Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 345 vom 20.12.2016 S. 119;
Beschl. (EU) 2018/684 - ABl. Nr. L 116 vom 07.05.2018 S. 47Inkrafttreten;
Beschl. (EU) 2018/1478 - ABl. Nr. L 249 vom 04.10.2018 S. 6Inkrafttreten;
Beschl. (EU) 2018/1906 - ABl. Nr. L 310 vom 06.12.2018 S. 29Inkrafttreten)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erlässt die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Aufstellung einer europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen, die in der Union ansässig sind und von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 14 Absatz 3 der Verordnung notifiziert wurden, und von Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und deren Aufnahme in die Liste gemäß Artikel 15 derselben Verordnung auf der Grundlage einer Bewertung der beigebrachten oder eingeholten Informationen und Belege erfolgt.
(2) Die Mitgliedstaaten haben insgesamt 18 in der Union ansässige Abwrackeinrichtungen notifiziert, die die relevanten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erfüllen. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung sollten diese Einrichtungen in die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen aufgenommen werden.
(3) Für Abwrackeinrichtungen, die in einem Drittland ansässig sind und für die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bei der Kommission die Aufnahme in die europäische Liste beantragt wurde, ist die Bewertung der beigebrachten oder eingeholten einschlägigen Informationen und Belege noch im Gang. Die Kommission muss Durchführungsrechtsakte für die nicht in der Union ansässigen Abwrackeinrichtungen erlassen, sobald die Bewertung abgeschlossen ist.
(4) Die in die europäische Liste aufzunehmenden Angaben sind in Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 aufgeführt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollte die europäische Liste entsprechend dieser Bestimmung gegliedert sein. Gemäß Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung enthält die europäische Liste auch die Angabe des Zeitpunkts des Ablaufs der Aufnahme der Abwrackeinrichtung.
(5) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses für die Verordnung über das Recycling von Schiffen
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 19. Dezember 2016
Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 | Anhang1818a18b |
Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 |
BELGIEN | ||||||
NV Galloo Recycling Gent
Scheepszatestraat 9 9000 Gent BELGIEN Tel. +32 925125 21 E-Mail: peter.wyntin@galloo.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 265 Meter Breite: 36 Meter Tiefgang: 12,5 Meter |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 34.000 4 | 31. März 2020 | |
DÄNEMARK | ||||||
Fornæs ApS
Rolshøjvej 12-16 8500 Grenå DÄNEMARK www.fornaes.dk |
Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 25 Meter Tiefgang: 6 Meter BRZ: 10.000 |
Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 30.000 5 | 30. Juni 2021 |
Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S)
Sandholm 60 9900 Frederikshavn DÄNEMARK Website: http://www.modernamericanrecyclingservices. com/ E-Mail: Kristi@marsrecyclers.com |
Schneiden und Brennschneiden, nachdem der für die Demontage bestimmte Gegenstand in eine Slipanlage gebracht wurde | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 290 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter |
Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 festgelegt.
Gemäß der für die Abwrackeinrichtung erteilten Umweltgenehmigung ist die Gemeinde Frederikshavn berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Die Abwrackeinrichtung darf gefährliche Abfälle nicht länger als ein Jahr lagern. |
Stillschweigende Zulassung der Gemeinde Frederikshavn mit einer Überprüfungsfrist von zwei Wochen. | 0 6 | 23. August 2023 |
Smedegaarden A/S
Vikingkaj 5 6700 Esbjerg DÄNEMARK www.smedegaarden.net |
Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Dränagesystemen | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 170 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 7,5 Meter |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 20.000 7 | 15. September 2021 | |
ESTLAND | ||||||
OÜ BLRT Refonda Baltic | Schwimmend am Kai und im Schwimmdock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 197 Meter Breite: 32 Meter Tiefgang: 9,6 Meter BRZ: 28.000 |
Abfallgenehmigung Nr. L.JÄ/327249. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0222. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Environmental Management System, Waste management EP 4.4.6-1-13
Die Einrichtung darf nur gefährliche Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde. |
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 21.852 8 | 15. Februar 2021 |
SPANIEN | ||||||
DDR VESSELS XXI, S.L.
Hafen "El Musel" Gijón SPANIEN Tel. +34 630144416 E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com |
Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, außer Schiffe mit Atomantrieb.
