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Multilaterale Vereinbarung M370 nach Abschnitt 1.5.1. des ADR über die Beförderung von "Mahlzeiten, verzehrfertig" mit flammenlosen Rationserhitzern, die Magnesiumlegierungspulver der UN-Nummer 2813 enthalten
Vom 02. Juni 2026
(VkBl. Nr. 12 vom 30.06.2026 S. 508)
| Valid until 31 December 2028 | ||
| Country | Signed | Revoked |
| Germany | 29/04/2026 | |
| United Kingdom | 18/05/2026 | |
(1) "Mahlzeiten, verzehrfertig" mit flammenlosen Rationserhitzern, die kleine Mengen der UN-Nummer 2813, mit Wasser reagierender fester Stoff, n. a. g. Verpackungsgruppe I enthalten, dürfen befördert werden, ohne dass andere Vorschriften des ADR auf sie Anwendung finden, sofern die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
(2) Eine Kopie der Vereinbarung ist in der Beförderungseinheit mitzuführen.
(3) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2028 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird diese Vereinbarung vor diesem Zeitpunkt von einem oder mehreren der Unterzeichner widerrufen, gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung nicht widerrufen haben.
Multilateral Agreement M370 under section 1.5.1 of ADR concerning the carriage of "Meals, Ready-to-Eat" with flameless ration heaters containing magnesium alloy powder assigned to UN 2813.
(1) "Meals, Ready-to-Eat" (MRE) with flameless ration heaters containing small quantities of UN 2813, water-reactive solid, n. o. s.; packing group I may be carried without being subject to other provisions of the ADR provided the following conditions are met:
(2) a copy of this Agreement shall be carried on the transport unit.
(3) This Agreement shall be valid until 31 December 2028 for carriage on the territories of those ADR Contracting Parties signatory to this Agreement. If one or more of the signatories revoke this Agreement before that date, it shall remain valid until the above-mentioned date only for carriage on the territories of the ADR Contracting Parties which have not revoked it.
| Bekanntmachung der Gegenzeichnung der Multilateralen Vereinbarung M370 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von "Mahlzeiten, verzehrfertig" mit flammenlosen Rationserhitzern, die Magnesiumlegierungspulver der UN-Nummer 2813 enthalten.
Vom 02. Juni 2026 |
| G 43 201070102#00005#0009
Die von Deutschland am 29. April 2026 initiierte Multilaterale Vereinbarung M370 nach Abschnitt 1.5.1 ADR über die Beförderung von "Mahlzeiten, verzehrfertig" mit flammenlosen Rationserhitzern, die Magnesiumlegierungspulver der UN-Nummer 2813 enthalten ist am 18. Mai 2026 vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland gegengezeichnet worden. Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar. Die ADR-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse https://unece.org/transport/road-transport/adr-multilateral-agreements abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in der originalen englischen Fassung und deutscher Übersetzung veröffentlicht. ID 261702 |
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(Stand: 10.07.2026)
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