Durchführungsverordnung (EU) 2020/1227 der Kommission vom 12. November 2019 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards in Bezug auf Meldebögen für die Bereitstellung von Informationen gemäß den Anforderungen an die STS-Meldung

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 289 vom 03.09.2020 S. 315)



=> Zur nachfolgenden Fassung

s.a.: Liste zur Ergänzung / Festlegung der VO (EU) 2017/2402/EG ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2017 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung und zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 648/2012 1, insbesondere auf Artikel 27 Absatz 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Um die Wirksamkeit und Harmonisierung von Meldungen zu erleichtern, sollten die Informationen zu Verbriefungen, die die Anforderungen der Artikel 19 bis 22 und 23 bis 26 der Verordnung (EU) 2017/2402 an eine einfache, transparente und standardisierte ("STS"-)Verbriefung erfüllen, der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) in einem durchgängig angewandten Format und nach einheitlichen Standards übermittelt werden.

(2) Die Bereitstellung von Informationen in einem harmonisierten Format ermöglicht der ESMa eine effiziente Datenerhebung und erleichtert die Kohärenzkontrollen sowie die Bewertung der Vollständigkeit durch die Anleger und die zuständigen Behörden. Daher sollte das Format jedes für eine STS-Meldung auszufüllenden Feldes spezifiziert und sollten alle Informationen an die ESMa elektronisch übermittelt werden.

(3) Diese Verordnung basiert auf den Entwürfen technischer Durchführungsstandards, die der Kommission von der ESMa gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 vorgelegt wurden.

(4) Die ESMa hat zu den Entwürfen technischer Durchführungsstandards, auf denen diese Verordnung basiert, eine offene öffentliche Anhörung durchgeführt, die potenziell anfallenden Kosten und den Nutzen analysiert und die Stellungnahme der nach Artikel 37 der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 eingesetzten Interessengruppe Wertpapiere und Wertpapiermärkte eingeholt

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Meldebögen für die STS-Meldung

(1) Die in Absatz 1 Buchstabe a und Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1226 der Kommission genannten Informationen 3 werden unter Verwendung des Musters in Anhang I dieser Verordnung bereitgestellt.

(2) Die in Absatz 1 Buchstabe b und Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1226 genannten Informationen werden unter Verwendung des Musters in Anhang II dieser Verordnung bereitgestellt.

(3) Die in Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1226 genannten Informationen werden unter Verwendung des Musters in Anhang III dieser Verordnung bereitgestellt.

(4) Sind die nach diesem Artikel bereitzustellenden Informationen wegen der Anwendung der in Artikel 43 der Verordnung (EU) 2017/2402 genannten Übergangsbestimmungen nicht verfügbar oder erforderlich, ist im jeweiligen Feld/in den jeweiligen Feldern der Anhänge dieser Verordnung "Entfällt wegen der Anwendung von Übergangsbestimmungen" anzugeben.

(5) Die in diesem Artikel genannten Informationen sind in elektronischer und maschinenlesbarer Form zu übermitteln.

(6) Die in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/1226 genannten "Zusätzlichen Informationen" sind in das Feld "Auszufüllendes Kästchen" der Anhänge I bis III dieser Verordnung einzufügen.

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. November 2019

1) ABl. L 347 vom 28.12.2017 S. 35.

2) Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010 S. 84).

3) Delegierte Verordnung (EU) der Kommission vom 12. November 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2017/2402 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Spezifizierung der gemäß den Anforderungen an die STS-Meldung zu übermittelnden Informationen (siehe Seite 285 dieses Amtsblatts).

.

