Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 345 vom 20.12.2016 S. 119;
Beschl. (EU) 2018/684 - ABl. Nr. L 116 vom 07.05.2018 S. 47Inkrafttreten;
Beschl. (EU) 2018/1478 - ABl. Nr. L 249 vom 04.10.2018 S. 6Inkrafttreten;
Beschl. (EU) 2018/1906 - ABl. Nr. L 310 vom 06.12.2018 S. 29Inkrafttreten)



=> Zur nachfolgenden Fassung

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Aufstellung einer europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen, die in der Union ansässig sind und von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung notifiziert wurden, und von Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und deren Aufnahme in die Liste gemäß Artikel 15 derselben Verordnung auf der Grundlage einer Bewertung der beigebrachten oder eingeholten Informationen und Belege erfolgt.

(2) Die Mitgliedstaaten haben insgesamt 18 in der Union ansässige Abwrackeinrichtungen notifiziert, die die relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erfüllen. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung sollten diese Einrichtungen in die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen aufgenommen werden.

(3) Für Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und für die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bei der Kommission die Aufnahme in die europäische Liste beantragt wurde, ist die Bewertung der beigebrachten oder eingeholten einschlägigen Informationen und Belege noch im Gang. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte für die nicht in der Union ansässigen Abwrackeinrichtungen erlassen, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.

(4) Die in die europäische Liste aufzunehmenden Angaben sind in Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 aufgeführt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte die europäische Liste entsprechend dieser Bestimmung gegliedert sein. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung enthält die europäische Liste auch die Angabe des Zeitpunkts des Ablaufs der Aufnahme der Abwrackeinrichtung.

(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses für die Verordnung über das Recycling von Schiffen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 19. Dezember 2016

1) ABl. Nr. L 330 vom 10.12.2013 S. 1.

.

Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anhang1818a18b

Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen


Name der Einrichtung Recycling-Methode Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3
BELGIEN
NV Galloo Recycling Gent

Scheepszatestraat 9

9000 Gent

BELGIEN

Tel. +32 925125 21

E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 265 Meter

Breite: 36 Meter

Tiefgang: 12,5 Meter

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen 34.000 4 31. März 2020
DÄNEMARK
Fornæs ApS

Rolshøjvej 12-16

8500 Grenå

DÄNEMARK

www.fornaes.dk

Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefgang: 6 Meter

BRZ: 10.000

Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 30.000 5 30. Juni 2021
Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S)

Sandholm 60

9900 Frederikshavn

DÄNEMARK

Website: http://www.modernamericanrecyclingservices. com/

E-Mail: Kristi@marsrecyclers.com

Schneiden und Brennschneiden, nachdem der für die Demontage bestimmte Gegenstand in eine Slipanlage gebracht wurde Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 290 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefgang: 14 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt.

Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Frederikshavn berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.

Die Abwrackeinrichtung darf gefährliche Abfälle nicht länger als ein Jahr lagern.

Stillschweigende Zulassung der Gemeinde Frederikshavn mit einer Überprüfungsfrist von zwei Wochen. 0 6 23. August 2023
Smedegaarden A/S

Vikingkaj 5

6700 Esbjerg

DÄNEMARK

www.smedegaarden.net

Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 170 Meter

Breite: 40 Meter

Tiefgang: 7,5 Meter

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen 20.000 7 15. September 2021
ESTLAND
OÜ BLRT Refonda Baltic Schwimmend am Kai und im Schwimmdock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 197 Meter

Breite: 32 Meter

Tiefgang: 9,6 Meter

BRZ: 28.000

Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Environmental Management System, Waste management EP 4.4.6-1-13

Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.

Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen 21.852 8 15. Februar 2021
SPANIEN
DDR VESSELS XXI, S.L.

Hafen "El Musel"

Gijón

SPANIEN

Tel. +34 630144416

E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com

Abwrackrampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, außer Schiffe mit Atomantrieb.

