Durchführungsverordnung (EU) 2025/831 der Kommission vom 5. Mai 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/831 vom 06.05.2025)
| Ergänzende Informationen |
| Liste zur (Nicht-)Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 13. Dezember 2018 stellte das Unternehmen Innovative Water Care Europe SAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf eine Unionszulassung für eine Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" der Produktarten 2, 4 und 5 entsprechend der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass die zuständige Behörde Frankreichs der Bewertung des Antrags zugestimmt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-WK046289-14 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" enthält als Wirkstoff Aktivchlor, freigesetzt aus Calciumhypochlorit, das in der in Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 genannten Unionsliste genehmigter Wirkstoffe für die Produktarten 2, 4 und 5 aufgeführt ist.
(3) Am 23. Juni 2021 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.
(4) Am 4. November 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2 mit dem Entwurf einer Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften (SPC) von "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" eine Biozidproduktfamilie gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ist, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 6 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Am 22. November 2021 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften in allen Amtssprachen der Union.
(7) Am 14. Juli 2022 übermittelte Deutschland der Kommission einen Antrag gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Anpassung der Bedingungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" für sein Hoheitsgebiet aus Gründen des Schutzes der Umwelt, der öffentlichen Ordnung sowie der Gesundheit und des Lebens von Menschen gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstaben a bis c der genannten Verordnung; dieser Antrag betraf Verwendungszweck 1 in Meta-SPC 1, 2 und 3 (Desinfektion von Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen - berufsmäßige Verwender), Verwendungszweck 4 (Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Versorgungssystemen und tragbaren Geräten - berufsmäßige Verwender) und Verwendungszweck 5 (Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Versorgungssystemen und tragbaren Geräten (automatisierte Zufuhr) - industrielle Verwender). Am 8. Mai 2024 zog Deutschland den Antrag in Bezug auf die Anpassungen bei Verwendungszweck 1 in Meta-SPC 1, 2 und 3 (Desinfektion von Schwimmbädern und Wellnesseinrichtungen - berufsmäßige Verwender) zurück.
(8) In seinem Antrag auf Anpassung der Verwendungszwecke 4 und 5 in Meta-SPC 1, 2 und 3 verweist Deutschland auf die nationale Trinkwasserverordnung (im Folgenden "TrinkwV") 3; hierbei handelt es sich um ein systematisches Regelwerk, das gesundes und sauberes Trinkwasser durch Regulierung der erforderlichen Wasserqualität und der Stoffe, Methoden und Verfahren für die Trinkwasseraufbereitung gewährleistet und in dem Verpflichtungen für Wasseraufbereitungsanlagen sowie Vorschriften zur Durchsetzung dieser Verpflichtungen festgelegt sind. Auf der Grundlage der TrinkwV wurden in Deutschland bewährte Normen und gemeinsame Praktiken im Bereich der Trinkwasseraufbereitung entwickelt. Deutschland legte dar, dass ein Teil der Beschreibung der Verwendungszwecke 4 und 5 in Meta-SPC 1, 2 und 3 für "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" in Bezug auf die Desinfektion von Trinkwasser nicht vollständig mit den Vorschriften der TrinkwV in Einklang steht. Für die Verwendungszwecke 4 und 5 in Meta-SPC 1 müssten die Anwendungsmethoden, die Aufwandmengen und die Häufigkeit dieser Verwendungen angepasst werden, damit sie den Anforderungen der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 TrinkwV entsprechen. Für die Verwendungszwecke 4 und 5 in Meta-SPC 2 und 3 wird die Mindestgewichtskonzentration von Aktivchlor im Biozidprodukt nicht eingehalten, und das Kesselsteinmittel, das Pigment und der Verarbeitungshilfsstoff sind nicht in der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 20 TrinkwV aufgeführt, was bedeutet, dass die Produkte im Hoheitsgebiet Deutschlands nicht zur Desinfektion von Trinkwasser zugelassen werden können.
(9) Die Kommission ist u. a. auf Grundlage von Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 der Auffassung, dass der Antrag Deutschlands auf Anpassung der Bedingungen der Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" für sein Hoheitsgebiet gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 zum Schutz der öffentlichen Ordnung bei der Trinkwasserversorgung und zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen gemäß Artikel 37 Absatz 1 Buchstaben b und c der genannten Verordnung gerechtfertigt ist. Mit der TrinkwV wird die Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 in deutsches Recht umgesetzt. In dieser Richtlinie ist der rechtliche Rahmen festgelegt, um die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen. Diese Richtlinie legt auch wesentliche Qualitätsstandards auf Unionsebene fest und ermöglicht es den Mitgliedstaaten, zusätzliche Anforderungen und höhere Standards umzusetzen, wenn der Schutz der menschlichen Gesundheit in ihrem Hoheitsgebiet oder in Teilen davon dies erfordert. Die TrinkwV ist in Deutschland seit 2001 in Kraft, und seitdem beruht die Trinkwasseraufbereitung in Deutschland auf den darin festgelegten Anforderungen. Produkte zur Desinfektion von Trinkwasser, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden, sollten daher den in der TrinkwV festgelegten Vorschriften entsprechen.
