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Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
0.6720 ex 3824 99 92 68 Zubereitung mit einem Gehalt von
  • 20 GHT (±1 GHT) ((3-(sec-Butyl)-4-(decyloxy)phenyl)methantriyl)tribenzol (CAS RN 1404190-37-9),

gelöst in

  • 10 GHT (± 5 GHT) 2-sec-Butylphenol (CAS RN 89-72-5)
  • 64 GHT(±7 GHT) Solvent Naphtha, schwer, aromatisch (Petroleum) (CAS RN 64742-94-5) und
  • 6 GHT (± 1,0 GHT) Naphthalin (CAS RN 91-20-3)
0 % - 31.12.2025
0.6719 ex 3824 99 92 69 Zubereitung mit einem Gehalt von
  • 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 92 GHT, Bisphenol-A-bis(diphenylphosphat) (CAS RN 5945-33-5),
  • 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, Oligomere von Bisphenol-A-bis(diphenylphosphat) und
  • nicht mehr als 1 GHT Triphenylphosphat (CAS RN 115-86-6)
0 % - 31.12.2026
0.4409 ex 3824 99 92 70 Mischung von 80 % (± 10 %) 1-[2-(2-Aminobutoxy)ethoxy]but-2-ylamin und 20 % (± 10 %) 1-({[2-(2-Aminobutoxy)ethoxy]methyl}propoxy)but-2-ylamin 0 % - 31.12.2024
0.6198 ex 3824 99 92 72 N-(2-Phenylethyl)-1,3-benzoldimethanamin -Derivate (CAS RN 404362-22-7) 0 % - 31.12.2023
0.8471

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3824 99 92 73 Tri-C8-10-alkyl-amine (CAS RN 68814-95-9) mit einer Reinheit von 95 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2027
0.8463

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3824 99 92 74 Reaktionsmasse, mit einem Gehalt an:
  • 3-Methylphenyldiphenylphosphat (CAS RN 69500-28-3) von 22,4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,4 GHT;
  • 4-Methylphenyldiphenylphosphat (CAS RN 78-31-9) von 17,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,3 GHT;
  • Bis(3-methylphenyl)phenylphosphat (CAS RN 34909-68-7) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT;
  • 3-Methylphenyl-4-methylphenylphenylphosphat (CAS RN 222165-66-4) von 8,9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 12,9 GHT;
  • Triphenylphosphat (CAS RN 115-86-6) von 26,9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,9 GHT
0 % - 31.12.2027
0.8486

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3824 99 92 75 Gemisch mit einem Gehalt an:
  • Tetrabutylzinn (CAS RN 1461-25-2) von nicht mehr als 75 GHT;
  • Tributylzinnchlorid (CAS RN 1461-22-9) von nicht mehr als 20 GHT;
  • Dibutylzinndichlorid (CAS RN 683-18-1) von nicht mehr als 4 GHT;

zur Verwendung bei der Herstellung von Butylzinnverbindungen für die Glasherstellung und Tributylzinnchlorid als Katalysator in der pharmazeutischen Industrie 1

3,2 % - 31.12.2027
0.6114 ex 3824 99 92 76 Zubereitung mit einem Gehalt von
  • 74 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT (S)-α-Hydroxy-3-phenoxy-benzolacetonitril (CAS RN 61826-76-4) und
  • 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 GHT Toluol (CAS RN 108-88-3)
0 % - 31.12.2023
0.8506

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3824 99 92 79 Gemisch mit einem Gehalt an:
  • Tributylzinnchlorid (CAS-Nr. 1461-22-9) mit einer Reinheit von 80 GHT oder mehr;
  • Tetrabutylzinn (CAS RN 1461-25-2) von nicht mehr als 5 GHT;
  • Dibutylzinndichlorid (CAS RN 683-18-1) von nicht mehr als 6 GHT;
  • o-Xylol (CAS RN 95-47-6) von nicht mehr als 11 GHT;

zur Verwendung bei der Herstellung von Tributylzinnchlorid als Katalysator in der pharmazeutischen Industrie 1

3,2 % - 31.12.2027
0.6546 ex 3824 99 92 82 Lösung von tert-Butylchlordimethylsilan (CAS RN 18162-48-6) in Toluol 0 % - 31.12.2024
0.8517

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3824 99 92 83 1-(Cedr-8-en-9-yl)ethanon (CAS RN 32388-55-9) mit einer Reinheit von 70 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT 0 % - 31.12.2024
0.3074 ex 3824 99 92 84 Zubereitung, bestehend aus 83 GHT oder mehr an 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methanoinden (Dicyclopentadien), einem synthetischem Kautschuk, auch mit einem Gehalt an Tricyclopentadien von 7 GHT oder mehr, und:
  • entweder einer Aluminium-Alkylverbindung,
  • oder einer organischen Wolfram-Komplexverbindung
  • oder einer organischen Molybdän-Komplexverbindung
0 % - 31.12.2023
0.8499

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3824 99 92 86 Tallöl-Fett-Amide, N,N-Dimethyl- (CAS RN 68308-74-7) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2027
0.3069 ex 3824 99 92 88 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-yn-4,7-diol, hydroxyethyliert (CAS RN 9014-85-1) 0 % - 31.12.2025
0.8083 ex 3824 99 92 92 Lösung, bestehend aus:
  • 50 (± 2) GHT Natriummentholat (CAS RN 19321-38-1), und
  • 50 (± 2) GHT leichte aliphatische Lösungsmittelnaphtha (Petroleum) (CAS RN 64742-89-8)
0 % - 31.12.2025
0.8121 ex 3824 99 92 93 Lösung, von nicht mehr als 15 GHT Lithiumhexafluorophosphat (CAS RN 21324-40-3), in einer Mischung aus Ethylencarbonat (CAS RN 96-49-1), Dimethylcarbonat (CAS RN 616-38-6) und Ethylmethylcarbonat (CAS RN 623-53-0), Derivate organischer Carbonate als Zusatzstoffe enthaltend 3.2 % - 31.12.2023
0.8278 ex 3824 99 92 94 ({[2-(Trifluormethyl)phenyl]carbonyl}amino)methylacetat (CAS RN 895525-72-1) mit einem Gehalt von 45 GHT oder mehr, gelöst in N,N-Dimethylacetamid (CAS RN 127-19-5) 0 % - 31.12.2026
0.8287 ex 3824 99 92 95 Lösung aus Methyl-cis-1-{[(2,5-dimethylphenyl)acetyl]amino}-4-methoxycyclohexancarboxylat (CAS RN 203313-47-7) in N,N-Dimethylacetamid (CAS RN 127-19-5), mit einem Gehalt von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT an Carboxylat 0 % - 31.12.2026
0.5961 ex 3824 99 93 30 Mischung in Pulverform mit einem Gehalt von
  • 85 GHT oder mehr Zinkdiacrylat (CAS RN 14643-87-9),
  • nicht mehr als 5 GHT 2,6-Di-tert-butyl-alpha-dimethylamino-p-cresol (CAS RN 88-27-7) und
  • nicht mehr als 10 GHT Zinkstearat (CAS RN 557-05-1)
0 % - 31.12.2024
0.8498

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3824 99 93 33 Zubereitung mit einem Gehalt an:
  • Calciumrel-(1R,2S)-cyclohexan-1,2-dicarboxylat (CAS RN 491589-22-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT,
  • Zinkdistearat (CAS RN 557-05-1) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT,
  • C.I. Pigment Blue 29 (CAS RN 57455-37-5) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT, und
  • C.I. Pigment Violet 15 (CAS RN 12769-96-9) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT
0 % - 31.12.2027
0.4719 ex 3824 99 93 35 Paraffin, zu mindestens 70 % chloriert (CAS RN 63449-39-8) 0 % - 31.12.2024
0.8497

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3824 99 93 36 Zubereitung mit einem Gehalt an Calciumrel-(1R,2S)-cyclohexan-1,2-dicarboxylat (CAS RN 491589-22-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT, und an Zinkstearat (CAS RN 557-05-1) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT 0 % - 31.12.2027
0.4527 ex 3824 99 93 42 Mischung aus bis{4-(3-(3-phenoxycarbonylamino)tolyl)ureido}phenylsulfon, Diphenyltolyl-2,4-dicarbamat und 1-[4-(4-Aminobenzolsulfonyl)-phenyl]-3-(3-phenoxycarbonylamino-tolyl)-harnstoff 0 % - 31.12.2023
0.7153 ex 3824 99 93 45 Natriumhydrogen 3-aminonaphthalin-1,5-disulfonat (CAS RN 4681-22-5) mit einem Gehalt von
  • nicht mehr als 20 GHT Dinatriumsulfat und
  • nicht mehr als 10 GHT Natriumchlorid
0 % - 31.12.2026
0.7786 ex 3824 99 93 48 Nicht halogeniertes Flammschutzmittel mit einem Gehalt an
  • Piperazinpyrophosphat (CAS RN 66034-17-1) von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT,
  • Phosphorsäureesterderivat von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT und
  • Zinkoxid (CAS RN 1314-13-2)von nicht mehr als 6 GHT
0 % - 31.12.2024
0.8062 ex 3824 99 93 51 Tris(hydroxymethyl)phosphinoxid (CAS RN 1067-12-5), mit einer Reinheit von 85 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2025
0.6215 ex 3824 99 93 53 Zinkdimethacrylat (CAS RN 13189-00-9) mit einem Gehalt an 2,6-Di-tert-butyl-alpha-dimethylamino-p-kresol (CAS RN 88-27-7) von nicht mehr als 2,5 GHT, in Form von Pulver 0 % - 31.12.2023
0.7497 ex 3824 99 93 60 Mischung von Phytosterin mit einem Gehalt an
  • 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 88 GHT Sitosterin
  • 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 63 GHT Campesterin
  • 14 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 38 GHT Stigmasterin
  • nicht mehr als 13 GHT Brassicasterin
  • nicht mehr als 10 GHT anderen Stanolen
  • nicht mehr als 10 GHT anderen Sterinen
0 % - 31.12.2023
0.4290 ex 3824 99 93 63 Mischung von Phytosterolen, nicht in Form von Pulver, mit einem Gehalt an:
  • Sterolen von 75 GHT oder mehr
  • Stanolen von nicht mehr als 25 GHT,

zur Verwendung beim Herstellen von Stanolen/Sterolen oder Stanol-/Sterolestern 1

0 % - 31.12.2027
0.7460 ex 3824 99 93 65 Reaktionsmasse von 1,1"-(Isopropyliden)-bis[3,5-dibrom-4-(2,3-dibrom-2-methylpropoxy)benzol] (CAS RN 97416-84-7) und 1,3-Dibrom-2-(2,3-dibrom-2-methylpropoxy)-5-{2-[3,5-dibrom-4-(2,3,3-tribrom-2-methylpropoxy)phenyl]propan-2-yl}benzol 0 % - 31.12.2023
0.3117 ex 3824 99 93 70 Oligomeres Reaktionsprodukt, bestehend aus Bis(4-hydroxyphenyl)sulfon und 1,1"-Oxybis(2-chlorethan) 0 % - 31.12.2024
0.8366 ex 3824 99 93 72 Reaktionsprodukt von Stearinsäuremethylester mit 1-(2-Hydroxy-2-methylpropoxy)-2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinol (CAS RN 300711-92-6) 0 % - 31.12.2027
0.8371 ex 3824 99 93 74 1,3-Propandiamin, N1,N1"-1,2-Ethandiylbis-, Reaktionsprodukte mit Cyclohexan und peroxidiertem N-Butyl-2,2,6,6-tetramethyl-4-piperidinamin-2,4,6-trichlor-1,3,5-triazin (CAS RN 191680-81-6) 0 % - 31.12.2027
0.3112 ex 3824 99 93 75 Mischung von Phytosterolen, in Form von Flocken und Kugeln, mit einem Gehalt an Sterolen von 80 GHT oder mehr und an Stanolen von nicht mehr als 4 GHT 0 % - 31.12.2024
0.5817 ex 3824 99 93
ex 3824 99 96
83
85
Zubereitung enthaltend:
  • C,C"-Azodi(formamid) (CAS RN 123-77-3),
  • Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-4) und
  • Zink-bis(p-toluolsulfinat) (CAS RN 24345-02-6),

in der die Gasbildung aus C,C"-Azodi(formamid) bei 135°C eintritt

0 % - 31.12.2023
0.3049 ex 3824 99 93
ex 3824 99 96
85
57
Partikel aus Siliciumdioxid auf denen organische Verbindungen kovalent gebunden sind, zur Verwendung beim Herstellen von Hochleistungs- Flüssigkeitschromatographiesäulen (HPLC) und Probenaufbereitungskartuschen 1 0 % - 31.12.2023
0.4336 ex 3824 99 93 88 Mischung von Phytosterolen mit einem Gehalt an
  • Sitosterolen von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT,
  • Campesterolen von weniger als 15 GHT,
  • Stigmasterolen von weniger als 5 GHT und
  • Betasitostanolen von weniger als 15 GHT
0 % - 31.12.2027
0.7420 ex 3824 99 96 30 Seltenerdkonzentrat mit einem Gehalt an
  • Ceroxid (CAS RN 1306-38-3) von 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT
  • Lanthanoxid (CAS RN 1312-81-8) von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 GHT
  • Yttriumoxid (CAS RN 1314-36-9) von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT und
  • Zirkonoxid (CAS RN 1314-23-4) einschließlich natürlich vorkommendem Hafniumoxid von nicht mehr als 65 GHT
0 % - 31.12.2024
0.3078 ex 3824 99 96 35 Gebrannter Bauxit (feuerfest) 0 % - 31.12.2023
0.4542 ex 3824 99 96 37 Strukturiertes Siliciumaluminiumphosphat 0 % - 31.12.2024
0.8514

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3824 99 96 43 Durch 2-(Ethylthio)ethanthiol funktionalisiertes Silikagel mit einer Reinheit von 98 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2027
0.7313 ex 3824 99 96 45 Lithium-Nickel-Cobalt-Aluminium-Oxid-Pulver (CAS RN 177997-13-6) mit
  • einer Korngröße von weniger als 10 μm,
  • einer Reinheit von mehr als 98 GHT
3.2 % - 31.12.2023
0.6628 ex 3824 99 96 46 Granulat aus Mangan-Zink-Ferrit mit einem Gehalt an
  • Eisen(III)oxid von 52 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 76 GHT,
  • Mangan(II)oxid von 13 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 GHT, und
  • Zinkoxid von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 GHT
0 % - 31.12.2025
0.3064 ex 3824 99 96 47 Mischung von Metalloxiden, in Form von Pulver, mit einem Gehalt an:
  • entweder Barium, Neodym oder Magnesium von 5 GHT oder mehr und Titan von 15 GHT oder mehr,
  • oder Blei von 30 GHT oder mehr und Niob von 5 GHT oder mehr,

zur Verwendung beim Herstellen von dielektrischen Filmen oder zur Verwendung als Dielektrikum beim Herstellen von keramischen Mehrschichtkondensatoren 1

0 % - 31.12.2023
0.6749 ex 3824 99 96 48 Zirconiumoxid (ZrO2), mit Calciumoxid (CAS RN 68937-53-1) stabilisiert mit einem Gehalt an Zirconiumoxid von 92 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 97 GHT 0 % - 31.12.2025
0.5607 ex 3824 99 96 50 Nickelhydroxid, dotiert mit 12 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 GHT Zinkhydroxid und Cobalthydroxid, von der für die Herstellung positiver Elektroden für Akkumulatoren verwendeten Art 0 % - 31.12.2027
0.6145 ex 3824 99 96 55 Pulverförmiger Trägerstoff, bestehend aus:
  • Ferrit (Eisenoxid) (CAS RN 1309-37-1)
  • Manganoxid (CAS RN 1344-43-0)
  • Magnesiumoxid (CAS RN 1309-48-4)
  • Styrolacrylat-Copolymer

der bei der Herstellung von mit Tintenoder Tonerngefüllten Flaschen oder Patronen für Faxgeräte, Drucker oder Fotokopierer pulverförmigem Toner zugesetzt werden soll 1

0 % - 31.12.2023
0.5141 ex 3824 99 96 60 Schmelzmagnesia mit einem Gehalt an Dichromtrioxid von 15 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2026
0.3050 ex 3824 99 96 65 Aluminiumnatriumsilicat, in Form von Kügelchen mit einem Durchmesser von:
  • entweder 1,6mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,4mm,
  • oder 4mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6mm
0 % - 31.12.2023
0.8122 ex 3824 99 96 68 Lithiumnickeldioxid (CAS RN 12325-84-7), mit einem Gehalt von:
  • weniger als 5 GHT Lithiumhydroxid (CAS RN 1310-65-2),
  • weniger als 5 GHT Lithiumcarbonat (CAS RN 554-13-2),
  • weniger als 15 GHT Nickeloxid (CAS RN 11099-02-8)
3.2 % - 31.12.2023
0.3119 ex 3824 99 96 73 Reaktionserzeugnis, mit einem Gehalt an:
  • Molybdänoxid von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT,
  • Nickeloxid von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT,
  • Wolframoxid von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT
0 % - 31.12.2024
0.7010 ex 3824 99 96 74 Mischung mit einer nichtstöchiometrischen Zusammensetzung:
  • mit kristalliner Struktur,
  • bestehend aus geschmolzenem Magnesia-Alumina-Spinell und Beimengungen von Silikat-Phasen und Aluminaten, wovon mindestens 75 GHT auf Fraktionen mit einer Korngröße von 1-3 mm und höchstens 25 GHT auf Fraktionen mit einer Korngröße von 0-1 mm entfallen
0 % - 31.12.2026
0.7147 ex 3824 99 96 80 Mischung bestehend aus
  • 64 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 74 GHT amorphem Siliciumdioxid (CAS RN 7631-86-9)
  • 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT Butanon (CAS RN 78-93-3) und
  • nicht mehr als 1 GHT 3-(2,3-Epoxypropoxy)propyltrimethoxysilan (CAS RN 2530-83-8)
0 % - 31.12.2026
0.7553 ex 3824 99 96 83 Kubisches Bornitrid (CAS RN 10043-11-5), mit Nickel und/oder Nickelphosphid (CAS RN 12035-64-2) beschichtet 0 % - 31.12.2023
0.5820 ex 3824 99 96 87 Platinoxid (CAS RN 12035-82-4), auf einem porösen Träger aus Aluminiumoxid (CAS RN 1344-28-1) fixiert, mit einem Gehalt von
  • 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 GHT an Platin und
  • 0,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT an Ethylaluminiumdichlorid (CAS RN 563-43-9)
0 % - 31.12.2027
0.5939 ex 3826 00 10
ex 3826 00 10
20
29
Gemisch von Fettsäuremethylestern mit mindestens folgenden Bestandteilen
  • C12-FAME von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT
  • C14-FAME von 21 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 GHT
  • C16-FAME von 4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT

zur Verwendung bei der Herstellung von Wasch- und Pflegemitteln für Haushalt und Körperpflege 1

0 % - 31.12.2023
0.5941 ex 3826 00 10
ex 3826 00 10
50
59
Gemisch von Fettsäuremethylestern mit einem Gehalt an
  • C8-FAME von 50 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 58 GHT
  • C10-FAME von 35 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT

zur Verwendung bei der Herstellung von C8- oder C10-Fettsäuren mit hohem Reinheitsgrad oder Gemischen davon oder C8- oder C10-Fettsäuremethylestern mit hohem Reinheitsgrad 1

0 % - 31.12.2023
0.7756 ex 3827 68 00 05 Mischung von Halogenderivaten mit einem Gehalt an
  • Difluormethan (CAS RN 75-10-5) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT,
  • Trifluoriodmethan (CAS RN 2314-97-8) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 GHT,
  • Pentafluorethan (CAS RN 354-33-6) von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT
0 % - 31.12.2024
0.6132 ex 3901 10 10
ex 3901 40 00
20
10
Leichtfließendes, lineares Polyethylen-1-buten niedriger Dichte (LLDPE) (CAS RN 25087-34-7) in Pulverform mit
  • einer Schmelzflussrate (MFR 190 °C / 2,16 kg) von 16 g / 10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 g / 10 min,
  • einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,922 g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,926 g/cm3 und
  • einer Vicat-Erweichungstemperatur von mindestens 94 °C
0 % m3 31.12.2024
0.8378 ex 3901 10 10
ex 3901 40 00
50
50
Copolymer aus Ethylen und 1-Buten (CAS RN 25087-34-7) mit
  • einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,924 g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,928 g/cm3,
  • einer Schmelzflussrate (190 °C/2,16 kg) von 48 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 g/10 min und
  • einer Spitzenschmelztemperatur von 120 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 124 °C
0 % - 31.12.2027
0.8379 ex 3901 10 10
ex 3901 40 00
60
60
Copolymer aus Ethylen und 1-Buten (CAS RN 25087-34-7) mit
  • einer Dichte (ASTM D 1505) von 0,922 g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,926 g/cm3 und
  • einer Schmelzflussrate (190 °C/2,16 kg) von 18 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 g/10 min
0 % - 31.12.2023
0.5142 ex 3901 10 90 30 Polyethylengranulat mit einem Kupfergehalt von 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT 0 % - 31.12.2026
0.6897 ex 3901 40 00 30 Lineares Polyethylen niedriger Dichte (LLDPE) aus Octen, im Ziegler-Natta-Verfahren hergestellt, in der Form von Pellets mit
  • einem Copolymergehalt von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 20 GHT
  • einer Schmelzflussrate (MFR 190°C/2,16 kg) von 0,7 g/10 min oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,9 g/10 min und
  • einer Dichte (ASTM D4703) von 0,911 g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,913 g/cm3

zur Verwendung bei der Herstellung von Folien für flexible Lebensmittelverpackungen im Coextrudierverfahren 1

0 % m3 31.12.2025
0.6920 ex 3901 90 80 53 Copolymer aus Ethylen und Acrylsäure (CAS RN 9010-77-9) mit
  • einem Acrylsäuregehalt von 18,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,5 GHT (ASTM-D4094), und
  • einer Schmelzflussrate von 10 g/10 min (MFR 125 °C/2,16 kg, ASTM-D1238) oder mehr
0 % m3 31.12.2025
0.6734 ex 3901 90 80 55 Zink- oder Natriumsalz eines Ethylen- und Acrylsäure-Copolymers mit
  • einem Gehalt an Acrylsäure von 6 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 GHT, und
  • einem Schmelzindex von 1 g/10 min oder mehr bei 190 °C/2,16 kg (ASTM D1238)
0 % - 31.12.2025
0.5049 ex 3901 90 80 67 Copolymer, ausschließlich aus Ethylen und Methacrylsäuremonomeren mit einem Gehalt an Methacrylsäure von 11 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2025
0.6998 ex 3901 90 80 73 Mischung mit einem Gehalt von
  • 80 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 94 GHT°chloriertes Polyethylen (CAS RN 64754-90-1) und
  • 6 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Styrol-Acryl-Copolymer (CAS RN 27136-15-8)
0 % - 31.12.2026
0.2902 ex 3901 90 80 91 Ionomeres Harz, bestehend aus einem Salz eines Ethylen-Methacrylsäure-Copolymers 0 % - 31.12.2023
0.3906 ex 3901 90 80 92 Chlorsulfoniertes Polyethylen 0 % - 31.12.2023
0.2899 ex 3901 90 80 93 Ethylen-Vinylacetat-Kohlenmonoxid-Copolymer, zur Verwendung als Weichmacher beim Herstellen von Dachbahnen 1 0 % - 31.12.2023
0.3186 ex 3901 90 80 94 Mischung von A-B-Blockcopolymer aus Polystyrol und Ethylen-Butylen-Copolymer mit A-B-A-Blockcopolymer aus Polystyrol, Ethylen-Butylen-Copolymer und Polystyrol, mit einem Gehalt an Styrol von nicht mehr als 35 GHT 0 % - 31.12.2023
0.2898 ex 3901 90 80 97 Chloriertes Polyethylen, in Form von Pulver 0 % - 31.12.2023
0.2895 ex 3902 10 00 20 Polypropylen, keine Weichmacher enthaltend,
  • mit einem Schmelzpunkt von mehr als 150 °C (nach ASTM D 3417),
  • mit einer Schmelzwärme von 15 J/g oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 J/g,
  • mit einer Bruchdehnung von 1.000 % oder mehr (nach ASTM D 638),
  • mit einem Zug E-Modul (tensile modulus) von 69 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 379 MPa (nach ASTM D 638)
0 % - 31.12.2023
0.4591 ex 3902 10 00 40 Polypropylen, keine Weichmacher enthaltend:
  • mit einer Zugfestigkeit von 32 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 77 MPa (nach ASTM D638);
  • mit einer Biegefestigkeit von 50 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 MPa (nach ASTM D790);
  • mit einem Schmelzindex (MFR) bei 230°C/2,16kg von 5-15g/10min (nach ASTM D1238);
  • mit einem Gehalt an Polypropylen von 40 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT;
  • mit einem Gehalt an Glasfaser von10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT;
  • mit einem Gehalt an Glimmer von10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT
0 % - 31.12.2024
0.3180 ex 3902 20 00 10 Polyisobutylen, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 700 oder mehr, jedoch nicht mehr als 800 0 % - 31.12.2023
0.3179 ex 3902 20 00 20 Hydriertes Polyisobuten, in flüssiger Form 0 % - 31.12.2023
0.8125 ex 3902 30 00 20 Hydriertes Blockcopolymer aus Styrol und Isopren (CAS RN 68648-89-5), mit einem Gehalt von weniger als 37 GHT an Styrol 0 % - 31.12.2025
0.8232 ex 3902 30 00 30 Hydriertes Copolymer aus Styrol, Isopren und Butadien, mit einem Gehalt an Propylen von 28 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 GHT 0 % - 31.12.2026
0.3181 ex 3902 30 00 91 A-B-Blockcopolymer aus Polystyrol und Ethylen-Propylen-Copolymer, mit einem Gehalt an Styrol von 40 GHT oder weniger, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39 0 % - 31.12.2023
0.5143 ex 3902 30 00 95 A-B-A-Blockcopolymer bestehend aus:
  • einem Propylen-Ethylen-Copolymer und
  • mit einem Polystyrolgehalt von 21 (± 3) GHT
0 % - 31.12.2026
0.5138 ex 3902 30 00 97 Flüssiges Ethylen-Propylen-Copolymer mit:
  • einem Flammpunkt von 250 °C oder mehr,
  • einem Viskositätsindex von 150 oder mehr,
  • einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 650 oder mehr
0 % - 31.12.2026
0.4424 ex 3902 90 90 52 Amorphe Poly-Alpha-Olefin-Copolymer-Mischung aus Poly(propylen-co-1-buten und Erdölkohlenwasserstoffharz 0 % - 31.12.2023
0.4509 ex 3902 90 90 55 Thermoplastisches Elastomer, mit einer A-B-A-Blockcopolymerstruktur aus Polystyrol, Polyisobutylen und Polystyrol mit einem Gehalt an Polystyrol von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 35 GHT 0 % - 31.12.2023
0.4768 ex 3902 90 90 60 Unhydriertes 100 % aliphatisches Harz (Polymer), mit folgenden Merkmalen:
  • flüssig bei Raumtemperatur
  • hergestellt durch kationische Polymerisation von C-5-Alken-Monomeren
  • mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 370 (± 50)
  • mit einer gewichtsmittleren Molmasse (Mw) von 500 (± 100)
0 % - 31.12.2024
0.7950 ex 3902 90 90 65 Bromiertes Butadien-Styrol-Copolymer (CAS RN 1195978-93-8) mit einem Gehalt an Brom von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 68 GHT, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39 0 % - 31.12.2025
0.4040 ex 3902 90 90 70 Synthetisches Polyalphaolefin mit einer Viskosität von 3 Centistokes oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 Centistokes (nach ASTM D 445 bei 100 °C gemessen), hergestellt durch Polymerisation von Dodecen, mit oder ohne
  • einem Gehalt an Tetradecen von nicht mehr als 40 GHT und/oder
  • einem Gehalt an Decen von nicht mehr als 2 GHT und/oder
  • einem Gehalt an Hexadecen von nicht mehr als 2 GHT
0 % - 31.12.2026
0.6422 ex 3902 90 90
ex 3911 90 99
75
28
Pulverförmiges Polycarboxylat-Natriumsalz von 2,5-Furandion und2,4,4-Trimethylpenten 0 % - 31.12.2024
0.2900 ex 3902 90 90 92 Polymer von 4-Methylpent-1-en 0 % - 31.12.2023
0.6214 ex 3902 90 90 94 Chlorierte Polyolefine, auch in einer Lösung oder Dispersion 0 % - 31.12.2023
0.4166 ex 3903 19 00 40 Kristallines Polystyrol mit:
  • einem Schmelzpunkt von 268 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 272 °C
  • einem Erstarrungspunkt von 232 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 247 °C,
  • auch Zusatz- und Füllstoffe enthaltend
0 % - 31.12.2026
0.5175 ex 3903 90 90 15 Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von
  • 78 ± 4 GHT Styrol,
  • 9 ± 2 GHT n-Butylacrylat
  • 11 ± 3 GHT n-Butylmethacrylat,
  • 1,5 ± 0,7 GHT Methacrylsäure und
  • 0,01 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 GHT Polyolefinwachs
0 % - 31.12.2023
0.5176 ex 3903 90 90 20 Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von
  • 83 ± 3GHT Styrol,
  • 7 ± 2GHT n-Butylacrylat,
  • 9 ± 2GHT n-Butylmethacrylat und
  • 0,01GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1GHT Polyolefinwachs
0 % - 31.12.2026
0.7861 ex 3903 90 90 33 Copolymer von Styrol, Divinylbenzol und Chlormethylstyrol (CAS RN 55844-94-5) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2024
0.2891 ex 3903 90 90
ex 3911 90 99
35
43
Copolymer ausa-Methylstyrol und Styrol, mit einem Erweichungspunkt von mehr als 113oC 0 % - 31.12.2023
0.7417 ex 3903 90 90
ex 3904 69 80
38
88
Polytetrafluorethylen (CAS RN 9002-84-0), mit einem Styrol-Acrylnitril-Copolymer (CAS RN 9003-54-7) verkapselt, mit einem Gehalt jedes Polymers von 50 GHT (± 1) 0 % - 31.12.2027
0.8415 ex 3903 90 90 43 Mischung von Polymeren, bestehend aus:
  • 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT eines Styrol-Ethylen-Butylen-Styrol-Blockcopolymers (CAS RN 66070-58-4),
  • 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Mineralöl (CAS RN 8042-47-5),
  • 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT Calciumcarbonat (CAS RN 1317-65- 3),
  • 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT Polypropylen (CAS RN 9003-07-0) und
  • 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT eines Copolymers aus α-Methylstyrol und Vinyltoluol (CAS RN 9017-27-0)
0 % - 31.12.2027
0.6565 ex 3903 90 90 45 Zubereitung, in Form von Pulver, mit einem Gehalt an
  • Styrol/Acrylcopolymer von 86 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT und
  • Fettsäureethoxylat von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 GHT (CAS RN 9004-81-3)
0 % m3 31.12.2024
0.5473 ex 3903 90 90
ex 3911 90 99
60
60
Styrol-Maleinsäureanhydrid-Copolymer, entweder teilweise verestert oder vollständig chemisch modifiziert, mit einem durchschnittlichen Molekulargewicht (Mn) von nicht mehr als 4500, in Flocken- oder Pulverform 0 % - 31.12.2026
0.6736 ex 3903 90 90 65 Copolymer von Styrol mit 2,5-Furandion und (1-Methylethyl)benzol (CAS RN 26762-29-8), in Form von Flocken oder Pulver 0 % - 31.12.2025
0.6804 ex 3903 90 90 70 Copolymer in Form von Granulat mit einem Gehalt von
  • 75 (± 7) GHT Styrol und
  • 25 (± 7) GHT Methylmethacrylat
0 % m3 31.12.2025
0.3910 ex 3903 90 90 80 Granulat aus Copolymeren aus Styrol und Divinylbenzol mit einem Durchmesser von mindestens 150 μm und höchstens 800 μm und einem Gehalt an:
  • Styrol von mindestens 65 GHT,
  • Divinylbenzol von höchstens 25 GHT

zur Verwendung beim Herstellen von Ionenaustauscherharzen 1

0 % - 31.12.2023
0.4410

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3903 90 90 86 Mischung mit einem Gehalt an:
  • Styrolpolymeren von 45 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT,
  • Poly(phenylenether) von 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 GHT und
  • anderen Additiven von nicht mehr als 11 GHT
0 % - 31.12.2023
0.2887 ex 3904 30 00
ex 3904 40 00
30
91
Copolymer aus Vinylchlorid, Vinylacetat und Vinylalkohol, mit einem Gehalt an:
  • Vinylchlorid von 87 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 92 GHT,
  • Vinylacetat von 2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT und
  • Vinylalkohol von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT,

in Formen im Sinne der Anmerkung 6 a) oder b) zu Kapitel 39, zum Herstellen von Waren der Position 3215 oder 8523 oder zur Verwendung beim Herstellen von Beschichtungen für Behälter und Verschlussvorrichtungen der für Nahrungsmittel und Getränke verwendeten Art 1

0 % - 31.12.2023
0.2885 ex 3904 61 00 20 Copolymer aus Tetrafluorethylen und Trifluor(heptafluorpropoxy)ethylen, mit einem Gehalt an Trifluor(heptafluorpropoxy)ethylen von 3,2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,6 GHT und an extrahierbaren Fluoridionen von weniger als 1 mg/kg 0 % - 31.12.2023
0.7675 ex 3904 69 80 20 Copolymer aus Tetrafluorethylen, Heptafluor-1-penten und Ethen (CAS RN 94228-79-2) 0 % - 31.12.2023
0.7626 ex 3904 69 80 30 Copolymer aus Tetrafluorethylen, Hexafluorpropen und Ethen 0 % - 31.12.2023
0.4981 ex 3904 69 80 81 Poly(vinylidenfluorid) (CAS RN 24937-79-9) 0 % - 31.12.2025
0.5560 ex 3904 69 80 85 Copolymer aus Ethylen und Chlortrifluorethylen, auch mit Hexafluorisobutylen modifiziert, auch mit Füllstoffen 0 % - 31.12.2027
0.3285 ex 3904 69 80 94 Copolymer aus Ethylen und Tetrafluorethylen 0 % - 31.12.2023
0.2883 ex 3904 69 80 96 Polychlortrifluorethylen, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 a) und b) zu Kapitel 39 0 % - 31.12.2023
0.3745 ex 3904 69 80 97 Copolymer aus Chlortrifluorethylen und Vinylidendifluorid 0 % - 31.12.2024
0.8414 ex 3905 91 00 35 Wässrige Lösung eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon und N, N-Dimethylaminopropylmethacrylamidsulfat (CAS RN 175893-71-7) mit einem Copolymergehalt von 8 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 GHT 0 % - 31.12.2027
0.5774 ex 3905 91 00 40 Wasserlösliches Ethylen-Vinylalkohol-Copolymer (CAS RN 26221-27-2) mit einem Anteil der Ethylenmonomereinheit von nicht mehr als 38 GHT 0 % - 31.12.2027
0.8126 ex 3905 91 00 50 Wässrige Lösung mit einem Gehalt von:
  • 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT, eines Copolymers aus Vinylpyrrolidon, N,N-Dimethylaminopropyl-methacrylamid und 3-(Methacryloylamino)propyllauryldimethylammoniumchlorid (CAS RN 306769-73-3),
  • nicht mehr als 1 GHT an Konservierungsstoffen
0 % - 31.12.2025
0.8145 ex 3905 91 00 60 Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Vinylcaprolactam und Dimethylaminoethylmethacrylat (CAS RN 102972-64-5), in fester Form oder als wässrige Lösung, mit einem Anteil:
  • des Copolymers von 27 GHT oder mehr, aber nicht mehr als 33 GHT,
  • an Ethanol von nicht mehr als 1,5 GHT (CAS RN 64-17-5),
  • an Konservierungsstoffen von nicht mehr als 1 GHT
0 % - 31.12.2025
0.8138 ex 3905 91 00 70 Wässrige Lösung mit einem Gehalt von:
  • 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT, eines Copolymers aus Vinylcaprolactam, Vinylpyrrolidon, N,N-Dimethylaminopropyl-methacrylamid und 3-(Methacryloylamino)propyllauryldimethylammoniumchlorid (CAS RN 748809-45-2),
  • 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT, an Ethanol (CAS RN 64-17-5), auch mit tert-Butylalkohol (CAS RN 75-65-0) und/oder Denatoniumbenzoat (CAS RN 3734-33-6) denaturiert
0 % - 31.12.2025
0.8139 ex 3905 91 00 80 Copolymer aus Vinylpyrrolidon, Acrylsäure und Dodecylmethacrylat (CAS RN 83120-95-0) 0 % - 31.12.2025
0.3283 ex 3905 99 90 95 Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert 0 % - 31.12.2023
0.2880 ex 3905 99 90 96 Polymer aus Vinylformal, in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39, mit einer gewichtsmittleren Molmasse (Mw) von 25.000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 150.000 und einem Gehalt an:
  • Acetylgruppen, berechnet als Vinylacetat, von 9,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 13 GHT und
  • Hydroxylgruppen, berechnet als Vinylalkohol, von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,5 GHT
0 % - 31.12.2023
0.3282 ex 3905 99 90 97 Povidon (INN)-Iod (CAS RN 25655-41-8) 0 % - 31.12.2023
0.3278 ex 3905 99 90 98 Poly(vinylpyrrolidon), teilweise mit Triacontylgruppen substitutiert, mit einem Gehalt an Triacontylgruppen von 78 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 GHT 0 % - 31.12.2023
0.3276 3906 90 60 Copolymer aus Methylacrylat, Ethylen und einem Monomer, das eine austauschbare, nicht am Kettenende befindliche Carboxylgruppe enthält, mit einem Gehalt an Methylacrylat von 50 GHT oder mehr, auch mit Siliciumdioxid vermischt 0 % - 31.12.2023
0.3279 ex 3906 90 90 10 Polymerisationserzeugnis aus Acrylsäure und geringen Mengen eines mehrfach ungesättigten Monomeren, zum Herstellen von Arzneiwaren der Position 3003 oder 3004 1 0 % - 31.12.2023
0.7347 ex 3906 90 90 23 Copolymer aus Methylmethacrylat, Butylacrylat, Glycidylmethacrylat und Styrol (CAS RN 37953-21-2) mit einem Epoxidäquivalent von nicht mehr als 500, in Form von Flocken mit einer Teilchengröße von nicht mehr als 1 cm 0 % - 31.12.2027
0.6672 ex 3906 90 90 33 Copolymer von Butylacrylat und Alkylmethacrylat vom Typ Core-shell mit einer Teilchengröße von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 μm 0 % - 31.12.2025
0.6663 ex 3906 90 90 37 Copolymer von Trimethylolpropan-trimethacrylat und Methylmethacrylat (CAS RN 28931-67-1), in Form von Mikrokügelchen mit einem mittleren Durchmesser von 3 μm 0 % - 31.12.2025
0.4667 ex 3906 90 90 41 Poly(alkylacrylat) mit einer Ester-Alkylkette von C10 bis C30 0 % - 31.12.2024
0.7125 ex 3906 90 90 43 Copolymer aus Methacrylsäureestern, Butylacrylat und cyclischen Dimethylsiloxanen (CAS RN 143106-82-5) 0 % - 31.12.2026
0.2886 ex 3906 90 90 50 Polymere aus Ester der Acrylsäure mit einem oder mehreren der folgenden Monomere in der Kette:
  • Chlormethylvinylether,
  • Chlorethylvinylether,
  • Chlormethylstyrol,
  • Vinylchloracetat,
  • Methacrylsäure,
  • Butendisäuremonobutylester,
  • Butendisäuremonocyclohexylester,

mit einem Gehalt jeder einzelnen Monomereinheit von nicht mehr als 5 GHT

0 % - 31.12.2023
0.7499 ex 3906 90 90 60 Wässrige Dispersion mit einem Gehalt an
  • Ethanol von mehr als 10 GHT, jedoch nicht mehr als 15 GHT und
  • einem Reaktionsprodukt von Poly(epoxyalkylmethacrylat-co-divinylbenzol) mit einem Glycerolderivat von mehr als 7 GHT, jedoch nicht mehr als11 GHT
0 % - 31.12.2023
0.6425 ex 3906 90 90 73 Zubereitung mit einem Gehalt an
  • Copolymer aus Butylmethacrylat und Methacrylsäure von 33 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 GHT,
  • Propylenglykol von 24 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 GHT und
  • Wasser von 37 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 GHT
0 % - 31.12.2024
0.6891 ex 3907 10 00 20 Polyoxymethylen mit Acetylendkappen, Polydimethylsiloxan und Fasern eines Copolymers aus Terephthalsäure und 1,4-Phenylendiamin enthaltend 0 % - 31.12.2024
0.3272 ex 3907 29 11 10 Poly(ethylenoxid) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 100.000 oder mehr 0 % - 31.12.2023
0.4378 ex 3907 29 11 20 Bis-[Methoxypoly(ethylenglykol)]-maleimidopropionamid, chemisch modifiziert mit Lysin, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40.000 0 % - 31.12.2023
0.7099 ex 3907 29 20 25 Copolymer von Propoylenoxid und Butylenoxid, Monododecylether, mit einem Gehalt an
  • Propylenoxid von 48 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 GHT
  • Butylenoxid von 48 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 GHT
0 % - 31.12.2023
0.2876 ex 3907 29 20 30 Mischung mit einem Gehalt von 70 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 GHT eines Polymers von Glycerin und 1,2-Epoxypropan und mit 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT eines Copolymers von Dibutylmaleat und N-Vinyl-2-Pyrrolidon 0 % - 31.12.2023
0.7532 ex 3907 29 20 35 Gemisch mit einem Gehalt von
  • 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT eines Copolymers aus Glycerol, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS RN 9082-00-2) und
  • 85 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 GHT eines Copolymers aus Sucrose, Propylenoxid und Ethylenoxid (CAS RN 26301-10-0)
0 % - 31.12.2023
0.4013 ex 3907 29 20 40 Copolymer von Tetrahydrofuran und Tetrahydro-3-methylfuran mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 900 oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.600 0 % - 31.12.2023
0.6351

