Beschluss 2011/235/GASP des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran

(ABl. Nr. L 100 vom 14.04.2011 S. 51;
Beschl. 2011/670/GASP - ABl. Nr. L 267 vom 12.10.2011 S. 13;
Beschl. 2012/168/GASP - ABl. Nr. L 87 vom 24.03.2012 S. 85;
Beschl. 2012/810/GASP - ABl. Nr. L 352 vom 21.12.2012 S. 49;
Beschl. 2013/124/GASP - ABl. Nr. L 68 vom 12.03.2013 S. 57;
Beschl. 2014/205/GASP - ABl. Nr. L 109 vom 12.04.2014 S. 25;
Beschl. (GASP) 2015/555 - ABl. Nr. L 92 vom 08.04.2015 S. 91;
Beschl. (GASP) 2016/565 - ABl. Nr. L 96 vom 12.04.2016 S. 41;
Beschl. (GASP) 2017/689 - ABl. Nr. L 99 vom 12.04.2017 S. 21;
Beschl. (GASP) 2018/568 - ABl. Nr. L 95 vom 13.04.2018 S. 14;
Beschl. (GASP) 2019/562 - ABl. L 98 vom 09.04.2019 S. 17 A;
Beschl. (GASP) 2020/512 - ABl. L 113 vom 08.04.2020 S. 22A;
Beschl. (GASP) 2021/585 - ABl. LI 124 vom 12.04.2021 S. 7;
Beschl. (GASP) 2021/595 - ABl. L 125 vom 13.04.2021 S. 58A;
Beschl. (GASP) 2022/596 - ABl. L 114 vom 12.04.2022 S. 68A;
Beschl. (GASP) 2022/1956 - ABl. LI 269 vom 17.10.2022 S. 9)



=> Zur nachfolgenden Fassung

Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 21. März 2011 hat der Rat erneut seine tiefe Besorgnis über die Verschlechterung der Menschenrechtslage in Iran zum Ausdruck gebracht.

(2) Der Rat hat insbesondere auf die in den letzten Monaten dramatisch angestiegene Zahl der Hinrichtungen und die systematische Repression gegen iranische Bürger hingewiesen, die Schikanen ausgesetzt sind und festgenommen werden, weil sie ihr legitimes Recht auf Meinungsfreiheit und friedliche Versammlung ausüben. Die Union hat auch die Anwendung von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung erneut aufs Schärfste verurteilt.

(3) In diesem Zusammenhang hat der Rat seine Entschlossenheit bekräftigt, weiterhin die Menschenrechtsverletzungen in Iran anzugehen, und seine Bereitschaft erklärt, gegen diejenigen, die für die schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte in Iran verantwortlich sind, restriktive Maßnahmen zu verhängen.

(4) Restriktive Maßnahmen sollten gegen Personen verhängt werden, die entgegen den internationalen Menschenrechtsverpflichtungen Irans an der Anordnung oder Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen im Zuge der Repression gegen friedliche Demonstranten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger, Studenten oder andere Menschen, die für ihre legitimen Rechte einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung eintreten, beteiligt oder hierfür verantwortlich waren, sowie gegen Personen, die an der Anordnung oder Begehung schwerer Verstöße gegen das Recht auf ein ordentliches Verfahren, von Folter, grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder der unterschiedslosen, übermäßigen und zunehmenden Anwendung der Todesstrafe einschließlich öffentlicher Hinrichtungen, Steinigungen, Hinrichtungen durch den Strang oder Hinrichtungen jugendlicher Straftäter beteiligt oder hierfür verantwortlich waren.

(5) Weitere Maßnahmen der Union sind erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

(1) Die Mitgliedstaaten treffen die Maßnahmen, die erforderlich sind, um den im Anhang aufgeführten Personen, die für die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlich sind, und den - im Anhang aufgeführten - mit ihnen in Verbindung stehenden Personen die Einreise in oder die Durchreise durch ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.

(2) Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.

(3) Absatz 1 berührt nicht die Fälle, in denen ein Mitgliedstaat durch eine völkerrechtliche Verpflichtung gebunden ist, und zwar

  1. wenn er Gastland einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation ist,
  2. wenn er Gastland einer internationalen Konferenz ist, die von den Vereinten Nationen einberufen wurde oder unter deren Schirmherrschaft steht,
  3. im Rahmen einer multilateralen Übereinkunft, die Vorrechte und Immunitäten verleiht, oder
  4. im Rahmen des 1929 zwischen dem Heiligen Stuhl (Staat Vatikanstadt) und Italien geschlossenen Lateranvertrags.

(4) Absatz 3 ist auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist, als anwendbar anzusehen.

(5) Der Rat ist in allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine Ausnahme aufgrund der Absätze 3 oder 4 gewährt, ordnungsgemäß zu unterrichten.

(6) Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 in den Fällen zulassen, in denen die Reise aufgrund einer humanitären Notlage oder aufgrund der Teilnahme an Tagungen auf zwischenstaatlicher Ebene - einschließlich solcher, die von der Union unterstützt werden oder von einem Mitgliedstaat, der zu dem Zeitpunkt den OSZE-Vorsitz innehat, ausgerichtet werden - gerechtfertigt ist, wenn dort ein politischer Dialog geführt wird, durch den Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit in Iran unmittelbar gefördert werden.

(7) Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 6 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren Mitgliedern des Rates innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwand erhoben wird. Sollte von einem oder von mehreren Mitgliedern des Rates Einwand erhoben werden, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit dennoch beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.

(8) In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat aufgrund der Absätze 3, 4, 6 oder 7 den im Anhang aufgeführten Personen die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet genehmigt, gilt die Genehmigung nur für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und nur für die davon betroffenen Personen.

Artikel 2

(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum der - im Anhang aufgeführten - für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen in Iran verantwortlichen Personen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, sowie sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die den - im Anhang aufgeführten - mit den genannten Personen verbundenen Personen und Organisationen gehören oder in deren Besitz oder Eigentum stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren.

(2) Den in der Liste im Anhang aufgeführten Personen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.

(3) Die zuständige Behörde eines Mitgliedstaats kann unter den ihr angemessen erscheinenden Bedingungen die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, nachdem sie festgestellt hat, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

  1. zur Befriedigung der Grundbedürfnisse der im Anhang aufgeführten Personen und ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen - unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen - notwendig sind;
  2. ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit Rechtsdienstleistungen dienen;
  3. ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Dienstleistungskosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen oder
  4. für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt, dass die zuständige Behörde den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(4) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen genehmigen, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen sind Gegenstand eines Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts, das vor dem Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Person oder Organisation in den Anhang aufgenommen wurde, von einem Gericht, einer Verwaltungsstelle oder einem Schiedsgericht angeordnet oder festgestellt wurde, oder sie sind Gegenstand einer vor diesem Zeitpunkt ergangenen Entscheidung eines Gerichts, einer Verwaltungsstelle oder eines Schiedsgerichts;
  2. die Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen werden im Rahmen der anwendbaren Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften über die Rechte des Gläubigers ausschließlich zur Erfüllung der Forderungen verwendet, die durch ein solches Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht gesichert sind oder deren Bestehen in einer solchen Entscheidung anerkannt worden ist;
  3. das Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrecht oder die Entscheidung begünstigt nicht eine im Anhang aufgeführte Person oder Organisation und
  4. die Anerkennung des Sicherungs- oder Zurückbehaltungsrechts oder der Entscheidung steht nicht im Widerspruch zur öffentlichen Ordnung des betreffenden Mitgliedstaats.

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von den Genehmigungen, die er nach Maßgabe dieses Absatzes erteilt hat.

(5) Absatz 1 schließt nicht aus, dass eine im Anhang aufgeführte Person oder Organisation Zahlungen aufgrund eines Vertrags leisten kann, der vor dem Zeitpunkt der Aufnahme der betreffenden Person oder Organisation in den Anhang geschlossen wurde, sofern der betreffende Mitgliedstaat festgestellt hat, dass die Zahlung weder unmittelbar noch mittelbar von einer Person oder Organisation nach Absatz 1 entgegengenommen wird.

(6) Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift auf eingefrorene Konten von

  1. Zinsen und sonstigen Erträgen dieser Konten oder
  2. Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen oder eingegangen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten den in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Maßnahmen unterliegen,

vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter die in Absatz 1 vorgesehenen Maßnahmen fallen.

Artikel 2a

Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung oder Software, die in erster Linie dazu bestimmt ist, durch das iranische Regime oder in dessen Namen bei der Überwachung und Abhörung des Internets und von Telefongesprächen in Mobilfunk- oder Festnetzen in Iran eingesetzt zu werden, sowie die Unterstützung bei der Installation oder dem Betrieb solcher Ausrüstung oder Software oder ihrer Anpassung an den neuesten Stand sind untersagt.

Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden.

Artikel 2b

(1) Der Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung, die für interne Repression verwendet werden könnte, nach Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder durch Schiffe oder Luftfahrzeuge ihrer Flagge sind untersagt, unabhängig davon, ob diese Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht.

(2) Ebenfalls untersagt ist es,

  1. unmittelbar oder mittelbar technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern oder der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung dieser Güter für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu erbringen;
  2. unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Gütern, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen, für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr dieser Güter oder für damit zusammenhängende technische Hilfe, Vermittlungsdienste oder sonstige Dienste für natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Iran oder zur Verwendung in Iran zu gewähren.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Ausrüstung, die nur zum Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Iran bestimmt ist, oder für die Bereitstellung von technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten und sonstigen Diensten oder von Finanzmitteln und Finanzhilfen im Zusammenhang mit solcher Ausrüstung, sofern sie im Voraus von der jeweils zuständigen Behörde genehmigt wurde.

Artikel 3

(1) Der Rat erstellt und ändert die Liste im Anhang auf Vorschlag eines Mitgliedstaats oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.

(2) Der Rat setzt die betreffende Person oder Organisation entweder auf direktem Weg, falls ihre Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung von seinem Beschluss und den Gründen für die Aufnahme in die Liste in Kenntnis und gibt dieser Person oder Organisation Gelegenheit zur Stellungnahme.

(3) Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person oder Organisation entsprechend.

Artikel 4

(1) Im Anhang werden die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und Organisation in die Liste angegeben.

(2) Der Anhang enthält ferner die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Organisation erforderlichen Angaben, soweit diese verfügbar sind. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Organisationen können diese Angaben Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftssitz umfassen.

Artikel 4a

Es ist untersagt, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Artikeln 2a und 2b genannten Maßnahmen bezweckt oder bewirkt wird.

Artikel 5

Damit die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen größtmögliche Wirkung entfalten können, empfiehlt die Union Drittstaaten, vergleichbare restriktive Maßnahmen zu ergreifen.

  Artikel 618 19 20 21 22

(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2023. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden.

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Liste der Personen und Körperschaften nach den Artikeln 1 und 2 Anhang18 19 20 21 21a 22 22a

Personen21 21a 22 22a

Name Identifizierungsinfomationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
1. AHMADI-MOQADDAM Esmail Geburtsort: Teheran (Iran)
Geburtsdatum: 1961
Geschlecht: männlich
Seit dem 20. September 2021 Direktor der Universität und des Hochschulinstituts für nationale Verteidigungsforschung. Ehemaliger Chefberater für Sicherheitsfragen des Leiters des Generalstabs der Streitkräfte. Chef der iranischen Polizei von 2005 bis Anfang 2015. Ebenfalls Leiter der iranischen Cyber-Polizei (in der EU-Liste geführt) von Januar 2011 bis Anfang 2015. Polizeikräfte unter seiner Führung führten brutale Angriffe auf friedliche Proteste und am 15. Juni 2009 einen gewaltsamen Angriff bei Nacht auf die Studentenwohnheime der Teheraner Universität durch. Ehemaliger Leiter des iranischen Hauptquartiers für die Unterstützung des jemenitischen Volkes. 12.4.2011
2. ALLAHKARAM Hossein Geburtsort: Najafabad (Iran)

Geburtsdatum: 1945

Geschlecht: männlich

Leiter des Koordinierungsrates der Ansar-e Hezbollah und ehemaliger General im Korps der Iranischen Revolutionsgarde (Islamic Revolutionary Guards Corps, IRGC). Mitbegründer der Ansar-e Hezbollah. Diese paramilitärische Truppe war für extreme Gewalt beim Vorgehen gegen Studenten und Universitäten 1999, 2002 und 2009 verantwortlich.

Er behält seine führende Rolle in einer Organisation bei, die bereit ist, Menschenrechtsverletzungen gegen die Öffentlichkeit zu begehen, wozu auch gehört, dazu aufzurufen, Frauen wegen ihrer Kleidung anzugreifen.

12.4.2011
3. ARAGHI (ERAGHI) Abdollah Geschlecht: männlich

Titel: Brigadegeneral

Brigadegeneral im IRGC. Leiter der Sicherheitsabteilung des Generalstabs der Streitkräfte. Ehemaliger stellvertretender Leiter der Landstreitkräfte des IRGC. Hatte direkte und persönliche Verantwortung für die Niederschlagung der Proteste den ganzen Sommer 2009 über. 12.4.2011
4. FAZLI Ali Geschlecht: männlich
Titel: Brigadegeneral
Ehemaliger Leiter der Imam-Hossein-Kadettenakademie (2018 bis Juni 2020). Ehemaliger stellvertretender Kommandeur der Basij (2009-2018), Leiter des Seyyed-al-Shohada-Korps des IRGC, Provinz Teheran (bis Februar 2010). Das Seyyed-al-Shohada-Korps ist für die Sicherheit in der Provinz Teheran zuständig und spielte 2009 eine Schlüsselrolle bei der brutalen Repression gegen Protestteilnehmer. 12.4.2011
5. -
6. JAFARI Mohammad-Ali (alias "Aziz Jafari") Geburtsort: Yazd (Iran)

Geburtsdatum: 1.9.1957

Geschlecht: männlich

Direktor der Sozial- und Kulturabteilung Hazrat-e Baqiatollah. Ehemaliger Kommandeur des IRGC (September 2007-April 2019). Das IRGC und der Stützpunkt Sarollah unter dem Kommando von General Mohammad-Ali (Aziz) Jafari spielten eine Schlüsselrolle bei den illegalen Eingriffen in die Präsidentschaftswahlen von 2009, bei Festnahmen und Inhaftierungen von politischen Aktivisten sowie bei Zusammenstößen mit Protestierenden auf der Straße. 12.4.2011
7. KHALILI Ali Geschlecht: männlich General des IRGC, hat eine leitende Funktion im Stützpunkt Sarollah inne. Er unterzeichnete am 26. Juni 2009 ein Schreiben an das Gesundheitsministerium, in dem die Aushändigung von Unterlagen oder Patientenakten an Personen, die bei den Ereignissen nach den Wahlen verletzt oder in ein Krankenhaus eingewiesen wurden, untersagt wird. 12.4.2011
8. MOTLAGH Bahram Hosseini Geschlecht: männlich Mitglied des Lehrpersonals der Imam-Hossein-Universität (Revolutionsgarde). Ehemaliger Leiter der militärischen Führungs- und Generalstabsakademie (DAFOOS). Ehemaliger Leiter des Seyyed-al-Shohada-Korps des IRGC, Provinz Teheran. Das Seyyed-al-Shohada-Korps spielte eine Schlüsselrolle in der Organisation der Niederschlagung der Proteste von 2009. 12.4.2011
9. NAQDI Mohammad-Reza Geburtsort: Najaf (Irak)

Geburtsdatum: etwa 1952

Geschlecht: männlich

Titel: Brigadegeneral

Stellvertretender Koordinator des IRGC. Ehemaliger stellvertretender Leiter des IRGC für kulturelle und soziale Angelegenheiten. Ehemaliger Kommandeur der Basij (2009-2016). Als Kommandeur der Basij-Streitkräfte der Iranischen Revolutionsgarde war Naqdi für Übergriffe der Basij Ende 2009, einschließlich für die gewaltsame Reaktion auf die Proteste am Ashura-Tag, bei denen 15 Menschen starben und Hunderte von Protestteilnehmern verhaftet wurden, verantwortlich oder daran beteiligt. Vor seiner Ernennung zum Kommandeur der Basij im Oktober 2009 war Naqdi Leiter der Geheimdienstabteilung der Basij und verantwortlich für die Verhöre der Personen, die bei der Niederschlagung der Proteste nach den Wahlen verhaftet wurden. 12.4.2011
10. RADAN Ahmad-Reza Geburtsort: Isfahan (Iran)

Geburtsdatum: 1963

Geschlecht: männlich

Leiter des Zentrums für strategische Studien der iranischen Strafverfolgungsbehörde, einer mit der iranischen Polizei verbundenen Einrichtung. Stellvertretender Leiter der iranischen Polizei bis Juni 2014. Als stellvertretender Leiter der iranischen Polizei seit 2008 war Radan dafür verantwortlich, dass Polizeikräfte Protestteilnehmer geschlagen, ermordet oder willkürlich festgenommen und inhaftiert haben. Derzeit Kommandeur des IRGC, verantwortlich für die Ausbildung irakischer "Anti-Terror"-Kräfte. 12.4.2011
11. RAJABZADEH Azizollah Geschlecht: männlich Seit 2014 Kommandeur des Hauptquartiers der städtischen Ordnungskräfte. Ehemaliger Leiter der Teheraner Organisation für Katastrophenschutz (2010-2013). Bis Januar 2010 war er Leiter der Teheraner Polizei und in dieser Eigenschaft verantwortlich für gewaltsame Angriffe der Polizei auf Protestteilnehmer und Studenten. Als Kommandeur der Strafverfolgungskräfte im Großraum Teheran war er der hochrangigste Beschuldigte im Fall der Übergriffe in der Haftanstalt Kahrizak im Dezember 2009. 12.4.2011
12. SAJEDI-NIa Hossein Geschlecht: männlich Stellvertretender Kommandeur für Polizeieinsätze. Ehemaliger Leiter der Teheraner Polizei, ehemaliger stellvertretender Leiter der iranischen Polizei mit Zuständigkeit für Polizeieinsätze. Er ist für das Innenministerium für die Koordinierung von Repressionseinsätzen in der iranischen Hauptstadt zuständig. 12.4.2011
13. TAEB Hossein Geburtsort: Teheran (Iran)

