Durchführungsverordnung (EU) 2025/901 der Kommission vom 19. Mai 2025 zur Erstellung einer Liste von Stoffen, die für die Behandlung von Equiden wesentlich sind oder gegenüber anderen verfügbaren Behandlungsoptionen für Equiden einen zusätzlichen klinischen Nutzen aufweisen und bei denen die Wartezeit für Equiden sechs Monate beträgt, sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/901 vom 20.05.2025)
Neufassung -Ersetzt zum 21.05.2027 VO (EG) 1950/2006
Die Europäische Kommission-
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/82/EG 1, insbesondere auf Artikel 115 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Verordnung (EU) 2019/6 sind Vorschriften für die Anwendung von Tierarzneimitteln, einschließlich der Anforderung, sie in Übereinstimmung mit ihren Zulassungsbedingungen anzuwenden, festgelegt. Ist in einem Mitgliedstaat für der Lebensmittelgewinnung dienende Equiden oder ein Anwendungsgebiet kein Tierarzneimittel zugelassen oder verfügbar, so können Tierärzte, insbesondere zur Vermeidung unzumutbarer Leiden, in direkter Eigenverantwortung Arzneimittel außerhalb ihrer Zulassungsbedingungen gemäß den geltenden Bestimmungen der Artikel 113 und 115 der genannten Verordnung anwenden.
(2) Zur Verbesserung der Verfügbarkeit von Arzneimitteln für der Lebensmittelgewinnung dienende Equiden bei gleichzeitiger Sicherstellung eines hohen Verbraucherschutzniveaus ist in Artikel 115 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 abweichend von Artikel 113 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) 2019/6 vorgesehen, dass im Wege von Durchführungsrechtsakten eine Liste von Stoffen erstellt wird, die wesentlich für die Behandlung von Equiden sind oder verglichen mit anderen verfügbaren Behandlungsoptionen für Equiden einen zusätzlichen klinischen Nutzen haben und die für Equiden eine Wartezeit von sechs Monate haben.
(3) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 der Kommission 2 in der durch die Verordnung (EU) Nr. 122/2013 3 geänderten Fassung wurde ein Verzeichnis von für die Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffen und von Stoffen mit zusätzlichem klinischem Nutzen erstellt.
(4) Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 wurde zuletzt im Jahr 2013 durch die Verordnung (EU) Nr. 122/2013 aktualisiert. Folglich sollten die Erfahrungen mit der Verwendung der in diesem Anhang aufgeführten Stoffe als Grundlage für die Erstellung der in Artikel 115 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 genannten Liste dienen, auch im Hinblick auf die notwendige Aktualisierung der Informationen über die Verwendung dieser Stoffe, ihre Vorteile und ihre Alternativen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob aufgrund neuer Erkenntnisse weitere Stoffe hinzugefügt werden müssen.
(5) Im Interesse eines hohen Verbraucherschutzniveaus sollten Stoffe nur dann in die Liste dieser Verordnung aufgenommen werden, wenn sie bei der Verwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Equiden kein unannehmbares Risiko für Verbraucher darstellen und eine Wartezeit von sechs Monaten eingehalten wird.
(6) Ein Stoff gilt nur dann als "wesentlicher Stoff", wenn es für die Behandlung oder Diagnose einer Indikation keine zufriedenstellende Alternative gibt und diese Erkrankung bei unterbleibender Behandlung unnötiges Leiden für das Tier mit sich bringen würde. Ein Stoff gilt nur dann als "Stoff mit zusätzlichem klinischen Nutzen", wenn er einen klinisch relevanten Vorteil auf der Grundlage verbesserter Wirksamkeit oder Sicherheit bietet oder einen bedeutenden Beitrag zur Behandlung oder Diagnose leistet. Bewirkt werden kann dies unter anderem durch unterschiedliche Wirkungsweisen, unterschiedliche pharmakokinetische oder pharmakodynamische Profile, eine unterschiedliche Behandlungsdauer oder unterschiedliche Verabreichungswege.
(7) Auf Ersuchen der Kommission führte die Europäische Arzneimittel-Agentur (im Folgenden "Agentur") eine wissenschaftliche Bewertung der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 aufgeführten Stoffe sowie der Stoffe, die in einer Erhebung bei den zuständigen Behörden und einschlägigen Interessengruppen ermittelt wurden, durch. In ihren wissenschaftlichen Empfehlungen 4 bezeichnet die Agentur einige dieser Stoffe als "wesentlichen Stoff" oder als "Stoff mit zusätzlichem klinischen Nutzen", für die eine Wartezeit von sechs Monaten kein unannehmbares Risiko für Verbraucher darstellen würde.
(8) Im Einklang mit den Empfehlungen der Agentur sollten die als wesentliche Stoffe oder Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen empfohlenen Stoffe für die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten spezifischen Krankheiten oder gesundheitlichen Störungen, Behandlungs- oder Diagnoseerfordernisse verwendet werden. Die Agentur empfahl überdies, auch die in diesem Anhang aufgeführten Alternativen in Erwägung zu ziehen.
(9) Die in den Tabellen 1 oder 2 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission 5 aufgeführten Stoffe oder die Stoffe, deren Verwendung in der tierischen Erzeugung nach der Richtlinie 96/22/EG des Rates 6 verboten ist, gelten nicht als wesentliche Stoffe oder Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. Sollten daher Stoffe, die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführt sind, auch in den Tabellen 1 oder 2 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 enthalten sein oder sollte ihre Verwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Equiden nach dem Unionsrecht verboten sein, so sollten diese Stoffe nicht mehr für die Zwecke der vorliegenden Verordnung verwendet werden.
(10) Die Liste der Stoffe im Anhang dieser Verordnung sollte die Liste nach der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 ersetzen. Die Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 sollte aufgehoben werden. Damit die zuständigen Behörden, Tierärzte und betroffenen Tierhalter sich auf die Änderungen einstellen können, die sich daraus ergeben, dass einige der im Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 aufgeführten Stoffe und Indikationen nicht in den Anhang der vorliegenden Verordnung aufgenommen werden, sollte ein ausreichender Übergangszeitraum eingeräumt werden.
(11) Um die Verfügbarkeit von Arzneimitteln für der Lebensmittelgewinnung dienende Equiden zu verbessern und unzumutbare Leiden zu vermeiden, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Diese Verordnung sollte ferner ab dem Datum ihres Inkrafttretens gelten.
(12) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Tierarzneimittel
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Anwendungsbereich
Die Liste der Stoffe gemäß Artikel 115 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 ist im Anhang der vorliegenden Verordnung enthalten.
Artikel 2 Vorschriften für die Verwendung der im Anhang aufgeführten Stoffe
(1) Stoffe, die wesentlich für die Behandlung von Equiden sind, dürfen für die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Indikationen verwendet werden, wenn kein Tierarzneimittel, das für der Lebensmittelgewinnung dienende Equiden zugelassen ist, oder kein Arzneimittel nach Artikel 113 der Verordnung (EU) 2019/6 zu gleichermaßen zufriedenstellenden Ergebnissen in Bezug auf die erfolgreiche Behandlung des Tieres oder die Vermeidung unnötigen Leidens für das Tier führen würde.
(2) Stoffe, die im Vergleich zu anderen für Equiden verfügbaren Behandlungsmethoden einen zusätzlichen klinischen Nutzen haben, dürfen für die im Anhang dieser Verordnung genannten Indikationen und unter Berücksichtigung der in diesem Anhang aufgeführten Alternativen verwendet werden, wenn sie im Vergleich zu für der Lebensmittelgewinnung dienende Equiden zugelassenen Tierarzneimitteln oder zu den in Artikel 113 der Verordnung (EU) 2019/6 genannten Arzneimitteln einen klinisch relevanten Vorteil auf der Grundlage verbesserter Wirksamkeit oder Sicherheit bieten oder aber einen bedeutenden Beitrag zur Behandlung leisten.
(3) Sind die im Anhang der vorliegenden Verordnung aufgeführten Stoffe in den Tabellen 1 oder 2 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 enthalten oder ist ihre Verwendung bei der Lebensmittelgewinnung dienenden Equiden nach dem Unionsrecht verboten, so dürfen diese Stoffe nicht mehr für die Zwecke der vorliegenden Verordnung verwendet werden.
Artikel 3 Aufhebung
( 1) Die Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 wird mit Wirkung vom 21. Mai 2027 aufgehoben.
( 2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung.
Artikel 4 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 21. Mai 2025.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 19. Mai 2025
2) Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 der Kommission vom 13. Dezember 2006 zur Erstellung eines Verzeichnisses von für die Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffen und von Stoffen mit zusätzlichem klinischem Nutzen gemäß der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. L 367 vom 22.12.2006 S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2006/1950/oj).
3) Verordnung (EU) Nr. 122/2013 der Kommission vom 12. Februar 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1950/2006 zur Erstellung eines Verzeichnisses von für die Behandlung von Equiden wesentlichen Stoffen gemäß der Richtlinie 2001/82/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Tierarzneimittel (ABl. L 42 vom 13.02.2013 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/122/oj).
4) Scientific advice under Article 115(5) of Regulation (EU) 2019/6 for the establishment of a list of substances which are essential for the treatment of equine species, or which bring added clinical benefit compared to other treatment options available for equine species and for which the withdrawal period for equine species shall be six months (EMA/CVMP/159047/2023 vom 18. Juli 2024).
5) Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. L 15 vom 20.01.2010 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2010/37(1)/oj).
6) Richtlinie 96/22/EG des Rates vom 29. April 1996 über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer Wirkung und von β-Agonisten in der tierischen Erzeugung und zur Aufhebung der Richtlinien 81/602/EWG, 88/146/EWG und 88/299/EWG (ABl. L 125 vom 23.05.1996 S. 3, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1996/22/oj).
| Stoffgruppen | Anhang |
I. Anästhetika
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Oxybuprocaina | Lokalanästhetikum für Eingriffe am Auge | Keine bekannt | Umfassende klinische Erfahrung |
| Prilocainb | Lokalanästhetikum vor intravenösen Injektionen oder Katheterisierung | Lidocain | In speziellen Zubereitungen (eutektische Mischung aus Lokalanästhetika) zur örtlichen Anwendung auf der Haut; kann zur Erleichterung intravenöser Injektionen oder Katheterisierungen verwendet werden |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
II. Analgetika
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Bromfenacb | Behandlung von Uveitis und Augenentzündung | Systemische nicht-steroidale Entzündungshemmer (NSAR) (z.B. Flunixin); topisch (okulär) angewandtes Ketorolac | topisch angewandte NSAR können die Beschwerden der Patienten lindern, postoperative Entzündungen reduzieren, eine Pupillenverengung verhindern und die Sehschärfe in der frühen postoperativen Phase verbessern |
| Fentanylb | Multimodaler Ansatz bei mittelschweren bis schweren akuten Schmerzzuständen | Butorphanol, Morphin | Führt zu einer besseren Analgesie als bestimmte andere Opioide und kann bei extremen Schmerzzuständen eingesetzt werden; hat sich für den Einsatz in multimodalen Ansätzen als wirksam erwiesen |
| Ketorolacb | Behandlung von Schmerzen und Entzündungen im Auge | Systemische Behandlung mit NSAR (z.B. Flunixin) | Formuliert für die lokale Anwendung |
| Methocarbamolb | Als Teil von Behandlungsprotokollen bei schweren schmerzhaften Muskelverspannungen oder schweren Muskelentzündungen | Systemische NSAR (z.B. Flunixin) | Wirksame Entspannung der Skelettmuskulatur; spezifische Wirkung auf die Interneuronen des Rückenmarks zur Verringerung akuter Krämpfe der Skelettmuskulatur ohne gleichzeitige Veränderung des Muskeltonus |
| Morphinb | Analgesie | Butorphanol, Fentanyl | Stärker als andere Analgetika |
| Triamcinolonacetonidb | Behandlung von Gelenkentzündungen | Methylprednisolon | Weniger schädliche Auswirkungen auf den Knorpelstoffwechsel |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
III. Antimikrobielle Wirkstoffe
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| I. Antibiotika | |||
| Amikacinb | Behandlung von Septikämien bei Pferden und Fohlen | Gentamicin, Ceftiofur | Besseres Sicherheitsprofil beim Zieltier |
| Azithromycinb | Behandlung von Infektionen mit Rhodococcus equi, die Azithromycin-empfindlich sind | Clarithromycin, Erythromycin, Gamithromycin, Tulathromycin, Doxycyclin | Zusätzlicher klinischer Nutzen bei Infektionen mit Rhodococcus equi bei Fohlen, die im Rahmen einer Monotherapie oder in Kombination mit Doxycyclin behandelt werden können |
| Clarithromycinb | Behandlung von Infektionen mit Rhodococcus equi, die Clarithromycin-empfindlich sind | Azithromycin, Erythromycin, Gamithromycin, Tulathromycin, Doxycyclin | In vitro aktiver gegen Rhodococcus equi als Erythromycin oder Azithromycin; erreicht in der pulmonalen epithelialen Flüssigkeit und in den Alveolarmakrophagen höhere Konzentrationen als Erythromycin oder Azithromycin, obwohl die Halbwertszeit kürzer ist |
| Fusidinsäureb | topische Behandlung von Augeninfektionen, die durch Fusidinsäure-empfindliche grampositive Bakterien verursacht werden | Ofloxacin, Moxifloxacin | Breitspektrum-Antibiotikum zur Behandlung grampositiver Infektionen; erste Wahl bei oberflächlichen, unkomplizierten Hornhautulzera und akuter Konjunktivitis bei Pferden |
| Moxifloxacinb | topische Behandlung von Infektionen des äußeren Auges durch grampositive Kokken, gramnegative, atypische und anaerobe Bakterien wie Pseudomonas aeruginosa, die Moxifloxacin-empfindlich sind | Ofloxacin | Günstiges pharmakokinetisches Profil; das Wirkspektrum umfasst grampositive Kokken und anaerobe Bakterien, die gegen andere Chinolone resistent sein können |
| Ofloxacinb | Behandlung von Infektionen des äußeren Auges durch grampositive und gramnegative Mikroorganismen, die Ofloxacin-empfindlich sind | Moxifloxacin | Klinische Erfahrung; durchdringt die gesamte Hornhaut bis zur vorderen Augenkammer |
| Polymyxin Bb | Behandlung bakterieller Keratitis, topische Anwendung | Ofloxacin, Moxifloxacin | Wirksame Alternative zu systemischen Behandlungen; anderer Wirkmechanismus als bei anderen topischen Alternativen |
| II. Antimykotika | |||
| Amphotericin Ba | Behandlung der Pilzpneumonie, systemische Anwendung | Keine bekannt | Mittel der Wahl |
| Miconazolb | Behandlung von Pilzinfektionen des Auges | Natamycin, Nystatin, Voriconazol | Breites Wirkspektrum; weniger reizend im Vergleich zu anderen topischen Antimykotika |
| Nystatinb | Behandlung von Pilz- und Hefeinfektionen des Auges und des Genitaltrakts | Miconazol | Mittel der Wahl bei Hefeinfektionen |
| Voriconazolb | Behandlung von Pilzkeratitis, topische Anwendung | Miconazol | Breites Wirkspektrum |
| III. Virostatika | |||
| Aciclovirb | Behandlung von Herpesvirusinfektionen bei Equiden, die mit Komplikationen verbunden sind, nur zur topischen Anwendung | Ganciclovir | Mittel der Wahl bei Augenulzera, wenn der Verdacht auf einen viralen Erreger besteht |
| Ganciclovirb | Behandlung von Herpesvirusinfektionen bei Equiden, die mit Komplikationen verbunden sind, topische Anwendung | Aciclovir, Valaciclovir | Zahlreiche Erkenntnisse über die Behandlung der verschiedenen Virustypen, die Herpesinfektionen verursachen |
| Valaciclovirb | Behandlung von Herpesvirusinfektionen bei Equiden, orale Anwendung | Aciclovir | Besseres pharmakokinetisches Profil und anderer Verabreichungsweg |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
IV. Stoffe für Atemwegserkrankungen
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Ambroxolb | Stimulierung der Surfactantbildung bei früh geborenen Fohlen | Steroide, Bromhexin, Dembrexin, Surfactant-Transfer von gesunden Spendern | Bevorzugte klinische Wahl für früh geborene Fohlen |
| Fluticasonb | Bekämpfung allergischer Lungenerkrankungen, einschließlich leichter bis mittelschwerer Fälle von Equinem Asthma und Subtypen, durch Inhalation | Beclomethason | Die Inhalation führt zu einer geringeren Nebennierenrindensuppression, einer schnelleren Erholung nach Therapieende und weniger systemischen Nebenwirkungen als eine systemische Kortikosteroidtherapie, da die systemische Absorption begrenzt ist; insbesondere zur Behandlung von leichtem bis mittelschwerem und schwerem refraktärem Asthma sowie zur langfristigen Erhaltungstherapie geeignet |
| Ipratropiumbromidb | Als Bronchodilatator bei Pferden mit leichtem bis mittelschwerem Asthma | Clenbuterol | Anticholinerge Wirkung, als Alternative zu Beta-Agonisten |
| Oxymetazolinb | Behandlung von Nasenödemen | Phenylephrin | Alpha-Adrenozeptor-Agonist mit starken vasokonstriktorischen Eigenschaften und länger anhaltender Wirkung |
| Phenylephrinb | Behandlung von Nasenödemen | Oxymetazolin | Verringert die Notwendigkeit, während der Genesung Nasensonden einzuführen |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
V. Stoffe für die Kardiologie
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Amiodaronb | Systemische und orale Behandlung bei Vorhofflimmern, supraventrikulärer und ventrikulärer Tachykardie | Chinidinsulfat/Gluconat, Sotalol, Verapamil | Andere Wirkungsweise: Antiarrhythmikum der Klasse III |
| Propafenonb | Behandlung von ventrikulärer Tachykardie und ventrikulärer Tachyarrhythmie | Chinidinsulfat/Gluconat | Andere Wirkungsweise: Natriumkanalblocker, der die Erregbarkeit des Herzens verringert |
| Quinaprila | Behandlung von Herzversagen; Schutz des Herz-Kreislauf-Systems bei Pferden mit Vorhoffflimmern oder Mitralinsuffizienz | Keine bekannt | Andere Wirkungsweise: Hemmer des Angiotensin-konvertierenden Enzyms (ACE-Hemmer) |
| Chinidinsulfat/Gluconatb | Behandlung von Herzrhythmusstörungen | Amiodaron, Sotalol, Verapamil | Mittel der Wahl bei Vorhofflimmern |
| Sotalolb | Langzeitbehandlung von Herzrhythmusstörungen | Amiodaron, Chinidinsulfat/Gluconat | Besser geeignet für Pferde, bei denen eine antiarrhythmische Langzeittherapie angezeigt ist; geringere Nebenwirkungen als bei Amiodaron |
| Verapamilb | Behandlung supraventrikulärer Herzrhythmusstörungen | Amiodaron, Chinidinsulfat/Gluconat, Sotalol | Andere Wirkungsweise: Calciumkanalblocker |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
VI. Stoffe für Diagnoseverfahren
| Wirkstoff1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Bariumsulfata | Verbesserte Darstellung des Magen-Darm-Trakts bei Röntgenuntersuchungen | Keine bekannt | Keine zufriedenstellende alternative Behandlung für eine verbesserte Darstellung des Magen-Darm-Trakts bei Röntgenuntersuchungen |
| Fluoresceinb | Diagnose von Hornhautkeratitis oder -ulzeration, topische Anwendung | Bengalrosa | Diagnosemittel der Wahl, wenn anschließend eine Viruskultur benötigt wird |
| Iohexola | Kontrastmittel für Röntgenuntersuchungen der abführenden Harnwege, Arthrographie, Myelographie, Sino- oder Fistulographie und Dacryocystographie | Keine bekannt | Nichtionisches, wasserlösliches Kontrastmittel |
| Phenylephrina | Diagnose der Graskrankheit | Keine bekannt | Zusätzlicher diagnostischer Ansatz bei der polyneuropathischen Graskrankheit bei Equiden |
| Bengalrosab | Diagnose von Hornhautkeratitis oder -ulzeration, topische Anwendung | Fluorescein | Mittel der Wahl zur Diagnose von Keratitis/Ulzera am Auge |
| Thyreoliberin (Thyreotropin Releasing Hormone)a | Diagnose einer Dysfunktion der Pars intermedia der Hypophyse | Keine bekannt | Keine zufriedenstellenden Alternativen zur Diagnose einer Dysfunktion der Pars intermedia der Hypophyse |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
VII. Stoffe für gastrointestinale Erkrankungen
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Metoclopramidb | Behandlung von postoperativem Darmverschluss | Intravenöse Flüssigkeitszufuhr, Schmerzmittel (z.B. Flunixin), Lidocain | Prokinetikum |
| Misoprostolb | Behandlung von EGGD (Equine Glandular Gastric Disease: Erkrankung der Drüsenschleimhaut bei Equiden) und Kolitis | Omeprazol, Sucralfat | Besser als Omeprazol bei der Behandlung von EGGD |
