Beschluss (GASP) 2020/979 des Rates vom 7. Juli 2020 zur Unterstützung der Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards
(ABl. L 218 vom 08.07.2020 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 31 Absatz 1,
auf Vorschlag des hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat auf seiner Tagung vom 19. November 2018 die Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen (im Folgenden "SALW") sowie dazugehörige Munition mit dem Titel "Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen" (im Folgenden "SALW-Strategie der EU") angenommen. Ziel der SALW-Strategie der EU ist es, Leitlinien für ein integriertes, kollektives und koordiniertes europäisches Vorgehen bei der Verhinderung und Eindämmung des unerlaubten Erwerbs von SALW und zugehöriger Munition durch Terroristen, Kriminelle und andere unbefugte Akteure vorzugeben und die Rechenschaftspflicht und Verantwortung in Bezug auf den legalen Waffenhandel zu fördern.
(2) In der SALW-Strategie der EU wird darauf hingewiesen, dass die unzureichende Sicherung von Lagerbeständen ein wesentlicher Faktor bei der Umlenkung von Waffen und Munition von legalen auf illegale Märkte ist. Die Union und ihre Mitgliedstaaten verpflichten sich, andere Länder dabei zu unterstützen, die Verwaltung und Sicherung ihrer staatlichen Lagerbestände zu verbessern, indem sie die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Einrichtungen stärken, die die rechtmäßige Lieferung und Verwaltung der Lagerbestände von SALW und zugehöriger Munition für die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte regulieren.
(3) Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA) hat Standards und bewährte Verfahren für die Verwaltung der Bestände an Kleinwaffen und Munition erarbeitet: die Internationalen technischen Leitlinien für Munition (IATG) und das modulare Kompendium für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC), früher bekannt als Internationale Standards für die Kontrolle von Kleinwaffen (ISACS). In ihrer SALW-Strategie verpflichtet sich die Union, die Standards und bewährten Verfahren zu fördern und umzusetzen.
(4) Am 30. Juni 2018 hat die dritte Konferenz der Vereinten Nationen zur Überprüfung der Fortschritte bei der Durchführung des VN-Aktionsprogramms gegen unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen ein Abschlussdokument angenommen, in dem die Staaten ihre Zusage zur Verhütung und Bekämpfung der Umlenkung von Kleinwaffen und leichten Waffen erneuern. Die Staaten haben erneut bekräftigt, dass sie ihre nationalen Bemühungen um eine sichere und wirksame Verwaltung der Bestände an Kleinwaffen und leichten Waffen, die sich im Besitz der Streitkräfte und Sicherheitskräfte der Regierung befinden, insbesondere in Konflikt- und Postkonfliktsituationen verstärken werden. Darüber hinaus haben die Staaten anerkannt, dass bei der verstärkten Umsetzung des VN-Aktionsprogramms einschlägige internationale Standards gelten.
(5) In der VN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung wird bestätigt, dass die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen erforderlich ist, um viele Ziele für nachhaltige Entwicklung, darunter jene in Bezug auf Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen, Armutsminderung, Wirtschaftswachstum, Gesundheit, Geschlechtergleichstellung und sichere Städte, zu verwirklichen. So haben sich alle Staaten im Rahmen der Zielvorgabe 16.4 für nachhaltige Entwicklung dazu verpflichtet, illegale Finanz- und Waffenströme deutlich zu verringern.
(6) Der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat in der am 24. Mai 2018 vorgelegten Agenda für die Abrüstung mit dem Titel "Securing our Common Future" 1 (Sicherung unserer gemeinsamen Zukunft) dazu aufgerufen, die übermäßige Anhäufung von konventionellen Waffen und den unerlaubten Handel damit zu bekämpfen und länderbezogene Ansätze für Kleinwaffen zu unterstützen. Die Union hat beschlossen, Aktion 22 der Agenda "Secure excessive and poorly maintained stockpiles" (Übermäßige und schlecht verwaltete Lagerbestände sichern) zu unterstützen.
(7) Das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) trägt zur Entwicklung, Überprüfung und Förderung der Internationalen Normen im Bereich der Humanitären Minenräumung (IMAS) und über das Beratungsteam für Munitionsverwaltung (AMAT) zur Entwicklung, Überprüfung und Verbreitung der Internationalen technischen Leitlinien für Munition (IATG) bei. Das AMAT ist im GICHID angesiedelt. Es wurde im Ergebnis einer gemeinsamen Initiative des GICHD und des UNODa gegründet, um dem dringenden Bedarf an Unterstützung für Staaten bei der sicheren und wirksamen Verwaltung von Munitionsbeständen im Einklang mit den IATG zu tragen.
