Durchführungsverordnung (EU) 2020/683 der Kommission vom 15. April 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der administrativen Anforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge

(ABl. L 163 vom 26.05.2020 S. 1)



=> Zur nachfolgenden Fassung

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 715/2007 und (EG) Nr. 595/2009 und zur Aufhebung der Richtlinie 2007/46/EG 1, insbesondere auf Artikel 24 Absatz 4, Artikel 28 Absatz 3, Artikel 30 Absatz 3, Artikel 36 Absatz 4, Artikel 38 Absatz 3, Artikel 41 Absatz 4, Artikel 42 Absatz 5, Artikel 44 Absatz 5 und Artikel 45 Absatz 7,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Interesse der Klarheit, Vorhersehbarkeit und Vereinfachung der für die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge verwendeten Dokumente sollten diese auf der Grundlage der bestehenden Praxis standardisiert werden, um den Aufwand für die Fahrzeughersteller zu verringern.

(2) Um die Transparenz zu erhöhen und sicherzustellen, dass die erforderlichen Typgenehmigungsinformationen kohärent dargestellt werden, sollten die Muster für die Typgenehmigungsbogen festgelegt werden.

(3) Um eine harmonisierte Aufmachung des Dokuments sicherzustellen, mit dem der Hersteller bescheinigt, dass ein hergestelltes Fahrzeug dem genehmigten Typ entspricht, sollten Muster für Übereinstimmungsbescheinigungen festgelegt werden. Aus Gründen der Klarheit sollte auf der Übereinstimmungsbescheinigung die Angabe des Herstellungsdatums des Fahrzeugs hinzugefügt werden.

(4) Zwecks klarer Identifizierung der Rechtsakte, die für die jeweiligen Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständigen technischen Einheiten gelten, sollte ein harmonisiertes Nummerierungssystem für Typgenehmigungsbogen eingeführt werden.

(5) Die Darstellung der wichtigsten Informationen in den Prüfberichten sollte harmonisiert werden. Daher müssen Mindestanforderungen an das Format der Prüfberichte festgelegt werden.

(6) Um die Ergebnisse der Prüfungen, die am genehmigten Fahrzeugtyp durchgeführt wurden, besser ermitteln zu können, sollte eine harmonisierte Anlage mit den Prüfergebnissen erstellt werden, die einen Mindestsatz von Informationen enthält.

(7) Damit die Hersteller gemäß Artikel 91 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/858 Typgenehmigungen erhalten oder neue Fahrzeuge in Verkehr bringen können, sollte diese Verordnung ab dem 5. Juli 2020 gelten.

(8) Die Befugnisübertragungen nach Artikel 24 Absatz 4, Artikel 24 Absatz 3 Artikel 30 Absatz 3, Artikel 36 Absatz 4, Artikel 38 Absatz 3, Artikel 41 Absatz 4, Artikel 42 Absatz 5, Artikel 44 Absatz 5 und Artikel 45 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2018/858 zielen auf die Einführung harmonisierter Muster und Formate ab, die notwendig sind, damit Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sowie Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge genehmigt und in Verkehr gebracht werden können. Da diese Befugnisübertragungen thematisch eng verbunden sind, sollten sie in dieser Verordnung gebündelt werden.

(9) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Technischen Ausschusses - Kraftfahrzeuge (TCMV) nach Artikel 83 der Verordnung (EU) 2018/858

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1 Muster für den Beschreibungsbogen

(1) Das Muster in Anhang I der vorliegenden Verordnung ist für den Beschreibungsbogen nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/858 für die Zwecke der folgenden EU-Typgenehmigungen zu verwenden:

  1. die Einphasen-Typgenehmigung für Gesamtfahrzeuge,
  2. die gemischte Typgenehmigung für Gesamtfahrzeuge,
  3. die Mehrstufen-Typgenehmigung für Gesamtfahrzeuge;
  4. die Typgenehmigung von Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten.

(2) Das Muster in Anhang II der vorliegenden Verordnung ist für den Beschreibungsbogen nach Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2018/858 für die Zwecke der EU-Mehrphasen-Typgenehmigung für Gesamtfahrzeuge zu verwenden.

Artikel 2 Muster für EU-Typgenehmigungsbogen einschließlich EU-Typgenehmigungsbogen für Kleinserienfahrzeuge und EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen

(1) Muster A in Anhang III dieser Verordnung ist für den Typgenehmigungsbogen nach Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858, wenn dieser eine EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung betrifft, und für den Typgenehmigungsbogen gemäß Artikel 41 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/858 zu verwenden.

(2) Muster B in Anhang III dieser Verordnung ist für den Typgenehmigungsbogen nach Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 zu verwenden, wenn dieser eine EU-Typgenehmigung für ein System betrifft.

(3) Muster C in Anhang III dieser Verordnung ist für den Typgenehmigungsbogen nach Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858 zu verwenden, wenn dieser eine EU-Typgenehmigung für ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit betrifft.

(4) Muster D in Anhang III dieser Verordnung ist für den EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogen nach Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/858 zu verwenden.

Artikel 3 Muster für nationale Typgenehmigungsbogen für Kleinserienfahrzeuge und für nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogen

(1) Muster A in Anhang III dieser Verordnung ist für den Typgenehmigungsbogen nach Artikel 42 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/858 zu verwenden.

(2) Muster E in Anhang III dieser Verordnung ist für den nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogen nach Artikel 45 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2018/858 zu verwenden.

Artikel 4 Nummerierungssystem für Genehmigungsbogen

Die Genehmigungsbogen nach Artikel 28 Absatz 2, Artikel 41 Absatz 3, Artikel 42 Absatz 4, Artikel 44 Absatz 4 und Artikel 45 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/858 sind nach dem in Anhang IV der vorliegenden Verordnung festgelegten Verfahren zu nummerieren.

Artikel 5 Muster für das EU-Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbstständige technische Einheiten

Das Muster in Anhang V dieser Verordnung ist für das EU-Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbstständige technische Einheiten nach Artikel 38 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 zu verwenden.

Artikel 6 Muster für die Anlage mit den Prüfergebnissen

Das Muster in Anhang VI dieser Verordnung ist für die Anlage mit den Prüfergebnissen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2018/858 zu verwenden.

Artikel 7 Format der Prüfberichte

Die Prüfberichte nach Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 sind gemäß den Bestimmungen über das Format der Prüfberichte in Anhang VII dieser Verordnung zu erstellen.

Artikel 8 Muster und sonstige Anforderungen für Übereinstimmungsbescheinigungen

Die Muster und Anforderungen in Anhang VIII dieser Verordnung gelten für die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform nach Artikel 36 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/858.

Artikel 9 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 5. Juli 2020.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 15. April 2020

1) ABl. L 151 vom 14.06.2018 S. 1.

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Anhang I

Erläuterungen

( 1) Nur für die Genehmigung nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.06.2007 S. 1).

( 2) Enthalten die Merkmale zur Typidentifizierung Zeichen, die für die Typbeschreibung des Fahrzeugs, des Systems, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit gemäß diesem Beschreibungsbogen nicht wesentlich sind, so sind diese Zeichen in den betreffenden Unterlagen durch das Symbol "?" darzustellen (Beispiel: ABC??123??).

( 3) Einstufung nach den Begriffsbestimmungen in Anhang I Teil a der Verordnung (EU) 2018/858.

( 4) Nichtzutreffendes streichen (trifft mehr als eine Angabe zu, ist unter Umständen nichts zu streichen).

( 5) Bei Achsen mit Rädern, die als Doppelräder angebracht sind, beträgt die Anzahl der Räder vier.

( 6) Bezeichnung entsprechend EN 10027-1: 2016. Ist dies nicht möglich, sind folgende Informationen anzugeben:

( 7) Unter "Frontlenker" ist nach der Begriffsbestimmung in Anhang 1 Anlage 1 Teil 1 Erläuterung z der Regelung Nr. 107 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) - Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M2 oder M3 hinsichtlich ihrer allgemeinen Konstruktionsmerkmale (ABl. L 52 vom 23.02.2018 S. 1) eine Anordnung zu verstehen, bei der mehr als die Hälfte der Motorlänge hinter dem vordersten Punkt der Windschutzscheibenunterkante und die Lenkradnabe im vorderen Viertel der Fahrzeuglänge liegt.

( 8) Nach der Begriffsbestimmung in der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern, zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 78/2009, (EG) Nr. 79/2009 und (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 631/2009, (EU) Nr. 406/2010, (EU) Nr. 672/2010, (EU) Nr. 1003/2010, (EU) Nr. 1005/2010, (EU) Nr. 1008/2010, (EU) Nr. 1009/2010, (EU) Nr. 19/2011, (EU) Nr. 109/2011, (EU) Nr. 458/2011, (EU) Nr. 65/2012, (EU) Nr. 130/2012, (EU) Nr. 347/2012, (EU) Nr. 351/2012, (EU) Nr. 1230/2012 und (EU) 2015/166 der Kommission (ABl. L 325 vom 16.12.2019 S. 1).

( 9) Bei Ausführungen einmal mit normalem Führerhaus und zum anderen mit Führerhaus mit Liegeplatz sind für beide Ausführungen Massen und Abmessungen anzugeben.

( 10) ISO-Norm 612:1978 - Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern - Benennungen und Definitionen.

( 11) Eine Zusatzausrüstung, die die Abmessungen des Fahrzeugs verändert, ist anzugeben.

( 12) Nach den Begriffsbestimmungen Nr. 25 ("Radstand") und 26 ("Achsabstand") der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012. Anmerkung: Bei Zentralachsanhängern wird die Kupplungsachse als vorderste Achse angesehen.

( 13) Der Achsabstand insgesamt ist die Summe der einzelnen Achsabstände von der vordersten bis zur hintersten Achse.

( 14) Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern bezüglich ihrer Massen und Abmessungen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 353 vom 21.12.2012 S. 31).

( 15) Begriff Nr. 6.19.2.

( 16) Begriff Nr. 6.20.

( 17) Begriff Nr. 6.5.

( 18) Begriff Nr. 6.1 und für andere Fahrzeuge als solche der Klasse M1: Anhang I Anlage 1 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012. Bei Anhängern sind die Längen gemäß Begriff Nr. 6.1.2 der Norm ISO 612:1978 anzugeben.

( 19) Begriff Nr. 6.17.

( 20) Begriff Nr. 6.2 und für andere Fahrzeuge als solche der Klasse M1: Anhang I Anlage 1 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012.

( 21) Begriff Nr. 6.3 und für andere Fahrzeuge als solche der Klasse M1: Anhang I Anlage 1 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012.

( 22) Bei unvollständigen Fahrzeugen.

( 23) Begriff Nr. 6.6.

( 24) Begriff Nr. 6.10.

( 25) Begriff Nr. 6.7.

( 26) Begriff Nr. 6.11.

( 27) Begriff Nr. 6.18.1.

( 28) Begriff Nr. 6.9.

( 29) Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr in der Gemeinschaft sowie zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr (ABl. L 235 vom 17.09.1996 S. 59).

( 30) Im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012.

Die Flüssigkeiten enthaltenden Systeme (außer Systeme für gebrauchtes Wasser, die leer bleiben müssen sowie Systeme für Kraftstoff) sind zu 100 % des vom Hersteller angegebenen Fassungsvermögens gefüllt. Die Angaben gemäß den Nummern 2.6 Buchstabe b und 2.6.1 Buchstabe b sind für Fahrzeuge der Klassen N2, N3, M2, M3, O3, und O4 nicht mehr erforderlich.

( 31) Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission vom 12. Dezember 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Anforderungen an die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern bezüglich ihrer Massen und Abmessungen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR) (ABl. L 353 vom 21.12.2012 S. 31).

( 32) Bei Anhängern oder Sattelanhängern sowie bei Fahrzeugen, die mit einem Anhänger oder Sattelanhänger verbunden sind, die eine bedeutende Stützlast auf die Anhängevorrichtung oder die Sattelkupplung übertragen, ist diese Last, dividiert durch die Erdbeschleunigung, in der technisch zulässigen Höchstmasse enthalten.

( 33) Den Größt- und Kleinstwert für jede Variante eintragen.

( 34) "Kupplungsüberhang" ist der waagerechte Abstand zwischen der Kupplung für Zentralachsanhänger und der Mittellinie der Hinterachsen.

( 35) Nur zum Zweck der Definition von Geländefahrzeugen.

( 36) Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.06.2007 S. 1).

( 37) Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 199 vom 28.07.2008 S. 1).

( 38) Bei Fahrzeugen, die entweder mit Benzin, Diesel usw. oder mit einer Kombination eines dieser Kraftstoffe mit einem weiteren Kraftstoff betrieben werden können, sind die Punkte für jede Betriebsart separat anzuführen. Bei nichtherkömmlichen Antriebsmaschinen und Systemen muss der Hersteller Angaben liefern, die den hier genannten gleichwertig sind.

( 39) Diese Zahl ist auf das nächste Zehntel eines Millimeters zu runden.

( 40) Dieser Wert ist mit π = 3,1416 zu berechnen und auf den nächsten vollen cm3 zu runden.

( 41) Einschließlich Toleranzangabe.

( 42) Bei Zweistoffmotoren oder -fahrzeugen.

( 43) Ermittelt gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 bzw. der Verordnung (EG) Nr. 595/2009.

( 44) Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und zur Änderung der Anhänge I und III der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 167 vom 25.06.2011 S. 1).

( 45) Fahrzeuge, die sowohl mit Benzin als auch mit einem gasförmigen Kraftstoff betrieben werden können, bei denen das Benzinsystem jedoch nur für den Notbetrieb oder zum Anlassen eingebaut ist und deren Kraftstoffbehälter nicht mehr als 15 Liter Benzin fasst, gelten für die Prüfzwecke als Fahrzeuge, die nur mit einem gasförmigen Kraftstoff betrieben werden können.

( 46) Zu dokumentieren wenn nicht in den Unterlagen nach Nummer 3.2.12.2.7.1 dokumentiert.

( 47) Zu dokumentieren im Fall einer einzigen OBD-Motorenfamilie und wenn noch nicht in der Dokumentation nach Nummer 3.2.12.2.7.0.4 enthalten.

( 48) Zu dokumentieren wenn noch nicht in den Unterlagen nach Nummer 3.2.12.2.7.0.5 enthalten.

( 49) Zu dokumentieren im Fall einer einzigen OBD-Motorenfamilie und wenn noch nicht in der Dokumentation nach Nummer 3.2.12.2.7.0.4 enthalten.

( 50) UN-Regelung Nr. 49 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bestimmungen hinsichtlich der Maßnahmen, die gegen die Emission von gas- und partikelförmigen Schadstoffen aus Selbstzündungs- und aus Fremdzündungsmotoren zum Antrieb von Fahrzeugen zu treffen sind (ABl. L 171 vom 24.06.2013 S. 1).

( 51) Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission (ABl. L 751 vom 07.07.2017 S. 1).

( 52) UN-Regelung Nr. 83 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Emission von Schadstoffen aus dem Motor entsprechend den Kraftstofferfordernissen des Motors (ABl. L 42 vom 15.02.2012 S. 1).

( 53) UN-Regelung Nr. 67 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die I. Genehmigung der speziellen Ausrüstung von Fahrzeugen der Klassen M und N, in deren Antriebssystem verflüssigte Gase verwendet werden, II. Genehmigung von Fahrzeugen der Klassen M und N, die mit der speziellen Ausrüstung für die Verwendung von verflüssigten Gasen in ihrem Antriebssystem ausgestattet sind, in Bezug auf den Einbau dieser Ausrüstung [2016/1829] (ABl. L 285 vom 20.10.2016 S. 1).

( 54) UN-Regelung Nr. 110 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von: I. der speziellen Bauteile von Kraftfahrzeugen, in deren Antriebssystem komprimiertes Erdgas (CNG) und/oder Flüssigerdgas (LNG) verwendet wird, II. von Fahrzeugen hinsichtlich des Einbaus spezieller Bauteile eines genehmigten Typs für die Verwendung von komprimiertem Erdgas (CNG) und/oder Flüssigerdgas (LNG) in ihrem Antriebssystem [2015/999] (ABl. L 166 vom 30.06.2015 S. 1).

( 55) Verordnung (EG) Nr. 79/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Januar 2009 über die Typgenehmigung von wasserstoffbetriebenen Kraftfahrzeugen und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG (ABl. L 35 vom 04.02.2009 S. 32).

( 56) Bestimmt nach den Vorschriften der Regelung Nr. 101 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Personenkraftwagen, die nur mit einem Verbrennungsmotor oder mit Hybrid-Elektro-Antrieb betrieben werden, hinsichtlich der Messung der Kohlendioxidemission und des Kraftstoffverbrauchs und/oder der Messung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite sowie der nur mit Elektroantrieb betriebenen Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 hinsichtlich der Messung des Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite (ABl. L 138 vom 26.05.2012 S. 1).

( 57) Außer bei Zweistoffmotoren oder -fahrzeugen.

( 58) Bei Zweistoffmotoren der typen 1B, 2B, und 3B.

( 59) Kraftstoffverbrauch für den kombinierten WHTC-Zyklus einschließlich Kalt- und Warmstart nach Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 582/2011.

( 60) Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen im Rahmen des Gesamtkonzepts der Gemeinschaft zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (ABl. L 140 vom 05.06.2009 S. 1).

( 61) Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2011 zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (ABl. L 145 vom 31.05.2011 S. 1).

( 62) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 725/2011 der Kommission vom 25. Juli 2011 zur Einführung eines Verfahrens zur Genehmigung und Zertifizierung innovativer Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen von Personenkraftwagen nach der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 194 vom 26.07.2011 S. 19).

( 63) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 427/2014 der Kommission vom 25. April 2014 zur Einführung eines Verfahrens zur Genehmigung und Zertifizierung innovativer Technologien zur Verringerung der CO2-Emissionen von leichten Nutzfahrzeugen nach der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 125 vom 26.04.2014 S. 57).

( 64) Tabelle bei Bedarf um jeweils eine Zeile je Ökoinnovation erweitern.

( 65) Nummer des Beschlusses der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.

( 66) Zuweisung im Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.

( 67) Wird mit Genehmigung der Typgenehmigungsbehörde anstelle des Prüfzyklus Typ 1 eine Modellierungsmethode angewendet, so ist für diesen Wert der mit der Modellierungsmethode ermittelte Wert einzutragen.

( 68) Summe der mit jeder einzelnen Ökoinnovation eingesparten CO2-Emissionen.

( 69) Repräsentatives Fahrzeug wird für die Fahrwiderstandsmatrix-Familie geprüft.

( 70) Verordnung (EU) Nr. 136/2014 der Kommission vom 11. Februar 2014 zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) sowie der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) (ABl. L 43 vom 13.02.2014 S. 12).

( 71) Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission vom 12. Dezember 2017 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs von schweren Nutzfahrzeugen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission (ABl. L 349 vom 29.12.2017 S. 1).

( 72) Im Sinne der Verordnung (EU) 2017/2400.

( 73) UN-Regelung Nr. 85 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Verbrennungsmotoren oder elektrischen Antriebssystemen für den Antrieb von Kraftfahrzeugen der Klassen M und N hinsichtlich der Messung der Nutzleistung und der höchsten 30-Minuten-Leistung elektrischer Antriebssysteme (ABl. L 323 vom 07.11.2014 S. 52).

( 74) ESC-Prüfung.

( 75) Nur ETC-Prüfung.

( 76) Die geforderten Angaben sind für jede vorgesehene Variante zu machen.

( 77) Bei Anhängern höchste nach Herstellerangaben zulässige Geschwindigkeit.

( 78) UN-Regelung Nr. 39 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Geschwindigkeitsmess- und Kilometerzähleinrichtung einschließlich ihres Einbaus (ABl. L 302 vom 28.11.2018 S. 106).

( 79) Verordnung (EU) Nr. 65/2012 der Kommission vom 24. Januar 2012 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Gangwechselanzeiger und zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 28 vom 31.01.2012 S. 24).

( 80) Bei Reifen der Geschwindigkeitsklasse Z, die für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 300 km/h bestimmt sind, sind vergleichbare Angaben zu machen.

( 81) UN-Regelung Nr. 21 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich ihrer Innenausstattung (ABl. L 188 vom 16.07.2018 S. 32).

( 82) UN-Regelung Nr. 121 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Anordnung und Kennzeichnung der Handbetätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger [2016/18] (ABl. L 5 vom 08.01.2016 S. 9).

( 83) Anzugeben ist die Zahl der Sitzplätze bei fahrendem Fahrzeug. Bei modularen Fahrzeugen kann ein Wertebereich angegeben werden.

( 84) "R-Punkt" oder "Sitzbezugspunkt" bezeichnet einen vom Fahrzeughersteller für jeden Sitzplatz angegebenen, konstruktiv festgelegten Punkt, der unter Bezug auf das dreidimensionale Bezugssystem festgelegt wurde, wie in Anhang III der UN-Regelung Nr. 17 der der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Sitze, ihrer Verankerungen und Kopfstützen (ABl. L 230 vom 31.08.2010 S. 81) beschrieben.

( 85) UN-Regelung Nr. 26 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer vorstehenden Außenkanten (ABl. L 215 vom 14.08.2010 S. 27).

( 86) Die Tabelle kann erforderlichenfalls für Fahrzeuge mit mehr als zwei Sitzreihen oder mit mehr als drei über die Fahrzeugbreite angeordneten Sitzen erweitert werden

( 87) UN-Regelung Nr. 14 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich der Verankerungen der Sicherheitsgurte, der ISOFIX-Verankerungssysteme, der Verankerungen des oberen ISOFIX-Haltegurtes und der i-size-Sitzplätze [2015/1406] (ABl. L 218 vom 19.08.2015 S. 27).

( 88) Für die erforderlichen Zeichen und Angaben siehe Absatz 5.3.4 der UN-Regelung Nr. 16 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von: I. Sicherheitsgurten, Rückhaltesystemen, Kinderrückhaltesystemen und ISOFIX-Kinderrückhaltesystemen für Kraftfahrzeuginsassen II. Fahrzeugen mit Sicherheitsgurten, Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen, Rückhaltesystemen, Kinderrückhaltesystemen und ISOFIX-Kinderrückhaltesystemen sowie i-size-Kinderrückhaltesystemen [2018/629] (ABl. L 109 vom 27.04.2018 S. 1). Im Fall von Gurten der Kategorie S ist die Art des Gurts/der Gurte anzugeben.

( 89) Verordnung (EU) Nr. 1009/2010 der Kommission vom 9. November 2010 über die Typgenehmigung von Radabdeckungen an bestimmten Kraftfahrzeugen und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 292 vom 10.11.2010 S. 21).

( 90) Verordnung (EU) Nr. 19/2011 der Kommission vom 11. Januar 2011 über die Typgenehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 8 vom 12.01.2011 S. 1).

( 91) Verordnung (EU) Nr. 109/2011 der Kommission vom 27. Januar 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung bestimmter Klassen von Kraftfahrzeugen und ihrer Anhänger hinsichtlich der Spritzschutzsysteme (ABl. L 34 vom 09.02.2011 S. 2).

( 92) UN-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen hinsichtlich des Anbaus der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen (ABl. L 14 vom 16.01.2019 S. 42).

( 93) UN-Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit (ABl. L 41 vom 17.02.2017 S. 1).

( 94) UN-Regelung Nr. 138 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) - Einheitliche Bestimmungen für die Genehmigung geräuscharmer Straßenfahrzeuge hinsichtlich ihrer verringerten Hörbarkeit [2017/71] (ABl. L 9 vom 13.01.2017 S. 33).

( 95) Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen sowie zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG und zur Aufhebung der Richtlinie 70/157/EWG - Text von Bedeutung für den EWR (ABl. L 158 vom 27.05.2014 S. 131).

( 96) UN-Regelung Nr. 66 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Kraftomnibussen hinsichtlich der Festigkeit ihres Aufbaus (ABl. L 84 vom 30.03.2011 S. 1).

( 97) UN-Regelung Nr. 105 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich ihrer besonderen Konstruktionsmerkmale (ABl. L 230 vom 31.08.2010 S. 253).

( 98) Gemäß den Definitionen in der ISO-Norm 22628:2002 - Straßenfahrzeuge - Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit - Berechnungsverfahren.

( 99) Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29.06.2007 S. 1).

( 100) Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008 zur Durchführung und Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 199 vom 28.07.2008 S. 1).

( 101) Aus den Angaben muss für jede technische Konfiguration des Fahrzeugtyps der tatsächliche Wert eindeutig hervorgehen.

( 102) Anzugeben wenn der Hersteller Artikel 28 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2018/858 anwendet, in diesem Fall ist in der zweiten Spalte der angewendete Rechtsakt anzugeben.

( 103) Vertragsparteien des Geänderten Übereinkommens von 1958.

( 104) Anzugeben, falls nicht aus der Nummer des Typgenehmigungsbogens zu entnehmen.

( 105) Falls zum Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung nicht verfügbar, ist dieser Punkt spätestens dann auszufüllen, wenn das Fahrzeug auf den Markt gebracht wird.

( 106) Bei Mehrphasen-Typgenehmigungen, für die die Genehmigungsbehörde den vollständigen Satz an EU-Typgenehmigungsbogen oder UN-Typgenehmigungsbogen gesammelt und den endgültigen Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungsbogen ausgestellt hat, ist "nicht zutreffend" anzugeben.

( 107) Nach Anhang II Verordnung (EU) 2018/858.

( 108) Oder Abbildung einer "fortgeschrittenen elektronischen Signatur" nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.08.2014 S. 73), einschließlich zur Verifizierung von Daten.

( 109) Ein Foto mit Ansicht ¾ von vorn und ein Foto mit Ansicht ¾ von hinten.

( 110) Eine Foto mit Ansicht ¾ von vorn und ein Foto mit Ansicht ¾ von hinten.

( 111) Diese Angabe ist nur bei Fahrzeugen mit zwei Achsen erforderlich.

( 112) Bei mehr als einem Elektromotor: Angabe der konsolidierten Wirkung aller Motoren.

( 113) Es sind die Codes nach Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858 zu verwenden.

( 114) Anzugeben sind nur die Grundfarben wie folgt: weiß, gelb, orange, rot, purpurrot/violett, blau, grün, grau, braun oder schwarz.

( 115) Außer Sitzen, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug vorgesehen sind, und Rollstuhlplätzen.

( 116) Stufe der Euronorm und gegebenenfalls das den Bestimmungen für die Typgenehmigung entsprechende Zeichen angeben.

( 117) Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission (ABl. L 175 vom 07.07.2017 S. 1).

( 118) Nicht obligatorisch.

( 119) Erstellt nach dem Muster in Anhang IV Teil I der Verordnung (EU) 2017/2400.

( 120) Erstellt nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400.

( 121) Nur anwendbar, wenn das Fahrzeug nach der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 genehmigt wurde und eine Kundeninformationsdatei nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde.

( 122) Verordnung (EU) Nr. 1008/2010 der Kommission vom 9. November 2010 über die Typgenehmigung von Windschutzscheiben-Wischanlagen und Windschutzscheiben-Waschanlagen bestimmter Kraftfahrzeuge und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 292 vom 10.11.2010 S. 2).

( 123) Verordnung (EU) Nr. 19/2011 der Kommission vom 11. Januar 2011 über die Typgenehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds und der Fahrzeug-Identifizierungsnummer für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit (ABl. L 8 vom 12.01.2011 S. 1).

( 124) Verordnung (EU) Nr. 249/2012 der Kommission vom 21. März 2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 19/2011 hinsichtlich der Typgenehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Fabrikschilds für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger(ABl. L 82 vom 22.03.2012 S. 1).

( 125) UN-Regelung Nr. 13-H der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Personenkraftwagen hinsichtlich der Bremsen [2015/2364] (ABl. L 335 vom 22.12.2015 S. 1).

( 126) UN-Regelung Nr. 46 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Anbringung solcher Einrichtungen (ABl. L 237 vom 08.08.2014 S. 24).

( 127) UN-Regelung Nr. 28 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Vorrichtungen für Schallzeichen und der Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Schallzeichen (ABl. L 323 vom 06.12.2011 S. 33).

( 128) Eventuelle Einschränkungen hinsichtlich des zu verwendenden Kraftstoffs angeben (z.B. bei Erdgas Gasgruppe L oder Gasgruppe H).

( 129) Fahrzeuge, die sowohl mit Benzin als auch mit einem gasförmigen Kraftstoff betrieben werden können, bei denen das Benzinsystem jedoch nur für den Notbetrieb oder zum Anlassen eingebaut ist und deren Kraftstoffbehälter nicht mehr als 15 Liter Benzin fasst, gelten für die Prüfzwecke als Fahrzeuge, die nur mit einem gasförmigen Kraftstoff betrieben werden können.

( 130) Für Fahrzeuge mit bivalentem Antrieb ist die Tabelle für beide Kraftstoffe anzugeben.

( 131) Für Flexfuel-Fahrzeuge sofern die Prüfung nach Anhang I Abbildung I.2.4 der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission für beide Kraftstoffe durchzuführen ist. Für mit Flüssiggas oder Erdgas/Biomethan betriebene Fahrzeuge mit bivalentem oder Einstoffantrieb ist die Tabelle für die verschiedenen in der ersten Prüfung verwendeten Bezugsgase zu wiederholen und in der Tabelle sind die ungünstigsten Ergebnisse (gegebenenfalls) nach Anhang 12 Absatz 3.1.4 der UN-Regelung Nr. 83 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Emission von Schadstoffen aus dem Motor entsprechend den Kraftstofferfordernissen des Motors (ABl. L 42 vom 15.02.2012 S. 1) anzugeben. Zu den Ergebnissen in der Tabelle ist anzugeben, ob sie gemessen oder berechnet wurden.

( 132) Falls zutreffend.

( 133) Für Euro VI bedeutet ESC: WHSC; ETC bedeutet: WHTC.

( 134) Werden mit Erdgas oder mit Flüssiggas betriebene Motoren für Euro VI mit unterschiedlichen Bezugskraftstoffen geprüft, ist für jeden geprüften Bezugskraftstoff eine gesonderte Tabelle anzugeben.

( 135) Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff angeben.

( 136) Die Einheit "l/100 km" wird für mit Erdgas und Wasserstoff-Erdgas-Gemisch betriebene Fahrzeuge durch "m3/100 km" und für mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge durch "kg/100 km" ersetzt.

( 137) Das Format der Interpolationsfamilie ist in Anhang XXI Absatz 5.0 der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission festgelegt (ABl. L 175 vom 07.07.2017 S. 1).

( 138) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1152 der Kommission vom 2. Juni 2017 zur Festlegung eines Verfahrens für die Ermittlung der Korrelationsparameter, die erforderlich sind, um der Änderung des Regelprüfverfahrens in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge Rechnung zu tragen, und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 293/2012 (ABl. L 175 vom 07.07.2017 S. 644).

( 139) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 der Kommission vom 2. Juni 2017 zur Festlegung eines Verfahrens für die Ermittlung der Korrelationsparameter, die erforderlich sind, um der Änderung des Regelprüfverfahrens Rechnung zu tragen, und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1014/2010 (ABl. L 175 vom 07.07.2017 S. 679).

( 140) Das Format der Kennung der Interpolationsfamilie ist in Anhang XXI Absatz 5.0 der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission festgelegt.

( 141) Tabelle für Variante/Version des Fahrzeugs angeben.

( 142) Tabelle bei Bedarf um jeweils eine Zeile je Ökoinnovation erweitern.

( 143) UN-Regelung Nr. 83 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der Emission von Schadstoffen aus dem Motor entsprechend den Kraftstofferfordernissen des Motors (ABl. L 42 vom 15.02.2012 S. 1).

( 144) Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 140 vom 05.06.2009 S. 1).

( 145) Zuweisung nach dem Beschluss der Kommission zur Genehmigung der Ökoinnovation.

( 146) Wird anstelle des Prüfzyklus Typ 1 eine Modellierungsmethode angewendet, so ist für diesen Wert der mit der Modellierungsmethode ermittelte Wert einzutragen.

( 147) = Anhang I Nummer 3.5.1.3 der Durchführungsverordnung XXXX/XXX der Kommission vom ... zur Durchführung der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der administrativen Anforderungen für die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.

( 148) Summe der Ergebnisse der einzelnen Einsparungen von CO2-Emissionen durch Ökoinnovationen im NEFZ, berechnet in der letzten Spalte der Tabelle nach Anhang XII der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission.

( 149) Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission vom 1. Juni 2017 zur Ergänzung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission sowie der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission (ABl. L 175 vom 07.07.2017 S. 1).

( 150) Summe der Ergebnisse der einzelnen Einsparungen von CO2-Emissionen durch Ökoinnovationen im WLTP, berechnet in der letzten Spalte der Tabelle nach Anhang XII der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission.

( 151) Der allgemeine Code der Ökoinnovation(en) besteht aus folgenden, jeweils durch ein Leerzeichen voneinander getrennten Bestandteilen:

(Beispielsweise lautet der allgemeine Code von drei Ökoinnovationen, die nacheinander als 10, 15 und 16 genehmigt und in ein von der deutschen Typgenehmigungsbehörde zertifiziertes Fahrzeug eingebaut worden sind: "e1 10 15 16").

( 152) ISO/IEC 17025:2017 Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien, Veröffentlichungsdatum: 2017-11.

( 153) Kennzeichnungscode angeben.

( 154) Angabe, ob das Fahrzeug für Rechts- oder Linksverkehr oder für beide Verkehrssysteme geeignet ist.

( 155) Angabe, ob für das eingebaute Geschwindigkeitsmessgerät und/oder den Kilometerzähler nur metrische Einheiten oder sowohl Einheiten des metrischen als auch des englischen Maßsystems (Imperial system) verwendet werden.

( 156) Diese Angabe hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, technische Änderungen vorzuschreiben, wenn ein Fahrzeug in einem Mitgliedstaat zugelassen werden soll, für den es nicht bestimmt war und in dem eine andere Verkehrsrichtung gilt.

( 157) Die Einträge 4 und 4.1 sind gemäß den Begriffsbestimmungen Nr. 25 ("Radstand") und 26 ("Achsabstand") der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 auszufüllen.

( 158) Massen sind auf die nächste ganze Zahl zu runden.

( 159) Bei Hybridfahrzeugen beide Ergebnisse angeben.

( 160) Zusatzausrüstung und zusätzliche Reifen/Radkombinationen gemäß diesem Buchstaben können unter dem Eintrag "Anmerkungen" hinzugefügt werden. Wird ein Fahrzeug mit einem vollständigen Satz standardmäßiger Reifen und Räder und einem vollständigen Satz Winterreifen (gekennzeichnet mit dem Symbol aus dreizackigem Berg und Schneeflocke, "3PMS" oder "Alpine-Symbol") mit oder ohne Räder geliefert, gelten gegebenenfalls die Winterreifen und ihre Räder als zusätzliche Reifen/Radkombinationen, unabhängig davon, ob die Räder/Reifen tatsächlich am Fahrzeug montiert sind.

( 161) Gilt nur für Einzelfahrzeuge der Fahrwiderstandsmatrix-Familie (roadload matrix family, RLMF).

( 162) Für die verschiedenen verwendbaren Kraftstoffe sind jeweils separate Angaben erforderlich. Fahrzeuge, die sowohl mit Benzin als auch mit gasförmigem Kraftstoff betrieben werden können, bei denen aber die Benzinanlage nur für den Notbetrieb oder zum Anlassen eingebaut ist und deren Kraftstoffbehälter nicht mehr als 15 Liter Benzin fasst, gelten als Fahrzeuge, die nur mit gasförmigem Kraftstoff betrieben werden können.

( 163) Bei Zweistoffmotoren und -fahrzeugen (Euro VI) gegebenenfalls nochmals angeben.

( 164) Nur die gemäß den geltenden Rechtsakten gemessenen Emissionen sind anzugeben.

( 165) Wenn das Fahrzeug mit 24-GHz-Kurzstreckenradargeräten nach der Entscheidung der Kommission vom 17. Januar 2005 zur Harmonisierung der befristeten Nutzung des Frequenzbands im Bereich um 24 GHz durch Kfz-Kurzstreckenradargeräte in der Gemeinschaft (ABl. L 21 vom 25.01.2005 S. 15) ausgestattet ist, hat der Hersteller folgendes anzugeben: "Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz ausgerüstet".

( 166) Der Hersteller kann diese Angaben entweder für den grenzüberschreitenden oder für den innerstaatlichen Verkehr oder für beide machen. Bei Verwendung im innerstaatlichen Verkehr ist der Code des Landes anzugeben, in dem das Fahrzeug angemeldet werden soll. Dieser Code muss der Norm ISO 3166-1:2013 entsprechen. Bei Verwendung im grenzüberschreitenden Verkehr ist die Nummer der jeweiligen Richtlinie anzugeben (z.B." 96/53/EG" für die Richtlinie 96/53/EG des Rates).

( 167) Außer Sitzen, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug vorgesehen sind, und Rollstuhlplätzen. Bei Reisebussen der Fahrzeugklasse M3 zählt zur Zahl der Fahrgäste auch das Fahrpersonal.

( 168) Für vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007.

( 169) Nur anwendbar, wenn das Fahrzeug nach der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren hinsichtlich der Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen (Euro VI) und über den Zugang zu Fahrzeugreparatur- und -wartungsinformationen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Richtlinie 2007/46/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinien 80/1269/EWG, 2005/55/EG und 2005/78/EG (ABl. L 188 vom 18.07.2009 S. 1) genehmigt wird.

( 170) Nur anwendbar, wenn das Fahrzeug nach der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 genehmigt wurde und eine Kundeninformationsdatei nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellt wurde.

( 171) Gemäß Nummer 2.3 der nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellten Kundeninformationsdatei.

( 172) Gemäß Nummer 2.4 der nach dem Muster in Anhang IV Teil II der Verordnung (EU) 2017/2400 erstellten Kundeninformationsdatei.

( 173) UN-Regelung Nr. 105 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung von Fahrzeugen für die Beförderung gefährlicher Güter hinsichtlich ihrer besonderen Konstruktionsmerkmale. (ABl. L 230 vom 31.08.2010 S. 253).

( 174) Zum Begriff "Kupplungspunkt 0" siehe Anhang I Teil a Nummer 3.1.2 der Verordnung (EU) Nr. 19/2011.

Muster für einen Beschreibungsbogen
für die EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten

Die in der Verordnung (EU) 2018/858 genannten Beschreibungsbogen bezüglich EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungen und bezüglich EU-Typgenehmigungen eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit umfassen lediglich Auszüge aus der folgenden Liste und folgen deren Nummerierungssystem.

Es ist sicherzustellen, dass Einzelheiten in Zeichnungen oder Abbildungen bei einem Ausdruck im Format A4 ausreichend klar und deutlich zu erkennen sind.

Weisen die in diesem Anhang genannten Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten elektronisch gesteuerte Funktionen auf, so sind Angaben zu ihren Leistungsmerkmalen zu machen.

0. Allgemeines

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

0.2.0.1. Fahrgestell: ...

0.2.0.2. Aufbau/vollständiges Fahrzeug: ...

0.2.1. Handelsnamen (sofern vorhanden): ...

0.2.2. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufe (Aufstellung mit den Angaben für jede Stufe erstellen; dazu kann eine Matrix verwendet werden)

Typ:

Varianten:

Versionen:

Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer:

0.2.2.1. Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte des Basisfahrzeugs (ggf. Bereich eingeben) 1:

Masse des endgültigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand (in kg): ...

Querschnittsfläche beim endgültigen Fahrzeug (in cm2): ...

Rollwiderstand (in kg/t): ...

Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): ...

0.2.3. Kennungen 1:

0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: ...

0.2.3.2. Kennung der ATCT-Familie: ...

0.2.3.3. Kennung der PEMS-Familie: ...

0.2.3.4. Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:

0.2.3.4.1. Fahrwiderstandsfamilie VH: ...

0.2.3.4.2. Fahrwiderstandsfamilie VL: ...

0.2.3.4.3. Innerhalb der Interpolationsfamilie anwendbare Fahrwiderstandsfamilien: ...

0.2.3.5. Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie: ...

0.2.3.6. Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: ...

0.2.3.7. Kennung der Verdunstungsprüffamilie: ...

0.2.3.8. Kennung der OBD-Familie: ...

0.2.3.9. Kennung weitere Familie: ...

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug/Bauteil/an der selbstständigen technischen Einheit vorhanden 1 2 : ...

0.3.0.1. Fahrgestell: ...

0.3.0.2. Aufbau/vollständiges Fahrzeug: ...

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: ...

0.3.1.1. Fahrgestell: ...

0.3.1.2. Aufbau/vollständiges Fahrzeug: ...

0.4. Fahrzeugklasse 3: ...

0.4.1. Klasse nach Gefahrgut, für dessen Beförderung das Fahrzeug bestimmt ist: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.5.1. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen: ...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder und Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.6.1. Am Fahrgestell: ...

0.6.2. Am Aufbau: ...

0.7. (Nicht zugewiesen)

0.8. Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: ...

0.9. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend): ...

1. Allgemeine Baumerkmale

1.1. Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs/Bauteils/einer repräsentativen selbstständigen technischen Einheit 4: ...

1.2. Maßzeichnung des gesamten Fahrzeugs (gegebenenfalls kleinster und größter Radstand): ...

1.3. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.3.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

1.3.2. Anzahl und Lage der gelenkten Achsen: ...

1.3.3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ...

1.4. Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung - gegebenenfalls kleinster und größter Radstand): ...

1.5. Werkstoff der Längsträger 6: ...

1.6. Lage und Anordnung des Motors: ...

1.7. Führerhaus: Frontlenker 7 /Haubenfahrzeug/Liegeplatz 4: ...

1.8. Linkslenker/Rechtslenker: Links- oder Rechtslenker 4 ...

1.8.1. Das Fahrzeug ist für Rechtsverkehr/Linksverkehr 4 ausgerüstet.

1.9. Bitte angeben, ob das Zugfahrzeug zum Ziehen von Sattelanhängern oder anderen Anhängern bestimmt ist und ob es sich bei dem Anhänger um einen Sattelanhänger, um einen Anhänger mit schwenkbarer Deichsel, um einen Zentralachsanhänger oder um einen Starrdeichselanhänger handelt: ...

1.10. Angabe, ob das Fahrzeug speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt ist: ...

1.11. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 4 8

2. Massen und Abmessungen 9 10 11

(in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)

2.1. Radstände (voll beladen) 12:

2.1.1. Zweiachsige Fahrzeuge: ...

2.1.2. Fahrzeuge mit drei oder mehr Achsen

2.1.2.1. Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Achsen von der vordersten bis zur hintersten Achse: ...

2.1.2.2. Achsabstand insgesamt 13: ...

2.2. Sattelkupplung

2.2.1. Bei Sattelanhängern

2.2.1.1. Abstand zwischen der Achse des Sattelzapfens und dem hintersten Ende des Sattelanhängers: ...

2.2.1.2. Höchstabstand zwischen der Achse des Sattelzapfens und einem beliebigen Punkt der Vorderseite des Sattelanhängers: ...

2.2.1.3. Spezieller Radstand von Sattelanhängern (wie in Anhang I Teil D Nummer 3.2 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission 14 definiert):

2.2.2. Bei Sattelzugmaschinen

2.2.2.1. Sattelvormaß (größtes und kleinstes; bei unvollständigen Fahrzeugen Angabe der zulässigen Werte) 15: ...

2.2.2.2. Größte Höhe der (genormten) Sattelkupplung 16: ...

2.3. Spurweiten und Breiten der Achsen

2.3.1. Spurweite jeder gelenkten Achse 17: ...

2.3.2. Spurweite aller übrigen Achsen 17: ...

2.3.3. Breite der größten Hinterachse (gemessen an den äußersten Punkten der Reifen, mit Ausnahme der Reifenwandschwellung in der Nähe des Bodens): ...

2.3.4. Breite der vordersten Achse (gemessen an den äußersten Punkten der Reifen, mit Ausnahme der Reifenwandschwellung in der Nähe des Bodens): ...

2.4. Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)

2.4.1. Für Fahrgestell ohne Aufbau

2.4.1.1. Länge 18: ...

2.4.1.1.1. Größte zulässige Länge: ...

2.4.1.1.2. Kleinste zulässige Länge: ...

2.4.1.1.3. Bei Anhängern größte zulässige Deichsellänge 19: ...

2.4.1.2. Breite 20: ...

2.4.1.2.1. Größte zulässige Breite: ...

2.4.1.2.2. Kleinste zulässige Breite: ...

2.4.1.3. Höhe (in fahrbereitem Zustand) 21 (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): ...

2.4.1.3.1. Größte zulässige Höhe 22: ...

2.4.1.4. Überhang vorn 23: ...

2.4.1.4.1. Überhangwinkel vorn 24: ... °(Grad).

2.4.1.5. Überhang hinten 25: ...

2.4.1.5.1. Überhangwinkel hinten 26: ... °(Grad).

2.4.1.5.2. Kleinster und größter zulässiger Überhang des Kupplungspunkts 27: ...

2.4.1.5.3. Größter zulässiger Überhang hinten 22: ...

2.4.1.6. Bodenfreiheit (nach Anhang I Teil a Nummer 4.5 der Verordnung (EU) 2018/858)

2.4.1.6.1. Zwischen den Achsen: ...

2.4.1.6.2. Unter den Vorderachsen: ...

2.4.1.6.3. Unter den Hinterachsen: ...

2.4.1.7. Rampenwinkel 28:... °(Grad).

2.4.1.8. Zulässige äußerste Lagen des Schwerpunkts des Aufbaus und/oder der Innenausstattung und/oder der Ausrüstung und/oder der Nutzlast: ...

2.4.2. Für Fahrgestell mit Aufbau

2.4.2.1. Länge 18: ...

2.4.2.1.1. Länge der Ladefläche: ...

2.4.2.1.2. Bei Anhängern größte zulässige Deichsellänge 28: ...

2.4.2.1.3. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG des Rates 29: ja/nein 4

2.4.2.2. Breite 20: ...

2.4.2.2.1. Wandstärke (bei Fahrzeugen, die speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt sind): ...

2.4.2.3. Höhe (in fahrbereitem Zustand) 21 (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): ...

2.4.2.4. Überhang vorn 23: ...

2.4.2.4.1. Überhangwinkel vorn 24: ... °(Grad).

2.4.2.5. Überhang hinten 25: ...

2.4.2.5.1. Überhangwinkel hinten 26: ... °(Grad).

2.4.2.5.2. Kleinster und größter zulässiger Überhang des Kupplungspunkts 27: ...

2.4.2.5.3. Größter zulässiger Überhang hinten: ...

2.4.2.6. Bodenfreiheit (nach Anhang I Teil a Nummer 4.1 und 4.2 der Verordnung (EU) 2018/858)

2.4.2.6.1. Zwischen den Achsen: ...

2.4.2.6.2. Unter den Vorderachsen: ...

2.4.2.6.3. Unter den Hinterachsen: ...

2.4.2.7. Rampenwinkel 28: ... °(Grad).

2.4.2.8. Zulässige äußerste Lagen des Schwerpunkts der Nutzlast (bei ungleichmäßiger Belastung): ...

2.4.2.9. Lage des Fahrzeugschwerpunktes (M2 und M3) in Längs-, Quer- und senkrechter Richtung bei der technisch zulässigen Gesamtmasse in beladenem Zustand: ...

2.4.3. Für ohne Fahrgestell genehmigte Aufbauten (Fahrzeugklassen M2 und M3)

2.4.3.1. Länge 18: ...

2.4.3.2. Breite 20: ...

2.4.3.3. Nennhöhe (in fahrbereitem Zustand) 21 auf den vorgesehenen Fahrgestelltypen (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): ...

2.5. Mindestmasse auf den gelenkten Achsen bei unvollständigen Fahrzeugen: ...

2.6. Masse in fahrbereitem Zustand 30

  1. Größt- und Kleinstwert für jede Variante: ...
  2. Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): ...

2.6.1.Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern, Starrdeichselanhängern und Zentralachsanhängern:

  1. Größt- und Kleinstwert für jede Variante: ...
  2. Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): ...

2.6.2. Gesamtmasse der Zusatzausrüstung (siehe Begriffsbestimmung Nr. 5 in Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission 31: ...

2.6.2.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern: ...

2.6.3. Rotierende Masse 1: 3 % der Summe aus der Masse im fahrbereiten Zustand und 25 kg oder Wert, pro Achse (in kg): ...

2.6.4. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ...kg

2.6.5. Liste der Ausrüstung für den alternativen Antrieb (mit Angabe der Masse der Teile):...

2.7. Bei einem unvollständigen Fahrzeug die Mindestmasse des vollständigen Fahrzeugs nach Angabe des Herstellers: ...

2.7.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern: ...

2.7.2. Zulässige tatsächliche Gesamtmasse bei einem unvollständigen Fahrzeug nach Angabe des Herstellers: ...

2.8. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand nach Angabe des Herstellers 32 33: ...

2.8.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern 33: ...

2.9. Technisch zulässige maximale Masse je Achse: ...

2.10. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe: ...

2.11. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs

mit:

2.11.1. Deichselanhänger: ...

2.11.2. Sattelanhänger: ...

2.11.3. Zentralachsanhänger: ...

2.11.3.1. Größtes zulässiges Verhältnis von Kupplungsüberhang 34 zu Radstand: ...

2.11.3.2. Größter V-Wert: ...... kN.

2.11.4. Starrdeichselanhänger: ...

2.11.5. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination in beladenem Zustand 33: ...

2.11.6. Höchstmasse eines ungebremsten Anhängers: ...

2.12. Technisch zulässige Gesamtmasse am Kupplungspunkt:

2.12.1. eines Zugfahrzeugs: ...

2.12.2. eines Sattelanhängers, eines Zentralachsanhängers oder eines Starrdeichselanhängers: ...

2.12.3. zulässige Gesamtmasse der Anhängevorrichtung (falls nicht vom Hersteller eingebaut): ...

2.13. Ausschwenken des Fahrzeughecks (Anhang I Teil B Nummer 8 und Teil C Nummer 7 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012): ...

2.14. Verhältnis Motorleistung/Gesamtmasse: ...... kW/kg.

2.14.1. Verhältnis Motorleistung/technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination (Anhang I Teil B Nummer 6 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012): ...... kW/kg.

2.15. Anfahrvermögen an Steigungen (Einzelfahrzeug) 35: ...... %.

2.16. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmassen, Fahrzeugklassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4 fakultativ)

2.16.1. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ...

2.16.2. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse je Achse und bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern vorgesehene Stützlast am Kupplungspunkt nach Angabe des Herstellers, wenn diese niedriger ist als die technisch zulässige Höchststützlast: ...

2.16.3. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse je Achsgruppe: ...

2.16.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene größte zulässige Anhängemasse(mehrere Angaben für verschiedene technische Konfigurationen möglich) 101: ...

2.16.5. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ...

2.17. Fahrzeug, für das eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (nur für unvollständige oder vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates 36 ): ja/nein 4

2.17.1. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg.

2.17.2. Standardmasse, berechnet nach Anhang XII Abschnitt 5 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission 37: ... kg.

3. Antriebsenergiewandler 38

3.1. Hersteller der Antriebsenergiewandler: ...

3.1.1. Baumusterbezeichnung des Herstellers (entsprechend der Angabe am Antriebsenergiewandler oder einer anderen Kennzeichnung): ...

3.1.2. (Gegebenenfalls) Genehmigungsnummer einschließlich Kennzeichnung des zu verwendenden Kraftstoffs: ...

(nur schwere Nutzfahrzeuge)

3.2. Verbrennungsmotor

3.2.1. Einzelangaben

3.2.1.1. Arbeitsverfahren: Fremdzündung/Selbstzündung/Zweistoffmotor 4

Zyklus: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor 4

3.2.1.1.1. Typ des Zweistoffmotors: Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4 42

3.2.1.1.2. Gas-Energie-Verhältnis über den heißen Teil des WHTC-Zyklus: ... %

3.2.1.2. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

3.2.1.2.1. Bohrung 39: ...... mm

3.2.1.2.2. Hub 39: ...... mm

3.2.1.2.3. Zündfolge: ...

3.2.1.3. Hubraum 40: ...... cm3

3.2.1.4. Volumetrisches Verdichtungsverhältnis 41: ...

3.2.1.5. Zeichnungen des Brennraums, des Kolbenbodens und bei Fremdzündungsmotoren der Kolbenringe: ...

3.2.1.6. Normale Leerlaufdrehzahl des Motors 41: ...... min-1

3.2.1.6.1. Erhöhte Leerlaufdrehzahl 41: ...... min-1

3.2.1.6.2. Leerlauf bei Dieselbetrieb: ja/nein 4 42

3.2.1.7. Volumenbezogener Kohlenmonoxidgehalt der Abgase im Leerlauf 41: ... % gemäß Angabe des Herstellers (nur bei Fremdzündungsmotoren)

3.2.1.8. Höchste Nutzleistung 43 : ... kW bei ... min-1 (nach Angabe des Herstellers)

3.2.1.9. Höchste zulässige Drehzahl nach Angabe des Herstellers: ... min-1

3.2.1.10. Maximales Nettodrehmoment 43: ... Nm bei ... min-1 (nach Angabe des Herstellers)

3.2.1.11. Herstellerverweise auf die Dokumentation und die erweiterte Dokumentation nach den Artikeln 5, 7 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission 44 oder den Artikeln 3 und 5 der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission, die es der Genehmigungsbehörde ermöglichen, die Emissionsminderungsstrategien und die Motor- oder Fahrzeugsysteme zu bewerten, um sicherzustellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der Emissionen ordnungsgemäß arbeiten.

3.2.2. Kraftstoff

3.2.2.1. Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff
4 45

3.2.2.1.1. ROZ unverbleit: ...

3.2.2.2. Schwere Nutzfahrzeuge Diesel/Benzin/LPG/NG-H/NG-L/NG-HL/Ethanol (ED95)/Ethanol (E85)/LNG/LNG20 4 45

3.2.2.2.1. (nur Euro VI) vom Hersteller als für den Motor geeignet erklärte Kraftstoffe nach Anhang I Nummer 1.1.2 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 (falls zutreffend)

3.2.2.3. Kraftstoffeinfüllstutzen: verengter Durchmesser/Hinweisschild 4

3.2.2.4. Art des Antriebs des Fahrzeugs: Einstoffmotor, bivalenter Antrieb, Flexfuelmotor, Zweistoffmotor Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

3.2.2.5. Größter zulässiger Anteil des Biokraftstoffs am Kraftstoffgemisch (nach Angabe des Herstellers): ... Vol.-%

3.2.3. Kraftstoffbehälter

3.2.3.1. Betriebskraftstoffbehälter

3.2.3.1.1. Anzahl der Kraftstoffbehälter und jeweiliges Fassungsvermögen: ...

3.2.3.1.1.1. Werkstoff: ...

3.2.3.1.2. Zeichnung und technische Beschreibung der Behälter mit allen Verbindungen und Leitungen des Be- und Entlüftungssystems, Verschlüssen, Ventilen und Halterungen: ...

3.2.3.1.3. Zeichnung, aus der die Lage der Behälter im Fahrzeug klar hervorgeht: ...

3.2.3.2. Reservekraftstoffbehälter

3.2.3.2.1. Anzahl der Kraftstoffbehälter und jeweiliges Fassungsvermögen: ...

3.2.3.2.1.1. Werkstoff: ...

3.2.3.2.2. Zeichnung und technische Beschreibung der Behälter mit allen Verbindungen und Leitungen des Be- und Entlüftungssystems, Verschlüssen, Ventilen und Halterungen: ...

3.2.3.2.3. Zeichnung, aus der die Lage der Behälter im Fahrzeug klar hervorgeht: ...

3.2.4. Kraftstoffversorgung

3.2.4.1. Durch Vergaser: ja/nein 4

3.2.4.2. Mit Kraftstoffeinspritzung (nur bei Selbstzündung oder Zweistoffmotor): ja/nein 4

3.2.4.2.1. Systembeschreibung (Common Rail/Einspritzdüsen/Pumpe usw.): ...

3.2.4.2.2. Arbeitsverfahren: Direkteinspritzung/Vorkammer/Wirbelkammer 4

3.2.4.2.3. Einspritz-/Förderpumpe

3.2.4.2.3.1. Fabrikmarken: ...

3.2.4.2.3.2. typen: ...

3.2.4.2.3.3. Maximale Einspritzmenge 4 41: ... mm3 je Hub oder Takt bei einer Pumpendrehzahl von: ... min-1 oder wahlweise Mengenkennfeld: ...

(Ist eine Ladedruckregelung vorhanden, so sind die charakteristische Kraftstoffzufuhr und der Ladedruck bezogen auf die jeweilige Motordrehzahl anzugeben).

3.2.4.2.3.4. Statischer Einspritzzeitpunkt 41: ...

3.2.4.2.3.5. Verstellkurve des Spritzverstellers 41: ...

3.2.4.2.3.6. Kalibrierverfahren: Prüfstand/Motor 4

3.2.4.2.4. Kontrolle der Motordrehzahlbegrenzung

3.2.4.2.4.1. Typ: ...

3.2.4.2.4.2. Abregeldrehzahl

3.2.4.2.4.2.1. Abregeldrehzahl bei Volllast: ... min-1

3.2.4.2.4.2.2. Höchste Drehzahl ohne Last: ... min-1

3.2.4.2.4.2.3. Leerlaufdrehzahl: ... min-1

3.2.4.2.5. Einspritzleitungen (nur schwere Nutzfahrzeuge)

3.2.4.2.5.1. Länge: ...... mm

3.2.4.2.5.2. Innendurchmesser: ...... mm

3.2.4.2.5.3. Hochdruckspeicher (common rail), Marke und Typ: ...

3.2.4.2.6. Einspritzventile

3.2.4.2.6.1. Fabrikmarken: ...

3.2.4.2.6.2. typen: ...

3.2.4.2.6.3. Öffnungsdruck 41: ... kPa oder Kennlinie 41: ...

3.2.4.2.7. Kaltstarteinrichtung

3.2.4.2.7.1. Fabrikmarken: ...

3.2.4.2.7.2. typen: ...

3.2.4.2.7.3. Beschreibung: ...

3.2.4.2.8. Zusätzliche Starthilfe

3.2.4.2.8.1. Fabrikmarken: ...

3.2.4.2.8.2. typen: ...

3.2.4.2.8.3. Systembeschreibung: ...

3.2.4.2.9. Elektronisch geregelte Einspritzung: ja/nein 4

3.2.4.2.9.1. Fabrikmarken: ...

3.2.4.2.9.2. typen:

3.2.4.2.9.3. Beschreibung des Systems

3.2.4.2.9.3.1. Fabrikmarke und Typ des elektronischen Steuergeräts (ECU): ...

3.2.4.2.9.3.1.1. Software-Identifizierungsnummer des ECU: ...

3.2.4.2.9.3.2. Fabrikmarke und Typ des Kraftstoffreglers: ...

3.2.4.2.9.3.3. Fabrikmarke und Typ des Luftmengenmessers: ...

3.2.4.2.9.3.4. Fabrikmarke und Typ des Mengenteilers: ...

3.2.4.2.9.3.5. Fabrikmarke und Typ des Klappenstutzens: ...

3.2.4.2.9.3.6. Fabrikmarke und Typ des Wassertemperaturfühlers: ...

3.2.4.2.9.3.7. Fabrikmarke und Typ des Lufttemperaturfühlers: ...

3.2.4.2.9.3.8. Fabrikmarke und Typ des Luftdruckfühlers: ...

3.2.4.3. Durch Kraftstoffeinspritzung (nur für Fremdzündungsmotoren): ja/nein 4

3.2.4.3.1. Arbeitsverfahren: Einspritzung in den Ansaugkrümmer (Zentral-/Einzeleinspritzung)/Direkteinspritzung 4/andere Verfahren (genaue Angabe): ...

3.2.4.3.2. Fabrikmarken: ...

3.2.4.3.3. typen: ...

3.2.4.3.4. Systembeschreibung (bei anderen als kontinuierlichen Einspritzsystemen sind entsprechende Detailangaben zu machen): ...

3.2.4.3.4.1. Fabrikmarke und Typ des elektronischen Steuergeräts (ECU): ...

3.2.4.3.4.1.1. Software-Identifizierungsnummer des ECU: ...

3.2.4.3.4.2. Fabrikmarke und Typ des Kraftstoffreglers: ...

3.2.4.3.4.3. Fabrikmarke und Typ oder Arbeitsverfahren des Luftmengenmessers: ...

3.2.4.3.4.4. Fabrikmarke und Typ des Mengenteilers: ...

3.2.4.3.4.5. Fabrikmarke und Typ des Druckreglers: ...

3.2.4.3.4.6. Fabrikmarke und Typ des Mikroschalters: ...

3.2.4.3.4.7. Fabrikmarke und Typ der Leerlaufeinstellschraube: ...

3.2.4.3.4.8. Fabrikmarke und Typ des Klappenstutzens: ...

3.2.4.3.4.9. Fabrikmarke und Typ des Wassertemperaturfühlers: ...

3.2.4.3.4.10. Fabrikmarke und Typ des Lufttemperaturfühlers: ...

3.2.4.3.4.11. Fabrikmarke und Typ des Luftdruckfühlers: ...

3.2.4.3.4.12. Software-Identifizierungsnummern: ...

3.2.4.3.5. Einspritzdüsen

3.2.4.3.5.1. Fabrikmarke und Typ: ...

3.2.4.3.6. Einspritzzeitpunkt: ...

3.2.4.3.7. Kaltstarteinrichtung

3.2.4.3.7.1. Arbeitsverfahren: ...

3.2.4.3.7.2. Grenzen des Betriebsbereichs/Einstellwerte 4 41: ...

3.2.4.4. Kraftstoffpumpe

3.2.4.4.1. Druck 41: ... kPa oder Kennlinie 41: ...

3.2.4.4.2. Fabrikmarken: ....

3.2.4.4.3. typen: ...

3.2.5. Elektrische Anlage

3.2.5.1. Nennspannung: ... V, Anschluss an Masse positiv oder negativ 41

3.2.5.2. Lichtmaschine

3.2.5.2.1. Fabrikmarke und Typ: ...

3.2.5.2.2. Nennleistung: ...... VA

3.2.6. Zündung (nur Motoren mit Fremdzündung)

3.2.6.1. Fabrikmarken: ...

3.2.6.2. typen: ...

3.2.6.3. Arbeitsverfahren: ...

3.2.6.4. Zündverstellkurve oder Kennfeld 41: ...

3.2.6.5. Statischer Zündzeitpunkt 41: ... Grad vor dem oberen Totpunkt

3.2.6.6. Zündkerzen

3.2.6.6.1. Fabrikmarke: ...

3.2.6.6.2. Typ: ...

3.2.6.6.3. Abstandseinstellung: ......mm

3.2.6.7. Zündspulen

3.2.6.7.1. Fabrikmarke: ...

3.2.6.7.2. Typ: ...

3.2.7. Kühlsystem: Flüssigkeit/Luft 4

3.2.7.1. Nenneinstellwert des Motortemperaturreglers: ...

3.2.7.2. Flüssigkeitskühlung

3.2.7.2.1. Art der Kühlflüssigkeit: ...

3.2.7.2.2. Umwälzpumpen: ja/nein 4

3.2.7.2.3. Merkmale: ... oder

3.2.7.2.3.1. Fabrikmarken: ...

3.2.7.2.3.2. typen: ...

3.2.7.2.4. Übersetzungsverhältnisse: ...

3.2.7.2.5. Beschreibung des Lüfters und seines Antriebs: ...

3.2.7.3. Luftkühlung

3.2.7.3.1. Lüfter: ja/nein 4

3.2.7.3.2. Merkmale: ....... oder

3.2.7.3.2.1. Fabrikmarken: ...

3.2.7.3.2.2. typen: ...

3.2.7.3.3. Übersetzungsverhältnisse: ...

3.2.8. Einlasssystem

3.2.8.1. Lader: ja/nein 4

3.2.8.1.1. Fabrikmarken: ...

3.2.8.1.2. typen: ...

3.2.8.1.3. Systembeschreibung (z.B. höchster Ladedruck: ... kPa; falls zutreffend Abblasventil): ...

3.2.8.2. Ladeluftkühler: ja/nein 4

3.2.8.2.1. Typ: Luft-Luft/Luft-Wasser 4

3.2.8.3. Unterdruck im Einlasssystem bei Nenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren)

3.2.8.3.1. minimal zulässig: ......... kPa

3.2.8.3.2. maximal zulässig: ... kPa

3.2.8.3.3. (nur Euro VI) Tatsächlicher Ansaugunterdruck bei Motornenndrehzahl und bei Volllast: kPa

3.2.8.4. Beschreibung und Zeichnungen der Ansaugleitungen und ihres Zubehörs (Ansaugluftsammler, Vorwärmvorrichtung, zusätzliche Lufteinlässe usw.): ...

3.2.8.4.1. Beschreibung des Ansaugkrümmers (einschließlich Zeichnungen und/oder Fotos): ...

3.2.8.4.2. Luftfilter, Zeichnungen: ...

3.2.8.4.2.1. Fabrikmarken: ...

3.2.8.4.2.2. typen: ...

3.2.8.4.3. Ansauggeräuschdämpfer, Zeichnungen: ...

3.2.8.4.3.1. Fabrikmarken: ...

3.2.8.4.3.2. typen: ...

3.2.9. Auspuffanlage

3.2.9.1. Beschreibung und Zeichnung des Auspuffkrümmers: ...

3.2.9.2. Beschreibung und Zeichnung der Auspuffanlage: ...

3.2.9.2.1. (nur Euro VI) Beschreibung und/oder Zeichnungen der Teile der Auspuffanlage, die Bestandteil des Motorsystems sind

3.2.9.3. Maximal zulässiger Abgasgegendruck bei Nenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren): ... kPa

3.2.9.3.1. (nur Euro VI) Tatsächlicher Abgasgegendruck bei Nenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren): ... kPa

3.2.9.4. Fabrikmarken und typen der Abgasschalldämpfer: ...

Falls von Einfluss auf das Außengeräusch, Geräuschdämpfung im Motorraum und am Motor selbst: ...

3.2.9.5. Lage des Auspuffrohrs: ...

3.2.9.6. Abgasschalldämpfer mit Faserstoffen: ...

3.2.9.6.1. Beschreibung der Anbringungsstelle und Art der verwendeten Farbstoffe: ...

3.2.9.7. Vollständiges Volumen der Auspuffanlage: ... dm3

3.2.9.7.1. (nur Euro VI) Zulässiges Volumen der Auspuffanlage: ... dm3

3.2.9.7.2. (nur Euro VI) Volumen der Auspuffanlage, das Teil des Motorsystems ist: ... dm3

3.2.10. Kleinste Querschnittsfläche der Ansaug- und Auslasskanäle: ...

3.2.11. Ventilsteuerzeiten oder entsprechende Daten

3.2.11.1. Maximaler Ventilhub, Öffnungs- und Schließwinkel oder Angaben über Steuerzeiten bei alternativen Steuerungssystemen, bezogen auf die Totpunkte. Bei einem System mit variablen Steuerzeiten, minimale und maximale Steuerzeit: ...

3.2.11.2. Bezugs- und/oder Einstellbereiche 4: ...

3.2.12. Maßnahmen gegen Luftverunreinigung

3.2.12.0. Emissionseigenschaften der Typgenehmigung 1

3.2.12.1. Einrichtung zur Rückführung der Kurbelgehäusegase (Beschreibung und Zeichnungen): ...

3.2.12.1.1. (nur Euro VI) Einrichtung zur Rückführung der Kurbelgehäusegase: ja/nein 41

Falls ja, Beschreibung und Zeichnungen:

Falls nein, ist die Übereinstimmung mit Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 erforderlich.

3.2.12.2. Emissionsmindernde Einrichtungen (falls nicht an anderer Stelle erwähnt):

3.2.12.2.1. Katalysator

3.2.12.2.1.1. Anzahl der Katalysatoren und Monolithen (nachstehende Angaben sind für jede einzelne Einheit zu machen): ...

3.2.12.2.1.2. Abmessungen, Form und Volumen der Katalysatoren: ...

3.2.12.2.1.3. Art der katalytischen Reaktion: ... (Oxidationskatalysator, Dreiwegekatalysator, Mager-NOx-Falle, selektive katalytische Reaktion (SCR), Mager-NOx-Katalysator oder sonstige)

3.2.12.2.1.4. Gesamtbeschichtung mit Edelmetall: ...

3.2.12.2.1.5. Relative Konzentration: ...

3.2.12.2.1.6. Trägerkörper (Aufbau und Werkstoff): ...

3.2.12.2.1.7. Zellendichte: ...

3.2.12.2.1.8. Art der Katalysatorgehäuse: ...

3.2.12.2.1.9. Lage der Katalysatoren (Ort und Referenzentfernung innerhalb des Auspuffstrangs): ...

3.2.12.2.1.10. Wärmeschutzschild: ja/nein 4

3.2.12.2.1.11. Normaler Betriebstemperaturbereich: ... °C

3.2.12.2.1.12. Fabrikmarke des Katalysators: ...

3.2.12.2.1.13. Teilenummer: ...

3.2.12.2.2. Sensoren

3.2.12.2.2.1. Sauerstoffsonde: ja/nein 4

3.2.12.2.2.1.1. Fabrikmarke und Typ: ...

3.2.12.2.2.1.2. Lage: ...

3.2.12.2.2.1.3. Regelbereich: ....

3.2.12.2.2.1.4. Typ oder Arbeitsverfahren: ...

3.2.12.2.2.1.5. Teilenummer: ...

3.2.12.2.2.2. NOx-Sonde: ja/nein 4

3.2.12.2.2.2.1. Fabrikmarke: ...

3.2.12.2.2.2.2. Typ: ...

3.2.12.2.2.2.3. Lage: ...

3.2.12.2.2.3. Partikelsonde: ja/nein 4

3.2.12.2.2.3.1. Fabrikmarke: ...

3.2.12.2.2.3.2. Typ: ...

3.2.12.2.2.3.3. Lage: ...

3.2.12.2.3. Lufteinblasung: ja/nein 4

3.2.12.2.3.1. Art (Selbstansaugung, Luftpumpe usw.): ...

3.2.12.2.4. Abgasrückführung (AGR): ja/nein 4

3.2.12.2.4.1. Kennwerte (Fabrikmarke, Typ, Durchflussmenge, Hochdruck/Niederdruck/kombinierter Druck usw.): ...

3.2.12.2.4.2. Wassergekühltes System (für jedes AGR-System anzugeben, z.B. Niederdruck/Hochdruck/kombinierter Druck): ja/nein 4

3.2.12.2.5. Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen (nur bei Benzin- und Ethanolmotoren): ja/nein 4

3.2.12.2.5.1. Ausführliche Beschreibung der Einrichtungen: ....

3.2.12.2.5.2. Zeichnung der Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen: ...

3.2.12.2.5.3. Zeichnung des Aktivkohlebehälters: ...

3.2.12.2.5.3.1. Fabrikmarke und Typ des Aktivkohlebehälters: ...

3.2.12.2.5.4. Aktivkohle-Trockenmasse: ... g

3.2.12.2.5.4.1. Art der Aktivkohle: ...

3.2.12.2.5.5. Schematische Darstellung des Kraftstoffbehälters (nur mit Benzin und Ethanol betriebene Motoren): ...

3.2.12.2.5.5.1. Fassungsvermögen, Material und Ausführung des Kraftstofftanksystems: ...

3.2.12.2.5.5.2. Beschreibung des Dampfschlauchmaterials, des Kraftstoffleitungsmaterials und der Anschlusstechnik des Kraftstoffsystems: ...

3.2.12.2.5.5.3. Versiegeltes Tanksystem: ja/nein 4

3.2.12.2.5.5.4. Beschreibung der Einstellung des Entlastungsventils am Kraftstoffbehälter (Lufteinlass und Druckentlastung): ...

3.2.12.2.5.5.5. Beschreibung des Steuerungssystems für die Spülung: ...

3.2.12.2.5.6. Beschreibung und schematische Zeichnung des Wärmeschutzschilds zwischen Kraftstoffbehälter und Auspuffanlage: ...

3.2.12.2.5.7. Diffusionsfaktor: ...

3.2.12.2.6. Partikelfilter: ja/nein 4

3.2.12.2.6.1. Abmessungen, Form und Volumen des Partikelfilters: ...

3.2.12.2.6.2. Aufbau des Partikelfilters: ...

3.2.12.2.6.3. Lage (Referenzentfernung innerhalb des Auspuffstrangs): ...

3.2.12.2.6.4. Fabrikmarke des Partikelfilters: ...

3.2.12.2.6.5. Teilenummer: ...

3.2.12.2.6.7. Normaler Betriebstemperaturbereich: ... (K) und Betriebsdruckbereich ... (KPa)

(nur schwere Nutzfahrzeuge)

3.2.12.2.6.8. Bei periodischer Regenerierung (nur schwere Nutzfahrzeuge)

3.2.12.2.6.8.1. Zahl der ETC-Prüfzyklen zwischen zwei Regenerierungen (n1): ... (gilt nicht für Euro VI)

3.2.12.2.6.8.1.1. (nur Euro VI) Zahl der WHTC-Prüfzyklen ohne Regenerierungsvorgang (n):

3.2.12.2.6.8.2. Zahl der ETC-Prüfzyklen während des Regenerierungsvorgangs (n2): ... (gilt nicht für Euro VI)

3.2.12.2.6.8.2.1. (nur Euro VI) Zahl der WHTC-Prüfzyklen mit Regenerierungsvorgang (nR):

3.2.12.2.6.9. Andere Systeme: ja/nein 4

3.2.12.2.6.9.1. Beschreibung und Wirkungsweise

3.2.12.2.7. On-board-Diagnosesystem (OBD): ja/nein 4: ...

3.2.12.2.7.0.1. (nur Euro VI) Zahl der OBD-Motorenfamilien innerhalb der Motorenfamilie

3.2.12.2.7.0.2. (nur Euro VI) Liste der OBD-Motorenfamilien (falls zutreffend)

3.2.12.2.7.0.3. (nur Euro VI) Nummer der OBD-Motorenfamilie, zu der der Stammmotor/Motor gehört: ...

3.2.12.2.7.0.4. (nur Euro VI) Herstellerverweise auf die OBD-Dokumentation nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, für die Zwecke der Genehmigung des OBD-Systems in Anhang X der genannten Verordnung angegeben

3.2.12.2.7.0.5. (nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation über den Einbau eines Motorsystems mit OBD in ein Fahrzeug

3.2.12.2.7.0.6. (nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation für den Einbau des OBD-Systems eines genehmigten Motors in ein Fahrzeug

3.2.12.2.7.0.7. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der Fehlfunktionsanzeige 46: ...

3.2.12.2.7.0.8. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der externen OBD-Kommunikationsschnittstelle 46

3.2.12.2.7.1. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der Fehlfunktionsanzeige: ...

3.2.12.2.7.2. Liste und Zweck aller vom OBD-System überwachten Bauteile: ...

3.2.12.2.7.3. Schriftliche Darstellung (allgemeines Arbeitsverfahren) für

3.2.12.2.7.3.1. Fremdzündungsmotoren

3.2.12.2.7.3.1.1. Überwachung des Katalysators: ...

3.2.12.2.7.3.1.2. Erkennung von Verbrennungsaussetzern: ...

3.2.12.2.7.3.1.3. Überwachung der Sauerstoffsonde: ...

3.2.12.2.7.3.1.4. Überwachung des Partikelfilters: ...

3.2.12.2.7.3.1.5. Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile: ...

3.2.12.2.7.3.2. Selbstzündungsmotoren: ...

3.2.12.2.7.3.2.1. Überwachung des Katalysators: ...

3.2.12.2.7.3.2.2. Überwachung des Partikelfilters: ...

3.2.12.2.7.3.2.3. Überwachung des elektronischen Kraftstoffsystems: ...

3.2.12.2.7.3.2.4. Überwachung des DeNOx-Systems: ...

3.2.12.2.7.3.2.5. Sonstige vom OBD-System überwachte Bauteile: ...

3.2.12.2.7.4. Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige (feste Anzahl von Fahrzyklen oder statistische Methode): ...

3.2.12.2.7.5. Liste aller vom OBD-System verwendeten Ausgabecodes und -formate (jeweils mit Erläuterung): ...

3.2.12.2.7.6. Die folgenden zusätzlichen Informationen sind durch den Fahrzeughersteller bereitzustellen, damit die Herstellung von OBD-kompatiblen Ersatzteilen und Diagnose- und Prüfgeräten ermöglicht wird.

3.2.12.2.7.6.1. Beschreibung des Typs und der Zahl der Vorkonditionierungszyklen für die ursprüngliche Typgenehmigung des Fahrzeugs

3.2.12.2.7.6.2. Angabe des für die ursprüngliche Typgenehmigung des Fahrzeugs verwendeten OBD-Prüfzyklus für das von dem OBD-System überwachte Bauteil

3.2.12.2.7.6.3. Umfassende Unterlagen, in denen alle Bauteile beschrieben sind, die im Rahmen der Strategie zur Meldung von Funktionsstörungen und der Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige überwacht werden (feste Anzahl von Fahrzyklen oder statistische Methode), einschließlich eines Verzeichnisses einschlägiger sekundär ermittelter Parameter für jedes Bauteil, das durch das OBD-System überwacht wird. Eine Liste aller vom OBD-System verwendeten Ausgabecodes und -formate (jeweils mit Erläuterung) für einzelne emissionsrelevante Bauteile des Antriebsstrangs und für einzelne nicht emissionsrelevante Bauteile, wenn deren Überwachung die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige bestimmt. Insbesondere müssen die Daten in Modus $05 Test ID $21 bis FF und die Daten in Modus $06 ausführlich erläutert werden.

Bei Fahrzeugtypen mit einer Datenübertragungsverbindung gemäß ISO 15765-4:2016 "Straßenfahrzeuge - Diagnosekommunikation über Controller Area Network (DoCAN) - Teil 4: Anforderungen an abgasrelevante Systeme" sind die Daten in Modus $06 Test ID $00 bis FF für jede überwachte ID des OBD-Systems ausführlich zu erläutern.