(10) Die Agentur empfiehlt in ihrer Stellungnahme als Bedingung für die Zulassung, dass der Zulassungsinhaber einen Stabilitätstest für die langfristige Lagerung eines Produkts in Meta-SPC 4 in der handelsüblichen Verpackung, in der die Produkte in Verkehr gebracht werden sollen, durchführt. Bei dem Test sollten die relevanten physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Produkts sowohl vor als auch nach der Lagerung untersucht werden, um eine Haltbarkeit von 12 Monaten zu bestätigen. Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu und ist der Ansicht, dass die Vorlage der Ergebnisse dieses Tests eine Bedingung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sein sollte. Ferner hat die Tatsache, dass Daten nach der Erteilung der Zulassung vorzulegen sind, nach Ansicht der Kommission keinen Einfluss auf die Schlussfolgerung, dass die Bedingung gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Verordnung auf der Grundlage vorhandener Daten erfüllt ist.
(11) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, eine Unionszulassung für "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" mit den von Deutschland für sein Hoheitsgebiet gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 beantragten Anpassungen der Zusammenfassung der Biozidprodukteigenschaften für die Verwendungszwecke 4 und 5 in Meta-SPC 1, 2 und 3 zu erteilen.
(12) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Vorbehaltlich der Einhaltung der in Anhang I festgelegten Bedingungen und gemäß der in Anhang II enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts wird Innovative Water Care Europe SAS eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0027464-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" erteilt.
Für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gelten Anpassungen der Bedingungen für die Verwendungszwecke 4 und 5 in Meta-SPC 1, 2 und 3 gemäß der Zusammenfassung der Eigenschaften des Produkts in Anhang II.
Die Unionszulassung gilt vom 26. Mai 2025 bis zum 30. April 2035.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 5. Mai 2025
2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 6. Oktober 2021 zur Unionszulassung für die Produktfamilie "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" (ECHA/BPC/289/2021), https://echa.europa.eu/bpc-opinions-on-union-authorisation.
3) Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 159), https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/TrinkwV.pdf.
4) Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435 vom 23.12.2020 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2020/2184/oj).
| Bedingungen (EU-0027465-0000) | Anhang I |
Der Zulassungsinhaber führt einen Stabilitätstest für die langfristige Lagerung eines Produkts in Meta-SPC 4 von "AWPF Calcium Hypochlorite BPF" durch, um eine Haltbarkeitsdauer von 12 Monaten bei Raumtemperatur zu bestätigen. Während des Tests befindet sich das Produkt in der handelsüblichen Verpackung, in dem es in Verkehr gebracht werden soll, und es werden die relevanten physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Produkts sowohl vor als auch nach der Lagerung untersucht.
Der Zulassungsinhaber übermittelt die Ergebnisse des Tests bis zum 26. Mai 2027 an die Agentur.
| Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie | Anhang II |
AWPF Calcium Hypochlorite BPF
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
PT04: Lebens- und Futtermittelbereich
PT05: Trinkwasser
Zulassungsnummer EU-0027464-0000
R4BP-Assetnummer EU-0027464-0000
Teil I
Erste Informationsebene
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Familienname
| Name | AWPF Calcium Hypochlorite BPF |
1.2. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind PT04: Lebens- und Futtermittelbereich PT05: Trinkwasser |
1.3. Zulassungsinhaber
| Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | Innovative Water Care Europe SAS |
| Anschrift | ZI de la Boitardiere chemin du Roi 37400 AMBOISE FR | |
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0000 |
|
| R4BP-Assetnummer |
EU-0027464-0000 |
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| Datum der Zulassung |
26. Mai 2025 |
|
| Ablauf der Zulassung |
30. April 2035 |
|
1.4. Hersteller des Produkts
| Name des Herstellers | Innovative Water Care Europe SAS | ||
| Anschrift des Herstellers | ZI La BOITARDIERE, BP 219 37402 Amboise Frankreich | ||
| Standort der Produktionsstätten |
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1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
| Wirkstoff | Active chlorine released from calcium hypochlorite | ||||
| Name des Herstellers | Innovative Water Care Europe SAS | ||||
| Anschrift des Herstellers | ZI La BOITARDIERE, BP19 37402 AMBOISE Frankreich | ||||
| Standort der Produktionsstätten |
|
Kapitel 2
Zusammensetzung und Formulierung der Produktfamilie
2.1. Informationen zur qualitativen und quantitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 40,3 - 65 % (w/w) | |||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 62 - 100 % (w/w) | |
| Calcium dihydroxide | Nicht wirksamer Stoff | 1305-62-0 | 215-137-3 | 0 - 11 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
| Formulierungsart(en) | SG Wasserlösliches Granulat ST Wasserlösliche tablette |
Teil II
Zweite Informationsebene META-SPC(S)
Kapitel 1
META-SPC 1 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 1 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: meta-SPC 1 (wasserlösliches Granulat) |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-1 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind PT04: Lebens- und Futtermittelbereich PT05: Trinkwasser |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 1
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 65 - 65 % (w/w) | |||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 100 - 100 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
| Formulierungsart(en) | SG Wasserlösliches Granulat |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 1
| Gefahrenhinweise | H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden. Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P220: Von Kleidung sowie anderen brennbaren Materialien fernhalten. P260: Staub nicht einatmen. P260: Rauch nicht einatmen. P260: Gas nicht einatmen. P260: Nebel nicht einatmen. P260: Dampf nicht einatmen. P260: Aerosol nicht einatmen. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Inhalt örtlichen Vorschriften zuführen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: use # 1-1 PT 2 - Desinfektion von Schwimmbädern und Spas - professioneller Benutzer
