Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 345 vom 20.12.2016 S. 119;
Beschl. (EU) 2018/684 - ABl. Nr. L 116 vom 07.05.2018 S. 47Inkrafttreten;
Beschl. (EU) 2018/1478 - ABl. Nr. L 249 vom 04.10.2018 S. 6Inkrafttreten;
Beschl. (EU) 2018/1906 - ABl. Nr. L 310 vom 06.12.2018 S. 29InkrafttretenA;
Beschl. (EU) 2019/995 - ABl. Nr. L 160 vom 18.06.2019 S. 28InkrafttretenA;
Beschl. (EU) 2020/95 - ABl. Nr. L 18 vom 23.01.2020 S. 6InkrafttretenA;
Beschl. (EU) 2020/1675 - ABl. L 378 vom 12.11.2020 S. 5InkrafttretenA;
Beschl. (EU) 2021/1211 - ABl. L 263 vom 23.07.2021 S. 13InkrafttretenA;
Beschl. (EU) 2022/691 - ABl. L 128 vom 02.05.2022 S. 84InkrafttretenA;
Beschl. (EU) 2022/2462 - ABl. L 321 vom 15.12.2022 S. 42InkrafttretenA;
Beschl. (EU) 2023/1562 - ABl. L 190 vom 28.07.2023 S. 13Inkrafttreten, ber. L 195 S. 56)


=> Zur nachfolgenden Fassung

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Aufstellung einer europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen, die in der Union ansässig sind und von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung notifiziert wurden, und von Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und deren Aufnahme in die Liste gemäß Artikel 15 derselben Verordnung auf der Grundlage einer Bewertung der beigebrachten oder eingeholten Informationen und Belege erfolgt.

(2) Die Mitgliedstaaten haben insgesamt 18 in der Union ansässige Abwrackeinrichtungen notifiziert, die die relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erfüllen. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung sollten diese Einrichtungen in die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen aufgenommen werden.

(3) Für Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und für die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bei der Kommission die Aufnahme in die europäische Liste beantragt wurde, ist die Bewertung der beigebrachten oder eingeholten einschlägigen Informationen und Belege noch im Gang. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte für die nicht in der Union ansässigen Abwrackeinrichtungen erlassen, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.

(4) Die in die europäische Liste aufzunehmenden Angaben sind in Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 aufgeführt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte die europäische Liste entsprechend dieser Bestimmung gegliedert sein. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung enthält die europäische Liste auch die Angabe des Zeitpunkts des Ablaufs der Aufnahme der Abwrackeinrichtung.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses für die Verordnung über das Recycling von Schiffen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 19. Dezember 2016

1) ABl. Nr. L 330 vom 10.12.2013 S. 1.

.

Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anhang18 18a 18b 19 20 20a 21 22 22a 23

Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung Recycling-Methode Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3
BELGIEN
NV Galloo Recycling Ghent
Scheepzatestraat 9
9000 Gent
Belgique/België

Tel.: +32 92512521
E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 265 Meter
Breite: 37 Meter
Tiefgang: 12,5 Meter

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen 34.000 4 31. März 2025
BULGARIEN
Ship and Industrial Service Ltd
Slipway 3
Asparuhovo
9000 Varna
Bulgarien

Tel.: +359 888334114
E-Mail: d_kondov@yahoo.co.uk

Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 140 Meter
Breite: 16 Meter
Tiefgang: 6 Meter

Eigengewicht: 1.800 Tonnen

Die Beschränkungen und Auflagen sind in der Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Beschluss Nr. 03-DO-655-00/25.01.2019) festgelegt. Ausdrückliche Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen. Zuständige Behörde für die Zulassungsentscheidung ist der Direktor der Regionalen Aufsichtsbehörde für Umwelt und Wasser, in deren Zuständigkeitsbereich sich die Abwrackeinrichtung befindet. 12.500 5 25. Januar 2024
DÄNEMARK
FAYARD A/S
Kystvejen 100
5330 Munkebo
Dänemark

www.fayard.dk
Tel.: +45 75920000
E-Mail: fayard@fayard.dk

Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 415 Meter
Breite: 90 Meter
Tiefgang: 7,8 Meter

Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 916,34 6 22. Mai 2028
Fornæs ApS
Rolshøjvej 12-16
8500 Grenaa
Dänemark

www.fornaes.com
Tel.: +45 86326393
E-Mail: recycling@fornaes.dk

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefgang: 7 Meter

BRZ: 10.000

Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 30.000 7 12. Mai 2026
Jatob ApS
Langerak 12
9900 Frederikshavn
Dänemark

www.jatob.dk
Tel.: +45 86681689
E-Mail: post@jatob.dk mathias@jatob.dk

Längsseits, Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter
Breite: 30 Meter
Tiefgang: 6 Meter

Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 13.000 8 9. März 2025
Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S)
Sandholm 60
9900 Frederikshavn
Dänemark

www.modernamericanrecyclingservices.com/
Tel.: +45 30307763
E-Mail: kim@mars-eu.dk

Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 400 Meter
Breite: 90 Meter
Tiefgang: 14 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 und dem Addendum zur Umweltgenehmigung vom 12. Juli 2022 festgelegt.
Die Gemeinde Frederikshavn ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.
Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern.
Stillschweigende Zulassung mit Überprüfungsfrist von 14 Tagen 60.000 9 27. Januar 2028
Smedegaarden A/S
Vikingkaj 5
6700 Esbjerg
Dänemark

www.smedegaarden.net
Tel.: +45 75128888
E-Mail: m@smedegaarden.net

Längsseits, Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter*
Breite: 48 Meter
Tiefgang: 7,5 Meter
(* Bei Länge > 170 Meter Genehmigung von der Gemeinde Esbjerg erforderlich)

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 4. Juni 2015 festgelegt.
Die Gemeinde Esbjerg ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 20.000 10 11. März 2026
Stena Recycling A/S
Grusvej 6
6700 Esbjerg
Dänemark

www.stenarecycling.dk
Tel.: +45 20699190
E-Mail: jakob.kristensen@stenarecycling.com

Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 40 Meter
Breite: 40 Meter
Tiefgang: 10 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 5. Oktober 2017 festgelegt.
Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Esbjerg berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 0 11 7. Februar 2024
ESTLAND
BLRT Refonda Baltic OÜ
Kopli 103
11712 Tallinn
Estland

Tel.: +372 6102933
Fax +372 6102444
E-Mail: refonda@blrt.ee
www.refonda.ee

Schwimmend am Kai und im Schwimmdock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 197 Meter
Breite: 32 Meter
Tiefgang: 9,6 Meter

Abfallgenehmigung Nr. KL-511809. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0546. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13
Die Einrichtung darf nur die gefährlichen Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen 24.364 12 15. Februar 2026

SPANIEN

DESGUACE INDUSTRIAL Y NAVAL, S.L.U. (DINA)
Vega de Tapia, s/n
48903 Barakaldo-Bizkaia
Spanien

Tel.: +34 944971552
E-Mail: dina@dinascrapping.com
www.redena.es

Längsseits, Abwrackrampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 120 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefgang: 6 Meter

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. 2.086 13 3. März 2026
DDR VESSELS XXI, S.L.
Hafen "El Musel"
Gijón
Spanien

Tel.: +34 630144416
E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com

Längsseits, Abwrackrampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 169,9 Meter
(Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)

Breite: 25 Meter

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. 3.600 14 28. Juli 2025
FRANKREICH
Démonaval Recycling
ZI du Malaquis
Rue François Arago
76580 Le Trait
Frankreich

Tel.: +33 769791280
E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 140 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefe: 5 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 1.500 15 21. September 2027
GARDET & DE BEZENAC Recycling/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT - GIE MUG
616 Boulevard Jules Durand
76600 Le Havre
Frankreich

Tel.: +33 235951634
E-Mail: normandie@baudelet.fr

Schwimmanleger und Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter
Breite: 18 Meter
Tiefe: 7 Meter

LDT: 7.000

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 7.730 16 29. Dezember 2026
Grand Port Maritime de Bordeaux
152 Quai de Bacalan CS 41320
33082 Bordeaux Cedex
Frankreich

Tel.: +33 556905800
E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 240 Meter
Breite: 37 Meter
Tiefe: 17 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 9.000 17 27. September 2026
Recycleurs Bretons - Navaléo
170 rue Jacqueline Auriol
29470 Guipavas
Frankreich

Tel.: +33 298011106
E-Mail: navaleo@navaleo.fr

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 225 Meter
Breite: 34 Meter
Tiefe: 27 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 15.000 18 19. Juni 2025
ITALIEN
San Giorgio del Porto S.p.A.
Calata Boccardo 8
16128 Genova
Italien

Tel.: +39 010251561
E-Mail: segreteria@sgdp.it;
sangiorgiodelporto@legalmail.it
www.sgdp.it

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 350 Meter
Breite: 75 Meter
Tiefe: 16 Meter
BRZ: 130.000

Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung 38.564 19 6. Juni 2028
LETTLAND
"Galaksis N", Ltd.
Kapsēdes iela 2D
Liepāja, LV-3414
Lettland

Tel.: +371 29410506
E-Mail: galaksisn@inbox.lv

Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter
Breite: 22 Meter
Tiefe: 7 Meter
BRZ: 12.000

Siehe nationale Genehmigung Nr. LI12IB0053 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 0 20 17. Juli 2024
LITAUEN
UAB APK
Minijos 180 (Liegeplatz 133A)
LT-93269, Klaipġda
Litauen

Tel.: +370 46365776
Fax +370 46365776
E-Mail: uab.apk@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 130 Meter
Breite: 35 Meter
Tiefe: 10 Meter
BRZ: 3.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 1.500 21 12. März 2025
UAB Armar
Minijos 180 (Liegeplatz 131A)
LT-93269, Klaipġda
Litauen

Tel.: +370 68532607
E-Mail: armar.uab@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 80 Meter
Breite: 16 Meter
Tiefe: 5 Meter
BRZ: 1.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 3.910 22 12. April 2027
UAB Demeksa
Nemuno g. 42a (Liegeplatz 121)
LT-93277, Klaipġda
Litauen

Tel.: +370 63069903
E-Mail: uabdemeksa@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 58 Meter
Breite: 16 Meter
Tiefe: 5 Meter
BRZ: 3.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-64/2019 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 0 23 22. Mai 2024
UAB Vakarų refonda
Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A)
LT-93269, Klaipġda
Litauen

Tel.: +370 46 483940/483891
Fax +370 46 483891
E-Mail: refonda@wsy.lt

Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter
Breite: 55 Meter
Tiefe: 14 Meter
BRZ: 70.000

Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 20.140 24 30. April 2025
NIEDERLANDE
Damen Verolme Rotterdam B.V.
Prof. Gerbrandyweg 25
3197 KK Rotterdam
Niederlande

Tel.: +31 181234353
E-Mail: MZoethout@damenverolme.com

Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 400 Meter
Breite: 90 Meter
Tiefe: 12 Meter
Höhe: 90 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 0 25 21. Mai 2026
DECOM Amsterdam B.V.
Siciliëweg 10
1045 AS Amsterdam
Niederlande

Tel.: +31 235581937
E-Mail: info@decomamsterdam.eu

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 240 Meter
Breite: 50 Meter
Tiefgang: 9 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 17.500 26 5. Oktober 2026
Hoondert Services & Decommissioning B.V.
Spanjeweg 4
4455 TW Nieuwdorp
Niederlande

Tel.: +31 113352510
E-Mail: info@hsd.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 175 Meter
Breite: 40 Meter
Tiefe: 10 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 30.000 27 26. Januar 2026
Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V.
Estlandweg 10
4455 SV Nieuwdorp
Niederlande

Tel.: +31 113351710
E-Mail: slf@sagro.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 120 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefe: 6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 15.000 28 28. März 2024
Scheepssloperij Nederland B.V.
Havenweg 1
3295 XZ s-Gravendeel
Postbus 5234
3295 ZJ s-Gravendeel
Niederlande

Tel.: +31 180463990
E-Mail: gsnoek@sloperij-nederland.nl

Wasserliegeplatz und Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter
Breite: 33 Meter
Tiefe: 5,5 Meter
Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.
Die vorbereitenden Arbeiten finden am Kai statt, bis der Rumpf mithilfe einer Winde mit einem Zugvermögen von 2.000 Tonnen auf die Slipanlage gezogen werden kann.
Ausdrückliche Zulassung 17.500 29 12. Mai 2026
NORWEGEN
ADRS Decom Gulen
Anschrift der Einrichtung:
Sløvågen 2
5960 Dalsøyra
Norwegen

Büroanschrift:

Statsminister Michelsens vei 38
5230 Paradis
Norwegen

https://adrs.no/

Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 360 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T Ausdrückliche Zulassung 0 30 1. Oktober 2024
AF Offshore Decom
Raunesvegen 597
5578 Nedre Vats
Norwegen

https://afgruppen.no/selskaper/af-offshore-decom/

Längsseits Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 290 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T Ausdrückliche Zulassung 31.000 31 28. Januar 2024
Green Yard AS
Angholmen
4485 Feda
Norwegen

www.greenyard.no

Trockendock (in einer Halle), Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefe: 20 Meter

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T
Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen.
Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen.
Ausdrückliche Zulassung 0 32 28. Januar 2024
Green Yard Kleven AS
6065 Ulsteinvik
Norwegen

www.kleven.no

Längsseits, Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 170 Meter
Breite: 35 Meter
Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2021.0011.T Ausdrückliche Zulassung 0 33 9. April 2026
Fosen Gjenvinning AS
Stokksundveien 1432
7177 Revsnes
Norwegen

Tel.: +47 40039479
E-Mail: knut@fosengjenvinning.no

Längsseits Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefe: 7 Meter

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2006.0250.T Ausdrückliche Zulassung 8.000 34 9. Januar 2024
Aker Solutions AS (Stord)
Eldøyane 59
5411 Stord
Norwegen

www.akersolutions.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T Ausdrückliche Zulassung 43.000 35 28. Januar 2024
Lutelandet Industrihamn
Lutelandet Offshore AS
6964 Korssund
Norwegen

www.lutelandetoffshore.com

Längsseits Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung
Nr. 2014.0646.T
Ausdrückliche Zulassung 14.000 36 28. Januar 2024
Norscrap West AS
Hanøytangen 122
5310 Hauglandhella
Norwegen

www.norscrap.no

Längsseits, schwimmende Slipanlage, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 34 Meter
Tiefe: keine Beschränkung
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T
Höchstens 8.000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Bevor Schiffe mit über 8.000 LDT auf die Slipanlage gezogen werden, muss ihr Gewicht verringert werden.
Ausdrückliche Zulassung 4.500 37 1. März 2024
FINNLAND
Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)
Navirentie
FI-21100 Naantali
Finnland

Tel.: +358 244511
E-Mail: try@turkurepairyard.com

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 250 Meter
Breite: 40 Meter
Tiefgang: 7,9 Meter

Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung 20.000 38 1. Oktober 2023
VEREINIGTES KÖNIGREICH - NORDIRLAND
Harland and Wolff (Belfast) Ltd
Queen's Island
Belfast
BT3 9DU
Nordirland
Vereinigtes Königreich

Tel.: +44 2890534189
Fax +44 2890458515
E-Mail: Eoghan.Rainey@harland-wolff.com

Trockendock und Wasserliegeplatz Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 556 Meter
Breite: 93 Meter
Tiefgang: 7,5 Meter
DWT: 550.000

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: LN/20/11), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. Ausdrückliche Zulassung 12.000 39 16. Juni 2025
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12.500 LDT pro Jahr.

6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr.

7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr.

9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr.

10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LDT pro Jahr.

12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 36.000 LDT pro Jahr.

13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 6000 LDT pro Jahr.

14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.

16) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12.000 LDT pro Jahr.

17) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr.

18) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr.

19) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

20) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LDT pro Jahr.

21) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

22) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6.000 LDT pro Jahr zugelassen.

23) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen.

24) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45.000 LDT pro Jahr zugelassen.

25) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

26) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 47.500 LDT pro Jahr.

27) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

28) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

29) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr.

30) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen.

31) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen.

32) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

33) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

34) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen.

35) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen.

36) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 200.000 LDT pro Jahr zugelassen.

37) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 100.000 LDT pro Jahr zugelassen.

38) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr.

39) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300.000 LDT pro Jahr zugelassen.

Teil B
In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung Recycling-Methode Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3
TÜRKEI
Anadolu Gemi Söküm Orman Ürn. Gida Tur. Nak. San. Ve Tic. A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri Parsel No:16 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182102
E-Mail: info@anadolugs.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/201, mit Ausnahme von Bohrinseln
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 50 Meter
Tiefgang: 12 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
111.823 4 17. August 2028
Avsar Gemi Sokum San. Dis Tic. Ltd. Sti.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 5 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 23261821 07-08-09
E-Mail: info@avsargemiltd.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 50 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
54.224 5 2. Dezember 2025
BMS GEMİ GERİ DÖNÜŞÜM SAN. VE Tİ C. A.Ş.
Atatürk Mah. Aygaz Cad. No: 27 Aliaga
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182220
E-Mail: bms@bmsgemi.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 49 Meter
Tiefgang: 10 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
37.132 6 17. August 2028
EGE CELIK SAN. VE TIC. A.S.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 10 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182162
E-Mail: pamirtaner@egecelik.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 50 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
55.503 7 12. Februar 2025
LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve Tİ CARET
LTD.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 3-4 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182030
E-Mail: info@leyal.com.tr

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 100 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
64.815 8 9. Dezember 2023
LEYAL-DEMTAŞ GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve Tİ CARET A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 25 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182065
E-Mail: demtas@leyal.com.tr

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 63 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
57.275 9 9. Dezember 2023
KILIÇLAR GERİ DÖNÜŞÜMLÜ MADDELER VE METAL SAN. Tİ C A.Ş.
Atatürk Mahallesi, Aygaz Caddesi No: 57 20 nolu parsel Aliaga
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182217
E-Mail: gemisokum@kiliclar.com.tr

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 49 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
16.711 10 17. August 2028
ÖGE GEMİ SÖKÜMİ TH.İ HR. Tİ C. SAN.AŞ.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 23 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182105
E-Mail: oge@ogegemi.com
www.ogegemi.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 70 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
62.471 11 12. Februar 2025
Sök Denizcilik Tic. Ltd. Sti
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 8-9 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182092
E-Mail: info@sokship.com

Anlandung Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 90 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
66.167 12 12. Februar 2025
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Dales Marine Services Ltd
Imperial Dry Dock
Leith
Edinburgh
EH6 7DR
Vereinigtes Königreich

Tel.: +44 1314543380; +44 7834658588
E-Mail: Phil@dalesmarine.co.uk

Trockendock und Wasserliegeplatz Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefgang: 7,7 Meter

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. Ausdrückliche Zulassung 5.019 13 22. Mai 2027
Kishorn Port Ltd
Kishorn base
Kishorn
Strathcarron
IV54 8XA
Vereinigtes Königreich

Tel.: +44 1397773840
E-Mail: enquiries@kishornportltd.com
alasdair@kishornportltd.com
frank@fergusontransport.co.uk

Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 160 Meter
Breite: 160 Meter
Tiefgang: 13,8 Meter
LDT: 26.448

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1175043 Modification 01 und WML/L/1175043 Modification 02), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. Ausdrückliche Zulassung 38.148 14 22. Mai 2027
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
International Shipbreaking Limited L.L.C
18601 R.L Ostos Road
Brownsville TX, 78521
Vereinigte Staaten

Tel.: +1 9568312299
E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com
robert.berry@internationalshipbreaking.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 366 Meter
Breite: 48 Meter
Tiefgang: 9 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission on Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.
Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USa einzuführen.
Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt.
Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. 120.000 15 9. Dezember 2023
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.

4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.

5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr.

6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 75.000 LDT pro Jahr.

7) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr.

8) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr.

9) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr.

10) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 30.000 LDT pro Jahr.

11) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90.000 LDT pro Jahr.

12) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 100.000 LDT pro Jahr.

13) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen.

14) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 38.148 LDT pro Jahr zugelassen.

15) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.

ENDE

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