(8) Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat am 4. Dezember 2017 die Resolution 72/55 über Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition angenommen. Mit dieser Resolution werden Initiativen auf internationaler, regionaler und nationaler Ebene unterstützt, die Aufschluss über die Verbesserung der nachhaltigen Verwaltung von Munition geben, unter anderem durch die Umsetzung der IATG.
(9) Die Union und ihre Mitgliedstaaten sind die wichtigsten Geber, wenn es um Unterstützung bei der Kontrolle von Kleinwaffen und den Kapazitätenausbau im Allgemeinen sowie für die physische Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen im Besonderen geht. Obwohl es verschiedene internationale Standards und Leitlinien für die Verwaltung von Lagerbeständen gibt, ist für die Durchführung unabhängiger Bewertungen und die Validierung der Einhaltung dieser Standards keine standardisierte, international anerkannte Methode vorgesehen. Folglich lassen sich die Auswirkungen der Unterstützung durch die Union auf die Sicherung von Waffenbeständen kaum bemessen.
(10) Durch eine international anerkannte Methode für die unabhängige Validierung der Einhaltung internationaler Waffenverwaltungsstandards werden die Auswirkungen der Unterstützung von Drittländern durch die Union in Bezug auf die Verwaltung von Waffenbeständen messbar; ferner wird damit die Risikobewertung im Zusammenhang mit der Waffenausfuhrkontrolle und der Bereitstellung militärischer Hilfe unterstützt.
(11) Die Union sollte daher ein Projekt zur Feststellung der Durchführbarkeit der Entwicklung eines freiwilligen international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards unterstützen
- hat folgenden Beschluss erlassen:
(1) Zwecks Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie dazugehörige Munition mit dem Titel "Waffen sicherstellen, Bürgerinnen und Bürger schützen" (im Folgenden "SALW-Strategie der EU") und der Förderung von Frieden und Sicherheit wird die Union ein Projekt unterstützen, welches untersucht, ob die Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung von Strategien und Verfahren für die sichere und nachhaltige SALW- und Munitionsverwaltung durchführbar ist.
Das Projekt besteht aus zwei Phasen, "Phase I" und "Phase II".
Eine Beschreibung des Projekts ist im Anhang enthalten.
(2) Der Rat wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudie aus Phase I entscheiden, ob Phase II des Projekts durchgeführt werden soll.
(1) Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hoher Vertreter") zuständig.
(2) Die technische Durchführung des in Artikel 1 genannten Projekts erfolgt durch das Genfer Internationale Zentrum für Humanitäre Minenräumung (GICHD) und seine Sonderorganisation, das Beratungsteam für Munitionsverwaltung (AMAT).
(3) Das GICHD nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung des Hohen Vertreters wahr. Hierzu trifft der Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit dem GICHD.
(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 genannten von der Union finanzierten Projekts beträgt 1.642.109 EUR.
(2) Der Betrag zur Deckung von Phase I des Projekts beläuft sich auf 821.872 EUR. Der verbleibende Betrag in Höhe von 820.237 EUR wird verwendet, falls der Rat beschließt, Phase II des Projekts durchzuführen.
(3) Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(4) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie die erforderliche Finanzierungsvereinbarung mit dem GICHD. In der Finanzierungsvereinbarung wird festgehalten, dass das GICHD zu gewährleisten hat, dass dem Unionsbeitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
(5) Die Kommission ist bestrebt, die in Absatz 4 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über etwaige Schwierigkeiten dabei und teilt ihm den Zeitpunkt mit, zu dem die Finanzierungsvereinbarung geschlossen wird.
(1) Der Hohe Vertreter unterrichtet den Rat über die Durchführung dieses Beschlusses auf der Grundlage ausführlicher Berichte, die das GICHD regelmäßig alle sechs Monate erstellt. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat.