| Phenylephrina | Behandlung bei Dickdarmverlagerung in den Milz-Nierenraum | Keine bekannt | Klinischer Wert bei der Lösung von Dickdarmverlagerungen in den Milz-Nierenraum; verursacht eine dosisabhängige Kontraktion der Milz |
| Ranitidinb | Behandlung von Magengeschwüren bei kritisch kranken Neugeborenen, intravenöse Anwendung | Omeprazol | Die intravenöse Verabreichung bietet gegenüber anderen oralen Arzneimitteln gegen Geschwüre einen zusätzlichen klinischen Nutzen |
| Sucralfatb | Behandlung und Prävention von Magengeschwüren bei Pferden | Omeprazol | Andere Wirkungsweise als Omeprazol (Anhaftung an der Schleimhaut), die eine Stabilisierung im Hinblick auf physische Läsionen bewirkt |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
VIII. Stoffe für Stoffwechselstörungen
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Insulinb | Zur Unterstützung der Behandlung von Hyperlipidämie, bei der eine Glukosetherapie nicht anschlägt, oder schwerer Hyperlipidämie, in Kombination mit Glukose und anderen Therapien Diagnose von Stoffwechselstörungen (z.B. Insulinresistenz in Verbindung mit dem Equinen Metabolischen Syndrom oder einer Dysfunktion der Pars intermedia der Hypophyse) |
Bei Hyperlipidämie kann niedermolekulares Heparin eingesetzt werden | Insulin ist das klinische Mittel der Wahl |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
IX. Stoffe für Muskel-Skelett-Erkrankungen
| Wirkstoff1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Atracuriumb | Induzierung einer Muskellähmung unter Vollnarkose | Cisatracurium, Guaifenesin | Bietet einen zusätzlichen klinischen Nutzen bei Pferden unter Vollnarkose in Fällen, in denen eine verstärkte Muskelrelaxation erforderlich ist, etwa bei Augenoperationen, bestimmten orthopädischen Eingriffen oder wenn ein tiefer Zugang zur Bauchhöhle erforderlich ist. |
| Cisatracuriumb | Induzierung einer Muskellähmung unter Vollnarkose | Atracurium, Guaifenesin | Bietet einen zusätzlichen klinischen Nutzen bei Pferden unter Vollnarkose in Fällen, in denen eine verstärkte Muskelrelaxation erforderlich ist, etwa bei Augenoperationen, bestimmten orthopädischen Eingriffen oder wenn ein tiefer Zugang zur Bauchhöhle erforderlich ist. |
| Dantrolen-Natriumb | Vorbeugung einer Rhabdomyolyse Vorbeugung der malignen Hyperthermie während der Narkose |
NSAR, intravenöse Flüssigkeiten, Vitamin E/Selen | Wirksam als vorbeugende Maßnahme durch Verhinderung der Calciumausschüttung aus dem sarkoplasmatischen Retikulum, wodurch die Kopplung von Erregung und Kontraktion unterbunden wird |
| Edrophoniuma | Umkehrung der Auswirkungen der Atracurium-Muskelparalyse | Keine bekannt | Cholinesterase-Hemmer, wesentlich zur Umkehr des neuromuskulären Blocks; geringste Nebenwirkungen der Cholinesterase-Hemmer bei Pferden |
| Guaifenesinb | Einleitung und Aufrechterhaltung einer Vollnarkose unter Feldbedingungen | Atracurium, Cisatracurium | Besonders geeignet für Feldbedingungen (außerhalb einer Klinik), wenn eine Anästhesie notwendig sein kann; die reduzierte kardiopulmonal dämpfende Wirkung ermöglicht eine sichere Anästhesie ohne moderne Überwachungsgeräte oder mechanische Beatmung |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
X. Stoffe für Störungen des Nervensystems
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Diazepama | Kurz wirksames Antikonvulsivum zur Behandlung von epileptischen Anfällen | Keine bekannt | Anfallssuppressivum der zweiten Generation |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
XI. Stoffe für die Augenheilkunde
| Wirkstoff1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Acetazolamidb | Behandlung von Glaukomen, orale Anwendung | Phenylephrin | Wirkt als Carboanhydrase-Hemmer |
