umwelt-online: Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zu den Transparenzanforderungen für Handelsplätze und Wertpapierfirmen in Bezug auf Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate (2)

zurück

Tabelle 5.3 Zinsderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Zinsderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für jede Unterklasse, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Anleihenfutures/- forwards 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Anleihenoptionen 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
IR Futures und FRA 5.000.000 EUR 10.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
IR-Optionen 5.000.000 EUR 10.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Swaptions 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Float -to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Fixed-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Float-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Inflation Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swaps 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR
Sonstige Zinsderivate 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 9.000.000 EUR 10.000.000 EUR

6. Eigenkapitalderivate

Tabelle 6.1 Eigenkapitalderivate, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse - Eigenkapitalderivate
jeder Vertrag gemäß Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Absatz 4 in Bezug auf:
  1. eine oder mehrere Aktien, Aktienzertifikate, Zertifikate, sonstige ähnliche Finanzinstrumente, Cashflows oder andere Produkte, die mit der Entwicklung einer oder mehrerer Aktien, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate oder ähnlicher Finanzinstrumente verbunden sind;
  2. ein Aktienindex, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate, sonstige ähnliche Finanzinstrumente, Cashflows oder andere Produkte, die mit der Entwicklung einer oder mehrerer Aktien, Aktienzertifikate, ETF, Zertifikate oder ähnlicher Finanzinstrumente verbunden sind
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung
Aktien- Index-Optionen

Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist

Bei allen Indexoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Aktienindex-Futures/Forwards

Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist

Bei allen Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Aktienoptionen

Eine Option, deren zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist

Bei allen Aktienoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Aktien-Futures/Forwards

Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist

Bei allen Aktien-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Aktien-Dividenden-Optionen

Eine Option auf die Dividende einer spezifischen Aktie

Bei allen Aktiendividendenoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Aktien-Dividenden-Futures/Forwards

Ein Future/Forward auf die Dividende einer spezifischen Aktie

Bei allen Aktien-Dividenden-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Dividendenindex-Optionen

Eine Option auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht

Bei allen Dividenden-Index-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Dividendenindex-Futures/Forwards

Ein Future/Forward auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht

Bei allen Dividenden-Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Volatilitäts-Index-Optionen

Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht

Bei allen Volatilitäts-Index-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Volatilitätsindex-Futures/Forwards

Ein Future/Forward, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht

Bei allen Volatilitäts-Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
ETF-Optionen

Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein ETF ist

Bei allen ETF-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
ETF-Futures/-Forwards

Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein ETF ist

Bei allen ETF-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben
Anlageklasse - Aktienderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Swaps Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

50.000.000 EUR 15
Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert Parameter Rendite- varianz/ Volatilität Parameter Dividenden- rendite
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ...
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Portfolio Swaps Eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

50.000.000 EUR 15
Anlageklasse - Aktienderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung
Sonstige Eigenkapitalderivate
Ein Eigenkapitalderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt Für sonstige Eigenkapitalderivate wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 6.2 Eigenkapitalderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Eigenkapitalderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte wird jede Unteranlageklasse in Unterklassen segmentiert, wie nachstehend definiert Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksich- tigende Geschäfte Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte, die für die Unterklassen mit liquidem Markt auf der Grundlage des durchschnittlichen täglichen Nennbetragsbands (ADNA), zu dem die Unterklassen zählen
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Aktien- Index-Optionen Eine Aktien-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Aktienindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR
200 Mio. EUR< ADNa < 600 Mio. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
ADNa> 600 Mio. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
Aktienindex-Futures/ Forwards Eine Aktienindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Aktienindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 1 Mrd. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
1 Mrd. EUR< ADNa < 3 Mrd. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
3 Mrd. EUR< ADNa < 5 Mrd. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
ADNa> 5 Mrd. EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR 250.000.000 EUR 260.000.000 EUR
Aktienoptionen Eine Aktienoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.250.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
Aktien-Futures/ Forwards eine Aktien-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.250.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
Aktien-Dividenden- Optionen Eine Aktien-Dividenden- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 400.000 EUR 450.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 25.000 EUR 30.000 EUR 500.000 EUR 550.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 50.000 EUR 100.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 100.000 EUR 150.000 EUR 2.000.000 EUR 2.500.000 EUR
Aktien-Dividenden- Futures/Forwards Eine Aktien-Dividenden-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 400.000 EUR 450.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 25.000 EUR 30.000 EUR 500.000 EUR 550.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 50.000 EUR 100.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 100.000 EUR 150.000 EUR 2.000.000 EUR 2.500.000 EUR
Dividendenindex- Optionen Eine Dividendenindex- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Dividendenindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR
200 Mio. EUR< ADNa < 600 Mio. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
ADNa> 600 Mio. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
Dividendenindex- Futures/Forwards Eine Dividendenindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Dividendenindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 1 Mrd. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
1 Mrd. EUR< ADNa < 3 Mrd. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
3 Mrd. EUR< ADNa < 5 Mrd. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
ADNa> 5 Mrd. EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR 250.000.000 EUR 260.000.000 EUR
Volatilitäts-Index- Optionen Eine Volatilitäts-Index- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Volatilitätsindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR
200 Mio. EUR< ADNa < 600 Mio. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
ADNa> 600 Mio. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
Volatilitätsindex- Futures/Forwards Eine Volatilitätsindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Volatilitätsindex

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 1 Mrd. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
1 Mrd. EUR< ADNa < 3 Mrd. EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR 50.000.000 EUR 55.000.000 EUR
3 Mrd. EUR< ADNa < 5 Mrd. EUR 15.000.000 EUR 20.000.000 EUR 150.000.000 EUR 160.000.000 EUR
ADNa> 5 Mrd. EUR 25.000.000 EUR 30.000.000 EUR 250.000.000 EUR 260.000.000 EUR
ETF-Optionen Eine ETF-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender ETF

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.250.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
ETF-Futures/ -Forwards Eine ETF-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender ETF

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 20.000 EUR 25.000 EUR 1.000.000 EUR 1.250.000 EUR
5 Mio. EUR< ADNa < 10 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
10 Mio. EUR< ADNa < 20 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 20 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
Swaps Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden 50 Mio. EUR< ADNa < 100 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 200 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert Parameter Rendite- varianz / Volatilität Parameter Dividenden- rendite
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ...
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Portfolio Swaps eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb

Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität

Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert:

Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden 50 Mio. EUR< ADNa < 100 Mio. EUR 250.000 EUR 300.000 EUR 1.250.000 EUR 1.500.000 EUR
100 Mio. EUR< ADNa < 200 Mio. EUR 500.000 EUR 550.000 EUR 2.500.000 EUR 3.000.000 EUR
ADNa> 200 Mio. EUR 1.000.000 EUR 1.500.000 EUR 5.000.000 EUR 5.500.000 EUR
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
...
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Tabelle 6.3 Eigenkapitalderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Eigenkapitalderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Swaps 20.000 EUR 25.000 EUR 100.000 EUR 150.000 EUR
Portfolio Swaps 20.000 EUR 25.000 EUR 100.000 EUR 150.000 EUR
Sonstige Eigenkapitalderivate 20.000 EUR 25.000 EUR 100.000 EUR 150.000 EUR

7. Warenderivate

Tabelle 7.1 Warenderivate, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse - Warenderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Metall-Waren- Futures/ Forwards Eine Metall-Waren-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall

Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegendes Metall

Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward

Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Future/Forward ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR 10
Edel- metalle Nichtedel- metalle
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Metall-Waren- Optionen Eine Metall-Waren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall

Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegendes Metall

Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option

Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR 10
Edel- metalle Nichtedel- metalle
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Metall-Waren- Swaps Eine Metall-Waren-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall

Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegendes Metall

Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps

Segmentierungskriterium 4 - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges

Segmentierungskriterium 5 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR 10
Edel- metalle Nichtedel- metalle
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Energiewaren- Futures / Forwards Eine Energiewaren-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 2 - Energie-Basiswert

Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward

Segmentierungskriterium 4 - Lasttyp, definiert als Grundlast, Spitzenlast, Nachtstrom oder sonstiges, anwendbar auf den Energietyp: Strom

Segmentierungskriterium 5 - Lieferung/Barabwicklungsort, anwendbar auf Energietypen: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 6 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Future/Forward ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR 10
Öl / Destillate / leichte Bestand- teile des Öls Kohle Erdgas / Strom / Arbitrage- geschäft
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat
Laufzeitband 2: 4 Monate < Fälligkeit< 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ... ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Energiewaren- Optionen Eine Energiewaren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 2 - Energie-Basiswert

Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option

Segmentierungskriterium 4 - Lasttyp, definiert als Grundlast, Spitzenlast, Nachtstrom oder sonstiges, anwendbar auf den Energietyp: Strom

Segmentierungskriterium 5 - Lieferung/Barabwicklungsort, anwendbar auf Energietypen: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls

Segmentierungskriterium 6 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR 10
Öl / Destillate / leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas / Strom / Arbitrage- geschäft
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat
Laufzeitband 2: 4 Monate < Fälligkeit< 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ... ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Energiewaren- Swaps Eine Unterklasse von Energiewaren-Swaps wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 2 - Energie-Basiswert

Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps

Segmentierungskriterium 4 - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges

Segmentierungskriterium 5 - Lasttyp, definiert als Grundlast, Spitzenlast, Nachtstrom oder sonstiges, anwendbar auf den Energietyp: Strom

Segmentierungskriterium 6 - Lieferung/Barabwicklungsort, anwendbar auf Energietypen: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft

Segmentierungskriterium 7 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

10.000.000 EUR 10
Öl / Destillate / leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas / Strom / Arbitrage- geschäft
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat
Laufzeitband 2: 4 Monate < Fälligkeit< 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 1 Jahr
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre ... ...
... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse Eine Future/Forward-Unterklasse für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis

Segmentierungskriterium 2 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward

Segmentierungskriterium 3 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Future/Forward ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

10.000.000 EUR 10
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse Eine Optionsunterklasse auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis

Segmentierungskriterium 2 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option

Segmentierungskriterium 3 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

10.000.000 EUR 10
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse Eine Unterklasse von Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis

Segmentierungskriterium 2 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps

Segmentierungskriterium 3 - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges

Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

10.000.000 EUR 10
Unteranlageklasse Zur Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für die festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung
Sonstige Warenderivate
Ein Warenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt Für jedes sonstige Warenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 7.2 Warenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Warenderivate
Unteranlageklasse Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berück- sichtigende Geschäfte SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert
Metall-Waren- Futures/ Forwards Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Metall-Waren- Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Metall-Waren- Swaps Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Energiewaren- Futures/ Forwards Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Energiewaren- Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Energiewaren- Swaps Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Futures/ Forwards für landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Optionen auf landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60
Swaps auf landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250.000 EUR 70 500.000 EUR 80 60 750.000 EUR 90 70 1.000.000 EUR
30 40 50 60

Tabelle 7.3 Warenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Warenderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Metall-Waren-Futures/ Forwards 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Metall-Waren-Optionen 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Metall-Waren-Swaps 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Energiewaren-Futures/ Forwards 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Energiewaren-Optionen 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Energiewaren-Swaps 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR
Sonstige Derivate auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250.000 EUR 500.000 EUR 750.000 EUR 1.000.000 EUR

8. Fremdwährungsderivate

Tabelle 8.1 Devisenderivate, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse - Devisenderivate
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Devisen, wie in Abschnitt C Absatz 4 des Anhangs I der Richtlinie 2014/65/EU definiert
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Nicht lieferbarer Forward (NFD)

Bezeichnet einen Forward, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungs- währung gemäß Vertrag zahlbar ist.

Eine nicht lieferbare Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei nicht lieferbaren Forward (NFD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Lieferbarer Forward (DF)

Bezeichnet einen Forward, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.

Eine lieferbarer Devisen-Forward- Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei lieferbaren Forward (FD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO)

Bezeichnet eine Option, die gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Zum Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungs- währung gemäß Vertrag zahlbar ist.

Eine nicht lieferbare Devisenoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei nicht lieferbaren Devisenoptionen (NDO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Lieferbare Devisenoption (DO)

Bezeichnet eine Option, die allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.

Eine lieferbarer Devisen-Optionsunterklasse wird definiert ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei lieferbaren Devisenoptionen (DO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS)

Bezeichnet einen Swap, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungs- währung gemäß Vertrag zahlbar ist.

Eine nicht lieferbare Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei nicht lieferbaren Devisenswap (NDD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Lieferbare Devisen-Swaps (DS)

Bezeichnet einen Swap, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft.

Eine lieferbarer Devisen-Swapunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei lieferbaren Devisen-Swaps (DS) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Devisen-Futures Eine Devisen-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen

Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Future ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Woche

Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Bei lieferbaren Devisen-Futures wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben
Anlageklasse - Devisenderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung
Sonstige Devisenderivate
Ein Devisenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt Für jedes sonstige Devisenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 8.2 Devisenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Devisenderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Nicht lieferbarer Forward (NFD) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Lieferbarer Forward (DF) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Lieferbare Devisenoptionen (DS) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Lieferbare Devisen-Swaps (DS) 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Devisen-Futures 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR
Sonstige Devisenderivate 4.000.000 EUR 5.000.000 EUR 20.000.000 EUR 25.000.000 EUR

9. Kreditderivate

Tabelle 9.1 Kreditderivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse - Kreditderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt Für Unterklassen mit einem liquiden Markt finden gegebenenfalls die zusätzlichen qualitativen Liquiditätskriterien Anwendung.
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
On-the-Run- Status Index
[zusätzliches qualitatives Liquiditätskriterium]
Index Credit Default Swap (CDS)

Ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit der verschiedenen Emittenten der Finanzinstrumente, aus denen der Index zusammengesetzt ist, und dem Auftreten von Kreditereignissen

Eine Unterklasse von Index Credit Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Index

Segmentierungskriterium 2 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats

Segmentierungskriterium 3 - das Laufzeitband der Fälligkeit der CDS ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

200.000.000 EUR 10 Bei dem zugrunde liegenden Index wird in folgenden Fällen davon ausgegangen, dass ein liquider Markt besteht:
  1. er befindet sich während des gesamten Zeitraum im Status "on-the-run"
  2. er befindet sich während der ersten 30 Arbeitstage im Status "1x off-the-run"

Ein "on-the-run"-Index bezeichnet die rollende jüngste Version (Serie) des Index, die beginnt zum Zeitpunkt, zu dem die Zusammensetzung des Index festgelegt wird und die einen Tag vor dem Datum, zu dem die Zusammensetzung der neuesten Version (Serie) des Index wirksam wird, endet.

"1x off-the-run status" bezeichnet die Version (Serie) des Index, die unmittelbar vor der On-the-run-Version (Serie) liegt. Eine Version (Serie) ist dann nicht mehr "on-the-run" und wird zu "1x off-the-run", wenn die neueste Version (Serie) des Index eingerichtet wird.

Single Name Credit Default Swap (CDS)

Ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit der verschiedenen Emittenten der Finanzinstrumente, aus denen der Index zusammengesetzt ist, und dem Auftreten von Kreditereignissen

Ein Single Name Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Bezugseinrichtung

Segmentierungskriterium 2 - Typ der zugrunde liegenden Bezugseinrichtung gemäß folgender Definition:

"Emittent" öffentlicher Art bezeichnet entweder:

  1. die Union;
  2. einen Mitgliedstaat, einschließlich Ministerium, Agentur oder Zweckgesellschaft eines Mitgliedstaats;
  3. eine öffentliche Einrichtung, die nicht unter den Buchstaben a und b aufgeführt ist.
  4. im Falle eines Mitgliedstaats, der als Bundesstaat organisiert ist, ein Mitglied des Bunds;
  5. eine Zweckgesellschaft für verschiedene Mitgliedstaaten;
  6. ein von zwei oder mehr Mitgliedstaaten errichtetes internationales Finanzinstitut, das den Zweck verfolgt, Finanzmittel zu mobilisieren und Finanzhilfe zu leisten zugunsten der eigenen Mitglieder, die mit schwerwiegenden finanziellen Problemen konfrontiert oder davon bedroht sind;
  7. die Europäische Investitionsbank;
  8. eine öffentliche Einrichtung, die nicht Emittent einer öffentlichen Anleihe gemäß den Buchstaben a bis c ist.

"privater Emittent" bezeichnet einen Emittenten, der kein öffentlicher Emittent ist.