(2) Die Kommission erstattet dem Rat Bericht über die finanziellen Aspekte des in Artikel 1 genannten Projekts.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Die Geltungsdauer dieses Beschlusses endet 14 Monate nach Abschluss des in Artikel 3 Absatz 4 genannten Finanzierungsabkommens, es sei denn, der Rat beschließt eine Verlängerung des Beschlusses, um die Durchführung von Phase II des Projekts zu ermöglichen, oder falls innerhalb jenes Zeitraums keine Vereinbarung geschlossen worden ist, sechs Monate nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses.
Geschehen zu Brüssel am 7. Juli 2020.
Projekt zur Entwicklung eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards | Anhang |
1. Begründung der Unterstützung durch die GASP
Das Projekt zielt auf eine verbesserte Sicherung der Lagerbestände an Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden "SALW") und Munition durch die Entwicklung eines international anerkannten Systems ab, das die freiwillige unabhängige Validierung/Zertifizierung der Einhaltung offener internationaler Standards durch Staaten ermöglichen und damit kenntlich machen würde, dass die Staaten in der Lage sind, Umlenkungen und unfallbedingten Explosionen gegenzusteuern und diese zu verhindern.
Die Umlenkung und unerlaubte Verbreitung von SALW und Munition schüren Kriminalität, Terrorismus, Waffengewalt und Instabilität und untergraben nachhaltige Entwicklung, verantwortungsvolle Staatsführung, Recht und Ordnung sowie den Zugang zu Bildung, Gesundheitsdienstleistungen, Justiz und anderen Bürgerrechten. Unerlaubte SALW können außerdem dazu verwendet werden, schwerwiegende Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt zu begehen oder zu ermöglichen. Die Umlenkung und unerlaubte Verbreitung von SALW und Munition können Frieden und Sicherheit gefährden und so Staaten, Gesellschaften und schließlich ganze Regionen destabilisieren. Dadurch werden die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) untergraben, insbesondere des Ziels SDG 16 (Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen), aber auch SDG 5 (Gleichstellung der Geschlechter) und SDG 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden).
Die sichere und nachhaltige Verwaltung nationaler SALW- und Munitionsbestände ist entscheidend, um die unerlaubte Verbreitung einzudämmen. Die unwirksame Verwaltung von Lagerbeständen ist ein wesentlicher Faktor bei der Umlenkung von Waffen und Munition von legalen auf illegale Märkte. Die Verwaltung von Lagerbeständen ist in Staaten, die von gewaltsamen Konflikten oder schwachen Institutionen und Verwaltungsstrukturen betroffen sind, besonders prekär. In solchen Kontexten trägt die Förderung einer sicheren und nachhaltigen Verwaltung von Lagerbeständen dazu bei, dass nationale Behörden dafür zur Rechenschaft gezogen werden und Verantwortung übernehmen, dass die Umlenkung von SALW und Munition verhindert wird, was wiederum zur Verbesserung der Stabilität, Entwicklung und verantwortungsvollen Staatsführung beiträgt.
Die Union und ihre Mitgliedstaaten unterstützen Drittländer bereits dabei, die Verwaltung und Sicherung ihrer nationalen Lagerbestände zu verbessern, indem sie die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Einrichtungen stärken, die die rechtmäßige Lieferung von SALW und zugehöriger Munition für die Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und die Verwaltung solcher Lagerbestände regulieren. Wie gut diese Unterstützung greift, lässt sich jedoch kaum bemessen. Derzeit gibt es keinen internationalen Mechanismus, der es Drittländern ermöglicht, die Einhaltung regulatorischer Anforderungen und technischer und verwaltungsbezogener Standards nachzuweisen. Für Staaten, die zwar in die Verbesserung ihrer Strategien und Maßnahmen für die SALW- und Munitionsverwaltung investiert haben, jedoch angesichts nachgewiesener Umlenkung und unzureichender Verwaltung und Sicherung von Lagerbeständen nicht das Vertrauen internationaler Partner gewinnen konnten, kann das problematisch sein.
Obwohl es verschiedene internationale Standards, Leitlinien und bewährte Verfahren für die Verwaltung und Sicherung von Lagerbeständen gibt, sind für die Durchführung unabhängiger Bewertungen und die Validierung der Einhaltung dieser Standards keine standardisierten, international anerkannten Methoden vorgesehen. In vielen Bereichen - sowohl der Privatwirtschaft als auch der öffentlichen Hand - ist als Beleg für die Qualität, die Sicherheit und die Unbedenklichkeit von Produkten und Dienstleistungen sowie die Einhaltung internationaler Normen eine Form der Garantie erforderlich, die mit einer Zertifizierung oder Validierung einhergeht. Ein bekanntes Beispiel dafür sind die Ausstellung der Zertifikate der Internationalen Organisation für Normung (ISO). Dieselbe Methode kann auf die sichere und nachhaltige Verwaltung von SALW- und Munitionsbeständen übertragen werden.