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3907 29 20 50 Poly(p-phenylenoxid) in Pulverform mit:
  • einer Glasübergangstemperatur von 210 °C oder mehr,
  • einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 35.000 oder mehr, jedoch nicht mehr als 80.000,
  • einer intrinsischen Viskosität von 0,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 dl/g
0 % - 31.12.2024
0.3271 ex 3907 29 99 15 Poly(oxypropylen) mit endständigen Alkoxysilyl-Gruppen 0 % - 31.12.2023
0.7478 ex 3907 29 99 20 2,3-Bis(methylpolyoxyethylen-oxy)-1-[(3-maleimid-1-oxopropyl)amino]propyloxypropan (CAS RN 697278-30-1) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von mindestens 20 kDa, auch modifiziert mit einer chemischen Substanz, die eine Verbindung zwischen dem PEG und einem Protein oder einem Peptid ermöglicht 0 % - 31.12.2023
0.2920 ex 3907 29 99 30 Homopolymer aus 1-Chlor-2,3-epoxypropan (Epichlorhydrin) 0 % - 31.12.2023
0.7484 ex 3907 29 99 40 N-(Methoxypoly(ethylenglykol)-N-(1-acetyl-(2-methoxypoly(ethylenglykol))-glycin (CAS RN 600169-00-4) mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 40 kDa 0 % - 31.12.2023
0.3269 ex 3907 29 99 45 Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid, mit endständigen Aminopropyl- und Methoxygruppen 0 % - 31.12.2023
0.4536 ex 3907 29 99 50 Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen oder einer Zusammen-stellung bei welcher das Perfluoropolyetherpolymer mit endständigen Vinyl-Silyl-Gruppen vorherrscht 0 % - 31.12.2023
0.4546 ex 3907 29 99 55 Succinimidylester der Methoxypoly(ethylenglycol)propionsäure, mit einer zahlenmittleren Molmasse (Mn) von 5.000 0 % - 31.12.2023
0.5144 ex 3907 29 99 60 Polytetramethylenoxid-di-p-Aminobenzoat 0 % - 31.12.2026
0.8491

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3907 29 99 70 Poly(oxy-1,4-phenylenoxy-1,4-phenylencarbonyl-1,4-phenylen) (CAS RN 29658-26-2) mit einem Gehalt an Additiven von nicht mehr als 35 GHT 0 % - 31.12.2027
0.6839 ex 3907 30 00 15 Epoxidharz, halogenfrei
  • mit einem Gehalt an Phosphor von mehr als 2 GHT bezogen auf den Festkörperanteil, chemisch im Epoxidharz gebunden,
  • kein oder weniger als 300 ppm hydrolysierbares Chlorid enthaltend und
  • Lösungsmittel enthaltend,

zur Verwendung bei der Herstellung von Prepreg-Platten oder -rollen von der für die Herstellung von gedruckten Schaltungen verwendeten Art 1

0 % - 31.12.2025
0.6840 ex 3907 30 00 25 Epoxidharz
  • mit einem Gehalt an Brom von 21 GHT oder mehr,
  • kein oder weniger als 500 ppm hydrolysierbares Chlorid enthaltend und
  • Lösungsmittel enthaltend
0 % - 31.12.2025
0.2759 ex 3907 30 00 40 Epoxidharz, mit einem Gehalt an Siliciumdioxid von 70 GHT oder mehr, zum Verkapseln von Waren der Positionen 8504, 8533, 8535, 8536, 8541, 8542 oder 8548 1 0 % - 31.12.2023
0.7427 ex 3907 30 00 70 Zubereitung aus Epoxidharz (CAS RN 29690-82-2) und Phenolharz (CAS RN 9003-35-4)
  • mit einem Gehalt an Siliciumdioxid (CAS RN 60676-86-0) von 65 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT und
  • auch mit einem Gehalt an Ruß (CAS RN 1333-86-4) von nicht mehr als 0,5 GHT
0 % - 31.12.2027
0.2541 ex 3907 40 00 35 a-Phenoxycarbonyl-ω-phenoxypoly[oxy(2,6-dibrom-1,4-phenylen) isopropyliden(3,5-dibrom-1,4-phenylen)oxycarbonyl](CAS RN 94334-64-2) 0 % - 31.12.2023
0.2564 ex 3907 40 00 45 a-(2,4,6-Tribromphenyl)-ω-(2,4,6-tribromphenoxy)poly[oxy(2,6-dibrom-1,4-phenylen)isopropyliden(3,5-dibrom-1,4-phenylen)oxycarbonyl] (CAS RN 71342-77-3) 0 % - 31.12.2023
0.6352 ex 3907 40 00 70 Polycarbonat aus Phosgen und Bisphenol A
  • mit Gehalt eines Copolymers aus Isophthaloylchlorid, Terephthaloylchlorid und Resorcin von 12 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 GHT,
  • mitp-Cumylphenol-Endenund
  • mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von 29.900 oder mehr, jedoch nicht mehr als 31.900
0 % - 31.12.2024
0.6355 ex 3907 40 00 80 Polycarbonat aus Phosgen, 4,4"-(1-Methylethyliden)bis[2,6-dibromphenol] und 4,4"-(1-Methylethyliden)bis[phenol] mit 4-(1-Methyl-1-phenylethyl)phenolenden 0 % - 31.12.2024
0.3263 ex 3907 69 00 10 Copolymer aus Terephthalsäure und Isophthalsäure mit Ethylenglykol, Butan-1,4-diol und Hexan-1,6-diol 0 % - 31.12.2023
0.2980 3907 70 00 Poly(milchsäure) 0 % - 31.12.2023
0.2918 ex 3907 91 90 10 Diallylphthalat-Prepolymer, in Form von Pulver 0 % - 31.12.2024
0.2977 ex 3907 99 80 10 Poly(oxy-1,4-phenylencarbonyl) (CAS RN 26099-71-8), in Form von Pulver 0 % - 31.12.2023
0.5639 ex 3907 99 80 25 Copolymer, mit einem Gehalt an Terephthalsäure und/oder ihren Isomeren und Cyclohexandimethanol von 72 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2027
0.4940 ex 3907 99 80
ex 3913 90 00
30
20
Poly(hydroxyalkanoat), hauptsächlich bestehend aus Poly(3-hydroxybutyrat) 0 % - 31.12.2025
0.7491 ex 3907 99 80 35 Copolymer in Form einer klaren hellgelben Flüssigkeit, bestehend aus
  • Phthalsäureisomeren und/oder aliphatischen Dicarbonsäuren,
  • aliphatischen zweiwertigen Alkoholen und
  • Fettsäureenden

mit

  • einer Hydroxylzahl von 120 mg KOH oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 mg KOH,
  • einer Viskosität bei 25 °C von 2.000 cPs oder mehr, jedoch nicht mehr als 8.000 cPs und
  • einer Säurezahl von weniger als 10 mg KOH/g
0 % - 31.12.2023
0.5057 ex 3907 99 80 80 Copolymer, bestehend aus 72 GHT oder mehr Terephthalsäure und/oder Derivaten davon und Cyclohexandimethanol, mit linearen und/oder zyklischen Diolen 0 % - 31.12.2025
0.2923 ex 3908 90 00 10 Poly(iminomethylen-1,3-phenylenmethyleniminoadipoyl), in Formen im Sinne der Anmerkung 6 b) zu Kapitel 39 0 % - 31.12.2023
0.3261 ex 3908 90 00 30 Reaktionserzeugnis von Mischungen von Octadecan-Carboxylsäuren, polymerisiert mit einem aliphatischen Polyether-Diamin 0 % - 31.12.2023
0.7428 ex 3909 20 00 10 Polymermischung mit einem Gehalt an
  • Melaminharz (CAS RN 9003-08-1) von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 GHT
  • Siliciumdioxid (CAS RN 14808-60-7 oder 60676-86-0) von 15 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT
  • Cellulose (CAS RN 9004-34-6) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT und
  • Phenolharz (CAS RN 25917-04-8) von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 GHT
0 % - 31.12.2027
0.5032 ex 3909 40 00 20 Partikel eines wärmehärtbaren Harzes in Pulverform, in denen gleichmäßig magnetische Partikel dispergiert sind, zur Verwendung bei der Herstellung von Toner für Kopierer, Faxgeräte, Drucker und Mehrzweckgeräte 1 0 % - 31.12.2025
0.7865 ex 3909 40 00 70 Polymer in der Form von Flocken bestehend aus 98 GHT oder mehr Phenolharz (bromiertes Octylphenol-Formaldehyd) mit einem Erweichungspunkt nach ASTM E28-92 von 80 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 °C (CAS RN 112484-41-0) 0 % - 31.12.2024


Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
0.4595 ex 3909 50 90 10 UV-härtbares wasserlösliches flüssiges Fotopolymer bestehend aus einer Mischung von
  • 60 GHT oder mehr zweifunktonalen acrylierten Polyurethanoligomeren,
  • 30 GHT (± 8 GHT) monofunktionalen und dreifunktionalen Methacrylaten und
  • 10 GHT (± 3 GHT) hydroxylfunktionalisierten monofunktionalen Methacrylaten
0 % - 31.12.2024
0.6423 ex 3909 50 90 20 Zubereitung mit einem Gehalt an
  • mit hydrophoben Gruppen modifiziertem ethoxyliertem Polyurethan von 14 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 GHT,
  • enzymatisch modifizierter Stärke von 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT und
  • Wasser von 77 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 83 GHT
0 % - 31.12.2024
0.6420 ex 3909 50 90 30 Zubereitung mit einem Gehalt an
  • mit hydrophoben Gruppen modifiziertem ethoxyliertem Polyurethan von 16 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 GHT,
  • Diethylenglykolbutylether von 19 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 GHT und
  • Wasser von 60 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 64 GHT
0 % - 31.12.2024
0.6424 ex 3909 50 90 40 Zubereitung mit einem Gehalt an
  • mit hydrophoben Gruppen modifiziertem ethoxyliertem Polyurethan von 34 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 GHT,
  • Propylenglykol von 37 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 39 GHT und
  • Wasser von 26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 GHT
0 % - 31.12.2024
0.6921 ex 3910 00 00 15 Dimethyl-, Methyl(propyl(polypropylenoxid))siloxan (CAS RN 68957-00-6), trimethylsiloxy-terminiert 0 % - 31.12.2026
0.3260 ex 3910 00 00 20 Blockcopolymer aus Poly(methyl-3,3,3-trifluorpropylsiloxan) und Poly[methyl(vinyl)siloxan] 0 % - 31.12.2023
0.7057 ex 3910 00 00 25 Zubereitungen mit einem Gehalt an
  • 10 GHT oder mehr 2-Hydroxy-3-[3-[1,3,3,3-tetramethyl-1-[(trimethylsilyl)oxy] disiloxanyl] propoxy] propyl-2-methyl-2-propenoat (CAS RN 69861-02-5) und
  • 10 GHT oder mehr α-Butyldimethylsilyl- ω -3-[(2-methyl-1-oxo-2-propen-1-yl)oxy]propyl-Endgruppen enthaltendes Siliconpolymer (CAS RN 146632-07-7)
0 % - 31.12.2026
0.7058 ex 3910 00 00 35 Zubereitungen mit einem Gehalt an
  • 30 GHT oder mehr α -Butyldimethylsilyl- ω -(3-methacryloxy-2-hydroxypropyloxy)propyldimethylsilyl-polydimethylsiloxan (CAS RN 662148-59-6) und
  • 10 GHT oder mehr N, N - Dimethylacrylamid (CAS RN 2680-03-7)
0 % - 31.12.2026
0.4049 ex 3910 00 00 40 Silikone der für die Herstellung von chirurgischen Dauerimplantaten verwendeten Art ω 0 % - 31.12.2026
0.7217 ex 3910 00 00 45 Dimethylsiloxan, hydroxyterminiertes Polymer mit einer Viskosität von 38 bis 100 mPa⋅s (CAS RN 70131-67-8) 0 % - 31.12.2026
0.4300 ex 3910 00 00 50 Druckempfindlicher Silikonklebstoff in einem Copoly(Dimethylsiloxan/Diphenylsiloxan)-Harz enthaltendem Lösungsmittel 0 % - 31.12.2027
0.7218 ex 3910 00 00 55 Zubereitung mit einem Gehalt von
  • 55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 GHT vinylterminiertem Polydimethylsiloxan (CAS RN 68083-19-2),
  • 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT dimethylvinyliertem und trimethyliertem Siloxan (CAS RN 68988-89-6), und
  • 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT Polytrimethylhydrosilylsiloxane (CAS RN 68988-56-7)
0 % - 31.12.2026
0.4845 ex 3910 00 00 60 Polydimethylsiloxan, auch Polyethylenglycol- und Trifluorpropyl-substituiert, mit endständigen Methacrylatgruppen 0 % - 31.12.2024
0.7953 ex 3910 00 00 65 Flüssiges Copolymer auf Basis von Polydimethylsiloxan mit Epoxidendgruppen (CAS RN 2102536-93-4) 0 % - 31.12.2025
0.5926 ex 3910 00 00 70 Passivierender Silikonüberzug in Primärform, zum Kantenschutz sowie zum Schutz vor Kurzschlüssen in Halbleiterbauelementen 0 % - 31.12.2023
0.8097 ex 3910 00 00 75 Copolymer aus 80 GHT Dimethylsiloxan, 10 GHT Methylmethacrylat und 10 GHT Butylacrylat, in Form eines weißen Pulvers 0 % - 31.12.2025
0.6324 ex 3910 00 00 80 Monomethacryloxypropyl-terminiertes Poly(dimethylsiloxan) 0 % - 31.12.2024
0.4413 ex 3911 10 00 81 Nicht-hydriertes Kohlenwasserstoffharz, hergestellt durch Polymerisation von mehr als 75GHT cycloaliphatischen C5- bis C10-Alkenen und mehr als 10GHT, jedoch nicht mehr als 25GHT aromatischen Alkenen, die ein Kohlenwasserstoffharz mit
  • Jodzahl von mehr als 120 und
  • Gardner-Farbzahl von mehr als 10 beim reinen Erzeugnis oder
  • Gardner-Farbzahl von mehr als 8 bei 50-Volumenprozent-Lösung in Toluol (nach ASTM D6166) ergibt
0 % - 31.12.2023
0.8220 ex 3911 90 19 15 Polyetherimid von 4,4"-[(Isopropyliden)bis(p-phenylenoxy)]diphthalsäuredianhydrid und 1,3-Benzendiamin oder 1,4-Benzendiamin (CAS RN 61128-46-9 oder 61128-47-0) 0 % - 31.12.2026
0.7163 ex 3911 90 19 20 Zusammenstellung von zwei Komponenten, in einem Volumenverhältnis von 1:1, nach Mischung zur Herstellung von wärmehärtendem Polydicyclopentadien bestimmt, die beiden Komponenten
  • 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methanoinden (Dicyclopentadien) von 83 GHT oder mehr, und
  • einen synthetischen Kautschuk enthaltend,
  • auch mit einem Gehalt an Tricyclopentadien von 7 GHT oder mehr

und jede einzelne Komponente mit

  • entweder einer Aluminium-Alkylverbindung,
  • oder einem organischen Wolfram-Komplex
  • oder einem organischen Molybdän-Komplex
0 % - 31.12.2023
0.4280 ex 3911 90 19 30 Copolymer von Ethylenimin und Ethylenimindithiocarbamat, in wässriger Natriumhydroxid-Lösung 0 % - 31.12.2027
0.5145 ex 3911 90 19 40 m-Xylolformaldehydharz 0 % - 31.12.2026
0.6519 ex 3911 90 19 70 Zubereitung
  • Cyansäure, C,C"-((1-Methylethyliden)di-4,1-phenylen)ester, Homopolymer (CAS RN 25722-66-1),
  • 1,3-Bis(4-cyanophenyl)propan (CAS RN 1156-51-0) enthaltend,
  • in einer Butanonlösung mit einem Gehalt an Butanon (CAS RN 78-93-3) von weniger als 50 GHT
0 % - 31.12.2024
0.8450 ex 3911 90 19 80 Poly(oxy-1,4-phenylensulfonyl-1,4-phenylen) (CAS RN 25608-63-3 und CAS RN 25667-42-9) mit einem Gehalt an Zusätzen von nicht mehr als 20 GHT 0 % - 31.12.2027
0.8218 ex 3911 90 99 23 Wässrige Lösung mit einem Gehalt von 25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 GHT, eines Polyisobutylenmaleinsäureanhydrids, modifiziert mit
  • N,N-Dimethylpropan-1,3-diamin,
  • einem Copolymer aus Ethylenoxid und Propylenoxid, mit endständigen Aminopropyl- und Methoxygruppen,
  • Ethanol

(CAS RN 497926-97-3)

0 % - 31.12.2026
0.3257 ex 3911 90 99 25 Copolymer aus Vinyltoluol und α-Methylstyrol 0 % - 31.12.2023
0.5109 ex 3911 90 99 35 Alternierendes Copolymer aus Ethylen und Maleinsäureanhydrid (EMA) 0 % - 31.12.2025
0.8009 ex 3911 90 99 38 Mischung enthaltend
  • 90 GHT (± 1 GHT) Polymer aus 2-Ethyliden-1,2,3,4,4a,5,8,8a-octahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalin mit hydriertem 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methano-1H-inden (CAS RN 881025-72-5) und
  • 10 GHT (± 1 GHT) hydriertes Styrol-Butadien-Copolymer ((CAS RN 66070-58-4)
0 % - 31.12.2025
0.3221 ex 3911 90 99 40 Calcium- und Natriumsalzgemisch eines Maleinsäure-Methylvinylether-Copolymers, mit einem Gehalt an Calcium von 9 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 GHT 0 % - 31.12.2023
0.3256 ex 3911 90 99 45 Copolymer aus Maleinsäure und Methylvinylether 0 % - 31.12.2023
0.8010 ex 3911 90 99 48 Mischung aus enthaltend
  • 90 GHT (± 1 GHT) Polymer aus 2-Ethyliden-1,2,3,4,4a,5,8,8a-octahydro-1,4:5,8-dimethanonaphthalin mit hydriertem 3a,4,7,7a-Tetrahydro-4,7-methano-1H-inden (CAS RN 881025-72-5) und
  • 10 GHT (± 1 GHT) Ethylen-Propylen-Copolymer((CAS RN 9010-79-1)
0 % - 31.12.2025
0.3255 ex 3911 90 99 65 Calciumzinksalz eines Copolymers aus Maleinsäure und Methylvinylether 0 % - 31.12.2023
0.4091 ex 3911 90 99 86 Copolymer aus Methylvinylether und Maleinsäureanhydrid (CAS RN 9011-16-9) 0 % - 31.12.2026
0.4912 ex 3912 11 00 30 Cellulosetriacetat (CAS RN 9012-09-3) 0 % - 31.12.2026
0.4953 ex 3912 11 00 40 Cellulosediacetat-Pulver 0 % - 31.12.2025
0.3251 ex 3912 39 85 10 Ethylcellulose, nicht weichgemacht 0 % - 31.12.2023
0.3253 ex 3912 39 85 20 Ethylcellulose, in Form einer wässrigen Dispersion, Hexadecan-1-ol und Natriumdodecylsulfat enthaltend, mit einem Gehalt an Ethylcellulose von 27 (± 3) GHT 0 % - 31.12.2023
0.3252 ex 3912 39 85 30 Cellulose, hydroxyethyliert und alkyliert, mit Alkylketten von 3 oder mehr Kohlenstoffatomen 0 % - 31.12.2023
0.6718 ex 3912 39 85 50 Polyquaternium 10 (CAS RN 68610-92-4) 0 % - 31.12.2025
0.4017 ex 3912 90 10 20 Hydroxypropylmethylcellulosephtalat 0 % - 31.12.2023
0.3898 ex 3913 90 00 30 Protein, durch Carboxylierung und/oder Zugabe von Phthalsäure chemisch oder enzymatisch modifiziert, auch hydrolysiert, mit einer gewichtsgemittelten Molmasse (Mw) von weniger als 350.000 0 % - 31.12.2023
0.3749 ex 3913 90 00 85 Steriles Natriumhyaluronat (CAS RN 9067-32-7) 0 % - 31.12.2023
0.3249 ex 3913 90 00 95 Chondroitinschwefelsäure, Natriumsalz (CAS RN 9082-07-9) 0 % - 31.12.2023
0.8323 ex 3914 00 00 10 Wässrige Suspension mit
  • 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Agarosekugeln, modifiziert mit Nitrilotriessigsäure und geladen mit zweiwertigen Nickelionen (CAS RN 1615227-97-8), und
  • 20 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT Ethanol (CAS RN 64-17-5)
0 % - 31.12.2027
0.4797 ex 3916 20 00 91 Profile aus Poly(vinylchlorid) von der beim Herstellen von Spundwänden und Verkleidungen verwendeten Art, folgende Additive enthaltend:
  • Titandioxid
  • Poly(methylmethacrylat)
  • Calciumcarbonat
  • Bindemittel
0 % - 31.12.2024
0.5988 ex 3916 90 10 10 Stäbe mit Zellstruktur, enthaltend:
  • Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid),
  • falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Polytetrafluorethylen,
  • 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT anorganische Füllstoffe
0 % - 31.12.2023
0.8116 ex 3917 31 00
ex 3917 32 00
ex 3917 39 00
30
20
20
Rohre:
  • mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm,
  • mit einem Innendurchmesser von 0,01 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,1 mm,
  • geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von 2,7 MPa bis zu 70 MPa,
  • geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden,
  • auch mit Quarzglas,
  • auch mit PEEK beschichtet,

zur Verwendung in chromatographischen Systemen 1

0 % - 31.12.2026
0.8268 ex 3917 32 00 30 Wärmeschrumpfschlauch mit:
  • einem Polymergehalt von 80 GHT oder mehr
  • einem Isolationswiderstand von 90 M Ω oder mehr
  • einer Durchschlagfestigkeit von 35 kV/mm oder mehr
  • einer Wandstärke von 0,04 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,9 mm
  • einer Flachbreite von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 156 mm;

zur Verwendung bei der Herstellung von Aluminium-Elektrolytkondensatoren 1

0 % - 31.12.2023
0.8117 ex 3917 40 00 20 Formstücke (Muttern und Ringbeschläge) und Verbindungsstücke aus Kunststoff:
  • mit Gewinde,
  • auch gestützt durch einen Ring aus nicht rostendem Stahl,
  • geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa,

für Rohre:

  • mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm,
  • geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa,
  • geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden,

zur Verwendung bei der Herstellung von chromatografischen Systemen 1

0 % - 31.12.2026
0.4641 ex 3917 40 00 91 Kunststoffverbindungsstücke mit o-förmigen Dichtungsringen, Sicherheitsklammer und Abziehvorrichtung zur Einführung in Kraftstoffschläuche von Kraftfahrzeugen 0 % - 31.12.2024
0.2421 ex 3919 10 19
ex 3919 10 80
ex 3919 90 80
10
25
31
Reflektierende Folie, bestehend aus einer Polyurethanschicht, die auf der einen Seite mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt ist, und eingelassenen Glaskügelchen und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht versehen ist, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt 0 % - 31.12.2023
0.4800 ex 3919 10 80
ex 3919 90 80
27
20
Polyesterfolie:
  • auf einer Seite mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und einer Polyesterschicht bedeckt und
  • auf der anderen Seite entweder unbeschichtet oder mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff beschichtet oder beschichtet mit einem durch Wärme lösbaren Acrylklebstoff, welcher sich bei einer Temperatur von 90 °C oder mehr, aber nicht mehr als 200 °C ablöst, und mit einer Polyesterschicht bedeckt
0 % - 31.12.2024
0.2910 ex 3919 10 80 35 Reflektierende Folie, bestehend aus einer Poly(vinylchlorid)schicht, einer Alkydpolyesterschicht, die auf einer Seite mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer nur bei rückstrahlender Beleuchtung sichtbaren offiziellen Markierung für den Verwendungszweck, für den sie bestimmt ist, und eingelassenen Glaskügelchen und auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht versehen ist, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt 0 % - 31.12.2023
0.4757 ex 3919 10 80 37 Polytetrafluorethylenfolie
  • mit einer Dicke von 100μm oder mehr und
  • einer Bruchdehnung von nicht mehr als 100 %,
  • einseitig beschichtet mit einem druckempfindlichen Silikonklebstoff
0 % - 31.12.2025
0.4303 ex 3919 10 80
ex 3919 90 80
45
45
Verstärktes Band aus Polyethylen-Schaumstoff, beidseitig mit druckempfindlichem und mit Mikrokanälen versehenem Acrylatklebstoff sowie auf einer Seite mit einer Schutzabdeckung beschichtet, mit einer Anwendungsdicke von 0,38 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,53 mm 0 % - 31.12.2027
0.8109 ex 3919 10 80 48 Kunststoffbänder aus Polypropylen:
  • selbstklebend,
  • einseitig beschichtet mit einem Acrylpolymer-Klebstoff,
  • in Rollen mit einer Breite von 20 cm oder weniger,
  • mit einer Dicke einschließlich Klebstoffschicht von 0,03 mm oder weniger,

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien 1

3.2 % - 31.12.2023
0.3035 ex 3919 10 80
ex 3919 90 80
ex 3920 10 89
50
41
25
Klebefolie, bestehend aus einer Grundschicht aus Ethylen-Vinylacetat-Copolymer (EVA) mit einer Dicke von 70 μm oder mehr und einer Acrylklebeschicht mit einer Dicke von 5 μm oder mehr, zur Verwendung beim Schleifen und/oder Schneiden von Silizium-Wafern 1 0 % - 31.12.2023
0.3036 ex 3919 10 80
ex 3919 90 80
55
53
Bänder aus Acrylschaum, auf einer Seite mit einem wärmeaktivierbaren Klebstoff oder druckempfindlichen Acrylklebstoff und auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Acrylklebstoff und einer abziehbaren Schutzfolie versehen, mit einer Schälkraft ("peel adhesion") bei einem Winkel von 90 ° von mehr als 25 N/cm (nach ASTM D 3330) 0 % - 31.12.2027
0.2416 ex 3919 10 80
ex 3919 90 80
ex 3920 61 00
57
30
30
Reflektierende Folie
  • aus einer Polycarbonat- oder Polyacrylfolie einseitig mit gleichmäßigen Einprägungen versehen,
  • einseitig oder beidseitig mit einer oder mehreren Lagen aus Kunststoff überzogen oder metallisiert,
  • auch mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie auf einer Seite
0 % - 31.12.2023
0.6886 ex 3919 10 80 63 Reflektierende Folie, bestehend aus
  • einer Acrylharzschicht mit Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Veränderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder mit einer offiziellen Markierung für den Verwendungszweck,
  • einer Acrylharzschicht mit eingelassenen Glaskügelchen,
  • einer mit einem Melamin-Vernetzungsmittel gehärteten Acrylharzschicht,
  • einer Metallschicht,
  • einem Acrylklebstoff und
  • einer abziehbaren Schutzfolie
0 % - 31.12.2025
0.4545 ex 3919 10 80
ex 3919 90 80
73
50
Selbstklebende reflektierende Verbundfolie, auch in segmentierten Stücken,
  • auch mit einem Wasserzeichen,
  • auch mit einer Schicht Übertragungsfolie, einseitig mit einem Klebstoff beschichtet;

die reflektierende Folie besteht aus:

  • einer Schicht Acryl- oder Vinylpolymer,
  • einer Schicht Poly(methylmethacrylat) oder Polycarbonat mit Mikroprismen
  • einer metallisierten Schicht,
  • einer Klebeschicht und
  • einer abziehbaren Schutzfolie
  • auch mit einer zusätzlichen Polyesterschicht
0 % - 31.12.2023
0.5166 ex 3919 10 80
ex 3919 90 80
75
80
Selbstklebende reflektierende Folie, bestehend aus mehreren Lagen, darunter:
  • einem Acrylharz-Copolymer,
  • Polyurethan,
  • einer metallisierten Schicht, auf einer Seite versehen mit Laserbeschriftung zum Schutz vor Fälschung, Veränderung oder Austausch der Daten sowie vor Vervielfältigung, oder mit einer offiziellen Kennzeichnung für eine bestimmte Verwendung,
  • Mikroglaskugeln und
  • einer Klebeschicht mit einer abziehbaren Schutzfolie auf einer oder auf beiden Seiten
0 % - 31.12.2026
0.4799 ex 3919 10 80
ex 3919 90 80
85
28
Folie aus Poly(vinylchlorid), Poly(ethylenterephthalat), Polyethylen oder aus einem anderen Polyolefin
  • einseitig beschichtet mit einem UV-empfindlichen Acrylklebstoff und einer Schutzfolie
  • mit einer Gesamtdicke ohne Schutzfolie von 65 μm oder mehr
0 % - 31.12.2024
0.4414 ex 3919 90 80 19 Transparente selbstklebende Pol(yethylenterephthalat)-Folie,
  • ohne Verunreinigungen oder Fehlstellen,
  • auf einer Seite mit druckempfindlichem Acrylklebstoff und einer Schutzschicht versehen und auf der anderen Seite mit einer antistatischen Schicht aus der ionischen organischen Verbindung Cholin,
  • auch mit einer bedruckbaren staubdichten Schicht aus einer modifizierten langkettigen organischen Alkylverbindung,
  • mit einer Gesamtdicke (ohne Schutzschicht) von 54 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 64 μm und
  • einer Breite von mehr als 1.295 mm, jedoch nicht mehr als 1.305 mm
0 % - 31.12.2023
0.4314 ex 3919 90 80 22 Folie aus Polyester, Polyethylen oder Polypropylen, ein- oder beidseitig mit einem druckempfindlichen Acryl- und/oder Kautschukklebstoff beschichtet, auch mit eine abziehbaren Schutzfolie versehen, in Rollen mit einer Breite von 45,7 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 cm 0 % - 31.12.2024
0.3243 ex 3919 90 80 23 Folien bestehend aus 1 bis 3 laminierten Schichten aus Poly(ethylenterephthalat) und einem Copolymer aus Terephthalsäure, Sebacinsäure und Ethylenglykol, auf einer Seite mit abriebfestem Acryl beschichtet und auf der anderen Seite mit druckempfindlichem Acrylklebstoff, einer wasserlöslichen Methylcellulose-Schicht und einer Schutzabdeckung aus Poly(ethylenterephthalat) beschichtet 0 % - 31.12.2023
0.4760 ex 3919 90 80 24 Reflektierende Verbundfolie,
  • bestehend aus einer Epoxyacrylatschicht mit eingeprägtem gleichmäßigem Muster auf einer Seite,
  • beidseitig mit einer oder mehreren Kunststoffschichten versehen,
  • einseitig mit einer Klebstoffschicht und einer Abziehfolie versehen
0 % - 31.12.2024
0.4415 ex 3919 90 80 33 Transparente selbstklebende Poly(ethylen)folie, ohne Verunreinigungen oder Fehlstellen, auf einer Seite mit druckempfindlichem Acrylklebstoff beschichtet, mit einer Dichte von 60 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 μm und einer Breite von mehr als 1.245 mm, jedoch nicht mehr als 1.255 mm 0 % - 31.12.2023
0.4398 ex 3919 90 80 35 Reflektierende Verbundfolie auf Rollen, mit einer Breite von mehr als 20 cm und einem eingeprägten regelmäßigen Muster, bestehend aus einer Poly(vinylchlorid)folie, einseitig beschichtet mit
  • einer Polyurethanschicht, die Mikrokugeln aus Glas enthält,
  • einer Poly(ethylen-vinylacetat)schicht,
  • einer Klebeschicht und
  • einer Schutzfolie
0 % - 31.12.2023
0.7503 ex 3919 90 80 37 Folien aus Polyethylen oder Polycarbonat, auf gebrauchsfertige Formen zugeschnitten,
  • auf einer Seite teilweise bedruckt, wobei ein Teil des Druckes entweder Informationen über die Bedeutung der durch die unbedruckten Stellen sichtbaren LEDs gibt oder jene Punkte kennzeichnet, welche zur Systemsteuerung berührt werden müssen,
  • auf der anderen Seite teilweise mit einer Klebeschicht versehen,
  • beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen,
  • mit Abmessungen von nicht mehr als 14 cm x 2,5 cm

zur Verwendung bei der Herstellung von Tastenschaltern für mechatronische Möbel-Systeme 1

0 % - 31.12.2023
0.4445 ex 3919 90 80 49 Reflektierende Verbundfolie bestehend aus einer Poly(methlymethacrylat)folie, auf der auf einer Seite ein regelmäßiges Muster eingeprägt ist, einer Folie, welche Mikrokugeln aus Glas enthält, einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie 0 % - 31.12.2023
0.5507 ex 3919 90 80 51 Biaxial orientierte Folie aus Poly(methylmethacrylat), mit einer Dicke von 50 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 μm, einseitig mit einer Klebeschicht und einer abziehbaren Schutzfolie versehen 0 % - 31.12.2023
0.4532 ex 3919 90 80 54 Polyvinylchlorid-Folie, einseitig versehen mit
  • einer Polymerschicht,
  • einer Klebeschicht,
  • einer abziehbaren Trennschicht, einseitig geprägt, mit abgeflachten Kugeln,

auch auf der anderen Seite mit einer Klebeschicht und einer metallisierten Polymerschicht versehen