Anhang I

Feldformate des STS-Meldeformulars

Zeichen Datentyp Definition
{ALPHANUM-n} Bis zu n alphanumerische Zeichen Freitextfeld. Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{LÄNDERCODE_2} 2 alphanumerische Zeichen Aus 2 Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{WÄHRUNGSCODE_3} 3 alphanumerische Zeichen Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{DATUMSFORMAT} Datumsformat nach ISO 8601 Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT
{J/N} 1 alphanumerisches Zeichen "richtig" - J
"falsch" - N
{ISIN} 12 alphanumerische Zeichen ISIN-Code gemäß ISO 6166
{LEI} 20 alphanumerische Zeichen Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) gemäß ISO 17442

STS-Meldeformular für Nicht-ABCP-Verbriefungen

Feldcode Feldbezeichnung Auszufüllendes Kästchen Feldformat
STSS0 Erste Anlaufstelle {ALPHANUM-1000}
STSS1 Identifikationsnummer des Finanzinstruments {ISIN}
STSS2 LEI des Originators oder Sponsors oder ursprünglichen Kreditgebers {LEI}
STSS3 Kennziffer der Meldung {ALPHANUM-100}
STSS4 Eindeutige Kennung {ALPHANUM-100}
STSS5 Kennziffer des Prospekts {ALPHANUM-100}
STSS6 Verbriefungsregister {ALPHANUM-1000}
STSS7 Bezeichnung der Verbriefung {ALPHANUM-100}
STSS8 Sitzland {LÄNDERCODE_2}
STSS9 Klassifizierung der Verbriefung {LISTE}
STSS10 Art der zugrunde liegenden Risikopositionen {LISTE}
STSS11 Ausgabedatum {DATUMSFORMAT}
STSS12 Meldedatum {DATUMSFORMAT}
STSS13 Zugelassener Dritter {ALPHANUM-100}
STSS14 Zugelassener Dritter (Name und Sitzland) {ALPHANUM-1000}
{LÄNDERCODE_2}
STSS15 Zuständige Behörde, die den Dritten zugelassen hat {ALPHANUM-100}
STSS16 STS-Status {ALPHANUM-1000}
STSS17 Originator (oder ursprünglicher Kreditgeber) kein EU-Kreditinstitut {J/N}
STSS18 Bestätigung der Kreditvergabekriterien {ALPHANUM-1000}
STSS19 Erklärung, dass die Kreditvergabekriterien beaufsichtigt werden {ALPHANUM-1000}
STSS20 Zugrunde liegende Risikopositionen im Wege einer "True-Sale"-Verbriefung erworben {ALPHANUM-10000}
STSS21 Keine schwerwiegende Rückforderung {ALPHANUM-10000}
STSS22 Ausnahmeregelung für Rückforderungsvereinbarungen im nationalen Insolvenzrecht {ALPHANUM-1000}
STSS23 Übertragung, wenn der Verkäufer nicht der ursprüngliche Kreditgeber ist {ALPHANUM-1000}
STSS24 Übertragung im Wege einer Abtretung, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird {ALPHANUM-10000}
STSS25 Zusicherungen und Gewährleistungen {ALPHANUM-10000}
STSS26 Kriterien für aktive Portfolioverwaltung {ALPHANUM-10000}
STSS27 Homogenität der Vermögenswerte {ALPHANUM}
STSS28 Verpflichtungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Risikopositionen/keine Wiederverbriefung {ALPHANUM-1000}
STSS29 Solidität der Vergabestandards {ALPHANUM}
STSS30 Erfahrung des Originators/Kreditgebers {ALPHANUM}
STSS31 Ausgefallene Vermögenswerte {ALPHANUM}
STSS32 Mindestens eine Zahlung zum Zeitpunkt der Übertragung {ALPHANUM-1000}
STSS33 Rückzahlung an die Inhaber/Veräußerung von Vermögenswerten {ALPHANUM}
STSS34 Erfüllung der Anforderung in Bezug auf den Risikoselbstbehalt {LISTE}
STSS35 Minderung von Zins- (IR-) und Währungs- (FX-)risiken {ALPHANUM-10000}
STSS36 Derivatekäufe/-verkäufe der Verbriefungszweckgesellschaft {ALPHANUM-10000}
STSS37 Derivate mit gemeinsamen Standards {ALPHANUM-10000}
STSS38 An einen Referenzwert gebundene Zinszahlungen basieren auf üblichen Zinssätzen {ALPHANUM-10000}
STSS39 Keine Zurückbehaltung von Geldbeträgen nach Beitreibungsbescheid oder Mitteilung über die vorzeitige Fälligstellung {ALPHANUM-10000}
STSS40 Keine Zurückbehaltung von Geldbeträgen {ALPHANUM-1000}
STSS41 Weiterreichung von Tilgungseingängen an die Anleger {ALPHANUM-1000}
STSS42 Rückzahlung nicht in umgekehrter Reihenfolge zur Seniorität {ALPHANUM-1000}
STSS43 Keine Bestimmungen, die eine automatische Liquidation der zugrunde liegenden Risikopositionen zum Marktwert erfordern {ALPHANUM-1000}
STSS44 Verbriefungen mit nichtsequentieller Zahlungsrangfolge {ALPHANUM-1000}
STSS45 Revolvierende Verbriefung mit vorzeitigen Rückzahlungsereignissen für die Beendigung der revolvierenden Periode, basierend auf festgelegten Auslösern {ALPHANUM-10000}
STSS46 Verschlechterung der Kreditqualität der zugrunde liegenden Risikopositionen {ALPHANUM-10000}
STSS47 Insolvenz des Originators oder des Forderungsverwalters {ALPHANUM-10000}
STSS48 Absinken des Werts der zugrunde liegenden Risikopositionen, die von der Verbriefungszweckgesellschaft gehalten werden, unter einen im Voraus festgelegten Schwellenwert {ALPHANUM-10000}
STSS49 Nicht hinreichende Generierung neuer zugrunde liegender Risikopositionen, die über die im Voraus festgelegte Kreditqualität verfügen (auslösendes Ereignis für die Beendigung der revolvierenden Periode) {ALPHANUM-10000}
STSS50 Information über die vertraglichen Verpflichtungen des Forderungsverwalters, des Treuhänders und anderer Anbieter von Nebendienstleistungen {ALPHANUM-1000}
STSS51 Bestimmungen zur Kontinuität der Forderungsverwaltung {ALPHANUM-1000}
STSS52 Bestimmungen zur Kontinuität der Derivatgegenparteien {ALPHANUM-1000}
STSS53 Bestimmungen zur Kontinuität der Liquiditätsgeber und der kontoführenden Bank {ALPHANUM-1000}
STSS54 Erforderliche Erfahrung des Forderungsverwalters sowie angemessene Strategien, Verfahren und Kontrollen des Risikomanagements vorhanden {ALPHANUM}
STSS55 Klare und kohärente Definitionen (Problemkredite) {ALPHANUM-1000}
STSS56 Zahlungsrangfolgen und auslösende Ereignisse {ALPHANUM-1000}
STSS57 Zeitnahe Lösung von Konflikten zwischen den verschiedenen Kategorien von Anlegern und Zuständigkeiten der Treuhänder {ALPHANUM-1000}
STSS58 Daten über die historische Wertentwicklung im Hinblick auf Ausfälle und Verluste {ALPHANUM-1000}
STSS59 Externe Überprüfung einer Stichprobe der zugrunde liegenden Risikopositionen {ALPHANUM-1000}
STSS60 Verfügbarkeit eines Liability-Cashflow-Modells für potenzielle Anleger {ALPHANUM-1000}
STSS61 Umweltbilanz/Darlehen für Wohnimmobilien oder Darlehen für Kfz-Käufe oder -Leasinggeschäfte {ALPHANUM-10000}
STSS62 Verantwortlichkeit von Originator und Sponsor für die Einhaltung des Artikels 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 {ALPHANUM-1000}


.