Ein System für die Zertifizierung bzw. Validierung würde es einem Staat, der in die Verwaltung und Sicherung von Lagerbeständen investiert hat, ermöglichen, freiwillig nachzuweisen, dass sein System für die SALW- und Munitionsverwaltung (z.B. Strategien und Maßnahmen) den international anerkannten Standards entspricht. Die freiwillige Zertifizierung der nationalen Strategien und Verfahren würde signalisieren, dass die Risiken unfallbedingter Explosionen und der Umlenkung angegangen und eingedämmt wurden, da die Umsetzung offener internationaler Standards unabhängig geprüft worden sein wird. Außerdem würde die Garantie das Vertrauen der lokalen Gemeinschaften und regionalen und internationalen Partner in die Fähigkeit des Staates, seine Lagerbestände wirksam zu führen und zu verwalten, stärken, ohne dass er Informationen über Art und Größe der SALW- und Munitionsbestände offenlegen müsste. Die Zertifizierung könnte auch für die Bewertung des Umlenkungsrisikos verwendet werden, die von Waffen liefernden Staaten im Rahmen der Waffenausfuhrkontrolle durchgeführt wird (beispielsweise gemäß Artikel 11 des Vertrags über den Waffenhandel (ATT) und Kriterium 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates 1.
Darüber hinaus kann eine Validierung und Zertifizierung in Bezug auf die Zusammenarbeit und die Unterstützung im Bereich der SALW- und Munitionskontrolle Anhaltspunkte für Entscheidungen über Programme liefern und zur Bewertung der Ergebnisse bisheriger Unterstützungsmaßnahmen herangezogen werden.
Das Projekt ist auch im Zusammenhang mit der derzeitigen Arbeit der Gruppe von Regierungssachverständigen relevant, die als Reaktion auf die Resolution 72/55 der VN-Generalversammlung vom Dezember 2017 Probleme infolge der Anhäufung von Beständen überschüssiger konventioneller Munition untersucht.
2. Einleitung
Im Rahmen dieses Projekts wird die Durchführbarkeit der Einrichtung eines international anerkannten Systems für die Validierung/Zertifizierung von Strategien und Verfahren der SALW- und Munitionsverwaltung untersucht. Das Risiko der Umlenkung von SALW und Munition an nicht zugelassene Akteure besteht entlang der gesamten Lieferkette: von der Herstellung über den Transfer (Ausfuhr, Durchfuhr, Einfuhr) und die Lagerung (Lagerung und Verwendung) bis hin zur Entsorgung (Transfer und Vernichtung). Munitionsbestände bergen zudem das Risiko unfallbedingter Explosionen, insbesondere bei der Lagerung, aber potenziell auch in anderen Abschnitten der Lieferkette. Die Bewältigung dieser Herausforderungen liegt in der Verantwortung des Staates und erfordert einen umfassenden Lebenszyklusansatz, der im Einklang mit nationalen und internationalen Normen und Maßnahmen steht - darunter die Internationalen technischen Leitlinien für Munition (IATG), das modulare Kompendium für die Umsetzung der Kleinwaffenkontrolle (MOSAIC), die von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) herausgegebenen bewährten Verfahren sowie die Veröffentlichung der Nordatlantikvertrags-Organisation zur Lagerung und zum Transport von Munition (NATO-AASTP).
Das vorrangige Ziel dieses Projekts ist die Unterstützung der Einrichtung von Strategien und Verfahren für die sichere und nachhaltige SALW- und Munitionsverwaltung in Ländern mit nachgewiesenen Umlenkungen und unfallbedingten Explosionen. Insbesondere werden mit dem Projekt Optionen für die international anerkannte Validierung/Zertifizierung von Strategien und Verfahren der sicheren und nachhaltigen SALW- und Munitionsverwaltung entlang der Lieferkette geschaffen und analysiert. Das Projekt wird zur Entwicklung eines Systems beitragen, mit dem Staaten über eine unabhängige Bewertung freiwillig nachweisen könnten, dass auf diese Probleme reagiert wird und dass ihre Strategien und Verfahren für die Waffenverwaltung im Einklang mit offenen internationalen Standards stehen.