0 % - 31.12.2024
0.4947 ex 3919 90 80 65 Selbstklebende Folie mit einer Dicke von 40 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 475 μm, bestehend aus einer Schicht oder mehreren Schichten aus durchsichtigem metallisiertem oder gefärbtem Polyethylenterephthalat, auf der einen Seite mit einer kratzfesten Beschichtung und auf der anderen Seite mit einem druckempfindlichen Klebstoff und einer Abziehfolie versehen 0 % - 31.12.2025
0.4925 ex 3919 90 80 70 Selbstklebende Polierscheiben aus mikroporösem Polyurethan, auch mit einer Unterlage versehen 0 % - 31.12.2025
0.4964 ex 3919 90 80 82 Reflektierende Folie bestehend aus
  • einer Polyurethanschicht,
  • einer Schicht, die Mikrokugeln aus Glas enthält,
  • einer metallisierten Aluminiumschicht und
  • einer Klebeschicht, auf einer Seite oder auf beiden Seiten mit einer Schutzfolie bedeckt,
  • auch mit einer Polyvinylchloridschicht
  • einer Schicht, die Sicherheitsmarkierungen gegen Fälschung, Änderung oder Austausch von Daten oder Vervielfältigung oder eine offizielle Markierung für den vorgesehenen Verwendungszweck enthalten kann
0 % - 31.12.2025
0.4459 ex 3919 90 80 83 Reflektions- oder Diffusionsfolien, in Rollen:
  • zum Schutz vor ultravioletter oder infraroter Wärmestrahlung, zur Anbringung an Fenstern, oder
  • zur gleichmäßigen Lichtübertragung und verteilung, für LCD-Module
0 % - 31.12.2027
0.3241 ex 3920 10 25 30 Einlagige Folie aus Polyethylen hoher Dichte:
  • mit einem Gehalt an Polyethylen von 99 GHT oder mehr,
  • mit einer Dicke von 12 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 μm,
  • mit einer Länge von 4.000 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 7.000 m,
  • mit einer Breite von 600 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mm
0 % - 31.12.2023
0.8440 ex 3920 10 28 20 Polyethylen-Trennfolie:
  • auf einer Seite beschichtet mit einer Aluminiumoxidschicht,
  • mit einem Polyethylengehalt von nicht mehr als 70 GHT,
  • mit einem Aluminiumoxidgehalt von nicht mehr als 30 GHT,
  • mit einer Gesamtdicke von 5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 μm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren 1

3.2 % - 31.12.2023
0.4419 ex 3920 10 28 91 Poly(ethylen)folie, bedruckt mit einem grafischen Muster aus vier Basisfarben (Tinte) und zusätzlichen Spezialfarben, um einen mehrfarbigen Tintendruck auf der einen Seite der Folie und einen einfarbigen Druck auf der anderen Seite zu erreichen, wobei das grafische Muster außerdem folgende Merkmale aufweist:
  • es wiederholt sich in gleichmäßigen Abständen über die Länge der Folie,
  • bei der Betrachtung von der Vorder- oder der Rückseite der Folie ist es deckungsgleich ausgerichtet
0 % - 31.12.2023
0.6640 ex 3920 10 40 40 Mehrschichtige Schlauchfolie, hauptsächlich aus Polyethylen,
  • bestehend aus einer dreilagigen Sperrschicht mit einer inneren Lage aus Ethylenvinylalkohol, beidseitig mit Polyamid beschichtet, beidseitig mit mindestens einer Lage Polyethylen beschichtet,
  • mit einer Gesamtdicke von 55 μm oder mehr,
  • mit einem Durchmesser von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm
0 % - 31.12.2025
0.3754 ex 3920 10 89 40 Mehrlagige Folien mit Acrylbeschichtung, auf eine Lage aus Hartpolyethylen laminiert, mit einer Gesamtdicke von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,2 mm 0 % - 31.12.2027
0.8149 ex 3920 10 89 45 Kunststoff-Folien aus Octen und Ethylen-Copolymer, mit einer Dicke von 0,45 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,75 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Glas-Glas-Solarpaneelen 1 0 % - 31.12.2027
0.5139 ex 3920 10 89 55 Ethylenvinylacetat-Folie (EVA):
  • mit einer reliefartig erhabenen Oberfläche mit eingeprägten Undulationen
  • nicht laminiert
  • nicht vernetzt
  • mit einer Dicke von mehr als 0,3 mm
0 % - 31.12.2026
0.5482 ex 3920 20 21 40 Biaxial orientierte Polypropylenfolienblätter
  • mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm,
  • beidseitig mit Spezialbeschichtungen für Banknoten-Sicherheitsdruck versehen
0 % - 31.12.2023
0.8205 ex 3920 20 21 50 Biaxial gereckte Polypropylen-Schichtfolie, mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 14 Mikron 0 % - 31.12.2026
0.4394 ex 3920 20 29 60 Monoaxial orientierte Folie mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 75 μm, bestehend aus drei oder vier Lagen, die jeweils ein Gemisch aus Polypropylen und Polyethylen enthalten, mit einer mittleren Lage, die auch Titandioxid enthalten kann, mit
  • einer Zugfestigkeit in Längsrichtung von 120 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 270 MPa und
  • einer Zugfestigkeit in Querrichtung von 10 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 MPa,

bestimmt nach ASTM D882/ISO 527-3

0 % - 31.12.2023
0.3028 ex 3920 20 29 70 Monoaxial orientierte Folie, bestehend aus drei Lagen, die jeweils aus einem Gemisch aus Polypropylen und einem Ethylen-Vinylacetat-Copolymer bestehen, mit einer mittleren Lage, die auch Titandioxid enthalten kann, mit
  • einer Dicke von 55 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 97 μm,
  • einem Elastizitätsmodul in Längsrichtung von 0,30 GPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,45 GPa und
  • einem Elastizitätsmodul in Querrichtung von 0,20 GPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,70 GPa
0 % - 31.12.2024
0.5167 ex 3920 20 29 94 Coextrudierte monoaxial orientierte Folie:
  • bestehend aus drei bis fünf Schichten,
  • wobei jede Schicht aus einer Mischung aus Polypropylen und/oder Polyethylen besteht,
  • und einen Gehalt an weiteren Polymeren von nicht mehr als 10 GHT aufweist,
  • auch mit Titandioxid in der Kernschicht,
  • mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 75 μm
0 % - 31.12.2027
0.3024 ex 3920 43 10 92 Folien aus Poly(vinylchlorid), stabilisiert gegen UV-Strahlen, ohne mikroskopische Löcher, mit einer Dicke von 60 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 μm, mit 30 oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 Teilen Weichmacher auf 100 Teile Poly(vinylchlorid) 0 % - 31.12.2023
0.3235 ex 3920 43 10
ex 3920 49 10
94
93
Folien mit einem Glanzgrad von 70 oder mehr, ermittelt mit einem Glanzmesser bei einem Winkel von 60 ° (nach ISO 2813:2000), bestehend aus einer oder zwei Schichten aus Poly(vinylchlorid), beidseitig mit Kunststoff versehen, mit einer Dicke von 0,26 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,0 mm, mit einer Polyethylen-Schutzfolie auf der Glanzoberfläche, in Rollen mit einer Breite von 1.000 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.450 mm, zur Verwendung beim Herstellen von Waren der Position 9403 1 0 % - 31.12.2023
0.3026 ex 3920 43 10 95 Reflektierende Verbundfolien, bestehend aus einer Folie aus Poly(vinylchlorid) und einer Folie aus anderem Kunststoff, ganz mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie bedeckt 0 % - 31.12.2023
0.5930 ex 3920 49 10 30 Folie aus einem Poly(vinylchlorid)-Copolymer
  • 45 GHT oder mehr Füllstoffe enthaltend
  • auf einer Unterlage
0 % - 31.12.2023
0.3021 ex 3920 51 00 20 Platten aus Poly(methylmethacrylat), Aluminiumtrihydroxid enthaltend, mit einer Dicke von 3,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 mm 0 % - 31.12.2023
0.5506

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3920 51 00 30 Biaxial orientierte Folie aus Poly(methylmethacrylat), mit einer Dicke von 50 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 μm 0 % - 31.12.2023
0.5753 ex 3920 51 00 40 Platten aus Polymethylmethacrylat gemäß der Norm EN 4366 (MIL-PRF-25690) 0 % - 31.12.2023
0.7949 ex 3920 61 00 40 Extrudierte thermoplastische Folien oder Filme aus Polycarbonat mit
  • beidseitiger matter Oberflächentextur,
  • einer Dicke von mehr als 50 μm, jedoch nicht mehr als 200 μm,
  • einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.500 mm, und
  • einer Länge von 300 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.500 m,
0 % - 31.12.2025
0.8274 ex 3920 61 00 50 Coextrudierte Folie aus Polycarbonat (Hauptschicht) und Polymethylmethacrylat (Deckschicht) mit
  • einer Gesamtdicke von mehr als 230 μm, jedoch nicht mehr als 270 μm
  • einer Dicke der Deckschicht von mehr als 40 μm, jedoch nicht mehr als 55 μm
  • einer definierten Oberflächenrauheit der Deckschicht von 0,5 μm oder weniger (gemäß ISO 4287)
  • einer UV-stabilisierten Deckschicht
0 % - 31.12.2026
0.7418 ex 3920 62 19
ex 3920 62 90
05
10
Folie aus Poly(ethylenterephthalat), in Rollen
  • mit einer Dicke von 0,335 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,365 mm und
  • mit einer Goldschicht mit einer Dicke von 0,03 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,06 μm
0 % - 31.12.2027
0.3234 ex 3920 62 19 08 Folien aus Poly(ethylenterephthalat), nicht mit Klebstoff überzogen, mit einer Dicke von nicht mehr als 25 μm:
  • entweder nur in der Masse gefärbt,
  • oder in der Masse gefärbt und einseitig metallbedampft
0 % - 31.12.2023
0.3017 ex 3920 62 19 12 Folien nur aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 120 μm, bestehend aus einer oder zwei Lagen, die jeweils in der Masse gefärbt sind und/oder UV-absorbierendes Material enthalten, nicht mit Klebstoff oder einem anderen Material beschichtet 0 % - 31.12.2023
0.3022 ex 3920 62 19 18 Verbundfolien nur aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 120 μm, bestehend aus einer nur metallbedampften Schicht und einer oder zwei Lagen, die jeweils in der Masse gefärbt sind und/oder UV-absorbierendes Material enthalten, nicht mit Klebstoff oder einem anderen Material beschichtet 0 % - 31.12.2023
0.3034 ex 3920 62 19 20 Reflektierende Polyesterfolien, mit pyramidenartigen Einprägungen versehen, zum Herstellen von sogenannten Sicherheitsstickern und -abzeichen, Sicherheitskleidung und Zubehör oder von Schulranzen, Taschen oder ähnlichen Behältnissen 1 0 % - 31.12.2023
0.8438

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 3920 62 19 28 Undurchsichtige Folie aus Polyethylenterephthalat oder Polyvinyldifluorid:
  • jede äußere Schicht mit einer Dicke von 7 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 μm,
  • mit einer Zugfestigkeit von 300 N/cm2 oder mehr (nach ASTM D 882),
  • mit einer Gesamtdicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm, und
  • mit einer Breite von 600 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.600 mm,
  • auf der einen Seite mit einer Lage aus Fluorpolymer und auf der anderen Seite mit einem Klebstoff und einer Lage aus Polyvinylidendifluorid oder auf beiden Seiten mit Polyvinylidendifluorid oder Polyvinylfluorid auf der Grundlage von Fluorpolymer-Verbundwerkstoffen überzogen
0 % - 31.12.2027
0.3356 ex 3920 62 19 38 Folien aus Poly(ethylenterephthalat), mit einer Dicke von nicht mehr als 12 μm, einseitig beschichtet mit einer Aluminiumoxidschicht mit einer Dicke von nicht mehr als 35 nm 0 % - 31.12.2023
0.3357 ex 3920 62 19 48 Folien auch in Rollen aus Poly(ethylenterephthalat):
  • beidseitig beschichtet mit einer Schicht aus Epoxidacrylharz,
  • mit einer Gesamtdicke von 37 μm (± 3 μm)
0 % - 31.12.2025
0.2589 ex 3920 62 19 52 Folien aus Polyethylenterephthalat, Polyethylennaphthalat oder einem ähnlichen Polyester, auf einer Seite mit Metallen und/oder Metalloxiden beschichtet, mit einem Gehalt an Aluminium von weniger als 0,1 GHT, mit einer Dicke von nicht mehr als 300 μm und mit einem Oberflächenwiderstand von nicht mehr als 10.000 Ohm (pro Viereck) (nach Methode ASTM D257) 0 % - 31.12.2023
0.4344 ex 3920 62 19 60 Folie aus Poly(ethylenterephthalat)
  • mit einer Dicke von nicht mehr als 20 μm,
  • auf mindestens einer Seite überzogen mit einer Gasbarriereschicht aus einer Polymermatrix mit eingebettetem Siliciumdioxid oder Aluminiumoxid und einer Dicke von nicht mehr als 2 μm
0 % - 31.12.2027
0.8011 ex 3920 62 19
ex 3920 62 90
68
20
Folie aus Poly(ethylenterephthalat) in Rollen
  • mit einer Dicke von 50 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm und
  • mit einer gesputterten Beschichtung aus Edelmetall wie Gold oder Palladium mit einer Dicke von 0,02 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,06 μm
0 % - 31.12.2025
0.4520 ex 3920 62 19 76 Durchsichtige Poly(ethylenterephthalat)folie,
  • beidseitig mit Schichten organischer Stoffe auf Acrylbasis mit einer Dicke 7 nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 nm beschichtet,
  • mit einer Oberflächenspannung von 36 dyn/cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 39 dyn/cm,
  • mit einer Lichtdurchlässigkeit von mehr als 93 %,
  • mit einem Trübungswert von nicht mehr als 1,3 %,
  • mit einer Gesamtdicke von 10 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm,
  • mit einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.600 mm
0 % - 31.12.2023
0.3328 ex 3920 69 00 20 Folien aus Poly(ethylennaphthalin-2,6-dicarboxylat) 0 % - 31.12.2023
0.7882 ex 3920 69 00 30 Ein- oder mehrlagige querorientierte Schrumpffolie:
  • bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester,
  • mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 μm,
  • mit einer Länge von 2.385 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 9.075 m
  • biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)
0 % - 31.12.2024
0.6483 ex 3920 69 00 50 Einlagige, biaxial orientierte Folie
  • bestehend aus mehr als 85 GHT Polymilchsäure (PLA) und nicht mehr als 10,5 GHT modifiziertem PLA-basiertem Polymer, Polyglykolester und Talk,
  • mit einer Dicke von 20 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 μm,
  • biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)
0 % - 31.12.2024
0.6484 ex 3920 69 00 60 Einlagige in Querrichtung orientierte Schrumpffolie
  • bestehend aus mehr als 80 GHT Polymilchsäure (PLA) und aus nicht mehr als 15,75 GHT aus modifizierter PLa gewonnenen Additiven,
  • mit einer Dicke von 45 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 μm,
  • biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)
0 % - 31.12.2024
0.7883 ex 3920 69 00 70 Ein- oder mehrlagige biaxial orientierte Folie:
  • bestehend aus mehr als 85 GHT Polylactid, nicht mehr als 5 GHT anorganische oder organische Zusätze und nicht mehr als 10 GHT Zusätze auf Grundlage biologisch abbaubarer Polyester,
  • mit einer Dicke von 9 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 μm,
  • mit einer Länge von 1.395 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 21.560 m
  • biologisch abbaubar und kompostierbar (nach EN 13432)
0 % - 31.12.2024
0.6515 ex 3920 79 10 10 Angestrichene Vulkanfiberplatten mit einer Dicke von nicht mehr als 1,5 mm 0 % p/st 31.12.2024
0.4766 ex 3920 91 00 52 Poly(vinylbutyral)folie
  • mit einem Gehalt an Triethylenglykol-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 26 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 GHT
  • sowie mit einer Dicke von 0,73 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,50 mm
0 % - 31.12.2024
0.3329 ex 3920 91 00 91 Poly(vinylbutyral)-Folien mit Farbkeilband 3 % - 31.12.2023
0.3136 ex 3920 91 00 93 Folie aus Poly(ethylenterephthalat), auch ein- oder beidseitig metallbedampft, oder Verbundfolie aus Poly(ethylenterephthalat)-Folien, nur an den Außenseiten metallbedampft, mit folgenden Merkmalen:
  • mit einer Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von 50 % oder mehr,
  • ein- oder beidseitig mit einer Lage aus Poly(vinylbutyral) versehen, jedoch nicht mit Klebstoff oder anderen Stoffen als Poly(vinylbutyral) beschichtet,
  • mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 0,2 mm, ohne Berücksichtigung der Lagen aus Poly(vinylbutyral), und einer Dicke des Poly(vinylbutyral) von mehr als 0,2 mm
0 % - 31.12.2024
0.4508 ex 3920 91 00 95 Coextrudierte dreischichtige Poly(vinylbutyral)-Folie mit Farbkeilband, mit einem Gehalt an 2,2"-Ethylendioxydiethyl-bis(2-ethylhexanoat) als Weichmacher von 29 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 31 GHT 0 % - 31.12.2023
0.3917 ex 3920 99 28 40 Polymerfolie, welche die folgendenen Monomere enthält:
  • Poly(tetramethylenetherglycol),
  • Bis(4-isocyanotocyclohexyl)methan,
  • 1,4-Butandiol oder 1,3-Butandiol,
  • mit einer Dicke von 0,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm,
  • auf einer Seite mit regelmäßigen Mustern versehen,
  • und mit einer Schutzschicht versehen
0 % - 31.12.2023
0.5938 ex 3920 99 28 45 Transparente Polyurethanfolie, auf einer Seite metallisiert:
  • mit einem Glanzgrad von mehr als 90 nach ASTM D2457,
  • mit einer Heißklebeschicht aus Polyethylen/Polypropylen-Copolymer auf der metallisierten Seite,
  • mit einer Schutzfolie aus Poly(ethylenterephthalat) auf der anderen Seite,
  • mit einer Gesamtdicke von mehr als 204 μm, jedoch nicht mehr als 244 μm
0 % - 31.12.2024
0.8005 ex 3920 99 28 48 Thermoplastische Polyurethanfolie, in Rollen,
  • mit einer Breite von 900 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.016 mm,
  • matt,
  • mit einer Dicke von 0,4 mm (± 8 %),
  • mit einer Bruchreißdehnung von 480 % oder mehr (nach ASTM D412 (Die C)),
  • mit einer Zugfestigkeit in Längsrichtung von 470 (± 10) kg/cm2 (nach ASTM D412 (Die C)),
  • mit einer Härte von 90 (± 3) (nach dem Shore-A-Verfahren (ASTM D2240)),
  • mit einer Reißfestigkeit von 100 (± 10) kg/cm2 (nach ASTM D624 (Die C)),
  • mit einem Schmelzpunkt von 165 °C (± 10 °C)
0 % - 31.12.2025
0.4192 ex 3920 99 28 50 Thermoplastische Folie aus Polyurethan mit einer Dicke von 250 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 μm, auf einer Seite mit einer abziehbaren Schutzfolie bezogen 0 % - 31.12.2026


Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
0.6579 ex 3920 99 28 65 Matte thermoplastische Polyurethanfolie, in Rollen, mit:
  • einer Breite von 1.640 mm (± 10 mm),
  • einem Glanz von 3,3° oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,8° (nach ASTM D2457),
  • einer Oberflächenrauheit von 1,9 Ra oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,8 Ra (nach ISO 4287),
  • einer Dicke von mehr als 365 μm, jedoch nicht mehr als 760 μm
  • einer Härte von 90 (± 4) (nach dem Shore-A-Verfahren (ASTM D2240)),
  • einer Bruchreißdehnung von 470 % (nach EN ISO 527)
0 % m2 31.12.2024
0.5315 ex 3920 99 28 70 Folien auf Rollen, bestehend aus Epoxidharz, mit leitenden Eigenschaften und mit:
  • Mikrokugeln mit einer Metallbeschichtung, auch mit Goldlegierung,
  • einer Klebeschicht,
  • einer Schutzschicht aus Silikon oder Poly(ethylenterephthalat) auf der einen Seite,
  • einer Schutzschicht aus Poly(ethylenterephthalat) auf der anderen Seite,
  • mit einer Breite von 5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 cm und
  • mit einer Länge von nicht mehr als 2.000 m
0 % - 31.12.2026
0.3326 ex 3920 99 59 25 Poly(1-chlortrifluorethylen)-Folien 0 % - 31.12.2023
0.7603 ex 3920 99 59 30 Folie aus Poly(tetrafluorethylen) mit einem Grafitgehalt von 10 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2023
0.2873 ex 3920 99 59 55 Ionenaustauschermembranen aus fluorierten Kunststoffen 0 % - 31.12.2023
0.3135 ex 3920 99 59 65 Folien aus einem Vinylalkohol-Copolymer, in kaltem Wasser löslich, mit einer Dicke von 34 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 μm, einer Bruchfestigkeit von 20 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 Mpa und einer Bruchreißdehnung von 250 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 % 0 % - 31.12.2023
0.7529 ex 3920 99 59 75 Folie aus fluoriertem Ethylenpropylenharz (CAS RN 25067-11-2) mit
  • einer Dicke von 0,010 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,80 mm,
  • einer Breite von 1.219 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.575 mm,
  • einem Schmelzpunkt von 252 °C (gemessen nach ASTM D-3418)
0 % - 31.12.2023
0.4095 ex 3920 99 90 20 Anisotrope leitfähige Folie, in Rollen, mit einer Breite von 1,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,15 mm und einer Länge von nicht mehr als 300 m, zum Verbinden elektronischer Komponenten bei der Herstellung von LCD-Anzeigen oder Plasmaanzeigen 0 % - 31.12.2023
0.3318 ex 3921 13 10 10 Folie aus Polyurethan-Schaum mit einer Dicke von 3 mm (±15 %) und einer Dichte von 0,09435 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,10092 0 % m3 31.12.2024
0.6066 ex 3921 19 00 30 Blöcke mit Zellstruktur, enthaltend:
  • Polyamid-6 oder Poly(epoxyanhydrid),
  • falls vorhanden 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Polytetrafluorethylen,
  • 10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 GHT anorganische Füllstoffe
0 % - 31.12.2023
0.6911 ex 3921 19 00 40 Transparente, mikroporöse, mit Acrylsäure veredelte Polyethylenfolie auf Rollen, mit
  • einer Breite von 98 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm
  • einer Dicke von 15 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 μm

von der bei der Herstellung von Separatoren in Alkalibatterien verwendeten Art

3.2 % - 31.12.2023
0.7263 ex 3921 19 00 45 Mikroporöse einlagige Polypropylenfolie oder mikroporöse dreilagige Folie aus Polypropylen, Polyethylen und Polypropylen, jeweils mit:
  • Null Schrumpf quer zur Produktionsrichtung,
  • einer Gesamtdicke von 8 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 μm,
  • einer Breite von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mm,
  • einer Länge von mehr als 200 m, jedoch nicht mehr als 8.000 m,
  • einer mittleren Porengröße zwischen 0,02 μm und 0,1 μm
  • auch mit einem Polypropylen-Vlies mit einer Dicke von 50 bis 200 μm beschichtet
  • auch mit einem oberflächenaktiven Stoff überzogen
3.2 % - 31.12.2023
  • auch ein- oder beidseitig mit einer Keramikschicht mit einer Dicke von 1 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen
  • auch ein- oder beidseitig mit einem PVDF-Bindemittel oder einem ähnlichen Bindemittel mit einer Dicke von 0,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm überzogen
0.7132 ex 3921 19 00 50 Poröse Membran aus Polytetrafluorethylen (PTFE), laminiert auf einen nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Vliesstoff aus Polyester mit
  • einer Gesamtdicke von mehr als 0,05 mm, jedoch nicht mehr als 0,20 mm,
  • einem Wassereintrittsdruck zwischen 5 und 200 kPa, gemäß ISO 811, und
  • einer Luftdurchlässigkeit von 0,08 cm3 /cm2 /s oder mehr, gemäß ISO 5636-5
0 % - 31.12.2026
0.7280 ex 3921 19 00 60 Mehrschichtige, multiporöse Trennfolie mit
  • einer mikroporösen Polyethylenschicht zwischen zwei mikroporösen Polypropylenschichten, auch mit beidseitiger Aluminiumoxidbeschichtung,
  • einer Breite von 65 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,
  • einer Gesamtdicke von 0,01 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,03 mm,
  • einer Porosität von 0,25 oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,65
0 % m2 31.12.2027
0.3314 ex 3921 19 00 93 Streifen aus mikroporösem Polytetrafluorethylen, auf einem Träger aus Vliesstoff, zur Verwendung beim Herstellen von Filtern für Nierendialysegeräte 1 0 % - 31.12.2023
0.3002 ex 3921 19 00 95 Folien aus Polyethersulfon, mit einer Dicke von nicht mehr als 200 μm 0 % - 31.12.2023
0.3003 ex 3921 90 10 10 Glasfaserverstärkte Platten aus Poly(ethylenterephthalat) oder aus Poly(butylenterephthalat) 0 % - 31.12.2023
0.4379 ex 3921 90 10 20 Folie aus Poly(ethylenterephthalat), ein- oder beidseitig mit einer Lage aus unidirektionalem Vlies aus Poly(ethylenterephthalat) laminiert und mit Polyurethan oder Epoxidharz imprägniert 0 % - 31.12.2023
0.6156 ex 3921 90 10 30 Mehrschichtfolie bestehend aus
  • einer Folie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von mehr als 100 μm, jedoch nicht mehr als 150 μm
  • einer Grundierung aus phenolhaltigem Material mit einer Dicke von mehr als 8 μm, jedoch nicht mehr als 15 μm
  • einer Klebeschicht aus synthetischem Kautschuk mit einer Dicke von mehr als 20 μm, jedoch nicht mehr als 30 μm und
  • einer transparenten Schutzfolie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von mehr als 35 μm, jedoch nicht mehr als 40 μm
0 % m2 31.12.2023
0.4844 ex 3921 90 55 25 Prepregplatten oder -rollen, Polyimidharz enthaltend 0 % - 31.12.2024
0.7510 ex 3921 90 55 35 Glasfaser, mit Epoxidharz getränkt, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkarten 1 0 % m2 31.12.2023
0.6742 ex 3921 90 55 40 Dreilagige Gewebebahn, auf Rollen,
  • mit einer inneren Lage aus 100 % Nylon Taffeta oder mit Nylon/Polyester gemischtem Taffeta,
  • beidseitig mit Polyamid beschichtet,
  • mit einer Gesamtdicke von nicht mehr als 135 μm,
  • mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 80 g/m2
0 % m2 31.12.2025
0.8291 ex 3921 90 55 60 Membran mit einer Polyamid- und einer Polysulfonschicht auf einer Trägerschicht aus Cellulose mit:
  • einer Gesamtdicke von 0,25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,40 mm
  • einem Gesamtgewicht von 109 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 114 g/m2,
0 % m2 31.12.2026
0.3312 ex 3921 90 60 35 Ionenaustauschermembranen auf der Grundlage eines Gewebes, das beidseitig mit fluorierten Kunststoffen beschichtet ist, zur Verwendung in Chloralkali-Elektrolytzellen 1 0 % - 31.12.2023
0.5396 ex 3923 10 90 10 Fotomasken- oder Siliciumscheibenbehälter
  • bestehend aus antistatischen Materialien oder Thermoplastmischungen mit speziellen antistatischen und Ausgasung verhindernden Eigenschaften,
  • mit nichtporöser, abrieb- oder schlagfester Oberfläche,
  • mit einer speziellen Haltevorrichtung zum Schutz der Fotomaske oder Siliciumscheibe vor Oberflächenbeschädigungen und kosmetischen Schäden,
  • mit oder ohne Dichtung,

von der bei der Fotolithografie oder anderer Halbleitertechnik zur Aufbewahrung von Fotomasken oder Sililciumscheiben verwendeten Art

0 % - 31.12.2026
0.7630 ex 3926 30 00 40 Innerer Türgriff aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 1 0 % - 31.12.2023
0.7335 ex 3926 30 00
ex 3926 90 97
50
48
Überzogene Interieur- und Exterieurteile zur Dekoration, bestehend aus
  • einem Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS), auch mit Polycarbonat gemischt, und
  • einer PVC-Folie,
  • keine Kupfer-, Nickel- oder Chromschichten enthaltend,

zur Verwendung bei der Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 1

0 % p/st 31.12.2027
0.2764 ex 3926 90 97 10 Mikrokügelchen aus einem Divinylbenzol-Polymer, mit einem Durchmesser von 4,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 μm 0 % - 31.12.2023
0.3756 ex 3926 90 97 15 Querblattfeder aus glasfaserverstärktem Kunststoff, zur Verwendung beim Herstellen von Stoßdämpfersystemen für Kraftfahrzeuge 1 0 % - 31.12.2023
0.2978 ex 3926 90 97 20 Reflektierende Bänder oder Streifen, bestehend aus einem oberen mit gleichmäßigen pyramidenförmigen Einprägungen versehenen Streifen aus Poly(vinylchlorid), der mit parallelen oder gitterartigen Schweißnähten auf einen die Rückseite bildenden anderen Streifen aufgebracht ist, welcher entweder aus Kunststoff oder aus mit Kunststoff beschichtetem Gewebe oder Gewirke besteht 0 % - 31.12.2023
0.6717 ex 3926 90 97 23 Kunststoffabdeckung mit Halterungen für Außenrückspiegel von Kraftfahrzeugen 0 % p/st 31.12.2025
0.7445 ex 3926 90 97 27 Dichtung aus Polyethylenschaum zum Füllen der Lücke zwischen der Karosserie eines Kraftfahrzeugs und dem Fuß eines Rückspiegels 0 % - 31.12.2023
0.5474 ex 3926 90 97 30 Teile von Frontabdeckungen für Autoradios und Pkw-Klimaanlagen,
  • aus Acrylnitril-Butadien-Styrol mit oder ohne Polycarbonat,
  • beschichtet mit einer Kupfer-, einer Nickel- und einer Chromschicht,
  • mit einer Gesamtdicke der Beschichtung von 5,54 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,6 μm
0 % - 31.12.2026
0.6301 ex 3926 90 97 33 Gehäuse, Gehäuseteile, Walzen, Stellräder, Rahmen, Abdeckungen, Oberteile, Gestaltungsplatten und andere Teile aus Acrylnitril-Butadien-Styrol, Polycarbonat, Polymethylmethacrylat oder thermoplastischem Polyurethan, von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2024
0.7061 ex 3926 90 97 40 Silikonhüllen für Brustimplantate 0 % - 31.12.2026
0.3850 ex 3926 90 97 43 Mischung aus Wasser und 19 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 GHT expandierten hohlen Mikrokügelchen aus einem Copolymer aus Acrylnitril, Methacrylnitril und Isobornylmethacrylat oder einem anderen Methacrylat, mit einem Durchmesser von 3 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,95 μm 0 % - 31.12.2023
0.6166 ex 3926 90 97 50 Bedienknopf für Frontplatte von Autoradios, aus Polycarbonat auf Basis von Bisphenol A, in unmittelbaren Umschließungen von mindestens 300 Stück 0 % p/st 31.12.2023
0.8118 ex 3926 90 97 58 Ferrule und/oder Stopfen aus Kunststoff:
  • auch gestützt durch einen Ring aus nicht rostendem Stahl,
  • geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa,

für Rohre:

  • mit einem Außendurchmesser von 0,33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,3 mm,
  • geeignet für einen maximalen Betriebsdruck von mindestens 2,7 MPa, jedoch nicht mehr als 114 MPa,
  • geeignet für alle Lösungen, die bei der Chromatografie verwendet werden,

zur Verwendung bei der Herstellung von chromatografischen Systemen 1

0 % - 31.12.2026
0.7196 ex 3926 90 97 77 Silicon-Entkopplungsring mit einem Innendurchmesser von 14,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0 mm, in unmittelbaren Umschließungen von 2.500 Stück oder mehr, von der in Einparkhilfen-Sensorsystemen für Kraftfahrzeuge verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2026
0.3046 ex 4007 00 00 10 Fäden und Schnüre, aus vulkanisiertem Kautschuk, siliconbeschichtet 0 % - 31.12.2023
0.8504

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 4009 31 00
ex 4009 32 00
10
20
Mehrlagige Rohre aus Kautschuk, verstärkt mit Aramidfasern, auch mit Polyamid-Verbindungselementen und Stahlklemmen, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeug-Wärmetauschern und/oder Kondensatoren in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen 1 0 % - 31.12.2027
0.6708 ex 4009 42 00 20 Bremsschlauch aus Gummi mit
  • Textilfäden,
  • einer Wandstärke von 3,2 mm,
  • hohlem verpresstem Metallendstück an beiden Enden und
  • mindestens einer Montagehalterung

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2025
0.7042 ex 4010 31 00
ex 4010 33 00
ex 4010 39 00
10
10
10
Endlose Treibriemen aus vulkanisiertem Kautschuk mit trapezförmigem Querschnitt, an der Innenseite V-artig gerippt, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1 0 % - 31.12.2023
0.6844 ex 4016 93 00 30 Rechteckige Dichtung aus Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk mit:
  • einer Länge von 72 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 825 mm,
  • einer Breite von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 155 mm
  • einer Spitzentemperatur von 150°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 240°C,
  • einem zulässigen Materialüberstand an der Trennlinie von nicht mehr als 0,3 mm
0 % - 31.12.2025
0.7170 ex 4016 99 57 10 Luftansaugschlauch für die Zuluft zum Brennraum des Motors, mindestens bestehend aus
  • einem biegsamen Gummischlauch,
  • einem Kunststoffschlauch und
  • Metallklammern,
  • auch mit einem Resonator,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % p/st 31.12.2026
0.7357 ex 4016 99 57 30 Schutzmanschette für Bremssattel, aus vulkanisiertem Kautschuk
  • mit einem Innendurchmesser von 5 mm oder mehr und einem Außendurchmesser von nicht mehr als 35 mm
  • mit einer Höhe von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm
  • gerippt

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2024
0.5148 ex 4016 99 97 30 Heizbalg für die Vulkanisation von Reifen 0 % - 31.12.2026
0.5842 ex 4104 41 19 10 Büffelleder, gespalten, chromgegerbt, künstlich nachgegerbt ("crust"), in getrocknetem Zustand 0 % - 31.12.2024
0.2555 4105 10 00
4105 30 90
Schaf- oder Lammleder, enthaart, gegerbt oder nachgegerbt, jedoch nicht zugerichtet, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 0 % - 31.12.2023
0.2553 4106 21 00
4106 22 90
Ziegen- oder Zickelleder, enthaart, gegerbt oder nachgegerbt, jedoch nicht zugerichtet, auch gespalten, ausgenommen Leder der Position 4114 0 % - 31.12.2023
0.2554 4106 31 00
4106 32 00
4106 40 90
4106 92 00
Leder von anderen Tieren, enthaart, und Leder von haarlosen Tieren, nur gegerbt, ausgenommen Leder der Position 4114 0 % - 31.12.2023
0.6223 ex 4408 39 30 10 Furnierblätter aus Okoumé,
  • mit einer Länge von 1.270 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.200 mm,
  • mit einer Breite von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.000 mm,
  • mit eine Dicke von 0,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 mm,
  • nicht geschliffen und
  • nicht gehobelt
0 % - 31.12.2023
0.8372 ex 4411 12 92 10 Faserplatten:
  • mit einer Dicke von 2,20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,80 mm,
  • mit einer Dichte von 0,95 g/cm3 oder mehr,
  • auf beiden Seiten lackiert oder mit Melaminfolie bezogen und
  • mit Abmessungen von 1.300 mm x 1.100 mm oder weniger,

zur Verwendung bei der Herstellung von Leiterplatten (PCBs) 1

0 % - 31.12.2027
0.4217 ex 5004 00 10 10 Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bouretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, roh, abgekocht oder gebleicht, ganz aus Seide 0 % - 31.12.2026
0.2551 ex 5005 00 10
ex 5005 00 90
10
10
Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 0 % - 31.12.2023
0.2544 5208 11 10 Verbandmull 5.2 % - 31.12.2023
0.7372 ex 5311 00 90 10 Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt
  • mit einem Gewicht von 190 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 g/m2 und
  • in Rechtecken mit einer Seitenlänge von 40 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 cm
0 % - 31.12.2027
0.7515 ex 5311 00 90 20 Sisaltuch in Rollen mit
  • einer Länge von 20 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 m und
  • einer Breite von höchstens 2,5 m

zur Verwendung bei der Herstellung von Küchenartikeln aus nichtrostendem Stahl 1

0 % - 31.12.2023
0.7608 ex 5402 44 00 10 Garn aus synthetischen Filamenten aus Elastomeren:
  • ungedreht oder mit nicht mehr als 50 Drehungen je Meter, mit einem Titer von 300 dtex oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.000 dtex,
  • bestehend aus Polyurethanharnstoffen auf der Grundlage eines Copolyetherglycols aus Tetrahydrofuran und 3-Methyltetrahydrofuran,

zur Verwendung bei der Herstellung von Einweghygieneartikeln der Position 9619 1

0 % - 31.12.2023
0.2975 ex 5402 49 00 30 Garne aus einem Copolymer aus Glykol- und Milchsäure, zum Herstellen von chirurgischen Nähmitteln 1 0 % - 31.12.2023
0.3098 ex 5402 49 00 50 Garne aus Poly(vinylalkohol), nicht texturiert 0 % - 31.12.2023
0.3096 ex 5402 49 00 70 Garne aus synthetischen Filamenten, ungezwirnt, mit einem Gehalt an Acrylnitril von 85 GHT oder mehr, in Form von Endlosfasertauen (Dochten) bestehend aus 1.000 Filamenten oder mehr, jedoch nicht mehr als 25.000 Filamenten, mit einem Gewicht von 0,12 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,75 g je Meter und einer Länge von 100 m oder mehr, zum Herstellen von Kohlenstofffasern 1 0 % m 31.12.2023
0.8108 ex 5403 31 00 10 Endlosgarne, aus Viskosefilament von 105 dtex oder mehr, aber nicht mehr als 117 dtex, und bestehend aus 36 Monofilen oder mehr, aber nicht mehr als 40 Monofilen 0 % - 31.12.2025
0.2481 ex 5404 19 00 50 Monofile aus Polyester oder Poly(ethylenterephthalat), mit einem Durchmesser von 0,5mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 mm, zur Verwendung beim Herstellen von Reißverschlüssen 1 0 % - 31.12.2023
0.8225 ex 5404 19 00 60 Chemisch verjüngte synthetische Filamente aus Polyester mit
  • einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 mm,
  • einer Länge von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Pinseln 1

