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  Mindestvorschriften für Handzeichen

Anhang IX

  1. Merkmale

    Handzeichen müssen genau, einfach, aussagekräftig, leichtdurchführbar und verständlich sowie deutlich voneinander abgegrenzt sein.

    Der gleichzeitige Einsatz beider Arme darf nur zur Ausführunggleicher/symmetrischer Bewegungen und zur Erteilung eines einzigen Handzeichens erfolgen.

    Handzeichen dürfen, unter Beachtung der genannten Merkmale, leicht variierenoder detaillierter als die Darstellungen unter Nummer 3 sein, sofern ihre Bedeutung und Verständlichkeit zumindest gleichwertig sind.

  2. Besondere Anwendungsregeln

    2.1. Die das Zeichen erteilende Person (im folgenden "Zeichengeber"genannt) erteilt mit Hilfe von Handzeichen dem Empfänger (im folgenden "Bediener" genannt) Anweisungen für bestimmte Arbeitsvorgänge.

    2.2. Der Zeichengeber muß den gesamten Ablauf der Arbeitsvorgänge beobachten können, ohne durch die Arbeitsvorgänge gefährdet zu sein.

    2.3. Der Zeichengeber hat sich ausschließlich der Steuerungder Arbeitsvorgänge und der Sicherheit der in der Nähe befindlichen Arbeitnehmer zu widmen.

    2.4. Sind die Bedingungen gemäß Nummer 2.2 nicht erfüllt, so sind ein oder mehrere zusätzliche Zeichengeber einzusetzen.

    2.5. Der Bediener muß die Ausführung des Arbeitsvorgangsunterbrechen und neue Anweisungen anfordern, wenn er bei der Ausführungder erhaltenen Anweisungen nicht die erforderliche Sicherheit gewährleisten kann.

    2.6. Zubehör für Handzeichen

    Der Zeichengeber muß für den Bediener leicht erkennbar sein.

    Der Zeichengeber hat ein oder mehrere geeignete Erkennungszeichen zu tragen, z.B. Jacke, Helm, Manschetten, Armbinden, Signalkellen.

    Die Erkennungszeichen sind von einer auffallenden Farbe und vorzugsweise einheitlich zu gestalten und müssen dem Zeichengeber vorbehalten sein.

  3. Zu verwendende codierte Handzeichen

    Vorbemerkung

    Sämtliche nachstehend angegebenen Handzeichen gelten unbeschadet der Verwendung anderer Codes, die auf Gemeinschaftsebene insbesondere fürbestimmte Tätigkeitkeitsbereiche anwendbar sind und dieselben Tätigkeiten bezeichnen.


A. Allgemeine Handzeichen

Bedeutung Beschreibung Darstellung
BEGINN

Achtung Hinweis auf nachfolgende Handzeichen

Arme seitwärts waagerecht ausgestreckt, die Handflächen nach vorne gekehrt
HALT

Unterbrechung Beenden eines Bewegungsablaufs

Rechter Arm nach oben, die Handfläche der rechten Hand nach vorne gekehrt
ENDE

eines Bewegungsablaufs

Die Hände in Brusthöhe verschränkt

B. Vertikale Bewegungen

Bedeutung Beschreibung Darstellung
AUF Rechter Arm nach oben, Handfläche der rechten Hand nach vorne gekehrt, beschreibt langsam einen Kreis
AB Rechter Arm nach unten, Handfläche der rechten Hand nach innen gekehrt, beschreibt langsam einen Kreis
VERTIKALER ABSTAND Die Hände zeigen den Abstand an

C. Horizontale Bewegunge

Bedeutung Beschreibung Darstellung
VORWÄRTS Arme angewinkelt; Handflächen nach innen gekehrt; die Unterarme machen langsame Bewegungen zum Körper hin
RÜCKWÄRTS Arme angewinkelt, Handflächen nach außen gekehrt, die Unterarme machen langsame Bewegungen vom Körper fort >
RECHTS

vom Zeichengeber aus gesehen

Rechter Arm mehr oder weniger waagerecht ausgestreckt, die Handfläche der rechten Hand nach unten, kleine Bewegungen in die gezeigte Richtung
LINKS

vom Zeichengeber aus gesehen

Linker Arm mehr oder weniger waagerecht ausgestreckt, die Handfläche der linken Hand nach unten, kleine Bewegungen in die gezeigte Richtung
HORIZONTALER ABSTAND Die Hände zeigen den Abstand an

D. Gefahren

Bedeutung Beschreibung Darstellung
GEFAHR

Nothalt

Beide Arme nach oben, die Handflächen nach vorne gekehrt
SCHNELLE BEWEGUNG Codierte Handzeichen für Bewegungen, schnell ausgeführt    
LANGSAME BEWEGUNG Codierte Handzeichen für Bewegungen, betont langsam ausgeführt    


ENDE

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