3.2.12.2.7.6.4. Die oben verlangten Auskünfte können durch Ausfüllen der unten stehenden Tabelle gegeben werden:

3.2.12.2.7.6.4.1.Leichte Nutzfahrzeuge

Bauteil Fehlercode Überwachungsstrategie Kriterien für die Meldung von Fehlfunktionen Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige Sekundärparameter Vorkonditionierung Nachweisprüfung
Katalysator P0420 Signale der Sauerstoffsonden 1 und 2 Unterschied zwischen Signalen von Sonde 1 und 2 3. Zyklus Motordrehzahl, Motorlast, A/F-Modus, Katalysatortemperatur Zwei Typ-I-Zyklen Typ I

3.2.12.2.7.6.4.2.Schwere Nutzfahrzeuge

Bauteil Fehlercode Überwachungsstrategie Kriterien für die Meldung von Fehlfunktionen Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige Sekundärparameter Vorkonditionierung Nachweisprüfung
SCR-Katalysator Pxxx Signale der NOx-Sonden 1 und 2 Unterschied zwischen Signalen von Sonde 1 und 2 3. Zyklus Motordrehzahl, Motorlast, Katalysatortemperatur, Aktivität des Reagens 3 OBD-Prüfzyklen (verkürzte ESC-Zyklen) OBD-Prüfzyklus (verkürzter ESC-Zyklus)

3.2.12.2.7.6.5. (nur Euro VI) OBD-Datenübertragungsprotokoll nach Norm 47:

3.2.12.2.7.7. (nur Euro VI) Herstellerverweis auf die OBD-bezogenen Angaben nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, für die Zwecke der Übereinstimmung mit den Vorschriften für den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen, oder

3.2.12.2.7.7.1. alternativ zu einem Herstellerverweis nach Nummer 3.2.12.2.7.7 Verweis auf die Anlage des Beschreibungsbogens in Anhang I Anlage 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 mit einer Tabelle nach nachstehendem Beispiel:

Bauteil - Fehlercode - Überwachungsstrategie - Kriterien für die Meldung von Fehlfunktionen - Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige - Sekundärparameter - Vorkonditionierung - Nachweisprüfung

Katalysator - P0420 - Signale von Sauerstoffsonde 1 und 2 - Unterschied zwischen den Signalen von Sonde 1 und Sonde 2-3. Zyklus - Motordrehzahl, Motorlast, A/F-Modus, Katalysatortemperatur - Zwei Typ-1-Zyklen - Typ 1

3.2.12.2.7.8. (nur Euro VI) OBD-Bauteile im Fahrzeug

3.2.12.2.7.8.0. Alternativgenehmigung im Sinne von Anhang X Nummer 2.4.1 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 in Anspruch genommen: ja/nein 4

3.2.12.2.7.8.1. Verzeichnis der OBD-Bauteile im Fahrzeug

3.2.12.2.7.8.2. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der Fehlfunktionsanzeige 48:

3.2.12.2.7.8.3. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der externen OBD-Kommunikationsschnittstelle 48

3.2.12.2.8. Anderes System: ...

3.2.12.2.8.1. (nur Euro VI) Systeme, die das ordnungsgemäße Arbeiten von Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen sicherstellen

3.2.12.2.8.2. Fahreraufforderungssystem

3.2.12.2.8.2.1. (nur Euro VI) Motor mit ständiger Deaktivierung des Fahreraufforderungssystems, zur Verwendung durch Rettungsdienste oder in Fahrzeugen nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/858: ja/nein 4

3.2.12.2.8.2.2. Aktivierung des Kriechmodus
"nach Neustart deaktivieren"/"nach dem Tanken deaktivieren"/"nach dem Parken deaktivieren" 4 49

3.2.12.2.8.2.3. Art des Aufforderungssystems: kein Neustart des Motors nach Countdown/Anlasssperre nach Betankung/Tanksperre/Leistungsdrosselung

3.2.12.2.8.2.4. Beschreibung des Aufforderungssystems

3.2.12.2.8.2.5. Wert, der der mittleren Reichweite des Fahrzeugs mit vollem Kraftstoffbehälter entspricht: ... km

3.2.12.2.8.3. (nur Euro VI) Zahl der OBD-Motorenfamilien innerhalb der betreffenden Motorenfamilie bezüglich des ordnungsgemäßen Arbeitens der Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen:

3.2.12.2.8.3.1. (nur Euro VI) Zahl der OBD-Motorenfamilien innerhalb der betreffenden Motorenfamilie bezüglich des ordnungsgemäßen Arbeitens der Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen

3.2.12.2.8.3.2. (nur Euro VI) Nummer der OBD-Motorenfamilie, zu der der Stammmotor/Motor gehört

3.2.12.2.8.4. (nur Euro VI) Liste der OBD-Motorenfamilien (falls zutreffend): ...

3.2.12.2.8.5. (nur Euro VI) Nummer der OBD-Motorenfamilie, zu der der Stammmotor/Motor gehört

3.2.12.2.8.6. (nur Euro VI) Niedrigste Konzentration des Reagenswirkstoffs, die das Warnsystem nicht aktiviert (CDmin): (Vol.-%)

3.2.12.2.8.7. (nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation über den Einbau von Systemen in ein Fahrzeug, die das ordnungsgemäße Arbeiten von Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen sicherstellen

3.2.12.2.8.8. (nur Euro VI) Fahrzeuginterne Bauteile der Systeme, die sicherstellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten

3.2.12.2.8.8.1. Verzeichnis der fahrzeuginternen Bauteile der Systeme, die sicherstellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten

3.2.12.2.8.8.2. Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation für den Einbau des Systems, das sicherstellt, dass die Einrichtungen eines genehmigten Motors zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten, in das Fahrzeug

3.2.12.2.8.8.3. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung des Warnsignals 48

3.2.12.2.8.8.4. Alternativgenehmigung in Anhang XIII Nummer 2.1 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 vorgesehen: ja/nein 4

3.2.12.2.8.8.5. Reagensqualität und -zufuhrsystem beheizt/unbeheizt (siehe Anhang 11 Absatz 2.4 der UN-Regelung Nr. 49 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 50.

3.2.12.2.9. Drehmomentbegrenzer: ja/nein 4

3.2.12.2.9.1. Voraussetzungen für die Aktivierung des Drehmomentbegrenzers (nur schwere Nutzfahrzeuge): ...

3.2.12.2.9.2. Verlauf der Volllastkurve bei aktivem Drehmomentbegrenzer (nur schwere Nutzfahrzeuge): ...

3.2.12.2.10. System mit periodischer Regenerierung (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben):

3.2.12.2.10.1. Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und/oder Zeichnung: ....

3.2.12.2.10.2. Anzahl von Fahrzyklen des Typs 1 oder von gleichwertigen Prüfzyklen auf dem Motorprüfstand zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen unter gleichwertigen Bedingungen wie bei der Prüfung Typ 1 auftreten (Abstand "D" in Anhang XXI Unteranhang 6 Anlage 1 Abbildung A6.App1/1 der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission 51 oder in Anhang 13 Abbildung A13/1 der UN-Regelung Nr. 83 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 52 (falls zutreffend): ...

3.2.12.2.10.2.1. Anwendbarer Zyklus für die Prüfung Typ 1 (anzuwendendes Verfahren angeben: Anhang XXI Unteranhang 4 der Verordnung (EU) 2017/1151 oder UN-Regelung Nr. 83): ...

3.2.12.2.10.3. Beschreibung des Verfahrens zur Bestimmung der Anzahl der Zyklen zwischen zwei Zyklen, in denen Regenerationsphasen auftreten: ...

3.2.12.2.10.4. Parameter für die Bestimmung des Belastungsgrads, bei dem die Regeneration eingeleitet wird (z.B. Temperatur, Druck usw.): ...

3.2.12.2.10.5. Beschreibung des Verfahrens zur Beladung des Systems bei dem Prüfverfahren nach Anhang 13 Absatz 3.1 der UN-Regelung Nr. 83: ....

3.2.12.2.11. Katalysator-Vorrichtungen, in denen selbstverbrauchende Reagenzien verwendet werden (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben): ja/nein 4

3.2.12.2.11.1. Art und Konzentration des erforderlichen Reagens: ...

3.2.12.2.11.2. Normaler Betriebstemperaturbereich des Reagens: ...

3.2.12.2.11.3. Internationale Norm: ...

3.2.12.2.11.4. Häufigkeit der Nachfüllung des Reagensvorrats: im laufenden Betrieb/bei der planmäßigen Wartung (falls zutreffend):

3.2.12.2.11.5. Reagens-Füllstandsanzeiger (Beschreibung und Lage): ...

3.2.12.2.11.6. Reagensbehälter

3.2.12.2.11.6.1. Kapazität: ...

3.2.12.2.11.6.2. Heizungssystem: ja/nein 4

3.2.12.2.11.6.2.1. Beschreibung oder Zeichnung: ...

3.2.12.2.11.7. Reagenssteuerungsgerät: ja/nein 4

3.2.12.2.11.7.1. Fabrikmarke: ...

3.2.12.2.11.7.2. Typ: ...

3.2.12.2.11.8. Reagens-Einspritzdüse (Fabrikmarke, Typ und Lage): ...

3.2.12.2.12. Wassereinspritzung: ja/nein 4

3.2.13. Abgastrübung

3.2.13.1. Anbringungsstelle des Symbols für den Absorptionskoeffizienten (nur bei Selbstzündungsmotoren): ...

3.2.13.2. Leistung an sechs Messpunkten (siehe Anhang IV Anlage 2 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008)

3.2.13.3. Motorleistung, gemessen auf dem Prüfstand/am Fahrzeug

3.2.13.3.1. Drehzahl und Leistungen

Messpunkte Motordrehzahl (min-1) Leistung (kW)
1......
2......
3......
4......
5......
6......

3.2.14. Angaben über Einrichtungen zur Kraftstoffeinsparung (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt): ...

3.2.15. Flüssiggas-Kraftstoffanlage: ja/nein 4

3.2.15.1. Nummer des nach Anhang IV dieser Verordnung oder der UN-Regelung Nr. 67 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) ausgestellten Typgenehmigungsbogens 53: ...

3.2.15.2. Elektronisches Motorsteuerungsgerät für Flüssiggas-Kraftstoffanlagen

3.2.15.2.1. Fabrikmarken: ...

3.2.15.2.2. typen: ...

3.2.15.2.3. Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: ...

3.2.15.3. Sonstige Unterlagen

3.2.15.3.1. Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Flüssiggasbetrieb und umgekehrt: ...

3.2.15.3.2. Systemauslegung (elektrische Verbindungen, Druckausgleichs-Anschlussschläuche usw.): ...

3.2.15.3.3. Zeichnung des Symbols: ...

3.2.16. Betrieb mit Erdgas: ja/nein 4

3.2.16.1. Nummer des nach Anhang IV dieser Verordnung oder der UN-Regelung Nr. 110 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) ausgestellten Typgenehmigungsbogens 54: ...

3.2.16.2. Elektronisches Motorsteuerungsgerät für Erdgas-Kraftstoffanlagen

3.2.16.2.1. Fabrikmarken: ...

3.2.16.2.2. typen: ...

3.2.16.2.3. Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: ...

3.2.16.3. Sonstige Unterlagen

3.2.16.3.1. Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Erdgasbetrieb und umgekehrt: ...

3.2.16.3.2. Systemauslegung (elektrische Verbindungen, Druckausgleichs-Anschlussschläuche usw.): ...

3.2.16.3.3. Zeichnung des Symbols: ...

3.2.17. Spezifische Informationen bezüglich gasbetriebener Motoren und Zweistoffmotoren schwerer Nutzfahrzeuge (Bei anders ausgelegten Systemen sind entsprechende Angaben vorzulegen.) (falls zutreffend)

3.2.17.1. Kraftstoff: LPG/NG-H/NG-L/NG-HL 4

3.2.17.2. Druckregler bzw. Verdampfer/Druckregler 4

3.2.17.2.1. Fabrikmarken: ...

3.2.17.2.2. typen: ...

3.2.17.2.3. Anzahl der Druckminderungsstufen: ...

3.2.17.2.4. Mindestdruck in der Endstufe: ... kPa - höchstens: .... kPa

3.2.17.2.5. Anzahl der Haupteinstellpunkte: ...

3.2.17.2.6. Anzahl der Leerlaufeinstellpunkte: ...

3.2.17.2.7. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.2.17.3. Kraftstoffzufuhr: Mischer/Gaseinblasung/Flüssigkeitseinspritzung/Direkteinspritzung 4

3.2.17.3.1. Gemischregelung: ...

3.2.17.3.2. Beschreibung des Systems und/oder Diagramm und Zeichnungen: ...

3.2.17.3.3. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.2.17.4. Mischer

3.2.17.4.1. Anzahl: ...

3.2.17.4.2. Fabrikmarken: ...

3.2.17.4.3. typen: ...

3.2.17.4.4. Lage: ...

3.2.17.4.5. Einstellmöglichkeiten: ...

3.2.17.4.6. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.2.17.5. Motorsaugrohreinspritzung

3.2.17.5.1. Einspritzverfahren: Zentraleinspritzung/Mehrpunkteinspritzung 4

3.2.17.5.2. Einspritzverfahren: kontinuierlich/simultan/sequentiell 4

3.2.17.5.3. Einspritzsystem

3.2.17.5.3.1. Fabrikmarken: ...

3.2.17.5.3.2. typen: ...

3.2.17.5.3.3. Einstellmöglichkeiten: ...

3.2.17.5.3.4. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.2.17.5.4. Kraftstoffpumpe (sofern vorhanden)

3.2.17.5.4.1. Fabrikmarken: ...

3.2.17.5.4.2. typen: ...

3.2.17.5.4.3. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.2.17.5.5. Einspritzdüsen

3.2.17.5.5.1. Fabrikmarken: ...

3.2.17.5.5.2. typen: ...

3.2.17.5.5.3. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.2.17.6. Direkteinspritzung

3.2.17.6.1. Einspritzpumpe/Druckregler 4

3.2.17.6.1.1. Fabrikmarken: ...

3.2.17.6.1.2. typen: ...

3.2.17.6.1.3. Einspritzzeitpunkt: ...

3.2.17.6.1.4. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.2.17.6.2. Einspritzdüsen

3.2.17.6.2.1. Fabrikmarken: ...

3.2.17.6.2.2. typen: ...

3.2.17.6.2.3. Öffnungsdruck oder Kennlinie 41: ...

3.2.17.6.2.4. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.2.17.7. Elektronisches Steuergerät

3.2.17.7.1. Fabrikmarken: ...

3.2.17.7.2. typen: ...

3.2.17.7.3. Einstellmöglichkeiten: ...

3.2.17.7.4. Kennnummern der Softwarekalibrierung: ...

3.2.17.8. Spezifische Ausrüstung für den Kraftstoff Erdgas

3.2.17.8.1. Variante 1 (nur wenn für einen Motor eine Genehmigung für mehrere bestimmte Kraftstoffzusammensetzungen erteilt werden soll)

3.2.17.8.1.0.1. (nur Euro VI) Selbstanpassung? ja/nein 4

3.2.17.8.1.0.2. (nur Euro VI) Kalibrierung für eine bestimmte Gaszusammensetzung NG-H/NG-L/NG-HL/LNG 4

Umwandlung für eine bestimmte Gaszusammensetzung NG-Ht/NG-Lt/NG-HLt 4

3.2.17.8.1.1.Kraftstoffzusammensetzung:

Methan (CH4): Grundlage: ....... Mol.-% min. .... Mol.-% max. ... Mol.-%
Ethan (C2H6): Grundlage: ....... Mol.-% min. .... Mol.-% max. ... Mol.-%
Propan (C3H8): Grundlage: ....... Mol.-% min. .... Mol.-% max. ... Mol.-%
Butan (C4H10): Grundlage: ....... Mol.-% min. .... Mol.-% max. ... Mol.-%
C5/C5+: Grundlage: ....... Mol.-% min. .... Mol.-% max. ... Mol.-%
Sauerstoff (O2): Grundlage: ....... Mol.-% min. .... Mol.-% max. ... Mol.-%
Inertgas (N2, He usw.): Grundlage: ....... Mol.-% min. .... Mol.-% max. ... Mol.-%

3.2.17.8.1.2. Einspritzventile

3.2.17.8.1.2.1. Fabrikmarken: ...

3.2.17.8.1.2.2. typen: ...

3.2.17.8.1.3. Sonstiges (sofern vorhanden): ...

3.2.17.8.2. Variante 2 (nur wenn eine Genehmigung für mehrere bestimmte Kraftstoffzusammensetzungen erteilt werden soll)

3.2.17.9. Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation für den Einbau des Zweistoffmotors in ein Fahrzeug 42

3.2.18. Betrieb mit Wasserstoff: ja/nein 4

3.2.18.1. Nummer des nach der Verordnung (EG) Nr. 79/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 55 ausgestellten EU-Typgenehmigungsbogens: ...

3.2.18.2. Elektronisches Motorsteuerungsgerät für Wasserstoff-Kraftstoffanlagen

3.2.18.2.1. Fabrikmarken: ...

3.2.18.2.2. typen: ...

3.2.18.2.3. Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: ...

3.2.18.3. Sonstige Unterlagen

3.2.18.3.1. Beschreibung des Schutzes des Katalysators beim Umschalten vom Benzin- auf Wasserstoffbetrieb und umgekehrt: ...

3.2.18.3.2. Systemauslegung (elektrische Verbindungen, Druckausgleichs-Anschlussschläuche usw.): ...

3.2.18.3.3. Zeichnung des Symbols: ...

3.2.19. Wasserstoff-Erdgas-Zufuhrsystem: ja/nein 4

3.2.19.1. Prozentualer Anteil von Wasserstoff am Kraftstoff (vom Hersteller angegebener Höchstwert): ...

3.2.19.2. Nummer des nach der UN-Regelung Nr. 110 ausgestellten EU-Typgenehmigungsbogens: ...

3.2.19.3. Elektronisches Motorsteuerungsgerät für Wasserstoff-Erdgas-Zufuhrsysteme

3.2.19.3.1. Fabrikmarken: ...

3.2.19.3.2. typen: ...

3.2.19.3.3. Abgasrelevante Einstellmöglichkeiten: ...

3.2.19.4. Sonstige Unterlagen

3.2.19.4.2. Systemauslegung (elektrische Verbindungen, Druckausgleichs-Anschlussschläuche usw.): ...

3.2.19.4.3. Zeichnung des Symbols: ...

3.2.20. Angaben zur Wärmespeicherung 1

3.2.20.1. Aktive Wärmespeichereinrichtung: ja/nein 4

3.2.20.1.1. Enthalpie: ... (J)

3.2.20.2. Isoliermaterialien: ja/nein 4

3.2.20.2.1. Isoliermaterial: ...

3.2.20.2.2. Isoliervolumen: ...

3.2.20.2.3. Isoliergewicht: ...

3.2.20.2.4. Anbringungsstelle der Isolierung: ...

3.2.20.2.5. Konzept mit Berücksichtigung des ungünstigsten Falls für die Fahrzeugabkühlung: ja/nein 4

3.2.20.2.5.1. (keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Mindestabkühlzeit, tsoak_ATCT (in Stunden): ...

3.2.20.2.5.2. (keine Berücksichtigung des ungünstigsten Falls) Messpunkt für die Motortemperatur: ...

3.2.20.2.6. Konzept mit einzelner Interpolationsfamilie innerhalb der ATCT-Familie: ja/nein 4

3.3. Elektrische Maschine

(eigene Beschreibung zu jeder Maschinenart)

3.3.1. Typ (Wicklungsanordnung, Erregung): ...

3.3.1.1.1. Höchste Nutzleistung 43 ... kW (nach Herstellerangabe)

3.3.1.1.2. Höchste 30-Minuten-Leistung 43 ... kW (nach Herstellerangabe)

3.3.1.2. Betriebsspannung: ... V

3.3.2. Reess

3.3.2.1. Anzahl der Zellen: ...

3.3.2.2. Masse: ...... kg

3.3.2.3. Kapazität: ... Ah (Amperestunden)

3.3.2.4. Lage: ...

3.4. Kombinationen von Antriebsenergiewandlern

3.4.1. Hybridelektrofahrzeug: ja/nein 4

3.4.2. Art des Hybridelektrofahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar 4:

3.4.3. Betriebsartschalter: mit/ohne 4

3.4.3.1. Wählbare Betriebsarten

3.4.3.1.1. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

3.4.3.1.2. Reiner Kraftstoffbetrieb: ja/nein 4

3.4.3.1.3. Hybridbetrieb: ja/nein 4

(wenn ja, kurze Beschreibung): ...

3.4.4. Beschreibung der Energiespeichereinrichtung (REESS, Kondensator, Schwungrad/Generator):

3.4.4.1. Fabrikmarken: ...

3.4.4.2. typen: ...

3.4.4.3. Identifizierungsnummer: ...

3.4.4.4. Art des elektrochemischen Elements: ...

3.4.4.5. Energie: ... (REESS: Spannung und Kapazität in Ah über zwei Stunden; bei einem Kondensator: J, ..).

3.4.4.6. Ladegerät: fahrzeugeigen/extern/ohne 4

3.4.5. Elektrische Maschine (jede Maschinenart getrennt beschreiben)

3.4.5.1. Fabrikmarke: ...

3.4.5.2. Typ: ...

3.4.5.3. Hauptverwendungszweck: Antriebsmotor/Generator 4

3.4.5.3.1. Wenn Verwendung als Antriebsmotor: Einzelmotor/Mehrfachmotoren (Anzahl) 4: ...

3.4.5.4. Höchstleistung: ...... kW

3.4.5.5. Arbeitsverfahren

3.4.5.5.5.1. Gleichstrom/Wechselstrom/Zahl der Phasen: ...

3.4.5.5.2. Fremderregung/Reihenschaltung/Verbundschaltung 4

3.4.5.5.3. Synchron/asynchron 4

3.4.6. Steuergerät

3.4.6.1. Fabrikmarken: ...

3.4.6.2. typen: ...

3.4.6.3. Identifizierungsnummer: ...

3.4.7. Leistungsregler

3.4.7.1. Fabrikmarke: ...

3.4.7.2. Typ: ...

3.4.7.3. Identifizierungsnummer: ...

3.5. Vom Hersteller angegebene Werte für die Bestimmung von CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch/elektrischer Reichweite und Details zu Ökoinnovationen (falls zutreffend) 56

3.5.1. CO2-Emissionsmasse

3.5.1.1. CO2-Emissionsmasse (innerorts): ... g/km

3.5.1.2. CO2-Emissionsmasse (außerorts): ... g/km

3.5.1.3. CO2-Emissionsmasse (kombiniert): ... g/km

3.5.2. Kraftstoffverbrauch (detaillierte Angaben für jeden getesteten Bezugskraftstoff)

3.5.2.1. Kraftstoffverbrauch (innerorts) ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

3.5.2.2. Kraftstoffverbrauch (außerorts) ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

3.5.2.3. Kraftstoffverbrauch (kombiniert) ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

3.5.3. Stromverbrauch von Elektrofahrzeugen

3.5.3.1. Stromverbrauch von Fahrzeug mit reinem Elektroantrieb... Wh/km

3.5.3.2. Stromverbrauch von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen

3.5.3.2.1. Stromverbrauch (Zustand A, kombiniert) ... Wh/km

3.5.3.2.2. Stromverbrauch (Zustand B, kombiniert) ... Wh/km

3.5.3.2.3. Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert): ... Wh/km

3.5.4. CO2-Emissionen von Motoren für schwere Nutzfahrzeuge (nur Euro VI)

3.5.4.1. CO2-Emissionsmasse bei WHSC-Prüfung 57: ... g/kWh

3.5.4.2. CO2-Emissionsmasse bei WHSC-Prüfung im Dieselbetrieb 58: ... g/kWh

3.5.4.3. CO2-Emissionsmasse bei WHSC-Prüfung im Zweistoffbetrieb 42: ... g/kWh

3.5.4.4. CO2-Emissionsmasse bei WHTC-Prüfung 57 59: ... g/kWh

3.5.4.5. CO2-Emissionsmasse bei WHTC-Prüfung im Dieselbetrieb 58 59: ... g/kWh

3.5.4.6. CO2-Emissionsmasse bei WHTC-Prüfung im Zweistoffbetrieb 42 59: ... g/kWh

3.5.5. Kraftstoffverbrauch von Motoren für schwere Nutzfahrzeuge (nur Euro VI)

3.5.5.1. Kraftstoffverbrauch bei WHSC-Prüfung 57: ... g/kWh

3.5.5.2. Kraftstoffverbrauch bei WHSC-Prüfung im Dieselbetrieb 58: ... g/kWh

3.5.5.3. Kraftstoffverbrauch bei WHSC-Prüfung im Zweistoffbetrieb 42: ... g/kWh

3.5.5.4. Kraftstoffverbrauch bei WHTC-Prüfung 57 59: ... g/kWh

3.5.5.5. Kraftstoffverbrauch bei WHTC-Prüfung im Dieselbetrieb 58 59: ... g/kWh

3.5.5.6. Kraftstoffverbrauch bei WHTC-Prüfung im Zweistoffbetrieb 42 59: ... g/kWh

3.5.6. Fahrzeug, das im Sinne des Artikels 12 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 60 (Fahrzeugklasse M1) oder des Artikels 12 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates 61 (Fahrzeugklasse N1) mit einer Ökoinnovation ausgestattet ist: ja/nein 4

3.5.6.1. Typ/Variante/Version des Vergleichsfahrzeugs gemäß der Bezugnahme in Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 725/2011 der Kommission 62 (Fahrzeugklasse M1) oder in Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 427/2014 der Kommission 63 (Fahrzeugklasse N1) (falls zutreffend): ...

3.5.6.2. Vorhandensein von Wechselwirkungen mit anderen Ökoinnovationen: ja/nein 4

3.5.6.3. Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) 64

Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation 65 Code der Ökoinnovation 66 1. CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km) 2. CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km) 3. CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 67 4. CO2-Emissionsmenge des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 (= 3.5.1.3) 5. Nutzungsfaktor (NF), d. h. Anteil der Zeit, in der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird Einsparung von CO2-Emissionen ((1-2)-(3-4))×5
xxxx/201x
 
 
Eingesparte CO2-Emissionen (insgesamt) (g/km) 68

3.5.7. Nach Angabe des Herstellers

3.5.7.1. Parameter des Prüffahrzeugs 1

Fahrzeug Fahrzeug, niedriger Wert (VL) falls vorhanden Fahrzeug, hoher Wert (VH) VM falls vorhanden V repräsentativ (nur für Fahrwiderstandsmatrix-Familie) 69 Standardwerte
Fahrzeug (Variante/Version) -
Verwendetes Verfahren für den Fahrwiderstand auf der Straße (Messung oder Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie) - -
Angaben zum Fahrwiderstand auf der Straße:
Reifen, Fabrikmarke und Typ, falls Messmethode verwendet wird -
Reifenabmessungen (Vorder-/Hinterreifen), falls Messmethode verwendet wird -
Reifenrollwiderstand (vorn/hinten) (kg/t)
Reifendruck (Vorder-/Hinterreifen) (kPa), falls Messmethode verwendet wird
Delta CD× a von Fahrzeug L gegenüber Fahrzeug H (IP_H minus IP_L) - - -
Delta CD× a gegenüber Fahrzeug L der Fahrwiderstandsfamilie (IP_H/L minus RL_L), falls Berechnung nach Fahrwiderstandsfamilie - -
Prüfmasse des Fahrzeugs (kg)
Fahrwiderstandskoeffizienten
f0 (N)
f1 (N/(km/h)
f2 (N/(km/h) 2)
Querschnittsfläche m2 (0,000 m2) - - -
Energiebedarf des Zyklus (J)

3.5.7.1.1. Für die Prüfung Typ 1 und für die Messung der Nutzleistung nach Anhang XX der Verordnung (EU) Nr. 136/2014 der Kommission verwendeter Kraftstoff 70: ...

3.5.7.2. CO2-Emissionsmasse (kombiniert)

3.5.7.2.1. CO2-Emissionsmasse bei ICE-Fahrzeugen und NOVC-HEV

3.5.7.2.1.0. Mindest- und Höchstwerte der CO2-Emissionen innerhalb der Interpolationsfamilie

3.5.7.2.1.1. Fahrzeug, hoher Wert: ... g/km

3.5.7.2.1.1.0. Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ): ... g/km

3.5.7.2.1.2. Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): ... g/km

3.5.7.2.1.2.0. Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend) (NEFZ): ... g/km

3.5.7.2.1.3. Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): ... g/km

3.5.7.2.1.3.0. Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend) (NEFZ): ... g/km

3.5.7.2.2. CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung bei OVC-HEV

3.5.7.2.2.1. CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, hoher Wert: g/km

3.5.7.2.2.1.0. Kombinierte CO2-Emissionsmasse, Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ, Bedingung B): g/km

3.5.7.2.2.2. CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): g/km

3.5.7.2.2.2.0. Kombinierte CO2-Emissionsmasse, Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend) (NEFZ Bedingung B): g/km

3.5.7.2.2.3. CO2-Emissionsmasse bei Ladungserhaltung, mittlerer Wert (falls zutreffend): g/km

3.5.7.2.2.3.0. Kombinierte CO2-Emissionsmasse, mittlerer Wert (falls zutreffend) (NEFZ Bedingung B): g/km

3.5.7.2.3. CO2-Emissionsmasse bei Entladung und gewichtete CO2-Emissionsmasse für OVC-HEV

3.5.7.2.3.1. CO2-Emissionsmasse bei Endladung, Fahrzeug, hoher Wert: ... g/km

3.5.7.2.3.1.0. CO2-Emissionsmasse bei Entladung, Fahrzeug, hoher Wert (NEFZ Bedingung A): ... g/km

3.5.7.2.3.2. CO2-Emissionsmasse bei Entladung, Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): ... g/km

3.5.7.2.3.2.0. CO2-Emissionsmasse bei Entladung, Fahrzeug, niedriger Wert, (falls zutreffend) (NEFZ Bedingung A): ... g/km

3.5.7.2.3.3. CO2-Emissionsmasse bei Entladung, mittlerer Wert (falls zutreffend): ... g/km

3.5.7.2.3.3.0. CO2-Emissionsmasse bei Entladung, mittlerer Wert (falls zutreffend) (NEFZ Bedingung A): ... g/km

3.5.7.2.3.4. Gewichtete Mindest- und Höchstwerte der CO2-Emissionen innerhalb der OVC-Interpolationsfamilie: ... g/km

3.5.7.3. Elektrische Reichweite für Elektrofahrzeuge

3.5.7.3.1. Reichweite im reinen Elektrobetrieb für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

3.5.7.3.1.1. Fahrzeug, hoher Wert: ... km

3.5.7.3.1.2. Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): ... km

3.5.7.3.2. Vollelektrische Reichweite für extern aufladbare Fahrzeuge mit Hybrid-Elektroantrieb (OVC-HEV)

3.5.7.3.2.1. Fahrzeug, hoher Wert: ... km

3.5.7.3.2.2. Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): ... km

3.5.7.3.2.3. Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): ... km

3.5.7.4. Kraftstoffverbrauch bei Ladungserhaltung (FCCS) für Brennstoffzellen-Hybridfahrzeuge

3.5.7.4.1. Fahrzeug, hoher Wert: ... kg/100 km

3.5.7.4.2. Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): ... kg/100 km

3.5.7.5. Stromverbrauch von Elektrofahrzeugen

3.5.7.5.1. Kombinierter Stromverbrauch (ECWLTC) bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb

3.5.7.5.1.1. Fahrzeug, hoher Wert: ... Wh/km

3.5.7.5.1.2. Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): ... Wh/km

3.5.7.5.2. Mit dem Nutzfaktor gewichteter Stromverbrauch bei Entladung ECAC,CD (kombiniert)

3.5.7.5.2.1. Fahrzeug, hoher Wert: ... Wh/km

3.5.7.5.2.2. Fahrzeug, niedriger Wert (falls zutreffend): ... Wh/km

3.5.7.5.2.3. Fahrzeug, mittlerer Wert (falls zutreffend): ... Wh/km

3.5.8. Fahrzeug, das im Sinne des Artikels 12 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 (Fahrzeugklasse M1) oder des Artikels 12 der Verordnung (EU) Nr. 510/2011 (Fahrzeugklasse N1) mit einer Ökoinnovation ausgestattet ist: ja/nein 4

3.5.8.1. Typ/Variante/Version des Vergleichsfahrzeugs gemäß der Bezugnahme in Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 725/2011 (Fahrzeugklasse M1) oder in Artikel 5 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 427/2014 (Fahrzeugklasse N1) (falls zutreffend): ...

3.5.8.2. Vorhandensein von Wechselwirkungen mit anderen Ökoinnovationen: ja/nein 4

3.5.8.3. Emissionswerte im Zusammenhang mit dem Einsatz von Ökoinnovationen (Tabelle für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen) 64

Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation 65 Code der Ökoinnovation 66 1. CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km) 2. CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km) 3. CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 67 4. CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 5. Nutzungsfaktor (NF), d. h. Anteil der Zeit, in der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird Einsparung von CO2-Emissionen ((1-2) -(3-4)) × 5
xxxx/201x
 
 
Eingesparte CO2-Emissionen, NEFZ (insgesamt) (g/km) 68
Eingesparte CO2-Emissionen (insgesamt) (g/km) 68

3.5.9. Zertifizierung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs (für schwere Nutzfahrzeuge nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission 71)

3.5.9.1. Lizenznummer des Simulationsinstruments: ...

3.5.9.2. Emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug: ja/nein 4 72 169

3.5.9.3. Arbeitsfahrzeug: ja/nein 4 72 170

3.5.10. Angegebene höchste RDE-Werte (falls zutreffend)

Vollständige RDE-Fahrt: NOx: ..., Partikelzahl: ...

RDE-Fahrt (innerorts): NOx: ..., Partikelzahl: ...

3.6. Zulässige Temperaturen nach Angabe des Herstellers

3.6.1. Kühlsystem

3.6.1.1. Flüssigkeitskühlung
Höchsttemperatur am Austritt: ... K

3.6.1.2. Luftkühlung

3.6.1.2.1. Bezugspunkt: ...

3.6.1.2.2. Höchsttemperatur am Bezugspunkt: ... K

3.6.2. Höchsttemperatur am Austritt aus dem Ladeluftkühler: ... K

3.6.3. Höchste Abgastemperatur an dem Punkt der Auspuffrohre, der an die äußersten Flansche des Auspuffkrümmers oder Turboladers angrenzen: ... K

3.6.4. Kraftstofftemperatur

mindestens: ... K - höchstens: ... K

bei Dieselmotoren am Einlass der Einspritzpumpe, bei Gasmotoren an der Druckregler-Endstufe

3.6.5. Schmiermitteltemperatur

mindestens: .... K - höchstens: ... K

3.6.6. Kraftstoffdruck

mindestens: ... kPa - höchstens: ... kPa

An der Druckregler-Endstufe (nur mit Erdgas betriebene Motoren)

3.7. Vom Motor angetriebene Nebenaggregate

Leistungsaufnahme durch die Hilfseinrichtungen, die gemäß den Beschreibungen und Betriebsbedingungen in Anhang 5 Absatz 2.3.1 der UN-Regelung Nr. 85 73 für den Betrieb des Motors notwendig sind.

Geräte Leistungsaufnahme (kW) bei verschiedenen Motordrehzahlen
Leerlauf Niedrige Drehzahl Hohe Drehzahl Drehzahl a 74 Drehzahl B 74 Drehzahl C 74 Bezugsdrehzahl 75
P(a)
Für den Betrieb des Motors notwendige Hilfseinrichtungen (von der gemessenen Motorleistung abzuziehen)

3.8. Schmiersystem

3.8.1. Beschreibung des Systems

3.8.1.1. Lage des Schmiermittelbehälters: ...

3.8.1.2. Zuführungssystem (durch Pumpe/Einspritzung in den Einlass/Mischung mit Kraftstoff usw.) 4

3.8.2. Schmiermittelpumpe

3.8.2.1. Fabrikmarken: ...

3.8.2.2. typen: ...

3.8.3. Mischung mit Kraftstoff

3.8.3.1. Mischungsverhältnis: ...

3.8.4. Ölkühler: ja/nein 4

3.8.4.1. Zeichnungen: ... oder

3.8.4.1.1. Fabrikmarken: ...

3.8.4.1.2. typen: ...

3.8.5. Angaben zum Schmiermittel: ... W ...

3.9. Wasserstoffantrieb

3.9.1. Wasserstoffsystem zur Verwendung mit flüssigem Wasserstoff/Wasserstoffsystem zur Verwendung mit komprimiertem (gasförmigem) Wasserstoff 4

3.9.1.1. Beschreibung und Zeichnung des Wasserstoffsystems: ...

3.9.1.2. Name und Anschrift der Hersteller des Wasserstoffsystems zum Antrieb des Fahrzeugs: ...

3.9.1.3. Systembezeichnungen des Herstellers (entsprechend der Angabe am System oder durch andere Art der Kennzeichnung): ...

3.9.1.4. automatische Absperrventile: ja/nein 4

3.9.1.4.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.4.2. typen: ...

3.9.1.4.3. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.4.4. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.4.5. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.4.6. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen 4: ...

3.9.1.4.7. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.4.8. Werkstoff: ...

3.9.1.4.9. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.4.10. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.5. Prüfventile oder Rückschlagventile: ja/nein 4

3.9.1.5.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.5.2. typen: ...

3.9.1.5.3. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.5.4. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.5.5. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.5.6. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen 4: ...

3.9.1.5.7. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.5.8. Werkstoff: ...

3.9.1.5.9. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.5.10. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.6. Behälter und Behälterbaugruppe: ja/nein 4

3.9.1.6.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.6.2. typen: ...

3.9.1.6.3. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.6.4. Nennbetriebsdruck 4 41: ... MPa

3.9.1.6.5. Anzahl der Befüllungszyklen 4: ...

3.9.1.6.6. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.6.7. Kapazität: ... Liter
(Wasser)

3.9.1.6.8. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.6.9. Werkstoff: ...

3.9.1.6.10. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.6.11. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.7. Formstücke, Verschlussstücke oder Verbindungsstücke: ja/nein 4

3.9.1.7.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.7.2. typen: ...

3.9.1.7.3. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 41: ... MPa

3.9.1.7.4. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen: ...

3.9.1.7.5. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.7.6. Werkstoff: ...

3.9.1.7.7. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.7.8. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.8. Biegsame Kraftstoffleitungen: ja/nein 4

3.9.1.8.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.8.2. typen: ...

3.9.1.8.3. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.8.4. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.8.5. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.8.6. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen 4: ...

3.9.1.8.7. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.8.8. Werkstoff: ...

3.9.1.8.9. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.8.10. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.9. Wärmetauscher: ja/nein 4

3.9.1.9.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.9.2. typen: ...

3.9.1.9.3. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.9.4. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.9.5. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.9.6. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen 4: ...

3.9.1.9.7. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.9.8. Werkstoff: ...

3.9.1.9.9. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.9.10. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.10. Wasserstofffilter: ja/nein 4

3.9.1.10.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.10.2. typen: ...

3.9.1.10.3. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.10.4. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen 4: ...

3.9.1.10.5. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.10.6. Werkstoff: ...

3.9.1.10.7. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.10.8. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.11. Sensoren zur Erkennung von Wasserstoffaustritten: ...

3.9.1.11.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.11.2. typen: ...

3.9.1.11.3. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.11.4. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.11.5. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.11.6. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen 4: ...

3.9.1.11.7. Vorgegebene Werte: ...

3.9.1.11.8. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.11.9. Werkstoff: ...

3.9.1.11.10. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.11.11. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.12. Handbetätigte oder automatische Ventile: ja/nein 4

3.9.1.12.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.12.2. typen: ...