0 % - 31.12.2026
0.3311 ex 5404 90 90 20 Streifen aus Polyimid 0 % - 31.12.2023
0.8382 ex 5407 30 00 10 Offenmaschiges Gewebe, bestehend aus durch ein thermisches Verfahren vernetzten Filamenten eines Polyolefins, mit einer Dichte von 0,94 g/cm3 oder mehr, mit:
  • einem Gewicht von 21 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 g/m2,
  • einer Breite von 560 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.200 mm,
  • einer Dicke von 100 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 μm,
  • einer Bruchdehnung von nicht mehr als 20 % (ASTM D 5034, Maschinenrichtung),
  • einer Bruchdehnung von nicht mehr als 22 % (ASTM D 5034, Querrichtung),
  • einer Dehnbarkeit von nicht mehr als 100 N/5 cm (ASTM D 882, Maschinenrichtung) und
  • einer Dehnbarkeit von nicht mehr als 130 N/5 cm (ASTM D 882, Querrichtung)
0 % - 31.12.2027
0.3090 ex 5503 11 00
ex 5601 30 00
10
40
Synthetische Spinnfasern aus einem Copolymer aus Terephthalsäure,p-Phenylendiamin und 3,4"-Oxybis(phenylenamin), mit einer Länge von nicht mehr als 7 mm 0 % - 31.12.2023
0.3214 ex 5503 90 00
ex 5506 90 00
ex 5601 30 00
20
10
10
Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert 0 % - 31.12.2023
0.3212 ex 5603 11 10
ex 5603 11 90
ex 5603 12 10
ex 5603 12 90
ex 5603 91 10
ex 5603 91 90
ex 5603 92 10
ex 5603 92 90
10
10
10
10
10
10
10
10
Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit:
  • einer Dicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 μm und
  • einem Gewicht von 20 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 g/m2
0 % m2 31.12.2023
0.2552 ex 5603 12 90
ex 5603 13 90
ex 5603 14 90
ex 5603 92 90
ex 5603 93 90
ex 5603 94 90
30
30
10
60
40
30
Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation vonm-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten 0 % m2 31.12.2023
0.2548 ex 5603 12 90
ex 5603 13 90
60
60
Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m2, jedoch nicht mehr als 80g/m2 und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36s (nach ISO5636/5) 0 % m2 31.12.2023
0.5059 ex 5603 13 10 20 Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen
  • mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m2, jedoch nicht mehr als 105 g/m2 und
  • einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 s (nach ISO 5636/5)
0 % m2 31.12.2025
0.8024 ex 5603 14 10 30 Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat):
  • mit einem Gewicht von 160 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 g/m2
  • mit einem Filterwirkungsgrad mindestens der Filterklasse M (gemäß DIN 60335-2-69: 2008)
  • plissierfähig

die mindestens einer der folgenden Behandlungen unterzogen wurden:

  • Bestreichen oder Überziehen mit Polytetrafluorethylen (PTFE)
  • Bestreichen mit Aluminiumpartikeln
  • Bestreichen mit phosphorbasierenden Flammschutzmitteln
  • Nanofaserüberzug aus einem Polyamid, Polyurethan oder florhaltigen Polymer
0 % m2 31.12.2023
0.5987 ex 5603 14 90 60 Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat):
  • mit einem Gewicht von 160 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 g/m2,
  • mit einem Filterwirkungsgrad mindestens der Filterklasse M (gemäß DIN 60335-2-69)
  • plissierfähig
  • auch mit einer Membran aus expandiertem Polytetrafluorethylen (ePTFE)
0 % m2 31.12.2023
0.3041 ex 5603 92 90
ex 5603 93 90
20
20
Vliesstoffe, bestehend aus einer mittleren Lage aus heißluftgezogenem (meltblown) thermoplastischen Elastomer, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Polypropylenfilamenten 0 % m2 31.12.2023
0.3042 ex 5603 92 90
ex 5603 94 90
70
40
Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und Polyester, auch ein- oder beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Filamenten aus Polypropylen 0 % m2 31.12.2023
0.5197 ex 5603 92 90
ex 5603 93 90
80
50
Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und
  • mit einem Gewicht von 25 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 g/m2,
  • als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten,
  • nicht getränkt,
  • mit Dehnbarkeit in Quer- und in Maschinenrichtung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder 1

0 % m2 31.12.2026
0.6135 ex 5603 93 90 60 Vlies aus synthetischen Polyesterfasern mit
  • einem Gewicht von 85 g/m2
  • einer konstanten Dicke des Materials von 95 μm (± 5 μm)
  • weder bestrichen, noch überzogen
  • auf Rollen von 1 m Breite und 2.000 m bis 5.000 m Länge

zur Beschichtung von Membranen für die Herstellung von Osmose- und Umkehrosmosefiltern 1

0 % m2 31.12.2023
0.3210 ex 5603 94 90 20 Acrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von Markierstiftspitzen 1 0 % m2 31.12.2023
0.3406 ex 5607 50 90 10 Bindfäden, unsteril, aus Poly(glykolsäure) oder aus Poly(glykolsäure) und ihren Copolymeren mit Milchsäure, geflochten, mit Innenseele, zum Herstellen von chirurgischen Nähmitteln 1 0 % - 31.12.2024
0.2415 ex 5803 00 10 91 Drehergewebe aus Baumwolle, mit einer Breite von weniger als 1.500 mm 0 % - 31.12.2023
0.7081 ex 5903 20 90 20 Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit
  • einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester,
  • einer Lage aus Polyurethan-Schaum,
  • einem Gewicht von 150 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 g/m2,
  • einer Dicke von 1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Faltverdecks für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2026
0.2417 ex 5906 99 90 10 Kautschutierte Gewebe, bestehend aus Kettfäden aus Polyamid-6,6 und Schussfäden aus Polyamid-6,6, Polyurethan und einem Copolymer aus Terephthalsäure,p-Phenylendiamin und 3,4"-Oxybis(phenylenamin) 0 % - 31.12.2023
0.8213 ex 5906 99 90 30 Beschichtete kautschutierte Gewebe mit folgenden Merkmalen:
  • dreilagig,
  • die äußeren Lagen bestehen aus einer Mischung aus Naturkautschuk, EPDM und Chloropen-Kautschuk,
  • die mittlere Lage besteht aus Polyestergewebe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Rettungsflößen 1

0 % - 31.12.2026
0.2453 ex 5907 00 00 10 Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm 0 % - 31.12.2026
0.3207 ex 5911 90 99
ex 8421 99 90
30
92
Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden 0 % - 31.12.2023
0.4638 ex 5911 90 99 40 Polierscheiben aus einem Vliesstoff aus Polyester, nicht gewebt, mehrlagig, imprägniert mit Polyurethan 0 % - 31.12.2024
0.7340 ex 5911 90 99 50 Vibrationsdämpfer für Lautsprecher, aus rundem, geripptem, flexiblem und zugeschnittenem Gewebe aus textilen Polyester-, Baumwoll- oder Aramidfasern oder einer Kombination davon, von der in Kfz-Lautsprechern verwendeten Art 0 % - 31.12.2027
0.6469 ex 6804 21 00 20 Scheiben,
  • aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten,
  • welche einen Selbstschärfe-Effekt durch konstante Freigabe der Diamanten aufweisen,
  • zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) geeignet,
  • auch in der Mitte gelocht,
  • auch auf einem Träger
  • mit einem Gewicht von nicht mehr als 377 g pro Stück und
  • mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 206 mm
0 % p/st 31.12.2024
0.2755 ex 6813 89 00 20 Reibungsbeläge, mit einer Dicke von weniger als 20 mm, nicht montiert, zur Verwendung bei der Herstellung von Reibungskomponenten 1 0 % - 31.12.2023
0.5931 ex 6814 10 00 10 Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärkt 0 % - 31.12.2023
0.2546 ex 6903 90 90 40 Reaktorrohre und Halterungen aus Siliciumcarbid, mit einer maximalen Betriebstemperatur von 1.370 °C oder mehr 0 % - 31.12.2023
0.4978 ex 6909 19 00 20 Rollen oder Kugeln aus Siliciumnitrid (Si3N4) 0 % - 31.12.2025
0.6071 ex 6909 19 00 25 Keramisches Stützmittel, Aluminiumoxid, Siliziumoxid und Eisenoxid enthaltend 0 % - 31.12.2023
0.3403 ex 6909 19 00 30 Träger für Katalysatoren, aus porösen Cordierit- oder Mullit-keramischen Stoffen, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 l, die mindestens einen durchgehenden oder einseitig verschlossenen Kanal je Quadratzentimeter im Querschnitt aufweisen 0 % - 31.12.2023
0.8028 ex 6909 19 00 40 Absorptions- oder Adsorptionskartuschen, aus Keramik-Kohlenstoff, der in Kraftstoffsystemen von Kraftfahrzeugen verwendeten Art, mit folgenden Eigenschaften:
  • stranggepresst gebrannte, keramisch gebundene, vielzellige zylindrische Struktur,
  • 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 GHT Aktivkohle,
  • 30 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 GHT an keramischem Bindemittel,
  • Durchmesser von 29 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 mm,
  • Länge von nicht mehr als 150 mm,
  • gebrannt bei einer Temperatur von 800 °C oder mehr
0 % p/st 31.12.2025
0.2538 ex 6909 19 00
ex 6914 90 00
50
20
Keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an:
  • Dibortrioxid von 2GHT oder mehr,
  • Siliciumdioxid von 28GHT oder weniger und
  • Dialuminiumtrioxid von 60GHT oder mehr
0 % - 31.12.2023
0.3766 ex 6909 19 00 60 Träger von Katalysatoren, bestehend aus poröser Keramik aus einer Mischung von Siliciumcarbid und Silicium mit einer Mohschen Härte von weniger als 9, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mit einem oder mehreren geschlossenen Kanälen pro cm2 des Querschnitts am Endstück 0 % - 31.12.2023
0.4582 ex 6909 19 00 70 Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mindestens einem (durchgehenden oder einseitig verschlossenem) Kanal je cm2 des Querschnitts 0 % - 31.12.2023
0.3404 ex 6914 90 00 30 Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 μm 0 % - 31.12.2024
0.6286 ex 7006 00 90 25 Glas-wafer aus feuerpoliertem Borosilikatglas
  • mit einer Dickenabweichung von 1 μm oder weniger und
  • mit Lasergravur
0 % p/st 31.12.2024
0.7619 ex 7006 00 90 40 Platten aus Kalk-Natron- oder Borosilikatglas in der Qualität STN (Super Twisted Nematic) oder TN (Twisted Nematic) mit:
  • einer Länge von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.500 mm,
  • einer Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.500 mm,
  • einer Dicke von 0,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,1 mm,
  • einer Indiumzinnoxidschicht mit einem Widerstand von 80 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 Ohm, auf der einen Seite,
  • auch mit einer Passivierungsschicht aus Siliziumdioxid (SiO2) zwischen Indiumzinnoxidschicht und Glasoberfläche,
  • auch mit einer mehrlagigen Antireflexbeschichtung auf der anderen Seite, und
  • bearbeiteten (abgeschrägten) Kanten
0 % - 31.12.2023
0.8265 ex 7007 11 10 10 Speziell geformtes und vorgespanntes Sicherheitsglas:
  • mit einer Breite von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm
  • mit einer Höhe von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Glasscheiben in Kraftfahrzeugen 1

0 % - 31.12.2026
0.6380 ex 7009 10 00 30 Schichtglas, durch Verstellen des Lichteinfallswinkels mechanisch abblendbar,
  • auch mit einer Chromschicht,
  • mit einem bruchfesten Klebestreifen oder Heißkleber und
  • mit einer abziehbaren Schutzfolie auf der Vorderseite und Schutzpapier auf der Rückseite,

von der für Innenrückspiegel für Fahrzeuge verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2024
0.6870 ex 7009 10 00 40 Elektrochromer selbstabblendender Innenrückspiegel, bestehend aus:
  • einer Spiegelhalterung
  • einem Kunststoffgehäuse
  • einem integrierten Schaltkreis

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2025
0.5789 ex 7009 10 00 50 Unfertiger elektrochromer selbstabblendender Glasspiegel für Kfz-Rückspiegel
  • auch mit Kunststoffrückplatte,
  • auch mit Heizelement,
  • auch mit Blind-Spot-Module (BSM)-Display
0 % - 31.12.2027
0.3400 ex 7014 00 00 10 Optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen 0 % - 31.12.2023
0.3161 ex 7019 12 00
ex 7019 12 00
02
22
Glasseidenstränge (Rovings), mit einem Titer von 650 tex oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.500 tex, umhüllt mit einer Schicht aus Polyurethan, auch gemischt mit anderen Stoffen 0 % - 31.12.2023
0.5750 ex 7019 12 00
ex 7019 12 00
05
25
Glasseidenstränge mit einem Titer von 1.980 bis 2.033 tex, bestehend aus Endlosglasfilamenten mit einem Durchmesser von 9μm (±0,5μm) 0 % - 31.12.2027
0.2532 ex 7019 13 00 10 Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten von 33 tex oder einem Vielfachen davon (± 7,5 %), mit einem Nenndurchmesser von 3,5 μm oder von 4,5 μm, in denen Filamente mit einem Durchmesser von 3 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,2 μm überwiegen, nicht gummifreundlich ausgerüstet 0 % - 31.12.2023
0.5749 ex 7019 13 00 15 S-Glas-Garne mit 33 tex oder einem Vielfachen davon (± 13 %), aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten mit einem Durchmesser von 9 μm (- 1 μm / + 1,5 μm) 0 % - 31.12.2027
0.5021 ex 7019 13 00 20 Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten von 10,3 tex oder mehr, jedoch nicht mehr als 11,9 tex, in denen Filamente mit einem Durchmesser von 4,83 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,83 μm überwiegen 0 % - 31.12.2025
0.5020 ex 7019 13 00 25 Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten von 5,1 tex oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0 tex, in denen Filamente mit einem Durchmesser von 4,83 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,83 μm überwiegen 0 % - 31.12.2025
0.2535 ex 7019 13 00 30 E-Glas-Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten von 22 tex (± 1,6 tex), mit einem Nenndurchmesser von 7 μm, in denen Filamente mit einem Durchmesser von 6,35 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,61 μm überwiegen 0 % - 31.12.2024
0.4848 ex 7019 13 00 50 Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten mit einem Titer von 11 tex oder einem Vielfachen hiervon (± 7,5 %), mit einem Siliciumdioxidgehalt von 93 GHT oder mehr und einem Nenndurchmesser von 6 μm oder 9 μm, unbehandelt 0 % - 31.12.2027
0.2872 ex 7019 13 00 55 Glascord mit Kautschuk oder Kunststoff imprägniert, hergestellt aus K- oder U-Glasfaserfilamenten, mit einem Gehalt an
  • 9 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 % Magnesiumoxid,
  • 19 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 % Aluminiumoxid,
  • 0 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 % Boroxid,
  • ohne Calciumoxid,

überzogen mit einem Latex, welcher mindestens ein Resorcin-Formaldehyd-Harz und chlorsulfoniertes Polyethylen enthält

0 % - 31.12.2024
0.7056

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 7019 61 00
ex 7019 63 00
70
30
Gewebe aus E-Glasfilamenten,
  • mit einem Gewicht von 20 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 214 g/m2,
  • oberflächenbehandelt mit einem Organosilan-Haftvermittler,
  • in Rollen,
  • mit einem Feuchtigkeitsgehalt von nicht mehr als 0,13 GHT, und
  • mit nicht mehr als 3 Hohlfasern auf 100.000 Fasern,

zur ausschließlichen Verwendung bei der Herstellung von Prepregs und kupferkaschierten Laminaten 1

0 % m2 31.12.2026
0.7647 ex 7019 64 00 40 Mit Epoxidharz beschichtetes Glasgewebe mit einem Gehalt von:
  • 91 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 93 GHT Glasfasern
  • 7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 GHT Epoxidharz
0 % - 31.12.2023
0.4059 ex 7019 71 00
ex 7019 72 00
50
50
Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren 1 0 % - 31.12.2026
0.3940 ex 7019 90 00 10 Nichttextile Glasfasern, bei denen der Anteil an Fasern mit einem Durchmesser von weniger als 4,6μm überwiegt 0 % - 31.12.2023
0.3153 ex 7019 90 00 20 Glascord mit Kautschuk oder Kunststoff imprägniert, hergestellt aus Garnen aus gedrehten Glasfaserfilamenten, überzogen mit einem Latex, bestehend aus mindestens einem Resorcin-Formaldehyd-Vinylpyridin-Harz und einem Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR) 0 % - 31.12.2023
0.4024 ex 7019 90 00 30 Glascord mit hohem Elastizitätsmodul (Type K), mit Kautschuk imprägniert, hergestellt aus Garnen aus gedrehten Glasfilamenten mit hohem Elastizitätsmodul, überzogen mit einem ein Resorcin-Formaldehyd-Harz enthaltenden Latex, der auch Vinylpyridin und/oder hydrierten Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (HNBR) enthalten kann 0 % - 31.12.2023
0.5348 ex 7020 00 10
ex 7616 99 90
10
77
TV-Standfüße mit oder ohne Halterung zur Befestigung und Stabilisierung eines Fernsehgeräts 0 % p/st 31.12.2026
0.7266 ex 7020 00 10 20 Rohmaterial für optische Elemente aus geschmolzenem Siliciumdioxid mit
  • einer Dicke von 10 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 cm, und
  • einem Gewicht von 100 kg oder mehr
0 % p/st 31.12.2027
0.4127 ex 7201 10 11 10 Roheisenbarren mit einer Länge von nicht mehr als 350 mm, einer Breite von nicht mehr als 150 mm und einer Höhe von nicht mehr als 150 mm 0 % - 31.12.2026
0.4128 ex 7201 10 30 10 Roheisenbarren mit einer Länge von nicht mehr als 350 mm, einer Breite von nicht mehr als 150 mm und einer Höhe von nicht mehr als 150 mm, mit einem Siliziumgehalt von 1 GHT oder weniger 0 % - 31.12.2026
0.3353 7202 50 00 Ferrosiliciumchrom 0 % - 31.12.2023
0.4853 ex 7202 99 80 10 Ferrodysprosium, mit einem Gehalt an:
  • 78 GHT oder mehr Dysprosium und
  • 18 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 GHT Eisen
0 % - 31.12.2025
0.7502 ex 7318 24 00 40 Rohrleitungszugsicherungselemente
  • aus rostfreiem Stahl der Spezifikation 17-4PH oder aus Stahl der Spezifikation Toolsteel S7,
  • per Metallpulverspritzgussverfahren (Metal Injection Moulding) hergestellt,
  • mit einer Rockwell-Härte von 38 HRC (± 1) oder 53 HRC ( +2/ - 1),
  • mit Abmessungen von 7 mm x 4 mm x 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm x 20 mm x 10 mm
0 % - 31.12.2023
0.4548 ex 7320 90 10 91 Spiralflachfeder aus gehärtetem Stahl mit
  • einer Dicke von 2,67mm oder mehr, höchstens jedoch 4,11mm,
  • einer Breite von 12,57mm oder mehr, höchstens jedoch 16,01mm,
  • einem Drehmoment von 18,05Nm oder mehr, höchstens jedoch 73,5Nm,
  • einem Winkel zwischen unbelastetem Zustand und Sollposition unter Spannung von 76° oder mehr, höchstens jedoch 218°

zur Verwendung für die Herstellung von Spannvorrichtungen für Antriebsriemen für Verbrennungsmotoren 1

0 % p/st 31.12.2023
0.4126 ex 7326 20 00 20 Metallvlies, bestehend aus einem Gewirr feiner Drähte mit einem Durchmesser von 0,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,070 mm, aus nicht rostendem Stahl, die durch Sintern und Walzen verdichtet wurden 0 % - 31.12.2026
0.7891 ex 7326 90 94 40 Kugelhals aus Stahl, gesenkgeschmiedet, mechanisch bearbeitet, auch wärme- oder oberflächenbehandelt, mit einem Winkel zwischen der Mitte des konischen Kopfes und dem Arm von weniger als 90° oder mit einem Winkel zwischen der Mitte der Kugel und dem Arm von weniger als 90°, zur Verwendung bei der Herstellung von Anhängevorrichtungen für Personenkraftwagen 1 0 % - 31.12.2024
0.6680 ex 7326 90 98
ex 7907 00 00
40
10
Gewichte aus Eisen, Stahl und/oder einer Legierung mit Zink:
  • mit einem Gewicht von nicht mehr als 500 g und mit Abmessungen von nicht mehr als 107 mm x 107 mm x 11 mm,
  • auch mit Teilen aus anderen Materialien,
  • auch mit Teilen aus anderen Metallen,
  • auch mit Oberflächenbehandlung,
  • auch bedruckt,

von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art

0 % - 31.12.2025
0.8480

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 7326 90 98 60 Schaufelkranz von der zur Befestigung von Schaufeln zur Gasflussregelung verwendeten Art:
  • aus Eisen oder Stahllegierung,
  • mit einer Hitzebeständigkeit von 830 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.050 °C,
  • mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 92 mm,
  • mit Aussparungen zur Aufnahme der Schaufeln der Gasflussregelung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Turboladern 1

0 % - 31.12.2027
0.8512

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 7326 90 98 70 Scheibe von der zur Gewährleistung der Breite des Gasstromkanals verwendeten Art:
  • aus Eisen oder Stahllegierung,
  • mit einer Hitzebeständigkeit von 830 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.050 °C,
  • mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 92,5 mm,
  • mit einem Innendurchmesser von nicht mehr als 62 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Turboladern 1

0 % - 31.12.2027
0.3352 ex 7410 21 00 10 Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen 0 % - 31.12.2023
0.7509 ex 7410 21 00 20 Folien, Rollen bestehend aus einer 100 μm starken Schicht aus Glasepoxid, die auf einer oder beiden Seiten mit einer 35 μm starken Schicht aus raffiniertem Kupfer mit einer Toleranz von 10 % laminiert ist, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkarten 1 0 % m2 31.12.2023
0.3005 ex 7410 21 00 30 Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen 0 % - 31.12.2023
0.3926 ex 7410 21 00 40 Tafeln oder Platten
  • aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder
  • aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert,

auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen

0 % - 31.12.2023
0.4479 ex 7410 21 00 50 Tafeln oder Platten
  • aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit wärmehärtendem Harz,
  • auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen und
  • mit einer Dielektrizitätskonstante (Dk) kleiner als 3,9 und einem dielektrischen Verlustfaktor (Df) kleiner als 0,015 bei einer Messfrequenz von 10 GHz, gemessen nach IPC-TM-650
0 % - 31.12.2023
0.7341 ex 7413 00 00 20 Zentrierring für Lautsprecher, bestehend aus einem oder mehreren Vibrationsdämpfern und mindestens zwei darin verwobenen oder eingepressten, nicht isolierten Kupferkabeln 0 % - 31.12.2027
0.2447 ex 7419 80 90
ex 7616 99 90
91
60
Platten (sogenannte targets), bestehend aus Molybdänsilicid:
  • mit einem Gehalt an Natrium von 1mg/kg oder weniger und
  • auf einer Unterlage aus Kupfer oder Aluminium
0 % - 31.12.2023
0.7911 ex 7506 20 00 10 Bleche und Bänder, in Rollen, aus Nickellegierung C276 (EN 2.4819) mit
  • einer Dicke von 0,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 mm
  • einer Breite von 770 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.250 mm
0 % - 31.12.2024
0.7913 ex 7506 20 00 20 Bleche und Bänder, in Rollen, aus Nickellegierung nach der Norm ASME SB-582 / UNS N06030, mit:
  • einer Dicke von 0,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 mm,
  • einer Breite von 250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.219 mm,
0 % - 31.12.2025
0.5890 7601 20 30
7601 20 40
Barren und Bolzen aus Aluminiumlegierungen in Rohform 4 % - 31.12.2023
0.7752 ex 7604 21 00 10 Hohlprofile mit
  • einer geschlossenen Kammer aus den Aluminiumlegierungen 6063-T5 oder 6060-T5,
  • einer Wandstärke von nicht mehr als 0,7 mm, und
  • einer Eloxierschicht von 10 μm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Rahmen von Whiteboards, Korktafeln, Standtafeln, Schultafeln und Schaukästen 1

0 % - 31.12.2024
0.5029 ex 7604 29 10
ex 7606 12 99
ex 7606 12 99
10
21
25
Bleche und Stangen aus Aluminium-Lithium-Legierungen 0 % - 31.12.2027
0.6417 ex 7604 29 10 40 Stangen (Stäbe) aus Aluminiumlegierungen mit einem Gehalt an
  • Zink von 0,25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT
  • Magnesium von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT
  • Kupfer von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT und
  • Mangan von nicht mehr als 1 GHT

gemäß Werkstoffnorm AMS QQ-A-225 von der in der Luft- und Raumfahrtindustrie verwendeten Art (unter anderem im Einklang mit NADCAP und AS9100), in einem Walzverfahren hergestellt

0 % - 31.12.2024
0.2410 ex 7605 19 00 10 Draht aus nichtlegiertem Aluminium, mit einem Durchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm, mit einer Schicht aus Kupfer mit einer Dicke von 0,032 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,117 mm überzogen 0 % - 31.12.2023
0.8344 ex 7605 21 00 10 Draht aus einer Aluminiumlegierung mit einem Durchmesser von 9,50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,15 mm, in Rollen, zur Verwendung bei der Herstellung von Befestigungselementen für die Luftfahrt 1 0 % - 31.12.2027
0.6418 ex 7605 29 00 10 Draht aus Aluminiumlegierungen mit einem Gehalt an
  • Kupfer von 0,10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT
  • Magnesium von 0,2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 GHT
  • Zink von 0,10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT und
  • Mangan von nicht mehr als 1 GHT

gemäß Werkstoffnorm AMS QQ-A-430 von der in der Luft- und Raumfahrtindustrie verwendeten Art (unter anderem im Einklang mit NADCAP und AS9100), in einem Walzverfahren hergestellt

0 % m 31.12.2024
0.7698 ex 7607 20 99 10 Aluminiumfolie, in Rollen,
  • auf einer Seite mit Polypropylen oder Polypropylen und säuremodifiziertem Polypropylen, auf der anderen Seite mit Polyamid und Polyethylen-Terephthalat beschichtet, mit Klebstoffschichten dazwischen,
  • mit einer Breite von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 mm,
  • mit einer Dicke von 0,138 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,168 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Abdeckungen für Lithium-Ionen-Batteriezellen 1

3.7 % - 31.12.2023
0.7746 ex 7608 20 81 20 Nahtlose stranggepresste Rohre aus Aluminiumlegierungen (Aluminium 6061F gemäß ASTM B241) mit:
  • einem äußeren Durchmesser von 320 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 mm, und
  • einer Wandstärke von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Hochdruckbehältern 1

0 % - 31.12.2024


Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
0.6138 ex 7608 20 89 30 Nahtlose stranggepresste Rohre aus Aluminiumlegierungen
  • mit einem äußeren Durchmesser von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 420 mm, und
  • einer Wandstärke von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm
0 % - 31.12.2023
0.7747 ex 7608 20 89 40 Nahtlose Rohre aus Aluminiumlegierungen nach/mit Fließdruckverfahren (Aluminium 6061a gemäß der ISO-Norm 7866) mit:
  • einem äußeren Durchmesser von 378 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 385 mm, und
  • einer Wandstärke von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Hochdruckbehältern 1

0 % - 31.12.2024
0.8194 ex 7609 00 00
ex 8415 90 00
30
45
Anschlussstück aus Aluminium für Klimaanlagen von Kraftfahrzeugen
  • mit T6-Härtung,
  • mit abgerundeten Stutzen mit einer umlaufenden äußeren Nut,
  • mit durchgehenden oder nicht durchgehenden Öffnungen, aus Profilen mit einem oberen Radius von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 11 mm, und einem unteren Radius von 12 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 mm,
  • mit einem Abstand zwischen den Öffnungen von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 mm,
0 % - 31.12.2026
  • mit Anschlussstutzen zum Löten oder Klemmen,
  • mit Montageöffnungen für M6- oder M8-Montageschrauben, mit oder ohne Gewinde,
  • mit einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 mm,
  • zum Anschluss eines Kompressors, Kondensators, Verdampfers, Kühlers und anderer Leitungen
0.8464

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 7609 00 00 40 Flammgelöteter Aluminiumblock für Rohrverbindungen in Kraftfahrzeug-Wärmetauschern und/oder Kühlsystemen mit Turbolader und/oder Kühlern für Automatikgetriebe mit:
  • extrudierten, gekrümmten Anschlussrohren mit einem Außendurchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,
  • einem Gewicht von 0,02 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25 kg,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kühlsystemen in Fahrzeugen des Kapitels 87 1

0 % p/st 31.12.2027
0.8503

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 7609 00 00 50 Bearbeitete Aluminiumkomponenten mit:
  • einem Magnesiumgehalt von 0,55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,61 GHT,
  • einem Siliciumgehalt von 0,55 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,61 GHT,
  • einem Härtungszustand T5 oder T6,
  • einer Masse von 0,05 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,2 kg,

zur Verwendung bei der Herstellung von CO2-Kühlsystemen in Kraftfahrzeugen 1

0 % p/st 31.12.2027
0.8493

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 7609 00 00 60 Anschlussblöcke aus Aluminium:
  • mit einem Gewicht von 3 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 g,
  • hergestellt aus 6061-T6 oder 6060-T6 oder 6082-T6 Aluminium,
  • integraler Bestandteil der Schlauchleitung von Klimaanlagen oder Ölkühlungsleitungen oder Luftbremsleitungen oder Wasserkühlleitungen,
  • mit Aussparungen (Anschlussstutzen) oder Splines (Pilotbohrung) oder Gewinden, die eine Montage in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen oder anderen Klimaanlagen ermöglicht (auch als Reihenbauweise bezeichnet),
  • mit Anschlussstutzen zum Löten oder Befestigen,
  • mit mindestens 1 Durchgangsloch mit einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,

zur Herstellung von Kühl- und Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge 1

0 % p/st 31.12.2027
0.2445 ex 7613 00 00 20 Behälter aus Aluminium, nahtlose, für verdichtetes Erdgas oder verdichteten Wasserstoff, vollständig mit einem Epoxy-Kohlenstoff-Faserverbund umhüllt, mit einem Fassungsvermögen von 172 l (± 10 %) und einem Leergewicht von nicht mehr als 64 kg 0 % p/st 31.12.2023
0.3928 ex 7616 99 90 15 Aluminiumwabenblock, zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen 1 0 % p/st 31.12.2023
0.6534 ex 7616 99 90 25 Metallisierte Folie:
  • bestehend aus mindestens acht Aluminiumschichten (CAS RN 7429-90-5) mit einer Reinheit von 99,8 % oder mehr,
  • mit einer optischen Dichte von nicht mehr als 3,0 pro Aluminiumschicht,
  • jede Aluminimumschicht ist jeweils durch eine Harzschicht getrennt,
  • auf einer Trägerfolie aus PET und
  • in Rollen mit einer Länge von nicht mehr als 50.000 m
0 % - 31.12.2024
0.7997 ex 7616 99 90 35 Aluminiumplatte mit:
  • einer Länge von 36 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49 mm,
  • einer Breite von 29,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45,2 mm
  • einer Dicke von 0,18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,66 mm

mit einem Polypropylenband mit:

  • einer Länge von 6,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,5 mm,
  • einer Breite von 39 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 56 mm
  • welches das feste Zusammenfügen mit der äußeren Schicht des Beutels durch einen Schmelzprozess ermöglicht, der die leck- und drucksichere Versiegelung der Zelle gewährleistet
  • elektrolytebeständig

zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Batteriezellen für Kraftfahrzeugbatterien 1

3 % - 31.12.2023
0.5357 ex 7616 99 90
ex 8482 80 00
ex 8807 30 00
70
10
40
Verbindungsteile zum Herstellen von Hubschrauberheckrotorwellen 1 0 % p/st 31.12.2026
0.6730 ex 8101 96 00 10 Draht aus Wolfram mit einem Gehalt an Wolfram von 99 GHT oder mehr mit
  • einem maximalen Querschnitt von nicht mehr als 50 μm,
  • einem Widerstand von 40 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 Ohm bei einer Länge von 1 Meter
0 % - 31.12.2025
0.7245 ex 8101 96 00 20 Draht aus Wolfram
  • mit einem Gehalt an Wolfram von 99,95 GHT oder mehr und
  • mit einem maximalen Querschnitt von nicht mehr als 1,02 mm
0 % - 31.12.2027
0.5694 ex 8102 10 00 10 Molybdän in Form von Pulver, mit
  • einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und
  • einer Partikelgröße von 1,0 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 μm
0 % - 31.12.2027
0.5097 ex 8104 30 00 35 Magnesiumpulver, mit:
  • einer Reinheit von mehr als 99,5 GHT,
  • einer Partikelgröße von nicht mehr als 0,8 mm
0 % - 31.12.2025
0.3417 ex 8104 90 00 10 Magnesiumplatten, geschliffen und poliert, auf einer Seite mit nicht lichtempfindlichem Epoxidharz überzogen, mit den Abmessungen von 1.500 mm × 2.000 mm oder weniger 0 % - 31.12.2023
0.5838 ex 8105 90 00 10 Stangen oder Draht aus Cobaltlegierung mit einem Gehalt an
  • Cobalt von 35 GHT (± 2 GHT)
  • Nickel von 25 GHT (± 1 GHT)
  • Chrom von 19 GHT (± 1 GHT)
  • Eisen von 7 GHT (± 2 GHT)

gemäß Werkstoffnorm AMS 5842

0 % - 31.12.2023
0.3416 ex 8108 20 00 10 Titanschwamm 0 % - 31.12.2023
0.4553 ex 8108 20 00 30 Titan in Form von Pulver mit einem Siebdurchgang bei einer Maschenweite von 0,224 mm von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2023
0.3211 ex 8108 30 00 10 Abfälle und Schrott von Titan und Titanlegierungen, ausgenommen solche mit einem Gehalt an Aluminium von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 GHT 0 % - 31.12.2023
0.4363 ex 8108 90 30 10 Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend 0 % - 31.12.2024
0.7330 ex 8108 90 30 15 Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit
  • gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises
  • einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm,
  • einem Aluminiumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7 GHT,
  • einem Siliciumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 GHT,
  • einem Niobgehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3 GHT, und
  • einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2 GHT
0 % - 31.12.2027
0.7942 ex 8108 90 30 35 Stangen und Draht aus Titan mit einem Titangehalt von 98,8 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,9 %, mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm 0 % - 31.12.2025
0.4904 ex 8108 90 30 45 Draht aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung (TiAl6V4) mit einem Durchmesser von weniger als 20 mm, den Normen AMS 4928, 4965 oder 4967 entsprechend 0 % - 31.12.2025
0.8105 ex 8108 90 30 55 Drähte aus einer Titan-Legierung:
  • mit einem Gehalt an Niob von 42 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 47 GHT,
  • mit einem Durchmesser von 2,36 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,85 mm,
  • in Rollen von 15 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 kg,
  • der Norm AMS 4982 entsprechend
0 % - 31.12.2025
0.7077 ex 8108 90 30 60 Geschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit
  • einer Reinheit von 99,995 GHT oder mehr
  • einem Durchmesser von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einem Gewicht von 5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 kg
0 % p/st 31.12.2026
0.5351 ex 8108 90 30 70 Draht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an
  • Vanadium von 22 GHT (± 1 GHT) und
  • Aluminium von 4 GHT (± 0,5 GHT)

oder

  • Vanadium von 15 GHT (± 1 GHT),
  • Chrom von 3 GHT (± 0,5 GHT),
  • Zinn von 3 GHT (± 0,5 GHT) und
  • Aluminium von 3 GHT (± 0,5 GHT)
0 % - 31.12.2026
0.7285 ex 8108 90 50 45 Warm oder kalt gewalzte Bleche und Bänder aus unlegiertem Titan mit
  • einer Dicke von 0,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm,
  • einer Länge von nicht mehr als 14 m und
  • einer Breite von nicht mehr als 4 m
0 % - 31.12.2027
0.5352 ex 8108 90 50 55 Bleche, Bänder und Folien aus einer Titanlegierung 0 % - 31.12.2026
0.6524 ex 8108 90 50 80 Bleche, Bänder und Folien aus unlegiertem Titan
  • mit einer Breite von mehr als 750 mm,
  • mit einer Dicke von nicht mehr als 3 mm
0 % - 31.12.2024
0.6500 ex 8108 90 50 85 Band oder Folie aus unlegiertem Titan
  • mit einem Gehalt an Sauerstoff (O2) von mehr als 0,07 GHT,
  • mit einer Dicke von 0,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 mm,
  • mit einer normgerechten Vickershärte HV1 von nicht mehr als 170,

von der bei der Herstellung von geschweißten Rohren für Kondensatoren in Kernkraftwerken verwendeten Art

0 % - 31.12.2024
0.5353 ex 8108 90 90
ex 9003 90 00
30
20
Teile von Brillenfassungen einschließlich
  • Brillenbügeln,
  • Rohlingen von der für die Herstellung von Brillenteilen verwendeten Art und
  • Stiften von der für Brillenfassungen verwendeten Art,

aus einer Titanlegierung

0 % p/st 31.12.2026
0.2515 ex 8109 21 00
ex 8109 29 00
10
10
Nichtlegiertes Zirconium in Form von Schwämmen oder Barren, mit einem Gehalt an Hafnium von mehr als 0,01 GHT zur Verwendung beim Herstellen von durch Wiedereinschmelzen vergrößerten Rohren, Stangen oder Barren für die chemische Industrie 1 0 % - 31.12.2023
0.3415 ex 8110 10 00 10 Antimon in Rohblöcken 0 % - 31.12.2023
0.3413 ex 8112 99 50 10 Legierung aus Niob (Columbium) und Titan, in Form von Stangen (Stäben) 0 % - 31.12.2023
0.5354 ex 8113 00 20 10 Cermets in Form von Blöcken, mit einem Gehalt an Aluminium von 60 GHT oder mehr und an Borcarbid von 5 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2023
0.4316 ex 8113 00 90 10 Trägerplatte aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen 0 % - 31.12.2027
0.6805 ex 8113 00 90 20 Quaderförmiges Element aus dem Verbundwerkstoff Aluminium-Siliciumcarbid (AlSiC) zum Verbau in IGBT-Modulen 0 % - 31.12.2025
0.6416 ex 8207 19 10 10 Einsätze für Bohrwerkzeuge mit arbeitendem Teil aus agglomerierten Diamanten 0 % p/st 31.12.2024
0.5570 ex 8207 30 10 10 Zusammenstellung von Transfer- und/oder Tandempressen für das Kaltformen, Pressen, Ziehen, Schneiden, Lochstanzen, Biegen, Kalibrieren, Abkanten und Umformen von Metallblechen zur Verwendung bei der Herstellung von Rahmenteilen oder Karosserieteilen für Kraftfahrzeuge 1 0 % p/st 31.12.2027
0.7693 ex 8301 20 00 10 Mechanische oder elektromechanische Lenksäulenverriegelung:
  • mit einer Höhe von 10,5 cm (± 3 cm),
  • mit einer Breite von 6,5 cm (± 3 cm,
  • in einem Metallgehäuse,
  • auch mit einer Halterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2023
0.5024 ex 8301 60 00
ex 8419 90 85
ex 8479 90 70
ex 8481 90 00
ex 8485 90 90
ex 8503 00 99
ex 8515 90 80
ex 8537 10 98
ex 8538 90 99
ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
30
40
30
50
30
43
40
55
70
55
22
Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff,
  • mit Teilen aus Metall und
  • auch mit Teilen aus Kunststoff,
  • mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz,
  • auch bedruckt oder oberflächenbehandelt,
  • auch mit elektrisch leitenden Kontaktelementen,
  • auch mit aufgeklebter Tastaturfolie,
  • auch mit ein- oder mehrlagiger Schutzfolie
0 % p/st 31.12.2025
0.8247 ex 8302 10 00 20 Scharnier für Armlehne aus Magnesium mit
  • einer Länge von 255 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 265 mm,
  • einer Breite von 155 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 165 mm,
  • einer Höhe von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 125 mm,
  • Montagelöchern für einen Verriegelungsmechanismus
0 % - 31.12.2026
0.7666 ex 8302 30 00 10 Halterung zur Befestigung der Auspuffanlage
  • mit einer Dicke von 0,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm,
  • aus nicht rostendem Stahl der Werkstoffnummern 1.4310 und 1.4301 gemäß EN 10088,
  • auch mit Montagelöchern,

zur Verwendung bei der Herstellung von Auspuffanlagen für Fahrzeuge 1

0 % - 31.12.2023
0.8304 ex 8302 30 00 20 Zwei Stützen aus kaltgeformtem Stahl
  • mit einer Länge von 160 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm,
  • mit einer Breite von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm,
  • mit einer Höhe von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm,
  • mit beweglicher Nietverbindung,
  • auch mit Elastomer-Stoßfänger,
  • einen Mechanismus zur indirekten Bewegung des Mechanismus des Längspositionierers von Autositzen bildend, der mit der Sicherheitsverriegelung interagiert,
  • durch lösbare Verschraubung, Nietung, Schweißung oder Punktschweißung am Mechanismus des Längspositionierers befestigt
0 % - 31.12.2026
0.2602 ex 8309 90 90 10 Dosenverschlüsse aus Aluminium mit
  • einem Durchmesser von 99 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 136,5 mm (±1 mm)
  • auch mit einem Zugring (sogenannter "ring pull")
0 % p/st 31.12.2023
0.3947 ex 8401 30 00 20 Nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren 1 0 % - 31.12.2023
0.6319 ex 8401 40 00 10 Steuerstäbe aus Edelstahl, mit Neutronen absorbierenden chemischen Elementen gefüllt 0 % p/st 31.12.2024
0.8012 ex 8406 82 00 10 Industriedampfturbine mit
  • einer Leistung von 5 MW oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 MW,
  • für einen Druck bis 140 bar und eine Temperatur bis 540°C ausgelegt,
  • auf der Frischdampfseite mit Doppelsitzventilen bestückt, die mit einem hydraulischen Servo bis maximal 12 bar betrieben werden
0 % - 31.12.2025
0.3830 ex 8407 33 20
ex 8407 33 80
ex 8407 90 80
ex 8407 90 90
10
10
10
10
Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm3 oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von:
  • Rasenmähern der Positionen 8433 11, 8433 19 und 8433 20,
  • Traktoren der Position 8701 91 90 und 8701 92 90 deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist,
  • 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm3 oder mehr der Unterposition 8433 20 10 oder
  • Schneeräumern der Unterposition 8430 20 1
0 % - 31.12.2027
0.8260 ex 8407 34 10 10 Hub- und Rotationskolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung mit
  • einem Hubvolumen von 1.200 cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.000 cm3,
  • einer Leistung von 95 kW, jedoch nicht mehr als 135 kW,
  • einem Gewicht von höchstens 120 kg

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703 1

0 % - 31.12.2026
0.3828 ex 8407 90 10 10 Viertakt-Benzinmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 250 cm3, zum Herstellen von Geräten für den Gartenbau der Positionen 8432, 8433, 8436 oder 8508 1 0 % - 31.12.2026
0.8403 ex 8407 90 10 40 Ein Antriebsaggregat mit einem Zweitaktmotor mit:
  • einer Leistung von 900 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.100 W,
  • einem Hubraum von mehr als 24 cm3, jedoch nicht mehr als 30 cm3,
  • einer Drehzahl bei Höchstleistung von mehr als 8.400 U/min, jedoch nicht mehr als 8.600 U/min,
  • einer Leerlaufdrehzahl von mehr als 2.800 U/min, jedoch nicht mehr als 3.200 U/min und
  • einem Kraftstofftank mit einem Fassungsvermögen von 0,5 l oder mehr,

zur Verwendung bei der Herstellung von Gartenmaschinen und Bauteilen für Gartenmaschinen 1

0 % - 31.12.2027
0.4996 ex 8407 90 90 20 Kompakt-Flüssiggasmotoranlage mit
  • 6 Zylindern
  • einer Leistung von 75 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 kW
  • für Dauerbetrieb unter erschwerten Einsatzbedingungen modifizierten Einlass- und Auslassventilen

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 1

0 % - 31.12.2025
0.2598 ex 8408 90 41 20 Dieselmotoren mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW, mit zwei oder drei Zylindern, zur Verwendung beim Herstellen von in Fahrzeugen eingebauten Temperaturkontrollsystemen 1 0 % - 31.12.2023
0.2595 ex 8408 90 43 20 Dieselmotoren mit einer Leistung von nicht mehr als 30 kW, mit vier Zylindern, zur Verwendung beim Herstellen von in Fahrzeugen eingebauten Temperaturkontrollsystemen 1 0 % - 31.12.2023
0.5544 ex 8408 90 43
ex 8408 90 45
ex 8408 90 47
40
30
50
Flüssigkeitsgekühlter Viertakt-Motor mit Kompressionszündung mit vier Zylindern mit:
  • einem Hubraum von nicht mehr als 3.850 cm3 und
  • einer Nennleistung von 15 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als bis zu 85 kW

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 1

0 % - 31.12.2024
0.8300

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8408 90 65
ex 8408 90 67
ex 8408 90 81
20
20
20
Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung
  • in Reihenmotorbauweise,
  • mit einem Hubraum von 7.000 cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 18.100 cm3,
  • mit einer Leistung von 205 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 597 kW,
  • mit einem Abgasnachbehandlungsmodul,
  • mit maximalen Außenabmessungen (Breite/Höhe/Tiefe) von nicht mehr als 1.310 /1.300 /1.040 mm oder 2.005 /1.505 /1.300 mm oder 2.005 /1.505 /1.800 mm,
0 % - 31.12.2026
0.7670 ex 8409 91 00 25 Luftansaugmodul für Motorzylinder, bestehend aus:
  • einem Saugrohr,
  • einem Drucksensor,
  • einer elektrischen Drosselklappe,
  • Schläuchen,
  • Klammern,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren 1

0 % - 31.12.2023
0.8466

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8409 91 00 33 Nockenwellenlagerung für einen Kolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, hergestellt aus einer ADC12-Aluminiumlegierung, mit:
  • einem Gewicht von 4,0 kg oder mehr, aber nicht mehr als 5,5 kg,
  • einer Wandstärke von 2,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren 1

0 % p/st 31.12.2027
0.8216 ex 8409 91 00 35 Vollständige Kraftstoffverteilerleitung, bestehend aus Verteilerleitung, Hochdrucksensor und Düsen für die Direkteinspritzung von Benzin, mit
  • einem Betriebsdruck von nicht mehr als 22,5 MPa,
  • Magnetventil-Direkteinspritzdüse,
  • analogem Drucksensor für nicht mehr als 22,5 MPa
0 % - 31.12.2026
0.8469

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8409 91 00 38 Kurbelgehäuse für 4-Zylinder-Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung, aus einer ADC12-Aluminiumlegierung, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren 1 0 % - 31.12.2027
0.7027 ex 8409 91 00 40 Einspritzdüse mit Magnetventil zur optimierten Vernebelung im Verbrennungsraum, zur Verwendung bei der Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung für Kraftfahrzeuge 1 0 % - 31.12.2026
0.7234 ex 8409 91 00
ex 8409 99 00
45
70
Einlass- und Auslassventil aus einer Metalllegierung mit einer Rockwell-Härte von 20 HRC oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung für Kraftfahrzeuge 1 0 % - 31.12.2026
0.6752 ex 8409 91 00
ex 8409 99 00
50
55
Abgaskrümmer mit Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181 mm, aufweist 0 % p/st 31.12.2023
0.7667 ex 8409 91 00
ex 8409 99 00
53
65
Abgasrückführungssystem, bestehend aus
  • einer Steuereinheit,
  • einer Drosselklappe,
  • einem Einlassrohr,
  • einem Auslassschlauch,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Fremd- oder Selbstzündung für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2023
0.7961 ex 8409 91 00
ex 8481 90 00
55
60
Düsenkörper für die Regelung von Winkel und Verteilung der Kraftstoffeinspritzung:
  • in zylindrischer Form,
  • aus Edelstahl,
  • mit 4 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 Löchern,
  • einer Durchflussrate von 100 cm3 /Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 cm3 /Minute
0 % - 31.12.2025
0.7661 ex 8409 91 00 70 Ansaugbrücke, ausschließlich zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen mit:
  • einem Durchmesser von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 mm,
  • Ventilen mit einer Länge von 250 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 mm,
  • einem Luftvolumen von 5,2 Litern und
  • einer elektrische Luftmassenregelung mit maximaler Leistungsabgabe von über 3200 U/min 1
0 % - 31.12.2023
0.7965 ex 8409 91 00 75 Gehäuse eines Kraftstoffeinspritzventils für die Erzeugung eines elektromagnetischen Feldes zur Betätigung des Einspritzventils, mit:
  • einem Einlassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm,
  • einem Auslassdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 mm,
  • einer elektrischen Spule mit einem Widerstand von 10 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 Ohm, mit einem elektrischen Anschlussstück,
  • einer um ein Edelstahlrohr geformten Kunststoffabdeckung
0 % - 31.12.2025
0.7967 ex 8409 91 00
ex 8481 90 00
80
70
Düsennadel für das Öffnen und Schließen des Kraftstoffzuflusses in den Motor, mit:
  • 2 Löchern,
  • 4 Nuten,
  • einem Durchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm,
  • einer Länge von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,
  • hergestellt aus Edelstahl mit Hartverchromung
0 % - 31.12.2025
0.8244 ex 8409 91 00 85 Zylinderkopf für einen Vier-Zylinder-Motor mit 10 Bohrungen, aus der Aluminiumlegierung EN AC-45500
  • ohne sonstige Bestandteile,
  • mit einer Härte von 52 HRB oder mehr,
  • mit einer Gussfehlergröße von nicht mehr als 0,4 mm und nicht mehr als 10 Fehlern pro cm2,
  • mit einem Dendritenarmabstand im Brennraum von nicht mehr als 25 μm,
  • mit doppeltem Kühlmantel,
  • mit einem Gewicht von 18 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 19 kg,
  • mit einer Länge von 506 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 510 mm,
0 % p/st 31.12.2026
  • mit einer Höhe von 282 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 286 mm,
  • mit einer Breite von 143,7 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 144,3 mm

in einer einzelnen Sendung von 1.000 Stück oder mehr

0.5199 ex 8409 99 00
ex 8479 90 70
10
85
Düsen mit Magnetventil für eine optimale Zerstäubung in der Brennkammer des Motors 0 % p/st 31.12.2026
0.7851 ex 8409 99 00 25 Schlauchbaugruppe für die Kraftstoffrückführung von der Einspritzdüse zur Kraftstoffeinheit des Motors, bestehend zumindest aus:
  • drei Kautschukschläuchen, auch mit Schutzgeflecht,
  • drei Verbindungsstücken zum Anschluss von Einspritzdüsen,
  • fünf Metallklammern,
  • einem T-förmigen Kunststoffverbinder

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren 1

0 % - 31.12.2024
0.7718 ex 8409 99 00 75 Hochdruck-Kraftstoffverteiler aus verzinktem perlitisch-ferritischen Stahl mit:
  • mindestens einem Drucksensor und einem Ventil,
  • einer Länge von 314 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 322 mm,
  • einem Betriebsdruck von nicht mehr als 225 MPa,
  • einer Eintrittstemperatur von nicht mehr als 95 °C,
  • einer Umgebungstemperatur von -45 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 145 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2024
0.6751 ex 8411 99 00 20 Radförmiger Bestandteil einer Gasturbine mit Schaufelblättern von der in Turboladern verwendeten Art
  • hergestellt im Präzisionsgussverfahren aus einer Legierung auf Nickelbasis gemäß Norm DIN G- NiCr13Al6MoNb oder DIN G- NiCr13Al16MoNb oder DIN G- NiCo10W10Cr9AlTi oder DIN G- NiCr12Al6MoNb oder AMS AISI:686,
  • mit einer Hitzeresistenz von nicht mehr als 1.100 °C,
  • mit einem Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm,
  • mit einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm
0 % p/st 31.12.2027
0.7225 ex 8411 99 00 30 Turbinengehäuse von Abgasturboladern, mit einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181 mm, aufweist 0 % p/st 31.12.2026
0.5975 ex 8412 39 00 20 Ladedruckdose für einen einstufigen Turbolader, mit:
  • einem Druckeinlassrohr und einer Regelstange mit einem Arbeitshub von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,
  • einer maximalen Länge der Ladedruckdose inklusive Regelstange von nicht mehr als 400 mm,
  • einem maximalen Durchmesser der Dose an breitester Stelle von nicht mehr als 140 mm,
  • einer maximalen Höhe der Dose ohne Regelstange von nicht mehr als 140 mm
0 % p/st 31.12.2023
0.8148 ex 8412 90 80 20 Grundplatte (bedplate) aus lösungsverstärktem duktilem Gusseisen (solution strengthened ductile iron castings, SSDI), zur Verankerung und Ausrichtung des Antriebsstrangs (Getriebe, Stehlager, Rotorwelle) einer Windturbine, mit
  • einer Länge von 3,5 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,5 m,
  • einer Breite von 2 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,2 m,
  • einer Höhe von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 m,
  • einem Gewicht von 11 t oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,5 t,
  • Montagebohrungen für den Azimutantrieb,
  • Montageflansch für Getriebehalterung,
  • Befestigung des Antriebsstrangs,
  • verschiedenen Einschraubstutzen
0 % p/st 31.12.2027
0.8079 ex 8412 90 80 30 Getriebehalterung (gearbox support) aus lösungsverstärktem duktilem Gusseisen (solution strengthened ductile iron castings - SSDI), zur Verwendung als Stütz- und Lasttrageteil zwischen Getriebe und Grundplatte einer Windturbine, mit:
  • einem Durchmesser von 2 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 m,
  • einem Gewicht von 2 t oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 t
0 % p/st 31.12.2025
0.7161 ex 8413 30 20 30 Einzylinder-Radialkolben-Hochdruckpumpe für die Benzindirekteinspritzung mit
  • einem Betriebsdruck von 200 bar oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 bar,
  • einem Durchflussregler und
  • einem Überdruckventil,

zur Verwendung bei der Herstellung von Motoren für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2026
0.7969 ex 8413 30 20 40 Hochdruck-Plungerpumpe für die Direkteinspritzung von Dieselkraftstoff mit:
  • einem Betriebsdruck von nicht mehr als 275 MPa,
  • einer Nockenwelle,
  • einer Flüssigkeitsausgabe von 15 cm3 pro Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.800 cm3 pro Minute,
  • einem elektrischen Druckregelventil
0 % - 31.12.2025
0.7970 ex 8413 30 20 50 Hochdruck-Plungerpumpe für die Direkteinspritzung von Dieselkraftstoff:
  • mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 275 MPa,
  • auf einen Kontakt mit der Kurbelwelle ausgelegt,
  • mit einem Elektromagnetventil
0 % - 31.12.2025
0.8215 ex 8413 30 20 60 Hochdruck-Tauchkolbenpumpe für die Direkteinspritzung von Benzin
  • mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 90 MPa,
  • auf einen Kontakt mit der Kurbelwelle ausgelegt,
  • mit einem Elektromagnetventil
0 % - 31.12.2026
0.8332 ex 8413 30 80 20 Elektrische Wasserpumpe, die die Funktionsfähigkeit des Wasserkreislaufs auch bei vorübergehendem Abschalten des Motors gewährleistet, für eine Betriebsspannung von 9 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V DC, mit folgenden Eigenschaften:
  • Leistung - Druck 0,075 MPa bei 3.800 U/min,
  • Durchfluss von 12 l/min,
  • auch mit Verbindungskabel mit Stecker und
  • Befestigungsklammer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2027
0.8185 ex 8413 70 51 20 Bürstenloser Gleichstrommotor mit auf die Motorwelle montierter, einstufiger und einströmiger Radialkreiselpumpe, sowie Spiralgehäuse mit integrierter Heizung mit einer Nennleistung von 1.800 W und gelöteten Sicherheitsvorrichtungen, in einem Block mit dem Motor, mit
  • einem Austrittsstutzen mit einer Nennweite von 20 mm oder mehr,
  • 9-Schlitz-Stator,
  • 6-Pol-Rotor,
  • einer Nennleistung von 95 W,
  • einem Spiralgehäuse mit geradem Auslass,
  • einer Rotorkammer ohne Sandfilter
0 % - 31.12.2026
0.8186 ex 8413 70 51 30 Bürstenloser Gleichstrommotor mit auf die Motorwelle montierter, einstufiger und einströmiger Radialkreiselpumpe, sowie Spiralgehäuse mit integrierter Heizung mit einer Nennleistung von 1.800 W und gelöteten Sicherheitsvorrichtungen, in einem Block mit dem Motor, mit
  • einem Austrittsstutzen mit einer Nennweite von 20 mm oder mehr,
  • 9-Schlitz-Stator,
  • 6-Pol-Rotor,
  • einer Nennleistung von 95 W,
  • einem Spiralgehäuse mit geklemmtem Kautschukschlauchauslass,
  • einer Rotorkammer ohne Sandfilter
0 % - 31.12.2026
0.8187 ex 8413 70 51 40 Bürstenloser Gleichstrommotor mit auf die Motorwelle montierter, einstufiger und einströmiger Radialkreiselpumpe, in einem Block mit dem Motor, Spiralgehäuse mit integrierter Heizung, mit
  • einem Austrittsstutzen mit einer Nennweite von 20 mm oder mehr,
  • 9-Schlitz-Stator mit quadratisch oder kettenförmig angeordneten Polen,
  • 6-Pol-Rotor,
  • Ferrit- oder Seltenerdmetallmagneten,
  • einer Nennleistung von 95 W oder 80 W,
  • einer Heizung mit einer Nennleistung von 1.800 W und gelöteten oder lasergeschweißten Sicherheitsvorrichtungen,
  • einem Spiralgehäuse mit oder ohne geklemmtem Kautschukauslass,
  • einer Rotorkammer mit ultraschallgeschweißtem Sandfilter
0 % - 31.12.2026
0.6346 ex 8413 91 00 30 Kraftstoffpumpenabdeckung:
  • bestehend aus Aluminiumlegierungen,
  • mit einem Durchmesser von 38 mm oder 50 mm,
  • mit zwei konzentrischen Ringnuten auf ihrer Oberfläche,
  • eloxiert,

von der in Kraftfahrzeugen mit Benzinmotoren verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2024
0.7669 ex 8414 10 25 30 Tandempumpe bestehend aus:
  • einer Ölpumpe mit einer Verdrängung von 21,6 cm3 /U (± 2 cm3 /U) und mit einem Arbeitsdruck von 1,5 bar bei 1.000 U/min,
  • einer Vakuumpumpe mit einer Verdrängung von 120 cm3 /U (± 12 cm3 /U) und mit einer Leistung von -666 mbar in 6 Sekunden bei 750 U/min,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren 1

0 % - 31.12.2023
0.7691 ex 8414 10 89 30 Elektrische Vakuumpumpe mit:
  • CAN-Bus,
  • auch mit Gummischlauch,
  • Verbindungskabel mit Stecker,
  • Befestigungsklammer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2023
0.8111 - gestrichen -23
0.8112 - gestrichen -23
0.8134 ex 8414 30 20 40 Hermetischer Kolbenkompressor für Isobutan als Kältemittel:
  • mit einem Einphasenmotor mit Widerstandsanlauf und Betriebskondensator (Resistance Start Capacitor Run - RSCR),
  • mit einem allgemeinen Leistungsfaktor von mindestens 1,93 unter ASHRAE-Bedingungen,
  • mit einer maximalen Kühlleistung von 150 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 W, unter ASHRAE-Bedingungen
0 % - 31.12.2025
0.8135 ex 8414 30 20 50 Hermetischer Kolbenkompressor für Isobutan als Kältemittel:
  • mit einem Einphasenmotor mit Widerstandsanlauf und Betriebskondensator (Resistance Start Capacitor Run - RSCR),
  • mit einem allgemeinen Leistungsfaktor von höchstens 1,5 unter ASHRAE-Bedingungen,
  • mit einer maximalen Kühlleistung von 150 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 W, unter ASHRAE-Bedingungen
0 % - 31.12.2025
0.4727 ex 8414 30 81 50 Hermetische oder halbhermetische elektrische Scrollkompressoren mit variabler Geschwindigkeit, mit einer Nominalleistung von 0,5 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 kW, mit einem Hubvolumen von nicht mehr als 35 cm3, von der in Kühlgeräten verwendeten Art 0 % - 31.12.2024
0.6160 ex 8414 30 81
ex 8414 80 73
60
30
Hermetischer Rotationskompressor für Fluorkohlenwasserstoff- (FKW) oder Kohlenwasserstoff-Kältemittel
  • angetrieben von einem An-Aus-Einphasenwechselstrommotor (AC) oder einem bürstenlosen Gleichstrommotor (BLDC), jeweils mit veränderlicher Drehzahl,
  • mit einer Nennleistung von nicht mehr als 1,5 kW,
  • mit einer Nennspannung von 100 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V,
  • mit einer Höhe von nicht mehr als 300 mm,
  • mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 150 mm,
  • mit einem Gewicht pro Einheit von nicht mehr als 15 kg,

zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmepumpen für Haushaltsgeräte, einschließlich Wäschetrocknern 1

0 % - 31.12.2023
0.2593 ex 8414 30 89 20 Bauteil einer Klimaanlage für ein Fahrzeug, bestehend aus einem Kolbenkompressor mit freiliegender Welle, mit einer Leistung von mehr als 0,4 kW und nicht mehr als 10 kW 0 % - 31.12.2023
0.7694 ex 8414 30 89 30 Kompressor mit freiliegender Welle und mit Kupplung (Scroll-Bauart) mit einer Leistung von mehr als 0,4 kW für Fahrzeug-Klimaanlagen zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 1 0 % - 31.12.2023
0.7595 ex 8414 59 35 20 Radiallüfter mit
  • Abmessungen von 25 mm (Höhe) x 85 mm (Breite) x 85 mm (Tiefe),
  • einem Gewicht von 120 g,
  • einer Nennspannung von 13,6 VDC (Gleichstrom),
  • einer Betriebsspannung von 9 VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 VDC (Gleichstrom),
  • einem Nennstrom von 1,1 a (TYP),
  • einer Nennleistung von 15 W,
  • einer Drehzahl von 500 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 4800 U/min (Freilauf),
  • einem Luftstrom von nicht mehr als 17,5 Liter/s
  • einem Luftdruck von nicht mehr als 16 mm H2O ≈ 157 Pa,
0 % - 31.12.2023
  • einem Gesamtschalldruck von nicht mehr als 58 dB (A) bei 4800 U/min,

mit FIN-Interface (Fan Interconnect Network) für die Kommunikation mit dem Steuergerät des Heizungs-/Kühlungssystems in Autositzbelüftungen

0.8207 ex 8414 59 35 30 Elektrisches Gebläse zur Kühlung der Hochspannungsbatterie eines Hybrid-Personenkraftwagens mit
  • einer Steuereinheit,
  • MOSFET-Inverter,
  • einer Betriebsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • einer Umgebungstemperatur von -40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Hybrid-Personenkraftwagen 1

0 % - 31.12.2026
0.7317 ex 8414 80 22 20 Membranluftkompressor mit
  • einem Durchfluss von 4,5 l/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 l/min,
  • einer Eingangsleistung von nicht mehr als 14 W und
  • einer Überdruckfähigkeit von nicht mehr als 400 hPa (0,4 bar),

von der bei der Herstellung von Kraftfahrzeugsitzen verwendeten Art

0 % - 31.12.2027
0.8133 ex 8414 80 73 50 Hermetischer Wärmepumpenkompressor für R134a oder R450a als Kältemittel:
  • nicht befüllt mit Kältemittel,
  • vorbefüllt mit dem Schmieröl,
  • mit Einphasen-Induktionsmotor mit Kondensator für Anlauf und Betrieb (Permanent Split Capacitor - PSC),
  • mit Sauganschluss unten und Auslaufanschluss oben,
0 % - 31.12.2025
  • mit einer Verdrängung von 8,05 cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,25 cm3,
  • mit einer Drehzahl von 2.800 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.100 U/min und
  • mit einer Kühlleistung von 920 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 990 W, unter ASHRAE-Bedingungen
0.8483

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8414 90 00 15 Lüfter-Baugruppe aus einer Aluminium- und Magnesiumlegierung:
  • mit einem Außendurchmesser von 54 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm,
  • mit einer Höhe von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm,
  • mit zwei durch Schaufeln in Evolventenform verbundene Scheiben,
  • auch mit Dübel, auch mit Unterlegscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren 1

0 % - 31.12.2027
0.2507 ex 8414 90 00 20 Kolben aus Aluminium, zum Einbau in Kompressoren für Klimageräte von Kraftfahrzeugen 1 0 % p/st 31.12.2024
0.8494

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8414 90 00 25 Scrollverdichter-Gehäuse aus einer Aluminiumlegierung mit:
  • einer Hitzebeständigkeit von 200 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 °C,
  • einem oder mehreren für die Montage eines Stellantriebs geeigneten Befestigungspunkten,

von der bei der Herstellung von Turboladern verwendeten Art 1

0 % - 31.12.2027
0.3386 ex 8414 90 00 30 Druckregulierungssystem, zum Einbau in Kompressoren für Klimageräte von Kraftfahrzeugen 1 0 % p/st 31.12.2023
0.4027 ex 8414 90 00 40 Antriebsteil zum Einbau in Kompressoren für Kraftfahrzeugklimaanlagen 1 0 % p/st 31.12.2023
0.8465

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8415 90 00 15 Elektrisch verschweißte Verteiler für den Kondensator in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen:
  • bestehend aus einem durch Ausstanzen eines Aluminiumbands und anschließende Lichtbogenverschweißung der Kanten hergestellten Rohr,
  • mit internen Leitblechen, die für einen korrekten Kühlmittelfluss sorgen,
  • mit einer Länge von 190 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 460 mm,
  • mit einem Durchmesser von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm,
  • mit einem Gewicht von 0,01 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,45 kg,
  • auch mit Aluminium-Anschlussblöcken,

zur Verwendung bei der Herstellung von Klimaanlagen in Fahrzeugen des Kapitels 87 1

0 % p/st 31.12.2027
0.6842 ex 8415 90 00 60 Aluminiumblock, hergestellt mittels Flammweichlöten, zur Verbindung des Rohrs mit dem Kondensator in Kraftfahrzeug-Klimaanlagen, mit:
  • extrudierten, gebogenen Verbindungslinien aus Aluminium mit einem Außendurchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,
  • einem Gewicht von 0,02 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25 kg
0 % p/st 31.12.2025
0.6860 ex 8415 90 00 65 Abnehmbarer Sammler-Trockner, bestehend aus Aluminium mit Polyamid- und Keramikelementen, hergestellt im Lichtbogenschweißverfahren, mit:
  • einer Länge von 143 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 292 mm,
  • einem Durchmesser von 31 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 99 mm,
  • einem Gewicht von 0,12 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,9 kg,
  • Zinkblumen mit einer Länge von nicht mehr als 0,2 mm und einer Dicke von nicht mehr als 0,06 mm und
  • einem Durchmesser fester Partikel von nicht mehr als 0,06 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kfz-Klimaanlagen 1

0 % p/st 31.12.2024
0.7996 ex 8418 99 90 20 Anschlussblock aus Aluminium für den Anschluss an einen Kondensatorverteiler im Schweißprozess:
  • gehärtet auf T6 oder T5 Härtegrad,
  • mit einem Gewicht von nicht mehr als 150 g,
  • mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,
  • mit einteiliger Befestigungsschiene
0 % p/st 31.12.2025
0.8004 ex 8418 99 90 30 Sammler-Trockner-Profil für den Anschluss an einen Kondensatorverteiler im Schweißprozess mit:
  • einer Ebenheit der gelöteten Stelle von nicht mehr als 0,2 mm,
  • einem Gewicht von 100 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 g,
  • einer einteiligen Befestigungsschiene
0 % p/st 31.12.2025
0.6231 ex 8421 21 00 20 Wasseraufbereitungssystem mit einem oder mehreren der folgenden Elemente, auch mit Modulen für die Sterilisierung und Desinfizierung dieser Elemente:
  • Ultrafiltrationssystem,
  • Aktivkohlefiltersystem,
  • Wasserenthärtungssystem,

zur Verwendung in einem biopharmazeutischen Labor

0 % p/st 31.12.2024
0.3375 ex 8421 99 90 91 Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend aus einem durchlässigen Hohlfaserbündel aus Kunststoff, das an einem Ende in einem Kunststoffblock eingebettet ist und am anderen Ende einen Kunststoffblock durchquert. Das Ganze kann sich auch in einem zylindrischen Gehäuse befinden 0 % p/st 31.12.2023
0.6193 ex 8431 20 00 40 Kühler mit Aluminiumkern und Kunststofftank sowie einer integrierten Trägerstruktur aus Stahl in offener Ausführung mit Rechteckwellendesign von neun Rippen pro 2,54 cm, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 1 0 % p/st 31.12.2023
0.6821 ex 8436 99 00 10 Bauteil mit:
  • einem Einphasen-Wechselstrommotor,
  • einem Umlaufrädergetriebe
  • einem Schneidemesser

auch mit:

  • einem Kondensator,
  • einem Bauteil mit Gewindebolzen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Gartenhäckslern 1

0 % p/st 31.12.2025
0.3374 ex 8439 99 00 10 Saugwalzenmäntel, im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von 3.000 mm oder mehr und einem Außendurchmesser von 550 mm oder mehr 0 % p/st 31.12.2023
0.2599 ex 8477 80 99 10 Maschinen zum Gießen oder zur Oberflächenbearbeitung von Kunststoffmembranen der Position 3921 0 % p/st 31.12.2023
0.8123 ex 8479 89 97 28 Integrierte elektrische Bremseinheit für die sofortige Erzeugung des erforderlichen hydraulischen Drucks beim Bremsen, die volle elektronische Bremssteuerung und die Möglichkeit des regenerativen Bremsens bei Kraftfahrzeugen mit:
  • elektronischen Bremsassistenten,
  • durch bürstenlosen Elektromotor angetriebener Hydraulikeinheit,
  • Bremsflüssigkeitsbehälter,

zur Verwendung bei der Herstellung von Plug-in-Hybrid-Personenkraftwagen 1

0 % - 31.12.2025
0.7517 ex 8479 89 97 35 Mechanische Einheit zur Sicherstellung der Bewegung der Nockenwelle mit
  • 6 oder 8 Ölkammern,
  • einem Phasengang von mindestens 18 °, jedoch nicht mehr als 62 °,
  • einem Kettenzahnrad aus Stahl und/oder einer Stahllegierung,
  • einem Rotor aus Stahl und/oder einer Stahllegierung und/oder einer Aluminiumlegierung
0 % - 31.12.2023
0.8206 ex 8479 89 97
ex 8501 31 00
38
68
Nockenwellenantrieb zur elektromotorischen Steuerung des Ventilöffnungszeitpunkts in einem System zur kontinuierlich variablen Ventilsteuerung (Continuous Variable Valve Timing, CVVT) eines Pkw-Kolbenverbrennungsmotors, mit:
  • einer Länge von 110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm,
  • einer Breite von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm,
  • einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2026
0.7979 ex 8479 89 97 55 Integrierte, automatisierte schlüsselfertige Maschinenanlage für die Herstellung der Elektrodenwickel (Jelly Rolls) von zylindrischen Lithium-Ionen-Batteriezellen durch Aufspulen, Tab-Zusammensetzung und Heraustrennen von Kathode, Separator und Anode 0.8 % - 31.12.2023
0.6230 ex 8479 89 97 60 Bioreaktor für biopharmazeutische Zellkulturen
  • mit Innenflächen aus austenitischem Edelstahl
  • mit einer Verarbeitungskapazität von bis zu 15.000 Litern
  • auch kombiniert mit einem "Clean-in-process”-System und/oder einem speziellen Kulturgefäß
0 % p/st 31.12.2026
0.7982 ex 8479 89 97 65 Integrierte, automatisierte schlüsselfertige Maschinenanlage für die Montage von Batteriezellen zu zylindrischen Lithium-Ionen-Batterien mit einer Geschwindigkeit von 300 Teilen pro Minute und Produktionslinie 0.8 % - 31.12.2023
0.6573 ex 8479 89 97 70 Maschinen zum präzisen Einsetzen von Linsen in eine Kamerabaugruppe, wobei die Linsen an fünf Achsen ausgerichtet und mit einem Zweikomponenten-Epoxidkleber befestigt werden 0 % p/st 31.12.2024
0.7964 ex 8479 90 70 40 Gehäuse des Rotorteils der mechanischen Einheit, die die Anpassung der Bewegung der Nockenwelle gegenüber der Kurbelwelle sicherstellt:
  • rund,
  • aus Stahllegierung mit Sinterverfahren hergestellt,
  • mit nicht mehr als 8 Ölkammern,
  • mit einer Rockwell-Härte von 55 oder mehr,
  • mit einer Dichte von 6,5 g/cm3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,7 g/cm3
0 % - 31.12.2025
0.7962 ex 8479 90 70 50 Rotorteil der mechanischen Einheit, um die Bewegung der Nockenwelle gegenüber der Kurbelwelle sicherzustellen:
  • mit 4 Blättern, die in Rillen auslaufen,
  • aus einer Stahllegierung im Sinterverfahren hergestellt
0 % - 31.12.2025
0.7375 ex 8481 10 19
ex 8481 10 99
30
20
Elektromagnetisches Druckminderventil mit
  • einem Kolben,
  • mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 325 MPa,
  • einem Kunststoffverbinder mit zwei Stiften aus Silber oder Zinn, oder silberbeschichtet oder zinnbeschichtet oder silber- und zinnbeschichtet
0 % - 31.12.2024
0.7424 ex 8481 10 99 40 Druckminderventile in einem Messinggehäuse mit
  • einer Länge von nicht mehr als 30 mm (± 1 mm)
  • einer Breite von nicht mehr als 18 mm (± 1 mm)

von der zum Einbau in Kraftstofffördermodule von Kraftfahrzeugen verwendeten Ar

0 % - 31.12.2027
0.7968 ex 8481 30 91
ex 8481 30 99
30
50
Mechanisches Rückschlagventil zum Öffnen und Schließen des Kraftstoffzuflusses:
  • mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 250 MPa,
  • mit einer Durchflussrate von 45 cm3/Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 cm3/Minute,
  • mit 4 Einlassöffnungen mit einem Durchmesser von jeweils 1,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,6 mm
  • aus Stahl
0 % - 31.12.2025
0.4668 ex 8481 30 91 91 Rückschlagklappen und -ventile, aus Stahl, mit
  • einem Öffnungsdruck von nicht mehr als 800 kPa
  • einem Außendurchmesser von nicht mehr als 37 mm
0 % p/st 31.12.2024
0.7850 ex 8481 30 99 30 Ventilbaugruppe für Bremskraftverstärker, mit zumindest:
  • drei Schläuchen aus vulkanisiertem Kautschuk,
  • einem Membranventil,
  • zwei Metallklammern,
  • einer Halterung aus Metall,
  • auch mit Verbindungsrohr aus Metall,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 1

