umwelt-online: Verordnung (EU) Nr. 267/2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010 (2)

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Kategorie 1 - Besondere Werkstoffe und Materialien und zugehörige Ausrüstung

1A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
1A007 b) elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt:
  1. Brückenzünder (EB),
  2. Brückenzünderdraht (EBW),
  3. Slapperzünder,
  4. Folienzünder (EFI).

Technische Anmerkungen:

  1. Anstelle des Begriffes Detonator wird auch der Begriff Sprengzünder oder Initialzünder verwendet.
  2. Die im Sinne der Unternummer 1A007b erfassten Detonatoren basieren auf einem elektrischen Leiter (Brücke, Drahtbrücke, Folien), der explosionsartig verdampft, wenn ein schneller Hochstromimpuls angelegt wird. Außer bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter die chemische Detonation im Material, wie z.B. PETN (Pentaerythrittetranitrat), in Gang gesetzt. Bei den
  3. Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter ein Zündhammer getrieben, der bei Aufschlag auf eine Zündmasse die chemische Detonation startet. Bei einigen Ausführungen wird der Zündhammer magnetisch angetrieben. Der Begriff Folienzünder kann sich sowohl auf Brückenzünder als auch auf Slapperzünder beziehen.
6.A.1. Detonatoren und Mehrfachzündersysteme wie folgt:

a. elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt:

  1. Brückenzünder (EB),
  2. Brückenzünderdraht (EBW),
  3. Slapperzünder,
  4. Folienzünder (EFI).
1A007 Ausrüstung und Vorrichtungen, besonders konstruiert, um Ladungen und Vorrichtungen, die "energetische Materialien" enthalten, elektrisch zu zünden, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL, NUMMERN 3A229 UND 3A232.

a) Zündvorrichtungen für Explosivstoffdetonatoren, entwickelt zur Zündung der von Unternummer 1A007b erfassten Explosivstoffdetonatoren;

6.A.2. Zündvorrichtungen und gleichwertige Hochstrom-Impulsgeneratoren wie folgt:

a. Zündvorrichtungen (Aktivierungssysteme und Zünder) einschließlich elektronisch-aufgeladenen, explosionsgetrieben und optisch-getriebenen Zündvorrichtungen, konstruiert zur gleichzeitigen Zündung mehrerer in Position 6.A.1 erfasster Detonatoren;

1A202 "Verbundwerkstoff"-Strukturen, soweit nicht erfasst von Nummer 1A002, in Rohrform und mit einer der folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMERN 9A010 UND 9A110.

  1. Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mmund
  2. hergestellt aus beliebigen "faser- oder fadenförmigen Materialien" gemäß Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C210a oder aus Prepreg-Materialien aus Kohlenstoff gemäß Unternummer 1C210c.
2.A.3. Verbundwerkstoff-Strukturen in Rohrform mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm und
  2. hergestellt aus beliebigen "faser- oder fadenförmigen Materialien", erfasst in Position 2.C.7a, oder aus Prepreg-Materialien aus Kohlenstoff, erfasst in Position 2.C.7c.
1A225 Platinierte Katalysatoren, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus Schwerem Wasser oder zur Schwerwasserproduktion. 2.A.2. Platinierte Katalysatoren, besonders konstruiert oder hergerichtet zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus Schwerem Wasser oder zur Schwerwasserproduktion.
1A226 Besonders hergerichtete Füllstoffe, die zur Trennung von Schwerem Wasser aus Wasser verwendet werden können, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. hergestellt aus Phosphorbronze-Geflecht, chemisch behandelt zur Verbesserung der Benetzbarkeitund
  2. konstruiert zur Verwendung in Vakuum-Destillationskolonnen.
4.A.1. Besonders hergerichtete Füllstoffe, die zur Trennung von Schwerem Wasser aus Wasser verwendet werden können, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. hergestellt aus Phosphorbronze-Geflecht, chemisch behandelt zur Verbesserung der Benetzbarkeit und
  2. konstruiert zur Verwendung in Vakuum-Destillationskolonnen.
1A227 Strahlenschutzfenster hoher Dichte (z.B. Bleiglas) mit allen folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Rahmen hierfür:
  1. Fläche größer als 0,09 m2 auf der "aktivitätsfreien Seite",
  2. Dichte größer als 3 g/cm3und
  3. Dicke größer/gleich 100 mm.

Technische Anmerkung: "Aktivitätsfreie Seite" im Sinne der Nummer 1A227 bezeichnet die Sichtfläche des Fensters, die bei der Soll-Anwendung der niedrigsten Strahlung ausgesetzt ist.

1.A.1. Strahlenschutzfenster hoher Dichte (z.B. Bleiglas) mit allen folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Rahmen hierfür:
  1. Fläche größer als 0,09 m2 auf der 'aktivitätsfreien Seite',
  2. Dichte größer als 3 g/cm3 und
  3. Dicke größer/gleich 100 mm.

Technische Anmerkung: Unter der Position 1.A.1 beschreibt der Begriff 'aktivitätsfreie Seite' die Sichtfläche des Fensters, die bei der Soll-Anwendung der niedrigsten Strahlung ausgesetzt ist.

1B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
1B201 Faserwickelmaschinen, soweit nicht erfasst von Nummer 1B001 oder 1B101, und zugehörige Ausrüstung wie folgt:
  1. Faserwickelmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert,
    2. besonders konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien"und
    3. geeignet zum Wickeln zylindrischer Hülsen mit einem Innendurchmesser zwischen 75 mm und 650 mm und einer Länge größer/gleich 300 mm;
  2. Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren von Faserwickelmaschinen, die von Unternummer 1B201a erfasst werden;
  3. Präzisionsdorne für Faserwickelmaschinen, die von Unternummer 1B201a erfasst werden.
3.B.4. Faserwickelmaschinen, und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
  1. Faserwickelmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Bewegungen zum Positionieren, Wickeln und Aufrollen von Fäden, in zwei oder mehr Achsen koordiniert und programmiert,
    2. besonders konstruiert für die Fertigung von "Verbundwerkstoff"-Strukturen oder Laminaten aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" und
    3. geeignet zum Wickeln zylindrischer Hülsen mit einem Innendurchmesser zwischen 75 mm und 650 mm und einer Länge größer/gleich 300 mm;
  2. Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren von Faserwickelmaschinen, die von Position 3.B.4a erfasst werden;
  3. Steuereinrichtungen zum Koordinieren und Programmieren von Faserwickelmaschinen, die von Position 3.B.4a erfasst werden;
1B225 Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor mit einer Fertigungskapazität von mehr als 250 g Fluor je Stunde. 3.B.1. Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor mit einer Fertigungskapazität von mehr als 250 g Fluor je Stunde.
1B226 Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung, konstruiert für den Betrieb mit einer oder mehreren Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von größer/gleich 50 ma liefern können oder die mit solchen Ionenquellen ausgestattet sind.

Anmerkung: Nummer 1B226 schließt Separatoren ein:

  1. die stabile Isotope anreichern können;
  2. mit Ionenquellen und Kollektoren innerhalb und außerhalb des magnetischen Feldes.
3.B.5. Separatoren zur elektromagnetischen Isotopentrennung, konstruiert für den Betrieb mit einer oder mehreren Ionenquellen, die einen Gesamtstrahlstrom von größer/gleich 50 ma liefern können oder die mit solchen Ionenquellen ausgestattet sind.

Anmerkungen:

1. Die Position 3.B.5 schließt Separatoren ein, die sowohl stabile Isotope als auch Uran anreichern können.

NB: Ein Separator zur Abtrennung von Bleiisotopen mit einem Masseneinheit Unterschied ist von Natur aus in der Lage, Uranisotope mit einem Unterschied von drei Masseneinheiten anzureichern.

2. Die Position 3.B.5 schließt Separatoren mit Ionenquellen und Kollektoren innerhalb und außerhalb des magnetischen Feldes ein.

Technische Anmerkung: Eine einzelne 50 mA-Ionenquelle kann nicht mehr als 3 g hoch angereichertes Uran (HEU -highly enriched uranium) pro Jahr aus natürlich vorkommenden Uran produzieren.

1B228 Wasserstoff- Tieftemperaturdestillationskolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert zum Einsatz bei Betriebstemperaturen kleiner/gleich 35 K (- 238 °C),
  2. konstruiert zum Einsatz bei Betriebsdrücken von 0,5 bis 5 MPa,
  3. hergestellt aus:
    1. rostfreien Stählen der Serie 300 mit niedrigem Schwefelgehalt und mit einer austenitischen Korngrößenzahl nach ASTM (oder einer gleichwertigen Norm) von 5 oder darüberoder
    2. vergleichbaren tieftemperatur- und wasserstoffverträglichen Werkstoffenund
  4. mit einem Innendurchmesser größer/gleich 30 cm und "effektiven Längen" größer/gleich 4 m.

Technische Anmerkung: "Effektive Länge" im Sinne der Nummer 1B228 bedeutet die aktive Höhe des Füllstoffmaterials in einer Packungskolonne oder die aktive Höhe der internen Kontaktorenplatten in einer Plattenkolonne.

4.B.2. Wasserstoff-Tieftemperaturdestillationskolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert zum Einsatz bei Betriebstemperaturen kleiner/gleich 35 K (- 238 °C),
  2. konstruiert zum Einsatz bei Betriebsdrücken von 0,5 bis 5 MPa,
  3. hergestellt aus:
    1. rostfreien Stählen der Serie 300 mit niedrigem Schwefelgehalt und mit einer austenitischen Korngrößenzahl nach ASTM (oder einer gleichwertigen Norm) von 5 oder darüber oder
    2. vergleichbaren tieftemperatur- und wasserstoffverträglichen Werkstoffen und
  4. mit einem Innendurchmesser größer/gleich 30 cm und effektiven Längen größer/gleich 4 m.

Technische Anmerkung: Der Begriff 'effektive Länge' bedeutet die aktive Höhe des Füllstoffmaterials in Füllkörperkolonne (packed-type), oder die aktive Höhe der internen Kontaktorenplatten in einer Plattenkolonne.

1B229 Wasser-Schwefelwasserstoff- Austauschkolonnen und 'interne Kontaktoren', wie folgt:

Anmerkung: Kolonnen, besonders konstruiert oder hergerichtet für die Herstellung von Schwerem Wasser: siehe Nummer 0B004.

a) Wasser-Schwefelwasserstoff- Austauschkolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Betrieb bei Nenndrücken größer/gleich 2 MPa,
  2. hergestellt aus kohlenstoffarmem Stahl mit einer austenitischen Korngrößenzahl nach ASTM (oder einer gleichwertigen Norm) von 5 oder darüberund
  3. Durchmesser größer/gleich 1,8 m;

b) 'interne Kontaktoren' für Wasser-Schwefelwasserstoff- Austauschkolonnen erfasst in Unternummer 1B229a.

Technische Anmerkung: 'Interne Kontaktoren' der Kolonnen sind segmentierte Böden mit einem effektiven Verbunddurchmesser größer/gleich 1,8 m, konstruiert zur Erleichterung der Gegenstromextraktion und hergestellt aus rostfreien Stählen mit einem Kohlenstoffgehalt kleiner/gleich 0,03 %. Hierbei kann es sich um Siebböden, Ventilböden, Glockenböden oder Turbogridböden handeln.

4.B.1. Wasser-Schwefelwasserstoff- Austauschkolonnen und interne Kontaktoren, wie folgt:

NB: Zu Kolonnen, die für die Produktion von Schwerem Wasser besonders konstruiert oder hergerichtet sind, siehe INFCIRC/254 Part 1 (in der jeweils gültigen Fassung).

a) Wasser-Schwefelwasserstoff- Austauschkolonnen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Betrieb bei Nenndrücken größer/gleich 2 MPa,
  2. hergestellt aus kohlenstoffarmem Stahl mit einer austenitischen Korngrößenzahl nach ASTM (oder einer gleichwertigen Norm) von 5 oder darüber und
  3. Durchmesser größer/gleich 1,8 m;

b) interne Kontaktoren für Wasser-Schwefelwasserstoff- Austauschkolonnen nach Position 4.B.1a.

Technische Anmerkung: Interne Kontaktoren der Kolonnen sind segmentierte Böden mit einem effektiven Verbunddurchmesser größer/gleich 1,8 m, konstruiert zur Erleichterung der Gegenstromextraktion und hergestellt aus rostfreien Stählen mit einem Kohlenstoffgehalt kleiner/gleich 0,03 %. Hierbei kann es sich um Siebböden, Ventilböden, Glockenböden oder Turbogridböden handeln.

1B230 Umwälzpumpen, geeignet für Lösungen von konzentrierten oder verdünnten Kaliumamid-Katalysatoren (Kontaktmittel) in flüssigem Ammoniak (KNH2 /NH3) mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. hermetisch dicht,
  2. Leistung größer als 8,5 m3/hund
  3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. für konzentrierte Kaliumamidlösungen größer/gleich 1 % bei einem Arbeitsdruck von 1,5 bis 60 MPaoder
    2. für verdünnte Kaliumamidlösungen kleiner als 1 % bei einem Arbeitsdruck von 20 bis 60 MPa.
4.A.2. Umwälzpumpen, geeignet für Lösungen von konzentrierten oder verdünnten Kaliumamid-Katalysatoren (Kontaktmittel) in flüssigem Ammoniak (KNH2/NH3) mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. hermetisch dicht,
  2. Leistung größer als 8,5 m3/h und
  3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. für konzentrierte Kaliumamidlösungen größer/gleich 1 % bei einem Arbeitsdruck von 1,5 bis 60 MPa oder
    2. für verdünnte Kaliumamidlösungen kleiner als 1 % bei einem Arbeitsdruck von 20 bis 60 MPa.
1B231 Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
  1. Anlagen oder Einrichtungen für die Herstellung, Rückgewinnung, Extraktion, Konzentration oder Handhabung von Tritium;
  2. Ausrüstung für Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen, wie folgt:
    1. Wasserstoff- oder Helium-Kälteaggregate, die auf 23 K (- 250 °C) oder weniger kühlen können, mit einer Wärmeabfuhrkapazität größer als 150 W;
    2. Wasserstoffisotopen-Speicher- oder Reinigungssysteme mit Metallhydriden als Speicher- oder Reinigungsmedium.
2.B.1. Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
  1. Anlagen oder Einrichtungen für die Herstellung, Rückgewinnung, Extraktion, Konzentration oder Handhabung von Tritium;
  2. Ausrüstung für Tritium-Anlagen oder -Einrichtungen, wie folgt:
    1. Wasserstoff- oder Helium-Kälteaggregate, die auf 23 K (- 250 °C) oder weniger kühlen können, mit einer Wärmeabfuhrkapazität größer als 150 W;
    2. Wasserstoffisotopen-Speicher- oder Reinigungssysteme mit Metallhydriden als Speicher- oder Reinigungsmedium.
1B232 Expansionsturbinen oder Expansions-Kompressionsturbinen-Sätze, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert für den Betrieb bei Ausgangstemperaturen kleiner/gleich 35 K (- -238 °C)und
  2. konstruiert für einen Wasserstoffgas-Durchsatz größer/gleich 1.000 kg/h.
4.A.3. Expansionsturbinen oder Expansions-Kompressionsturbinen-Sätze, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert für den Betrieb bei Ausgangstemperaturen kleiner/gleich 35 K (- 238 °C) und
  2. konstruiert für einen Wasserstoffgas-Durchsatz größer/gleich 1.000 kg/h.
1B233 Anlagen oder Einrichtungen für die Lithium-Isotopentrennung und Systeme und Ausrüstung hierfür, wie folgt:
  1. Anlagen oder Einrichtungen für die Trennung von Lithiumisotopen;
  2. Ausrüstung für die Trennung von Lithiumisotopen auf der Grundlage des Lithium-Quecksilber-Amalgamverfahrens wie folgt:
    1. Flüssig-Flüssig-Extraktionskolonnen, besonders konstruiert für Lithiumamalgame,
    2. Quecksilber- oder Lithium-Amalgampumpen,
    3. Lithiumamalgam-Elektrolysezellen,
    4. Verdampfer für konzentrierte Lithiumhydroxid-Lösung;
  3. Ionenaustauschsysteme, besonders konstruiert für die Lithium-Isotopentrennung, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür;
  4. Chemische Austauschsysteme (Einsatz von Kronenether, Kryptanden oder Lariat-Ether), besonders konstruiert für die Lithium-Isotopentrennung, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
2.B.2. Anlagen oder Einrichtungen für die Lithium-Isotopentrennung und Systeme und Ausrüstung hierfür, wie folgt:

NB: Besondere Ausrüstung und Bestandteile für die Lithium-Isotopentrennung für das Plasma-Trennverfahren (PSP), die direkt auf Isotopentrennung von Uran angewendet werden, werden auf der Grundlage von INFCIRC/254 Part 1 (in der jeweils gültigen Fassung) kontrolliert.

  1. Anlagen oder Einrichtungen für die Trennung von Lithiumisotopen;
  2. Ausrüstung für die Trennung von Lithiumisotopen auf der Grundlage des Lithium-Quecksilber-Amalgamverfahrens wie folgt:
    1. Flüssig-flüssig-Füllkörper- Extraktions-Kolonnen, besonders konstruiert für Lithiumamalgame,
    2. Quecksilber- oder Lithium-Amalgampumpen,
    3. Lithiumamalgam-Elektrolysezellen,
    4. Verdampfer für konzentrierte Lithiumhydroxid-Lösung;
  3. Ionenaustauschsysteme, besonders konstruiert für die Lithium-Isotopentrennung und besonders hergerichtete Bestandteile hierfür,
  4. Chemische Austauschsysteme (unter Einsatz von Kronenether, Kryptanden oder Lariatether), besonders konstruiert für die Lithium-Isotopentrennung, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
1B234 Sprengstoff-Aufnahmebehälter, -kammern, -gefäße und ähnliche Aufnahmevorrichtungen, konstruiert für das Testen von Sprengstoffen oder Sprengkörpern, mit beiden folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

a) konstruiert für ein TNT-Äquivalent größer/gleich 2 kgund

b) mit Konstruktionselementen oder -eigenschaften zur zeitversetzten oder Echtzeit-Übertragung von Diagnose- oder Messdaten.

5.B.7. Sprengstoff-Aufnahmebehälter, -kammern, -gefäße und ähnliche Aufnahmevorrichtungen, konstruiert für das Testen von Sprengstoffen oder Sprengkörpern, mit beiden folgenden Eigenschaften:
  1. für ein TNT-Äquivalent größer als 2 kg TNT entwickelt, und
  2. mit Konstruktionselementen oder -eigenschaften zur zeitversetzten oder Echtzeit-Übertragung von Diagnose- oder Messdaten.

1C Werkstoffe und Materialien

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
1C202 Legierungen, die nicht von Unternummer 1C002b3 oder 1C002b4 erfasst werden, wie folgt:

a) Aluminiumlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. erreichbare Zugfestigkeit größer/gleich 460 MPa bei 293 K (20 °C)und
  2. als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Außendurchmesser größer als 75 mm;
2.C.1. Aluminiumlegierungen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. erreichbare Zugfestigkeit größer/gleich 460 MPa bei 293 K (20 °C)
  2. und b) als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Außendurchmesser größer als 75 mm.

Technische Anmerkung: In der Position 2.C.1 erfasst der Ausdruck 'Legierungen', 'geeignet für' Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.

1C202 b) Titanlegierungen mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. erreichbare Zugfestigkeit größer/gleich 900 MPa bei 293 K (20 °C)und
  2. als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Außendurchmesser größer als 75 mm.

Technische Anmerkung: Nummer 1C202 erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.

2.C.13. Titanlegierungen mit den beiden folgenden Eigenschaften:

a. erreichbare Zugfestigkeit größer/gleich 900 MPa bei 293 K (20 °C)

als Rohre oder massive zylindrische Formen (einschließlich Schmiedestücken) mit einem Außendurchmesser größer als 75 mm.

Technische Anmerkung: In der Position 2.C.13 erfasst der Ausdruck 'Legierungen', 'geeignet für' Titanlegierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.

1C210 "Faser- oder fadenförmige Materialien" oder Prepregs, die nicht von Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010e erfasst werden, wie folgt:

a) "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff oder Aramid mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. "spezifischer Modul" größer als 12,7 x 106 moder
  2. "spezifische Zugfestigkeit" größer/gleich 23,5 x 104 m;

Anmerkung: Unternummer 1C210a erfasst nicht 'faser- oder fadenförmige Materialien' aus Aramid mit einem Anteil eines Faseroberflächen-Modifiziermittels auf Ester-Basis größer/gleich 0,25 Gew.-%.

2.C.7.a "Faser- oder fadenförmige Materialien" oder Prepregs, wie folgt:

a) "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Kohlenstoff oder Aramid mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. "spezifischer Modul" größer als 12,7 x 106 m oder
  2. "spezifische Zugfestigkeit" größer/gleich 23,5 x 104 m;

Anmerkung: Die Position 2.C.7.a erfasst nicht "faser- oder fadenförmige Materialien" aus Aramid mit einem Anteil eines Faseroberflächen-Modifiziermittels auf Ester-Basis größer/gleich 0,25 Gew.- %.

b) 'faser- oder fadenförmige Materialien' aus Glas mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. "spezifischer Modul" größer als 3,18 x 106 mund
  2. "spezifische Zugfestigkeit" größer/gleich 7,62 x 104 m;
2.C.7.b "Faser- oder fadenförmige Materialien" aus Glas mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. "spezifischer Modul" größer als 3,18 x 106 m und
  2. "spezifische Zugfestigkeit" größer/gleich 7,62 x 104 m;
c) mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose "Garne", "Faserbündel" (rovings), "Seile" oder "Bänder" mit einer Breite kleiner/gleich 15 mm (Prepregs) aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff oder Glas gemäß Unternummer 1C210a oder 1C210b.

Technische Anmerkung: Das Harz bildet die "Matrix" des "Verbundwerkstoffs".

Anmerkung: In Nummer 1C210 sind die "faser- oder fadenförmigen Materialien" begrenzt auf endlose "Einzelfäden" (monofilaments), "Garne", "Faserbündel" (rovings), "Seile" oder "Bänder".

2.C.7.c c) mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose "Garne", "Faserbündel", "Seile" oder "Bänder" mit einer Breite kleiner/gleich 15 mm (Prepregs) aus "faser- oder fadenförmigen Materialien" aus Kohlenstoff oder Glas gemäß Position 2.C.7a oder 2.C.7b.

Technische Anmerkung: Das Harz bildet die "Matrix" des "Verbundwerkstoffs".

  1. In Position 2.C.7 ist der "spezifische Modul" (specific modulus) der Young'sche Modul in N/m2 dividiert durch das spezifische Gewicht in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.
  2. In Position 2.C.7 ist die "spezifische Zugfestigkeit" (specific tensile strength) die Höchstfestigkeit in N/m2 dividiert durch das spezifische Gewicht in N/m3, bei einer Temperatur von 296 K ± 2 K (23 °C ± 2 °C) und bei einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50 % ± 5 %.
1C216 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), der nicht von Nummer 1C116 erfasst wird, mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 1.950 MPa bei 293 K (20 °C).

Anmerkung: Nummer 1C216 erfasst nicht Teile, bei denen keine lineare Dimension 75 mm überschreitet.

Technische Anmerkung: Nummer 1C216 erfasst martensitaushärtenden Stahl vor und nach einer Wärmebehandlung.

2.C.11. Martensitaushärtender Stahl mit einer erreichbaren Zugfestigkeit größer/gleich 1.950 MPa bei 293 K (20 °C).

Anmerkung: Die Position 2.C.11 erfasst nicht Teile, bei denen keine lineare Dimension 75 mm überschreitet.

Technische Anmerkung: Die Position 2.C.11 erfasst martensitaushärtenden Stahl vor und nach einer Wärmebehandlung.

1C225 Bor, angereichert mit dem Bor-10(10B)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, wie folgt: elementares Bor, Verbindungen, borhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung: Borhaltige Mischungen im Sinne der Nummer 1C225 schließen mit Bor belastete Materialien ein.

Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Bor-10 beträgt etwa 18,5 Gew.-% (20 Atom-%).

2.C.4. Bor, angereichert mit dem Bor-10(10B)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, wie folgt: elementares Bor, Verbindungen, borhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung: Borhaltige Mischungen im Sinne der Position 2.C.4 schließen mit Bor belastete Materialien ein.

Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Bor-10 beträgt etwa 18,5 Gew.- % (20 AT %).

1C226 Wolfram, Wolframkarbid und Legierungen mit einem Wolframanteil von mehr als 90 Gew.- %, soweit nicht von Nummer 1C117 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mmund
  2. Masse über 20 kg.

Anmerkung: Nummer 1C226 erfasst nicht Erzeugnisse, besonders konstruiert für die Verwendung als Gewichte oder Kollimatoren für Gammastrahlen.

2.C.14. Wolfram, Wolframkarbid und Legierungen mit einem Wolframanteil von mehr als 90 Gew.- %, mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mm und
  2. Masse über 20 kg.

Anmerkung: Die Position 2.C.14 erfasst nicht Erzeugnisse, besonders konstruiert für die Verwendung als Gewichte oder Kollimatoren für Gammastrahlen.

1C227 Kalzium mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Gehalt an metallischen Verunreinigungen außer Magnesium kleiner als 1.000 Gew.-ppm (parts per million)und
  2. Borgehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.
2.C.5. Kalzium mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Gehalt an metallischen Verunreinigungen außer Magnesium kleiner als 1.000 Gew.-ppm (parts per million) und
  2. Borgehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.
1C228 Magnesium mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Gehalt an metallischen Verunreinigungen außer Kalzium kleiner als 200 Gew.-ppmund
  2. Borgehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.
2.C.10. Magnesium mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Gehalt an metallischen Verunreinigungen außer Kalzium kleiner als 200 Gew.-ppm und
  2. Borgehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.
1C229 Wismut mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Reinheit größer (besser)/gleich 99,99 Gew.-%und
  2. Silbergehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.
2.C.3. Wismut mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Reinheit größer (besser)/gleich 99,99 Gew.-% und
  2. Silbergehalt kleiner als 10 Gew.-ppm.
1C230 Beryllium-Metall, Legierungen mit einem Berylliumanteil von mehr als 50 Gew.-%, Berylliumverbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden.

ANMERKUNG: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

Anmerkung: Nummer 0C001 erfasst nicht:

  1. Metallfenster für Röntgengeräte oder für Bohrlochmessgeräte,
  2. Oxidformteile in Fertig- oder Halbzeugformen, besonders konstruiert für Elektronikteile oder als Substrat für elektronische Schaltungen,
  3. Beryll (Silikat aus Beryllium und Aluminium) in Form von Smaragden oder Aquamarinen.
2.C.2. Beryllium-Metall, Legierungen mit einem Berylliumanteil von mehr als 50 Gew.- %, Berylliumverbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung: Die Position 2.C.2. erfasst nicht:

  1. Metallfenster für Röntgengeräte oder für Bohrlochmessgeräte,
  2. Oxidformteile in Fertig- oder Halbzeugformen, besonders konstruiert für Elektronikteile oder als Substrat für elektronische Schaltungen,
  3. Beryll (Silikat aus Beryllium und Aluminium) in Form von Smaragden oder Aquamarinen.
1C231 Hafnium-Metall, Legierungen und Verbindungen mit einem Hafniumanteil von mehr als 60 Gew.-%, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten. 2.C.8. Hafnium-Metall, Legierungen und Verbindungen mit einem Hafniumanteil von mehr als 60 Gew.-%, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.
1C232 Helium-3 (3He), Mischungen, die Helium-3 enthalten, und Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorstehenden Stoffe enthalten.

Anmerkung: Nummer 1C232 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 1 g Helium-3 enthalten.

2.C.18. Helium-3 (3He), Mischungen, die Helium-3 enthalten, und Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorstehenden Stoffe enthalten.

Anmerkung: Die Position 2.C.18 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 1 g Helium-3 enthalten.

1C233 Lithium, angereichert mit dem Lithium-6 (6Li)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium, Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung: Nummer 1C233 erfasst nicht Thermolumineszenz-Dosimeter.

Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gew.-% (7,5 Atom-%).

2.C.9. Lithium, angereichert mit dem Lithium-6 (6 Li)-Isotop über seine natürliche Isotopenhäufigkeit hinaus, und Erzeugnisse oder Geräte, die angereichertes Lithium enthalten, wie folgt: elementares Lithium, Legierungen, Verbindungen, lithiumhaltige Mischungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung: Die Position 2.C.9 erfasst nicht Thermolumineszenz-Dosimeter.

Technische Anmerkung: Die natürliche Isotopenhäufigkeit von Lithium-6 beträgt etwa 6,5 Gew.- % (7,5 AT %).

1C234 Zirkonium mit einem Hafniumanteil kleiner als 500 Gew.-ppm bezogen auf den Zirkoniumanteil, wie folgt: Metall, Legierungen mit einem Zirkonium-Anteil größer als 50 Gew.-%, Verbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten, die nicht von Unternummer 0A001f erfasst werden.

Anmerkung: Nummer 1C234 erfasst nicht Zirkonium in Form von Folien mit einer Dicke kleiner/gleich 0,10 mm.

2.C.15. Zirkonium mit einem Hafniumanteil kleiner als 500 Gew.-ppm bezogen auf den Zirkoniumanteil, wie folgt: Metall, Legierungen mit einem Zirkonium-Anteil größer als 50 Gew.- %, Verbindungen, Erzeugnisse hieraus und Abfall und Schrott aus einem der vorgenannten.

Anmerkung: Die Position 2.C.15 erfasst nicht Zirkonium in Form von Folien mit einer Dicke kleiner/gleich 0,10 mm.

1C235 Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur Anzahl der Wasserstoffatome größer als 1:1.000 und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.

Anmerkung: Nummer 1C235 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit weniger als 1,48 x 103 GBq (40 Ci) Tritium.

2.C.17. Tritium, Tritiumverbindungen, Mischungen mit einem Verhältnis der Anzahl der Tritiumatome zur Anzahl der Wasserstoffatome größer als 1:1.000 und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.

Anmerkung: Die Position 2.C.17 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit weniger als 1,48 x 103 GBq Tritium.

1C236 'Radionuklide', geeignet zur Verwendung in Neutronenquellen auf der Grundlage der Alpha-Neutron-Reaktion, die nicht von Nummer 0C001 und Unternummer 1C012a erfasst werden, in folgenden Formen:
  1. als Element;
  2. Verbindungen mit einer Gesamtaktivität größer/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg);
  3. Mischungen mit einer Gesamtaktivität größer/gleich 37 GBq/kg (1 Ci/kg);
  4. Erzeugnisse oder Geräte, die einen der vorgenannten Stoffe enthalten.

Anmerkung: Nummer 1C236 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit einer Aktivität kleiner als 3,7 GBq (100 Millicurie).

Technische Anmerkung: 'Radionuklide' im Sinne der Nummer 1C236 sind:

  • Actinium-225 (Ac-225)
  • Actinium-227 (Ac-227)
  • Californium-253 (Cf-253)
  • Curium-240 (Cm-240)
  • Curium-241 (Cm-241)
  • Curium-242 (Cm-242)
  • Curium-243 (Cm-243)
  • Curium-244 (Cm-244)
  • Einsteinium-253 (Es-253)
  • Einsteinium-254 (Es-254)
  • Gadolinium-148 (Gd-148)
  • Plutonium-236 (Pu-236)
  • Plutonium-238 (Pu-238)
  • Polonium-208 (Po-208)
  • Polonium-209 (Po-209)
  • Polonium-210 (Po-210)
  • Radium-223 (Ra-223)
  • Thorium-227 (Th-227)
  • Thorium-228 (Th-228)
  • Uran-230 (U-230)
  • Uran-232 (U-232)
2.C.19. Radionuklide, geeignet um Neutronenquellen auf der Grundlage einer alpha-n-Reaktion herzustellen.

Actinium 225
Curium 244
Polonium 209
Actinium 227
Einsteinium 253
Polonium 210
Californium 253
Einsteinium 254
Radium 223
Curium 240
Gadolinium 148
Thorium 227
Curium 241
Plutonium 236
Thorium 228
Curium 242
Plutonium 238
Uran 230
Curium 243
Polonium 208
Uran 232

in folgenden Formen:

  1. als Element;
  2. in Verbindungen mit einer Gesamt-Aktivität größer/gleich 37 GBq/kg;
  3. in Mischungen mit einer Gesamt-Aktivität größer/gleich 37 GBq/kg;
  4. in Erzeugnissen oder Geräten, die einen der vorgenannten Stoffe enthalten.

Anmerkung: Die Position 2.C.19 erfasst nicht Erzeugnisse oder Geräte mit einer Aktivität kleiner als 3,7 GBq.

1C237 Radium-226 (226Ra), Radium-226-Legierungen, Radium-226-Verbindungen, Mischungen, die Radium-226 enthalten, Erzeugnisse hieraus und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.

Anmerkung: Nummer 0C001 erfasst nicht:

  1. medizinische Geräte,
  2. Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 0,37 GBq Radium-226 enthalten.
2.C.12. Radium-226 (226Ra), Radium-226-Legierungen, Radium-226-Verbindungen, Mischungen, die Radium-226 enthalten, Erzeugnisse hieraus und Erzeugnisse oder Geräte, die eines der vorgenannten enthalten.

Anmerkung: Die Position 2.C.12. erfasst nicht:

  1. medizinische Geräte,
  2. Erzeugnisse oder Geräte, die weniger als 0,37 GBq Radium-226 enthalten.
1C238 Chlortrifluorid (ClF3). 2.C.6. Chlortrifluorid (ClF3).
1C239 Sprengstoffe, die nicht von der Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial erfasst werden, mit einer Kristalldichte größer als 1,8 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 8.000 m/s oder Stoffe oder Mischungen, die diese Sprengstoffe mit mehr als 2 Gew.-% enthalten. 6.C.1o Sprengstoffe mit einer Kristalldichte größer als 1,8 g/cm3 und einer Detonationsgeschwindigkeit größer als 8.000 m/s.
1C240 Nickelpulver und poröses Nickelmetall, soweit nicht von Nummer 0C005 erfasst, wie folgt:
  1. Nickelpulver mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Reinheitsgrad größer/gleich 99,0 Gew.-% und
    2. mittlere Partikelgröße kleiner als 10 µm gemäß ASTM-Standard B 330;
  2. poröses Nickelmetall, hergestellt aus den von Unternummer 1C240a erfassten Materialien;

Anmerkung: Nummer 0C240 erfasst nicht:

  1. fadenförmiges Nickelpulver;
  2. einzelne Bleche aus porösem Nickel mit einer Fläche kleiner/gleich 1.000 cm2 je Blech.

Technische Anmerkung: Unternummer 1C240b erstreckt sich auf das poröse Metall, das durch Verdichten und Sintern der von Unternummer 1C240a erfassten Materialien zu einem Metallmaterial mit feinen, über die ganze Struktur miteinander verbundenen Poren gewonnen wird.

2.C.16. Nickelpulver und poröses Nickelmetall, wie folgt:

NB: Nickelpulver, die besonders für die "Herstellung" von Gasdiffusionsbarrieren hergerichtet sind, werden unter INFCIRC/254 Part 1 (in der jeweils gültigen Fassung) erfasst.

a) Nickelpulver mit den beiden folgenden Eigenschaften:

  1. Reinheitsgrad größer/gleich 99,0 Gew.-% und
  2. mittlere Partikelgröße kleiner als 10 µm gemäß ASTM-Standard B 330;

b) poröses Nickelmetall, hergestellt aus den von Position 2.C.16.a erfassten Materialien;

Anmerkung: Die Position 2.C.16. erfasst nicht:

  1. fadenförmiges Nickelpulver;
  2. einzelne Bleche aus porösem Nickel mit einer Fläche kleiner/gleich 1.000 cm2 je Blech.

Technische Anmerkung: Die Position 2.C.16.b erstreckt sich auf das poröse Metall, das durch Verdichten und Sintern der von Position 2.C.16.a erfassten Materialien zu einem metallischen Material mit feinen, über die ganze Struktur miteinander verbundenen Poren gewonnen wird.

1C241 Rhenium und Legierungen mit einem Rheniumgehalt von größer/ gleich 90 Gew.-% und Legierungen aus Rhenium und Wolfram mit einem Anteil jeder beliebigen Kombination von Rhenium und Wolfram von größer/gleich 90 Gew.-%, soweit nicht von Nummer 1C226 erfasst, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mm und
  2. Masse über 20 kg.
2.C.20. Rhenium, Legierungen mit einem Rhenium-Anteil von mehr als 90 Gew.- %, Legierungen aus Rhenium und Wolfram von mehr als 90 Gew.- % oder jede Kombination von Rhenium und Wolfram, mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. in Formen mit hohlzylindrischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser zwischen 100 mm und 300 mm und
  2. Masse über 20 kg.

1D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
1D001 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der von den Nummern 1B001 bis 1B003 erfassten Ausrüstung. 1.D.2. "Software" (software) eine Sammlung eines oder mehrerer "Programme" oder "Mikroprogramme", die auf einem beliebigen greifbaren (Ausdrucks-)Medium fixiert sind.
1D201 "Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" der von Nummer 1B201 erfassten Ausrüstung. 1.D.3. "Software" (software) eine Sammlung eines oder mehrerer "Programme" oder "Mikroprogramme", die auf einem beliebigen greifbaren (Ausdrucks-)Medium fixiert sind.

1E Technologie

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
1E201 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Gütern, erfasst von Nummer 1A002, 1A007, 1A202, 1A225 bis 1A227, 1B201, 1B225 bis 1B234, Unternummer 1C002b3, 1C002b4, 1C010b, Nummer 1C202, 1C210, 1C216, 1C225 bis 1C241 oder 1D201. 1.E.1. "Technologie": spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts der Liste nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von "technischen Unterlagen" oder "technischer Unterstützung" vorliegen.
1E202 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Waren, erfasst von Nummer 1A007, 1A202 oder Nummer 1A225 bis 1A227. 1.E.1. "Technologie": spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts der Liste nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von 'technischen Unterlagen' oder 'technischer Unterstützung' vorliegen.
1E203 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Waren, erfasst von Nummer 1A007, 1A202 oder Nummer 1A225 bis 1A227. 1.E.1. "Technologie": spezifisches technisches Wissen, das für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" eines Produkts der Liste nötig ist. Das technische Wissen kann in Form von 'technischen Unterlagen' oder 'technischer Unterstützung' vorliegen.

Kategorie 2 - Werkstoffbearbeitung

2A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
2A225 Tiegel aus Materialien, die gegen flüssige Aktiniden-Metalle resistent sind, wie folgt:
  1. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 150 cm3 bis 8.000 cm3und
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit einem der folgenden Materialien oder einer Kombination der folgenden Materialien mit einem Anteil an Verunreinigungen von kleiner/gleich 2 Gew.-%:
      1. Kalziumfluorid (CaF2),
      2. Kalziummetazirkonat (CaZrO3),
      3. Cersulfid (Ce2S3),
      4. Erbiumoxid (Er2O3),
      5. Hafniumoxid (HfO2),
      6. Magnesiumoxid (MgO),
      7. nitridhaltige Niob-Titan-Wolfram- Legierungen (etwa 50 % Nb, 30 % Ti, 20 % W),
      8. Yttriumoxid (Y2O3)oder
      9. Zirkondioxid. (ZrO2);
  2. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 50 cm3 bis 2.000 cm3und
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit größer/gleich 99,9 Gew.-%;
  3. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 50 cm3 bis 2.000 cm3,
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit größer/gleich 98 Gew.-%;und
    3. beschichtet mit Tantalkarbid, Tantalnitrid oder Tantalborid oder jeder Kombination hieraus.
2.A.1. Tiegel aus Materialien, die gegen flüssige Aktiniden-Metalle resistent sind, wie folgt:
  1. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 150 cm3 (150 ml) bis 8.000 cm3 (8 l (Liter)) und
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit einem der folgenden Materialien oder einer Kombination der folgenden Materialien mit einem Anteil an Verunreinigungen von kleiner/gleich 2 Gew.-%:
      1. Kalziumfluorid (CaF2),
      2. Kalziummetazirkonat (CaZrO3),
      3. Cersulfid (Ce2S3),
      4. Erbiumoxid (Er2O3),
      5. Hafniumoxid (HfO2),
      6. Magnesiumoxid (MgO),
      7. nitridhaltige Niob-Titan-Wolfram- Legierungen (etwa 50 % Nb, 30 % Ti, 20 % W),
      8. Yttriumoxid (Y2O3) oder
      9. Zirkondioxid. (ZrO2);
  2. Tiegel mit den beiden folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 50 cm3 (50 ml) bis 2.000 cm3 (2 l (Liter)), und
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit größer/gleich 99,9 Gew.-%;
  3. Tiegel mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Fassungsvermögen von 50 cm3 (50 ml) bis 2.000 cm3 (2 l (Liter)),
    2. hergestellt aus oder ausgekleidet mit Tantal der Reinheit größer/gleich 98 Gew.-%; und
    3. beschichtet mit Tantalkarbid, Tantalnitrid oder Tantalborid oder jeder Kombination hieraus.
2A226 Ventile mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. 'Nennweite' größer/gleich 5 mm;
  2. mit Federbalgabdichtung undund
  3. ganz aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel hergestellt oder damit ausgekleidet.

Technische Anmerkung: Bei Ventilen mit unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser bezieht sich die in Nummer 2A226 genannte 'Nennweite' auf den kleineren der beiden Durchmesser.

3.A.3. Ventile mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Nennweite größer/gleich 5 mm,
  2. mit Federbalgabdichtung und
  3. ganz aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel hergestellt oder damit ausgekleidet.

Technische Anmerkung: Bei Ventilen mit unterschiedlichem Einlass- und Auslassdurchmesser bezieht sich die in Position 3.A.3.a genannte Nennweite auf den kleineren der beiden Durchmesser.

2B Prüf-, Test- und Herstellungseinrichtungen

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
2B001 Werkzeugmaschinen und eine beliebige Kombination von diesen, für das Abtragen (oder Schneiden) von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen", die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur "numerischen Steuerung" ausgerüstet werden können, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 2B201.

Anmerkung 1: Nummer 2B001 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung von Zahnrädern. Für diese Maschinen siehe Nummer 2B003.

Anmerkung 2: Nummer 2B001 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung eines der folgenden Teile:

  1. Kurbelwellen oder Nockenwellen,
  2. Schneidwerkzeuge,
  3. Extruderschnecken,
  4. Gravierteile oder Juwelierwaren oder
  5. Zahnprothesen.

Anmerkung 3: Eine Werkzeugmaschine, die mindestens zwei der drei Bearbeitungsverfahren Drehen, Fräsen oder Schleifen kombiniert (z.B. eine Drehmaschine mit Fräsfunktion), muss nach jeder der zutreffenden Unternummern 2B001a, b oder c geprüft werden.

Anmerkung: Maschinen zur optischen Endbearbeitung (finishing): siehe Nummer 2B002.

1.B.2. Werkzeugmaschinen, wie folgt und jede Kombination davon, für das Abtragen oder Schneiden von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen, die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen "Bahnsteuerung" in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden können:

NB: Für Systeme zur "numerischen Steuerung", die durch ihre dazugehörige "Software" kontrolliert werden, siehe Position 1.D.3.

a) Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen und
  2. zwei oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung";

Anmerkung: Unternummer 2B001a erfasst keine Drehmaschinen, besonders konstruiert für die Herstellung von Kontaktlinsen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Maschinensteuerung beschränkt auf die Verwendung ophthalmischer Software für die Dateneingabe zur Teileprogrammierung und
  2. ohne Vakuum-Spannfutter.

b) Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen und
    2. drei Linearachsen plus einer Rundachse zur simultanen "Bahnsteuerung";
  2. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:

    Anmerkung: 'Werkzeugmaschinen mit Parallelkinematik' werden von Unternummer 2B001b2d erfasst.

    1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1 m;
    2. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,4 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 1 m und kleiner als 4 m;
    3. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 6,0 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 4 m; oder
    4. es handelt sich um eine 'Werkzeugmaschine mit Parallelkinematik';

    Technische Anmerkung: Eine 'Werkzeugmaschine mit Parallelkinematik' ist eine Werkzeugmaschine mit mehreren Linearführungen, die mit einer Plattform verbunden und mit Aktoren ausgerüstet sind; jeder der Aktoren betreibt die jeweilige Linearführung gleichzeitig und unabhängig.

  3. "einseitige Wiederholgenauigkeit" für Lehrenbohrmaschinen kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen oder
  4. Schlagfräsmaschinen (fly cutting machines) mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Spindel-"Rundlaufabweichung" und Spindel-"Planlaufabweichung" kleiner (besser) 0,0004 mm Gesamtmessuhrausschlag (TIR) und
    2. Winkelabweichung der Schlittenbewegung (Gieren, Stampfen und Rollen) kleiner (besser) 2 Bogensekunden Gesamtmessuhrausschlag (TIR) über einen Verfahrweg von 300 mm;

c) Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen und
    2. drei oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung"; oder
  2. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,1 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg von weniger als 1 m,
    2. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 1,4 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 1 m und kleiner als 4 m, oder
    3. "einseitige Wiederholgenauigkeit" kleiner (besser)/gleich 6,0 µm entlang einer oder mehrerer Linearachsen mit einem Verfahrweg größer gleich 4 m;

    Anmerkung: Unternummer 2B201c erfasst nicht folgende Schleifmaschinen:

    1. Außen-, Innen-, Außen-/Innen-Rundschleifmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Begrenzung auf Rundschleifen und
      2. maximaler Arbeitsbereich von 150 mm Außendurchmesser oder Länge.
    2. Maschinen, besonders konstruiert als Koordinatenschleifmaschinen, die keine Z- oder W-Achse mit einer "einseitigen Wiederholgenauigkeit" von kleiner (besser) als 1,1µm haben,
    3. Flachschleifmaschinen.

d) Funkenerosionsmaschinen (EDM) - Senkerodiermaschinen - mit zwei oder mehr Drehachsen, die für eine "Bahnsteuerung" simultan koordiniert werden können;

e) Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen" mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. zum Abtragen von Material mittels:
    1. Wasser oder anderen Flüssigkeitsstrahlen, einschließlich solcher, die abrasive Zusätze enthalten;
    2. Elektronenstrahlen oder
    3. "Laser"strahlen und
  2. mit mindestens zwei Drehachsen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Drehachsen koordinierbar zur simultanen "Bahnsteuerung" und
    2. Positionier-"Genauigkeit" kleiner (besser) als 0,003 °;

f) Tiefloch-Bohrmaschinen und Drehmaschinen, hergerichtet zum Tieflochbohren, mit einer maximalen Bohrtiefe über 5 m.

a) Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung mit einem besseren (niedrigeren) Wert der "Positioniergenauigkeit" mit "allen verfügbaren Kompensationen" als 6 µm nach ISO 230/2: (1988) entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) für Maschinen, die Werkstücke mit einem Durchmesser von mehr als 35 mm bearbeiten können;

Anmerkung: Die Position 1.B.2a erfasst keine Maschinen zum Langdrehen (Swissturn), beschränkt auf die Bearbeitung mittels Vorschub des Stangenmaterials, wenn der Durchmesser der Stangen kleiner/gleich 42 mm ist und es keine Möglichkeit der Befestigung eines Spannfutters gibt. Werkzeugmaschinen können mit Bohr- und/oder Fräsfunktion zur Bearbeitung von Teilen mit einem Durchmesser kleiner 42 mm ausgestattet sein.


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
2B006 Messmaschinen oder -systeme, Ausrüstung und "elektronische Baugruppen" wie folgt: 1.B.3.
2B006b Längen- und Winkelmesseinrichtungen wie folgt: 1.B.3. 1.B.3. Messmaschinen, -instrumente oder -systeme, wie folgt:
2B006b 1. 'Längenmess' einrichtungen mit einer der folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: Längenmess-"Laser"-Interferometer werden nur von Unternummer 2B006b1c erfasst.

Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 2B006b1 bedeutet 'Längenmessung' die Änderung des Abstandes zwischen der Messeinrichtung und dem zu messenden Objekt.

a) berührungslose Messsysteme mit einer "Auflösung" kleiner (besser)/gleich 0,2 µm in einem Messbereich bis zu 0,2 mm;

b) Linear variable Differenzialtransformator-Systeme (LVDT) mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Linearität" kleiner (besser)/gleich 0,1 % gemessen von 0 zum 'vollen Arbeitsbereich', für LVDT mit einem 'vollen Arbeitsbereich' bis einschließlich ± 5 mmoder
    2. "Linearität" kleiner (besser)/gleich 0,1 % gemessen von 0 bis 5 mm für LVDT mit einem 'vollen Arbeitsbereich' größer ± 5 mmund
  2. Drift kleiner (besser)/gleich 0,1 % pro Tag bei Standardumgebungstemperatur im Prüfraum ± 1 K;

Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 2B006b1b bedeutet 'voller Arbeitsbereich' die Hälfte der gesamten möglichen Längsverschiebung des LVDT. LVDT mit einem 'vollen Arbeitsbereich' bis einschließlich ± 5 mm können z.B. eine gesamte mögliche Längsverschiebung von 10 mm messen.

c) Messsysteme mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. sie enthalten einen "Laser"und
  2. sie behalten über mindestens 12 Stunden bei einer Temperatur von 20 ± 1 °C alle folgenden Eigenschaften bei:
    1. "Auflösung" von 0,1µm oder kleiner (besser) über den vollen Messbereich und
    2. geeignet zum Erreichen einer "Messunsicherheit" kleiner (besser)/gleich (0,2 + L/2.000) µm (Messlänge L in mm) an einem Punkt innerhalb des Messbereichs, bei Kompensation des Brechungsindexes von Luftoder
1.B.3b b) Längen- und Winkelmesseinrichtungen wie folgt:
  1. berührungslose Messsysteme mit einer "Auflösung" kleiner (besser)/gleich 0,2 µm in einem Messbereich bis zu 0,2 mm;
  2. Linearspannungs-Differenzialtransformator- Systeme (LVDT) mit den beiden folgenden Eigenschaften:
      1. "Linearität" kleiner (besser)/gleich 0,1 %, gemessen von 0 bis zum maximalen Messbereich für LVDTs mit einem Messbereich bis zu 5 mm, oder
      2. "Linearität" kleiner (besser)/gleich 0,1 %, gemessen von 0 bis 5 mm für LVDTs mit einem Messbereich größer als 5 mm, und
    1. Drift kleiner (besser)/gleich 0,1 % pro Tag bei Standardumgebungstemperatur im Prüfraum ±1 K;
  3. Messsysteme mit den beiden folgenden Eigenschaften:
    1. sie enthalten einen "Laser" und
    2. behalten über mindestens 12 h in einem Temperaturbereich von ± 1 K bei Standardumgebungstemperatur und Standardumgebungsdruck:
      1. eine "Auflösung" kleiner (besser)/gleich 0,1 µm über den vollen Messbereich und
      2. weisen eine "Messunsicherheit" kleiner(besser)/gleich (0,2 + L/2.000) µm (Messlänge L in mm) auf;

    Anmerkung: Die Position 1B3b3 erfasst keine Laser-Interferometermesssysteme ohne Rückmeldetechniken zur Messung der Verfahrbewegungsfehler von Werkzeugmaschinen, Messmaschinen oder ähnlicher Ausrüstung.

Technische Anmerkung: In der Position 1B3b bezeichnet 'Längenmessung' die Änderung des Abstandes zwischen der Messeinrichtung und dem zu messenden Objekt

2B006b 2. Winkelmesseinrichtungen mit einer Winkelpositions"genauigkeit" kleiner (besser)/gleich 0,00025°;

Anmerkung: Unternummer 2B006b2 erfasst nicht optische Geräte, z.B. Autokollimatoren, die ausgeblendetes Licht (z.B."Laser"-Licht) benutzen, um die Winkelverstellung eines Spiegels festzustellen.

1.B.3.c c) Winkelmesseinrichtungen mit einer "Winkelpositionsabweichung" kleiner (besser)/gleich 0,00025°;

Anmerkung: Die Position 1.B.3c erfasst nicht optische Geräte, z.B. Autokollimatoren, die ausgeblendetes Licht (z.B."Laser"-Licht) benutzen, um die Winkelverstellung eines Spiegels festzustellen.

2B116 Vibrationsprüfsysteme, Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:
  1. Vibrationsprüfsysteme mit Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Technik mit integrierter digitaler Steuerung, geeignet für Vibrationsbeanspruchungen des Prüflings mit einer Beschleunigung größer/gleich 10 g rms zwischen 20 Hz und 2 kHz bei Übertragungskräften größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch';
  2. digitale Steuerungen in Verbindung mit besonders für Vibrationsprüfung entwickelter "Software", mit einer 'Echtzeit-Bandbreite' größer/gleich 5 kHz und konstruiert zum Einsatz in den von Unternummer 2B116a erfassten Systemen;

    Technische Anmerkung: In Unternummer 2B116b bezeichnet 'Echtzeit-Bandbreite' die maximale Rate, bei der eine Steuerung vollständige Zyklen der Abtastung, Verarbeitung der Daten und Übermittlung von Steuersignalen ausführen kann.

  3. Schwingerreger (Shaker units) mit oder ohne zugehörige Verstärker, geeignet für Übertragungskräfte von größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Systeme;
  4. Prüflingshaltevorrichtungen und Elektronikeinheiten, konstruiert, um mehrere Schwingerreger zu einem Schwingerregersystem, das Übertragungskräfte größer/gleich 50 kN, gemessen am "Prüftisch", erzeugen kann, zusammenzufassen, und geeignet für die von Unternummer 2B116a erfassten Systeme.

Technische Anmerkung: Ein 'Prüftisch' im Sinne der Nummer 2B116 ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen.

1.B.6. Vibrationsprüfsysteme, Ausrüstung und Bestandteile hierfür, wie folgt:
  1. Elektrodynamische Vibrationsprüfsysteme mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit Vibrationsprüfsystemen mit Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Technik mit integrierter digitaler
    2. Steuerung;
    3. geeignet für Vibrationsbeanspruchungen mit einer Beschleunigung größer/gleich 10 g (im quadratischen Mittel) zwischen 20 Hz und 2.000 Hz und
    4. geeignet für Übertragungskräfte größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch'.
  2. b) digitale Steuerungen in Verbindung mit besonders für Vibrationsprüfung entwickelter "Software", mit einer Echtzeit-Bandbreite größer 5 kHz und konstruiert zum Einsatz in den von Position 1.B.6a erfassten Systemen;
  3. c) Schwingerreger (Shaker units) mit oder ohne zugehörige Verstärker, geeignet für
  4. Übertragungskräfte von größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', und geeignet für die von Position 1.B.1a erfassten Systeme;
  5. d) Prüflingshaltevorrichtungen und Elektronikeinheiten, konstruiert, um mehrere Schwingerreger zu einem Schwingerregersystem, das Übertragungskräfte größer/gleich 50 kN, gemessen am "Prüftisch", erzeugen kann, zusammenzufassen, und geeignet für die in Position 1.B.6a erfassten Systeme.

Technische Anmerkung: Ein "Prüftisch" im Sinne der Position 1.B.6 ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen.

2B201 Werkzeugmaschinen und eine beliebige Kombination von diesen, die nicht von Nummer 2B001 erfasst werden, wie folgt, für das Abtragen oder Schneiden von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen", die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen "Bahnsteuerung" in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden können:

Technische Anmerkungen: Als Alternative zu individuellen Testprotokollen können für jedes Werkzeugmaschinenmodell 'amtliche Werte für die Positioniergenauigkeit' herangezogen werden, die nach folgenden Verfahren aus Messungen nach ISO 230-2:(1988)1 oder entsprechenden nationalen Normen hergeleitet werden, sofern die amtlichen Werte den nationalen Behörden vorgelegt und von ihnen akzeptiert werden. Bestimmung der 'amtlichen Werte für die Positioniergenauigkeit':

  1. Auswahl von fünf Maschinen eines zu bewertenden Modells,
  2. Messung der Genauigkeiten entlang der Linearachse nach ISO 230/2 (1988)1;
  3. Bestimmung der Genauigkeitswerte (A) für jede Achse jeder Maschine. Das Verfahren für die Berechnung des Genauigkeitswertes ist in der Norm ISO 230-2:(1988)1 1 beschrieben;
  4. Bestimmung der mittleren Genauigkeitswerte für jede Achse. Dieser Mittelwert wird der amtliche Wert der 'Positioniergenauigkeit' für jede Achse des Modells (Âx Ây...);
  5. Da sich Nummer 2B201 auf jede Linearachse bezieht, gibt es für jede Linearachse einen entsprechenden amtlichen Wert der 'Positioniergenauigkeit';
  6. Beträgt bei einer von den Unternummern 2B201a, 2B201b und 2B201c nicht erfassten Werkzeugmaschine der amtliche Wert der 'Positioniergenauigkeit' einer Achse bei Rundschleifmaschinen und bei Fräs- und Drehmaschinen jeweils nach ISO 230-2:(1988)1 6 µm oder besser (weniger) bzw. 8 µm oder besser (weniger), ist der Hersteller aufgefordert, den Genauigkeitswert alle 18 Monate zu bestätigen.

Anmerkung 1: Nummer 2B201 erfasst keine speziellen Werkzeugmaschinen zur Bearbeitung eines der folgenden Teile:

  1. Zahnräder;
  2. Kurbelwellen oder Nockenwellen,
  3. Schneidwerkzeuge,
  4. Extruderschnecken.

Anmerkung 2: Eine Werkzeugmaschine, die mindestens zwei der drei Bearbeitungsverfahren Drehen, Fräsen oder Schleifen kombiniert (z.B. eine Drehmaschine mit Fräsfunktion), muss nach jeder der zutreffenden Unternummern 2B201a, b oder c geprüft werden.

1.B.2. 1.B.2. Werkzeugmaschinen, wie folgt und jede Kombination davon, für das Abtragen oder Schneiden von Metallen, Keramiken oder Verbundwerkstoffen, die gemäß den technischen Spezifikationen des Herstellers mit elektronischen Geräten zur simultanen "Bahnsteuerung" in zwei oder mehr Achsen ausgerüstet werden können:

NB: Für Systeme zur "numerischen Steuerung", die durch ihre dazugehörige "Software" kontrolliert werden, siehe Position 1.D.3.


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
2B201. a) Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. 'Positioniergenauigkeit' mit "allen verfügbaren Kompensationen" von kleiner (besser)/gleich 6 µm nach ISO 230-2:(1988)1 oder entsprechenden nationalen Normen entlang einer Linearachse;
  2. zwei oder mehr bahnsteuerfähige Rundachsen; oder
  3. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung";

Anmerkung: Unternummer 2B201a erfasst keine Fräsmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Verfahrweg der X-Achse größer als 2 mund
  2. Gesamt-'Positioniergenauigkeit' der X-Achse größer (schlechter) als 30 µm.
1.B.2b b) Werkzeugmaschinen für Fräsbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. "Positioniergenauigkeit" mit allen verfügbaren Kompensationen kleiner (besser)/gleich 6 µm nach ISO 230/2 (1988) entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung),
  2. zwei oder mehr bahnsteuerfähige Rundachsen; oder
  3. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung";

Anmerkung: Position 1.B.2b erfasst keine Fräsmaschinen mit den beiden folgenden Eigenschaften:

  1. Verfahrweg der X-Achse größer als 2 m und
  2. Gesamtpositioniergenauigkeit der X-Achse größer (schlechter) als 30 µm nach ISO 230/2 (1988).
2B201 b) Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. 'Positioniergenauigkeit' mit "allen verfügbaren Kompensationen" von kleiner (besser)/gleich 4 µm nach ISO 230-2:(1988)1 oder entsprechenden nationalen Normen entlang einer Linearachse;
  2. zwei oder mehr bahnsteuerfähige Rundachsen;oder
  3. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung";

Anmerkung: Unternummer 2B201b erfasst nicht folgende Schleifmaschinen:

  1. Außen-, Innen- und Außen-/Innen-Rundschleifmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. maximaler Arbeitsbereich von 150 mm Außendurchmesser oder Längeund
    2. Begrenzung auf die Achsen x, z und c;
  2. Koordinatenschleifmaschinen, die keine z-Achse oder w-Achse mit einer Gesamt-'Positioniergenauigkeit' von kleiner (besser) 4 µm nach ISO 230/2(1988)1 oder entsprechenden nationalen Normen haben;
  3. Werkzeugmaschinen für Drehbearbeitung mit einem besseren (niedrigeren) Wert der 'Positioniergenauigkeit' mit "allen verfügbaren Kompensationen" als 6 µm nach ISO 230-2(1988)1 entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung) für Maschinen, die Werkstücke mit einem Durchmesser von mehr als 35 mm bearbeiten können;

    Anmerkung: Nummer 2B201c erfasst nicht Drehautomaten (Swissturn) ausschließlich zur Bearbeitung von Stangen (bar feed thru), bei Stangendurchmessern gleich/kleiner 42 mm und ohne Möglichkeit zur Verwendung von Drehfuttern. Werkzeugmaschinen können mit Bohr- und/oder Fräsfunktion zur Bearbeitung von Teilen mit einem Durchmesser kleiner 42 mm ausgestattet sein.

1.B.2.c c) Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. "Positioniergenauigkeit" mit allen verfügbaren Kompensationen kleiner (besser)/gleich 4 µm nach ISO 230/2 (1988) entlang einer Linearachse (Gesamtpositionierung),
  2. zwei oder mehr bahnsteuerfähige Rundachsen; oder
  3. fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung".

Anmerkung: Position 1.B.2.c erfasst nicht folgende Schleifmaschinen:

  1. Außen-, Innen- und Außen-/Innen-Rundschleifmaschinen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. begrenzt auf maximale Werkstückabmessungen von 150 mm Außendurchmesser oder Länge und
    2. Begrenzung auf die Achsen x, z und c.
  2. Koordinatenschleifmaschinen, die keine z-Achse oder w-Achse mit einer Gesamtpositioniergenauigkeit kleiner (besser) 4 µm haben. ("Positioniergenauigkeit" nach ISO 230/2 (1988)).
2B204 "Isostatische Pressen", die nicht von Nummer 2B004 oder 2B104 erfasst werden, und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
  1. "isostatische Pressen" mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. einem maximalen Arbeitsdruck größer/gleich 69 MPa und
    2. einer Druckkammer mit einer lichten Weite (Innendurchmesser) größer als 152 mm;
  2. besonders konstruierte Gesenke, Formen oder Steuerungen für "isostatische Pressen", erfasst von Unternummer 2B204a.

Technische Anmerkung: In Nummer 2B204 bezieht sich die lichte Weite des Kammerraums auf die Kammer, in der sowohl die Arbeitstemperatur als auch der Arbeitsdruck erreicht werden, und schließt Spannvorrichtungen nicht mit ein. Sie ist die Abmessung der kleineren Kammer, entweder die lichte Weite der Druckkammer oder die lichte Weite der isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.

1.B.5. 1.B.5."Isostatische Pressen" und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
  1. "isostatische Pressen" mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit einem maximalen Arbeitsdruck größer/gleich 69 MPa und
    2. einer Druckkammer mit einer lichten Weite (Innendurchmesser) größer als 152 mm;
  2. besonders konstruierte Gesenke, Formen oder Steuerungen für die unter Position 1.B.5.a erfassten "isostatischen Pressen".

Technische Anmerkungen:

  1. In der Position 1.B.5 bezeichnet "isostatische Pressen" Ausrüstung mit einer geschlossenen Druckkammer, in der über verschiedene Medien (Gas, Flüssigkeit, Feststoffteilchen) ein in allen Richtungen gleicher, auf Werkstück oder Werkstoff wirkender Druck erzeugt wird.
  2. In der Position 1.B.5 ist die lichte Weite (Innendurchmesser) des Kammerraums die Kammer ohne Spannvorrichtungen, in der sowohl die Arbeitstemperatur als auch der Arbeitsdruck erreicht werden. Diese lichte Weite ist kleiner als die Abmessung der Druckkammer oder die Abmessung der isolierten Ofenkammer, je nachdem, welche der beiden Kammern sich innerhalb der anderen befindet.
2B206 Messmaschinen oder Systeme, die nicht von Nummer 2B006 erfasst werden, wie folgt: 1.B.3. 1.B.3. Messmaschinen oder Systeme, wie folgt:
2B206. a) rechnergesteuerte oder numerisch gesteuerte Koordinatenmessmaschinen (CMM = Coordinate Measuring Machines) mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. nur zwei Achsen und einer maximal zulässigen Längenmessabweichung in jeder Achse (eindimensional), bezeichnet als eine Kombination von E0x,MPE, E"0y,MPE" oder E0z,MPE, kleiner (besser)/gleich (1,25 + L/1.000 ) µm (L ist die Messlänge in mm) an einem Punkt innerhalb des Arbeitsbereiches der Maschine (d. h. innerhalb der Achslängen), gemäß ISO 10360-2.2009 oder
  2. drei oder mehr Achsen und einer dreidimensionalen (volumetrischen) maximal zulässigen Längenmessabweichung (E0,MPE = maximum permissible error of length measurement) kleiner (besser)/gleich (1,7 + L/800) µm (L ist die Messlänge in mm) an einem Punkt innerhalb des Arbeitsbereichs der Maschine (d. h. innerhalb der Achslängen) gemäß ISO 10360-2:2009;

Technische Anmerkung: Die E0,MPE der genauesten Konfiguration einer Koordinatenmessmaschine (CMM), nach ISO 10360-2:(2009) spezifiziert durch den Hersteller (z.B. das Beste des Folgenden: Tastsystem, Taststiftlänge, Vorschubparameter, Umgebungsbedingungen) und mit "allen verfügbaren Kompensationen", ist mit dem Grenzwert von (1,7 + L/800) µm zu vergleichen.

1.B.3.a a) rechnergesteuerte oder numerisch gesteuerte Koordinatenmessmaschinen (CMM = Coordinate Measuring Machines) mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. mit zwei Achsen und einer maximal zulässigen Längenmessabweichung in jeder Achse (eindimensional), bezeichnet als E0x MPE, E0y MPE, oder E0z MPE, kleiner (besser)/gleich (1,25 + L/1.000) µm (L ist die Messlänge in mm) an jedem Punkt innerhalb des Arbeitsbereiches der Maschine (d. h. innerhalb der Achslängen), gemäß ISO 10360-2(2009), oder
  2. mit drei oder mehr Achsen und mit einer dreidimensionalen (volumetrischen) maximal zulässigen Längenmessabweichung (E0, MPE) kleiner (besser)/gleich (1,7 + L/800) µm (L ist die Messlänge in mm) an jedem Punkt innerhalb des Arbeitsbereiches der Maschine (d.h. innerhalb der Achslängen), gemäß ISO 10360-2(2009).

Technische Anmerkung: Die dreidimensionale (volumetrische) maximal zulässige Längenmessabweichung (E0, MPE) der genauesten Konfiguration einer Koordinatenmessmaschine (CMM), spezifiziert durch den Hersteller (z.B. das Beste des Folgenden: Tastsystem, Taststiftlänge, Vorschubparameter, Umgebungsbedingungen) und mit "allen verfügbaren Kompensationen", ist mit dem Grenzwert von (1,7 + L/800) µm zu vergleichen.


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
2B206. b. Systeme zum simultanen Messen von Linear- und Winkelkoordinaten von Halbkugeln mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. "Messunsicherheit" in jeder Achse kleiner (besser)/gleich 3,5 µm auf 5 mmund
  2. "Winkelpositionsabweichung" kleiner/gleich 0,02 °.

Anmerkung 1: Werkzeugmaschinen, die auch als Messmaschinen verwendet werden können, werden erfasst, wenn sie die für Werkzeugmaschinen- oder Messmaschinenfunktionen festgelegten Kriterien erreichen oder überschreiten.

Anmerkung 2: Eine in Nummer 2B206 genannte Maschine wird erfasst, wenn sie die Erfassungsschwelle innerhalb ihres Arbeitsbereiches überschreitet.

Technische Anmerkungen: Alle Parameter für die Messwerte unter Nummer 2B206 lassen positive und negative Abweichungen zu, d. h. sie stellen nicht die gesamte Bandbreite dar.

1.B.3.d d) Systeme zum simultanen Messen von Linear- und Winkelkoordinaten von Halbkugeln mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. "Messunsicherheit" in jeder Linearachse kleiner (besser)/gleich 3,5 µm auf 5 mm und
  2. "Winkelpositionsabweichung" kleiner/gleich 0,02 °.
2B207 "Roboter", "Endeffektoren" und Steuerungen, die nicht von Nummer 2B007 erfasst werden, wie folgt:

a) "Roboter" oder "Endeffektoren", besonders konstruiert zur Einhaltung nationaler Sicherheitsnormen für die Handhabung hochexplosiver Stoffe (z.B. Einhaltung elektrischer Kenndaten bei hochexplosiven Stoffen);

1.A.3a1 'Roboter', 'Endeffektoren' und Steuerungen wie folgt: a) 'Roboter' oder 'Endeffektoren' mit einer der folgenden Eigenschaften 1. besonders konstruiert zur Einhaltung nationaler Sicherheitsnormen für die Handhabung hochexplosiver Stoffe (z.B. Einhaltung elektrischer Kenndaten bei hochexplosiven Stoffen);
b) besonders konstruierte Steuerungen für einen der "Roboter" oder "Endeffektoren", erfasst von Unternummer 2B207a. 1.A.3.b besonders konstruierte Steuerungen für einen der 'Roboter' oder 'Endeffektoren', erfasst in Position 1.A.3.a.

Anmerkung: Die Position 1.A.3 erfasst nicht 'Roboter', besonders konstruiert für nicht-nukleare Industrieanwendungen, wie z.B. Farbspritzkabinen für die Automobilindustrie.

Technische Anmerkungen:

1. 'Roboter' (robot) In Position 1.A.3 bezeichnet 'Roboter' ein Handhabungssystem, das bahn- oder punktgesteuert sein kann, "Sensoren" benutzen kann und alle folgenden Eigenschaften aufweist: a) multifunktional, b) fähig, Material, Teile, Werkzeuge oder Spezialvorrichtungen durch veränderliche Bewegungen im dreidimensionalen Raum zu positionieren oder auszurichten, c) mit drei oder mehr Regel- oder Stellantrieben, die Schrittmotoren einschließen können, ausgestattet und d) besitzt eine "anwenderzugängliche Programmierbarkeit" durch Eingabe-/Wiedergabe-Verfahren (teach/playback) oder durch einen Elektronenrechner, der auch eine speicherprogrammierbare Steuerung sein kann, d.h. ohne mechanischen Eingriff.

NB 1: In der obigen Begriffsbestimmung bezeichnet "Sensoren" Detektoren eines physikalischen Phänomens, dessen Ausgang (nach der Umwandlung in ein Signal, das von einer Steuereinheit interpretiert werden kann) in der Lage ist, "Programme" zu erzeugen bzw. programmierte Anweisungen oder numerische Programmdaten zu verändern. Dazu gehören "Sensoren" mit Bildverarbeitung, Infrarot-Abbildung, akustischer Abbildung, Haptik, inertialem Wegmesssystem, optischer oder akustischer Entfernungsmessung oder Kraft- oder Drehmomentmessung.

NB 2: In der obigen Begriffsbestimmung bedeutet "anwenderzugängliche Programmierbarkeit" die Möglichkeit für den Benutzer, "Programme" einzufügen, zu ändern oder zu ersetzen durch andere Mittel als

  1. eine physikalische Veränderung der Verdrahtung oder von Verbindungen oder
  2. das Setzen einer Funktionssteuerung einschließlich der Eingabe von Parametern.

NB 3: Diese Begriffsbestimmung umfasst nicht folgende Geräte:

  1. ausschließlich hand- oder fernsteuerbare Handhabungssysteme,
  2. Handhabungssysteme mit festem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das "Programm" wird durch feste Anschläge wie Stifte oder Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel können mechanisch, elektronisch oder elektrisch nicht geändert werden;
  3. mechanisch gesteuerte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das "Programm" wird durch feste, aber verstellbare Anschläge wie Stifte und Nocken mechanisch begrenzt. Der Bewegungsablauf und die Wahl der Bahnen oder Winkel sind innerhalb des festgelegten Programmablaufs veränderbar. Veränderungen oder Modifikationen des Programmablaufs (z.B. durch Wechsel von Stiften oder Austausch von Nocken) in einer oder mehreren Bewegungsachsen werden nur durch mechanische Vorgänge ausgeführt,
  4. nicht antriebsgeregelte Handhabungssysteme mit veränderlichem Ablauf (Bewegungsautomaten), die mechanisch festgelegte Bewegungen ausführen. Das Programm ist veränderbar, der Ablauf erfolgt aber nur nach dem Binärsignal von mechanisch festgelegten elektrischen Binärgeräten oder verstellbaren Anschlägen;
  5. Regalförderzeuge, die als Handhabungssysteme mit kartesischen Koordinaten bezeichnet werden und als wesentlicher Bestandteil vertikaler Lagereinrichtungen gefertigt und so konstruiert sind, dass sie Lagergut in die Lagereinrichtungen einbringen und aus diesen entnehmen. 2. 'Endeffektoren' (end-effectors): In der Position 1.A.3 umfassen 'Endeffektoren' Greifer, 'aktive Werkzeugeinheiten' und alle anderen Werkzeuge, die am Anschlussflansch am Ende des 'Roboter'-Greifarms bzw. der -Greifarme angebaut sind.

NB: In der obigen Begriffsbestimmung bezeichnet 'aktive Werkzeugeinheit' (active tooling unit) eine Einrichtung, die dem Werkstück Bewegungskraft, Prozessenergie oder Sensorsignale zuführt.


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
2B209 Fließdrückmaschinen und Drückmaschinen mit Fließdrückfunktion, die nicht von Nummer 2B009 oder 2B109 erfasst werden, und Dorne, wie folgt:
  1. Maschinen, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. drei oder mehr Rollen (Drückrollen oder Führungsrollen)und
    2. nach der technischen Spezifikation des Herstellers mit "numerischer Steuerung" oder Rechnersteuerung ausrüstbar;
  2. Dorne zum Formen von zylindrischen Rotoren mit einem Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm.

Anmerkung: Unternummer 2B209a schließt Maschinen ein, die nur eine einzige Rolle zur Verformung des Metalls und zwei Hilfsrollen aufweisen, die den Dorn abstützen, am Verformungsprozess aber nicht direkt beteiligt sind.

1.B.1. Fließdrückmaschinen und Drückmaschinen mit Fließdrückfunktion und Dorne, wie folgt:
  1. Maschinen, mit den beiden folgenden Eigenschaften:
    1. drei oder mehr Rollen (Drückrollen oder Führungsrollen) und
    2. nach der technischen Spezifikation des Herstellers mit "numerischer Steuerung" oder Rechnersteuerung ausrüstbar;
  2. Dorne zum Formen von zylindrischen Rotoren mit einem Innendurchmesser zwischen 75 und 400 mm.

Anmerkung: Die Position 1.B.1a schließt Maschinen ein, die nur eine einzige Rolle zur Verformung des Metalls und zwei Hilfsrollen aufweisen, die den Dorn abstützen, am Verformungsprozess aber nicht direkt beteiligt sind.

2B219 Rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, festinstalliert oder beweglich, horizontal oder vertikal, wie folgt:
  1. rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, konstruiert zum Auswuchten von flexiblen Rotoren mit einer Länge größer/gleich 600 mm, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Rotor- oder Zapfen-Durchmesser größer als 75 mm,
    2. Tragfähigkeit von 0,9 bis 23 kgund
    3. nutzbare Auswuchtdrehzahl größer als 5.000 U/min;
  2. rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, konstruiert zum Auswuchten von hohlzylindrischen Rotorbauteilen, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Aufnahme-Durchmesser größer als 75 mm,
    2. Tragfähigkeit von 0,9 bis 23 kg,
    3. Eignung zum Auswuchten für eine Restunwucht kleiner (besser)/gleich 0,01 kg x mm/kg pro Auswuchtebeneund
    4. Riemenantriebsausführung.
3.B.3. Rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, festinstalliert oder beweglich, horizontal oder vertikal, wie folgt:
  1. rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, konstruiert zum Auswuchten von flexiblen Rotoren mit einer Länge größer/gleich 600 mm, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Rotor- oder Zapfen-Durchmesser größer als 75 mm,
    2. Tragfähigkeit von 0,9 bis 23 kg und
    3. nutzbare Auswuchtdrehzahl größer als 5.000 U/min;
  2. rotierende Mehrebenenauswuchtmaschinen, konstruiert zum Auswuchten von hohlzylindrischen Rotorbauteilen, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Aufnahme-Durchmesser größer als 75 mm,
    2. Tragfähigkeit von 0,9 bis 23 kg,
    3. geeignet zum Auswuchten für eine Restunwucht kleiner (besser)/ gleich 0,010 kg x mm/kg pro Auswuchtebene und
    4. Riemenantriebsausführung.
2B225 Fernlenk-Manipulatoren, die für ferngesteuerte Tätigkeiten bei radiochemischen Trennprozessen oder in Heißen Zellen eingesetzt werden können, mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Eignung zur Durchdringung der Wand einer Heißen Zelle mit einer Dicke größer/gleich 0,6 m (Durch-die-Wand-Modifikation)oder
  2. Eignung zur Überbrückung der Wand einer Heißen Zelle mit einer Dicke größer/gleich 0,6 m (Über-die-Wand-Modifikation).

Technische Anmerkung: Fernlenk-Manipulatoren ermöglichen die Übertragung der Bewegungen einer Bedienungsperson auf einen ferngelenkten Funktionsarm und eine Endhalterung. Sie können über 'Master-Slave-Steuerung', Steuerknüppel oder Tastatur bedient werden.

1.A.4. Fernlenk-Manipulatoren, die für ferngesteuerte Tätigkeiten bei radiochemischen Trennprozessen oder in Heißen Zellen eingesetzt werden können, mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Eignung zur Durchdringung der Wand einer Heißen Zelle mit einer Dicke größer/gleich 0,6 m (Durch-die-Wand-Modifikation) oder
  2. Eignung zur Überbrückung der Wand einer Heißen Zelle mit einer Dicke größer/gleich 0,6 m (Über-die-Wand-Modifikation).

Technische Anmerkung: Fernlenk-Manipulatoren ermöglichen die Übertragung der Bewegungen einer Bedienungsperson auf einen ferngelenkten Funktionsarm und eine Endhalterung. Sie können über Master-Slave-Steuerung, Steuerknüppel oder Tastatur bedient werden.

2B226 Mit kontrollierter Atmosphäre (Vakuum oder Schutzgas) betriebene Induktionsöfen und Netzgeräte hierfür, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 3B.

  1. Öfen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. geeignet für Betriebstemperaturen größer 1.123 K (850 °C),
    2. ausgerüstet mit Induktionsspulen mit einem Innendurchmesser kleiner/gleich 600 mmund
    3. konstruiert für Eingangsleistungen größer/gleich 5 kW;
  2. Netzgeräte, besonders konstruiert für von Unternummer 2B226a erfasste Öfen, mit einer angegebenen Ausgangsleistung größer/gleich 5 kW.

Anmerkung: Unternummer 2B226a erfasst keine Öfen zur Bearbeitung von Halbleiterwafern.

1.B.4. Mit kontrollierter Atmosphäre (Vakuum oder Schutzgas) betriebene Induktionsöfen und Netzgeräte hierfür, wie folgt:
  1. Öfen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. geeignet für Betriebstemperaturen größer 1.123 K (850 °C),
    2. ausgerüstet mit Induktionsspulen mit einem Innendurchmesser kleiner/gleich 600 mm und
    3. konstruiert für Eingangsleistungen größer/gleich 5 kW;
  2. Anmerkung: Die Position 1.B.4.a erfasst keine Öfen zur Bearbeitung von Halbleiterwafern.
  3. Netzgeräte mit einer angegebenen Ausgangsleistung größer/gleich 5 kW, besonders konstruiert für die unter 1.B.4.a erfassten Öfen.
2B227 Vakuum- oder Schutzgas-Metallschmelz- und Metallgießöfen und zugehörige Ausrüstung wie folgt:
  1. Lichtbogenöfen (Schmelz-, Umschmelz- und Gießöfen) mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Abschmelzelektrodenvolumen zwischen 1.000 cm3 und 20.000 cm3und
    2. geeignet für den Betrieb bei Schmelztemperaturen über 1.973 K (1 700 °C);
  2. Elektronenstrahlschmelzöfen und Plasma-Schmelz- oder Plasma-Zerstäubungsschmelzöfen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Leistung größer/gleich 50 kW und
    2. geeignet für den Betrieb bei Schmelztemperaturen über 1.473 K (1.200 °C);
  3. Rechnersteuerungs- und Überwachungssysteme, besonders entwickelt für von Unternummer 2B227a oder 2B227b erfasste Öfen.
1.B.7. Vakuum- oder Schutzgas-Metallschmelz- und Metallgießöfen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
  1. Lichtbogenöfen (Schmelz-, Umschmelz- und Gießöfen) mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Abschmelzelektrodenvolumen zwischen 1.000 cm3 und 20.000 cm3 und
    2. geeignet für den Betrieb bei Schmelztemperaturen über 1.973 K (1 700 °C);
  2. Elektronenstrahlschmelzöfen und Plasma-Schmelz- oder Plasma-Zerstäubungsschmelzöfen mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Leistung größer/gleich 50 kW und
    2. geeignet für den Betrieb bei Schmelztemperaturen über 1.473 K (1.200 °C);
  3. Rechnersteuerungs- und Überwachungssysteme, besonders entwickelt für von Position 1.B.7.a oder 1.B.7.b erfasste Öfen.
2B228 Rotorfertigungs- oder Rotormontageausrüstung, Rotorrichtausrüstung, Dorne zur Sickenformung und Gesenke hierfür, wie:
  1. Rotormontageausrüstung für den Zusammenbau von Gaszentrifugenteilrohren, Scheiben und Enddeckeln;

    Anmerkung: Unternummer 2B228a schließt Präzisionsdorne, Haltevorrichtungen und Einschrumpfvorrichtungen ein.

  2. Rotorrichtausrüstung zum Ausrichten von Gaszentrifugenteilrohren auf eine gemeinsame Achse;

    Technische Anmerkung: Im Sinne von Unternummer 2B228b besteht diese Ausrüstung üblicherweise aus Präzisionsmesssonden, die mit einem Rechner verbunden sind, der die Funktion, z.B. der pneumatisch betriebenen Backen zum Ausrichten der Teilrohre, steuert.

  3. Dorne zur Sickenformung und Gesenke zur Herstellung von Einfachsicken.

    Technische Anmerkung: Sicken gemäß Unternummer 2B228c besitzen alle folgenden Eigenschaften:

    1. Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm,
    2. Länge größer/gleich 12,7 mm,
    3. Sickenhöhe größer als 2 mmund
    4. hergestellt aus hochfesten Aluminiumlegierungen, martensitaushärtendem Stahl oder hochfesten "faser- oder fadenförmigen Materialien".
3.B.2. Rotorfertigungs- oder Rotormontageausrüstung, Rotorrichtausrüstung, Dorne zur Sickenformung und Gesenke hierfür, wie:
  1. Rotormontageausrüstung für den Zusammenbau von Gaszentrifugenteilrohren, Scheiben und Enddeckeln;

    Anmerkung: Position 3.B.2.a schließt Präzisionsdorne, Haltevorrichtungen und Einschrumpfvorrichtungen ein.

  2. Rotorrichtausrüstung zum Ausrichten von Gaszentrifugenteilrohren auf eine gemeinsame Achse;

    Technische Anmerkung: Im Sinne von Position 3.B.2.b besteht diese Ausrüstung üblicherweise aus Präzisionsmesssonden, die mit einem Rechner verbunden sind, der die Funktion, z.B. der pneumatisch betriebenen Backen zum Ausrichten der Teilrohre, steuert.

  3. Dorne zur Sickenformung und Gesenke zur Herstellung von Einfachsicken.

    Technische Anmerkung: Sicken gemäß der Position 3.B.2.c besitzen alle folgenden Eigenschaften:

    1. Innendurchmesser zwischen 75 mm und 400 mm,
    2. Länge größer/gleich 12,7 mm,
    3. Sickenhöhe größer als 2 mm und
    4. 4. hergestellt aus hochfesten Aluminiumlegierungen, martensitaushärtendem Stahl oder hochfesten "faser- oder fadenförmigen Materialien".


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
2B230 Jede Art von 'Druckmessgeräten' (pressure transducers), geeignet zum Messen von Absolutdrücken, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Drucksensoren (pressure sensing elements), die aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Aluminumoxid (Korund oder Saphir), Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel oder aus perfluorierten Kohlenwasserstoffpolymeren hergestellt oder damit geschützt sind,
  2. Dichtungen, falls vorhanden, die zur Abdichtung des Drucksensors notwendig sind und in direktem Kontakt mit dem Prozessmedium stehen, hergestellt aus oder geschützt mit Aluminium, Aluminiumlegierungen, Aluminumoxid (Saphir), Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel oder aus perfluorierten Kohlenwasserstoffpolymerenund
  3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Messbereich kleiner als 13 kPa und 'Messgenauigkeit' kleiner (besser) als ± 1 % vom Skalenendwertoder
    2. Messbereich größer/gleich 13 kPa und 'Messgenauigkeit' kleiner (besser) als ± 130 Pa, gemessen bei 13 kPa.

Technische Anmerkungen:

  1. Ein 'Druckmessgerät' (pressure transducer) im Sinne der Nummer 2B230 ist ein Gerät, das eine Druckmessung in ein Signal umwandelt.
  2. 'Messgenauigkeit' im Sinne der Nummer 2B230 schließt Nichtlinearität, Hysterese und Reproduzierbarkeit bei Umgebungstemperatur ein.
3.A.7. Jede Art von Druckmessgeräten, geeignet zum Messen von Absolutdrücken, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Drucksensoren, die aus Aluminium, Aluminiumlegierungen, Aluminiumoxid (Alumina oder Saphir), Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.- % Nickel oder perfluorierten Kohlenwasserstoffpolymeren hergestellt oder damit geschützt sind,
  2. Dichtungen, falls vorhanden, die zur Abdichtung des Drucksensors notwendig sind und in direktem Kontakt mit dem Prozessmedium stehen, hergestellt aus oder geschützt mit Aluminium, Aluminiumlegierungen, Aluminumoxid (Saphir), Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 60 Gew.-% Nickel oder aus perfluorierten Kohlenwasserstoffpolymeren und
  3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Messbereich kleiner als 13 kPa und "Messgenauigkeit" kleiner (besser) als ± 1 % vom Skalenendwert oder
    2. Messbereich größer/gleich 13 kPa und "Messgenauigkeit" kleiner (besser) als ± 130 Pa, gemessen bei 13 kPa.

Technische Anmerkungen:

  1. In Position 3.A.7 werden Druckmessgeräte erfasst, die die Druckmessung in ein Signal umformen.
  2. In Position 3.A.7. schließt "Messgenauigkeit" die Nicht-"Linearität", Hysterese und Reproduzierbarkeit bei Umgebungstemperatur ein.
2B231 Vakuumpumpen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ansaugdurchmesser größer/gleich 380 mm,
  2. Saugvermögen größer/gleich 15 m3/sund
  3. geeignet zur Erzeugung eines Endvakuumdrucks kleiner als 13 mPa.

Technische Anmerkungen:

  1. Das Saugvermögen wird am Messpunkt mit Stickstoffgas oder Luft bestimmt.
  2. Der Endvakuumdruck wird an der geschlossenen Saugseite der Pumpe bestimmt.
3.A.8. Vakuumpumpen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ansaugdurchmesser größer/gleich 380 mm,
  2. Saugvermögen größer/gleich 15 m3/s und
  3. geeignet zur Erzeugung eines Endvakuumdrucks kleiner als 13,3 mPa.

Technische Anmerkungen:

  1. Das Saugvermögen wird am Messpunkt mit Stickstoffgas oder Luft bestimmt.
  2. Der Endvakuumdruck wird an der geschlossenen Saugseite der Pumpe bestimmt.
2B232 Hochgeschwindigkeitsbeschleunigungssysteme (treibgasgetriebene, gasbetriebene, spulenartige, elektromagnetische und elektrothermische typen und andere fortgeschrittene Systeme), die Projektile auf Geschwindigkeiten größer/gleich 1,5 km/s beschleunigen können.

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

5.B.2. Hochgeschwindigkeitsbeschleunigungssysteme (treibgasgetriebene, gasbetriebene, spulenartige, elektromagnetische und elektrothermische typen und andere fortgeschrittene Systeme), die Projektile auf Geschwindigkeiten größer/gleich 1,5 km/s beschleunigen können.

Anmerkung: Diese Position erfasst keine Geschütze, die eigens für Hochgeschwindigkeits-Waffensysteme konstruiert sind.

2B233 Federbalgabgedichtete Scroll-Kompressoren und federbalgabgedichtete Vakuumpumpen, mit allen folgenden Eigenschaften:

Anmerkung: SIEHE AUCH UNTERNUMMER 2B350i.

a) geeignet für einen Ansaugvolumenstrom größer/gleich 50 m3/h;

b) Druckverhältnis größer/gleich 2:1 und

c) alle Oberflächen, die mit dem Prozessgas in Kontakt kommen, sind aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien:

  1. Aluminium oder Aluminiumlegierung,
  2. Aluminiumoxid,
  3. rostfreier Stahl,
  4. Nickel oder Nickellegierung,
  5. Phosphorbronzeoder
  6. Fluorpolymere.
3.A.9. Federbalgabgedichtete Scroll-Kompressoren und -Vakuumpumpen mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. geeignet für einen Ansaugvolumenstrom größer/gleich 50 m3/h,
  2. geeignet für ein Druckverhältnis größer/gleich 2:1 und
  3. alle Oberflächen, die mit dem Prozessgas in Kontakt kommen, sind aus einem der folgenden Werkstoffe oder Materialien:
    1. Aluminium oder Aluminiumlegierung,
    2. Aluminiumoxid,
    3. Rostfreier Stahl,
    4. Nickel oder Nickellegierung,
    5. Phosphorbronze oder
    6. Fluorpolymere.

Technische Anmerkungen:

  1. Ein Scrollkompressor oder -Vakuumpumpe arbeitet nach dem Verdrängungsprinzip. Er besteht aus zwei ineinander verschachtelten Spiralen, von denen eine stationär ist und die andere über einen Exzenterantrieb auf einer kreisförmigen Bahn bewegt wird. Dabei berühren sich die Spiralen mehrfach und bilden innerhalb der Windungen mehrere ständig kleiner werdende Kammern. Dadurch wird das zu pumpende Gas außen angesaugt, innerhalb der Pumpe verdichtet und über einen Anschluss in der Spiralenmitte ausgestoßen.
  2. In einer faltenbalgabgedichteten Scrollkompressor oder -Vakuumpumpe wird das Prozessgas vollständig von den geschmierten Teilen der Pumpe und von der äußeren Atmosphäre durch einen Metallbalg isoliert. Ein Ende des Balgs ist an die bewegliche Spirale und das andere Ende ist an dem feststehenden Gehäuse der Pumpe befestigt.
  3. Der Begriff Fluorpolymer beinhaltet unter anderem die folgenden Materialien: a) Polytetrafluorethylen (PTFE). b) Fluoriertes Ethylen-Propylen (FEP), c) Perfluoroalkoxy (PFA), d) Polychlortrifluorethylen (PCTFE ) und e) Vinylidenfluorid-Hexafluorpropylen-Copolymer.
1) Hersteller, die ihre Positioniergenauigkeit nach ISO 230-2(1997) oder ISO 230-2(2006) ermitteln, sollten sich mit der zuständigen Behörde in dem Mitgliedstaat ins Benehmen setzen, in dem sie niedergelassen sind.

2D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
2D001 "Software", andere als von Nummer 2D002 erfasst, wie folgt:
  1. "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 2A001 oder 2B001 erfasst wird;
  2. "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, die von Unternummer 2A001c, Nummer 2B001 oder den Nummern 2B003 bis 2B009 erfasst wird.

Anmerkung: Nummer 2D001 erfasst keine Programmierungs-"Software" für Bauteile, die "numerische Steuerungs"codes für die Bearbeitung verschiedener Bauteile erzeugt.

1.D.2. "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst in den Positionen 1.A.3, 1.B.1, 1.B.3, 1.B.5, 1.B.6a, 1.B.6b, 1.B.6d oder 1.B.7.

Anmerkung: "Software", besonders konstruiert oder geändert für von der Position 1.B.3d erfasste Systeme, schließt "Software" für gleichzeitiges Messen von Wandstärke und Kontur ein.

2D002 "Software" für elektronische Bauteile, auch wenn sie in einem elektronischen Bauteil oder System dauerhaft gespeichert ist, die solche Bauteile oder Systeme zu Funktionen einer "numerischen Steuerung" befähigt, die mehr als vier interpolierende Achsen simultan zur "Bahnsteuerung" koordinieren kann.

Anmerkung 1: Nummer 2D002 erfasst keine "Software", besonders entwickelt oder geändert zur Verwendung in nicht von Kategorie 2 erfassten Maschinen.

Anmerkung 2: Nummer 2D002 erfasst keine "Software" für Maschinen, die von Nummer 2B002 erfasst werden. Zur Erfassung von "Software" für die von Nummer 2B002 erfassten Maschinen: siehe Nummer 2D001 und Nummer 2D003.

Anmerkung 3: Nummer 2D002 erfasst keine "Software", die mit nicht von Kategorie 2 erfassten Maschinen ausgeführt wird und das erforderliche Minimum für den Betrieb dieser Maschinen ist.

1.D.3. "Software" für jede Kombination von elektronischen Baugruppen oder Systemen, die solche Baugruppen zu Funktionen einer "numerischen Steuerung" für Werkzeugmaschinen befähigt, um fünf oder mehr Achsen zur simultanen "Bahnsteuerung" zu kontrollieren.

Anmerkungen:

  1. "Software" ist kontrolliert, ganz gleich, ob sie getrennt ausgeführt wird oder sich in einer "numerischen Steuerung" oder einer anderen elektronischen Baugruppe oder System befindet.
  2. Die Position 1.D.3 erfasst keine "Software" der Steuereinheit oder Werkzeugmaschine, besonders entwickelt oder modifiziert durch den Hersteller, die nicht unter Position 1.B.2 erfasst ist.
2D101 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B104, 2B105, 2B109, 2B116, 2B117 oder 2B119 bis 2B122.

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 9D004.

1.D.1. "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst in den Positionen 1.A.3, 1.B.1, 1.B.3, 1.B.5, 1.B.6a, 1.B.6b, 1.B.6d oder 1.B.7.

Anmerkung: "Software", besonders konstruiert oder geändert für von der Position 1.B.3d erfasste Systeme, schließt "Software" für gleichzeitiges Messen von Wandstärke und Kontur ein.

2D201 "Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B204, 2B206, 2B207, 2B209, 2B219 oder 2B227. 1.D.1. "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst in den Positionen 1.A.3, 1.B.1, 1.B.3, 1.B.5, 1.B.6a, 1.B.6b, 1.B.6d oder 1.B.7.

Anmerkung: "Software", besonders konstruiert oder geändert für von der Position 1.B.3d erfasste Systeme, schließt "Software" für gleichzeitiges Messen von Wandstärke und Kontur ein.

2D202 "Software", besonders entwickelt oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 2B201.

Anmerkung: Nummer 2D202 erfasst keine Programmierungs-"Software" für Bauteile, die "numerische Steuerungs"befehlcodes erzeugt, aber keine direkte Verwendung der Ausrüstung für die Bearbeitung verschiedener Bauteile erlaubt.

1.D.2. "Software", besonders konstruiert oder geändert für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst in Position 1.B.2.

Anmerkung: Die Position 1.D.2 erfasst keine "Software" für Teilprogrammierungen, die Befehl-Codes für die "numerische Steuerung" erzeugen, aber keine direkte "Verwendung" für Ausrüstung zur Bearbeitung von verschiedenen Teilen erlauben.

2E Technologie

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
2E001 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" von "Software", die von Nummer 2A, 2B oder 2D erfasst wird.

Anmerkung: Nummer 2E001 erfasst "Technologie" für die Integration von Tastsystemen in von Unternummer 2B006a erfasste Koordinatenmessmaschinen.

1.E.1. "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von den Positionen 1.a bis 1.D.
2E002 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Herstellung" von Ausrüstung, die von Nummer 2a oder 2B erfasst wird. 1.E.1. "Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, Material oder "Software", erfasst von den Positionen 1.a bis 1.D.
2E101 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Nummer 2B004, 2B009, 2B104, 2B109, 2B116, 2B119 bis 2B122 oder 2D101. 1.E.1. "Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, Material oder "Software", erfasst von den Positionen 1.a bis 1.D.
2E201 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung oder "Software", erfasst von Nummer 2A225, 2A226, 2B001, 2B006, Unternummer 2B007b oder 2B007c, Nummer 2B008, 2B009, 2B201, 2B204, 2B206, 2B207, 2B209, 2B225 bis 2B233, 2D201 oder 2D202. 1.E.1. "Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, Material oder "Software", erfasst von den Positionen 1.a bis 1.D.

Kategorie 3 - Allgemeine Elektronik

3A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
3A201 Elektronische Ausrüstung, die nicht von Nummer 3A001 erfasst wird, wie folgt:

a) Kondensatoren mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:

    1. Betriebsspannung größer als 1,4 kV,
    2. gespeicherte Energie größer als 10 J,
    3. Kapazität größer als 0,5 µFund
    4. Reiheninduktivität kleiner als 50 nH;oder
    1. Betriebsspannung größer als 750 V,
    2. Kapazität größer als 0,25 µF und
    3. Reiheninduktivität kleiner als 10 nH;
6.A.4. Impulsentladungskondensatoren mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:
    1. Betriebsspannung größer als 1,4 kV,
    2. gespeicherte Energie größer als 10 J,
    3. Kapazität größer als 0,5 µF und
    4. Reiheninduktivität kleiner als 50 nH; oder
    1. Betriebsspannung größer als 750 V,
    2. Kapazität größer als 0,25 µF und
    3. Reiheninduktivität kleiner als 10 nH.
3A201 b) Supraleitende Solenoid-Elektromagnete mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. geeignet zum Aufbau magnetischer Felder größer als 2 Tesla,
  2. Verhältnis Länge/Innendurchmesser größer als 2,
  3. Innendurchmesser größer als 300 mmund
  4. Gleichmäßigkeit des Magnetfeldes im Bereich der innenliegenden 50 % des inneren Volumens besser als 1 %;

Anmerkung: Unternummer 3A201b erfasst nicht Magnete, die besonders konstruiert sind für medizinische NMR-Bildsysteme (nuclear magnetic resonance imaging systems) und als Teile davon exportiert werden. Dabei ist es nicht notwendig, dass alle Teile in einer Lieferung zusammengefasst sind. Jedoch muss aus den Ausfuhr-Dokumenten jeder Einzellieferung eindeutig hervorgehen, dass es sich um Teile der Gesamtlieferung handelt.

3.A.4. Supraleitende Solenoid-Elektromagnete mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. geeignet zum Aufbau magnetischer Felder größer als 2 Tesla,
  2. Verhältnis Länge/innerer Durchmesser größer als 2,
  3. Innendurchmesser größer als 300 mm und
  4. Gleichmäßigkeit des Magnetfeldes im Bereich der innenliegenden 50 % des inneren Volumens besser als 1 %;

Anmerkung: Position 3.A.4 erfasst nicht Magnete, die besonders konstruiert sind für medizinische NMR-Bildsysteme (nuclear magnetic resonance imaging systems) und als Teile davon ausgeführt werden.

NB: Dabei ist es nicht notwendig, dass alle Teile in einer Lieferung zusammengefasst sind.

Einzellieferungen von verschiedenen Quellen sind zulässig, jedoch muss aus den Ausfuhr-Dokumenten jeder Einzellieferung eindeutig hervorgehen, dass es sich um Teile der Gesamtlieferung handelt.

3A201 c) Röntgenblitzgeneratoren oder gepulste Elektronenbeschleuniger mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:
    1. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers größer/gleich 500 keV und kleiner als 25 MeVund
    2. 'Gütefaktor' K größer/gleich 0,25oder
    1. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers größer/gleich 25 MeVund
    2. 'Spitzenleistung' größer als 50 MW.

Anmerkung: Unternummer 3A201c erfasst nicht Beschleuniger als Bestandteile von Geräten, die für die Anwendungsgebiete außerhalb der Elektronen- oder Röntgenbestrahlung (z.B. Elektronenmikroskopie) oder für medizinische Zwecke entwickelt wurden.

Technische Anmerkungen:

  1. Der 'Gütefaktor' K ist definiert als:

    K = 1,7 x 103V2.65Q

    V = Spitzenelektronenenergie in MeV

    Bei einer Dauer des Strahlpulses kleiner/gleich 1 µs ist Q die gesamte beschleunigte Ladung in Coulomb. Falls die Dauer größer ist als 1 µs, ist Q die maximale beschleunigte Ladung in 1 µs.

    Q = Integral des Strahlstromes i in Ampere über der Dauer t in Sekunden bis zum kleineren Wert von 1 µs oder der Dauer des Strahlpulses (Q = ò idt).

  2. 'Spitzenleistung' = Produkt aus Spitzenpotenzial in Volt und Spitzenstrahlstrom in Ampere.
  3. Bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren (microwave accelerating cavities), ist die Dauer des Strahlpulses der kleinere Wert von 1 µs oder der Dauer des Strahlbündels, das durch einen Modulatorimpuls erzeugt wird.
  4. Bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren, ist der Spitzenstrahlstrom der Durchschnittsstrom während der Dauer eines Strahlbündels.
5.B.1. Röntgenblitzgeneratoren oder gepulste Elektronenbeschleuniger mit einer der folgenden Kombinationen von Eigenschaften:
    1. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers größer/gleich 500 keV und kleiner als 25 MeV und
    2. Gütefaktor K größer/gleich 0,25 oder
    1. Spitzenelektronenenergie des Beschleunigers größer/gleich 25 MeV und
    2. "Spitzenleistung" größer als 50 MW.

Anmerkung: Die Position 5.B.1 erfasst nicht Beschleuniger als Bestandteile von Geräten, die für die Anwendungsgebiete außerhalb der Elektronen- oder Röntgenbestrahlung (z.B. Elektronenmikroskopie) oder für medizinische Zwecke entwickelt wurden.

Technische Anmerkungen:

  1. Der Gütefaktor K ist definiert als: K=1,7 x 103 V2,65 Q. V = Spitzenelektronenenergie in MeV Bei einer Dauer des Strahlpulses kleiner/gleich 1 µs ist Q die gesamte beschleunigte Ladung in Coulomb. Falls die Dauer größer ist als 1 µs, ist Q die maximale beschleunigte Ladung in 1 µs. Q = Integral des Strahlstromes i in Ampere über der Dauer t in Sekunden bis zum kleineren Wert von 1 µs oder der Dauer des Strahlpulses (Q = ò idt).
  2. Spitzenleistung = Produkt aus Spitzenpotenzial in Volt und Spitzenstrahlstrom in Ampere.
  3. Bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren (microwave accelerating cavities), ist die Dauer des Strahlpulses der kleinere Wert von 1 µs oder der Dauer des StrahlbÌndels, das durch einen Modulatorimpuls erzeugt wird.
  4. Bei Beschleunigern, die auf Hohlraumresonatoren basieren, ist der Spitzenstrahlstrom der Durchschnittsstrom während der Dauer eines Strahlbündels.
3A225 Frequenzumwandler oder Generatoren, die nicht von Unternummer 0B001b13 erfasst werden, verwendbar zur Motorsteuerung mit variabler oder fester Frequenz, mit allen folgenden Eigenschaften:

Anmerkung 1: "Software", besonders entwickelt zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A255 zu entsprechen, wird von Nummer 3D225 erfasst.

Anmerkung 2: "Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen, wird von Nummer 3E225 erfasst.

a) Mehrphasenausgang mit einer Leistung größer/gleich 40 VA;

b) Betriebsfrequenz größer/gleich 600 Hzund

c) Frequenzstabilisierung kleiner (besser) als 0,2 %.

Anmerkung: Nummer 3A225 erfasst nicht Frequenzumwandler oder Generatoren, wenn sie Hardware-, "Software"- oder "Technologie"-Beschränkungen aufweisen, welche die Leistung auf eine geringere als die oben angegebene Leistung begrenzen, sofern sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. sie müssen zum Originalhersteller zurückgeschickt werden, um die Leistungssteigerung vorzunehmen oder die Beschränkung aufzuheben,
  2. Sie benötigen für die Leistungssteigerung oder die Aufhebung der Beschränkung die von Nummer 3D225 erfasste "Software", um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen,oder
  3. Sie benötigen für die Leistungssteigerung oder die Aufhebung der Beschränkung die von Nummer 3E225 erfasste "Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen.

Technische Anmerkungen:

  1. Frequenzumwandler im Sinne der Nummer 3A225 werden auch als Konverter oder Inverter bezeichnet.
  2. Frequenzumwandler im Sinne der Nummer 3A225 können als Generatoren, elektronische Testausrüstung, Wechselstromversorgungsgeräte, Regelantriebe (VSDs, ASDs) oder Verstellantriebe (VFDs, AFDs) bzw. Motoren mit regelbarer Drehzahl in Verkehr gebracht werden.
3.A.1. Frequenzumwandler oder Generatoren, verwendbar als variabler oder fester Frequenz-Motorantrieb, mit allen folgenden Eigenschaften:

NB 1: Frequenzumwandler oder Generatoren, besonders konstruiert oder hergerichtet für den Gaszentrifugenprozess, werden unter INFCIRC/254 Part 1 (in der jeweils gültigen Fassung) kontrolliert.

NB 2: "Software", besonders konstruiert zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um die unten genannten Eigenschaften zu erreichen, wird in Position 3.D.2 und 3.D.3 erfasst.

a) Mehrphasenausgang mit einer Leistung größer/gleich 40 W;

b) Betriebsfrequenz größer/gleich 600 Hz und

c) Frequenzstabilisierung kleiner (besser) als 0,2 %.

Anmerkungen:

  1. In Position 3.A.1 sind nur Frequenzumwandler erfasst, die für Industriemaschinen und/oder Konsumgüter (Werkzeugmaschinen, Fahrzeuge, etc.) bestimmt sind, wenn die Frequenzumwandler die obengenannten Eigenschaften auch dann noch besitzen, wenn sie entfernt wurden und unter die Allgemeine Anmerkung 3 fallen.
  2. Für die Zwecke der Ausfuhrkontrolle bestimmt die Regierung, ob ein bestimmter Frequenzwandler die obigen Merkmale unter Berücksichtigung von Hardware- und Softwarebeschränkungen erfüllt oder nicht.

Technische Anmerkungen:

  1. Frequenzumwandler im Sinne der Position 3.A.1 werden auch als Konverter oder Inverter bezeichnet.
  2. Die in der Position 3.A.1 erfassten Eigenschaften können auf bestimmte Geräte zutreffen, die als folgende Geräte vermarktet werden: Generatoren, elektronische Testausrüstung, Wechselstromversorgungsgeräte, Regelantriebe (VSDs, ASDs), Verstellantriebe (VFDs, AFDs), Motoren mit regelbarer Drehzahl.
3A226 Hochenergie-Gleichstromversorgungsgeräte, die nicht von Unternummer 0B001j6 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Erzeugung von 100 V oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 500 a und
  2. Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von 8 h.
3.A.5. Hochenergie-Gleichstromversorgungsgeräte mit beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Erzeugung von 100 V oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 500 a und und
  2. Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von 8 h.


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
3A227 Hochspannungs-Gleichstromversorgungsgeräte, die nicht von Unternummer 0B001j5 erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Erzeugung von 20 kV oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 1 aund
  2. Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von 8 h.
3.A.6. Hochspannungs-Gleichstromversorgungsgeräte mit beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Erzeugung von 20 kV oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von 8 h mit einem Ausgangsstrom größer/gleich 1 a und
  2. Strom- oder Spannungsregelung kleiner (besser) als 0,1 % über einen Zeitraum von 8 h.
3A228 Schaltelemente wie folgt:
  1. Kaltkathodenröhren mit oder ohne Gasfüllung, die wie Schaltfunkenstrecken funktionieren, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit drei oder mehr Elektroden,
    2. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer/gleich 2,5 kV,
    3. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer/gleich 100 A,und
    4. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 10 µs;

    Anmerkung: Nummer 3A228 schließt gasgefüllte Krytrons und Vakuum-Sprytrons ein.

  2. getriggerte Schaltfunkenstrecken mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 15 µs;und
    2. spezifiziert für Spitzenströme größer/gleich 500 A;
  3. Module oder Baugruppen zum schnellen Schalten, die nicht von Unternummer 3A001g oder 3A001h erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer als 2 kV,
    2. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer/gleich 500 A,und
    3. Einschaltzeit kleiner/gleich 1 µs.
6.A.3. Schaltelemente wie folgt:
  1. Kaltkathodenröhren mit oder ohne Gasfüllung, die wie Schaltfunkenstrecken funktionieren, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. mit drei oder mehr Elektroden,
    2. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer/gleich 2,5 kV,
    3. spezifizierte Anodenspitzenstrom größer/gleich 100 A, und
    4. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 10 µs;

    Anmerkung: Die Position 6.A.3a schließt gasgefüllte Krytrons und Vakuum-Sprytrons ein.

  2. getriggerte Schaltfunkenstrecken mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. Zündverzögerungszeit kleiner/gleich 15 µs; und
    2. spezifiziert für Spitzenströme größer/gleich 500 A;
  3. Module oder Baugruppen zum schnellen Schalten mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. spezifizierte Anodenspitzenspannung größer als 2 kV,
    2. spezifizierte Anodenspitzenstrom größer/gleich 500 A, und
    3. Einschaltzeit kleiner/gleich 1 µs.
3A229 Hochstrom-Impulsgeneratoren wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

a) Zündvorrichtungen für Detonatoren (Aktivierungssysteme und Zünder), einschließlich elektronisch-aufgeladenen, explosionsgetriebenen und optisch -getriebenen Zündvorrichtungen, soweit nicht von Unternummer 1A007a erfasst, entwickelt um mehrere von Unternummer 1A007b erfasste Detonatoren kontrolliert zu zünden,

b) modulare elektrische Impulsgeneratoren (Impulsgeber), mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. konstruiert für den mobilen oder robusten Einsatz,
  2. Energieabgabe in weniger als 15 µs bei Lasten kleiner als 40 Ohm,
  3. Ausgangsstrom größer als 100 A,
  4. keine Abmessung größer als 30 cm,
  5. Gewicht kleiner als 30 kgund
  6. spezifiziert für einen erweiterten Temperaturbereich zwischen 223 K (- 50 °C) und 373 K (100 °C) oder luftfahrttauglich.

Anmerkung: Unternummer 3A229b schließt Xenon-Blitzlampentreiber ein.

c) Mikrozünder mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. keine Abmessung größer als 35 mm,
  2. Spannung größer/gleich 1 kVund
  3. elektrische Kapazität größer/gleich 100 nF.
6.A.2. Zündvorrichtungen und gleichwertige Hochstrom-Impulsgeneratoren wie folgt:
  1. Zündvorrichtungen (Aktivierungssysteme und Zünder) einschließlich elektronisch-aufgeladenen, explosionsgetrieben und optisch-getriebenen Zündvorrichtungen, konstruiert zur gleichzeitigen Zündung mehrerer in Position 6.A.1 erfasster Detonatoren;
  2. modulare elektrische Impulsgeneratoren (Impulsgeber), mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. konstruiert für beweglichen oder besonders robusten (ruggedized) Einsatz,
    2. Energieabgabe in weniger als 15 µs bei Lasten kleiner als 40 Ohm,
    3. Ausgangsstrom größer als 100 A,
    4. keine Abmessung größer als 30 cm,
    5. Gewicht kleiner als 30 kg und
    6. spezifiziert für einen erweiterten Temperaturbereich zwischen 223 K (- 50 °C) und 373 K (100 °C) oder luftfahrttauglich.
  3. Mikrozünder mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. keine Abmessung größer als 35 mm,
    2. Spannung größer/gleich 1 kV und
    3. elektrische Kapazität größer/gleich 100 nF.

Anmerkung: Optisch-getriebene Zündvorrichtungen schließen sowohl jene mit Laserzündung als auch Laseraufladung ein. Explosionsgetriebene Zündvorrichtungen schließen sowohl jene ferroelektrische als auch ferromagnetische typen ein. Die Position 6.A.2b schließt Xenon-Blitzlampentreiber ein.

3A230 Hochgeschwindigkeits-Impulsgeneratoren und 'Impulsköpfe' hierfür mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangsspannung größer als 6 V an einer ohmschen Last kleiner als 55 Ohmund
  2. 'Impulsanstiegszeit' kleiner als 500 ps.

Technische Anmerkungen:

  1. 'Impulsanstiegszeit' im Sinne der Nummer 3A230 ist das Zeitintervall, in dem die Spannungsamplitude zwischen 10 % und 90 % des Maximalwertes beträgt.
  2. 'Impulsköpfe' sind impulsgebende Netzwerke, entwickelt zur Verarbeitung einer Spannungsschrittfunktion und deren Umformung zu einer Reihe von Impulsformen, zu denen rechteckige, dreieckige, Stufen-, Sinus-, Exponential- oder monozyklische Formen gehören können. 'Impulsköpfe' können integraler Bestandteil des Impulsgenerators, Einsteckmodul oder extern angeschlossen sein.
5.B.6. Hochgeschwindigkeits-Impulsgeneratoren und Pulsköpfe mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangsspannung größer als 6 V an einer ohmschen Last kleiner als 55 Ohm und
  2. 'Impulsanstiegszeit' kleiner als 500 ps.

Technische Anmerkungen:

  1. In Position 5.B.6b ist 'Impulsanstiegszeit' das Zeitintervall, in dem die Spannungsamplitude zwischen 10 % und 90 % des Maximalwertes beträgt.
  2. Pulsköpfe sind Impulsgebende Netzwerke, entwickelt, um eine Spannungsschritt- Funktion zu übernehmen und sie in verschiedenen Impulsformen, wie rechteckig, dreieckig, als Stufen-, Sinus-, Exponential-, oder monozyklische typen, zu formen. Impulsköpfe können integrierter Bestandteil des Pulsgenerators, ein Plug-in-Modul zum Gerät oder eine extern angeschlossene Vorrichtung sein.
3A231 Neutronengeneratorsysteme einschließlich Neutronengeneratorröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert für den Betrieb ohne äußeres Vakuumsystemund
  2. mit einer der folgenden Vorrichtungen:
    1. elektrostatische Beschleunigung zur Auslösung einer Tritium-Deuterium-Kernreaktionoder
    2. elektrostatische Beschleunigung zur Auslösung einer Deuterium-Deuterium-Kernreaktion und mit der Fähigkeit zur Freisetzung von größer/gleich 3 x 109 Neutronen/s.
6.A.5. Neutronengeneratorsysteme einschließlich Neutronengeneratorröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. konstruiert für den Betrieb ohne äußeres Vakuumsystem und
    1. mit elektrostatischer Beschleunigung zur Auslösung einer Tritium-Deuterium-Kernreaktion oder
    2. mit elektrostatischer Beschleunigung zur Auslösung einer Deuterium-Deuterium-Kernreaktion und mit der Fähigkeit zur Freisetzung von größer/gleich 3 x 109 Neutronen/s zu erbringen.
3A232 Mehrfachzündersysteme, soweit nicht erfasst von Nummer 1A007, wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH LISTE FÜR WAFFEN, MUNITION UND RÜSTUNGSMATERIAL.

ANMERKUNG: Zur Erfassung von Detonatoren: siehe Unternummer 1A007b.

a) nicht belegt,

b) Vorrichtungen mit einzelnen oder mehreren Detonatoren zum annähernd gleichzeitigen Zünden explosiver Oberflächen größer als 5.000 mm2 mit nur einem Zündsignal und mit einer maximalen zeitlichen Abweichung vom ursprünglichen Zündsignal über der gesamten zu zündenden Oberfläche kleiner als 2,5 µs.

Anmerkung: Nummer 3A232 erfasst keine Detonatoren, die nur Initialsprengstoffe wie Bleiazid, verwenden.

6.A.1. Detonatoren und Mehrfachzündersysteme wie folgt:
  1. elektrisch betriebene Detonatoren wie folgt:
    1. Brückenzünder (EB),
    2. Brückenzünderdraht (EBW),
    3. Slapperzünder,
    4. Folienzünder (EFI).

    (siehe 3A232)

  2. Vorrichtungen mit einzelnen oder mehreren Detonatoren zum annähernd gleichzeitigen Zünden explosiver Oberflächen größer als 5.000 mm2, mit nur einem Zündsignal und mit einer maximalen zeitlichen Abweichung vom ursprünglichen Zündsignal über der gesamten zu zündenden Oberfläche kleiner als 2,5 µs.

Anmerkung: Die Position 6.A.1 erfasst keine Detonatoren, die nur Initialsprengstoffe, wie z.B. Bleiazid, verwenden.

Technische Anmerkung: Die von Position 6.A.1 erfassten Detonatoren basieren auf einem elektrischen Leiter (Brücke, Drahtbrücke, Folien), der explosionsartig verdampft, wenn ein schneller Hochstromimpuls angelegt wird. Außer bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter die chemische Detonation im Material, wie z.B. PETN (Pentaerythrittetranitrat), in Gang gesetzt. Bei den Slapperzündern wird durch den explodierenden Leiter ein Zündhammer getrieben, der bei Aufschlag auf eine Zündmasse die chemische Detonation startet. Bei einigen Ausführungen wird der Zündhammer magnetisch angetrieben. Der Begriff Folienzünder kann sich sowohl auf Brückenzünder als auch auf Slapperzünder beziehen. Anstelle des Begriffes Detonator wird auch der Begriff Sprengzünder oder Initialzünder verwendet.

3A233 Massenspektrometer, die nicht von Unternummer 0B002g erfasst werden, für die Messung von Ionen einer Atommasse größer/gleich 230 u (oder Da) (atomare Masseneinheit) mit einer Auflösung besser als 2 u bei 230 u oder größer, und Ionenquellen hierfür wie folgt:
  1. induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometer (ICP/MS),
  2. Glühentladungs-Massenspektrometer (GDMS),
  3. Thermoionisations-Massenspektrometer (TIMS),
  4. Elektronenstoß-Massenspektrometer mit beiden folgenden Eigenschaften:
    1. Molekularstrahl-Einlasssystem, das ein kollimiertes Strahlenbündel der zu analysierenden Moleküle in den Bereich der Ionenquelle injiziert, in der die Moleküle durch einen Elektronenstrahl ionisiert werden,und
    2. eine oder mehrere 'Kühlfallen', die auf 193 K (-80 °C) kühlen können,
  5. nicht belegt,
  6. Massenspektrometer, ausgestattet mit einer Mikrofluorierungs-Ionenquelle, konstruiert für Aktinide oder Aktinidenfluoride.

Technische Anmerkungen:

  1. Elektronenstoß-Massenspektrometer (electron bombardment mass spectrometers) der Unternummer 3A233d sind auch als Elektronenstoßionisations- Massenspektrometer bekannt.
  2. Eine 'Kühlfalle' der Unternummer 3A233d2 ist eine Vorrichtung, mit der sich Gasmoleküle abscheiden lassen, indem sie auf kalten Oberflächen kondensieren oder gefrieren. Im Sinne der Unternummer 3A233d2 ist eine mit geschlossenem Kreislauf arbeitende Helium-Kryopumpe keine 'Kühlfalle'.
3.B.6. Massenspektrometer für die Messung von Ionen einer Atommasse größer/gleich 230 AME (atomare Masseneinheit) mit einer Auflösung besser als 2/230, wie folgt, und Ionenquellen hierfür:

NB: Massenspektrometer, besonders konstruiert oder ausgerüstet für die Analyse von Online-Proben von Uranhexafluorid, werden von INFCIRC/254 Part 1 (in der jeweils gültigen Fassung) erfasst.

a) induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometer (ICP/MS),

b) Glühentladungs-Massenspektrometer (GDMS),

c) Thermoionisations-Massenspektrometer (TIMS),

d) Elektronenstoß-Massenspektrometer mit beiden folgenden Eigenschaften:

  1. mit einem Molekularstrahl-Einlasssystem, das ein kollimiertes Strahlenbündel von Analyt-Moleküle in einem Bereich der Ionenquelle einspritzt, wobei die Moleküle durch einen Elektronenstrahl ionisiert werden und
  2. mit einer oder mehreren Kühlfallen, die auf eine Temperatur kleiner/gleich 193 K (-80 °C) gekühlt werden kann, um die Analyt-Moleküle, die nicht durch den Elektronenstrahl ionisiert wurden, zu fangen;

e) Massenspektrometer, ausgestattet mit einer Mikrofluorierungs-Ionenquelle, konstruiert für Aktinide oder Aktinidenfluoride.

3A234 Streifenbandleitungen für den induktionsarmen Weg zu Detonatoren, mit den folgenden Eigenschaften:
  1. Betriebsspannung größer als 2 kV,und
  2. Induktivität kleiner 20 nH.
6.A.6. Streifenbandleitungen/Streifenleitungen für den induktionsarmen Weg zu Detonatoren, mit folgenden Merkmalen:
  1. Betriebsspannung größer als 2 kV, und
  2. Induktivität kleiner 20 nH.

3D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
3D002 "Software", besonders entwickelt für die "Verwendung" von Ausrüstung, die von den Unternummern 3B001a bis f, Nummer 3B002 oder Nummer 3A225 erfasst wird. 3.D.1. "Software", besonders konstruiert für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Position 3.A.1., 3.B.3. oder 3.B.4.
3D225 "Software" besonders entwickelt zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen. 3.D.3. "Software", besonders konstruiert, um die Leistungseigenschaften der von der Position 3.A.1 fallenden Ausrüstung zu verbessern oder freizugeben.

3E Technologie

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
3E001 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von Ausrüstung, Werkstoffen oder Materialien, die von Nummer 3A, 3B oder 3C erfasst werden;

Anmerkung 1: Nummer 3E001 erfasst nicht "Technologie" für die "Herstellung" von Ausrüstung oder Bestandteilen, die von Nummer 3A003 erfasst werden.

Anmerkung 2: Nummer 3E001 erfasst nicht "Technologie" für die "Entwicklung" oder "Herstellung" von integrierten Schaltungen, die von den Unternummern 3A001a3 bis 3A001a12 erfasst werden und alle folgenden Eigenschaften aufweisen:

  1. Verwendung einer "Technologie" mit minimalen Strukturbreiten größer/gleich 0,130 µmund
  2. enthält Multilayer-Strukturen mit drei oder weniger Metallisierungsebenen.
3.E.1. "Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, Material oder "Software", erfasst in den Positionen 3.a bis 3.D.
3E201 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung erfasst von den Unternummern 3A001e2, 3A001e3 und 3A001g sowie den Nummern 3A201 und 3A225 bis 3A234. 3.E.1. "Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Ausrüstung, Material oder "Software", erfasst in den Positionen 3.a bis 3.D.
3E225 "Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen der Frequenzumwandler oder Generatoren, um den Eigenschaften der Nummer 3A225 zu entsprechen. 3.E.1. "Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von "Software", erfasst in den Positionen 3.a bis 3.D.

Kategorie 6 - Sensoren und Laser

6A Systeme, Ausrüstung und Bestandteile

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
6A005 "Laser", die nicht von Unternummer 0B001g5 oder 0B001h6 erfasst werden, Bauteile und optische Ausrüstung wie folgt:

Anmerkung: SIEHE AUCH NUMMER 6A205.

Anmerkung 1: Gepulste "Laser" schließen solche ein, die im Dauerstrichbetrieb mit überlagerten Pulsen arbeiten.

Anmerkung 2: Excimer-, Halbleiter-, chemische-, CO- und CO2-"Laser" sowie Nd: Glas- 'Einzelpuls'"laser" sind ausschließlich in Unternummer 6A005d aufgeführt.

Technische Anmerkung: 'Einzelpuls' (non-repetitive pulsed) bezieht sich auf "Laser", die entweder einen einzigen Ausgangspuls erzeugen oder bei denen das Zeitintervall zwischen den Pulsen mehr als eine Minute beträgt.

Anmerkung 3: Nummer 6A005 schließt Faser"laser" ein.

Anmerkung 4: Der Erfassungsstatus von "Lasern" mit Frequenzumwandlung (d. h. Veränderung der Wellenlänge) durch andere Methoden als das Pumpen eines "Lasers" durch einen anderen "Laser", richtet sich sowohl nach dem Grenzwert für den Quellen"laser" als auch nach dem Grenzwert für den frequenzgewandelten optischen Ausgang.

Anmerkung 5: Nummer 6A005 erfasst nicht folgende "Laser":

  1. Rubin"laser" mit Ausgangsenergien kleiner 20 J;
  2. Stickstoff"laser";
  3. Kryptonionen"laser".

Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer 6A005 ergibt sich der 'Gesamtwirkungsgrad' (wall-plug efficiency) aus dem Verhältnis der Ausgangsleistung, bzw. mittleren Ausgangsleistung, eines "Lasers" zur elektrischen Gesamtleistung, die nötig ist, um den "Laser" zu betreiben. Dies schließt die Stromversorgung bzw. -anpassung und die Kühlung bzw. das thermische Management ein.

a) nicht"abstimmbare""Dauerstrichlaser" (CW-"Laser") mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. Ausgangswellenlänge kleiner 150 nm und Ausgangsleistung größer 1 W;
  2. Ausgangswellenlänge größer/gleich 150 nm und kleiner/gleich 510 nm und Ausgangsleistung größer 30 W;

    Anmerkung: Unternummer 6A005a2 erfasst nicht Argonionen"laser" mit einer Ausgangsleistung kleiner/gleich 50 W.

  3. Ausgangswellenlänge größer 510 nm und kleiner/gleich 540 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 50 Woder
    2. Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 150 W;
  4. Ausgangswellenlänge größer 540 nm und kleiner/gleich 800 nm und Ausgangsleistung größer 30 W;
  5. Ausgangswellenlänge größer 800 nm und kleiner/gleich 975 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 50 Woder
    2. Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 80 W;
  6. Ausgangswellenlänge größer 975 nm und kleiner/gleich 1.150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 200 Woder
    2. Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. 'Gesamtwirkungsgrad' größer 18 % und Ausgangsleistung größer 500 W;oder
      2. Ausgangsleistung größer 2 kW;

      Anmerkung 1: Unternummer 6A005a6b erfasst nicht Industrie"laser" mit einer Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 2 kW und kleiner/gleich 6 kW und einer Gesamtmasse größer 1.200 kg. Im Sinne dieser Anmerkung schließt Gesamtmasse alle Komponenten ein, die benötigt werden, um den "Laser" zu betreiben, z.B."Laser", Stromversorgung, Kühlung. Nicht eingeschlossen sind jedoch externe Optiken für die Strahlformung und/oder Strahlführung.

      Anmerkung 2: Unternummer 6A005a6b erfasst nicht Industrie"laser" mit einem Ausgang im transversalen Multimodebetrieb und mit einer der folgenden Eigenschaften:

      1. Ausgangsleistung größer als 500 W und kleiner/gleich 1 kW mit allen folgenden Eigenschaften:
        1. Strahlparameterprodukt (BPP) größer als 0,7 mm · mradund
        2. 'Brillianz' kleiner/gleich 1.024 W/(mm · mrad)2;
      2. Ausgangsleistung größer als 1 kW und kleiner/gleich 1,6 kW mit einem BPP größer als 1,25 mm · mrad;
      3. Ausgangsleistung größer als 1,6 kW und kleiner/gleich 2,5 kW mit einem BPP größer als 1,7 mm · mrad;
      4. Ausgangsleistung größer als 2,5 kW und kleiner/gleich 3,3 kW mit einem BPP größer als 2,5 mm · mrad;
      5. Ausgangsleistung größer als 3,3 kW und kleiner/gleich 4 kW mit einem BPP größer als 3,5 mm · mrad;
      6. Ausgangsleistung größer als 4 kW und kleiner/gleich 5 kW mit einem BPP größer als 5 mm · mrad;
      7. Ausgangsleistung größer als 5 kW und kleiner/gleich 6 kW mit einem BPP größer als 7,2 mm · mrad;
      8. Ausgangsleistung größer als 6 kW und kleiner/gleich 8 kW mit einem BPP größer als 12 mm · mrad;oder
      9. Ausgangsleistung größer als 8 kW und kleiner/gleich 10 kW mit einem BPP größer als 24 mm · mrad;

        Technische Anmerkung: Im Sinne der Unternummer 6A005a6b, Anmerkung 2a wird 'Brillianz' wie folgt definiert: Ausgangsleistung des "Lasers" dividiert durch das Strahlparameterprodukt (BPP) im Quadrat, d. h., (Ausgangsleistung)/BPP2.

  7. Ausgangswellenlänge größer 1.150 nm und kleiner/gleich 1.555 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 50 Woder
    2. Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 80 Woder
  8. Ausgangswellenlänge größer 1.555 nm und Ausgangsleistung größer 1 W;
3.A.2. NB: Siehe auch 6A205
b) nicht "abstimmbare" "gepulste Laser" mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge kleiner 150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 50 mJ und "Spitzenleistung" größer als 1 W;oder
    2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 1 W;
  2. Ausgangswellenlänge größer/gleich 150 nm und kleiner/gleich 510 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J und "Spitzenleistung" größer als 30 W;oder
    2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 30 W;

    Anmerkung: Unternummer 6A005b2b erfasst nicht Argonionen"laser" mit einer "mittleren Ausgangsleistung" kleiner/gleich 50 W.

  3. Ausgangswellenlänge größer als 510 nm und kleiner/gleich 540 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J und "Spitzenleistung" größer als 50 W;oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 50 W;oder
    2. Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J und "Spitzenleistung" größer als 150 W;oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 150 W;
  4. Ausgangswellenlänge größer 540 nm und kleiner/gleich 800 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Pulsdauer" kleiner als 1 ps und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,005 J und "Spitzenleistung" größer als 5 GW;oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 20 W;oder
    2. "Pulsdauer" größer/gleich 1 ps und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J und "Spitzenleistung" größer als 30 W;oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 30 W;
  5. Ausgangswellenlänge größer 800 nm und kleiner/gleich 975 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Pulsdauer" kleiner als 1 ps und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,005 J und "Spitzenleistung" größer als 5 GW;oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Singlemodebetrieb größer als 20 W
    2. "Pulsdauer" größer/gleich 1 ps und kleiner/gleich 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,5 J und "Spitzenleistung" größer als 50 W;
      2. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Singlemodebetrieb größer als 20 Woder
      3. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Multimodebetrieb größer als 50 W;oder
    3. "Pulsdauer" größer als 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 2 J und "Spitzenleistung" größer als 50 W;
      2. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Singlemodebetrieb größer als 50 Woder
      3. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Multimodebetrieb größer als 80 W;
  6. Ausgangswellenlänge größer 975 nm und kleiner/gleich 1.150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Pulsdauer" kleiner als 1 ps und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "Spitzenleistung" pro Puls größer als 2 GW,
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 10 W;oder
      3. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,002 J;
    2. "Pulsdauer" größer/gleich 1 ps und kleiner 1 ns und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "Spitzenleistung" pro Puls größer als 5 GW,
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 10 W;oder
      3. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,1 J;
    3. "Pulsdauer" größer/gleich 1 ns und kleiner/gleich 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. "Spitzenleistung" größer 100 MW;
        2. "mittlere Ausgangsleistung" größer als 20 W und maximale, durch die Konstruktion begrenzte Pulsfrequenz kleiner/gleich 1 kHz;
        3. 'Gesamtwirkungsgrad' größer als 12 % und "mittlere Ausgangsleistung" größer als 100 W und Pulsfrequenz größer als 1 kHz;
        4. "mittlere Ausgangsleistung" größer als 150 W und Pulsfrequenz größer als 1 kHz oderoder
        5. Ausgangsenergie pro Puls größer als 2 J;oder
      2. Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. "Spitzenleistung" größer 400 MW;
        2. 'Gesamtwirkungsgrad' größer als 18 % und "mittlere Ausgangsleistung" größer als 500 W,
        3. "mittlere Ausgangsleistung" größer 2 kW;oder
        4. Ausgangsenergie pro Puls größer als 4 J;oder
    4. "Pulsdauer" größer als 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsstrahlung im transversalen Singlemodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. "Spitzenleistung" größer 500 kW;
        2. 'Gesamtwirkungsgrad' größer als 12 % und "mittlere Ausgangsleistung" größer als 100 W,oder
        3. "mittlere Ausgangsleistung" größer 150 W;oder
      2. Ausgangsstrahlung im transversalen Multimodebetrieb mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. "Spitzenleistung" größer 1 MW;
        2. 'Gesamtwirkungsgrad' größer als 18 % und "mittlere Ausgangsleistung" größer als 500 W,oder
        3. "mittlere Ausgangsleistung" größer 2 kW;
  7. Ausgangswellenlänge größer 1.150 nm und kleiner/gleich 1.555 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Pulsdauer" kleiner/gleich 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 0,5 J und "Spitzenleistung" größer als 50 W;
      2. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Singlemodebetrieb größer als 20 Woder
      3. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Multimodebetrieb größer als 50 W;oder
    2. "Pulsdauer" größer als 1 µs und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 2 J und "Spitzenleistung" größer als 50 W;
      2. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Singlemodebetrieb größer als 50 Woder
      3. "mittlere Ausgangsleistung" im transversalen Multimodebetrieb größer als 80 W;oder
  8. Ausgangswellenlänge größer als 1.555 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 100 mJ und "Spitzenleistung" größer als 1 W;oder
    2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 1 W;

c) "abstimmbare" "Laser" mit einer der folgenden Eigenschaften:

  1. Ausgangswellenlänge kleiner 600 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 50 mJ und "Spitzenleistung" größer als 1 W;oder
    2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 1 W;

    Anmerkung: Unternummer 6A005c1 erfasst nicht Farbstoff"laser" oder andere Flüssigkeits"laser" mit einem Multimode-Ausgang und einer Wellenlänge größer/gleich 150 nm und kleiner/gleich 600 nm, mit allen folgenden Eigenschaften:

    1. Ausgangsenergie pro Puls kleiner als 1,5 J oder "Spitzenleistung" kleiner als 20 Wund
    2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung kleiner als 20 W.
  2. Ausgangswellenlänge größer/gleich 600 nm und kleiner/gleich 1.400 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1 J und "Spitzenleistung" größer als 20 W;oder
    2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 20 W;oder
  3. Ausgangswellenlänge größer als 1.400 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 50 mJ und "Spitzenleistung" größer als 1 W;oder
    2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 1 W;

d) andere "Laser", die nicht von Unternummern 6A005a, 6A005b oder 6A005c erfasst werden, wie folgt:

  1. Halbleiter"laser" wie folgt:

    Anmerkung 1: Unternummer 6A005d1 schließt Halbleiter"laser" mit faseroptischen Anschlussstücken (fibre optic pigtails) ein.

    Anmerkung 2: Die Erfassung von Halbleiter"lasern", besonders konstruiert für andere Ausrüstung, richtet sich nach dem Erfassungstatus der anderen Ausrüstung.

    1. einzelne Halbleiter"laser", die im transversalen Singlemodebetrieb arbeiten, mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Wellenlänge kleiner/gleich 1.510 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 1,5 Woder
      2. Wellenlänge größer 1.510 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 500 mW;
    2. einzelne Halbleiter"laser", die im transversalen Multimodebetrieb arbeiten, mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Wellenlänge kleiner 1.400 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer15 W,
      2. Wellenlänge größer/gleich 1.400 nm und kleiner 1.900 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 2,5 Woder
      3. Wellenlänge größer/gleich 1.900 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 1 W;
    3. einzelne Halbleiter'laserbarren' mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Wellenlänge kleiner 1.400 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 100 W;
      2. Wellenlänge größer/gleich 1.400 nm und kleiner 1.900 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 25 Woder
      3. Wellenlänge größer/gleich 1.900 nm und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 10 W;
    4. 'Stacks' aus Halbleiterlasern (zweidimensionale Anordnungen) mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Wellenlänge kleiner 1.400 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung kleiner 3 kW und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangs'leistungsdichte' größer 500 W/cm2,
        2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer/gleich 3 kW und kleiner 5 kW und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangs'leistungsdichte' größer 350 W/cm2,
        3. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 5 kW,
        4. gepulste Spitzen'leistungsdichte' größer 2.500 W/cm2 oderoder
        5. räumlich kohärente mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 150 W;
      2. Wellenlänge größer/gleich 1.400 nm und kleiner 1.900 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung kleiner 250 W und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangs'leistungsdichte' größer 150 W/cm2,
        2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer/gleich 250 W und kleiner 500 W und mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangs'leistungsdichte' größer 50 W/cm2,
        3. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 500 W,
        4. gepulste Spitzen'leistungsdichte' größer 500 W/cm2oder
        5. räumlich kohärente mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 15 W;
      3. Wellenlänge größer/gleich 1.900 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangs'leistungsdichte' größer 50 W/cm2,
        2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 10 Woder
        3. räumlich kohärente mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 1,5 W;oder
      4. enthält wenigstens einen von Unternummer 6A005d1c erfassten "Laserbarren".