3.9.1.12.3. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.12.4. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.12.5. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.12.6. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen 4: ...

3.9.1.12.7. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.12.8. Werkstoff: ...

3.9.1.12.9. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.12.10. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.13. Druck- und/oder Temperatur- und/oder Wasserstoff- und/oder Durchflusssensoren 4: ja/nein 4

3.9.1.13.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.13.2. typen: ...

3.9.1.13.3. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.13.4. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.13.5. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.13.6. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen 4: ...

3.9.1.13.7. Vorgegebene Werte: ...

3.9.1.13.8. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.13.9. Werkstoff: ...

3.9.1.13.10. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.13.11. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.14. Druckregler: ja/nein 4

3.9.1.14.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.14.2. typen: ...

3.9.1.14.3. Anzahl der Haupteinstellpunkte: ...

3.9.1.14.4. Beschreibung des Einstellprinzips durch die Haupteinstellpunkte: ...

3.9.1.14.5. Anzahl der Leerlaufeinstellpunkte: ...

3.9.1.14.6. Beschreibung der Einstellprinzipien durch die Leerlaufeinstellpunkte: ...

3.9.1.14.7. Weitere Einstellmöglichkeiten: Wenn ja, welche? (Beschreibung und Zeichnungen): ...

3.9.1.14.8. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.14.9. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.14.10. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.14.11. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen 4: ...

3.9.1.14.12. Eingangs- und Ausgangsdruck: ...

3.9.1.14.13. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.14.14. Werkstoff: ...

3.9.1.14.15. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.14.16. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.15. Druckentlastungsvorrichtung: ja/nein 4

3.9.1.15.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.15.2. typen: ...

3.9.1.15.3. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.15.4. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.15.5. Einstelldruck 4: ...

3.9.1.15.6. Einstelltemperatur 4: ...

3.9.1.15.7. Abblasleistung 4: ...

3.9.1.15.8. Normale Höchstbetriebstemperatur 4 41: ... °C

3.9.1.15.9. Nennbetriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.15.10. Anzahl der Füllzyklen (nur Bauteile der Klasse 0) 4: ...

3.9.1.15.11. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.15.12. Werkstoff: ...

3.9.1.15.13. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.15.14. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.16. Überdruckventil: ja/nein 4

3.9.1.16.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.16.2. typen: ...

3.9.1.16.3. Nennbetriebsdrücke und, falls hinter dem ersten Druckregler, höchste zulässige Betriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.16.4. Einstelldruck 4: ...

3.9.1.16.5. Anzahl der Füllzyklen bzw. der Arbeitszyklen 4: ...

3.9.1.16.6. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.16.7. Werkstoff: ...

3.9.1.16.8. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.16.9. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.17. Einfülleinrichtung: ja/nein 4

3.9.1.17.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.17.2. typen: ...

3.9.1.17.3. Höchster zulässiger Betriebsdruck (MAWP) 4 41: ... MPa

3.9.1.17.4. Betriebstemperatur 4: ...

3.9.1.17.5. Nennbetriebsdrücke 4 41: ... MPa

3.9.1.17.6. Anzahl der Füllzyklen (nur Bauteile der Klasse 0) 4: ...

3.9.1.17.7. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.17.8. Werkstoff: ...

3.9.1.17.9. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.17.10. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.1.18. Verbindung zu einem abnehmbaren Wasserstoffspeicher: ja/nein 4

3.9.1.18.1. Fabrikmarken: ...

3.9.1.18.2. typen: ...

3.9.1.18.3. Nennbetriebsdrücke und höchste zulässige Betriebsdrücke 41: ... MPa

3.9.1.18.4. Anzahl der Arbeitszyklen: ...

3.9.1.18.5. Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

3.9.1.18.6. Werkstoff: ...

3.9.1.18.7. Arbeitsverfahren: ...

3.9.1.18.8. Beschreibung und Zeichnung: ...

3.9.2. Sonstige Unterlagen

3.9.2.1. Prozessdiagramm (Ablaufdiagramm) des Wasserstoffsystems:

3.9.2.2. Systemplan einschließlich elektrischer Verbindungen und anderer externer Systeme (Eingänge und/oder Ausgänge usw).

3.9.2.3. Erläuterung der in den Unterlagen verwendeten Symbole:

3.9.2.4. Einstellwerte für die Druckentlastungsvorrichtungen und Druckregler:

3.9.2.5. Übersichtsplan über die Kühl-/Heizanlagen einschließlich des Nennbetriebsdrucks/des höchsten zulässigen Betriebsdrucks und der Betriebstemperaturen:

3.9.2.6. Zeichnungen mit den Anforderungen an die Installation und den Betrieb.

4. Kraftübertragung 76

4.1. Zeichnung der Kraftübertragung: ...

4.2. Art (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.): ...

4.2.1. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden): ...

4.3. Trägheitsmoment des Motor-Schwungrads: ...

4.3.1. Zusätzliches Trägheitsmoment ohne eingelegten Gang: ...

4.4. Kupplungen: ...

4.4.1. Typ: ...

4.4.2. Höchstwert der Drehmomentwandlung: ...

4.5. Getriebe

4.5.1. Typ: Manuell/automatisch/stufenloses Getriebe (CVT-Getriebe)/festes Übersetzungsverhältnis/automatisiert/sonstige/Nabenantrieb 4

4.5.1.4. Drehmoment (für schwere Nutzfahrzeuge): ...

4.5.1.5. Anzahl der Kupplungen: ...

4.5.2. Lage zum Motor: ...

4.5.3. Art der Betätigung: ...

4.5.4. Zusätzliches Getriebe für alternative Antriebe: ...

4.6. Übersetzungsverhältnisse

Gang Getriebeübersetzung (Übersetzungsverhältnisse zwischen Motorkurbelwelle und Getriebeabtriebswelle) Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad) Gesamtübersetzung
Höchstwert für stufenloses Getriebe
1
2
3
...
Mindestwert für stufenloses Getriebe Rückwärtsgang

4.6.1. Gangwechsel 1

4.6.1.1. Gang 1 ausgeschlossen: ja/nein 4

4.6.1.2. n_95_high für jeden Gang: ... min-1

4.6.1.3. nmin_drive

4.6.1.3.1. 1. Gang: ... min-1

4.6.1.3.2. 1. Gang auf 2. Gang: ... min-1

4.6.1.3.3. 2. Gang bis zum Stillstand: ... min-1

4.6.1.3.4. 2. Gang: ... min-1

4.6.1.3.5. 3. Gang und höher: ... min-1

4.6.1.4. n_min_drive_set bei Phasen mit Beschleunigung/konstanter Geschwindigkeit (n_min_drive_up): ... min-1

4.6.1.5. n_min_drive_set bei Verzögerungsphasen (nmin_drive_down):

4.6.1.6. Anfangszeitraum

4.6.1.6.1. t_start_phase: ... s

4.6.1.6.2. n_min_drive_start: ... min-1

4.6.1.6.3. n_min_drive_up_start: ... min-1

4.6.1.7. ASM-Einsatz: ja/nein 4

4.6.1.7.1. ASM-Werte: ...

4.7. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (in km/h) 77: ...

4.8. Geschwindigkeitsmesser und Kilometerzähler

Geschwindigkeitsmesser:

4.8.1. Arbeitsweise und Beschreibung des Antriebs: ...

4.8.2. Gerätekonstante: ...

4.8.3. Messwerktoleranz (nach Absatz 2.2.3 der UN-Regelung Nr. 39 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 78: ...

4.8.4. Gesamtübersetzungsverhältnis des Antriebs (nach Absatz 2.2.2 der UN-Regelung Nr. 39) oder entsprechende Angaben: ...

4.8.5. Zeichnung der Skala des Geschwindigkeitsmessers oder entsprechender anderer Arten der Anzeige: ...

Kilometerzähler:

4.8.6. Gerätekonstante des Kilometerzählers (nach Absatz 2.2.4 der UN-Regelung Nr. 39): ...

4.8.7. Anzahl der Ziffern: ...

4.9. Fahrtenschreiber: ja/nein 4

4.9.1. Genehmigungszeichen: ...

4.10. Differenzialsperre: ja/nein/fakultativ 4

4.11. Gangwechselanzeiger (GSI)

4.11.1. Akustische Anzeige: ja/nein 4 Wenn ja, Beschreibung des Klangs und Schallpegels am Fahrerohr in dB(A) (akustische Anzeige kann jederzeit an- und ausgeschaltet werden)

4.11.2. Angaben nach Anhang I Nummer 4.6 der Verordnung (EU) Nr. 65/2012 der Kommission 79 (vom Hersteller angegebener Wert):

4.11.3. Fotos und/oder Zeichnungen der Gangwechselanzeigevorrichtung und eine kurze Beschreibung der Bestandteile des Systems und seiner Bedienung:

4.12. Getriebeschmiermittel: ... W ...

5. Achsen

5.1. Beschreibung der einzelnen Achsen: ...

5.2. Fabrikmarke: ...

5.3. Typ: ...

5.4. Lage der anhebbaren Achsen: ...

5.5. Lage der belastbaren Achsen: ...

6. Radaufhängung

6.1. Zeichnung der Anordnung der Radaufhängung: ...

6.2. Art und Ausführung der Aufhängung jeder Achse oder jeder Achsgruppe oder jedes Rades: ...

6.2.1. Niveauregulierung: ja/nein/fakultativ 4

6.2.2. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden): ...

6.2.3. Luftfederung für Antriebsachsen: ja/nein 4

6.2.3.1. Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Antriebsachsen: ja/nein 4

6.2.3.2. Frequenz und Dämpfung der Schwingung der gefederten Masse: ...

6.2.4. Luftfederung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein 4

6.2.4.1. Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein 4

6.2.4.2. Frequenz und Dämpfung der Schwingung der gefederten Masse: ...

6.3. Merkmale der federnden Teile der Aufhängung (Ausführung, Werkstoffeigenschaften und Abmessungen): ...

6.4. Stabilisatoren: ja/nein/fakultativ 4

6.5. Stoßdämpfer: ja/nein/fakultativ 4

6.6. Bereifung und Räder

6.6.1. Reifen/Radkombinationen

6.6.1.1. Achsen

6.6.1.1.1.Achse 1: ...

6.6.1.1.1.1. Bezeichnung der Reifengröße 6.6.1.1.1.2. Tragfähigkeitskennzahl: 6.6.1.1.1.3. Symbol der Geschwindigkeitsklasse 80 6.6.1.1.1.4. Felgengrößen: 6.6.1.1.1.5. Einpresstiefen: 6.6.1.1.1.6. Rollwiderstandskoeffizient (RWK)
 

6.6.1.1.2.Achse 2: ...

6.6.1.1.2.1. Bezeichnung der Reifengröße 6.6.1.1.2.2. Tragfähigkeitskennzahl: 6.6.1.1.2.3. Symbol der Geschwindigkeitsklasse 80 6.6.1.1.2.4. Felgengrößen: 6.6.1.1.2.5. Einpresstiefen: 6.6.1.1.2.6. Rollwiderstandskoeffizient (RWK)
 

usw.

6.6.1.2. Reserverad (sofern vorhanden): ...

6.6.2. Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien

6.6.2.1. Achse 1: ... mm

6.6.2.2. Achse 2: ... mm

6.6.2.3. Achse 3: ...mm

6.6.2.4. Achse 4: ...mm
usw.

6.6.3. Vom Fahrzeughersteller empfohlene Reifendrücke: ... kPa

6.6.4. Schneetraktionshilfen/Reifen/Radkombination für Vorder- und/oder Hinterachse, die nach Empfehlung des Herstellers für den Fahrzeugtyp geeignet ist: ...

6.6.5. Kurzbeschreibung des Not-Reserverads (sofern vorhanden): ...

7. Lenkung

7.1. Schemazeichnung der gelenkten Achsen mit Darstellung der Lenkgeometrie: ...

7.2. Übertragungs- und Betätigungseinrichtung

7.2.1. Art der Übertragungseinrichtung (gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...

7.2.2. Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...

7.2.2.1. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden): ...

7.2.3. Art der Lenkhilfe (sofern vorhanden): ...

7.2.3.1. Arbeitsweise und Betriebsschema, Fabrikmarken und typen: ...

7.2.4. Schematische Darstellung der gesamten Lenkanlage, aus der die Lage der einzelnen, das Lenkverhalten beeinflussenden Einrichtungen im Fahrzeug hervorgeht: ...

7.2.5. Schematische Darstellungen der Betätigungseinrichtungen: ...

7.2.6. Gegebenenfalls Verstellbereich und Betätigung der Lenkradverstellung: ...

7.3. Größter Einschlagwinkel der Räder

7.3.1. Nach rechts: ... °(Grad); Lenkradumdrehungen (oder gleichwertige Angaben): ...

7.3.2. Nach links: ... °(Grad); Lenkradumdrehungen (oder gleichwertige Angaben): ...

8. Bremsen

(Nachstehende Einzelheiten und gegebenenfalls Identifizierungsmerkmale sind anzugeben).

8.1. Typ und Ausführung der Bremsen mit detaillierten Angaben und Zeichnungen (Trommeln, Scheiben, Bremsschläuche, Fabrikmarke und Typ der Bremsbacken-/Bremsklotz-Baugruppen und/oder Bremsbeläge, wirksame Bremsflächen, Halbmesser der Bremstrommeln, Bremsbacken oder Bremsscheiben, Masse der Trommeln, Nachstellvorrichtungen, elektromagnetische Wirkung, hydraulische Bremskräfte, Motorbremse, wirkungsrelevante Teile der Achsen und der Aufhängung usw.): ...

8.2. Betriebsdiagramm, Beschreibung und/oder Zeichnung des Bremssystems, einschließlich detaillierter Angaben und Zeichnungen der Übertragungs- und Betätigungseinrichtung:

8.2.1. Betriebsbremssystem: ...

8.2.2. Hilfsbremssystem: ...

8.2.3. Feststellbremssystem: ...

8.2.4. Zusätzliches Bremssystem: ...

8.2.5. Abreißbremssystem: ...

8.2.6. Kategorie des Nutzbremssystems: A/B 4

8.2.6.1. Beschreibung des Regenerierungssystems: ...

8.2.6.1.1. Fabrikmarke des Steuergeräts: ...

8.2.6.1.2. Typ des Steuergeräts: ...

8.2.6.1.3. Achse, an der das Bremssystem befestigt ist: Achse 1/Achse 2/Achse 3

8.2.6.1.4. Parameter zur Kontrolle der Bremskraft: ...

8.3. Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen des Anhängerbremssystems in Fahrzeugen, die zum Ziehen von Anhängern ausgerüstet sind: ...

8.4. Das Fahrzeug ist zum Ziehen eines Anhängers mit elektrischen/pneumatischen/hydraulischen 4 Betriebsbremsen ausgerüstet: ja/nein 4

8.5. Antiblockiersystem: ja/nein/fakultativ 4

8.5.1. Fabrikmarke des Antiblockiersystems: ...

8.5.2. Typ des Antiblockiersystems: ...

8.5.3. Bei Fahrzeugen mit Blockierverhinderern Funktionsbeschreibung des Systems (einschließlich der elektronischen Teile), elektrisches Blockschaltbild, Darstellung der hydraulischen oder pneumatischen Kreise: ...

8.6. Berechnungen und Kurven nach Anhang 10 oder Anhang 14 der UN-Regelung Nr. 13 (falls zutreffend): ...

8.7. Beschreibung und/oder Zeichnung der Energieversorgung (auch bei Bremskraftverstärkern): ...

8.7.1. Bei Druckbremsanlagen Arbeitsdruck p2 in den Druckspeichern: ...

8.7.2. Bei Unterdruckbremsanlagen Anfangsenergie in den Speichern: ...

8.8. Berechnung des Bremssystems: Bestimmung des Verhältnisses zwischen der Summe der Bremskräfte am Radumfang und der auf die Betätigungseinrichtung aufgewendeten Kraft: ...

8.9. Kurzbeschreibung des Bremssystems gemäß Anhang 2 Absatz 12 der UN-Regelung Nr. 13: ...

8.10. Wird eine Befreiung von den Prüfungen des Typs I und/oder II oder III beantragt, so ist die Nummer des Prüfberichts nach Anhang 11 Anlage 3 der UN-Regelung Nr. 13 anzugeben: ...

8.11. Einzelheiten zu den typen der Dauerbremsanlagen: ...

9. Aufbau

9.1. Art des Aufbaus entsprechend den in Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858 definierten Codes oder bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung entsprechend den in Teil a Nummer 5 des genannten Anhangs definierten Codes: ...

9.2. Werkstoffe und Bauart: ...

9.3. Türen für Insassen, Schlösser und Scharniere

9.3.1. Anordnung und Anzahl der Türen: ...

9.3.1.1. Abmessungen, Öffnungsrichtung und größter Öffnungswinkel der Türen: ...

9.3.2. Zeichnung der Schlösser und Scharniere sowie ihrer Lage in den Türen: ...

9.3.3. Technische Beschreibung der Schlösser und Scharniere: ...

9.3.4. Einzelheiten, einschließlich Abmessungen, der Einstiege, Stufen und notwendigen Haltegriffe (falls erforderlich): ...

9.3.5. Elektrische/elektronische Bauteile des Türsystems: ...

9.3.5.1. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente: ...

9.3.5.2. Beschreibung der elektrischen/elektronischen Funktionen im Türsystem: ...

9.3.5.2.1. Verriegelung der Schiebetür vorhanden: ja/nein/fakultativ 4

9.4. Sichtfeld

9.4.1. Ausreichend detaillierte Angaben zu den primären Bezugspunkten, sodass sie ohne Weiteres identifiziert werden können und ihre Lage zueinander und zum R-Punkt nachgeprüft werden kann: ...

9.4.2. Fotos und/oder Zeichnungen, die die Lage der Bauteile innerhalb eines Sichtfelds von 180 ° nach vorne zeigen: ...

9.5. Windschutzscheibe und sonstige Scheiben

9.5.1. Windschutzscheibe

9.5.1.1. Werkstoffe: ...

9.5.1.2. Art des Einbaus: ...

9.5.1.3. Neigungswinkel: ...

9.5.1.4. Nummern der Typgenehmigungsbogen: ...

9.5.1.5. Windschutzscheiben-Zubehörteile und deren Anbringungsstelle sowie kurze Beschreibung ggf. beteiligter elektrischer/elektronischer Bauelemente: ...

9.5.2. Andere Scheiben

9.5.2.1. Werkstoffe: ...

9.5.2.2. Nummern der Typgenehmigungsbogen: ...

9.5.2.3. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden) des Fensterhebermechanismus: ...

9.5.2.3.1. Beschreibung der automatisch arbeitenden Reversiereinrichtungen: ...

9.5.3. Schiebedachverglasung

9.5.3.1. Werkstoffe: ...

9.5.3.2. Nummern der Typgenehmigungsbogen: ...

9.5.3.3. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden) des Schiebedachmechanismus: ...

9.5.3.3.1. Beschreibung der automatisch arbeitenden Reversiereinrichtungen: ...

9.5.4. Andere verglaste Flächen

9.5.4.1. Werkstoffe: ...

9.5.4.2. Nummern der Typgenehmigungsbogen: ...

9.6. Scheibenwischer

9.6.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): ...

9.6.1.1. Abmessungen des Wischerarms und des Wischerblatts: ...

9.7. Windschutzscheiben- und Scheinwerferreinigungsanlagen

9.7.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) oder Nummer des Typgenehmigungsbogens, falls als selbstständige technische Einheit genehmigt: ...

9.8. Entfrostungs- und Trocknungsanlagen

9.8.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen): ...

9.8.2. Größter Stromverbrauch: ... kW

9.9. Einrichtungen für indirekte Sicht

9.9.1. Rückspiegel (für jeden einzelnen Rückspiegel anzugeben):

9.9.1.1. Fabrikmarke: ...

9.9.1.2. Typgenehmigungszeichen: ...

9.9.1.3. Variante: ...

9.9.1.4. Zeichnungen zur Darstellung des Spiegels und der Anordnung des Spiegels im Verhältnis zum Fahrzeugaufbau: ...

9.9.1.5. Genaue Angaben über die Befestigungsart, einschließlich des Teils des Fahrzeugaufbaus, an dem der Spiegel angebracht ist: ...

9.9.1.6. Zusatzausstattung, die das Sichtfeld nach hinten beeinträchtigen kann: ...

9.9.1.7. Kurze Beschreibung der elektronischen Bauelemente (falls vorhanden): ...

9.9.2. Sonstige Einrichtungen für indirekte Sicht (mit Ausnahme von Spiegeln): ...

9.9.2.1. Technische Beschreibung der Einrichtung: ...

9.9.2.1.1. Bei Kamera-Monitor-Einrichtungen: Erfassungsreichweite (mm), Kontrast, Leuchtdichteumfang, Störlichtunterdrückung, Anzeigeleistung (schwarzweiß, farbig), Bildwiederholfrequenz, Leuchtdichteumfang des Monitors: ...

9.9.2.1.2. Hinreichend detaillierte Zeichnungen zur Darstellung der gesamten Einrichtung, einschließlich Anbauvorschriften; auf den Zeichnungen ist anzugeben, an welcher Stelle das EU-Typgenehmigungszeichen angebracht ist.

9.10. Innenausstattung

9.10.1. Insassenschutz

9.10.1.1. Anordnungszeichnung oder Fotos mit Angabe der Lage der beigefügten Schnitte oder Ansichten: ...

9.10.1.2. Foto oder Zeichnung des Bezugsbereichs einschließlich des in Absatz 2.3.1 der UN-Regelung Nr. 21 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 81 genannten freien Raums: ...

9.10.1.3. Fotos, Zeichnungen und/oder Explosionsdarstellung der Innenausstattung, die die Teile im Insassenraum und die verwendeten Werkstoffe - mit Ausnahme der Innenrückspiegel -, die Anordnung der Betätigungseinrichtungen, Dach und Schiebedach, Rückenlehne, Sitze und den hinteren Teil der Sitze zeigen: ...

9.10.2. Anordnung und Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger

9.10.2.1. Fotos und/oder Zeichnungen der Anordnung der Symbole und Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger: ...

9.10.2.2. Fotos und/oder Zeichnungen der Kennzeichnung der Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger und erforderlichenfalls der Fahrzeugteile, die in der UN-Regelung Nr. 121 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 82: ...

9.10.3. Sitze

9.10.3.1. Anzahl der Sitzplätze 83: ...

9.10.3.1.1. Lage und Anordnung: ...

9.10.3.2. Sitze, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt sind: ...

9.10.3.3. Masse: ...

9.10.3.4. Merkmale: Für Sitze, die nicht als Bauteil typgenehmigt sind, Beschreibungen und Zeichnungen

9.10.3.4.1. der Sitze und ihrer Verankerungen: ...

9.10.3.4.2. der Einstelleinrichtung: ...

9.10.3.4.3. der Verstell- und Verriegelungseinrichtungen: ...

9.10.3.4.4. der Sicherheitsgurtverankerungen, falls diese im Sitz eingebaut sind: ...

9.10.3.4.5. der Fahrzeugteile, die als Verankerungen dienen: ...

9.10.3.5. Koordinaten oder Zeichnung des R-Punkts 84

9.10.3.5.1. Fahrersitz: ...

9.10.3.5.2. Alle anderen Sitze: ...

9.10.3.6. Nomineller Rückenlehnenwinkel

9.10.3.6.1. Fahrersitz: ...

9.10.3.6.2. Alle anderen Sitze: ...

9.10.3.7. Sitzverstellbereich

9.10.3.7.1. Fahrersitz: ...

9.10.3.7.2. Alle anderen Sitze: ...

9.10.3.8. Ausführliche Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden) der Sitzverstelleinrichtung: ...

9.10.3.9. Beschreibung des Gepäckraums sofern die Rückenlehnen diesen Raum nach vorne begrenzen: ...

9.10.3.10. Fahrzeug mit einer Trennvorrichtung ausgestattet: ja/nein/fakultativ 4

9.10.3.10.1. Ausführliche Beschreibung der Trennvorrichtung einschließlich der Anbringung an der Fahrzeugstruktur: ...

9.10.4. Kopfstützen

9.10.4.1. typen der Kopfstützen: integriert/abnehmbar/separat 4

9.10.4.2. Nummern der Typgenehmigungsbogen, sofern vorhanden: ...

9.10.4.3. Für noch nicht genehmigte Kopfstützen

9.10.4.3.1. Ausführliche Beschreibung der Kopfstütze, insbesondere hinsichtlich der Art des Polsterwerkstoffs oder der -werkstoffe und gegebenenfalls der Lage und der Beschaffenheit der Stütz- und Verankerungsteile für den Sitztyp, für den eine Genehmigung beantragt wird: ...

9.10.4.3.2. Bei einer "separaten" Kopfstütze

9.10.4.3.2.1. ausführliche Beschreibung des Bereichs der Struktur, in dem die Kopfstütze angebracht werden soll: ...

9.10.4.3.2.2. Maßzeichnungen der wesentlichen Teile der Struktur und der Kopfstütze: ...

9.10.4.4. Ausführliche Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauteile (sofern vorhanden) der Verstelleinrichtung für die Kopfstütze: ...

9.10.5. Innenraumheizung

9.10.5.1. Kurzbeschreibung des Fahrzeugtyps hinsichtlich der Heizung, sofern die Abwärme der Motorkühlflüssigkeit genutzt wird: ...

9.10.5.2. Ausführliche Beschreibung des Fahrzeugtyps hinsichtlich der Heizung, sofern die Kühlluft oder die Abgase des Motors als Wärmequelle genutzt werden, einschließlich:

9.10.5.2.1. Anordnungszeichnung der Heizung, aus der ihre Lage im Fahrzeug ersichtlich ist: ...

9.10.5.2.2. Anordnungszeichnung des Wärmetauschers bei Heizungen, die die Abgase als Wärmequelle nutzen, bzw. der Bauteile, wo der Wärmeaustausch stattfindet (bei Heizungen, die die Kühlluft des Motors als Wärmequelle nutzen): ...

9.10.5.2.3. Schnittzeichnung des Wärmetauschers bzw. der Bauteile, wo der Wärmeaustausch stattfindet, mit Angabe der Wandstärke, der Werkstoffe und der Oberflächenbeschaffenheit: ...

9.10.5.2.4. Zu weiteren funktionswichtigen Bauteilen für die Heizung, wie zu Heizluftgebläsen sind Angaben über Bauart und die technischen Daten zu machen: ...

9.10.5.3. Kurzbeschreibung des Fahrzeugtyps hinsichtlich des Verbrennungsheizgerätes und seiner automatischen Steuerung: ...

9.10.5.3.1. Anordnungszeichnung des Verbrennungsheizgeräts, des Luftzufuhrsystems, der Auspuffanlage, des Brennstoffbehälters, der Kraftstoffanlage (einschließlich Ventile) und der elektrischen Anschlüsse, aus der die Lage der Komponenten im Fahrzeug ersichtlich ist

9.10.5.4. Größter Stromverbrauch: ... kW

9.10.6. Bauteile zum Schutz der Insassen der Vordersitze bei einem Frontal-/Seiten-/Heckaufprall.

9.10.6.1. Ausführliche Beschreibung, einschließlich Fotos und/oder Zeichnungen des Fahrzeugtyps hinsichtlich Bauart, Abmessungen, Form und Werkstoffe des vor der Betätigungseinrichtung der Lenkanlage gelegenen Teils des Fahrzeugs, einschließlich der Bauteile, die im Fall eines Aufpralls auf die Lenkbetätigungseinrichtung zur Energieaufnahme beitragen: ...

9.10.6.2. Fotos und/oder Zeichnungen von nicht in Abschnitt 9.10.6.1 beschriebenen Fahrzeugteilen, die nach Auffassung des Herstellers in Übereinstimmung mit dem technischen Dienst zum Verhalten der Lenkanlage bei einem Aufprall beitragen: ...

9.10.6.3. Weitere Bauteile, die sich in der Knautschzone des Fahrzeugs befinden:

9.10.6.3.1. Beschreibung der Flüssigkraftstoffanlage: ...

9.10.6.3.2. Beschreibung der Hochspannungssammelschiene und von Hochspannungsbauteilen, die sich in der Knautschzone des Fahrzeugs befinden: ...

9.10.6.3.3. Beschreibung des Wasserstoffsystems/seiner Bauteile, die sich in der Knautschzone des Fahrzeugs befinden: ...

9.10.7. Brennverhalten von Werkstoffen der Innenausstattung bestimmter Kraftfahrzeugklassen

9.10.7.1. Für die Innenverkleidung des Dachs verwendete Werkstoffe

9.10.7.1.1. Nummern der Typgenehmigungsbogen für das Bauteil, sofern vorhanden: ...

9.10.7.1.2. Im Fall von noch nicht genehmigten Werkstoffen

9.10.7.1.2.1. Grundwerkstoffe/Bezeichnung: ....../......

9.10.7.1.2.2. Verbundwerkstoff/Einzelwerkstoff 4, Anzahl Lagen 4: ...

9.10.7.1.2.3. Art der Beschichtung 4: ...

9.10.7.1.2.4. Dicke (min... /max.): .../... mm

9.10.7.2. Für die Seiten- und Rückwände verwendete Werkstoffe

9.10.7.2.1. Nummern der Typgenehmigungsbogen für das Bauteil, sofern vorhanden: ...

9.10.7.2.2. Im Fall von noch nicht genehmigten Werkstoffen

9.10.7.2.2.1. Grundwerkstoffe/Bezeichnung: ....../......

9.10.7.2.2.2. Verbundwerkstoff/Einzelwerkstoff 4, Anzahl Lagen 4: ...

9.10.7.2.2.3. Art der Beschichtung 4: ...

9.10.7.2.2.4. Dicke (min... /max.): .../... mm

9.10.7.3. Für den Bodenbelag verwendete Werkstoffe

9.10.7.3.1. Nummern der Typgenehmigungsbogen für das Bauteil, sofern vorhanden: ...

9.10.7.3.2. Im Fall von noch nicht genehmigten Werkstoffen

9.10.7.3.2.1. Grundwerkstoffe/Bezeichnung: ....../......

9.10.7.3.2.2. Verbundwerkstoff/Einzelwerkstoff 4, Anzahl Lagen 4: ...

9.10.7.3.2.3. Art der Beschichtung 4: ...

9.10.7.3.2.4. Dicke (min... /max.): .../... mm

9.10.7.4. Für die Sitzpolsterung verwendete Werkstoffe

9.10.7.4.1. Nummern der Typgenehmigungsbogen für das Bauteil, sofern vorhanden: ...

9.10.7.4.2. Im Fall von noch nicht genehmigten Werkstoffen

9.10.7.4.2.1. Grundwerkstoffe/Bezeichnung: ....../......

9.10.7.4.2.2. Verbundwerkstoff/Einzelwerkstoff 4, Anzahl Lagen 4: ...

9.10.7.4.2.3. Art der Beschichtung 4: ...

9.10.7.4.2.4. Dicke (min... /max.): .../... mm

9.10.7.5. Für Heizungs- und Belüftungsrohre verwendete Werkstoffe

9.10.7.5.1. Nummern der Typgenehmigungsbogen für das Bauteil, sofern vorhanden: ...

9.10.7.5.2. Im Fall von noch nicht genehmigten Werkstoffen

9.10.7.5.2.1. Grundwerkstoffe/Bezeichnung: ....../...

9.10.7.5.2.2. Verbundwerkstoff/Einzelwerkstoff 4, Anzahl Lagen 4: ...

9.10.7.5.2.3. Art der Beschichtung 4: ...

9.10.7.5.2.4. Dicke (min... /max.): ....../...... Mm

9.10.7.6. Für Gepäckablagen verwendete Werkstoffe

9.10.7.6.1. Nummern der Typgenehmigungsbogen für das Bauteil, sofern vorhanden: ...

9.10.7.6.2. Im Fall von noch nicht genehmigten Werkstoffen

9.10.7.6.2.1. Grundwerkstoffe/Bezeichnung: ....../......

9.10.7.6.2.2. Verbundwerkstoff/Einzelwerkstoff 4, Anzahl Lagen 4: ...

9.10.7.6.2.3. Art der Beschichtung 4: ...

9.10.7.6.2.4. Dicke (min... /max.): .../... mm

9.10.7.7. Für sonstige Zwecke verwendete Werkstoffe

9.10.7.7.1. Zweckbestimmung: ...

9.10.7.7.2. Nummern der Typgenehmigungsbogen für das Bauteil, sofern vorhanden: ...

9.10.7.7.3. Im Fall von noch nicht genehmigten Werkstoffen

9.10.7.7.3.1. Grundwerkstoffe/Bezeichnung: ....../......

9.10.7.7.3.2. Verbundwerkstoff/Einzelwerkstoff 4, Anzahl Lagen 4: ...

9.10.7.7.3.3. Art der Beschichtung 4: ...

9.10.7.7.3.4. Dicke (min... /max.): ..../.... Mm

9.10.7.8. Bauteile, die als vollständige Einrichtungen genehmigt wurden (Sitze, Trennwände, Gepäckablagen usw).

9.10.7.8.1. Nummern der Typgenehmigungsbogen für das Bauteil: ...

9.10.7.8.2. Vollständige Einrichtung: Sitz, Trennwand, Gepäckablage usw. 4

9.10.8. Als Kältemittel in der Klimaanlage verwendetes Gas: ...

9.10.8.1. Enthält die Klimaanlage fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von über 150: ja/nein 4

9.10.8.2. Falls ja, sind die folgenden Nummern auszufüllen

9.10.8.2.1. Zeichnung und Kurzbeschreibung der Klimaanlage und Nummern und Werkstoffe der leckageanfälligen Bauteile:

9.10.8.2.2. Leckageverhalten der Klimaanlage:

9.10.8.2.4. Bezugsnummern oder Teilenummern und Werkstoffe der Bauteile sowie Angaben zur Prüfung (wie Prüfberichtsnummer, Genehmigungsnummer usw.): ...

9.10.8.3. Leckagerate der Gesamtanlage in g/Jahr: ...

9.11. Vorstehende Außenkanten

9.11.1. Fotos der Vorderseite, der Rückseite und der Seitenteile des Fahrzeugs, die in einem Winkel zwischen 30° und 45° zur vertikalen Längsmittelebene des Fahrzeugs gemacht wurden:

9.11.2. Zeichnungen der Außenfläche zum Nachweis der Erfüllung der Anforderungen: ...

9.11.3. Zeichnungen von Teilen der Außenfläche nach Absatz 6.9.1 der UN-Regelung Nr. 26 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 85: ...

9.11.4. Zeichnung der Stoßfänger: ...

9.11.5. Zeichnung der Bodenlinie: ...

9.12. Sicherheitsgurte und/oder andere Rückhaltesysteme

9.12.1.Anzahl und Lage der Sicherheitsgurte und Rückhaltesysteme und der Sitze, für die sie vorgesehen sind

(L = linke Seite, R = rechte Seite, M = Mitte)
Vollständiges EU-Typgenehmigungszeichen Gegebenenfalls Variante Einrichtung zur Höhenverstellung des Gurts (ja/nein/fakultativ)
Erste Sitzreihe L
C
R
Zweite Sitzreihe 86 L
C
R

9.12.2. Art und Lage zusätzlicher Rückhalteeinrichtungen (ja/nein/fakultativ):

(L = linke Seite, R = rechte Seite, M = Mitte)
Airbag vorn Seitenairbag Sonstige Airbagsysteme (z.B. Knieairbag usw.)
Erste Sitzreihe L
C
R
Zweite Sitzreihe 86 L
C
R

9.12.3. Anzahl und Lage der Gurtverankerungen und Nachweis der Einhaltung der UN-Regelung Nr. 14 87 (d. h. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Prüfberichts): ...

9.12.4. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden): ...

9.12.5. Beschreibung des Gurtwarnsystems: ...

9.13. Verankerungen der Sicherheitsgurte

9.13.1. Fotos und/oder Zeichnungen des Aufbaus, mit Angabe der Lage und Abmessungen der tatsächlichen und der effektiven Verankerungen einschließlich der R-Punkte: ...

9.13.2. Zeichnungen der Gurtverankerungen und der Teile des Fahrzeugaufbaus, an denen sie befestigt sind (mit Angaben der Werkstoffe): ...

9.13.3. Angabe der Gurttypen 88, die an den im Fahrzeug vorhandenen Verankerungen angebracht werden dürfen

Anordnung der Verankerungsstelle
Fahrzeugstruktur Sitzstruktur
Erste Sitzreihe
Rechter Sitz Untere Verankerungen außen innen
Obere Verankerungen
Mittelsitz Untere Verankerungen rechts links
Obere Verankerungen
Linker Sitz Untere Verankerungen außen innen
Obere Verankerungen
Zweite Sitzreihe 86
Rechter Sitz Untere Verankerungen außen innen
Obere Verankerungen
Mittelsitz Untere Verankerungen rechts links
Obere Verankerungen
Linker Sitz Untere Verankerungen außen innen
Obere Verankerungen

9.13.4. Beschreibung eines besonderen Sicherheitsgurttyps, der im Fall eines in der Rückenlehne angeordneten Verankerungspunktes oder einer Energieaufnahmevorrichtung erforderlich ist: ...

9.14. Anbringungsstelle für das hintere amtliche Kennzeichen (gegebenenfalls Angabe des Bereichs, Zeichnungen können gegebenenfalls beigefügt werden)

9.14.1. Höhe über der Fahrbahnoberfläche, Oberkante: ...

9.14.2. Höhe über der Fahrbahnoberfläche, Unterkante: ...

9.14.3. Abstand zwischen Mittellinie und Längsmittelebene des Fahrzeugs: ...

9.14.4. Abstand von der linken Fahrzeugkante: ...

9.14.5. Abmessungen (Länge × Breite): ...

9.14.6. Neigung der Fläche gegenüber der Senkrechten: ...

9.14.7. Sichtbarkeitswinkel in der Horizontalebene: ...

9.15. Hinterer Unterfahrschutz

9.15.0. Vorhanden: ja/nein/unvollständig 4

9.15.1. Zeichnung der für den hinteren Unterfahrschutz wesentlichen Fahrzeugteile, d. h. Zeichnung des Fahrzeugs und/oder des Fahrgestells mit Lage und Aufhängung der hintersten Achse, Zeichnung der Halterung und/oder Befestigung des hinteren Unterfahrschutzes. Ist der Unterfahrschutz keine getrennte Einrichtung, muss aus der Zeichnung deutlich hervorgehen, dass die geforderten Maße eingehalten werden: ...

9.15.2. Im Fall einer getrennten Einrichtung vollständige Beschreibung und/oder Zeichnung des hinteren Unterfahrschutzes (einschließlich der Halterungen und Befestigungsteile) oder, falls als selbstständige technische Einheit typgenehmigt, die Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

9.16. Radabdeckungen

9.16.1. Kurze Beschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich der Radabdeckungen: ...

9.16.2. Detaillierte Zeichnungen der Radabdeckungen und ihrer Anordnung am Fahrzeug, aus denen die in Anhang II Abbildung 1 der Verordnung (EU) Nr. 1009/2010 der Kommission 89 geforderten Maße unter Berücksichtigung der am weitesten nach außen ragenden Reifen/Radkombinationen ersichtlich sind: ...

