Durchführungsverordnung (EU) Nr. 887/2011 der Kommission vom 5. September 2011 zur Zulassung einer Zubereitung aus Enterococcus faecium CECT 4515 als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner (Zulassungsinhaber: Evonik Nutrition & Care GmbH)

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 229 vom 06.09.2011 S. 7;
VO (EU) 2017/173 - ABl. Nr. L 28 vom 02.02.2017 S. 5Inkrafttreten Übergangsmaßnahmen;
VO (EU) 2017/961 - ABl. Nr. L 145 vom 08.06.2017 S. 7Inkrafttreten Übergangsmaßnahmen)



=> Zur nachfolgenden Fassung

Änd.:Titel 17

Anm.: s. Liste der VO'en - Zulasssung von Futtermittelzusatzstoffen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung einer solchen Zulassung.

(2) Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 wurde ein Antrag auf Zulassung der Zubereitung aus Enterococcus faecium CECT 4515 vorgelegt. Dem Antrag waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der genannten Verordnung vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.

(3) Der Antrag betrifft die Zulassung der im Anhang beschriebenen Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" einzuordnen ist, als Futtermittelzusatzstoff für Masthühner.

(4) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "die Behörde") zog in ihrem Gutachten vom 16. März 2011 2 den Schluss, dass Enterococcus faecium CECT 4515 unter den vorgeschlagenen Verwendungsbedingungen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die Umwelt

hat und dass dieser Zusatzstoff die Gewichtszunahme und die Futterverwertung bei Masthühnern verbessern kann. Besondere Vorgaben für die Überwachung nach dem Inverkehrbringen hält die Behörde nicht für erforderlich. Sie hat auch den Bericht über die Methode zur Analyse des Futtermittelzusatzstoffs in Futtermitteln geprüft, den das mit der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 eingerichtete gemeinschaftliche Referenzlabor vorgelegt hat.

(5) Die Bewertung der Zubereitung aus Enterococcus faecium CECT 4515 hat ergeben, dass die Bedingungen für die Zulassung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 erfüllt sind. Daher sollte die Verwendung dieser Zubereitung gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung zugelassen werden.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang genannte Zubereitung, die in die Zusatzstoffkategorie "zootechnische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Darmflorastabilisatoren" einzuordnen ist, wird unter den im Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 5. September 2011

1) ABl. Nr. L 268 vom 18.10.2003 S. 29.

2) EFSa Journal 2011; 9(3):2118.

.

Anhang17 17a


Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchst-
alter
Mindest-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer
der Zulassung
KBE/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Darmflorastabilisatoren
4b1713 Evonik Nutrition & Care GmbH Enterococcus faecium

CECT 4515

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung ausEnterococcus faecium CECT 4515 mit mindestens 1 × 109 KBE/g Zusatzstoff

Fest

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Zellen vonEnterococcus faecium CECT 4515

Analysemethode1

Auszählung: Ausstrichverfahren unter Verwendung von Galle-Esculin-Azid-Agar (EN 15788)
Identifizierung: Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Masthühner - 1 × 109 -
  1. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lagerbedingungen und die Stabilität bei Wärmebehandlung anzugeben.
  2. Kann in Futtermitteln verwendet werden, welche die folgenden zugelassenen Kokzidiostatika enthalten: Monensin-Natrium, Diclazuril, Nicarbazin, Decoquinat, Robenidin-Hydrochlorid, Semduramycin-Natrium, Narasin, Salinomycin-Natrium, Lasalocid-A-Natrium, Narasin/Nicarbazin oder Maduramicin-Ammonium.
  3. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Anwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz und Hautschutz, zu verwenden.
26. September 2021
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors für Futtermittelzusatzstoffe unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.


Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchst-
alter
Mindes-
gehalt
Höchst-
gehalt
Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
KBE/l Tränkwasser
Kategorie: zootechnische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Darmflorastabilisatoren
4b1713 Evonik Nutrition & Care GmbH Enterococcus faecium

CECT 4515

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung ausEnterococcus faecium CECT 4515 mit mindestens 1 × 109 KBE/g Zusatzstoff

Fest

Charakterisierung des Wirkstoffs

Lebensfähige Zellen vonEnterococcus faecium CECT 4515

Analysemethode1

Auszählung: Ausstrichverfahren unter Verwendung von Galle-Esculin-Azid-Agar (EN 15788)
Identifizierung: Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE)

Masthühner - 5 × 108 -
  1. Der Zusatzstoff darf in Tränkwasser verwendet werden.
  2. In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen ist die Stabilität im Tränkwasser anzugeben.
  3. Bei Verwendung des Zusatzstoffs in Tränkwasser ist für eine gleichmäßige Dispersion des Zusatzstoffs zu sorgen.
  4. Kann in Futtermitteln verwendet werden, welche die folgenden zugelassenen Kokzidiostatika enthalten: Monensin-Natrium, Diclazuril, Nicarbazin, Decoquinat, Robenidin-Hydrochlorid, Semduramycin-Natrium, Narasin, Salinomycin-Natrium, Lasalocid-A-Natrium, Narasin/Nicarbazin oder Maduramicin-Ammonium.
  5. Die Futtermittelunternehmer müssen für die Anwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um Risiken aufgrund der Anwendung des Stoffs zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt oder auf ein Minimum reduziert werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Atemschutz und Hautschutz, zu verwenden.
28. Juni 2027
1) Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors für Futtermittelzusatzstoffe unter https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports."


ENDE

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