026
(VkBl. Nr. 12 vom 30.06.2026 S. 508)

G 43 201070102#00005#0009

Die von Deutschland am 29. April 2026 initiierte Multilaterale Vereinbarung M370 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von "Mahlzeiten, verzehrfertig" mit flammenlosen Rationserhitzern, die Magnesiumlegierungspulver der UN-Nummer 2813 enthalten ist am 18. Mai 2026 vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gegengezeichnet worden.

Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.

Die ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse

https://unece.org/transport/road-transport/adr-multilateral-agreements

abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in der originalen englischen Fassung und deutscher Übersetzung veröffentlicht.

ID 261702


ENDE

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