Regelwerk, Gefahrgut/Transport

Multilaterales Abkommen ADN/M032 nach Abschnitt 1.5.1 ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN, ausgestellt von Deutschland und von Luxembourg

Vom 08. März 2022
(VkBl. Nr. 7 vom 14.04.2022 S. 216)


gültig bis 31.12.2022
COUNTRY SIGNED REVOKED
Germany 04.02.2022
France 09.03.2022
Netherlands 01.04.2022
Slovakia 20/10/2022
Luxembourg 02.03.2022

(1) Abweichend von den Vorschriften der Absätze 8.2.2.8.1 und 8.2.2.8.2 ADN in Verbindung mit Unterabschnitt 1.6.8.2 ADN werden Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN, die seit dem 1. Januar 2022 von den zuständigen Behörden Deutschlands und Luxembourgs ausgestellt werden und dem bis zum 31. Dezember 2018 geltenden Muster entsprechen, bis zum 31. Dezember 2022 als gültig anerkannt.

(2) Diese Vereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2022 für Beförderungen in den Hoheitsgebieten der ADN-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet haben. Wird sie vor diesem Zeitpunkt von einem der Unterzeichner widerrufen, so gilt sie bis zum vorgenannten Zeitpunkt nur für Beförderungen in den Hoheitsgebieten derjenigen ADN-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung unterzeichnet und nicht widerrufen haben

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Bekanntmachung der Gegenzeichnung des Multilaterales Abkommen ADN/M032 nach Abschnitt 1.5.1 ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN, ausgestellt von Deutschland und von Luxembourg

Vom 08. März 2022
(VkBl. Nr. 7 vom 14.04.2022 S. 216)

G 16/3644.20/3-1

Das von Deutschland vorgeschlagene Multilaterale Abkommen ADN/M 032 nach Abschnitt 1.5.1 ADN über Bescheinigungen über besondere Kenntnisse des ADN nach Unterabschnitt 8.2.2.8 ADN, ausgestellt von Deutschland und von Luxembourg, wurde am 2. März 2022 von Luxembourg gezeichnet.

Damit sind die Regelungen dieser Vereinbarung in Deutschland sowie in den Hoheitsgebieten der weiteren Zeichnerstaaten anwendbar.

Die ADN-Vertragsparteien, die diese Vereinbarung gegengezeichnet haben, können im Internet unter der Adresse

https://unece.org/multilateral-agreements

abgerufen werden. Der Text der Vereinbarung wird nachfolgend in deutscher und englischer Sprache veröffentlicht.


ENDE

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