umwelt-online: Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 des Rates vom 17. Dezember 2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1344/2011 (3)

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KN-Code TARIC Warenbezeichnung Autonomer Zollsatz Besondere Maßeinheit Vorgesehenes Datum für eine verbindliche Überprüfung
ex 5004 00 10 10 Seidengarne (andere als Schappeseidengarne oder Bouretteseidengarne), nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, roh, abgekocht oder gebleicht, ganz aus Seide 0 % - 31.12.2021
* ex 5005 00 10
ex 5005 00 90
10
10
Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf 0 % - 31.12.2023
* 5208 11 10 Verbandmull 5.2 % - 31.12.2023
ex 5311 00 90 10 Gewebe aus Papiergarnen in Leinwandbindung, auf eine Unterlage aus Seidenpapier geklebt
  • mit einem Gewicht von 230 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 g/m2 und
  • in Rechtecken mit einer Seitenlänge von 40 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 cm
0 % - 31.12.2022
* ex 5311 00 90 20 Sisaltuch in Rollen mit
  • einer Länge von 20 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 m und
  • einer Breite von höchstens 2,5 m

zur Verwendung bei der Herstellung von Küchenartikeln aus nichtrostendem Stahl 2

0 % - 31.12.2023
ex 5402 47 00 20 Bikomponenten-Monofilamentgarn von nicht mehr als 30 dtex, bestehend aus:
  • einem Innenteil aus Poly(ethylenterephthalat) und
  • einer äußeren Umhüllung aus copolymerisiertem Poly(ethylenterephthalat) und Poly(ethylenisophthalat),

zur Verwendung zum Herstellen von Filtergewebe 2

0 % - 31.12.2020
* ex 5402 49 00 30 Garne aus einem Copolymer aus Glykol- und Milchsäure, zum Herstellen von chirurgischen Nähmitteln 2 0 % - 31.12.2023
* ex 5402 49 00 50 Garne aus Poly(vinylalkohol), nicht texturiert 0 % - 31.12.2023
* ex 5402 49 00 70 Garne aus synthetischen Filamenten, ungezwirnt, mit einem Gehalt an Acrylnitril von 85 GHT oder mehr, in Form von Endlosfasertauen (Dochten) bestehend aus 1.000 Filamenten oder mehr, jedoch nicht mehr als 25.000 Filamenten, mit einem Gewicht von 0,12 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,75 g je Meter und einer Länge von 100 m oder mehr, zum Herstellen von Kohlenstofffasern 2 0 % m 31.12.2023
ex 5403 39 00 10 Biologisch abbaubares (Norm EN 14995) Monofilament von nicht mehr als 33 dtex, mit einem Gehalt an Polylactid (PLA) von 98 GHT oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Filtergewebe für die Lebensmittelindustrie 2 0 % - 31.12.2020
* ex 5404 19 00 50 Monofile aus Polyester oder Poly(ethylenterephthalat), mit einem Durchmesser von 0,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 mm, zur Verwendung beim Herstellen von Reißverschlüssen 2 0 % - 31.12.2023
* ex 5404 90 90 20 Streifen aus Polyimid 0 % - 31.12.2023
ex 5407 10 00 10 Gewebe mit Kettfäden aus Filamenten aus Polyamid-6,6 und Schussfäden aus Filamenten aus Polyamid-6,6, Polyurethan und einem Copolymer aus Terephthalsäure,p-Phenylendiamin und 3,4'-Oxybis(phenylenamin) 0 % - 31.12.2022
* ex 5503 11 00
ex 5601 30 00
10
40
Synthetische Spinnfasern aus einem Copolymer aus Terephthalsäure,p-Phenylendiamin und 3,4'-Oxybis(phenylenamin), mit einer Länge von nicht mehr als 7 mm 0 % - 31.12.2023
* ex 5503 90 00
ex 5506 90 00
ex 5601 30 00
20
10
10
Fasern aus Poly(vinylalkohol), auch acetalisiert 0 % - 31.12.2023
ex 5503 90 00 30 Trilobale Poly(thio-1,4-phenylen) Spinnfasern 0 % - 31.12.2019
* ex 5603 11 10
ex 5603 11 90
ex 5603 12 10
ex 5603 12 90
ex 5603 91 10
ex 5603 91 90
ex 5603 92 10
ex 5603 92 90
10
10
10
10
10
10
10
10
Vliesstoffe aus Poly(vinylalkohol), als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit:
  • einer Dicke von 200 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 μm und
  • einem Gewicht von 20 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 g/m2
0 % m2 31.12.2023
* ex 5603 12 90
ex 5603 13 90
ex 5603 14 90
ex 5603 92 90
ex 5603 93 90
ex 5603 94 90
30
30
10
60
40
30
Vliesstoffe aus aromatischen Polyamiden, hergestellt durch Polykondensation von m-Phenylendiamin und Isophthalsäure, als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten 0 % - 31.12.2023
ex 5603 12 90 50 Vliesstoffe:
  • mit einem Gewicht von 30 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 g/m2,
  • Polypropylen- oder Polypropylen-Polyethylenfasern enthaltend,
  • auch bedruckt, bei denen:
  • 65 % der Gesamtoberfläche einer Seite runde, zum Festhaften von extrudierten Widerhäkchen geeignete Noppen von 4mm Durchmesser aus an der Basis befestigten, nach oben stehenden, nicht verbundenen gekräuselten Fasern (Schlaufen) aufweist und die restlichen 35 % der Oberfläche bondiert sind, und
  • die andere Seite eine glatte, nicht strukturierte Oberfläche aufweist,

zur Verwendung beim Herstellen von Windeln und Windeleinlagen für Babys und vergleichbaren Hygieneartikeln 2

0 % m2 31.12.2022
* ex 5603 12 90
ex 5603 13 90
60
60
Vliesstoffe aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, mit einem Gewicht von mehr als 60g/m2, jedoch nicht mehr als 80g/m2 und einem Luftwiderstand (Gurley) von 8s oder mehr, jedoch nicht mehr als 36s (nach ISO5636/5) 0 % m2 31.12.2023
* ex 5603 12 90
ex 5603 13 90
ex 5603 92 90
ex 5603 93 90
70
70
40
10
Vliesstoffe aus Polypropylen
  • mit einer Lage aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Polypropylenfilamenten,
  • mit einem Gewicht von nicht mehr als 150 g/m2,
  • als Meterware oder in quadratischer oder rechteckiger Form zugeschnitten und
  • nicht getränkt
0 % m2 31.12.2023
ex 5603 13 10 20 Vliesstoff aus nach dem Spinnvliesverfahren hergestelltem (spunbonded) Polyethylen, bestrichen
  • mit einem Gewicht von mehr als 80 g/m2, jedoch nicht mehr als 105 g/m2 und
  • einem Luftwiderstand (Gurley) von 8 s oder mehr, jedoch nicht mehr als 75 s (nach ISO 5636/5)
0 % m2 31.12.2020
* ex 5603 14 90 40 Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephtalat):
  • mit einem Gewicht von 160 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 g/m2
  • auch auf einer Seite mit einer Membran oder einer Membran und Aluminium beschichtet

von der zur Herstellung von Industriefiltern verwendeten Art

0 % m2 31.12.2023
* ex 5603 92 90
ex 5603 93 90
20
20
Vliesstoffe, bestehend aus einer mittleren Lage aus heißluftgezogenem (meltblown) thermoplastischen Elastomer, beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Polypropylenfilamenten 0 % - 31.12.2023
* ex 5603 92 90
ex 5603 94 90
70
40
Vliesstoffe, bestehend aus einer mehrschichtigen Lage aus einer Mischung aus heißluftgezogenen (meltblown) Fasern und Spinnfasern aus Polypropylen und Polyester, auch ein- oder beidseitig beschichtet mit nach dem Spinnvliesverfahren hergestellten (spunbonded) Filamenten aus Polypropylen 0 % - 31.12.2023
ex 5603 92 90
ex 5603 93 90
80
50
Vliesstoff aus Polyolefin, bestehend aus einer Elastomerschicht, auf beiden Seiten mit einer Lage aus Polyolefin-Filamenten versehen und
  • mit einem Gewicht von 25 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 g/m2,
  • als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten,
  • nicht getränkt,
  • mit Dehnbarkeit in Quer- und in Maschinenrichtung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Produkten für Säuglinge und Kleinkinder 2

0 % m2 31.12.2021
* ex 5603 93 90 60 Vlies aus synthetischen Polyesterfasern mit
  • einem Gewicht von 85 g/m2
  • einer konstanten Dicke des Materials von 95 μm (± 5 μm)
  • weder bestrichen, noch Ìberzogen
  • auf Rollen von 1 m Breite und 2.000 m bis 5.000 m Länge

zur Beschichtung von Membranen für die Herstellung von Osmose- und Umkehrosmosefiltern 2

0 % m2 31.12.2023
* ex 5603 94 90 20 Acrylfaserstränge, mit einer Länge von nicht mehr als 50 cm, zum Herstellen von Markierstiftspitzen 2 0 % - 31.12.2023
ex 5607 50 90 10 Bindfäden, unsteril, aus Poly(glykolsäure) oder aus Poly(glykolsäure) und ihren Copolymeren mit Milchsäure, geflochten, mit Innenseele, zum Herstellen von chirurgischen Nähmitteln 2 0 % - 31.12.2019
* ex 5803 00 10 91 Drehergewebe aus Baumwolle, mit einer Breite von weniger als 1.500 mm 0 % - 31.12.2023
ex 5903 20 90 20 Zweilagiges kunststofflaminiertes Gewebe mit
  • einer Lage aus Gewirken oder Gestricken aus Polyester,
  • einer Lage aus Polyurethan-Schaum,
  • einem Gewicht von 150 g/m2 oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 g/m2,
  • einer Dicke von 1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Faltverdecks für Kraftfahrzeuge 2

0 % - 31.12.2021
* ex 5906 99 90 10 Kautschutierte Gewebe, bestehend aus Kettfäden aus Polyamid-6,6 und Schussfäden aus Polyamid-6,6, Polyurethan und einem Copolymer aus Terephthalsäure,p-Phenylendiamin und 3,4'-Oxybis(phenylenamin) 0 % - 31.12.2023
ex 5907 00 00 10 Gewebe, beschichtet mit in Klebstoff eingebetteten Kügelchen mit einem Durchmesser von nicht mehr als 150 μm 0 % - 31.12.2021
* ex 5911 90 99
ex 8421 99 90
30
92
Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend im Wesentlichen aus Kunststoffmembranen mit einem Träger aus textilem Gewebe oder Vliesstoff, gewickelt um ein perforiertes Rohr und umschlossen von einer zylindrischen Kunststoffumhüllung mit einer Wanddicke von nicht mehr als 4 mm. Das Ganze kann sich auch in einem äußeren Zylinder mit einer Wanddicke von 5 mm oder mehr befinden 0 % - 31.12.2023
ex 5911 90 99 40 Polierscheiben aus einem Vliesstoff aus Polyester, nicht gewebt, mehrlagig, imprägniert mit Polyurethan 0 % - 31.12.2019
ex 5911 90 99 50 Vibrationsdämpfer für Lautsprecher, aus rundem, geripptem, flexiblem und zugeschnittenem Gewebe aus textilen Polyester-, Baumwoll- oder Aramidfasern oder einer Kombination davon, von der in Kfz-Lautsprechern verwendeten Art 0 % - 31.12.2022
ex 6804 21 00 20 Scheiben:
  • aus mit einer Metalllegierung, Keramiklegierung oder Kunststoffmischung agglomerierten synthetischen Diamanten,
  • welche einen Selbstschärfe-Effekt durch konstante Freigabe der Diamanten aufweisen,
  • zum Trennschleifen von Halbleiterscheiben (Wafers) geeignet,
  • auch in der Mitte gelocht,
  • auch auf einem Träger
  • mit einem Gewicht von nicht mehr als 377 g pro Stück und
  • mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 206 mm
0 % p/st 31.12.2019
ex 6805 30 00 10 Reinigungsmaterial für Messnadeln, bestehend aus einer Polymermatrix mit eingearbeiteten Schleifpartikeln auf einem Substrat, zur Verwendung bei der Herstellung von Halbleitern 2 0 % - 31.12.2021
* ex 6813 89 00 20 Reibungsbeläge, mit einer Dicke von weniger als 20 mm, nicht montiert, zur Verwendung bei der Herstellung von Reibungskomponenten 2 0 % - 31.12.2023
* ex 6814 10 00 10 Agglomerierter Glimmer mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm, auf Rollen, auch calciniert, auch mit Aramidfasern verstärkt 0 % - 31.12.2023
* ex 6903 90 90 20 Reagenzröhren und Halterungen aus Siliciumcarbid, von der für Diffusions- und Oxidationsöfen bei der Herstellung von Halbleitermaterialien verwendeten Art 0 % - 31.12.2023
ex 6909 19 00 20 Rollen oder Kugeln aus Siliciumnitrid (Si3N4) 0 % - 31.12.2020
* ex 6909 19 00 25 Keramisches Stützmittel, Aluminiumoxid, Siliziumoxid und Eisenoxid enthaltend 0 % - 31.12.2023
* ex 6909 19 00 30 Träger für Katalysatoren, aus porösen Cordierit- oder Mullitkeramischen Stoffen, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 l, die mindestens einen durchgehenden oder einseitig verschlossenen Kanal je Quadratzentimeter im Querschnitt aufweisen 0 % - 31.12.2023
* ex 6909 19 00
ex 6914 90 00
50
20
Keramische Waren aus Endlosfäden aus keramischen Oxiden, mit einem Gehalt an:
  • Dibortrioxid von 2 GHT oder mehr,
  • Siliciumdioxid von 28 GHT oder weniger und
  • Dialuminiumtrioxid von 60 GHT oder mehr
0 % - 31.12.2023
* ex 6909 19 00 60 Träger von Katalysatoren, bestehend aus poröser Keramik aus einer Mischung von Siliciumcarbid und Silicium mit einer Mohschen Härte von weniger als 9, mit einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mit einem oder mehreren geschlossenen Kanälen pro cm2 des Querschnitts am Endstück 0 % - 31.12.2023
* ex 6909 19 00 70 Träger für Katalysatoren oder Filter, bestehend aus poröser Keramik im Wesentlichen aus Oxyden des Aluminiums und des Titans, einem Gesamtvolumen von nicht mehr als 65 Liter und mindestens einem (durchgehenden oder einseitig verschlossenem) Kanal je cm2 des Querschnitts 0 % - 31.12.2023
* ex 6914 90 00 30 Keramische Mikrokügelchen, durchsichtig, erhalten aus Siliciumdioxid und Zirconiumdioxid, mit einem Durchmesser von mehr als 125 μm 0 % - 31.12.2019
ex 7004 90 80 10 Alkali-Alumosilikat-Flachglasscheibe mit
  • einer kratzfesten Beschichtung mit einer Dicke von 45 μm (+/- 5 μm),
  • einer Gesamtdicke von 0,45 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,1 mm,
  • einer Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.210 mm,
  • einer Länge von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.000 mm,
  • einer Durchlässigkeit des sichtbaren Lichts von 90 % oder mehr,
  • einer optischen Verzerrung von 55o oder mehr
0 % - 31.12.2020
ex 7006 00 90 25 Glas-wafer aus feuerpoliertem Borosilikatglas
  • mit einer Dickenabweichung von 1 μm oder weniger und
  • mit Lasergravur
0 % p/st 31.12.2019
ex 7009 10 00 30 Schichtglas, durch Verstellen des Lichteinfallswinkels mechanisch abblendbar,
  • auch mit einer Chromschicht,
  • mit einem bruchfesten Klebestreifen oder Heißkleber und
  • mit einer abziehbaren Schutzfolie auf der Vorderseite und Schutzpapier auf der Rückseite,

von der für Innenrückspiegel für Fahrzeuge verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
ex 7009 10 00 40 Elektrochromer selbstabblendender Innenrückspiegel, bestehend aus:
  • einer Spiegelhalterung
  • einem Kunststoffgehäuse
  • einem integrierten Schaltkreis

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 2

0 % - 31.12.2020
ex 7009 10 00 50 Unfertiger elektrochromer selbstabblendender Glasspiegel für Kfz-Rückspiegel
  • auch mit Kunststoffrückplatte,
  • auch mit Heizelement,
  • auch mit Blind-Spot-Module (BSM)-Display
0 % - 31.12.2022
ex 7009 91 00 10 Ungerahmter Spiegel aus Glas, mit
  • einer Länge von 1.516 mm (± 1) mm
  • einer Breite von 553 mm (± 1) mm
  • einer Dicke von 3 mm (± 0,1) mm
  • einer Schutzschicht aus Polyethylen mit einer Dicke von 0,11 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,13 mm auf der Rückseite
  • einem Bleigehalt von nicht mehr als 90 mg/kg und
  • einer Korrosionsbeständigkeit von 72 h oder mehr (nach Salzsprühtest ISO 9227)
0 % p/st 31.12.2020
* ex 7014 00 00 10 Optische Elemente, aus Glas (ausgenommen Waren der Position 7015), jedoch nicht optisch bearbeitet, ausgenommen Glaswaren für Signalvorrichtungen 0 % - 31.12.2023
* ex 7019 12 00
ex 7019 12 00
02
22
Glasseidenstränge (Rovings), mit einem Titer von 650 tex oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.500 tex, umhüllt mit einer Schicht aus Polyurethan, auch gemischt mit anderen Stoffen 0 % - 31.12.2023
ex 7019 12 00
ex 7019 12 00
05
25
Glasseidenstränge mit einem Titer von 1.980 bis 2.033 tex, bestehend aus Endlosglasfilamenten mit einem Durchmesser von 9 μm (± 0,5 μm) 0 % - 31.12.2022
* ex 7019 19 10 10 Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten von 33 tex oder einem Vielfachen davon (± 7,5 %), mit einem Nenndurchmesser von 3,5 μm oder von 4,5 μm, in denen Filamente mit einem Durchmesser von 3 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,2 μm Ìberwiegen, nicht gummifreundlich ausgerüstet 0 % - 31.12.2023
ex 7019 19 10 15 S-Glas-Garne mit 33 tex oder einem Vielfachen davon (± 13 %), aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten mit einem Durchmesser von 9 μm (- 1 μm / + 1,5 μm) 0 % - 31.12.2022
ex 7019 19 10 20 Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten von 10,3 tex oder mehr, jedoch nicht mehr als 11,9 tex, in denen Filamente mit einem Durchmesser von 4,83 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,83 μm überwiegen 0 % - 31.12.2020
ex 7019 19 10 25 Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten von 5,1 tex oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,0 tex, in denen Filamente mit einem Durchmesser von 4,83 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,83 μm Ìberwiegen 0 % - 31.12.2020
ex 7019 19 10 30 E-Glas-Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten von 22 tex (± 1,6 tex), mit einem Nenndurchmesser von 7 μm, in denen Filamente mit einem Durchmesser von 6,35 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,61 μm Ìberwiegen 0 % - 31.12.2019
ex 7019 19 10 50 Garne aus verspinnbaren Endlosglasfilamenten mit einem Titer von 11 tex oder einem Vielfachen hiervon (± 7,5 %), mit einem Siliciumdioxidgehalt von 93 GHT oder mehr und einem Nenndurchmesser von 6 μm oder 9 μm, unbehandelt 0 % - 31.12.2022
ex 7019 19 10 55 Glascord mit Kautschuk oder Kunststoff imprägniert, hergestellt aus K- oder U-Glasfaserfilamenten, mit einem Gehalt an
  • 9 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 % Magnesiumoxid,
  • 19 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 % Aluminiumoxid,
  • 0 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 % Boroxid,
  • ohne Calciumoxid,

überzogen mit einem Latex, welcher mindestens ein Resorcin-Formaldehyd-Harz und chlorsulfoniertes Polyethylen enthält

0 % - 31.12.2019
* ex 7019 19 10
ex 7019 90 00
60
30
Glascord mit hohem Elastizitätsmodul (Type K), mit Kautschuk imprägniert, hergestellt aus Garnen aus gedrehten Glasfilamenten mit hohem Elastizitätsmodul, überzogen mit einem ein Resorcin-Formaldehyd-Harz enthaltenden Latex, der auch Vinylpyridin und/oder hydrierten Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (HNBR) enthalten kann 0 % - 31.12.2023
* ex 7019 19 10
ex 7019 90 00
70
20
Glascord mit Kautschuk oder Kunststoff imprägniert, hergestellt aus Garnen aus gedrehten Glasfaserfilamenten, überzogen mit einem Latex, bestehend aus mindestens einem Resorcin-Formaldehyd-Vinylpyridin-Harz und einem Acrylnitril-Butadien-Kautschuk (NBR) 0 % - 31.12.2023
* ex 7019 19 10
ex 7019 90 00
80
40
Glascord mit Kautschuk oder Kunststoff imprägniert, hergestellt aus Garnen aus gedrehten Glasfaserfilamenten, überzogen mit einem Latex, bestehend aus mindestens einem Resorcin-Formaldehyd-Harz und chlorsulfoniertem Polyethylen 0 % - 31.12.2019
ex 7019 39 00 50 Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern oder Katalysatoren 2 0 % - 31.12.2021
* ex 7019 40 00
ex 7019 40 00
11
19
Gewebe aus Glasseidensträngen, mit Epoxidharz getränkt, mit einem Wärmeausdehnungskoeffizient zwischen 30°C und 120°C (gemessen nach IPC-TM-650) von:
  • 10 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 ppm pro °C in der Länge und Breite und
  • 20 ppm pro °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 ppm pro °C in der Dicke, mit einer Glasübergangstemperatur von 152°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 153 °C (gemessen nach IPC-TM-650)
0 % - 31.12.2023
* ex 7019 90 00 10 Nichttextile Glasfasern, bei denen der Anteil an Fasern mit einem Durchmesser von weniger als 4,6 μm Ìberwiegt 0 % - 31.12.2023
ex 7020 00 10
ex 7616 99 90
10
77
TV-Standfüße mit oder ohne Halterung zur Befestigung und Stabilisierung eines Fernsehgeräts 0 % p/st 31.12.2021
ex 7020 00 10 20 Rohmaterial für optische Elemente aus geschmolzenem Siliciumdioxid mit
  • einer Dicke von 10 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 cm, und
  • einem Gewicht von 100 kg oder mehr
0 % p/st 31.12.2022
ex 7201 10 11 10 Roheisenbarren mit einer Länge von nicht mehr als 350 mm, einer Breite von nicht mehr als 150 mm und einer Höhe von nicht mehr als 150 mm 0 % - 31.12.2021
ex 7201 10 30 10 Roheisenbarren mit einer Länge von nicht mehr als 350 mm, einer Breite von nicht mehr als 150 mm und einer Höhe von nicht mehr als 150 mm, mit einem Siliziumgehalt von 1 GHT oder weniger 0 % - 31.12.2021
* 7202 50 00 Ferrosiliciumchrom 0 % - 31.12.2023
ex 7202 99 80 10 Ferrodysprosium, mit einem Gehalt an:
  • 78 GHT oder mehr Dysprosium und
  • 18 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 GHT Eisen
0 % - 31.12.2020
ex 7315 11 90 10 Als Steuerkette eingesetzte Rollenkette aus Stahl mit einer Ermüdungsgrenze von 2 kN bei 7.000 U/min oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugmotoren 2 0 % - 31.12.2022
ex 7318 19 00 30 Kolbenstange des Hauptbremszylinders, an beiden Enden mit Schraubgewinden versehen, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2 0 % p/st 31.12.2021
* ex 7318 24 00 30 Zugsicherungselemente
  • aus martensitischem rostfreiem Stahl der Spezifikation 17-4PH,
  • im Spritzgussverfahren hergestellt,
  • mit einer Rockwell-Härte von 38 (± 1) oder 53 (+2/- 1),
  • mit Abmessungen von 9 mm × 5,5 mm × 6,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm × 17 mm × 8 mm,

von der für Rohrleitungs-Zugsicherungen verwendeten Art

0 % - 31.12.2023
* ex 7320 90 10 91 Spiralflachfeder aus gehärtetem Stahl mit
  • einer Dicke von 2,67 mm oder mehr, höchstens jedoch 4,11 mm,
  • einer Breite von 12,57 mm oder mehr, höchstens jedoch 16,01 mm,
  • einem Drehmoment von 18,05Nm oder mehr, höchstens jedoch 73,5 Nm,
  • einem Winkel zwischen unbelastetem Zustand und Sollposition unter Spannung von 76° oder mehr, höchstens jedoch 218°

zur Verwendung für die Herstellung von Spannvorrichtungen für Antriebsriemen für Verbrennungsmotoren 2