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 169,9 Meter (Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden) |
Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung des Hafenamts des Hafens, in dem sich die Einrichtung befindet | 0 9 | 28. Juli 2020 |
FRANKREICH | ||||||
Démonaval Recycling
ZI du Malaquis Rue François Arago 76580 Le Trait FRANKREICH Tel. +33 769791280 E-Mail: patrick@demonaval-recycling.fr |
Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 140 Meter Breite: 25 Meter Tiefe: 5 Meter |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 0 10 | 11. Dezember 2022 |
Gardet & De Bezenac Recycling / Groupe Baudelet Environnement - GIE MUG
616, Boulevard Jules Durand 76600 Le Havre FRANKREICH Tel. +33 235951634 E-Mail: infos@gardet-bezenac.com |
Schwimmanleger und Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 18 Meter LDT: 7.000 |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 16.000 11 | 30. Dezember 2021 |
Grand Port Maritime de Bordeaux
152, Quai de Bacalan - CS 41320-33082 Bordeaux Cedex FRANKREICH Tel. +33 556905800 E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr |
Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 240 Meter Breite: 37 Meter Tiefe: 17 Meter |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 18.000 12 | 21. Oktober 2021 |
Les Recycleurs bretons
Zone Industrielle de Kerbriant - 29.610 Plouigneau FRANKREICH Tel.: +33(0)2 98 01 11 06 E-Mail: navaleo@navaleo.fr |
Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Trockendock): Länge: 225 Meter Breite: 34 Meter Tiefe: 27 Meter |
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - Zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 5.500 13 | 24. Mai 2021 |
ITALIEN | ||||||
San Giorgio del Porto S.p.A.
Calata Boccardo 8 16128 Genova ITALIEN Tel. +39 010251561 E-Mail: segreteria@sgdp.it; sangiorgiodelporto@legalmail.it www.sgdp.it |
Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 350 Meter Breite: 75 Meter Tiefgang: 16 Meter BRZ: 130.000 |
Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. |
Ausdrückliche Zulassung | 38.564 14 | 6. Juni 2023 |
LETTLAND | ||||||
42/44, Liepaja, LV-3402 LETTLAND Tel. +371 63401919 |
Demontage von Schiffen (Wasserliegeplatz und Trockendock) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 22 Meter Tiefe: 7 Meter DWT:14.000 BRZ: 200-12.000 Gewicht: 100-5.000 Tonnen LDT: 100-5.000 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. LI10IB0024. | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 0 15 | 11. Juni 2020 |
LITAUEN | ||||||
UAB APK
Minijos 180 (Liegeplatz 133A) LT 93269,, LITAUEN Tel. +370 46365776 Fax +370 46 365776 |
Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 130 Meter Breite: 35 Meter Tiefe: 10 Meter BRZ: 3.500 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 1.500 16 | 17. März 2020 |
UAB Armar
Minijos 180 (Liegeplätze 127A, 131A) LT 93269,, LITAUEN Tel. +370 68532607 |
Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 127A): Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 6 Meter BRZ: 1.500 Höchstmaße von Schiffen (Liegeplatz 131A): Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 5 Meter BRZ: 1.500 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-16/2015 (Liegeplatz 127A)
Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 (Liegeplatz 131A) |
Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 3.910 17 | 17. März 2020
(Liegeplatz 127A) 19. April 2022 (Liegeplatz 131A) |
UAB Vakaru refonda
Minijos 180 (Liegeplätze 129, 130, 131A, 131, 132, 133A) LT 93269,, LITAUEN Tel. +370 46483940/483891 Fax +370 46483891 |
Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 55 Meter Tiefe: 14 Meter BRZ: 70.000 |
Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1 -18/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 20.140 18 | 21. Mai 2020 |
NIEDERLANDE | ||||||
Keppel-Verolme
Prof. Gerbrandyweg 25 3197 KK Rotterdam-Botlek NIEDERLANDE Tel. +31 1812343 53 E-Mail: mzoethout@keppelverolme.nl |
Abwracken | Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 405 Meter Breite: 90 Meter Tiefe: 11,6 Meter |
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 52.000 19 | 21. Juli 2021 |
Scheepssloperij Nederland B.V.
Havenweg 1; 3295 XZ s-Gravendeel Postbus 5234; 3295 ZJ s-Gravendeel NIEDERLANDE Tel. +31 786736055 E-Mail: info@sloperij-nederland.nl |
Abwracken | Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 200 Meter Breite: 33 Meter Tiefe: 6 Meter Höhe: 45 Meter (Botlek-Hubbrücke) Die Abwrackarbeiten beginnen am schwimmenden Schiff, damit der Rumpf leichter wird; die Winde, mit der Schiffe auf die Rampe gezogen werden, ist auf 2.000 Tonnen ausgelegt. |
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung mit den Einschränkungen und Auflagen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 9.300 20 | 27. September 2021 |
PORTUGAL | ||||||
Navalria - Docas, Construções e Reparações Navais
Porto Comercial, Terminal Sul, Apartado 39, 3811-901 Aveiro PORTUGAL Tel. +351 234378970, +351 232767700 E-Mail: info@navalria.pt |
Demontage im Trockendock,
Dekontaminierung und Demontage auf einer horizontalen und einer geneigten Ebene, je nach Größe des Schiffs |
Nennkapazität der horizontalen Ebene: 700 Tonnen
Nennkapazität der geneigten Ebene: 900 Tonnen |
Die Auflagen für die Tätigkeit sind in den Spezifikationen im Anhang zum Titel AL n.o 5/2015/CCDRC vom 26. Januar 2016 enthalten. | Ausdrückliche Zulassung | 1.900 21 | 26. Januar 2020 |
FINNLAND | ||||||
Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)
Navirentie 9 21110 Naantali FINNLAND Tel. +358 405106952 E-Mail try@turkurepairyard.com |
Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 250 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 7,9 Meter |
Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 20.000 22 | 1. Oktober 2023 |
VEREINIGTES KÖNIGREICH | ||||||
Able UK Limited
Teesside Environmental Reclamation and Recycling Centre Graythorp Dock Tees Road Hartlepool Cleveland TS25 2DB VEREINIGTES KÖNIGREICH Tel. +44 1642806080 E-Mail: info@ableuk.com |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. | Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 337,5 Meter Breite: 120 Meter Tiefgang: 6,65 Meter |