0 % - 31.12.2024
0.3363 ex 8481 80 59 10 Luftregelventil, bestehend aus einem Schrittmotor und einem sogenannten Ventilzapfen, für die Leerlauf-Luftsteuerung von Einspritzmotoren 0 % p/st 31.12.2023
0.7155 ex 8481 80 59 20 Druckregelventil zum Einbau in Kompressoren für Klimageräte von Kraftfahrzeugen 1 0 % p/st 31.12.2026
0.7380 ex 8481 80 59 30 Zweiwege-Durchflussregelventil mit Gehäuse, mit:
  • 5 oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 Auslassöffnungen mit einem Durchmesser von 0,05 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5 mm,
  • einer Durchflussrate von 330 cm3/Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 5.000 cm3/Minute,
  • einem Betriebsdruck von 19 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 MPa
0 % - 31.12.2024
0.7377 ex 8481 80 59 40 Durchflussregelventil
  • aus Stahl,
  • mit einer Auslassöffnung mit einem Durchmesser von 0,05 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5 mm,
  • mit einer Einlassöffnung mit einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm,
  • mit einer Beschichtung aus Chromnitrid,
  • mit einer Oberflächenrauheit von Rp 0,4
0 % - 31.12.2027
0.7381 ex 8481 80 59 50 Elektromagnetisches Ventil zur Mengenregelung mit
  • einem Kolben
  • einer Magnetspule mit einem Spulenwiderstand von 1,85 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,2 Ohm
0 % - 31.12.2027
0.7382 ex 8481 80 59 60 Elektromagnetisches Ventil zur Mengenregelung
  • mit einer Magnetspule mit einem Spulenwiderstand von 0,19 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,66 Ohm und mit einer Induktivität von nicht mehr als 1 mH
0 % - 31.12.2027
0.7960 ex 8481 80 59
ex 8481 90 00
70
80
Durchflussregelventil
  • aus Stahl
  • mit einer Auslassöffnung mit einem Durchmesser von 0,05 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5 mm,
  • mit einer Einlassöffnung mit einem Durchmesser von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm
0 % - 31.12.2025
0.5575 ex 8481 80 69 60 Vier-Wege-Umschaltventil für Kältemittel, bestehend aus:
  • einem Vorsteuer-Magnetventil
  • einem Messingventilkörper mit Ventilschieber und Kupferanschlüssen

mit einem Betriebsdruck von bis zu 4,5 MPa

0 % p/st 31.12.2027
0.7519 ex 8481 80 73
ex 8481 80 99
20
70
Von einem externen Elektromagneten gesteuertes Druck- und Stromregelventil
  • aus Stahl und/oder Stahllegierung(en),
  • ohne integrierte Schaltung,
  • mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 1000 kPa,
  • mit einer Durchflussmenge von nicht mehr als 5 l/min.,
  • ohne Elektromagnet
0 % - 31.12.2023


Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
0.7637 ex 8481 80 79
ex 8481 80 99
30
30
Versorgungsventil, geeignet für die Gase R410a und R32, zur Verbindung von Innen- und Außeneinheiten, mit
  • einer Druckbeständigkeit des Ventilkörpers von 6,3 MPa
  • einer Leckrate von weniger als 1,6 g/Jahr
  • einer Verunreinigungsrate von weniger als 1,2 mg/PCS
  • einem Druck bei hermetischem Verschluss des Ventilköpers von 4,2 MPa

zur Verwendung bei der Herstellung von Klimaanlagen 1

0 % - 31.12.2023
0.7518 ex 8481 90 00 40 Ventilanker:
  • zum Öffnen und Schließen des Kraftstoffflusses,
  • bestehend aus einer Welle und einer Schaufel,
  • mit 3 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Löchern in der Schaufel,
  • aus Metall und/oder Metalllegierung(en)
0 % - 31.12.2023
0.6391 ex 8482 10 10
ex 8482 10 90
ex 8482 50 00
10
10
10
Kugel- und Zylinderlager
  • mit einem Außendurchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm,
  • geeignet für eine Wärmebeanspruchung im Betrieb von mehr als 150 °C bei einem Betriebsdruck von nicht mehr als 14 MPa,

zur Herstellung von Maschinen für den Schutz und die Regelung von Kernreaktoren in Kernkraftwerken 1

0 % p/st 31.12.2024
0.7735 ex 8482 10 10 15 Kugellager mit:
  • einem Innendurchmesser von 4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 mm,
  • einem Außendurchmesser von nicht mehr als 26 mm
  • einer Breite von nicht mehr als 8 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren mit einem Drehzahlbereich von 40.000 UpM oder mehr, jedoch nicht mehr als 80.000 UpM 1

0 % - 31.12.2024
0.7707 ex 8482 10 10
ex 8482 10 90
25
40
Zweireihige Kugellager / Kugellagerkartusche:
  • mit einem Innendurchmesser von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 mm,
  • mit einem Außendurchmesser von 17 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 mm,
  • mit einer Breite von 6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 69 mm,
  • hergestellt gemäß ISO-Norm 492 - Klasse 5 oder DIN 620 - P5 oder ANSI-Standard 20 - ABEC 5,
  • mit Keramikkugeln

zur Verwendung in Turbokompressoren (Turboladern) 1

0 % - 31.12.2024
0.8098 ex 8482 50 00 20 Axialrollenlager aus Stahl:
  • Lagerkäfig bestehend aus kaltgewalztem Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von bis zu 0,25 %, der Norm ASTM A109-98 entsprechend,
  • Rollen bestehend aus reibungsarmem Stahl gemäß ASTM 295-94,
  • mit einem Außendurchmesser von 63 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 66 mm,
  • mit einem Innendurchmesser von 44 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 46 mm,
  • mit einem Gewicht von 23 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 g,
  • mit 36 Rollen oder mehr, jedoch nicht mehr als 38 Rollen
0 % p/st 31.12.2025
0.5744 ex 8483 30 32
ex 8483 30 38
30
60
Lagergehäuse von der in Turboladern verwendeten Art
  • hergestellt im Präzisionsgussverfahren aus grauem Gusseisen gemäß DIN EN 1561 oder aus duktilem Gusseisen DIN EN 1560
  • mit Ölkammern
  • ohne Lager
  • mit einem Durchmesser von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm
  • mit einer Höhe von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm
  • auch mit Wasserkammern und Verbindungsstücken
0 % p/st 31.12.2027
0.8303 ex 8483 40 25 20 Schneckengetriebe
  • in einem Gehäuse aus Aluminiumlegierung,
  • mit Kunststoff- oder Stahlschnecke,
  • mit Montagelöchern,
  • mit um 90° umkehrbarer Antriebsrichtung,
  • mit einem Übersetzungsverhältnis von 4:19,
  • ausgestattet mit einer Leitspindel von 333 mm Länge und einer in die Montagevorrichtung eingebauten Führungsmutter, auch mit Leitspindelstütze

für den indirekten Anschluss an den Antriebsmotor für das Führungssystem eines Fahrzeugsitzes 1

0 % - 31.12.2026
0.5202 ex 8483 40 29 50 Zykloidgetriebe mit:
  • einem Nenndrehmoment von 50 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9.000 Nm,
  • einer Übersetzung von 1:50 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1:475,
  • Totgang von höchstens einer Bogenminute,
  • einem Wirkungsgrad von über 80 %

von der in Roboterarmen verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2026
0.5977 ex 8483 40 29 60 Umlaufrädergetriebe der in Hand-Elektrowerkzeugen verwendeten Art, mit:
  • einem Nenndrehmoment von 25 Nm oder mehr, aber nicht mehr als 70 Nm;
  • Standardübersetzungen von 1:12,7 oder mehr, aber nicht mehr als 1:64,3.
0 % p/st 31.12.2023
0.2503 ex 8483 40 51 20 Zahnradschaltgetriebe mit Differentialachsantrieb, zur Verwendung beim Herstellen von selbstfahrenden Sitzrasenmähern der Unterposition 8433 11 51 1 0 % p/st 31.12.2023
0.7920 ex 8483 40 59 30 Hydrostatisches Schaltgetriebe
  • mit Hydropumpe und Differentialachsantrieb
  • auch mit einem Lüfterrad und/oder Riemen- und Seilscheiben

zur Verwendung bei der Herstellung von Rasenmähern der Unterpositionen 8433 11 und 8433 19 oder anderen Mähmaschinen der Unterposition 8433 20 1

0 % p/st 31.12.2024
0.4997 ex 8483 40 90 80 Getriebe mit
  • nicht mehr als drei Gängen
  • einem automatischem Schiebebetriebsystem und
  • einem Leistungsumkehrsystem

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8427 1

0 % p/st 31.12.2025
0.8100 ex 8483 50 80 20 Seilrollenblöcke für Flaschenzüge aus nicht gegossenem Stahl,:
  • hergestellt aus Kohlenstoff-Konstruktionsstahl gemäß der Norm JIS G4051,
  • mit einem Außendurchmesser von 114 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 118 mm,
  • mit einem Innendurchmesser von 33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 mm,
  • mit einer Breite von 29 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 33 mm,
  • mit einem Gewicht von 0,6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,9 kg,
  • mit 6 trapezförmigen Rillen
0 % p/st 31.12.2025
0.8209 ex 8483 90 89 20 Kettenrad für die kontinuierlich variable Ventilsteuerung zur Optimierung des Vorgangs der Zylinderfüllung in einem Verbrennungsmotor mit
  • Gehäuse,
  • Rotor,
  • mindestens 4 Schrauben,
  • Feder,
  • einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 95 mm,
  • einer Dicke von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2026
0.7156 ex 8484 20 00 10 Wellendichtring zum Einbau in Rotationskompressoren, zur Verwendung bei der Herstellung von Klimageräten für Kraftfahrzeuge 1 0 % p/st 31.12.2026
0.7604 ex 8484 20 00 20 Gleitringdichtungsvorrichtung aus zwei beweglichen Ringen (einem keramischen Gegenring mit einer Wärmeleitfähigkeit von weniger als 80 W/mK und einem Gleitring aus Kohlenstoff), einer Feder und einem Dichtmittel aus Nitril auf der äußeren Seite 0 % - 31.12.2023
0.6854 ex 8501 10 10 20 Synchronmotor für Geschirrspülmaschinen mit Wasserfluss-Steuerungsmechanismus mit
  • einer Länge ohne Achse von 24 mm (± 0,3)
  • einem Durchmesser von 49,3 mm (± 0,3)
  • einer Nennspannung von 220 V Wechselstrom oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V Wechselstrom
  • einer Nennfrequenz von 50 Hz oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 Hz
  • einer Eingangsleistung von nicht mehr als 4 W
  • einer Drehzahl von 4 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8 U/min
  • einem Ausgangsdrehmoment von nicht weniger als 10 kgf/cm
0 % - 31.12.2027
0.7601 ex 8501 10 10 30 Motoren für Luftpumpen mit
  • einer Betriebsspannung von 9 VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 VDC,
  • einem Betriebstemperaturbereich von -40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 °C,
  • einer Leistung von nicht mehr als 18 W,

zur Verwendung bei der Herstellung pneumatischer Stütz- und Ventilationssysteme für Kraftfahrzeugsitze 1

0 % - 31.12.2023
0.7857 ex 8501 10 10 40 Synchron-Hybridschrittmotor mit:
  • einer Leistung von nicht mehr als 18 W,
  • zwei Phasen,
  • einer Nennstromstärke von nicht mehr als 2,5 a / Phase,
  • einer Nennspannung von nicht mehr als 20 V,
  • auch mit Gewindeschaft,

zur Verwendung bei der Herstellung von 3D-Druckern 1

0 % - 31.12.2024
0.8390 ex 8501 10 10
ex 8501 10 99
50
30
Linearantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen:
  • bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit integriertem Getriebe und Leitspindel,
  • auch mit Bürste,
  • auch mit elektronischer Steuereinheit,
  • auch mit Hall-Effekt-Sensor,
  • mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 20 W und
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze 1

0 % - 31.12.2027
0.8389 ex 8501 10 10
ex 8501 10 99
60
40
Drehantrieb für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen:
  • bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit integriertem Getriebe,
  • auch mit Bürste,
  • auch mit elektronischer Steuereinheit,
  • auch mit Hall-Effekt-Sensor,
  • mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W und
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze 1

0 % - 31.12.2027
0.8394 ex 8501 10 99 20 Schneckengetriebemotor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen:
  • bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor mit einem Schneckengetriebe,
  • auch mit Bürste,
  • auch mit elektronischer Steuereinheit,
  • auch mit Hall-Effekt-Sensor,
  • mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W und
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze 1

0 % - 31.12.2027
0.8396 ex 8501 10 99 50 Elektrischer (Gleichstrom-)Motor zum Antrieb einer Höhenverstellung mit
  • einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 35 W,
  • einem integrierten Rahmen mit einer Länge von 156 mm, einer Höhe von 59 mm, einer Dicke von 36 mm und einem Gewicht von 500 g,
  • einem Stillstandsdrehmoment von 45 Nm und einem Enddrehmoment von 200 Nm,
  • einer maximalen Stromstärke von 15 A,
  • einer Leerlaufdrehzahl von 7 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 U/min,
  • einer Drehzahl von 4.000 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 5.600 U/min,
  • einem maximalen Geräuschpegel von 42 dB(A),
  • einem maximalen Winkelspiel von bis zu 3 Grad und
  • einem Ritzelmodul mit 8 Zähnen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze 1

0 % - 31.12.2027
0.7197 ex 8501 10 99 56 Gleichstrommotor
  • mit einer Drehzahl von nicht mehr als 7.000 U/min (ohne Last),
  • mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V),
  • mit einer Höchstleistung von 13,78 W (bei 3,09 A),
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von 40 °C bis 160 °C,
  • mit einem Getriebeanschluss,
0 % - 31.12.2026
  • mit einer mechanischen Schnittstelle,
  • mit zwei elektrischen Anschlüssen,
  • mit einem maximalen Drehmoment von 100 Nm
0.7198 ex 8501 10 99 58 Gleichstrommotor
  • mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6.500 U/min (ohne Last),
  • mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V),
  • mit einer Höchstleistung unter 20 W,
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C,
  • mit einem Schneckengetriebe,
  • mit einer mechanischen Schnittstelle,
  • mit zwei elektrischen Anschlüssen,
  • mit einem maximalen Drehmoment von 75 Nm
0 % - 31.12.2026
0.5846 ex 8501 10 99 60 Gleichstrommotor
  • mit einer Drehzahl von 3.500 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 5.000 U/min in beladenem Zustand und nicht mehr als 6.500 U/min in unbeladenem Zustand
  • mit einer Versorgungsspannung von 100 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V

zur Verwendung bei der Herstellung von elektrischen Fritteusen 1

0 % - 31.12.2027
0.6858 ex 8501 10 99 64 Gleichstrommotor zur Steuerung der Winkelposition der Klappe zur Anpassung des Gasstroms in der Drosselklappe und dem AGR-Ventil
  • mit Schutzart-Standard IP69,
  • mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6.500 U/min in unbelastetem Zustand,
  • mit einer Nennspannung von 12,0 V (± 0,1),
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von - 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 165 °C,
  • auch mit einem Anschlussritzel,
  • auch mit einem Motorsteckkontakt,
  • auch mit Flansch,
  • mit einem Durchmesser von nicht mehr als 40 mm (ohne Flansch),
  • mit einer Gesamthöhe von nicht mehr als 90 mm (von der Basis bis zum Ritzel)
0 % - 31.12.2026
0.6880 ex 8501 10 99 65 Elektrischer Aktuator von Turboladern mit
  • einem Gleichstrommotor,
  • einem integrierten Getriebe,
  • einer (Zug-)Kraft von 200 N oder mehr bei einer erhöhten Umgebungstemperatur von zumindest140 °C,
  • einer (Zug-)Kraft von 250 N oder mehr in jeder Position des Kolbens,
  • einem nutzbaren Kolbenhub von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,
  • auch mit einer Schnittstelle für das fahrzeugseitige Diagnosesystem
0 % - 31.12.2025
0.6115 ex 8501 10 99 70 Gleichstromschrittmotor mit
  • Zwei-Phasen-Wicklung,
  • einer Nennspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0 V,
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von - 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 105 °C,
  • auch mit Anschlussritzel,
  • auch mit Motorsteckkontakt
0 % - 31.12.2023
0.6627

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8501 10 99 75 Permanenterregter Gleichstrommotor
  • mit einer Mehrphasenwicklung,
  • mit einem Außendurchmesser von 24 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 38 mm,
  • mit einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 12.000 U/min,
  • mit einer Versorgungsspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 V,
  • auch mit Riemenscheibe,
  • auch mit Zahnrad
0 % - 31.12.2025
0.2838

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8501 10 99 79 Gleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, auch mit Schnecke oder Ritzel, für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens - 20 °C bis + 70 °C 0 % - 31.12.2023
0.4555 ex 8501 10 99 80 Gleichstromschrittmotor mit
  • einem Schrittwinkel von 7,5Grad (±0,5°),
  • einem Kippmoment bei 25°C von 25mNm oder mehr,
  • einer Ansteuerfrequenz von 1.500 pps oder mehr,
  • Zwei-Phasen-Wicklung und
  • einer Nennspannung von 10,5V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0V
0 % - 31.12.2023
0.7250 ex 8501 20 00 40 Allstrom-(Universal-)motor mit:
  • einer Nennleistung von 50 W, jedoch nicht mehr als 1,2 kW,
  • einer Versorgungsspannung von 230 V,
  • auch mit Motorbremse,
  • auch zusammengebaut mit einem in einem Gehäuse befindlichen Untersetzungsgetriebe mit Abtriebswelle,
  • auch mit einer über Kabel verbundenen Motorsteuerung/einem Motorschalter,, und
  • auch mit Ventilator

zur Verwendung als elektrischer Antrieb für die Messer von Rasenmähern oder für Haushaltsgeräte 1

0 % - 31.12.2024
0.8345 ex 8501 20 00 50 Allstrom-(Universal-)motor, rotierend:
  • mit einer Nennversorgungsspannung von 230 V,
  • mit einer Leistung von mehr als 37,5 W, jedoch nicht mehr als 2.000 W,
  • mit einem Statorquerschnitt von 93 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 103 mm, und einer Dicke von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm und
  • auch mit Schneckengetriebe, Zahnrädern oder Getriebe,

zur Erzeugung eines Drehmoments an einer Übertragungswelle für kleine Haushaltsgeräte 1

0 % - 31.12.2027
0.8349 ex 8501 20 00 60 Allstrom-(Universal-)motor, rotierend:
  • mit einer Nennversorgungsspannung von 230 V,
  • mit einer Leistung von mehr als 37,5 W, jedoch nicht mehr als 1.200 W,
  • mit einem Statorquerschnitt von 65 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 mm, und einer Dicke von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm und
  • auch mit Schneckengetriebe, Zahnrädern oder Getriebe,

zur Erzeugung eines Drehmoments an einer Übertragungswelle für kleine Haushaltsgeräte 1

0 % 1 - 31.12.2027
0.8367 ex 8501 20 00 70 Allstrom-(Universal-)motor, rotierend:
  • mit einer Nennversorgungsspannung von 230 V,
  • mit einer Leistung von mehr als 37,5 W, jedoch nicht mehr als 700 W,
  • mit einem Statorquerschnitt von 49 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 59 mm, und einer Dicke von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm und
  • auch mit Schneckengetriebe, Zahnrädern oder Getriebe,

zur Erzeugung eines Drehmoments an einer Übertragungswelle für kleine Haushaltsgeräte 1

0 % - 31.12.2027
0.5954 ex 8501 31 00 45 Bürstenloser Gleichstrommotor, mit
  • einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm,
  • einer Drehzahl von nicht mehr als 3.680 Umdrehungen pro Minute,
  • einer Leistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 740 W bei 2.300 Umdrehungen pro Minute bei 80°C,
  • einer Versorgungsspannung von 12 V,
  • einem Drehmoment von nicht mehr als 5,67 Nm,
  • einem Rotationspositionssensor,
  • einem elektronischen Sternpunktrelais
  • zur Verwendung mit einem elektronischen Servolenkungssteuerungsmodul
0 % - 31.12.2023
0.8395 ex 8501 31 00 47 Motor für die elektrische Sitzverstellung in Kraftfahrzeugen:
  • mit einem Wellenausgang auf beiden Motorseiten,
  • bestehend aus einem permanenterregten Gleichstrommotor,
  • auch mit Bürste,
  • auch mit elektronischer Steuereinheit,
  • auch mit Hall-Effekt-Sensor,
  • mit einer Nennspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • mit einer mechanischen Ausgangsnennleistung von höchstens 120 W und
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von -40 °C bis 160 °C,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen für Fahrzeugsitze 1

0 % - 31.12.2027
0.5577 ex 8501 31 00 50 Bürstenlose Gleichstrommotoren, mit:
  • einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • einer Leistung bei 20 °C von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W,
  • einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm,
  • einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.100 U/min,
  • auch mit einer Riemenscheibe,
  • auch mit einem elektronischen Leistungssteuerungssensor-/regler
0 % - 31.12.2027
0.5978 ex 8501 31 00
ex 8501 32 00
55
40
Gleichstrommotor mit oder ohne Kommutator mit:
  • einem Außendurchmesser von 24,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm,
  • einer Drehzahl von 3.300 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 26.200 U/min,
  • einer Nennversorgungsspannung von 3,6 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V,
  • einer Ausgangsleistung von 37,5 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.400 W,
  • einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 20,1 A,
  • einem maximalen Wirkungsgrad von 50 % oder mehr

zum Antrieb elektrischer Handwerkzeuge oder Rasenmäher

0 % - 31.12.2023
0.4731 ex 8501 31 00 58 Permanenterregter Gleichstrommotor mit
  • einem Außendurchmesser einschließlich Montageflansch von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 mm,
  • einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 15.000 U/min,
  • einer Leistung von 45 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 W und
  • einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 V,
  • auch mit Mehrphasenwicklung,
  • auch mit Kurbelscheibe,
  • auch mit Kurbelgehäuse,
  • auch mit Lüfterrad,
  • auch mit Abdeckung,
  • auch mit Zentralrad/Sonnenrad,
0 % - 31.12.2024
  • auch mit Drehzahl- und Drehrichtungsgeber,
  • auch mit Drehzahl- und Drehrichtungssensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt),
  • auch mit Montageflansch
0.6809 ex 8501 31 00
ex 8501 32 00
63
65
Für den Einsatz in Kraftfahrzeuge oder Maschinen und Geräte der Positionen 8432 und 8433 geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit
  • einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 4.100 U/min,
  • einer Leistung von mindestens 400 W, jedoch nicht mehr als 1,3 kW (bei 12 V), oder mit einer Leistung von mindestens 750 W, jedoch nicht mehr als 1,55 kW (bei 36 V),
  • einem Flanschdurchmesser von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
0 % - 31.12.2025
  • einer maximalen Länge von nicht mehr als 335 mm, gemessen vom Anfang der Welle bis zu deren äußerem Ende,
  • einer Gehäuselänge von nicht mehr als 265 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende,
  • einem aus höchstens zwei Teilen (Grundgehäuse einschließlich elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens zwei, jedoch maximal 11 Bohrungen) bestehenden Stahlblech- oder Aluminiumdruckgussgehäuse, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett),
  • einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6 oder 12/8-topologie und
  • Oberflächenmagneten,
  • auch mit elektronischem Steuergerät zur elektromechanischen Servolenkung,
  • auch mit Riemenscheibe,
  • auch mit Rotorpositionssensor
0.4855 ex 8501 33 00
ex 8501 40 80
ex 8501 53 50
30
50
10
Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW
  • mit einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe,
  • auch mit einer Leistungselektronik
0 % - 31.12.2026
0.8188 ex 8501 40 20 35 Einphasen-Wechselstrommotor mit
  • einer Nennleistung von 120 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 W,
  • einer Eingangsleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 W,
  • einem Außendurchmesser ohne Halteklammer und Riemenscheibe von 145 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 mm,
  • einer Drehzahl von 2.680 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.000 U/min,
  • einem Gewicht von 4,2 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,6 kg,
  • Riemenscheiben, einer Spindel und einem Tachometer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten 1

0 % - 31.12.2026
0.8189 ex 8501 40 20 45 Einphasen-Wechselstrommotor mit
  • einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W,
  • einer Eingangsleistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W,
  • einem Außendurchmesser ohne Halterung und Verbindungsstück von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,
  • einer Drehzahl von 15.000 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 20.000 U/min,
  • einem Gewicht von 4,2 kg oder mehr,
  • Riemenscheibe und Tachometer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten 1

0 % - 31.12.2026
0.8191 ex 8501 40 20 50 Einphasen-Wechselstrommotor mit
  • einer Nennleistung von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 370 W,
  • einer Eingangsleistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W,
  • einem Außendurchmesser ohne Halterung und Verbindungsstück von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,
  • einer Drehzahl von 15.000 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 19.000 U/min,
  • einem Gewicht von 4,8 kg oder mehr,
  • Riemenscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten 1

0 % - 31.12.2026
0.8192 ex 8501 40 20 55 Einphasen-Wechselstrommotor mit
  • einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W,
  • einer Eingangsleistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W,
  • einem Außendurchmesser ohne Halterung und Verbindungsstück von 160 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm,
  • einer Drehzahl von 15.000 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 19.000 U/min,
  • einem Gewicht von nicht mehr als 4,4 kg,
  • Riemenscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten 1

0 % - 31.12.2026
0.8193 ex 8501 40 20 60 Einphasen-Wechselstrommotor mit
  • einer Nennleistung von 275 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 W,
  • einer Ausgangsleistung von 550 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 W,
  • einer Eingangsleistung von 800 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.000 W,
  • einem Außendurchmesser von mehr als 150 mm, jedoch nicht mehr als 170 mm, ohne Halterung,
  • einer Drehzahl von mehr als 16.000 U/min, jedoch nicht mehr als 18.000 U/min,
  • einem Gewicht von 3,4 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,7 kg,
  • Riemenscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten 1

0 % - 31.12.2026
0.5329 ex 8501 51 00
ex 8501 52 20
30
50
Synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6.000 rpm mit:
  • einer Leistung von 340 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,4 kW,
  • Flanschabmessungen von nicht mehr als 180 mm × 180 mm und
  • einer Länge von maximal 271 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende des Drehmelders
0 % - 31.12.2026
0.8190 ex 8501 51 00 40 Dreiphasen-Wechselstrommotor mit
  • einer Nennleistung von 280 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 320 W,
  • einer Ausgangsleistung von 480 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 540 W,
  • einer Eingangsleistung von 800 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 W,
  • einem Außendurchmesser von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 170 mm,
  • einer Drehzahl von 15.000 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 20.000 U/min,
  • einem Gewicht von 6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,4 kg,
  • Riemenscheibe und Tachometer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten 1

0 % - 31.12.2026
0.8404 ex 8501 51 00 50 Bürstenloser Wechselstrom-Synchronmotor, dreiphasig, mit Permanentmagneten, mit:
  • einer Leistung von 500 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 W,
  • einem Außendurchmesser von 129,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180,3 mm,
  • einer Nenndrehzahl von 16.000 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 17.000 U/min,
  • einem Gewicht von 2,5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,1 kg und
  • mit einer Riemenscheibe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten 1

0 % - 31.12.2027
0.6511 ex 8501 53 50 20 Wechselstrom-Fahrmotor vom Typ Permanentmagnet-Synchronmotor mit eingebetteten Magneten (IPMSM) mit
  • einem Drehmoment von 200 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 Nm,
  • einer Leistung von 50 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kW,
  • einer Drehzahl von nicht mehr als 15.000 U/min,

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen 1

0 % - 31.12.2024
0.8129 ex 8501 53 50 30 Permanentmagnet-Synchronfahrmotor mit:
  • einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW,
  • einem flüssigkeitsgekühlten System,
  • einer Gesamtlänge von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm,
  • einer Gesamtbreite von 600 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm,
  • einer Gesamthöhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm,
  • einem Gewicht von nicht mehr als 350 kg,
  • drei Aufhängepunkten
0 % - 31.12.2025
0.8285 ex 8501 53 50 40 Permanentmagnet-Wechselstrom-Fahrmotor mit
  • einer Dauerleistung von 110 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 kW,
  • einem Flüssig-Kühlsystem,
  • einer Gesamtlänge von 460 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 590 mm,
  • einer Gesamtbreite von 450 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 580 mm,
  • einer Gesamthöhe von 490 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 590 mm,
  • einem Gewicht von nicht mehr als 310 kg,
  • vier Befestigungspunkten
0 % - 31.12.2026
0.8458

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8501 53 50 50 Asynchronfahrmotor:
  • mit einer Dauerleistung von 140 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 kW,
  • mit einem Flüssig-Kühlsystem,
  • mit einer Gesamtlänge von 580 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 730 mm,
  • mit einer Gesamtbreite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 670 mm,
  • mit einer Gesamthöhe von 510 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 mm,
  • mit einem Gewicht von nicht mehr als 390 kg,
  • auch mit Untersetzungsgetriebe,
  • auch mit Startergenerator,
  • mit zwei Befestigungspunkten,

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektroantrieben für Hybridbusse 1

0 % - 31.12.2027
0.8130 ex 8501 62 00 40 Dreiphasen-Wechselstromgenerator mit:
  • einer Dauerleistung von 147 kVa oder mehr, jedoch nicht mehr als 222 kVA,
  • einem Dauerdrehmoment von 650 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 Nm,
  • einer maximalen Arbeitsdrehzahl von 2.700 Umdrehungen pro Minute (U/min),
  • einem flüssigkeitsgekühlten System,
  • einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einer Breite von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm,
  • einer Höhe von 550 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm,
  • einem Gewicht von nicht mehr als 150 kg
0 % - 31.12.2025
0.2837 ex 8503 00 91
ex 8503 00 99
31
32
Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager montiert 0 % p/st 31.12.2023
0.2836 ex 8503 00 99 31 Kollektor für Elektromotoren, gestanzt, mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 16 mm 0 % p/st 31.12.2023
0.4599 ex 8503 00 99 33 Stator für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm 0 % p/st 31.12.2026
0.4601 ex 8503 00 99 34 Rotor für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm 0 % p/st 31.12.2024
0.7496 ex 8503 00 99 37 Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit und Kunststoff und einer Welle aus Metall mit
  • einem Durchmesser des Rotorkörpers von 17 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 mm,
  • einer Länge des Rotorkörpers von 12 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 mm,
  • einer Länge der Welle von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 mm
0 % - 31.12.2023
0.6161 ex 8503 00 99 55 Stator für bürstenlosen Motor mit
  • einem Innendurchmesser von 206,6 mm (± 0,5 mm),
  • einem Außendurchmesser von 265,0 mm (± 0,2 mm),, und
  • einer Breite von 37,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 47,8 mm,

von der bei der Herstellung von Waschmaschinen, Wasch- und Trockenmaschinen oder mit Trommeln mit Direktantrieb ausgestatteten Trocknern verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2025
0.6379 ex 8503 00 99 60 Motorabdeckung aus verzinktem Stahl mit einer Dicke von nicht mehr als 2,5 mm (± 0,25 mm) für ein elektronisches riemengetriebenes Lenksystem 0 % p/st 31.12.2024
0.7760 ex 8503 00 99 65 Rotorkörper aus gestapeltem Elektroblech mit
  • einem Außendurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm und
  • einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 mm
0 % - 31.12.2024
0.7761 ex 8503 00 99 75 Statorkörper aus gestapeltem Elektroblech mit
  • einem Innendurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,
  • einem Außendurchmesser von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 mm, und
  • einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 mm,
  • auch in einem Gehäuse
0 % - 31.12.2024
0.7758 ex 8503 00 99 80 Motorgehäuse aus Stahl mit
  • einem Innendurchmesser von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 mm,
  • einem Außendurchmesser von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70 mm und
  • einer Länge von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm
0 % - 31.12.2024
0.7549 ex 8504 31 80 15 Elektrischer Transformator mit
  • einer Leistung von 192 W oder 216 W
  • Abmessungen von nicht mehr als 27,1 x 26,6 x 18 mm
  • einem Betriebstemperaturbereich von 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als +125 °C
  • drei oder vier induktiv gekoppelten Kupferdrahtwicklungen und
  • 9 Anschlussstiften an der Unterseite
0 % - 31.12.2023
0.7548 ex 8504 31 80 25 Elektrischer Transformator mit
  • einer Leistung von 432 W
  • Abmessungen von nicht mehr als 24 mm x 21 mm x19 mm
  • einem Betriebstemperaturbereich von 20 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als +85 °C
  • zwei Wicklungen und
  • 5 Anschlussstiften an der Unterseite
0 % - 31.12.2023
0.4450 ex 8504 31 80 30 Schalttransformatoren mit einer Leistung von nicht mehr als 1 kVa zur Verwendung bei der Herstellung von Stromrichtern 1 0 % - 31.12.2023
0.7547 ex 8504 31 80 35 Elektrischer Transformator mit
  • einer Leistung von 433 W
  • Abmessungen von nicht mehr als 37,3 x 38,2 x 28,5 mm
  • einem Betriebstemperaturbereich von 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als +125 °C
  • vier induktiv gekoppelten Kupferdrahtwicklungen und
  • 13 Anschlussstiften an der Unterseite
0 % - 31.12.2023
0.7551 ex 8504 31 80 45 Elektrischer Transformator mit
  • einer Leistung von 0,2 W
  • Abmessungen von nicht mehr als 15 x 15,5 x 14 mm
  • einem Betriebstemperaturbereich von - 10 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als +125 °C
  • zwei induktiv gekoppelten Kupferdrahtwicklungen
  • 5 Anschlussstiften an der Unterseite und
  • einer Kupferabschirmung
0 % - 31.12.2023
0.7000 ex 8504 31 80 50 Transformatoren zur Verwendung bei der Herstellung elektronischer Betriebsgeräte, Steuergeräte und LED-Lichtquellen für die Leuchtenindustrie 1 0 % - 31.12.2026
0.7764 ex 8504 31 80 55 Elektrischer Transformator mit:
  • einer Leistung von 0,22 kVa oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,24 kVA,
  • einem Betriebstemperaturbereich von +10° C oder mehr, jedoch nicht mehr als +125° C,
  • vier oder fünf induktiv gekoppelten Kupferdrahtwicklungen,
  • 11 oder 12 Anschlussstiften an der Unterseite, und
  • Abmessungen von nicht mehr als 32 mm x 37,8 mm x 25,8 mm
0 % - 31.12.2024
0.7029 ex 8505 11 10 47 Waren in Form von Dreiecken, Quadraten, Rechtecken oder Trapezen, auch gebogen, mit abgerundeten Ecken oder schiefwinklig, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, und Neodym, Eisen und Bor enthalten, mit den folgenden Abmessungen:
  • einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm,
  • einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm,
  • einer Höhe von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm
0 % - 31.12.2026
0.5584 ex 8505 11 10 50 Speziell geformte Stangen, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, und die Neodym, Eisen und Bor enthalten, mit
  • einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm,
  • einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm,

von der zur Herstellung von elektrischen Servomotoren für die industrielle Automatisierung verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2027
0.7567 ex 8505 11 10 53 Zylindrische Dauermagnete aus einer Neodymlegierung mit Kerbe und Gewindebohrung auf einer Seite, mit
  • einer Länge von 97,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 225 mm,
  • einem Durchmesser von 19 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm
0 % - 31.12.2023
0.5585 ex 8505 11 10 63 Ringe, Rohre, Hülsen oder Manschetten aus einer Legierung von Neodym, Eisen und Bor, mit
  • einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm
  • einer Höhe von nicht mehr als 45 mm

die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden

0 % p/st 31.12.2027
0.3740 ex 8505 11 10 65 Dauermagnete aus einer Legierung von Neodym, Eisen und Bor, entweder in Form eines Rechtecks, auch abgerundet, mit einem rechteckigen oder trapezförmigen Teil mit
  • einer Länge von nicht mehr als 140 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 90 mm und
  • einer Dicke von nicht mehr als 55 mm,

oder in Form eines gekrümmten Rechtecks (Kacheltyp) mit

  • einer Länge von nicht mehr als 75 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 40 mm,
  • einer Dicke von nicht mehr als 7 mm und
  • einem Krümmungsradius von mehr als 86 mm, jedoch nicht mehr als 241 mm,

oder in Form einer Scheibe mit einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, auch in der Mitte gelocht

