Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission vom 15. März 2019 zur Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an Server und Datenspeicherprodukte gemäß der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 74 vom 18.03.2019 S. 46)
Normenübersicht / Normen zur VO (EU) 617/2013
Hinweis: Reglungen zur Umsetzungder RL 2009/125/EG "Ökodesign-Richtlinie"
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte 1, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 1,
nach Anhörung des in Artikel 18 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Konsultationsforums,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach der Richtlinie 2009/125/EG ist die Kommission verpflichtet, Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung (im Folgenden "Ökodesign-Anforderungen") energieverbrauchsrelevanter Produkte festzulegen, die ein erhebliches Vertriebs- und Handelsvolumen, erhebliche Umweltauswirkungen und ein erhebliches Potenzial für Verbesserungen ihrer Umweltauswirkungen ohne übermäßige Kosten aufweisen.
(2) Die Kommission hat in einer Vorstudie die technischen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Merkmale der zu kommerziellen Zwecken üblicherweise verwendeten Server und Datenspeicherprodukte analysiert. Die Studie wurde mit Interessenträgern und beteiligten Akteuren aus der EU und Drittstaaten durchgeführt, und die Ergebnisse wurden veröffentlicht.
(3) Server und Datenspeicherprodukte werden in der Regel in Datenzentren, Büros und im Unternehmensumfeld in Verkehr gebracht.
(4) Die umweltbezogenen Merkmale von Servern und Datenspeicherprodukten, die für die Zwecke dieser Verordnung als relevant eingestuft wurden, sind der Energieverbrauch in der Nutzungsphase und die Ressourceneffizienz, insbesondere hinsichtlich der Aspekte der Reparaturfähigkeit, der Wiederverwendbarkeit, der Nachrüstbarkeit und der Recyclingfähigkeit im Sinne der Versorgungssicherheit.
(5) Mit den Ökodesign-Anforderungen sollten die Anforderungen an Energieverbrauch und Ressourceneffizienz von Servern und Datenspeicherprodukten in der gesamten Union harmonisiert werden, um zu einem besser funktionierenden Binnenmarkt beizutragen und die Umweltverträglichkeit dieser Produkte zu verbessern.
(6) Der im direkten Zusammenhang mit Servern entstehende jährliche Energieverbrauch wird 2030 voraussichtlich 48 TWh betragen; dieser Wert erhöht sich voraussichtlich auf 75 TWh, wenn der jährliche Energieverbrauch im Zusammenhang mit der Infrastruktur (z.B. Kühlsysteme und unterbrechungsfreie Stromversorgung) berücksichtigt wird. Der jährliche Energieverbrauch von Datenspeicherprodukten wird 2030 voraussichtlich 30 TWh betragen, 47 TWh bei Einbeziehung der Infrastruktur. Die Vorstudie zeigt, dass der Energieverbrauch von Servern und Datenspeicherprodukten in der Nutzungsphase deutlich reduziert werden kann.
(7) Die Auswirkungen der in dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen dürften bis 2030 zu jährlichen Energieeinsparungen von etwa 9 TWh (dies entspricht etwa dem jährlichen Stromverbrauch Estlands im Jahr 2014) führen. Konkret werden die Auswirkungen der in dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen im Hinblick auf die Server voraussichtlich bis 2030 zu direkten Energieeinsparungen von etwa 2,4 TWh jährlich und zu indirekten (d. h. im Zusammenhang mit Infrastrukturen stehenden) jährlichen Energieeinsparungen von 3,7 TWh führen, was einer Gesamteinsparung von 6,1 TWh und 2,1 Mio. t CO2-Äquivalent entspricht. Die Auswirkungen der in dieser Verordnung festgelegten Ökodesign-Anforderungen im Hinblick auf Datenspeicherprodukte werden voraussichtlich bis 2030 zu direkten Energieeinsparungen von etwa 0,8 TWh jährlich und zu indirekten (d. h. im Zusammenhang mit Infrastrukturen stehenden) jährlichen Energieeinsparungen von 2 TWh führen, was einer Gesamteinsparung von 2,8 TWh und 0,9 Mio. t CO2-Äquivalenten entspricht.
