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3.2.4 Modalitäten für die Anwendung des Abschnitts 1.5.2 bezüglich Ausnahmegenehmigungen für die Beförderung in Tankschiffen
3.2.4.1 Muster einer Ausnahmegenehmigung nach Abschnitt 1.5.2
Ausnahmegenehmigung nach Abschnitt 1.5.2 des ADN |
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Nach Abschnitt 1.5.2 des ADN ist die Beförderung des in der Anlage zu dieser Ausnahmegenehmigung bezeichneten Stoffes in Tankschiffen unter den dort festgelegten Bedingungen zugelassen | |
Der Beförderer muss den Stoff vor der Beförderung von einer zugelassenen Klassifikationsgesellschaft in die in Absatz 1.16.1.2.5 des ADN genannte Liste eintragen lassen | |
Diese Ausnahmegenehmigung ist gültig | ......................................................................................... (Geltungsbereich und/oder Strecken) |
Sie gilt vom Tag der Unterzeichnung, vorbehaltlich vorherigen Widerrufs, zwei Jahre. | |
Ausstellender Staat: | ......................................... |
Zuständige Behörde: | ......................................... |
Datum: | ......................................... |
Unterschrift: | ......................................... |
3.2.4.2 Antragsvordruck für Ausnahmegenehmigungen nach Abschnitt 1.5.2 22a
Bei Anträgen für Ausnahmegenehmigungen sind Angaben zu folgenden Fragen oder Punkten zu machen 3. Die Angaben werden nur für amtliche Zwecke verwendet und vertraulich behandelt.
Antragsteller
...................................................................................... ....................................................................................... Kurzfassung des Antrags Zulassung der Beförderung in Tankschiffen von ................................................................ als Stoff der Klasse ............... Anlagen Antrag aufgestellt: Ort: .......................................................................... Datum: .......................................................................... Unterschrift :......................................................................... |
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1 | Allgemeine Angaben zum gefährlichen Stoff |
1.1 | Handelt es sich um einen reinen Stoff [ ], ein Gemisch [ ], eine Lösung [ ]? |
1.2 | Technische Benennung (möglichst ADN- oder gegebenenfalls IBC Code-Nomenklatur). |
1.3 | Synonym. |
1.4 | Handelsname. |
1.5 | Strukturformel und bei Gemischen die Zusammensetzung und/oder Konzentration. |
1.6 | Gefahrenklasse und gegebenenfalls Klassifizierungscode, Verpackungsgruppe. |
1.7 | UN-Nummer oder Stoffnummer (soweit bekannt). |
2. | Physikalisch-chemische Eigenschaften |
2.1 | Zustand während der Beförderung (z.B. gasförmig, flüssig, geschmolzen, ...). |
2.2 | Relative Dichte der Flüssigkeit bei 20 °C oder bei der Beförderungstemperatur bei Stoffen, die in erwärmtem oder gekühltem Zustand befördert werden. |
2.3 | Beförderungstemperatur (bei Stoffen, die in erwärmtem oder gekühltem Zustand befördert werden). |
2.4 | Schmelzpunkt oder Schmelzbereich ... °C. |
2.5 | Siedepunkt oder Siedebereich ... °C. |
2.6 | Dampfdruck bei 15 °C ..., 20 °C ..., 30 °C..., 37,8 °C ..., bei 50 °C ..., (bei verflüssigten Gasen: Dampfdruck bei 70 °C ....), (bei Permanentgasen: Füllungsdruck bei 15 °C ...). |
2.7 | Kubischer Ausdehnungskoeffizient ...K-1. |
2.8 | Löslichkeit in Wasser bei 20 °C Sättigungskonzentration ....mg/l oder Mischbarkeit mit Wasser bei 15 °C: [ ] vollständig [ ] teilweise [ ] keine (Wenn möglich, bei Lösungen und Gemischen die Konzentration angeben). |
2.9 | Farbe. |
2.10 | Geruch. |
2.11 | Viskosität ...... mm2/s. |
2.12 | Auslaufzeit (ISO 2431 :2019) ............. s. |
2.13 | Lösemittel-Trennprüfung ............. . |
2.14 | pH-Wert des Stoffes oder der wässerigen Lösung (Konzentration angeben). |
2.15 | Sonstige Angaben. |
3. | Sicherheitstechnische Eigenschaften |
3.1 | Zündtemperatur nach IEC 60079-20-1:2010, EN 14522:2005, DIN 51 794:2003 in °C; gegebenenfalls Angabe der Temperaturklasse nach IEC 60079-20-1:2010. |
3.2 | Flammpunkt Bei Flammpunkten bis 175 °C |
Prüfmethoden mit geschlossenem Tiegel - Ungleichgewichtsverfahren: | |
Methode nach Abel: EN ISO 13736:2008 |
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Prüfmethoden mit geschlossenem Tiegel - Gleichgewichtsverfahren | |
Schnelles Gleichgewichtsverfahren:ISO 3679:2015; ASTM D3278-96(2011) |
(Stand: 05.07.2024)
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