Anhang II

Feldformate des STS-Meldeformulars

Zeichen Datentyp Definition
{ALPHANUM-n} Bis zu n alphanumerische Zeichen Freitextfeld. Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{LÄNDERCODE_2} 2 alphanumerische Zeichen Aus 2 Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{WÄHRUNGSCODE_3} 3 alphanumerische Zeichen Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{DATUMSFORMAT} Datumsformat nach ISO 8601 Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT
{J/N} 1 alphanumerisches Zeichen "richtig" - J
"falsch" - N
{ISIN} 12 alphanumerische Zeichen ISIN-Code gemäß ISO 6166
{LEI} 20 alphanumerische Zeichen Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) gemäß ISO 17442

STS-Meldeformular für ABCP-Verbriefungen

Feldcode Feldbezeichnung Auszufüllendes Kästchen Feldformat
STSAT0 Erste Anlaufstelle {ALPHANUM-1000}
STSAT1 Identifikationsnummer des Finanzinstruments {ISIN}
STSAT2 LEI des Originators oder Sponsors oder ursprünglichen Kreditgebers {LEI}
STSAT3 Kennziffer der Meldung {ALPHANUM-100}
STSAT4 Eindeutige Kennung {ALPHANUM-100}
STSAT5 Kennziffer des Prospekts {ALPHANUM-100}
STSAT6 Verbriefungsregister {ALPHANUM-1000}
STSAT7 Bezeichnung der Verbriefung {ALPHANUM-100}
STSAT8 Sitzland {ALPHANUM-1000}
STSAT9 Verbriefungsart {LISTE}
STSAT10 Art der zugrunde liegenden Risikopositionen {LISTE}
STSAT11 Ausgabedatum {DATUMSFORMAT}
STSAT12 Meldedatum {DATUMSFORMAT}
STSAT13 Zugelassener Dritter {ALPHANUM-100}
STSAT14 Zugelassener Dritter (Name und Sitzland) {ALPHANUM-1000}
{LÄNDERCODE_2}
STSAT15 Zuständige Behörde, die den Dritten zugelassen hat {ALPHANUM-100}
STSAT16 STS-Status {ALPHANUM-1000}
STSAT17 Originator (oder ursprünglicher Kreditgeber) kein EU-Kreditinstitut {J/N}
STSAT18 Bestätigung der Kreditvergabekriterien {ALPHANUM-1000}
STSAT19 Erklärung, dass die Kreditvergabekriterien beaufsichtigt werden {ALPHANUM-1000}
STSAT20 Zugrunde liegende Risikopositionen im Wege einer "True-Sale"-Verbriefung erworben {ALPHANUM-10000}
STSAT21 Keine schwerwiegende Rückforderung {ALPHANUM-10000}
STSAT22 Ausnahmeregelung für Rückforderungsvereinbarungen im nationalen Insolvenzrecht {ALPHANUM-1000}
STSAT23 Übertragung, wenn der Verkäufer nicht der ursprüngliche Kreditgeber ist {ALPHANUM-1000}
STSAT24 Übertragung im Wege einer Abtretung, die zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossen wird {ALPHANUM-10000}
