Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 345 vom 20.12.2016 S. 119;
Beschl. (EU) 2018/684 - ABl. Nr. L 116 vom 07.05.2018 S. 47Inkrafttreten;
Beschl. (EU) 2018/1478 - ABl. Nr. L 249 vom 04.10.2018 S. 6Inkrafttreten;
Beschl. (EU) 2018/1906 - ABl. Nr. L 310 vom 06.12.2018 S. 29InkrafttretenA;
Beschl. (EU) 2019/995 - ABl. Nr. L 160 vom 18.06.2019 S. 28InkrafttretenA;
Beschl. (EU) 2020/95 - ABl. Nr. L 18 vom 23.01.2020 S. 6Inkrafttreten)



=> Zur nachfolgenden Fassung

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Aufstellung einer europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen, die in der Union ansässig sind und von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung notifiziert wurden, und von Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und deren Aufnahme in die Liste gemäß Artikel 15 derselben Verordnung auf der Grundlage einer Bewertung der beigebrachten oder eingeholten Informationen und Belege erfolgt.

(2) Die Mitgliedstaaten haben insgesamt 18 in der Union ansässige Abwrackeinrichtungen notifiziert, die die relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erfüllen. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung sollten diese Einrichtungen in die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen aufgenommen werden.

(3) Für Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und für die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bei der Kommission die Aufnahme in die europäische Liste beantragt wurde, ist die Bewertung der beigebrachten oder eingeholten einschlägigen Informationen und Belege noch im Gang. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte für die nicht in der Union ansässigen Abwrackeinrichtungen erlassen, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.

(4) Die in die europäische Liste aufzunehmenden Angaben sind in Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 aufgeführt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte die europäische Liste entsprechend dieser Bestimmung gegliedert sein. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung enthält die europäische Liste auch die Angabe des Zeitpunkts des Ablaufs der Aufnahme der Abwrackeinrichtung.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses für die Verordnung über das Recycling von Schiffen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 19. Dezember 2016

1) ABl. Nr. L 330 vom 10.12.2013 S. 1.

.

Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anhang18 18a 18b 19 20

Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen


Name der Einrichtung Recycling-Methode Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3

BELGIEN

NV Galloo Recycling Gent
Scheepszatestraat 9
9000 Gent
BELGIEN

Tel. +32 92512521
E-Mail: peter.wyntin@galloo.com
Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 265 Meter
Breite: 37 Meter
Tiefgang: 12,5 Meter

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen 34.000 4 31. März 2025

DÄNEMARK

FAYARD A/SKystvejen 100
5330 Munkebo
DÄNEMARK

www.fayard.dk
Tel. +45 75920000
E-Mail: fayard@fayard.dk
Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 415 Meter
Breite: 90 Meter
Tiefgang: 7,8 Meter

Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 0 5 7. November 2023
Fornæs ApS
Rolshøjvej 12-16
8500 Grenaa
DÄNEMARK

www.fornaes.dk
Tel. +45 86326393
E-Mail: recycling@fornaes.dk
Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefgang: 6 Meter
BRZ: 10.000

Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 30.000 6 30. Juni 2021
Modern American Recycling
Services Europe (M.A.R.S)
Sandholm 60
9900 Frederikshavn
DÄNEMARK

Website: http://www.modernamericanrecyclingservices.com/
E-Mail: kim@mars-eu.dk
Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 290 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt.

Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Frederikshavn berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 0 7 23. August 2023
Smedegaarden A/S
Vikingkaj 5
6700 Esbjerg
DÄNEMARK

www.smedegaarden.net
Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 170 Meter
Breite: 40 Meter
Tiefgang: 7,5 Meter

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 20.000 8 15. September 2021
Stena Recycling A/S
Grusvej 6
6700 Esbjerg
DÄNEMARK

Tel. +45 20699190
Website:
https://www.stenarecycling.dk/
E-Mail: jakob.kristensen@stenarecycling.com
Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 40 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 10 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 5. Oktober 2017 festgelegt.

Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Esbjerg berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 0 9 7. Februar 2024

ESTLAND

BLRT Refonda Baltic OÜ
Kopli 103, 11712 Tallinn,
ESTLAND

Tel. +372 6102933
Fax +372 6102444
E-Mail: refonda@blrt.ee
www.refonda.ee
Schwimmend am Kai und im Schwimmdock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 197 Meter
Breite: 32 Meter
Tiefgang: 9,6 Meter
BRZ: 28.000

Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249; Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222; Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda; Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13

Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen 21.852 10 15. Februar 2021

SPANIEN

DDR VESSELS XXI, S.L.
Hafen, El Musel"
Gijón
SPANIEN

Tel. +34 630144416
E-Mail: abarredo@ddr-vessels.es
Abwrackrampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 169,9 Meter
(Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist das Hafenamt. 0 11 28. Juli 2020

FRANKREICH

Démonaval Recycling
ZI du Malaquis
Rue François Arago
76580 Le Trait
FRANKREICH

Tel. +33 769791280
E-Mail:
patrick@demonaval-recycling.fr
Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 140 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefe: 5 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 0 12 11. Dezember 2022
GARDET & DE BEZENAC Recycling
/Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT - GIE MUG
616 Boulevard Jules Durand
76600 Le Havre
FRANKREICH

Tel. +33 235951634
E-Mail: infos@gardet-bezenac.com
Schwimmanleger und Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter
Breite: 18 Meter
Tiefe: 7 Meter
LDT: 7.000

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 16.000 13 30. Dezember 2021
Grand Port Maritime de Bordeaux
152 Quai de Bacalan - CS 41320-33082 Bordeaux Cedex
FRANKREICH

Tel. +33 556905800
E-Mail: maintenance@bordeauxport.fr
Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 240 Meter
Breite: 37 Meter
Tiefe: 17 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 18.000 14 21. Oktober 2021
Les Recycleurs bretons
Zone Industrielle de Kerbriant
29610 Plouigneau
FRANKREICH

Tel. +33 298011106
E-Mail: navaleo@navaleo.fr
Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 225 Meter
Breite: 34 Meter
Tiefe: 27 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 5.500 15 24. Mai 2021

ITALIEN

San Giorgio del Porto S.p.A.
Calata Boccardo 8
16128 - Genova -
ITALIEN

Tel. +39 010251561
E-Mail: segreteria@sgdp.it;
sangiorgiodelporto@legalmail.it
www.sgdp.it
Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 350 Meter
Breite: 75 Meter
Tiefe: 16 Meter
BRZ: 130.000

Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung 38.564 16 6. Juni 2023

LETTLAND



Tel. +371 63401919
E-Mail: shipyard@tosmare.1v
Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter
Breite: 22 Meter
Tiefe: 7 Meter
BRZ: 12.000

Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 0 17 11. Juni 2020


Tel. +371 29410506
E-Mail: galaksisn@inbox.1v
Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter
Breite: 22 Meter
Tiefe: 7 Meter
BRZ: 12.000

Siehe nationale Genehmigung Nr. LI12IB0053 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 0 18 17. Juli 2024

LITAUEN

UAB APK
Minijos 180 (Liegeplatz 133A)
LT-93269
LITAUEN

Tel. +370 46365776
Fax +370 46365776
E-Mail: uab.apk@gmail.com
Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 130 Meter
Breite: 35 Meter
Tiefe: 10 Meter
BRZ: 3.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 1.500 19 17. März 2020
UAB Armar
Minijos 180 (Liegeplätze 127A, 131A)
LT-93269
LITAUEN

Tel. +370 68532607
E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com
Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A):

Länge: 80 Meter
Breite: 16 Meter
Tiefe: 6 Meter
BRZ: 1.500

Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 131A):

Länge: 80 Meter
Breite: 16 Meter
Tiefe: 5 Meter
BRZ: 1.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A) Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A) Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 3.910 20 17. März 2020

(Liegeplatz 127A) 19. April 2022

(Liegeplatz 131A)

UAB Demeksa
Nemuno g. 42a (Liegeplatz 121)
LT-93277
LITAUEN

Tel. +370 63069903
E-Mail: uabdemeksa@gmail.com
Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 58 Meter
Breite: 16 Meter
Tiefe: 5 Meter
BRZ: 3.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-64/2019 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 0 21 22. Mai 2024
UAB Vakaru refonda
Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A)
LT-93269
LITAUEN

Tel. +370 46483940/46483891
Fax +370 46483891
E-Mail: refonda@wsy.1t
Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter
Breite: 55 Meter
Tiefe: 14 Meter
BRZ: 70.000

Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 20.140 22 21. Mai 2020

NIEDERLANDE

Damen Verolme Rotterdam B.V.
Prof. Gerbrandyweg 25
3197 KK Rotterdam-Botlek
NIEDERLANDE

Tel. +31 181234353
E-Mail: praveen.badloo@damen.com
Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 405 Meter
Breite: 90 Meter
Tiefe: 11,6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 52.000 23 21. Juli 2021
Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V.
Estlandweg 10
4455 SV Nieuwdorp
NIEDERLANDE

Tel. +31 113351710
E-Mail: slf@sagro.nl
Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 120 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefe: 6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 15.000 24 28. März 2024
Scheepssloperij Nederland B.V.
Havenweg 1 3295 XZ s-Gravendeel
Postbus 5234, 3295 ZJ s-Gravendeel
NIEDERLANDE

Tel. +31 786736055
E-Mail: info@sloperijnederland.nl
Wasserliegeplatz und Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter
Breite: 33 Meter
Tiefe: 6 Meter
Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.

Die vorbereitenden Arbeiten finden am Kai statt, bis der Rumpf mithilfe einer Winde mit einem Zugvermögen von 2.000 Tonnen auf die Slipanlage gezogen werden kann.

Ausdrückliche Zulassung 9.300 25 27. September 2021

NORWEGEN

ADRS Decom Gulen
Anschrift der Einrichtung:
Sløvågen 2
5960 Dalsøyra
NORWEGEN

Büroanschrift:
Statsminister Michelsens vei 38
5230 Paradis
NORWEGEN

https://adrs.no/
Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 360 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T Ausdrückliche Zulassung 0 26 1. Oktober 2024
AF Offshore Decom
Raunesvegen 597
5578 Nedre Vats
NORWEGEN

https://afgruppen.no/selskaper/af-offshore-decom/
Längsseits Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 290 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T Ausdrückliche Zulassung 31.000 27 28. Januar 2024
Green Yard AS
Angholmen
4485 Feda
NORWEGEN

www.greenyard.no
Trockendock (in einer Halle), Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefe: 20 Meter

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T

Größere Demontage-Arbeiten sind in Innenräumen durchzuführen.

Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen.

Ausdrückliche Zulassung 0 28 28. Januar 2024
Kvaerner AS (Stord)
Eldøyane 59
5411 Stord
NORWEGEN

www.kvaerner.com
Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T Ausdrückliche Zulassung 43.000 29 28. Januar 2024
Lutelandet Industrihamn
Lutelandet Offshore AS
6964 Korssund
NORWEGEN

www.1utelandetoffshore.com
Längsseits Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung
Nr. 2014.0646.T
Ausdrückliche Zulassung 14.000 30 28. Januar 2024
Norscrap West AS
Hanøytangen 122
5310 Hauglandhella
NORWEGEN

www.norscrap.no
Längsseits, schwimmende Slipanlage, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter
Breite: 34 Meter
Tiefe: keine Beschränkung

Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T

Höchstens 8.000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Bevor Schiffe mit über 8.000 LDT auf die Slipanlage gezogen werden, muss ihr Gewicht verringert werden.

Ausdrückliche Zulassung 4.500 31 1. März 2024

PORTUGAL

Navalria - Docas, Construções e Reparações Navais
Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39 3811-901 Aveiro
PORTUGAL

Tel.: +351 234378970,
+351 232767700
E-Mail: info@navalria.pt
Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 104 Meter
Breite: 6,5 Meter
Tiefgang: 6,5 Meter

Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.° 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten.

Dekontaminierung und Demontage werden auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs, durchgeführt. Die Nennkapazität der horizontalen Ebene beträgt 700 Tonnen. Die Nennkapazität der geneigten Ebene beträgt 900 Tonnen.

Ausdrückliche Zulassung 1.900 32 26. Juli 2020

FINNLAND

Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)
Navirentie FI-21110 Naantali
FINNLAND

Tel. +358 244511
E-Mail try@turkurepairyard.com
Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 250 Meter
Breite: 40 Meter
Tiefgang: 7,9 Meter

Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung 20.000 33 1. Oktober 2023

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Able UK Limited
Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre
Graythorp Dock
Tees Road
Hartlepool
Cleveland
TS25 2DB
VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1642806080
E-Mail: info@ableuk.com
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 337,5 Meter
Breite: 120 Meter
Tiefgang: 6,65 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung 66.340 34 6. Oktober 2020
Dales Marine Services Ltd
Imperial Dry Dock
Leith
Edinburgh
EH6 7DR
VEREINIGTES KÖNIGREICH

Kontakt:
Tel. +44 1314543380
E-Mail:
leithadmin@dalesmarine.co.uk;
b.robertson@dalesmarine.co.uk
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet Alle Schiffe von bis zu 7000 Tonnen

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter
Breite: 21 Meter
Tiefgang: 7,7 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält. Ausdrückliche Zulassung 7.275 35 2. November 2022
Harland and Wolff Heavy Industries Limited
Queen's Island
Belfast
BT3 9DU
VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 2890458456
E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen

Höchstmaße von Schiffen:

DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio.

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung 13.200 36 3. August 2020
Swansea Drydock Ltd
Prince of Wales Dry Dock
Swansea
Wales
SA1 1LY
VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 01792654592
E-Mail: info@swanseadrydocks.com
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter
Breite: 27 Meter
Tiefgang: 7 Meter

Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Einschränkungen für die Tätigkeit und Bedingungen für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung 7.275 37 2. Juli 2020
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr.

6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr.

8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LDT pro Jahr.

10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.

11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.

13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18.000 LDT pro Jahr.

14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr.

15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LDT pro Jahr.

16) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

17) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.

18) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LDT pro Jahr.

19) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

20) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 12.000 LDT pro Jahr (6.000 LDT pro Wasserliegeplatz) zugelassen.

21) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen.

22) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45.000 LDT pro Jahr zugelassen.

23) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

24) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

25) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LDT pro Jahr.

26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen.

27) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen.

28) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

29) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen.

30) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 200.000 LDT pro Jahr zugelassen.

31) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 100.000 LDT pro Jahr zugelassen.

32) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5.000 LDT pro Jahr.

33) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr.

34) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 230.000 LDT pro Jahr zugelassen.

35) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen.

36) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300.000 LDT pro Jahr zugelassen.

37) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 74.999 LDT pro Jahr zugelassen.

Teil B
In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen


Name der Einrichtung Recycling-Methode Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3

TÜRKEI

Isiksan Gemi Sokum Pazarlama Ve Tic. Ltd. Sti.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 22 Aliaga
Izmir 35800
TÜRKEI

Tel. +90 2326182165
E-Mail: info@isiksangemi.com
Anlegestelle Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 75 Meter
Tiefgang: 17 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

91.851 4 7. Juli 2024
EGE CELIK SAN. VE TIC. A.S.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 10
Izmir 35800
TÜRKEI

Tel. +90 232618 2162
E-Mail: pamirtaner@egecelik.com
Anlegestelle Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 50 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

55.503 5 12. Februar 2025

LTD.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 3-4
Izmir 35800
TÜRKEI

Tel. +90 2326182030
E-Mail: info@leyal.com.tr
Anlegestelle Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 100 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

55.495 6 9. Dezember 2023

Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 25
Izmir 35800
TÜRKEI

Tel. +90 2326182065
E-Mail: demtas@leyal.com.tr
Anlegestelle Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 63 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

50.350 7 9. Dezember 2023


Tel. +90 232618 2105
E-Mail: oge@ogegemi.com
www.ogegemi.com
Anlegestelle Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 70 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

62.471 8 12. Februar 2025
Sök Denizcilik Tic. Ltd. Sti
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 8-9
Izmir 35800
TÜRKEI

Tel. +90 232618 2092
E-Mail: info@sokship.com
Anlegestelle Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 90 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

66.167 9 12. Februar 2025

VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

International Shipbreaking Limited L.L.C
18601 R.L Ostos Road
Brownsville TX, 78521
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA

Tel. +1 9568312299
E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com
robert.berry@internationalshipbreaking.com
Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 335 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.

Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USa einzuführen.

Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt.

Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. 120.000 10 9. Dezember 2023
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.

4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.

5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr.

6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr.

7) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr.

8) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90.000 LDT pro Jahr.

9) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 100.000 LDT pro Jahr.

10) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.






ENDE

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