| Cyclopentolatb | Mydriatikum | Atropin, Phenylephrin | Führt zu einer signifikanten Mydriasis, ohne die Tränenproduktion, den Augeninnendruck, die Verdauungsfunktion (d. h. Darmmotilität und Kotproduktion) oder die Herzfrequenz zu beeinträchtigen |
| Cyclosporin Ab | Behandlung von Autoimmunerkrankungen des Auges | topische Steroide | Immunsuppressive Wirkung durch Inhibition der T-Lymphozyten-Proliferation und Verringerung der Zytokin-Genexpression |
| Phenylephrinb | Behandlung von Glaukomen und Epiphora | Atropin und Tropicamid | Erhöht nicht (oder nur geringfügig) den Augeninnendruck |
| Synephrinb | Anwendung auf den Augenschleimhäuten als abschwellendes Mittel | Phenylephrin, Tetryzolin | Schnelle lokale Wirkung; erhöht die Wirksamkeit lokaler Therapien und bietet eine synergistische Wirkung mit z.B. einer lokalen antimikrobiellen Therapie |
| Tetryzolinb | Anwendung auf den Augenschleimhäuten als abschwellendes Mittel | Phenylephrin, Synephrin | Schnelle lokale Wirkung |
| Timololmaleatb | Behandlung von Glaukomen, topische Anwendung | Acetazolamid | Seine spezifische Wirkungsweise als nicht selektiver Beta-Adrenozeptor-Blocker stellt eine wichtige therapeutische Option bei der Behandlung von Glaukomen dar |
| Triamcinolonacetonidb | Behandlung von rezidivierender Uveitis in Fällen, in denen andere Behandlungen nicht anschlagen | Atropin, Tropicamid | Wirksame Behandlung mit geringer Morbidität in Fällen, in denen andere Behandlungen nicht anschlagen |
| Tropicamidb | Behandlung rezidivierender Uveitis | Atropin, Cyclopentolat, Triamcinolonacetonid | Schnelles Einsetzen der Wirkung |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
XII. Stoffe zur Sedierung und Prämedikation (und Antagonismus)
| Wirkstoff1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Acepromazinb | Für einen multimodalen Ansatz zur Beruhigung und Prämedikation in Kombination mit anderen Sedativa | Detomidin, Romifidin, Xylazin, Diazepam | Die Wirkungsweise von Acepromazin und seine einzigartige sedierende Wirkung sind durch als Alpha-2-Agonisten wirkende Sedativa oder Benzodiazepine nicht erzielbar |
| Atipamezola | Umkehrung der Wirkung von Alpha-2-Agonisten | Keine bekannt | Kehrt die sedierende und analgetische Wirkung sowie unerwünschte kardiovaskuläre Reaktionen um |
| Dexmedetomidinb | Sedierung oder Allgemeinanästhesie als Teil von Protokollen für eine teilweise oder totale intravenöse Anästhesie | Detomidin, Romifidin, Xylazin, Diazepam | Selektivster Alpha-2-Agonist; kurze Halbwertszeit und schnelle Redistribution, wodurch sich die Verwendung als kontinuierliche Infusion besonders anbietet |
| Diazepamb | Prämedikation und Einleitung der Narkose, leichte Beruhigungswirkung mit minimalen kardiovaskulären und respiratorischen Nebenwirkungen | Acepromazin, Detomidin, Romifidin, Xylazin | Die Wirkungsweise (am Gamma-Aminobuttersäure (GABA)-Rezeptor) sorgt für eine einzigartige Beruhigung ohne kardiorespiratorische Depression, die mit als Alpha-2-Agonisten wirkenden Sedativa (Detomidin, Romifidin und Xylazin) oder Acepromazin nicht erzielbar ist |
| Flumazenila | Intravenöser Benzodiazepin-Antagonist in der Erholungsphase nach total intravenöser Anästhesie (TIVA) | Keine bekannt | Kompetitiver Antagonist, der die Benzodiazepin-Bindungsstelle des GABA-Rezeptors blockiert |
| Naloxona | Opioid-Antagonist in Notfällen | Keine bekannt | Keine Alternativen vorhanden |
| Propofolb | Einleitung der Narkose bei Fohlen durch intravenöse Verabreichung | Isofluran | Bessere kardiovaskuläre Stabilität und schnellere Erholung als bei Inhalationsnarkose bei Fohlen |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
XIII. Stoffe für systemische Störungen
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Allopurinolb | Ischämie-Reperfusionsschäden bei neugeborenen Fohlen | Vitamin E | Andere Wirkungsweise bei der Inhibition der Bildung reaktiver Sauerstoffspezies (ROS) als Vitamin E |
| Dalteparinb | Antikoagulans | Heparin | Eine Verringerung der Molekülgröße geht mit einem Verlust der Thrombinhemmwirkung einher, umgekehrt aber auch mit einer Zunahme der Faktor-Xa-Hemmung (FXa-Inhibition) im Vergleich zu unfraktioniertem Heparin |
| Dobutaminb | Behandlung von Hypotonie unter Allgemeinanästhesie | Ephedrin | Arzneimittel der ersten Wahl zur Behandlung von Hypotonie bei adulten Equiden unter Allgemeinanästhesie |
| Dopamina | Nur als Teil eines Behandlungsprotokolls für akute Nierenschäden/Nierenversagen | Keine bekannt | Niedrige Dosen bewirken bei gesunden Pferden in wachem Zustand nachweislich eine renale Vasodilatation, einen erhöhten renalen Blutfluss und eine erhöhte Urinproduktion ohne systemische kardiovaskuläre Folgen |
| Ephedrinb | Behandlung von Hypotonie unter Allgemeinanästhesie | Dobutamin | Zur Behandlung von Hypotonie bei adulten Pferden unter Allgemeinanästhesie, wenn Dobutamin unwirksam ist. Andere Wirkungsweise als Dobutamin mit direkterer Wirkung auf die Kontraktionskraft des Herzens |
| Gelatine-Polysuccinatb | Behandlung von andauernder Hypovolämie infolge von Erkrankungen wie einem niedrigen Albuminspiegel | Kristalloide | Kolloide sind größere Moleküle im Vergleich zu Kristalloiden, daher verbleiben sie länger im intravaskulären Raum und eignen sich gut zur Behandlung von Hypovolämie, z.B. infolge Hypoalbuminämie |
| Glycopyrrolatb | Behandlung und Vorbeugung einer Bradykardie | Atropin | Minimale zentrale Wirkung; geeignet für Pferde, die bei Bewusstsein sind, vor und nach Anästhesie |
| Noradrenalin/ Norepinephrinb |
Frühbehandlung eines septischen Schocks Unterstützung der Herz-Kreislauf-Funktion bei kritisch kranken Fohlen |
Dobutamin, Dopamin | Bei geschwächten (kranken) Fohlen ist es meist das einzige Katecholamin, das bei Hypotonie wirksam ist |
| Vasopressinb | Behandlung eines Kreislaufkollapses bei Fohlen und adulten Pferden | Epinephrin, Dopamin, Dobutamin | Alternative in Fällen, in denen herkömmliche Katecholamintherapien mit Dopamin, Dobutamin und Epinephrin unwirksam sind oder eine Potenzierung erforderlich wird, um den Gefäßtonus in refraktären vasodilatatorischen Schockzuständen wiederherzustellen |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
XIV. Stoffe für Tumore
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Imiquimoda | Behandlung von Sarkoiden | Keine bekannt | Aktuelle Untersuchungen deuten darauf hin, dass Equine Sarkoide wahrscheinlich durch eine komplexe Wechselwirkung entstehen, u. a. eine Störung des Immunsystems des Wirts |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
XV. Verschiedenes
| Wirkstoff 1 | Indikationen | Alternativen | Erläuterung der Verwendung/spezifische Vorteile |
| Cetirizinb | Behandlung von Erkrankungen, bei denen ein Antihistaminikum als notwendig erachtet wird | Chlorphenamin | Inverse Agonisten am Histamin-1-Rezeptor (H1) der zweiten Generation sind Alternativen mit weniger (sedierenden) Nebenwirkungen auf das zentrale Nervensystem (ZNS) |
| Domperidonb | Behandlung einer Agalaktie/Dysgalaktie bei Stuten | Sulpirid | Seine Fähigkeit, die Prolaktinsekretion bei dopaminerger Inhibition zu stimulieren |
| Sulpiridb | Behandlung einer Agalaktie/Dysgalaktie bei Stuten | Domperidon | Seine Fähigkeit, die Prolaktinsekretion bei dopaminerger Inhibition zu stimulieren |
| 1) Wirkstoffe, die mit einem "a" gekennzeichnet sind, sind wesentliche Stoffe. Wirkstoffe, die mit einem "b" gekennzeichnet sind, sind Stoffe mit zusätzlichem klinischen Nutzen. | |||
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