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Direkte Zugabe des Produkts zur Wasseroberfläche, Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder aus einem automatischen Zuführautomaten, der mit dem Schwimmbad oder Spa verbunden ist.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anwendungsmenge: Erhaltungschlorung: 1-3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Thermalbäder); Schock-Desinfektion: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser - Wartung von Thermalbädern: |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: use # 1-2 PT 2 - Desinfektion von Schwimmbädern und Spas - nicht-professioneller Benutzer
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Direkte Zugabe des Produkts auf die Wasseroberfläche, z.B. mit einer Schaufel oder Ähnlichem.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anwendungsmenge: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: use # 1-3 PT 4 - Desinfektion von Geräten, Behältern, Rohrleitungen im Zusammenhang mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch durch Abfüllung/CIP mit Umwälzung - gewerblicher Anwender
| Produktart | PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Desinfektion von Innenflächen von Trinkwassersystemen wie Apparaturen, Behältern, Leitungen durch Befüllen/CIP mit Umwälzung. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Filling of piping with stock solution.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 100 mg/l verfügbares Chlor im Wasser
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontaktzeit: 12 Stunden. |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: use # 1-4 PT 5 - Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten - professionelle Anwender
| Produktart | PT05: Trinkwasser |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Injection of a stock solution from a tank or an automated feeder
Detaillierte Beschreibung: Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anwendbar ist: Gemäß der Liste der zugelassenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren des Abschnitts 20 der deutschen Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV), gelten die technischen Regeln für die Dosierung der Deutscher Verein des Gas Wasserfaches e.V. -working sheets W 229, W 296, W 623 und die Mindestkontaktzeit von W 229 (siehe Abschnitt 6 für weitere Hinweise). Darüber sind die Anforderungen der DIN EN 900 Tab. 1, Typ 1 hinsichtlich der Reinheit des Trennmittels Calciumhypochlorit einzuhalten. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3-5 mg/l (Restgehalt)
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Primärdesinfektion: Wenden Sie das Produkt so an, dass eine Konzentration zwischen 3 und 5 mg/l verfügbares Chlor im Wasser erreicht wird. Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anwendbar ist: Ausbringungsmenge: Konzentrationsbereich nach Abschluss der Behandlung: max. 0,3 mg/l verfügbares Chlor in Wasser, mindestens 0,1 mg/l verfügbares Chlor in Wasser (einschließlich der Mengen vor der Behandlung und aus anderen Behandlungen). In Ausnahmefällen ist eine Zugabe von bis zu 4,7 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser und einer Konzentration von bis zu 0,6 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser nach der Behandlung akzeptabel, wenn die Desinfektion nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann oder wenn die Desinfektion vorübergehend durch das Vorhandensein von Ammonium beeinträchtigt wird. |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5: use # 1-5 PT 5 - Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten (automatische Zuführung) - industrieller Anwender
| Produktart | PT05: Trinkwasser |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Anwendung durch eine automatisierte Dosieranlage
Detaillierte Beschreibung: Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anwendbar ist: Gemäß der Liste der zugelassenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren des Abschnitts 20 der deutschen Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV), gelten die technischen Regeln für die Dosierung der Deutscher Verein des Gas Wasserfaches e.V. -working sheets W 229, W 296, W 623 und die Mindestkontaktzeit von W 229 (siehe Abschnitt 6 für weitere Hinweise). Darüber sind die Anforderungen der DIN EN 900 Tab. 1, Typ 1 hinsichtlich der Reinheit des Trennmittels Calciumhypochlorit einzuhalten. |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3-5 mg/l (Restgehalt)
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 in Deutschland anwendbar ist: Gemäß der Liste der zugelassenen Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren des Abschnitts 20 der deutschen Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV). Ausbringungsmenge: Maximale Zugabe: 1,2 mg/l verfügbares Chlor im Wasser. In Ausnahmefällen ist eine Zugabe von bis zu 4,7 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser und einer Konzentration von bis zu 0,6 mg/l verfügbarem Chlor im Wasser nach der Behandlung akzeptabel, wenn die Desinfektion nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann oder wenn die Desinfektion vorübergehend durch das Vorhandensein von Ammonium beeinträchtigt wird. |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 1
5.1. Gebrauchsanweisung
Meta-SPC 1-3:
Wenn die konzentrierte gechlorte Lösung manuell hergestellt wird, ist die folgende Vorgehensweise streng einzuhalten:
Zielkonzentration 0,1 % verfügbares Chlor: 1,5 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
Zielkonzentration 0,2 % verfügbares Chlor: 3,0 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
Zielkonzentration 1 % verfügbares Chlor: 15 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
Zielkonzentration 2 % verfügbares Chlor: 30 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Berufsmäßige Verwendung:
- Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Verweis auf diesen Rechtsakt og de europæiske standarder.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Kapitel 6
Sonstige Angaben
In Bezug auf die "Anwenderkategorie(n)" gilt Folgendes: Berufsmäßiger Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bedeutet berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation, falls dies nach nationaler Gesetzgebung erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass einige Mitgliedstaaten nach der Primärdesinfektion vorsichtshalber verlangen, einen Restgehalt an verfügbarem Chlor im Trinkwasser in den Leitungen beizubehalten. Diese zusätzliche Menge, die der Zulassungsinhaber als "Sekundärdesinfektion: 0,2-0,5 mg/l verfügbares Chlor (Restmenge)" angibt, wurde als durch die Primärdesinfektion abgedeckt betrachtet.
Bezugnahmen auf nationale Vorschriften für die Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
in Deutschland gelten: Deutsche Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 159), https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_trinkwv/englisch_trinkwv.pdf.
Liste der zugelassenen Behandlungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Abschnitt 20 TrinkwV: Bekanntmachung des Umweltbundesamtes der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Trinkwasserverordnung (Stand: Januar 2023) vom 13. Januar 2023, BAnz AT 27.01.2023 B12.
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches).
Teil II, Lfd. Nr. 7 der Liste der zugelassenen Behandlungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Absatz 20 der TrinkwV.
Teil I c, Lfd. Nr. 1 der Liste der zugelassenen Behandlungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Absatz 20 der TrinkwV.
Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung)
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG. Konsolidierte Fassung abrufbar unter: ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/2024-05-11.
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
DIN EN 900: Chemikalien zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Calciumhypochlorit.
EN 13982-1: Schutzkleidung gegen feste Partikeln - Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)
EN 13832-3 Schuhwerk zum Schutz gegen Chemikalien - Teil 3: Anforderungen bei längerem Kontakt mit Chemikalien.
EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 166: Persönlicher Augenschutz - Anforderungen.
EN 136: Atemschutzgeräte - Vollmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung.
EN 14387: Atemschutzgeräte - Gasfilter und Kombinationsfilter - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung.
EN 13034: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien -Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6]).
Kapitel 7
Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 1
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | hth Shock | Absatzmarkt: EU | |||||
| hth SPa CHLORSCHOCK | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Constant Chlor Plus CCP-S | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth SPa FLASH SANITIZER | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Saniklar Shock | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth SPa FLASH DÉSINFECTION | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth Chlor Schock Pulver | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth SPa SZOKOWY | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth Szokowy | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth SPa CHLORSCHOCK | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Fi-Clor SUPERFAST GRANULES | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Fi-Clor SUPERFAST SUPERCHLORINATOR | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Champion Rapid Ultrashock Granules | Absatzmarkt: EU | ||||||
| SPLASH! Power-Chlor | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Calcium Hypochlorite Rapid Dissolving | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Calcium Hypochlorite Shock | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth SPa FLASH DESINFECCIÓN | Absatzmarkt: EU | ||||||
| SHOCK | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0001 1-1 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 65 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 100 % (w/w) | |||
Kapitel 1
META-SPC 2 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 2 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: meta-SPC 2 (wasserlösliches Granulat) |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-2 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind PT04: Lebens- und Futtermittelbereich PT05: Trinkwasser |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 2
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 2
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 64,3 - 65 % (w/w) | |||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 99 - 100 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 2
| Formulierungsart(en) | SG Wasserlösliches Granulat |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 2
| Gefahrenhinweise | H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P220: Von Kleidung sowie anderen brennbaren Materialien fernhalten. P260: Staub nicht einatmen. P260: Rauch nicht einatmen. P260: Gas nicht einatmen. P260: Nebel nicht einatmen. P260: Dampf nicht einatmen. P260: Aerosol nicht einatmen. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Behälter örtlichen Vorschriften zuführen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: use # 2-1 PT 2 - Desinfektion von Schwimmbädern und Spas - professionelle Anwender
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Direkte Zugabe des Produkts zur Wasseroberfläche, Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder aus einem automatischen Zuführautomaten, der mit dem Schwimmbad oder Spa verbunden ist.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anwendungsmenge: Erhaltungschlorung: 1-3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Thermalbäder); Schock-Desinfektion: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Wartung von Schwimmbädern: Wartung von Thermalbädern: Stoßchlorung von Schwimmbädern und Thermalbädern: |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: use # 2-2 PT 2 - Desinfektion von Schwimmbädern und Spas - nicht professionell
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Direkte Zugabe des Produkts auf die Wasseroberfläche, z.B. mit einer Schaufel oder Ähnlichem.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Schock: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Stoßchlorung von Schwimmbädern und Thermalbädern: |
| Anwenderkategorie(n) | Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: use # 2-3 PT 4 - Desinfektion von Geräten, Behältern, Rohrleitungen im Zusammenhang mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch durch Abfüllung/CIP mit Umwälzung - gewerblicher Anwender
| Produktart | PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Desinfektion von Innenflächen von Trinkwassersystemen wie Apparaturen, Behältern, Leitungen durch Befüllen/CIP mit Umwälzung. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Befüllen von Leitungen mit Stammlösung.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 100 mg/l of available chlorine in the water
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontaktzeit: 12 Stunden |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: use # 2-4 PT 5 - Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten - professionelle Anwender.
Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 im Hoheitsgebiet Deutschlands anwendbar ist:
Diese Nutzung ist in Deutschland nicht gestattet.
| Produktart | PT05: Trinkwasser |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Einspeisung einer Stammlösung aus einer automatisierten Dosieranlage
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3-5 mg/l (Restgehalt)
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5: use # 2-5 PT 5 - Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten (automatische Zuführung) - industrieller Anwender.
Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 im Hoheitsgebiet Deutschlands anwendbar ist:
Diese Nutzung ist in Deutschland nicht gestattet.
| Produktart | PT05: Trinkwasser |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Anwendung durch eine automatisierte Dosieranlage
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3-5 mg/l (Restgehalt)
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 2
5.1. Gebrauchsanweisung
Meta-SPC 1-3:
Wenn die konzentrierte gechlorte Lösung manuell hergestellt wird, ist die folgende Vorgehensweise streng einzuhalten:
Zielkonzentration 0,1 % verfügbares Chlor: 1,5 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
Zielkonzentration 0,2 % verfügbares Chlor: 3,0 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
Zielkonzentration 1 % verfügbares Chlor: 15 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
Zielkonzentration 2 % verfügbares Chlor: 30 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Berufsmäßige Verwendung:
- Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Verweis auf diesen Rechtsakt og de europæiske standarder.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Kapitel 6
Sonstige Angaben
In Bezug auf die "Anwenderkategorie(n)" gilt Folgendes: Berufsmäßiger Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bedeutet berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation, falls dies nach nationaler Gesetzgebung erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass einige Mitgliedstaaten nach der Primärdesinfektion vorsichtshalber verlangen, einen Restgehalt an verfügbarem Chlor im Trinkwasser in den Leitungen beizubehalten. Diese zusätzliche Menge, die der Zulassungsinhaber als "Sekundärdesinfektion: 0,2-0,5 mg/l verfügbares Chlor (Restmenge)" angibt, wurde als durch die Primärdesinfektion abgedeckt betrachtet.
Bezugnahmen auf nationale Vorschriften für die Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
in Deutschland gelten: Deutsche Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 159), https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_trinkwv/englisch_trinkwv.pdf.
Liste der zugelassenen Behandlungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Abschnitt 20 TrinkwV: Bekanntmachung des Umweltbundesamtes der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Trinkwasserverordnung (Stand: Januar 2023) vom 13. Januar 2023, BAnz AT 27.01.2023 B12.
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches).
Teil II, Lfd. Nr. 7 der Liste der zugelassenen Behandlungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Absatz 20 der TrinkwV.
Teil I c, Lfd. Nr. 1 der Liste der zugelassenen Behandlungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Absatz 20 der TrinkwV.
Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung).
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG. Konsolidierte Fassung abrufbar unter: ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/2024-05-11.
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
DIN EN 900: Chemikalien zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Calciumhypochlorit.
EN 13982-1: Schutzkleidung gegen feste Partikeln - Teil 1: Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)
EN 13832-3 Schuhwerk zum Schutz gegen Chemikalien - Teil 3: Anforderungen bei längerem Kontakt mit Chemikalien.
EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen.
EN 166: Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
EN 136: Atemschutzgeräte - Vollmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 13034: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6])
Kapitel 7
Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 2
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | hth granular | Absatzmarkt: EU | |||||
| BLUE TECH RAPID BLUE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Constant Chlor plus CCP-G | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth GRANULAR SANITIZER | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth DÉSINFECTANT GRANULÉS | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth DESINFECTANTE GRANULADO | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Marina RAPID BLUE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth Granulat | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Saniklar Super Boost | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Marina Calcium Hypochlorite Granular | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth Chlorgranulat | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Granular Chlorine | Absatzmarkt: EU | ||||||
| ADIC 513 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Infinity Desical H70 Grano | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Champion Chlorine Shock Granules | Absatzmarkt: EU | ||||||
| SPLASH! Shock Chlorine Granules | Absatzmarkt: EU | ||||||
| CALCIUMHYPOCHLORIT GRANULIERT | Absatzmarkt: EU | ||||||
| CALCIUMHYPOCHLORIT GRAN.(BLAU) | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Aqua-Net Calhypo | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Trichlorin K | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Calhypo Granulat | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Calciumhypochlorit Granulat | Absatzmarkt: EU | ||||||
| BIOCOR HC | Absatzmarkt: EU | ||||||
| BIOCOR GLP | Absatzmarkt: EU | ||||||
| KWZ 990 ChlorGranul | Absatzmarkt: EU | ||||||
| KWZ 992 ChlorGranul 25 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Calcium Hypochlorite Granules | Absatzmarkt: EU | ||||||
| IPOCAL-POOL SD GRANULATE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Chlorom C granulat | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Chlor Gran 70% | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Hypo Chlor | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GranuPool 70 % | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Chlorex C | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth GRANULAR | Absatzmarkt: EU | ||||||
