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Mindestvorschriften für Handzeichen |
Anhang IX |
Handzeichen müssen genau, einfach, aussagekräftig, leichtdurchführbar und verständlich sowie deutlich voneinander abgegrenzt sein.
Der gleichzeitige Einsatz beider Arme darf nur zur Ausführunggleicher/symmetrischer Bewegungen und zur Erteilung eines einzigen Handzeichens erfolgen.
Handzeichen dürfen, unter Beachtung der genannten Merkmale, leicht variierenoder detaillierter als die Darstellungen unter Nummer 3 sein, sofern ihre Bedeutung und Verständlichkeit zumindest gleichwertig sind.
2.1. Die das Zeichen erteilende Person (im folgenden "Zeichengeber"genannt) erteilt mit Hilfe von Handzeichen dem Empfänger (im folgenden "Bediener" genannt) Anweisungen für bestimmte Arbeitsvorgänge.
2.2. Der Zeichengeber muß den gesamten Ablauf der Arbeitsvorgänge beobachten können, ohne durch die Arbeitsvorgänge gefährdet zu sein.
2.3. Der Zeichengeber hat sich ausschließlich der Steuerungder Arbeitsvorgänge und der Sicherheit der in der Nähe befindlichen Arbeitnehmer zu widmen.
2.4. Sind die Bedingungen gemäß Nummer 2.2 nicht erfüllt, so sind ein oder mehrere zusätzliche Zeichengeber einzusetzen.
2.5. Der Bediener muß die Ausführung des Arbeitsvorgangsunterbrechen und neue Anweisungen anfordern, wenn er bei der Ausführungder erhaltenen Anweisungen nicht die erforderliche Sicherheit gewährleisten kann.
2.6. Zubehör für Handzeichen
Der Zeichengeber muß für den Bediener leicht erkennbar sein.
Der Zeichengeber hat ein oder mehrere geeignete Erkennungszeichen zu tragen, z.B. Jacke, Helm, Manschetten, Armbinden, Signalkellen.
Die Erkennungszeichen sind von einer auffallenden Farbe und vorzugsweise einheitlich zu gestalten und müssen dem Zeichengeber vorbehalten sein.
Vorbemerkung
Sämtliche nachstehend angegebenen Handzeichen gelten unbeschadet der Verwendung anderer Codes, die auf Gemeinschaftsebene insbesondere fürbestimmte Tätigkeitkeitsbereiche anwendbar sind und dieselben Tätigkeiten bezeichnen.
A. Allgemeine Handzeichen |
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Bedeutung | Beschreibung | Darstellung |
BEGINN
Achtung Hinweis auf nachfolgende Handzeichen |
Arme seitwärts waagerecht ausgestreckt, die Handflächen nach vorne gekehrt | |
HALT
Unterbrechung Beenden eines Bewegungsablaufs |
Rechter Arm nach oben, die Handfläche der rechten Hand nach vorne gekehrt | |
ENDE
eines Bewegungsablaufs |
Die Hände in Brusthöhe verschränkt | |
B. Vertikale Bewegungen |
||
Bedeutung | Beschreibung | Darstellung |
AUF | Rechter Arm nach oben, Handfläche der rechten Hand nach vorne gekehrt, beschreibt langsam einen Kreis | |
AB | Rechter Arm nach unten, Handfläche der rechten Hand nach innen gekehrt, beschreibt langsam einen Kreis | |
VERTIKALER ABSTAND | Die Hände zeigen den Abstand an | |
C. Horizontale Bewegunge |
||
Bedeutung | Beschreibung | Darstellung |
VORWÄRTS | Arme angewinkelt; Handflächen nach innen gekehrt; die Unterarme machen langsame Bewegungen zum Körper hin | |
RÜCKWÄRTS | Arme angewinkelt, Handflächen nach außen gekehrt, die Unterarme machen langsame Bewegungen vom Körper fort | > |
RECHTS
vom Zeichengeber aus gesehen |
Rechter Arm mehr oder weniger waagerecht ausgestreckt, die Handfläche der rechten Hand nach unten, kleine Bewegungen in die gezeigte Richtung | |
LINKS
vom Zeichengeber aus gesehen |
Linker Arm mehr oder weniger waagerecht ausgestreckt, die Handfläche der linken Hand nach unten, kleine Bewegungen in die gezeigte Richtung | |
HORIZONTALER ABSTAND | Die Hände zeigen den Abstand an | |
D. Gefahren |
||
Bedeutung | Beschreibung | Darstellung |
GEFAHR
Nothalt |
Beide Arme nach oben, die Handflächen nach vorne gekehrt | |
SCHNELLE BEWEGUNG | Codierte Handzeichen für Bewegungen, schnell ausgeführt | |
LANGSAME BEWEGUNG | Codierte Handzeichen für Bewegungen, betont langsam ausgeführt |
ENDE |
(Stand: 07.08.2019)
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