9.17. Vorgeschriebene Schilder

9.17.1. Fotos und/oder Zeichnungen der Lage der gesetzlich vorgeschriebenen Schilder und Aufschriften sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

9.17.2. Fotos und/oder Zeichnungen des vorgeschriebenen Schilds und der Aufschriften (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): ...

9.17.3. Fotos und/oder Zeichnungen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): ...

9.17.4. Herstellerangaben zur Übereinstimmung mit Anhang I Teil B der Verordnung (EU) Nr. 19/2011 der Kommission 90

9.17.4.1. Die Bedeutung der Zeichen im fahrzeugbeschreibenden Teil (VDS) nach Anhang I Teil B Nummer 2.1 der Verordnung (EU) Nr. 19/2011 und gegebenenfalls im fahrzeugunterscheidenden Teil (VIS), die der Erfüllung der Anforderungen von Abschnitt 5.3 der ISO-Norm 3779:2009 dienen, ist zu erläutern: ...

9.17.4.2. Falls Zeichen in der zweiten Gruppe des fahrzeugbeschreibenden Teils zur Erfüllung der Anforderungen in Abschnitt 5.4 der ISO-Norm 3779:2009 (d. h. Modelljahr) verwendet werden, sind diese Zeichen anzugeben: ...

9.18. Funkentstörung/elektromagnetische Verträglichkeit

9.18.1. Beschreibung und Zeichnungen/Fotos der Form und verwendeten Werkstoffe desjenigen Teils des Fahrzeugaufbaus, der den Motorraum bildet, sowie des daran angrenzenden Teils des Fahrgastraums: ...

9.18.2. Zeichnungen/Fotos der Lage der im Motorraum untergebrachten Metallteile (z.B. Heizung, Reserverad, Luftfilter, Lenkanlage usw.): ...

9.18.3. Tabelle und Zeichnung der Entstörmittel: ...

9.18.4. Angabe des Nennwerts des Gleichstromwiderstands und, bei Widerstandszündkabeln, des Widerstands-Nennwerts je Meter: ...

9.19. Seitliche Schutzvorrichtungen

9.19.0. Vorhanden: ja/nein/unvollständig 4

9.19.1. Zeichnung der für den Seitenschutz relevanten Fahrzeugteile, d. h. Zeichnung des Fahrzeugs und/oder des Fahrgestells mit Lage und Aufhängung der Achsen, Zeichnung der Halterungen und/oder Befestigungen der seitlichen Schutzeinrichtungen. Umfasst der Seitenschutz keine seitlichen Schutzeinrichtungen, muss aus der Zeichnung deutlich ersichtlich sein, dass die erforderlichen Maße eingehalten werden: ...

9.19.2. Im Fall von seitlichen Schutzeinrichtungen, vollständige Beschreibung und/oder Zeichnung dieser Einrichtungen (einschließlich der Halterungen und Befestigungen) oder die Nummern der Typgenehmigungsbogen für das Bauteil: ...

9.20. Spritzschutzsystem

9.20.0. Vorhanden: ja/nein/unvollständig 4

9.20.1. Kurze Beschreibung des Fahrzeugs hinsichtlich seines Spritzschutzsystems und seiner Bestandteile: ...

9.20.2. Detaillierte Zeichnungen des Spritzschutzsystems und seiner Lage am Fahrzeug, aus denen die nach den Abbildungen des Anhangs VI der Verordnung (EU) Nr. 109/2011 der Kommission 91 geforderten Abmessungen hervorgehen und bei denen die am weitesten nach außen ragenden Reifen/Radkombinationen berücksichtigt werden: ...

9.20.3. Nummern der Typgenehmigungsbogen für Spritzschutzvorrichtungen, falls zutreffend: ...

9.21. Widerstandsfähigkeit bei Seitenaufprall

9.21.1. Ausführliche Beschreibung (einschließlich Fotos und/oder Zeichnungen) des Fahrzeugs hinsichtlich Struktur, Abmessungen, Form und Werkstoffen der Seitenwände der Fahrgastzelle (innen und außen), einschließlich Angaben zur Schutzeinrichtung, sofern vorhanden: ...

9.22. Vorderer Unterfahrschutz

9.22.0. Vorhanden: ja/nein/unvollständig 4

9.22.1. Zeichnung der für den vorderen Unterfahrschutz wesentlichen Fahrzeugteile, d. h. Zeichnung des Fahrzeugs und/oder des Fahrgestells mit Angabe der Lage und der Halterung und/oder Befestigung des vorderen Unterfahrschutzes. Ist der Unterfahrschutz keine getrennte Einrichtung, muss aus der Zeichnung deutlich hervorgehen, dass die geforderten Maße eingehalten werden: ...

9.22.2. Im Fall einer getrennten Einrichtung vollständige Beschreibung und/oder Zeichnung des hinteren Unterfahrschutzes (einschließlich der Halterungen und Befestigungsteile) oder, falls als selbstständige technische Einheit typgenehmigt, die Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

9.23. Fußgängerschutz

9.23.1. Ausführliche Beschreibung - mit beigefügten Fotos und/oder Zeichnungen - der Frontteile des Fahrzeugs (innen und außen), ihrer Bauweise, Abmessungen, Bezugslinien und verwendeten Werkstoffe, einschließlich Angaben zu allen vorhandenen aktiven Schutzeinrichtungen.

9.24. Frontschutzsysteme

9.24.1. Allgemeine Anordnung (Zeichnungen oder Fotos), mit Angabe von Lage und Befestigung des Frontschutzsystems:

9.24.2. Zeichnungen und/oder Fotos von eventuell vorhandenen Lufteinlassgittern, Kühlergrill, Verzierungen, Plaketten, Emblemen und Aussparungen sowie sonstigen als kritisch anzusehenden Außenkanten und Teilen der Außenfläche (z.B. Beleuchtungseinrichtungen). Sind die in Satz 1 erwähnten Teile nicht kritisch, dürfen zu Dokumentationszwecken ersatzweise Fotos beigefügt werden, die, falls erforderlich, durch Maßangaben und/oder Text ergänzt sind:

9.24.3. Vollständige Angaben zu den erforderlichen Befestigungsteilen und ausführliche Anleitung für den Anbau mit Angabe der Anzugsdrehmomente:

9.24.4. Zeichnung der Stoßfänger:

9.24.5. Zeichnung der Bodenlinie an der Fahrzeugfront:

9.25. Aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung

9.25.1. Ausführliche technische Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen sowie einer Beschreibung der Werkstoffe) der Fahrzeugteile, die unter Anhang I Teil C Nummer 1.4 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission fallen: ...

9.26. Aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung an der Fahrzeugfront

9.26.1. Fahrzeug an der Front mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet: ja/nein 4

9.26.2. Nummer des Typgenehmigungsbogens für die aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung, falls zutreffend: ...

Falls nicht vorhanden, sind folgende Angaben zu machen:

9.26.3. Ausführliche Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) der aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung (Hinweis: Übernahme aus dem Beiblatt des Typgenehmigungsbogens)

9.26.3.1. Bauart und Werkstoffe: ...

9.26.3.2. Arretier- und Verstellsystem: ...

9.26.3.3. Anbringung und Befestigung am Fahrzeug: ...

9.27. Aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung am Fahrzeugheck

9.27.1. Fahrzeug am Heck mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet: ja/nein 4

9.27.2. Nummer des Typgenehmigungsbogens für die aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung, falls zutreffend: ...

Falls nicht vorhanden, sind folgende Angaben zu machen:

9.27.3. Ausführliche Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) der aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung (Hinweis: Übernahme aus dem Beiblatt des Typgenehmigungsbogens)

9.27.3.1. Bauart und Werkstoffe: ...

9.27.3.2. Arretier- und Verstellsystem: ...

9.27.3.3. Anbringung und Befestigung am Fahrzeug: ...

10. Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen

10.1. Tabelle sämtlicher Einrichtungen: Anzahl, Fabrikmarke, Modell, Typgenehmigungszeichen, größte Lichtstärke der Scheinwerfer für Fernlicht, Farbe, Kontrollleuchte: ...

10.2. Zeichnung der Lage der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen: ...

10.3. Für alle in der UN-Regelung Nr. 48 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 92 genannten Leuchten und Reflektoren sind folgende Angaben zu machen (schriftlich und/oder in Diagrammform)

10.3.1. Zeichnung, aus der die Größe der leuchtenden Fläche hervorgeht: ...

10.3.2. Zur Definition der sichtbaren Fläche angewandtes Verfahren gemäß Absatz 2.10 der UN-Regelung Nr. 48: ...

10.3.3. Bezugsachse und Bezugspunkt: ...

10.3.4. Verfahren zur Betätigung abdeckbarer Leuchten: ...

10.3.5. Gegebenenfalls besondere Montage- und Verkabelungsanweisungen: ...

10.4. Scheinwerfer für Abblendlicht: Grundeinstellung gemäß Absatz 6.2.6.1 der UN-Regelung Nr. 48:

10.4.1. Grundeinstellwert: ...

10.4.2. Anbringungsstelle der Angabe des Grundeinstellwerts: ...

10.4.3. Beschreibung/Zeichnung 4 und Art des Scheinwerfer-Leuchtweitenreglers (z.B. automatisch, stufenweise von Hand verstellbar, stufenlos verstellbar):

Gilt nur für Fahrzeuge mit Scheinwerfer-Leuchtweitenregler

10.4.4. Betätigungseinrichtung:
10.4.5. Markierungen:
10.4.6. Zuordnung der Markierungen zu den Beladungszuständen:

10.5. Kurze Beschreibung anderer elektrischer/elektronischer Bauelemente als Leuchten (sofern vorhanden): ...

11. Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger

11.1. Klasse und Typ der angebauten oder anzubauenden Anhängevorrichtungen: ...

11.2. Merkmale D, U, S und V der angebauten Anhängevorrichtungen oder Mindestmerkmale D, U, S und V der anzubauenden Kupplungseinrichtungen: ...... daN

11.3. Anweisungen für den Anbau der Anhängevorrichtung an das Fahrzeug sowie Fotos oder Zeichnungen der vom Hersteller festgelegten fahrzeugseitigen Befestigungspunkte. Falls die Verwendung des Typs der Anhängevorrichtung auf bestimmte Varianten oder Versionen des Fahrzeugtyps beschränkt ist, ist dies anzugeben: ...

11.4. Angaben über eventuell anzubringende Anhängeböcke oder Montageplatten: ...

11.5. Nummern der Typgenehmigungsbogen: ...

12. Verschiedenes

12.1. Vorrichtungen für Schallzeichen:

12.1.1. Lage, Befestigungsart, Anordnung und Ausrichtung der Vorrichtung mit Angabe der Abmessungen: ...

12.1.2. Anzahl der Vorrichtungen: ...

12.1.3. Nummern der Typgenehmigungsbogen: ...

12.1.4. Schaltplan des elektrischen/pneumatischen 4 Schaltkreises: ...

12.1.5. Nennwert für elektrische Spannung oder Druckluft: ...

12.1.6. Zeichnung der Anbauvorrichtung: ...

12.2. Sicherheitseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung des Fahrzeugs

12.2.1. Sicherungseinrichtung

12.2.1.1. Ausführliche Beschreibung des Fahrzeugtyps hinsichtlich der Anordnung und der Bauart der Betätigungseinrichtung oder des Teils, auf den die Sicherungseinrichtung wirkt: ...

12.2.1.2. Zeichnungen der Sicherungseinrichtung und ihrer Anordnung im Fahrzeug: ...

12.2.1.3. Technische Beschreibung der Einrichtung: ...

12.2.1.4. Angaben über die verwendeten Schließkombinationen: ...

12.2.1.5. Fahrzeug-Wegfahrsperre

12.2.1.5.1. Nummer des Typgenehmigungsbogens, sofern vorhanden: ...

12.2.1.5.2. Für noch nicht genehmigte Wegfahrsperren

12.2.1.5.2.1. Ausführliche technische Beschreibung der Fahrzeug-Wegfahrsperre und der Maßnahmen gegen ein unbeabsichtigtes Scharfschalten: ...

12.2.1.5.2.2. Die Systeme, auf die die Fahrzeug-Wegfahrsperre wirkt: ...

12.2.1.5.2.3. Anzahl der wirksamen austauschbaren Codes, falls zutreffend: ...

12.2.2. Alarmsystem, sofern vorhanden

12.2.2.1. Nummer des Typgenehmigungsbogens, sofern vorhanden: ...

12.2.2.2. Für noch nicht genehmigte Alarmsysteme

12.2.2.2.1. Ausführliche Beschreibung des Alarmsystems und der Fahrzeugteile, mit denen das eingebaute Alarmsystem verbunden ist: ...

12.2.2.2.2. Verzeichnis der wichtigsten zu dem Alarmsystem gehörenden Bauteile: ...

12.2.3. Kurze Beschreibung der elektrischen/elektronischen Bauelemente (sofern vorhanden): ...

12.3. Abschleppvorrichtungen

12.3.1. Vorn: Haken/Öse/sonstige 4

12.3.2. Hinten: Haken/Öse/sonstige/keine 4

12.3.3. Zeichnung oder Foto des Fahrgestells oder des Aufbaubereichs, aus der (dem) Lage, Bauart und Anbringungsart der Abschleppvorrichtungen ersichtlich sind: ...

12.4. Angaben über alle nicht zum Motor gehörenden Einrichtungen, die Einfluss auf den Kraftstoffverbrauch haben (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt): ...

12.5. Angaben über alle nicht zum Motor gehörenden Einrichtungen zur Geräuschdämpfung (falls nicht in anderen Abschnitten aufgeführt): ...

12.6. Geschwindigkeitsbegrenzungseinrichtungen

12.6.1. Hersteller: ...

12.6.2. typen: ...

12.6.3. Nummern der Typgenehmigungsbogen, sofern vorhanden: ...

12.6.4. Geschwindigkeit oder Geschwindigkeitsbereich, auf die (den) der Geschwindigkeitsbegrenzer eingestellt werden kann: ...... km/h

12.7. Tabelle für Einbau und Verwendung von RF-Sendern in den Fahrzeugen, falls zutreffend: ...

Frequenzbänder (Hz) Max. Ausgangsleistung (W) Antennenposition am Fahrzeug, besondere Einbau- und/oder Verwendungsbedingungen
 

Darüber hinaus hat der Antragsteller gegebenenfalls vorzulegen:

Anlage 1

Eine Liste mit Fabrikmarke und Typ aller elektrischen und/oder elektronischen Bauteile, die im Rahmen dieser Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung typgenehmigt wurden und für die die UN-Regelung Nr. 10 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 93 gilt.

Anlage 2

Schematische Darstellung oder Zeichnung der allgemeinen Anordnung der elektrischen und/oder elektronischen Bauteile, die im Rahmen dieser Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung typgenehmigt wurden und für die die UN-Regelung Nr. 10 gilt, sowie der allgemeinen Anordnung der Kabel.

Anlage 3

Beschreibung des Fahrzeugs, das ausgewählt wurde, den Typ zu repräsentieren:

Karosserievariante:

Linkslenker oder Rechtslenker 4

Radstand:

Anlage 4

Für die Ausstellung des Typgenehmigungsbogens vom Hersteller oder von den beauftragten/anerkannten Labors eingereichte Prüfberichte

12.7.1. Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz: ja/nein 4

12.8. eCall-System

12.8.1. Vorhanden: ja/nein 4

12.8.2. Technische Beschreibung und Zeichnungen des Geräts oder Nummer des Typgenehmigungsbogens: ...

12.9. Akustisches Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System - AVAS)

12.9.1. Nummer des nach den Vorschriften der UN-Regelung Nr. 138 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) ausgestellten Typgenehmigungsbogens 94:

oder

12.9.2. Vollständige Angabe der Fundstelle der Ergebnisse der Prüfung der AVAS-Geräuschpegel, gemessen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates 95.

12.10. Geräte oder Systeme mit vom Fahrer wählbaren Betriebsarten, wenn diese Geräte/Systeme die CO2-Emissionen und/oder die Grenzwertemissionen beeinflussen und über keine primäre Betriebsart verfügen: ja/nein 4

12.10.1. Prüfung bei Ladungserhaltung (falls zutreffend) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)

12.10.1.1. Günstigste Betriebsart: ...

12.10.1.2. Ungünstigste Betriebsart: ...

12.10.2. Prüfung bei Entladung (falls zutreffend) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)

12.10.2.1. Günstigste Betriebsart: ...

12.10.2.2. Ungünstigste Betriebsart: ...

12.10.3. Prüfung Typ 1 (falls zutreffend) (Zustand für jedes Gerät bzw. System)

12.10.3.1. Günstigste Betriebsart: ...

12.10.3.2. Ungünstigste Betriebsart: ...

13. Besondere Bestimmungen für Kraftomnibusse

13.1. Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B 4

13.1.1. Nummer des Typgenehmigungsbogens des als selbstständige technische Einheit genehmigten Aufbaus: ...

13.1.2. Fahrgestelltypen, auf die der typgenehmigte Aufbau aufgesetzt werden kann (Hersteller und typen der unvollständigen Fahrzeuge): ...

13.2. Fahrgastfläche (m2)

13.2.1. Insgesamt (S0): ...

13.2.2. Oberes Fahrgastdeck (S0a) 4: ...

13.2.3. Unteres Fahrgastdeck (S0b) 4: ...

13.2.4. Stehplatzfläche (S1): ...

13.3. Anzahl der Fahrgäste (Sitz- und Stehplätze)

13.3.1. Insgesamt (N): ...

13.3.2. Oberes Fahrgastdeck (Na) 4: ...

13.3.3. Unteres Fahrgastdeck (Nb) 4: ...

13.4. Anzahl der Sitzplätze

13.4.1. Insgesamt (A): ...

13.4.2. Oberes Fahrgastdeck (Aa) 4: ...

13.4.3. Unteres Fahrgastdeck (Ab) 4: ...

13.4.4. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

13.5. Anzahl der Betriebstüren: ...

13.6. Anzahl der Notausstiege (Türen, Fenster, Notluken, Verbindungstreppe und halbe Treppe): ...

13.6.1. Insgesamt: ...

13.6.2. Oberes Fahrgastdeck 4: ...

13.6.3. Unteres Fahrgastdeck 4: ...

13.7. Volumen der Gepäckräume (m3): ...

13.8. Für die Gepäckbeförderung ausgerüstete Dachfläche (m2): ...

13.9. Technische Einstiegshilfen (z.B. Rampe, Hebeplattform, Absenkvorrichtung), sofern eingebaut: ...

13.10. Festigkeit der Aufbaustruktur

13.10.1. Nummer des Typgenehmigungsbogens, sofern vorhanden: ...

13.10.2. Angaben zu noch nicht genehmigten Aufbaustrukturen

13.10.2.1. Detaillierte Beschreibung des Fahrerhauses des Fahrzeugtyps, einschließlich Abmessungen, Gestaltung und Werkstoffen, und seiner Befestigung am Fahrgestellrahmen: ...

13.10.2.2. Zeichnungen des Fahrzeugs und derjenigen Teile der Innenausstattung, die die Festigkeit der Aufbaustruktur oder des Überlebensraums beeinflussen: ...

13.10.2.3. Lage des Schwerpunkts des fahrbereiten Fahrzeugs in Längs-, Quer- und senkrechter Richtung: ...

13.10.2.4. Größter Abstand zwischen den Mittellinien der äußeren Fahrgastsitze: ...

13.11. Bestimmungen der UN-Regelung Nr. 66 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 96, die diese technische Einheit nachweislich erfüllen muss: ...

13.12. Zeichnung mit Abmessungen, in der die Innenausstattung hinsichtlich der Sitz- und Stehplätze, Plätze für Rollstuhlfahrer, Gepäckräume, Gepäckträger und Skibox dargestellt sind.

14. Besondere Bestimmungen für Fahrzeuge zur Beförderung gefährlicher Güter

14.1. Elektrische Ausrüstung nach der UN-Regelung Nr. 105 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 97

14.1.1. Schutzvorkehrungen gegen eine Überhitzung von elektrischen Leitungen: ...

14.1.2. Art des Trennschalters: ...

14.1.3. Art und Funktionsweise des Batteriehauptschalters: ...

14.1.4. Beschreibung und Lage der Sicherungsbarriere für den Fahrtschreiber: ...

14.1.5. Beschreibung der Dauerstromkreise Angabe der angewandten EN-Norm: ...

14.1.6. Bauweise und Schutz der hinter dem Fahrerhaus gelegenen elektrischen Anlagen: ...

14.2. Verhütung von Brandgefahren

14.2.3. Lage und Wärmeschutz des Motors: ...

14.2.4. Lage und Wärmeschutz der Auspuffanlage: ...

14.2.5. Art und Konstruktion des Wärmeschutzes der Dauerbremsanlage: ...

14.2.6. Art, Konstruktion und Lage von Zusatzheizungen: ...

15. Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit

15.1. Version, der das repräsentative Fahrzeug angehört: ...

15.2. Masse des repräsentativen Fahrzeugs mit Aufbau oder Masse des Fahrgestells mit Fahrerhaus ohne Aufbau und/oder Anhängevorrichtung, wenn der Aufbau und/oder die Anhängevorrichtung nicht vom Hersteller geliefert wird (einschließlich Betriebsflüssigkeiten, Werkzeug, Reserverad, sofern vorhanden), ohne Fahrer: ...

15.3. Werkstoffmasse des repräsentativen Fahrzeugs: ...

15.3.1. Für die Vorbehandlung maßgebende Werkstoffmasse 98: ...

15.3.2. Für die Demontage maßgebende Werkstoffmasse 98: ...

15.3.3. Für die Behandlung nichtmetallischer, als recyclingfähig eingestufter Reststoffe maßgebende Werkstoffmasse 98: ...

15.3.4. Für die Behandlung nichtmetallischer, für eine energetische Verwendung infrage kommender Reststoffe maßgebende Werkstoffmasse 98: ...

15.3.5. Werkstoffe 98: ...

15.3.6. Gesamtmasse der wieder verwendbaren und/oder recyclingfähigen Werkstoffe: ...

15.3.7. Gesamtmasse der wieder verwendbaren und/oder verwertbaren Werkstoffe: ...

15.4. Quoten

15.4.1. Recyclingquote Rcyc (in %): ...

15.4.2. Verwertungsquote Rcov (in %): ...

16. Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

16.1. Adresse der wichtigsten Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge: ...

16.1.1. Datum, ab dem sie zur Verfügung stehen (spätestens sechs Monate nach dem Zeitpunkt der Erteilung der Typgenehmigung): ...

16.2. Bedingungen für den Zugang zur Website: ...

16.3. Format der Reparatur- und Wartungsinformationen, die auf der Website zur Verfügung stehen: ...

.

Anhang II


Muster für einen Beschreibungsbogen
für die Zwecke der EU-Mehrphasen-Typgenehmigung für Gesamtfahrzeuge


Die in der Verordnung (EU) 2018/858 genannten Beschreibungsbogen für eine EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung umfassen lediglich Auszüge der nachstehenden Liste und folgen deren Nummerierungssystem.

Es ist sicherzustellen, dass Einzelheiten in Zeichnungen oder Abbildungen bei einem Ausdruck im Format A4 ausreichend klar und deutlich zu erkennen sind.

Teil I

A. Fahrzeuge der Klassen M und N

0. Allgemeines

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

0.2.1. Handelsnamen (sofern vorhanden): ...

0.2.2. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufe (Aufstellung mit den Angaben für jede Stufe erstellen; dazu kann eine Matrix verwendet werden):

Typ: ...

Varianten: ...

Versionen: ...

Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer: ...

0.2.2.1. Zulässige Parameterwerte bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung zur Verwendung der Emissionswerte des Basisfahrzeugs (falls zutreffend Bereich eingeben) 1:

Masse des endgültigen Fahrzeugs (in kg): ...

Querschnittsfläche beim endgültigen Fahrzeug (in cm2): ...

Rollwiderstand (in kg/t): ...

Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (in cm2): ...

0.2.3. Kennungen 1:

0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: ...

0.2.3.2. Kennung der ATCT-Familie: ...

0.2.3.3. Kennung der PEMS-Familie: ...

0.2.3.4. Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:

0.2.3.4.1. Fahrwiderstandsfamilie VH: ...

0.2.3.4.2. Fahrwiderstandsfamilie VL: ...

0.2.3.4.3. Innerhalb der Interpolationsfamilie anwendbare Fahrwiderstandsfamilien: ...

0.2.3.5. Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie: ...

0.2.3.6. Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: ...

0.2.3.7. Kennung der Verdunstungsprüffamilie: ...

0.2.3.8. Kennung der OBD-Familie: ...

0.2.3.9. Kennung weitere Familie: ...

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden 2: ...

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: ...

0.4. Fahrzeugklasse 3: ...

0.4.1. Klasse nach Gefahrgut, für dessen Beförderung das Fahrzeug bestimmt ist: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.5.1. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen: ...

0.8. Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: ...

0.9. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend): ...

1. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs

1.1. Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs: ...

1.3. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.3.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

1.3.2. Anzahl und Lage der gelenkten Achsen: ...

1.3.3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ...

1.4. Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung - kleinster und größter Radstand): ...

1.6. Lage und Anordnung des Motors: ...

1.8. Linkslenker/Rechtslenker: Linkslenker/Rechtslenker 4

1.8.1. Das Fahrzeug ist für Rechtsverkehr/Linksverkehr 4 ausgerüstet.

1.9. Bitte angeben, ob das Zugfahrzeug zum Ziehen von Sattelanhängern oder anderen Anhängern bestimmt ist und ob es sich bei dem Anhänger um einen Sattelanhänger, um einen Anhänger mit schwenkbarer Deichsel, um einen Zentralachsanhänger oder um einen Starrdeichselanhänger handelt: ...

1.10. Angabe, ob das Fahrzeug speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt ist: ...

1.11. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 4 8

2. Massen und Abmessungen 9 10 11

(in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)

2.1. Radstände (voll beladen) 12 :

2.1.1. Zweiachsige Fahrzeuge: ...

2.1.2. Fahrzeuge mit drei oder mehr Achsen

2.1.2.1. Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Achsen von der vordersten bis zur hintersten Achse: ...

2.1.2.2. Achsabstand insgesamt 13: ...

2.3.1. Spurweite jeder gelenkten Achse 17: ...

2.3.2. Spurweite aller übrigen Achsen 17: ...

2.4. Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)

2.4.1. Für Fahrgestell ohne Aufbau

2.4.1.1. Länge 18: ...

2.4.1.1.1. Größte zulässige Länge: ...

2.4.1.1.2. Kleinste zulässige Länge: ...

2.4.1.2. Breite 20: ...

2.4.1.2.1. Größte zulässige Breite: ...

2.4.1.2.2. Kleinste zulässige Breite: ...

2.4.1.3. Höhe (in fahrbereitem Zustand) 21 (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): ...

2.4.1.3.1. Größte zulässige Höhe 22: ...

2.4.2. Für Fahrgestell mit Aufbau

2.4.2.1. Länge 18: ...

2.4.2.1.1. Länge der Ladefläche: ...

2.4.2.1.3. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

2.4.2.2. Breite 20: ...

2.4.2.2.1. Wandstärke (bei Fahrzeugen, die speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt sind): ...

2.4.2.3. Höhe (in fahrbereitem Zustand) 21 (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): ...

2.5. Mindestmasse auf den gelenkten Achsen bei unvollständigen Fahrzeugen: ...

2.6. Masse in fahrbereitem Zustand 30

  1. Kleinster und größter Wert für jede Variante: ...
  2. Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): ...

2.6.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern, Starrdeichselanhängern und Zentralachsanhängern:

  1. Kleinster und größter Wert für jede Variante: ...
  2. Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): ...

2.6.2. Masse der Zusatzausrüstung (nach Artikel 2 Nummer 5 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012 der Kommission): ...

2.6.4. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

2.6.5. Liste der Ausrüstung für den alternativen Antrieb (mit Angabe der Masse der Teile):

2.7. Bei einem unvollständigen Fahrzeug Mindestmasse des vollständigen Fahrzeugs nach Angabe des Herstellers: ...

2.8. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand nach Angabe des Herstellers 32 33: ...

2.8.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern 33: ...

2.9. Technisch zulässige Gesamtmasse je Achse: ...

2.10. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe: ...

2.11. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs
mit:

2.11.1. Deichselanhänger: ...

2.11.2. Sattelanhänger: ...

2.11.3. Zentralachsanhänger: ...

2.11.4. Starrdeichselanhänger: ...

2.11.5. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination in beladenem Zustand 33: ...

2.11.6. Höchstmasse eines ungebremsten Anhängers: ...

2.12. Technisch zulässige Gesamtmasse am Kupplungspunkt:

2.12.1. eines Zugfahrzeugs: ...

2.12.2. eines Sattelanhängers, eines Zentralachsanhängers oder eines Starrdeichselanhängers: ...

2.16. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmassen, Fahrzeugklassen M2, M3, N2, N3, O3 und O4 (fakultativ)

2.16.1. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ...

2.16.2. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse je Achse und bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern vorgesehene Stützlast am Kupplungspunkt nach Angabe des Herstellers, wenn diese niedriger ist als die technisch zulässige Höchststützlast: ...

2.16.3. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse je Achsgruppe: ...

2.16.4. Für die Zulassung/den Betrieb größte zulässige Anhängemasse: ...

2.16.5. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ...

2.17. Fahrzeug, für das eine Mehrstufen-Typgenehmigung beantragt wird (nur für unvollständige oder vervollständigte Fahrzeuge der Klasse N1 im Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates 99: ja/nein 4

2.17.1. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg.

2.17.2. Standardmasse, berechnet nach Anhang XII Abschnitt 5 der Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission 100: ... kg.

3. Antriebsenergiewandler 38

3.1. Hersteller der Antriebsenergiewandler: ...

3.1.1. Baumusterbezeichnung des Herstellers (entsprechend der Angabe am Antriebsenergiewandler oder einer anderen Kennzeichnung): ...

3.1.2. (Gegebenenfalls) Genehmigungsnummer einschließlich Kennzeichnung des zu verwendenden Kraftstoffs: ...

(nur schwere Nutzfahrzeuge)

3.2. Verbrennungsmotor

3.2.1.1. Arbeitsverfahren: Fremdzündung/Selbstzündung/Zweistoffmotor 4

Zyklus: Viertakt/Zweitakt/Drehkolbenmotor 4

3.2.1.1.1. Typ des Zweistoffmotors: Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4 42

3.2.1.1.2. Gas-Energie-Verhältnis über den heißen Teil des WHTC-Zyklus: ... %

3.2.1.2. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

3.2.1.3. Hubraum 40: ...... cm3

3.2.1.6. Normale Leerlaufdrehzahl des Motors 41: ...... min-1

3.2.1.6.2. Leerlauf bei Dieselbetrieb: ja/nein 4 42

3.2.1.8. Höchste Nutzleistung 43 : ... kW bei ... min-1 (nach Angabe des Herstellers)

3.2.1.11. (nur Euro VI) Herstellerverweise auf die Dokumentation gemäß den Artikeln 5, 7 und 9 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 der Kommission, die der Genehmigungsbehörde ermöglicht, die Emissionsminderungsstrategien und die Motorsysteme zu bewerten, die sicherstellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten.

3.2.2.1. Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas oder Biomethan/Ethanol (E85)/Biodiesel/Wasserstoff

4 45

3.2.2.2. Schwere Nutzfahrzeuge Diesel/Benzin/LPG/NG-H/NG-L/NG-HL/Ethanol (ED95)/Ethanol (E85)/LNG/LNG20

4 45

3.2.2.2.1. (nur Euro VI) vom Hersteller als für den Motor geeignet erklärte Kraftstoffe nach Anhang I Nummer 1.1.2 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 (falls zutreffend)

3.2.2.4. Art des Antriebs des Fahrzeugs: Einstoffmotor, bivalenter Antrieb, Flexfuelmotor, Zweistoffmotor Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

3.2.2.5. Größter zulässiger Anteil des Biokraftstoffs am Kraftstoffgemisch (nach Angabe des Herstellers): ... Vol.-%

3.2.3. Kraftstoffbehälter

3.2.3.1. Betriebskraftstoffbehälter

3.2.3.1.1. Anzahl der Kraftstoffbehälter und jeweiliges Fassungsvermögen: ...

3.2.3.2. Reservekraftstoffbehälter

3.2.3.2.1. Anzahl der Kraftstoffbehälter und jeweiliges Fassungsvermögen: ...

3.2.4. Kraftstoffversorgung

3.2.4.1. Durch Vergaser: ja/nein 4

3.2.4.2. Mit Kraftstoffeinspritzung (nur bei Selbstzündung oder Zweistoffmotor): ja/nein 4

3.2.4.2.2. Arbeitsverfahren: Direkteinspritzung/Vorkammer/Wirbelkammer 4

3.2.4.3. Durch Kraftstoffeinspritzung (nur für Fremdzündungsmotoren): ja/nein 4

3.2.7. Kühlsystem: Flüssigkeit/Luft 4

3.2.8. Einlasssystem

3.2.8.1. Lader: ja/nein 4

3.2.8.2. Ladeluftkühler: ja/nein 4

3.2.8.3.3. (nur Euro VI) Tatsächlicher Ansaugunterdruck bei Motornenndrehzahl und bei Volllast: kPa

3.2.9. Auspuffanlage

3.2.9.2.1. (nur Euro VI) Beschreibung und/oder Zeichnungen der Teile der Auspuffanlage, die nicht Bestandteil des Motorsystems sind

3.2.9.3.1. (nur Euro VI) Tatsächlicher Abgasgegendruck bei Nenndrehzahl und Volllast (nur bei Selbstzündungsmotoren): ... kPa

3.2.9.4. Typ und Kennzeichnung der Schalldämpfer: ...

Wenn von Einfluss auf das Außengeräusch: Geräuschdämpfung im Motorraum und am Motor selbst: ...

3.2.9.5. Lage des Auspuffrohrs: ...

3.2.9.7.1. (nur Euro VI) Zulässiges Volumen der Auspuffanlage: ... dm3

3.2.12. Maßnahmen gegen Luftverunreinigung

3.2.12.1.1. (nur Euro VI) Einrichtung zur Rückführung der Kurbelgehäusegase: ja/nein 41

Falls ja, Beschreibung und Zeichnungen:

Falls nein, ist die Übereinstimmung mit Anhang V der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 erforderlich.

3.2.12.2. Emissionsmindernde Einrichtungen (falls nicht an anderer Stelle erwähnt):

3.2.12.2.1. Katalysator

3.2.12.2.2.1. Sauerstoffsonde: ja/nein 4

3.2.12.2.3. Lufteinblasung: ja/nein 4

3.2.12.2.4. Abgasrückführung (AGR): ja/nein 4

3.2.12.2.5. Anlage zur Begrenzung der Verdunstungsemissionen (nur bei Benzin- und Ethanolmotoren): ja/nein 4

3.2.12.2.6. Partikelfilter: ja/nein 4

3.2.12.2.6.9. Andere Systeme: ja/nein 4

3.2.12.2.6.9.1. Beschreibung und Wirkungsweise

3.2.12.2.7. On-board-Diagnosesystem (OBD): ja/nein 4

3.2.12.2.7.0.1. (nur Euro VI) Zahl der OBD-Motorenfamilien innerhalb der Motorenfamilie

3.2.12.2.7.0.2. (nur Euro VI) Liste der OBD-Motorenfamilien (falls zutreffend)

3.2.12.2.7.0.3. (nur Euro VI) Nummer der OBD-Motorenfamilie, zu der der Stammmotor/Motor gehört:

3.2.12.2.7.0.4. (nur Euro VI) Herstellerverweise auf die OBD-Dokumentation nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe c und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, für die Zwecke der Genehmigung des OBD-Systems in Anhang X der genannten Verordnung angegeben

3.2.12.2.7.0.5. (nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation über den Einbau eines Motorsystems mit OBD in ein Fahrzeug

3.2.12.2.7.0.6. (nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation für den Einbau des OBD-Systems eines genehmigten Motors in ein Fahrzeug

3.2.12.2.7.0.7. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der Fehlfunktionsanzeige 46: ...

3.2.12.2.7.0.8. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der externen OBD-Kommunikationsschnittstelle 46

3.2.12.2.7.6.5. (nur Euro VI) OBD-Datenübertragungsprotokoll nach Norm 47:

3.2.12.2.7.7. (nur Euro VI) Herstellerverweis auf die OBD-bezogenen Angaben nach Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe d und Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011, für die Zwecke der Übereinstimmung mit den Vorschriften für den Zugang zu Informationen über OBD-Systeme sowie Reparatur- und Wartungsinformationen von Fahrzeugen, oder

3.2.12.2.7.7.1. alternativ zu einem Herstellerverweis nach Nummer 3.2.12.2.7.7 Verweis auf den Anhang des Beschreibungsbogens in Anhang I Anlage 4 der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 mit einer Tabelle entsprechend dem nachstehenden Beispiel:

Bauteil - Fehlercode - Überwachungsstrategie - Kriterien für die Meldung von Fehlfunktionen - Kriterien für die Aktivierung der Fehlfunktionsanzeige - Sekundärparameter - Vorkonditionierung - Nachweisprüfung

Katalysator - P0420 - Signale von Sauerstoffsonde 1 und 2 - Unterschied zwischen den Signalen von Sonde 1 und Sonde 2-3. Zyklus - Motordrehzahl, Motorlast, A/F-Modus, Katalysatortemperatur - Zwei Typ-1-Zyklen - Typ 1

3.2.12.2.7.8. (nur Euro VI) OBD-Bauteile im Fahrzeug

3.2.12.2.7.8.1. Verzeichnis der OBD-Bauteile im Fahrzeug

3.2.12.2.7.8.2. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der Fehlfunktionsanzeige 48:

3.2.12.2.7.8.3. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung der externen OBD-Kommunikationsschnittstelle 48

3.2.12.2.8. Anderes System

3.2.12.2.8.1. (nur Euro VI) Systeme, die das ordnungsgemäße Arbeiten von Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen sicherstellen

3.2.12.2.8.2. Fahreraufforderungssystem

3.2.12.2.8.2.1. (nur Euro VI) Motor mit ständiger Deaktivierung des Fahreraufforderungssystems, zur Verwendung durch Rettungsdienste oder in Fahrzeugen nach Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/858: ja/nein 4

3.2.12.2.8.2.2. Aktivierung des Kriechmodus "nach Neustart deaktivieren"/"nach dem Tanken deaktivieren"/"nach dem Parken deaktivieren" 11

3.2.12.2.8.3. (nur Euro VI) Zahl der OBD-Motorenfamilien innerhalb der betreffenden Motorenfamilie bezüglich des ordnungsgemäßen Arbeitens der Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen:

3.2.12.2.8.4. (nur Euro VI) Liste der OBD-Motorenfamilien (falls zutreffend)

3.2.12.2.8.5. (nur Euro VI) Nummer der OBD-Motorenfamilie, zu der der Stammmotor/Motor gehört

3.2.12.2.8.6. (nur Euro VI) Niedrigste Konzentration des Reagenswirkstoffs, die das Warnsystem nicht aktiviert (CDmin): (Vol.-%)

3.2.12.2.8.7. (nur Euro VI) Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation über den Einbau von Systemen in ein Fahrzeug, die das ordnungsgemäße Arbeiten von Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen sicherstellen

3.2.12.2.8.8. (nur Euro VI) Fahrzeuginterne Bauteile der Systeme, die sicherstellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten

3.2.12.2.8.8.1. Verzeichnis der fahrzeuginternen Bauteile der Systeme, die sicherstellen, dass die Einrichtungen zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten

3.2.12.2.8.8.2. Gegebenenfalls Herstellerverweis auf die Dokumentation für den Einbau des Systems, das sicherstellt, dass die Einrichtungen eines genehmigten Motors zur Begrenzung der NOx-Emissionen ordnungsgemäß arbeiten, in das Fahrzeug

3.2.12.2.8.8.3. Schriftliche Darstellung und/oder Zeichnung des Warnsignals 48

3.2.12.2.9. Drehmomentbegrenzer: ja/nein 4

3.2.12.2.10. System mit periodischer Regenerierung (nachstehende Angaben sind für jede selbstständige Einheit einzeln anzugeben):

3.2.12.2.10.1. Verfahren oder Einrichtung zur Regenerierung, Beschreibung und/oder Zeichnung: ....

3.2.12.2.11.1. Art und Konzentration des erforderlichen Reagens: ...

3.2.13.1. Anbringungsstelle des Symbols für den Absorptionskoeffizienten (nur bei Selbstzündungsmotoren): ...

3.2.15. Flüssiggas-Kraftstoffanlage: ja/nein 4

3.2.16. Betrieb mit Erdgas: ja/nein 4

3.2.17.8.1.0.1. (nur Euro VI) Selbstanpassung? ja/nein 4

3.2.17.8.1.0.2. (nur Euro VI) Kalibrierung für eine bestimmte Gaszusammensetzung NG-H/NG-L/NG-HL/LNG 4

Umwandlung für eine bestimmte Gaszusammensetzung NG-Ht/NG-Lt/NG-HLt 4

3.3. Elektrische Maschine (eigene Beschreibung zu jeder Maschinenart)

3.3.1. Typ (Wicklungsanordnung, Erregung): ...

3.3.1.1.1. Höchste Nutzleistung 43 ... kW
(nach Angabe des Herstellers)

3.3.1.1.2. Höchste 30-Minuten-Leistung 43 ... kW
(nach Angabe des Herstellers)

3.3.1.2. Betriebsspannung: ...... V

3.3.2. REESS

3.3.2.4. Lage: ...

3.4. Kombinationen von Antriebsenergiewandlern

3.4.1. Hybridelektrofahrzeug: ja/nein 4

3.4.2. Art des Hybridelektrofahrzeugs: extern aufladbar/nicht extern aufladbar: 4

3.4.3.1.1. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

3.5.9 Zertifizierung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs (für schwere Nutzfahrzeuge nach Artikel Zertifizierung der CO2-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs (für schwere Nutzfahrzeuge nach Artikel 6 der Verordnung (EU) 2017/2400 der Kommission)

3.5.9.1. Lizenznummer des Simulationsinstruments: ...

3.5.9.2. Emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug: ja/nein 4 72 169

3.5.9.3. Arbeitsfahrzeug: ja/nein 4 72 170

3.5.10. Angegebene höchste RDE-Werte (falls zutreffend)

Vollständige RDE-Fahrt: NOx: ..., Partikelzahl: ...

RDE-Fahrt (innerorts): NOx: ..., Partikelzahl: ...

3.6.5 Schmiermitteltemperatur

mindestens: ... K

höchstens: ... K

4. Kraftübertragung 76

4.2. Art (mechanisch, hydraulisch, elektrisch usw.): ...

4.5. Getriebe

4.5.1. Typ: Manuell/automatisch/stufenloses Getriebe (CVT-Getriebe)/festes Übersetzungsverhältnis/automatisiert/sonstige/Nabenantrieb 4

4.6. Übersetzungsverhältnisse

Gang Getriebeübersetzung
(Übersetzungsverhältnisse zwischen Motorkurbelwelle und Getriebeabtriebswelle)
Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes
(Übersetzungsverhältnis zwischen Getriebeabtrieb und Antriebsrad)
Gesamtübersetzung
Höchstwert für stufenloses Getriebe
1
2
3
...
Mindestwert für stufenloses Getriebe
Rückwärtsgang

4.7. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (in km/h) 77: ...

4.9. Fahrtenschreiber: ja/nein 4

4.9.1. Genehmigungszeichen: ...

4.11. Gangwechselanzeiger (GSI)

4.11.1. Akustische Anzeige: ja/nein 4

Wenn ja, Beschreibung des Klangs und Schallpegels am Fahrerohr in dB(A) (akustische Anzeige kann jederzeit an- und ausgeschaltet werden)

4.11.2. Angaben nach Anhang I Nummer 4.6 der Verordnung (EU) Nr. 65/2012 der Kommission (vom Hersteller angegebener Wert):

5. Achsen

5.1. Beschreibung der einzelnen Achsen: ...

5.2. Fabrikmarke: ...

5.3. Typ: ...

5.4. Lage der anhebbaren Achsen: ...

5.5. Lage der belastbaren Achsen: ...

6. Radaufhängung

6.2. Art und Ausführung der Aufhängung jeder Achse oder jeder Achsgruppe oder jedes Rades: ...

6.2.1. Niveauregulierung: ja/nein/fakultativ 4

6.2.3. Luftfederung für Antriebsachsen: ja/nein 4

6.2.3.1. Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Antriebsachse: ja/nein 4

6.2.4. Luftfederung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein 4

6.2.4.1. Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein 4

6.6.1. Reifen/Radkombinationen

6.6.1.1. Achsen

6.6.1.1.1. Achse 1: ...

6.6.1.1.1.1. Bezeichnung der Reifengröße 6.6.1.1.1.2. Tragfähigkeitskennzahl: 6.6.1.1.1.3. Symbol der Geschwindigkeitsklasse 80 6.6.1.1.1.4. Felgengrößen: 6.6.1.1.1.5. Einpresstiefen: 6.6.1.1.1.6. Rollwiderstandskoeffizient (RWK)
 

6.6.1.1.2. Achse 2: ...

6.6.1.1.2.1. Bezeichnung der Reifengröße 6.6.1.1.2.2. Tragfähigkeitskennzahl: 6.6.1.1.2.3. Symbol der Geschwindigkeitsklasse 80 6.6.1.1.2.4. Felgengrößen: 6.6.1.1.2.5. Einpresstiefen: 6.6.1.1.2.6. Rollwiderstandskoeffizient (RWK)
 

usw.

6.6.1.2. Reserverad (sofern vorhanden): ...

6.6.2. Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien

6.6.2.1. Achse 1: ...

6.6.2.2. Achse 2: ...

usw.

7. Lenkung

7.2. Übertragungs- und Betätigungseinrichtung

7.2.1. Art der Übertragungseinrichtung (gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...

7.2.2. Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...

7.2.3. Art der Lenkhilfe (sofern vorhanden): ...

8. Bremsen

8.5. Antiblockiersystem: ja/nein/fakultativ 4

8.9. Kurzbeschreibung des Bremssystems gemäß Anhang 2 Absatz 12 der UN-Regelung Nr. 13: ...

8.11. Einzelheiten zu den typen der Dauerbremsanlagen: ...

9. Aufbau

9.1. Art des Aufbaus entsprechend den in Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858 definierten Codes oder bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung entsprechend den in Teil a Nummer 5 des genannten Anhangs definierten Codes: ...

9.3. Türen für Insassen, Schlösser und Scharniere

9.3.1. Anordnung und Anzahl der Türen: ...

9.9. Einrichtungen für indirekte Sicht

9.9.1. Rückspiegel (für jeden einzelnen Rückspiegel anzugeben):

9.9.1.1. Fabrikmarke: ...

9.9.1.2. Typgenehmigungszeichen: ...

9.9.1.3. Variante: ...

9.9.1.6. Zusatzausstattung, die das Sichtfeld nach hinten beeinträchtigen kann: ...

9.9.2. Sonstige Einrichtungen für indirekte Sicht (mit Ausnahme von Spiegeln): ...

9.9.2.1. Technische Beschreibung der Einrichtung: ...

9.10. Innenausstattung

9.10.3. Sitze

9.10.3.1. Anzahl der Sitzplätze 83: ...

9.10.3.1.1. Lage und Anordnung: ...

9.10.3.2. Sitze, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt sind: ...

9.10.8. Als Kältemittel in der Klimaanlage verwendetes Gas: ...

9.10.8.1. Enthält die Klimaanlage fluorierte Treibhausgase mit einem Treibhauspotenzial von über 150: ja/nein 4

9.12.2. Art und Lage zusätzlicher Rückhalteeinrichtungen (ja/nein/fakultativ):

(L = linke Seite, R = rechte Seite, M = Mitte)
Airbag vorn Seitenairbag Gurtstrammer
Erste Sitzreihe L
C
R
Zweite Sitzreihe86 L
C
R

9.17.Vorgeschriebene Schilder

9.17.1. Fotos und/oder Zeichnungen der Lage der gesetzlich vorgeschriebenen Schilder und Aufschriften sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

9.17.2. Fotos und/oder Zeichnungen des vorgeschriebenen Schilds und der Aufschriften (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): ...

9.17.3. Fotos und/oder Zeichnungen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): ...

9.17.4.1. Die Bedeutung der Zeichen im fahrzeugbeschreibenden Teil (VDS) nach Anhang I Teil B Nummer 2.1 der Verordnung (EU) Nr. 19/2011 und gegebenenfalls im fahrzeugunterscheidenden Teil (VIS), die der Erfüllung der Anforderungen von Abschnitt 5.3 der ISO-Norm 3779:2009 dienen, ist zu erläutern: ...

9.17.4.2. Falls Zeichen in der zweiten Gruppe des fahrzeugbeschreibenden Teils zur Erfüllung der Anforderungen in Abschnitt 5.4 der ISO-Norm 3779:2009 verwendet werden, sind diese Zeichen anzugeben: ...

9.22. Vorderer Unterfahrschutz

9.22.0. Vorhanden: ja/nein/unvollständig 4

9.23. Fußgängerschutz

9.23.1. Ausführliche Beschreibung - mit beigefügten Fotos und/oder Zeichnungen - der Frontteile des Fahrzeugs (innen und außen), ihrer Bauweise, Abmessungen, Bezugslinien und verwendeten Werkstoffe, einschließlich Angaben zu allen vorhandenen aktiven Schutzeinrichtungen

9.24. Frontschutzsysteme

9.24.1. Allgemeine Anordnung (Zeichnungen oder Fotos), mit Angabe von Lage und Befestigung des Frontschutzsystems:

9.24.3. Vollständige Angaben zu den erforderlichen Befestigungsteilen und ausführliche Anleitung für den Anbau mit Angabe der Anzugsdrehmomente:

11. Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger

11.1. Klasse und Typ der angebauten oder anzubauenden Anhängevorrichtungen: ...

11.3. Anweisungen für den Anbau der Anhängevorrichtung an das Fahrzeug sowie Fotos oder Zeichnungen der vom Hersteller festgelegten fahrzeugseitigen Befestigungspunkte. Falls die Verwendung des Typs der Anhängevorrichtung auf bestimmte Varianten oder Versionen des Fahrzeugtyps beschränkt ist, ist dies anzugeben: ...

11.4. Angaben über eventuell anzubringende Anhängeböcke oder Montageplatten: ...

11.5. Nummern der Typgenehmigungsbogen: ...

12. Verschiedenes

12.7.1. Fahrzeug mit Kurzstreckenradargerät im Bereich 24 GHz: ja/nein 4

12.8. eCall-System

12.8.1. Vorhanden: ja/nein 4

12.9. Akustisches Fahrzeug-Warnsystem (Acoustic Vehicle Alerting System - AVAS)

12.9.1. Nummer des nach den Vorschriften der UN-Regelung Nr. 138 der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) ausgestellten Typgenehmigungsbogens:

oder

12.9.2. Vollständige Angabe der Fundstelle der Ergebnisse der Prüfung der AVAS-Geräuschpegel, gemessen im Einklang mit der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates.

13. Besondere Bestimmungen für Kraftomnibusse

13.1. Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B 4

13.1.2. Fahrgestelltypen, auf die der typgenehmigte Aufbau aufgesetzt werden kann (Hersteller und typen der unvollständigen Fahrzeuge): ...

13.3. Anzahl der Fahrgäste (Sitz- und Stehplätze)

13.3.1. Insgesamt (N): ...

13.3.2. Oberes Fahrgastdeck (Na) 4: ...

13.3.3. Unteres Fahrgastdeck (Nb) 4: ...

13.4. Anzahl der Sitzplätze

13.4.1. Insgesamt (A): ...

13.4.2. Oberes Fahrgastdeck (Aa) 4: ...

13.4.3. Unteres Fahrgastdeck (Ab) 4: ...

13.4.4. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

16. Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen

16.1. Adresse der wichtigsten Website für den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge: ...

B. Klasse O

0. Allgemeines

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

0.2.1. Handelsnamen (sofern vorhanden): ...

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden 2: ...

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: ...

0.4. Fahrzeugklasse 3: ...

0.4.1. Klasse nach Gefahrgut, für dessen Beförderung das Fahrzeug bestimmt ist: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.8. Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: ...

0.9. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend): ...

1. Allgemeine Baumerkmale des Fahrzeugs

1.1. Fotos und/oder Zeichnungen eines repräsentativen Fahrzeugs: ...

1.3. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.3.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

1.3.2. Anzahl und Lage der gelenkten Achsen: ...

1.4. Fahrgestell (sofern vorhanden) (Übersichtszeichnung): ...

1.9. Bitte angeben, ob das Zugfahrzeug zum Ziehen von Sattelanhängern oder anderen Anhängern bestimmt ist und ob es sich bei dem Anhänger um einen Sattelanhänger, um einen Anhänger mit schwenkbarer Deichsel, um einen Zentralachsanhänger oder um einen Starrdeichselanhänger handelt: ...

1.10. Angabe, ob das Fahrzeug speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt ist: ...

2. Massen und Abmessungen 9 10 11

(in kg und mm) (gegebenenfalls Bezugnahme auf Zeichnung)

2.1. Radstände (voll beladen) 12:

2.1.1. Zweiachsige Fahrzeuge: ...

2.1.2. Fahrzeuge mit drei oder mehr Achsen

2.1.2.1. Abstand zwischen aufeinanderfolgenden Achsen von der vordersten bis zur hintersten Achse: ...

2.1.2.2. Achsabstand insgesamt 13: ...

2.3.1. Spurweite jeder gelenkten Achse 17: ...

2.3.2. Spurweite aller übrigen Achsen 17: ...

2.4. Maßbereiche der Fahrzeugabmessungen (Maße über alles)

2.4.1. Für Fahrgestell ohne Aufbau

2.4.1.1. Länge 18: ...

2.4.1.1.1. Größte zulässige Länge: ...

2.4.1.1.2. Kleinste zulässige Länge: ...

2.4.1.1.3. Bei Anhängern größte zulässige Deichsellänge 19: ...

2.4.1.2. Breite 20: ...

2.4.1.2.1. Größte zulässige Breite: ...

2.4.1.2.2. Kleinste zulässige Breite: ...

2.4.2. Für Fahrgestell mit Aufbau

2.4.2.1. Länge 18: ...

2.4.2.1.1. Länge der Ladefläche: ...

2.4.2.1.2. Bei Anhängern größte zulässige Deichsellänge 19: ...

2.4.2.2. Breite 20: ...

2.4.2.2.1. Wandstärke (bei Fahrzeugen, die speziell zur Beförderung von Gütern unter bestimmten Temperaturbedingungen ausgelegt sind): ...

2.4.2.3. Höhe (in fahrbereitem Zustand) 21 (bei Fahrwerk mit Niveauregulierung in normaler Fahrstellung): ...

2.6. Masse in fahrbereitem Zustand 30

  1. Kleinster und größter Wert für jede Variante: ...
  2. Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): ...

2.6.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern, Starrdeichselanhängern und Zentralachsanhängern: ...

  1. Kleinster und größter Wert für jede Variante: ...
  2. Masse jeder einzelnen Version (eine Matrix ist vorzulegen): ...

2.6.2. Masse der Zusatzausrüstung (siehe Begriffsbestimmung in Artikel 2 Nummer 5 der Verordnung (EU) Nr. 1230/2012: ...

2.7. Bei einem unvollständigen Fahrzeug Mindestmasse des vollständigen Fahrzeugs nach Angabe des Herstellers: ...

2.8. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand nach Angabe des Herstellers 32 33: ...

2.8.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen sowie Stützlast bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern 33: ...

2.9. Technisch zulässige Gesamtmasse je Achse: ...

2.10. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe: ...

2.12. Technisch zulässige Gesamtmasse am Kupplungspunkt:

2.12.2. eines Sattelanhängers, eines Zentralachsanhängers oder eines Starrdeichselanhängers: ...

2.16. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmassen (fakultativ)

2.16.1. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ...

2.16.2. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse je Achse und bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern vorgesehene Stützlast am Kupplungspunkt nach Angabe des Herstellers, wenn diese niedriger ist als die technisch zulässige Höchststützlast: ...

2.16.3. Für die Zulassung/den Betrieb zulässige Gesamtmasse je Achsgruppe: ...

2.16.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene größte zulässige Anhängemasse (mehrere Angaben für verschiedene technische Konfigurationen möglich 101: ...

4. Kraftübertragung

4.7. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs (in km/h) 77: ...

5. Achsen

5.1. Beschreibung der einzelnen Achsen: ...

5.2. Fabrikmarke: ...

5.3. Typ: ...

5.4. Lage der anhebbaren Achsen: ...

5.5. Lage der belastbaren Achsen: ...

6. Radaufhängung

6.2. Art und Ausführung der Aufhängung jeder Achse oder jedes Rades: ...

6.2.1. Niveauregulierung: ja/nein/fakultativ 4

6.2.4. Luftfederung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein 4

6.2.4.1. Einer Luftfederung gleichwertige Aufhängung der Achsen ohne Antrieb: ja/nein 4

6.6.1. Reifen/Radkombinationen

6.6.1.1. Achsen

6.6.1.1.1. Achse 1: ...

6.6.1.1.1.1. Bezeichnung der Reifengröße 6.6.1.1.1.2. Tragfähigkeitskennzahl: 6.6.1.1.1.3. Symbol der Geschwindigkeitsklasse 80 6.6.1.1.1.4. Felgengrößen: 6.6.1.1.1.5. Einpresstiefen: 6.6.1.1.1.6. Rollwiderstandskoeffizient (RWK)
 

6.6.1.1.2. Achse 2: ...

6.6.1.1.2.1. Bezeichnung der Reifengröße 6.6.1.1.2.2. Tragfähigkeitskennzahl: 6.6.1.1.2.3. Symbol der Geschwindigkeitsklasse 80 6.6.1.1.2.4. Felgengrößen: 6.6.1.1.2.5. Einpresstiefen: 6.6.1.1.2.6. Rollwiderstandskoeffizient (RWK)
 

usw.

6.6.1.2. Reserverad (sofern vorhanden): ...

6.6.2. Obere und untere Grenzwerte der Abrollradien

6.6.2.1. Achse 1: ...

6.6.2.2. Achse 2: ...

usw.

7. Lenkung

7.2. Übertragungs- und Betätigungseinrichtung

7.2.1. Art der Übertragungseinrichtung (gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...

7.2.2. Verbindung zu den Rädern (einschließlich anderer als mechanischer Mittel, gegebenenfalls Angaben für Vorder- und Hinterräder): ...

7.2.3. Art der Lenkhilfe (sofern vorhanden): ...

8. Bremsen

8.5. Antiblockiersystem: ja/nein/fakultativ 4

8.9. Kurzbeschreibung des Bremssystems gemäß Anhang 2 Absatz 12 der UN-Regelung Nr. 13: ...

9. Aufbau

9.1. Art des Aufbaus entsprechend den in Anhang I Teil C der Verordnung (EU) 2018/858 definierten Codes oder bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung entsprechend den in Teil a Nummer 5 des genannten Anhangs definierten Codes: ...

9.17. Vorgeschriebene Schilder

9.17.1. Fotos und/oder Zeichnungen der Lage der gesetzlich vorgeschriebenen Schilder und Aufschriften sowie der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

9.17.2. Fotos und/oder Zeichnungen des vorgeschriebenen Schilds und der Aufschriften (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): ...

9.17.3. Fotos und/oder Zeichnungen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (vollständiges Beispiel mit Maßangaben): ...

9.17.4.1. Die Bedeutung der Zeichen im fahrzeugbeschreibenden Teil (VDS) nach Anhang I Teil B Nummer 2.1 der Verordnung (EU) Nr. 19/2011 und gegebenenfalls im fahrzeugunterscheidenden Teil (VIS), die der Erfüllung der Anforderungen von Abschnitt 5.3 der ISO-Norm 3779:2009 dienen, ist zu erläutern: ...

9.17.4.2. Falls Zeichen in der zweiten Gruppe des fahrzeugbeschreibenden Teils zur Erfüllung der Anforderungen in Abschnitt 5.4 der ISO-Norm 3779:2009 verwendet werden, sind diese Zeichen anzugeben: ...

9.26. Aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung an der Fahrzeugfront

9.26.1. Fahrzeug an der Front mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

ja/nein 6

9.26.2. Nummer des Typgenehmigungsbogens für die aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung, falls zutreffend: ...

Falls nicht vorhanden, sind folgende Angaben zu machen:

9.26.3. Ausführliche Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) der aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung (Hinweis: Übernahme aus dem Beiblatt des Typgenehmigungsbogens)

9.26.3.1. Bauart und Werkstoffe: ...

9.26.3.2. Arretier- und Verstellsystem: ...

9.26.3.3. Anbringung und Befestigung am Fahrzeug: ...

9.27. Aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung am Fahrzeugheck

9.27.1. Fahrzeug am Heck mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet: ja/nein 6

9.27.2. Nummer des Typgenehmigungsbogens für die aerodynamische Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung, falls zutreffend: ...

Falls nicht vorhanden, sind folgende Angaben zu machen:

9.27.3. Ausführliche Beschreibung (einschließlich Fotos oder Zeichnungen) der aerodynamischen Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung (Hinweis: Übernahme aus dem Beiblatt des Typgenehmigungsbogens)

9.27.3.1. Bauart und Werkstoffe: ...

9.27.3.2. Arretier- und Verstellsystem: ...

9.27.3.3. Anbringung und Befestigung am Fahrzeug: ...

11. Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhänger

11.1. Klasse und Typ der angebauten oder anzubauenden Anhängevorrichtungen: ...

11.5. Nummern der Typgenehmigungsbogen: ...

Teil II
Matrix mit Kombinationen aus den in Teil I aufgeführten Angaben zu verschiedenen Versionen und Varianten eines Fahrzeugtyps

Merkmal Nr. Alle Version 1 Version 2 Version 3 Version n
 

Anmerkungen:

  1. Für jede Variante eines Typs ist eine gesonderte Matrix zu erstellen.
  2. Angaben, für die es hinsichtlich ihrer Kombination innerhalb der Variante keine Einschränkungen gibt, sind in der Spalte mit der Überschrift "Alle" einzutragen.
  3. Diese Angaben können auch in einer anderen Übersicht vorgelegt oder den Angaben in Teil I hinzugefügt werden.
  4. Jede Variante und jede Version ist durch einen alphanumerischen Code zu bezeichnen, der auch in der Übereinstimmungsbescheinigung ( Anhang VIII dieser Verordnung) für das betreffende Fahrzeug anzugeben ist.
  5. Varianten nach Anhang II Teil III der Verordnung (EU) 2018/858 sind durch einen besonderen alphanumerischen Code zu bezeichnen.

Teil III
Typgenehmigungsnummern

In der nachfolgenden Tabelle sind die erforderlichen Angaben nach den für diesen Fahrzeugtyp nach Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 anzuwendenden Rechtsakten anzugeben. (Für jeden Genehmigungsgegenstand sind alle einschlägigen Genehmigungen anzugeben. Genehmigungen für Bauteile brauchen nicht angegeben zu werden, sofern sie in dem jeweiligen Genehmigungsbogen für den An- oder Einbau enthalten sind.)

Lfd. Nr. Gegenstand Nummer des Typgenehmigungsbogens oder des Prüfberichts 102 Mitgliedstaat oder Vertragspartei 103, der/die die Typgenehmigung 104,
oder technischer Dienst, der den Prüfbericht ausgestellt hat. 102
Datum der Erweiterung Varianten/Versionen
 


Unterschrift 108: ...

Dienststellung: ...

Datum: ...

.

Anhang III

Muster für Genehmigungsbogen

1. Allgemeine Beschreibung

1.1. Die Genehmigungsbogen sind auf Papier (höchstens Format A4, 210 mm × 297 mm) oder im PDF-Format auszustellen.

1.2. Alle Angaben auf den Genehmigungsbogen müssen in Zeichen der Normenreihe ISO 8859 (bei Genehmigungsbogen in bulgarischer Sprache in kyrillischen Buchstaben, bei Genehmigungsbogen in griechischer Sprache in griechischen Buchstaben) sowie in arabischen Ziffern erfolgen.

1.3. Muster A ist für Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungen zu verwenden.

Wird dieses Muster nach Artikel 42 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/858 für eine nationale Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge verwendet, ist es mit der Überschrift " Nationaler Typgenehmigungsbogen für Kleinserienfahrzeuge" zu versehen.

1.4. Muster B ist für EU-Typgenehmigungen für Systeme zu verwenden.

1.5. Muster C ist für EU-Typgenehmigungen für Bauteile und für EU-Typgenehmigungen für selbstständige technische Einheiten zu verwenden.

1.6. Muster D ist für EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen zu verwenden

1.7. Muster E ist für nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigungen zu verwenden.

Muster A

(zur Verwendung für die Typgenehmigung eines Fahrzeugs)

EU-Typgenehmigungsbogen für Fahrzeuge


Identifizierung der Typgenehmigungsbehörde

Mitteilung über die

Erteilung/Erweiterung/Versagung/Rücknahme 4 einer

  • EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung nach der Verordnung (EU) 2018/858 4
  • EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung mit Ausnahmen für neue Techniken oder Konzepte nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858, für die die Kommission eine Autorisierung nach Artikel 39 Absatz 3 der genannten Verordnung erteilt hat 4
  • Vorläufige EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung mit Ausnahmen für neue Techniken oder Konzepte nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858, für die die Autorisierung durch die Kommission nach Artikel 39 Absatz 4 der genannten Verordnung noch aussteht. Die Gültigkeit der EU-Typgenehmigung ist daher bis zum TT/MM/JJ befristet 4
  • EU-Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge nach Artikel 41 der Verordnung (EU) 2018/858 4
  • Nationale Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge nach Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/858 4

für den Typ eines:

  • vollständigen Fahrzeugs 4
  • vervollständigten Fahrzeugs 4
  • unvollständigen Fahrzeugs 4
  • Fahrzeugs mit vollständigen und unvollständigen Varianten 4
  • Fahrzeugs mit vervollständigten und unvollständigen Varianten 4

Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens: ...

Grund für die Erweiterung/Versagung/Rücknahme 4: ...

Abschnitt I

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

0.2.1. Handelsbezeichnungen 105: ...

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden: ...

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: ...

0.4. Fahrzeugklasse 3: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers des unvollständigen/vollständigen/vervollständigten Fahrzeugs 4: ...

0.5.1. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen ...

0.8. Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: ...

0.9. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend): ...

Abschnitt II

  1. Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist 106: ...
  2. Datum des Prüfberichts: ...
  3. Nummer des Prüfberichts: ...

Der Unterzeichnete bestätigt hiermit die Richtigkeit der Herstellerangaben in dem beigefügten Beschreibungsbogen der oben genannten Fahrzeuge sowie die Gültigkeit der beigefügten Prüfergebnisse in Bezug auf den Fahrzeugtyp. Die EU-Typgenehmigungsbehörde hat die Exemplare zur Besichtigung ausgewählt, die vom Hersteller als Baumuster des Fahrzeugtyps vorgestellt wurden.

  1. Für vollständige und vervollständigte Fahrzeuge/Varianten 4.

    Der Fahrzeugtyp erfüllt/erfüllt nicht 4 die technischen Anforderungen aller einschlägigen in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 genannten Rechtsakte.

  2. Für unvollständige Fahrzeuge/Varianten 4.

    Der Fahrzeugtyp erfüllt/erfüllt nicht 4 die technischen Anforderungen der in der Tabelle in Teil 2 aufgeführten Rechtsakte.


    (Ort) (Unterschrift) 108 (Datum)

Anlagen: Beschreibungsunterlagen

Anlage mit den Prüfergebnissen nach dem Muster in Anhang VI dieser Verordnung.

Namen, Unterschriftsproben und Dienststellungen der zur Unterzeichnung von Übereinstimmungsbescheinigungen berechtigten Personen.

Dossier mit den in Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 genannten Unterlagen 4


EU-Typgenehmigungsbogen für Fahrzeuge

Teil 2

Dieser EU-Typgenehmigung liegen bei unvollständigen und vervollständigten Fahrzeugen, Varianten bzw. Versionen die nachstehend aufgeführten Typgenehmigungen für unvollständige Fahrzeuge zugrunde:

Stufe 1: Hersteller des Basisfahrzeugs: ...
Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens: ...
Datum: ...
Gültig für die Varianten bzw. Versionen: ...
Stufe 2: Hersteller: ...
Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens: ...
Datum: ...
Gültig für die Varianten bzw. Versionen: ...
Stufe 3: Hersteller: ...
Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens: ...
Datum: ...
Gültig für die Varianten bzw. Versionen: ...

Umfasst die Typgenehmigung eine oder mehrere unvollständige Varianten bzw. Versionen, so sind die vollständigen oder vervollständigten Varianten bzw. Versionen anzugeben.

Vollständige/vervollständigte Varianten: ...

Aufstellung der für den (die) genehmigte(n) unvollständige(n) Fahrzeugtyp, Variante bzw. Version geltenden Vorschriften (jeweils unter Berücksichtigung des Geltungsbereichs und des letzten Änderungsstands jedes der nachstehend aufgelisteten Rechtsakte):

Lfd. Nr. Gegenstand Nummer des Rechtsakts Zuletzt geändert durch Gültig für die Varianten bzw. Versionen
 

(Es sind nur diejenigen Genehmigungsgegenstände anzugeben, für die eine EU-Typgenehmigung erteilt wurde).

Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung nach Anhang II Teil III der Verordnung (EU) 2018/858 gewährte Ausnahmen oder angewendete besondere Bestimmungen, nach Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858 gewährte Ausnahmen und nach Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/858 gewährte Ausnahmen:

Lfd. Nr. Gegenstand Nummer des Rechtsakts Art der Genehmigung und der Ausnahmeregelung Gültig für die Varianten bzw. Versionen
 


.

Aufstellung der Rechtsakte, denen der Fahrzeugtyp entspricht Anlage

(auszufüllen nur für die Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung nach Artikel 22 Absatz 1 Buchstaben b und c der Verordnung (EU) 2018/858)

Lfd. Nr. Gegenstand 107 Nummer des Rechtsakts 107 Geändert durch Gültig für die Varianten bzw. Versionen


Muster B

(zur Verwendung für die Typgenehmigung eines Systems)

EU-Typgenehmigungsbogen

Identifizierung der Typgenehmigungsbehörde

Mitteilung über die Erteilung/Erweiterung/Versagung/Rücknahme 4 einer:

  • EU-Typgenehmigung eines Systems nach der Richtlinie .../.../EG/der Verordnung (EU) .../... 4 in der Fassung der Richtlinie .../.../EG/der Verordnung (EU) .../... 4
  • EU-Typgenehmigung eines Systems mit Ausnahmen für neue Techniken oder Konzepte nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858, für die die Kommission eine Autorisierung nach Artikel 39 Absatz 3 der genannten Verordnung erteilt hat 4
  • Vorläufigen EU-Typgenehmigung eines Systems mit Ausnahmen für neue Techniken oder Konzepte nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858, für die die Autorisierung durch die Kommission nach Artikel 39 Absatz 4 der genannten Verordnung noch aussteht. Die Gültigkeit der EU-Typgenehmigung ist daher bis zum TT/MM/JJ befristet 4

Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens: ...

Grund für die Erweiterung/Versagung/Rücknahme 4: ...

Abschnitt I

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

0.2.1. Handelsnamen (sofern vorhanden): ...

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern am Fahrzeug vorhanden 2: ...

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: ...

0.4. Fahrzeugklasse 107: ...

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: ...

0.8. Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: ...

0.9. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend): ...

Abschnitt II

  1. Zusätzliche Angaben (soweit vorhanden): siehe Beiblatt.
  2. Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: ...
  3. Datum des Prüfberichts: ...
  4. Nummer des Prüfberichts: ...
  5. Anmerkungen (sofern vorhanden): siehe Beiblatt.
  6. Ort: ...
  7. Datum: ...
  8. Unterschrift 108: ...

Anlagen: Beschreibungsunterlagen

Prüfbericht

Dossier mit den in Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 genannten Unterlagen 4

Beiblatt

zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer

1. Zusätzliche Angaben

1.1. [...]:

1.1.1. [...]:

(..).

2. Liste der Nummern der Typgenehmigungsbogen für Bauteile und/oder selbstständige technische Einheiten, die für die Typgenehmigung des Systems mit dem EU-Typgenehmigungsbogen Nummer..., genehmigt nach der Richtlinie/Verordnung4, verwendet wurden: ...

2.1. [...]:

3. Anmerkungen

3.1. [...]:


Muster C

(zur Verwendung für die Typgenehmigung für Bauteile und selbstständige technische Einheiten)

EU-Typgenehmigungsbogen

Identifizierung der Typgenehmigungsbehörde

Mitteilung über die Erteilung/Erweiterung/Versagung/Rücknahme 4 einer:

  • EU-Typgenehmigung eines Bauteils/einer selbstständigen technischen Einheit 4 nach der Richtlinie .../.../EG/der Verordnung (EU) .../... 4
  • EU-Typgenehmigung eines Bauteils/einer selbstständigen technischen Einheit 4 mit Ausnahmen für neue Techniken oder Konzepte nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858, für die die Kommission eine Autorisierung nach Artikel 39 Absatz 3 der genannten Verordnung erteilt hat 4
  • Vorläufigen EU-Typgenehmigung eines Bauteils/einer selbstständigen technischen Einheit 4 mit Ausnahmen für neue Techniken oder Konzepte nach Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858, für die die Autorisierung durch die Kommission nach Artikel 39 Absatz 4 der genannten Verordnung noch aussteht. Die Gültigkeit der EU-Typgenehmigung ist daher bis zum TT/MM/JJ befristet 4

Nummer des EU-Typgenehmigungsbogens: ...

Grund für die Erweiterung/Versagung/Rücknahme 4: ...

Abschnitt I

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

0.3. Merkmale zur Typidentifizierung, sofern auf dem Bauteil/der selbstständigen technischen Einheit vorhanden 2 4: ...

0.3.1. Anbringungsstelle dieser Kennzeichnung: ...

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: ...

0.7. Bei Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten Lage und Anbringungsart des EU-Typgenehmigungszeichens: ...

0.8. Namen und Anschriften der Fertigungsstätten: ...

0.9. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend): ...

Abschnitt II

  1. Zusätzliche Angaben (soweit vorhanden): siehe Beiblatt
  2. Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: ...
  3. Datum des Prüfberichts: ...
  4. Nummer des Prüfberichts: ...
  5. Anmerkungen (sofern vorhanden): siehe Beiblatt
  6. Ort: ...
  7. Datum: ...
  8. Unterschrift 108: ...

Anlagen: Beschreibungsunterlagen

Prüfbericht

Dossier mit den in Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 genannten Unterlagen 4

Beiblatt

zum EU-Typgenehmigungsbogen Nummer

1. Zusätzliche Angaben

1.1. [...]:

1.1.1. [...]:

(..).

2. Einschränkung der Verwendung der Einrichtung (soweit zutreffend)

2.1. [...]:

3. Anmerkungen

3.1. [...]:


Muster D

(zur Verwendung für EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen)

EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogen


e(4) Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Behörde, die die Einzelgenehmigung erteilt hat

Mitteilung über die Erteilung/Versagung/Rücknahme 4 einer:

  • EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858

Nummer des EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogens: ...

Grund für die Versagung/Rücknahme 4: ...

Abschnitt I

Der Unterzeichnete [... Name und Position] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ... Variante: ...Version: ...

0.2.1. Handelsbezeichnung: ...

0.2.2. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen (Aufstellung mit den Angaben für jede Stufe erstellen) 4:

Hersteller: ...

Fabrikmarke: ...

Typ: ... Variante: ... Version: ...

Fahrzeugklasse 3: ...

Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer:

0.2.3. Kennungen (falls zutreffend) 1 : ...

0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: ...

0.4. Fahrzeugklasse 107: ...

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: ...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend):

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

zur Genehmigung vorgeführt am [... Datum der Antragstellung]
von [... Name und Anschrift des Antragstellers]

Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: das Fahrzeug wurde wie folgt vervollständigt oder geändert 4: ...

Das Fahrzeug entspricht:

  • Anhang II Teil I Anlage 2 der Verordnung (EU) 2018/858;
  • Anhang II Teil III der Verordnung (EU) 2018/858 (Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung)

Das Fahrzeug kann zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedstaaten mit Rechts-/Linksverkehr 4 und in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial system) 4 für das Geschwindigkeitsmessgerät verwendet werden, ohne weitere Genehmigungen zugelassen werden.

(Ort) (Datum) (Unterschrift 108 (Stempel der Genehmigungsbehörde)
[...] [...] [...]

Anlagen Zwei Fotos 109 des Fahrzeugs (Mindestauflösung 640 × 480 Pixel, ~7 × 10 cm)

Bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung alle Übereinstimmungsbescheinigungen in Papierform, die für die vorangegangenen Genehmigungsstufen ausgestellt wurden.

Abschnitt II

  1. Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: ...
  2. Datum des Prüfberichts: ...
  3. Nummer des Prüfberichts: ...

Teil 2

(Teil 2 enthält die Angaben aus Anlage 1 zu diesem Anhang für die genehmigte Fahrzeugklasse)


Muster E

(zur Verwendung für nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigungen)

Nationaler Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogen

e(4) Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Genehmigungsbehörde

Mitteilung über die Erteilung/Versagung/Rücknahme 4 einer:

  • Nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigung nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858

Nummer des nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogens: ...

Grund für die Versagung/Rücknahme 4: ...

Abschnitt I

Der Unterzeichnete [... Name und Position] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ... Variante: ...Version: ...

0.2.1. Handelsbezeichnung: ...

0.2.2. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen (Aufstellung mit den Angaben für jede Stufe erstellen) 4:

Hersteller: ...

Fabrikmarke: ...

Typ: ... Variante: ...Version: ...

Fahrzeugklasse 3: ...

Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer:

0.2.3. Kennungen (falls zutreffend) 1 : ...

0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: ...

0.4. Fahrzeugklasse 3: ...

0.5. Name und Anschrift des Herstellers: ...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers (falls zutreffend): ...

0.10.Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

zur Genehmigung vorgeführt am [... Datum der Antragstellung]
von [... Name und Anschrift des Antragstellers]

Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: das Fahrzeug wurde wie folgt vervollständigt oder geändert 4: ...

Das Fahrzeug entspricht den in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten Rechtsakten, mit Ausnahme der folgenden Rechtsakte: .......... Der ausstellende Mitgliedstaat hat alternative Anforderungen festgelegt.

Das Fahrzeug darf ohne weitere Genehmigungen in (Name des Mitgliedstaats) dauerhaft zugelassen werden.