| CCH GRANULAR | Absatzmarkt: EU | ||||||
| HYPOBLACK GRANULAR | Absatzmarkt: EU | ||||||
| POOLSUD GRANULAR | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Calcium Hypochlorite Granular | Absatzmarkt: EU | ||||||
| GRANULAR | Absatzmarkt: EU | ||||||
| RAPID BLUE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| BEQ CHLOR ŠOK | Absatzmarkt: EU | ||||||
| PWS CHLOR SHOCK granulovaný | Absatzmarkt: EU | ||||||
| BENAQUa CHLOR ŠOK granulovaný | Absatzmarkt: EU | ||||||
| PWS MODRÝ BLESK PLUS | Absatzmarkt: EU | ||||||
| PWS CHLOR FOR WATER | Absatzmarkt: EU | ||||||
| KRYSTALPOOL CHLOR ŠOK granulát | Absatzmarkt: EU | ||||||
| CHLOR ŠOK granulát | Absatzmarkt: EU | ||||||
| CHLOR SHOCK | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Chlornan vápenatý | Absatzmarkt: EU | ||||||
| MAREVAKLORIT | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Chlorano HC | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth chips | Absatzmarkt: EU | ||||||
| CHIPS | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0002 1-2 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 65 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 100 % (w/w) | |||
7.2. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | hth easiflow granular | Absatzmarkt: EU | |||||
| hth easiflo granular | Absatzmarkt: EU | ||||||
| POOLSUD | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Easiflo Granular | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0003 1-2 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 64,5 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 99,3 % (w/w) | |||
Kapitel 1
META-SPC 3 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 3 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: meta-SPC 3 (wasserlösliche tablette) |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-3 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind PT04: Lebens- und Futtermittelbereich PT05: Trinkwasser |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 3
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 3
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 58,1 - 65 % (w/w) | |||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 89 - 100 % (w/w) | |
| Calcium dihydroxide | Nicht wirksamer Stoff | 1305-62-0 | 215-137-3 | 0 - 9,5 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 3
| Formulierungsart(en) | ST Wasserlösliche tablette |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 3
| Gefahrenhinweise | H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden. Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. |
| Sicherheitshinweise | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P220: Von Kleidung sowie anderen brennbaren Materialien fernhalten. P260: Staub nicht einatmen. P260: Rauch nicht einatmen. P260: Gas nicht einatmen. P260: Nebel nicht einatmen. P260: Dampf nicht einatmen. P260: Aerosol nicht einatmen. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden. P391: Verschüttete M17engen aufnehmen. P501: Behälter local regulations zuführen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: use # 3-1 PT 2 - Desinfektion von Schwimmbädern und Spas - professionelle Anwender
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Auflösung durch einen Skimmer, auflösung mit einer Schwimmvorrichtung, einspeisung aus einer mit dem Schwimm- bzw. Thermalbad verbundenen automatisierten Dosieranlage
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anwendungsmenge: Erhaltungschlorung: 1-3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Thermalbäder); Schock-Desinfektion: 10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser. Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Wartung von Schwimmbädern: Wartung von Thermalbädern: Schock-Desinfektion von Schwimmbädern und Thermalbädern: |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: use # 3-2 PT 2 - Desinfektion von Schwimmbädern und Spas - nicht professionelle Benutzer
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Auflösung durch einen Skimmer, Auflösung mit einer Schwimmvorrichtung, Einspeisung über eine automatisierte Dosieranlage
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Erhaltungschlorung: 1-3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Thermalbäder); Schock-Desinfektion:10 mg/l verfügbares Chlor im Wasser, Kontaktzeit: 10 Minuten, pH 6,32- 7,82 |
| Anwenderkategorie(n) | Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
4.3. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 3: use # 3-3 PT 4 - Desinfektion von Geräten, Behältern, Rohrleitungen im Zusammenhang mit Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch durch Abfüllung/CIP mit Umwälzung - gewerblicher Anwender
| Produktart | PT04: Lebens- und Futtermittelbereich |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Desinfektion von Innenflächen von Trinkwassersystemen wie Apparaturen, Behältern, Leitungen durch Befüllen/CIP mit Umwälzung. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Befüllen von Leitungen mit Stammlösung.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 100 mg/l verfügbares Chlor im Wasser
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Kontaktzeit: 12 Stunden |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.3.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.3.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.3.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.3.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.3.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.4. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 4: use # 3-4 PT 5 - Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten - professionelle Anwender
Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 im Hoheitsgebiet Deutschlands anwendbar ist:
Diese Nutzung ist in Deutschland nicht gestattet.
| Produktart | PT05: Trinkwasser |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Injektion einer Stammlösung aus einem Tank oder einem Dosierautomaten.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3-5 mg/l (Restgehalt)
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.4.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.