(8) Im Einklang mit dem Aktionsplan der Union für die Kreislaufwirtschaft 2 sollte die Kommission sicherstellen, dass bei der Festlegung oder Überarbeitung von Ökodesign-Kriterien besonderes Augenmerk auf die Aspekte gelegt wird, die für die Kreislaufwirtschaft relevant sind, beispielsweise Haltbarkeit und Reparaturfähigkeit. Daher sollten Anforderungen für nicht energiebezogene Aspekte festgelegt werden, einschließlich der Extraktion von Schlüsselkomponenten und kritischen Rohstoffen, der Verfügbarkeit von Funktionen für die sichere Löschung von Daten und der Bereitstellung der aktuellen verfügbaren Version von Firmware.
(9) Die Anforderung an die Extraktion von Hauptkomponenten soll die Reparierbarkeit und Aufrüstbarkeit von Servern und Datenspeicherprodukten, insbesondere durch Dritte (z.B. Ersatzteil-Reparaturbetriebe und Wartungsunternehmen) fördern.
(10) Die Möglichkeit, die Frage der kritischen Rohstoffe im Rahmen von Ökodesign-Verordnungen (darunter auch im Zusammenhang mit Unternehmensservern) zu behandeln, wurde in der jüngsten Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen "Report on Critical Raw Materials and the Circular Economy" ("Bericht über kritische Rohstoffe und die Kreislaufwirtschaft") 3 erwähnt.
(11) Die Anforderung einer Funktion für sichere Datenlöschung könnte durch technische Lösungen umgesetzt werden, wie unter anderem - aber nicht ausschließlich - durch in Firmware integrierte Funktionen, in der Regel im Ein-/Ausgabesystem (Basic Input/Output System - BIOS), im Rahmen einer in einer geschlossenen, bootfähigen Umgebung enthaltenen Software auf einer bootfähigen CD, DVD, oder auf einem bootbaren integrierten USB-Speicher im Produktlieferumfang, oder im Rahmen einer im Produktumfang enthaltenen, in den unterstützten Betriebssystemen installierbaren Software.
(12) Die Anforderungen im Zusammenhang mit nicht energiebezogenen Aspekten dürften dazu beitragen, die Lebensdauer von Servern zu verlängern, indem ihre Aufrüstung und Wiederverwendung erleichtert werden und gleichzeitig die Einhaltung der Grundsätze der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten, wie in der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 festgelegt, gewahrt bleibt.
(13) Der Energieverbrauch von Servern und Datenspeichern könnte durch die Anwendung vorhandener, nicht eigentumsrechtlich geschützter Technologien ohne Erhöhung der Gesamtkosten für Anschaffung und Betrieb dieser Produkte verringert werden.
(14) Die Ökodesign-Anforderungen sollten die Funktionalität oder Erschwinglichkeit von Servern und Datenspeicherprodukten aus Endnutzersicht nicht beeinträchtigen und keine negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt haben.
(15) Diese Verordnung sollte unbeschadet der Anforderungen im Rahmen der Rechtsvorschriften der Union über Sicherheit und Gesundheitsschutz gelten, insbesondere der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 5, die alle von elektrischen Betriebsmitteln, die zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1.500 V für Gleichstrom betrieben werden, ausgehenden Gesundheits- und Sicherheitsrisiken abdeckt.
(16) Bei der Einführung von Ökodesign-Anforderungen sollte den Herstellern eine ausreichende Frist für die Anpassung ihrer Produkte an diese Verordnung eingeräumt werden. Bei der Zeitplanung sollte die Kostenbelastung für die Hersteller, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, berücksichtigt werden, wobei gleichzeitig auch darauf zu achten ist, dass die Ziele dieser Verordnung rechtzeitig verwirklicht werden.
(17) Die Produktparameter sollten unter Verwendung verlässlicher, genauer und reproduzierbarer Methoden gemessen und berechnet werden, die dem anerkannten Stand der Mess- und Berechnungsmethoden sowie gegebenenfalls den harmonisierten Normen Rechnung tragen, die auf Aufforderung der Kommission nach den Verfahren der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 6 von den europäischen Normungsgremien erlassen wurden.
(18) Nach Artikel 8 der Richtlinie 2009/125/EG wird in dieser Verordnung festgelegt, welche Konformitätsbewertungsverfahren gelten.
(19) Zur Erleichterung der Konformitätsprüfung sollten die Hersteller die in der technischen Dokumentation gemäß den Anhängen IV und V der Richtlinie 2009/125/EG enthaltenen Angaben vorlegen, sofern diese im Zusammenhang mit den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen stehen.
(20) Ferner sollten neben den in dieser Verordnung festgelegten rechtlich bindenden Anforderungen Richtwerte für die besten verfügbaren Technologien festgelegt werden, um sicherzustellen, dass Informationen über die Umweltverträglichkeit von Servern und Datenspeicherprodukten über deren gesamten Lebenszyklus in großem Umfang verfügbar und leicht zugänglich sind.
(21) Die Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission 7 sollte geändert werden, um Computerserver vom Geltungsbereich dieser Verordnung auszunehmen, damit jegliche Überschneidung mit den gleichen Erzeugnissen im Geltungsbereich dieser Verordnung vermieden wird.
(22) Die Definitionen dieser Verordnung in Bezug auf Datenspeicherprodukte stimmen mit der Terminologie überein, die vom Verband für die Speichernetzindustrie (Storage Networking Industry Association - SNIA) im Rahmen der Taxonomie "SNIa Emerald" entwickelt wurde.
(23) Insbesondere entspricht die Definition des Begriffs "kleine Datenspeicherprodukte" der Kategorie "Online-Geräte 1" ("Online 1 equipment") und die Definition für große Datenspeicherprodukte den Kategorien "Online-Geräte 5 und 6" ("Online 5 and 6 equipment") der Taxonomie "SNIa Emerald".
(24) Die Definitionen dieser Verordnung in Bezug auf Serverproduktarten, Server-Effizienz und maximale Leistung stehen mit der in der Norm EN 303.470:2018 verwendeten Terminologie in Einklang. Die Mess- und Berechnungsmethoden für die Server-Effizienz entsprechen den in der Norm EN 303.470:2018 festgelegten Methoden.
(25) Die Klassen der Betriebsbedingungen und ihre Merkmale stimmen mit der Klassifikation in den "Thermal Guidelines for Data Processing Environments by the American Society of Heating, Refrigerating and Air-Conditioning Engineers" ("Thermalleitlinien für die Verarbeitung von Daten der American Society of Heating, Refrigerating and Air-Conditioning Engineers") überein. Insbesondere die Randbedingungen der einzelnen Kategorien der Betriebsbedingungen (beispielsweise Temperatur und Feuchtigkeit) entsprechen den zulässigen Spannweiten der Umweltbedingungen gemäß den Thermalleitlinien für den Bereich Datenverarbeitung, wobei die Hersteller ihre Geräte prüfen, um zu verifizieren, dass sie innerhalb dieser Grenzwerte funktionieren.
(26) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2009/125/EG eingesetzten Ausschusses
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
(1) In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen im Hinblick auf das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Servern und Online-Datenspeicherprodukten festgelegt.
(2) Diese Verordnung gilt nicht für folgende Erzeugnisse:
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
(1) Für den Zweck dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
(2) In Anhang I sind zusätzliche Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis V aufgeführt.
Artikel 3 Ökodesign-Anforderungen und Zeitplan
(1) Die Ökodesign-Anforderungen für Server und Online-Datenspeicherprodukte sind in Anhang II aufgeführt.
(2) Ab dem 1. März 2020 müssen Server die Ökodesign-Anforderungen nach Anhang II Nummern 1.1.1, 1.2.1, 1.2.2, 2.1, 2.2, 3.1, 3.3 und 3.4 erfüllen.
(3) Ab dem 1. März 2020 müssen Online-Datenspeicherprodukte die Ökodesign-Anforderungen nach Anhang II Nummern 1.1.1, 1.2.1, 1.2.2, 3.2, 3.3 und 3.4 erfüllen.
Artikel 4 Konformitätsbewertung
(1) Als das in Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG genannte Verfahren zur Konformitätsbewertung ist das in Anhang IV der Richtlinie beschriebene interne Entwurfskontrollsystem oder das in Anhang V der Richtlinie beschriebene Managementsystem heranzuziehen.
(2) Für die Zwecke der Konformitätsbewertung nach Artikel 8 der Richtlinie 2009/125/EG muss die technische Dokumentation die in Anhang II Nummer 3.4 aufgeführten Produktinformationen enthalten.
Artikel 5 Nachprüfungsverfahren zum Zwecke der Marktaufsicht
Bei der Durchführung der in Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG genannten Marktaufsichtsprüfungen wenden die Mitgliedstaaten das in Anhang IV dieser Verordnung beschriebene Nachprüfungsverfahren an.
Artikel 6 Umgehung
Der Hersteller oder Importeur darf keine Produkte in Verkehr bringen, die so konstruiert sind, dass sie feststellen können, ob sie geprüft werden (z.B. durch Erkennung der Prüfbedingungen oder des Prüfzyklus) und dass sie während der Prüfung automatisch durch eine gezielte Änderung ihrer Leistung reagieren, um für die vom Hersteller oder Importeur in den technischen Unterlagen oder in sonstigen technischen Dokumentationen angegebenen Parameter ein günstigeres Niveau zu erreichen.
Artikel 7 Referenzwerte
In Anhang V sind Referenzwerte für die leistungsfähigsten Server und Datenspeicherprodukte aufgeführt, die am 7. April 2019 auf dem Markt verfügbar sind.
Artikel 8 Überprüfung
Die Kommission bewertet diese Verordnung und legt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Bewertung, gegebenenfalls einschließlich eines Entwurfs für die Überarbeitung, bis März 2022 vor. Bei der Bewertung werden die Anforderungen vor dem Hintergrund des technischen Fortschritts geprüft, und zwar insbesondere die Angemessenheit hinsichtlich:
Artikel 9 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 617/2013
Die Verordnung (EU) Nr. 617/2013 des Rates wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"1. In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Computern festgelegt."
b) In Absatz 2 wird der Buchstabe h gestrichen;
c) In Absatz 3 werden die Buchstaben a bis d gestrichen.
2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:
a) Nummer 2 wird gestrichen.
b) Nummer 4 erhält folgende Fassung:
"(4) "internes Netzteil" bezeichnet eine Komponente zur Umwandlung von Wechselstrom (AC) aus dem Stromnetz in Gleichstrom (DC) für die Stromversorgung von Computern,
Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer dienen, gelten nicht als interne Netzteile."
c) Die Nummern 12 bis 16 werden gestrichen.
d) Nummer 22 erhält folgende Fassung:
"22. "Produktart" bezeichnet Desktop-Computer, integrierte Desktop-Computer, Notebook-Computer, Desktop-Thin-Clients, Workstations, mobile Workstations, small-Scale-Server, Spielekonsolen, Dockingstations, interne Netzgeräte und externe Netzgeräte";
3. Artikel 3 erhält folgende Fassung:
" Artikel 3 Ökodesign-Anforderungen
Die Ökodesign-Anforderungen für Computer sind in Anhang II festgelegt.
Die Einhaltung der geltenden Ökodesign-Anforderungen bei Computern wird anhand der in Anhang III festgelegten Verfahren festgestellt."
4. In Artikel 7 erhält Absatz 2 folgende Fassung:
"Die Kontrolle von Computern zur Feststellung ihrer Konformität mit den geltenden Ökodesign-Anforderungen erfolgt nach dem Nachprüfungsverfahren des Anhangs III Nummer 2 dieser Verordnung.".
5. Anhang II wird wie folgt geändert:
a) Nummer 5.2 wird gestrichen.
b) Der Titel von Nummer 7.3 erhält folgende Fassung:
"Workstations, mobile Workstations, Desktop-Thin-Clients und small-Scale-Server".
Artikel 10 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 9 gilt jedoch ab dem 1. März 2020.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 15. März 2019
2) KOM(2015) 614 endgültig.
3) SWD(2018) 36 final.
4) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 04.05.2016 S. 1).
5) Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.03.2014 S. 357).
6) Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12).
7) Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission vom 26. Juni 2013 zur Durchführung der Richtlinie 2009/125/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Computern und Computerservern (ABl. L 175 vom 27.06.2013 S. 13).
Begriffsbestimmungen für die Anhänge II bis V | Anhang I |
Für die Zwecke der Anhänge II bis V bezeichnet der Ausdruck:
Ökodesign-Anforderungen | Anhang II |
1. Spezifische Ökodesign-Anforderungen an Server und Online-Datenspeicherprodukte
1.1. Anforderungen in Bezug auf den Netzteil-Wirkungsgrad und den Leistungsfaktor
1.1.1. Ab dem 1. März 2020 darf der Wirkungsgrad der Netzteile für Server und Online-Datenspeicherprodukte mit Ausnahme der Gleichstromserver und Gleichstrom-Datenspeicherprodukte für die Nennlast von 10 %, 20 %, 50 % und 100 % und der Leistungsfaktor für die Nennlast von 50 % nicht unter den in Tabelle 1 angegebenen Werten liegen.
Tabelle 1 Mindestanforderungen an den Netzteil-Wirkungsgrad und den Leistungsfaktor ab dem 1. März 2020
Mindestwert für den Netzteil-Wirkungsgrad | Mindestwert für den Leistungsfaktor | ||||
% der Nennlast | 10 % | 20 % | 50 % | 100 % | 50 % |
Mehrere Ausgänge | - | 88 % | 92 % | 88 % | 0,90 |
Einzelausgang | - | 90 % | 94 % | 91 % | 0,95 |
1.1.2. Ab dem 1. Januar 2023 darf der Wirkungsgrad der Netzteile für Server und Online-Datenspeicherprodukte mit Ausnahme der Gleichstromserver und Gleichstrom-Datenspeicherprodukte für die Nennlast von 10 %, 20 %, 50 % und 100 % und der Leistungsfaktor für die Nennlast von 50 % nicht unter den in Tabelle 2 angegebenen Werten liegen.
Tabelle 2 Mindestanforderungen an den Netzteil-Wirkungsgrad und den Leistungsfaktor ab dem 1. Januar 2023
Mindestwert für den Netzteil-Wirkungsgrad | Mindestwert für den Leistungsfaktor | ||||
% der Nennlast | 10 % | 20 % | 50 % | 100 % | 50 % |
Mehrere Ausgänge | - | 90 % | 94 % | 91 % | 0,95 |
Einzelausgang | 90 % | 94 % | 96 % | 91 % | 0,95 |
1.2. Anforderungen an die Materialeffizienz
1.2.1. Ab dem 1. März 2020 stellen die Hersteller sicher, dass die Verbindungs-, Befestigungs- oder Versiegelungstechniken die Demontage der folgenden, gegebenenfalls vorhandenen Bauteile zu Zwecken der Reparatur oder Wiederverwendung nicht verhindern:
1.2.2. Ab dem 1. März 2020 ist für die Löschung von Daten, die in allen Datenspeichervorrichtungen des Produkts enthalten sind, eine Funktion zur sicheren Datenlöschung bereitzustellen.
1.2.3. Ab dem 1. März 2021 wird die neueste verfügbare Version der Firmware zwei Jahre nach Inverkehrbringen des ersten Produkts eines bestimmten Produktmodells für einen Zeitraum von mindestens acht Jahren nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells kostenlos oder zu fairen, transparenten und nichtdiskriminierenden Kosten zur Verfügung gestellt. Die letzte verfügbare Sicherheitsaktualisierung der Firmware wird ab dem Inverkehrbringen eines bestimmten Produktmodells bis mindestens acht Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells kostenlos zur Verfügung gestellt.
2. Spezifische, nur für Server mit einem oder zwei Prozessorsockeln geltende Ökodesign-Anforderungen
2.1. Leistung im Leerlaufzustand
Ab dem 1. März 2020 darf die Leistung im Leerlaufzustand (Pidle ) von Servern, mit Ausnahme ausfallsicherer Server, HPC-Server und Server mit integriertem APA, den anhand der folgenden Gleichung berechneten Wert nicht überschreiten:
Pidle = Pbase + ΣPadd_i
Dabei ist Pbase die grundlegende Leerlauftoleranz in Tabelle 3, und ΣPadd_i ist die Summe der Leerlauftoleranzen für anwendbare zusätzliche Komponenten gemäß Tabelle 4. Bei Blade-Servern wird der Wert Pidle als die gesamte gemessene Leistung geteilt durch die Anzahl der eingebauten Blade-Server im geprüften Blade-Gehäuse berechnet. Bei Multi-Node-Servern wird die Anzahl der Sockel je Node gezählt, während der Wert Pidle als die gesamte gemessene Leistung geteilt durch die Anzahl der installierten Nodes im geprüften Gehäuse berechnet wird.
Tabelle 3 Grundlegende Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand
Produkttyp | Grundlegende Leistungstoleranz im Leerlaufzustand, Pbase (W) |
1-Sockel-Server (weder Blade- noch Multi-Node-Server) | 25 |
2-Sockel-Server (weder Blade- noch Multi-Node-Server) | 38 |
Blade- oder Multi-Node-Server | 40 |
Tabelle 4 Zusätzliche Leistungstoleranzen im Leerlaufzustand für zusätzliche Komponenten
Systemmerkmale | Gilt für: | Zusätzliche Leistungstoleranz im Leerlaufzustand |
CPU-Leistung | Alle Server | 1-Sockel: 10 × PerfCPU W 2-Sockel: 7 × PerfCPU W |
Zusätzliches Netzteil | Netzteil ausdrücklich für redundante Stromversorgung installiert | 10 W pro Netzteil |
HDD oder SSD | Pro installierter HDD oder SSD | 5,0 W pro HDD oder SSD |
Zusätzlicher Speicher | mehr als 4 GB installierten Arbeitsspeicher | 0,18 W pro GB |
Zusätzlicher gepufferter DDR-Kanal | installierte gepufferte DDR-Kanäle ab dem 8. Kanal | 4,0 Watt pro gepufferten DDR-Kanal |
Zusätzliche E/A-Geräte | installierte Geräte ab dem dritten 1-Gbit-Port, integriertes Ethernet | < 1 Gb/s: keine Toleranz |
= 1 Gb/s: 2,0 Watt/aktiver Port | ||
> 1 Gb/s und < 10 Gb/s: 4,0 Watt/aktiver Port | ||
≥ 10 Gb/s und < 25 Gb/s: 15,0 Watt/aktiver Port | ||
≥ 25 Gb/s und < 50 Gb/s: 20,0 Watt/aktiver Port | ||
≥ 50 Gb/s 26,0 W/aktiver Port |
2.2. Effizienz im Aktivzustand
Ab dem 1. März 2020 darf die Effizienz im Aktivzustand (Effserver) von Servern, mit Ausnahme ausfallsicherer Server, HPC-Server und Server mit integriertem APA, die Werte in Tabelle 5 nicht unterschreiten.
Tabelle 5 Anforderungen an die Effizienz im Aktivzustand
Produkttyp | Mindesteffizienz im Aktivzustand |
1-Sockel-Server | 9,0 |
2-Sockel-Server | 9,5 |
Blade- oder Multi-Node-Server | 8,0 |
3. Informationspflichten der Hersteller
3.1. Ab dem 1. März 2020 müssen die Anleitungen in Broschüren für Installateure und Endnutzer (sofern die Anleitungen dem Produkt beiliegen) sowie auf frei zugänglichen Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure ab dem Inverkehrbringen eines bestimmten Produktmodells bis mindestens acht Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells folgende Produktinformationen über Server enthalten (diese Anforderung gilt nicht für einmalige Sonderanfertigungen von Servern):
Ist ein Produktmodell Teil einer Server-Produktfamilie, sind die Produktinformationen zu Nummer 3.1 Buchstaben e bis m für die Konfiguration der Server-Produktfamilie im unteren und im oberen Leistungsbereich anzugeben.
3.2. Ab dem 1. März 2020 müssen die Anleitungen in Broschüren für Installateure und Endnutzer (sofern die Anleitungen dem Produkt beiliegen) sowie auf frei zugänglichen Websites der Hersteller, ihrer Bevollmächtigten und Importeure ab dem Inverkehrbringen eines bestimmten Produktmodells bis mindestens acht Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells folgende Produktinformationen über Online-Datenspeicherprodukte enthalten (diese Anforderung gilt nicht für einmalige Sonderanfertigungen von Datenspeicherprodukten):
3.3. Ab dem 1. März 2020 werden ab dem Inverkehrbringen eines bestimmten Produktmodells bis mindestens acht Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Produkts eines bestimmten Produktmodells die folgenden Produktinformationen zu Servern und Online-Datenspeicherprodukten von den Herstellern, ihren bevollmächtigten Vertretern und Importeuren, interessierten Drittparteien, die mit Wartung, Reparatur, Wiederverwendung, Recycling und Modernisierung von Servern befasst sind (einschließlich Makler, Ersatzteilreparaturunternehmen, Ersatzteillieferanten, Recyclingunternehmen und Drittwartungsunternehmen), nach erfolgter Registrierung auf einer Website kostenlos zur Verfügung gestellt:
Für Server gilt: Ist ein Produktmodell Teil einer Serverproduktfamilie, sind die Produktinformationen zu den Buchstaben a und b unter Nummer 3.3 entweder für das Produktmodell oder alternativ für die Low-End- und High-End-Konfigurationen der Server-Produktfamilie anzugeben.
3.4. Ab dem 1. März 2020 müssen die technischen Unterlagen für die Konformitätsbewertung gemäß Artikel 4 folgende Produktinformationen zu Servern und Online-Datenspeicherprodukten enthalten:
Tabelle 6 Kategorien der Betriebsbedingungen
Trockenkugeltemperatur in °C | Feuchtigkeitsbereich, keine Betauung | |||||
Kategorie der Betriebsbedingungen | Zulässiger Bereich | Empfohlener Bereich | Zulässiger Bereich | Empfohlener Bereich | Maximaler Taupunkt (°C) | Maximale Änderungsrate (°C/h) |
A1 | 15-32 | 18-27 | - 12 °C Taupunkt (dew point, DP) und 8 % relative Luftfeuchtigkeit (relative humidity, RH) bis
17 °C DP und 80 % RH |
- 9 °C DP bis
15 °C DP und 60 % RH |
17 | 5/20 |
A2 | 10-35 | 18-27 | - 12 °C Taupunkt (DP) und 8 % relative Luftfeuchtigkeit (RH) bis
21 °C DP und 80 % RH |
Wie A1 | 21 | 5/20 |
A3 | 5-40 | 18-27 | - 12 °C Taupunkt (DP) und 8 % relative Luftfeuchtigkeit (RH) bis
24 °C DP und 85 % RH |
Wie A1 | 24 | 5/20 |
A4 | 5-45 | 18-27 | - 12 °C Taupunkt (DP) und 8 % relative Luftfeuchtigkeit (RH) bis
24 °C DP und 90 % RH |
Wie A1 | 24 | 5/20 |
Messungen und Berechnungen | Anhang III |
1. Zur Feststellung und Überprüfung der Konformität mit den anwendbaren Anforderungen dieser Verordnung werden Messungen und Berechnungen unter Verwendung harmonisierter Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder anderer zuverlässiger, genauer und reproduzierbarer Verfahren vorgenommen, die dem anerkannten Stand der Technik Rechnung tragen und deren Ergebnisse als mit geringer Unsicherheit behaftet gelten.
2. Die Prüfung der Server erfolgt entweder in der Konfiguration des jeweiligen Produktmodells oder, bei Servern, die Teil einer Server-Produktfamilie sind, in der Konfiguration der Server-Produktfamilie im unteren und im oberen Leistungsbereich gemäß Anhang II Nummer 3.1 Buchstabe p, die sowohl Hardwarekonfiguration als auch Systemeinstellungen umfasst, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Alle innerhalb einer Server-Produktfamilie angebotenen Konfigurationen müssen die gleiche Anzahl belegter Prozessorsockel enthalten, die während der Prüfung verwendet wurden. Eine Server-Produktfamilie kann für einen Server mit nur teilweise belegten Sockeln definiert werden (z.B. ein Prozessor belegt in einem Server mit zwei Sockeln), solange die Konfiguration(en) als separate Server-Produktfamilie geprüft wird (werden) und die gleichen Anforderungen an die Anzahl der verwendeten Sockel innerhalb dieser separaten Server-Produktfamilie erfüllen.
Bei Servern mit Erweiterungs-APa ist für die Messung der Leistung im Leerlaufzustand, der Effizienz im Aktivzustand und der Leistung des Servers im Aktivzustand der Erweiterungs-APa aus der zu prüfenden Einheit zu entfernen. Wenn sich ein Erweiterungs-APa für die Kommunikation zwischen APa und CPU auf einen separaten PCIe-Switch stützt, so sind die separaten PCIe-Karten oder -Riserkarten für die Prüfung aller Konfigurationen im Aktiv- und Leerlaufzustand zu entfernen.
Bei Multi-Node-Servern ist die Prüfung der Leistungsaufnahme pro Node der zu prüfenden Einheit in der vollbelegten Gehäuse-Konfiguration vorzunehmen. Alle Multi-Node-Server in dem Multi-Node-Gehäuse müssen gleich konfiguriert (homogen) sein.
Bei Blade-Servern ist die Prüfung der Leistungsaufnahme des Blade-Servers der zu prüfenden Einheit in einer halbbelegten Gehäuse-Konfiguration vorzunehmen, wobei das Gehäuse wie folgt zu belegen ist:
(1) Konfiguration einzelner Blade-Server
(2) Halbbelegtes Gehäuse
3. Die Daten zur Berechnung der Effizienz im Aktivzustand (Effserver) und der Leerlaufleistung (Pidle) sind während der gleichen Prüfung nach der einschlägigen Norm zu messen, wobei die Leerlaufleistung entweder vor oder nach Ablauf eines Teils der Prüfung der Effizienz im Aktivzustand gemessen werden kann.
Die Effizienz im Aktivzustand (Effserver) von Servern ist wie folgt zu berechnen:
Effserver = exp [Wcpu × ln (Effcpu) + WMemory × ln (EffMemory) + WStorage × ln (EffStorage)]
Dabei gilt: WCPU, WMemory und WStorage sind die auf die CPU-, Speicher- beziehungsweise Speichersystem-Worklets wie folgt anzuwenden:
und
Dabei gilt:
Dabei gilt:
Dabei gilt:
und
Dabei gilt:
Um eine einheitliche Metrik für die Energieeffizienz eines Servers zu erstellen, sind die Intervall-Effizienzwerte für alle verschiedenen Worklets nach folgendem Verfahren zu kombinieren:
Nachprüfungsverfahren zu Marktaufsichtszwecken | Anhang IV |
Die in diesem Anhang festgelegten Prüftoleranzen gelten nur für die Nachprüfung der gemessenen Parameter durch die Behörden der Mitgliedstaaten und dürfen vom Hersteller oder Importeur keinesfalls als zulässige Toleranzen für die Festlegung der Werte in den technischen Unterlagen, die Interpretation dieser Werte zur Erreichung der Konformität oder zur Angabe besserer Leistungskennwerte verwendet werden.
Wurde ein Modell so konstruiert, dass es erkennen kann, dass es geprüft wird (z.B. durch Erkennung der Prüfbedingungen oder des Prüfzyklus) und dass es gezielt darauf reagieren kann, indem es seine Leistung während der Prüfung automatisch verändert, um für einen der in dieser Verordnung oder in der mit dem Produkt ausgelieferten technischen Unterlagen oder anderer zur Verfügung gestellter Dokumentation genannten Parameter ein günstigeres Niveau zu erreichen, gilt das Modell als nicht konform.
Wenn die Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 2009/125/EG prüfen, ob das Modell eines Produkts den in dieser Verordnung festgelegten Bestimmungen in Bezug auf die in diesem Anhang genannten Anforderungen entspricht, wenden sie folgendes Verfahren an:
Die Behörden der Mitgliedstaaten verwenden die Mess- und Berechnungsmethoden, die in Anhang III beschrieben werden.
Die Behörden der Mitgliedstaaten wenden nur die in Tabelle 7 dieses Anhangs aufgeführten Prüftoleranzen und in Bezug auf die in diesem Anhang genannten Anforderungen nur das in den Absätzen 1 bis 7 beschriebene Verfahren an. Es finden keine anderen Toleranzen Anwendung.
Tabelle 7 Prüftoleranzen
Parameter | Prüftoleranzen |
Netzteil-Wirkungsgrad (in %) | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 2 % unterschreiten. |
Leistungsfaktor | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % unterschreiten. |
Leistung im Leerlaufzustand (Pidle) und Höchstleistung (W) | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % überschreiten. |
Effizienz im Aktivzustand und Leistung im Aktivzustand | Der ermittelte Wert darf den angegebenen Wert nicht um mehr als 10 % unterschreiten. |
Unverbindliche Referenzwerte gemäß Artikel 6 | Anhang V |
Die folgenden Werte werden als unverbindliche Referenzwerte im Sinne des Anhangs I Teil 3 Nummer 2 der Richtlinie 2009/125/EG festgelegt.
Sie beziehen sich auf die zum 7. April 2019 beste verfügbare Technik.
Als unverbindliche Referenzwerte für die beste auf dem Markt verfügbare Technologie für Server und Online-Datenspeicherprodukte gelten folgende Werte:
Tabelle 8 Referenzwerte für Leistung im Leerlaufzustand, Server-Effizienz und Betriebsbedingungen
Produkttyp | Leerlaufleistung, W | Effizienz im Aktivzustand | Kategorie der Betriebsbedingungen |
Tower-Server, 1 Sockel | 21,3 | 17 | A3 |
Rack-Server, 1 Sockel | 18 | 17,7 | A4 |
Rack-Server, 2 Sockel, unterer Leistungsbereich | 49,9 | 18 | A4 |
Rack-Server, 2 Sockel, oberer Leistungsbereich | 67 | 26,1 | A4 |
Rack-Server, 4 Sockel | 65,1 | 34,8 | A4 |
Blade-Server, 2 Sockel | 75 | 47,3 | A3 |
Blade-Server, 4 Sockel | 63,3 | 21,9 | A3 |
Ausfallsicherer Server, 2 Sockel | 222 | 9,6 | A3 |
Datenspeicherprodukte | Entfällt | Entfällt | A3 |
Tabelle 9 Referenzwerte für den Netzteil-Wirkungsgrad für die Nennlast von 10 %, 20 %, 50 % und 100 % und für den Leistungsfaktor für die Nennlast von 20 % oder 50 %
Leistung des Netzteils laut typenschild | 10 % | 20 % | 50 % | 100 % |
< 750 W | 91,17 % | 93,76 % | 94,72 %
Leistungsfaktor > 0,95 |
94,14 % |
< 750 W | 95,02 % | 95,99 %
Leistungsfaktor > 0,95 |
96,09 % | 94,69 % |
ENDE |
(Stand: 15.07.2024)
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