Segmentierungskriterium 3 - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats

Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

10.000.000 EUR 10
Anlageklasse - Kreditderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie die folgenden quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt
CDS Index-Optionen

Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein CDs-Index ist

Eine CDS-Index- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - CDS-Index-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse des Index Credit Default Swap (CDS) angegeben

Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0-6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet

Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband nicht 0-6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet

Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Laufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet

Single Name CDS-Optionen

Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Single Name CDS ist

Ein Single Name CDS wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - Single Name CDS-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse Single Name CDS angegeben

Segmentierungskriterium 2 - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0-6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet

Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Fälligkeitslaufzeitband nicht 0-6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet

Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Fälligkeitslaufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet

Anlageklasse - Kreditderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, findet folgende Methode Anwendung
Sonstige Kreditderivate
Ein Kreditderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt Für jedes sonstige Kreditderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 9.2 Kreditderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Kreditderivate
Unteranlageklasse Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksich- tigende Geschäfte SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert
Index Credit Default Swap (CDS) Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 2.500.000 EUR 70 5.000.000 EUR 80 60 7.500.000 EUR 90 70 10.000.000 EUR
30 40 50 60
Single Name Credit Default Swap (CDS) Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 2.500.000 EUR 70 5.000.000 EUR 80 60 7.500.000 EUR 90 70 10.000.000 EUR
30 40 50 60
Maßgeschnei- derter Basket Credit Default Swap (CDS) Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 2.500.000 EUR 70 5.000.000 EUR 80 60 7.500.000 EUR 90 70 10.000.000 EUR
30 40 50 60
CDS Index- Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 2.500.000 EUR 70 5.000.000 EUR 80 60 7.500.000 EUR 90 70 10.000.000 EUR
30 40 50 60
Single Name CDS- Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 2.500.000 EUR 70 5.000.000 EUR 80 60 7.500.000 EUR 90 70 10.000.000 EUR
30 40 50 60

Tabelle 9.3 Kreditderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Kreditderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Index Credit Default Swap (CDS) 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR
Single Name Credit Default Swap (CDS) 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR
Maßgeschneiderter Basket Credit Default Swap (CDS) 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR
CDS Index-Optionen 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR
Single Name CDS-Optionen 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR
Sonstige Kreditderivate 2.500.000 EUR 5.000.000 EUR 7.500.000 EUR 10.000.000 EUR

10. C10-Derivate

Tabelle 10.1 C10-Derivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse - C10-Derivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Frachtderivate

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Frachttarifen im Sinne von Anhang I Abschnitt C(10) der Richtlinie 2014/65/EU

Eine Frachtderivatunter- klasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:

Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Index Forward Freight Agreements (FFA) oder Optionen

Segmentierungskriterium 2 - Frachtart: Nassfracht, Trockenfracht

Segmentierungskriterium 3 - Frachtuntertyp: Trockengutfrachter, Tanker, Containerschiff

Segmentierungskriterium 4 - Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp

Segmentierungskriterium 5: spezifische Route oder Zeitcharterdurchschnitt

Segmentierungskriterium 6 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Derivats ist wie folgt definiert:

Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit< 1 Monat

Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit< 3 Monate

Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit< 6 Monate

Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit< 9 Monate

Laufzeitband 5: 9 Monate < Fälligkeit< 1 Jahr

Laufzeitband 6: 1 Jahr < Fälligkeit< 2 Jahre

Laufzeitband 7: 2 Jahre < Fälligkeit< 3 Jahre

...

Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit< n Jahre

10.000.000 EUR 10
Anlageklasse - C10-Derivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung
Sonstige C10-Derivate
Ein Finanzinstrument im Sinne von Anhang I Abschnitt C(10) der Richtlinie 2014/65/EU, das kein Frachderivat ist, und alle folgenden Unteranlageklassen der Zinsderivate: Inflation Multi-Currency Swap oder Cross-Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency swaps, ein Inflation Single Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Single Currency Swap und alle folgenden Eigenkapitalderivat- Unteranlageklassen: eine Volatilitäts-Index Option, ein Volatilitäts-Index Future/Forward, ein Swap mit Parameter- Renditevarianz, ein Swap mit Parameter- Renditevolatilität, ein Portfolio Swap mit Parameter- Renditevarianz, ein Portfolio Swap mit Parameterrendite- volatilität Für jedes sonstige C10-Derivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 10.2 C10-Derivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - C10-Derivate
Unter- anlage- klasse Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert
Fracht- derivate Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichti- gung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanz- instrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 25.000 EUR 70 50.000 EUR 80 60 75.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60

Tabelle 10.3 C10-Derivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - C10-Derivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Frachtderivate 25.000 EUR 50.000 EUR 75.000 EUR 100.000 EUR
Sonstige C10-Derivate 25.000 EUR 50.000 EUR 75.000 EUR 100.000 EUR

11. Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)

Tabelle 11.1 CFD - Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)
Ein Derivatvertrag, der für den Inhaber mit einer Exposition verbunden ist, die lang oder kurz sein kann, in Bezug auf die Differenz zwischen dem Preis eines zugrunde liegenden Werts zu Beginn des Vertrags und dem Preis bei Abschluss des Vertrags
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanz- instrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt oder gegebenenfalls, wenn sie die nachfolgend definierten qualitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt
Qualitatives Liquiditätskriterium Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Währungs- CFD Eine Unterklasse Währungs-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Währungspaar, das definiert wird als Kombination der zwei Währungen, die dem CFD/Spread Betting-Vertrag zugrunde liegen 50.000.000 EUR 100
Waren-CFD Eine Unterklasse Waren-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Ware des CFD/Spread Betting-Vertrags 50.000.000 EUR 100
Aktien-CFD Die Unterklasse Aktien-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Beteiligungspapier des CFD/Spread Betting-Vertrags Die Unterklasse Aktien-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn das zugrunde liegende Beteiligungspapier ein Beteiligungspapier ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 17 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht
Anleihen-CFD Eine Unterklasse Anleihen-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Anleihe oder das Anleihen-Future des CFD/Spread Betting-Vertrags Eine Unterklasse Anleihen-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn die zugrundliegende Anleihe eine Anleihe oder ein Anleihen-Future ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht
CFD auf Aktien-Future/ Forward Ein CFD auf eine Aktien-Future/ Forward- Unterklasse wird definiert durch den zugrunde liegende Future/Forward auf einen Aktien-CFD des CFD/Spread Betting-Vertrag Ein CFD auf eine Unterklasse Aktien-Future/ Forward hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrundliegende Wert ein Aktien-Future/ Forward ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 8 Ziffer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht
CFD auf eine Aktienoption Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption wird definiert durch die zugrunde liegende Option auf eine Aktie des CFD/Spread Betting-Vertrags Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrundliegende Wert eine Aktienoption ist, für die ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 Absatz 8 Ziffer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht
Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung
Sonstige CFD
Ein CFD/Spread Betting, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt Für jedes sonstige CFD/Spread Betting wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 11.2 CFD- Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)
Unteranlageklasse Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Volumen - Perzentil Schwellenwert
Währungs- CFD Geschäfte auf Währungs-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60
Waren-CFD Geschäfte auf Waren-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60
Aktien-CFD Geschäfte auf Aktien-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60
Anleihen- CFD Geschäfte auf Anleihen-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60
CFD auf Aktien- Future/ Forward Geschäfte auf CFD auf Future auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60
CFD auf eine Aktienoption Geschäfte auf CFD auf Option auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b S1 S2 S3 S4 50.000 EUR 70 60.000 EUR 80 60 90.000 EUR 90 70 100.000 EUR
30 40 50 60

Tabelle 11.3 CFD- Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Währungs-CFD 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
Waren-CFD 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
Aktien-CFD 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
Anleihen-CFD 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
CFD auf Aktien-Future/ Forward 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
CFD auf eine Aktienoption 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR
Sonstige CFD/Spread Betting 50.000 EUR 60.000 EUR 90.000 EUR 100.000 EUR

12. Emissionszertifikate

Tabelle 12.1 Emissionszertifikate, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse - Emissionszertifikate
Unteranlageklasse Für jede Unteranlageklasse wird festgestellt, dass diese keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt.
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
EU-Zertifikate (EUA)

jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 (Emissionshandelssystem) erfüllt und ein Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt

150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 5
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA)

jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und das Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) aus der Luftfahrt darstellt

150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 5
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER)

jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt

150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 5
Emissionsreduktionseinheiten (ERU)

jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt

150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 5

Tabelle 12.2 Emissionszertifikate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Emissionszertifikate
Unteranlageklasse Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert
EU-Zertifikate (EUA) Geschäfte auf alle EU-Zertifikate (EUA) S1 S2 S3 S4 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
EU-Luftfahrt- zertifikate (EUAA) Geschäfte auf alle EU-Luftfahrt- zertifikate (EUA) S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
Zertifizierte Emissions- reduktionen (CER) Geschäfte auf alle zertifizierte Emissions- reduktionen (CER) S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
Emissions- reduktions- einheiten (ERU) Geschäfte auf alle Emissions- reduktions- einheiten (ERU) S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60

Tabelle 12.3 Emissionszertifikate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Emissionszertifikate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
EU-Zertifikate (EUA) 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA) 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Emissionsreduktions- einheiten (ERU) 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent

13. Emissionszertifikatderivate

Tabelle 13.1 Emissionsderivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben

Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate
Unteranlageklasse Für jede Unteranlageklasse wird festgestellt, dass sie keinen liquiden Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt.
Durchschnittliche tägliche Menge (ADA)
[quantitatives Liquiditätskriterium 1]
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften
[quantitatives Liquiditätskriterium 2]
Emissionszertifikatderivate, deren zugrundliegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Zertifikat (EUA), wie in Anhang I Absatz C Punkt 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert

150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 5
Emissionszertifikatderivate, deren zugrundliegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA), wie in Anhang I Absatz C Punkt 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert

150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 5
Emissionszertifikatderivate, deren zugrundliegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER), wie in Anhang I Absatz C Punkt 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert

150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 5
Emissionszertifikatderivate, deren zugrundliegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist

Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktionseinheit (ERU), wie in Anhang I Absatz C Punkt 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert

150.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 5
Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate
Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung
Sonstige Emissionszertifikatderivate
Ein Emissionszertifikatderivat, dessen zugrunde liegender Wert kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist Für jedes sonstige Emissionszertifikatderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht

Tabelle 13.2 Emissionszertifikatderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate
Unteranlageklasse Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert Handel - Perzentil Schwellenwert
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist S1 S2 S3 S4 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrt- zertifikat (EUAA) ist Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrt- zertifikat (EUAA) ist S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktions- einheit (ERU) ist Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktions- einheit (ERU) ist S1 S2 S3 S4 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 70 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 80 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
30 40 50 60

Tabelle 13.3 Emissionszertifikatderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht

Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate
Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht
SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel
Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
Sonstige Emissionszertifikatderivate 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent
1) Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (ABl. Nr. L 294 vom 10.11.2001 S. 1).

2) Richtlinie 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaatenden Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten (ABl. Nr. L 258 vom 01.10.2009 S. 11).

3) Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32).

.

Zu Zwecken der Transparenzberechnungen vorzulegende Bezugsdaten Anhang IV

Tabelle 1 Symbol Tabelle für Tabelle 2

Symbol Datentyp Begriffsbestimmung
{ALPHANUM-n} Bis zu n alphanumerische Zeichen Freitextfeld
{DECIMAL-n/m} Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können Numerisches Feld für positive und negative Werte:
  • Dezimaltrennzeichen:"." (Punkt) (Punkt);
  • vor der Nummer kann ein "-" (Minus) stehen, womit negative Zahlen angegeben werden.

Sofern anwendbar, werden die Werte gerundet und nicht gekürzt.

{COUNTRYCODE_2} 2 alphanumerische Zeichen Ländercode aus 2 Buchstaben gemäß ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode.
{CURRENCYCODE_3} 3 alphanumerische Zeichen Ländercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217
{DATEFORMAT} Datumsformat gemäß ISO 8601 Formatierung des Datums:

JJJJ-MM-DD.

{ISIN} 12 alphanumerische Zeichen ISIN-Code gemäß ISO 6166
{LEI} 20 alphanumerische Zeichen LEI-Code gemäß ISO 17442
{MIC} 4 alphanumerische Zeichen MIC-Code gemäß ISO 10383
{INDEX} 4 Buchstaben "EONA" - EONIA

"EONS" - EONIa SWAP

"EURI" - EURIBOR

"EUUS" - EURODOLLAR

"EUCH" - EuroSwiss

"GCFR" - GCF REPO

"ISDA" - ISDAFIX

"LIBI" - LIBID

"LIBO" - LIBOR

"MAAA" - Muni AAA

"PFAN" - Pfandbriefe

"TIBO" - TIBOR

"STBO" - STIBOR

"BBSW" - BBSW

"JIBA" - JIBAR

"BUBO" - BUBOR

"CDOR" - CDOR

"CIBO" - CIBOR

"MOSP" - MOSPRIM

"NIBO" - NIBOR

"PRBO" - PRIBOR

"TLBO" - TELBOR

"WIBO" - WIBOR

"TREA" - Treasury

"SWAP" - SWAP

"FUSW" - Future SWAP

Tabelle 2 Einzelheiten zu den zu Zwecken der Transparenzberechnungen vorzulegenden Bezugsdaten

# Feld Zu meldende Angaben Format der Berichterstattung
1 Kennung des Instruments Code zur Identifizierung des Finanzinstruments {ISIN}
2 Vollständige Bezeichnung des Instruments Vollständige Bezeichnung des Finanzinstruments {ALPHANUM-350}
3 MiFIR-Kennung Identifizierung von Nichteigenkapitalfinanz- instrumenten:

Verbriefte Derivate, wie in Anhang III Abschnitt 4 Tabelle 4.1 definiert

Strukturierte Finanzprodukte (SFP), wie in Verordnung (EU) Nr. 600/2014 Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 28 definiert

Anleihen (für alle Anleihen außer ETC und ETC), wie in Artikel 4 Absatz 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert

ETC, wie in Artikel 4 Absatz 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert und in Tabelle 2.4 des Anhangs III Abschnitt 2 näher ausgeführt

ETN, wie in Artikel 4 Absatz 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert und in Tabelle 2.4 des Anhangs III Abschnitt 2 näher ausgeführt

Emissionszertifikate, wie in Anhang III Abschnitt 12 Tabelle 12.1 definiert

Derivate, wie in der Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Absätze 4 bis 10 definiert

Nichteigenkapitalfinanz- instrumente:

"SDRV" - Verbriefte Derivate

"SFPS" - Strukturierte Finanzprodukte (SFP)

"BOND" - Anleihen

"ETCS" - ETC

"ETNS" - ETN

"EMAL" - Emissionszertifikate

"DERV" - Derivate

4 Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein verbrieftes Derivat oder ein Derivat ist "INTR" - Zinssatz

"EQUI" - Aktie

"COMM" - Ware

"CRDT" - Kredit

"CURR" - Währung

"EMAL" - Emissionszertifikate

5 Vertragstyp Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist "OPTN" - Option

"FUTR"- Terminkontrakt

"FRAS" - Forward Rate Agreement (FRA) "FORW" - Forward

"SWAP"- Swap

"PSWP" - Portfolio Swap

"SWPT" - Swaption

"FONS" - Future on a swap

"FWOS" - Forward on a swap

"FFAS" - Forward Freight Agreements (FFA)

"SPDB" - Spread Betting

"CFDS" - CFD

"OTHR" - Sonstiges

6 Meldestichtag Tag, für den die Referenzdaten bereitgestellt werden {DATEFORMAT}
7 Handelsplatz Segmentspezifischer MIC für den Handelsplatz, falls verfügbar, ansonsten der "Operational MIC" {MIC}
8 Laufzeit Laufzeit des Finanzinstruments; Feld für die Anlageklassen Anleihen, Zinsderivate, Eigenkapitalderivate, Warenderivate, Devisenderivate, Kreditderivate, C10-Derivate und Derivate auf Emissionszertifikate. {DATEFORMAT}
Mit Anleihen (alle typen von Anleihen außer ETC und ETN) verbundene Felder
9 Typ von Anleihe Typ von Anleihe, wie in Anhang III Abschnitt 2 Tabelle 2.2 definiert. Nur auszufüllen, wenn der MiFIR-Code einer Anleihe entspricht "EUSB" - Staatsanleihe

"OEPB" - sonstige öffentliche Anleihe

"CVTB" - Wandelschuldverschreibung

"CVDB" - Pfandbrief

"CRPB" - Unternehmensanleihe

"OTHR" - Sonstiges

10 Emissionsdatum Datum, zu dem die Anleihe ausgegeben wird und ab dem Zinsen anfallen {DATEFORMAT}
Mit Emissionszertifikaten verbundene Felder
Die Felder in diesem Abschnitt sollten nur für Emissionszertifikate im Sinne von Anhang III Abschnitt 12 Tabelle 12.1 ausgefüllt werden
11 Untertyp Emissionszertifikate Emissionszertifikate "CERE" - CER

"ERUE" - ERU

"EUAE" - EUA

"EUAE" - EUA

Mit Derivaten verbundene Felder
Warenderivate und C10-Derivate
12 Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp Auszufüllen, wenn das in Feld der Tabelle 2(red. Anm.: gemeint ist wohl Tabelle 3) im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Fracht ist. {ALPHANUM-25}
13 Typische Route oder Zeitcharterdurchschnitt Auszufüllen, wenn das in Feld der Tabelle 2(red. Anm.: gemeint ist wohl Tabelle 3) im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Fracht ist. {ALPHANUM-25}
14 Ort der Lieferung/des Barausgleichs Auszufüllen, wenn das in Feld der Tabelle 2(red. Anm.: gemeint ist wohl Tabelle 3) im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Energie ist. {ALPHANUM-25}
15 Nennwährung Währung des Nennwerts. {CURRENCYCODE_3}
Zinsderivate
Die Felder in diesem Abschnitt sollten nur für Zinsderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 5 Tabelle 5.1 ausgefüllt werden
16 Zugrundliegender Typ Die Felder sind auszufüllen für andere Vertragsarten als Swaps, Swaptions, Terminkontrakte auf einen Swap und Forwards auf einen Swap und Forwards auf einen Swap mit einer der folgenden Alternativen

Die Felder sind auszufüllen für die Vertragsarten Swaps, Swaptions, Terminkontrakte auf einen Swap und Forwards auf einen Swap in Bezug auf einen zugrundliegenden Swap

"BOND" - Anleihe

"BNDF" - Anleihefutures

"INTR" - Zinssatz

"IfUT" - Zins-Futures/FRA

"FFMC" - FLOAT TO FLOAT MULTI-CURRENCY SWAPS

"XFMC" - FIXED TO FLOAT MULTI-CURRENCY SWAPS

"XXMC" - FIXED TO FIXED MULTI-CURRENCY SWAPS

"OSMC" - OIS MULTI-CURRENCY SWAPS

"IFMC" - INFLATION MULTI-CURRENCY SWAPS

"FFSC" - FLOAT TO FLOAT SINGLE-CURRENCY SWAPS

"XFSC" - FIXED TO FLOAT SINGLE-CURRENCY SWAPS

"XXSC" - FIXED TO FIXED SINGLE-CURRENCY SWAPS

"OSSC" - OIS SINGLE-CURRENCY SWAPS

"IFSC" - INFLATION SINGLE-CURRENCY SWAPS

17 Emittent der zugrunde liegenden Anleihe Auszufüllen, wenn der zugrunde liegende Typ eine Anleihe oder ein Anleihen-Future mit dem LEI-Code des Emittenten der direkten oder letzten zugrunde liegenden Anleihe ist. {LEI}
18 Fälligkeitstag der zugrunde liegenden Anleihe Hier ist der Fälligkeitstag der zugrunde liegenden Anleihe anzugeben.

Dieses Feld gilt für Schuldtitel mit festgelegter Fälligkeit.

{DATEFORMAT}
19 Emissionsdatum der zugrunde liegenden Anleihe Hier ist das Emissionsdatum der zugrunde liegenden Anleihe anzugeben. {DATEFORMAT}
20 Nennwährung der Swaption Für Swaptions auszufüllen. {CURRENCYCODE_3}
21 Fälligkeit des zugrunde liegenden Swaps Für Swaptions, Futures on Swaps und Forwards on a Swap auszufüllendes Feld. {DATEFORMAT}
22 ISIN-Code Inflationsindex Im Falle von Swaptions auf einen der folgenden zugrunde liegenden Swap-Typen: Inflation Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap, Inflation Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap, ist - wenn der Inflationsindex einen ISIN-Code hat - dieses Feld mit dem ISIN-Code für diesen Index auszufüllen. {ISIN}
23 Bezeichnung des Inflationsindex Mit einem standardisierten Namen des Index auszufüllen im Falle von Swaptions auf einen der folgenden Swap-Typen: Inflation Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap, Inflation Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap. {ALPHANUM-25}
24 Referenzzinssatz Bezeichnung des Referenzzinssatzes. {INDEX}

oder

{ALPHANUM-25} - wenn der Referenzzinssatz nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist

25 IR-Vertragslaufzeit Dieses Feld gibt die Vertragslaufzeit an. Die Laufzeit ist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren anzugeben. {INTEGER-3}+"DAYS" - Tage

{INTEGER-3}+"WEEK" - Wochen

{INTEGER-3}+"MNTH" - Monate

{INTEGER-3}+"YEAR" - Jahre

Fremdwährungsderivate
Die Felder in diesem Abschnitt sollten nur für Fremdwährungsderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 8 Tabelle 8.1 ausgefüllt werden
26 Vertragsuntertyp Dieses Feld ist auszufüllen, um lieferbare von nicht lieferbaren Forwards, Optionen und Swaps im Sinne von Anhang III Abschnitt 8 Tabelle 8.1 zu unterscheiden. "DLVB" - lieferbar

"NDLV" - nicht lieferbar

Eigenkapitalderivate
Die Felder in diesem Abschnitt sollten nur für Eigenkapitalderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgefüllt werden
27 Zugrundliegender Typ Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie und die Unteranlageklasse weder ein Swap noch ein Portfolio Swap ist. "STIX" - Aktienindex

"SHRS" - Anteil/Aktie

"DIVI" - Dividendenindex

"DVSE" - Aktiendividende

"BSKT" - Aktienkorb aus einer Kapitalmaßnahme

"ETFS" - ETF

"VOLI" - Volatilitätsindex

"OTHR" - Sonstiges (einschließlich Aktienzertifikate, Zertifikate und sonstige aktienähnlichen Finanzinstrumente)

Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie, die Unteranlageklasse entweder ein Swap oder ein Portfolio Swap und das Segmentierungskriterium 2 - wie in Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgeführt - ein Single Name ist. "SHRS" - Anteil/Aktie

"DVSE" - Aktiendividende

"ETFS" - ETF

"OTHR" - Sonstiges (einschließlich Aktienzertifikate, Zertifikate und sonstige aktienähnlichen Finanzinstrumente)

Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie, die Unteranlageklasse entweder ein Swap oder ein Portfolio Swap und das Segmentierungskriterium 2 - wie in Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgeführt - ein Index ist. "STIX" - Aktienindex

"DIVI" - Dividendenindex

"VOLI" - Volatilitätsindex

"OTHR" - Sonstiges

Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie, die Unteranlageklasse entweder ein Swap oder ein Portfolio Swap und das Segmentierungskriterium 2 - wie in Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 ausgeführt - ein Korb ist. "BSKT" - Korb
28 Parameter Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie und die Unteranlageklasse ein Swap oder ein Portfolio Swap ist. "PRBP" - Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert

"PRDV" - Parameter Dividendenrendite

"PRVA" - Parameter Renditenvarianz

"PRVO" - Parameter Renditenvolatilität

Differenzkontrakte (CFD)
Die Felder sind nur dann auszufüllen, wenn der Vertragstyp gleich Differenzkontrakt oder Spread Betting ist
29 Zugrundliegender Typ Mit dem MiFIR-Code auszufüllen, wenn dieser ein Derivat ist und der Vertragstyp gleich Differenzkontrakt oder Spread Betting ist. "CURR" - Währung

"EQUI" - Aktie

"BOND" - Anleihen

"FTEQ" - Aktienfutures

"OPEQ" - Aktienoptionen

"COMM" - Ware

"EMAL" - Emissionszertifikate

"OTHR" - Sonstiges

30 Nennwährung 1 Währung 1 für das zugrunde liegende Währungspaar. Dieses Feld ist anwendbar, wenn der zugrunde liegende Typ eine Währung ist {CURRENCYCODE_3}
31 Nennwährung 2 Währung 2 für das zugrunde liegende Währungspaar. Dieses Feld ist anwendbar, wenn der zugrunde liegende Typ eine Währung ist {CURRENCYCODE_3}
Kreditderivate
32 ISIN-Code des zugrunde liegenden Credit Default Swap Für Derivate auf Credit Default Swaps mit dem ISIN-Code des zugrunde liegenden Swaps auszufüllen. {ISIN}
33 Code des Basisindexes Für Derivate auf einen CDS-Index mit dem ISIN-Code des Index auszufüllen. {ISIN}
34 Bezeichnung des Basisindexes Für Derivate auf einen CDS-Index mit dem standardisierten Namen des Index auszufüllen. {ALPHANUM-25}
35 Serie Die Seriennummer der Zusammensetzung des Index, sofern anwendbar.

Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index mit der Serie des CDS-Index auszufüllen.

{DECIMAL-18/17}
36 Version Eine neue Version einer Serie wird herausgegeben, wenn eines der Bestandteile ausfällt und der Index neu gewichtet werden muss, um der neuen Anzahl aller Bestandteile des Index Rechnung zu tragen.

Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index mit der Version des CDS-Index auszufüllen.

{DECIMAL-18/17}
37 Rollenmonat Alle Monate, in denen die Rolle erwartet wird, wie vom Index-Anbieter für ein gegebenes Jahr vorgesehen. Das Feld sollte für jeden Monat der Rolle wiederholt werden.

Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index auszufüllen.

"01", "02", "03", "04", "05", "06", "07", "08", "09", "10", "11", "12"
38 Nächstes Rollendatum Im Falle eines CDS-Index oder eines Derivats auf einen CDS-Index mit dem nächsten Rollendatum des Index auszufüllen, wie vom Indexanbieter vorgesehen {DATEFORMAT}
39 Öffentlicher Emittent Auszufüllen, wenn die Bezugseinrichtung eines Single Name CDS oder eines Derivats auf einen Single Name CDS ein öffentlicher Emittent gemäß Anhang III Abschnitt 9 Tabelle 9.1 ist. "TRUE" - die Referenzeinrichtung ist ein öffentlicher Emittent

"FALSE" - die Referenzeinrichtung ist nicht ein öffentlicher Emittent

40 Bezugsobligation Für Derivate auf Single Name Credit Default Swaps mit dem ISIN-Code der Bezugsobligation auszufüllen. {ISIN}
41 Bezugseinrichtung Mit der Bezugseinrichtung eines Single Name CDS oder eines Derivats auf einen Single Name CDS auszufüllen. {COUNTRYCODE_2}

oder

ISO 3166-2 - Ländercode mit 2 Zeichen gefolgt von einem Bindestrich "-" und bis zu 3 alphanumerischen Zeichen des Länderuntercodes

oder

{LEI}

42 Nennwährung Währung des Nennwerts. {CURRENCYCODE_3}
Emissionszertifikatderivate
Die Felder in diesem Abschnitt sollten nur für Emissionszertifikatderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 13 Tabelle 13.1 ausgefüllt werden
43 Untertyp Emissionszertifikatderivate Auszufüllen, wenn die Variable #3 "MiFIR-Code" ein "DERV"-Derivat ist und die Variable #4 "Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts""EMAL"- Emissionszertifikate sind. "CERE" - CER

"ERUE" - ERU

"EUAE" - EUA

"EUAE" - EUA

"OTHR" - Sonstiges


ENDE

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 30.03.2021)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion