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Multilaterale Vereinbarung M315
nach Abschnitt 1.5.1 des ADR
betreffend die Beförderung von Abfall, der mit hämorrhagisches Fieber auslösenden Viren verunreinigt ist
Vom 14. Dezember 2018
(VkBl. Nr. 1 vom 15.01.2019 S. 2)
Gültig bis 31.12.2023 | ||
COUNTRY | SIGNED | REVOKED |
Belgium | 30/11/2018 | |
Germany | 12/12/2018 | |
Switzerland | 07/01/2019 | |
Luxembourg | 06/02/2019 | |
Netherlands | 19/03/2019 | |
Austria | 4/07/2019 | |
Spain | 8/07/2019 |
1. Abweichend von den Vorschriften des Kapitels 6.3 und der Verpackungsanweisung P 620 in Unterabschnitt 4.1.4.1 dürfen Abfallstoffe, die mit einem Virus, der hämorrhagisches Fieber wie Ebola auslöst, verunreinigt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit einem solchen Virus verunreinigt sind, zur endgültigen Beseitigung gemäß den folgenden Bestimmungen verpackt und auf der Straße befördert werden:
2. GEFÄHRLICHE GÜTER
ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen
Klasse 6.2 UN 2814
Diese Vereinbarung gilt für alle Abfallstoffe, die mit einem ansteckungsgefährlichen Stoff der Kategorie A, der hämorrhagisches Fieber auslöst, verunreinigt sind oder bei denen der Verdacht besteht, dass sie mit einem solchen Stoff verunreinigt sind, und die aufgrund von spezifischen Größenbeschränkungen oder dem Risiko einer Kontamination nicht sicher in die derzeit verfügbaren P620-Verpackungen eingesetzt werden können. Diese Abfallstoffe bergen während des Verpackungsvorgangs ein hohes Kontaminationspotential für medizinisches Personal und Einsatzkräfte.
3. VERPACKUNGEN
Aus folgenden Bestandteilen bestehende "zusammengesetzte Verpackungen" sind zugelassen:
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen:
4. SONSTIGE SICHERHEITSMASSNAHMEN
Die genannten Abfälle müssen gemäß den Anforderungen der zuständigen Behörden zur endgültigen Beseitigung befördert werden.
Um zu vermeiden, dass es bei der Aufgabe zur Beförderung zur endgültigen Beseitigung durch die Entfernung einer oder mehrerer Schichten der zusammengesetzten Verpackung zur Kontamination kommt, darf die Außenverpackung nicht geöffnet werden.
(Stand: 30.10.2024)
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