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Regelwerk
Änderungstext

Berichtigung der amtlichen deutschen Übersetzung der dem ADN beigefügten Verordnung

Vom 27. Oktober 2016
(BGBl. II Nr. 30 vom 10.11.2016 S. 1220)



Die Berichtigungen werden an dieser Stelle nur zur Information und ohne Verlinkung eingestellt

Siehe FN *

Inhaltsverzeichnis

2.2.41 "und" ändern in: ", polymerisierende Stoffe und".

3.4 Folgende Titel in das Inhaltsverzeichnis einfügen:

"3.4.7 Kennzeichnung von Versandstücken, die begrenzte Mengen enthalten

3.4.8 Kennzeichnung von Versandstücken, die begrenzte Mengen enthalten, gemäß Teil 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO

3.4.11 Verwendung von Umverpackungen".

5.3.2 erhält folgenden Wortlaut:

"5.3.2 Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln".

5.4.2 erhält folgenden Wortlaut:

"Container- oder Wagen-/Fahrzeugpackzertifikat".

8.1.8 "Zulassungszeugnis" andern in: "(gestrichen)".

8.1.9 "Vorläufiges Zulassungszeugnis" andern in: "(gestrichen)".

Kapitel 1.1

1.1.3.10 In Absatz c), im zweiten Satz "das Austreten von Füllgut" ändern in: "das Austreten des Inhalts".

1.1.4.2.1 Im ersten Satz "und orangefarbene Kennzeichnung" ändern in: "und Kennzeichnung mit orangefarbenen Tafeln".

Kapitel 1.2

1.2.1 Folgende neue Begriffsbestimmungen einfügen:

"CNG (compressed natural gas): siehe Verdichtetes Erdgas (CNG)."

"LNG (liquefied natural gas): siehe Verflüssigtes Erdgas (LNG)."

1.2.1 In der Begriffsbestimmung von "Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter" "aus einem Rahmen" ändern in:

"aus einer baulichen Ausrüstung".

1.2.1 In der Begriffsbestimmung von "Kritikalitätssicherheitskennzahl (CSI)" "Versandstücken, Umverpackungen oder Containern mit spaltbaren Stoffen" ändern in: "Versandstücken, Umverpackungen oder Containern, die spaltbare Stoffe enthalten,".

1.2.1 Streichung der Begriffsbestimmung "Ladungsreste".

1.2.1 Die Begriffsbestimmungen "Restladung" und "Restetank" in der Reihenfolge vertauschen.

1.2.1 In der Begriffsbestimmung von "starrer Kunststoff-IBC" "mit einem Rahmen" ändern in: "mit einer baulichen Ausrüstung".

Kapitel 1.3

1.3.2.1 Die Überschrift erhält folgenden Wortlaut:

"1.3.2.1 Unterweisung in Bezug auf das allgemeine Sicherheitsbewusstsein".

Kapitel 1.4

1.4.2.2.1 c) erhält folgenden Wortlaut:

"c) sich durch eine Sichtprüfung zu vergewissern, dass das Schiff und die Ladung keine offensichtlichen Mängel, keine Undichtheiten oder Risse aufweisen, dass keine Ausrüstungsteile fehlen, usw.;"

Kapitel 1.6

1.6.7.3 Die Übergangsvorschrift zu Unterabschnitt 9.1.0.92, Spalte "Frist und Bemerkungen" erhält folgenden Wortlaut:

"N.E.U.

An Bord von in Betrieb befindlichen Schiffen müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: Räume, deren Zu- oder Ausgänge im Leckfall teilweise oder ganz eintauchen, müssen mit einem Notausgang versehen sein, der mindestens 0,075 m über der Schwimmebene im Leckfall liegt."

1.6.7.4.2 "1. Bis zum 31. Dezember 2012" ändern in: "1. Bis zum 31.12.2012".

Kapitel 1.7

1.7.1.5.2 Im zweiten Satz "muss" ändern in: "müssen".

Kapitel 2.2

2.2.1.4 In der Begriffsbestimmung von " SPRENGSCHNUR, biegsam" folgende Änderungen vornehmen:

Im ersten Satz "mit oder ohne Überzug aus Kunststoff" ändern in: "mit einer Beschichtung aus Kunststoff oder einem anderen Werkstoff".

Am Anfang des zweiten Satzes "Der Überzug" ändern in: "Die Beschichtung".

2.2.7.2.1.1 In der Fußnote a) zur Tabelle "getrennt werden" ändern in: "getrennt sind".

2.2.41.1.9 Im dritten Unterabsatz der Bem. 2 "Unterabschnitt 20.4.3 g)" ändern in: "Abschnitt 20.4.3 g)".

2.2.51.1.4 "diese Gemische" ändern in: "diese Gemische oder Lösungen".

2.2.51.1.9 Im Einleitungssatz "Unterabschnitt 34.4.2" ändern in: "Abschnitt 34.4.2".

Kapitel 2.4

2.4.2.6 In Absatz c) streichen: "oder das Gemisch".

Kapitel 3.2, Tabelle B

Folgende Änderungen vornehmen:

Benennung und Beschreibung Stoffnummer/UN-Nummer Änderung
Batteriebetriebenes Fahrzeug 3171 Die Benennung in Spalte (1) in Großbuchstaben darstellen.
Batteriebetriebenes Gerät 3171 Die Benennung in Spalte (1) in Großbuchstaben darstellen.

Kapitel 3.2, Tabelle C

3.2.3.1 Erläuterungen zur Tabelle C: in der Erläuterung zu Spalte (10) erhält die Überschrift folgenden Wortlaut:

"Öffnungsdruck des Hochgeschwindigkeitsventils in kPa".

3.2.3.1 Erläuterungen zur Tabelle C: in der Erläuterung zu Spalte (20), Zusätzliche Anforderungen/Bemerkungen 5:

"Eine gute Überwachung muss gewährleistet sein." ändern in: "Eine gute Überwachung sollte gewährleistet sein.".

3.2.3.3 Die Spalte (18) erhält folgenden Wortlaut:

"Spalte (18): Bestimmung, ob persönliche Schutzausrüstung, ein Fluchtgerät, ein tragbares Gasspürgerät, ein tragbares Messgerät zum Nachweis von toxischen Gasen oder ein umluftabhängiges Atemschutzgerät erforderlich ist

PP: bei allen Stoffen der Klassen 1 bis 9

EP: bei allen

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