Das Projekt unterstützt die Umsetzung der EU-Strategie gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen und dazugehörige Munition (im Folgenden "SALW-Strategie der EU"). Es soll die Kapazitäten der begünstigten Staaten bei der Umsetzung des VN-Aktionsprogramms, des Internationalen Rückverfolgungsinstruments, des Vertrags über den Waffenhandel (ATT), der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (insbesondere der Ziele 16 (Ziel 16.4), 5 und 11) und der Abrüstungsagenda des VN-Generalsekretärs (2018, Aktion 22: "Disarmament that saves lives" - Abrüstung, die Leben rettet) stärken. Mit der Durchführung des Projekts wird die Transparenz und die Rechenschaftspflicht im Bereich Governance und Verwaltung von konventionellen Waffen und Munition gemäß internationalen bewährten Verfahren verbessert, einschließlich der IATG, des MOSAIC, der OSZE-Leitlinien und der NATO-AASTP. Darüber hinaus wird es den Erkenntnissen und Bemühungen des Büros der VN für Abrüstungsfragen in Bezug auf eine geschlechterdifferenzierte Waffen- und Munitionsverwaltung Rechnung tragen.
3. Gesamtziel des Projekts und zentrale Zielsetzungen
Das Gesamtziel dieses Projekts ist eine verbesserte Sicherung der Lagerbestände an SALW und Munition weltweit durch Entwicklung eines international anerkannten Systems, das die unabhängige Validierung/Zertifizierung der Einhaltung offener internationaler Standards für die Verwaltung nationaler Lagerbestände an Kleinwaffen und Munition ermöglichen würde.
Das mit diesem Projekt angestrebte Ergebnis soll Drittländern (Nicht-EU-Mitgliedstaaten) zugutekommen, deren Probleme mit der sicheren und nachhaltigen Waffen- und Munitionsverwaltung zu Umlenkungen von Waffen und unfallbedingten Explosionen geführt haben.
Im Interesse der Lesbarkeit werden international anerkannte Systeme für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung nach offenen internationalen Standards in diesem Vorschlag als Systeme für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung oder AAMVS bezeichnet.
Zur Verwirklichung dieses Gesamtziels verfolgt das Projekt die folgenden zentralen Zielsetzungen:
4. Projektbeschreibung
Angesichts der Unsicherheiten, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie in Bezug auf internationale Reisen bestehen, und des Bestrebens, den Flugverkehr im Interesse des Klimaschutzes zu verringern, wird die Durchführungsstelle - soweit möglich und durchführbar - Sitzungsoptionen prüfen, für die keine Reisen (Flüge) erforderlich sind.
Phase I: Bewertung der Durchführbarkeit eines international anerkannten Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung (AAMVS)
4.1. Festlegung des Projekts
Ziel: die Entwicklung eines allgemeinen Plans für die Durchführung des Projekts in Zusammenarbeit mit dem EAD und Partnern, die Festlegung des Umfangs der Durchführbarkeitsstudie, einschließlich Methoden und Interviews mit zentralen Akteuren, die Einsetzung einer Expertengruppe, die die Durchführbarkeitsstudie unterstützt, diese überprüft, sowie für das Projekt sensibilisiert.
Aktivitäten: Zu den Aktivitäten, die im Hinblick auf das hier angestrebte Ergebnis durchgeführt werden und in den ersten zwei Monaten des Projekts erfolgen, gehören insbesondere
Ergebnisse: die Erstellung eines Projektplans, Vereinbarung des Projektumfangs, Einsetzung der Expertengruppe, Sensibilisierung für das Projekt, zusammenfassender Bericht über den Einführungsworkshop.
4.2. Vorläufige Analyse
Ziel: Durchführung einer vorläufigen Analyse, um eine genauere Vorstellung von der Notwendigkeit, ein AAMVS zu entwickeln, zu gewinnen. Dabei handelt es sich um den ersten Meilenstein des Projekts. Wenn im Zuge dieser Bewertung keine unüberwindbaren Widerstände zutage treten, wird das Projekt mit der umfassenden Durchführbarkeitsstudie fortgesetzt.