Geburtsdatum: 1963

Geschlecht: männlich

Leiter des Geheimdienstes des IRGC seit Oktober 2009. Seine Zuständigkeiten wurden im Mai 2019 ausgeweitet, als das Büro des stellvertretenden Leiters für strategische Erkenntnisse und der Geheimdienst des IRGC zusammengelegt wurden. Kommandeur der Basij bis Oktober 2009. Die Streitkräfte unter seinem Kommando waren an Massenschlägereien, an der Ermordung, Inhaftierung und Folterung friedlicher Protestteilnehmer beteiligt. 12.4.2011
14. SHARIATI Seyeed Hassan Geschlecht: männlich Berater und Mitglied des Obersten Gerichtshofs, Abteilung 28. Oberhaupt der Gerichtsbarkeit von Mashhad bis September 2014. Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden und unter Druck und Folter erpresste Aussagen verwertet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden, wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt. 12.4.2011
15. DORRI-NADJAFABADI Ghorban-Ali Geburtsort: Najafabad (Iran)
Geburtsdatum: 3.12.1950
Geschlecht: männlich
Mitglied der Expertenversammlung und Vertreter des Obersten Führers in der Provinz Markazi (Zentrum) sowie Leiter des Obersten Verwaltungsgerichts. Generalstaatsanwalt des Iran bis September 2009, ferner ehemaliger Geheimdienstminister unter Präsident Khatami. Als Generalstaatsanwalt des Iran befahl und überwachte er nach den ersten Protesten nach den Wahlen Schauprozesse, bei denen den Angeklagten ihre Rechte sowie der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert wurden. 12.4.2011
16. -
17. SOLTANI Hodjatoleslam Seyed Mohammad Geschlecht: männlich Leiter der Organisation für islamische Propaganda in der Provinz Khorasan-Razavi. Richter am Revolutionsgericht von Mashhad bis 2013. Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden, wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt. 12.4.2011
18. HEYDARIFAR Ali-Akbar Geschlecht: männlich Ehemaliger Richter am Revolutionsgericht von Teheran. Er war an Gerichtsverfahren gegen Protestteilnehmer beteiligt. Er wurde von der Justiz zu den Übergriffen in Kahrizak verhört. Er wirkte 2009 an der Ausstellung von Befehlen zur Überstellung von Inhaftierten an die Haftanstalt Kahrizak mit. Im November 2014 wurde seine Rolle beim Tod von Gefangenen von den iranischen Behörden offiziell anerkannt. 12.4.2011
19. JAFARI- DOLATABADI Abbas Geburtsort: Yazd (Iran)
Geburtsdatum: 1953
Geschlecht: männlich
Berater des Obersten Disziplinargerichts für Richter seit 29. April 2019. Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Teheran (August 2009-April 2019) Dolatabadis Amt klagte eine große Zahl von Protestteilnehmern an, auch Personen, die an den Protesten am Ashura-Tag im Dezember 2009 teilgenommen hatten. Er ordnete die Schließung des Büros von Karroubi im September 2009 und die Verhaftung verschiedener Reformpolitiker an; ferner verbot er im Juni 2010 zwei reformpolitische Parteien. Sein Amt klagte Protestteilnehmer der Muharebeh, der 'Feindschaft gegen Gott', an, die mit dem Tod bestraft wird; den Angeklagten, denen die Todesstrafe drohte, wurde ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren versagt. Sein Amt nahm ferner im Rahmen eines breit angelegten Vorgehens gegen die politische Opposition Reformer, Menschenrechtsaktivisten und Medienvertreter ins Visier und nahm Verhaftungen vor.
Im Oktober 2018 kündigte er in den Medien an, dass vier inhaftierte iranische Umweltaktivisten des 'Verderbens auf Erden' angeklagt würden, ein Vorwurf, auf den die Todesstrafe steht.
12.4.2011
20. MOGHISSEH Mohammad (alias NASSERIAN) Geschlecht: männlich Seit November 2020 Richter am Obersten Gerichtshof. Ehemaliger Leiter des Revolutionsgerichts von Teheran, Abteilung 28. Gilt auch als verantwortlich für Verurteilungen von Mitgliedern der Gemeinschaft der Baha'i. Er war mit Fällen von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen befasst. Er verhängte im Rahmen unfairer Gerichtsverfahren gegen soziale und politische Aktivisten und Journalisten lange Gefängnisstrafen und in mehreren Fällen die Todesstrafe für Protestteilnehmer und soziale und politische Aktivisten. 12.4.2011
21. MOHSENI-EJEI Gholam-Hossein Geburtsort: Geburtsort: Ejiyeh (Iran)
Geburtsdatum: etwa 1956
Geschlecht: männlich
Seit Juli 2021 Oberster Richter. Mitglied des Schlichtungsrates. Generalstaatsanwalt des Iran von September 2009 bis 2014. Ehemaliger stellvertretender Leiter der Gerichtsbarkeit (2014 bis Juli 2021) und Sprecher der Justiz (2010-2019). Von 2005 bis 2009 Geheimdienstminister. In seiner Zeit als Geheimdienstminister während der Wahlen 2009 waren ihm unterstehende Angehörige des Geheimdienstes verantwortlich für die Inhaftierung, die Folter und die Erpressung falscher Geständnisse von Hunderten von Aktivisten, Journalisten, Dissidenten und Reformpolitikern. Außerdem wurden politische Akteure bei unerträglichen Verhören, bei denen es zu Folter, Misshandlung, Erpressung und Bedrohung von Familienangehörigen kam, zu falschen Geständnissen gezwungen. 12.4.2011
22. MORTAZAVI Said (alias MORTAZAVI Saeed) Geburtsort: Meybod, Yazd (Iran)
Geburtsdatum: 1967
Geschlecht: männlich
Leiter des Sozialsystems von 2011 bis 2013. Generalstaatsanwalt von Teheran bis August 2009. Als Generalstaatsanwalt von Teheran stellte er eine Blankovollmacht für die Inhaftierung Hunderter Aktivisten, Journalisten und Studenten aus. Im Januar 2010 wurde in einer parlamentarischen Untersuchung festgestellt, dass er unmittelbar verantwortlich war für die Inhaftierung von drei Männern, die anschließend in der Haft verstarben. Er wurde nach einer Untersuchung seiner Rolle beim Tod der drei Männer, die nach den Wahlen auf seine Anordnung hin festgenommen worden waren, durch die iranische Justiz im August 2010 vom Amt suspendiert.
Im November 2014 wurde seine Rolle beim Tod von Gefangenen von den iranischen Behörden offiziell anerkannt. Er wurde am 19. August 2015 von einem iranischen Gericht von Anschuldigungen im Zusammenhang mit der Folter und dem Tod von drei jungen Männern in der Haftanstalt Kahrizak im Jahr 2009 freigesprochen. 2017 zu einer Haftstrafe verurteilt und im September 2019 freigelassen. Im August 2021 erließ der Oberste Gerichtshof Irans ein Urteil zugunsten von Said Mortazavi, mit dem seine vorherige zweijährige Haftstrafe vollständig aufgehoben wurde.
12.4.2011
23. PIR-ABASSI Abbas Geschlecht: männlich Magistrat einer Strafgerichtskammer. Ehemaliger Richter am Revolutionsgericht in Teheran, Abteilung 26. Er war für Fälle von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen zuständig. Er verhängte im Rahmen unfairer Gerichtsverfahren gegen Menschenrechtsaktivisten lange Gefängnisstrafen und in mehreren Fällen die Todesstrafe für Protestteilnehmer. 12.4.2011
24. MORTAZAVI Amir Geschlecht: männlich Stellvertretender Leiter der Abteilung für Soziales und Kriminalitätsprävention der Justizbehörde in der Provinz Khorasan-Razavi. Stellvertretender Staatsanwalt von Mashhad bis mindestens 2015. Verfahren unter seiner Anklage wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden, wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt. 12.4.2011
25. SALAVATI Abdolghassem Geschlecht: männlich Seit 2019 Richter am Sondergericht für Finanzstraftaten, Abteilung 4. Ehemaliger Leiter des Revolutionsgerichts von Teheran, Abteilung 15. Untersuchungsrichter am Teheraner Tribunal. Er ist für Fälle von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen zuständig und war der vorsitzende Richter der Schauprozesse im Sommer 2009; er verurteilte zwei Monarchisten im Rahmen dieser Schauprozesse zum Tode. Er verurteilte mehr als hundert politische Gefangene, Menschenrechtsaktivisten und Demonstranten zu langen Gefängnisstrafen.
2018 ergaben Berichte, dass er nach wie vor ähnliche Urteile ohne faire Anhörungsverfahren verhängt.
12.4.2011
26. SHARIFI Malek Adjar (alias: SHARIFI Malek Ajdar) Geschlecht: männlich Richter am Obersten Gerichtshof, Leiter der 43. Sektion. Ehemaliger Leiter der Justiz in Ostaserbaidschan. Er war zuständig für das Gerichtsverfahren gegen Sakineh Mohammadi-Ashtiani. 12.4.2011
27. -
28. YASAGHI Ali-Akbar Geschlecht: männlich Richter am Obersten Gerichtshof, Leiter der 13. Sektion. Vorstandsvorsitzender der Setad-e-Dieh-Stiftung. Oberster Richter am Revolutionsgericht von Mashhad (2001-2011). Gerichtsverfahren unter seiner Aufsicht wurden summarisch und unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, wobei Grundrechte der Angeklagten missachtet wurden. Da Vollzugsentscheidungen en masse getroffen wurden (bis zu 550 vom Sommer 2009 bis zum Sommer 2011), wurden Todesstrafen ohne faire Anhörungsverfahren verhängt. 12.4.2011
29. BOZORGNIa Mostafa Geschlecht: männlich Leiter der Abteilung 350 des Evin-Gefängnisses. Bei mehreren Gelegenheiten wandte er unverhältnismäßige Gewalt gegen Gefangene an. 12.4.2011
30. ESMAILI Gholam-Hossein (alias ESMAILI Gholam Hossein) Geschlecht: männlich Seit August 2021 Stabschef des iranischen Präsidenten Raisi. Sprecher der Justiz von April 2019 bis Juli 2021. Ehemaliger Leiter der Gerichtsbarkeit von Teheran. Ehemaliger Leiter der Gefängnisorganisation des Iran. In dieser Eigenschaft wirkte er an der massenhaften Inhaftierung von politischen Protestierern und der Vertuschung von Übergriffen im Gefängnissystem mit. 12.4.2011
31. SEDAQAT (alias Sedaghat) Farajollah Geschlecht: männlich Stellvertretender Sekretär der Allgemeinen Gefängnisverwaltung in Teheran. Leiter des Evin-Gefängnisses, Teheran, bis Oktober 2010; in dieser Zeit kam es zu Folterungen. Er war Aufseher und bedrohte vielfach Gefangene und übte Druck auf sie aus. 12.4.2011
32. ZANJIREI Mohammad-Ali Geschlecht: männlich Als leitender Berater des Leiters und stellvertretender Leiter der Gefängnisorganisation des Iran war er verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen an Gefangenen. Er verwaltete ein System, in dem es zu Misshandlungen, Folter und unmenschlicher/erniedrigender Behandlung von Gefangenen kam und Gefangene unter erbärmlichen Bedingungen untergebracht waren. 12.4.2011
33. ABBASZADEH-MESHKINI Mahmoud Geschlecht: männlich Parlamentsmitglied (seit Februar 2020) und Sprecher des Parlamentsausschusses für nationale Sicherheit und auswärtige Angelegenheiten. Ehemaliger Berater des iranischen Hohen Rates für Menschenrechte (bis 2019). Ehemaliger Sekretär des Hohen Rates für Menschenrechte. Ehemaliger Gouverneur der Provinz Ilam. Ehemaliger Politischer Direktor im Innenministerium. Als Leiter des Ausschusses nach Artikel 10 des Gesetzes über die Aktivitäten der politischen Parteien und Gruppierungen war er für die Genehmigung von Demonstrationen und anderen öffentlichen Veranstaltungen und für die Registrierung von politischen Parteien zuständig.
Im Jahr 2010 verbot er zeitweilig die Aktivitäten von zwei reformpolitischen Parteien, die mit Moussavi in Verbindung stehen - der Islamisch-Iranischen Beteiligungsfront und der Organisation der Mudschahedin der Islamischen Revolution. Ab 2009 hat er durchweg alle nicht von Regierungsstellen organisierten Zusammenkünfte verboten und damit das verfassungsmäßige Recht auf Protest verweigert; in der Folge wurden in Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit zahlreiche friedliche Demonstranten verhaftet.
Im Jahr 2009 hat er ferner der Opposition die Genehmigung einer Trauerfeier für die bei den Protesten gegen die Präsidentschaftswahlen getöteten Menschen verweigert.
10.10.2011
34. AKBARSHAHI Ali-Reza Geschlecht: männlich Ehemaliger Generaldirektor der zentralen Drogenkontrollstelle (Drug Control headquarters, alias Anti-Narcotics headquarters - zentrale Drogenbekämpfungsstelle) des Iran. Ehemaliger Befehlshaber der Teheraner Polizei. Die unter seiner Führung stehenden Polizeikräfte waren verantwortlich für die Anwendung von außergerichtlicher Gewalt gegen Verdächtige bei der Festnahme und während der Untersuchungshaft. Die Teheraner Polizei war ferner an den Razzien in Teheraner Studentenwohnheimen im Juni 2009 beteiligt, bei denen nach Angaben eines Ausschusses des iranischen Parlaments (Madschles) mehr als 100 Studenten von der Polizei und den Basij-Milizen verletzt worden waren. Bis 2018 Leiter der Bahnpolizei. 10.10.2011
35. AKHARIAN Hassan Geschlecht: männlich Leiter von Trakt 5 und seit 2015 zuständig für Einzelhaft in dem in der EU-Liste geführten Rajaee Shahr-Gefängnis; Ehemaliger Aufseher von Trakt 1 des Rajaee Shahr-Gefängnisses in Karadj (bis Juli 2010). Mehrere ehemalige Häftlinge haben angegeben, dass er Folter verwendet hat und dass er befohlen hat, Häftlingen keine medizinische Hilfe zukommen zu lassen. Aus der Niederschrift eines Mannes, der Berichten zufolge im Rajaee Shahr-Gefängnis inhaftiert war, geht hervor, dass er mit vollem Wissen Akharians von allen Wächtern schwer geschlagen wurde. Es ist auch bekannt, dass unter der Leitung Akharians mindestens ein Häftling - Mohsen Beikvand - misshandelt wurde und zu Tode kam. Beikvand starb im September 2010. Andere Gefangene behaupten glaubhaft, dass er auf Anweisung von Hassan Akharian getötet wurde. 10.10.2011
36. AVAEE Seyyed Ali-Reza (alias AVAEE Seyyed Alireza, AVAIE Alireza) Geburtsort: Dezful (Iran)
Geburtsdatum: 20.5.1956
Geschlecht: männlich
Bis 25. August 2021 Justizminister. Ehemaliger Direktor des Büros für Sonderermittlungen. Bis Juli 2016 stellvertretender Innenminister und Leiter des öffentlichen Registers. Seit April 2014 Berater am Disziplinargericht für Richter. Ehemaliger Präsident der Gerichtsbarkeit in Teheran. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen, willkürliche Verhaftungen, die Verweigerung von Gefangenenrechten und zahlreiche Hinrichtungen. 10.10.2011
37. BANESHI Jaber Geschlecht: männlich Seit November 2011 Leiter der Abteilung 22 des Berufungsgerichts von Shiraz. Staatsanwalt von Shiraz bis Oktober 2011. Er war Staatsanwalt zur Zeit des Bombenanschlags in Shiraz 2008, der von dem Regime genutzt wurde, um andere, nicht damit im Verbindung stehende Personen zum Tode zu verurteilen. Er hat Todesurteile und andere schwere Strafen gegen Minderheiten verhängt und so unter anderem gegen die Menschenrechte dieser Minderheiten, nämlich gegen ihr Recht auf ein faires Verfahren und gegen die Freiheit von willkürlicher Inhaftierung, verstoßen. 10.10.2011
38. -
39. GANJI Mostafa Barzegar Geschlecht: männlich Seit Juni 2020 Generaldirektor der Direktion Überwachung durch Inspektion und Bewertung der Leistung der Gerichte. Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Qom (2008-2017) und ehemaliger Leiter der für Gefängnisse zuständigen Generaldirektion. Er war für die willkürliche Verhaftung und Misshandlung Dutzender Straftäter in Qom verantwortlich. Er war daher an der schwerwiegenden Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren beteiligt und hat damit zur übermäßigen und zunehmenden Anwendung der Todesstrafe und zu einem starken Anstieg der Zahl der Hinrichtungen in den Jahren 2009/2010 beigetragen. 10.10.2011
40. HABIBI Mohammad Reza Geschlecht: männlich Oberster Richter von Isfahan. Ehemaliger Generalstaatsanwalt von Isfahan. Ehemaliger Leiter des Büros des Justizministeriums in Yazd. Ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt von Isfahan. Beteiligt an Gerichtsverfahren, bei denen den Angeklagten das Recht auf ein faires Verfahren verweigert wurde, wie im Fall von Abdollah Fathi, der im Mai 2011 hingerichtet wurde, nachdem sein Anspruch auf rechtliches Gehör missachtet und seine psychischen Gesundheitsprobleme im Rahmen seines Verfahrens im März 2010 von Habibi nicht berücksichtigt worden waren. Er war daher an der schwerwiegenden Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren beteiligt und hat 2011 zu einem starken Anstieg der Zahl der Hinrichtungen beigetragen. 10.10.2011
41. -
42. -
43. JAVANI Yadollah Geschlecht: männlich Stellvertretender IRGC-Befehlshaber für politische Angelegenheiten. Er hat durch seine öffentlichen Erklärungen, in denen er die Verhaftung und Bestrafung von Protestteilnehmern und Andersdenkenden guthieß, zahlreiche Versuche unternommen, die Rede- und Diskursfreiheit zu unterdrücken. Er hat als einer der ersten hochrangigen Beamten 2009 die Verhaftung von Moussavi, Karroubi und Khatami gefordert. Er hat den Einsatz von Methoden unterstützt, mit denen gegen das Recht auf ein faires Verfahren verstoßen wird, einschließlich öffentlicher Geständnisse, und hat den Inhalt von Verhören vor dem Beginn von Verfahren veröffentlicht. Es gibt zudem Hinweise darauf, dass er die Anwendung von Gewalt gegenüber Protestteilnehmern stillschweigend gebilligt hat, und da er festes Mitglied des IRGC ist, hatte er sehr wahrscheinlich Kenntnis davon, dass harte Vernehmungspraktiken angewandt wurden, um Geständnisse zu erzwingen. 10.10.2011
44. JAZAYERI Massoud Geschlecht: männlich
Titel: Brigadegeneral
Seit April 2018 Kulturberater des gemeinsamen Stabschefs der iranischen Streitkräfte. Im gemeinsamen Militärstab der iranischen Streitkräfte war Brigadegeneral Massoud Jazayeri stellvertretender Stabschef für Kultur- und Medienangelegenheiten (alias Hauptquartier für Verteidigungswerbung). In dieser Eigenschaft war er aktiv an der Niederschlagung der Proteste von 2009 beteiligt. Er drohte in einem Interview mit der Zeitung 'Kayhan', dass viele Protestierende innerhalb und außerhalb des Iran identifiziert worden seien und man zu gegebener Zeit gegen sie vorgehen werde.
Er hat offen zur Unterdrückung der Vertretungen ausländischer Massenmedien und der iranischen Opposition aufgerufen. 2010 hat er die Regierung ersucht, strengere Gesetze gegen Iraner zu erlassen, die mit ausländischen Medienquellen zusammenarbeiten.
10.10.2011
45. JOKAR Mohammad Saleh Geburtsort: Yazd (Iran)
Geburtsdatum: 1957
Geschlecht: männlich
Mitglied des Parlaments der Provinz Yazd. Ehemaliger Beauftragter für parlamentarische Angelegenheiten der Revolutionsgarden. Von 2011 bis 2016 stellvertretender Parlamentsabgeordneter für die Provinz Yazd und Mitglied des Parlamentsausschusses für nationale Sicherheit und Außenpolitik. Ehemaliger Befehlshaber Studentischer Basij-Milizen. In dieser Eigenschaft hat er aktiv bei der Unterdrückung von Protesten und bei der Indoktrinierung von Kindern und jungen Menschen mitgewirkt, um die Redefreiheit und abweichende Meinungen noch weiter einzuschränken. Als Mitglied des Parlamentsausschusses für nationale Sicherheit und Außenpolitik hat er sich öffentlich dafür eingesetzt, gegen die Regierung gerichtete Aktivitäten zu unterdrücken. 10.10.2011
46. KAMALIAN Behrouz (alias Hackers Brain, Behrooz_Ice) Geburtsort: Teheran (Iran)
Geburtsdatum: 1983
Geschlecht: männlich
Leiter der mit dem iranischen Regime verbundenen Hackergruppe "Ashiyaneh". Die von Behrouz Kamalian gegründete "Ashiyaneh" Digital Security ist für intensive Internetangriffe auf Mitglieder der inländischen Oppositions- und Reformbewegung und ausländische Einrichtungen verantwortlich. Das Regime konnte sich bei der Niederschlagung der Opposition, bei der es im Jahr 2009 zu zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen kam, auf die Arbeit von Kamlians "Ashiyaneh"-Organisation stützen. Sowohl Kamalian als auch die Cybergruppe "Ashiyaneh" haben ihre Tätigkeiten mindestens bis Dezember 2021 fortgesetzt. 10.10.2011
47. KHALILOLLAHI Moussa (alias KHALILOLLAHI Mousa, ELAHI Mousa Khalil) Geburtsort: Tabriz (Iran)
Geburtsdatum: 1963
Geschlecht: männlich
Oberster Richter der Provinz Ost-Aserbaidschan. Ehemaliger Staatsanwalt von Tabriz von 2010 bis 2019. Er war am Fall Sakineh Mohammadi-Ashtiani und an schweren Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren beteiligt. 10.10.2011
48. MAHSOULI Sadeq (alias MAHSULI, Sadeq) Geburtsort: Oroumieh (Iran)
Geburtsdatum: 1959/1960
Geschlecht: männlich
Stellvertretender Generalsekretär der Paydari-Front (Front für islamische Stabilität). Ehemaliger Berater des ehemaligen Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad, ehemaliges Mitglied des Schlichtungsrats und ehemaliger Stellvertretender Leiter der 'Front der Beharrlichkeit'. Minister für Wohlfahrt und soziale Sicherheit zwischen 2009 und 2011. Innenminister bis August 2009. Als Innenminister hatte Mahsouli die Anordnungsbefugnis über alle Polizeikräfte, Sicherheitsbeamten des Innenministeriums und Zivilbeamten. Die Einsatzkräfte unter seiner Leitung waren verantwortlich für die Angriffe auf die Studentenwohnheime der Teheraner Universität vom 14. Juni 2009 und die Folterung von Studenten im Kellergeschoss des Ministeriums (das berüchtigte Kellergeschoss 4). Andere Protestteilnehmer waren in der Untersuchungshaftanstalt Kahrizak, die von der Polizei unter Mahsoulis Kontrolle betrieben wurde, schwer misshandelt worden. 10.10.2011
49. MALEKI Mojtaba Geschlecht: männlich Stellvertretender Leiter des Justizministeriums in der Provinz Khorasan-Razavi. Ehemaliger Staatsanwalt von Kermanshah. Er spielte eine Rolle bei der hohen Zahl der Todesurteile im Iran, einschließlich der Strafverfolgung im Fall von sieben wegen Drogenhandels verurteilten Gefangenen, die noch am selben Tag, d. h. am 3. Januar 2010, im Zentralgefängnis von Kermanshah gehängt wurden. 10.10.2011
50. OMIDI Mehrdad (alias Reza; OMIDI Reza) Geschlecht: männlich Leiter der Sektion VI der Polizei, Ermittlungsabteilung. Ehemaliger Leiter der Geheimdienste bei der iranischen Polizei. Ehemaliger Leiter der Abteilung für Computerkriminalität der iranischen Polizei. Er war verantwortlich für Tausende von Untersuchungen und Anklagen gegen Mitglieder der Reformbewegung und der politischen Opposition, die das Internet benutzen. Er war damit verantwortlich für die Anordnung schwerer Menschenrechtsverletzungen durch die Unterdrückung von Personen, die während und nach der "Grünen Bewegung" 2009 für die Verteidigung ihrer legitimen Rechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, eingetreten sind. 10.10.2011
51. SALARKIa Mahmoud Geschlecht: männlich

Ehemaliger Direktor des Teheraner Fußballvereins "Persepolis".

Ehemaliger Leiter des Ausschusses für Benzin und Verkehr der Stadt Teheran. Stellvertreter des Generalstaatsanwalts von Teheran, zuständig für Gefängnisangelegenheiten während der Niederschlagung der Proteste von 2009. Als Stellvertreter des Generalstaatsanwalts von Teheran für Gefängnisangelegenheiten war er für viele der Haftbefehle gegen unschuldige, friedlich Protestierende und Aktivisten unmittelbar verantwortlich. Zahlreiche Berichte von Menschenrechtsverteidigern zeigen, dass auf seine Weisung praktisch alle Festgenommenen ohne Zugang zu ihren Anwälten und Familien und ohne Anklage über unterschiedliche Zeiträume in Isolationshaft gehalten wurden, und zwar oft unter Bedingungen, die einem Verschwindenlassen gleichkommen. Ihre Familien wurden häufig nicht von der Festnahme unterrichtet. Er arbeitet derzeit als Rechtsanwalt. 10.10.2011
52. KHODAEI SOURI Hojatollah Geburtsort: Selseleh (Iran)

Geburtsdatum: 1964

Geschlecht: männlich

Mitglied des Komitees für nationale Sicherheit und Außenpolitik. Parlamentsabgeordneter für die Provinz Lorestan. Mitglied des Parlamentsausschusses für Außen- und Sicherheitspolitik. Leiter des Evin-Gefängnisses bis 2012. Unter seiner Leitung gehörte Folter im Evin-Gefängnis zur gängigen Praxis. In der Abteilung 209 waren zahlreiche Aktivisten wegen ihrer gegen die damalige Regierung gerichteten friedfertigen Aktivitäten inhaftiert. 10.10.2011
53. TALa Hossein (alias TALa Hosseyn) Geburtsort: Teheran (Iran)
Geburtsdatum: 1969
Geschlecht: männlich
Bis 2020 Bürgermeister von Eslamshahr. Ehemaliges Mitglied des iranischen Parlaments. Ehemaliger Generalgouverneur ("Farmandar") der Provinz Teheran bis September 2010, zuständig für Polizeieinsätze und somit für die Unterdrückung von Demonstrationen. Im Dezember 2010 wurde er für seine Rolle bei der Niederschlagung der Proteste nach den Wahlen ausgezeichnet. 10.10.2011
54. TAMADDON Morteza (alias: TAMADON Morteza) Geburtsort: Shahr Kord-Isfahan (Iran)
Geburtsdatum: 1959
Geschlecht: männlich
Ehemaliger Leiter des Sicherheitsrates der Provinz Teheran. Ehemaliger IRGC-Generalgouverneur der Provinz Teheran. Als Gouverneur und Leiter des Sicherheitsrats der Provinz Teheran trug er die Gesamtverantwortung für alle repressiven Maßnahmen des IRGC in der Provinz Teheran, einschließlich der seit Juni 2009 laufenden Niederschlagung der politischen Proteste. Derzeit Mitglied des Vorstands der Technischen Universität Khajeh Nasireddin Tusi. 10.10.2011
55. ZEBHI Hossein Geschlecht: männlich Erster stellvertretender Berater der Justiz und Richter am Obersten Gerichtshof (Leiter der Abteilung 41 des Obersten Gerichtshofs, die insbesondere für Staatsgefährdung und Drogen zuständig ist). Stellvertreter des iranischen Generalstaatsanwalts (2007-2015). In dieser Eigenschaft war er für Fälle von Teilnehmern an den Protesten nach den Wahlen 2009 zuständig, bei deren Durchführung gegen die Menschenrechte verstoßen wurde. In dieser Eigenschaft hat er außerdem übermäßige Strafen für Drogendelikte stillschweigend gebilligt. 10.10.2011
56. BAHRAMI Mohammad- Kazem Geschlecht: männlich Bis April 2021 Leiter des Verwaltungsgerichtshofs. Als Leiter des juristischen Dienstes der Streitkräfte war er 2009 mitverantwortlich für die Repressionen gegen friedliche Demonstranten. 10.10.2011
57. HAJMOHAM-MADI Aziz (alias Aziz Hajmohammadi, Noorollah Azizmohammadi) Geburtsort: Tehran (Iran)

Geburtsdatum: 1948

Geschlecht: männlich

Richter des Strafgerichtshofs der Provinz Teheran. Er war seit 1971 für die Justiz tätig und an mehrere Prozessen gegen Demonstranten beteiligt, insbesondere denjenigen gegen Abdol-Reza Ghanbari, einen im Januar 2010 verhafteten Lehrer, der wegen seiner politischen Aktivitäten zum Tode verurteilt wurde. 10.10.2011
58. BAGHERI Mohammad-Bagher Geschlecht: männlich Richter am Obersten Gerichtshof seit Dezember 2015. Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der Justizverwaltung der Provinz Süd-Khorasan mit Zuständigkeit für Verbrechensverhütung. Zusätzlich zu den von ihm im Juni 2011 anerkannten 140 Hinrichtungen, die im Zeitraum von März 2010 bis März 2011 stattfanden, sollen im Geheimen im gleichen Zeitraum etwa hundert weitere Hinrichtungen in der Provinz Süd-Khorasan vorgenommen worden sein, ohne dass die Angehörigen und die Anwälte davon in Kenntnis gesetzt wurden. Er war daher mitschuldig an einer schwerwiegenden Verletzung des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und hat zu einer hohen Zahl von Todesurteilen beigetragen. 10.10.2011
59. BAKHTIARI Seyyed Morteza Geburtsort: Mashhad (Iran)

Geburtsdatum: 1952

Geschlecht: männlich

Präsident der Imam Khomeini Relief Foundation (seit Juli 2019). Ehemaliger stellvertretender Wächter des Imam-Reza-Schreins. Ehemaliger Beamter am Religionssondergericht ("Special Clerical Tribunal"). Ehemaliger Justizminister (2009-2013). Während seiner Amtszeit als Justizminister fielen die Haftbedingungen im Iran deutlich hinter die allgemein anerkannten internationalen Standards zurück; ferner war die Misshandlung von Gefangenen gängige Praxis. Des Weiteren spielte er eine Schlüsselrolle bei Drohungen und Schikanen gegen die iranische Diaspora, da er die Einrichtung eines Sondergerichtshofs mit spezieller Zuständigkeit für im Ausland lebende Iraner ankündigte. Ferner kam es unter seiner Leitung zu einem starken Anstieg der Zahl von Hinrichtungen im Iran, darunter auch von der Regierung nicht bekannt gegebene geheime Hinrichtungen und Hinrichtungen wegen Drogendelikten. 10.10.2011
60. HOSSEINI Dr. Mohammad (alias HOSSEYNI Dr. Seyyed Mohammad; Seyed, Sayyed und Sayyid) Geburtsort: Rafsanjan, Kerman (Iran)
Geburtsdatum: 23.7.1961
Geschlecht: männlich
Seit August 2021 Vizepräsident für parlamentarische Angelegenheiten unter Präsident Raisi. Ehemaliger Berater des Präsidenten Mahmoud Ahmadinejad und Sprecher der YEKTA, einer politischen Hardliner-Gruppierung. Minister für Kultur und islamische Führung (2009-2013). Als ehemaliges Mitglied des IRGC war er an der Repression gegen Journalisten beteiligt. 10.10.2011
61. MOSLEHI Heydar (alias MOSLEHI Heidar; MOSLEHI Haidar) Geburtsort: Isfahan (Iran)

Geburtsdatum: 1956

Geschlecht: männlich

Vertreter des ideologischpolitischen Büros des Oberbefehlshabers der iranischen Streitkräfte (seit 2018). Ehemaliger Berater für höchstrichterliche Rechtsprechung beim IRGC. Leiter der Organisation für Veröffentlichungen über die Rolle des Klerus im Krieg. Ehemaliger Geheimdienstminister (2009-2013). Unter seiner Führung hat das Geheimdienstministerium die Praxis ausgedehnter willkürlicher Verhaftungen und der willkürlichen Verfolgung von Protestteilnehmern und Dissidenten fortgesetzt. Das Geheimdienstministerium leitet die Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses, in der zahlreiche Aktivisten wegen ihrer gegen die aktuelle Regierung gerichteten friedfertigen Aktivitäten inhaftiert waren. Vernehmungsbeamte vom Geheimdienstministerium haben in der Abteilung 209 inhaftierte Gefangene körperlicher und seelischer Gewalt und sexuellem Missbrauch unterzogen. 10.10.2011
62. ZARGHAMI Ezzatollah Geburtsort: Dezful (Iran)
Geburtsdatum: 22.7.1959
Geschlecht: männlich
Seit 25. August 2021 Minister für Kultur, Handwerk und Tourismus. Seit 2014 Mitglied des Obersten Cyberspace-Rates und des Kulturrevolutionsrates. Ehemaliger Leiter von Islamic Republic of Iran Broadcasting (IRIB), der staatlichen Rundfunkgesellschaft des Iran (bis November 2014). Während seiner Amtszeit bei IRIB war er für sämtliche programmgestalterischen Entscheidungen verantwortlich. IRIB hat im August 2009 und Dezember 2011 erzwungene Geständnisse von Gefangenen und eine Reihe von Schauprozessen übertragen. Das stellt einen klaren Verstoß gegen die völkerrechtlichen Bestimmungen über ein faires Verfahren und das Recht auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren dar. 23.3.2012
63. TAGHIPOUR Reza Geburtsort: Maragheh (Iran)
Geburtsdatum: 1957
Geschlecht: männlich
Mitglied des 11. iranischen Parlaments (Wahlkreis Teheran). Mitglied des Obersten Cyberspace-Rates. Ehemaliges Mitglied des Stadtrats von Teheran. Ehemaliger Minister für Information und Kommunikation (2009-2012).
Als Informationsminister war er einer der höchsten Beamten im Bereich der Zensur und der Kontrolle des Internets sowie aller Arten von Kommunikation (insbesondere Mobiltelefone). Bei der Vernehmung von politischen Gefangenen verwenden die Vernehmungsbeamten deren persönliche Daten, E-Mails und Kommunikation. Seit der Präsidentschaftswahl von 2009 und während der Straßenproteste waren wiederholt Mobilfunknetze für Sprachverkehr und Textmitteilungen unterbrochen, Satellitenfernsehkanäle gestört und das Internet an verschiedenen Orten abgeschaltet oder zumindest verlangsamt.
23.3.2012
64. KAZEMI Toraj Geschlecht: männlich Bis Juni 2020 Leiter der für den Großraum Teheran zuständigen Abteilung der von der EU gelisteten Cyberpolizei. In dieser Eigenschaft hat er eine Kampagne zur Anwerbung von Hackern für die Regierung angekündigt, um die Informationen im Internet besser kontrollieren und "schädliche" Websites stören zu können. 23.3.2012
65. LARIJANI Sadeq Geburtsort: Najaf (Irak)
Geburtsdatum: 1960 oder August 1961
Geschlecht: männlich
Seit 29. Dezember 2018 Leiter des Schlichtungsrates. Ehemaliges Mitglied des Wächterrates (bis September 2021). Ehemaliger Leiter der Gerichtsbarkeit (2009-2019). Der Leiter der Gerichtsbarkeit muss jeder Bestrafung für qisas (Vergeltungsdelikte), hodoud (Verbrechen gegen Gott) und ta'zirat (Verbrechen gegen den Staat) zustimmen und diese anordnen. Dazu gehören Urteile, mit denen die Todesstrafe, Auspeitschungen oder Amputationen verhängt werden. Dabei hat er unter Verstoß gegen die völkerrechtlichen Normen zahlreiche Todesurteile persönlich angeordnet, u. a. durch Steinigung, Hinrichtungen durch den Strang, Hinrichtung von Jugendlichen sowie öffentliche Hinrichtungen, bei denen z.B. Gefangene vor Tausenden von Schaulustigen an Brücken erhängt wurden. Daher hat zu einer großen Zahl von Hinrichtungen beigetragen. Er hat außerdem körperlichen Strafen wie Amputationen und Verätzung der Augen von Verurteilten mit Säure stattgegeben. Seit Sadeq Larijani im Amt ist, haben willkürliche Festnahmen von politischen Dissidenten, Menschenrechtsverteidigern und Angehörigen von Minderheiten deutlich zugenommen. Sadeq Larijani trägt ferner die Verantwortung für systematische Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren im iranischen Justizwesen. 23.3.2012
66. MIRHEJAZI Ali Geschlecht: männlich Als Mitglied des inneren Kreises des Obersten Führers war er mitverantwortlich für die Planung der seit 2009 durchgeführten Unterdrückung von Protesten, und er stand in Verbindung mit den für die Unterdrückung der Proteste verantwortlichen Personen.
Außerdem war er für die Planung der Unterdrückung öffentlicher Unruhen im Dezember 2017/2018 und November 2019 verantwortlich.
23.3.2012
67. SAEEDI Ali Geschlecht: männlich Leiter des Büros für politische Ideologie des Obersten Führers. Ehemaliger Vertreter des Obersten Führers bei den Pasdaran (1995-2020) - nach einer umfassenden Militär-Karriere, insbesondere im Geheimdienst der Pasdaran. In dieser offiziellen Funktion war er das unerlässliche Bindeglied für die Weitergabe von Befehlen des Amts des Obersten Führers an den Unterdrückungsapparat der Pasdaran. 23.3.2012
68. RAMIN Mohammad-Ali Geburtsort: Dezful

(Iran) Geburtsdatum: 1954

Geschlecht: männlich

Generalsekretär der World Holocaust Foundation, die 2006 auf der Internationalen Konferenz zur Revision der globalen Wahrnehmung des Holocaust gegründet wurde und für deren Organisation im Namen der iranischen Regierung Ramin verantwortlich war. Als Vizeminister mit Zuständigkeit für die Presse bis Dezember 2013 hauptverantwortlich für die Zensur; er war unmittelbar verantwortlich für die Schließung zahlreicher reformorientierter Presseorgane (Etemad, Etemad-e Melli, Shargh usw.), für die Schließung der unabhängigen Pressegewerkschaft und für die Einschüchterung oder Inhaftierung von Journalisten. 23.3.2012
69. MORTAZAVI Seyyed Solat Geburtsort: Farsan, Tchar Mahal-o-Bakhtiari (Süden) - (Iran)
Geburtsdatum: 1967
Geschlecht: männlich
Seit 5. September 2021 Vizepräsident für Verwaltungsangelegenheiten Irans und Leiter des Präsidialamtes. Vom 16. September 2019 bis September 2021 Leiter der Immobilienabteilung der Mostazafan Foundation, die direkt vom Obersten Führer Khamenei geleitet wurde. Bis November 2019 Direktor der Teheran-Zweigstelle der Astan-Qods-Razavi-Stiftung. Ehemaliger Bürgermeister von Maschhad, der zweitgrößten Stadt des Iran, in der regelmäßig öffentliche Hinrichtungen stattfinden. Ehemaliger stellvertretender Innenminister, zuständig für politische Angelegenheiten, ernannt 2009. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für die Anordnung von Repressionen gegen Personen, die für die Verteidigung ihrer legitimen Rechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, eingetreten waren. Später zum Leiter der iranischen Wahlkommission für die Parlamentswahlen 2012 und die Präsidentschaftswahlen 2013 ernannt. 23.3.2012
70. -
71. -
72. -
73. FARHADI Ali Geschlecht: männlich Stellvertretender Leiter der Aufsichtsbehörde für Rechtsfragen und öffentliche Kontrolle des Justizministeriums in Teheran. Ehemaliger Staatsanwalt von Karaj. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich der Durchführung von Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt wurde. Während seiner Amtszeit als Staatsanwalt kam es im Bezirk Karaj zu einer großen Zahl von Hinrichtungen. 23.3.2012
74. REZVANMA-NESH Ali Geschlecht: männlich Von 2010 bis 2016 stellvertretender Staatsanwalt in der Provinz Karaj, Region Alborz. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, z.B. Beteiligung an der Hinrichtung eines Jugendlichen. 23.3.2012
75. RAMEZANI Gholamhossein Geschlecht: männlich Seit 2011 Chef des Geheimdienstes des Verteidigungsministeriums; von November 2009 bis März 2011 Geheimdienstkommandeur der Pasdaran; von März 2008 bis November 2009 stellvertretender Geheimdienstkommandeur der Pasdaran; von April 2006 bis März 2008: Schutz- und Geheimdienstleiter der Pasdaran. Beteiligt an der Unterdrückung der Freiheit der Meinungsäußerung, auch durch seine Verbindung zu den Personen, die 2004 für die Festnahme von Bloggern bzw. Journalisten verantwortlich waren; spielte ferner im Jahr 2009 Berichten zufolge eine Rolle bei der Unterdrückung der Proteste nach den Wahlen. 23.3.2012
76. SADEGHI Mohamed Geschlecht: männlich Oberst und stellvertretender Leiter des technischen und cybertechnischen Geheimdienstes des IRGC und verantwortlich für das Analysezentrum und die Bekämpfung der organisierten Kriminalität innerhalb der Pasdaran. Verantwortlich für die Festnahme und Folter von Bloggern und Journalisten. 23.3.2012
77. JAFARI Reza Geburtsdatum: 1967

Geschlecht: männlich

Berater am Disziplinargericht für Richter seit 2012. Mitglied des "Ausschusses für die Ermittlung krimineller Internetinhalte", eines für die Zensur von Websites und sozialen Medien verantwortlichen Gremiums. Ehemaliger Leiter der Sonderstaatsanwaltschaft für Cyberkriminalität zwischen 2007 und 2012. Er war verantwortlich für die Unterdrückung der Freiheit der Meinungsäußerung, auch durch Festnahme, Inhaftierung und Verfolgung von Bloggern und Journalisten. Unter dem Verdacht der Cyberkriminalität festgenommene Personen wurden misshandelt und einem unfairen Gerichtsverfahren unterworfen. 23.3.2012
78. RESHTE-AHMADI Bahram Geschlecht: männlich Richter an einem ordentlichen Gericht im Norden Teherans. Ehemaliger Dienstleiter der Staatsanwaltschaft in Teheran. Stellvertretender Leiter des Amts für Gefängnisangelegenheiten der Provinz Teheran. Ehemaliger stellvertretender Staatsanwalt in Teheran (bis 2013). Leitete die Staatsanwaltschaft von Evin. Er war verantwortlich für die Versagung von Rechten, einschließlich Besuchsrechten und anderer Rechte von Gefangenen, gegenüber Menschenrechtsverteidigern und politischen Gefangenen. 23.3.2012
79. RASHIDI AGHDAM Ali Ashraf Geschlecht: männlich Stellvertretender Direktor für Gesundheit, Umerziehung und Bildung der Gefängnisse von Teheran. Ehemaliger Leiter des Evin-Gefängnisses (2012-2015). Während seiner Amtszeit haben sich die Haftbedingungen verschlechtert, und es wurde über verstärkte Misshandlungen von Häftlingen berichtet. Im Oktober 2012 sind neun weibliche Häftlinge in Hungerstreik getreten, um gegen die Verletzung ihrer Rechte und gegen Gewalttätigkeiten von Gefängniswärtern zu protestieren. 12.3.2013
80. KIASATI Morteza Geschlecht: männlich Richter der Abteilung 54 des Revolutionsgerichts von Teheran und Richter am Revolutionsgericht von Ahwaz, Abteilung 4; hat die Todesstrafe gegen vier arabische politische Häftlinge, Taha Heidarian, Abbas Heidarian, Abd al-Rahman Heidarian (drei Brüder) und Ali Sharifi, verhängt. Die Personen wurden ohne ordnungsgemäßes Verfahren festgenommen, gefoltert und gehängt. Auf diese Fälle und das fehlende ordnungsgemäße Verfahren wurde in einem Bericht des VN-Sonderberichterstatters über die Menschenrechtssituation im Iran vom 13. September 2012 und im Bericht des VN-Generalsekretärs über Iran vom 22. August 2012 hingewiesen. 12.3.2013
81. MOUSSAVI, Seyed Mohammad Bagher Geschlecht: männlich Richter am Revolutionsgericht von Ahwaz, Abteilung 2; hat am 17. März 2012 die Todesstrafe gegen fünf Araber aus Ahwaz, Mohammad Ali Amouri, Hashem Sha'bani Amouri, Hadi Rashedi, Sayed Jaber Alboshoka und Sayed Mokhtar Alboshoka, wegen "Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit" und "Feindschaft gegen Gott" verhängt. Die Urteile sind am 9. Januar 2013 durch den Obersten Gerichtshof des Iran bestätigt worden. Die fünf Personen wurden ohne ordnungsgemäßes Verfahren über ein Jahr lang ohne Anklage inhaftiert, gefoltert und verurteilt. 12.3.2013
82. SARAFRAZ Mohammad (Dr.) (alias Haj-agha Sarafraz) Geburtsort: Teheran (Iran)
Geburtsdatum: etwa 1963
Wohnort: Teheran
Geschlecht: männlich
Ehemaliges Mitglied des Obersten Cyberspace-Rates. Ehemaliger Präsident der staatlichen Rundfunkgesellschaft des Iran (Islamic Republic of Iran Broadcasting, IRIB) (2014-2016). Als ehemaliger Leiter des Weltdienstes und des Pressefernsehens (Press TV) von IRIB war er verantwortlich für alle programmgestalterischen Entscheidungen. Eng mit dem Staatssicherheitsapparat verbunden. Unter seiner Leitung haben Press TV und IRIB mit den iranischen Sicherheitsdiensten und mit Staatsanwälten zusammengearbeitet, um erzwungene Geständnisse von Häftlingen, einschließlich des iranischkanadischen Journalisten und Filmemachers Maziar Bahari, im Wochenprogramm 'Iran Today' auszustrahlen. Die unabhängige Rundfunk-Regulierungsstelle OFCOM hat 2011 wegen der Ausstrahlung des Geständnisses von Bahari gegen Press TV im Vereinigten Königreich eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 GBP verhängt; das Geständnis wurde im Gefängnis gefilmt, während Bahari unter Zwang stand. Sarafraz steht daher in Verbindung mit Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemäßes und faires Verfahren. 12.3.2013
83. JAFARI, Asadollah Geschlecht: männlich Derzeit Generalstaatsanwalt von Isfahan. In dieser Position hat er das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten angeordnet, die im November 2021 auf die Straße gingen, um gegen Wasserknappheit zu protestieren. Einigen Berichten zufolge hat Jafari die Einrichtung einer besonderen Stelle für Ermittlungen gegen die festgenommenen Demonstranten angekündigt.
Als ehemaliger Staatsanwalt der Provinz Mazandaran hat Jafari die Verhängung der Todesstrafe in Verfahren empfohlen, in denen er die Anklage vertreten hat; das hat zu einer Vielzahl von Hinrichtungen (darunter auch öffentliche Hinrichtungen) unter Umständen geführt, unter denen die Verhängung der Todesstrafe gegen die internationalen Menschenrechtsnormen verstößt, unter anderem, weil es sich um eine unverhältnismäßige und übermäßige Strafe handelt. Jafari war ebenfalls verantwortlich für rechtswidrige Festnahmen und Verletzungen der Rechte von Häftlingen, die der Baha'i-Gemeinschaft angehören, beginnend mit der ursprünglichen Festnahme bis zum Festhalten in Einzelhaft in der Haftanstalt des Geheimdienstes.
12.3.2013
84. EMADI Hamid Reza (alias Hamidreza Emadi) Geburtsort: Hamedan (Iran)
Geburtsdatum: etwa 1973
Wohnort: Teheran
Dienstort: Hauptsitz von Press TV, Teheran
Geschlecht: männlich
Leiter der Nachrichtenabteilung von Press TV. Ehemaliger ranghoher Produzent von Press TV.
Verantwortlich für Produktion und Ausstrahlung von erzwungenen Geständnissen von Inhaftierten, einschließlich Journalisten, politischer Aktivisten und Angehöriger der kurdischen und arabischen Minderheiten; hierdurch hat er gegen das international anerkannte Recht auf ein ordentliches und faires Verfahren verstoßen. Die unabhängige Rundfunk-Regulierungsstelle OFCOM hat 2011 gegen Press TV im Vereinigten Königreich eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 GBP wegen Ausstrahlung des erzwungenen Geständnisses des iranischkanadischen Journalisten und Filmemachers Maziar Bahari verhängt; das Geständnis wurde im Gefängnis gefilmt, während Bahari unter Zwang stand. NRO haben über weitere Fälle der Ausstrahlung erzwungener Geständnisse durch Press TV berichtet. Emadi wird daher mit Verletzungen des Rechts auf ein ordentliches und faires Verfahren in Verbindung gebracht.
12.3.2013
85. HAMLBAR, Rahim Geschlecht: männlich Richter am Revolutionsgericht von Tabriz, Abteilung 1. Verantwortlich für die Verhängung schwerer Strafen gegen Angehörige der ethnischen Minderheit der Azeri und Arbeiterrechtsaktivisten, die der Spionage, der Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit, der Propaganda gegen das iranische Regime und der Beleidigung der iranischen Führung beschuldigt wurden. Ein vielbeachteter Fall betraf 20 freiwillige Erdbeben-Noteinsatzhelfer (nach einem Erdbeben im August 2012 im Iran), die von ihm für ihre Versuche, den Erdbebenopfern zu helfen, zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Das Gericht fand die Noteinsatzhelfer des "Zusammenschlusses und der Absprache zur Verübung von Verbrechen gegen die nationale Sicherheit" für schuldig. 12.3.2013
86. MUSAVI-TABAR Seyyed Reza Geburtsort: Jahrom (Iran)
Geburtsdatum: 1964
Geschlecht: männlich
Ehemaliger Leiter der Revolutionsstaatsanwaltschaft von Shiraz. Verantwortlich für die illegale Festnahme und Misshandlung von politischen Aktivisten, Journalisten, Menschenrechtsverteidigern, Angehörigen der Baha'i-Gemeinschaft und Gefangenen aus Gewissensgründen, die schikaniert, gefoltert und verhört wurden, und denen der Zugang zu einem Anwalt und ein ordnungsgemäßes Verfahren verweigert wurden. Musavi-Tabar hat gerichtliche Anordnungen in der berüchtigten Haftanstalt Nr. 100 (einer Männer-Haftanstalt) unterzeichnet, einschließlich der Anordnung von drei Jahren Einzelhaft für die - der Baha'i-Gemeinschaft angehörende - Inhaftierte Raha Sabet. 12.3.2013
87. KHORAMABADI Abdolsamad Geschlecht: männlich Stellvertretender Direktor für gerichtliche Aufsicht (seit 13. Oktober 2018). Ehemaliger Leiter der "Kommission für die Ermittlung krimineller Inhalte", einer mit Online-Zensur und Cyber-Kriminalität betrauten Regierungsorganisation. Unter seiner Leitung hat die Kommission 'Cyberkriminalität' anhand einer Reihe vager Kriterien definiert, die die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten, die das Regime für unangemessen erachtet, zum Straftatbestand erheben. Er war verantwortlich dafür, dass seit September 2012 zahlreiche Oppositions-Websites, elektronische Zeitungen, Blogs, Websites von Menschenrechts-NRO, Google und Gmail unterdrückt und blockiert wurden. Er und die Kommission trugen aktiv dazu bei, dass der Blogger Sattar Beheshti im November 2012 in Haft starb. Die von ihm geleitete Kommission war somit unmittelbar verantwortlich für systematische Verstöße gegen die Menschenrechte, insbesondere durch das Verbot und das Filtern öffentlicher Websites, sowie durch das gelegentliche Abschalten des gesamten Internets. 12.3.2013
88. SOLEIMANI Gholamreza Geburtsort: Farsan (Iran)
Geburtsdatum: 1343 (Iranischer Hijri Kalender), 1964 oder 1965 (Gregorianischer Kalender)
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Status: Leiter der Bassidsch-Organisation des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)
Gholamreza Soleimani ist Leiter der Bassidsch-Organisation. Die Bassidsch-Organisation hat tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Leiter der Bassidsch-Organisation ist Gholamreza Soleimani verantwortlich für die gewaltsame Niederschlagung der Proteste und schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. 12.4.2021
89. SALAMI Hossein (alias: SALAMI Hussain) Geburtsort: Vaneshan, Golpayegan (Iran)
Geburtsdatum: 1339 (Iranischer Hijri Kalender), 1960 oder 1961 (Gregorianischer Kalender)
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Status: Oberbefehlshaber des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)
Rang: Generalmajor
Hossein Salami ist seit April 2019 Oberbefehlshaber des IRGC, zu dem die Bassidsch-Milizen gehören, und Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates. Die regulären Streitkräfte des IRGC und die Bassidsch-Milizen haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates nahm Hossein Salami an den Sitzungen teil, in denen angeordnet wurde, tödliche Gewalt einzusetzen, um die Proteste vom November 2019 niederzuschlagen. Hossein Salami ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. 12.4.2021
90. KARAMI Hassan Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Status: Befehlshaber der Sondereinheiten der iranischen Polizei
Hassan Karami ist Befehlshaber der Sondereinheiten der iranischen Polizei. Die Sondereinheiten haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Befehlshaber der Sondereinheiten, durch die unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten getötet oder verletzt wurden, ist Hassan Karami verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. 12.4.2021
91. PAKPOUR Mohammad (alias: PAKPUR Mohammad) Geburtsort: Arak (Iran)
Geburtsdatum: 1340 (Iranischer Hijri Kalender), 1961 (Gregorianischer Kalender)
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Status: Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC)
Rang: Brigadegeneral
Mohammad Pakpour ist seit März 2010 Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte des IRGC. Die Landstreitkräfte des IRGC haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Oberbefehlshaber der Landstreitkräfte der IRGC, die tödliche Gewalt gegen unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten eingesetzt haben, ist Mohammad Pakpour verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. 12.4.2021
92. ASHTARI Hossein Geburtsort: Isfahan (alias: Esfahan, Ispahan)
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Status: Oberbefehlshaber der iranischen Polizei
Hossein Ashtari ist seit März 2015 Oberbefehlshaber der iranischen Polizei und Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates. Zu den Polizeikräften gehören die Emdad-Einheiten und die Sondereinheiten. Die reguläre Polizei, die Emdad-Einheiten und die Sondereinheiten haben tödliche Gewalt eingesetzt, um die Proteste vom November 2019 in Iran niederzuschlagen, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten in vielen Städten des Landes getötet oder verletzt wurden. Als Mitglied des Nationalen Sicherheitsrates nahm Hossein Ashtari an den Sitzungen teil, in denen angeordnet wurde, tödliche Gewalt einzusetzen, um die Proteste vom November 2019 niederzuschlagen. Hossein Ashtari ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. 12.4.2021
93. ZIAEI Gholamreza Geschlecht: männlich
Status: Ehemaliger Direktor des Evin-Gefängnisses; ehemaliger Direktor anderer Hafteinrichtungen
Von Juli 2019 bis Juni 2020 war Gholamreza Ziaei Direktor des Evin-Gefängnisses, wo sich die bereits strengen Haftbedingungen unter seiner Führung weiter verschlechtert haben. Weiblichen Häftlingen wurde der telefonische Kontakt zu ihren Kindern verwehrt. Politischen Gefangenen wurden wöchentliche Besuche von Verwandten verweigert, die nur alle zwei Monate erlaubt waren. Während der Proteste von 2009 war Ziaei für die Haftanstalt Kahrizak zuständig, in der mindestens fünf Häftlinge, die im Zusammenhang mit Massenprotesten auf der Straße 2009 festgenommen worden waren, zu Tode gefoltert wurden. Bevor er das Evin-Gefängnis in Teheran übernahm, war Ziaei von 2017 bis 2019 Direktor des Rajaee-Shahr-Gefängnisses in Karadsch westlich von Teheran, wo es zu zahlreichen Protesten von politischen Gefangenen gegen Missbrauch und unmenschliche Lebensbedingungen kam. 12.4.2021
94. SHAHVARPOUR Hassan Geburtsort: Safi Abad, südlich von Dezful, Chuzestan (Iran)
Geschlecht: männlich
Reisepass-Nr.: 2001624001 (nationale Kennziffer)
Status: Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC), Befehlshaber des Vali-Asr-Korps in der Provinz Chuzestan
Rang: Brigadegeneral
Als Befehlshaber des IRGC in Chuzestan seit 2009 kommandiert Hassan Shahvarpour die Streitkräfte, die während der Proteste vom November 2019 Maschinengewehre gegen Demonstranten und andere Zivilisten in der Stadt Mahschahr eingesetzt haben. Unter seinem Kommando wurden vom IRGC 148 fliehende Demonstranten, die sich in nahegelegenen Marschen versteckten, von gepanzerten Fahrzeugen umzingelt und durch schwere Maschinengewehrangriffe getötet. 12.4.2021
95. VASEGHI Leyla (alias VASEQI Layla, VASEGHI Leila, VASEGHI Layla) Geburtsort: Sari, Provinz Mazandaran (Iran)
Geburtsdatum: 1352 (Iranischer Hijri Kalender), 1972 oder 1973 (Gregorianischer Kalender)
Geschlecht: weiblich
Funktion: Ehemalige Gouverneurin von Shahr-e Qods und Leiterin des Sicherheitsrates der Stadt
Als Gouverneurin von Shahr-e Qods und Leiterin des Sicherheitsrates der Stadt von September 2019 bis November 2021 befahl Leyla Vaseghi der Polizei und anderen bewaffneten Gruppen während der Proteste vom November 2019 den Einsatz tödlicher Gewalt, wobei unbewaffnete Demonstranten und andere Zivilisten getötet oder verletzt wurden. Als Gouverneurin von Shahr-e Qods und Leiterin des Sicherheitsrates der Stadt ist Leyla Vaseghi verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran. 12.4.2021
96. ROSTAMI CHESHMEH GACHI Mohammed (alias ROSTAMI Mohammad)

Geburtsort: Kermanshah (Iran)
Geburtsdatum: 1976 oder 1977
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Personalausweis-Nr.: 111936 (Iran)
Kenn-Nr.: 13821 (Iran)
Funktion: Leiter der iranischen Sittenpolizei
Mohammad Rostami Cheshmeh Gachi ist der Leiter der iranischen Sittenpolizei. Er war von Anfang 2014 bis Anfang 2019 Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit von Kermanshah und bekleidete ranghohe Positionen im iranischen Geheimdienst.
Die Sittenpolizei ist Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte (Law Enforcement Forces - LEF) und bildet eine Sondereinheit der Polizei, die die strengen Kleidervorschriften für Frauen, einschließlich der Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs, durchsetzt. Die Sittenpolizei hat rechtswidrige Gewalt gegen Frauen wegen Nichteinhaltens der iranischen Hidschab-Gesetze sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ausgeübt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vorgenommen sowie übermäßige Gewalt und Folter ausgeübt.
Am 13. September 2022 verhaftete die Sittenpolizei in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen "Erziehungs- und Orientierungskurs" zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Krankenhausaufnahme und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.
Als Leiter der iranischen Sittenpolizei ist Rostami verantwortlich für das Vorgehen der Sittenpolizei. Er trägt somit Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
97. RAHIMI Hossein

Geburtsort: Dorf Dodhak, Mahalat,
Provinz Zentrum (Iran)
Geburtsdatum: 1964
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Brigadegeneral
Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Teheran
Brigadegeneral Hossein Rahimi ist seit 7. August 2017 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Teheran.
Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Teheran war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung dieser Proteste führte zum Tod zahlreicher Menschen.
Als Leiter der LEF in Teheran ist Rahimi somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
98. ABDI Abbas


Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Oberst
Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Divandarreh
Oberst Abbas Abdi ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) im Bezirk Divandarreh.
Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Divandarreh war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung dieser Proteste führte zum Tod zahlreicher Menschen.
Als Leiter der LEF in Divandarreh ist Abdi somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
99. MIRZAEI Haj Ahmad (alias MIRZAEI Hajahmad; MIRZAYI, Hajj Ahmad)


Geburtsort: Teheran (Iran)
Geburtsdatum: 9. Februar 1957
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Kenn-Nr.: 4268935215 (Iran)
Rang: Oberst
Funktion: Leiter der iranischen Sittenpolizei in Teheran
Oberst Haj Ahmed Mirzaei ist seit 2018 Leiter der iranischen Sittenpolizei in Teheran.
Die Sittenpolizei ist Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) und bildet eine Sondereinheit der Polizei, die die strengen Kleidervorschriften für Frauen, einschließlich der Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs, durchsetzt. Die Sittenpolizei hat rechtswidrige Gewalt gegen Frauen wegen Nichteinhaltens der iranischen Hidschab-Gesetze sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ausgeübt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vorgenommen sowie übermäßige Gewalt und Folter ausgeübt.
Am 13. September 2022 verhaftete die Sittenpolizei in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen 'Erziehungs- und Orientierungskurs' zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Krankenhausaufnahme und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.
Als Leiter der Sittenpolizei in Teheran ist Mirzaei verantwortlich für die Handlungen der Sittenpolizei in Teheran, einschließlich in ihrem Hauptquartier, wo Amini geschlagen und misshandelt wurde. Er trägt somit Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
100. ZAREPOUR Issa


Geburtsort: Eslamabad-e Gharb, Provinz Kermanshah (Iran)
Geburtsdatum: 1980
Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie
Issa Zarepour ist seit dem 25. August 2021 iranischer Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie.
In dieser Funktion spielte er eine zentrale Rolle bei der Entscheidung der iranischen Regierung, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung der iranischen Bevölkerung systematisch zu verletzen, indem während der Proteste im Anschluss an den Tod der 22-jährigen Mahsa Amini am 16. September 2022 Beschränkungen des Internetzugangs verhängt wurden.
Mit dieser Maßnahme wurde der bereits zuvor sehr begrenzte Spielraum für Akteure der Zivilgesellschaft in Iran, einschließlich Menschenrechtsverteidigern, für das Einholen objektiver Informationen und für die Kommunikation sowohl untereinander als auch mit der Außenwelt noch weiter eingeschränkt.
Die Sperrung des Internets hatte negative Auswirkungen in Bezug auf die Wahrnehmung der Menschenrechte im Iran, sowohl direkte (d. h. die Beeinträchtigung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung und der Verfügbarkeit objektiver Informationen) als auch indirekte (d. h. die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass Menschenrechtsverletzungen nicht dokumentiert werden, und somit negative Auswirkungen auf die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen).
Als Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie ist Zarepour somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
101. SEPEHR Mohammad-Hossein


Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Befehlshaber des iranischen zentralen Ausbildungsstützpunkts des Generalstabs der Streitkräfte
Mohammad-Hossein Sepehr ist Befehlshaber des zentralen Ausbildungsstützpunkts des Generalstabs der Streitkräfte in Teheran. Er ist Mitglied des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) und der Bassidsch-Milizen (aus Freiwilligen rekrutierte paramilitärische Organisation unter Leitung des IRGC mit Ablegern in ganz Iran).
Sepehr ist zuständig für die Ausbildung der iranischen Sicherheitskräfte zur Abwehr von Protesten und unterstützt eine repressive Haltung gegenüber Demonstrierenden.
Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
102. SAFARI Sayd Ali

Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Oberst
Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Saqqez
Oberst Sayd Ali Safari ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Saqqez.
Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Saqqez war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung der Proteste führte zum Tod zahlreicher Menschen.
Als Leiter der LEF in Saqqez ist Safari somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
103. ADYANI Seyed Alireza (alias ADIANI Hojjat al-Islam Seyyed Alireza)

Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Funktion: Leiter des ideologisch-politischen Büros der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF)
Seyed Alireza Adyani ist Leiter des ideologisch-politischen Büros der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF).
Adyani ist zuständig für die Festlegung und Umsetzung der Einsatzregeln für die Polizeikräfte. Er hat erklärt, die LEF müssten 'praktisch' und 'effektiv' mit Gegnern umgehen, und er hat die Sittenpolizei dafür gelobt, dass sie ihren Auftrag 'intensiv' ausführe.
Die LEF sind mit massiver Brutalität gegen Demonstrierende vorgegangen, auch gegen diejenigen, die nach dem Tod von Mahsa Amini protestierten.
Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
104. AZADI Ali

Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Zweiter Brigadegeneral
Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Kurdistan
Zweiter Brigadegeneral Ali Azadi ist seit 2019 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Kurdistan.
Während der Unterdrückung der Proteste von September 2022 haben Einheiten unter seinem Kommando in Kurdistan auf Demonstrierende geschossen und dabei zahlreiche Menschen getötet und verletzt.
Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
105. SHALIKAR Mohammed Zaman

Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Oberst
Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Babol, Provinz Mazandaran
Oberst Mohammed Zaman Shalikar ist seit 2021 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Babol, Provinz Mazandaran.
Während der Proteste nach dem Tod von Mahsa Amini im September 2022 haben Einheiten unter seinem Kommando in Babol, Provinz Mazandaran, auf Demonstrierende geschossen und dabei Menschen verletzt und getötet.
Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
106. HEIDARI Salman

Staatsangehörigkeit: Iranisch
Geschlecht: männlich
Rang: Oberst
Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Bukan
Oberst Salman Heidari ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Bukan.
Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Bukan war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung der Proteste führte zum Tod mindestens eines Kindes und zu Verletzungen zahlreicher Personen.
Als Leiter der LEF in Bukan ist Heidari somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022

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Name Identifizierungsinfomationen Gründe Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
1. Cyberpolizei Ort: Teheran (Iran)
Website:http://www. cyberpolice.ir
Die im Januar 2011 gegründete iranische Cyberpolizei ist eine Einheit der Polizei der Islamischen Republik Iran unter der Leitung von Vahid Majid. Von ihrer Gründung bis Anfang 2015 wurde sie von Esmail Ahmadi-Moqaddam geleitet (in der Liste geführt). Ahmadi-Moqaddam hat unterstrichen, dass die Cyberpolizei gegen antirevolutionäre Gruppen und Dissidentengruppen vorgehen werde, die 2009 internetgestützte soziale Netze nutzten, um Proteste gegen die Wiederwahl von Präsident Mahmoud Ahmadinejad auszulösen. Im Januar 2012 erließ die Cyberpolizei neue Leitlinien für Internetcafés, wonach Nutzer zur Angabe persönlicher Daten verpflichtet sind, die von den Betreibern der Internetcafés für sechs Monate zusammen mit einem Verzeichnis der besuchten Websites aufzubewahren sind. Nach diesen Vorschriften sind Internetcafé-Betreiber ebenfalls verpflichtet, Video-Überwachungskameras zu installieren und deren Aufzeichnungen sechs Monate aufzubewahren. Durch diese neuen Vorschriften können Protokolle über Internetsitzungen erstellt werden, die von den Behörden zum Aufspüren von Aktivisten oder von Personen, die als Bedrohung für die nationale Sicherheit gelten, herangezogen werden können.
Im Juni 2012 berichteten iranische Medien, dass die Cyberpolizei gegen virtuelle private Netze (VPN) vorgehen werde. Am 30. Oktober 2012 hat die Cyberpolizei den Blogger Sattar Beheshti wegen "Aktivitäten gegen die nationale Sicherheit in sozialen Netzen und auf facebook" ohne Haftbefehl festgenommen. Beheshti hatte in seinem Blog die iranische Regierung kritisiert. Am 3. November 2012 wurde Beheshti tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden; er soll von der Cyberpolizei zu Tode gefoltert worden sein. Die Cyberpolizei ist für zahlreiche Festnahmen von Telegram-Gruppenadministratoren im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten vom November 2019 verantwortlich.
12.3.2013
2. Evin-Gefängnis Anschrift: Provinz Teheran, Teheran, Bezirk 2, Dasht-e Behesht (Iran) Das Evin-Gefängnis ist eine Haftanstalt, in der politische Gefangene festgehalten wurden und in den letzten Jahren und Jahrzehnten wiederholt schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, stattgefunden haben. An den Protesten vom November 2019 beteiligte Demonstranten wurden - und werden zumindest in gewissem Umfang immer noch - als politische Gefangene im Evin-Gefängnis festgehalten. Häftlingen im Evin-Gefängnis werden grundlegende Verfahrensrechte verweigert, und sie werden bisweilen in Einzelhaft oder überfüllten Zellen unter schlechten Hygienebedingungen festgehalten. Es liegen ausführliche Berichte über physische und psychische Folter vor. Den Häftlingen wird der Kontakt zu Familienmitgliedern und Rechtsanwälten sowie eine angemessene medizinische Behandlung verwehrt. 12.4.2021
3. Fashafouyeh-Gefängnis (auch bekannt als: Teheraner Zentralgefängnis, Hasanabad-e Qom-Gefängnis, Greater Tehran Prison) Anschrift: Provinz Teheran, Hasanabad, Industriegebiet Bijin, Teheran, Qom Old Road (Iran)
Tel.: +98 21 5625/8050
Das Fashafouyeh-Gefängnis ist eine Haftanstalt, in der ursprünglich Drogenstraftäter untergebracht werden sollten. Seit Kurzem werden dort auch politische Gefangene festgehalten und in einigen Fällen gezwungen, Zellen mit Drogenabhängigen zu teilen. Die Lebens- und Hygienebedingungen sind äußerst schlecht, und für Grundbedürfnisse wie sauberes Trinkwasser wird nicht gesorgt. Während der Proteste vom November 2019 wurden mehrere Demonstranten, darunter Minderjährige, im Fashafouyeh-Gefängnis inhaftiert. Berichten zufolge wurden an den Protesten vom November 2019 beteiligte Demonstranten im Fashafouyeh-Gefängnis gefoltert und unmenschlich behandelt, z.B. durch vorsätzliche Verwundung mit kochendem Wasser und die Verweigerung medizinischer Behandlung. Einem Bericht von Amnesty International über das gewaltsame Vorgehen gegen die Proteste vom November 2019 zufolge wurden im Fashafouyeh-Gefängnis Kinder unter 15 Jahren zusammen mit Erwachsenen inhaftiert. Drei der an den Protesten vom November 2019 beteiligten Demonstranten, die derzeit im Fashafouyeh-Gefängnis inhaftiert sind, wurden von einem Teheraner Gericht zum Tode verurteilt. 12.4.2021
4. Rajaee-Shahr-Gefängnis (auch bekannt als: Rajai-Shahr-Gefängnis, Rajaishahr, Raja'i Shahr, Reja'i Shahr, Rajayi Shahr, Gorhardasht-Gefängnis, Gohar-Dasht-Gefängnis) Anschrift: Provinz Alborz, Karaj, Gohardasht, Moazzen Blvd (Iran)
Tel.: +98 26 3448/9826
Das Rajaee-Shahr-Gefängnis ist seit der Islamischen Revolution von 1979 bekannt für den Entzug von Menschenrechten, einschließlich schwerer physischer und psychischer Folter politischer Gefangener und gewaltloser politischer Gefangener, sowie für Massenhinrichtungen ohne faires Verfahren. Hunderte von Häftlingen, darunter Kinder, wurden nach den Protesten vom November 2019 im Rajaee-Shahr-Gefängnis schwer misshandelt. Es gibt glaubwürdige Berichte über zahlreiche Fälle von Folter und anderer grausamer Bestrafung, auch von Minderjährigen. 12.4.2021.
5. Iranische Sittenpolizei
(alias Gasht-e-Ershad,Islamic Guidance Patrol;Guidance Patrols)

Adresse: Vozara Street, corner of 25th Street, District 6, Teheran (Iran) Die Sittenpolizei ist Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) und bildet eine Sondereinheit der Polizei, die die strengen Kleidervorschriften für Frauen, einschließlich der Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs, durchsetzt. Die Sittenpolizei hat rechtswidrige Gewalt gegen Frauen wegen Nichteinhaltens der iranischen Hidschab-Gesetze sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ausgeübt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vorgenommen sowie übermäßige Gewalt und Folter ausgeübt.
Am 13. September 2022 verhaftete die Sittenpolizei in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen 'Erziehungs- und Orientierungskurs' zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Krankenhausaufnahme und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.
Die Sittenpolizei ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
6. Bassidsch-Milizen
(alias Basij-e Mostazafan, Basij Resistance Force)

Die Bassidsch-Milizen sind eine aus Freiwilligen rekrutierte paramilitärische Organisation unter Leitung des Korps der Iranischen Revolutionsgarde mit Ablegern in ganz Iran.
Die Reaktion der Sicherheitskräfte auf die Proteste im September 2022 in Iran war besonders hart und führte zum Tod zahlreicher Menschen. Die Bassidsch-Milizen gehörten zu den Kräften, die von der Regierung mit der Unterdrückung der Proteste beauftragt wurden. Sie verletzten und töteten mehrere Demonstrierende.
Die Bassidsch-Milizen sind unmittelbar verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
7. Cyber-Abwehrkommando des Korps der Islamischen Revolutionsgarde

Adresse: Teheran (Iran) Telefon: +98 26 3448 9826 Das Cyber-Abwehrkommando Korps der Iranischen Revolutionsgarde überwacht Websites, E-Mail-Verkehr und Online-Aktivitäten von Personen, die als politische Gegner gelten.
Während der Proteste im September 2022 in Iran übte das Cyber-Abwehrkommando Korps der Iranischen Revolutionsgarde eine aktive Rolle bei der repressiven Politik der iranischen Regierung aus, unter anderem durch die Identifizierung und Festnahme von Demonstrierenden.
Das Cyber-Abwehrkommando Korps der Iranischen Revolutionsgarde ist unmittelbar verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022
8. Iranische Strafverfolgungskräfte (LEF) (alias NAJA; FARAJA)

Adresse: Teheran (Iran) Die Iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) sind uniformierte Polizeikräfte.
Die eklatanten und schweren Menschenrechtsverletzungen durch die LEF, wie etwa wahlloses Schießen mit scharfer Munition auf friedlich Demonstrierende, einschließlich Kinder, sind seit dem Beginn der Proteste wegen des Todes von Mahsa Amini Mitte September 2022 umfassend dokumentiert. Mehr als 70 Demonstrierende sind gestorben und Hunderte wurden schwer verletzt, auch Kinder. Seit dem Beginn der Demonstrationen haben die Polizeikräfte außerdem zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und Journalisten willkürlich festgenommen.
Die LEF sind daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.
17.10.2022


ENDE

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