zurück

5.3.2.3 Bedeutung der Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr

5.3.2.3.1 Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr besteht aus zwei oder drei Ziffern.

Die Ziffern weisen im Allgemeinen auf folgende Gefahren hin:

2 Entweichen von Gas durch Druck oder durch chemische Reaktion

3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff

4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff

5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung

6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr

7 Radioaktivität

8 Ätzwirkung

9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion

Bem. Spontane heftige Reaktion im Sinne der Ziffer 9 umfasst eine sich aus dem Stoff ergebende Möglichkeit der Explosionsgefahr, einer gefährlichen Zerfalls- oder Polymerisationsreaktion unter Entwicklung beträchtlicher Wärme oder die Entwicklung von entzündbaren und/oder giftigen Gasen.

Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin.

Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend durch eine einzige Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine Null angefügt.

Folgende Ziffernkombinationen haben jedoch eine besondere Bedeutung: 22, 323, 333, 362, 382, 423, 44, 446, 462, 482, 539, 606, 623, 642, 823, 842, 90 und 99 (siehe Absatz 5.3.2.3.2).

Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe ≪X≫ vorangestellt ist, bedeutet dies, dass der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser reagiert. Bei solchen Stoffen darf Wasser nur im Einverständnis mit Sachverständigen verwendet werden.

Für die Stoffe der Klasse 1 wird als Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Klassifizierungscode gemäß Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte (3b) verwendet. Der Klassifizierungscode besteht aus:

5.3.2.3.2 Die in Kapitel 3.2 Tabelle a Spalte (20) des ADR oder des RID aufgeführten Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr haben folgende Bedeutung:

20 erstickendes Gas oder Gas, das keine Zusatzgefahr aufweist
22 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend
223 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar
225 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend (brandfördernd)
23 entzündbares Gas
238 entzündbares Gas, ätzend
239 entzündbares Gas, das spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
25 oxidierendes (brandförderndes) Gas
26 giftiges Gas
263 giftiges Gas, entzündbar
265 giftiges Gas, oxidierend (brandfördernd)
268 giftiges Gas, ätzend
28 ätzendes Gas
285 ätzendes Gas, oxidierend (brandfördernd)
30
  • entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 60 °C) oder
  • entzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff in geschmolzenem Zustand mit einem Flammpunkt über 60 °C, auf oder über seinen Flammpunkt erwärmt, oder
  • selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert 1 und entzündbare Gase bildet
33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt unter 23 °C)
333 pyrophorer flüssiger Stoff
X333 pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert 1
336 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig
338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend
X338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert 1
339 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
36 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 60 °C), schwach giftig, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, giftig
362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlich reagiert 1 und entzündbare Gase bildet
368 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, ätzend
38 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von 23 °C bis einschließlich 60 °C), schwach ätzend, oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, ätzend
382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet
X382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlich reagiert 1 und entzündbare Gase bildet
39 entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zu einer heftigen Reaktion führen kann
40 entzündbarer fester Stoff oder selbsterhitzungsfähiger Stoff oder selbstzersetzlicher Stoff oder polymerisierender Stoff
423

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 29.04.2022)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion