umwelt-online: Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zu den Transparenzanforderungen für Handelsplätze und Wertpapierfirmen in Bezug auf Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate (2)
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Tabelle 5.3 Zinsderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Zinsderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für jede Unterklasse, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Anleihenfutures/- forwards | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Anleihenoptionen | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
IR Futures und FRA | 5.000.000 EUR | 10.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
IR-Optionen | 5.000.000 EUR | 10.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Swaptions | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Float -to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Fixed-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Float-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Inflation Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Sonstige Zinsderivate | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
6. Eigenkapitalderivate
Tabelle 6.1 Eigenkapitalderivate, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse - Eigenkapitalderivate | |||||
jeder Vertrag gemäß Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Absatz 4 in Bezug auf:
|
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Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||||
Aktien- Index-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist |
Bei allen Indexoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktienindex-Futures/Forwards
Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist |
Bei allen Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktienoptionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist |
Bei allen Aktienoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktien-Futures/Forwards
Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist |
Bei allen Aktien-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktien-Dividenden-Optionen
Eine Option auf die Dividende einer spezifischen Aktie |
Bei allen Aktiendividendenoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktien-Dividenden-Futures/Forwards
Ein Future/Forward auf die Dividende einer spezifischen Aktie |
Bei allen Aktien-Dividenden-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Dividendenindex-Optionen
Eine Option auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht |
Bei allen Dividenden-Index-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Dividendenindex-Futures/Forwards
Ein Future/Forward auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht |
Bei allen Dividenden-Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Volatilitäts-Index-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht |
Bei allen Volatilitäts-Index-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Volatilitätsindex-Futures/Forwards
Ein Future/Forward, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht |
Bei allen Volatilitäts-Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
ETF-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein ETF ist |
Bei allen ETF-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
ETF-Futures/-Forwards
Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein ETF ist |
Bei allen ETF-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Anlageklasse - Aktienderivate | |||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
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Swaps | Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: |
50.000.000 EUR | 15 | ||
Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert | Parameter Rendite- varianz/ Volatilität | Parameter Dividenden- rendite | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr | |||
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate | Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | |||
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate | Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | ... | |||
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | ... | ||||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||||
Portfolio Swaps | Eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
50.000.000 EUR | 15 | ||
Anlageklasse - Aktienderivate | |||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||||
Sonstige Eigenkapitalderivate | |||||
Ein Eigenkapitalderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt | Für sonstige Eigenkapitalderivate wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 6.2 Eigenkapitalderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Eigenkapitalderivate | |||||||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte wird jede Unteranlageklasse in Unterklassen segmentiert, wie nachstehend definiert | Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksich- tigende Geschäfte | Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte, die für die Unterklassen mit liquidem Markt auf der Grundlage des durchschnittlichen täglichen Nennbetragsbands (ADNA), zu dem die Unterklassen zählen | ||||||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |||||
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | ||||||
Aktien- Index-Optionen | Eine Aktien-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Aktienindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | |||||
200 Mio. EUR< ADNa < 600 Mio. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
ADNa> 600 Mio. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
Aktienindex-Futures/ Forwards | Eine Aktienindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Aktienindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR< ADNa < 1 Mrd. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
1 Mrd. EUR< ADNa < 3 Mrd. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
3 Mrd. EUR< ADNa < 5 Mrd. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
ADNa> 5 Mrd. EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | 250.000.000 EUR | 260.000.000 EUR | |||||
Aktienoptionen | Eine Aktienoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.250.000 EUR | ||
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNa> 20 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
Aktien-Futures/ Forwards | eine Aktien-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.250.000 EUR | ||
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNa> 20 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
Aktien-Dividenden- Optionen | Eine Aktien-Dividenden- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 400.000 EUR | 450.000 EUR | ||
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR | 25.000 EUR | 30.000 EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR | 50.000 EUR | 100.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
ADNa> 20 Mio. EUR | 100.000 EUR | 150.000 EUR | 2.000.000 EUR | 2.500.000 EUR | |||||
Aktien-Dividenden- Futures/Forwards | Eine Aktien-Dividenden-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 400.000 EUR | 450.000 EUR | ||
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR | 25.000 EUR | 30.000 EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR | 50.000 EUR | 100.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
ADNa> 20 Mio. EUR | 100.000 EUR | 150.000 EUR | 2.000.000 EUR | 2.500.000 EUR | |||||
Dividendenindex- Optionen | Eine Dividendenindex- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Dividendenindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | |||||
200 Mio. EUR< ADNa < 600 Mio. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
ADNa> 600 Mio. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
Dividendenindex- Futures/Forwards | Eine Dividendenindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Dividendenindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR< ADNa < 1 Mrd. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
1 Mrd. EUR< ADNa < 3 Mrd. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
3 Mrd. EUR< ADNa < 5 Mrd. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
ADNa> 5 Mrd. EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | 250.000.000 EUR | 260.000.000 EUR | |||||
Volatilitäts-Index- Optionen | Eine Volatilitäts-Index- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Volatilitätsindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | |||||
200 Mio. EUR< ADNa < 600 Mio. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
ADNa> 600 Mio. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
Volatilitätsindex- Futures/Forwards | Eine Volatilitätsindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Volatilitätsindex |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR< ADNa < 1 Mrd. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
1 Mrd. EUR< ADNa < 3 Mrd. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
3 Mrd. EUR< ADNa < 5 Mrd. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
ADNa> 5 Mrd. EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | 250.000.000 EUR | 260.000.000 EUR | |||||
ETF-Optionen | Eine ETF-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender ETF |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.250.000 EUR | ||
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNa> 20 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
ETF-Futures/ -Forwards | Eine ETF-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender ETF |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.250.000 EUR | ||
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNa> 20 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
Swaps | Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | 50 Mio. EUR< ADNa < 100 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNa> 200 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert | Parameter Rendite- varianz / Volatilität | Parameter Dividenden- rendite | |||||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr | |||||||
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate | Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | |||||||
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate | Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | |||||||
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | ... | |||||||
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||||||
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | ... | ||||||||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | ||||||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||||||||
Portfolio Swaps | eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert: |
Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | 50 Mio. EUR< ADNa < 100 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNa> 200 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat | |||||||||
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate | |||||||||
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate | |||||||||
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | |||||||||
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | |||||||||
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | |||||||||
... | |||||||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
Tabelle 6.3 Eigenkapitalderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Eigenkapitalderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Swaps | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 100.000 EUR | 150.000 EUR |
Portfolio Swaps | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 100.000 EUR | 150.000 EUR |
Sonstige Eigenkapitalderivate | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 100.000 EUR | 150.000 EUR |
7. Warenderivate
Tabelle 7.1 Warenderivate, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse - Warenderivate | |||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
||||
Metall-Waren- Futures/ Forwards | Eine Metall-Waren-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Future/Forward ist wie folgt definiert: |
10.000.000 EUR | 10 | ||
Edel- metalle | Nichtedel- metalle | ||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr | ||||
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | ||||
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | ||||
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | ... | ||||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||||
Metall-Waren- Optionen | Eine Metall-Waren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: |
10.000.000 EUR | 10 | ||
Edel- metalle | Nichtedel- metalle | ||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr | ||||
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | ||||
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | ||||
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | ... | ||||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||||
Metall-Waren- Swaps | Eine Metall-Waren-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 4 - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 5 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: |
10.000.000 EUR | 10 | ||
Edel- metalle | Nichtedel- metalle | ||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr | ||||
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | ||||
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | ||||
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre | ... | ||||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||||
Energiewaren- Futures / Forwards | Eine Energiewaren-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 - Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 4 - Lasttyp, definiert als Grundlast, Spitzenlast, Nachtstrom oder sonstiges, anwendbar auf den Energietyp: Strom Segmentierungskriterium 5 - Lieferung/Barabwicklungsort, anwendbar auf Energietypen: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 6 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Future/Forward ist wie folgt definiert: |
10.000.000 EUR | 10 | ||
Öl / Destillate / leichte Bestand- teile des Öls | Kohle | Erdgas / Strom / Arbitrage- geschäft | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 4 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat | |||
Laufzeitband 2: 4 Monate < Fälligkeit< 8 Monate | Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 1 Jahr | |||
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | ... | ... | |||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||||
Energiewaren- Optionen | Eine Energiewaren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 - Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 4 - Lasttyp, definiert als Grundlast, Spitzenlast, Nachtstrom oder sonstiges, anwendbar auf den Energietyp: Strom Segmentierungskriterium 5 - Lieferung/Barabwicklungsort, anwendbar auf Energietypen: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls Segmentierungskriterium 6 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: |
10.000.000 EUR | 10 | ||
Öl / Destillate / leichte Bestandteile des Öls | Kohle | Erdgas / Strom / Arbitrage- geschäft | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 4 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat | |||
Laufzeitband 2: 4 Monate < Fälligkeit< 8 Monate | Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 1 Jahr | |||
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | ... | ... | |||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||||
Energiewaren- Swaps | Eine Unterklasse von Energiewaren-Swaps wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 - Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 4 - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 5 - Lasttyp, definiert als Grundlast, Spitzenlast, Nachtstrom oder sonstiges, anwendbar auf den Energietyp: Strom Segmentierungskriterium 6 - Lieferung/Barabwicklungsort, anwendbar auf Energietypen: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 7 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: |
10.000.000 EUR | 10 | ||
Öl / Destillate / leichte Bestandteile des Öls | Kohle | Erdgas / Strom / Arbitrage- geschäft | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 4 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat | |||
Laufzeitband 2: 4 Monate < Fälligkeit< 8 Monate | Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 1 Jahr | |||
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre | ... | ... | |||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre | |||||
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | Eine Future/Forward-Unterklasse für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis Segmentierungskriterium 2 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 3 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Future/Forward ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
10.000.000 EUR | 10 | ||
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | Eine Optionsunterklasse auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis Segmentierungskriterium 2 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 3 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
10.000.000 EUR | 10 | ||
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | Eine Unterklasse von Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis Segmentierungskriterium 2 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 3 - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
10.000.000 EUR | 10 | ||
Unteranlageklasse | Zur Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für die festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||||
Sonstige Warenderivate | |||||
Ein Warenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt | Für jedes sonstige Warenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 7.2 Warenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Warenderivate | ||||||||||||||
Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berück- sichtigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | |||||
Metall-Waren- Futures/ Forwards | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Metall-Waren- Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Metall-Waren- Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Energiewaren- Futures/ Forwards | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Energiewaren- Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Energiewaren- Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Futures/ Forwards für landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Optionen auf landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Swaps auf landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 7.3 Warenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Warenderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Metall-Waren-Futures/ Forwards | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Metall-Waren-Optionen | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Metall-Waren-Swaps | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Energiewaren-Futures/ Forwards | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Energiewaren-Optionen | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Energiewaren-Swaps | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Sonstige Derivate auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
8. Fremdwährungsderivate
Tabelle 8.1 Devisenderivate, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse - Devisenderivate | |||
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Devisen, wie in Abschnitt C Absatz 4 des Anhangs I der Richtlinie 2014/65/EU definiert | |||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
||
Nicht lieferbarer Forward (NFD)
Bezeichnet einen Forward, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungs- währung gemäß Vertrag zahlbar ist. |
Eine nicht lieferbare Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
Bei nicht lieferbaren Forward (NFD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Lieferbarer Forward (DF)
Bezeichnet einen Forward, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. |
Eine lieferbarer Devisen-Forward- Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
Bei lieferbaren Forward (FD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO)
Bezeichnet eine Option, die gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Zum Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungs- währung gemäß Vertrag zahlbar ist. |
Eine nicht lieferbare Devisenoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
Bei nicht lieferbaren Devisenoptionen (NDO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Lieferbare Devisenoption (DO)
Bezeichnet eine Option, die allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. |
Eine lieferbarer Devisen-Optionsunterklasse wird definiert ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
Bei lieferbaren Devisenoptionen (DO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS)
Bezeichnet einen Swap, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungs- währung gemäß Vertrag zahlbar ist. |
Eine nicht lieferbare Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
Bei nicht lieferbaren Devisenswap (NDD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Lieferbare Devisen-Swaps (DS)
Bezeichnet einen Swap, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. |
Eine lieferbarer Devisen-Swapunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
Bei lieferbaren Devisen-Swaps (DS) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Devisen-Futures | Eine Devisen-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Future ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
Bei lieferbaren Devisen-Futures wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Anlageklasse - Devisenderivate | |||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||
Sonstige Devisenderivate | |||
Ein Devisenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt | Für jedes sonstige Devisenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 8.2 Devisenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Devisenderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Nicht lieferbarer Forward (NFD) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Lieferbarer Forward (DF) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Lieferbare Devisenoptionen (DS) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Lieferbare Devisen-Swaps (DS) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Devisen-Futures | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Sonstige Devisenderivate | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
9. Kreditderivate
Tabelle 9.1 Kreditderivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse - Kreditderivate | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt Für Unterklassen mit einem liquiden Markt finden gegebenenfalls die zusätzlichen qualitativen Liquiditätskriterien Anwendung. | ||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
On-the-Run- Status Index [zusätzliches qualitatives Liquiditätskriterium] |
||
Index Credit Default Swap (CDS)
Ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit der verschiedenen Emittenten der Finanzinstrumente, aus denen der Index zusammengesetzt ist, und dem Auftreten von Kreditereignissen |
Eine Unterklasse von Index Credit Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Index Segmentierungskriterium 2 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats Segmentierungskriterium 3 - das Laufzeitband der Fälligkeit der CDS ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
200.000.000 EUR | 10 | Bei dem zugrunde liegenden Index wird in folgenden Fällen davon ausgegangen, dass ein liquider Markt besteht:
Ein "on-the-run"-Index bezeichnet die rollende jüngste Version (Serie) des Index, die beginnt zum Zeitpunkt, zu dem die Zusammensetzung des Index festgelegt wird und die einen Tag vor dem Datum, zu dem die Zusammensetzung der neuesten Version (Serie) des Index wirksam wird, endet. "1x off-the-run status" bezeichnet die Version (Serie) des Index, die unmittelbar vor der On-the-run-Version (Serie) liegt. Eine Version (Serie) ist dann nicht mehr "on-the-run" und wird zu "1x off-the-run", wenn die neueste Version (Serie) des Index eingerichtet wird. |
Single Name Credit Default Swap (CDS)
Ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit der verschiedenen Emittenten der Finanzinstrumente, aus denen der Index zusammengesetzt ist, und dem Auftreten von Kreditereignissen |
Ein Single Name Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Bezugseinrichtung Segmentierungskriterium 2 - Typ der zugrunde liegenden Bezugseinrichtung gemäß folgender Definition: "Emittent" öffentlicher Art bezeichnet entweder:
"privater Emittent" bezeichnet einen Emittenten, der kein öffentlicher Emittent ist. Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
10.000.000 EUR | 10 | |
Anlageklasse - Kreditderivate | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie die folgenden quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | ||
CDS Index-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein CDs-Index ist |
Eine CDS-Index- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - CDS-Index-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse des Index Credit Default Swap (CDS) angegeben Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0-6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet
Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband nicht 0-6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Laufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet |
||
Single Name CDS-Optionen
Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Single Name CDS ist |
Ein Single Name CDS wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - Single Name CDS-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse Single Name CDS angegeben Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0-6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet
Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Fälligkeitslaufzeitband nicht 0-6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Fälligkeitslaufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet |
||
Anlageklasse - Kreditderivate | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, findet folgende Methode Anwendung | |||
Sonstige Kreditderivate | ||||
Ein Kreditderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt | Für jedes sonstige Kreditderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 9.2 Kreditderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Kreditderivate | ||||||||||||||
Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksich- tigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | |||||
Index Credit Default Swap (CDS) | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 2.500.000 EUR | 70 | 5.000.000 EUR | 80 | 60 | 7.500.000 EUR | 90 | 70 | 10.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Single Name Credit Default Swap (CDS) | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 2.500.000 EUR | 70 | 5.000.000 EUR | 80 | 60 | 7.500.000 EUR | 90 | 70 | 10.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Maßgeschnei- derter Basket Credit Default Swap (CDS) | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 2.500.000 EUR | 70 | 5.000.000 EUR | 80 | 60 | 7.500.000 EUR | 90 | 70 | 10.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
CDS Index- Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 2.500.000 EUR | 70 | 5.000.000 EUR | 80 | 60 | 7.500.000 EUR | 90 | 70 | 10.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Single Name CDS- Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 2.500.000 EUR | 70 | 5.000.000 EUR | 80 | 60 | 7.500.000 EUR | 90 | 70 | 10.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 9.3 Kreditderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Kreditderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Index Credit Default Swap (CDS) | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Single Name Credit Default Swap (CDS) | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Maßgeschneiderter Basket Credit Default Swap (CDS) | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
CDS Index-Optionen | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Single Name CDS-Optionen | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Sonstige Kreditderivate | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
10. C10-Derivate
Tabelle 10.1 C10-Derivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse - C10-Derivate | |||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
||
Frachtderivate
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Frachttarifen im Sinne von Anhang I Abschnitt C(10) der Richtlinie 2014/65/EU |
Eine Frachtderivatunter- klasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Index Forward Freight Agreements (FFA) oder Optionen Segmentierungskriterium 2 - Frachtart: Nassfracht, Trockenfracht Segmentierungskriterium 3 - Frachtuntertyp: Trockengutfrachter, Tanker, Containerschiff Segmentierungskriterium 4 - Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp Segmentierungskriterium 5: spezifische Route oder Zeitcharterdurchschnitt Segmentierungskriterium 6 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Derivats ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 9 Monate Laufzeitband 5: 9 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 6: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 7: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre |
10.000.000 EUR | 10 |
Anlageklasse - C10-Derivate | |||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||
Sonstige C10-Derivate | |||
Ein Finanzinstrument im Sinne von Anhang I Abschnitt C(10) der Richtlinie 2014/65/EU, das kein Frachderivat ist, und alle folgenden Unteranlageklassen der Zinsderivate: Inflation Multi-Currency Swap oder Cross-Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency swaps, ein Inflation Single Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Single Currency Swap und alle folgenden Eigenkapitalderivat- Unteranlageklassen: eine Volatilitäts-Index Option, ein Volatilitäts-Index Future/Forward, ein Swap mit Parameter- Renditevarianz, ein Swap mit Parameter- Renditevolatilität, ein Portfolio Swap mit Parameter- Renditevarianz, ein Portfolio Swap mit Parameterrendite- volatilität | Für jedes sonstige C10-Derivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 10.2 C10-Derivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - C10-Derivate | ||||||||||||||
Unter- anlage- klasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | |||||
Fracht- derivate | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichti- gung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanz- instrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 25.000 EUR | 70 | 50.000 EUR | 80 | 60 | 75.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 10.3 C10-Derivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - C10-Derivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Frachtderivate | 25.000 EUR | 50.000 EUR | 75.000 EUR | 100.000 EUR |
Sonstige C10-Derivate | 25.000 EUR | 50.000 EUR | 75.000 EUR | 100.000 EUR |
11. Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)
Tabelle 11.1 CFD - Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) | ||||
Ein Derivatvertrag, der für den Inhaber mit einer Exposition verbunden ist, die lang oder kurz sein kann, in Bezug auf die Differenz zwischen dem Preis eines zugrunde liegenden Werts zu Beginn des Vertrags und dem Preis bei Abschluss des Vertrags | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanz- instrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt oder gegebenenfalls, wenn sie die nachfolgend definierten qualitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | ||
Qualitatives Liquiditätskriterium | Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
||
Währungs- CFD | Eine Unterklasse Währungs-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Währungspaar, das definiert wird als Kombination der zwei Währungen, die dem CFD/Spread Betting-Vertrag zugrunde liegen | 50.000.000 EUR | 100 | |
Waren-CFD | Eine Unterklasse Waren-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Ware des CFD/Spread Betting-Vertrags | 50.000.000 EUR | 100 | |
Aktien-CFD | Die Unterklasse Aktien-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Beteiligungspapier des CFD/Spread Betting-Vertrags | Die Unterklasse Aktien-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn das zugrunde liegende Beteiligungspapier ein Beteiligungspapier ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 17 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht | ||
Anleihen-CFD | Eine Unterklasse Anleihen-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Anleihe oder das Anleihen-Future des CFD/Spread Betting-Vertrags | Eine Unterklasse Anleihen-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn die zugrundliegende Anleihe eine Anleihe oder ein Anleihen-Future ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht | ||
CFD auf Aktien-Future/ Forward | Ein CFD auf eine Aktien-Future/ Forward- Unterklasse wird definiert durch den zugrunde liegende Future/Forward auf einen Aktien-CFD des CFD/Spread Betting-Vertrag | Ein CFD auf eine Unterklasse Aktien-Future/ Forward hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrundliegende Wert ein Aktien-Future/ Forward ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 8 Ziffer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht | ||
CFD auf eine Aktienoption | Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption wird definiert durch die zugrunde liegende Option auf eine Aktie des CFD/Spread Betting-Vertrags | Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrundliegende Wert eine Aktienoption ist, für die ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 8 Ziffer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht | ||
Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | |||
Sonstige CFD | ||||
Ein CFD/Spread Betting, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt | Für jedes sonstige CFD/Spread Betting wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 11.2 CFD- Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) | ||||||||||||||
Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | |||||
Währungs- CFD | Geschäfte auf Währungs-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Waren-CFD | Geschäfte auf Waren-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Aktien-CFD | Geschäfte auf Aktien-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Anleihen- CFD | Geschäfte auf Anleihen-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
CFD auf Aktien- Future/ Forward | Geschäfte auf CFD auf Future auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
CFD auf eine Aktienoption | Geschäfte auf CFD auf Option auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 11.3 CFD- Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Währungs-CFD | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
Waren-CFD | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
Aktien-CFD | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
Anleihen-CFD | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
CFD auf Aktien-Future/ Forward | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
CFD auf eine Aktienoption | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
Sonstige CFD/Spread Betting | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
12. Emissionszertifikate
Tabelle 12.1 Emissionszertifikate, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse - Emissionszertifikate | ||
Unteranlageklasse | Für jede Unteranlageklasse wird festgestellt, dass diese keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt. | |
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
|
EU-Zertifikate (EUA)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 (Emissionshandelssystem) erfüllt und ein Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt |
150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 5 |
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und das Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) aus der Luftfahrt darstellt |
150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 5 |
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt |
150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 5 |
Emissionsreduktionseinheiten (ERU)
jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt |
150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 5 |
Tabelle 12.2 Emissionszertifikate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Emissionszertifikate | ||||||||||||
Unteranlageklasse | Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt | ||||||||||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | |||||
EU-Zertifikate (EUA) | Geschäfte auf alle EU-Zertifikate (EUA) | S1 | S2 | S3 | S4 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
EU-Luftfahrt- zertifikate (EUAA) | Geschäfte auf alle EU-Luftfahrt- zertifikate (EUA) | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Zertifizierte Emissions- reduktionen (CER) | Geschäfte auf alle zertifizierte Emissions- reduktionen (CER) | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissions- reduktions- einheiten (ERU) | Geschäfte auf alle Emissions- reduktions- einheiten (ERU) | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 12.3 Emissionszertifikate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Emissionszertifikate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
EU-Zertifikate (EUA) | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA) | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Emissionsreduktions- einheiten (ERU) | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
13. Emissionszertifikatderivate
Tabelle 13.1 Emissionsderivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate | ||
Unteranlageklasse | Für jede Unteranlageklasse wird festgestellt, dass sie keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt. | |
Durchschnittliche tägliche Menge (ADA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
|
Emissionszertifikatderivate, deren zugrundliegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Zertifikat (EUA), wie in Anhang I Absatz C Punkt 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert |
150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 5 |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrundliegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA), wie in Anhang I Absatz C Punkt 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert |
150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 5 |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrundliegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER), wie in Anhang I Absatz C Punkt 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert |
150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 5 |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrundliegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktionseinheit (ERU), wie in Anhang I Absatz C Punkt 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert |
150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 5 |
Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate | ||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | |
Sonstige Emissionszertifikatderivate | ||
Ein Emissionszertifikatderivat, dessen zugrunde liegender Wert kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist | Für jedes sonstige Emissionszertifikatderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 13.2 Emissionszertifikatderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate | ||||||||||||
Unteranlageklasse | Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt | ||||||||||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | |||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrt- zertifikat (EUAA) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrt- zertifikat (EUAA) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktions- einheit (ERU) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktions- einheit (ERU) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 13.3 Emissionszertifikatderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Sonstige Emissionszertifikatderivate | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
2) Richtlinie 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaatenden Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten (ABl. Nr. L 258 vom 01.10.2009 S. 11).
3) Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32).
Zu Zwecken der Transparenzberechnungen vorzulegende Bezugsdaten | Anhang IV |
Tabelle 1 Symbol Tabelle für Tabelle 2
Symbol | Datentyp | Begriffsbestimmung |
{ALPHANUM-n} | Bis zu n alphanumerische Zeichen | Freitextfeld |
{DECIMAL-n/m} | Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können | Numerisches Feld für positive und negative Werte:
Sofern anwendbar, werden die Werte gerundet und nicht gekürzt. |
{COUNTRYCODE_2} | 2 alphanumerische Zeichen | Ländercode aus 2 Buchstaben gemäß ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode. |
{CURRENCYCODE_3} | 3 alphanumerische Zeichen | Ländercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 |
{DATEFORMAT} | Datumsformat gemäß ISO 8601 | Formatierung des Datums:
JJJJ-MM-DD. |
{ISIN} | 12 alphanumerische Zeichen | ISIN-Code gemäß ISO 6166 |
{LEI} | 20 alphanumerische Zeichen | LEI-Code gemäß ISO 17442 |
{MIC} | 4 alphanumerische Zeichen | MIC-Code gemäß ISO 10383 |
{INDEX} | 4 Buchstaben | "EONA" - EONIA
"EONS" - EONIa SWAP "EURI" - EURIBOR "EUUS" - EURODOLLAR "EUCH" - EuroSwiss "GCFR" - GCF REPO "ISDA" - ISDAFIX "LIBI" - LIBID "LIBO" - LIBOR "MAAA" - Muni AAA "PFAN" - Pfandbriefe "TIBO" - TIBOR "STBO" - STIBOR "BBSW" - BBSW "JIBA" - JIBAR "BUBO" - BUBOR "CDOR" - CDOR "CIBO" - CIBOR "MOSP" - MOSPRIM "NIBO" - NIBOR "PRBO" - PRIBOR "TLBO" - TELBOR "WIBO" - WIBOR "TREA" - Treasury "SWAP" - SWAP "FUSW" - Future SWAP |
Tabelle 2 Einzelheiten zu den zu Zwecken der Transparenzberechnungen vorzulegenden Bezugsdaten
# | Feld | Zu meldende Angaben | Format der Berichterstattung |
1 | Kennung des Instruments | Code zur Identifizierung des Finanzinstruments | {ISIN} |
2 | Vollständige Bezeichnung des Instruments | Vollständige Bezeichnung des Finanzinstruments | {ALPHANUM-350} |
3 | MiFIR-Kennung | Identifizierung von Nichteigenkapitalfinanz- instrumenten:
Verbriefte Derivate, wie in Anhang III Abschnitt 4 Tabelle 4.1 definiert Strukturierte Finanzprodukte (SFP), wie in Verordnung (EU) Nr. 600/2014 Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 28 definiert Anleihen (für alle Anleihen außer ETC und ETC), wie in Artikel 4 Absatz 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert ETC, wie in Artikel 4 Absatz 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert und in Tabelle 2.4 des Anhangs III Abschnitt 2 näher ausgeführt ETN, wie in Artikel 4 Absatz 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert und in Tabelle 2.4 des Anhangs III Abschnitt 2 näher ausgeführt Emissionszertifikate, wie in Anhang III Abschnitt 12 Tabelle 12.1 definiert Derivate, wie in der Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Absätze 4 bis 10 definiert |
Nichteigenkapitalfinanz- instrumente:
"SDRV" - Verbriefte Derivate "SFPS" - Strukturierte Finanzprodukte (SFP) "BOND" - Anleihen "ETCS" - ETC "ETNS" - ETN "EMAL" - Emissionszertifikate "DERV" - Derivate |
4 | Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts | Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein verbrieftes Derivat oder ein Derivat ist | "INTR" - Zinssatz
"EQUI" - Aktie "COMM" - Ware "CRDT" - Kredit "CURR" - Währung "EMAL" - Emissionszertifikate |
5 | Vertragstyp | Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist | "OPTN" - Option
"FUTR"- Terminkontrakt "FRAS" - Forward Rate Agreement (FRA) "FORW" - Forward "SWAP"- Swap "PSWP" - Portfolio Swap "SWPT" - Swaption "FONS" - Future on a swap "FWOS" - Forward on a swap "FFAS" - Forward Freight Agreements (FFA) "SPDB" - Spread Betting "CFDS" - CFD "OTHR" - Sonstiges |
6 | Meldestichtag | Tag, für den die Referenzdaten bereitgestellt werden | {DATEFORMAT} |
7 | Handelsplatz | Segmentspezifischer MIC für den Handelsplatz, falls verfügbar, ansonsten der "Operational MIC" | {MIC} |
8 | Laufzeit | Laufzeit des Finanzinstruments; Feld für die Anlageklassen Anleihen, Zinsderivate, Eigenkapitalderivate, Warenderivate, Devisenderivate, Kreditderivate, C10-Derivate und Derivate auf Emissionszertifikate. | {DATEFORMAT} |
Mit Anleihen (alle typen von Anleihen außer ETC und ETN) verbundene Felder | |||
9 | Typ von Anleihe | Typ von Anleihe, wie in Anhang III Abschnitt 2 Tabelle 2.2 definiert. Nur auszufüllen, wenn der MiFIR-Code einer Anleihe entspricht | "EUSB" - Staatsanleihe
"OEPB" - sonstige öffentliche Anleihe "CVTB" - Wandelschuldverschreibung "CVDB" - Pfandbrief "CRPB" - Unternehmensanleihe "OTHR" - Sonstiges |
10 | Emissionsdatum | Datum, zu dem die Anleihe ausgegeben wird und ab dem Zinsen anfallen | {DATEFORMAT} |
Mit Emissionszertifikaten verbundene Felder | |||
Die Felder in diesem Abschnitt sollten nur für Emissionszertifikate im Sinne von Anhang III Abschnitt 12 Tabelle 12.1 ausgefüllt werden | |||
11 | Untertyp Emissionszertifikate | Emissionszertifikate | "CERE" - CER
"ERUE" - ERU "EUAE" - EUA "EUAE" - EUA |
Mit Derivaten verbundene Felder | |||
Warenderivate und C10-Derivate | |||
12 | Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp | Auszufüllen, wenn das in Feld der Tabelle 2(red. Anm.: gemeint ist wohl Tabelle 3) im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Fracht ist. | {ALPHANUM-25} |
13 | Typische Route oder Zeitcharterdurchschnitt | Auszufüllen, wenn das in Feld der Tabelle 2(red. Anm.: gemeint ist wohl Tabelle 3) im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Fracht ist. | {ALPHANUM-25} |
14 | Ort der Lieferung/des Barausgleichs | Auszufüllen, wenn das in Feld der Tabelle 2(red. Anm.: gemeint ist wohl Tabelle 3) im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Energie ist. | {ALPHANUM-25} |
15 | Nennwährung | Währung des Nennwerts. | {CURRENCYCODE_3} |
Zinsderivate | |||
Die Felder in diesem Abschnitt sollten nur für Zinsderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 5 Tabelle 5.1 ausgefüllt werden | |||
16 | Zugrundliegender Typ | Die Felder sind auszufüllen für andere Vertragsarten als Swaps, Swaptions, Terminkontrakte auf einen Swap und Forwards auf einen Swap und Forwards auf einen Swap mit einer der folgenden Alternativen
Die Felder sind auszufüllen für die Vertragsarten Swaps, Swaptions, Terminkontrakte auf einen Swap und Forwards auf einen Swap in Bezug auf einen zugrundliegenden Swap |
"BOND" - Anleihe
"BNDF" - Anleihefutures "INTR" - Zinssatz "IfUT" - Zins-Futures/FRA "FFMC" - FLOAT TO FLOAT MULTI-CURRENCY SWAPS "XFMC" - FIXED TO FLOAT MULTI-CURRENCY SWAPS "XXMC" - FIXED TO FIXED MULTI-CURRENCY SWAPS "OSMC" - OIS MULTI-CURRENCY SWAPS "IFMC" - INFLATION MULTI-CURRENCY SWAPS "FFSC" - FLOAT TO FLOAT SINGLE-CURRENCY SWAPS "XFSC" - FIXED TO FLOAT SINGLE-CURRENCY SWAPS "XXSC" - FIXED TO FIXED SINGLE-CURRENCY SWAPS "OSSC" - OIS SINGLE-CURRENCY SWAPS "IFSC" - INFLATION SINGLE-CURRENCY SWAPS |
17 | Emittent der zugrunde liegenden Anleihe | Auszufüllen, wenn der zugrunde liegende Typ eine Anleihe oder ein Anleihen-Future mit dem LEI-Code des Emittenten der direkten oder letzten zugrunde liegenden Anleihe ist. | {LEI} |
18 | Fälligkeitstag der zugrunde liegenden Anleihe | Hier ist der Fälligkeitstag der zugrunde liegenden Anleihe anzugeben.
Dieses Feld gilt für Schuldtitel mit festgelegter Fälligkeit. |
{DATEFORMAT} |
19 | Emissionsdatum der zugrunde liegenden Anleihe | Hier ist das Emissionsdatum der zugrunde liegenden Anleihe anzugeben. | {DATEFORMAT} |
20 | Nennwährung der Swaption | Für Swaptions auszufüllen. | {CURRENCYCODE_3} |
21 | Fälligkeit des zugrunde liegenden Swaps | Für Swaptions, Futures on Swaps und Forwards on a Swap auszufüllendes Feld. | {DATEFORMAT} |
22 | ISIN-Code Inflationsindex | Im Falle von Swaptions auf einen der folgenden zugrunde liegenden Swap-Typen: Inflation Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap, Inflation Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap, ist - wenn der Inflationsindex einen ISIN-Code hat - dieses Feld mit dem ISIN-Code für diesen Index auszufüllen. | {ISIN} |
23 | Bezeichnung des Inflationsindex | Mit einem standardisierten Namen des Index auszufüllen im Falle von Swaptions auf einen der folgenden Swap-Typen: Inflation Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap, Inflation Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap. | {ALPHANUM-25} |
24 | Referenzzinssatz | Bezeichnung des Referenzzinssatzes. | {INDEX}
oder {ALPHANUM-25} - wenn der Referenzzinssatz nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist |
25 | IR-Vertragslaufzeit | Dieses Feld gibt die Vertragslaufzeit an. Die Laufzeit ist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren anzugeben. | {INTEGER-3}+"DAYS" - Tage
{INTEGER-3}+"WEEK" - Wochen {INTEGER-3}+"MNTH" - Monate {INTEGER-3}+"YEAR" - Jahre |
Fremdwährungsderivate | |||
Die Felder in diesem Abschnitt sollten nur für Fremdwährungsderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 8 Tabelle 8.1 ausgefüllt werden | |||
26 | Vertragsuntertyp | Dieses Feld ist auszufüllen, um lieferbare von nicht lieferbaren Forwards, Optionen und Swaps im Sinne von Anhang III Abschnitt 8 Tabelle 8.1 zu unterscheiden. | "DLVB" - lieferbar
"NDLV" - nicht lieferbar |
Eigenkapitalderivate | |||
Die Felder in diesem Abschnitt sollten nur für Eigenkapitalderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgefüllt werden | |||
27 | Zugrundliegender Typ | Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie und die Unteranlageklasse weder ein Swap noch ein Portfolio Swap ist. | "STIX" - Aktienindex
"SHRS" - Anteil/Aktie "DIVI" - Dividendenindex "DVSE" - Aktiendividende "BSKT" - Aktienkorb aus einer Kapitalmaßnahme "ETFS" - ETF "VOLI" - Volatilitätsindex "OTHR" - Sonstiges (einschließlich Aktienzertifikate, Zertifikate und sonstige aktienähnlichen Finanzinstrumente) |
Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie, die Unteranlageklasse entweder ein Swap oder ein Portfolio Swap und das Segmentierungskriterium 2 - wie in Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgeführt - ein Single Name ist. | "SHRS" - Anteil/Aktie
"DVSE" - Aktiendividende "ETFS" - ETF "OTHR" - Sonstiges (einschließlich Aktienzertifikate, Zertifikate und sonstige aktienähnlichen Finanzinstrumente) |
||
Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie, die Unteranlageklasse entweder ein Swap oder ein Portfolio Swap und das Segmentierungskriterium 2 - wie in Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgeführt - ein Index ist. | "STIX" - Aktienindex
"DIVI" - Dividendenindex "VOLI" - Volatilitätsindex "OTHR" - Sonstiges |
||
Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie, die Unteranlageklasse entweder ein Swap oder ein Portfolio Swap und das Segmentierungskriterium 2 - wie in Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgeführt - ein Korb ist. | "BSKT" - Korb | ||
28 | Parameter | Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie und die Unteranlageklasse ein Swap oder ein Portfolio Swap ist. | "PRBP" - Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert
"PRDV" - Parameter Dividendenrendite "PRVA" - Parameter Renditenvarianz "PRVO" - Parameter Renditenvolatilität |
Differenzkontrakte (CFD) | |||
Die Felder sind nur dann auszufüllen, wenn der Vertragstyp gleich Differenzkontrakt oder Spread Betting ist | |||
29 | Zugrundliegender Typ | Mit dem MiFIR-Code auszufüllen, wenn dieser ein Derivat ist und der Vertragstyp gleich Differenzkontrakt oder Spread Betting ist. | "CURR" - Währung
"EQUI" - Aktie "BOND" - Anleihen "FTEQ" - Aktienfutures "OPEQ" - Aktienoptionen "COMM" - Ware "EMAL" - Emissionszertifikate "OTHR" - Sonstiges |
30 | Nennwährung 1 | Währung 1 für das zugrunde liegende Währungspaar. Dieses Feld ist anwendbar, wenn der zugrunde liegende Typ eine Währung ist | {CURRENCYCODE_3} |
31 | Nennwährung 2 | Währung 2 für das zugrunde liegende Währungspaar. Dieses Feld ist anwendbar, wenn der zugrunde liegende Typ eine Währung ist | {CURRENCYCODE_3} |
Kreditderivate | |||
32 | ISIN-Code des zugrunde liegenden Credit Default Swap | Für Derivate auf Credit Default Swaps mit dem ISIN-Code des zugrunde liegenden Swaps auszufüllen. | {ISIN} |
33 | Code des Basisindexes | Für Derivate auf einen CDS-Index mit dem ISIN-Code des Index auszufüllen. | {ISIN} |
34 | Bezeichnung des Basisindexes | Für Derivate auf einen CDS-Index mit dem standardisierten Namen des Index auszufüllen. | {ALPHANUM-25} |
35 | Serie | Die Seriennummer der Zusammensetzung des Index, sofern anwendbar.
Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index mit der Serie des CDS-Index auszufüllen. |
{DECIMAL-18/17} |
36 | Version | Eine neue Version einer Serie wird herausgegeben, wenn eines der Bestandteile ausfällt und der Index neu gewichtet werden muss, um der neuen Anzahl aller Bestandteile des Index Rechnung zu tragen.
Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index mit der Version des CDS-Index auszufüllen. |
{DECIMAL-18/17} |
37 | Rollenmonat | Alle Monate, in denen die Rolle erwartet wird, wie vom Index-Anbieter für ein gegebenes Jahr vorgesehen. Das Feld sollte für jeden Monat der Rolle wiederholt werden.
Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index auszufüllen. |
"01", "02", "03", "04", "05", "06", "07", "08", "09", "10", "11", "12" |
38 | Nächstes Rollendatum | Im Falle eines CDS-Index oder eines Derivats auf einen CDS-Index mit dem nächsten Rollendatum des Index auszufüllen, wie vom Indexanbieter vorgesehen | {DATEFORMAT} |
39 | Öffentlicher Emittent | Auszufüllen, wenn die Bezugseinrichtung eines Single Name CDS oder eines Derivats auf einen Single Name CDS ein öffentlicher Emittent gemäß Anhang III Abschnitt 9 Tabelle 9.1 ist. | "TRUE" - die Referenzeinrichtung ist ein öffentlicher Emittent
"FALSE" - die Referenzeinrichtung ist nicht ein öffentlicher Emittent |
40 | Bezugsobligation | Für Derivate auf Single Name Credit Default Swaps mit dem ISIN-Code der Bezugsobligation auszufüllen. | {ISIN} |
41 | Bezugseinrichtung | Mit der Bezugseinrichtung eines Single Name CDS oder eines Derivats auf einen Single Name CDS auszufüllen. | {COUNTRYCODE_2}
oder ISO 3166-2 - Ländercode mit 2 Zeichen gefolgt von einem Bindestrich "-" und bis zu 3 alphanumerischen Zeichen des Länderuntercodes oder {LEI} |
42 | Nennwährung | Währung des Nennwerts. | {CURRENCYCODE_3} |
Emissionszertifikatderivate | |||
Die Felder in diesem Abschnitt sollten nur für Emissionszertifikatderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 13 Tabelle 13.1 ausgefüllt werden | |||
43 | Untertyp Emissionszertifikatderivate | Auszufüllen, wenn die Variable #3 "MiFIR-Code" ein "DERV"-Derivat ist und die Variable #4 "Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts""EMAL"- Emissionszertifikate sind. | "CERE" - CER
"ERUE" - ERU "EUAE" - EUA "EUAE" - EUA "OTHR" - Sonstiges |
ENDE |
(Stand: 30.03.2021)
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