0 % p/st 31.12.2023
0.7788 ex 8505 11 10 68 Blöcke aus Neodym, Eisen und Bor oder einer Samarium-Kobalt-Legierung, auch mit einer Beschichtung aus Zink, die dazu bestimmt sind, nach einer Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden, mit:
  • einer Länge von 13,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als bis 45,2 mm,
  • einer Breite von 7,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,2 mm,
  • einer Höhe von 1,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,7 mm
0 % - 31.12.2024
0.5948 ex 8505 11 10 70 Scheibe bestehend aus einer Legierung von Neodym, Eisen und Bor, beschichtet mit Nickel oder Zink, die dazu bestimmt ist, nach Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden,
  • auch in der Mitte gelocht,
  • mit einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm,

der in Fahrzeuglautsprechern verwendeten Art

0 % - 31.12.2023
0.6857 ex 8505 11 10
ex 8505 11 90
ex 8505 19 90
73
73
35
Gegenstände in Form von Flachstäben, gewölbten Stäben oder Viertelmanschetten, aus Ferrit, Kobalt, Samarium oder anderen Seltenerdmetallen oder deren Legierungen, auch mit Polymeren umgossen, und dazu bestimmt, nach einer Magnetisierung zu Dauermagneten zu werden, mit:
  • einer Länge von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm,
  • einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,
  • einer Dicke von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm
0 % p/st 31.12.2024
0.6347 ex 8505 11 10
ex 8505 11 90
75
75
Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden,
  • mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor,
  • mit einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm,
  • mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1 mm,

von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2024
0.7789

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8505 19 10 20 Dauermagnete aus agglomeriertem Ferrit, in Form von Bogensegmenten mit:
  • einer Länge von 16,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110,2 mm,
  • mit einer Breite von 14,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 75,2 mm,
  • einer Dicke von 4,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,2 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Rotoren für Elektromotoren 1

0 % - 31.12.2024
0.5937 ex 8505 19 90 30 Waren aus agglomeriertem Ferrit in Form von Scheiben mit einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm, in der Mitte gelocht, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT 0 % - 31.12.2023
0.7299 ex 8505 19 90 50 Ware aus agglomeriertem Ferrit in Form eines rechteckigen Prismas, die dazu bestimmt ist, nach Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden,
  • auch mit abgeschrägten Kanten,
  • mit einer Länge von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32 mm (± 0,15 mm),
  • mit einer Breite von 8,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9,5 mm ( +0,05 mm/-0,09 mm),
  • mit einer Dicke von 5,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,8 mm ( +0/-0,2 mm), und
  • mit einem Gewicht von 6,1 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 g
0 % p/st 31.12.2027
0.7511 ex 8505 19 90 60 Ware aus agglomeriertem Ferrit in Form einer Halb- oder Viertelmanschette, oder mit abgerundeten Ecken, die dazu bestimmt ist, nach Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, mit
  • einer Länge von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm (± 1 mm),
  • einer Breite von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm (± 1 mm),
  • einer Dicke von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 mm (± 0,15 mm)
0 % - 31.12.2023
0.4029 ex 8505 20 00 30 Elektromagnetische Kupplung, zur Verwendung beim Herstellen von Kompressoren von Kraftfahrzeugklimaanlagen 1 0 % p/st 31.12.2023
0.8095 ex 8505 90 90 20 Elektromagnetische Kupplungsspule in einem zylindrischen Metallgehäuse:
  • Metallgehäuse bestehend aus warmgewalztem Stahl, der der Norm JIS G 3131 - SPHE entspricht,
  • Spule bestehend aus Kupferdraht,
  • mit einem Gewicht von 0,4 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7 kg,
  • mit einer Breite von 22 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,
  • mit einer Platte zur Verstärkung der Spule ("coil backplate") mit einem Innendurchmesser von 44 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 46 mm,
  • mit einem Außendurchmesser von 88 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 96 mm,
  • ohne Kolben,
  • mit einem Anschluss
0 % p/st 31.12.2025
0.6855 ex 8506 50 10 10 Zylindrische Lithium-Primärzellen mit
  • einem Durchmesser von 14 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 mm,
  • einer Länge von 2,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 51 mm,
  • einer Spannung von 1,5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,6 V,
  • einer Kapazität von 0,15 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,00 Ah

zur Verwendung bei der Herstellung von telemetrischen und medizinischen Vorrichtungen, elektronischen Messgeräten oder Fernbedienungen 1

0 % - 31.12.2023
0.2490 ex 8506 50 90 10 Lithium-Iod-Batterie mit den Abmessungen von nicht mehr als 9 mm × 23 mm × 45 mm und einer Spannung von nicht mehr als 2,8 V 0 % - 31.12.2023
0.2488 ex 8506 50 90 30 Lithium-Iod- oder Lithium-Silber-Vanadiumoxid-Batterie mit den Abmessungen von nicht mehr als 28 mm × 45 mm × 15 mm und einer Kapazität von nicht weniger als 1,05 Ah 0 % - 31.12.2023
0.5180 ex 8506 90 00 10 Kathode, in Rollen, für Zink-Luft-Knopfzellen (Hörgerätebatterien) 1 0 % - 31.12.2023
0.6685 ex 8507 60 00 15 Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit
  • einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah,
  • einer Nennspannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V,
  • einer Leistung von 300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 648 Wh,

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern 1

1.3 % - 31.12.2023
0.7663 ex 8507 60 00 18 Lithium-Ionen-Polymer-Akkumulator mit Batteriemanagementsystem und CAN-Bus-Schnittstelle mit:
  • einer Länge von nicht mehr als 1.600 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 448 mm,
  • einer Höhe von nicht mehr als 395 mm,
  • einer Nennspannung von 280 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V,
  • einer Nennkapazität von 9,7 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,35 Ah,
  • einer Ladespannung von 110 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 230 V, und
  • mit 6 Modulen mit 90 Zellen oder mehr, jedoch nicht mehr als 96 Zellen in einem Stahlgehäuse,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8703, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden können 1

1.3 % - 31.12.2023
0.8368 ex 8507 60 00 29 Lithium-Ionen-Akkumulatorpack in einem spezifischen Gehäuse, geeignet für den Betrieb in digitalen Fotoapparaten, mit:
  • einer Länge von 70 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,
  • einer Breite von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm,
  • einer Höhe von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm,
  • einem Gewicht von 0,040 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,085 kg und
  • einer Kapazität von nicht mehr als 1.860 mAh
1.3 % - 31.12.2023
0.2907 ex 8507 60 00 30 Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer Nennkapazität von 1.200 mAh oder mehr, zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien 1 1.3 % - 31.12.2027
0.6703

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8507 60 00 33 Lithium-Ionen-Akkumulator mit
  • einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.310 mm,
  • einer Breite von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.000 mm,
  • einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.500 mm,
  • einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 kg,
  • einer Nennkapazität von nicht weniger als 58 Ah und nicht mehr als 500 Ah,
  • einer Ausgangsnennspannung von 230 V Wechselstrom (Leitung zum Neutralleiter) oder einer Nennspannung von 50 V (± 10 %)
1,3 % - 31.12.2023
0.6702 ex 8507 60 00 37 Lithium-Ionen-Akkumulator mit
  • einer Länge von 1.200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.000 mm,
  • einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.300 mm,
  • einer Höhe von 2.000 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.800 mm,
  • einem Gewicht von 1.800 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.000 kg,
  • einer Nennkapazität von 2.800 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 7.200 Ah
1.3 % - 31.12.2023
0.8115 ex 8507 60 00 48 Integriertes Batteriesystem in einem Metallgehäuse mit Halterungen, bestehend aus
  • einem Lithium-Ionen-Akkumulator mit einer Spannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50,4 V, und einer Nennleistung von 0,6 kWh,
  • einem Batteriemanagementsystem,
  • einem Leistungsrelais,
  • einem Kühlsystem,
  • vier Anschlüssen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Mild-Hybrid-Kraftfahrzeugen (Mild Hybrid Electric Vehicles - mHEV) 1

1.3 % - 31.12.2023
0.5548 ex 8507 60 00 50 Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit:
  • einer Länge von 298 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm,
  • einer Breite von 33,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 209 mm,
  • einer Höhe von 75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 228 mm,
  • einem Gewicht von 3,6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 kg und
  • einer Leistungvon 458 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.900 Wh
1.3 % - 31.12.2023
0.7641 ex 8507 60 00 58 Prismatischer elektrischer Lithium-Ionen-Akkumulator mit:
  • einer Breite von 120,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 305,0 mm,
  • einer Dicke von 12,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 67,0 mm,
  • einer Höhe von 72,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 126,0 mm,
  • einer Nennspannung von 3,6 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,75 V, und
  • einer Nennkapazität von 6,9 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 265 Ah,

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Elektrofahrzeugbatterien 1

1.3 % - 31.12.2023
0.5342 ex 8507 60 00 65 Zylindrische Lithium-Ionen-Zelle mit
  • einem Nenndurchmesser von 9,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,5 mm,
  • einer Nennspannung von 3,0 V Gleichstromspannung oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,0 V Gleichstromspannung, und
  • einer Nennkapazität von 200 mAh oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.200 mAh
1.3 % - 31.12.2023
0.7888 ex 8507 60 00 68 Lithium-Ionen-Akkumulator in einem Metallgehäuse, mit
  • einer Länge von 65 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 225 mm,
  • einer Breite von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 mm,
  • einer Höhe von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 285 mm,
  • einer Nennspannung von 2,1 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,8 V,
  • einer Nennkapazität von 2,5 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 325 Ah
1.3 % - 31.12.2023
0.8259 ex 8507 60 00 73 Elektrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren aus 3 Modulen mit insgesamt 102 Zellen mit
  • einer Nennkapazität von 51 Ah pro Zelle,
  • einer Nennspannung von 285 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 426 V,
  • einem Gewicht von 33 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 kg pro Modul,
  • mit einer Länge von 1.400 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.600 mm
  • einer Höhe von 340 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 395 mm
  • einer Breite von 220 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 420 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen der Unterpositionen 8703 60 und 8703 80 1

1.3 % - 31.12.2023
0.6753 ex 8507 60 00 77 Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit:
  • einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.820 mm,
  • einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.660 mm,
  • einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm,
  • einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg,
  • einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh,
  • einer Nennspannung von 400 V
1.3 % - 31.12.2023
0.8275 ex 8507 60 00 83 Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit:
  • einer Länge von 570 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 610 mm,
  • einer Breite von 210 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 mm,
  • einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,
  • einem Gewicht von 28 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 kg und
  • einer Kapazität von nicht mehr als 2.500 Ah und einer Nennenergie von weniger als 7,5 kWh

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Unterpositionen 8703 60, 8703 70, 8703 80 und 8704 60 1

1.3 % - 31.12.2023
0.8286 ex 8507 60 00 88 Aufladbare Lithium-Ionen-Batterie
  • eine Sicherung enthaltend,
  • im "Cell-to-pack"-Design,
  • mit einer Länge von 1.050 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.070 mm,
  • mit einer Breite von 624 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 636 mm,
  • mit einer Höhe von 235 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 245 mm,
  • mit einer Masse von 214,4 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 227,6 kg,
  • mit einer Kapazität von 228 Ah,
1.3 % - 31.12.2023
  • mit einem oberen äußeren Batteriegehäuse aus einem Verbundwerkstoff,
  • der Schutzklasse IP 68,
  • mit einer volumetrischen Energie von 220 Wh/l oder mehr,
  • mit einer gravimetrischen Energie von 159 Wh/kg oder mehr,
  • ohne Kontaktstücke

für die Herstellung von Batterien für Elektrobusse 1

0.8419 ex 8507 90 80 20 Obere Kappe aus einer Eisenlegierung oder aus nichtrostendem Stahl:
  • auch Teile aus Aluminium und Aluminiumlegierungen enthaltend,
  • mit Dichtungselementen oder anderen Elementen aus Polymermaterial,
  • mit einer "Stromunterbrechungsvorrichtung" und einem "Entlüftungsventil",
  • mit einem Außendurchmesser von 17 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren 1

1.3 % - 31.12.2023
0.5014 ex 8508 70 00
ex 8537 10 98
20
98
Elektronische Schaltungen
  • die über Kabel oder Funkfrequenz miteinander und mit der Motorkontrollschaltung verbunden sind, und
  • die den Betrieb von Staubsaugern (An- und Abschalten und Saugkraft) gemäß einem gespeicherten Programm steuern
  • auch mit Anzeigen zum Betriebszustand des Staubsaugers (Saugkraft und/oder Staubbehälterwechsel und/oder Filterwechsel)
0 % p/st 31.12.2025
0.6304 ex 8511 30 00 30 In die Zündeinheit integrierter Spulenbausatz mit
  • einer Zündeinheit
  • einer Coil-on-Plug-Baugruppe mit integrierter Montagehalterung
  • einem Gehäuse
  • einer Länge von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm (± 5 mm)
  • einer Betriebstemperatur von -40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 °C
  • einer Spannung von 10,5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V
0 % p/st 31.12.2024
0.7024 ex 8511 30 00 55 Zündspule:
  • mit einer Länge von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • mit einer Betriebstemperatur von -40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 °C und
  • mit einer Spannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • mit oder ohne Verbindungskabel,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2026
0.6856 ex 8512 20 00 30 Beleuchtungsmodul, mindestens enthaltend
  • zwei Leuchtdioden (LED)
  • Linsen aus Glas oder Kunststoff, die das Licht der LED bündeln bzw. streuen
  • Reflektoren, die das Licht der LED umlenken

in einem Aluminiumgehäuse mit Kühlkörper, das an einer Halterung mit Stellmotor befestigt ist

0 % p/st 31.12.2025
0.6503 ex 8512 20 00 40 Nebelleuchten mit innenseitig verzinktem Gehäuse, mit
  • einer Kunststoffhalterung mit drei oder mehr Klammern,
  • einer oder mehreren 12-V-Lampen,
  • einer Steckverbindung,
  • einer Kunststoffabdeckung,
  • auch mit Verbindungskabel

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % p/st 31.12.2024
0.6562 ex 8512 20 00 60 Informationsanzeige mit
  • mindestens Uhrzeit, Datum und Status der Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs oder
  • Sicherheitshinweisen zum Einhalten der Fahrspur, zum toten Winkel, zum Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, zur gefahrenen Geschwindigkeit und zum Tempolimit,

mit einer Betriebsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2024
0.8409 ex 8512 20 00 70 Elektrisches Bauteil mit integriertem Lichtleiter mit LED, für Fahrzeuge, mit:
  • zwei parallelen Rippen im vorderen Bereich mit einem Abstand von 1,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,8 mm,
  • vier Löchern mit einer Abmessung von 7,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,9 mm in der kurzen Richtung des Leiters und
  • einem 3-poligen Anschluss,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen 1

0 % - 31.12.2027
0.8410 ex 8512 20 00 80 Griffbeleuchtung mit integrierter LED, für Kraftfahrzeuge, mit:
  • einem Abstand zwischen integrierter Federklammer und Oberfläche von 0,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,85 mm,
  • einer Länge des Gehäuses zu zwei vorderen vertikalen Rippen von 26,45 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26,75 mm und
  • vier horizontalen Rippen, bei denen der Abstand auf der unteren Fläche über dem Bodenradius zwischen den beiden 18,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18,7 mm beträgt,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen 1

0 % - 31.12.2027
0.6504 ex 8512 30 90 10 Hörsignalbaugruppe, beruhend auf dem piezomechanischen Funktionsprinzip, zur Erzeugung eines speziellen Schallsignals, mit einer Spannung von 12 V,
  • Spule,
  • Magnet,
  • Metallmembran,
  • Steckverbinder,
  • Halterung enthaltend,

von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2024
0.6863 ex 8512 30 90 20 Warntongeber für Parksensorsysteme, nach dem piezomechanischen Funktionsprinzip, in einem Gehäuse aus Kunststoff, mit:
  • einer gedruckten Schaltung,
  • einem Steckverbinder,
  • auch in einer Metallhalterung

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % p/st 31.12.2024
0.7361 ex 8512 30 90 30 Hörsignalvorrichtung zum Schutz vor Kfz-Einbrüchen
  • mit einer Betriebstemperatur von -45 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als +95 °C
  • mit einer Spannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V
  • in einem Kunststoffgehäuse
  • auch mit Metallhalterung

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 1

0 % - 31.12.2024
0.8453

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8512 30 90 40 Gerät zur Simulation des Motorgeräusches bei reduzierter Geschwindigkeit eines Hybrid- oder Elektrofahrzeugs:
  • mit mindestens einer Leiterplatte und einem Lautsprecher,
  • in einem Gehäuse aus Kunststoff mit Halterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2027
0.5983 ex 8512 40 00
ex 8516 80 20
10
20
Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln:
  • mit zwei elektrischen Kontakten,
  • mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der Seite des Spiegelglases),
  • mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten
0 % - 31.12.2023
0.6522 ex 8514 20 80
ex 8516 50 00
ex 8516 60 80
10
10
10
Garraum-Einbaugruppe, mindestens
  • einen Transformator mit einer Eingangsspannung von nicht mehr als 240 V und einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 3.000 W,
  • einen Wechsel- oder Gleichstromgebläsemotor mit einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 42 W,
  • ein Gehäuse aus Edelstahl enthaltend,
  • auch mit Magnetron mit einer Mikrowellenausgangsleistung von nicht mehr als 900 W,

zur Verwendung bei der Herstellung von Einbaugeräten der Positionen 8514 20 80, 8516 50 00 und 8516 60 80 1

0 % p/st 31.12.2024
0.8391 ex 8516 10 80 10 Waschmaschinenheizelement aus einem Heizrohr mit Montageflansch, mit:
  • einer Nennausgangsleistung von 1.700 W bei einer Versorgungsspannung von 230 V AC,
  • einem Gewicht von 230 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 g,
  • einer Dicke des äußeren Flansches von 2 mm oder mehr,
  • Isolierbuchsen aus Steatit oder Keramik, und
  • keinen flachen Bereichen in der Konstruktion,

zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten und deren Bauteilen 1

0 % p/st 31.12.2027
0.4732 ex 8516 90 00 60 Ventilatorbaugruppe für elektrische Fritteusen:
  • mit einem Motor mit einer Leistung von 8 W bei 4.600 rpm,
  • gesteuert durch eine elektronische Schaltung
  • für eine Verwendung bei Umgebungstemperaturen von mehr als 110 °C,
  • mit einem Thermostat
0 % p/st 31.12.2024
0.5845 ex 8516 90 00 70 Innenbehälter
  • mit Öffnungen an den Seiten und in der Mitte,
  • aus geglühtem Aluminium,
  • mit einer keramischen Beschichtung mit einer Hitzebeständigkeit bis mehr als 200 °C

zur Verwendung bei der Herstellung von elektrischen Fritteusen 1

0 % p/st 31.12.2027
0.6521 ex 8516 90 00 80 Türkonstruktion mit kapazitiver Dichtung und Wellenlängendrossel zur Verwendung bei der Herstellung von Einbaugeräten der Positionen 8514 20 80, 8516 50 00 und 8516 60 80 1 0 % p/st 31.12.2024
0.4733 - gestrichen -23
0.7972 - gestrichen -23
0.6316 ex 8528 59 00 20 Farb-Videomonitorbaugruppe mit Flüssigkristallanzeige, auf einem Rahmen montiert
  • ausgenommen mit anderen Geräten kombinierte Monitore
  • mit Touch-Screen-Vorrichtungen, einer Leiterplatte mit Steuerkreis und Stromversorgung

für den dauerhaften Einbau oder die dauerhafte Befestigung in Unterhaltungssystemen für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2024
0.6689 - gestrichen -23
0.4140 - gestrichen -23
0.4893 - gestrichen -23
0.4305 - gestrichen -23
0.3966 - gestrichen -23
0.6654 - gestrichen -23
0.2425 - gestrichen -23
0.3198 ex 8529 90 92 43 Plasmadisplay-Modul, nur mit Adressier- und Anzeigeelektroden ausgestattet, mit oder ohne Treiber- und/oder Steuerungselektronik zur Pixelansteuerung, und mit oder ohne Stromversorgung 0 % p/st 31.12.2023
0.4030 - gestrichen -23
0.4609 - gestrichen -23
0.4616

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8536 69 90 83 Wechselstrombuchse mit Störschutzfilter, bestehend aus:
  • Wechselstrombuchse (für Netzkabelanschluss) von 230 V,
  • integriertem Störschutzfilter, bestehend aus Kondensatoren und Induktoren,
  • Kabelanschluss für die Verbindung der Wechselstrombuchse mit der Stromversorgungseinheit des Plasmabildschirm-Geräts,

auch mit einem Metallträger zur Montage der Wechselstrombuchse an das Plasmabildschirm-Fernsehgerät

0 % p/st 31.12.2024
0.5187 - gestrichen -23
0.6629 - gestrichen -23
0.5018 - gestrichen -23
0.5788 - gestrichen -23
0.8140 - gestrichen -23
0.7489 - gestrichen -23
0.6781 - gestrichen -23
0.7048 ex 8536 41 10 20 Photoelektrisches Relais (sog. Photovoltaik Relais) bestehend aus einer GaAIAs-Leuchtdiode, einem galvanisch getrennten Empfängerschaltkreis mit photovoltaischem Generator und einem Leistungs-MOSFET (als Ausgangsschalter) in einem Gehäuse mit Anschlüssen, für eine Spannung von 60 Volt oder weniger und für eine Stromstärke von 2 Ampere oder weniger 0 % - 31.12.2026
0.6180 ex 8536 41 90 40 Leistungsrelais mit
  • einer elektromechanischen und/oder elektromagnetischen Schaltfunktion,
  • einem Laststrom von 3 a oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 A,
  • einer Spulenspannung von 5 Volt oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 Volt,
  • einem Abstand zwischen den Anschlusspins des Lastkreises von nicht mehr als 15,6 mm
0 % p/st 31.12.2024
0.7052 ex 8536 49 00 40 Photoelektrisches Relais (sog. Photovoltaik Relais) bestehend aus zwei GaAIAs-Leuchtdioden, zwei galvanisch getrennten Empfängerschaltkreisen mit photovoltaischen Generator(en) und vier Leistungs-MOSFETs (als Ausgangsschalter), in einem Gehäuse mit Anschlüssen, für eine Spannung von mehr als 60 Volt 0 % - 31.12.2026
0.7796

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8536 49 00 60 Relais in Form eines Würfels mit:
  • einer Betriebsspannung von 12 V (Gleichspannung) oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 V (Gleichspannung),
  • einer Kontaktbelastbarkeit von 5 a oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 A,
  • einer Berührungsspannung von 80 Va (Wechselspannung) oder mehr, jedoch nicht mehr als 270 Va (Wechselspannung),
  • äußeren Abmessungen von 19 mm (± 0,4 mm) × 15,2 mm (± 0,4 mm) × 15,5 mm (± 0,4 mm),

zur Verwendung bei der Herstellung von Schalttafeln für Haushaltsgeräte 1

0 % - 31.12.2024
0.4614 ex 8536 69 90 82 Modulare Steckvorrichtungen für lokale Netzwerke (LAN), auch in Verbindung mit anderen Steckvorrichtungen, mit mindestens:
  • einem Impulstransformator mit Breitband-Ferritkern,
  • einer Gleichtaktspule,
  • einen Widerstand,
  • einen Kondensator,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Positionen 8521 oder 8528 1

0 % p/st 31.12.2024
0.5028 ex 8536 69 90 84 USB-Steckvorrichtungen in einfacher oder mehrfacher Ausführung, zum Anschließen anderer USB-Geräte, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Positionen 8521 oder 8528 1 0 % p/st 31.12.2025


Seriennummer KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
0.5318 ex 8536 69 90 85 Steckvorrichtungen in einem Kunststoff- oder Metallgehäuse, mit nicht mehr als 96 Polen, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Positionen 8521 oder 8528 1 0 % p/st 31.12.2026
0.5316 ex 8536 69 90 86 HDMI-Steckvorrichtung (High-Definition Multimedia Interface) mit 19 oder 20 Polen in zwei Reihen in einem Kunststoff- oder Metallgehäuse zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Positionen 8521 oder 8528 1 0 % p/st 31.12.2026
0.5181 ex 8536 70 00 10 Optische Steckvorrichtungen oder Verbinder zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Position 8521 oder 8528 1 0 % p/st 31.12.2026
0.7873 ex 8537 10 91 20 Elektronische Baugruppe mit
  • einem Mikroprozessor,
  • einem programmierbaren Speicher und anderen elektronischen Bauteilen, die auf einer gedruckten Schaltung montiert sind,
  • auch mit Leuchtdioden- (LED) oder Flüssigkristall- (LCD) anzeigen

zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Unterpositionen 8418 21, 8418 29, 8421 12, 8422 11, 8450 11, 8450 12, 8450 19, 8451 21, 8451 29 und 8516 60 1

0 % - 31.12.2024
0.8405 ex 8537 10 91 25 Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens:
  • einem Mikroprozessor,
  • einem programmierbaren Speicher,
  • einem Einzelstecker,
  • einem PPE-Gehäuse,
  • einer Versorgungsspannung von 220 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V,
  • einer Länge von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 210 mm,
  • einer Breite von 70 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm und
  • einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Spülmaschinen 1

0 % - 31.12.2027
0.8392 ex 8537 10 91 35 Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens:
  • einem Mikroprozessor,
  • einem programmierbaren Speicher,
  • zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als zwölf Anschlüssen,
  • auch mit LCD-Anzeige,
  • auch mit WLAN-Modul,
  • auch mit integriertem Lautsprecher,

zur Verwendung bei der Herstellung von Einbaubacköfen 1

0 % - 31.12.2027
0.8460

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8537 10 91 43 Elektronische Fahrwerkssteuerung
  • mit einer Leiterplatte in einem Gehäuse aus Kunststoff,
  • mit LIN- und CAN-Bus,
  • mit einem programmierbaren Speicher,
  • mit einem Signalprozessor,
  • mit einer Betriebsspannung von 9 V (Gleichstrom) oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V (Gleichstrom),
  • mit mindestens einem Stecker,
  • auch mit Metallhalterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2027
0.8085 ex 8537 10 91 45 Haupt-Hybridsystemsteuerung zur Diagnose und Steuerung der Elemente des Hybridantriebssystems, mit:
  • einem programmierbaren Speicher,
  • einem Mikroprozessor,
  • mindestens einem Mehrfach-Anschluss,
  • einer Spannung von 24 V,
  • einer Länge von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 mm,
  • einer Breite von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm,
  • einer Höhe von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,
  • in einem Metallgehäuse
0 % - 31.12.2025
0.6864 ex 8537 10 91 50 Sicherungs-Steuerungsmodul in einem Gehäuse aus Kunststoff mit Befestigungsbügeln, mit:
  • Steckplätzen auch mit Sicherungen,
  • Anschlüssen,
  • einer gedruckten Schaltung mit Mikroprozessor, Mikroschalter und Relais

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2025
0.7627 ex 8537 10 91 57 Gedruckte Schaltung einer speicherprogrammierbarer Steuerung, mit:
  • 4 oder mehr Schrittmotortreibern,
  • 4 oder mehr Ausgängen mit MOSFET-Transistoren,
  • einem Hauptprozessor,
  • 3 oder mehr Eingängen für Temperaturfühler,
  • für eine Spannung von 10 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 V,

zur Verwendung bei der Herstellung von 3D-Druckern 1

0 % - 31.12.2023
0.7609 ex 8537 10 91 59 Elektronische Steuereinheiten zur Steuerung der Drehmomentübertragung in Allradfahrzeugen mit
  • einer gedruckten Schaltung mit speicherprogrammierbarer Steuerung,
  • einem einzigen Steckverbinder und
  • 12-V-Betrieb
0 % - 31.12.2023
0.6163 ex 8537 10 91
ex 8537 10 98
60
45
Elektronische Steuereinheiten, hergestellt nach Klasse 2 der IPC-A-610E-Norm, mindestens ausgestattet mit
  • einem Spannungseingang von 208 V Wechselstrom oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V Wechselstrom
  • einem Logik-Spannungseingang von 24 V Gleichstrom
  • einem Sicherungsautomaten
  • einem Hauptschalter
  • internen und externen elektrischen Anschlüssen und Kabeln
  • in einem Gehäuse mit Abmessungen von 281 x 180 x 75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 x 420 x 230 mm

von der für Recycling- oder Sortieranlagen verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2023
0.7610 ex 8537 10 91 63 Elektronische Steuereinheiten zur Steuerung stufenloser Automatikgetriebe für Pkw mit
  • einer gedruckten Schaltung mit speicherprogrammierbarer Steuerung,
  • einem Metallgehäuse,
  • einem einzigen Steckverbinder und
  • 12-V-Betrieb
0 % - 31.12.2023
0.7660 ex 8537 10 91 67 Elektronisches Motorsteuergerät (ECU)
  • mit einer gedruckten Schaltung (PCB),
  • mit einer Spannung von 12 Volt,
  • umprogrammierbar,
  • mit einem Mikroprozessor zum Steuern, Auswerten und Verwalten der Dienstfunktionen von Kraftfahrzeugen (Einspritzung und Vorzündungswerte des Kraftstoffs, Kraftstoff- und Luftdurchsatz),

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2023
0.7251 ex 8537 10 91 70 Speicherprogrammierbare Motorsteuerung für eine Spannung von 1.000 V oder weniger, mit mindestens:
  • einer Leiterplatte mit aktiven und passiven Bauelementen,
  • einem Gehäuse aus Aluminium und
  • Mehrfach-Verbindungssteckern
0 % p/st 31.12.2027
0.6140 ex 8537 10 98 30 Nicht speicherprogrammierbare Motorbrücken ICs, bestehend aus
  • einer oder mehreren nicht miteinander verbundenen integrierten Schaltungen auf getrennten Lead Frames,
  • auch mit diskreten MOSFET-Transistoren kombiniert zum Steuern von Gleichstrommotoren in Automobilen,
  • verbaut in einem Kunststoff-Gehäuse
0 % p/st 31.12.2023
0.7194 ex 8537 10 98 33 Hebel für Schaltmodul unter dem Lenkrad
  • mit mehreren ein- oder mehrpositionalen elektrischen Schaltern (Drucktaste, Drehknopf oder Anderes),
  • mit Leiterplatten und/oder Stromkabeln ausgestattet,
  • für eine Spannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

von der bei der Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2026
0.6889 ex 8537 10 98 35 Elektronische Steuereinheit ohne Speicher, für eine Spannung von 12 V, für Informationsaustauschsysteme in Fahrzeugen (zum Anschluss von Audio-, Telefonie-, Navigations-, Kamera- und drahtlosen Fahrzeugservicesystemen) mit:
  • zwei Drehknöpfen
  • mindestens 27 Drucktasten
  • LED-Beleuchtung
  • zwei integrierten Schaltkreisen für das Empfangen und Senden von Steuersignalen über den LIN-Bus
0 % p/st 31.12.2025
0.8401 ex 8537 10 98 38 Bedienfeld mit Schaltern für Spiegel, Fenster und andere Funktionen in Fahrzeugen, mit:
  • einer Gesamtlänge von 144 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,
  • einem Abstand zwischen den Mittelpunkten der vorgesehenen Anschraubflächen von 31 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 31,50 mm und
  • elektrischen Bauteilen innerhalb des Bedienfelds mit integrierten LED,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen 1

0 % - 31.12.2027
0.6508 ex 8537 10 98 40 Elektronische Steuereinheit zur Überwachung des Reifendrucks von Fahrzeugen, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, in dem sich eine gedruckte Schaltung befindet, auch mit einer Metallhalterung, mit
  • einer Länge von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,
  • einer Breite von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,
  • einer Höhe von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2024
0.8408 ex 8537 10 98 43 Schalter für die Fahrzeugsitzeinstellung, mit einer Speicherfunktion, mit:
  • drei einzelnen Schaltern,
  • einem fünfpoligen Anschluss,
  • für eine Spannung von 9 V DC oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V DC und
  • elektrischen Bauteilen innerhalb des Bedienfelds mit integrierten LED,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen 1

0 % - 31.12.2027
0.8400 ex 8537 10 98 48 Bedienfeld mit Schaltern für die Speicherung von Sitzeinstellungen und mit Verriegelungsschaltern für Fahrzeuge, mit:
  • einer Breite von 70,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 70,5 mm,
  • parallelen Rippen mit einem Abstand von 2,6 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,8 mm an der Rückseite,
  • einem 5-poligen Anschluss und
  • elektrischen Bauteilen innerhalb des Bedienfelds mit integrierten LED,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugteilen 1

0 % - 31.12.2027
0.6507

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8537 10 98 50 Elektronische BCM-Steuereinheit (body Control Module) oder IBM-Steuereinheit (Integrated body Control Module) oder vergleichbare Geräte:
  • mit mindestens einem Kunststoffgehäuse mit einer Leiterplatte, mit einer Gleichspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V
  • auch mit Metallhalterung,
  • zum Steuern, Auswerten und Verwalten der Funktionen der Assistenzsysteme in einem Kraftfahrzeug, mindestens jedoch für Scheibenwischerintervall, Scheibenheizung, Innenbeleuchtung, Gurtkontrolle,

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2024
0.8407 ex 8537 10 98 53 Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens:
  • einem Mikroprozessor,
  • zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als vier Anschlüssen,
  • modifizierten Harzen,
  • einer Länge von 180 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm,
  • einer Breite von 130 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einer Höhe von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waschmaschinen 1

0 % - 31.12.2027
0.8393 ex 8537 10 98 57 Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens:
  • einem Mikroprozessor,
  • acht oder mehr, jedoch nicht mehr als elf Anschlüssen,
  • einer Versorgungsspannung von 215 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 245 V,
  • einem Gehäuse aus PA6-MR30,
  • auch mit Transformator,
  • auch mit Hochleistungsrelais,
  • auch mit Bipolartransistor mit isolierter Gate-Elektrode (IGBT),
  • mit einer Länge von 280 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 345 mm,
  • einer Breite von 400 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 470 mm,
  • einer Höhe von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Induktionsöfen 1

0 % - 31.12.2027
0.6520 ex 8537 10 98 60 Elektronische Baugruppe bestehend aus
  • einem Mikroprozessor,
  • LED- oder Flüssigkristallanzeigen(LCD),
  • auf einer gedruckten Schaltung montierten elektronischen Bauteilen

zur Verwendung bei der Herstellung von Einbaugeräten der Positionen 8514 20 80, 8516 50 00 und 8516 60 80 1

0 % p/st 31.12.2024
0.8406 ex 8537 10 98 63 Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens:
  • einem Mikroprozessor,
  • zwei Anschlüssen,
  • einer Versorgungsspannung von 215 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 245 V,
  • ohne Gehäuse,
  • einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,
  • einer Breite von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 mm,
  • einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kühlschränken 1

0 % - 31.12.2027
0.7171 ex 8537 10 98 75 Steuereinheit für das schlüssellose Öffnen und Anlassen des Fahrzeugs, mit elektrischen Geräten zum Schalten, in einem Kunststoffgehäuse, für eine Spannung von 12 V, auch mit
  • einer Antenne,
  • einem Anschlussstück,
  • einer Metallhalterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % p/st 31.12.2023
0.8132 ex 8537 10 98 80 System zur Antriebssteuerung ("Propulsion Control System") mit mindestens:
  • einem Wechselrichter,
  • einer Leistung von 190 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 220 kW,
  • Hochspannungskreisen mit Wechselstrom- und Gleichstromschnittstellen für den Anschluss eines Fahrmotors, eines Generators und eines Energiespeichersystems,
  • einer integrierten Steuerung aller Funktionen des Fahrmotors und des Generator-Antriebssystems,
  • einer CAN-Kommunikationsschnittstelle mit Systemkontrolleinheit,
  • einem Flüssig-Kühlsystem,
0 % p/st 31.12.2025
  • einer Länge von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 950 mm,
  • einer Breite von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm,
  • einer Höhe von 200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 mm,
  • einem Gewicht von 40 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 kg
0.8124 ex 8537 10 98 88 Bedienpult für Autoradio und/oder Navigationssteuerung mit:
  • passiven elektronischen Bauteilen,
  • mindestens zwei Schaltern,
  • LEDs,
  • mindestens einem Anschluss,
  • auch mit Warndreieckschalter,
  • für eine Spannung von 16 V oder weniger,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2025
0.3663 ex 8537 10 98 93 Elektronische Steuerungseinheit für eine Spannung von 12 V, zur Verwendung beim Herstellen von in Fahrzeugen eingebauten Temperaturkontrollsystemen 1 0 % p/st 31.12.2023
0.6866 ex 8538 90 91
ex 8538 90 99
20
50
Innenantenne für Autotürverriegelungssystem
  • mit einem Antennenmodul in einem Kunststoffgehäuse
  • mit einem Anschlusskabel mit Stecker
  • mit mindestens zwei Montagehalterungen

auch mit Leiterplatte mit integrierten Schaltungen, Dioden und Transistoren
zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % p/st 31.12.2025
0.6397 ex 8538 90 99
ex 8547 20 00
30
10
Gehäuse und Abdeckungen aus Polycarbonat- oder Acrylnitril-Butadien-Styrol für Lenkradschalter, auch auf der Außenseite mit kratzfestem Lack beschichtet 0 % p/st 31.12.2024
0.6399 ex 8538 90 99 40 Steuerschaltknöpfe für Lenkradschalter aus Polycarbonat, auf der Außenseite mit kratzfestem Lack beschichtet, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 500 Stück oder mehr 0 % p/st 31.12.2024
0.7195 ex 8538 90 99 60 Frontbedientafel, in Form einer Kunststoffblende, mit Lichtleitern, Drehschaltern, Druckschaltern und Drucktasten oder anderen Schaltertypen, ohne elektrische Bauelemente, von der in Instrumententafeln von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2026
0.2580 ex 8540 20 80 91 Photovervielfacher 0 % - 31.12.2026
0.3959 ex 8540 71 00 20 Magnetron mit kontinuierlicher Welle mit
  • einer Festfrequenz von 2.460 MHz,
  • angebautem Magnet,
  • einer Prüfsondenausgabe,
  • einer Ausgangsleistung von 960 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.500 W
0 % - 31.12.2023
0.3445 ex 8540 89 00 91 Anzeigen in Form einer Röhre, bestehend aus einem Glasgehäuse, aufgebracht auf einer Platte mit einer Größe - ohne Berücksichtigung der Leitungen - von nicht mehr als 300 mm × 350 mm. Die Röhre enthält eine oder mehrere Reihen von Zeichen oder Strichen. Jedes Zeichen oder jeder Strich enthält fluoreszierende oder phosphoreszierende Elemente, die auf einer von fluoreszierenden Substanzen oder von Phosphorsalzen überzogenen metallisierten Unterlage aufgebracht sind und leuchten, wenn sie von Elektronen getroffen werden 0 % - 31.12.2023
0.3443 ex 8540 89 00 92 Vakuumfluoreszenz-Anzeigeröhren 0 % - 31.12.2023
0.7409

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8540 91 00 20 Thermoionische Elektronenquelle (Emitterspitze) aus Lanthanhexaborid (CAS RN 12008-21-8) oder Cerhexaborid (CAS RN 12008-02-5), mit elektrischen Anschlüssen
  • auch mit einem Metallgehäuse,
  • auch mit einem auf einem Mini-Vogel-System montierten Grafit-Kohlenstoffschild,
  • auch mit Heizelementen aus separaten pyrolytischen Kohlenstoffblöcken und
  • mit einer Kathodentemperatur von weniger als 1.800 K bei einem Heizstrom von 1,26 A
0 % - 31.12.2027
0.7130 ex 8543 70 90 15 Laminierte elektrochrome Folie, bestehend aus
  • zwei äußeren Schichten aus Polyester,
  • einer Zwischenschicht aus Acrylpolymer und Silikon und
  • zwei elektrischen Anschlussklemmen
0 % - 31.12.2026
0.8333 ex 8543 70 90 27 Elektronisches Steuergerät eines 360-Grad- Anzeigesystems für das Fahrzeugumfeld, mit:
  • einer Betriebsspannung von 9 V DC, jedoch nicht mehr als 16 V DC,
  • einem Videoprozessor,
  • einem Signalprozessor,
  • mindestens einem Anschluss und
  • auch mit Metallhalterung

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2027
0.2826 ex 8543 70 90 30 Verstärker, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
0.7055 ex 8543 70 90 33 Hochfrequenzverstärker, bestehend aus einer oder mehreren integrierten Schaltungen und einem oder mehreren diskreten Kondensatorchips, auch mit sog. IPD (integrated passive devices) auf einem Metallflansch in einem Gehäuse 0 % - 31.12.2026
0.2822 ex 8543 70 90 35 Radiofrequenz (RF)-Modulator, mit einem Frequenzbereich von 43 MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 870 MHz, zum Schalten von VHF- und UHF-Signalen, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
0.2590 ex 8543 70 90 45 Piezoelektrischer Kristalloszillator mit einer festen Frequenz in einem Frequenzbereich von 1,8 MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 67 MHz, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
0.3131 ex 8543 70 90 55 Optoelektronische Schaltung, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden, auch mit integrierter Ansteuerungsschaltung, und einer Photodiode mit Verstärkerschaltung, auch mit integrierter Logikgatterschaltung oder aus einer oder mehreren Leuchtdioden und mehreren Photodioden mit Verstärkerschaltkreis, auch mit Logikgatterschaltung oder anderen integrierten Schaltungen, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
0.2820 ex 8543 70 90 80 Temperaturkompensierte Oszillatoren, bestehend aus einer gedruckten Schaltung, bestückt mit mindestens einem piezoelektrischen Quarzkristall und einem regelbaren Kondensator, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
0.2816 ex 8543 70 90 85 Spannungsgeregelte Oszillatoren, ausgenommen temperaturkompensierte Oszillatoren, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
0.4464 ex 8544 20 00
ex 8544 42 90
ex 8544 49 93
10
20
20
Mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit:
  • einer Spannung von nicht mehr als 60 V,
  • einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A,
  • einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C,
  • einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm)
  • einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und
  • einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm
0 % - 31.12.2023
0.6709 ex 8544 20 00 30 Antennenanschlusskabel zur Übertragung von Rundfunk-Signalen (AM/FM), auch zur Übertragung von GPS-Signalen mit
  • einem Koaxialkabel,
  • zwei oder mehr Verbindungsstücken und
  • drei oder mehr Kunststoffklammern zur Befestigung am Armaturenbrett

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % - 31.12.2026
0.6194 ex 8544 30 00 30 Kabelbaum für die Multifunktionsmessung mit einer Spannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 V, geeignet für die Messung von allen oder einigen der folgenden Größen:
  • einer Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 24 km/h
  • einer Motordrehzahl von nicht mehr als 4.500 rpm
  • einem hydraulischen Druck von nicht mehr als 25 MPa
  • einer Masse von nicht mehr als 50 Tonnen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 1

0 % p/st 31.12.2023
0.6377 ex 8544 30 00
ex 8544 42 90
40
40
Kabelbaum oder Kabel für ein Lenksystem:
  • für eine Betriebsspannung von 12 V,
  • an beiden Seiten mit Anschlüssen,
  • auch mit Abspannklemmen aus Kunststoff zur Befestigung am Lenkgetriebegehäuse des Kraftfahrzeugs
0 % p/st 31.12.2024
0.7848 ex 8544 30 00 45 Siebenadriges Verbindungskabel zum Verbinden des Drucksensors im Ansaugkrümmer (Boost Pressure Sensor - BPS) und Buchsen für Glühkerzen mit dem gemeinsamen Anschluss, mit vier Buchsen und zwei Anschlüssen, zur Verwendung bei der Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung für Personenkraftwagen 1 0 % - 31.12.2024
0.7847 ex 8544 30 00 55 Fünfadriges Verbindungskabel mit Anschlüssen zum Ankuppeln des Temperatursensors und des Abgaskrümmer-Druckdifferenzsensors an den gemeinsamen Anschluss, zur Verwendung bei der Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung für Personenkraftwagen 1 0 % - 31.12.2024
0.6710 ex 8544 30 00
ex 8544 42 90
60
50
Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei Steckverbindern (Buchsen), zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1 0 % - 31.12.2025
0.8331 ex 8544 30 00 65 Sechsadriges Verbindungskabel zum Anschluss des Öldrucksensors an das Steuergerät des Differentialgetriebes von Fahrzeugen:
  • mit PVC-Überzug,
  • mit drei Mehrfach-Verbindungssteckern,
  • auch mit Kunststoffklammer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2027
0.6323 ex 8544 30 00 70 Kabelbaum für die Multifunktionsmessung,
  • mit einer Spannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 V,
  • geeignet für die Übertragung von Informationen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8711 1

0 % p/st 31.12.2024
0.6867 ex 8544 30 00 85 Zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens:
  • einer Gummitülle,
  • einer Metallhalterung zur Befestigung

zum Anschluss von Raddrehzahlsensoren von der zur Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2025
0.4980 ex 8544 42 90 10 Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit
  • einer Spannung von 1,25 V (± 0,25V),
  • Anschlussstücken aneinem oder beiden Enden, von denen zumindest eines Anschlussstifte mit einem Abstand (pitch) von1 mm enthält,
  • einer äußeren Abschirmung,

ausschließlich zur Verwendung für Kommunikationsleitungen zwischen LCD, PDP oder OLED-Panels und Schaltkreisen zur Verarbeitung von Videosignalen

0 % p/st 31.12.2023
0.7545 ex 8544 42 90 15 Mit PVC isoliertes flexibles achtadriges Kabel mit
  • einer Länge von nicht mehr als 2.100 mm
  • einer Betriebsspannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 V
  • einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 80°C
  • entweder einem umspritzten 7-poligen runden 270°-DIN-Stecker, einem 6-poligen A1001-Stecker oder einem 8-poligen A1001-Stecker an einem Ende und
  • zumindest zwei abisolierten und verzinnten Adern am anderen Ende
  • auch mit montierter Gummiauflage mit integrierter Zugentlastung
0 % - 31.12.2023
0.7538 ex 8544 42 90 25 Mit PVC isoliertes flexibles Kabel mit
  • einer Länge von nicht mehr als 1.800 mm
  • einer Betriebsspannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 V
  • einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 80°C
  • einem umspritzten 8-poligen MiniFit-Stecker an einem Ende
  • entweder einer 6-poligen MiniFit-Buchse oder zwei umspritzten AMP-Steckern am anderen Ende
  • einem im Stecker eingebauten umspritzten Widerstand und
  • einer am Kabel umspritzten Zugentlastung
  • auch mit einer im Stecker umspritzten eingebauten Diode
0 % - 31.12.2023
0.7544 ex 8544 42 90 35 Mit PVC isoliertes flexibles sechs- oder achtadriges Kabel mit
  • einer Länge von nicht mehr als 1.300 mm
  • einer Betriebsspannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 V
  • einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 80°C
  • entweder einem umspritzten 8-poligen MiniFit-Stecker oder einem umspritzten 6-poligen runden DIN-Stecker an einem Ende und
  • entweder einer umspritzten 8-poligen MiniFit-Buchse oder einem 8-poligen MicroFit-Stecker am anderen Ende
0 % - 31.12.2023
0.6853 ex 8544 42 90 70 Elektrische Leiter:
  • für eine Spannung von nicht mehr als 80 V,
  • mit einer Länge von nicht mehr als 120 cm,
  • mit Anschlussstücken,

zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Zubehörkits und Sprachprozessoren 1

0 % p/st 31.12.2025
0.7173 ex 8544 42 90 80 12-adriges Anschlusskabel mit zwei Anschlüssen
  • für eine Spannung von 5 V,
  • mit einer Länge von nicht mehr als 300 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % p/st 31.12.2023
0.2424 ex 8544 49 93 10 Elastomer-Kontaktelemente, aus Kautschuk oder Silikon, mit einer oder mehreren Leiterbahnen 0 % p/st 31.12.2023
0.6861 ex 8544 49 93 30 Elektrische Leiter:
  • für eine Spannung von nicht mehr als 80 V,
  • aus einer Platin-Iridium-Legierung
  • mit Poly(tetrafluorethylen) überzogen,
  • ohne Anschlussstücke,

zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Implantaten und Sprachprozessoren 1

0 % m 31.12.2025
0.3144 ex 8548 00 90 41 Einheit, bestehend aus einem Resonator für Frequenzen von 1,8 MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 MHz und einem Kondensator, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
0.3193 ex 8548 00 90 43 Kontakt-Bildsensor 0 % p/st 31.12.2023
0.2434

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8548 00 90 44 Teile von Fernsehgeräten, mit Mikroprozessor- und Videoprozessorfunktionen, mit mindestens einem Mikrocontroller und einem Videoprozessor, auf einen "Leadframe" in einem Kunststoffgehäuse montiert 0 % p/st 31.12.2023
0.3763 ex 8548 00 90 48 Optische Einheit, mindestens enthaltend
  • eine Laserdiode und eine Photodiode mit einer typischen Wellenlänge von 635 nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 815 nm
  • eine optische Linse
  • eine Photodetektorschaltung (PDIC)
  • einen Stellmotor für Fokussierung und Tracking
0 % p/st 31.12.2026
0.5183 ex 8549 13 20
ex 8549 14 20
10
10
Ausgebrauchte elektrische Lithium-Ionen- oder Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren 0 % - 31.12.2023
0.7165 ex 8708 10 10
ex 8708 10 90
10
10
Kunststoffabdeckung zum Füllen des Zwischenraums zwischen den Nebelscheinwerfern und dem Stoßfänger, auch mit einer Chromleiste, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1 0 % p/st 31.12.2026
0.6513 ex 8708 30 10
ex 8708 30 91
ex 8708 30 99
20
60
10
Motorbetriebene Bremsbetätigungseinheit
  • mit einer Nennspannung von 13,5 V (±0,5 V)
  • mit einem Kugelgewindemechanismus zur Steuerung des Bremsflüssigkeitsdrucks im Hauptzylinder

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen 1

0 % p/st 31.12.2024
0.6590 ex 8708 30 10
ex 8708 30 91
40
30
Bremssattelformteil für Scheibenbremse in BIR- (Ball in Ramp) Ausführung oder EPB- (Electronic Parking Brake) Ausführung oder in Ausführung mit nur hydraulischer Betätigung, mit Funktions- und Montageöffnungen und Führungsnuten, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2024
0.6502 ex 8708 30 10
ex 8708 30 91
60
20
NAO-Bremsbeläge (Non-Asbestos Organic) mit auf der Trägerplatte aus Bandstahl aufgebrachtem Reibmittel, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1 0 % p/st 31.12.2024
0.6707 ex 8708 30 10
ex 8708 30 91
70
40
Bremssattelstützteil aus duktilem Gusseisen von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2025
0.6869 ex 8708 40 20
ex 8708 40 50
20
10
Automatisches hydrodynamisches Wechselgetriebe
  • mit einem hydraulischen Drehmomentwandler,
  • ohne Verteilergetriebe und Kardanwelle,
  • auch mit vorderem Differential,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 1

0 % p/st 31.12.2025
0.7383 ex 8708 40 20
ex 8708 40 50
50
40
Getriebebaugruppe, welche innen 3 weitere Wellen enthält und einen Drehschalter für die Schaltstellung aufweist, bestehend aus
  • Gehäuse aus Aluminiumguss
  • Differenzialgetriebe
  • zwei Elektromotoren und Zahnrädern

mit folgenden Abmessungen:

  • einer Breite von 280 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 470 mm
  • einer Höhe von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 595 mm
  • einer Länge von 410 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 690 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2024
0.7655 ex 8708 40 20
ex 8708 40 50
60
50
Automatikgetriebebaugruppe mit Drehschalter für die Schaltstellung, mit
  • einem Gehäuse aus Aluminiumguss,
  • einem Differenzialgetriebe,
  • 9-Gang-Automatik,
  • elektronischer Bereichswahl (Electronic Range Select, ERS),

mit folgenden Abmessungen:

  • einer Breite von 330 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 420 mm,
  • einer Höhe von 380 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 450 mm,
  • einer Länge von 580 mm oder mehr, jedoch nicht länger als 690 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2023
0.7856 ex 8708 40 20
ex 8708 40 50
70
60
Schaltgetriebe in Gehäuse aus Aluminiumguss zur Quermontage, mit:
  • einer Breite von nicht mehr als 480 mm,
  • einer Höhe von nicht mehr als 400 mm,
  • einer Länge von nicht mehr als 550 mm,
  • fünf oder sechs Gängen,
  • einem Differentialgetriebe,
  • einem Motordrehmoment von nicht mehr als 400 Nm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703 1

0 % - 31.12.2024
0.8279

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8708 40 20 80 Getriebe ohne Drehmomentwandler
  • mit Doppelkupplung,
  • mit 7 oder mehr Vorwärtsgängen,
  • mit 1 Rückwärtsgang,
  • mit einem maximalen Drehmoment von 390 Nm,
  • auch mit eingebautem Elektromotor,
  • mit einer Höhe von 400 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm,
  • mit einer Breite von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm und
  • mit einem Gewicht von 70 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 kg,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703 1

0 % p/st 31.12.2026
0.8377 ex 8708 40 50 70 Automatikgetriebe mit Doppelkupplungssystem, mit:
  • mindestens 8 Gängen,
  • einem Motordrehmoment von 800 Nm oder mehr,
  • einem elektronischen Differential,
  • einem P-Lock-Sicherheitssystem und
  • einer Getriebesteuerungseinheit (TCU),

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703 1

0 % - 31.12.2027
0.7987 ex 8708 50 20
ex 8708 50 55
15
50
Kugelförmiger Käfig eines Außengleichlaufgelenk-Kugelkäfigs, Teil des Antriebssystems des Fahrzeugs, hergestellt aus einem karbonisierbaren Material mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,14 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,57 %, geschmiedet, gedreht, gestanzt, gefräst und gehärtet 0 % - 31.12.2025
0.8461

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8708 50 20 18 Gelenkwelle für die Drehmomentübertragung vom Getriebe zur Hinterachse, aus:
  • zwei Kardanwellen,
  • einem universellem Zentralgelenk,
  • einem Zentrallager mit Aufhängung in einer Kunststoffabdeckung,
  • einem Universalgelenk an beiden Enden der Welle,
  • Gleit-, Rohr- und Endgabeln,
  • einer Länge von 1,4 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,4 m,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2027
0.6648 ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
20
10
Einteilige mittelgelenklose Antriebswelle aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff mit
  • einer Länge von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 m,
  • einem Gewicht von 6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 kg
0 % p/st 31.12.2025
0.7988 ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
25
45
Außengleichlaufgelenk-Kugelgehäuse (Kugelschale) zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, in Form eines Außenrings, mit
  • 6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Kugellaufrillen, mit
  • einem Gewinde,
  • einem externen Keilwellenprofil mit 21 oder mehr, aber nicht mehr als 38 Zähnen,
  • für die Verwendung von Lagerkugeln aus Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,48 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,57 %
  • geschmiedet, gedreht, gefräst und gehärtet
0 % - 31.12.2025
0.7989 ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
35
50
Innengleichlaufgelenk-Tripodengehäuse (Tripodenglocke) mit:
  • einem Außendurchmesser von 67,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 99,0 mm,
  • 3 kalt kalibrierten Rollenführungen mit einem Durchmesser von 29,95 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 49,2 mm,
  • einer externen Keilwelle mit 21 oder mehr, jedoch nicht mehr als 41 Zähnen,
  • geschmiedet, gedreht, gerollt und gehärtet
0 % - 31.12.2025
0.7990 ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
45
55
Innenring eines Außengleichlaufgelenks (Kugelstern oder Kugelnabe), Teil des Antriebssystems des Fahrzeugs, mit:
  • 6 oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 Kugelführungen, geeignet für Lagerkugeln mit einem Durchmesser von 12,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 24,0 mm
  • geschmiedet, gedreht, gefräst, aufgedornt und gehärtet
0 % - 31.12.2025
0.7359 ex 8708 50 20
ex 8708 50 55
ex 8708 50 91
ex 8708 50 99
50
20
10
40
Doppelflanschlager der dritten Generation für Kraftfahrzeuge,
  • mit zweireihigem Kugellager,
  • auch mit Impuls- oder Encoderring,
  • auch mit ABS-Sensor,
  • auch mit Befestigungsschrauben

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2027
0.7991 ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
55
60
Tripodenstern für Innengleichlaufgelenk, Teil des Antriebssystems des Fahrzeugs, mit:
  • 3 Zapfen mit einem Durchmesser von 17,128 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25,468 mm,
  • geschmiedet, gedreht, aufgedornt und gehärtet
0 % - 31.12.2025
0.7581 ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
60
15
Transferbox von Fahrzeugen, mit einem Eingang und einem Dual-Ausgang zur Verteilung des Drehmoments auf Vorder- und Hinterachse, in einem Aluminiumgehäuse mit Abmessungen von nicht mehr als 565 x 570 x 510 mm, mit:
  • zumindest einem Stellantrieb,
  • auch mit einer internen Verteilung mittels Kette
0 % - 31.12.2024
0.7692 ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
65
20
Zwischenwelle aus Stahl zur Verbindung des Getriebes mit der Halbachse
  • mit einer Länge von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 650 mm,
  • mit einer Zahnwelle an beiden Enden,
  • auch mit einem in das Gehäuse eingepressten Lager,
  • auch mit einer Halterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2023
0.7593 ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
70
25
Gehäuse für Innengelenk von Gelenkwellen (Tripoden-Gelenkgehäuse) zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, mit
  • einem Außendurchmesser von 67,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 84,5 mm,
  • 3 kalt kalibrierten Laufrillen mit einem Durchmesser von 29,90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36,60 mm,
  • einem Dichtungsdurchmesser von 34,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 41,0 mm, ohne Steigungswinkel,
  • einer Zahnwelle mit 21 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 35,
  • einem Durchmesser des Lagersitzes von 25,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,0 mm, auch mit Ölnuten
0 % - 31.12.2023
0.7640 ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
75
35
Außengelenksatz zur Übertragung eines Drehmoments von Motor und Getriebe auf die Räder eines Kraftfahrzeugs, bestehend aus
  • einem Innenring mit 6 Rillen für den Lauf der Kugeln des Kugellagers mit einem Durchmesser von 15,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 mm,
  • einem Außenring mit 6 Rillen für den Lauf von 6 Kugeln, aus Stahl mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,45 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,58 %, mit einem Gewinde und einer Zahnwelle mit 26 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 38,
  • einem kugelförmigen Käfig, der die Kugeln in den Rillen des Innen- und des Außenrings in der korrekten Winkellage hält, aus einem zum Aufkohlen geeigneten Material mit einem Kohlenstoffgehalt von 0,14 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,25 %,
  • mit einer Fettkammer,

geeignet zur Verwendung bei konstanter Geschwindigkeit und variierenden Beugungswinkeln von höchstens 50 Grad

0 % - 31.12.2023
0.6711 ex 8708 80 20
ex 8708 80 35
10
10
Oberes Federbeinlager mit
  • einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und
  • einem Gummipuffer

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % p/st 31.12.2025
0.7607 ex 8708 80 99 20 Koppelstange aus Aluminium, mit
  • einer Höhe von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm,
  • einer Breite von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm,
  • einer Länge von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm,
  • einer Masse von 1.000 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.000 g

ausgestattet mit mindestens zwei Lagerbuchsen aus Aluminiumlegierung mit folgenden Merkmalen:

  • Zugfestigkeit von 200 mPa oder mehr,
  • Festigkeit von 19 kN oder mehr,
  • Steifigkeit von 5 kN/mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 kN/mm,
  • Frequenz von 400 Hz oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 Hz
0 % p/st 31.12.2023
0.7365 ex 8708 80 99 30 Oberflächengehärtete Dämpferkolbenstange aus Stahl für hydraulische oder hydropneumatische Stoßdämpfer von Kraftfahrzeugen
  • mit Chrombeschichtung
  • mit einem Durchmesser von 11 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 mm
  • mit einer Länge von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm

mit einem Gewindezapfen oder einem Dorn zum Widerstandsschweißen

0 % - 31.12.2027
0.6509 ex 8708 91 20
ex 8708 91 35
20
10
Aluminiumkühler für Druckluftkühlung mit Kühlrippen von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2024
0.6859 ex 8708 91 20
ex 8708 91 99
30
30
Einlass- oder Auslass-Luftbehälter von Wärmetauschern für Autokühlsysteme aus Aluminiumlegierung, hergestellt nach EN AC 42100 oder EN AC 43000 T6 Standard, mit
  • einer isolierenden Flächenebenheit von nicht mehr als 0,1 mm,
  • einer zulässigen Partikelmenge von 0,3 mg je Behälter,
  • einem Abstand zwischen den Poren von 2 mm oder mehr,
  • Porengrößen von nicht mehr als 0,4 mm und
  • nicht mehr als drei Poren, die größer sind als 0,2 mm,
  • einem Gewicht von 0,2 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 kg
0 % p/st 31.12.2025
0.7716 ex 8708 91 35 20 Rohr für Auslass und Luftkühlung von Turboladern, mit:
  • einem Rohr aus Aluminiumlegierung mit mindestens einer Metallhalterung und mindestens zwei Montagelöchern,
  • einem Kautschukschlauch mit Klammern,
  • einem Flansch aus sehr korrosionsbeständigem, nicht rostendem Stahl [SUS430JIL],

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2024
0.7231 ex 8708 91 99
ex 8708 99 97
40
55
Baugruppe zur Druckluftversorgung, auch mit Resonator, mit mindestens
  • einem festen Aluminiumrohr, auch mit Befestigungshalterung,
  • einem flexiblen Kunststoffschlauch,
  • einem Metallclip

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1

0 % - 31.12.2024
0.7665 ex 8708 92 99 10 Innerliner (Innenverkleidung) von Auspuffanlagen
  • mit einer Wandstärke von 0,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm,
  • aus Blechen oder Spiralen aus nicht rostendem Stahl der Werkstoffnummern 1.4310 und 1.4301 gemäß EN 10088,
  • auch mit Montagelöchern,

zur Verwendung bei der Herstellung von Auspuffanlagen für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2023
0.7664 ex 8708 92 99 20 Rohr zur Ableitung der Abgase von Verbrennungsmotoren
  • mit einem Durchmesser von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm,
  • mit einer Länge von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 410 mm,
  • mit einer Wandstärke von 0,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm,
  • aus nicht rostendem Stahl,

zur Verwendung bei der Herstellung von Auspuffanlagen für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2023
0.7696 ex 8708 92 99 30 Auspuffblende
  • mit einer Wandstärke von 0,7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,3 mm,
  • aus nicht rostendem Stahl der Werkstoffnummern 1.4310 und 1.4301 gemäß EN 10088,
  • auch mit Innerliner,
  • auch oberflächenbehandelt,

zur Verwendung bei der Herstellung von Auspuffanlagen für Kraftfahrzeuge 1

0 % - 31.12.2023
0.7849 ex 8708 93 10
ex 8708 93 90
40
40
Kupplungspedal mit Verbindung zur elektronischen Parkbremse (EPB), auch mit Signalsendefunktionen für
  • Tempomat-Rückstellung,
  • Entriegelung der elektronischen Parkbremse,
  • Steuerung des Startens und Stoppens des Motors im Rahmen eines Leerlauf Stopp- und Go-Systems (ISG)

zur Verwendung bei der Herstellung von Personenkraftfahrzeugen 1

0 % - 31.12.2024
0.6526 ex 8708 94 20
ex 8708 94 35
10
20
Zahnstangenlenkgetriebe in einem Aluminiumgehäuse mit inneren Spurstangengelenken (Axialgelenken) oder mit Spurstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 1 0 % p/st 31.12.2024
0.6688 ex 8708 95 10
ex 8708 95 99
20
30
Aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe
  • genäht,
  • gefaltet,
  • mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung und lastabhängigen Luftsackabdichtung,
  • für Kaltgastechnologie geeignet
0 % p/st 31.12.2025
0.6687 ex 8708 95 10
ex 8708 95 99
30
40
Aufblasbare genähte Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe
  • in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert, mit speziellen Fixierungsnähten, durch Stoffbezug oder Kunststoffklammern fixiert, oder
  • flache Sicherheits-Luftsäcke mit oder ohne thermische Fixierung
0 % p/st 31.12.2025
0.8292 ex 8708 95 99 50 Airbag-Gasgenerator, der sowohl Pyrotechnik als auch Kaltgas als Treibstoff für Sicherheitsairbags in Fahrzeugen enthält, in Einzelsendungen mit 1.000 Stück oder mehr 0 % p/st 31.12.2026
0.7444 ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
25
45
Luftführung aus Kunststoff zur Leitung des Luftstroms an die Oberfläche des Zwischenkühlers, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 1 0 % - 31.12.2023
0.6583 ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
60
50
Aluminium-Motorhalterung mit
  • einer Höhe von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einer Breite von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 250 mm,
  • einer Länge von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,

mit mindestens zwei Befestigungsbohrungen, aus den Aluminiumlegierungen ENAC-46100 oder ENAC-42100 (nach EN:1706), mit folgenden Eigenschaften:

  • Porosität innen nicht mehr als 1 mm,
  • Porosität außen nicht mehr als 2 mm,
  • Rockwellhärte HRB 10 oder mehr,

von der bei der Herstellung von Aufhängungssystemen für Kraftfahrzeugmotoren verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2024
0.7921 ex 8708 99 97 18 Hydrostatisches Schaltgetriebe
  • mit Hydropumpe und Differentialachsantrieb
  • auch mit einem Lüfterrad und/oder Riemen- und Seilscheiben

zur Verwendung beim Herstellen von Zugmaschinen der Unterpositionen 8701 91 90 und 8701 92 90, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist 1

0 % p/st 31.12.2023
0.8127 ex 8708 99 97 28 Ein Satz von H2-Kraftstoffzylindern vom Typ 4 gemäß Norm EC 79, bestehend aus zwei bis acht Zylindern auf Aluminiumrahmen:
  • Zylinder aus einem HDPE-Verbundwerkstoff (Polyethylen hoher Dichte), verstärkt mit einem Geflecht aus Glas- und Kohlefasern in Epoxidharz,
  • mit einem Betriebsdruck von mindestens 35 MPa,
  • mit einer vom Hersteller angegebenen Haltbarkeit von nicht weniger als 20 Jahren,
  • mit einer Zylinderkapazität von 180 Litern oder mehr, jedoch nicht mehr als 375 Litern,
  • ausgestattet mit einem Satz von Magnetventilen, Handventilen und Sicherheitsventilen zur Druckentlastung (PRD),
0 % - 31.12.2025
  • mit einer Gesamtbreite von 1.800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.300 mm,
  • mit einer Gesamthöhe von 400 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm,
  • mit einer Gesamtlänge von 1.200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.600 mm
0.8128 ex 8708 99 97 38 Ein Satz von CNG-Kraftstoffzylindern vom Typ CNG-4 gemäß Norm ECE R110, bestehend aus vier oder fünf Zylindern auf Aluminiumrahmen:
  • bestehend aus einem HDPE-Verbundwerkstoff (Polyethylen hoher Dichte), verstärkt mit einem Geflecht aus Glas- und Kohlefasern in Epoxidharz,
  • mit einem Betriebsdruck von mindestens 20 MPa,
  • mit einer vom Hersteller angegebenen Haltbarkeitsdauer von nicht weniger als 20 Jahren,
  • mit einer Zylinderkapazität von 315 Litern oder mehr, jedoch nicht mehr als 375 Litern,
  • ausgestattet mit einem Satz von Magnetventilen, Handventilen und Sicherheitsventilen zur Druckentlastung (PRD),
0 % - 31.12.2025
  • mit einer Gesamtbreite von 2.200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.300 mm,
  • mit einer Gesamthöhe von 450 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 460 mm,
  • mit einer Gesamtlänge von 3.500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.600 mm
0.6686 ex 8714 10 90 10 Motorrad-Gabelholm-Innenrohre
  • aus Kohlenstoffstahl der Qualität SAE1541,
  • mit einer Hartchromschicht von 20 μm ( +15 μm/ - 5 μm),
  • mit einer Wandstärke von 1,3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,6 mm,
  • mit einer Bruchdehnung von 15 %,
  • gelocht
0 % p/st 31.12.2025
0.6848 ex 8714 10 90 70 Motorradkühler in Sendungen von 100 Stück oder mehr 0 % p/st 31.12.2027
0.6172 ex 8714 91 30
ex 8714 91 30
ex 8714 91 30
25
35
72
Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) 1 0 % - 31.12.2023
0.6879 ex 8714 96 10 10 Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) 1 0 % - 31.12.2025
0.7421 ex 8714 99 10
ex 8714 99 10
20
89
Fahrradlenker:
  • auch mit integriertem Vorbau,
  • entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) 1

0 % - 31.12.2027
0.7710

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8714 99 50
ex 8714 99 50
11
91
Kettenschaltung, bestehend aus
  • hinterem Schaltwerk und Montagematerial,
  • auch mit vorderem Umwerfer,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) 1

0 % p/st 31.12.2024
0.6878 ex 8714 99 90 30 Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) 1 0 % p/st 31.12.2025
0.7708

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8714 99 90 40 Vorbau für Fahrradlenker zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern) 1 0 % p/st 31.12.2024
0.8507

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 8714 99 90 50 Hinterer Luftstoßdämpfer in Form eines Luftfeder-Öldämpferelements zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, einschließlich Elektrofahrrädern 1 0 % - 31.12.2027
0.3191 ex 9001 10 90 10 Lichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern 0 % - 31.12.2023
0.6402 ex 9001 50 41
ex 9001 50 49
40
40
Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen 1 0 % - 31.12.2027
0.6401 ex 9001 50 80 30 Organisches rohkantiges, halbfertiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, rund, eine Fläche fertig bearbeitet, von der zur Herstellung von fertigen Brillengläsern verwendeten Art 0 % - 31.12.2026
0.7590 ex 9002 11 00 18 Objektiv bestehend aus einer zylinderförmigen Hülle aus Metall oder Kunststoff und optischen Elementen mit:
  • einem horizontalen Bildfeldwinkel von höchstens 120 °,
  • einem diagonalen Bildfeldwinkel von höchstens 105 °,
  • einer Brennweite von höchstens 7,50 mm,
  • einer relativen Blende von höchstens F/2,90,
  • einem Durchmesser von höchstens 22 mm
0 % - 31.12.2023
0.5692 ex 9002 11 00 20 Objektive:
  • mit Abmessungen von nicht mehr als 95 mm × 55 mm × 50 mm,
  • mit einer Auflösung von 160 Zeilen/mm oder mehr, und
  • mit einem Zoomfaktor von 3 oder mehr
0 % - 31.12.2027
0.7973

Stand: VO(EU) 2023/1190

ex 9002 11 00 23 Objektiv mit:
  • motorgesteuertem Fokus, Zoom, Blende,
  • elektronisch zuschaltbarem Infrarot-Sperrfilter,
  • einer einstellbaren Brennweite von nicht weniger als 2,7 mm und nicht mehr als 55 mm,
  • einem Gewicht von nicht mehr als 120 g,
  • einer Länge von weniger als 70 mm,
  • einem Durchmesser von nicht mehr als 70 mm
0 % - 31.12.2025
0.7103 ex 9002 11 00 45 Infrarotoptikeinheit
  • mit Linsen aus Silicium, Germanium oder Chalkogenidglas mit einem Durchmesser von nicht mehr als 62 mm (± 0,05 mm),
  • auch auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Halterung aus einer Aluminiumlegierung montiert,

von der für Wärmebildkameras oder IP-Netzwerkkameras verwendeten Art 1

0 % - 31.12.2026
0.3177 ex 9002 11 00 50 Objektiv
  • mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm,
  • bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem Durchmesser von nicht weniger als 60 mm und nicht mehr als 190 mm
0 % - 31.12.2023
0.6572 ex 9002 11 00 85 Objektiv mit
  • einem horizontalen Bildfeldwinkel von 20 °oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 °,
  • einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 mm,
  • einer relativen Blende von F/1,2 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/4 und
  • einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von CMOS-Fahrzeugkameras oder IP-Netzwerkkameras 1

0 % - 31.12.2024
0.3140 - gestrichen -23
0.5955 ex 9025 80 40 30 Elektronischer barometrischer Halbleiter-Drucksensor in einem Gehäuse, im Wesentlichen bestehend aus
  • der Kombination einer oder mehrerer anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltung (ASIC) und
  • mindestens einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelement(en) (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt
0 % p/st 31.12.2023
0.6288 ex 9025 80 40 50 Elektronischer Halbleitersensor zur Messung von mindestens zwei der folgenden Größen
  • atmosphärischer Druck, Temperatur (auch zur Temperaturkompensation), Luftfeuchtigkeit oder flüchtige organische Verbindungen
  • in einem für die vollautomatisierte Leiterplattenbestückung oder die Bare-Die-Technologie geeigneten Gehäuse mit
  • einer oder mehreren anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltungen (ASIC)
  • einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelementen (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt

von der zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 95 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2024
0.3292 ex 9032 89 00 30 Elektronisches Steuergerät zur elektromechanischen Servolenkung (sogen. electric power steering controller / EPS-Steuergerät) 0 % p/st 31.12.2023
0.4253 ex 9032 89 00 40 Digitaler Ventilregler zur Regelung von Flüssigkeiten und Gasen 0 % p/st 31.12.2027
0.7004 ex 9032 89 00 50 Gaspaneel zum Regeln und Messen des Durchflusses von Gasen, mit Plasmatechnologie arbeitend, mit
  • einem elektronischen Massendurchflussregler, geeignet zum Empfangen und Senden analoger und digitaler Signale,
  • vier Druckmessumformern,
  • zwei oder mehr Druckventilen,
  • elektrischen Schnittstellen und
  • mehreren Anschlüssen für Gasleitungen
  • für In-Situ-Plasma-Bonding-Prozesse oder Multi-Frequenz-Bondaktivierungsprozesse geeignet
0 % - 31.12.2026
0.5025 ex 9401 99 90 10 Sperrscheibe zur Verwendung bei der Herstellung von Rücklehnvorrichtungen für Kraftfahrzeugsitze 1 0 % p/st 31.12.2025
0.4846 ex 9503 00 75
ex 9503 00 95
10
10
Maßstabgetreue Modellseilbahnen aus Kunststoff, auch mit Motor, zum Bedrucken 1 0 % p/st 31.12.2025
0.6950 ex 9607 20 10 10 Schieber, schmale Bänder mit Zähnen (Krampen), Steckteile/Kastenteile und andere Reißverschlussteile aus unedlen Metallen, zur Verwendung bei der Herstellung von Reißverschlüssen 1 0 % - 31.12.2024
0.6949 ex 9607 20 90 10 Schmale Streifen mit Zähnen (Krampen) aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Reißverschlüssen 1 0 % - 31.12.2025
0.3286 ex 9608 91 00 10 Schreibfederspitzen aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal 0 % - 31.12.2023
0.3289 ex 9608 91 00 20 Schreibfederspitzen oder andere poröse Spitzen für Markierstifte, ohne Innenkanal 0 % - 31.12.2023
0.2737 ex 9612 10 10 10 Farbbänder aus Kunststoff mit Segmenten unterschiedlicher Farbe, bei denen die Farbstoffe durch Hitze in einen Träger eingebracht werden (sogenannte Farbstoff-Sublimation) 0 % - 31.12.2023
1) Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der Endverwendung gemäß des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013.

2) Die Zölle werden jedoch nicht ausgesetzt, wenn die Behandlung vom Einzelhandel oder von Restaurationsbetrieben vorgenommen wird.

3) Nur der Wertzoll wird ausgesetzt. Der spezifische Zoll ist weiterhin anwendbar.

4) Die Einfuhr von Waren, die von dieser Zollaussetzung betroffen sind, ist gemäß dem in den Artikeln 55 und 56 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015 S. 558) festgelegten Verfahren zu überwachen.

5) Jedem ECICS-Eintrag (Erzeugnis) wird eine CUS-Nummer (Customs Union and Statistics - Zollunion- und Statistiknummer) zugeordnet.Das ECICS (European Customs Inventory of Chemical Substances - Europäisches Zollinventar chemischer Substanzen) ist ein von der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission verwaltetes Informationsinstrument.Weitere Informationen hierzu sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/databases/ecics/index_de.ht


ENDE

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