STSAT25 Zusicherungen und Gewährleistungen {ALPHANUM-10000}
STSAT26 Kriterien für aktive Portfolioverwaltung {ALPHANUM-10000}
STSAT27 Keine Wiederverbriefung {ALPHANUM-1000}
STSAT28 Übertragene zugrunde liegende Risikopositionen umfassen keine ausgefallenen Risikopositionen {ALPHANUM}
STSAT29 Mindestens eine geleistete Zahlung zum Zeitpunkt der Übertragung {ALPHANUM-1000}
STSAT30 Rückzahlung an die Inhaber/Veräußerung von Vermögenswerten {ALPHANUM}
STSAT31 Minderung von Zins- (IR-) und Währungs- (FX-)risiken {ALPHANUM-10000}
STSAT32 Derivatekäufe/-verkäufe der Verbriefungszweckgesellschaft {ALPHANUM-10000}
STSAT33 Derivate in den zugrunde liegenden Risikopositionen {ALPHANUM-10000}
STSAT34 Derivate mit gemeinsamen Standards {ALPHANUM-10000}
STSAT35 Klare und kohärente Definitionen für den Umgang mit Problemkrediten {ALPHANUM-1000}
STSAT36 Zahlungsrangfolgen und auslösende Ereignisse {ALPHANUM-1000}
STSAT37 Daten über die historische Wertentwicklung im Hinblick auf Ausfälle und Verluste {ALPHANUM-1000}
STSAT38 Homogenität der Vermögenswerte {ALPHANUM}
STSAT39 Verpflichtungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Risikopositionen {ALPHANUM-1000}
STSAT40 Verpflichtungen in Bezug auf die zugrunde liegenden Risikopositionen {ALPHANUM-1000}
STSAT41 An einen Referenzwert gebundene Zinszahlungen basieren auf üblichen Zinssätzen {ALPHANUM-10000}
STSAT42 Keine Zurückbehaltung von Geldbeträgen nach Beitreibungsbescheid oder Mitteilung über die vorzeitige Fälligstellung {ALPHANUM-10000}
STSAT43 Keine Zurückbehaltung von Geldbeträgen/Beitreibung oder vorzeitige Fälligstellung {ALPHANUM-1000}
STSAT44 Weiterreichung von Tilgungseingängen an die Anleger {ALPHANUM-1000}
STSAT45 Keine Bestimmungen, die eine automatische Liquidation der zugrunde liegenden Risikopositionen zum Marktwert erfordern {ALPHANUM-1000}
STSAT46 Solidität der Vergabestandards {ALPHANUM}
STSAT47 Erfahrung des Verkäufers {ALPHANUM}
STSAT48 Revolvierende ABCP-Transaktion/auslösendes Ereignis Kreditqualität {ALPHANUM}
STSAT49 Aufgaben der an der Verbriefung Beteiligten {ALPHANUM-1000}
STSAT50 Bestimmungen zur Kontinuität der Forderungsverwaltung {ALPHANUM-1000}
STSAT51 Bestimmungen zur Kontinuität der Derivatgegenpartei und der kontoführenden Bank {ALPHANUM-1000}
STSAT52 Solidität des Sponsors {ALPHANUM-1000}