(Ort) (Unterschrift) 108 (Datum)

Abschnitt II

  1. Technischer Dienst, der für die Durchführung der Prüfungen zuständig ist: ...
  2. Datum des Prüfberichts: ...
  3. Nummer des Prüfberichts: ...

Anlagen: Zwei Fotos 109 des Fahrzeugs (fakultativ)

(Mindestauflösung 640 × 480 Pixel, ~7 × 10 cm)

Bei einer Mehrstufen-Typgenehmigung alle Übereinstimmungsbescheinigungen in Papierform, die für die vorangegangenen Genehmigungsstufen ausgestellt wurden.

Teil 2

(Teil 2 enthält die Angaben aus Anlage 1 zu diesem Anhang für die genehmigte Fahrzeugklasse)

.

Teil 2 des EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogens und des nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigungsbogens Anlage 1


Klasse M1

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 4 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 111: ... mm

4.1. Achsabstände: 1-2: ... mm 2-3: ... mm 3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

Massen

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

Getriebe (Typ): ....

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite: 1. ... mm 2. ... mm 3. ... mm

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1: ...

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

40. Farbe des Fahrzeugs 114: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

42.1. Sitze, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt sind: ...

42.3. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ... oder sonstige Rechtsvorschriften: ...

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 162:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
NEFZ: CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Kombiniert: ... g/km ... l/100 km/m3/100 km 4
Gewichtet, kombiniert ... g/km ... l/100 km/m3/100 km 4

Abweichungsfaktor (falls zutreffend): ...

Prüffaktor (falls zutreffend) "1" oder "0": ...

2. NEFZ: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert 4 ... Wh/km

3. Fahrzeug mit Ökoinnovationen ausgestattet: ja/nein 4

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovationen 151: ...

3.2. Ökoinnovationsbedingte Einsparungen von CO2-Emissionen insgesamt 68

(für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen):

3.2.1. Einsparungen durch NEFZ: ... g/km (falls zutreffend)

3.2.2. Einsparungen durch WLPT: ... g/km (falls zutreffend)

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission 117 (falls zutreffend)

WLTP-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Kombiniert 4: ...g/km ... l/100 km/m3/100 km/kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km/m3/100 km/kg/100 km 4

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Stromverbrauch ... Wh/km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen: ...

Klasse M2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 4 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 111: ... mm

4.1. Achsabstände: 1-2: ... mm 2-3: ... mm 3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

Massen

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

14. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: .

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

Getriebe (Typ): ...

Höchstgeschwindigkeit

Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite: 1. ... mm 2. ... mm 3. ... mm

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

39. Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B 4

40. Farbe des Fahrzeugs 114: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

42.1. Sitze, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt sind: ...

42.3. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

43. Anzahl der Stehplätze: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ... oder sonstige Rechtsvorschriften: ...

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 162:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
NEFZ: CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Kombiniert: ... g/km ... l/100 km/m3/100 km 4
Gewichtet, kombiniert ... g/km ... l/100 km

Abweichungsfaktor (falls zutreffend): ...

Prüffaktor (falls zutreffend) "1" oder "0": ...

2. NEFZ: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert 4 ... Wh/km

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 (falls zutreffend)

WLTP-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km/m3/100 km/kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km/m3/100 km/kg/100 km 4

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, nach der Verordnung (EU) 2017/1151 (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Stromverbrauch ... Wh/km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen: ...

53. Zusätzliche Angaben (Kilometerstand 118, ...)

Klasse M3

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 4 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 111: ... mm

4.1. Achsabstände: 1-2: ... mm 2-3: ... mm 3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

Massen

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

14. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30.1. Spurweite jeder gelenkten Achse: ... mm

30.2. Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Reifen/Radkombination 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

39. Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B 4

40. Farbe des Fahrzeugs 114: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

42.1. Sitze, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt sind: ...

42.3. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

43. Anzahl der Stehplätze: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ... oder sonstige Rechtsvorschriften: ...

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen: ...

53. Zusätzliche Angaben (Kilometerstand 118, ...)

Klasse N1

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 4 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 111: ... mm

4.1. Achsabstände: 1-2: ... mm 2-3: ... mm 3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

Massen

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

14. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg 168

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchste Nutzleistung:

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite: 1. ... mm 2. ... mm 3. ... mm

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1: ...

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

40. Farbe des Fahrzeugs 114: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

42.1. Sitze, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt sind: ...

42.3. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ... oder sonstige Rechtsvorschriften: ...

47.1.1. WLTP-Prüfmasse 1

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 1:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
NEFZ: CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km/m3/100 km/kg/100 km
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km/m3/100 km/kg/100 km

Abweichungsfaktor (falls zutreffend): ...

Prüffaktor (falls zutreffend) ("0" oder "1"): ...

2. NEFZ: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert) 4 ... Wh/km

3. Fahrzeug mit Ökoinnovationen ausgestattet: ja/nein 4

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovationen 151: ...

3.2. Ökoinnovationsbedingte Einsparungen von CO2-Emissionen insgesamt 68

(für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen):

3.2.1. Einsparungen durch NEFZ: ... g/km (falls zutreffend)

3.2.2. Einsparungen durch WLPT: ... g/km (falls zutreffend)

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb gemäß Verordnung (EU) 2017/1151

(falls zutreffend)

WLTP: CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km/m3/100 km/kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Stromverbrauch: ... Wh/km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted): ... Wh/km

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter: ja/Gruppe(n): ... /nein 4:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen: ...

53. Zusätzliche Angaben (Kilometerstand 118, ..).

Klasse N2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 4 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 111: ... mm

4.1. Achsabstände: 1-2: ... mm 2-3: ... mm 3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

5.2. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

Massen

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

14. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg 168

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.2. Sattelanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: . cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchste Nutzleistung:

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

40. Farbe des Fahrzeugs 114: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: ... /V: ... /S: ... /U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ... oder sonstige Rechtsvorschriften: ...

47.1.1. WLTP-Prüfmasse1

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 1:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb
NEFZ: CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km/m3/100 km/kg/100 km
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km/m3/100 km/kg/100 km

Abweichungsfaktor (falls zutreffend): ...

Prüffaktor (falls zutreffend) ("0" oder "1"): ...

2. NEFZ: Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert) 4 ... Wh/km

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 (falls zutreffend)

WLTP: CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km/m3/100 km/kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Stromverbrauch: ... Wh/km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted): ... Wh/km

49.1. Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers 119: ............

49.4. Kryptografischer Hash der Kundeninformationsdatei: ............

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter: ja/Gruppe(n): ... /nein 4:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen: ...

53. Zusätzliche Angaben (Kilometerstand 118, ...)

Klasse N3

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: . und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 4 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 111: ... mm

4.1. Achsabstände: 1-2: ... mm 2-3: ... mm 3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

5.2. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

Massen

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.2. Sattelanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchste Nutzleistung:

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Angebrachte Reifen/Radkombination 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... bar

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

40. Farbe des Fahrzeugs 114: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

Anhängevorrichtung

Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

Abgasnorm 116: Euro ... oder sonstige Rechtsvorschriften: ...

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

49.1. Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers 119: ..........

49.4. Kryptografischer Hash der Kundeninformationsdatei: .......... 120 120

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter: ja/Gruppe(n): .../nein 4:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen: ...

53. Zusätzliche Angaben (Kilometerstand 118, ...)

Klassen O1/O2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

Hauptabmessungen

4. Radstand 157 174: ... mm

4.1. Achsabstände:

0-1: ... mm
1-2: ... mm
2-3: ... mm
3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

10. Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung und dem Fahrzeugheck: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

Massen

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

19. Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: . km/h

Achsen und Radaufhängung

30.1. Spurweite jeder gelenkten Achse: ... mm

30.2. Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm.Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Angebrachte Reifen/Radkombination 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter: ja/Gruppe(n): .../nein 4:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen: ...

53. Zusätzliche Angaben: ...

Klassen O3/O4

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

Hauptabmessungen

4. Radstand 157 174: ... mm

4.1. Achsabstände:

0-1: ... mm
1-2: ... mm
2-3: ... mm
3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

5.3. Fahrzeug am Heck/nicht4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

10. Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung und dem Fahrzeugheck: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

Massen

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

1. ... kg, 2. ... kg, 3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

19. Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: . km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

34. Achsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Angebrachte Reifen/Radkombination 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

Anhängevorrichtung

44. Genehmigungsnummer oder -zeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: ... /V: ... /S: ... /U: ...

Anhängevorrichtung

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter: ja/Gruppe(n): ... /nein 4:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen: ...

53. Zusätzliche Angaben: ...

.

Nummerierungssystem für Genehmigungsbogen Anhang IV

1. Die Genehmigungsbogen sind gemäß diesem Anhang zu nummerieren...

2. Die Nummer des Genehmigungsbogens für Gesamtfahrzeug-Typgenehmigungen besteht aus vier Abschnitten und die Nummer des Genehmigungsbogens für Typgenehmigungen für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten besteht aus fünf Abschnitten wie nachstehend beschrieben. Die Abschnitte der Typgenehmigungsnummer werden in beiden Fällen durch das Zeichen "*" getrennt.

2.1. Abschnitt 1: (gilt für alle Genehmigungen): Der Kleinbuchstabe "e", gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die Genehmigung erteilt hat:

1 für Deutschland; 19 für Rumänien;
2 für Frankreich; 20 für Polen;
3 für Italien; 21 für Portugal;
4 für die Niederlande; 23 für Griechenland;
5 für Schweden; 24 für Irland;
6 für Belgien; 25 für Kroatien;
7 für Ungarn; 26 für Slowenien;
8 für die Tschechische Republik; 27 für die Slowakei;
9 für Spanien; 29 für Estland;
11 für das Vereinigte Königreich; 32 für Lettland;
12 für Österreich; 34 für Bulgarien;
13 für Luxemburg; 36 für Litauen;
17 für Finnland; 49 für Zypern;
18 für Dänemark; 50 für Malta.

2.2. Abschnitt 2: (nur für eine EU-Typgenehmigung eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit) Die Nummer der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, der Delegierten Verordnung der Kommission oder der Durchführungsverordnung der Kommission zur Festlegung der geltenden Anforderungen. Für eine EU-Typgenehmigung eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit ist gegebenenfalls eine der folgenden Angaben zu machen:

  1. die Nummer der anwendbaren Delegierten Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2018/858;
  2. die Nummer der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der geltenden Anforderungen;
  3. die Nummer der nach Artikel 14 Absatz 1 Buchstaben a bis e der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 erlassenen Verordnung der Kommission zur Festlegung der geltenden Anforderungen.

2.3. Abschnitt 3: (gilt für alle Genehmigungen): Entweder die Nummer der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates, der Delegierten Verordnung der Kommission oder der Durchführungsverordnung der Kommission zur Festlegung der geltenden Anforderungen, oder, sofern diese geändert wurden, der letzten Verordnung/Richtlinie zur Änderung der Verordnung/Richtlinie.

Für eine EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung nach der Verordnung (EU) 2018/858 ist "2018/858" anzugeben. Jedoch gilt:

  1. im Fall einer EU-Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge nach Artikel 41 der Verordnung (EU) 2018/858 treten die Buchstaben "KS" in Großbuchstaben an die Stelle der ersten beiden Stellen der Verordnungsnummer (d. h."KS18/858");
  2. im Fall einer nationalen Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge nach Artikel 42 der Verordnung (EU) 2018/858 treten die Buchstaben "NKS" in Großbuchstaben an die Stelle der ersten beiden Stellen der Verordnungsnummer (d. h."NKS18/858");
  3. im Fall einer EU-Einzelfahrzeug-Typgenehmigung nach Artikel 44 der Verordnung (EU) 2018/858 treten die Buchstaben "IV" in Großbuchstaben an die Stelle der ersten beiden Stellen der Verordnungsnummer (d. h."IV18/858");
  4. im Fall einer nationalen Einzelfahrzeug-Typgenehmigung nach Artikel 45 der Verordnung (EU) 2018/858 treten die Buchstaben "NIV" in Großbuchstaben an die Stelle der ersten beiden Stellen der Verordnungsnummer (d. h."NIV18/858");

Wenn in einer Richtlinie oder einer Verordnung zur Festlegung der geltenden Anforderungen oder einem entsprechenden Änderungsrechtsakt unterschiedliche technische Vorschriften ab bestimmten Daten gelten, werden an Abschnitt 3 ein oder mehrere alphabetische Zeichen angehängt, wie in der geltenden Richtlinie oder Verordnung festgelegt, damit abgelesen werden kann, nach welchen Anforderungen die Genehmigung erteilt wurde. Sind verschiedene Fahrzeugklassen betroffen, so kann sich der Buchstabe auch auf eine bestimmte Fahrzeugklasse beziehen.

2.4. Abschnitt 4: (gilt für alle Genehmigungen): Eine fünfstellige laufende Nummer (gegebenenfalls mit führenden Nullen) für eine EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung, eine EU-Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge, eine nationale Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge, ein System, ein Bauteil oder eine selbstständige technische Einheit. Die Nummerierung beginnt jeweils mit 00001 für jede Verordnung, die in Abschnitt 2 für die Typgenehmigung eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit bzw. in Abschnitt 3 für eine Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung angegeben ist.

Bei EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen oder nationalen Fahrzeug-Einzelgenehmigungen besteht Abschnitt 4 aus 6 alphanumerischen Zeichen. Die Mitgliedstaaten legen die ausführlichen Vorschriften für die Nummernabfolge fest.

2.5. Abschnitt 5: (gilt nicht für EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigungen und nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigungen): Eine zweistellige laufende Nummer (gegebenenfalls mit führenden Nullen) zur Anzeige einer Erweiterung nach Artikel 34 der Verordnung (EU) 2018/858. Die Nummerierung beginnt mit 00 für jeden neuen Typgenehmigungsbogen. Lediglich auf den vorgeschriebenen Schildern entfällt Abschnitt 5.

3. Beispiele für die Nummern von Typgenehmigungsbogen

3.1. Beispiel für die dritte Typgenehmigung eines Systems, eines Bauteils oder einer selbstständigen technischen Einheit (ohne Erweiterung), die von Frankreich erteilt wurde:

  1. nach der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und der Verordnung (EU) 2017/1151 in der durch die Verordnung (EU) 2018/1832 geänderten Fassung (Verordnung mit unterschiedlichen Anwendungsdaten in den alphabetischen Zeichen zur Anzeige der verschiedenen Fahrzeugklassen nach dieser Verordnung oder ihren Änderungen):

    e2*715/2007*2018/1832DG*00003*00

  2. nach der Verordnung (EG) Nr. 595/2009 und der Verordnung (EU) Nr. 582/2011 in der durch die Verordnung (EU) 2018/932 geänderten Fassung (Verordnung mit unterschiedlichen Anwendungsdaten):

    e2*595/2009*2018/932D*00003*00

  3. nach der Verordnung (EU) Nr. 1008/2010 der Kommission 122:

    e2*1008/2010*1008/2010*00003*00

  4. nach der Verordnung (EU) Nr. 19/2011 der Kommission 123, geändert durch Verordnung (EU) Nr. 249/2012 der Kommission 124.

    e2*19/2011*249/2012*00003*00

3.2. Beispiel für die zweite Erweiterung der vierten EU-Gesamtfahrzeug-Typgenehmigung, die von Irland nach der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt wurde:

e24*2018/858*00004*02

3.3. Beispiel einer EU-Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge, die von Luxemburg nach der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt wurde:

e13*KS18/858*00001*00

3.4. Beispiel einer nationalen Typgenehmigung für Kleinserienfahrzeuge, die von den Niederlanden nach der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt wurde:

e4*NKS18/858*00001*00

3.5. Beispiel einer EU-Fahrzeug-Einzelgenehmigung, die von Österreich nach der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt wurde:

e12*IV18/858*ST0001

3.6. Beispiel für eine nationale Fahrzeug-Einzelgenehmigung, die von Österreich nach der Verordnung (EU) 2018/858 erteilt wurde:

e12*NIV18/858*W00001

4. Dieser Anhang gilt nicht für die Typgenehmigungen, die nach den in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten UN-Regelungen erteilt wurden, da das jeweilige Nummerierungsschema in den jeweiligen UN-Regelungen vorgesehen ist.

Dieser Anhang gilt jedoch für EU-Typgenehmigungen, die nach der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 auf der Grundlage der in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten UN-Regelungen erteilt wurden; in diesem Fall gilt folgendes Nummerierungssystem:

4.1. Abschnitt 1: Es gilt Nummer 2.1 dieses Anhangs.

4.2. Abschnitt 2: Die Nummer der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 (d. h."661/2009")

4.3. Abschnitt 3: Abschnitt 3 setzt sich aus folgenden Elementen in nachstehend beschriebener Reihenfolge zusammen:

  1. Nummer der UN-Regelung, in der die geltenden Anforderungen festgelegt sind, gefolgt von dem Buchstaben "R";
  2. zwei Ziffern (gegebenenfalls mit führenden Nullen) zur Angabe der Änderungsserie, in der die geltenden Anforderungen festgelegt sind (00 für die ursprüngliche Fassung der UN-Regelung);
  3. einem Schrägstrich und der Nummer der Ergänzung der ursprünglichen Fassung oder der Änderungsserie, in der die geltenden Anforderungen festgelegt sind (gegebenenfalls mit führenden Nullen);
  4. gegebenenfalls der Umsetzungsstufe, einem Schrägstrich und einem oder zwei Zeichen.

4.4. Abschnitt 4: Es gilt Nummer 2.4 dieses Anhangs.

4.5. Abschnitt 5: Es gilt Nummer 2.5 dieses Anhangs.

4.6. Beispiele für die Nummer von Typgenehmigungsbogen

4.6.1. Beispiel für eine von Deutschland nach der UN-Regelung Nr. 13-H der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) 125 - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Personenkraftwagen hinsichtlich der Bremsen, ursprüngliche Fassung, Ergänzung 16, erste erteilte Genehmigung, keine Erweiterungen:

e1*661/2009*13-HR00/16*00001*00

4.6.2. Beispiel für eine von Kroatien nach der UN-Regelung Nr. 46 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) 126 - Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Einrichtungen für indirekte Sicht und von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Anbringung solcher Einrichtungen, Ergänzung 1 zur Änderungsserie 04, 123. erteilte Genehmigung, 5. Erweiterung:

e25*661/2009*46R04/01*00123*05

.

EU-Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbstständige technische Einheiten Anhang V


1. Das in Artikel 38 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 genannte Typgenehmigungszeichen für Bauteile und selbstständige technische Einheiten besteht aus Folgendem:

1.1. einem Rechteck, das den Kleinbuchstaben "e" umgibt, gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die Typgenehmigung für das Bauteil oder die selbstständige technische Einheit erteilt hat:

1 für Deutschland; 19 für Rumänien;
2 für Frankreich; 20 für Polen;
3 für Italien; 21 für Portugal;
4 für die Niederlande; 23 für Griechenland;
5 für Schweden; 24 für Irland;
6 für Belgien; 25 für Kroatien;
7 für Ungarn; 26 für Slowenien;
8 für die Tschechische Republik; 27 für die Slowakei;
9 für Spanien; 29 für Estland;
11 für das Vereinigte Königreich; 32 für Lettland;
12 für Österreich; 34 für Bulgarien;
13 für Luxemburg; 36 für Litauen;
17 für Finnland; 49 für Zypern;
18 für Dänemark; 50 für Malta.

1.2. zwei Ziffern in der Nähe des Rechtecks zur Angabe der Änderungsserie, in der die Anforderungen festgelegt sind, denen das Bauteil oder die selbstständige technische Einheit entspricht, gefolgt von einem Leerzeichen und der in Anhang IV Nummer 2.4 genannten fünfstelligen Nummer.

1.3. einem oder mehreren zusätzlichen Symbolen oberhalb des Rechtecks, sofern dies nach dem Rechtsakt, in dem die geltenden Anforderungen festgelegt sind, erforderlich ist.

2. Das Typgenehmigungszeichen von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten hat dauerhaft und deutlich lesbar zu sein.

3. Beispiel für das Typgenehmigungszeichen für eine von Belgien erteilte vierte Typgenehmigung eines Bauteils. 01 steht für die Änderungsserie der Regelung, in der die geltenden Anforderungen festgelegt sind.

4. Dieser Anhang gilt nicht für die Typgenehmigungen, die nach den in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten UN-Regelungen erteilt wurden.

Dieser Anhang gilt jedoch für EU-Typgenehmigungen für Bauteile und selbstständige technische Einheiten, die nach der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 auf der Grundlage der in Anhang II der genannten Verordnung aufgeführten UN-Regelungen erteilt wurden; in diesem Fall gilt Folgendes:

  1. das jeweilige Typgenehmigungszeichen entspricht der Beschreibung in der geltenden UN-Regelung;
  2. wenn der Buchstabe "E" nach der geltenden UN-Regelung als Bestandteil des Typgenehmigungszeichens von einem Kreis umgeben ist, wird der Kreis durch ein Rechteck ersetzt. Die Höhe des Rechtecks entspricht mindestens dem vorgeschriebenen Durchmesser des Kreises, seine Länge ist größer als dieser Durchmesser. Anstelle des Großbuchstabens "E" ist der Kleinbuchstabe "e" zu verwenden, gefolgt von der Kennziffer des Mitgliedstaats, der die EU-Typgenehmigung für das Bauteil oder die selbstständige technische Einheit erteilt hat.

Beispiel für ein Typgenehmigungszeichen für eine von Deutschland auf der Grundlage der Anforderungen der in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten UN-Regelung Nr. 28 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) - Einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Vorrichtungen für Schallzeichen und der Kraftfahrzeuge hinsichtlich ihrer Schallzeichen 127, ursprüngliche Fassung, erste erteilte Genehmigung, für eine Vorrichtung für Schallzeichen der Klasse II mit neuen Technologien erteilte Typgenehmigung.

.

Muster für die Anlage mit den Prüfergebnissen Anhang VI

Anlage mit den Prüfergebnissen

(Von der Typgenehmigungsbehörde auszufüllen und dem EU-Typgenehmigungsbogen für das Gesamtfahrzeug nach Artikel 28 der Verordnung (EU) 2018/858 beizufügen)

Bitte eindeutig angeben, für welche Variante und Version des Fahrzeugs die Prüfergebnisse gelten. Je Version ist nur ein Prüfergebnis zulässig. Wenn mehrere Prüfergebnisse pro Version das ungünstigste Prüfergebnis anzeigen, ist in einer Anmerkung darauf hinzuweisen, dass für die mit (*) gekennzeichneten Punkte lediglich die ungünstigsten Ergebnisse angegeben sind.

1. Ergebnisse der Geräuschpegelmessungen

Bitte Nummer des Rechtsakts, in dem die geltenden Anforderungen festgelegt sind, sowie der letzten Änderung angeben. Sind im Rechtsakt mehrere Umsetzungsstufen vorgesehen, bitte auch die Umsetzungsstufe angeben:

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
Fahrgeräusch (dB(A)/E): ... ... ...
Standgeräusch (dB(A)/E): ... ... ...
bei (min-1): ... ... ...

2. Ergebnisse der Abgasemissionsmessungen

2.1. Emissionen von Kraftfahrzeugen, die nach dem Prüfverfahren für leichte Nutzfahrzeuge geprüft werden

Bitte Nummer des Rechtsakts, in dem die geltenden Anforderungen festgelegt sind, sowie gegebenenfalls der letzten Änderung angeben. Sind im Rechtsakt mehrere Umsetzungsstufen vorgesehen, bitte auch die Umsetzungsstufe angeben: ...

Kraftstoffe 128 ... (Diesel, Benzin, Flüssiggas, Erdgas, bivalenter Antrieb: Benzin/Erdgas, Flüssiggas, Erdgas/Biomethan, Flexfuel: Benzin/Ethanol usw).

4 129

2.1.1. Prüfung Typ 1 130, 131 (Fahrzeugemissionen im Prüfzyklus nach Kaltstart)

NEFZ-Mittelwerte, WLTP-Höchstwerte

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
CO (mg/km) ... ... ...
THC (mg/km) ... ... ...
NMHC (mg/km) ... ... ...
NOx (mg/km) ... ... ...
THC + NOx (mg/km) ... ... ...
Partikelmasse (PM) (mg/km) (falls zutreffend) ... ... ...
Partikelzahl (PN) (#/km)
(falls zutreffend)
... ... ...

Prüfung zur Korrektur der Umgebungstemperatur (ATCT)

ATCT-Familie Interpolationsfamilie ---
... ... ---
... ... ---

Familienkorrekturfaktoren (FCF)

ATCT-Familie

FCF

... ...
... ...

2.1.2. Prüfung Typ 2 130 131, (Emissionsdaten, die bei der Typgenehmigung für die Verkehrssicherheitsprüfung erforderlich sind)

Typ 2, Prüfung bei niedriger Leerlaufdrehzahl:Typ 2, Prüfung bei hoher Leerlaufdrehzahl:

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
CO (Vol.-%) ... ... ...
Motordrehzahl (min-1) ... ... ...
Motoröltemperatur (°C) ... ... ...

Typ 2, Prüfung bei hoher Leerlaufdrehzahl:

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
CO (Vol.-%) ... ... ...
Lambda-Wert ... ... ...
Motordrehzahl (min-1) ... ... ...
Motoröltemperatur (°C) ... ... ...

2.1.3. Prüfung Typ 3 (Emissionen von Kurbelgehäusegasen): ...

2.1.4. Prüfung Typ 4 (Verdunstungsemissionen): ... g/Prüfung

2.1.5. Prüfung Typ 5 (Dauerhaltbarkeit von Abgasreinigungsanlagen):

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
CO ... ... ...
THC ... ... ...
NMHC ... ... ...
NOx ... ... ...
THC + NOx ... ... ...
Partikelmasse (PM)
(falls zutreffend)
... ... ...
Partikelzahl (PN)
(falls zutreffend)
... ... ...

2.1.6. Prüfung Typ 6 (durchschnittliche Emissionen bei niedrigen Umgebungstemperaturen):/

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
CO (g/km) ... ... ...
THC (g/km) ... ... ...

2.1.7. OBD: ja/nein 4

2.2. Emissionen von Motoren, die nach dem Prüfverfahren für schwere Nutzfahrzeuge geprüft werden.

Bitte Nummer des Rechtsakts, in dem die geltenden Anforderungen festgelegt sind, sowie gegebenenfalls der letzten Änderung angeben. Sind im Rechtsakt mehrere Umsetzungsstufen vorgesehen, bitte auch die Umsetzungsstufe angeben: ......

Kraftstoffe 128. (Diesel, Benzin, Flüssiggas, Erdgas, Ethanol).

2.2.1. Ergebnisse der ESC-Prüfung 132 133 134

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
CO (mg/kWh) ... ... ...
THC (mg/kWh) ... ... ...
NOx (mg/kWh) ... ... ...
NH3 (ppm) 132 ... ... ...
Partikelmasse PM (mg/kWh) ... ... ...
Partikelzahl (#/kWh) 132 ... ... ...

2.2.2. Ergebnis der ELR-Prüfung 132

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
Rußwert: ... (m-1) ... ... ...

2.2.3. Ergebnis der ETC-Prüfung 133 134,

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
CO (mg/kWh) ... ... ...
THC (mg/kWh) ... ... ...
NMHC (mg/kWh) 132 ... ... ...
CH4 (mg/kWh) 132 ... ... ...
NOx (mg/kWh) ... ... ...
NH3 (ppm) 132 ... ... ...
Partikelmasse PM (mg/kWh) ... ... ...
Partikelzahl (#/kWh) 132 ... ... ...

2.2.4. Leerlaufprüfung 132

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
CO (Vol.-%) ... ... ...
Lambda-Wert 132 ... ... ...
Motordrehzahl (min-1) ... ... ...
Motoröltemperatur (K) ... ... ...

2.3. Emissionen von Dieselmotoren

Bitte Nummer des Rechtsakts, in dem die geltenden Anforderungen festgelegt sind, sowie gegebenenfalls der letzten Änderung angeben. Sind im Rechtsakt mehrere Umsetzungsstufen vorgesehen, bitte auch die Umsetzungsstufe angeben: ......

2.3.1. Ergebnisse der Prüfung bei freier Beschleunigung

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
Korrigierter Absorptionskoeffizient (m-1) ... ... ...
Normale Leerlaufdrehzahl des Motors ... ... ...
Höchstdrehzahl des Motors ... ... ...
Motoröltemperatur (min... /max.) ... ... ...

3. Ergebnisse der Messungen der CO2-Emissionen, des Kraftstoff-/Stromverbrauchs und der elektrischen Reichweite

Bitte Nummer des Rechtsakts, in dem die geltenden Anforderungen festgelegt sind, sowie gegebenenfalls der letzten Änderung angeben: ...

3.1. Verbrennungsmotoren, einschließlich nicht extern aufladbarer Hybridelektrofahrzeuge 132 135

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (innerorts) (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (außerorts) (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (kombiniert) (g/km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (innerorts) (l/100 km) 136 ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (außerorts) (l/100 km) 136 ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (l/100 km) 136 ... ... ...


Kennung der Interpolationsfamilie 137 Variante/Versionen
... ...
... ...


Kennung der Interpolationsfamilie 137 Variante/Versionen
... ...


Ergebnisse:

Kennung der Interpolationsfamilie

VH VM 132 VL 132
CO2-Emissionsmasse Niedrigphase (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse Mittelphase (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse Hochphase (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse Höchstwertphase (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (kombiniert) (g/km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch Niedrigphase (l/100 km m3/100 km kg/100 km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch Mittelphase (l/100 km m3/100 km kg/100 km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch Hochphase (l/100 km m3/100 km kg/100 km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch Höchstwertphase (l/100 km m3/100 km kg/100 km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (l/100 km m3/100 km kg/100 km) ... ... ...
f0 (N) ... ... ...
f1 (N/(km/h)) ... ... ...
f2 (N/(km/h)2) ... ... ...
RR (kg/t) ... ... ...
Delta CD*a (für VL gegebenenfalls gegenüber VH) (m2) ... ... ...
Prüfmasse (kg) ... ... ...
Querschnittsfläche (m2) (nur für Fahrzeuge, die zu einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie gehören)

Für jede Interpolationsfamilie zu wiederholen.

3.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge 132

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (Zustand A, kombiniert) (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (Zustand B, kombiniert) (g/km) ... ... ...
CO2-Emissionsmasse (gewichtet, kombiniert) (g/km) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (Zustand A, kombiniert) (l/100 km) (g) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (Zustand B, kombiniert) (l/100 km) (g) ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (gewichtet, kombiniert) (l/100 km) (g) ... ... ...
Stromverbrauch (Zustand A, kombiniert) (Wh/km) ... ... ...
Stromverbrauch (Zustand B, kombiniert) (Wh/km) ... ... ...
Stromverbrauch (gewichtet und kombiniert) (Wh/km) ... ... ...
Reichweite im reinen Elektrobetrieb (km) ... ... ...


Nummer der Interpolationsfamilie Variante/Versionen
... ...
... ...
... ...


Ergebnisse:

Kennung der Interpolationsfamilie

VH VM 132 VL 132
CS CO2-Emissionsmasse Niedrigphase (g/km) ... ...
CS CO2-Emissionsmasse Mittelphase (g/km) ... ...
CS CO2-Emissionsmasse Hochphase (g/km) ... ...
CS CO2-Emissionsmasse Höchstwertphase (g/km) ... ...
CS CO2-Emissionsmasse (kombiniert) (g/km) ... ...
CD CO2-Emissionsmasse (kombiniert) (g/km)
CO2-Emissionsmasse (gewichtet, kombiniert) (g/km)
CS Kraftstoffverbrauch Niedrigphase (l/100 km) ... ...
CS Kraftstoffverbrauch Mittelphase (l/100 km) ... ...
CS Kraftstoffverbrauch Hochphase (l/100 km) ... ...
CS Kraftstoffverbrauch Höchstwertphase (l/100 km) ... ...
CS Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (l/100 km) ... ...
CD Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (l/100 km) ... ...
Kraftstoffverbrauch (gewichtet, kombiniert) (l/100 km) (g) ... ...
ECAC,weighted ... ...
EAER (kombiniert) ... ...
EAERcity ... ...
f0 (N) ... ...
f1 (N/(km/h)) ... ...
f2 (N/(km/h)2) ... ...
RR (kg/t) ... ...


Ergebnisse:

Kennung der Interpolationsfamilie

VH VM 132 VL 132
Delta CD× a (für VL oder VM gegenüber VH) (m2) ... ...
Prüfmasse (kg) ... ...
Querschnittsfläche (m2) (nur für Fahrzeuge, die zu einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie gehören)

Für jede Interpolationsfamilie zu wiederholen.

3.3. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb 132

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
Stromverbrauch (Wh/km) ... ... ...
Reichweite (km) ... ... ...


Nummer der Interpolationsfamilie Variante/Versionen
... ...
... ...
... ...


Ergebnisse:

Kennung der Interpolationsfamilie

VH VL
Stromverbrauch (kombiniert) (Wh/km) ... ...
Reichweite im reinen Elektrobetrieb (kombiniert) (km) ... ...
Reichweite im reinen Elektrobetrieb (innerorts) (km) ... ...
f0 (N) ... ...
f1 (N/(km/h)) ... ...
f2 (N/(km/h)2) ... ...
RR (kg/t) ... ...
Delta CD× a (für VL gegenüber VH) (m2) ... ...
Prüfmasse (kg) ... ...
Querschnittsfläche (m2) (nur für Fahrzeuge, die zu einer Fahrwiderstandsmatrix-Familie gehören)

3.4. Wasserstoff-Brennstoffzellenfahrzeuge 132

Variante/Version des Fahrzeugs: ... ... ...
Kraftstoffverbrauch (kg/100 km) ... ... ...


Variante/Version: Variante/Version:
Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (kg/100 km) ... ...
f0 (N) ... ...
f1 (N/(km/h)) ... ...
f2 (N/(km/h)2) ... ...
RR (kg/t) ... ...
Prüfmasse (kg) ...

3.5. In der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1152 der Kommission 138 oder der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153 der Kommission 139 genannte Ausgabeberichte des Korrelationsinstruments und NEFZ-Endwerte
Für jede Interpolationsfamilie wiederholen:

Kennung der Interpolationsfamilie 140

VH-Bericht: ...

VL-Bericht (falls zutreffend): ...

3.5.1. Abweichungsfaktor (falls zutreffend)

Für jede Interpolationsfamilie wiederholen:

Kennung der Interpolationsfamilie 140: ...

3.5.2. Prüffaktor (falls zutreffend)

Für jede Interpolationsfamilie wiederholen:

Kennung der Interpolationsfamilie 140

3.5.3. Verbrennungsmotoren, einschließlich nicht extern aufladbarer Hybridelektrofahrzeuge 141 135

Korrelierte NEFZ-Endwerte

Kennung der Interpolationsfamilie

VH VL 132
CO2-Emissionsmasse (innerorts) (g/km)
CO2-Emissionsmasse (außerorts) (g/km)
CO2-Emissionsmasse (kombiniert) (g/km)
Kraftstoffverbrauch (innerorts) (l/100 km) 132
Kraftstoffverbrauch (außerorts) (l/100 km) 132
Kraftstoffverbrauch (kombiniert) (l/100 km) 132

3.5.4. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge 132

Korrelierte NEFZ-Endwerte

Kennung der Interpolationsfamilie

VH VL 132
CO2-Emissionsmasse (gewichtet, kombiniert) (g/km) ... ...
Kraftstoffverbrauch (gewichtet, kombiniert) (l/100 km) (g) ... ...

4. Ergebnisse der Prüfungen von Fahrzeugen, die mit Ökoinnovationen ausgestattet sind 141 135 142

Nach der UN-Regelung Nr. 83 143 durchgeführte Prüfungen (falls zutreffend)

Variante/Version des Fahrzeugs ...

Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation 144 Code der Ökoinnovation 145 Typ 1/I Zyklus (NEFZ/WLTP) 1. CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km) 2. CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km) 3. CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 146 4. CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 147 5. Nutzungsfaktor (NF), d. h. Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird Einsparung von CO2-Emissionen ((1-2) - (3-4)) * 5
xxx/201x ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ...
Gesamteinsparung von CO2-Emissionen durch NEFZ (g/km) 148 ...

Nach Anhang XXI der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission 149 durchgeführte Prüfung (falls zutreffend)

Variante/Version ...

Beschluss zur Genehmigung der Ökoinnovation 144 Code der Ökoinnovation 145 Typ 1/I Zyklus (NEFZ/WLTP) 1. CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs (g/km) 2. CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs (g/km) 3. CO2-Emissionen des Vergleichsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 146 4. CO2-Emissionen des Ökoinnovationsfahrzeugs im Prüfzyklus Typ 1 5. Nutzungsfaktor (NF), d. h. Anteil der Zeit, während der die Technologie unter normalen Betriebsbedingungen genutzt wird Einsparung von CO2-Emissionen ((1-2) - (3-4)) * 5
xxx/201x ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ...
... ... ... ... ... ... ... ... ...
Gesamteinsparung von CO2-Emissionen durch WLTP (g/km) 150

4.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovation(en) 151: ...

.

Format von Prüfberichten für die Typgenehmigung für ein System, ein Bauteil oder eine selbständige technische Einheit Anhang VII


1. Für alle in Anhang II Teil I der Verordnung (EU) 2018/858 aufgelisteten Rechtsakte hat der in Artikel 30 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/858 genannte Prüfbericht der Norm EN ISO/IEC 17025:2017 152 zu entsprechen. Insbesondere sind die Angaben nach Nummer 7.8.2 der Norm erforderlich.

2. Der Prüfbericht ist in einer der von der Genehmigungsbehörde festgelegten Amtssprachen der Union auszustellen.

3. Der Prüfbericht muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

  1. Identifizierung des Fahrzeugs, des Systems, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit, das/die Gegenstand der Prüfung ist;
  2. ausführliche Beschreibung des Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit nach dem in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 genannten anwendbaren Rechtsakt;
  3. Ergebnisse der nach dem anwendbaren Rechtsakt vorgeschriebenen Messungen;
  4. zu allen in Nummer 3 Buchstabe c genannten Messungen die Angabe, ob der im anwendbaren Rechtsakt festgelegte Grenz- oder Schwellenwert eingehalten wurde;
  5. sind andere Prüfverfahren als die in den anwendbaren Rechtsakten beschriebenen zulässig, so sind diese im Bericht zu beschreiben;
  6. Bilder, die während der Prüfung gemacht wurden; über ihre Anzahl entscheidet die Genehmigungsbehörde. Bei virtuellen Prüfungen können stattdessen ausgedruckte Bildschirmkopien oder andere geeignete Belege vorgelegt werden;
  7. allgemeine Prüfungszusammenfassung, in der beschrieben ist, dass das System, das Bauteil oder die selbstständige technische Einheit im Prüfbericht alle Anforderungen des in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten anwendbaren Rechtsakts erfüllt und dass das geprüfte System, das geprüfte Bauteil oder die geprüfte selbstständige technische Einheit für den zu genehmigenden Typ repräsentativ ist;
  8. Stellungnahmen und Interpretationen sind im Prüfbericht in geeigneter Weise zu dokumentieren und kenntlich zu machen.

4. Haben sich der Hersteller und die Typgenehmigungsbehörde oder der technische Dienst hinsichtlich einer ungünstigsten Konfiguration verständigt, so ist die Prüfung dieser Konfiguration ausreichend. Im Prüfbericht sind Angaben darüber zu machen, wie die ungünstigste Konfiguration des Systems, des Bauteils oder der selbstständigen technischen Einheit bestimmt wurde.

5. Wird im einschlägigen in Anhang II Teil I der Verordnung (EU) 2018/858 aufgeführten Rechtsakt ein Format für den Prüfbericht vorgegeben, so ist dieses Muster zu verwenden.

.

Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform Anhang VIII


0. Ziele

In der Übereinstimmungsbescheinigung ist Folgendes angegeben:

  1. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
  2. das Herstellungsdatum des Fahrzeugs;
  3. die genauen Merkmale des Fahrzeugs sowie seine konkrete technische Leistung (Es dürfen in den verschiedenen Einträgen keine Wertebereiche angegeben werden, es sei denn, dies entspricht der Art des Fahrzeugs (z.B. Anhänger mit erweiterbarem Aufbau, Sattelzugmaschinen mit verstellbarer Sattelkupplung)).

1. Allgemeine Beschreibung

1.1. Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform besteht aus den folgenden zwei Teilen:

  1. Teil 1, bestehend aus einer Übereinstimmungserklärung des Herstellers, die allen Fahrzeugklassen gemeinsam ist.
  2. Teil 2, einer technischen Beschreibung der wichtigsten Merkmale des Fahrzeugs, die für jede spezifische Fahrzeugklasse angepasst wird.

1.2. Die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform darf höchstens das Format A4 (210 mm × 297 mm) haben und muss den Mustern in der Anlage entsprechen.

1.3. Die in Teil 2 der Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform angegebenen technischen Beschreibungen stimmen mit denen in den Typgenehmigungsunterlagen der einschlägigen Rechtsakte überein.

1.4. Alle Angaben auf der Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform müssen in Zeichen der Normenreihe ISO 8859 (bei Übereinstimmungsbescheinigungen in Papierform in bulgarischer Sprache in kyrillischen Buchstaben, bei Übereinstimmungsbescheinigungen in Papierform in griechischer Sprache in griechischen Buchstaben) sowie in arabischen Ziffern erfolgen.

2. Besondere Bestimmungen

2.1. Muster a für die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform ist für vollständige Fahrzeuge zu verwenden.

2.2. Muster B für die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform ist für vervollständigte Fahrzeuge zu verwenden.

Die zusätzlichen technischen Merkmale des Fahrzeugs sowie seine konkrete technische Leistung, die im Laufe der Mehrstufen-Typgenehmigung hinzugefügt wurden, sind kurz zu beschreiben.

2.3. Muster C für die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform ist für unvollständige Fahrzeuge zu verwenden.

3. Papier und drucktechnische Sicherungen zur Verhinderung von Fälschungen

Zur Verhinderung von Fälschungen ist die Übereinstimmungsbescheinigung mit farbigen grafischen Darstellungen und mindestens einem der Folgenden zu schützen:

  1. einem Wasserzeichen im Form des Markenzeichens des Herstellers;
  2. einer weiteren drucktechnischen Sicherung (z.B. UV-Fluoreszenzfarbe, Tinten, die ihre Farben je nach Blickwinkel ändern, Tinten mit temperaturabhängiger Farbe, Mikrodruck, Guillochendruck, irisierender Druck, Lasergravur, spezielle Hologramme, variable Laserbilder, optisch variable Bilder, Herstellerkennzeichen physisch aufgeprägt oder eingraviert usw.).

.

Muster für die Übereinstimmungsbescheinigung in Papierform Anlage


Teil I

VOLLSTÄNDIGE UND VERVOLLSTÄNDIGTE FAHRZEUGE


Muster A1 - Teil 1

VOLLSTÄNDIGE FAHRZEUGE

ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

Teil 1

Der Unterzeichnete [... (vollständiger Name und Position)] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

  • Variante 153: ...
  • Version 153: ...

0.2.1. Handelsbezeichnungen: ...

0.2.3. Kennungen 1:

0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: ...

0.2.3.2. Kennung der ATCT-Familie: ...

0.2.3.3. Kennung der PEMS-Familie: ...

0.2.3.4. Kennung der Fahrwiderstandsfamilie: ...

0.2.3.5. Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie (falls zutreffend): ...

0.2.3.6. Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: ...

0.2.3.7. Kennung der Verdunstungsprüffamilie: ...

0.4. Fahrzeugklasse: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. (gegebenenfalls) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.11. Herstellungsdatum des Fahrzeugs: ...

mit dem in der am (... Datum der Typgenehmigung) erteilten Genehmigung (... Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedstaaten mit Rechts-/Linksverkehr 154, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) 155 für das Geschwindigkeitsmessgerät und metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) 155 für den Kilometerzähler (falls zutreffend) verwendet werden, zugelassen werden kann. 156

(Ort) (Datum): ... (Unterschrift): ...


Muster A2 - Teil 1

IN KLEINSERIEN TYPGENEHMIGTE VOLLSTÄNDIGE FAHRZEUGE

[Jahr] [laufende Nummer]


ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

Teil 1

Der Unterzeichnete [... (vollständiger Name und Position)] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

  • Variante 153: ...
  • Version 153: ...

0.2.1. Handelsbezeichnungen: ...

0.2.3. Kennungen 1:

0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: ...

0.2.3.2. Kennung der ATCT-Familie: ...

0.2.3.3. Kennung der PEMS-Familie: ...

0.2.3.4. Kennung der Fahrwiderstandsfamilie: ...

0.2.3.5. Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie (falls zutreffend): ...

0.2.3.6. Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: ...

0.2.3.7. Kennung der Verdunstungsprüffamilie: ...

0.4. Fahrzeugklasse: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. (gegebenenfalls) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.11. Herstellungsdatum des Fahrzeugs: ...

mit dem in der am (... Datum der Typgenehmigung) erteilten Genehmigung (... Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedstaaten mit Rechts-/Linksverkehr 154, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) 155 für das Geschwindigkeitsmessgerät und metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) 155 für den Kilometerzähler (falls zutreffend) verwendet werden, zugelassen werden kann. 156


(Ort) (Datum): ... (Unterschrift): ...
Muster B - Teil 1

VERVOLLSTÄNDIGTE FAHRZEUGE

ÜBEREINSTIMMUNGSBESCHEINIGUNG

Teil 1

Der Unterzeichnete [... (vollständiger Name und Position)] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

  • Variante 153: ...
  • Version 153: ...

0.2.2. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen (Aufstellung mit den Angaben für jede Stufe erstellen):

  • Typ: ...
  • Variante 153: ...
  • Version 153: ...

Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer: ...

0.2.3. Kennungen 1:

0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: ...

0.2.3.2. Kennung der ATCT-Familie: ...

0.2.3.3. Kennung der PEMS-Familie: ...

0.2.3.4. Kennung der Fahrwiderstandsfamilie: ...

0.2.3.5. Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie (falls zutreffend): ...

0.2.3.6. Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: ...

0.2.3.7. Kennung der Verdunstungsprüffamilie: ...

0.4. Fahrzeugklasse: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.5.1. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufe(n)...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. (gegebenenfalls) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.11. Herstellungsdatum des Fahrzeugs: ...

  1. wie folgt vervollständigt und geändert 4 worden ist: ... und
  2. mit dem in der am ... (Datum der Typgenehmigung) erteilten Genehmigung (... Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und
  3. zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr in Mitgliedstaaten mit Rechts-/Linksverkehr 154, in denen metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) 155 für das Geschwindigkeitsmessgerät und metrische Einheiten/Einheiten des englischen Maßsystems (Imperial System) für den Kilometerzähler 155 (falls zutreffend) verwendet werden, zugelassen werden kann. 156
(Ort) (Datum): ... (Unterschrift): ...

Anlagen: Übereinstimmungsbescheinigung für jede vorausgegangene Fertigungsstufe.

Teil 2

Fahrzeugklasse M1

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 157: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

Massen 158

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... k.

19. Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

28.1. Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) 1

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

28.1.1. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (falls zutreffend): .

28.1.2. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (gegebenenfalls an entsprechender Stelle vervollständigen)

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

40. Farbe des Fahrzeugs 114: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

42.1. Sitze, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt sind: ...

42.3. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Abgasnorm 116: Euro....

47.1. Parameter für Emissionsprüfungen von Vind 1

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche, m2 161: ...

47.1.2.1. Voraussichtliche Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (falls zutreffend) (in cm2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0 in N: ...

47.1.3.1. f1 in N/(km/h): ...

47.1.3.2. f2 in N/(km/h) 2: ...

47.2. Fahrzyklus 1

47.2.1. Fahrzyklusklasse: 1/2/3a/3b 4

47.2.2. Miniaturisierungsfaktor (fdsc): ...

47.2.3. Begrenzte Geschwindigkeit: ja/nein 4

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ-Mittelwerte, WLTP-Höchstwerte) oder WHSC (EURO VI) 4

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ...

Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

48.2. Angegebene höchste RDE-Werte (falls zutreffend)

Vollständige RDE-Fahrt: NOx: ..., Partikelzahl: ...

RDE-Fahrt (innerorts): NOx: ..., Partikelzahl: ...

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 162 1:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Innerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Außerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Prüffaktor (falls zutreffend) "1" oder "0"

2. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert 4 ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

3. Fahrzeug mit Ökoinnovationen ausgestattet: ja/nein 4

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovationen 151: ...

3.2. Gesamteinsparungen von CO2-Emissionen durch die Ökoinnovationen150 (für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen):

3.2.1. Einsparungen durch NEFZ: ... g/km (falls zutreffend)

3.2.2. Einsparungen durch WLPT: ... g/km (falls zutreffend)

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

WLTP-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Mittel 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Hoch 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Höchstwert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

5.1.Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Stromverbrauch ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km
Elektrische Reichweite innerorts ... km

5.2.Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER) ... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAER city) ... km

Sonstiges

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen 164: ...

Zusätzliche Reifen/Radkombinationen: technische Parameter (keine Bezugnahme auf RR)

Teil 2

Fahrzeugklasse M2

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ... 2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 157: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

5.2. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

12. Überhang hinten: ... mm

Massen 158

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4, 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

28.1. Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) 160

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

28.1.1. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (falls zutreffend): .

28.1.2. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (gegebenenfalls an entsprechender Stelle vervollständigen)

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm usw.

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... kPa

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

39. Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B 4

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

42.1. Sitze, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt sind: ...

42.3. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

43. Anzahl der Stehplätze: ...

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

47.1. Parameter für Emissionsprüfungen von Vind 1

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche, m2 161: ...

47.1.2.1. Voraussichtliche Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (falls zutreffend) (in cm2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0 in N:

47.1.3.1. f1 in N/(km/h):

47.1.3.2. f2 in N/(km/h) 2

47.2. Fahrzyklus 1

47.2.1. Fahrzyklusklasse: 1/2/3a/3b

47.2.2. Miniaturisierungsfaktor (fdsc): ...

47.2.3. Begrenzte Geschwindigkeit: ja/nein 4

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ-Mittelwerte, WLTP-Höchstwerte) oder WHSC (EURO VI) 4

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ...

Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

48.2. Angegebene höchste RDE-Werte (falls zutreffend)

Vollständige RDE-Fahrt: NOx: ..., Partikelzahl: ...

RDE-Fahrt (innerorts): NOx: ..., Partikelzahl: ...

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch162 1:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Innerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Außerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Prüffaktor (falls zutreffend) "1" oder "0"

2. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert 4 ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

WLTP-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Mittel 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Hoch 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Höchstwert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Stromverbrauch ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km
Elektrische Reichweite innerorts ... km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER) ... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAER city) ... km

Sonstiges

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2
Fahrzeugklasse M3

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 157: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

5.2. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

12. Überhang hinten: ... mm

Massen 158

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: .

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: .

22. Arbeitsverfahren: .

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: .

25. Hubraum: . cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

Getriebe (Typ): ...

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm usw.

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Reifen/Radkombination 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... kPa

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

39. Fahrzeugklasse: Klasse I/Klasse II/Klasse III/Klasse A/Klasse B 4

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

42.1. Sitze, die nur zur Verwendung bei stehendem Fahrzeug bestimmt sind: ...

42.2. Anzahl der Sitzplätze: ... (unteres Fahrgastdeck) ... (oberes Fahrgastdeck) (einschließlich Fahrersitz) 167

42.3. Anzahl der für Rollstuhlfahrer zugänglichen Sitzplätze: ...

43. Anzahl der Stehplätze: ...

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.3. Prüfverfahren: WHSC (EURO VI)

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

Sonstiges

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2

Fahrzeugklasse N1

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 157: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

Massen 158

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

14. Masse des Basisfahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg 4 168

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.2. Sattelanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

28.1. Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) 1

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

28.1.1. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (falls zutreffend): ...

28.1.2.Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (gegebenenfalls an entsprechender Stelle vervollständigen)

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... kPa

38. Code des Aufbaus 113: ...

40. arbe des Fahrzeugs 114: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

47.1. Parameter für Emissionsprüfungen von Vind 1

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche, m2 161: ...

47.1.2.1. Voraussichtliche Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (falls zutreffend) (in cm2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0 in N: ...

47.1.3.1. f1 in N/(km/h): ...

47.1.3.2. f2 in N/(km/h)2: ...

47.2. Fahrzyklus1

47.2.1. Fahrzyklusklasse: 1/2/3a/3b 4

47.2.2. Miniaturisierungsfaktor (fdsc): ...

47.2.3. Begrenzte Geschwindigkeit: ja/nein 4

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ-Mittelwerte, WLTP-Höchstwerte) oder WHSC (EURO VI) 4

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

48.2. Angegebene höchste RDE-Werte (falls zutreffend)

Vollständige RDE-Fahrt: NOx: ..., Partikelzahl: ...

RDE-Fahrt (innerorts): NOx: ..., Partikelzahl: ...

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 162 1:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Innerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Außerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Prüffaktor
(falls zutreffend)
"1" oder "0"

2. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert 4 ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovationen 151

3.2. Gesamteinsparungen von CO2-Emissionen durch die Ökoinnovationen 68 (für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen):

3.2.1. Einsparungen durch NEFZ: ... g/km (falls zutreffend)

3.2.2. Einsparungen durch WLPT: ... g/km (falls zutreffend)

4.Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission

WLTP-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Mittel 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Hoch 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Höchstwert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb 4 oder (falls zutreffend)

Stromverbrauch ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km
Elektrische Reichweite innerorts ... km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge 4 oder (falls zutreffend)

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER) ... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAER city) ... km

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter nach der UN-Regelung Nr. 105 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: ja/Gruppe(n): .../nein 4:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen 165: ...

Liste der Reifen: technische Parameter (keine Bezugnahme auf RR)

Teil 2

Fahrzeugklasse N2

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ... 2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 157: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

5.2. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6. Breite: ... mm

7. Höhe 1: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

12. Überhang hinten: ... mm

Massen 158

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.2. Sattelanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.3.1. Starrdeichselanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

28.1. Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) 1

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

28.1.1. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (falls zutreffend): ...

28.1.2. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (gegebenenfalls an entsprechender Stelle vervollständigen)

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... kPa

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

Anhängevorrichtung

Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

47.1. Parameter für Emissionsprüfungen von Vind 1

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche, m2 161: ...

47.1.2.1. Voraussichtliche Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (falls zutreffend) (in cm2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0 in N: ...

47.1.3.1. f1 in N/(km/h): ...

47.1.3.2. f2 in N/(km/h) 2: ...

47.2. Fahrzyklus 1

47.2.1. Fahrzyklusklasse: 1/2/3a/3b 4

47.2.2. Miniaturisierungsfaktor (fdsc): ...

47.2.3. Begrenzte Geschwindigkeit: ja/nein 4

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ-Mittelwerte, WLTP-Höchstwerte) oder WHSC (EURO VI) 4

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

48.2. Angegebene höchste RDE-Werte (falls zutreffend)

Vollständige RDE-Fahrt: NOx: ..., Partikelzahl: ...

RDE-Fahrt (innerorts): NOx: ..., Partikelzahl: ...

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 162 1:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Innerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Außerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Prüffaktor (falls zutreffend) "1" oder "0"

2. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert 4 ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission

WLTP-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Mittel 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Hoch 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Höchstwert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb4 oder (falls zutreffend)

Stromverbrauch ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km
Elektrische Reichweite innerorts ... km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge 4 oder (falls zutreffend)

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER) ... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAER city) ... km

49.1. Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers 119: ......

49.2. Emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug: ja/nein 4 72 169

49.3. Arbeitsfahrzeug: (ja/nein) 4 72 170

49.4. Kryptografischer Hash der Kundeninformationsdatei: ...... 120 170

49.5. Spezifische CO2-Emissionen: ... gCO2/tkm 171

49.6. Durchschnittlicher Nutzlastwert: ....... t' 172

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter nach der UNRegelung Nr. 105 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: ja/Gruppe(n): ... /nein 4 173:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2

Fahrzeugklasse N3

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 157: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

5.2. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm.

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

9. Abstand zwischen der Fahrzeugfront und dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

12. Überhang hinten: ... mm

Massen 158

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.2. Sattelanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.3.1. Starrdeichselanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35.Reifen/Radkombination 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... kPa

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: WHSC (EURO VI)

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauc.

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch

49.1. Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers 119: .........

49.2. Emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug: ja/nein 4 72 169

49.3. Arbeitsfahrzeug: (ja/nein) 4 72 170

49.4. Kryptografischer Hash der Kundeninformationsdatei: ......... 120 170

49.5. Spezifische CO2-Emissionen: ... gCO2/tkm 171

49.6. Durchschnittlicher Nutzlastwert: ................ t' 172

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter nach der UN-Regelung Nr. 105 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: ja/Gruppe(n): .../nein 4:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2
Fahrzeugklassen O1 und O2

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

Hauptabmessungen

4. Radstand 157 174: ... mm

4.1. Achsabstände:

0-1: ... mm

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

10. Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung und dem Fahrzeugheck: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

12. Überhang hinten: ... mm

Massen 158

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

19. Bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern, technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Höchstgeschwindigkeit

29.Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30.1. Spurweite jeder gelenkten Achse: ... mm

30.2. Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

34. Achsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Reifen/Radkombination 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter nach der UN-Regelung Nr. 105 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: ja/Gruppe(n): .../nein 4:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

Anmerkungen 165: ...

Teil 2

Fahrzeugklassen O3 und O4

(Vollständige und vervollständigte Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

Hauptabmessungen

4. Radstand 157 174: ... mm

4.1. Achsabstände:

0-1: ... mm

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5. Länge: ... mm

5.3. Fahrzeug am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6. Breite: ... mm

7. Höhe: ... mm

10. Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung und dem Fahrzeugheck: ... mm

11. Länge der Ladefläche: ... mm

12. Überhang hinten: ... mm

Massen 158

13. Masse in fahrbereitem Zustand: ... kg

13.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

13.2. Tatsächliche Masse des Fahrzeugs: ... kg

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

Nur für den innerstaatlichen Verkehr der Kleinbuchstabe "e", gefolgt von der Kennzahl des Mitgliedstaats: ...

Für den grenzüberschreitenden Verkehr die Nummer der Richtlinie/Verordnung: ...

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

19. Bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern, technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

34. Achsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Reifen/Radkombination 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

Aufbau

38. Code des Aufbaus 113: ...

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Sonstiges

50. Typgenehmigt nach den Konstruktionsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter nach der UN-Regelung Nr. 105 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa: ja/Gruppe(n): .../nein 4:

51. Bei Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung: Bezeichnung nach Anhang I Teil a Nummer 5 der Verordnung (EU) 2018/858 des Europäischen Parlaments und des Rates: ...

52. Anmerkungen 165: ...

Teil II

Unvollständige Fahrzeuge

Muster C1 - Teil 1

Unvollständige Fahrzeuge

Übereinstimmungsbescheinigung

Teil 1

Der Unterzeichnete [... (vollständiger Name und Position)] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

Variante 153: ...

Version 153: ...

0.2.1. Handelsbezeichnungen: ...

0.2.2. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Typgenehmigungsinformationen hinsichtlich des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen

(Aufstellung mit den Angaben für jede Stufe erstellen):

Typ: ...

Variante 153: ...

Version 153: ...

Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer:

0.2.3. Kennungen (falls zutreffend) 161:

0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: ...

0.2.3.2. Kennung der ATCT-Familie: ...

0.2.3.3. Kennung der PEMS-Familie: ...

0.2.3.4. Kennung der Fahrwiderstandsfamilie: ...

0.2.3.5. Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie (falls zutreffend): ...

0.2.3.6. Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: ...

0.2.3.7. Kennung der Verdunstungsprüffamilie: ...

0.4. Fahrzeugklasse: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.5.1. Bei Fahrzeugen mit Mehrstufen-Typgenehmigung: Firmenname und Anschrift des Herstellers des Basisfahrzeugs/des Fahrzeugs der vorangegangenen Stufen ...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. (gegebenenfalls) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.11. Herstellungsdatum des Fahrzeugs: ...

mit dem in der am ... (Datum der Typgenehmigung) erteilten Genehmigung (... Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und

ohne weitere Genehmigungen nicht zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden kann.

(Ort) (Datum): ... (Unterschrift): ...


Muster C2 - Teil 1

In Kleinserien Typgenehmigte unvollständige Fahrzeuge

[Jahr] [laufende Nummer]

Übereinstimmungsbescheinigung

Teil 1

Der Unterzeichnete [... (vollständiger Name und Position)] bestätigt hiermit, dass das Fahrzeug:

0.1. Fabrikmarke (Firmenname des Herstellers): ...

0.2. Typ: ...

Variante 153: ...

Version 153: ...

0.2.1. Handelsbezeichnungen: ...

0.2.3. Kennungen (falls zutreffend) 161:

0.2.3.1. Kennung der Interpolationsfamilie: ...

0.2.3.2. Kennung der ATCT-Familie: ...

0.2.3.3. Kennung der PEMS-Familie: ...

0.2.3.4. Kennung der Fahrwiderstandsfamilie:

0.2.3.5. Kennung der Fahrwiderstandsmatrix-Familie (falls zutreffend): ...

0.2.3.6. Kennung der Familie mit periodischer Regenerierung: ...

0.2.3.7. Kennung der Verdunstungsprüffamilie: ...

0.4. Fahrzeugklasse: ...

0.5. Firmenname und Anschrift des Herstellers: ...

0.6. Anbringungsstelle und Anbringungsart der vorgeschriebenen Schilder: ...

Anbringungsstelle der Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.9. (gegebenenfalls) Name und Anschrift des Bevollmächtigten des Herstellers: ...

0.10. Fahrzeug-Identifizierungsnummer: ...

0.11. Herstellungsdatum des Fahrzeugs: ...

mit dem in der am ... (Datum der Typgenehmigung) erteilten Genehmigung (... Nummer des Typgenehmigungsbogens einschließlich Erweiterungsnummer) beschriebenen Typ in jeder Hinsicht übereinstimmt und

ohne weitere Genehmigungen nicht zur fortwährenden Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden kann.

(Ort) (Datum): ... (Unterschrift): ...

Teil 2

Fahrzeugklasse M1

(Unvollständige Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 157: ... mm

4.1.Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1 Größte zulässige Länge: ... mm

6.1. Größte zulässige Breite: ... mm

7.1. Größte zulässige Höhe: ... mm

12.1. Größter zulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen 158

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit.

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige maximale Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

28.1. Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) 161

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

28.1.1.Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (falls zutreffend): ...

28.1.2. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (gegebenenfalls an entsprechender Stelle vervollständigen)

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1 ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

Aufbau

41. Anzahl und Anordnung der Türen: ...

42. Anzahl der Sitzplätze (einschließlich Fahrersitz) 115: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

47.1. Parameter für Emissionsprüfungen von Vind 1

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche, m2 161: ...

47.1.2.1. Voraussichtliche Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (falls zutreffend) (in cm2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0 in N:

47.1.3.1. f1 in N/(km/h):

47.1.3.2. f2 in N/(km/h)2

47.2. Fahrzyklus1

47.2.1. Fahrzyklusklasse: 1/2/3a/3b

47.2.2. Miniaturisierungsfaktor (fdsc): ...

47.2.3. Begrenzte Geschwindigkeit: ja/nein 4

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ-Mittelwerte, WLTP-Höchstwerte) oder WHSC (EURO VI) 4

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 162 1:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Innerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Außerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Prüffaktor (falls zutreffend) "1" oder "0"

2. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert 4 ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

3. Fahrzeug mit Ökoinnovationen ausgestattet: ja/nein 4

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovationen 151: ...

3.2. Gesamteinsparungen von CO2-Emissionen durch die Ökoinnovationen 68 (für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen):

3.2.1. Einsparungen durch NEFZ: ... g/km (falls zutreffend)

3.2.2. Einsparungen durch WLPT: ... g/km (falls zutreffend)

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

WLTP-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Mittel 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Hoch 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Höchstwert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Stromverbrauch ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km
Elektrische Reichweite innerorts ... km

5.2.Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Sonstiges

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2

Fahrzeugklasse M2

(Unvollständige Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

Radstand 157 6 : ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Größte zulässige Länge: ... mm

5.2. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6.1. Größte zulässige Breite: ... mm

7.1. Größte zulässige Höhe: ... mm

12.1. Größter zulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen 158

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

28.1. Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) 1

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

28.1.1. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (falls zutreffend): ...

28.1.2. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (gegebenenfalls an entsprechender Stelle vervollständigen)

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... kPa

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

47.1. Parameter für Emissionsprüfungen von Vind 1

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche, m2 161: ...

47.1.2.1. Voraussichtliche Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (falls zutreffend) (in cm2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0 in N: ...

47.1.3.1. f1 in N/(km/h): ...

47.1.3.2. f2 in N/(km/h) 2: ...

47.2. Fahrzyklus 1

47.2.1. Fahrzyklusklasse: 1/2/3a/3b 4

47.2.2. Miniaturisierungsfaktor (fdsc): ...

47.2.3. Begrenzte Geschwindigkeit: ja/nein 4

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: WHSC (EURO VI)

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 162 1:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Innerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Außerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Prüffaktor (falls zutreffend)
"1" oder "0"

2.Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert4) ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

WLTP-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Mittel 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Hoch 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Höchstwert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Stromverbrauch ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km
Elektrische Reichweite innerorts ... km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER) ... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAER city) ... km

Sonstiges

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2

Fahrzeugklasse M3

(Unvollständige Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

Radstand 157 6 : ... mm 4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Größte zulässige Länge: ... mm

5.2. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6.1. Größte zulässige Breite: ... mm

7.1. Größte zulässige Höhe: ... mm

12.1. Größter zulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen 158

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

14.Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

Höchstgeschwindigkeit

Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30.1. Spurweite jeder gelenkten Achse: ... mm

30.2. Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Reifen/Radkombination 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... kPa

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: WHSC (EURO VI)

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

Sonstiges

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2

Fahrzeugklasse N1

(Unvollständige Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

Radstand 157: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Größte zulässige Länge: ... mm

6.1. Größte zulässige Breite: ... mm

7.1. Größte zulässige Höhe: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

12.1. Größter zulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen 158

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.2. Sattelanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

28.1. Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) 1

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

28.1.1. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (falls zutreffend): ...

28.1.2. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (gegebenenfalls an entsprechender Stelle vervollständigen)

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30. Spurweite:

  1. ... mm
  2. ... mm
  3. ... mm

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 160 1: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... kPa

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

47.1. Parameter für Emissionsprüfungen von Vind 1

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche, m2 161: ...

47.1.2.1. Voraussichtliche Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (falls zutreffend) (in cm2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0 in N: ...

47.1.3.1. f1 in N/(km/h): ...

47.1.3.2. f2 in N/(km/h) 2: ...

47.2. Fahrzyklus 1

47.2.1. Fahrzyklusklasse: 1/2/3a/3b 4

47.2.2. Miniaturisierungsfaktor (fdsc): ...

47.2.3. Begrenzte Geschwindigkeit: ja/nein 4

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ-Mittelwerte, WLTP-Höchstwerte) oder WHSC (EURO VI) 4

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 162 1:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Innerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Außerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Prüffaktor (falls zutreffend) "1" oder "0"

2. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert4) ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

3. Fahrzeug mit Ökoinnovationen ausgestattet: ja/nein 4

3.1. Allgemeiner Code der Ökoinnovationen 151: ...

3.2. Gesamteinsparungen von CO2-Emissionen durch die Ökoinnovationen 68 (für jeden geprüften Bezugskraftstoff wiederholen):

3.2.1. Einsparungen durch NEFZ: ... g/km (falls zutreffend)

3.2.2. Einsparungen durch WLPT: ... g/km (falls zutreffend)

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

WLTP-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Mittel 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Hoch 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Höchstwert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Stromverbrauch ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km
Elektrische Reichweite innerorts ... km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER) ... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAER city) ... km

Sonstiges

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2

Fahrzeugklasse N2

(Unvollständige Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 157: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Größte zulässige Länge: ... mm

5.2. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6.1. Größte zulässige Breite: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

12.1. Größter zulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen 158

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.2. Sattelanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.3.1. Starrdeichselanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

28.1. Übersetzungsverhältnisse (bei Fahrzeugen mit Handschaltgetriebe auszufüllen) 1

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

28.1.1. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (falls zutreffend): ...

28.1.2. Übersetzungsverhältnis des Achsgetriebes (gegebenenfalls an entsprechender Stelle vervollständigen)

1. Gang 2. Gang 3. Gang 4. Gang 5. Gang 6. Gang 7. Gang 8. Gang ...
 

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Angebrachte Reifen/Radkombination/Energieeffizienzklasse von Rollwiderstandskoeffizienten (RWK) und Reifenklasse - zur Bestimmung der CO2-Emissionen (falls zutreffend) 1 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... kPa

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

47.1. Parameter für Emissionsprüfungen von Vind 1

47.1.1. Prüfmasse (kg): ...

47.1.2. Querschnittsfläche, m2 161: ...

47.1.2.1. Voraussichtliche Querschnittsfläche des Lufteinlasses am Kühlergrill (falls zutreffend) (in cm2): ...

47.1.3. Fahrwiderstandskoeffizienten

47.1.3.0. f0 in N: ...

47.1.3.1. f1 in N/(km/h): ...

47.1.3.2. f2 in N/(km/h) 2: ...

47.2. Fahrzyklus 1

47.2.1. Fahrzyklusklasse: 1/2/3a/3b 4

47.2.2. Miniaturisierungsfaktor (fdsc): ...

47.2.3. Begrenzte Geschwindigkeit: ja/nein 4

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: Typ 1 (NEFZ-Mittelwerte, WLTP-Höchstwerte) oder WHSC (EURO VI) 4

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch162 1:

1. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb (falls zutreffend)
NEFZ-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Innerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Außerorts 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km
Abweichungsfaktor (falls zutreffend)
Prüffaktor (falls zutreffend) "1" oder "0"

2. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge (falls zutreffend)

Stromverbrauch (gewichtet, kombiniert 4 ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km

4. Alle Antriebsarten außer Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

WLTP-Werte CO2-Emissionen Kraftstoffverbrauch
Niedrig 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Mittel 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Hoch 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Höchstwert 4: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Kombiniert: ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4
Gewichtet, kombiniert 4 ... g/km ... l/100 km oder m3/100 km oder kg/100 km 4

5. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb und extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge nach der Verordnung (EU) 2017/1151 der Kommission (falls zutreffend)

5.1. Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb

Stromverbrauch ... Wh/km
Elektrische Reichweite ... km
Elektrische Reichweite innerorts ... km

5.2. Extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge

Stromverbrauch (ECAC,weighted) ... Wh/km
Elektrische Reichweite (EAER) ... km
Elektrische Reichweite innerorts (EAER city) ... km

49.1.Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers 119: .........

49.2. Emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug: ja/nein 4 72 169

49.3. Arbeitsfahrzeug: (ja/nein) 4 72 170

49.4. Kryptografischer Hash der Kundeninformationsdatei: ......... 120 170

49.5. Spezifische CO2-Emissionen: ... gCO2/tkm 171

49.6. Durchschnittlicher Nutzlastwert: .......... t' 172

Sonstiges

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2

Fahrzeugklasse N3

(Unvollständige Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

3. Angetriebene Achsen (Anzahl, Lage, gegenseitige Verbindung): ... ...

3.1. Angabe, ob das Fahrzeug nicht automatisiert/teilautomatisiert/vollautomatisiert ist 8

Hauptabmessungen

4. Radstand 157: ... mm

4.1. Achsabstände:

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Größte zulässige Länge: ... mm

5.2. Verlängertes Führerhaus entsprechend Artikel 9a der Richtlinie 96/53/EG: ja/nein 4

5.3. Fahrzeug an der Front/am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6.1. Größte zulässige Breite: ... mm

8. Sattelvormaß des Sattelzugfahrzeugs (Höchst- und Mindestwert): ... mm

12.1. Größter zulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen 158

13.3. Zusätzliche Masse für alternativen Antrieb: ... kg

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.4. Technisch zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.4. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination: ... kg

18. Technisch zulässige maximale Anhängemasse des Zugfahrzeugs mit:

18.1. Deichselanhänger: ... kg

18.2. Sattelanhänger: ... kg

18.3. Zentralachsanhänger: ... kg

18.3.1. Starrdeichselanhänger: ... kg

18.4. Ungebremstem Anhänger: ... kg

19. Technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Antriebsmaschine

20. Hersteller des Motors: ...

21. Baumusterbezeichnung gemäß Kennzeichnung am Motor: ...

22. Arbeitsverfahren: ...

23. Reiner Elektrobetrieb: ja/nein 4

23.1. Kategorie des Hybrid[elektro]fahrzeugs: OVC-HEV/NOVC-HEV/OVC-FCHV/NOVC-FCHV 4

24. Anzahl und Anordnung der Zylinder: ...

25. Hubraum: ... cm3

26. Kraftstoff: Diesel/Benzin/Flüssiggas/Erdgas - Biomethan/Ethanol/Biodiesel/Wasserstoff 4

26.1. Einstoffmotor/bivalenter Antrieb/Flexfuelmotor/Zweistoffmotor 4

26.2. (nur Zweistoffmotoren) Typ 1A/Typ 1B/Typ 2A/Typ 2B/Typ 3B 4

27. Höchstleistung

27.1. Höchste Nutzleistung 159 : ... kW bei ... min-1 (Verbrennungsmotor) 4

27.3. Höchste Nutzleistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

27.4. Höchste 30-Minuten-Leistung: ... kW (Elektromotor) 4 112

28. Getriebe (Typ): ...

Höchst geschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

33. Antriebsachsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Reifen/Radkombination 160: ...

Bremsen

36. Anhänger-Bremsanschlüsse: mechanisch/elektrisch/pneumatisch/hydraulisch 4

37. Druck in der Versorgungsleitung des Anhänger-Bremssystems: ... kPa

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Umweltverträglichkeit

46. Geräuschpegel

Standgeräusch: ... dB(A) bei der Motordrehzahl: ... min-1

Fahrgeräusch: ... dB(A)

47. Abgasnorm 116: Euro ...

48. Abgasemissionen 162 163 164:

Nummer des Basisrechtsakts und des letzten geltenden Änderungsrechtsakts: ...

1.2. Prüfverfahren: WHSC (EURO VI)

CO: ... THC: ... NMHC: ... NOx: ... THC + NOx: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

2.2. Prüfverfahren: WHTC (EURO VI)

CO: ... NOx: ... NMHC: ... THC: ... CH4: ... NH3: ... Partikelmasse: ... Partikelzahl: ...

48.1. Rauch (korrigierter Wert des Absorptionskoeffizienten): ... (m-1)

49. CO2-Emissionen/Kraftstoffverbrauch/Stromverbrauch 162 1:

49.1. Kryptografischer Hash der Aufzeichnungsdatei des Herstellers 119: .........

49.2. Emissionsfreies schweres Nutzfahrzeug: ja/nein 4 72 169

49.3. Arbeitsfahrzeug: (ja/nein) 4 72 170

49.4. Kryptografischer Hash der Kundeninformationsdatei: ......... 120 170

49.5. Spezifische CO2-Emissionen: ... gCO2/tkm 171

49.6. Durchschnittlicher Nutzlastwert: .......... t' 172

Sonstiges

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2

Fahrzeugklassen O1 und O2

(Unvollständige Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

Hauptabmessungen

4. Radstand 157 174: ... mm

4.1. Achsabstände:

0-1: ... mm

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1. Größte zulässige Länge: ... mm

6.1. Größte zulässige Breite: ... mm

7.1. Größte zulässige Höhe: ... mm

10. Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung und dem Fahrzeugheck: ... mm

12.1. Größter zulässiger Überhang hinten: ... mm

Massen 158

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

19.1. Bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern, technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

30.1. Spurweite jeder gelenkten Achse: ... mm

30.2. Spurweite aller übrigen Achsen: ... mm

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

34. Achsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Reifen/Radkombination 160: ...

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte 4: D: ... /V: ... /S: ... /U: ...

Sonstiges

52. Anmerkungen 165: ...

Teil 2

Fahrzeugklassen O3 und O4

(Unvollständige Fahrzeuge)

Teil 2

Allgemeine Baumerkmale

1. Anzahl der Achsen: ... und der Räder 5: ...

1.1. Anzahl und Lage der Achsen mit Doppelbereifung: ...

2. Gelenkte Achsen (Anzahl, Lage): ...

Hauptabmessungen

4. Radstand 157 174: ... mm

4.1. Achsabstände:

0-1: ... mm

1-2: ... mm

2-3: ... mm

3-4: ... mm

5.1.Größte zulässige Länge: ...mm

5.3. Fahrzeug am Heck/nicht 4 mit aerodynamischer Luftleiteinrichtung oder Ausrüstung ausgestattet:

6.1. Größte zulässige Breite: ...mm

7.1. Größte zulässige Höhe: ...mm

10. Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Anhängevorrichtung und dem Fahrzeugheck: ...mm

12.1. Größter zulässiger Überhang hinten: ...mm

Massen 158

14. Masse des unvollständigen Fahrzeugs in fahrbereitem Zustand: ... kg

14.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

15. Mindestmasse des Fahrzeugs nach Vervollständigung: ... kg

15.1. Verteilung dieser Masse auf die Achsen:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16. Technisch zulässige Gesamtmassen

16.1. Technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

16.2. Technisch zulässige Masse je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

16.3. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17. Für die Zulassung/den Betrieb im innerstaatlichen/grenzüberschreitenden Verkehr vorgesehene zulässige Gesamtmassen 4 166

17.1. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand: ... kg

17.2. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achse:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

17.3. Für die Zulassung/den Betrieb vorgesehene zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand je Achsgruppe:

  1. ... kg
  2. ... kg
  3. ... kg usw.

19.1. Bei Sattelanhängern und Zentralachsanhängern, technisch zulässige Stützlast am Kupplungspunkt: ... kg

Höchstgeschwindigkeit

29. Höchstgeschwindigkeit: ... km/h

Achsen und Radaufhängung

31. Lage der Hubachsen: ...

32. Lage der belastbaren Achsen: ...

34. Achsen mit Luftfederung oder gleichwertiger Aufhängung: ja/nein 4

35. Reifen/Radkombination 160: ...

Anhängevorrichtung

44. Nummer des Typgenehmigungsbogens oder Genehmigungszeichen der Anhängevorrichtung (sofern angebaut): ...

45. typen oder Klassen von Anhängevorrichtungen, die angebracht werden können: ...

45.1. Kennwerte 4: D: .../V: .../S: .../U: ...

Sonstiges

52. Anmerkungen 165: ...


ENDE

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(Stand: 17.02.2022)

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