Aktivitäten: Zu den Aktivitäten, die durchgeführt werden und in den ersten fünf Monaten des Projekts erfolgen, gehören insbesondere
Ergebnisse: Schreibtischstudie, Methodik und Auswertung der Interviews mit zentralen Akteuren, Hintergrunddokument zur Entwicklung eines AAMVS.
4.3. Durchführbarkeitsstudie
Ziel: Beurteilung der Durchführbarkeit der Entwicklung eines AAMVS und der diesbezüglichen Optionen durch Entwicklung geeigneter Methoden und Instrumente für die Risiko- und Qualitätsbewertung. Die Durchführbarkeitsstudie orientiert sich an den folgenden sieben Fragen, die sich auf die Einrichtung eines AAMVS beziehen:
Aktivitäten: Zu den Aktivitäten, die im Hinblick auf das hier angestrebte Ergebnis durchgeführt werden und in den ersten zwölf Monaten des Projekts erfolgen, gehören insbesondere
Ergebnisse: Expertenworkshops und Berichte, ein Durchführbarkeitsbericht mit den Optionen für ein internationales System für die Validierung/Zertifizierung der Verwaltung von Waffen- und Munitionsbeständen.
4.4. Jahrestagungen zur Validierung/Zertifizierung von Waffen- und Munitionsbeständen
Ziel: Sensibilisierung für das Projekt, Vorstellung der Fortschritte des Projekts und Austausch der Erfahrungen der Mitgliedstaaten der Union und der Partner mit bestehenden internationalen Methoden und Systemen für die Validierung/Zertifizierung.
Aktivitäten: Ausrichtung von bis zu zwei eintägigen Sitzungen am Ende des ersten und des zweiten Jahres des Projekts. Diese Tagungen werden in Brüssel stattfinden und werden dazu dienen, Akteure wie die Mitgliedstaaten der Union und Vertreter des EAD und der Kommission sowie einschlägige Partner zusammenzubringen, um für das Projekt zu sensibilisieren und die Durchführbarkeitsstudie (Ende von Phase I) bzw. Methoden und Instrumente für die Risiko- und Qualitätsbewertung (Ende von Phase II) vorzustellen.
Die erste Jahrestagung markiert den zweiten Meilenstein des Projekts.
Ergebnisse: Informationsaustausch zwischen den Akteuren in Bezug auf Maßnahmen, mit denen Umlenkungen verhindert werden und ihnen gegengesteuert wird; Tagungsbericht.
Der Rat wird die Durchführbarkeitsstudie aus Phase I prüfen und einen Beschluss darüber fassen, ob das Projekt fortgesetzt und Phase II durchgeführt wird. Das Projekt endet nach 14 Monaten, es sei denn, der Rat beschließt, es zu verlängern, damit Phase II durchgeführt werden kann. Mit der Laufzeit von 14 statt 12 Monaten wird dem Rat genügend Zeit für die Prüfung der Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudie eingeräumt.
Phase II: Aufstellung eines Plans für die Schaffung eines Systems für die Validierung der Waffen- und Munitionsverwaltung (AAMVS)
4.5. Aufstellung der Methoden, Instrumente und Ressourcen für die Validierung/Zertifizierung
Ziel: Phase II ist größtenteils der Erarbeitung eines Konzepts und eines Entwicklungsplans zur Schaffung des AAMVS gewidmet.
Anm. 1: Die Durchführung der Phase II wird von einem neuen Beschluss des Rates über die Verlängerung des Projekts aufgrund der Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudie (Phase I) abhängig sein.
Aktivitäten: Zu den Aktivitäten, die im Hinblick auf das hier angestrebte Ergebnis durchgeführt werden und im zweiten Jahr des Projekts erfolgen, gehören insbesondere
Ergebnisse: Festlegung eines Plans für die Entwicklung des AAMVS.
5. Projektüberwachung und -evaluierung
Ziel: Erstellung einer Halbzeit- und einer Abschlussbewertung der Projektaktivitäten, um sicherzustellen, dass die Projektziele erfüllt wurden und die Projektkosten dem vereinbarten Budget entsprechen.