.

Anhang III

Feldformate des STS-Meldeformulars

Zeichen Datentyp Definition
{ALPHANUM-n} Bis zu n alphanumerische Zeichen Freitextfeld. Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{LÄNDERCODE_2} 2 alphanumerische Zeichen Aus 2 Buchstaben bestehender Ländercode gemäß dem Alpha-2-Ländercode nach ISO 3166-1 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{WÄHRUNGSCODE_3} 3 alphanumerische Zeichen Aus 3 Buchstaben bestehender Währungscode gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 Im ASCII-Format eingeben (ohne mit Akzent versehene Zeichen).
{DATUMSFORMAT} Datumsformat nach ISO 8601 Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT
{J/N} 1 alphanumerisches Zeichen "richtig" - J
"falsch" - N
{ISIN} 12 alphanumerische Zeichen ISIN-Code gemäß ISO 6166
{LEI} 20 alphanumerische Zeichen Rechtsträgerkennung (Legal Entity Identifier, LEI) gemäß ISO 17442

STS-Meldeformular für das ABCP-Programm

Feldcode Feldbezeichnung Auszufüllendes Kästchen Feldformat
STSAP0 Erste Anlaufstelle {ALPHANUM-1000}
STSAP1 Identifikationsnummer des Finanzinstruments {ISIN}
STSAP2 LEI des Sponsors {LEI}
STSAP3 Kennziffer der Meldung {ALPHANUM-100}
STSAP4 Eindeutige Kennung {ALPHANUM-100}
STSAP5 Kennziffer des Prospekts {ALPHANUM-100}
STSAP6 Verbriefungsregister {ALPHANUM-1000}
STSAP7 Bezeichnung des ABCP-Programms {ALPHANUM-100}
STSAP8 Sitzland {ALPHANUM-1000}
STSAP9 Klassifizierung des Instruments {LISTE}
STSAP10 Ausgabedatum {DATUMSFORMAT}
STSAP11 Meldedatum {DATUMSFORMAT}
STSAP12 Zugelassener Dritter {ALPHANUM-100}
STSAP13 Zugelassener Dritter (Name und Sitzland) {ALPHANUM-1000}
{LÄNDERCODE_2}
STSAP14 Zuständige Behörde, die den Dritten zugelassen hat {ALPHANUM-100}
STSAP15 STS-Status {ALPHANUM-1000}
STSAP16 Sponsor muss beaufsichtigtes Kreditinstitut sein {ALPHANUM-1000}
STSAP17 Unterstützung durch den Sponsor als Bereitsteller von Liquiditätsfazilitäten {ALPHANUM-1000}
STSAP18 Nachweis, den das Kreditinstitut gegenüber seiner zuständigen Behörde zu erbringen hat {ALPHANUM-1000}
STSAP19 Erfüllung der Prüf- und Sorgfaltspflichten des Sponsors {ALPHANUM-1000}
STSAP20 Einhaltung der Risikoselbstbehalt-Anforderungen (Transaktionsebene/Programmebene) {LISTE}
STSAP21 Einhaltung von Artikel 7 der Verordnung (EU) 2017/2402 auf der Ebene des ABCP-Programms {ALPHANUM-1000}
STSAP22 Inanspruchnahme von Liquidität für den Fall, dass die Liquiditätsfazilität nicht erneuert wird {ALPHANUM-10000}
STSAP23 Konformität der ABCP-Transaktionen im Rahmen eines ABCP-Programms mit Artikel 24 Absätze 1 bis 8 und 12 bis 20 der Verordnung (EU) 2017/2402 {ALPHANUM-1000}
STSAP24 Höchstens 5 % des Gesamtbetrags der zugrunde liegenden Risikopositionen temporär nicht konform {ALPHANUM}
STSAP25 Gewichtete durchschnittliche Restlaufzeit (WAL) höchstens zwei Jahre {ALPHANUM-1000}
STSAP26 Vollständig unterstütztes ABCP-Programm (Sponsorenunterstützung) {ALPHANUM-10000}
STSAP27 Keine Wiederverbriefung und keine Bonitätsverbesserung, die eine zweite Tranchierungsebene beim ABCP-Programm schafft {ALPHANUM-1000}
STSAP28 Keine Kaufoptionen {ALPHANUM-1000}
STSAP29 Zins- und Währungsrisiken auf ABCP-Programmebene in geeigneter Weise gemindert und dokumentiert {ALPHANUM}
STSAP30 Anforderungen an ABCP-Programmunterlagen (Zuständigkeiten des Treuhänders gegenüber den Anlegern) {ALPHANUM-1000}
STSAP31 Anforderungen an die ABCP-Programmunterlagen (vertragliche Verpflichtungen des Sponsors) {ALPHANUM-1000}
STSAP32 Anforderungen an die ABCP-Programmunterlagen (Verfahren und Zuständigkeiten bei Ausfall des Forderungsverwalters) {ALPHANUM-1000}
STSAP33 Anforderungen an die ABCP-Programmunterlagen (Bestimmungen über den Ersatz von Derivatgegenparteien und der kontoführenden Bank) {ALPHANUM-1000}
STSAP34 Anforderungen an die ABCP-Programmunterlagen (Verfahren zur Gewährleistung der Besicherung der Finanzierungszusage) {ALPHANUM-1000}
STSAP35 Anforderungen an die ABCP-Programmunterlagen (Liquiditätsfazilität und Rückzahlung fällig werdender Wertpapiere, falls der Sponsor die Finanzierungszusage für die Liquiditätsfazilität vor deren Ablauf nicht erneuert) {ALPHANUM-1000}
STSAP36 Erfahrung des Forderungsverwalters {ALPHANUM}


ENDE

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