0 % p/st 31.12.2023
ex 7325 99 10 20 Ankerköpfe aus feuerverzinktem galvanisiertem duktilem Gusseisen von zum Herstellen von Erdankern verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2019
ex 7326 20 00 20 Metallvlies, bestehend aus einem Gewirr feiner Drähte mit einem Durchmesser von 0,001 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,070 mm, aus nicht rostendem Stahl, die durch Sintern und Walzen verdichtet wurden 0 % - 31.12.2021
ex 7326 90 92 40 Klemmring für Stahldüsen mit integriertem Flansch, freiformgeschmiedet aus einem Werkstück aus vierfachem Guss, geformt und bearbeitet
  • mit einem Durchmesser von 5.752 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5.758 mm
  • mit einer Höhe von 3.452 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.454 mm
  • mit einem Gesamtgewicht von 167.875 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 168.125 kg

von der zur Herstellung von Behältern für Kernreaktoren verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2022
ex 7326 90 98 40 Gewichte aus Eisen und Stahl,
  • auch mit Teilen aus anderen Materialien,
  • auch mit Teilen aus anderen Metallen,
  • auch mit Oberflächenbehandlung,
  • auch bedruckt

von der zur Herstellung von Fernbedienungen verwendeten Art

0 % - 31.12.2020
ex 7326 90 98 50 Oberflächengehärtete Dämpferkolbenstange aus Stahl für hydraulische oder hydropneumatische Kfz-Aufhängesysteme
  • mit Chrombeschichtung
  • mit einem Durchmesser von 11 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 mm
  • mit einer Länge von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm

mit einem Gewindezapfen oder einem Dorn zum Widerstandsschweißen

0 % - 31.12.2022
ex 7409 19 00
ex 7410 21 00
10
70
Tafeln oder Platten
  • aus mindestens einer Lage Glasfasergewebe, imprägniert mit Kunstharz mit flammhemmenden Eigenschaften und mit einer Glasübergangstemperatur (Tg) von mehr als 130 °C (gemäß IPC-TM-650, Methode 2.4.25)
  • auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 3,2 mm versehen
  • und eines oder mehrere der folgenden Materialien enthaltend
  • Poly(tetrafluorethylen) (CAS RN 9002-84-0)
  • Poly(oxy-(2,6-dimethyl)-1,4-phenylen) (CAS RN 25134-01-4)
  • Epoxidharz mit einem Wärmeausdehnungskoeffizienten von nicht mehr als 10 ppm in Länge und Breite und nicht mehr als 25 ppm in der Höhe

zur Verwendung bei der Herstellung von Leiterplatten 2

0 % - 31.12.2022
ex 7410 11 00
ex 8507 90 80
ex 8545 90 90
10
60
30
Laminatfolie aus Grafit und Kupfer in Rollen, mit
  • einer Breite von 610 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 620 mm, und
  • einem Durchmesser von 690 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 710 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Lithium-Ionen-Akkumulatoren 2

0 % - 31.12.2021
* ex 7410 21 00 10 Tafeln oder Platten aus Polytetrafluorethylen, Aluminiumoxid oder Titandioxid als Füllstoff enthaltend oder mit Glasfasergewebe verstärkt, auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen 0 % - 31.12.2023
* ex 7410 21 00 20 Folien, auch in Rollen, bestehend aus einer 100 μm starken Schicht aus Glasepoxid, die auf einer oder beiden Seiten mit einer 35 μm (+/- 10 %) starken Folie aus raffiniertem Kupfer laminiert ist, zur Verwendung bei der Herstellung von Chipkarten 2 0 % m2 31.12.2023
* ex 7410 21 00 30 Polyimidfolie, auch Epoxidharz und/oder Glasfasern enthaltend, auf einer oder beiden Seiten mit einer Kupferfolie versehen 0 % - 31.12.2023
* ex 7410 21 00 40 Tafeln oder Platten
  • aus mindestens einer mittleren Lage aus Papier oder einer mittleren Lage aus Vliesstoffen, beidseitig mit einer Lage aus Glasfasergewebe beschichtet und mit Epoxidharz imprägniert, oder
  • aus mehreren Lagen aus Papier, mit Phenolharz imprägniert,

auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen

0 % - 31.12.2023
* ex 7410 21 00 50 Tafeln oder Platten
  • aus mindestens einer Lage aus Glasgewebe imprägniert mit Epoxidharz,
  • auf einer oder auf beiden Seiten mit einer Kupferfolie mit einer Dicke von nicht mehr als 0,15 mm versehen und
  • mit einer Dielektrizitätskonstante (Dk) kleiner als 3,9 und einem dielektrischen Verlustfaktor (Df) kleiner als 0,015 bei einer Messfrequenz von 10 GHz, gemessen nach IPC-TM-650
0 % - 31.12.2023
ex 7413 00 00
ex 8518 90 00
20

45

Zentrierring für Lautsprecher, bestehend aus einem oder mehreren Vibrationsdämpfern und mindestens zwei darin verwobenen oder eingepressten, nicht isolierten Kupferkabeln, von der in Kfz-Lautsprechern verwendeten Art 0 % - 31.12.2022
* ex 7419 99 90
ex 7616 99 90
91
60
Platten (sogenannte targets), bestehend aus Molybdänsilicid:
  • mit einem Gehalt an Natrium von 1 mg/kg oder weniger und
  • auf einer Unterlage aus Kupfer oder Aluminium
0 % - 31.12.2023
* 7601 20 20 Barren und Bolzen aus Aluminiumlegierungen in Rohform 4 % - 31.12.2023
ex 7601 20 20 10 Barren und Bolzen aus Aluminiumlegierung, Lithium enthaltend 0 % - 31.12.2022
ex 7604 29 10
ex 7606 12 99
10
20
Bleche und Stangen aus Aluminium-Lithium-Legierungen 0 % - 31.12.2020
ex 7604 29 10 40 Stangen (Stäbe) aus Aluminiumlegierungen mit einem Gehalt an
  • Zink von 0,25 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT
  • Magesium von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 GHT
  • Kupfer von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT und
  • Mangan von nicht mehr als 1 GHT

gemäß Werkstoffnorm AMS QQ-A-225 von der in der Luft- und Raumfahrtindustrie verwendeten Art (unter anderem im Einklang mit NADCAP und AS9100), in einem Walzverfahren hergestellt

0 % - 31.12.2019
* ex 7605 19 00 10 Draht aus nichtlegiertem Aluminium, mit einem Durchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm, mit einer Schicht aus Kupfer mit einer Dicke von 0,032 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,117 mm überzogen 0 % - 31.12.2023
ex 7605 29 00 10 Draht aus Aluminiumlegierungen mit einem Gehalt an
  • Kupfer von 0,10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT
  • Magnesium von 0,2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 GHT
  • Zink von 0,10 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT und
  • Mangan von nicht mehr als 1 GHT

gemäß Werkstoffnorm AMS QQ-A-430 von der in der Luft- und Raumfahrtindustrie verwendeten Art (unter anderem im Einklang mit NADCAP und AS9100), in einem Walzverfahren hergestellt

0 % m 31.12.2019
ex 7607 11 90
ex 7607 11 90
47
57
Aluminiumfolie in Rollen
  • mit einer Reinheit von 99,99 GHT,
  • mit einer Dicke von 0,021 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,2 mm,
  • mit einer Breite von 500 mm,
  • mit einer 3 bis 4 nm dicken Oberflächenoxidschicht
  • und mit einer kubischen Textur von mehr als 95 %
0 % - 31.12.2021
ex 7607 11 90 60 Glatte Aluminiumfolie mit:
  • einem Aluminiumgehalt von 99,98 GHT oder mehr,
  • einer Stärke von 0,070 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,125 mm,
  • einer Würfeltextur,

für Hochspannungsgravuren

0 % - 31.12.2021
ex 7607 19 90
ex 8507 90 80
10
80
Blech in Rollen, bestehend aus einem mit Aluminium verbundenen Lithium-Mangan-Laminat mit
  • einer Breite von 595 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 605 mm, und
  • einem Durchmesser von 690 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 710 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kathoden für Lithium-Ionen-Akkumulatoren 2

0 % - 31.12.2021
* ex 7608 20 89 30 Nahtlose stranggepresste Rohre aus Aluminiumlegierungen
  • mit einem äußeren Durchmesser von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 420 mm, und
  • einer Wandstärke von 10 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm
0 % - 31.12.2023
* ex 7613 00 00 20 Behälter aus Aluminium, nahtlose, für verdichtetes Erdgas oder verdichteten Wasserstoff, vollständig mit einem Epoxy-Kohlenstoff-Faserverbund umhüllt, mit einem Fassungsvermögen von 172 l (± 10 %) und einem Leergewicht von nicht mehr als 64 kg 0 % p/st 31.12.2023
ex 7616 99 10
ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
30
60
50
Aluminium-Motorhalterung mit
  • einer Höhe von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einer Breite von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einer Länge von mehr als 10 mm, jedoch nicht mehr als 200 mm,

mindestens zwei Befestigungsbohrungen, aus den Aluminiumlegierungen ENAC-46100 oder ENAC-42100 (nach EN:1706), mit folgenden Eigenschaften

  • Porosität innen nicht mehr als 1 mm,
  • Porosität außen nicht mehr als 2 mm,
  • Rockwellhärte HRB 10 oder mehr,

von der bei der Herstellung von Aufhängungssystemen für Kraftfahrzeugmotoren verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
* ex 7616 99 90 15 Aluminiumwabenblock, wie er beim Herstellen von Flugzeugteilen verwendet wird 0 % p/st 31.12.2023
ex 7616 99 90 25 Metallisierte Folie:
  • bestehend aus mindestens acht Aluminiumschichten (CAS RN 7429-90-5) mit einer Reinheit von 99,8 % oder mehr,
  • mit einer optischen Dichte von nicht mehr als 3,0 pro Aluminiumschicht,
  • jede Aluminimumschicht ist jeweils durch eine Harzschicht getrennt,
  • auf einer Trägerfolie aus PET und
  • in Rollen mit einer Länge von nicht mehr als 50.000 m
0 % - 31.12.2019
ex 7616 99 90
ex 8482 80 00
ex 8803 30 00
70
10
40
Verbindungsteile zum Herstellen von Hubschrauberheckrotorwellen 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8101 96 00 10 Draht aus Wolfram mit einem Gehalt an Wolfram von 99 GHT oder mehr mit
  • einem maximalen Querschnitt von nicht mehr als 50 μm,
  • einem Widerstand von 40 Ohm/m oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 Ohm/m bei einer Länge von 1 Meter

von der zur Herstellung von beheizbaren Windschutzscheiben für Kraftwagen verwendeten Art

0 % - 31.12.2020
ex 8101 96 00 20 Draht aus Wolfram
  • mit einem Gehalt an Wolfram von 99,95 GHT oder mehr und
  • mit einem maximalen Querschnitt von nicht mehr als 1,02 mm
0 % - 31.12.2022
ex 8102 10 00 10 Molybdän in Form von Pulver, mit
  • einer Reinheit von 99 GHT oder mehr und
  • - einer Partikelgröße von 1,0 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 μm
0 % - 31.12.2022
ex 8103 90 90 10 Tantal-target zur Verwendung in einer Sputter-Kammer
  • mit einer Rückplatte aus CuCr-Legierung,
  • mit einem Durchmesser von 312 mm und
  • mit einer Dicke von 6,3 mm
0 % p/st 31.12.2019
ex 8104 30 00 35 Magnesiumpulver mit
  • einer Reinheit von mehr als 99,5 GHT
  • einer Partikelgröße von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,8 mm
0 % - 31.12.2020
* ex 8104 90 00 10 Magnesiumplatten, geschliffen und poliert, auf einer Seite mit nicht lichtempfindlichem Epoxidharz überzogen, mit den Abmessungen von 1.500 mm × 2.000 mm oder weniger 0 % - 31.12.2023
* ex 8105 90 00 10 Stangen oder Draht aus Cobaltlegierung mit einem Gehalt an
  • Cobalt von 35 GHT (± 2 GHT)
  • Nickel von 25 GHT (± 1 GHT)
  • Chrom von 19 GHT (± 1 GHT) und
  • Eisen von 7 GHT (± 2 GHT)

gemäß Werkstoffnorm AMS 5842, von der in der Luft- und Raumfahrtindustrie verwendeten Art

0 % - 31.12.2023
* ex 8108 20 00 10 Titanschwamm 0 % - 31.12.2023
* ex 8108 20 00 30 Titan in Form von Pulver mit einem Siebdurchgang bei einer Maschenweite von 0,224 mm von 90 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2023
ex 8108 20 00 40 Rohblock (Ingot) aus Titanlegierung,
  • mit einer Höhe von 17,8 cm oder mehr, einer Länge von 180 cm oder mehr und einer Breite von 48,3 cm oder mehr,
  • einem Gewicht von 680 kg oder mehr,

mit einem Gehalt an Legierungselementen von:

  • 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 GHT Aluminium
  • 2,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT Zinn
  • 2,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,5 GHT Zirconium
  • 0,2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,0 GHT Niob
  • 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 GHT Molybdän
  • 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,5 GHT Silicium
0 % - 31.12.2020
ex 8108 20 00 55 Rohblock (Ingot) aus Titanlegierung
  • mit einer Höhe von 17,8 cm oder mehr, einer Länge von 180 cm oder mehr und einer Breite von 48,3 cm oder mehr
  • einem Gewicht von 680 kg oder mehr

mit einem Gehalt an Legierungselementen von:

  • 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 GHT Aluminium,
  • 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT Zinn,
  • 3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 GHT Zirkonium,
  • 4 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT Molybdän,
0 % p/st 31.12.2020
ex 8108 20 00 60 Rohblock (Ingot) aus Titanlegierung,
  • mit einem Durchmesser von 63,5 cm oder mehr und einer Länge von 0 cm oder mehr,
  • mit einem Gewicht von 6.350 kg oder mehr,

mit einem Gehalt an Legierungselementen von:

  • 5,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,7 GHT Aluminium
  • 3,7 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,9 GHT Vanadium
0 % - 31.12.2020
ex 8108 20 00 70 Platte aus Titanlegierung mit
  • einer Höhe von 20,3 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 23,3 cm,
  • einer Länge von 246,1 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 289,6 cm,
  • einer Breite von 40,6 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 46,7 cm,
  • einem Gewicht von 820 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 965 kg,

mit einem Gehalt an Legierungselementen von:

  • 5,2 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,2 GHT Aluminium,
  • 2,5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8 GHT Vanadium
0 % p/st 31.12.2022
* ex 8108 30 00 10 Abfälle und Schrott von Titan und Titanlegierungen, ausgenommen solche mit einem Gehalt an Aluminium von 1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 GHT 0 % - 31.12.2023
ex 8108 90 30 10 Stangen aus einer Titanlegierung der Norm EN 2002-1, EN 4267 oder DIN 65040 entsprechend 0 % - 31.12.2019
ex 8108 90 30 15 Stangen und Drähte aus Titanlegierungen mit
  • gleichbleibendem Querschnitt in Form eines Kreises
  • einem Durchmesser von 0,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,0 mm,
  • einem Aluminiumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,7 GHT,
  • einem Siliciumgehalt von 0,3 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,6 GHT,
  • einem Niobgehalt von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,3 GHT, und
  • einem Eisengehalt von nicht mehr als 0,2 GHT
0 % - 31.12.2022
ex 8108 90 30 25 Stangen (Stäbe) und Draht aus einer Titan-Aluminium-Vanadium-Legierung (TiAl6V4), den Normen AMS 4928, 4965 oder 4967 entsprechend 0 % - 31.12.2020
ex 8108 90 30 60 Geschmiedete Stangen (Stäbe) aus Titan mit
  • einer Reinheit von 99,995 GHT oder mehr
  • einem Durchmesser von 140 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • einem Gewicht von 5 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 kg
0 % - 31.12.2021
ex 8108 90 30 70 Draht aus einer Titanlegierung mit einem Gehalt an
  • Vanadium von 22 GHT (± 1 GHT) und
  • Aluminium von 4 GHT (± 0,5 GHT)

oder

  • Vanadium von 15 GHT (± 1 GHT),
  • Chrom von 3 GHT (± 0,5 GHT),
  • Zinn von 3 GHT (± 0,5 GHT) und
  • Aluminium von 3 GHT (± 0,5 GHT)
0 % - 31.12.2021
ex 8108 90 50 45 Warm oder kalt gewalzte Bleche und Bänder aus unlegiertem Titan mit
  • einer Dicke von 0,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 mm,
  • einer Länge von nicht mehr als 14 m und
  • einer Breite von nicht mehr als 4 m
0 % - 31.12.2022
ex 8108 90 50 55 Bleche, Bänder und Folien aus einer Titanlegierung 0 % - 31.12.2021
ex 8108 90 50 80 Bleche, Bänder und Folien aus unlegiertem Titan
  • mit einer Breite von mehr als 750 mm,
  • mit einer Dicke von weniger als 3 mm
0 % - 31.12.2019
ex 8108 90 50 85 Band oder Folie aus unlegiertem Titan
  • mit einem Gehalt an Sauerstoff (O2) von mehr als 0,07 GHT,
  • mit einer Dicke von 0,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2,5 mm,
  • mit einer normgerechten Vickershärte HV1 von nicht mehr als 170,

von der bei der Herstellung von geschweißten Rohren für Kondensatoren in Kernkraftwerken verwendeten Art

0 % - 31.12.2019
ex 8108 90 60 30 Nahtlose Rohre aus Titan oder einer Titanlegierung mit
  • einem Durchmesser von 19,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 159 mm,
  • einer Wandstärke von 0,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,0 mm, und
  • einer Länge von nicht mehr als 18 m
0 % - 31.12.2022
ex 8108 90 90
ex 9003 90 00
30
20
Teile von Brillenfassungen einschließlich
  • Brillenbügeln,
  • Rohlingen von der für die Herstellung von Brillenteilen verwendeten Art und
  • Stiften von der für Brillenfassungen verwendeten Art,

aus einer Titanlegierung

0 % p/st 31.12.2021
* ex 8109 20 00 10 Nichtlegiertes Zirconium in Form von Schwämmen oder Barren, mit einem Gehalt an Hafnium von mehr als 0,01 GHT zur Verwendung beim Herstellen von durch Wiedereinschmelzen vergrößerten Rohren, Stangen oder Barren für die chemische Industrie 2 0 % - 31.12.2023
* ex 8110 10 00 10 Antimon in Rohblöcken 0 % - 31.12.2023
* ex 8112 99 30 10 Legierung aus Niob (Columbium) und Titan, in Form von Stangen (Stäben) 0 % - 31.12.2023
* ex 8113 00 20 10 Cermets in Form von Blöcken, mit einem Gehalt an Aluminium von 60 GHT oder mehr und an Borcarbid von 5 GHT oder mehr 0 % - 31.12.2023
ex 8113 00 90 10 Trägerplatte aus Aluminiumsiliziumcarbid (AlSiC-9) für elektronische Schaltungen 0 % - 31.12.2022
ex 8113 00 90 20 Quaderförmiges Element aus dem Verbundwerkstoff Aluminium-Siliciumcarbid (AlSiC) zum Verbau in IGBT-Modulen 0 % - 31.12.2020
ex 8207 19 10 10 Einsätze für Bohrwerkzeuge mit arbeitendem Teil aus agglomerierten Diamanten 0 % p/st 31.12.2019
ex 8207 30 10 10 Zusammenstellung von Transfer- und/oder Tandempressen für das Kaltformen, Pressen, Ziehen, Schneiden, Lochstanzen, Biegen, Kalibrieren, Abkanten und Umformen von Metallblechen zur Verwendung bei der Herstellung von Rahmenteilen für Kraftfahrzeuge 2 0 % p/st 31.12.2022
ex 8301 60 00
ex 8413 91 00
ex 8419 90 85
ex 8438 90 00
ex 8468 90 00
ex 8476 90 90
ex 8479 90 70
ex 8481 90 00
ex 8503 00 99
ex 8515 90 80
ex 8536 90 95
ex 8537 10 98
ex 8708 91 20
ex 8708 91 99
ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
20
40
30
20
20
20
83
30
70
30
95
70
10
20
50
40
Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff,
  • auch mit Teilen aus Metall, Kunststoff, glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz,
  • auch bedruckt oder oberflächenbehandelt,
  • auch mit elektrisch leitenden Kontaktelementen,
  • auch mit aufgeklebter Tastaturfolie,
  • auch mit Schutzfolie,
  • ein- oder mehrlagig
0 % p/st 31.12.2020
ex 8302 20 00 20 Laufrädchen oder -rollen mit
  • einem äußeren Durchmesser von 21 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 mm
  • einer Breite mit Schraube von 19 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 mm
  • einem U-förmigem äußerem Ring aus Kunststoff
  • einer auf den Innendurchmesser montierten Montageschraube, die als Innenring dient
0 % p/st 31.12.2020
* ex 8309 90 90 10 Dosenverschlüsse aus Aluminium mit
  • einem Durchmesser von 99 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 136,5 mm (± 1 mm)
  • auch mit einem Zugring (sogenannter "ring pull")
0 % p/st 31.12.2023
* ex 8401 30 00 20 Nicht bestrahlte, sechseckige Brennstoffelemente, zur Verwendung in Kernreaktoren 2 0 % - 31.12.2023
ex 8401 40 00 10 Steuerstäbe aus Edelstahl, mit Neutronen absorbierenden chemischen Elementen gefüllt 0 % p/st 31.12.2019
ex 8405 90 00
ex 8708 21 10
ex 8708 21 90
10
10
10
Metallgehäuse für Vorspannungs-Gasgeneratoren von Kfz-Sicherheitsgurten 0 % p/st 31.12.2019
ex 8407 33 20
ex 8407 33 80
ex 8407 90 80
ex 8407 90 90
10
10
10
10
Hub- und Rotationskolbenmotoren mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von 300 cm3 oder mehr und einer Leistung von 6 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 20,0 kW, zum Herstellen von:
  • selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Position 8433 11 51 und handgeführten Rasenmähern der Position 8433 11 90,
  • Traktoren der Position 8701 91 90, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist,
  • 4-Takt-Motormähern mit einem Hubraum von 300 cm3 oder mehr der Unterposition 8433 20 10 oder
  • Schneeräumern der Unterposition 8430 20 2
0 % - 31.12.2022
ex 8407 90 10 10 Viertakt-Benzinmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 250 cm3, zum Herstellen von Geräten für den Gartenbau der Positionen 8432, 8433, 8436 oder 8508 2 0 % - 31.12.2021
ex 8407 90 90 20 Kompakt-Flüssiggasmotoranlage mit
  • 6 Zylindern
  • einer Leistung von 75 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 kW
  • für Dauerbetrieb unter erschwerten Einsatzbedingungen modifizierten Einlass- und Auslassventilen

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 2

0 % - 31.12.2020
* ex 8408 90 41 20 Dieselmotoren mit einer Leistung von nicht mehr als 15 kW, mit zwei oder drei Zylindern, zur Verwendung beim Herstellen von in Fahrzeugen eingebauten Temperaturkontrollsystemen 2 0 % - 31.12.2023
* ex 8408 90 43 20 Dieselmotoren mit einer Leistung von nicht mehr als 30 kW, mit vier Zylindern, zur Verwendung beim Herstellen von in Fahrzeugen eingebauten Temperaturkontrollsystemen 2 0 % - 31.12.2023
ex 8408 90 43
ex 8408 90 45
ex 8408 90 47
40
30
50
Flüssigkeitsgekühlter Viertakt-Motor mit Kompressionszündung mit vier Zylindern mit:
  • einem Hubraum von nicht mehr als 3.850 cm3 und
  • einer Nennleistung von 15 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als bis zu 85 kW

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 2

0 % - 31.12.2022
ex 8409 91 00 40 Einspritzdüse mit Magnetventil zur optimierten Vernebelung im Verbrennungsraum, zur Verwendung bei der Herstellung von Kolbenverbrennungsmotoren mit Fremdzündung für Kraftfahrzeuge 2 0 % - 31.12.2021
* ex 8409 91 00
ex 8409 99 00
50
55
Auspuffkrümmer mit Turbinengehäuse von Abgasturboladern mit
  • einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1.050 °C und
  • einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181 mm, aufweist
0 % p/st 31.12.2023
ex 8409 99 00
ex 8479 90 70
10
85
Düsen mit Magnetventil für eine optimale Zerstäubung in der Brennkammer des Motors 0 % p/st 31.12.2021
ex 8409 99 00 40 Zylinderkopfabdeckung aus Kunststoff oder Aluminium mit
  • einem Nockenwellenstellungssensor (CMPS),
  • Metallklammern zur Befestigung am Motor und
  • zwei oder mehr Dichtungen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren 2

0 % p/st 31.12.2021
ex 8409 99 00 60 Ansaugkrümmer zur Luftversorgung der Motorzylinder, mit zumindest
  • einer Drossel,
  • einem Ladedrucksensor,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung für Kraftfahrzeuge 2

0 % - 31.12.2022
ex 8409 99 00 70 Einlass- und Auslassventil aus Metalllegierung mit einer Rockwell-Härte von 20 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 HRC, zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung für Kraftfahrzeuge 2 0 % - 31.12.2021
ex 8409 99 00 80 Hochdruck-Öleinspritzdüse zum Kühlen und Schmieren des Motorkolbens mit:
  • einem Öffnungsdruck von 1 bar oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 bar,
  • einem Schließdruck von mehr als 0,7 bar,
  • einem Rückschlagventil,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung für Kraftfahrzeuge 2

0 % - 31.12.2022
ex 8411 99 00 20 Radförmiger Bestandteil einer Gasturbine mit Schaufelblättern von der in Turboladern verwendeten Art
  • hergestellt im Präzisionsgussverfahren aus einer Legierung auf Nickelbasis gemäß Norm DIN G- NiCr13Al6MoNb oder DIN G- NiCr13Al16MoNb oder DIN G- NiCo10W10Cr9AlTi oder DIN G- NiCr12Al6MoNb oder AMS AISI:686,
  • mit einer Hitzeresistenz von nicht mehr als 1.100 °C,
  • mit einem Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm,
  • mit einer Höhe von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm
0 % p/st 31.12.2022
* ex 8411 99 00 30 Turbinengehäuse von Abgasturboladern mit
  • einer Hitzebeständigkeit von nicht mehr als 1.050 °C und
  • einer Aussparung zur Aufnahme eines Turbinenrades, die einen Durchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 181 mm, aufweist
0 % p/st 31.12.2021
* ex 8411 99 00
ex 8412 39 00
80
20
Ladedruckdose für einen einstufigen Turbolader,
  • auch mit Leitungsbogen und Verbindungshülsen für einen Abstand von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,
  • mit einer Länge von nicht mehr als 350 mm,
  • mit einem Durchmesser von nicht mehr als 75 mm,
  • mit einer Höhe von nicht mehr als 110 mm
0 % p/st 31.12.2023
ex 8413 30 20 30 Einzylinder-Radialkolben-Hochdruckpumpe für die Benzindirekteinspritzung mit
  • einem Betriebsdruck von 200 bar oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 bar,
  • einem Durchflussregler und
  • einem Überdruckventil,

zur Verwendung bei der Herstellung von Motoren für Kraftfahrzeuge 2

0 % - 31.12.2021
ex 8413 70 35 20 Einphasige Kreiselpumpe
  • mit einer Leistung von mindestens 400 cm3 Flüssigkeit pro Minute,
  • mit einem Geräuschpegel von nicht mehr als 6 dBA,
  • mit einer Ansaugöffnung und einem Austrittsstutzen von nicht mehr als 15 mm Innendurchmesser und
  • für Umgebungstemperaturen von bis zu - 10 °C
0 % - 31.12.2020
ex 8413 91 00 30 Kraftstoffpumpenabdeckung:
  • bestehend aus Aluminiumlegierungen,
  • mit einem Durchmesser von 38 mm oder 50 mm,
  • mit zwei konzentrischen Ringnuten auf ihrer Oberfläche,
  • eloxiert,

von der in Kraftfahrzeugen mit Benzinmotoren verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
ex 8414 30 81 50 Hermetische oder halbhermetische elektrische Scrollkompressoren mit variabler Geschwindigkeit, mit einer Nominalleistung von 0,5 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 kW, mit einem Hubvolumen von nicht mehr als 35 cm3, von der in Kühlgeräten verwendeten Art 0 % - 31.12.2019
* ex 8414 30 81
ex 8414 80 73
60
30
Hermetischer Rotationskompressor für Fluorkohlenwasserstoff-Kältemittel (FKW)
  • angetrieben von einem An-Aus-Einphasenwechselstrommotor (AC) oder einem bürstenlosen Gleichstrommotor (BLDC), jeweils mit veränderlicher Drehzahl
  • mit einer Nennleistung von nicht mehr als 1,5 kW

von der zur Herstellung von Wärmepumpen-Wäschetrocknern für Privathaushalte verwendeten Art

0 % - 31.12.2023
* ex 8414 30 89 20 Bauteil einer Klimaanlage für ein Fahrzeug, bestehend aus einem Kolbenkompressor mit freiliegender Welle, mit einer Leistung von mehr als 0,4 kW und nicht mehr als 10 kW 0 % - 31.12.2023
ex 8414 59 25 40 Axialventilator mit Elektromotor, mit einer Leistung von nicht mehr als 2 W, zur Verwendung beim Herstellen von Waren der Positionen 8521 oder 8528 2 0 % - 31.12.2020
ex 8414 80 22
ex 8414 80 80
20
20
Membranluftkompressor mit
  • einem Durchfluss von 4,5 l/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 7 l/min,
  • einer Eingangsleistung von nicht mehr als 8,1 W und
  • einer Überdruckfähigkeit von nicht mehr als 400 hPa (0,4 bar) von der bei der Herstellung von Kraftfahrzeugsitzen verwendeten Art
0 % - 31.12.2022
ex 8414 90 00 20 Kolben aus Aluminium, zum Einbau in Kompressoren für Klimageräte von Kraftfahrzeugen 2 0 % p/st 31.12.2019
* ex 8414 90 00 30 Druckregulierungssystem, zum Einbau in Kompressoren für Klimageräte von Kraftfahrzeugen 2 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8414 90 00 40 Antriebsteil zum Einbau in Kompressoren für Kraftfahrzeugklimaanlagen 2 0 % p/st 31.12.2023
ex 8415 90 00 30 Abnehmbarer Sammler-Trockner mit Verbindungsblock, bestehend aus Aluminium mit Polyamid- und Keramikelementen, hergestellt im Lichtbogenschweißverfahren mit
  • einer Länge von 166 mm (± 1 mm)
  • einem Durchmesser von 70 mm (± 1 mm)
  • einem Fassungsvermögen von 280 cm3 oder mehr
  • einer Wasserabsorption von 17 g oder mehr und
  • einer internen Reinheit, ausgedrückt durch die zulässige Menge an Verunreinigungen von nicht mehr als 0,9 mg/dm2

von der in Kfz-Klimaanlagen verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2020
ex 8415 90 00 40 Aluminiumblock mit extrudierten, gebogenen Verbindungslinien, hergestellt mittels Flammweichlöten, von der in Klimaanlagen für Kraftfahrzeuge verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2020
ex 8415 90 00 55 Abnehmbarer Sammler-Trockner, bestehend aus Aluminium mit Polyamid- und Keramikelementen, hergestellt im Lichtbogenschweißverfahren mit
  • einer Länge von 143 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 292 mm,
  • einem Durchmesser von 31 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 99 mm,
  • Zinkblumen von einer Länge von nicht mehr als 0,2 mm und einer Dicke von nicht mehr als 0,06 mm
  • einem Durchmesser fester Partikel von nicht mehr als 0,06 mm

von der in Kfz-Klimaanlagen verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2020
ex 8418 99 10 50 Verdampfer, bestehend aus Aluminiumrippen und einer Rohrschlange aus Kupfer, von der in Kühlgeräten verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2019
ex 8418 99 10 60 Kondensator aus zweikonzentrischen Kupferröhren, von der in Kühlgeräten verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2019
ex 8418 99 10 70 Verdampfer aus Aluminium zum Herstellen von Klimageräten für Kraftfahrzeuge 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8421 21 00 20 Wasseraufbereitungssystem mit einem oder mehreren der folgenden Elemente, auch mit Modulen für die Sterilisierung und Desinfizierung dieser Elemente:
  • Ultrafiltrationssystem,
  • Aktivkohlefiltersystem,
  • Wasserenthärtungssystem,

zur Verwendung in einem biopharmazeutischen Labor

0 % p/st 31.12.2019
* ex 8421 99 90 91 Teile von Apparaten zum Filtrieren oder Reinigen von Wasser durch Umkehr-Osmose (Reverse-Osmosis), bestehend aus einem durchlässigen Hohlfaserbündel aus Kunststoff, das an einem Ende in einem Kunststoffblock eingebettet ist und am anderen Ende einen Kunststoffblock durchquert. Das Ganze kann sich auch in einem zylindrischen Gehäuse befinden 0 % p/st 31.12.2023
ex 8424 89 70 20 Mechanische Scheinwerferwaschanlage für Personenkraftwagen, mit Teleskopschlauch, Hochdruckdüsen und Montageklammern zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2 0 % - 31.12.2021
ex 8431 20 00 30 Antriebsachskörper mit Differential, Untersetzungsgetriebe, Kegelrad, Antriebswellen, Radnaben, Bremsen und Montageträgern zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 2 0 % p/st 31.12.2022
* ex 8431 20 00 40 Kühler mit Aluminiumkern und Kunststofftank sowie einer integrierten Trägerstruktur aus Stahl in offener Ausführung mit Rechteckwellendesign von neun Rippen pro 2,54 cm, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 2 0 % p/st 31.12.2023
ex 8436 99 00 10 Bauteil mit:
  • einem Einphasen-Wechselstrommotor,
  • einem Umlaufrädergetriebe
  • einem Schneidemesser

auch mit:

  • einem Kondensator,
  • einem Bauteil mit Gewindebolzen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Gartenhäckslern 2

0 % p/st 31.12.2020
* ex 8439 99 00 10 Saugwalzenmäntel, im Schleudergussverfahren hergestellt, nicht gebohrt, in Form von Rohren aus legiertem Stahl, mit einer Länge von 3.000 mm oder mehr und einem Außendurchmesser von 550 mm oder mehr 0 % p/st 31.12.2023
ex 8467 99 00
ex 8536 50 11
10
35
Mechanische Schalter zur Verbindung von elektrischen Stromkreisen, mit:
  • einer Spannung von 14,4 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 V,
  • einer Stromstärke von 10 a oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 A,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8467 2

0 % p/st 31.12.2019
* ex 8475 29 00
ex 8514 10 80
10
10
Glasfaserschmelzofen mit einer kombinierten Schmelzwanne/Düsenwanne:
  • elektrisch beheizt,
  • mit Öffnung
  • mit einer Vielzahl von Düsen (Löchern) aus einer Platin-Rhodium-Legierung
  • zum Schmelzen von Glasgemengen und zur Konditionierung von geschmolzenem Glas
  • zum Ziehen von Endlosfasern
0 % p/st 31.12.2019
* ex 8477 80 99 10 Maschinen zum Gießen oder zur Oberflächenbearbeitung von Kunststoffmembranen der Position 3921 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8479 89 97 35 Mechanische Einheit zur Sicherstellung der Bewegung der Nockenwelle mit
  • 8 Ölkammern,
  • einem Phasengang von mindestens 38 °, jedoch nicht mehr als 62°,
  • einem Kettenzahnrad aus Stahl und/oder einer Stahllegierung,
  • einem Rotor aus Stahl und/oder einer Stahllegierung
0 % - 31.12.2023
ex 8479 89 97

ex 8479 90 20

ex 8479 90 70

50
80
80
Maschinen, die Komponenten einer Fertigungsanlage für Lithium-Ionen-Batterien für Personenkraftwagen mit Elektroantrieb sind, zum Aufbau einer solchen Fertigungsanlage 2 0 % p/st 31.12.2020
ex 8479 89 97 60 Bioreaktor für biopharmazeutische Zellkulturen
  • mit Innenflächen aus austenitischem Edelstahl
  • mit einer Verarbeitungskapazität von bis zu 15.000 Litern
  • auch kombiniert mit einem "Cleanin-process"-System und/oder einem speziellen Kulturgefäß
0 % p/st 31.12.2021
ex 8479 89 97 70 Maschinen zum präzisen Einsetzen von Linsen in eine Kamerabaugruppe, wobei die Linsen an fünf Achsen ausgerichtet und mit einem Zweikomponenten-Epoxidkleber befestigt werden 0 % p/st 31.12.2019
ex 8479 89 97 80 Maschine für die Herstellung eines teilmontierten Bauteils (Anodenleiter und negative Abschlusskappe) für die Fertigung von AA- und/oder AAA-Alkalibatterien 2 0 % p/st 31.12.2019
ex 8479 89 97 85 Hartmetall-Hochdruckpresse ("Kompaktierpresse")
  • mit einer Presskraft von 16.000 Tonnen,
  • mit einem Pressentisch mit einem Durchmesser von 1.100 mm (± 1 mm),
  • mit einem Hauptzylinder von 1.400 mm (± 1 mm),
  • mit ortsfestem und beweglichem Rahmen, Mehrfachpumpe mit Hochdruck-Hydraulikspeicher und Drucksystem,
  • mit einer doppelarmigen Bedienvorrichtung und Anschlüssen für Strom- und Flüssigkeitssysteme,
  • mit einem Gesamtgewicht von 310 Tonnen (± 10 Tonnen), und
  • zur Erzeugung von 30.000 atm bei 1.500 °Celsius durch Niedrigfrequenz-Wechselstrom (16.000 Ampere)
0 % p/st 31.12.2020
ex 8479 90 70 87 Kraftstoffschlauch für Kolbenverbrennungsmotoren mit Temperaturfühler, mit mindestens zwei Eingangsschläuchen und drei Ausgangsschläuchen, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugmotoren 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8481 10 99 20 Elektromagnetisches Druckminderventil mit
  • einem Kolben
  • einer internen Dichtigkeit von mindestens 275 MPa
  • einem Kunststoffverbinder mit zwei Stiften aus Silber oder Zinn
0 % - 31.12.2022
ex 8481 10 99 30 Druckminderventile in einem Messinggehäuse mit
  • einer Länge von nicht mehr als 18 mm (± 1 mm)
  • einer Breite von nicht mehr als 30 mm (± 1 mm)

von der zum Einbau in Kraftstofffördermodule von Kraftfahrzeugen verwendeten Art

0 % - 31.12.2022
ex 8481 30 91 91 Rückschlagklappen und -ventile, aus Stahl, mit
  • einem Öffnungsdruck von nicht mehr als 800 kPa
  • einem Außendurchmesser von nicht mehr als 37 mm
0 % p/st 31.12.2019
* ex 8481 80 59 10 Luftregelventil, bestehend aus einem Schrittmotor und einem sogenannten Ventilzapfen, für die Leerlauf-Luftsteuerung von Einspritzmotoren 0 % p/st 31.12.2023
ex 8481 80 59 20 Druckregelventil zum Einbau in Kompressoren für Klimageräte von Kraftfahrzeugen 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8481 80 59 30 Zweiweg-Durchflussregelventil mit Gehäuse mit
  • fünf oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 Auslassöffnungen mit einem Durchmesser von 0,110 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,134 mm
  • einer Durchflussrate von 640 cm3/Minute oder mehr, jedoch nicht mehr als 805 cm3/Minute
  • einem Betriebsdruck von 19 MPa oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 MPa
0 % - 31.12.2022
ex 8481 80 59 40 Durchflussregelventil
  • aus Stahl,
  • mit einer Auslassöffnung mit einem Durchmesser von 0,175 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,185 mm,
  • mit einer Einlassöffnung mit einem Durchmesser von 0,255 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,265 mm,
  • mit einer Beschichtung aus Chromnitrid,
  • mit einer Oberflächenrauheit von Rp 0,4
0 % - 31.12.2022
ex 8481 80 59 50 Elektromagnetisches Ventil zur Mengenkontrolle mit
  • einem Kolben
  • DLC-Beschichtung (Diamondlike Carbon)
  • einer Magnetspule mit einem Spulenwiderstand von 2,6 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 Ohm
  • einer Versorgungsspannung von 12 V
0 % - 31.12.2022
ex 8481 80 59 60 Elektromagnetisches Ventil zur Mengenkontrolle
  • mit einer Magnetspule mit einem Spulenwiderstand von 0,19 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,52 Ohm und mit einer Induktivität von 0,083 mH oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,172 mH
  • mit einer Versorgungsspannung von 24 V
  • für einen Gleichstrom von 15,5 a oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,5 A
0 % - 31.12.2022
ex 8481 80 69 60 Vier-Wege-Umschaltventil für Kältemittel, bestehend aus:
  • einem Vorsteuer-Magnetventil
  • einem Messingventilkörper mit Ventilschieber und Kupferanschlüssen

mit einem Betriebsdruck von bis zu 4,5 MPa

0 % p/st 31.12.2022
* ex 8481 80 73
ex 8481 80 99
20
70
Von einem externen Elektromagneten gesteuertes Druck- und Stromregelventil
  • aus Stahl und/oder Stahllegierung(en),
  • ohne integrierte Schaltung,
  • mit einem Betriebsdruck von nicht mehr als 1.000 kPa,
  • mit einer Durchflussmenge von nicht mehr als 5 l/min.,
  • ohne Elektromagnet
0 % - 31.12.2023
* ex 8481 90 00 40 Ventilanker:
  • zum Öffnen und Schließen der Kraftstoffzufuhr,
  • bestehend aus einer Welle und einer Schaufel,
  • mit 8 Löchern in der Schaufel,
  • aus Metall und/oder Metalllegierung(en)
0 % - 31.12.2023
ex 8482 10 10
ex 8482 10 90
ex 8482 50 00
10
10
10
Kugel- und Zylinderlager
  • mit einem Außendurchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 mm,
  • geeignet für eine Wärmebeanspruchung im Betrieb von mehr als 150 °C bei einem Betriebsdruck von nicht mehr als 14 MPa,

zur Herstellung von Maschinen für den Schutz und die Regelung von Kernreaktoren in Kernkraftwerken 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8482 10 10
ex 8482 10 90
40
30
Kugellager
  • mit einem Innendurchmesser von 3 mm oder mehr,
  • mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 100 mm,
  • mit einer Breite von nicht mehr als 40 mm,
  • auch mit Staubschutz

zur Verwendung bei der Herstellung von riemengetriebenen Lenksystemen, elektrisch unterstützen Lenksystemen oder Lenkgetrieben oder Kugelgewindetrieben für Lenkgetriebe 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8483 30 32
ex 8483 30 38
30
60
Lagergehäuse von der in Turboladern verwendeten Art
  • hergestellt im Präzisionsgussverfahren aus grauem Gusseisen gemäß DIN EN 1561 oder aus duktilem Gusseisen DIN EN 1560
  • mit Ölkammern
  • ohne Lager
  • mit einem Durchmesser von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm
  • mit einer Höhe von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm
  • auch mit Wasserkammern und Verbindungsstücken
0 % p/st 31.12.2022
ex 8483 40 29 50 Zykloidgetriebe mit:
  • einem Nenndrehmoment von 50 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9.000 Nm,
  • einer Übersetzung von 1:50 oder mehr, jedoch nicht mehr als 1:475,
  • Totgang von höchstens einer Bogenminute,
  • einem Wirkungsgrad von über 80 %

von der in Roboterarmen verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2021
* ex 8483 40 29 60 Umlaufrädergetriebe der in Hand-Elektrowerkzeugen verwendeten Art, mit:
  • einem Nenndrehmoment von 25 Nm oder mehr, aber nicht mehr als 70 Nm;
  • Standardübersetzungen von 1:12,7 oder mehr, aber nicht mehr als 1:64,3.
0 % p/st 31.12.2023
* ex 8483 40 51 20 Zahnradschaltgetriebe mit Differentialachsantrieb, zur Verwendung beim Herstellen von selbstfahrenden Sitzrasenmähern der Unterposition 8433 11 51 2 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8483 40 59 20 Hydrostatisches Schaltgetriebe, mit Hydropumpe und Differentialachsantrieb, zur Verwendung beim Herstellen von selbstfahrenden Sitzrasenmähern der Unterposition 8433 11 51 2 0 % p/st 31.12.2023
ex 8483 40 90 20 Hydrostatisches Getriebe mit:
  • Abmessungen (ohne Wellen) von nicht mehr als 154 mm × 115 mm × 108 mm,
  • einem Gewicht von nicht mehr als 3,3 kg,
  • einer maximalen Rotationsgeschwindigkeit der Antriebswelle von 2.700 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.200 U/min,
  • einem Drehmoment der Abtriebswelle von nicht mehr als 10,4 Nm,
  • einer Rotationsgeschwindigkeit der Abtriebswelle von nicht mehr als 930 U/min bei einer Antriebsdrehzahl von 2.800 U/min und
  • einem Betriebstemperaturbereich von - 5 °C bis + 40 °C

zur Verwendung beim Herstellen von handgeführten Rasenmähern der Position 8433 11 90 2

0 % p/st 31.12.2022
ex 8483 40 90 30 Hydrostatisches Getriebe mit
  • einer Untersetzung von 20,63:1 oder mehr, jedoch nicht mehr als 22,68:1,
  • einer Antriebsdrehzahl von 1.800 U/min oder mehr in belastetem Zustand und von nicht mehr als 3.000 U/min in unbelastetem Zustand,
  • einem Dauer-Ausgangsdrehmoment von 142 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 156 Nm,
  • einem intermittierenden Ausgangsdrehmoment von 264 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 291 Nm, und
  • einem Durchmesser der Achswelle von 19,02 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 19,06 mm,
  • auch mit einem Lüfterrad oder mit einer Riemenscheibe mit integriertem Lüfterrad ausgestattet

zur Verwendung beim Herstellen von selbstfahrenden Sitzrasenmähern (Rasentraktoren) der Unterposition 8433 11 51 und Traktoren der Unterposition 8701 91 90, deren Hauptfunktion die eines Rasenmähers ist 2

0 % p/st 31.12.2022
ex 8483 40 90 80 Getriebe mit
  • nicht mehr als drei Gängen
  • einem automatischem Schiebebetriebsystem und
  • einem Leistungsumkehrsystem

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8427 2

0 % p/st 31.12.2020
ex 8484 20 00 10 Wellendichtring zum Einbau in Rotationskompressoren, zur Verwendung bei der Herstellung von Klimageräten für Kraftfahrzeuge 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8501 10 10 20 Synchronmotor für Geschirrspülmaschinen mit Wasserfluss-Steuerungsmechanismus mit
  • einer Länge ohne Achse von 24 mm (± 0,3)
  • einem Durchmesser von 49,3 mm (± 0,3)
  • einer Nennspannung von 220 V Wechselstrom oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V Wechselstrom
  • einer Nennfrequenz von 50 Hz oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 Hz
  • einer Eingangsleistung von nicht mehr als 4 W
  • einer Drehzahl von 4 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,8 U/min
  • einem Ausgangsdrehmoment von nicht weniger als 10 kgf/cm
0 % - 31.12.2020
ex 8501 10 99 56 Gleichstrommotor
  • mit einer Drehzahl von nicht mehr als 7.000 U/min (ohne Last),
  • mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V),
  • mit einer Höchstleistung von 13,78 W (bei 3,09 A),
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von 40 °C bis 160 °C,
  • mit einem Getriebeanschluss,
  • mit einer mechanischen Schnittstelle,
  • mit zwei elektrischen Anschlüssen,
  • mit einem maximalen Drehmoment von 100 Nm
0 % - 31.12.2021
ex 8501 10 99 57 Gleichstrommotor:
  • mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6.500 U/min in unbelastetem Zustand;
  • mit einer Nennspannung von 12,0 V (± 0,1);
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von - 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 165 °C;
  • auch mit einem Anschlussritzel;
  • auch mit einem Motorsteckkontakt
0 % - 31.12.2020
ex 8501 10 99 58 Gleichstrommotor
  • mit einer Drehzahl von nicht mehr als 6.500 U/min (ohne Last),
  • mit einer Nennspannung von 12 V (± 4 V),
  • mit einer Höchstleistung unter 20 W,
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von - 40 °C bis 160 °C,
  • mit einem Schneckengetriebe,
  • mit einer mechanischen Schnittstelle,
  • mit zwei elektrischen Anschlüssen,
  • mit einem maximalen Drehmoment von 75 Nm
0 % - 31.12.2021
ex 8501 10 99 60 Gleichstrommotor
  • mit einer Drehzahl von 3.500 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 5.000 U/min in beladenem Zustand und nicht mehr als 6.500 U/min in unbeladenem Zustand
  • mit einer Versorgungsspannung von 100 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 240 V

zur Verwendung bei der Herstellung von elektrischen Fritteusen 2

0 % - 31.12.2022
ex 8501 10 99 65 Elektrischer Aktuator von Turboladern mit
  • einem Gleichstrommotor,
  • einem integrierten Getriebe,
  • einer (Zug-)Kraft von 200 N oder mehr bei einer erhöhten Umgebungstemperatur von zumindest 140 °C,
  • einer (Zug-)Kraft von 250 N oder mehr in jeder Position des Kolbens,
  • einem nutzbaren Kolbenhub von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm,
  • auch mit einer Schnittstelle für das fahrzeugseitige Diagnosesystem
0 % - 31.12.2020
* ex 8501 10 99 70 Gleichstromschrittmotor mit
  • einem Schrittwinkel von 7,5 Grad (± 0,5 °),
  • Zwei-Phasen-Wicklung
  • einer Nennspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0 V
  • für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens - 40 °C bis + 105 °C
  • auch mit Anschlussritzel
  • auch ohne Motorsteckkontakt
0 % - 31.12.2023
ex 8501 10 99 75 Permanent erregter Gleichstrommotor mit
  • einer Mehrphasenwicklung,
  • einem Außendurchmesser von 28 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm,
  • einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 12.000 Umdrehungen pro Minute,
  • einer Versorgungsspannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 27 V
0 % - 31.12.2020
* ex 8501 10 99 79 Gleichstrommotor mit Bürsten und einem Innenrotor mit Drei-Phasen-Wicklung, auch mit Schnecke, für einen spezifischen Temperaturbereich von mindestens - 20 °C bis + 70 °C 0 % - 31.12.2023
* ex 8501 10 99 80 Gleichstromschrittmotor mit
  • einem Schrittwinkel von 7,5 Grad (± 0,5°),
  • einem Kippmoment bei 25 °C von 25 mNm oder mehr,
  • einer Ansteuerfrequenz von 1.500 pps oder mehr,
  • Zwei-Phasen-Wicklung und
  • einer Nennspannung von 10,5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16,0 V
0 % - 31.12.2023
ex 8501 10 99 82 Bürstenloser Gleichstrommotor mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 29 mm, einer Drehzahl von 1.500 (± 15 %) oder 6.800 (± 15 %) Umdrehungen pro Minute und einer Versorgungsspannung von 2 V oder 8 V 0 % - 31.12.2019
ex 8501 20 00 30 Allstrom-(Universal-)motor mit
  • einer Nennleistung von 1,2 kW,
  • einer Versorgungsspannung von 230 V und
  • Motorbremse,
  • zusammengebaut mit einem in einem Kunststoffgehäuse befindlichen Untersetzungsgetriebe mit Abtriebswelle

zur Verwendung als elektrischer Antrieb der Messer von Rasenmähern 2

0 % - 31.12.2022
ex 8501 31 00 30 Bürstenloser Gleichstrommotor, mit einer Drei-Phasen-Wicklung, einem äußeren Durchmesser von 85 mm oder mehr, jedoch,nicht mehr als 115 mm, einem nominalen Drehmoment von 2,23 Nm (± 1,0 Nm), mit einer Leistung von mehr als 120 W, jedoch nicht mehr als 520 W, berechnet bei einer Drehzahl von 1.550 rpm (± 350 rpm) und einer Versorgungsspannung von 12 V, mit einer elektronischen Sensorschaltung unter Nutzung des Halleffekts, zur Verwendung mit einem elektrischen Servolenkungssteuerungsmodul (Antrieb für elektrische Servolenkung, so genannter EPS-Motor) 2 0 % - 31.12.2021
* ex 8501 31 00 37 Permanenterregter Gleichstrommotor mit
  • einer Mehr-Phasen-Wicklung,
  • einem Außendurchmesser von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm,
  • einer Drehzahl von nicht mehr als 15.000 Umdrehungen pro Minute,
  • einer Leistung von 45 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 W und
  • einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 V,
  • auch mit Kurbelscheibe
  • auch mit Kurbelgehäuse
  • auch mit Lüfterrad
  • auch mit Abdeckung
  • auch mit einem Zahnrad
  • auch mit einem Drehzahl- und Drehrichtungsgeber
  • auch mit Drehzahl- und Drehrichtungssensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt)
0 % - 31.12.2019
* ex 8501 31 00 45 Bürstenloser Gleichstrommotor, mit
  • einem Außendurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 110 mm,
  • einer Drehzahl von nicht mehr als 3.680 Umdrehungen pro Minute,
  • einer Leistung von 600 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 740 W bei 2.300 Umdrehungen pro Minute bei 80 °C,
  • einer Versorgungsspannung von 12 V,
  • einem Drehmoment von nicht mehr als 5,67 Nm,
  • einem Rotationspositionssensor,
  • einem elektronischen Sternpunktrelais
  • zur Verwendung mit einem elektronischen Servolenkungssteuerungsmodul
0 % - 31.12.2023
ex 8501 31 00 50 Bürstenlose Gleichstrommotoren mit
  • einem Außendurchmesser von 80 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm
  • einer Versorgungsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V
  • einer Leistung bei 20 °C von 300 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 750 W
  • einem Drehmoment bei 20 °C von 2,00 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,00 Nm
  • einer Nenndrehzahl bei 20 °C von 600 rpm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.100 rpm
  • auch mit Rotorwinkelsensor (Typ Resolver oder Hall-Effekt),

von der für Servolenkungssysteme für Pkw verwendeten Art

0 % - 31.12.2022
* ex 8501 31 00 55 Gleichstrommotor mit Kommutator mit:
  • einem Außendurchmesser von 27,5 mm oder mehr, aber nicht mehr als 45 mm,
  • einer Drehzahl von 11.000 U/min oder mehr, aber nicht mehr als 23.200 U/min,
  • einer Nennversorgungsspannung von 3,6 V oder mehr, aber nicht mehr als 230 V,
  • einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 529 W,
  • einer verfügbaren Stromstärke von nicht mehr als 3,1 A,
  • einem maximalen Wirkungsgrad von 54 % oder mehr

für Hand-Elektrowerkzeuge

0 % - 31.12.2023
* ex 8501 31 00

ex 8501 32 00

71
77
Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen geeigneter, bürstenloser, permanenterregter Gleichstrommotor mit
  • einer spezifizierten Drehzahl von höchstens 4.100 U/min
  • einer Leistung von mindestens 400 W, jedoch nicht mehr als 1,3 kW (bei 12 V)
  • einem Flanschdurchmesser von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm
  • einer Länge von nicht mehr als 210 mm, gemessen vom Beginn der Welle bis zu deren äußerem Ende
  • einer Gehäuselänge von nicht mehr als 160 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende
  • einem aus höchstens zwei Teilen (Grundgehäuse einschließlich elektrischer Komponenten und Flansch mit mindestens zwei jedoch maximal 11 Anschraubpunkten) bestehenden Stahlblech- oder Aluminiumdruckgussgehäuse, auch mit Dichtverbindung (Nut mit O-Ring und Schutzfett)
  • einem Stator mit Einzel-T-Zahn-Design und Einzelspulenwicklung mit 9/6 oder 12/8-topologie und
  • Oberflächenmagneten
0 % - 31.12.2020
ex 8501 31 00 75 Baugruppe mit bürstenlosem Gleichstrommotor, mit Motor und Getriebe, mit:
  • einer mit Halleffekt-Positionssensoren arbeitenden elektronischen Steuerung,
  • einer Eingangsspannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • einem Außendurchmesser des Motors von 70 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm,
  • einer Motorleistung von 350 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 550 W,
  • einem maximalen Ausgangsdrehmoment von 50 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 Nm,
  • einer maximalen Ausgangsdrehzahl von 280 U/min oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 U/min,
  • koaxialen Außenverzahnungsabtrieben mit einem Außendurchmesser von 20 mm (±1 mm), 17 Zähnen mit einer Mindestlänge von 25 mm (± 1 mm) und
  • einem Abstand zwischen dem Fuß der Verzahnungen von 119 mm (± 1 mm)

zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen und Nutzfahrzeugen 2

0 % - 31.12.2021
ex 8501 32 00
ex 8501 33 00
60
15
Antriebsmotor mit:
  • einem Drehmoment von 200 Nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 Nm,
  • einer Leistung von 50 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 kW,
  • einer Nenndrehzahl von nicht mehr als 12.500 U/min,

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen 2

0 % - 31.12.2019
ex 8501 33 00
ex 8501 40 80
ex 8501 53 50
30
50
10
Elektroantrieb für Kraftfahrzeuge, mit einer Leistung von nicht mehr als 315 kW, mit
  • einem Wechselstrom- oder Gleichstrommotor, auch mit Getriebe,
  • einer Leistungselektronik
0 % - 31.12.2021
ex 8501 51 00
ex 8501 52 20
30
50
Synchroner Wechselstrom-Servomotor mit Drehmelder und Bremse mit einer Höchstdrehzahl von nicht mehr als 6.000 rpm mit:
  • einer Leistung von 340 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 7,4 kW,
  • Flanschabmessungen von nicht mehr als 180 mm × 180 mm und
  • einer Länge von maximal 271 mm, gemessen vom Flansch bis zum äußeren Ende des Drehmelder
0 % - 31.12.2021
ex 8501 61 20 35 Brennstoffzellenmodul, Wechselstromgenerator mit einer Leistung von 7,5 kVa oder weniger, bestehend aus
  • einem Wasserstofferzeuger (Entschwefler, Reformer und Reiniger),
  • einem PEM-Brennstoffzellenstack und
  • einem Wechselrichter (Inverter) zur Verwendung als Bestandteil eines Heizgerätes
0 % - 31.12.2020
ex 8501 62 00 30 Brennstoffzellen-System
  • mindestens bestehend aus Phosphorsäure-Brennstoffzellen
  • in einem Gehäuse mit integriertem Wassermanagement und Gasaufbereitung
  • zur permanenten, stationären Energieversorgung
0 % - 31.12.2022
* ex 8503 00 91
ex 8503 00 99
31
32
Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8503 00 99 31 Kollektor für Elektromotoren, gestanzt, mit einem Außendurchmesser von nicht mehr als 16 mm 0 % p/st 31.12.2023
ex 8503 00 99 33 Stator für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm 0 % p/st 31.12.2021
ex 8503 00 99 34 Rotor für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm 0 % p/st 31.12.2019
ex 8503 00 99 35 Impulsgeber-Resolver für bürstenlosen Motor einer elektrischen Servolenkung 0 % p/st 31.12.2019
* ex 8503 00 99 37 Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit und Kunststoff und einer Welle aus Metall mit
  • einem Durchmesser des Rotorkörpers von 17 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 37 mm,
  • einer Länge des Rotorkörpers von 12 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 mm,
  • einer Länge der Welle von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 82 mm
0 % - 31.12.2023
ex 8503 00 99 40 Brennstoffzellenmembran, in Rollen oder Folien, mit einer Breite von 150 cm oder weniger, von der für Brennstoffzellen der Position 8501 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2022
ex 8503 00 99 60 Motorabdeckung aus verzinktem Stahl mit einer Dicke von nicht mehr als 2,5 mm (± 0,25 mm) für ein elektronisches riemengetriebenes Lenksystem 0 % p/st 31.12.2019
* ex 8504 31 80 15 Elektrischer Transformator mit
  • einer Leistung von 192 W oder 216 W
  • Abmessungen von nicht mehr als 27,1 × 26,6 × 18 mm
  • einem Betriebstemperaturbereich von - 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 125 °C
  • drei oder vier induktiv gekoppelten Kupferdrahtwicklungen und
  • 9 Anschlussstiften an der Unterseite
0 % - 31.12.2023
* ex 8504 31 80 25 Elektrischer Transformator mit
  • einer Leistung von 432 W
  • Abmessungen von nicht mehr als 24 mm × 21 mm × 19 mm
  • einem Betriebstemperaturbereich von - 20 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 85 °C
  • zwei Wicklungen und
  • 5 Anschlussstiften an der Unterseite
0 % - 31.12.2023
* ex 8504 31 80 30 Schalttransformatoren mit einer Leistung von nicht mehr als 1 kVa zur Verwendung bei der Herstellung von Stromrichtern 2 0 % - 31.12.2023
* ex 8504 31 80 35 Elektrischer Transformator mit
  • einer Leistung von 433 W
  • Abmessungen von nicht mehr als 37,3 × 38,2 × 28,5 mm
  • einem Betriebstemperaturbereich von - 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 125 °C
  • vier induktiv gekoppelten Kupferdrahtwicklungen und
  • 13 Anschlussstiften an der Unterseite
0 % - 31.12.2023
ex 8504 31 80 40 Elektrische Transformatoren
  • mit einer Leistung von 1 kVa oder weniger
  • ohne Anschlüsse oder Kabel,

zur internen Verwendung bei der Herstellung von Set-top-Boxen und Fernsehgeräten 2

0 % - 31.12.2022
* ex 8504 31 80
ex 8504 50 95
45
15
Elektrischer Transformator mit
  • einer Leistung von 0,2 W
  • Abmessungen von nicht mehr als 15 × 15,5 × 14 mm
  • einem Betriebstemperaturbereich von - 10 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 125 °C
  • zwei induktiv gekoppelten Kupferdrahtwicklungen
  • 5 Anschlussstiften an der Unterseite und
  • einer Kupferabschirmung
0 % - 31.12.2023
ex 8504 31 80 50 Transformatoren zur Verwendung bei der Herstellung elektronischer Betriebsgeräte, Steuergeräte und LED-Lichtquellen für die Leuchtenindustrie 2 0 % - 31.12.2021
ex 8504 40 82 40 Gedruckte Schaltung mit einem Brückengleichrichter sowie weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückt
  • mit zwei Ausgangssteckvorrichtungen
  • mit zwei Eingangssteckvorrichtungen, welche gleichzeitig angesprochen und verwendet werden können
  • zwischen heller und abgeblendeter Betriebsart zu schaltbar
  • mit einer Eingangsspannung von 40 V (+ 25 % - 15 %) oder 42 V (+ 25 % - 15 %) in heller Betriebsart, mit einer Eingangsspannung von 30 V (± 4 V) in gedimmter Betriebsart, oder
  • einer Eingangsspannung von 230 V (+20 % - 15 %) in heller Betriebsart, mit einer Eingangsspannung von 160 V (± 15 %) in gedimmter Betriebsart, oder
  • mit einer Eingangsspannung von 120 V (+ 15 % - 35 %) oder 42 V (+ 25 % - 15 %) in heller Betriebsart, mit einer Eingangsspannung von 60 V (± 20 %) in gedimmter Betriebsart,
  • dessen Eingangsstrom innerhalb von 20 ms 80 % seines Nominalwertes erreicht
  • mit einer Eingangsfrequenz von 45 Hz oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 Hz für 42 V und 230 V, und 45 Hz bis 70 Hz für 120 V
  • mit einer maximalen Spannungsspitze des Einschaltstroms von nicht mehr als 250 % des Einschaltstroms
  • mit einer Dauer der Spannungsspitze des Einschaltstroms von nicht mehr als 100 ms
  • mit einer Unterschwingung des Einschaltstroms von nicht weniger als 50 % des Eingangsstroms
  • mit einer Dauer der Unterschwingung des Einschaltstroms von nicht mehr als 20 ms
  • dessen Ausgangsstrom voreingestellt werden kann
  • dessen Ausgangsstrom innerhalb von 50 ms 90 % seines voreingestellten Nominalwertes erreicht
  • dessen Ausgangsstrom innerhalb von 30 ms nach Abschalten des Eingangsstroms den Wert Null erreicht
  • mit einem definiertem Fehlerstatus im Fall von keiner oder exzessiver Last (end-of-life Funktion)
0 % p/st 31.12.2022
ex 8504 40 82 50 Gleichrichter
  • mit einer Eingangsspannung (Wechselstrom) von 100-240 V bei einer Frequenz von 50-60 Hz,
  • mit zwei Ausgangsspannungen (Gleichstrom): 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 12 V und 396 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 420 V,
  • Ausgangskabel ohne Steckverbinder, und
  • in einem Kunststoffgehäuse mit den Abmessungen 110 mm (±0,5 mm) × 60 mm (±0,5 mm) × 38 mm (±1 mm)

zur Verwendung bei der Herstellung von mit intensiv gepulstem Licht (IPL) arbeitenden Produkten 2

0 % p/st 31.12.2022
ex 8504 40 88 30 Wechselrichter (DC-AC-Wandler) für die Antriebsmotorsteuerung zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen 2 0 % p/st 31.12.2019
ex 8504 40 90 15 Halbleiterleistungsmodul (sog. Smart Power Modul) zur Umwandlung einer einphasigen Eingangswechselspannung in eine 2- oder 3-phasige Wechselspannung zum drehzahlvariablen Antrieb von Mehrphasen-Wechselstrommotoren, in einem Gehäuse bestückt mit einer oder mehreren integrierten Schaltungen, mit IGBTs, auch mit Dioden und Thermistoren, mit einer Ausgangsspannung von 600 VAC oder 650 VAC und einer Nennstromstärke von 4 a oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 A 0 % - 31.12.2021
ex 8504 40 90 25 Gleichstromumformer
  • ohne Gehäuse oder
  • mit Gehäuse mit Verbindungsstiften, Verbindungssteckern, Schraubanschlüssen, Anschlüssen für ungeschützte Leitungen, Anschlusselementen, die die Befestigung auf einer gedruckten Schaltung durch Löten oder eine andere Technik ermöglichen, oder andere Drahtverbindungen, die eine weitere Verarbeitung erfordern
0 % p/st 31.12.2021
* ex 8504 40 90 30 Stromrichter mit einem Leistungsschalter mit Isolierschicht-Bipolartransistoren (IGBTs), in einem Gehäuse, zur Verwendung beim Herstellen von Mikrowellengeräten der Unterposition 8516 50 00 2 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8504 40 90 40 Halbleiter-Leistungsmodul, mit:
  • Leistungstransistoren
  • Integrierten Schaltkreisen
  • auch mit Dioden und Thermistoren
  • einer Betriebsspannung von nicht mehr als 600 V
  • nicht mehr als drei elektrischen Ausgängen mit je zwei Netzschaltern (entweder MOSFET (Metall-Oxid-Halbleiter-Feldeffekttransistor) oder IGBT (Bipolartransistor mit isolierter Gate-Elektrode) und internen Laufwerken und
  • einer RMS-Leistung von nicht mehr als 15,7 A
0 % p/st 31.12.2023
* ex 8504 40 90 50 Antriebseinheit für Industrieroboter mit:
  • einem oder sechs Anschlüssen für Dreiphasenmotoren mit einer Leistung von maximal 3 × 32 A,
  • einer Hauptstromversorgung von 220 V Wechselstrom oder mehr, jedoch nicht mehr als 480 V Wechselstrom oder 280 V oder mehr Gleichstrom, jedoch nicht mehr als 800 V Gleichstrom,
  • einer logischen Stromversorgung von 24 V Gleichstrom,
  • einer Ether Cat-Kommunikationsschnittstelle, und
  • Abmessungen von 150 × 140 × 120 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 335 × 430 × 179 mm
0 % p/st 31.12.2023
* ex 8504 40 90 70 Modul zum Umwandeln von Wechselspannung in Gleichspannung und von Gleichspannung in Gleichspannung mit
  • einer Nennleistung von nicht mehr als 100 W
  • einer Eingangsspannung von 80 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 305 V
  • einer zertifizierten Eingangsfrequenz von 47 Hz oder mehr, jedoch nicht mehr als 440 Hz
  • einem oder mehreren Konstantspannungsausgängen
  • einem Betriebstemperaturbereich von - 40°C bis + 85°C,
  • Stiften zum Anbringen auf einer gedruckten Schaltung
0 % p/st 31.12.2023
ex 8504 40 90 80 Stromrichter mit
  • einem Gleichspannungswandler
  • einem Ladegerät mit einer Kapazität von nicht mehr als 7 kW
  • Schaltfunktionen.

Zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen 2

0 % p/st 31.12.2019
* ex 8504 50 95 20 Selbstinduktionsspulen mit einer oder mehreren Wicklungen, mit einer Induktivität je Wicklung von nicht mehr als 62 mH 0 % p/st 31.12.2023
ex 8504 50 95 40 Drosselspule mit
  • einer Induktivität von 4,7 μH (± 20 %),
  • einem Gleichstromwiderstand von nicht mehr als 0,1 Ohm,
  • einem Isolationswiderstand von 100 MOhm oder mehr bei 500 V (Gleichstrom)

zur Verwendung beim Herstellen von LCD- und LED-Modulen 2

0 % p/st 31.12.2020
ex 8504 50 95 50 Magnetspule mit
  • einem Stromverbrauch von nicht mehr als 6 W,
  • einem Isolationswiderstand von mehr als 100 MOhm und
  • einer Eingangsöffnung von 11,4 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 11,8 mm
0 % p/st 31.12.2022
ex 8504 50 95 60 Selbstinduktionsspulen mit einer oder mehreren Wicklungen, mit einer Induktivität je Wicklung von nicht mehr als 350 mH, zur Verwendung bei der Herstellung von elektronischen Betriebsgeräten, Steuergeräten und LED Lichtquellen für die Leuchtenindustrie 2 0 % - 31.12.2021
ex 8504 50 95 70 Magnetspule mit
  • einer Nennleistung von mehr als 10 W, jedoch nicht mehr als 15 W,
  • einem Isolationswiderstand von 100 MOhm oder mehr,
  • einem Gleichstromwiderstand von nicht mehr als 34,8 Ohm (± 10 %) bei 20 °C,
  • einer Nennstromstärke von nicht mehr als 1,22 A,
  • einer Nennspannung von nicht mehr als 25 V
0 % p/st 31.12.2021
ex 8504 50 95 80 Selbstinduktionsspule
  • mit einer oder mehreren Wicklungen, mit einer Induktivität je Wicklung von nicht mehr als 62 mH, mit einem oder mehreren Trägermaterialien verbunden
  • mit Ferriten
  • mit mindestens einem NTC-Widerstand (Widerstand mit negativem Temperaturkoeffizienten) als Temperatursensor bestückt
  • auch mit Isolationsabdeckungen, Abstandshaltern und Anschlusskabeln versehen
0 % - 31.12.2022
* ex 8504 90 11 10 Ferritkerne, ausgenommen für Ablenkeinheiten 0 % p/st 31.12.2023
ex 8504 90 11 20 Drosselkerne für die Verwendung in Thyristor-Stromrichtern für die Hochspannungsgleichstromübertragung 0 % p/st 31.12.2019
ex 8504 90 99 20 SGCT-Thyristor (Symmetrischer gatekommutierter Thyristor) mit integrierter Gate-Ansteuerung:
  • in Form eines leistungselektronischen Schaltkreises, der auf der Leiterplatte angebracht und mit einem SGCT-Thyristor sowie elektrischen und elektronischen Bauteilen versehen ist,
  • mit der Fähigkeit, die Spannung von 6.500 V in beiden Richtungen (Vorwärts- und Rückwärtsrichtung) zu sperren,

von der in Mittelspannungsumrichtern (Gleich- und Wechselrichter) verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
ex 8505 11 00 47 Waren in Form von Dreiecken, Quadraten oder Rechtecken, auch gebogen oder mit abgerundeten Ecken, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, und Neodym, Eisen und Bor enthalten, mit den folgenden Abmessungen:
  • einer Länge von 9 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm,
  • einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 105 mm,
  • einer Höhe von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm
0 % - 31.12.2021
ex 8505 11 00 50 Speziell geformte Stangen, die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, und die Neodym, Eisen und Bor enthalten, mit
  • einer Länge von 15 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 52 mm,
  • einer Breite von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 42 mm,

von der zur Herstellung von elektrischen Servomotoren für die industrielle Automatisierung verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2022
* ex 8505 11 00 53 Zylindrische Dauermagnete aus einer Neodymlegierung mit Kerbe und Gewindebohrung auf einer Seite, mit
  • einer Länge von 97,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 225 mm,
  • einem Durchmesser von 19 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm
0 % - 31.12.2023
ex 8505 11 00
ex 8505 19 90
55
40
Waren aus einer Samarium-Kobalt-Legierung in Form von Flachstäben mit:
  • einer Länge von 30,4 mm (± 0,05 mm),
  • einer Breite von 12,5 mm (± 0,15 mm),
  • einer Dicke von 6,9 mm (± 0,05 mm), oder bestehend aus Ferriten in Form einer Viertelmanschette mit:
  • einer Länge von 46 mm (± 0,75 mm),
  • einer Breite von 29,7 mm (± 0,2 mm),

die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, von der in Anlassern von Kraftfahrzeugen und Vorrichtungen zur Verlängerung der Reichweite von Elektrofahrzeugen verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2020
ex 8505 11 00 63 Ringe, Rohre, Hülsen oder Manschetten aus einer Legierung von Neodym, Eisen und Bor, mit
  • einem Außendurchmesser von nicht mehr als 45 mm
  • einer Höhe von nicht mehr als 45 mm

die dazu bestimmt sind, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden

0 % p/st 31.12.2022
* ex 8505 11 00 65 Dauermagnete aus einer Legierung von Neodym, Eisen und Bor, entweder in Form eines Rechtecks, auch abgerundet, mit einem rechteckigen oder trapezförmigen Teil mit
  • einer Länge von nicht mehr als 140 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 90 mm und
  • einer Dicke von nicht mehr als 55 mm,

oder in Form eines gekrümmten Rechtecks (Kacheltyp) mit

  • einer Länge von nicht mehr als 75 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 40 mm,
  • einer Dicke von nicht mehr als 7 mm und
  • einem Krümmungsradius von mehr als 86 mm, jedoch nicht mehr als 241 mm,

oder in Form einer Scheibe mit einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm, auch in der Mitte gelocht

0 % p/st 31.12.2023
* ex 8505 11 00 70 Scheibe bestehend aus einer Legierung von Neodym, Eisen und Bor, beschichtet mit Nickel oder Zink, die dazu bestimmt ist, nach Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden,
  • auch in der Mitte gelocht,
  • mit einem Durchmesser von nicht mehr als 90 mm,

der in Fahrzeuglautsprechern verwendeten Art

0 % - 31.12.2023
ex 8505 11 00 75 Eine Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach der Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden,
  • mindestens bestehend aus Neodym, Eisen und Bor,
  • mit einer Breite von 9,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10,5 mm,
  • mit einer Länge von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30,1 mm,

von der für Rotoren zur Herstellung von Kraftstoffpumpen verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
* ex 8505 19 90 30 Waren aus agglomeriertem Ferrit in Form von Scheiben mit einem Durchmesser von nicht mehr als 120 mm, in der Mitte gelocht, dazu bestimmt, nach Magnetisierung Dauermagnete zu werden, mit einer Remanenz zwischen 245 mT und 470 mT 0 % - 31.12.2023
ex 8505 19 90 50 Ware aus agglomeriertem Ferrit in Form eines rechteckigen Prismas, die dazu bestimmt ist, nach Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden,
  • auch mit abgeschrägten Kanten,
  • mit einer Länge von 27 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 32 mm (± 0,15 mm),
  • mit einer Breite von 8,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 9,5 mm (+0,05 mm/- 0,09 mm),
  • mit einer Dicke von 5,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,8 mm (+0/-0,2 mm), und
  • mit einem Gewicht von 6,1 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 g
0 % p/st 31.12.2022
* ex 8505 19 90 60 Ware aus agglomeriertem Ferrit in Form einer Halb- oder Viertelmanschette, die dazu bestimmt ist, nach Magnetisierung ein Dauermagnet zu werden, mit
  • einer Länge von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 mm (± 1 mm),
  • einer Breite von 33 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm (± 1 mm),
  • einer Höhe von 12,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 21,5 mm (± 1 mm)
  • einer Dicke von 3,85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6,8 mm (± 0,15 mm), und einem Außenradius von 19 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 29,4 mm (± 0,2 mm)
0 % - 31.12.2023
* ex 8505 20 00 30 Elektromagnetische Kupplung, zur Verwendung beim Herstellen von Kompressoren von Kraftfahrzeugklimaanlagen 2 0 % p/st 31.12.2023
ex 8505 90 29 30 Spule für ein elektromagnetisches Ventil mit
  • einem Kolben,
  • einem Durchmesser von 12,9 mm (+/- 0,1),
  • einer Höhe ohne Kolben von 20,5 mm (+/- 0,1),
  • einem elektrischen Kabel mit Steckverbinder,

in einem zylindrischen Metallgehäuse

0 % p/st 31.12.2019
ex 8506 50 10 10 Zylindrische Lithium-Primärzellen mit
  • einem Durchmesser von 14 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 mm,
  • einer Länge von 2,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 51 mm,
  • einer Spannung von 1,5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,6 V,
  • einer Kapazität von 0,15 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,00 Ah

zur Verwendung bei der Herstellung von telemetrischen und medizinischen Vorrichtungen, elektronischen Messgeräten oder Fernbedienungen 2

0 % - 31.12.2021
ex 8506 50 30 10 Lithium-Mangandioxid-Zelle mit
  • einem Durchmesser von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 25 mm
  • einer Länge von 3 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm
  • einer Spannung von 3 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,4 V
  • einer Kapazität von 200 mAh oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mAh
  • einem Kfz-Prüftemperaturbereich zwischen - 40 °C und + 125 °C

zur Verwendung als Komponente bei der Herstellung von Messsystemen zur Reifendruckmessung (TPMS) 2

0 % - 31.12.2022
* ex 8506 50 90 10 Lithium-Iod-Batterie mit den Abmessungen von nicht mehr als 9 mm × 23 mm × 45 mm und einer Spannung von nicht mehr als 2,8 V 0 % - 31.12.2023
* ex 8506 50 90 30 Lithium-Iod- oder Lithium-Silber-Vanadiumoxid-Batterie mit den Abmessungen von nicht mehr als 28 mm × 45 mm × 15 mm und einer Kapazität von nicht weniger als 1,05 Ah 0 % - 31.12.2023
ex 8507 10 20 80 Bleisäurestarterbatterie mit
  • einer Ladekapazität, die während der ersten fünf Sekunden des Ladevorgangs 200 % oder mehr der einer vergleichbaren herkömmlichen Flüssigelektrolytbatterie beträgt
  • einem flüssigen Elektrolyt

zur Verwendung bei der Herstellung von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit hochgradig rekuperativer Generatorsteuerung oder Start-Stopp-Systemen mit hochgradig rekuperativer Generatorsteuerung 2

0 % - 31.12.2020
* ex 8507 50 00
ex 8507 60 00
20
20
Akkumulator oder Modul, in rechteckiger Form, mit einer Länge von nicht mehr als 69 mm, einer Breite von nicht mehr als 36 mm und einer Dicke von nicht mehr als 12 mm, zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien 2 0 % - 31.12.2023
ex 8507 50 00 40 Nickel-Metallhydrid-Batteriebaugruppe mit
  • einer Spannung von 190 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 210 V
  • einer Länge von 220 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 280 mm
  • einer Breite von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm
  • einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 2

0 % - 31.12.2022
ex 8507 60 00 15 Zylindrische Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder Module mit
  • einer Nennkapazität von 8,8 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 Ah,
  • einer Nennspannung von 36 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 V,
  • einer Leistung von 300 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 648 Wh,

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrrädern 2

0 % - 31.12.2020
ex 8507 60 00 17 Lithium-Ionen-Starterakkumulator, bestehend aus vier wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Sekundärzellen, mit:
  • einer Nennspannung von 12 V,
  • einer Länge von 350 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 355 mm,
  • einer Breite von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm,
  • einer Höhe von 180 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 195 mm,
  • einem Gewicht von 10 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 kg,
  • einer Nennladung von 60 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 Ah
0 % - 31.12.2020
ex 8507 60 00 23 Lithium-Ionen-Akkumulator oder Modul mit
  • einer Nennkapazität von 72 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 Ah,
  • einer Nennspannung von 3,2 V,
  • einem Gewicht von 1,9 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,4 kg

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Akkumulatoren für Hybrid-Elektrofahrzeuge 2

0 % - 31.12.2020
ex 8507 60 00 25 Bauelemente für wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren, in rechteckiger Form, mit
  • einer Breite von 352,5 mm (± 1 mm) oder 367,1 mm (± 1 mm)
  • einer Tiefe von 300 mm (± 2 mm) oder 272,6 mm (± 1 mm)
  • einer Höhe von 268,9 mm (± 1,4 mm) oder 229,5 mm (± 1 mm)
  • einem Gewicht von 45,9 kg oder 46,3 kg
  • mit einer Nennladung von 75 Ah und
  • einer Nennspannung von 60 V
0 % p/st 31.12.2022
ex 8507 60 00 27 Zylindrischer Lithium-Ionen-Akkumulator mit
  • einer Nennkapazität von 10 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 Ah,
  • einer Nennspannung von 12,8 V (± 0,05) oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,2 V (± 0,05),
  • einer Leistung von 128 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 256 Wh

zur Verwendung bei der Herstellung von elektrischen Antrieben für Fahrräder 2

0 % - 31.12.2020
ex 8507 60 00 30 Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in zylindrischer Form, mit einer Länge von 63 mm oder mehr und einem Durchmesser von 17,2 mm oder mehr, mit einer Nennkapazität von 1.200 mAh oder mehr, zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien 2 0 % - 31.12.2019
ex 8507 60 00 33 Lithium-Ionen-Akkumulator mit
  • einer Länge von 150 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 mm,
  • einer Breite von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.000 mm,
  • einer Höhe von 1.100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.500 mm,
  • einem Gewicht von 75 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 160 kg,
  • einer Nennkapazität von 150 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 Ah
0 % - 31.12.2020
ex 8507 60 00 37 Lithium-Ionen-Akkumulator mit
  • einer Länge von 1.200 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.000 mm,
  • einer Breite von 800 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.300 mm,
  • einer Höhe von 2.000 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.800 mm,
  • einem Gewicht von 1.800 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 3.000 kg,
  • einer Nennkapazität von 2.800 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 7.200 Ah
0 % - 31.12.2020
ex 8507 60 00 43 Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit
  • einer Dicke von nicht mehr als 4,15 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 245,15 mm,
  • einer Länge von nicht mehr als 90,15 mm,
  • einer Nennkapazität von 1.000 mAh oder mehr, jedoch nicht mehr als 10.000 mAh,
  • einem Gewicht von nicht mehr als 250 kg

zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Unterposition 8471 30 00 2

0 % - 31.12.2020
ex 8507 60 00
ex 8507 80 00
45
20
Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Polymer-Batterie mit
  • einer Nennkapazität von 1.060 mAh,
  • einer Nennspannung von 7,4 V (Durchschnittsspannung bei Entladung mit 0,2 C),
  • einer Ladespannung von 8,4 V (± 0,05),
  • einer Länge von 86,4 mm (± 0,1),
  • einer Breite von 45 mm (± 0,1),
  • einer Höhe von 11 mm (± 0,1),

zur Verwendung bei der Herstellung von Registrierkassen 2

0 % - 31.12.2019
* ex 8507 60 00 47 Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit
  • einer Dicke von nicht mehr als 6 mm,
  • einer Breite von nicht mehr als 100 mm,
  • einer Länge von nicht mehr als 150,15 mm,
  • einer Nennkapazität von 1.000 mAh oder mehr, jedoch nicht mehr als 10.000 mAh,
  • einem Gewicht von nicht mehr als 150 g

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Unterposition 8517 12 00 2

0 % - 31.12.2020
ex 8507 60 00 50 Module für die Montage von Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit:
  • einer Länge von 298 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 408 mm,
  • einer Breite von 33,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 209 mm,
  • einer Höhe von 138 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 228 mm,
  • einem Gewicht von 3,6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 kg und
  • einer Leistung von 458 Wh oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.158 Wh
0 % - 31.12.2022
ex 8507 60 00 53 Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren oder -Module,
  • mit einer Länge von 1.203 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.297 mm,
  • mit einer Breite von 282 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 772 mm,
  • mit einer Höhe von 792 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 839 mm,
  • mit einem Gewicht von 253 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 293 kg,
  • mit einer Leistung von 22 kWh oder 26 kWh und
  • bestehend aus 24 oder 48 Modulen
0 % - 31.12.2022
ex 8507 60 00 60 Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit
  • einer Länge von 1.213 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.575 mm,
  • einer Breite von 245 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.200 mm,
  • einer Höhe von 265 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 755 mm,
  • einem Gewicht von 265 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 294 kg,
  • einer Nennkapazität von 66,6 Ah

in Packungen zu 48 Modulen

0 % - 31.12.2020
ex 8507 60 00 65 Zylindrische Lithium-Ionen-Zelle mit
  • 3,5 VDC oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,8 VDC,
  • 300 mAh oder mehr, jedoch nicht mehr als 900 mAh, und
  • einem Durchmesser von 10,0 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,5 mm
0 % - 31.12.2021
ex 8507 60 00 71 Wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit:
  • einer Länge von 700 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.820 mm
  • einer Breite von 935 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.660 mm
  • einer Höhe von 85 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 mm
  • einem Gewicht von 250 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 700 kg
  • einer Leistung von nicht mehr als 175 kWh
0 % - 31.12.2021
ex 8507 60 00 75 Lithium-Ionen-Akkumulator in rechteckiger Form, mit
  • einem Metallgehäuse,
  • einer Länge von 173 mm (± 0,15 mm),
  • einer Breite von 21 mm (± 0,1 mm),
  • einer Höhe von 91 mm (± 0,15 mm),
  • einer Nennspannung von 3,3 V und
  • einer Nennkapazität von 21 Ah oder mehr
0 % - 31.12.2021
ex 8507 60 00 80 Lithium-Ionen-Akkumulator oder -Modul, in rechteckiger Form, mit
  • einem Metallgehäuse,
  • einer Länge von 171 mm (± 3 mm),
  • einer Breite von 45,5 mm (± 1 mm),
  • einer Höhe von 115 mm (± 1 mm),
  • einer Nennspannung von 3,75 V und
  • einer Nominalleistung von 50 Ah

zum Herstellen von wiederaufladbaren Batterien für Kraftfahrzeuge 2

0 % - 31.12.2020
* ex 8507 60 00 85 Lithium-Ionen-Bauelemente für wiederaufladbare Lithium-Ionen-Akkumulatoren, in rechteckiger Form, mit
  • einer Länge von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 mm
  • einer Breite von 79,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 225 mm
  • einer Höhe von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 168 mm
  • einem Gewicht von 3,95 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,85 kg
  • einer Nennkapazität von 66,6 Ah oder mehr, jedoch nicht mehr als 129 Ah
0 % - 31.12.2020
ex 8507 90 80 70 Zugeschnittene Platte aus vernickelter Kupferfolie mit
  • einer Breite von 70 mm (± 5 mm),
  • einer Dicke von 0,4 mm (± 0,2 mm),
  • einer Länge von nicht mehr als 55 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterien 2

0 % p/st 31.12.2021
ex 8508 70 00
ex 8537 10 98
10
96
Elektronische Schaltung, nicht in einem Gehäuse, zum Betätigen und Steuern der Bürsten von Staubsaugern mit einer Leistung von nicht mehr als 300 W 0 % p/st 31.12.2020
ex 8508 70 00
ex 8537 10 98
20
98
Elektronische Schaltungen
  • die über Kabel oder Funkfrequenz miteinander und mit der Motorkontrollschaltung verbunden sind, und
  • die den Betrieb von Staubsaugern (An- und Abschalten und Saugkraft) gemäß einem gespeicherten Programm steuern
  • auch mit Anzeigen zum Betriebszustand des Staubsaugers (Saugkraft und/oder Staubbehälterwechsel und/oder Filterwechsel)
0 % p/st 31.12.2020
ex 8511 30 00 30 In die Zündeinheit integrierter Spulenbausatz mit
  • einer Zündeinheit
  • einer Coilon-Plug-Baugruppe mit integrierter Montagehalterung
  • einem Gehäuse
  • einer Länge von 90 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm (± 5 mm)
  • einer Betriebstemperatur von - 40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 °C
  • einer Spannung von 10,5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V
0 % p/st 31.12.2019
ex 8511 30 00 55 Zündspule:
  • mit einer Länge von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm,
  • mit einer Betriebstemperatur von -40 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 140 °C und
  • mit einer Spannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • mit oder ohne Verbindungskabel,

zur Verwendung bei der Herstellung von Verbrennungsmotoren für Kraftfahrzeuge 2

0 % - 31.12.2021
ex 8511 80 00 20 Glühkerze zum Vorheizen von Dieselmotoren mit
  • einer Betriebstemperatur von mehr als 800 °C,
  • einer Spannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • einem Siliziumnitrid (Si3N4) und Molybdändisilizid (MoSi2) enthaltenden Heizstab und
  • einem Metallgehäuse

zur Verwendung bei der Herstellung von Dieselmotoren für Kraftfahrzeuge 2

0 % - 31.12.2021
ex 8512 20 00 20 Informationsanzeige mit mindestens Datum, Uhrzeit und Status der Sicherheitseinrichtungen eines Fahrzeugs, mit einer Betriebsspannung von 12 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 14,4 V, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2019
ex 8512 20 00 30 Beleuchtungsmodul, mindestens enthaltend
  • zwei Leuchtdioden (LED)
  • Linsen aus Glas oder Kunststoff, die das Licht der LED bündeln bzw. streuen
  • Reflektoren, die das Licht der LED umlenken

in einem Aluminiumgehäuse mit Kühlkörper, das an einer Halterung mit Stellmotor befestigt ist

0 % p/st 31.12.2020
ex 8512 20 00 40 Nebelleuchten mit innenseitig verzinktem Gehäuse, mit
  • einer Kunststoffhalterung mit drei oder mehr Klammern,
  • einer oder mehreren 12-V-Lampen,
  • einer Steckverbindung,
  • einer Kunststoffabdeckung,
  • auch mit Verbindungskabel

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8512 30 90 10 Hörsignalbaugruppe, beruhend auf dem piezomechanischen Funktionsprinzip, zur Erzeugung eines speziellen Schallsignals, mit einer Spannung von 12 V,
  • Spule,
  • Magnet,
  • Metallmembran,
  • Steckverbinder,
  • Halterung enthaltend,

von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
ex 8512 30 90 20 Auf dem piezomechanischen Funktionsprinzip beruhender Warntongeber für Parksensorsysteme in einem Gehäuse aus Kunststoff, mit
  • einer gedruckten Schaltung,
  • einem Steckverbinder,
  • auch in einer Metallhalterung

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2020
ex 8512 30 90 30 Hörsignalvorrichtung zum Schutz vor Kfz-Einbrüchen
  • mit einer Betriebstemperatur von -45 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als + 95 °C
  • mit einer Spannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V
  • in einem Kunststoffgehäuse
  • auch mit Metallhalterung

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 2

0 % - 31.12.2022
* ex 8512 40 00
ex 8516 80 20
10
20
Heizfolie für die Beheizung von Kfz-Außenspiegeln:
  • mit zwei elektrischen Kontakten,
  • mit doppelseitiger Klebeschicht (auf der Seite der Kunststoffhalterung des Spiegels und auf der Seite des Spiegelglases),
  • mit Schutzpapierstreifen auf beiden Seiten
0 % - 31.12.2023
ex 8514 20 80
ex 8516 50 00
ex 8516 60 80
10
10
10
Garraum-Einbaugruppe, mindestens
  • einen Transformator mit einer Eingangsspannung von nicht mehr als 240 V und einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 3.000 W,
  • einen Wechsel- oder Gleichstromgebläsemotor mit einer Ausgangsleistung von nicht mehr als 42 W,
  • ein Gehäuse aus Edelstahl enthaltend,
  • auch mit Magnetron mit einer Mikrowellenausgangsleistung von nicht mehr als 900 W,

zur Verwendung bei der Herstellung von Einbaugeräten der Positionen 8514 20 80, 8516 50 00 und 8516 60 80 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8516 90 00 60 Ventilatorbaugruppe für elektrische Fritteusen:
  • mit einem Motor mit einer Leistung von 8 W bei 4.600 rpm,
  • gesteuert durch eine elektronische Schaltung
  • für eine Verwendung bei Umgebungstemperaturen von mehr als 110 °C,
  • mit einem Thermostat
0 % p/st 31.12.2019
ex 8516 90 00 70 Innenbehälter
  • mit Öffnungen an den Seiten und in der Mitte,
  • aus geglühtem Aluminium,
  • mit einer keramischen Beschichtung mit einer Hitzebeständigkeit bis mehr als 200 °C

zur Verwendung bei der Herstellung von elektrischen Fritteusen 2

0 % p/st 31.12.2022
ex 8516 90 00 80 Türkonstruktion mit kapazitiver Dichtung und Wellenlängendrossel zur Verwendung bei der Herstellung von Einbaugeräten der Positionen 8514 20 80, 8516 50 00 und 8516 60 80 2 0 % p/st 31.12.2019
ex 8518 29 95 30 Lautsprecher mit
  • einer Impedanz von 3 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 Ohm,
  • einer Nennleistung von 2 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 20 W,
  • mit oder ohne Kunststoffhalterung und
  • mit oder ohne Kabel mit Anschlussstücken,

von der für die Herstellung von Fernsehgeräten und Videomonitoren sowie Heimunterhaltungssystemen verwendeten Art

0 % - 31.12.2022
ex 8518 29 95 40 Lautsprecher
  • mit einer Impedanz of 1,5 Ohm oder mehr, jedoch nicht mehr als 10 Ohm,
  • mit einem Durchmesser von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm,
  • mit einem Frequenzbereich von 150 Hz bis 20 kHz,
  • mit einer Nennleistung von 5 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 W, und
  • auch mit elektrischem Kabel mit Stecker,
  • auch mit einer Halterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2

0 % - 31.12.2021
* ex 8518 30 95 20 Hörer für Schwerhörigengeräte, in einem Gehäuse mit den Abmessungen - ohne Anschlußstücke - von nicht mehr als 5 mm × 6 mm × 8 mm 0 % p/st 31.12.2023
ex 8518 40 80 91 Leiterplattenbaugruppe mit Funktionen zur Decodierung digitaler Audiosignale, Verarbeitung und Verstärkung von Audiosignalen mit Doppel- und/oder Mehrkanalfunktion 0 % - 31.12.2019
ex 8518 40 80 92 Leiterplattenbaugruppe mit Stromversorgung, aktiven Equalizer und Schaltungen zur Stromverstärkung 0 % - 31.12.2020
ex 8518 40 80 93 Audioverstärker mit
  • einer Ausgangsleistung von 50 W,
  • einer Stromversorgung von mehr als 9 V, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • einer elektrischen Impedanz von nicht mehr als 4 Ohm,
  • einer Empfindlichkeit von mehr als 80 dB,
  • in einem Metallgehäuse,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 2