4.4.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.4.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.4.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.4.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.5. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 5: use # 3-5 PT 5 - Desinfektion von Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch in öffentlichen Verteilungssystemen und tragbaren Geräten (automatische Zuführung) - industrieller Anwender
Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 im Hoheitsgebiet Deutschlands anwendbar ist:
Diese Nutzung ist in Deutschland nicht gestattet.
| Produktart | PT05: Trinkwasser |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Anwendung durch eine automatisierte Dosieranlage Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Primärdesinfektion: 3-5 mg/l (Restgehalt)
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Industrielle Verwender |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.5.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
Nicht für die Verwendung in Deutschland zugelassen.
4.5.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
4.5.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.5.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.5.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 3
5.1. Gebrauchsanweisung
Meta-SPC 1-3:
Wenn die konzentrierte gechlorte Lösung manuell hergestellt wird, ist die folgende Vorgehensweise streng einzuhalten:
Zielkonzentration 0,1 % verfügbares Chlor: 1,5 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
Zielkonzentration 0,2 % verfügbares Chlor: 3,0 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
Zielkonzentration 1 % verfügbares Chlor: 15 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
Zielkonzentration 2 % verfügbares Chlor: 30 g Calciumhypochlorit pro 1 Liter Wasser
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Berufsmäßige Verwendung:
- Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und anderer Rechtsvorschriften der Union im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Siehe Abschnitt 6 für den vollständigen Verweis auf diesen Rechtsakt og de europæiske standarder.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Kapitel 6
Sonstige Angaben
In Bezug auf die "Anwenderkategorie(n)" gilt Folgendes: Berufsmäßiger Verwender (einschließlich industrieller Verwender) bedeutet berufsmäßiger Verwender mit Zusatzqualifikation, falls dies nach nationaler Gesetzgebung erforderlich ist.
Bitte beachten Sie, dass einige Mitgliedstaaten nach der Primärdesinfektion vorsichtshalber verlangen, einen Restgehalt an verfügbarem Chlor im Trinkwasser in den Leitungen beizubehalten. Diese zusätzliche Menge, die der Zulassungsinhaber als "Sekundärdesinfektion: 0,2-0,5 mg/l verfügbares Chlor (Restmenge)" angibt, wurde als durch die Primärdesinfektion abgedeckt betrachtet.
Bezugnahmen auf nationale Vorschriften für die Anpassung, die gemäß Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012
in Deutschland gelten: Deutsche Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV) in der Fassung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung (Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 (Bundesgesetzblatt I Nr. 159), https://www.gesetze-im-internet.de/englisch_trinkwv/englisch_trinkwv.pdf.
Liste der zugelassenen Behandlungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Abschnitt 20 TrinkwV: Bekanntmachung des Umweltbundesamtes der Liste zulässiger Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren nach § 20 der Trinkwasserverordnung (Stand: Januar 2023) vom 13. Januar 2023, BAnz AT 27.01.2023 B12.
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches).
Teil II, Lfd. Nr. 7 der Liste der zugelassenen Behandlungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Absatz 20 der TrinkwV.
Teil I c, Lfd. Nr. 1 der Liste der zugelassenen Behandlungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß Absatz 20 der TrinkwV.
Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Neufassung).
Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG. Konsolidierte Fassung abrufbar unter: ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/2024-05-11.
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. L 131 vom 05.05.1998 S. 11).
DIN EN 900: Chemikalien zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch - Calciumhypochlorit
EN 13982-1: Schutzkleidung gegen feste Partikeln - Teil 1:Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung, die für den gesamten Körper einen Schutz gegen luftgetragene feste Partikeln gewährt (Kleidung Typ 5)
EN 13832-3 Schuhwerk zum Schutz gegen Chemikalien - Teil 3: Anforderungen bei längerem Kontakt mit Chemikalien
EN ISO 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen
EN 166: Persönlicher Augenschutz - Anforderungen
EN 136: Atemschutzgeräte - Vollmasken - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
EN 13034: Schutzkleidung gegen flüssige Chemikalien - Leistungsanforderungen an Chemikalienschutzkleidung mit eingeschränkter Schutzleistung gegen flüssige Chemikalien (Ausrüstung Typ 6 und Typ PB [6]).
Kapitel 7
Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 3
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | CCH tablets | Absatzmarkt: EU | |||||
| tableTS | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0004 1-3 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 64,3 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 99 % (w/w) | |||
7.2. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | hth Briquette | Absatzmarkt: EU | |||||
| Saniklar Day Tabs | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Marina CHLOR EKONOMICZNY | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Pulsar Plus Briquettes | Absatzmarkt: EU | ||||||
| BRIQUETTE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0005 1-3 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 65 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 100 % (w/w) | |||
7.3. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | Hth Duration unwrapped | Absatzmarkt: EU | |||||
| Hth Duration | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0006 1-3 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 64 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 98,5 % (w/w) | |||
| Calcium dihydroxide | Nicht wirksamer Stoff | 1305-62-0 | 215-137-3 | 1,5 % (w/w) | |||
7.4. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | hth Stick | Absatzmarkt: EU | |||||
| Constant Chlor Plus CCP-STICK | Absatzmarkt: EU | ||||||
| FI-CLOR Supercapsules | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Saniklar Tempo STICK | Absatzmarkt: EU | ||||||
| STICK | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0007 1-3 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 64 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 98,5 % (w/w) | |||
| Calcium dihydroxide | Nicht wirksamer Stoff | 1305-62-0 | 215-137-3 | 1,5 % (w/w) | |||
7.5. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | hth e-flo briquette | Absatzmarkt: EU | |||||
| Constant Chlor Plus CCP-B7 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Constant Chlor Plus Briquette | Absatzmarkt: EU | ||||||
| ChlorTek 101 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| MICROCHEM M101 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| HEL 6063 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| accepta 6063 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Calcium Hypochlorite Briquettes | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth easiflo briquette | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Easiflo briquette | Absatzmarkt: EU | ||||||
| hth Easiflo Pastylki | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0008 1-3 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 64,5 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 99,3 % (w/w) | |||
7.6. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | Poolife A300 | Absatzmarkt: EU | |||||
| hth POOLIFE Autofeed a 300 | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0009 1-3 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 64,3 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 98,9 % (w/w) | |||
7.7. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | CCH Endurance | Absatzmarkt: EU | |||||
| Constant Chlor Plus Marathon | Absatzmarkt: EU | ||||||
| ENDURANCE | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0010 1-3 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 58,4 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 89,9 % (w/w) | |||
| Calcium dihydroxide | Nicht wirksamer Stoff | 1305-62-0 | 215-137-3 | 9 % (w/w) | |||
7.8. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | hth Advanced | Absatzmarkt: EU | |||||
| FI-CLOR Advanced | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Saniklar Advanced | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Advanced | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0011 1-3 |
||||||
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 58,8 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 90,5 % (w/w) | |||
| Calcium dihydroxide | Nicht wirksamer Stoff | 1305-62-0 | 215-137-3 | 9,4 % (w/w) | |||
Kapitel 1
META-SPC 4 Administrative Informationen
1.1. META-SPC 4 Identifikator
| Identifikator | Meta SPC: meta-SPC 4 (Stellen Sie sicher, dass das Produkt vollständig mit dem Wasser vermischt wird) |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
| Nummer | 1-4 |
1.3. Produktart(en)
| Produktart(en) | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
Kapitel 2
META-SPC-Zusammensetzung 4
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 4
| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 40,3 - 40,3 % (w/w) | |||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 62 - 62 % (w/w) | |
| Calcium dihydroxide | Nicht wirksamer Stoff | 1305-62-0 | 215-137-3 | 10,5 - 11 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 4
| Formulierungsart(en) | ST Wasserlösliche tablette |
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise der META-SPC 4
| Gefahrenhinweise | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H272: Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. EUH031: Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. EUH071: Wirkt ätzend auf die Atemwege. EUH206: Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produkten verwenden. Kann gefährliche Gase (Chlor) freisetzen. |
| Sicherheitshinweise | P101: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103: Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P220: Von Kleidung sowie anderen brennbaren Materialien fernhalten. P260: Staub nicht einatmen. P260: Rauch nicht einatmen. P260: Gas nicht einatmen. P260: Nebel nicht einatmen. P260: Dampf nicht einatmen. P260: Aerosol nicht einatmen. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P270: Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P273: Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280: Schutzhandschuhe tragen. P280: Schutzkleidung tragen. P280: Augenschutz tragen. P280: Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 + P331: BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P363: Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. P391: Verschüttete Mengen aufnehmen. P501: Behälter örtlichen Vorschriften zuführen. P370 + P378: Bei Brand: Wasserspray zum Löschen verwenden. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en) der META-SPC
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: use # 4-1 PT 2 - Desinfektion von Schwimmbädern und Spas - nicht professionelle Benutzer
| Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
| Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | Nicht relevant. |
| Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Trivialname: Bakterien (einschließlich L. pneumophila) Entwicklungsstadium: keine Daten Wissenschaftlicher Name: Viren |
| Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung Außenverwendung |
| Anwendungsmethode(n) | Methode: Auflösung durch einen Skimmer.
Detaillierte Beschreibung: |
| Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: Anwendungsmenge: Erhaltungschlorung: 1-3 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Schwimmbad), 2,5 bis 4 mg/l verfügbares Chlor im Wasser (Thermalbäder);
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: |
| Anwenderkategorie(n) | Breite Öffentlichkeit (nicht-berufsmäßige Verwender) |
| Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
|
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Verwendungshinweise.
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung der META-SPC 4
5.1. Gebrauchsanweisung
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Kapitel 6
Sonstige Angaben
-
Kapitel 7
Dritte Informationsebene: Einzelne Produkte in der META-SPC 4
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
| Handelsname(n) | hth Blue Sparkle | Absatzmarkt: EU | |||||
| Marina Long Blue | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Blue tech long blue | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Long Blue | Absatzmarkt: EU | ||||||
| Zulassungsnummer |
EU-0027464-0012 1-4 |
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| Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) | ||
| Active chlorine released from calcium hypochlorite | Wirkstoff | 40,3 % (w/w) | |||||
| Calcium hypochlorite | Abspalter | 7778-54-3 | 231-908-7 | 62 % (w/w) | |||
| Calcium dihydroxide | Nicht wirksamer Stoff | 1305-62-0 | 215-137-3 | 10,9 % (w/w) | |||
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(Stand: 17.06.2026)
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