      Technische Anmerkung: 'Leistungsdichte' in Unternummer 6A005d1d bedeutet die gesamte Ausgangsleistung des "Lasers" dividiert durch die Emitterfläche des 'Stacks' (stacked array).

    5. 'Stacks' aus Halbleiterlasern (semiconductor laser stacked arrays), die nicht von Unternummer 6A005d1d erfasst werden, mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. besonders konstruiert oder geändert für die Verbindung mit weiteren 'Stacks' (stacked arrays), um ein 'Stack' (stacked array) größerer Ordnung zu erhalten,und
      2. integrierte, gemeinsame Verbindungen sowohl für die Elektronik als auch für die Kühlung.

        Anmerkung 1: 'Stacks' (stacked arrays), die durch die Verbindung von durch Unternummer 6A005d1e erfassten 'Stacks' aus Halbleiterlasern (semiconductor laser stacked arrays) gebildet werden und die nicht konstruiert sind, um weiter verbunden oder modifiziert zu werden, sind von Unternummer 6A005d1d erfasst.

        Anmerkung 2: 'Stacks' (stacked arrays), die durch die Verbindung von durch Unternummer 6A005d1e erfassten 'Stacks' aus Halbleiterlasern (semiconductor laser stacked arrays) gebildet werden, und die konstruiert sind, um weiter verbunden oder modifiziert zu werden, sind von Unternummer 6A005d1e erfasst.

        Anmerkung 3: Unternummer 6A005d1e erfasst nicht modulare Baugruppen aus einzelnen 'Laserbarren', die konstruiert sind, um an den Enden verbundene lineare Anordnungen (end-to-end stacked linear arrays) herstellen zu können.

      Technische Anmerkungen

      1. Halbleiterlaser werden gewöhnlich Laserdioden genannt.
      2. Ein 'Laserbarren' (auch Halbleiterlaserbarren, Laserdiodenbarren oder Diodenbarren genannt) besteht aus mehreren Halbleiterlasern in einer eindimensionalen Anordnung (one-dimensional array).
      3. Ein 'Stack' (stacked array) besteht aus mehreren Laserbarren, die eine zweidimensionale Anordnung (two-dimensional array) von Halbleiterlasern bilden.
  2. Kohlenmonoxid"laser" (CO-"Laser") mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 2 J und "Spitzenleistung" größer als 5 kW; oder
    2. mittlere oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 5 kW;
  3. Kohlendioxid"laser" (CO2-"Laser") mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung größer 15 kW;
    2. gepulster Ausgang mit einer "Pulsdauer" größer 10 µs und einer der folgenden Eigenschaften:
      1. "mittlere Ausgangsleistung" größer 10 kW;oder
      2. "Spitzenleistung" größer 100 kW;oder
    3. gepulster Ausgang mit einer "Pulsdauer" kleiner/gleich 10 µs und einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Pulsenergie pro Puls größer 5 J oderoder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 2,5 kW;
3.A.2. a) Kupferdampf-Laser mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 500 und 600 nm, und
  2. mittlere Ausgangsleistung größer/gleich 30 W;
  1. Excimer"laser" mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Ausgangswellenlänge kleiner/gleich 150 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 50 mJ; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 1 W;
    2. Ausgangswellenlänge größer 150 nm und kleiner/gleich 190 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 120 W;
    3. Ausgangswellenlänge größer 190 nm und kleiner/gleich 360 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 10 J; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 500 W; oder
    4. Ausgangswellenlänge größer als 360 nm und mit einer der folgenden Eigenschaften:
      1. Ausgangsenergie pro Puls größer als 1,5 J; oder
      2. "mittlere Ausgangsleistung" größer 30 W;

    Anmerkung: Für Excimer"laser", besonders konstruiert für Lithographie-Ausrüstung: Siehe Nummer 3B001.

  2. chemische "Laser" wie folgt:
    1. Wasserstofffluorid-(HF)-"Laser";
    2. Deuteriumfluorid-(DF)-"Laser";
    3. "Transferlaser" wie folgt:
      1. Sauerstoff-Jod-(O2-J)-"Laser";
      2. Deuteriumfluorid-Kohlendioxid-(DF-CO2)-"Laser";
  3. 'Einzelpuls' Nd: Glas-"Laser" mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. "Pulsdauer" kleiner/gleich 1 µs und Ausgangsenergie pro Puls größer 50 J oderoder
    2. "Pulsdauer" größer 1 µs und Ausgangsenergie pro Puls größer 100 J;

    Anmerkung: 'Einzelpuls' (non-repetitive pulsed) bezieht sich auf "Laser", die entweder einen einzigen Ausgangspuls erzeugen oder bei denen das Zeitintervall zwischen den Pulsen mehr als eine Minute beträgt.

e) Bauteile wie folgt:

  1. gekühlte Spiegel mit 'aktiver Kühlung' oder mit Kühlung durch Wärmeübertragungsrohre (heat pipe),

    Technische Anmerkung: 'Aktive Kühlung' ist ein Kühlverfahren für optische Bauteile, bei dem strömende Medien im oberflächennahen Bereich (allgemein weniger als 1 mm unter der optischen Oberfläche) des optischen Bauteils verwendet werden, um Wärme von der Optik abzuleiten.

  2. optische Spiegel und vollkommen oder teilweise lichtdurchlässige, optische oder elektrooptische Bauteile, die keine verschmolzenen, konischen Faserkoppler (fused tapered fibre combiners) oder dielektrische Mehrschicht-Beugungsgitter (Multi-Layer Dielectric gratings (MLDs)) sind, besonders konstruiert für die Verwendung in Verbindung mit erfassten "Lasern";

    Anmerkung: Faserkoppler und dielektrische Mehrschicht-Beugungsgitter (MLDs) sind in Unternummer 6A005e3 erfasst.

  3. Bauteile mit optischen Fasern für Laseranwendungen wie folgt:
    1. verschmolzene, konische Multimode-zu-Multimode-Faserkoppler (multimode to multimode fused tapered fibre combiners) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Dämpfung (insertion loss) kleiner/gleich 0,3 dB, bei einer spezifizierten mittleren oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung von mehr als 1.000 W (ausgenommen die Ausgangsleistung, die durch einen etwaigen Singlemode-Kern übertragen wird)und
      2. Anzahl der Eingangsfasern größer/gleich 3
    2. verschmolzene, konische Singlemode-zu-Multimode-Faserkoppler (singlemode to multimode fused tapered fibre combiners) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. Dämpfung (insertion loss) kleiner 0,5 dB, bei einer spezifizierten mittleren oder Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung von mehr als 4.600 W
      2. Anzahl der Eingangsfasern größer/gleich 3und
      3. mit einer der folgenden Eigenschaften:
        1. ein am Ausgang gemessenes Strahlparameterprodukt (BPP) von 1,5 mm mrad oder weniger bei einer Anzahl von Eingangsfasern kleiner/gleich 5oder
        2. ein am Ausgang gemessenes Strahlparameterprodukt (BPP) von 2,5 mm mrad oder weniger bei einer Anzahl von Eingangsfasern größer 5
    3. dielektrische Mehrschicht-Beugungsgitter (MLDs) mit allen folgenden Eigenschaften:
      1. entwickelt für die spektrale oder kohärente Strahlkopplung von 5 oder mehr Faserlasernund
      2. eine laserinduzierte Zerstörschwelle (LIDT) größer/gleich 10 kW/cm2 bei Bestrahlung mit Dauerstrich-(CW)-Lasern

f) optische Ausrüstung wie folgt:

Anmerkung: Optische Elemente mit gemeinsamer Blende (shared aperture optical elements), geeignet zum Einsatz in Verbindung mit "Super-High Power Lasern""SHPL": siehe Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

  1. Ausrüstung zur Messung dynamischer Wellenfronten (Phasenlage), die in der Lage ist, mindestens 50 Positionen einer Wellenfront zu messen, und eine der folgenden Eigenschaften hat:
    1. Bildwechselfrequenz größer/gleich 100 Hz und Phasendiskriminierung von mindestens 5 % der Wellenlänge des Signalsoder
    2. Bildwechselfrequenz größer/gleich 1.000 Hz und Phasendiskriminierung von mindestens 20 % der Wellenlänge des Signals
  2. Ausrüstung zur Diagnose von Strahlführungs-Winkelfehlern kleiner/gleich 10 µrad an "Super-High Power Lasern""SHPL",
  3. optische Ausrüstung und Bauteile, besonders entwickelt für ein "Super-High Power Laser"-System mit Gruppenstrahlern (phased array "SHPL"-system) zur kohärenten Strahlzusammenführung, mit einer Genauigkeit von ≫/10 der ausgelegten Wellenlänge oder 0,1 µm, wobei der kleinere Wert zählt,
  4. Projektionsteleskope, besonders konstruiert für die Verwendung mit "Super-High Power Lasern""SHPL".

g) 'Laser-akustische Detektionsausrüstung' mit allen folgenden Eigenschaften:

  1. Dauerstrich-(CW)-Ausgangsleistung des Lasers größer/gleich 20 mW,
  2. Frequenzstabilität des Lasers kleiner/gleich 10 MHz,
  3. Wellenlänge des Lasers größer/gleich 1.000 nm und kleiner/gleich 2.000 nm,
  4. Auflösungsvermögen des optischen Systems kleiner 1 nmund
  5. optisches Signal-/Rausch-Verhältnis größer/gleich 103.

Technische Anmerkung: 'Laser-akustische Detektionsausrüstung' (laser acoustic detection equipment) wird auch Lasermikrofon oder Partikelflussdetektionsmikrofon (particle flow detection microphone) genannt.

3.A.2. h) gepulste Excimer-Laser (XeF, XeCl, KrF) mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 240 und 360 nm,
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz, und
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 500 W;


Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
6A202 Fotoelektronenvervielfacherröhren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Fotokathodenfläche größer als 20 cm2und
  2. Pulsanstiegszeit an der Anode kleiner als 1 ns.
5.A.1. Fotoelektronenvervielfacherröhren mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Fotokathodenfläche größer als 20 cm2 und
  2. Pulsanstiegszeit an der Anode kleiner als 1 ns.
6A203 Kameras und Bestandteile, die nicht von Nummer 6A003 erfasst werden, wie folgt:

Ergänzende Anmerkung 1: "Software", die besonders zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren entwickelt wurde, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a, 6A203b oder 6A203c zu entsprechen, wird in Nummer 6D203 erfasst.

Ergänzende Anmerkung 2: "Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a, 6A203b oder 6A203c zu entsprechen, wird in Nummer 6E203 erfasst.

Anmerkung: Die Unternummern 6A203a bis 6A203c erfassen nicht Kameras oder Bildsensoren mit Beschränkungen in Bezug auf Hardware, "Software" oder "Technologie", die die Leistung unter das spezifizierte Niveau senken, soweit sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. sie müssen zum Originalhersteller zurückgeschickt werden, um die Leistungssteigerung vorzunehmen oder die Beschränkung aufzuheben,
  2. sie benötigen "Software" gemäß Nummer 6D203 zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen, um den Eigenschaften der Nummer 6A203 zu entsprechen oder
  3. sie benötigen "Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys gemäß Nummer 6E203 zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen, um den Eigenschaften der Nummer 6A203 zu entsprechen.
5.B.3. Hochgeschwindigkeitskameras und Bildaufnahmegeräte und Bestandteile dafür, wie folgt:

NB: "Software", besonders konstruiert, um die Leistungseigenschaften der Kameras oder Bildaufnahmegeräte zu verbessern oder freizugeben, damit den nachstehenden Merkmalen entsprochen wird, wird von den Positionen 5.D.1 und 5.D.2 erfasst.

6A203 a) Streakkameras und besonders konstruierte Bauteile hierfür wie folgt:
  1. Streakkameras mit Aufzeichnungsgeschwindigkeiten größer als 0,5 mm/µs,
  2. elektronische Streakkameras mit einer Zeitauflösung kleiner/gleich 50 ns,
  3. Streak-Elektronenröhren für Kameras, die von Unternummer 6A203a2 erfasst werden,
  4. Bestandteile mit Modulstruktur (Plug-ins), die speziell zur Verwendung mit Streakkameras mit modularen Strukturen entwickelt wurden und es ermöglichen, den Leistungsspezifikationen der Unternummern 6A203a1 oder 6A203a2 zu entsprechen,
  5. Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen, bestehend aus Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern, die speziell für die in Unternummer 6A203a1 erfassten Kameras entwickelt wurden,
5.B.3.a. a) Streakkameras und besonders konstruierte Bauteile hierfür wie folgt:
  1. Streakkameras mit Schreibgeschwindigkeiten größer als 0,5 mm/µs;
  2. elektronische Streakkameras mit einer Zeitauflösung kleiner/gleich 50 ns,
  3. Streak-Elektronenröhren für Kameras nach Position 5.B.3.a.2;
  4. Bestandteile mit Modulstruktur (Plug-ins) solcher Kameras, die die Leistungsmerkmale der Position 5.B.3.a.1 oder 5.B.3.a.2 ermöglichen;
  5. Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen, bestehend aus Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern, besonders konstruiert für Kameras der Position 5.B.3.a.1.
6A203 b) Framingkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
  1. Framingkameras mit einer Aufzeichnungsgeschwindigkeit größer als 225.000 Einzelbilder/s,
  2. Framingkameras mit einer Frame-Belichtungszeit kleiner/gleich 50 ns,
  3. Bildwandler-Röhren und Halbleiter-Bildsensoren, die eine Verschlusszeit (fast image gating time) kleiner als 50 ns haben und besonders konstruiert sind für Kameras, die von Unternummer 6A203b1 oder 6A203b2 erfasst werden,
  4. Plug-ins, die speziell zur Verwendung mit Framingkameras mit modularen Strukturen entwickelt wurden und es ermöglichen, den Leistungsspezifikationen der Unternummern 6A203b1 oder 6A203b2 zu entsprechen,
  5. Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen, bestehend aus Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern, die speziell für die in Unternummer 6A203b1 oder 6A203b2 erfassten Kameras entwickelt wurden,

Technische Anmerkung: In 6A203b können Hochgeschwindigkeits-Framingkameras einzeln verwendet werden, um ein Einzelbild von einem dynamischen Ereignis zu machen, oder es können mehrere solcher Kameras zu einem sequenziell getriggerten System kombiniert werden, um mehrere Bilder von einem Ereignis zu machen.

5.B.3.b b) Framing-Kameras und besonders konstruierte Bestandteile dafür, wie folgt:
  1. Framing-Kameras mit Aufnahmegeschwindigkeiten größer als 225.000 Einzelbilder/s,
  2. Framingkameras mit einer Frame-Belichtungszeit kleiner/gleich 50 ns,
  3. Bildwandler-Röhren und Halbleiter-Bildsensoren, die eine Schnellbild-Abtastzeit kleiner/gleich 50 ns haben und besonders konstruiert sind für Kameras der Position 5.B.3.b.1 oder 5.B.3.b.2,
  4. Bestandteile mit Modulstruktur (plug-ins) solcher Kameras, die die Leistungsmerkmale der Positionen 5.B.3.b.1 oder 5.B.3.b.2 ermöglichen;
  5. Elektronikbaugruppen zur Synchronisation und Rotationsbaugruppen, bestehend aus Antriebsturbinen, Spiegeln und Lagern, besonders konstruiert für Kameras der Position 5.B.3.b.1 oder 5.B.3.b.2.
6A203 c) Halbleiter- oder Elektronenröhrenkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
  1. Halbleiter- oder Elektronenröhrenkameras, die eine Verschlusszeit (fast image gating time) kleiner/gleich 50 ns haben,
  2. Halbleiter-Bildsensoren und Bildverstärkerröhren, die eine Verschlusszeit (fast image gating time) kleiner/gleich 50 ns haben und besonders konstruiert sind für Kameras, die von Unternummer 6A203c1 erfasst werden,
  3. Elektrooptische Verschlusseinrichtungen (Kerr- oder Pockels-Zellen), die eine Verschlusszeit (fast image gating time) kleiner/gleich 50 ns haben,
  4. Plug-ins, die speziell zur Verwendung mit Kameras mit modularen Strukturen entwickelt wurden und es ermöglichen, den Leistungsspezifikationen der Unternummer 6A203c1 zu entsprechen,
5.B.3c c) Halbleiter- oder Elektronenröhrenkameras und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
  1. Kameras oder Bildaufnahmeröhren mit einer Einzelbild-Belichtungszeit kleiner/gleich 50 ns,
  2. Bildaufnahmegeräte und Bildverstärkerröhren, die eine Schnellbild-Abtastzeit kleiner als 50 ns haben und besonders konstruiert sind für Kameras der Position 5.B.3.c.1.,
  3. elektrooptische Verschlussvorrichtungen (Kerr- oder Pockels-Zellen) mit einer Schnellbild-Abtastzeit kleiner als 50 ns,
  4. Bestandteile mit Modulstruktur (plug-ins) solcher Kameras, die die Leistungsmerkmale der Positionen 5.B.3.c.1. ermöglichen.

Technische Anmerkung: Hochgeschwindigkeits-Einzelbildkameras können allein, für ein einzelnes Bild eines dynamischen Ereignisses, verwendet werden, oder mehrere solcher Kameras können in einem fortlaufend geschalteten System kombiniert werden, um mehrere Bilder eines Ereignisses zu erzeugen.

6A203 d) strahlungsfeste TV-Kameras oder Linsen hierfür, besonders konstruiert oder ausgelegt als unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen größer als 50 x 103 Gy (Silizium) (5 x 106 Rad [Silizium]) ohne Qualitätsverlust beim Betrieb.

Technische Anmerkung: Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joule pro Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird.

1.A.2. Strahlungsbeständige TV-Kameras oder Linsen hierfür, besonders konstruiert oder ausgelegt als unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen größer als 50 x 104 Gy (Silizium) ohne betriebsbedingten Qualitätsverlust.

Technische Anmerkung: Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joule pro Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird.

6A205 "Laser", "Laser"verstärker und Oszillatoren, die nicht von Unternummer 0B001g5 oder 0B001h6 oder Nummer 6A005 erfasst werden, wie folgt:

Anmerkung: Kupferdampflaser: siehe Unternummer 6A005B.

3.A.2. Laser, Laserverstärker und Oszillatoren, wie folgt:

NB: Siehe auch 6A005

6A205 a) Argonionen-"Laser" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge größer/gleich 400 nm und kleiner/gleich 515 nm,und
  2. mittlere Ausgangsleistung größer als 40 W;
3.A.2b Argonionen-Laser mit den beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 400 und 515 nm, und
  2. 2. mittlere Ausgangsleistung größer als 40 W;
6A205 b) abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Oszillatoren für Single-Mode-Betrieb mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge größer/gleich 300 nm und kleiner/gleich 800 nm,
  2. mittlere Ausgangsleistung größer als 1 W;
  3. Pulsfrequenz größer als 1 kHz,und
  4. Pulsdauer kleiner als 100 ns;
3.A.2d abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Oszillatoren für Single-Mode-Betrieb mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 300 und 800 nm,
  2. mittlere Ausgangsleistung größer als 1 W;
  3. Pulsfrequenz größer als 1 kHz, und
  4. Pulsdauer kleiner als 100 ns;
6A205 c) Abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)"Laser"verstärker und -Oszillatoren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge größer/gleich 300 nm und kleiner/gleich 800 nm,
  2. mittlere Ausgangsleistung größer als 30 W;
  3. Pulsfrequenz größer als 1 kHz,und
  4. Pulsdauer kleiner als 100 ns;

Anmerkung: Unternummer 6A205c erfasst nicht Single-Mode-Oszillatoren.

3.A.2.e Abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Laserverstärker und -Oszillatoren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 300 und 800 nm,
  2. mittlere Ausgangsleistung größer als 30 W;
  3. Pulsfrequenz größer als 1 kHz, und
  4. Pulsdauer kleiner als 100 ns;

Anmerkung: Die Position 3.A.2e erfasst nicht Single-Mode-Oszillatoren.

6A205 d) gepulste CO2-"Laser" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge größer/gleich 9.000 nm und kleiner/gleich 11.000 nm,
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz,
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 500 W;und
  4. Pulsdauer kleiner als 200 ns;
3.A.2g gepulste CO2-"Laser" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 9.000 und 11.000 nm,
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz,
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 500 W; und
  4. Pulsdauer kleiner als 200 ns;

Anmerkung: Die Position 3.A.2g erfasst keine industriellen CO2-Laser mit höheren Ausgangsleistungen (typischerweise 1 bis 5 kW) zum Schneiden oder Schweißen, wenn die zuletzt genannten Laser entweder kontinuierlich oder mit einer Pulsdauer größer als 200 ns arbeiten.

6A205 e) Para-Wasserstoff-Raman-Shifter, entwickelt für Ausgangswellenlängen von 16 µm und eine Pulsfrequenz größer als 250 Hz; 3.A.2i Para-Wasserstoff-Raman-Shifter, entwickelt für Ausgangswellenlängen von 16 mm und eine Pulsfrequenz größer als 250 Hz;
6A205 f) neodymdotierte (andere als Glas) "Laser", mit einer Ausgangswellenlänge zwischen 1.000 und 1.100 nm mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. pulserregt (pulse-excited) und gütegeschaltet (Q-switched), mit einer "Pulsdauer" größer/gleich 1 ns und einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mittlere Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 40 W oder
    2. mittlere Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 50 W oder
  2. mit Frequenzverdopplung, so dass die Ausgangswellenlänge zwischen 500 nm und 550 nm liegt, mit einer mittleren Ausgangsleistung größer 40 W.
3.A.2.c neodymdotierte (andere als Glas) Laser, mit einer Ausgangswellenlänge zwischen 1.000 nm und 1.100 nm, mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. pulserregt (pulse-excited) und gütegeschaltet (Q-switched), mit einer Pulsdauer größer/gleich 1 ns mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mittlere Ausgangsleistung im transversalen Singlemodebetrieb größer 40 W oder
    2. mittlere Ausgangsleistung im transversalen Multimodebetrieb größer 50 W

    oder

  2. mit Frequenzverdopplung, so das die Ausgangswellenlänge zwischen 500 nm und 550 nm liegt, mit einer mittleren Ausgangsleistung größer 40 W;
6A205 g) gepulste Kohlenmonoxidlaser, die nicht von Unternummer 6A005d2 erfasst werden, mit folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 5.000 und 6.000 nm,
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz,
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 200 W;und
  4. Pulsdauer kleiner als 200 ns;
3.A.2j Gepulste CO-Laser mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 5.000 und 6.000 nm,
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz,
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 200 W; und
  4. Pulsdauer kleiner als 200 ns;

Anmerkung: Position 3.A.2j erfasst keine industriellen CO2-Laser mit höheren Ausgangsleistungen (typischerweise 1 bis 5 kW) zum Schneiden oder Schweißen, wenn die zuletzt genannten Laser entweder kontinuierlich oder mit einer Pulsdauer größer als 200 ns arbeiten.

6A225 Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten größer als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als 10 µs.

Anmerkung: Nummer 6A225 erfasst auch Geschwindigkeitsinterferometer wie VISAR (Velocity Interferometer Systems for Any Reflector), DLI (Doppler Laser Interferometer) und PDV (Photonic Doppler Velocimeter), auch bezeichnet als Het-V (Heterodyne Velocimeter).

5.B.5a Spezielle Geräte für hydrodynamische Experimente, wie folgt:

a) Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten größer als 1 km/s in Zeitintervallen kleiner als 10 ms;

6A226 Drucksensoren wie folgt:
  1. Schock-Druckmessgeräte zum Messen von Drücken über 10 GPa, einschließlich Messgeräte aus Manganin, Ytterbium und Polyvinyliden-Bifluorid (PVBF, PVF2),
  2. Quarz-Messwertaufnehmer für Drücke größer als 10 GPa.
5.B.5b b. Druckmessgeräte, die in der Lage sind, Drücke größer als 10 GPa zu messen, einschließlich Messinstrumente, hergestellt aus Manganin, Ytterbium und Polyvinylidenbifluorid (PVBF, PVF2);
5.B.5c c. Quarz-Messwertaufnehmer für Drücke größer als 10 GPa.

Anmerkung: Die Position 5.B.5a schließt Interferometer zum Messen von Geschwindigkeiten ein, wie z.B. VISARs (Velocity interferometer systems for any reflector), DLIs (Laser-Doppler-Interferometer), PDV (Photonisches Doppler-Velozimeter), auch bekannt als Het-V (Heterodyn-Verfahren).

6D Datenverarbeitungsprogramme (Software)

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
6D203 "Software", besonders entwickelt zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a bis 6A203c zu entsprechen. 5.D.2. "Software" oder Lizenzschlüssel/Produkt-Keys, besonders konstruiert, um die Leistungseigenschaften der von Position 5.B.3 erfassten Ausrüstung zu verbessern oder freizugeben.

6E Technologie

Systeme, Ausrüstung und Bestandteile entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck Kontrollliste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer (NSG) gemäß Dokument INFCIRC/254/Rev.9/Part 2
6E201 "Technologie" entsprechend der Allgemeinen Technologie-Anmerkung für die "Verwendung" von Ausrüstung, erfasst von Nummer 6A003, Unternummer 6A005a2, 6A005b2, 6A005b3, 6A005b4, 6A005b6, 6A005c2, 6A005d3c, 6A005d4c, Nummer 6A202, 6A203, 6A205, 6A225 oder 6A226. 5.D.1. "Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der in Abschnitt 5.a bis 5.D spezifizierten Ausrüstung, Materialien oder "Software".
6E203 "Technologie" in Form von Lizenzschlüsseln oder Produkt-Keys zur Leistungssteigerung oder Aufhebung der Beschränkungen von Kameras oder Bildsensoren, um den Eigenschaften der Unternummern 6A203a bis 6A203c zu entsprechen. 5.D.1. "Technologie" entsprechend der Technologie-Anmerkung für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" der in Abschnitt 5.a bis 5.D spezifizierten Ausrüstung, Materialien oder "Software"."

.

Liste der sonstigen Güter und Technologien, einschließlich Software, gemäß Artikel 3a Anhang II15

Einleitende Anmerkungen

1. Sofern nicht anders angegeben, verweisen die Referenznummern in der Spalte 'Beschreibung' auf die Beschreibungen der Güter mit doppeltem Verwendungszweck in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009.

2. Eine Referenznummer in der Spalte 'Referenznummer des Artikels in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009' bedeutet, dass die Merkmale des in der Spalte 'Beschreibung' beschriebenen Artikels außerhalb der Parameter liegen, die in der entsprechenden Beschreibung des Artikels mit doppeltem Verwendungszweck, auf das verwiesen wird, festgelegt sind.

3. Begriffe in 'einfachen Anführungszeichen' werden in einer technischen Anmerkung zu dem entsprechenden Eintrag erläutert.

4. Definitionen der Begriffe, die in "doppelten Anführungszeichen" stehen, finden sich in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009.