0 % p/st 31.12.2021
ex 8518 90 00 30 Magnetsystem bestehend aus:
  • einer Kernplatte aus Stahl, in Form einer Scheibe mit einem zylinderförmigen Kern auf einer Seite,
  • einem Neodymmagneten,
  • einer oberen Platte,
  • einer unteren Platte,

der in Fahrzeuglautsprechern verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
ex 8518 90 00 35 Metallplatte
  • aus Stahl,
  • gelocht und
  • mit den Abmessungen von 60,30 mm (+ 0,00 mm / - 0,40 mm) × 15,5 mm (+ 0,00 mm / - 0,40 mm) × 4,40 mm (± 0,05 mm)

zur Verwendung bei der Herstellung von Passivradiatoren von Lautsprechern 2

0 % - 31.12.2021
ex 8518 90 00 40 Lautsprechermembran aus Papierhalbstoff oder Polypropylen, mit dazugehöriger Staubschutzkalotte, der in Fahrzeuglautsprechern verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2019
ex 8518 90 00 50 Membran eines elektrodynamischen Lautsprechers mit
  • einem Außendurchmesser von 25 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm,
  • einer Resonanzfrequenz von 20 Hz oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 Hz,
  • einer Gesamthöhe von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 50 mm,
  • einer Kantenstärke von 0,1 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 mm
0 % p/st 31.12.2019
ex 8518 90 00 60 Obere Platte für Lautsprechermagnetsystem aus einstückig gestanztem, geprägtem und beschichtetem Stahl, in Form einer Scheibe, auch in der Mitte gelocht, von der in Fahrzeuglautsprechern verwendeten Art 0 % - 31.12.2020
ex 8518 90 00 80 Integriertes Gehäuse für Autolautsprecher, bestehend aus
  • Lautsprecherrahmen und Magnetsystemhalterung mit Schutzbeschichtung und
  • einem geprägten Staubschutztuch
0 % p/st 31.12.2019
ex 8521 90 00 20 Digitaler Videorekorder
  • ohne Festplatte,
  • mit oder ohne DVD-RW-Laufwerk,
  • mit Bewegungsmelder oder Bewegungsmeldungsfunktion durch IP-Connectivity über LAN-Connector
  • mit oder ohne serielle USB-Schnittstelle,

zur Verwendung bei der Herstellung von CCTV-Überwachungssystemen 2

0 % - 31.12.2019
ex 8522 90 49
ex 8527 99 00
ex 8529 90 65
60
10
25
Baugruppe mit Leiterplatte mit:
  • einem Radio-Tuner (zum Empfangen und Entschlüsseln von Funksignalen und dem Weiterleiten dieser Signale auf der Leiterplatte) ohne Signalverarbeitung,
  • einem Mikroprozessor zum Empfang von Fernbedienungssignalen und zur Steuerung des Tuner-Chipsatzes

zur Verwendung bei der Herstellung von Heimunterhaltungssystemen 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8522 90 49
ex 8527 99 00
ex 8529 90 65
65
20
40
Baugruppe mit Leiterplatte mit:
  • einem Radio-Tuner (zum Empfangen und Entschlüsseln von Funksignalen und dem Weiterleiten dieser Signale auf der Leiterplatte) mit Signaldecoder,
  • einem RF-Fernbedienungsempfänger,
  • einem Infrarot-Fernbedienungssignalübermittler,
  • einem SCART-Signalgenerator
  • einem TV-Zustandssensor

zur Verwendung bei der Herstellung von Heimunterhaltungssystemen 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8522 90 80
ex 8529 90 92
30
57
Metallhalter, Metallbefestigung oder Metallinnenverstärker zur Verwendung bei der Herstellung von Fernsehgeräten, Monitoren und Videogeräten 2 0 % p/st 31.12.2021
* ex 8522 90 80 65 Baugruppe für optische Platten, mit mindestens einer optischen Einheit und Gleichstrommotoren, auch für Doppelschichtaufzeichnung geeignet 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8522 90 80 80 Optisches Laserlaufwerk (sogenannte "Mecha Units") für die Aufnahme und/oder Wiedergabe von digitalen Bild- und/oder Tonsignalen, mit mindestens einer optischen Laser-Lese- und/oder Schreibeinheit, einem oder mehreren Gleichstrommotoren und entweder ohne Leiterplatte oder mit einer nicht zur Verarbeitung von Ton- oder Bildsignalen geeigneten Leiterplatte, zur Verwendung beim Herstellen von Waren der Positionen 8519, 8521, 8526, 8527, 8528 oder 8543 2 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8522 90 80 84 Antriebsvorrichtung für Bluray Discs, auch beschreibbar, zur Verwendung mit Bluray-Discs, DVDs und CD s, mit mindestens:
  • einer optischen Abtastvorrichtung mit Laserdioden mit drei Wellenlängen,
  • einem Spindelmotor,
  • einem Schrittmotor
0 % p/st 31.12.2023
ex 8522 90 80 97 Tuner zur Umwandlung von Hoch- in Mittelfrequenzsignale, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8521 2 0 % p/st 31.12.2021
* ex 8525 80 19
ex 8525 80 91
31
10
Kamera
  • mit einem Gewicht von nicht mehr als 5,9 kg
  • ohne Gehäuse
  • mit Abmessungen von nicht mehr als 405 mm × 315 mm
  • mit einem ladungsgekoppelten (CCD) Einzelsensorelement oder einem cmOS-Sensor
  • mit nicht mehr als 5 effektiven Megapixeln

zur Verwendung in CCTV-Überwachungssystemen ("closed circuit TV", "geschlossene Fernsehsysteme") oder in Geräten zur Augenkontrolle 2

0 % - 31.12.2023
ex 8525 80 19 60 Bildabtast-Kamera, mit:
  • dynamischem oder statischem Linien-Überlagerungssystem,
  • NTSC-Ausgangsvideosignal,
  • einer Spannung von 6,5 V oder mehr,
  • einer Beleuchtungsstärke von 0,5 Lux oder mehr
0 % - 31.12.2019
ex 8525 80 19 650 Kameras, die eine elektrische Schnittstelle MIPI nutzen,
  • mit einem Bildsensor,
  • mit einem Objektiv (Linse),
  • mit einem Farbprozessor,
  • mit einer flexiblen gedruckten Schaltung oder einer gedruckten Schaltung,
  • auch fähig zum Empfang von Audiosignalen,
  • mit Abmessungen von nicht mehr als 15 mm × 15 mm × 15 mm,
  • mit einer Auflösung von 2 Megapixel oder mehr (1.616 *1.232 Pixel und höher),
  • auch verdrahtet und
  • mit einem Gehäuse

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Unterposition 8517 12 00 oder der Unterposition 8471 30 00 2

0 % - 31.12.2020
ex 8525 80 19 70 Kamera für langwellige Infrarotstrahlung (LWIR-Kamera) (nach ISO/TS 16949), mit:
  • einer Sensitivität im Wellenlängenbereich von 7,5 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 17 μm,
  • einer Auflösung von bis zu 640 × 512 Pixel,
  • einem Gewicht von nicht mehr als 400 g,
  • Abmessungen von nicht mehr als 70 mm × 86 mm × 82 mm,
  • auch in einem Gehäuse,
  • mit automotivequalifiziertem Stecker und
  • einer Abweichung des Ausgangssignals über den gesamten Arbeitstemperaturbereich von nicht mehr als 20 %
0 % - 31.12.2019
ex 8526 10 00 20 Radarsensor mit Steuerungseinheit für autonomes Notbremssystem zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2 0 % - 31.12.2021
ex 8526 91 20 30 Kontrolleinheit für ein Notrufsystem, GSM und GPS Module enthaltend, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2 0 % - 31.12.2019
ex 8527 91 99
ex 8529 90 65
20
85
Baugruppe, mindestens
  • eine Tonfrequenzverstärkereinheit, welche mindestens einen Tonfrequenzverstärker und einen Schallerzeuger enthält,
  • einen Transformator und
  • einen Rundfunkempfänger enthaltend,

zur Verwendung bei der Herstellung von Unterhaltungselektronikgeräten 2

0 % - 31.12.2019
* ex 8528 59 00 10 Farb-Videomonitor mit Flüssigkristallanzeige (LCD), ausgenommen mit anderen Geräten kombinierte Monitore, mit einer Eingangsgleichstromspannung von 7 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 V, mit einer Bildschirmdiagonalen von 33,2 cm oder weniger,
  • ohne Gehäuse, mit Rückwand und Einbaurahmen, oder
  • mit Gehäuse,

für den in industrieller Montage durchgeführten dauerhaften Einbau oder die dauerhafte Befestigung in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 94 2 6

0 % - 31.12.2023
ex 8528 59 00 20 Farb-Videomonitorbaugruppe mit Flüssigkristallanzeige, auf einem Rahmen montiert
  • ausgenommen mit anderen Geräten kombinierte Monitore
  • mit Touch-Screen-Vorrichtungen, einer Leiterplatte mit Steuerkreis und Stromversorgung

für den dauerhaften Einbau oder die dauerhafte Befestigung in Unterhaltungssystemen für Kraftfahrzeuge 2

0 % - 31.12.2019
* ex 8529 10 80 60 Filter, ausgenommen Oberflächenwellenfilter, für eine centerfrequenz von nicht weniger als 485 MHz und nicht mehr als 1.990 MHz, mit einem Einschaltverlust von nicht mehr als 3,5 dB, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
ex 8529 10 80 70 Keramikfilter mit
  • einem anwendbaren Frequenzbereich von 10 kHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 100 MHz,
  • einem Gehäuse aus keramischen Platten mit Elektroden,

von der in elektromechanischen Wandlern oder Resonatoren für audiovisuelle und Kommunikationsausrüstung verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
ex 8529 90 65 15 Elektronische Baugruppe mit zumindest
  • einer gedruckten Schaltung,
  • Prozessoren für Multimediaanwendungen und Videosignalverarbeitung,
  • FPGa ("Field Programmable Gate Array"),
  • einem Flash-Speicher,
  • einem Arbeitsspeicher,
  • HDMI-, VGA-, USB- und RJ-45-Schnittstellen,
  • Steckvorrichtungen zum Anschluss eines LCD-Monitors, einer LED-Beleuchtung und eines Steuerpanels
0 % p/st 31.12.2020
* ex 8529 90 65
ex 8548 90 90
30
44
Teile von Fernsehgeräten, mit Mikroprozessor- und Videoprozessorfunktionen, mit mindestens einem Mikrocontroller und einem Videoprozessor, auf einen "Leadframe" in einem Kunststoffgehäuse montiert 0 % p/st 31.12.2023
ex 8529 90 65 45 Satellitenradioempfänger-Modul, das Hochfrequenz-Satellitensignale in verschlüsselte Digitalaudio Signale umwandelt, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8527 2 0 % p/st 31.12.2019
ex 8529 90 65 50 Tuner zur Umwandlung von Hoch- in Mittelfrequenzsignale, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8528 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8529 90 65
ex 8529 90 92
65
53
Leiterplatte zum Weiterleiten der Versorgungsspannung und von Steuerungssignalen direkt an einen Steuerschaltkreis auf einer TFT-Glasplatte eines LCD-Moduls 0 % p/st 31.12.2020
ex 8529 90 65 75 Module, die mindestens Halbleiterchips enthalten, für
  • die Erzeugung von Steuerungssignalen für die Pixel-Adressierung oder
  • die Steuerung der Pixel-Adressierung
0 % p/st 31.12.2022
ex 8529 90 65 80 Tuner zur Umwandlung von Hochfrequenzsignalen in digitale Signale, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8527 2 0 % - 31.12.2019
* ex 8529 90 92
ex 8548 90 90
15
60
LCD-Module
  • ausschließlich bestehend aus einer oder mehreren TFT-Glas- oder Kunststoff-Zellen,
  • nicht in Kombination mit einer Touch-Screen-Möglichkeit,
  • mit einer oder mehreren Leiterplatten mit Kontrollelektronik nur für die Pixel-Adressierung,
  • mit oder ohne Rückbeleuchtungseinheit und
  • mit oder ohne Inverter
0 % p/st 31.12.2023
ex 8529 90 92 25 LCD-Module, nicht in Kombination mit einer Touch-Screen-Möglichkeit, ausschließlich bestehend aus
  • einer oder mehreren TFT-Glas- oder Kunststoffzellen,
  • einem im Druckgussverfahren hergestellten Wärmeableiter,
  • einer Rückbeleuchtungseinheit,
  • einer Leiterplatte mit Mikrokontroller und
  • LVDS-Schnittstelle (Low Voltage Differential Signaling) zur Verwendung beim Herstellen von Radios für Kraftfahrzeuge 2
0 % p/st 31.12.2020
ex 8529 90 92 33 LCD-Module mit Touch-Screen-Vorrichtungen
  • ausschließlich aus einer oder mehreren TFT-Zellen bestehend
  • mit einer Bildschirmdiagonalen von 10,7 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36 cm
  • auch mit LED-Hintergrundbeleuchtung
  • mit Kontrollelektronik nur für die Pixeladressierung
  • ohne EPROM-Speicher (Erasable Programmable Readonly Memory)
  • mit digitaler RGB-Schnittstelle (Red, Green, Blue Interface), Touch-Screen-Schnittstelle

ausschließlich zum Einbau in Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 2

0 % - 31.12.2022
ex 8529 90 92 37 Befestigungs- und Abdeckleisten aus einer Aluminiumlegierung
  • Silizium und Magnesium enthaltend,
  • mit einer Länge von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.200 mm

speziell geformt zur Verwendung bei der Herstellung von Fernsehgeräten 2

0 % - 31.12.2020
* ex 8529 90 92 42 Wärmeableiter und Kühlrippen aus Aluminium, zur Einhaltung der Betriebstemperatur von Transistoren und integrierten Schaltungen, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Positionen 8527 oder 8528 2 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8529 90 92 43 Plasmadisplay-Modul, nur mit Adressier- und Anzeigeelektroden ausgestattet, mit oder ohne Treiber- und/oder Steuerungselektronik zur Pixelansteuerung, und mit oder ohne Stromversorgung 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8529 90 92 45 Baugruppe aus integrierten Schaltungen zum TV-Empfang, mit Kanaldecoderschalteinheit, Tunerschalteinheit, Schalteinheit zur Energiesteuerung, GSM-Filtern und diskreten sowie eingebetteten passiven Bauelementen für den Empfang von digital ausgestrahlten Videosignalen des DVB-T- und DVB-H-Formats 0 % p/st 31.12.2023
ex 8529 90 92 47 Flächen-Bildsensor ("progressive scan" Interline CCD-Sensor oder cmOS-Sensor) für digitale Videokameras in Form einer analogen oder digitalen, monolithischen integrierten Schaltung mit Pixeln, die jeweils eine Fläche von nicht mehr als 12 μm × 12 μm aufweisen, monochrom mit Mikrolinsen an jedem einzelnen Pixel (Mikrolinsen-Array) oder polychrom mit einem Farbfilter, auch mit einer auf jedem Pixel aufgebrachten Mikrolinse 0 % p/st 31.12.2019
ex 8529 90 92
ex 8536 69 90
49
83
Wechselstrombuchse mit Störschutzfilter, bestehend aus:
  • Wechselstrombuchse (für Netzkabelanschluss) von 230 V,
  • integriertem Störschutzfilter, bestehend aus Kondensatoren und Induktoren,
  • Kabelanschluss für die Verbindung der Wechselstrombuchse mit der Stromversorgungseinheit des Plasmabildschirm-Geräts,

auch mit einem Metallträger zur Montage der Wechselstrombuchse an das Plasmabildschirm-Fernsehgerät

0 % p/st 31.12.2019
* ex 8529 90 92 51 OLED-Module, bestehend aus einer oder mehreren TFT-Glas- oder Kunststoffzellen,
  • mit einer Bildschirmdiagonalen von 121 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 224 cm,
  • mit einer Dicke von nicht mehr als 55 mm,
  • organisches Material enthaltend,
  • mit Kontrollelektronik nur für die Pixel-Adressierung,
  • mit V-by-One-Schnittstelle, auch mit Stecker für die Stromversorgung,
  • auch mit rückseitiger Abdeckung,

von der für die Herstellung von Fernsehgeräten und Monitoren verwendeten Art

0 % - 31.12.2023
ex 8529 90 92 55 OLED-Module, bestehend aus
  • einer oder mehreren TFT-Glas- oder -Kunststoffzellen, organisches Material enthaltend
  • auch in Kombination mit einer Touch-Screen-Möglichkeit und
  • einer oder mehreren gedruckten Schaltungen mit Steuerelektronik für die Pixeladressierung

zur Verwendung bei der Herstellung von Fernsehgeräten und Monitoren oder zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8529 90 92 63 LCD-Modul
  • mit einer Bildschirmdiagonalen von 14,5 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 38,5 cm,
  • auch mit Touchscreen,
  • mit LED-Hintergrundbeleuchtung,
  • mit einer mit EEPROM, Microcontroller, LVDS-Receiver sowie mit weiteren aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung,
  • mit einem Stecker für die Stromversorgung sowie CAN- und LVDS-Schnittstellen,
  • auch mit elektronischen Bauteilen zur dynamischen Farbanpassung,
  • in einem Gehäuse, auch mit mechanischen, berührungsempfindlichen oder berührungslosen Bedienelementen und auch mit aktiver Kühlung,

geeignet für den Einbau in Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 2

0 % p/st 31.12.2020
ex 8529 90 92 65 OLED-Bildschirm, bestehend aus:
  • einer organischen Schicht mit organischen LED,
  • zwei leitfähigen Schichten mit Elektronenübergang und Elektronenlöchern,
  • Schichten mit TFT-Transistoren mit einer Auflösung von 1.920 × 1.080
  • Anode und Kathode zur Stromversorgung der organischen Dioden,
  • RGB-Filter,
  • Glas- oder Kunststoffschutzschicht,
  • ohne Elektronik für Pixeladressierung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Position 8528 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8529 90 92 67 Farb-LCD-Display-Panel für LCD-Monitore der Position 8528
  • mit einer Bildschirmdiagonalen von 14,48 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 31,24 cm,
  • auch mit Touchscreen,
  • mit Hintergrundbeleuchtung, Microcontroller,
  • mit CAN(Controller Area Network) -Controller mit einer oder mehreren LVDS- (Low-Voltage Differential Signalling) Schnittstellen und einem oder mehreren CAN-/Stromversorgungssteckern oder mit einem APIX- (Automotive Pixel Link) Controller mit APIX-Schnittstelle,
  • in einem Gehäuse mit oder ohne rückseitigem Kühlkörper,
  • ohne Signalverarbeitungsbaugruppe,
  • auch mit haptischer und akustischer Rückmeldung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 2

0 % p/st 31.12.2020
ex 8529 90 92 70 Rechteckiger Einbaurahmen
  • aus einer silikon- und magnesiumhaltigen Aluminiumlegierung,
  • mit einer Länge von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 2.200 mm, und
  • mit einer Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.500 mm,

von der zur Herstellung von Fernsehgeräten verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2022
ex 8529 90 92 85 Farb-LCD-Modul in einem Gehäuse:
  • mit einer Bildschirmdiagonalen von 14,48 cm oder mehr, jedoch nicht mehr als 26 cm,
  • ohne Touchscreen,
  • mit Hintergrundbeleuchtung und Microcontroller,
  • mit einem CAN (Controller area network)-Controller, einer LVDS (Lowvoltage differential signalling)-Schnittstelle und einem CAN/Stromversorgungs-Stecker,
  • ohne Signalverarbeitungsbaugruppe,
  • mit Kontrollelektronik nur für die Pixeladressierung,
  • mit Mechanik zum motorbetriebenen Herausfahren oder Versenken des Displays,

zum dauerhaften Einbau in Kraftfahrzeuge des Kapitels 87 2

0 % p/st 31.12.2020
ex 8535 90 00
ex 8536 50 80
30
83
Halbleitermodulschalter in Gehäuse
  • bestehend aus einem IGBT-Transistor-Chip und einem Diodenchip auf einem oder mehreren Leadframes
  • für eine Spannung von 600 V oder 1.200 V
0 % p/st 31.12.2020
ex 8536 41 10 20 Photoelektrisches Relais (sog. Photovoltaik Relais) bestehend aus einer GaAIAs-Leuchtdiode, einem galvanisch getrennten Empfängerschaltkreis mit photovoltaischem Generator und einem Leistungs-MOSFET (als Ausgangsschalter) in einem Gehäuse mit Anschlüssen, für eine Spannung von 60 Volt oder weniger und für eine Stromstärke von 2 Ampere oder weniger 0 % - 31.12.2021
* ex 8536 41 90 40 Ein Leistungsrelais mit
  • einer elektromechanischen Schaltfunktion,
  • einem Laststrom von 3 Ampere oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 Ampere,
  • einer Spulenspannung von 5 Volt oder mehr, jedoch nicht mehr als 24 Volt,
  • einem Abstand zwischen den Anschlusspins des Lastkreises von nicht mehr als 12,5 mm
0 % p/st 31.12.2023
ex 8536 41 90 50 Photoelektrisches Relais (sog. Photovoltaik Relais) aus einer GaAIAs-Leuchtdiode, einem galvanisch getrennten Empfängerschaltkreis mit einem oder zwei photovoltaischen Generator(en) und zwei Leistungs-MOSFETs (als Ausgangsschalter), in einem Gehäuse mit Anschlüssen, für eine Spannung von 60 Volt oder weniger und für eine Stromstärke von mehr als 2 Ampere 0 % - 31.12.2021
ex 8536 49 00 30 Relais mit
  • einer Nennspannung von 12 V Gleichstrom,
  • einer höchstzulässigen Spannung von 16 V Gleichstrom,
  • einem Spulenwiderstand bei 20 °C von 26,7 Ohm (± 10 %),
  • einer Ansprechspannung bei 60 °C von nicht mehr als 8,5 V,
  • einer Abfallspannung bei 20 °C von 1 V oder mehr,
  • einer Nominalbetriebsleistung bei 20 °C von 5,4 Watt,
  • einer Schaltspannung von nicht mehr als 400 V Gleichstrom,
  • einer Dauer-Stromtragfähigkeit von nicht mehr als 120 A

zur Verwendung bei der Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge 2

0 % - 31.12.2020
ex 8536 49 00 40 Photoelektrisches Relais (sog. Photovoltaik Relais) bestehend aus zwei GaAIAs-Leuchtdioden, zwei galvanisch getrennten Empfängerschaltkreisen mit photovoltaischen Generator(en) und vier Leistungs-MOSFETs (als Ausgangsschalter), in einem Gehäuse mit Anschlüssen, für eine Spannung von mehr als 60 Volt 0 % - 31.12.2021
ex 8536 50 11 40 Tastenschalter zum schlüssellosen Motorstart mit einer Spannung von 12 V, in einem Kunststoffgehäuse, mit mindestens
  • einer gedruckten Schaltung,
  • einer LED,
  • einem Steckverbinder,
  • Montagehalterungen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2

0 % - 31.12.2021
* ex 8536 50 19
ex 8536 50 80
93
97
Einheiten mit einstellbaren Steuer- und Schaltfunktionen, mit einer oder mehreren monolithischen integrierten Schaltungen, auch mit Halbleiterelementen kombiniert, zusammen auf einen "Leadframe" in einem Kunststoffgehäuse montiert 0 % p/st 31.12.2023
ex 8536 50 80 81 Mechanische Drehzahlregelschalter zur Verbindung elektrischer Stromkreise, mit:
  • einer Spannung von 240 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 V,
  • einer Stromstärke von 4 a oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 A,

zur Verwendung bei der Herstellung von Maschinen der Position 8467 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8536 50 80 82 Mechanische Schalter zur Verbindung elektrischer Stromkreise, mit:
  • einer Spannung von 240 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 300 V,
  • einer Stromstärke von 3 a oder mehr, jedoch nicht mehr als 15 A,

zur Verwendung bei der Herstellung von Maschinen der Position 8467 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8536 69 90 51 SCART-Anschlüsse, in Kunststoff- oder Metallgehäuse eingebaut, 21-polig in zwei Reihen, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Positionen 8521 oder 8528 2 0 % p/st 31.12.2022
ex 8536 69 90 60 Elektrische Buchsen und Stecker mit einer Länge von nicht mehr als 12,7 mm oder einem Durchmesser von nicht mehr als 10,8 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen und Sprachprozessoren 2 0 % p/st 31.12.2020
ex 8536 69 90 82 Modulare Steckvorrichtungen für lokale Netzwerke (LAN), auch in Verbindung mit anderen Steckvorrichtungen, mit mindestens:
  • einem Impulstransformator mit Breitband-Ferritkern,
  • einer Gleichtaktspule,
  • einen Widerstand,
  • einen Kondensator,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Positionen 8521 oder 8528 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8536 69 90 84 USB-Steckvorrichtungen in einfacher oder mehrfacher Ausführung, zum Anschließen anderer USB-Geräte, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren der Positionen 8521 oder 8528 2 0 % p/st 31.12.2020
ex 8536 69 90 85 Steckvorrichtungen in einem Kunststoff- oder Metallgehäuse, mit nicht mehr als 96 Polen, zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Positionen 8521 oder 8528 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8536 69 90 86 HDMI-Steckvorrichtung (High-Definition Multimedia Interface) mit 19 oder 20 Polen in zwei Reihen in einem Kunststoff- oder Metallgehäuse zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Positionen 8521 oder 8528 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8536 70 00 10 Optische Steckvorrichtungen oder Verbinder zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Position 8521 oder 8528 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8536 90 95 20 Gehäuse für Halbleiterchip in Form eines Kunststoffrahmens, der ein Leadframe mit Kontaktflächen enthält, für Spannungen von nicht mehr als 1.000 V 0 % p/st 31.12.2020
ex 8536 90 95 40 Nietkontakte
  • aus Kupfer,
  • plattiert mit der Silber-Nickel-Legierung AgNi10 oder mit Silber mit einem Gehalt an Zinnoxid und Indiumoxid von insgesamt 11,2 GHT (± 1,0 GHT),
  • mit einer Dicke der Plattierung von 0,3 mm (- 0/+ 0,015 mm),
  • auch vergoldet
0 % p/st 31.12.2020
* ex 8536 90 95
ex 8544 49 93
94
10
Elastomer-Kontaktelemente, aus Kautschuk oder Silikon, mit einer oder mehreren Leiterbahnen 0 % p/st 31.12.2023
ex 8537 10 91 50 Sicherungs-Steuerungsmodul in einem Gehäuse aus Kunststoff mit Befestigungsbügeln, mit:
  • Steckplätzen auch mit Sicherungen,
  • Anschlüssen,
  • einer gedruckten Schaltung mit Mikroprozessor, Mikroschalter und Relais

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2020
* ex 8537 10 91
ex 8537 10 98
60
45
Elektronische Steuereinheiten, hergestellt nach Klasse 2 der IPC-A-610E-Norm, mindestens ausgestattet mit
  • einem Spannungseingang von 208 V Wechselstrom oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 V Wechselstrom
  • einem Logik-Spannungseingang von 24 V Gleichstrom
  • einem Sicherungsautomaten
  • einem Hauptschalter
  • internen und externen elektrischen Anschlüssen und Kabeln
  • in einem Gehäuse mit Abmessungen von 281 × 180 × 75 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 630 × 420 × 230 mm

von der für Recycling- oder Sortieranlagen verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2023
ex 8537 10 91 65 Elektronische Steuereinheit für optimale Motorleistung
  • mit einem programmierbaren Speicher
  • mit einer Spannung von 8 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V
  • mit mindestens einem Mehrfach-Anschluss
  • in einem Metallgehäuse
  • auch mit Metallhalterungen

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 2

0 % - 31.12.2022
ex 8537 10 91 70 Speicherprogrammierbare Steuerung für eine Spannung von 1.000 V oder weniger, von der zur Steuerung eines Verbrennungsmotors und/oder verschiedener mit einem Verbrennungsmotor zusammenarbeitender Aktoren verwendeten Art, mit mindestens:
  • einer Leiterplatte mit aktiven und passiven Bauelementen,
  • einem Gehäuse aus Aluminium und
  • Mehrfach-Verbindungssteckern
0 % p/st 31.12.2022
* ex 8537 10 98 30 Nicht speicherprogrammierbare Motorbrücken ICs, bestehend aus
  • einer oder mehreren nicht miteinander verbundenen integrierten haltungen auf getrennten Lead Frames,
  • auch mit diskreten MOSFET-Transistoren kombiniert zum Steuern von Gleichstrommotoren in Automobilen,
  • verbaut in einem Kunststoff-Gehäuse
0 % p/st 31.12.2023
ex 8537 10 98 35 Elektronische Steuereinheit ohne Speicher, für eine Spannung von 12 V, für Informationsaustauschsysteme in Fahrzeugen (zum Anschluss von Audio-, Telefonie-, Navigations-, Kamera- und drahtlosen Fahrzeugservicesystemen) mit:
  • zwei Drehknöpfen
  • mindestens 27 Drucktasten
  • LED-Beleuchtung
  • zwei integrierten Schaltkreisen für das Empfangen und Senden von Steuersignalen über den LIN-Bus
0 % p/st 31.12.2020
ex 8537 10 98 40 Elektronische Steuereinheit zur Überwachung des Reifendrucks von Fahrzeugen, bestehend aus einem Kunststoffgehäuse, in dem sich eine gedruckte Schaltung befindet, auch mit einer Metallhalterung, mit
  • einer Länge von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,
  • einer Breite von 20 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 mm,
  • einer Höhe von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 120 mm,

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
ex 8537 10 98 50 Elektronische BCM-Steuereinheit (body Control Module)
  • mit einem Kunststoffgehäuse mit einer gedruckten Schaltung und Metallhalterung,
  • mit einer Spannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,
  • zum Steuern, Auswerten und Verwalten der Funktionen der Assistenzsysteme in einem Kraftfahrzeug, mindestens jedoch Scheibenwischerintervall, Scheibenheizung, Innenbeleuchtung, Gurtkontrolle,

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
ex 8537 10 98 60 Elektronische Baugruppe bestehend aus
  • einem Mikroprozessor,
  • LED- oder Flüssigkristallanzeigen(LCD),
  • auf einer gedruckten Schaltung montierten elektronischen Bauteilen

zur Verwendung bei der Herstellung von Einbaugeräten der Positionen 8514 20 80, 8516 50 00 und 8516 60 80 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8537 10 98 65 Schalthebelmodul unter dem Lenkrad
  • mit einem oder mehreren ein- oder mehrpositionalen elektrischen Schaltern (Drucktaste, Drehknopf oder Anderes),
  • auch mit Leiterplatten und Stromkabeln ausgestattet,
  • für eine Spannung von 9 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16 V,

von der bei der Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2021
ex 8537 10 98 75 Steuereinheit für das schlüssellose Öffnen und Anlassen des Fahrzeugs, mit elektrischen Geräten zum Schalten, in einem Kunststoffgehäuse, für eine Spannung von 12 V, auch mit
  • einer Antenne,
  • einem Anschlussstück,
  • einer Metallhalterung,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2

0 % p/st 31.12.2021
* ex 8537 10 98 93 Elektronische Steuerungseinheit für eine Spannung von 12 V, zur Verwendung beim Herstellen von in Fahrzeugen eingebauten Temperaturkontrollsystemen 2 0 % p/st 31.12.2023
ex 8538 90 91
ex 8538 90 99
20
50
Innenantenne für Autotürverriegelungssystem
  • mit einem Antennenmodul in einem Kunststoffgehäuse
  • mit einem Anschlusskabel mit Stecker
  • mit mindestens zwei Montagehalterungen
  • auch mit Leiterplatte mit integrierten Schaltungen, Dioden und Transistoren

von der zur Herstellung von Waren der KN-Position 8703 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2020
ex 8538 90 99
ex 8547 20 00
30
10
Gehäuse und Abdeckungen aus Polycarbonat- oder Acrylnitril-Butadien-Styrol für Lenkradschalter, auch auf der Außenseite mit kratzfestem Lack beschichtet 0 % p/st 31.12.2019
* ex 8538 90 99 40 Steuerschaltknöpfe für Lenkradschalter, aus Polycarbonat, auf der Außenseite mit kratzfestem Lack beschichtet, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 500 Stück oder mehr 0 % p/st 31.12.2019
ex 8538 90 99 60 Frontbedientafel, in Form einer Kunststoffblende, mit Lichtleitern, Drehschaltern, Druckschaltern und Drucktasten oder anderen Schaltertypen, ohne elektrische Bauelemente, von der in Instrumententafeln von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2021
* ex 8538 90 99 95 Grundplatte aus Kupfer, zur Verwendung als Kühlkörper in IGBT-Modulen, die mit weiteren Bauelementen außer IGBT-Chips und Dioden für eine Spannung von 650 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 1.200 V, ausgelegt sind 2 0 % p/st 31.12.2023
ex 8540 20 80 91 Photovervielfacher 0 % - 31.12.2021
* ex 8540 71 00 20 Magnetron mit kontinuierlicher Welle mit einer Festfrequenz von 2.460 MHz, angebautem Magnet und Prüfsondenausgabe, zur Verwendung beim Herstellen von Waren der Unterposition 8516 50 00 2 0 % - 31.12.2023
* ex 8540 89 00 91 Anzeigen in Form einer Röhre, bestehend aus einem Glasgehäuse, aufgebracht auf einer Platte mit einer Größe - ohne Berücksichtigung der Leitungen - von nicht mehr als 300 mm × 350 mm. Die Röhre enthält eine oder mehrere Reihen von Zeichen oder Strichen. Jedes Zeichen oder jeder Strich enthält fluoreszierende oder phosphoreszierende Elemente, die auf einer von fluoreszierenden Substanzen oder von Phosphorsalzen überzogenen metallisierten Unterlage aufgebracht sind und leuchten, wenn sie von Elektronen getroffen werden 0 % - 31.12.2023
* ex 8540 89 00 92 Vakuumfluoreszenz-Anzeigeröhren 0 % - 31.12.2023
ex 8540 91 00 20 Thermoionische Elektronenquelle (Emitterspitze) aus Lanthanhexaborid (CAS RN 12008-21-8) oder Cerhexaborid (CAS RN 12008-02-5), in einem Metallgehäuse mit elektrischen Anschlüssen mit
  • einem auf einem Mini-Vogel-System montierten Grafit-Kohlenstoffschild
  • Heizelementen aus separaten pyrolytischen Kohlenstoffblöcken und
  • einer Kathodentemperatur von weniger als 1.800 K bei einem Heizstrom von 1,26 A
0 % - 31.12.2022
ex 8543 70 90 15 Laminierte elektrochrome Folie, bestehend aus
  • zwei äußeren Schichten aus Polyester,
  • einer Zwischenschicht aus Acrylpolymer und Silikon und
  • zwei elektrischen Anschlussklemmen
0 % - 31.12.2021
* ex 8543 70 90 30 Verstärker, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
ex 8543 70 90 33 Hochfrequenzverstärker, bestehend aus einer oder mehreren integrierten Schaltungen und einem oder mehreren diskreten Kondensatorchips, auch mit sog. IPD (integrated passive devices) auf einem Metallflansch in einem Gehäuse 0 % - 31.12.2021
ex 8543 70 90 34 Galliumnitrid (GaN) Hochfrequenzverstärker, bestehend aus einem oder mehreren diskreten Transistoren, einem oder mehreren diskreten Kondensatorchips, auch mit sog. IPD (integrated passive devices), auf einem Metallflansch in einem Gehäuse montiert 0 % - 31.12.2021
* ex 8543 70 90 35 Radiofrequenz (RF)-Modulator, mit einem Frequenzbereich von 43 MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 870 MHz, zum Schalten von VHF- und UHF-Signalen, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8543 70 90 45 Piezoelektrischer Kristalloszillator mit einer festen Frequenz in einem Frequenzbereich von 1,8 MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 67 MHz, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8543 70 90 55 Optoelektronische Schaltung, bestehend aus einer oder mehreren Leuchtdioden, auch mit integrierter Ansteuerungsschaltung, und einer Photodiode mit Verstärkerschaltung, auch mit integrierter Logikgatterschaltung oder aus einer oder mehreren Leuchtdioden und mehreren Photodioden mit Verstärkerschaltkreis, auch mit Logikgatterschaltung oder anderen integrierten Schaltungen, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8543 70 90 80 Temperaturkompensierte Oszillatoren, bestehend aus einer gedruckten Schaltung, bestückt mit mindestens einem piezoelektrischen Quarzkristall und einem regelbaren Kondensator, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8543 70 90 85 Spannungsgeregelte Oszillatoren, ausgenommen temperaturkompensierte Oszillatoren, bestehend aus einer mit aktiven und passiven Bauelementen bestückten gedruckten Schaltung, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
ex 8543 70 90 95 Anzeige- und Steuerungsmodul für Mobiltelefone mit
  • einem Netzstromanschluss/CAN-Ausgangsanschluss
  • einem USB-Port, Audio-IN/OUT-Ports und
  • einer Videoumschaltung für die Schnittstelle von Smartphone-Betriebssystemen zum MOST-Netzwerk (Media Orientated Systems Transport),

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen des Kapitels 87 2

0 % p/st 31.12.2020
* ex 8544 20 00
ex 8544 42 90
ex 8544 49 93
10
20
20
Mit PET/PVC isoliertes, flexibles Kabel mit:
  • einer Spannung von nicht mehr als 60 V,
  • einer Stromstärke von nicht mehr als 1 A,
  • einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 105 °C,
  • einzelnen Drähten mit einer Dicke von nicht mehr als 0,1 mm (± 0,01 mm) und einer Breite von nicht mehr als 0,8 mm (± 0,03 mm)
  • einem Abstand zwischen den Leitern von nicht mehr als 0,5 mm und
  • einem Pitch (Mitte-Mitte-Abstand der Leiter) von nicht mehr als 1,25 mm
0 % - 31.12.2023
ex 8544 20 00 30 Antennenanschlusskabel zur Übertragung von Rundfunk-Signalen (AM/FM), auch zur Übertragung von GPS-Signalen mit
  • einem Koaxialkabel,
  • zwei oder mehr Verbindungsstücken und
  • drei oder mehr Kunststoffklammern zur Befestigung am Armaturenbrett

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % - 31.12.2021
* ex 8544 30 00 30 Kabelbaum für die Multifunktionsmessung mit einer Spannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 V, geeignet für die Messung von allen oder einigen der folgenden Größen:
  • einer Fahrgeschwindigkeit von nicht mehr als 24 km/h
  • einer Motordrehzahl von nicht mehr als 4.500 rpm
  • einem hydraulischen Druck von nicht mehr als 25 MPa
  • einer Masse von nicht mehr als 50 Tonnen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8427 2

0 % p/st 31.12.2023
ex 8544 30 00 35 Kabelbaum mit
  • einer Betriebsspannung von 12 V,
  • bandagierten oder mit Kunststoff ummantelten Kabelbündeln,
  • 16 oder mehr Strängen, wobei alle Anschlüsse verzinnt oder mit Steckern ausgestattet sind,

zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen und Nutzfahrzeugen 2

0 % - 31.12.2021
ex 8544 30 00
ex 8544 42 90
40
40
Kabelbaum für Lenksystem mit einer Betriebsspannung von 12 V, an beiden Seiten mit Anschlussstücken versehen, die mindestens 3 Abspannklemmen aus Kunststoff zur Befestigung am Lenkgetriebegehäuse des Kraftfahrzeuges besitzen 0 % p/st 31.12.2019
ex 8544 30 00
ex 8544 42 90
60
50
Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei Steckverbindern (Buchsen) von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % - 31.12.2020
ex 8544 30 00 70 Kabelbaum für die Multifunktionsmessung,
  • mit einer Spannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 90 V,
  • geeignet für die Übertragung von Informationen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrzeugen der Position 8711 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8544 30 00
ex 8544 42 90
85
65
Zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen,, mit mindestens:
  • einer Gummitülle,
  • einer Metallhalterung zur Befestigung

zur Übertragung von Daten des Raddrehzahlsensors, von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2020
* ex 8544 42 90 10 Datenübertragungskabel mit einer Übertragungsrate von 600 Mbits oder mehr, mit
  • einer Spannung von 1,25 V (± 0,25 V),
  • Anschlussstücken an einem oder beiden Enden, von denen zumindest eines Anschlussstifte mit einem Abstand (pitch) von1 mm enthält,
  • einer äußeren Abschirmung,

ausschließlich zur Verwendung für Kommunikationsleitungen zwischen LCD, PDP oder OLED-Panels und Schaltkreisen zur Verarbeitung von Videosignalen

0 % p/st 31.12.2023
* ex 8544 42 90 15 Mit PVC isoliertes flexibles achtadriges Kabel mit
  • einer Länge von nicht mehr als 2.100 mm
  • einer Betriebsspannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 V
  • einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 80 °C
  • entweder einem umspritzten 7-poligen runden 270°-DIN-Stecker, einem 6-poligen A1001-Stecker oder einem 8-poligen A1001-Stecker an einem Ende und
  • zumindest zwei abisolierten und verzinnten Adern am anderen Ende
  • auch mit montierter Gummiauflage mit integrierter Zugentlastung
0 % - 31.12.2023
* ex 8544 42 90 25 Mit PVC isoliertes flexibles Kabel mit
  • einer Länge von nicht mehr als 1.800 mm
  • einer Betriebsspannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 V
  • einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 80 °C
  • einem umspritzten 8-poligen MiniFit-Stecker an einem Ende
  • entweder einer 6-poligen MiniFit-Buchse oder zwei umspritzten AMP-Steckern am anderen Ende
  • einem im Stecker eingebauten umspritzten Widerstand und
  • einer am Kabel umspritzten Zugentlastung
  • auch mit einer im Stecker umspritzten eingebauten Diode
0 % - 31.12.2023
* ex 8544 42 90 35 Mit PVC isoliertes flexibles sechs- oder achtadriges Kabel mit
  • einer Länge von nicht mehr als 1.300 mm
  • einer Betriebsspannung von 5 V oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 V
  • einer Wärmebeständigkeit von nicht mehr als 80 °C
  • entweder einem umspritzten 8-poligen MiniFit-Stecker oder einem umspritzten 6-poligen runden DIN-Stecker an einem Ende und
  • entweder einer umspritzten 8-poligen MiniFit-Buchse oder einem 8-poligen MicroFit-Stecker am anderen Ende
0 % - 31.12.2023
ex 8544 42 90 70 Elektrische Leiter:
  • für eine Spannung von nicht mehr als 80 V,
  • mit einer Länge von nicht mehr als 120 cm,
  • mit Anschlussstücken,

zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Zubehörkits und Sprachprozessoren 2

0 % p/st 31.12.2020
ex 8544 42 90 80 12-adriges Anschlusskabel mit zwei Anschlüssen
  • für eine Spannung von 5 V,
  • mit einer Länge von nicht mehr als 300 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2

0 % p/st 31.12.2021
ex 8544 49 91 10 Isolierte elektrische Drähte aus Kupfer
  • mit einem Durchmesser der Leitereinzeldrähte von mehr als 0,51 mm,
  • für eine Spannung von 1.000 V oder weniger

zur Verwendung bei der Herstellung von Kabelbäumen in der Automobilindustrie 2

0 % m 31.12.2019
ex 8544 49 93 30 Elektrische Leiter:
  • für eine Spannung von nicht mehr als 80 V,
  • aus einer Platin-Iridium-Legierung
  • mit Poly(tetrafluorethylen) überzogen,
  • ohne Anschlussstücke,

zur Verwendung bei der Herstellung von Hörhilfen, Implantaten und Sprachprozessoren 2

0 % m 31.12.2020
ex 8545 90 90 20 Kohlenstofffaserpapier von der als Gasdiffusionsschicht in Brennstoffzellenelektroden verwendeten Art 0 % - 31.12.2020
* ex 8548 10 29 10 Ausgebrauchte elektrische Lithium-Ionen- oder Nickel-Metallhydrid-Akkumulatoren 0 % - 31.12.2023
* ex 8548 90 90 41 Einheit, bestehend aus einem Resonator für Frequenzen von 1,8 MHz oder mehr, jedoch nicht mehr als 40 MHz und einem Kondensator, in einem Gehäuse 0 % p/st 31.12.2023
* ex 8548 90 90 43 Kontakt-Bildsensor 0 % p/st 31.12.2023
ex 8548 90 90 48 Optische Einheit, mindestens enthaltend
  • eine Laserdiode und eine Photodiode mit einer typischen Wellenlänge von 635 nm oder mehr, jedoch nicht mehr als 815 nm
  • eine optische Linse
  • eine Photodetektorschaltung (PDIC)
  • einen Stellmotor für Fokussierung und Tracking
0 % p/st 31.12.2021
* ex 8548 90 90 65 LCD-Module
  • ausschließlich bestehend aus einer oder mehreren TFT-Glas- oder Kunststoff-Zellen,
  • in Kombination mit einer Touch-Screen-Möglichkeit,
  • mit einer oder mehreren Leiterplatten mit Kontrollelektronik nur für die Pixel-Adressierung,
  • mit oder ohne Rückbeleuchtungseinheit und,
  • mit oder ohne Inverter
0 % p/st 31.12.2023
ex 8708 10 10
ex 8708 10 90
10
10
Kunststoffabdeckung zum Füllen des Zwischenraums zwischen den Nebelscheinwerfern und dem Stoßfänger, auch mit einer Chromleiste, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8708 30 10
ex 8708 30 91
ex 8708 30 99
20
60
10
Motorbetriebene Bremsbetätigungseinheit
  • mit einer Nennspannung von 13,5 V (± 0,5 V)
  • mit einem Kugelgewindemechanismus zur Steuerung des Bremsflüssigkeitsdrucks im Hauptzylinder

zur Verwendung bei der Herstellung von Elektrofahrzeugen 2

0 % p/st 31.12.2019
ex 8708 30 10
ex 8708 30 91
40
30
Bremssattelformteil für Scheibenbremse in BIR- (Ball in Ramp) Ausführung oder EPB- (Electronic Parking Brake) Ausführung oder in Ausführung mit nur hydraulischer Betätigung, mit Funktions- und Montageöffnungen und Führungsnuten, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2019
ex 8708 30 10
ex 8708 30 91
50
10
Feststellbremse (für Scheibenbremsen)
  • integriert in die Bremsscheibe der Betriebsbremse,
  • mit einem Durchmesser von 170 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 195 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 2

0 % p/st 31.12.2021
ex 8708 30 10
ex 8708 30 91
60
20
NAO-Bremsbeläge (Non-Asbestos Organic) mit auf der Trägerplatte aus Bandstahl aufgebrachtem Reibmittel, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2 0 % p/st 31.12.2019
ex 8708 30 10
ex 8708 30 91
70
40
Bremssattelstützteil aus duktilem Gusseisen von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2020
ex 8708 40 20
ex 8708 40 50
20
10
Automatisches hydrodynamisches Wechselgetriebe
  • mit einem hydraulischen Drehmomentwandler,
  • ohne Verteilergetriebe und Kardanwelle,
  • auch mit vorderem Differential,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 2

0 % p/st 31.12.2020
ex 8708 40 20 30 Automatisches Getriebe mit hydraulischem Drehmomentwandler, mit:
  • mindestens acht Gängen,
  • einem Motordrehmoment von 300 Nm oder mehr und
  • zum Quer- oder Längseinbau

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen der Position 8703 2

0 % p/st 31.12.2022
ex 8708 40 20
ex 8708 40 50
40
30
Getriebe mit einem oder zwei Eingängen und mindestens drei Ausgängen in einem Aluminiumgussgehäuse mit Gesamtabmessungen (ohne die Wellen) von höchstens 455 mm (Breite) × 462 mm (Höhe) × 680 mm (Länge), mindestens ausgestattet mit mindestens:
  • einer außenverzahnten Abtriebswelle,
  • einem Drehschalter zur Anzeige der Gangposition,
  • der Möglichkeit, ein Differenzialgetriebe einzubauen,

zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen 2

0 % p/st 31.12.2021
ex 8708 40 20
ex 8708 40 50
50
40
Getriebebaugruppe, welche innen 3 weitere Wellen enthält und einen Drehschalter für die Schaltstellung aufweist, bestehend aus
  • Gehäuse aus Aluminiumguss
  • Differenzialgetriebe
  • zwei Elektromotoren und Zahnrädern

mit folgenden Abmessungen:

  • einer Breite von 300 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 350 mm
  • einer Höhe von 420 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 mm
  • einer Länge von 500 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen des Kapitels 87 2

0 % - 31.12.2022
ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
20
10
Einteilige mittelgelenklose Antriebswelle aus kohlenstofffaserverstärktem Kunststoff mit
  • einer Länge von 1 m oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 m,
  • einem Gewicht von 6 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 9 kg
0 % p/st 31.12.2020
ex 8708 50 20
ex 8708 50 99
ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
40
30
70
80
Getriebe mit einem Eingang und zwei Ausgängen in einem Aluminiumgussgehäuse mit Gesamtabmessungen von nicht mehr als 148 mm (±1 mm) × 213 mm (±1 mm) × 273 mm (±1 mm) mit mindestens
  • zwei elektromagnetischen Einwegkupplungen in einem Gehäuse, die in entgegengesetzten Richtungen arbeiten,
  • einer Antriebswelle mit einem Außendurchmesser von 24 mm (± 1 mm), auslaufend in einer verzahnten Welle mit 22 Zähnen und
  • einem koaxialen Abtriebslager mit einem Innendurchmesser von 22 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, auslaufend in einer verzahnten Welle mit 22 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 Zähnen

zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen 2

0 % p/st 31.12.2021
ex 8708 50 20
ex 8708 50 55
ex 8708 50 91
ex 8708 50 99
50
20
10
40
Doppelflanschlager der dritten Generation für Kraftfahrzeuge,
  • mit zweireihigem Kugellager,
  • auch mit Impuls- oder Encoderring,
  • auch mit ABS-Sensor,
  • auch mit Befestigungsschrauben

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2

0 % - 31.12.2022
ex 8708 80 20
ex 8708 80 35
10
10
Oberes Federbeinlager mit
  • einer Metallhalterung mit drei Befestigungsschrauben und
  • einem Gummipuffer

von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2020
ex 8708 80 20
ex 8708 80 91
20
10
Querlenker des hinteren Teils des Fahrgestells mit Kunststoffschutz sowie mit zwei Metallgehäusen mit eingepressten Gummi-Silentlagern von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2020
ex 8708 80 20
ex 8708 80 91
30
20
Querlenker des hinteren Teils des Fahrgestells mit Kugelzapfen sowie mit einem Metallgehäuse mit einem eingepressten Gummi-Silentlager von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2020
ex 8708 80 99 10 Pendelstütze für die Vorderachse, an beiden Enden mit Kugelzapfen ausgestattet, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8708 91 20
ex 8708 91 35
20
10
Aluminiumkühler für Druckluftkühlung mit Kühlrippen von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2019
ex 8708 91 20
ex 8708 91 99
30
30
Einlass- oder Auslass-Luftbehälter aus einer Aluminiumlegierung, nach EN AC 42100 Standard hergestellt,
  • mit einer isolierenden Flächenebenheit von nicht mehr als 0,1 mm,
  • mit einer zulässigen Partikelmenge von 0,3 mg je Behälter,
  • mit einem Abstand zwischen den Poren von 2 mm oder mehr,
  • mit Porengrößen von nicht mehr als 0,4 mm und
  • mit nicht mehr als drei Poren, die größer sind als 0,2 mm,

von der in Wärmetauschern für Autokühlsysteme verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2020
* ex 8708 91 99
ex 8708 99 97
40
55
Baugruppe zur Druckluftversorgung, auch mit Resonator, mit mindestens
  • einem festen Aluminiumrohr, auch mit Befestigungshalterung,
  • einem flexiblen Kunststoffschlauch,
  • einem Metallclip

zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2

0 % - 31.12.2022
ex 8708 93 10
ex 8708 93 90
10
10
Mechanisch betätigte Kupplung zur Verwendung mit einem Elastomerriemen in trockener Umgebung in einem stufenlosen Getriebe (Continuously Variable Transmission - CVT),
  • zum Anschrauben an eine Zahnwelle mit einem Außendurchmesser von 23 mm gebaut,
  • mit einem Gesamtdurchmesser von nicht mehr als 266 mm (+/- 1 mm),
  • mit zwei Scheiben mit konischen Seitenflächen,
  • mit Scheiben mit einem Konuswinkel von jeweils 13 Grad,
  • mit einer Hauptdruckfeder, die einer Verschiebung zwischen den Scheiben entgegenwirken soll, und
  • mit einer Nocke oder Feder zur Aufrechterhaltung der richtigen Riemenspannung

zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen 2

0 % - 31.12.2021
ex 8708 93 10
ex 8708 93 90
30
30
Mechanisch betätigte Fliehkraftkupplung zur Verwendung mit einem Elastomerriemen in trockener Umgebung in einem stufenlosen Getriebe (Continuously Variable Transmission - CVT), ausgestattet mit:
  • Elementen, die die Kupplung bei einer bestimmten Drehzahl betätigen und (auf diese Weise) die Fliehkraft erzeugen,
  • einer Welle, auslaufend in einem Konus von 5 Grad oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 Grad,
  • drei Gewichten und
  • einer Druckfeder,

zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen 2

0 % p/st 31.12.2021
ex 8708 94 20
ex 8708 94 35
10
20
Zahnstangenlenkgetriebe in Aluminiumgehäuse mit homokinetischen Gelenken von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2019
ex 8708 95 10
ex 8708 95 99
10
20
Aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe
  • genäht,
  • in dreidimensionale Paketform gefaltet, thermisch fixiert
0 % p/st 31.12.2020
ex 8708 95 10
ex 8708 95 99
20
30
Aufblasbare Sicherheits-Luftsäcke aus hochfestem Polyamidgewebe
  • genäht,
  • gefaltet,
  • mit dreidimensional applizierter Silikonverklebung zur Luftsackkammerausbildung und lastabhängigen Luftsackabdichtung,
  • für Kaltgastechnologie geeignet
0 % p/st 31.12.2020
ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
10
60
Baugruppe mit Kraftstofftank aus sechsschichtigem Verbundwerkstoff mit
  • Kraftstoffeinlass,
  • Pumpenflanschbaugruppe,
  • Entlüftung mit einem an der Tankoberseite angebrachten Überschlagventil und
  • Gewindebohrungen für die Pumpenflanschbaugruppe,

zur Verwendung bei der Herstellung von Geländefahrzeugen oder Nutzfahrzeugen 2

0 % - 31.12.2021
* ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
25
45
Luftführung aus Kunststoff zur Leitung des Luftstroms an die Oberfläche des Zwischenkühlers, zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 2 0 % - 31.12.2023
ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
35
35
Halterung für Stirnkühler oder Ladeluftkühler, auch mit Gummidämpfer, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8708 99 10
ex 8708 99 97
40
25
Halterung aus Eisen oder Stahl, mit Montagelöchern, auch mit Befestigungsmuttern, zur Befestigung des Getriebes an der Karosserie, zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 2 0 % p/st 31.12.2021
ex 8708 99 97 85 Galvanisierte Interieur- und Exterieurteile, bestehend aus
  • einem Acrylnitril-Butadien-Styrol- Copolymer (ABS), auch mit Polycarbonat gemischt,
  • Kupfer-, Nickel- und Chromschichten,

zur Verwendung bei der Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 2

0 % p/st 31.12.2022
ex 8714 10 90 10 Innenrohre
  • aus Kohlenstoffstahl der Qualität SAE1541,
  • mit einer Hartchromschicht von 20 μm (+15 μm/- 5 μm),
  • mit einer Wandstärke von 1,45 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,5 mm,
  • mit einer Bruchdehnung von 15 %,
  • gelocht

von der zur Herstellung von Motorrad-Gabelholmen verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2020
ex 8714 10 90 20 Kühler von der für Motorräder verwendeten Art zum Ausstatten mit Anbauteilen 2 0 % p/st 31.12.2020
ex 8714 10 90 50 Dämpferrohre für Stoßdämpfer
  • aus Aluminiumlegierung der Qualität 7050-t73,
  • auf der Innenseite eloxiert,
  • mit einer Mittenrauheit (Ra) der Innenseite von nicht mehr als 0,4 und
  • einer Rautiefe (Rt) der Innenseite von nicht mehr als 4,0
0 % - 31.12.2021
* ex 8714 91 10
ex 8714 91 10
ex 8714 91 10
23
33
70
Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes) 2 0 % - 31.12.2023
* ex 8714 91 30
ex 8714 91 30
ex 8714 91 30
25
35
72
Vorderradgabeln, ausgenommen starre (nicht gefederte) Vorderradgabeln vollständig aus Stahl, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern 2 0 % - 31.12.2023
ex 8714 96 10 10 Pedale zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern 2 0 % - 31.12.2020
* ex 8714 99 10
ex 8714 99 10
20
89
Fahrradlenker,
  • auch mit integriertem Vorbau,
  • entweder aus Kohlenstofffasern und Kunstharz oder aus Aluminium,

zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern 2

0 % - 31.12.2022
ex 8714 99 90 30 Sattelstangen zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern 2 0 % p/st 31.12.2020
* ex 9001 10 90 10 Lichtwellenumkehrleiter aus optischen Fasern 0 % - 31.12.2023
ex 9001 10 90 30 Polymere optische Fasern mit
  • einem Kern aus Polymethylmethacrylat,
  • einem Mantel aus Fluorpolymeren,
  • einem Durchmesser von nicht mehr als 3,0 mm und
  • einer Länge von mehr als 150 m

von der zum Herstellen von Polymerfaserkabeln verwendeten Art

0 % - 31.12.2021
ex 9001 10 90
ex 9001 90 00
40
18
Faseroptische Platten:
  • weder beschichtet noch gestrichen
  • mit einer Länge von 30 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 234,5 mm
  • mit einer Breite von 7 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 28 mm und
  • mit einer Höhe von 0,5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3 mm

von der in Dentalröntgensystemen verwendeten Art

0 % - 31.12.2021
ex 9001 20 00 10 Polarisierende Folie, auch auf Rollen, ein- oder beidseitig mit einer Unterlage aus durchsichtigem Material versehen, auch mit Klebschicht, ein- oder beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie beschichtet 0 % - 31.12.2022
* ex 9001 20 00
ex 9001 90 00
20
55
Optische Folien, Diffusionsfolien, Reflektionsfolien und Prismenfolien sowie unbedruckte Diffusionsplatten, auch mit polarisierenden Eigenschaften, zugeschnitten 0 % - 31.12.2023
ex 9001 50 41
ex 9001 50 49
40
40
Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen 2 0 % - 31.12.2022
ex 9001 50 80 30 Organisches rohkantiges, halbfertiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, rund, eine Fläche fertig bearbeitet, von der zur Herstellung von fertigen Brillengläsern verwendeten Art 0 % - 31.12.2021
* ex 9001 90 00 35 Retro-Projektionsbildschirm mit einer Linsenraster-Kunststoffplatte 0 % p/st 31.12.2023
* ex 9001 90 00 45 Stangen (Stäbe) aus neodymdotiertem Yttrium-Aluminium-Granat (YAG), an beiden Enden poliert 0 % p/st 31.12.2023
ex 9001 90 00 65 Optische Folie mit mindestens fünf mehrschichtigen Strukturen, einschließlich eines Rückseitenreflektors, einer Vorderseitenbeschichtung und eines Kontrastfilters mit Pitch von nicht mehr als 0,65 μm, zur Verwendung beim Herstellen von Frontalprojektionsbildschirmen 2 0 % - 31.12.2019
ex 9001 90 00 70 Folie aus Poly(ethylenterephthalat) mit einer Dicke von weniger als 300 μm nach ASTM D2103, auf einer Seite mit Prismen aus Acrylharz mit einem Prismenwinkel von 90o und einer Prismenabstand von 50 μm 0 % - 31.12.2021
ex 9001 90 00 85 Light Guide Panel aus Poly(methylmethacrylat),
  • auch zugeschnitten,
  • auch bedruckt,

zum Herstellen von Rückbeleuchtungseinheiten für Flachbildschirme 2

0 % - 31.12.2020
ex 9002 11 00
ex 9002 19 00
15
10
Infrarot-Objektiv mit motorgesteuertem Fokus:
  • für den Wellenlängenbereich von 3 μm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5 μm
  • erzeugt zwischen 50 und unendlich ein scharfes Bild,
  • mit zwei Sichtfeldern (Feldgrößen 3° × 2,25° und 9° × 6,75°),
  • mit einem Gewicht von nicht mehr als 230 g,
  • mit einer Länge von nicht mehr als 88 mm,
  • mit einem Durchmesser von nicht mehr als 46 mm,
  • athermalisiert,

zur Verwendung bei der Herstellung von Wärmebildkameras, Infrarot-Ferngläsern und Waffenvisieren 2

0 % - 31.12.2020
ex 9002 11 00 20 Objektive
  • mit Abmessungen von nicht mehr als 80 mm × 55 mm × 50 mm,
  • mit einer Auflösung von 160 Linien/mm oder mehr und
  • mit einem Zoomfaktor von 18

von der bei der Herstellung von Visualizern oder Livebild Kameras verwendeten Art

0 % - 31.12.2022
ex 9002 11 00
ex 9002 19 00
25
20
Infrarotoptikeinheit, bestehend aus
  • einer Linse aus monokristallinem Silicium mit einem Durchmesser von 84 mm (± 0,1 mm) und
  • einer Linse aus monokristallinem Germanium mit einen Durchmesser von 62 mm (± 0,05 mm),

montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung, von der für Wärmebildkameras verwendeten Art

0 % - 31.12.2021
ex 9002 11 00
ex 9002 19 00
35
30
Infrarotoptikeinheit, bestehend aus
  • einer Silicium-Linse mit einem Durchmesser von 29 mm (± 0,05 mm) und
  • einer Linse aus monokristallinem Calciumfluorid mit einem Durchmesser von 26 mm (± 0,05 mm),

montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung, von der für Wärmebildkameras verwendeten Art

0 % - 31.12.2021
ex 9002 11 00
ex 9002 19 00
45
40
Infrarotoptikeinheit
  • mit einer Siliciumlinse mit 62 mm (± 0,05 mm) Durchmesser,
  • montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung,

von der für Wärmebildkameras verwendeten Art

0 % - 31.12.2021
* ex 9002 11 00 50 Objektiv
  • mit einer Brennweite von nicht weniger als 25 mm und nicht mehr als 150 mm,
  • bestehend aus Linsen aus Glas oder Kunststoff mit einem Durchmesser von nicht weniger als 60 mm und nicht mehr als 190 mm
0 % - 31.12.2023
ex 9002 11 00
ex 9002 19 00
55
50
Optische Infrarot-Einheit, bestehend aus
  • einer Germanium-Linse mit einem Durchmesser von 11 mm (± 0,05 mm),
  • einer Linse aus monokristallinem Calciumfluorid mit einem Durchmesser von 14 mm (± 0,05 mm) und
  • einer Silicium-Linse mit einem Durchmesser von 17 mm (± 0,05 mm),

montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung, von der für Wärmebildkameras verwendeten Art

0 % - 31.12.2021
ex 9002 11 00
ex 9002 19 00
65
60
Infrarotoptikeinheit
  • mit einer Silicium-Linse mit einem Durchmesser von 26 mm (± 0,01 mm),
  • montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung,

von der für Wärmebildkameras verwendeten Art

0 % - 31.12.2021
ex 9002 11 00
ex 9002 19 00
75
70
Infrarotoptikeinheit, bestehend aus
  • einer Germanium-Linse mit einem Durchmesser von 19 mm (± 0,05 mm),
  • einer Linse aus monokristallinem Calciumfluorid mit einem Durchmesser von 18 mm (± 0,05 mm) und
  • einer Germanium-Linse mit einem Durchmesser von 20,6 mm (± 0,05 mm),

montiert auf einem mechanisch bearbeiteten Unterbau aus einer Aluminiumlegierung, von der für Wärmebildkameras verwendeten Art

0 % - 31.12.2021
* ex 9002 11 00 85 Objektiv mit
  • einem horizontalen Bildfeldwinkel von 50o oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 °,
  • einer Brennweite von 1,16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,45 mm,
  • einer relativen Öffnung von F/1,8 oder mehr, jedoch nicht mehr als F/2,6,
  • einem Durchmesser von 5 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18,5 mm,

zur Verwendung bei der Herstellung von cmOS-Fahrzeugkameras 2

0 % - 31.12.2019
* ex 9002 90 00 30 Optische Einheit, mit einer oder zwei Reihen aus optischen Glasfasern in Form von Linsen und mit einem Durchmesser von nicht weniger als 0,85 mm und nicht mehr als 1,15 mm, angebracht zwischen zwei Kunststoffplatten 0 % p/st 31.12.2023
ex 9002 90 00 40 Gefasste Linsen aus infrarotdurchlässigem Chalkogenidglas oder einer Kombination aus infrarotdurchlässigem Chalkogenidglas und einem anderen Linsenmaterial 0 % p/st 31.12.2022
ex 9013 80 90 30 Elektronischer Halbleiter-Mikrospiegel in einem für die vollautomatisierte Leiterplattenbestückung geeigneten Gehäuse, im Wesentlichen bestehend aus
  • einem oder mehreren mikroelektromechanischen Spiegeln (MEMS) mit einem Antrieb in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt
  • auch in Kombination mit einer oder mehreren anwendungsspezifischen monolithischen integrierten Schaltungen (ASIC)

von der zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 95 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
* ex 9025 80 40 30 Elektronischer barometrischer Halbleiter-Drucksensor in einem Gehäuse, im Wesentlichen bestehend aus
  • der Kombination einer oder mehrerer anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltung (ASIC) und
  • mindestens einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelement(en) (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt
0 % p/st 31.12.2023
ex 9025 80 40 50 Elektronischer Halbleitersensor zur Messung von mindestens zwei der folgenden Größen
  • atmosphärischer Druck, Temperatur (auch zur Temperaturkompensation), Luftfeuchtigkeit oder flüchtige organische Verbindungen
  • in einem für die vollautomatisierte Leiterplattenbestückung oder die Bare-Die-Technologie geeigneten Gehäuse mit
  • einer oder mehreren anwendungsspezifischen monolithisch integrierten Schaltungen (ASIC)
  • einem oder mehreren mikromechanischen Sensorelementen (MEMS) mit mechanischen Elementen in dreidimensionalen Strukturen auf dem Halbleitermaterial in Halbleitertechnik gefertigt

von der zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 95 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
* ex 9027 10 90 10 Sensorelement für Untersuchungen von Gas oder Rauch in Kraftfahrzeugen, im Wesentlichen bestehend aus einem Zirkonium-Keramik-Element in einem Metallgehäuse 0 % - 31.12.2019
ex 9029 10 00 30 Hall-Effekt-basierter Raddrehzahlsensor für Kraftfahrzeuge mit einem Kunststoffgehäuse, angeschlossen an ein Verbindungskabel mit Steckverbinder und Montagehalterungen, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2019
ex 9029 20 31
ex 9029 90 00
10
20
Kombiinstrument mit Mikroprozessorsteuerung, Schrittmotor und LED-Anzeigen zur Darstellung von zumindest:
  • der Geschwindigkeit,
  • der Motordrehzahl,
  • der Motortemperatur und
  • des Kraftstoffstands,

das über CAN-Protokolle und K-Leitung kommuniziert, von der bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art

0 % p/st 31.12.2019
* ex 9030 31 00 20 Autobatteriesensor für Stromspannung, elektrischen Strom und Temperatur mit
  • Messeinheit, Spannungsregler, Mikrocontroller und LIN-Transceiver,
  • Batteriepolklemme, LIN-Stecker und Massekabel,

zur Verwendung bei der Herstellung von Kraftfahrzeugen 2

0 % - 31.12.2023
* ex 9032 89 00 30 Elektronisches Steuergerät zur elektromechanischen Servolenkung (sogen. electric power steering controller / EPS-Steuergerät) 0 % p/st 31.12.2023
ex 9032 89 00 40 Digitaler Ventilregler zur Regelung von Flüssigkeiten und Gasen 0 % p/st 31.12.2022
ex 9032 89 00 50 Gaspaneel zum Regeln und Messen des Durchflusses von Gasen, mit Plasmatechnologie arbeitend, mit
  • einem elektronischen Massendurchflussregler, geeignet zum Empfangen und Senden analoger und digitaler Signale,
  • vier Druckmessumformern,
  • zwei oder mehr Druckventilen,
  • elektrischen Schnittstellen und
  • mehreren Anschlüssen für Gasleitungen
  • für In-Situ-Plasma-Bonding-Prozesse oder Multi-Frequenz-Bondaktivierungsprozesse geeignet
0 % - 31.12.2021
ex 9401 90 80 10 Sperrscheibe von der bei der Herstellung von Rücklehnvorrichtungen für Kraftfahrzeugsitze verwendeten Art 0 % p/st 31.12.2020
ex 9401 90 80 60 Äußerer Teil einer Kopfstütze aus perforiertem Leder von Rindern mit einem mit Gaze verstärkten Laminiervlies und ohne Schaumstoffpolsterung, nach Bearbeitung (Vernähen des Leders und Anbringen von Stickerei), zur Verwendung bei der Herstellung von Sitzen für Kraftfahrzeuge 0 % - 31.12.2020
ex 9503 00 75
ex 9503 00 95
10
10
Maßstabgetreue Modellseilbahnen aus Kunststoff, auch mit Motor, zum Bedrucken 2 0 % p/st 31.12.2020
ex 9607 20 10 10 Schieber, schmale Bänder mit Zähnen (Krampen), Steckteile/Kastenteile und andere Reißverschlussteile aus unedlen Metallen, zur Verwendung bei der Herstellung von Reißverschlüssen 2 0 % - 31.12.2020
ex 9607 20 90 10 Schmale Streifen mit Zähnen (Krampen) aus Kunststoff zur Verwendung bei der Herstellung von Reißverschlüssen 2 0 % - 31.12.2020
* ex 9608 91 00 10 Schreibfederspitzen aus Kunststoff, keine Fasern enthaltend, mit einem Innenkanal 0 % - 31.12.2023
* ex 9608 91 00 20 Schreibfederspitzen oder andere poröse Spitzen für Markierstifte, ohne Innenkanal 0 % - 31.12.2023
* ex 9612 10 10 10 Farbbänder aus Kunststoff mit Segmenten unterschiedlicher Farbe, bei denen die Farbstoffe durch Hitze in einen Träger eingebracht werden (sogenannte Farbstoff-Sublimation) 0 % - 31.12.2023
1) Die Zollsätze werden jedoch nicht ausgesetzt, wenn die Behandlung vom Einzelhandel oder von Restaurationsbetrieben vorgenommen wird.

2) Die Aussetzung der Zölle unterliegt der zollamtlichen Überwachung der Endverwendung gemäß des Artikels 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013 S. 1).

3) Nur der Wertzoll wird ausgesetzt. Der spezifische Zollsatz ist weiterhin anwendbar.

4) Die Einfuhr von Waren, die von dieser Zollaussetzung betroffen sind, ist gemäß dem Verfahren der Artikel 55 und 56 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 der Kommission vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung von Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 343 vom 29.12.2015 S. 558) zu überwachen.

5) Jedem ECICS-Eintrag (Erzeugnis) wird eine CUS-Nummer (Customs Union and Statistics - Zollunion- und Statistiknummer) zugeordnet. Das ECICS (European Customs Inventory of Chemical Substances - Europäisches Zollinventar chemischer Substanzen) ist ein von der Generaldirektion Steuern und Zollunion der Europäischen Kommission verwaltetes Informationsinstrument. Weitere Informationen hierzu sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/taxation_customs/common/databases/ecics/index_de.htm.

6) Der Begriff "industrielle Montage" bezieht sich auf die Produktion neuer Waren in einem Montage- oder Fertigungsbetrieb.

*) Neue Position, geänderte Position oder Position mit verlängerter Geltungsdauer


ENDE

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