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/VP3296ZM), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung | 66.340 23 | 6. Oktober 2020 |
Dales Marine Services Ltd
Imperial Dry Dock Leith Edinburgh EH6 7DR VEREINIGTES KÖNIGREICH Kontakt: Tel. +44 1314543380 E-Mail: leithadmin@dalesmarine.co.uk; b.robertson@dalesmarine.co.uk |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. | Alle Schiffe von bis zu 7.000 Tonnen
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 21 Meter Tiefgang: 7,7 Meter |
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht. Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az.: WML L 1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 7.275 24 | 2. November 2022 |
Harland and Wolff Heavy Industries Limited
Queen's Island Belfast BT3 9DU VEREINIGTES KÖNIGREICH Tel. +44 2890458456 E-Mail: trevor.hutchinson@harland-wolff.com |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. | Alle Schiffe bis zu den im zugelassenen Arbeitsplan genannten Abmessungen.
Höchstmaße von Schiffen: DWT des Hauptdocks (des größten Docks): 556 m × 93 m × 1,2 m. Es kann Schiffe bis zu dieser Größe aufnehmen. DWT des größten Trockendocks: 1,2 Mio. |
Die Einrichtung verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Abfallbewirtschaftung (Genehmigungsnr. LN/07/21/V2), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung | 13.200 25 | 3. August 2020 |
Swansea Drydock Ltd
Prince of Wales Dry Dock Swansea Wales SA1 1LY VEREINIGTES KÖNIGREICH Tel. +44 1792654592 E-Mail: info@swanseadrydocks.com |
Demontage von Schiffen und damit zusammenhängende Behandlung im Trockendock und am Wasserliegeplatz gestattet. | Jedes Schiff bis zu den in der Genehmigung genannten Abmessungen.
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter Breite: 27 Meter Tiefgang: 7 Meter |
Die Anlage verfügt über einen Schiffsrecyclingplan der Abwrackeinrichtung, der mit der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 im Einklang steht.
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung (Az. EPR/UP3298VL), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Anlagenbetreiber enthält. |
Ausdrückliche Zulassung | 7.275 26 | 2. Juli 2020 |
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft. 4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr. 7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr. 9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr. 11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 18.000 LDT pro Jahr. 12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr. 13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LDT pro Jahr. 14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr. 16) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 30.000 LDT abzuwracken. 17) Laut den Genehmigungen ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 12.000 LDT (6.000 LDT pro Wasserliegeplatz) abzuwracken. 18) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 45.000 LDT abzuwracken. 19) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 20) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 45.000 LDT pro Jahr. 21) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 5.000 LDT pro Jahr. 22) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr. 23) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 230.000 LDT abzuwracken. 24) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 7.275 LDT abzuwracken. 25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 300.000 LDT abzuwracken. 26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung berechtigt, pro Jahr höchstens 74.999 LDT abzuwracken. |
Teil B
In einem Drittland ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, u. a. in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 |
TÜRKEI | ||||||
LTD. Gemi Söküm Tesisleri, Parcel 3-4 Aliaga Izmir 35800 TÜRKEI Tel. +90 232618/2030 |
Anlandemethode | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung |
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Authorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. |
Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. |
55.495 4 | 9.12.2023 |
Gemi Söküm Tesisleri, Parcel 25 Aliaga Izmir 35800 TÜRKEI Tel. +90.232 618/2065 |
Anlandemethode | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung |
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr, maritime Angelegenheiten und Kommunikation ausgestellte Authorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.
Gefährliche Abfälle werden von der türkischen Schiffsrecyclingvereinigung SRAT (Ship Recycling Association of Turkey) behandelt, die über die erforderliche vom Ministerium für Umwelt und Städteplanung erteilte Genehmigung verfügt. |
Stillschweigende Zulassung
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. |
50.350 5 | 9.12.2023 |
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA | ||||||
International Shipbreaking Limited L.L.C 18601 R.L Ostos Road Brownsville TX, 78521 VEREINIGTE STAATEN Tel. +1 9568312299 E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com robert.berry@internationalshipbreaking.com |
Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen: Länge: 335 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter |
Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission of Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.
Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USa einzuführen. Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt. |
Derzeit gibt es nach US-amerikanischen Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. | 120.000 6 | 9.12.2023 |
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 über das Recycling von Schiffen.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht. 4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr. 5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr. 6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr. |
ENDE |
(Stand: 30.07.2019)
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