Allgemeine Anmerkungen

1. Der Zweck der in diesem Anhang angegebenen Kontrollen darf nicht dadurch unterlaufen werden, dass nicht erfasste Güter (einschließlich Anlagen) mit einem oder mehreren erfassten Bestandteilen ausgeführt werden, wenn der (die) erfasste(n) Bestandteil(e) das Hauptelement des Gutes ist (sind) und leicht entfernt oder für andere Zwecke verwendet werden kann (können).

Anmerkung: Bei der Beurteilung der Frage, ob der (die) verbotene(n) Bestandteil(e) ein Hauptelement bildet (bilden), müssen Menge, Wert und eingesetztes technologisches Know-how sowie andere besondere Umstände berücksichtigt werden, die den (die) verbotenen Bestandteil(e) zu einem Hauptelement machen könnten.

2. Die in diesem Anhang erfassten Güter umfassen sowohl neue als auch gebrauchte Güter.

Allgemeine Technologie-Anmerkung (ATA)

(Gültig in Zusammenhang mit Teil II.B)

1. Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von "Technologie", die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von Gütern "unverzichtbar" ist, deren Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr laut unten angeführtem Teil a (Güter) kontrolliert wird, wird entsprechend den Vorgaben des Teils II.B kontrolliert.

2."Technologie", die für die "Entwicklung", "Herstellung" oder "Verwendung" von kontrollierten Gütern "unverzichtbar" ist, unterliegt weiterhin der Kontrolle, auch wenn sie für nicht kontrollierte Güter einsetzbar sind.

3. Nicht erfasst ist "Technologie", die das unbedingt erforderliche Minimum für Aufbau, Betrieb, Wartung (Überprüfung) und Reparatur derjenigen Güter darstellt, die nicht erfasst sind oder für die eine Ausfuhrgenehmigung nach der Verordnung (EG) Nr. 423/2007 oder der vorliegenden Verordnung erteilt wurde.

4. Die Kontrollen hinsichtlich der Weitergabe von "Technologie" gelten weder für "allgemein zugängliche" Informationen, "wissenschaftliche Grundlagenforschung" noch für die für Patentanmeldungen erforderlichen Mindestinformationen.

II.A. Güter

A0. Kerntechnische Materialien, Anlagen und Ausrüstung
Nr. Beschreibung Referenznummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
II.A0.001 Hohlkathodenlampen wie folgt:
  1. Jod-Hohlkathodenlampen mit Fenstern aus reinem Silizium oder Quarz
  2. Uran-Hohlkathodenlampen
-
II.A0.002 Faraday-Isolatoren im Wellenlängenbereich 500 nm-650 nm -
II.A0.003 Optische Gitter im Wellenlängenbereich 500 nm-650 nm -
II.A0.004 Optische Fasern im Wellenlängenbereich 500 nm-650 nm, mit Antireflex schichten im Wellenlängenbereich 500 nm-650 nm überzogen und mit einem Kerndurchmesser größer als 0,4 mm und kleiner/gleich 2 mm -
II.A0.005 Bestandteile eines Kernreaktors und Prüfgeräte, soweit nicht in Nummer 0A001 erfasst, wie folgt:
  1. Plomben
  2. innenliegende Bestandteile
  3. Ausrüstung für das Verschließen sowie für das Prüfen und Messen der Verschlüsse
0A001
II.A0.006 Nukleare Nachweissysteme zum Nachweis, zur Identifizierung oder zur Quantifizierung radioaktiver Stoffe oder von Kernstrahlung und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, soweit nicht in den Unternummern 0A001j und 1A004c erfasst. 0A001.j
1A004.c
II.A0.007 Faltenbalgventile aus Aluminiumlegierungen oder rostfreiem Stahl vom Typ 304, 304L oder 316L.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Faltenbalgventile, erfasst in Unternummer 0B001c6 und Nummer 2A226.
0B001.c.6
2A226
II.A0.008 Laserspiegel, soweit nicht in Unternummer 6A005e erfasst, aus Substraten mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten von kleiner/gleich 10-6K-1 bei 20 °C (z.B. Quarzglas oder Saphir).
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht optische Systeme, die speziell für astronomische Anwendungen entwickelt wurden, sofern die Spiegel kein geschmolzenes Quarz enthalten.
0B001.g.5, 6A005.e
II.A0.009 Laserlinsen, soweit nicht in Unternummer 6A005e2 erfasst, aus Substraten mit einem thermischen Ausdehnungskoeffizienten von kleiner/gleich 10-6K-1 bei 20 °C (z.B. Quarzglas). 0B001.g, 6A005.e.2
II.A0.010 Rohre, Verrohrungen, Flansche und Anschlussstücke (Fittings), bestehend aus oder beschichtet mit Nickel oder Nickellegierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel, soweit nicht in Unternummer 2B350h1 erfasst. 2B350
II.A0.011 Vakuumpumpen, soweit nicht in Unternummer 0B002f2 oder Nummer 2B231 erfasst, wie folgt:

Turbomolekularpumpen mit einer Förderleistung größer/gleich 400 l/s,

Wälzkolben(Roots-)vakuumpumpen mit einer volumetrischen Ansaugleistung größer als 200 m3/h,

Faltenbalggedichtete Schraubenkompressoren und faltenbalggedichtete Schraubenvakuumpumpen.

0B002.f.2, 2B231
II.A0.012 Abgeschirmte Gehäuse für den Umgang mit, die Aufbewahrung oder die Handhabung von radioaktiven Stoffen (Heiße Zellen). 0B006
II.A0.013 'Natürliches Uran', 'abgereichertes Uran' oder Thorium als Metall, Legierung, chemische Verbindung oder Konzentrat sowie jedes andere Material, das einen oder mehrere der vorstehend genannten Stoffe enthält, soweit nicht in Nummer 0C001 erfasst. 0C001
II.A0.014 Detonationskammern mit einer Absorptions-Kapazität von über 2,5 kg TNT-Äquivalent. -
II.A0.015 'Handschuhfächer', besonders konstruiert für radioaktive Isotope, Strahlen quellen oder Radionuklide.
Technische Anmerkung: 'Handschuhfach' bezeichnet ein Gerät, das der Person, die das Gerät von außen bedient, Schutz vor gefährlichen Dämpfen, Partikeln oder Strahlen bietet, die von den Materialien erzeugt werden, die die Person mittels in das Gerät integrierter Griffe oder Handschuhe innerhalb des Geräts behandelt oder bearbeitet.
0B006
II.A0.016 Systeme zur Überwachung toxischer Gase, ausgelegt für den Dauerbetrieb und zur Feststellung von Schwefelwasserstoff, und besonders konstruierte Detektoren hierfür. 0A001
0B001.c
II.A0.017 Heliumleckdetektoren 0A001
0B001.c


A1. Werkstoffe, Chemikalien, 'Mikroorganismen' und 'Toxine'
Nr. Beschreibung Referenznummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
II.A1.001 Lösungsmittel Bis(2-ethylhexyl)phosphorsäure (HDEHP oder D2HPA) (Nummer im Register des Chemical Abstract Service (CAS) 298-07-7), in beliebiger Menge, mit einer Reinheit größer als 90 Gew.-%. -
II.A1.002 Fluorgas - CAS 7782-41-4 - mit einer Reinheit größer als 95 Gew.-%. -
II.A1.003 Ringförmige Dichtungen und Verschlüsse mit einem Innendurchmesser von kleiner/gleich 400 mm, bestehend aus einem der folgenden Materialien:
  1. Copolymere des Vinylidenfluorids, die ungereckt zu mindestens 75 % eine beta-kristalline Struktur aufweisen;
  2. fluorierte Polyimide, die mindestens 10 Gew.-% gebundenes Fluor enthalten;
  3. fluorierte Phosphazen-Elastomere, die mindestens 30 Gew.-% gebundenes Fluor enthalten;
  4. Polychlortrifluorethylen (PCTFE, z.B. Kel-F ®);
  5. Fluorelastomere (z.B. Viton ®, Tecnoflon ®);
  6. Polytetrafluorethylen (PTFE).
-
II.A1.004 Persönliche Ausrüstung für den Nachweis von Kernstrahlung, einschließlich Personen-Dosimeter.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Kernstrahlungsnachweissysteme, erfasst in Unternummer 1A004c.
1A004.c
II.A1.005 Elektrolytische Zellen für die Erzeugung von Fluor mit einer Fertigungskapazität von mehr als 100 g Fluor je Stunde.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht elektrolytische Zellen, erfasst in Nummer 1B225.
1B225
II.A1.006 Katalysatoren, soweit nicht nach Nummer 1A225 verboten, die Platin, Palladium oder Rhodium enthalten, verwendbar zur Förderung der Wasserstoffaustauschreaktion zwischen Wasserstoff und Wasser zur Tritiumrückgewinnung aus Schwerem Wasser oder zur Schwerwasserproduktion. 1B231, 1A225
II.A1.007 Aluminium und Aluminiumlegierungen, soweit nicht in Unternummer 1C002b4 oder 1C202a erfasst, in Roh- oder Halbzeugform mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. erreichbare Zugfestigkeit größer/gleich 460 MPa bei 293 K (20 °C) oder
  2. mit einer Zugfestigkeit größer/gleich 415 MPa bei 298 K (25 °C).
1C002.b.4, 1C202.a
II.A1.008 Magnetische Metalle aller typen und in jeder Form mit einer Anfangsrelativpermeabilität (initial relative permeability) größer/gleich 120.000 und einer Dicke größer/gleich 0,05 mm und kleiner/gleich 0,1 mm. 1C003.a
II.A1.009 'Faser- oder fadenförmige Materialien' oder Prepregs wie folgt:
ANMERKUNG: SIEHE AUCH II.A.1019.A.(red. Anm.: gemeint ist wohl II.A1.019.A)
  1. 'Faser- oder fadenförmige Materialien' aus Kohlenstoff oder Aramid mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. 'spezifischer Modul' größer als 10 x 106 m; oder
    2. 'spezifische Zugfestigkeit' größer 17 x 104 m;
  2. 'Faser- oder fadenförmige Materialien' aus Glas mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. 'spezifischer Modul' größer als 3,18 x 106 m; oder
    2. 'spezifische Zugfestigkeit' größer 76,2 x 103 m;
  3. Mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose 'Garne', 'Faserbündel' (rovings), 'Seile' oder 'Bänder' mit einer Breite kleiner/gleich 15 mm (wenn Prepregs) aus 'faser- oder fadenförmigen Materialien' aus Kohlenstoff oder Glas, soweit nicht in Unternummer II.A1.010.a oder b erfasst.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht 'faser- oder fadenförmige Materialien', erfasst in den Unternummern 1C010a, 1C010b, 1C210a und 1C210b.
1C010.a

1C010.b

1C210.a

1C210.b

II.A1.010 Harzimprägnierte oder pechimprägnierte Fasern (Prepregs), metall- oder kohlenstoffbeschichtete Fasern (Preforms) oder 'Kohlenstofffaser-Preforms' wie folgt:
  1. hergestellt aus in Unternummer II.A1.009 erfassten 'faser- oder fadenförmigen Materialien';
  2. kohlenstoffbeschichtete 'faser- oder fadenförmige Materialien' in Epoxidharz-'Matrix' (Prepregs), erfasst in den Unternummern 1C010a, 1C010b und 1C010c, für die Reparatur von Luftfahrzeug-Strukturen oder Laminaten, bei denen die Größe der Einzelmatten nicht größer ist als 50 cm x 90 cm;
  3. Prepregs, erfasst in der Unternummer 1C010a, 1C010b oder 1C010c, die mit Phenol- oder Epoxidharzen imprägniert sind, mit einer Glasübergangstemperatur (Tg) kleiner als 433 K (160 °C) und deren Aushärtungstemperatur kleiner als die Glasübergangstemperatur ist.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht 'faser- oder fadenförmige Materialien', erfasst in Unternummer 1C010e.
1C010.e.
1C210
II.A1.011 Verstärkte Siliziumkarbid-Keramik-Verbundwerkstoffe, geeignet für Bugspitzen, Wiedereintrittskörper, Strahlruder, verwendbar für 'Flugkörper', soweit nicht in Nummer 1C107 erfasst. 1C107
II.A1.012 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), soweit nicht in den Nummern 1C116 oder 1C216 erfasst, 'geeignet für' eine Zugfestigkeit größer/ gleich 2.050 MPa bei 293 K (20 °C).
Technische Anmerkung: 'Martensitaushärtender Stahl geeignet für' umfasst martensitaushärtenden Stahl vor und nach einer Wärmebehandlung.
1C216
II.A1.013 Wolfram, Tantal, Wolframkarbid, Tantalkarbid und Legierungen mit beiden folgenden Eigenschaften:
  1. in Formen mit hohlzylindrischer oder sphärischer Symmetrie (einschließlich Zylindersegmente) mit einem Innendurchmesser größer/gleich 50 mm und kleiner/gleich 300 mm und
  2. einer Masse über 5 kg.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Wolfram, Wolframkarbid und Legierungen, erfasst in Nummer 1C226.
1C226
II.A1.014 Elementpulver aus Kobalt, Neodym oder Samarium oder Legierungen oder Mischungen daraus, die mindestens 20 Gew.-% Kobalt, Neodym oder Samarium enthalten, mit einer Partikelgröße von kleiner 200 µm. -
II.A1.015 Reines Tributylphosphat (TBP) [CAS-Nr. 126-73-8] oder Mischungen mit einem Gehalt an TBP von über 5 Gew.-%.
II.A1.016 Martensitaushärtender Stahl (maraging steel), soweit nicht nach den Nummern 1C116, 1C216 oder II.A1.012 verboten.
Technische Anmerkung: Martensitaushärtende Stähle sind Eisenlegierungen, die im Allgemeinen gekennzeichnet sind durch einen hohen Nickel- und sehr geringen Kohlenstoffgehalt sowie die Verwendung von Substitutions- oder Ausscheidungselementen zur Festigkeitssteigerung und Ausscheidungshärtung der Legierung.
II.A1.017 Metall, Metallpulver und -material wie folgt:
  1. Wolfram und Wolframlegierungen, soweit nicht nach Nummer 1C117 verboten, in Form einheitlich kugelförmiger oder staubförmiger Partikel mit einer Partikelgröße kleiner/gleich 500 µm und einem Gehalt an Wolfram von größer/gleich 97 Gew.-%;
  2. Molybdän und Molybdänlegierungen, soweit nicht nach Nummer 1C117 verboten, in Form einheitlich kugelförmiger oder staubförmiger Partikel mit einer Partikelgröße kleiner/gleich 500 µm und einem Gehalt an Molybdän von größer/gleich 97 Gew.-%;
  3. Wolframmaterialien in fester Form, soweit nicht nach den Nummern 1C226 oder II.A1.013 verboten, mit einer Materialzusammensetzung wie folgt:
    1. Wolfram und Legierungen mit einem Wolfram-Gehalt von 97 Gew.-% oder mehr;
    2. mit Kupfer infiltriertes Wolfram mit einem Gehalt an Wolfram von größer/gleich 80 Gew.-% oder
    3. mit Silber infiltriertes Wolfram mit einem Gehalt an Wolfram von größer/gleich 80 Gew.-%.
-
II.A1.018 Weichmagnetische Legierungen mit einer chemischen Zusammensetzung wie folgt:
  1. Gehalt an Eisen zwischen 30 % und 60 % und
  2. Gehalt an Kobalt zwischen 40 % und 60 %.
-
II.A1.019 'Faser- oder fadenförmige Materialien' oder Prepregs, die nicht nach Anhang I oder nach Anhang II (Nummer II.A1.009 oder II.A1.010) der vorliegenden Verordnung verboten oder nicht in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 aufgeführt sind, wie folgt:
  1. 'Faser- oder fadenförmige Materialien' aus Kohlenstoff-, Anmerkung:
    Anmerkung: Unternummer II.A1.019.a erfasst keine Webwaren.
  2. mit warmaushärtendem Harz imprägnierte endlose 'Garne', 'Faserbündel' (rovings), 'Seile', oder 'Bänder' aus 'faser- oder fadenförmigen Materialien' aus Kohlenstoff;
  3. endlose 'Garne', 'Faserbündel' (rovings), 'Seile' oder 'Bänder' aus Polyacrylnitril (PAN).
-
II.A1.020 Stahllegierungen als Stahlblech oder Stahlplatten mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Stahllegierungen 'geeignet für' eine Zugfestigkeit größer/gleich 1.200 MPa bei 293 K (20 °C);
  2. Stickstoffstabilisierter Duplexstahl.
Anmerkung: Der Ausdruck Legierungen 'geeignet für' erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung.

Technische Anmerkung: 'Stickstoffstabilisierter Duplexstahl' besitzt eine Zweiphasen-Mikrostruktur bestehend aus Körnern ferritischen und austenitischen Stahls unter Zusatz von Stickstoff zur Stabilisierung der Mikrostruktur.

1C116

1C216

II.A1.021 Kohlenstoff/Kohlenstoff-Verbundwerkstoffe. 1A002.b.1
II.A1.022 Nickellegierungen in Roh- oder Halbzeugform, mit mindestens 60 Gew.-% Nickel. 1C002.c.1.a
II.A1.023 Titanlegierungen in Form von Titanblech oder Titanplatte 'geeignet für' eine Zugfestigkeit größer/gleich 900 MPa bei 293 K (20 °C).
Anmerkung: Der Ausdruck Legierungen 'geeignet für' erfasst Legierungen vor und nach einer Wärmebehandlung
1C002.b.3
II.A1.024 Treibstoffe und chemische Bestandteile für Treibstoffe, wie folgt:
  1. Toluoldiisocyanat (TDI)
  2. Methylendiphenyldiisocyanat (MDI)
  3. Isophorondiiscocyanat (IPDI)
  4. Natriumperchlorat
  5. Xylidin
  6. hydroxyterminiertes Polyther (HTPE)
  7. hydroxyterminiertes Caprolactonether (HTCE)

Technische Anmerkung: Diese Nummer bezieht sich auf den Reinstoff und jede Mischung, die zu mindestens 50 % aus den obengenannten Chemikalien besteht.

1C111
II.A1.025 'Schmiermittel', die als Hauptbestandteil eine der folgenden Verbindungen oder einen der folgenden Stoffe enthalten:
  1. Perfluoroalkylether, (CAS 60164-51-4);
  2. Perfluoropolyalkylether, PFPE, (CAS 6991-67-9); 'Schmiermittel' bedeutet Öle und Flüssigkeiten.
1C006
II.A1.026 Beryllium-Kupfer- oder Kupfer-Beryllium-Legierungen in Form von Platten, Blechen, Streifen oder gewalzten Stangen, bestehend größtenteils aus Kupfer und aus anderen Elementen mit weniger als 2 Gew.-% Beryllium. 1C002.b


A2. Werkstoffbearbeitung
Nr. Beschreibung Referenznummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
II.A2.001 Vibrationsprüfsysteme, Ausrüstung und Bestandteile hierfür, soweit nicht in Nummer 2B116 erfasst:
  1. Vibrationsprüfsysteme mit Rückkopplungs- oder Closed-Loop-Technik mit integrierter digitaler Steuerung, geeignet für Vibrationsbeanspruchungen des Prüflings mit einer Beschleunigung größer/gleich 0,1 g rms zwischen 0,1 Hz und 2 kHz und bei Übertragungskräften größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch';
  2. digitale Steuerungen in Verbindung mit besonders für Vibrationsprüfung entwickelter 'Software', mit einer Echtzeit-Bandbreite größer/gleich 5 kHz und konstruiert zum Einsatz in den in Unternummer a erfassten Systemen;
  3. Schwingerreger (Shaker units) mit oder ohne zugehörige Verstärker, geeignet für Übertragungskräfte von größer/ gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', und geeignet für die in Unternummer a erfassten Systemen;
  4. Prüflingshaltevorrichtungen und Elektronikeinheiten, konstruiert, um mehrere Schwingerreger zu einem Schwingerregersystem, das Übertragungskräfte größer/gleich 50 kN, gemessen am 'Prüftisch', erzeugen kann, zusammenzufassen, und geeignet für die in Unternummer a erfassten Systemen.
Technische Anmerkung: Ein "Prüftisch" ist ein flacher Tisch oder eine flache Oberfläche ohne Aufnahmen oder Halterungen.
2B116
II.A2.002 Werkzeugmaschinen und Bestandteile und Steuerungen für Werkzeugmaschinen wie folgt:
  1. Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung mit einer Positioniergenauigkeit mit "allen verfügbaren Kompensationen" von kleiner (besser)/gleich 15 µm nach ISO 230/2 (1988) (1) oder entsprechenden nationalen Normen entlang einer Linearachse;
    Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Werkzeugmaschinen für Schleifbearbeitung, erfasst in den Unternummern 2B201b und 2B001c.
  2. Bestandteile und Steuerungen, besonders konstruiert für Werkzeugmaschinen, erfasst in Nummer 2B001 oder 2B201 oder in Unternummer a.
2B201.b
2B001.c
II.A2.003 Auswuchtmaschinen und zugehörige Ausrüstung, wie folgt:
  1. Auswuchtmaschinen, konstruiert oder geändert für zahnmedizinische oder andere medizinische Ausrüstung, mit allen folgenden Eigenschaften:
    1. nicht geeignet zum Auswuchten von Rotoren/Baugruppen mit einer Masse größer als 3 kg;
    2. geeignet zum Auswuchten von Rotoren/Baugruppen bei Drehzahlen größer als 12.500 U/min;
    3. geeignet zur Korrektur von Unwuchten in zwei oder mehr Ebenen und
    4. geeignet zum Auswuchten bis zu einer spezifischen Restunwucht von 0,2 g mm/kg der Rotormasse;
  2. Messgeräte (indicator heads), konstruiert oder geändert für den Einsatz in Maschinen, erfasst in Unternummer a.
Technische Anmerkung: Indicator heads werden auch als balancing instrumentation bezeichnet.
2B119
II.A2.004 Fernlenk-Manipulatoren, die für ferngesteuerte Tätigkeiten bei radiochemischen Trennprozessen oder in Heißen Zellen eingesetzt werden können, soweit nicht in Nummer 2B225 erfasst, mit einer der folgenden Eigenschaften:
  1. Eignung zur Durchdringung der Wand einer Heißen Zelle mit einer Dicke größer/gleich 0,3 m (Durch-die-Wand-Modifikation) oder
  2. Eignung zur Überbrückung der Wand einer Heißen Zelle mit einer Dicke größer/gleich 0,3 m (Ober-die-Wand-Modifikation).
2B225
II.A2.006 Öfen, geeignet für Betriebstemperaturen größer als 400 °C, wie folgt:
  1. Oxydationsöfen
  2. Mit kontrollierter Atmosphäre betriebene Wärmebehandlungsöfen
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Tunnelöfen mit Rollenbahn oder Wagen, Tunnelöfen mit Förderband, Durchschuböfen oder Herdwagenöfen, die für die Herstellung von Glas, Tischgeschirr aus Keramik oder Strukturkeramik konstruiert wurden.
2B226
2B227
II.A2.007 "Druckmessgeräte", soweit nicht in 2B230 erfasst, geeignet zum Messen von Absolutdrücken im Bereich von 0 bis 200 kPa, mit den zwei folgenden Eigenschaften:
  1. Drucksensoren, hergestellt aus oder geschützt durch "Gegen Korrosion durch Uranhexafluorid (UF6)-resistente Werkstoffe" und
  2. mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. Messbereich kleiner als 200 kPa und "Messgenauigkeit" kleiner (besser) als ± 1 % vom Skalenendwert oder
    2. Messbereich größer/gleich 200 kPa und "Messgenauigkeit" kleiner (besser) als 2 kPa.
2B230
II.A2.008 Flüssig-flüssig Kontakt-Ausrüstung (Mischer-Abscheider, Pulsationskolonnen und Zentrifugalextraktoren) und Flüssigkeitsverteiler, Dampfverteiler oder Flüssigkeitssammler, konstruiert für solche Ausrüstung, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH II.A2.014

1. Rostfreier Stahl.

Anmerkung: Für rostfreien Stahl mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom siehe Nummer II.A2.014.a.
2B350.e
II.A2.009 Industrielle Geräte und Bestandteile, soweit nicht in Unternummer 2B350d er fasst, wie folgt:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH II.A2.015

Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche größer als 0,05 m2 und kleiner als 30 m2 sowie für solche Wärmetauscher oder Kondensatoren konstruierte Rohre, Platten, Coils oder Blöcke, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus den folgenden Werkstoffen bestehen:

1. Rostfreier Stahl.

Anmerkung 1: Für rostfreien Stahl mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom siehe Nummer II.A2.015.a.

Anmerkung 2: Diese Nummer erfasst nicht Fahrzeugkühler.

Technische Anmerkung: Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus des Wärmetauschers.

2B350.d
II.A2.010 Pumpen mit Mehrfachdichtung und dichtungslose Pumpen, soweit nicht in Unternummer 2B350i erfasst, geeignet für korrodierende Flüssigkeiten, mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 0,6 m3/ h oder Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 5 m3/h (jeweils unter Standard-Bedingungen von 273 K (0 °C) und 101,3 kPa) sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus den folgenden Materialien bestehen:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH II.A2.016

1. Rostfreier Stahl.

Anmerkung: Für rostfreien Stahl mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom siehe Nummer II.A2.016.a.

Technische Anmerkung: Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus der Pumpe.

2B350.i
II.A2.011 Zentrifugalseparatoren, geeignet zur kontinuierlichen Trennung ohne Aerosolfreisetzung und hergestellt aus einem der folgenden Werkstoffe:
  1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom;
  2. Fluorpolymeren;
  3. Glas oder Email;
  4. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel;
  5. Tantal oder Tantallegierungen;
  6. Titan oder Titanlegierungen; oder
  7. Zirkonium oder Zirkoniumlegierungen.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Zentrifugalseparatoren, erfasst in Unternummer 2B352c.
2B352.c
II.A2.012 Filter aus gesintertem Metall, aus Nickel oder Nickellegierungen mit 40 Gew.- % Nickel oder mehr.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Filter, erfasst in Unternummer 2B352d.
2B352.d
II.A2.013 Drück- und Fließdrückmaschinen, soweit nicht in Nummer 2B009, 2B109 oder 2B209 erfasst, mit einer Supportkraft größer als 60 kN und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.
Technische Anmerkung: Im Sinne von Nummer II.A2.013 werden Maschinen mit kombinierter Drück- und Fließdrückfunktion als Fließdrückmaschinen betrachtet.
-
II.A2.014 Flüssig-flüssig Kontakt-Ausrüstung (Mischer-Abscheider, Pulsationskolonnen und Zentrifugalextraktoren) und Flüssigkeitsverteiler, Dampfverteiler oder Flüssigkeitssammler, konstruiert für solche Ausrüstung, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH II.A2.008.

  1. hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom;
    2. Fluorpolymeren;
    3. Glas oder Email;
    4. Grafit oder 'Carbon-Grafit';
    5. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel;
    6. Tantal oder Tantallegierungen;
    7. Titan oder Titanlegierungen; oder
    8. Zirkonium oder Zirkoniumlegierungen; oder
  2. aus Edelstahl und einem oder mehreren in II.A2.014.a erfassten Materialien.
Technische Anmerkung: 'Carbon-Grafit' besteht aus amorphem Kohlenstoff und Grafit, wobei der Grafitgehalt 8 Gew.-% oder mehr beträgt.
2B350.e
II.A2.015 Industrielle Geräte und Bestandteile, soweit nicht in Unternummer 2B350d er fasst, wie folgt:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH II.A2.009.

Wärmetauscher oder Kondensatoren mit einer Wärmeaustauschfläche größer als 0,05 m2 und kleiner als 30 m2 sowie für solche Wärmetauscher oder Kondensatoren konstruierte Rohre, Platten, Coils oder Blöcke, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Werkstoffe bestehen:

  1. hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom;
    2. Fluorpolymeren;
    3. Glas oder Email;
    4. Grafit oder 'Carbon-Grafit';
    5. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel;
    6. Tantal oder Tantallegierungen;
    7. Titan oder Titanlegierungen;
    8. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;
    9. Siliziumkarbid; oder
    10. Titankarbid; oder
  2. aus Edelstahl und einem oder mehreren in II.A2.015.a erfassten Materialien.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Fahrzeugkühler.

Technische Anmerkung: Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus des Wärmetauschers.

2B350.d
II.A2.016 Pumpen mit Mehrfachdichtung und dichtungslose Pumpen, soweit nicht in Unternummer 2B350i erfasst, geeignet für korrodierende Flüssigkeiten, mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 0,6 m3/ h oder Vakuumpumpen mit einer vom Hersteller angegebenen maximalen Förderleistung größer als 5 m3/h (jeweils unter Standard-Bedingungen von 273 K (0 °C) und 101,3 kPa) sowie für solche Pumpen konstruierte Pumpengehäuse, vorgeformte Gehäuseauskleidungen, Laufräder, Rotoren oder Strahlpumpendüsen, bei denen die medienberührenden Flächen ganz aus einem der folgenden Materialien bestehen:

ANMERKUNG: SIEHE AUCH II.A2.010.

  1. hergestellt aus einem der folgenden Materialien:
    1. Legierungen mit mehr als 25 Gew.-% Nickel und 20 Gew.-% Chrom;
    2. Keramik;
    3. Ferrosiliziumguss;
    4. Fluorpolymeren;
    5. Glas oder Email;
    6. Grafit oder 'Carbon-Grafit';
    7. Nickel oder Nickel-Legierungen mit mehr als 40 Gew.-% Nickel;
    8. Tantal oder Tantallegierungen;
    9. Titan oder Titanlegierungen;
    10. Zirkonium oder Zirkonium-Legierungen;
    11. Niob (Columbium) oder Niob-'Legierungen'; oder
    12. Aluminiumlegierungen; oder
  2. aus Edelstahl und einem oder mehreren in II.A2.016.a. erfassten Materialien.

Technische Anmerkung: Die für Dichtungen und Verschlüsse und weitere Verschlussfunktionen verwendeten Materialien bestimmen nicht den Kontrollstatus der Pumpe.

2B350.i
II.A2.017 Funkenerodiermaschinen (EDM) zum Entfernen oder Schneiden von Metallen, Keramiken oder "Verbundwerkstoffen", wie folgt, und besondere konstruierte Ramm-, Senk- oder Drahtelektroden hierfür:
  1. Funkenerodiermaschinen mit Ramm- oder Senkelektroden;
  2. Funkenerodiermaschinen mit Drahtelektroden.
Anmerkung: Funkenerodiermaschinen werden auch als Drahterodiermaschinen bezeichnet.
2B001.d
II.A2.018 Rechnergesteuerte oder "numerisch gesteuerte" Koordinatenmessmaschinen (CMM) mit einer dreidimensionalen (volumetrischen) Längenmessabweichung (MPPE) an einem Punkt innerhalb des Arbeitsbereiches der Maschine (d. h. innerhalb der Achslängen) kleiner (besser)/gleich (3 + L/1.000) µm (L ist die Messlänge in mm), geprüft nach ISO 10360-2 (2001), und hierfür konstruierte Messsonden. 2B006.a
2B206.a
II.A2.019 Rechnergesteuerte oder "rechnergestützte" Elektronenstrahlschweißmaschinen, und besonders konstruierte Bauteile hierfür. 2B001.e.1.b
II.A2.020 Rechnergesteuerte oder "rechnergestützte" Laserschweiß- und Laserschneidmaschinen, und besonders konstruierte Bauteile hierfür. 2B001.e.1.c
II.A2.021 Rechnergesteuerte oder "rechnergestützte" Plasmaschneidmaschinen und besonders konstruierte Bauteile hierfür. 2B001.e.1
II.A2.022 Vibrationsprüfgeräte besonders konstruiert für Rotoren oder rotierende Ausrüstungen und Maschinen, geeignet zum Messen von Frequenzen zwischen 600 und 2.000 Hz. 2B116
II.A2.023 Flüssigringvakuumpumpen, und besonders konstruierte Bauteile hierfür. 2B231
2B350.i
II.A2.024 Drehschiebervakuumpumpen, und besonders konstruierte Bauteile hierfür.
Anmerkung 1: II.A2.024 erfasst nicht Drehschiebervakuumpumpen, die für andere spezifische Ausrüstungen besonders konstruiert sind.

Anmerkung 2: Die Erfassung von Drehschiebervakuumpumpen, besonders entwickelt für andere Geräte, richtet sich nach der Erfassung der anderen Geräte.

2B231
2B235.i
0B002.f
II.A2.025 Luftfilter, wie folgt, mit einem Durchmesser von mehr als 1.000 mm:
  1. HEPA-Filter (High Efficiency Particulate Air filters);
  2. ULPA-Filter (Ultra Low Penetration Air filters).
Anmerkung: Die Nummer II.A2.025 erfasst nicht für medizinische Ausrüstung besonders konstruierte Luftfilter.
2B352.d


A3. Allgemeine Elektronik
Nr. Beschreibung Referenznummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
II.A3.001 Hochspannungs-Gleichstromversorgungsgeräte mit beiden folgenden Eigenschaften:
  1. Erzeugung von 10 kV oder mehr im Dauerbetrieb über einen Zeitraum von acht Stunden mit einer Ausgangsleistung größer/gleich 5 kW, auch mit sweeping, und
  2. Strom- oder Spannungsregelung besser als 0,1 % über einen Zeitraum von vier Stunden.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Stromversorgungsgeräte, erfasst in Unternummer 0B001j5 und Nummer 3A227.
3A227
II.A3.002 Massenspektrometer, soweit nicht in Nummer 3A233 oder Unternummer 0B002g erfasst, für die Messung von Ionen einer Atommasse größer/ gleich 200 amu (atomic mass units) mit einer Auflösung besser als 2 amu bei 200 amu oder größer, und Ionenquellen hierfür wie folgt:
  1. induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometer (ICP/MS);
  2. Glühentladungs-Massenspektrometer (GDMS);
  3. Thermoionisations-Massenspektrometer (TIMS);
  4. Elektronenstoß-Massenspektrometer mit einer Quellenkammer, hergestellt aus 'Uranhexafluorid (UF6)-resistenten Werkstoffen', damit ausgekleidet oder plattiert;
  5. Molekularstrahl-Massenspektrometer mit einer der folgenden Eigenschaften:
    1. mit einer Quellenkammer, hergestellt aus rostfreiem Stahl oder Molybdän, damit ausgekleidet oder plattiert, und mit einer Kühlfalle, die auf 193 K (- 80 °C) oder weniger kühlen kann; oder
    2. mit einer Quellenkammer, hergestellt aus 'UF6-resistenten Werkstoffen', damit ausgekleidet oder plattiert;
  6. Massenspektrometer, ausgestattet mit einer Mikrofluorierungs-Ionenquelle, konstruiert für Aktinide oder Aktinidenfluoride.
3A233
II.A3.003 Spektrometer oder Diffraktometer, konstruiert für den indikativen Test oder die quantitative Analyse der Elementzusammensetzung von Metallen oder Legierungen ohne chemisches Aufschließen des Materials. -
II.A3.004 Frequenzumwandler oder Generatoren sowie drehzahlveränderliche elektrische Antriebe, die nicht nach Nummer 0B001 oder 3A225 verboten sind, mit allen folgenden Eigenschaften sowie besonders konstruierte Bestandteile und entworfene Software hierfür:
  1. Mehrphasenausgang mit einer Leistung größer/gleich 10 W;
  2. Betriebsfrequenz von 600 Hz oder mehr; und
  3. Frequenzstabilisierung besser (kleiner) als 0,2 %.
Technische Anmerkung: Frequenzumwandler werden auch als Konverter oder Inverter bezeichnet.

Anmerkungen:

  1. Nummer II.A3.004 erfasst nicht Frequenzumwandler, die mit Kommunikationsprotokollen oder Schnittstellen für spezifische Industriemaschinen (wie Werkzeugmaschinen, Spinnmaschinen, Leiterplattenmaschinen) ausgestattet sind, so dass die Frequenzumwandler bei Erfüllung der oben genannten Leistungsmerkmale nicht zu anderen Zwecken verwendet werden können.
  2. Nummer II.A3.004 erfasst nicht für Fahrzeuge besonders konstruierte Frequenzumwandler mit einer zwischen Frequenzumwandler und Fahrzeug- Kontrolleinheit gegenseitig kommunizierten Kontrollsequenz.
3A225

0B001.b.13


A6. Sensoren und Laser
Nr. Beschreibung Referenznummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
II.A6.001 Stäbe aus Yttrium-Aluminium-Granat (YAG) -
II.A6.002 Optische Ausrüstung und Bestandteile, soweit nicht in Nummer 6A002 oder Unternummer 6A004b erfasst, wie folgt:

Infrarotoptiken im Wellenlängenbereich größer/gleich 9.000 nm und kleiner/ gleich 17.000 nm und Bestandteile hierfür, einschließlich Bestandteilen aus Cadmiumtellurid (CdTe).

6A002
6A004.b
II.A6.003 Wellenfrontkorrektursysteme für die Verwendung mit einem Laserstrahl mit einem Durchmesser größer als 4 mm und besonders konstruierte Bestandteile hierfür, einschließlich Steuersysteme und Phasenfront-Erkennungssysteme und 'verformbare Spiegel' einschließlich bimorphen Spiegeln.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Spiegel, erfasst in den Unternummern 6A004a, 6A005e und 6A005f.
6A003
II.A6.004 Argonionen-"Laser" mit einer mittleren Ausgangsleistung größer/gleich 5 W.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Argonionen-'Laser', erfasst in Unternummer 0B001g5, Nummer 6A005 und Unternummer 6A205a.
6A005.a.6
6A205.a
II.A6.005 Halbleiter-"Laser" und Bestandteile hierfür wie folgt:
  1. einzelne Halbleiter-"Laser" mit einer jeweiligen Ausgangsleistung größer als 200 mW, in Mengen größer als 100;
  2. Halbleiter-"Laser"-Arrays mit einer Ausgangsleistung größer als 20 W.
Anmerkungen:
  1. Halbleiter-"Laser" werden gewöhnlich als "Laser"-Dioden bezeichnet.
  2. Diese Nummer erfasst nicht "Laser", erfasst in den Unternummern 0B001g5, 0B001h6 und 6A005.
  3. Diese Nummer erfasst nicht "Laser"-Dioden mit einer Wellenlänge im Bereich 1.200 nm - 2.000 nm.
6A005.b
II.A6.006 Abstimmbare Halbleiter-"Laser" und abstimmbare Halbleiter-"Laser"-Arrays mit einer Wellenlänge größer/gleich 9 µm und kleiner/gleich 17 µm sowie Stacks aus Halbleiter-"Lasern", die wenigstens ein abstimmbares Halbleiter-"Laser"-Array mit einer solchen Wellenl´nge enthalten.
Anmerkungen:
  1. Halbleiter-"Laser" werden gewöhnlich als "Laser"-Dioden bezeichnet.
  2. Diese Nummer erfasst nicht Halbleiter-"Laser", erfasst in den Unternummern 0B001h6 und 6A005b.
6A005.b
II.A6.007 "Abstimmbare" Festkörper-"Laser" und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:
  1. Titan-Saphir-Laser,
  2. Alexandrit-Laser.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Titan-Saphir- und Alexandrit-Laser, erfasst in den Unternummern 0B001g5, 0B001h6 und 6A005c1.
6A005.c.1
II.A6.008 Neodym-dotierte (andere als Glas-)"Laser" mit einer Ausgangswellenlänge größer als 1.000 nm und kleiner/gleich 1.100 nm und einer Ausgangsenergie je Puls größer als 10 J.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht Neodym-dotierte (andere als Glas-) 'Laser', erfasst in Unternummer 6A005c2b.
6A005.c.2
II.A6.009 Akustooptische Bestandteile wie folgt:
  1. Aufnahmeröhren und Halbleiter-Bildsensoren, die eine Bildwiederholungsfrequenz größer/gleich 1 kHz erlauben;
  2. die Bildwiederholungsfrequenz bestimmendes Zubehör;
  3. Pockels-Zellen.
6A203.b.4.c
II.A6.010 Strahlungsfeste Kameras oder Linsen hierfür, soweit nicht in Unternummer 6A203c erfasst, besonders konstruiert oder ausgelegt als unempfindlich gegen Strahlungsbelastungen größer als 50 x 103 Gy (Silizium) (5 x 106 Rad (Silizium)) ohne betriebsbedingten Qualitätsverlust.
Technische Anmerkung: Der Ausdruck Gy (Silizium) bezieht sich auf die in Joule pro Kilogramm ausgedrückte Energie, die von einer ionisierender Strahlung ausgesetzten Probe von nicht abgeschirmtem Silizium absorbiert wird.
6A203.c
II.A6.011 Abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Laserverstärker und -Oszillatoren mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. einer Betriebswellenlänge größer/gleich 300 nm und kleiner/gleich
    800 nm;
  2. einer mittleren Ausgangsleistung größer als 10 W und kleiner/gleich 30 W;
  3. Pulsfrequenz größer als 1 kHz; und
  4. einer Pulsdauer kleiner als 100 ns.
Anmerkungen:
  1. Diese Nummer erfasst nicht Single-Mode-Oszillatoren.
  2. Diese Nummer erfasst nicht abstimmbare, gepulste Farbstoff-(Dye-)Laserverstärker und -Oszillatoren, erfasst in den Unternummern 6A205c und 0B001g5 sowie in Nummer 6A005.
6A205.c
II.A6.012 gepulste CO2-"Laser" mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. einer Betriebswellenlänge größer/gleich 9.000 nm und kleiner/gleich
    11.000 nm;
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz;
  3. einer mittleren Ausgangsleistung größer als 100 W und kleiner/gleich 500 W; und
  4. einer Pulsdauer kleiner als 200 ns.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht gepulste CO2-Laserverstärker und -Oszillatoren, erfasst in den Unternummern 6A205d, 0B001h6 und 6A005d.
6A205.d
II.A6.013 Kupferdampf-'Laser' mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 500 nm und 600 nm; und
  2. einer mittleren Ausgangsleistung größer/gleich 15 W.
6A005.b
II.A6.014 Gepulste CO-'Laser' mit allen folgenden Eigenschaften:
  1. Ausgangswellenlänge zwischen 5.000 nm und 6.000 nm;
  2. Pulsfrequenz größer als 250 Hz;
  3. mittlere Ausgangsleistung größer als 100 W, und
  4. Pulsdauer kleiner als 200 ns.
Anmerkung: Diese Nummer erfasst nicht industrielle Hochleistungs-CO-Laser (typischerweise 1-5 kW) für Anwendungen wie Schneiden und Schweißen, da es sich bei solchen Lasern um Dauerstrich-Laser oder um Laser handelt, deren Pulsdauer größer ist als 200 ns.
II.A6.015 'Vakuum-Druckmesser' mit elektrischem Antrieb und eine Messgenauigkeit von 5 % oder weniger (besser).

'Vakuum-Druckmesser' umfasst Pirani-Sensoren, Penning-Sensoren und Kapazitätsmanometer.

0B001.b
II.A6.016 Mikroskope und zugehörige Ausrüstungen und Detektoren, wie folgt:
  1. Rasterelektronenmikroskope;
  2. Raster-Augur-Mikroskope;
  3. Durchstrahlungs-Elektronenmikroskope;
  4. Atomkraftmikroskope;
  5. Rasterkraftmikroskope;
  6. Ausrüstung und Detektoren, besonders konstruiert zur Verwendung mit den in II.A6.013 a bis e erfassten Mikroskopen, für den Einsatz in der Werkstoffanalyse unter Verwendung folgender Techniken:
    1. Röntgenphotoelektronenspektroskopie (XPS);
    2. energiedispersive Röntgenspektroskopie (EDX, EDS); oder
    3. Elektronenspektroskopie für die chemische Analyse (ESCA).
6B


A7. Navigation und Luftfahrtelektronik
Nr. Beschreibung Referenznummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
II.A7.001 Trägheitsnavigationssysteme und besonders konstruierte Bestandteile hierfür wie folgt:

I. Trägheitsnavigationssysteme, die für den Einsatz in "zivilen Luftfahrzeugen" von einer Zivilluftfahrtbehörde in einem Mitgliedstaat des Wassenaar-Arrangements zugelassen sind, und besonders konstruierte Bestandteile wie folgt:

  1. Trägheitsnavigationssysteme (INS) (kardanisch oder strapdown) und Trägheitsgeräte, konstruiert für Lageregelung, Lenkung oder Steuerung von "Luftfahrzeugen", (Ober- oder Unterwasser-) Schiffen, Land- oder 'Raumfahrzeugen', mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
    1. Navigationsfehler (trägheitsfrei) kleiner (besser)/gleich 0,8 nautische Meilen/h 'Circular Error Probable' (CEP) nach normaler Ausrichtung; oder
    2. spezifiziert zum Betrieb bei linearen Beschleunigungswerten größer als 10 g;
  2. Hybride Trägheitsnavigationssysteme mit einem integrierten weltweiten Satelliten-Navigationssystem (GNSS) oder "Datenbankgestützten Navigationssystem" ("DBRN') zur Lageregelung, Lenkung oder Steuerung, nach normaler Ausrichtung, mit einer Positionsgenauigkeit des INS, nach Ausfall des GNSS oder des "DBRN" von bis zu vier Minuten Dauer, von kleiner (besser) als 10 m 'Circular Error Probable' (CEP);
  3. Trägheitsgeräte für Azimut, Kurs oder Nordweisung mit einer der folgenden Eigenschaften und besonders konstruierte Bestandteile hierfür:
    1. konstruiert für eine Azimut-, Kurs- oder Nordweisungsgenauigkeit kleiner (besser)/gleich 6 Bogenminuten (rms) bei 45 Grad geografischer Breite; oder
    2. konstruiert für Nicht-Betriebs-Schockwerte (non-operating shock level) von größer/gleich 900 g über eine Zeitdauer von größer/gleich 1 ms.
Anmerkung: Die in den Unternummern I.a und I.b genannten Parameter müssen unter einer der folgenden Umgebungsbedingungen eingehalten werden:
  1. Zufallsverteilte Vibration (input random vibration) mit einer Gesamtstärke von 7,7 g rms in der ersten halben Stunde und einer Gesamttestzeit von 1,5 Stunden in allen drei Achsen mit folgenden Schwingungseigenschaften:
    1. spektrale Leistungsdichte (power spectral density, PSD) von 0,04 g2/Hz im Frequenzbereich 15 Hz bis 1.000 Hz; und
    2. spektrale Leistungsdichte von 0,04 g2/Hz bei 1.000 Hz auf 0,01 g2/Hz bei 2.000 Hz abfallend;
  2. Roll- und Gierrate größer/gleich + 2,62 rad/s (150°/s); oder
  3. nationale Prüfbedingungen äquivalent den in den Unternummern 1 und 2 beschriebenen Bedingungen.

Technische Anmerkungen:

  1. I.b bezieht sich auf Systeme, in denen ein INS und andere unabhängige Hilfsnavigationseinrichtungen in eine Einheit integriert sind, um eine Leistungssteigerung zu erreichen.
  2. 'Circular Error Probable' (CEP) bezeichnet innerhalb einer kreisförmigen Normalverteilung den Radius des Kreises, der 50 % der einzelnen durchgeführten Messungen enthält, oder den Radius des Kreises, in dem eine 50 %-Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins besteht.

II. Theodolitensysteme mit eingebauten Trägheitsgeräten, die besonders konstruiert sind für zivile Überwachungszwecke und konstruiert für eine Azimut-, Kurs- oder Nordweisungsgenauigkeit kleiner (besser)/gleich 6 Bogenminuten (rms) bei 45 Grad geografischer Breite, und besonders konstruierte Bestandteile hierfür.

III. Trägheitsgeräte oder sonstige Geräte, die in Nummer 7A001 oder 7A101 erfasste Beschleunigungsmesser enthalten, sofern diese Beschleunigungsmesser für Arbeiten an Bohrlöchern bestimmt und als MWD-(Measurement While Drilling-)Sensoren zur Messung während des Bohrvorgangs besonders konstruiert sind.

7A003
7A103
II.A7.002 Beschleunigungsmesser mit piezoelektrischem Keramikmesswandler, mit einer Empfindlichkeit von 1.000 mV/g oder besser (höher) 7A001


A9. Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe
Nr. Beschreibung Referenznummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
II.A9.001 Sprengbolzen. -
II.A9.002 'Kraftmessdosen', geeignet zum Messen der Schubkraft von Raketenmotoren, mit einer Messkapazität von mehr als 30 kN.
Technische Anmerkung: 'Kraftmessdosen' bezeichnet Geräte und Wandler zum Messen von Spann- und Kompressionskraft.

Anmerkung: Nummer II.A9.002 erfasst nicht Ausrüstung, Geräte oder Wandler, besonders konstruiert zum Wiegen von Fahrzeugen, z.B. Brückenwaagen.

9B117
II.A9.003 Gasturbinen zur Stromerzeugung, Bauteile und zugehörige Ausrüstung wie folgt:
  1. Gasturbinen besonders konstruiert zur Stromerzeugung, mit einer Leistung von mehr als 200 MW-,
  2. Schaufeln, Statoren, Brennkammern und Einspritzdüsen, besonders konstruiert für von Nummer II.A9.003.a erfasste Gasturbinen zur Stromerzeugung;
  3. Ausrüstung besonders konstruiert für die "Entwicklung" und "Herstellung" von von Nummer II.A9.003.a erfassten Gasturbinen zur Stromerzeugung.
9A001
9A002
9A003
9B001
9B003
9B004

II.B. Technologie

Nr. Beschreibung Referenznummer in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009
II.B.001 Technologie, die für die Entwicklung, Herstellung oder Verwendung der in Abschnitt II.A (Güter) aufgeführten Güter erforderlich ist.
Technische Anmerkung: Der Ausdruck "Technologien" bezeichnet auch Software.
-


.

Endverwendungserklärung gemäß Artikel 3a Absatz 6, Artikel 3c Absatz 2 und Artikel 3d Absatz 2 Buchstabe b Anhang IIa17

(Briefkopf des Endverwenders/Empfängers im Endbestimmungsland)

Endverwendungserklärung

(falls von der staatlichen Behörde ausgestellt, bitte eine einheitliche Kennnummer: "Nr. ..." einfügen)

A. PARTEIEN
1. Ausführer (Name, Anschrift und Kontaktangaben)
2. Empfänger (Name, Anschrift und Kontaktangaben)
3. Endverwender (falls nicht identisch mit Empfänger)
4. Endbestimmungsland
B. ARTIKEL
1. Artikel (genaue Beschreibung der Artikel)
2. Menge (Einheiten/Gewicht)
3. Endverwendung (genauer Zweck, für den die Artikel verwendet werden. Falls die Artikel zur Entwicklung, Herstellung, Verwendung oder Instandsetzung eines anderen Artikels verwendet werden, beschreiben Sie bitte diesen Artikel, seinen Zweck und seinen Endverwender)
4. Angabe des Ortes der Endverwendung der Artikel (es sei denn, der Empfänger ist Händler, Großhändler oder Wiederverkäufer und ihm ist der Ort der Endverwendung der Artikel nicht bekannt)
C. STATEMENT OF FOREIGN CONSIGNEE
C.1 Empfänger ist gleichzeitig Endverwender

Nach Artikel 3a Absatz 6, Artikel 3c Absatz 2 und Artikel 3d Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates muss der Antragsteller zur Einholung einer Genehmigung diese Endverwendungserklärung oder ein gleichwertiges Dokument mit Informationen über die Endverwendung und den Ort der Endverwendung jedes gelieferten Artikels verwenden.

Wir erklären (Ich erkläre), dass die in Abschnitt B beschriebenen und von dem in Abschnitt a Nummer 1 bezeichneten Ausführer gelieferten Artikel:
1. nur zu den in Abschnitt B Nummer 3 beschriebenen Zwecken verwendet werden und dass die Artikel und etwaige Nachbauten oder Nachbildungen davon zur Endverwendung in dem in Abschnitt a Nummer 4 bezeichneten Land an dem in Abschnitt B Nummer 4 bezeichneten Ort bestimmt sind;
2. dass die Artikel und etwaige Nachbauten oder Nachbildungen davon
  • nicht für den Einsatz von Kernsprengkörpern oder in einem nicht der Sicherungskontrolle unterliegenden Kernbrennstoffkreislauf verwendet werden;
  • nicht für Zwecke im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder atomaren Waffen oder mit Flugkörpern, die solche Waffen transportieren können, verwendet werden;
  • nur für zivile Endverwendungen verwendet werden;
  • - innerhalb des Iran nicht ohne Unterrichtung des ausführenden Staates weitergegeben werden.
C.2 Der Empfänger ist Händler, Großhändler oder Wiederverkäufer (nur ausfüllen, wenn Abschnitt C.1 nicht zutrifft)

Nach Artikel 3a Absatz 6, Artikel 3c Absatz 2 und Artikel 3d Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates muss der Antragsteller zur Einholung einer Genehmigung diese Endverwendungserklärung oder ein gleichwertiges Dokument mit Informationen über die Endverwendung und den Ort der Endverwendung jedes gelieferten Gegenstands verwenden.

Wir erklären (Ich erkläre), dass die in Abschnitt B beschriebenen und von dem in Abschnitt a Nummer 1 bezeichneten Ausführer gelieferten Artikel:
1. nur zu den in Abschnitt B Nummer 3 beschriebenen Zwecken verwendet werden und dass die Artikel und etwaige Nachbauten oder Nachbildungen davon zur Endverwendung in dem in Abschnitt a Nummer 4 bezeichneten Land bestimmt sind;
2. dass die Artikel und etwaige Nachbauten oder Nachbildungen davon
  • nicht für den Einsatz von Kernsprengkörpern oder in einem nicht der Sicherungskontrolle unterliegenden Kernbrennstoffkreislauf verwendet werden;
  • nicht für Zwecke im Zusammenhang mit chemischen, biologischen oder atomaren Waffen oder mit Flugkörpern, die solche Waffen transportieren können, verwendet werden;
  • nur für zivile Endverwendungen verwendet werden;
  • nur dann an eine dritte Person/ein drittes Unternehmen geliefert werden, wenn die dritte Person/das dritte Unternehmen die Verpflichtungen der vorstehenden Erklärung als bindend für sie/es akzeptiert und wenn die dritte Person/das dritte Unternehmen als vertrauenswürdig und zuverlässig in Bezug auf die Einhaltung dieser Verpflichtungen bekannt ist.


UNTERZEICHNUNG
...........................

Ort, Datum

...........................

Unterschrift des Endverwenders/Empfängers

...........................

Firmenstempel/amtliches Siegel

...........................

Name und Dienstbezeichnung des Unterzeichners in Druckbuchstaben

Falls zutreffend:

Stempel der Handelskammer

(oder einer anderen Beglaubigungsstelle)

weiter .

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