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 169,9 Meter

(Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)

Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung des Hafenamts des Hafens, in dem sich die Einrichtung befindet 0 9 28. Juli 2020
FRANKREICH
Démonaval Recycling

ZI du Malaquis

Rue François Arago

76580 Le Trait

FRANKREICH

Tel. +33 769791280

E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

Länge: 140 Meter

Breite: 25 Meter

Tiefe: 5 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 0 10 11. Dezember 2022
Gardet & De Bezenac Recycling / Groupe Baudelet Environnement - GIE MUG

616, Boulevard Jules Durand

76600 Le Havre

FRANKREICH

Tel. +33 235951634

E-Mail: infos@gardet-bezenac.com

Schwimmanleger und Slipanlage Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 150 Meter

Breite: 18 Meter

LDT: 7.000

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 16.000 11 30. Dezember 2021
Grand Port Maritime de Bordeaux

152, Quai de Bacalan - CS 41320-33082 Bordeaux Cedex

FRANKREICH

Tel. +33 556905800

E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

Länge: 240 Meter

Breite: 37 Meter

Tiefe: 17 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 18.000 12 21. Oktober 2021
Les Recycleurs bretons

Zone Industrielle de Kerbriant - 29.610 Plouigneau

FRANKREICH

Tel.: +33(0)2 98 01 11 06

E-Mail: navaleo@navaleo.fr

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Trockendock):

Länge: 225 Meter

Breite: 34 Meter

Tiefe: 27 Meter

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. 5.500 13 24. Mai 2021
ITALIEN
San Giorgio del Porto S.p.A.

Calata Boccardo 8

16128 Genova

ITALIEN

Tel. +39 010251561

E-Mail: segreteria@sgdp.it; sangiorgiodelporto@legalmail.it

www.sgdp.it

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 350 Meter

Breite: 75 Meter

Tiefgang: 16 Meter

BRZ: 130.000

Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Ausdrückliche Zulassung 38.564 14 6. Juni 2023
LETTLAND

42/44, Liepaja, LV-3402

LETTLAND

Tel. +371 63401919
E-Mail: shipyard@tosmare.1v

Demontage von Schiffen (Wasserliegeplatz und Trockendock) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter Breite:

22 Meter

Tiefe: 7 Meter

DWT:14.000

BRZ: 200-12.000

Gewicht:

100-5.000 Tonnen

LDT: 100-5.000

Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024. Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 0 15 11. Juni 2020
LITAUEN
UAB APK

Minijos 180 (Liegeplatz 133A)

LT 93269,,

LITAUEN

Tel. +370 46365776

Fax +370 46 365776
E-Mail: uab.apk@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 130 Meter

Breite: 35 Meter

Tiefe: 10 Meter

BRZ: 3.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 1.500 16 17. März 2020
UAB Armar

Minijos 180 (Liegeplätze 127A, 131A)

LT 93269,,

LITAUEN

Tel. +370 68532607
E-Mail: armar.uab@gmail.com; albatrosas33@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A):

Länge: 80 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefe: 6 Meter

BRZ: 1.500

Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 131A):

Länge: 80 Meter

Breite: 16 Meter

Tiefe: 5 Meter

BRZ: 1.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A)

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A)

Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 3.910 17 17. März 2020

(Liegeplatz 127A)

19. April 2022

(Liegeplatz 131A)

UAB Vakaru refonda

Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A) LT 93269,,

LITAUEN

Tel. +370 46483940/483891

Fax +370 46483891
E-Mail: refonda@wsy.lt

Längsseits (Wasserliegeplatz) Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 230 Meter

Breite: 55 Meter

Tiefe: 14 Meter

BRZ: 70.000

Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1 -18/2015 Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen 20.140 18 21. Mai 2020
NIEDERLANDE
Keppel-Verolme

Prof. Gerbrandyweg 25

3197 KK Rotterdam-Botlek

NIEDERLANDE

Tel. +31 1812343 53

E-Mail: mzoethout@keppelverolme.nl

Abwracken Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 405 Meter

Breite: 90 Meter

Tiefe: 11,6 Meter

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 52.000 19 21. Juli 2021
Scheepssloperij Nederland B.V.

Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel

Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel

NIEDERLANDE

Tel. +31 786736055

E-Mail: info@sloperij-nederland.nl

Abwracken Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter

Breite: 33 Meter

Tiefe: 6 Meter

Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke)

Die Abwrackarbeiten beginnen am schwimmenden Schiff, damit der Rumpf leichter wird; die Winde, mit der Schiffe auf die Rampe gezogen werden, ist auf 2.000 Tonnen ausgelegt.

Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. Ausdrückliche Zulassung 9.300 20 27. September 2021
PORTUGAL
Navalria - Docas, Construções e Reparações Navais

Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39, 3811-901 Aveiro

PORTUGAL

Tel. +351 234378970, +351 232767700

E-Mail: info@navalria.pt

Demontage im Trockendock,

Dekontaminierung und Demontage auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs

Nennkapazität der horizontalen Ebene: 700 Tonnen

Nennkapazität der geneigten Ebene: 900 Tonnen

Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.o 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten. Ausdrückliche Zulassung 1.900 21 26. Januar 2020
FINNLAND
Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)

Navirentie 9

21110 Naantali

FINNLAND

Tel. +358 405106952

E-Mail try@turkurepairyard.com

Längsseits, Trockendock Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 250 Meter

Breite: 40 Meter

Tiefgang: 7,9 Meter

Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen 20.000 22 1. Oktober 2023
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Able UK Limited

Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre

Graythorp Dock

Tees Road

Hartlepool

Cleveland

TS25 2DB

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1642806080

E-Mail: info@ableuk.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 337,5 Meter

Breite: 120 Meter

Tiefgang: 6,65 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung 66.340 23 6. Oktober 2020
Dales Marine Services Ltd

Imperial Dry Dock

Leith

Edinburgh

EH6 7DR

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Kontakt:

Tel. +44 1314543380

E-Mail: leithadmin@dalesmarine.co.uk; b.robertson@dalesmarine.co.uk

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. Alle Schiffe von bis zu 7.000 Tonnen

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 165 Meter

Breite: 21 Meter

Tiefgang: 7,7 Meter

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. Ausdrückliche Zulassung 7.275 24 2. November 2022
Harland and Wolff Heavy Industries Limited

Queen's Island

Belfast

BT3 9DU

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 2890458456

E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio.

Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung 13.200 25 3. August 2020
Swansea Drydock Ltd

Prince of Wales Dry Dock

Swansea

Wales

SA1 1LY

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Tel. +44 1792654592

E-Mail: info@swanseadrydocks.com

Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 200 Meter

Breite: 27 Meter

Tiefgang: 7 Meter

Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält.

Ausdrückliche Zulassung 7.275 26 2. Juli 2020
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr.

7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.

9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.

11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18.000 LDT pro Jahr.

12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr.

13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LDT pro Jahr.

14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.

16) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 30.000 LDT abzuwracken.

17) Laut den Genehmigungen ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 12.000 LDT (6.000 LDT pro Wasserliegeplatz) abzuwracken.

18) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 45.000 LDT abzuwracken.

19) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

20) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LDT pro Jahr.

21) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5.000 LDT pro Jahr.

22) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr.

23) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 230.000 LDT abzuwracken.

24) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 7.275 LDT abzuwracken.

25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 300.000 LDT abzuwracken.

26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 74.999 LDT abzuwracken.

Teil B
In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der Einrichtung Recycling-Methode Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3
TÜRKEI

LTD.
Gemi Söküm Tesisleri, Parcel 3-4 Aliaga
Izmir 35800
TÜRKEI

Tel. +90 232618/2030
E-Mail: info@leyal.com.tr

Anlandemethode Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 100 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Authorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden.

Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

55.495 4 9.12.2023

Gemi Söküm Tesisleri,
Parcel 25 Aliaga
Izmir 35800
TÜRKEI

Tel. +90.232 618/2065
E-Mail: demtas@leyal.com.tr

Anlandemethode Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: keine Beschränkung
Breite: 63 Meter
Tiefgang: 15 Meter

Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Authorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.

Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt.

Stillschweigende Zulassung

Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden.

Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.

50.350 5 9.12.2023
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
International Shipbreaking Limited L.L.C
18601 R.L Ostos Road Brownsville TX, 78521
VEREINIGTE STAATEN

Tel. +1 9568312299

E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com

robert.berry@internationalshipbreaking.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Höchstmaße von Schiffen:

Länge: 335 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter

Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.

Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USa einzuführen.

Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt.

Derzeit gibt es nach US-amerikanischen Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. 120.000 6 9.12.2023
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.

4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr.

5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr.

6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.


ENDE

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