Aktivitäten: Für das Projekt sind sowohl eine interne Überwachung als auch eine externe Evaluierung vorgesehen:
Die Halbzeitüberprüfung und die Abschlussbewertung finden in Brüssel, falls möglich parallel zu den Jahrestagungen (siehe Punkt 4.4), statt. Die Halbzeitüberprüfung erfolgt im Rahmen eines zweitägigen Workshops, an dem der EAD sowie Vertreter der Mitgliedstaaten der Union und der Partner teilnehmen. Die Abschlussbewertung erfolgt im Rahmen einer zweitägigen Sitzung, an der der EAD sowie Vertreter der Mitgliedstaaten der Union und der Partner teilnehmen.
Ergebnisse: Folgenabschätzung zu dem Projekt; Prüfung der Rechnungsführung.
6. Durchführungsstellen und Partnerschaften
Die übergeordnete mit der Durchführung des Projekts betraute Stelle ist - durch AMAT - das GICHD. Das AMAT wird konkret für die Leitung der Durchführbarkeitsstudie (Phase I) zuständig sein und mit den einschlägigen Partnern zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente für die Bewertung (Phase II) zu konzipieren.
Vorschläge, die die Einbeziehung weiterer Partner bei der Durchführung des Projekts aus strukturellen Gründen betreffen, werden der Gruppe "Nichtverbreitung" zur Billigung vorgelegt. Davon abgesehen kommen als Partner small Arms Survey (SAS), Conflict Armament Research (CAR) und Golden West Humanitarian Foundation (GWHF) in Frage. Unter der Leitung des AMAT werden SAS und CAR dem Projekt den Zugang zu dem umfangreichen Wissen und der Fachkompetenz ermöglichen, über die diese Organisationen in allen Fragen der Umlenkung, des Lieferkettenmanagements und der Ausfuhrkontrolle (ATT und Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates) verfügen. GWHF wird den internen Ressourcen des AMAT bei der Entwicklung und der Anwendung der Bewertungs-/Validierungskriterien technische Unterstützung leisten.
Damit im Rahmen des Projekts Ergebnisse von höchster Qualität erzielt werden, werden operative Partnerschaften mit Organisationen angebahnt, die sich auf die Bewertung von Risiken, Fähigkeiten und Analysen im Bereich Waffen- und Munitionsverwaltung spezialisiert haben, einschließlich Vertreter militärischer Organisationen wie der Nordatlantikvertrags-Organisation (NATO) und der Multinational small Arms and Ammunition Group (MSAG) und Organisationen mit dem Spezialgebiet Entwicklung der Zertifizierung und Akkreditierung von Verwaltungsstandards. Das AMAT wird auch Kontakt zu laufenden, von der Union finanzierten Projekten im Bereich der Kontrolle von SALW und der physischen Sicherung und Verwaltung von Lagerbeständen (PSSM), wie SEESAC, iTrace und PSSM Sahel, aufnehmen, um mit ihnen Erfahrungen auszutauschen.
7. Laufzeit und mögliche nächste Schritte
Die Laufzeit des Projekts soll 24 Monate betragen. Die Geltungsdauer des ersten Ratsbeschlusses endet nach 14 Monaten, und als solches endet das Projekt nach 14 Monaten, sofern der Rat keine Verlängerung des Projekts beschließt. Die Aktivitäten der Phase I des Projekts sollten im ersten Jahr der Durchführung abgeschlossen sein. Der Rat wird vor Ablauf der Geltungsdauer des ersten Beschlusses ersucht werden, über dessen Verlängerung zu beschließen.
8. Öffentlichkeitswirkung der EU
Das GICHD/AMAT wird alle geeigneten Maßnahmen treffen müssen, um im Einklang mit den von der Europäischen Kommission veröffentlichten Anforderungen an Kommunikation und Sichtbarkeit an Maßnahmen der EU im Außenbereich - 2018 bekannt zu machen, dass dieses Projekt durch die Union finanziert worden ist. Auch in den Einladungen und sonstigen Unterlagen, die den Teilnehmenden der verschiedenen Veranstaltungen ausgehändigt werden, wird auf die Unterstützung durch die Europäische Union hingewiesen. Das GICHD/AMAT wird dafür sorgen, dass die Europäische Union, soweit möglich, bei Veranstaltungen, die im Rahmen dieses Beschlusses unterstützt werden, vertreten ist.
1) Gemeinsamer Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern (ABl. L 335 vom 13.12.2008 S. 99).
ENDE |
(Stand: 26.11.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion