Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP
(ABl. Nr. L 195 vom 27.07.2010 S. 39, ber. L 197 S. 19, ber. L 265 S. 18;
Beschl. 2010/644/GASP - ABl. Nr. L 281 vom 27.10.2010S. 81;
Beschl. 2011/299/GASP - ABl. Nr. L 136 vom 24.05.2011 S. 65, ber. L 164 S. 19, ber. 2019 L 297 S. 7;
Beschl. 2011/783/GASP - ABl. Nr. L 319 vom 02.12.2011 S. 71;
Beschl. 2012/35/EU - ABl. Nr. L 19 vom 24.01.2012 S. 22, ber. L 31 S. 7;
Beschl. 2012/152/GASP - ABl. Nr. L 77 vom 16.03.2012 S. 18;
Beschl. 2012/169/GASP - ABl. Nr. L 87 vom 24.03.2012 S. 90;
Beschl. 2012/205/GASP - ABl. Nr. L 110 vom 24.04.2012 S. 35;
Beschl. 2012/457/GASP - ABl. Nr. L 208 vom 03.08.2012 S. 18, ber. 2013 L 41 S. 13;
Beschl. 2012/635/GASP - ABl. Nr. L 282 vom 16.10.2012 S. 58;
Beschl. 2012/687/GASP - ABl. Nr. L 307 vom 07.11.2012 S. 82;
Beschl. 2012/829/GASP - ABl. Nr. L 356 vom 22.12.2012 S. 71, ber. 2013 L 268 S. 19;
Beschl. 2013/270/GASP - ABl. Nr. L 156 vom 08.06.2013 S. 10;
Beschl. 2013/497/GASP - ABl. Nr. L 272 vom 12.10.2013 S. 46;
Beschl. 2013/661/GASP - ABl. Nr. L 306 vom 16.11.2013 S. 18;
Beschl. 2013/685/GASP - ABl. Nr. L 316 vom 27.11.2013 S. 46;
Beschl. 2014/21/EU - ABl. Nr. L 15 vom 20.01.2014 S. 22;
Beschl. 2014/222/GASP - ABl. Nr. L 119 vom 23.04.2014 S. 65;
Beschl. 2014/480/GASP - ABl. Nr. L 215 vom 21.07.2014 S. 4;
Beschl. 2014/776/GASP - ABl. Nr. L 325 vom 08.11.2014 S. 19;
Beschl. 2014/829/GASP - ABl. Nr. L 338 vom 25.11.2014 S. 1;
Beschl. (GASP) 2015/236 - ABl. Nr. L 39 vom 14.02.2015 S. 18;
Beschl. (GASP) 2015/556 - ABl. Nr. L 92 vom 08.04.2015 S. 101;
Beschl. (GASP) 2015/1008 - ABl. Nr. L 161 vom 26.06.2015 S. 19;
Beschl. (GASP) 2015/1050 - ABl. Nr. L 170 vom 01.07.2015 S. 2;
Beschl. (GASP) 2015/1099 - ABl. Nr. L 180 vom 08.07.2015 S. 4;
Beschl. (GASP) 2015/1130 - ABl. Nr. L 184 vom 11.07.2015 S. 18;
Beschl. (GASP) 2015/1148 - ABl. Nr. L 186 vom 14.07.2015 S. 2;
Beschl. (GASP) 2015/1336 - ABl. Nr. L 206 vom 01.08.2015 S. 66;
Beschl. (GASP) 2015/1337 - ABl. Nr. L 206 vom 01.08.2015 S. 68;
Beschl. (GASP) 2015/1863 - ABl. Nr. L 274 vom 18.10.2015 S. 174;
Beschl. (GASP) 2015/2216 - ABl. Nr. L 314 vom 01.12.2015 S. 58;
Beschl. (GASP) 2016/35 - ABl. Nr. L 10 vom 15.01.2016 S. 15;
Beschl. (GASP) 2016/36 - ABl. Nr. L 10 vom 15.01.2016 S. 17;
Beschl. (GASP) 2016/78 - ABl. Nr. L 16 vom 23.01.2016 S. 25;
Beschl. (GASP) 2016/609 - ABl. Nr. L 104 vom 20.04.2016 S. 19;
Beschl. (GASP) 2017/83 - ABl. Nr. L 12 vom 17.01.2017 S. 92;
Beschl. (GASP) 2017/974 - ABl. Nr. L 146 vom 09.06.2017 S. 143;
Beschl. (GASP) 2017/1127 - ABl. Nr. L 163 vom 24.06.2017 S. 16;
Beschl. (GASP) 2018/833 - ABl. Nr. L 140 vom 06.06.2018 S. 87;
Beschl. (GASP) 2019/870 - ABl. L 140 vom 28.05.2019 S. 90;
Beschl. (GASP) 2020/849 - ABl. L 196 vom 19.06.2020 S. 8;
Beschl. (GASP) 2020/1699 - ABl. L 381 vom 13.11.2020 S. 22A;
Beschl. (GASP) 2021/1252 - ABl. L 272 vom 30.07.2021 S. 73A;
Beschl. (GASP) 2022/1019 - ABl. L 170 vom 28.06.2022 S. 78;
Beschl. (GASP) 2023/726 - ABl. L 94 vom 03.04.2023 S. 48A;
Beschl. (GASP) 2023/854 - ABl. L 110 vom 25.04.2023 S. 28;
Beschl. (GASP) 2023/2126 - ABl. L 2023/2126 vom 10.10.2023A;
Beschl. (GASP) 2023/2195 - ABl. L 2023/2195 vom 17.10.2023)
Neufassung -Ersetzt Gem. Standpunkt 2007/140/GASP
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat der Europäischen Union hat am 27. Februar 2007 den Gemeinsamen Standpunkt 2007/140/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran 1angenommen, durch den die Resolution 1737 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen umgesetzt wird.
(2) Am 23. April 2007 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2007/246/GASP 2 angenommen, durch den die Resolution 1747 (2007) umgesetzt wird.
(3) Am 7. August 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/652/GASP 3 angenommen, durch den die Resolution 1803 (2008) umgesetzt wird.
(4) Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden "Sicherheitsrat") hat am 9. Juni 2010 die Resolution 1929 (2010) angenommen, durch die der Geltungsbereich der mit den Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007) und 1803 (2008) verhängten restriktiven Maßnahmen ausgeweitet wird und weitere restriktive Maßnahmen gegen Iran eingeführt werden.
(5) Der Europäische Rat hat am 17. Juni 2010 seiner wachsenden Besorgnis über das Nuklearprogramm Irans zum Ausdruck gebracht und die Annahme der Resolution 1929 (2010) begrüßt. Unter Hinweis auf seine Erklärung vom 11. Dezember 2009 hat der Europäische Rat den Rat ersucht, Maßnahmen zur Umsetzung der in der Resolution 1929 (2010) vorgesehenen Maßnahmen sowie Begleitmaßnahmen zu erlassen, damit alle noch bestehenden Bedenken in Bezug auf die Entwicklung sensibler Technologien durch Iran zur Unterstützung seiner Nuklear- und Trägerraketenprogramme auf dem Verhandlungsweg ausgeräumt werden können. Diese Maßnahmen sollten sich auf folgende Bereiche konzentrieren: den Handel, den Finanzsektor, den iranischen Verkehrssektor, Schlüsselbranchen der Gas- und Ölindustrie und die zusätzlich benannten Personen und Einrichtungen, insbesondere das Korps der Islamischen Revolutionsgarden.
(6) Die Resolution 1929 (2010) verbietet Investitionen in kommerzielle Tätigkeiten, die mit dem Abbau von Uran oder der Herstellung oder Verwendung von Kernmaterial und -technologie zu tun haben, durch Iran, seine Staatsangehörigen und in Iran eingetragene oder seiner Hoheitsgewalt unterstehende Einrichtungen oder durch in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen oder Einrichtungen oder durch in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehende Einrichtungen.
(7) Die Resolution 1929 (2010) weitet die mit der Resolution 1737 (2006) verhängten finanziellen Restriktionen und Reisebeschränkungen auf weitere Personen und Einrichtungen aus, einschließlich auf Personen und Einrichtungen des Korps der Islamischen Revolutionsgarden und Einrichtungen der Islamic Republic of Iran Shipping Lines.
(8) Gemäß der Erklärung des Europäischen Rates sollten die Einreisebeschränkungen und das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen auf die Personen und Einrichtungen, die vom Sicherheitsrat oder von dem Ausschuss gemäß Nummer 18 der Resolution 1737 (2006) (im Folgenden: "der Ausschuss") benannt werden, und darüber hinaus auf weitere Personen und Einrichtungen Anwendung finden, die nach denselben Kriterien, wie sie der Sicherheitsrat oder der Ausschuss anwenden, benannt werden.
(9) Gemäß der Erklärung des Europäischen Rates sollte zusätzlich zu den vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss festgelegten Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern und Technologien die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe weiterer Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien an den Iran verboten werden, die für die mit Anreicherung, Wiederaufbereitung oder Schwerwasser zusammenhängenden Tätigkeiten Irans, für die Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen oder für die Ausübung von Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Fragen, die der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) Anlass zur Besorgnis geben oder die sie als noch offen bezeichnet hat, oder mit anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen verwendet werden könnten. Dieses Verbot sollte sich auch auf Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck erstrecken.
(10) Gemäß der Erklärung des Europäischen Rates sollten die Mitgliedstaaten Zurückhaltung üben, wenn sie neue kurzfristige Verpflichtungen in Bezug auf staatliche und private finanzielle Unterstützung für den Handel mit Iran eingehen, damit die noch ausstehenden Beträge verringert werden und um insbesondere zu vermeiden, dass diese finanzielle Unterstützung zu proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten oder zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beiträgt; ferner sollten sie mittel- und langfristige Verpflichtungen in Bezug auf öffentliche und private finanzielle Unterstützung für den Handel mit Iran verbieten.
(11) In der Resolution 1929 (2010) werden alle Staaten aufgefordert, nach Maßgabe ihrer nationalen Befugnisse und Rechtsvorschriften und im Einklang mit dem Völkerrecht in ihrem Hoheitsgebiet, einschließlich ihrer See- und Flughäfen, alle Ladungen auf dem Weg nach oder aus Iran zu überprüfen, falls der betreffende Staat über Informationen verfügt, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass die Ladung Artikel enthält, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach den Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) verboten ist.
(12) In der Resolution 1929 (2010) heißt es weiter, dass die VN-Mitgliedstaaten im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem Seerecht, die Überprüfung von Schiffen auf Hoher See mit Zustimmung des Flaggenstaates verlangen können, wenn es Informationen gibt, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass das Schiff Artikel befördert, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach den Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) und 1929 (2010) verboten ist.
(13) Die Resolution 1929 (2010) sieht ferner vor, dass alle VN-Mitgliedstaaten gehalten sind, Artikel, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach den Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) verboten ist, in einer Weise, die ihren Verpflichtungen nach den anwendbaren Resolutionen des Sicherheitsrats und internationalen Übereinkommen nicht widerspricht, zu beschlagnahmen und zu entsorgen.
(14) Ferner sieht die Resolution 1929 (2010) vor, dass die VN-Mitgliedstaaten gehalten sind, die Bereitstellung von Bunkerdiensten oder anderen Wartungsdiensten durch ihre Staatsangehörigen oder von ihrem Hoheitsgebiet aus für Schiffe Irans zu verbieten, falls sie über Informationen verfügen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass diese Schiffe Artikel befördern, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach den Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) verboten ist.
(15) Gemäß der Erklärung des Europäischen Rates sollten die Mitgliedstaaten nach Maßgabe ihrer nationalen Befugnisse und Rechtsvorschriften und im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere den einschlägigen internationalen Übereinkünften auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt, alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Flughäfen für alle Frachtflüge aus Iran, mit Ausnahme gemischter Passagier- und Frachtflüge, zu sperren.
(16) Darüber hinaus sollte die Erbringung von technischen Diensten und Wartungsdiensten durch Angehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus für iranische Frachtflugzeuge verboten werden, falls der betreffende Staat über Informationen verfügt, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass diese Frachtflugzeuge Artikel befördern, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr nach den Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) verboten ist.
(17) In der Resolution 1929 (2010) werden ferner alle VN-Mitgliedstaaten aufgefordert, die Bereitstellung von Finanzdiensten, einschließlich Versicherung oder Rückversicherung, oder den Transfer finanzieller oder anderer Vermögenswerte oder Ressourcen in oder durch ihr Hoheitsgebiet oder ausgehend von ihrem Hoheitsgebiet oder an oder durch ihre Staatsangehörigen oder nach ihrem Recht gegründete Einrichtungen oder Personen oder Finanzinstitute in ihrem Hoheitsgebiet zu verhindern, falls diese Dienste, Vermögenswerte oder Ressourcen zu den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans oder zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen könnten.
(18) Gemäß der Erklärung des Europäischen Rates sollten die Mitgliedstaaten die Bereitstellung von Versicherung und Rückversicherung an die Regierung Irans, an in Iran eingetragene oder seiner Hoheitsgewalt unterstehende Einrichtungen oder an in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen und Einrichtungen oder an in ihrem Eigentum und unter ihrer Kontrolle stehende Einrichtungen, auch durch unerlaubte Mittel, verbieten.
(19) Darüber hinaus sollten folgende Transaktionen mit der Regierung Irans, der iranischen Zentralbank oder iranischen Banken, einschließlich Niederlassungen und Tochterunternehmen, und Finanzunternehmen, die von in Iran ansässigen Personen und Einrichtungen kontrolliert werden, verboten werden: der Verkauf, der Kauf, die Vermittlung und die Hilfe bei der Begebung staatlicher oder staatlich garantierter Anleihen.
(20) Gemäß der Erklärung des Europäischen Rates und im Hinblick auf das Erreichen der Ziele der Resolution 1929 (2010) sollte die Eröffnung neuer Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder Vertretungen iranischer Banken im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten sowie die Gründung neuer Gemeinschaftsunternehmen oder die Beteilung iranischer Banken an der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Banken verboten werden. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen ergreifen, um den in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Finanzinstituten die Eröffnung von Vertretungen oder Tochterunternehmen oder Bankkonten in Iran zu verbieten.
(21) Die Resolution 1929 (2010) sieht ferner vor, dass die Staaten ihre Staatsangehörigen, die ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen und die in ihrem Hoheitsgebiet eingetragenen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Firmen verpflichten, Wachsamkeit zu üben, wenn sie mit in Iran eingetragenen oder der Hoheitsgewalt Irans unterstehenden Einrichtungen Geschäfte tätigen, falls sie hinreichende Gründe für die Annahme haben, dass diese Geschäfte zu den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans, zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen oder zu Verstößen gegen die Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) beitragen könnten.
(22) In der Resolution 1929 (2010) wird Kenntnis genommen von dem potenziellen Zusammenhang zwischen den Einnahmen, die Iran aus seinem Energiesektor bezieht, und der Finanzierung seiner proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten und wird ferner festgestellt, dass die chemischen Apparate und Stoffe, die für die petrochemische Industrie benötigt werden, zahlreiche Gemeinsamkeiten mit denen aufweisen, die für bestimmte sensible Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Kernbrennstoffkreislauf erforderlich sind.
(23) Gemäß der Erklärung des Europäischen Rates sollten die Mitgliedstaaten den Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von Schlüsselausrüstungen und Technologien sowie die damit zusammenhängende technische und finanzielle Hilfe, die in Schlüsselbranchen der Öl- und Erdgasindustrie verwendet werden könnten, an Iran verbieten. Darüber hinaus sollten die Mitgliedstaaten neue Investitionen in diesen Branchen in Iran verbieten.
(24) Das Verfahren zur Änderung der Anhänge I und II dieses Beschlusses sollte unter anderem vorsehen, dass die benannten Personen und Einrichtungen die Gründe für ihre Aufnahme in die Listen erfahren, so dass sie die Gelegenheit erhalten, Bemerkungen einzureichen. Werden Bemerkungen oder wesentliche neue Beweise eingereicht, sollte der Rat seinen Beschluss im Lichte dieser Bemerkungen überprüfen und die betreffende Person oder Einrichtung entsprechend unterrichten.
(25) Dieser Beschluss steht im Einklang mit den Grundrechten und Grundsätzen, die insbesondere mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt wurden, vor allem mit dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und auf ein faires Verfahren, dem Eigentumsrecht und dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten. Dieser Beschluss sollte unter Wahrung dieser Rechte und Grundsätze angewandt werden.
(26) Dieser Beschluss achtet ferner in vollem Umfang die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Charta der Vereinten Nationen sowie den rechtlich bindenden Charakter der Resolutionen des Sicherheitsrates.
(27) Weitere Maßnahmen der Union sind erforderlich, damit bestimmte Maßnahmen durchgeführt werden können
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Kapitel 1
Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
(1) Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, folgender Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, einschließlich Software, durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an Iran oder zur Nutzung in Iran oder zugunsten von Iran, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, ist verboten:
(2) Das Verbot nach Absatz 1 gilt nicht für die Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, von in Anlage B Nummer 2 Buchstabe c Unterabsatz 1 der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen aufgeführten Artikeln für Leichtwasserreaktoren über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten an Iran, zur Nutzung durch Iran oder zu dessen Gunsten.
(3) Es ist ferner verboten,
(4) Die Beschaffung der Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien gemäß Absatz 1 aus Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Irans haben oder nicht, verboten.
(1) Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an Iran oder zur Nutzung in Iran oder zugunsten von Iran, von nicht von Artikel 1 erfassten Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern und Technologien, einschließlich Software, die zu mit Anreicherung, Wiederaufbereitung oder Schwerwasser zusammenhängenden Tätigkeiten oder zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen oder zu Tätigkeiten im Zusammenhang mit anderen Fragen, die der IAEO Anlass zur Besorgnis geben oder von ihr als noch offen bezeichnet werden, beitragen könnten, unterliegen der Genehmigung im Einzelfall durch die zuständigen Behörden des Ausfuhrmitgliedstaats. Die Union ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Ferner unterliegt die Bereitstellung von
(3) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilen keine Genehmigung für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien gemäß Absatz 1, wenn sie feststellen, dass der betreffende Verkauf, die betreffende Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr oder die Erbringung der betreffenden Dienstleistung zu den Tätigkeiten gemäß Absatz 1 beitragen würde.
(1) Die mit Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a, b, und c und Artikel 1 Absatz 3 verhängten Maßnahmen gelten gegebenenfalls nicht, wenn der Ausschuss im Voraus und im Einzelfall feststellt, dass die Lieferung, der Verkauf, die Weitergabe oder die Bereitstellung der betreffenden Artikel oder Hilfe eindeutig nicht zur Entwicklung der Technologien Irans zur Unterstützung seiner proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten und zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen würde, einschließlich wenn solche Artikel oder Hilfe für Ernährungs-, landwirtschaftliche, medizinische oder sonstige humanitäre Zwecke bestimmt sind, sofern
(2) Die mit Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe e und Artikel 1 Absatz 3 verhängten Maßnahmen gelten nicht, wenn die zuständige Behörde in dem betreffenden Mitgliedstaat im Voraus und im Einzelfall feststellt, dass die Lieferung, der Verkauf, die Weitergabe oder die Bereitstellung der betreffenden Artikel oder Hilfe eindeutig nicht zur Entwicklung der Technologien Irans zur Unterstützung seiner proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten und zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen würde, einschließlich wenn solche Artikel oder Hilfe für medizinische oder sonstige humanitäre Zwecke bestimmt sind, sofern
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die übrigen Mitgliedstaaten über jede ablehnende Entscheidung.
(1) Es ist verboten, iranische Rohöl und Erdölerzeugnisse einzuführen, zu erwerben oder zu befördern.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Es ist verboten, hinsichtlich der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischen Rohöl und Erdölerzeugnissen unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder finanzielle Unterstützung, einschließlich in Form von Finanzderivaten, oder Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.
(1) Es ist verboten, iranische petrochemische Erzeugnisse einzuführen, zu erwerben oder zu befördern.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Es ist verboten, hinsichtlich der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischen petrochemischen Erzeugnissen unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder finanzielle Unterstützung oder Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.
(1) Die Verbote gemäß Artikel 3a gelten unbeschadet der Erfüllung bis zum 1. Juli 2012 von vor dem 23. Januar 2012 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind und bis spätestens 1. Juli 2012 zu schließen und zu erfüllen sind.
(2) Die Verbote gemäß Artikel 3a gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von vor dem 23. Januar 2012 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderlich sind, sofern die Lieferung von iranischem Rohöl und iranischen Erdölerzeugnissen oder die Erlöse aus der Lieferung von iranischem Rohöl und iranischen Erdölerzeugnissen der Rückerstattung von ausstehenden Beträgen in Bezug auf vor dem 23. Januar 2012 geschlossene Verträge an im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässige oder deren Hoheitsgewalt unterstehende Personen oder Einrichtungen dient, sofern diese Rückerstattung in diesen Verträgen ausdrücklich vorgesehen ist.
(1) Die Verbote gemäß Artikel 3b gelten unbeschadet der Erfüllung bis zum 1. Mai 2012 von vor dem 23. Januar 2012 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind und bis spätestens 1. Mai 2012 zu schließen und zu erfüllen sind.
(2) Die Verbote gemäß Artikel 3b gelten unbeschadet der Erfüllung von Verpflichtungen aufgrund von vor dem 23. Januar 2012 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verpflichtungen erforderlich sind, sofern die Lieferung von petrochemischen Erzeugnissen oder die Erlöse aus der Lieferung dieser Erzeugnisse der Rückerstattung von ausstehenden Beträgen in Bezug auf vor dem 23. Januar 2012 geschlossene Verträge an im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässige oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehende Personen oder Einrichtungen dienen, sofern diese Rückerstattung in diesen Verträgen ausdrücklich vorgesehen ist.
(1) Die Einfuhr, der Erwerb oder die Beförderung von iranischem Erdgas ist verboten.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Es ist verboten, hinsichtlich der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischem Erdgas unmittelbar oder mittelbar Finanzmittel oder Finanzhilfen, einschließlich Finanzderivaten, sowie Versicherungen und Rückversicherungen und Maklerdienste in Bezug auf Versicherungen und Rückversicherungen bereitzustellen.
(3) Das Verbot gemäß Absatz 1 berührt nicht die Durchführung von Verträgen zur Lieferung von Erdgas durch einen anderen Staat als Iran an einen Mitgliedstaat der EU.
(1) Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von Schlüsselausrüstungen und -technologien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten, wenn sie für die folgenden Schlüsselbranchen der Öl- und Erdgasindustrie in Iran oder für iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesen Branchen tätig sind, bestimmt sind:
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Es ist verboten, für Unternehmen in Iran, die in den in Absatz 1 genannten Schlüsselbranchen der iranischen Öl- und Erdgasindustrie tätig sind, oder für iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesen Branchen tätig sind, Folgendes bereitzustellen:
(3) Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.
(1) Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von wesentlichen Ausrüstungen und Technologien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten, wenn sie für die petrochemische Industrie in Iran oder für iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesem Industriezweig tätig sind, bestimmt sind.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Es ist verboten, für in der iranischen petrochemischen Industrie tätige Unternehmen in Iran oder für iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen, die außerhalb Irans in diesem Industriezweig tätig sind, Folgendes bereitzustellen:
(3) Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.
(1) Die Erfüllung einer Verpflichtung im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren aufgrund von Verträgen, die vor dem 16. Oktober 2012 geschlossen wurden, bleibt bis zum 15. April 2013 von dem Verbot gemäß Artikel 4 Absatz 1 unberührt.
(2) Die Erfüllung einer Verpflichtung aufgrund von vor dem 26. Juli 2010 oder 16. Oktober 2012 geschlossenen Verträgen im Zusammenhang mit Investitionen in Iran, die von Unternehmen mit Sitz in den Mitgliedstaaten vor diesen Zeitpunkten getätigt wurden, bleibt bis zum 15. April 2013 von den Verboten gemäß Artikel 4 unberührt.
(3) Die Erfüllung einer Verpflichtung im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren aufgrund von Verträgen, die vor dem 23. Januar 2012 oder dem 16. Oktober 2012 geschlossen wurden, bleibt bis zum 15. April 2013 von dem Verbot gemäß Artikel 4a Absatz 1 unberührt.
(4) Die Erfüllung einer Verpflichtung aufgrund von vor dem 23. Januar 2012 oder 16. Oktober 2012 geschlossenen Verträgen im Zusammenhang mit Investitionen in Iran, die von Unternehmen mit Sitz in den Mitgliedstaaten vor diesen Zeitpunkten getätigt wurden, bleibt bis zum 15. April 2013 von den Verboten gemäß Artikel 4a unberührt.
(5) Die Absätze 1 und 2 gelten unbeschadet der Erfüllung von in Artikel 3c Absatz 2 genannten Verpflichtungen, sofern diese Verpflichtungen sich aus Dienstleistungsverträgen oder aus Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, ergeben, und sofern die Erfüllung dieser Verpflichtungen im Voraus von dem entsprechenden Mitgliedstaat genehmigt worden ist. Der entsprechende Mitgliedstaat informiert die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von seiner Absicht, eine Genehmigung zu erteilen.
(6) Die Absätze 3 und 4 gelten unbeschadet der Erfüllung von in Artikel 3d Absatz 2 genannten Verpflichtungen, sofern diese Verpflichtungen sich aus Dienstleistungsverträgen oder aus Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, ergeben, und sofern die Erfüllung dieser Verpflichtungen im Voraus von dem entsprechenden Mitgliedstaat genehmigt worden ist. Der entsprechende Mitgliedstaat informiert die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von seiner Absicht, eine Genehmigung zu erteilen.
Es ist verboten, mit der Regierung Irans, ihren öffentlichen Einrichtungen, Unternehmen und Agenturen, der Zentralbank Irans sowie Personen und Einrichtungen, die in deren Namen oder auf deren Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen, mittelbar oder unmittelbar folgende Geschäfte zu tätigen: Verkauf, Kauf, Beförderung oder Vermittlung von Gold, Edelmetallen und Diamanten.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
Die Lieferung von auf die iranische Landeswährung lautenden neu gedruckten bzw. geprägten bzw. nicht herausgegebenen Banknoten und Münzen an die bzw. zugunsten der Zentralbank Irans ist verboten.
(1) Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von Grafit, Rohmetallen oder Metallhalberzeugnissen wie Aluminium oder Stahl, die für mittelbar oder unmittelbar vom Korps der Iranischen Revolutionsgarde kontrollierte Industrieunternehmen bzw. für das iranische Nuklearprogramm, das militärische Programm Irans oder das iranische Programm für ballistische Flugkörper relevant sind, an Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob die Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Es ist ebenfalls verboten,
(3) Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote nach den Absätzen 1 und 2 bezweckt oder bewirkt wird.
Die Erfüllung von vor dem 16. Oktober 2012 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bleibt bis zum 15. April 2013 von den Verboten gemäß Artikel 4e unberührt.
(1) Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von wesentlicher Schiffsausrüstung und -technologie für den Bau, die Instandhaltung oder die Umrüstung von Schiffen durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob die Güter ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, verboten, wenn sie für Iran oder in diesem Sektor tätige iranische oder im Eigentum Irans stehende Unternehmen bestimmt sind.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Die Lieferung von wesentlicher Schiffsausrüstung und Technologie an ein Schiff, das nicht im Eigentum Irans steht und nicht von Iran kontrolliert wird, aber aufgrund höherer Gewalt einen iranischen Hafen anlaufen oder in iranische Hoheitsgewässer einlaufen musste, bleibt von dem Verbot nach Absatz 1 unberührt.
(3) Es ist ebenfalls verboten,
(4) Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote nach den Absätzen 1 und 3 bezweckt oder bewirkt wird.
Die Erfüllung von vor dem 16. Oktober 2012 geschlossenen Verträgen oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bleibt bis zum bis zum 15. Februar 2013 von den Verboten gemäß Artikel 4g unberührt.
(1) Der Verkauf, die Lieferung oder die Weitergabe von Software für industrielle Prozesse, die für mittelbar oder unmittelbar vom Korps der Iranischen Revolutionsgarde kontrollierte Industrieunternehmen bzw. für das iranische Nuklearprogramm, das militärische Programm Irans oder das iranische Programm für ballistische Flugkörper relevant ist, an Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten hat oder nicht, verboten.
Die Union trifft die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Güter, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Es ist ebenfalls verboten,
(3) Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Verbote bezweckt oder bewirkt wird.
Die Erfüllung von Verträgen, die vor dem 16. Oktober 2012 geschlossen wurden, oder von Nebenverträgen, die für die Erfüllung dieser Verträge erforderlich sind, bleiben bis zum 15. Januar 2013 von den Verboten gemäß Artikel 4i unberührt.
Finanzierungsbeschränkungen für bestimmte Unternehmen
Jede Investition in kommerzielle Tätigkeiten in der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Gebieten, die mit dem Abbau von Uran oder der Herstellung oder Verwendung von Kernmaterial und -technologie zu tun hat, insbesondere Urananreicherungs- und Wiederaufbereitungstätigkeiten, alle mit Schwerwasser zusammenhängende Tätigkeiten oder Technologien im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern, die als Träger für Kernwaffen dienen können, durch Iran, seine Staatsangehörigen und in Iran eingetragene oder seiner Hoheitsgewalt unterstehende Einrichtungen oder durch in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen oder Einrichtungen oder durch in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehende Einrichtungen ist verboten. Die Union ergreift die notwendigen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von diesem Artikel erfasst werden.
Folgendes ist verboten:
Folgendes ist verboten:
(1) Die Verbote gemäß Artikel 6 Buchstabe a bzw. b
(2) Die Verbote gemäß Artikel 6a Buchstabe a bzw. b
Beschränkungen der finanziellen Unterstützung für den Handel
(1) Die Mitgliedstaaten gehen keine neuen kurz-, mittel- oder langfristigen Verpflichtungen zur finanziellen Unterstützung des Handels mit Iran, einschließlich der Gewährung von Ausfuhrkrediten, -garantien oder -versicherungen für ihre an derartigen Handelsgeschäften beteiligten Staatsangehörigen oder Einrichtungen, ein und sie gewähren auch keine Garantien oder Rückversicherung für solche Verpflichtungen.
(2) Absatz 1 berührt nicht Verpflichtungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses eingegangen worden sind.
(3) Absatz 1 berührt nicht den Handel für Ernährung, landwirtschaftliche, medizinische oder sonstige humanitäre Zwecke.
Bau von Öltankschiffen
(1) Unbeschadet des Artikels 4g ist der Bau oder die Beteiligung am Bau neuer Öltankschiffe für Iran oder für iranische Personen oder Einrichtungen verboten.
(2) Es ist verboten, technische Hilfe oder Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Bau neuer Öltankschiffe für Iran oder für iranische Personen oder Einrichtungen bereitzustellen.
Kapitel 2
Funanzbereich
Die Mitgliedstaaten gehen gegenüber der iranischen Regierung keine neuen Verpflichtungen in Bezug auf Zuschüsse, Finanzhilfen und Vorzugsdarlehen ein, und zwar auch nicht über ihre Beteiligung in internationalen Finanzinstituten, es sei denn für humanitäre oder Entwicklungszwecke.
(1) Um die den Transfer finanzieller oder anderer Vermögenswerte oder Ressourcen, die zu proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans oder zur Entwicklung von iranischen Trägersystemen für Kernwaffen beitragen könnten, in oder durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder ausgehend von ihrem Hoheitsgebiet oder an oder durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder nach ihrem Recht gegründete Einrichtungen (einschließlich Niederlassungen im Ausland) oder Personen oder Finanzinstituten in ihrem Hoheitsgebiet zu verhindern, gehen die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Finanzinstitute mit folgenden Einrichtungen keine Transaktionen ein bzw. beteiligen sich nicht länger an solchen Transaktionen:
es sei denn, solche Transaktionen wurden von dem betreffenden Mitgliedstaat gemäß den Absätzen 2 und 3 im voraus genehmigt.
(2) Für die Zwecke des Absatzes 1 können die folgenden Transaktionen von dem betreffenden Mitgliedstaat genehmigt werden:
Bei Transaktionen im Sinne der Buchstaben a bis e ist unterhalb eines Betrags von 10.000 EUR keine Genehmigung und keine Mitteilung erforderlich.
(3) Geldtransfers von und nach Iran über eine iranische Bank oder über ein iranisches Finanzinstitut für die in Absatz 2 genannten Transaktionen werden folgendermaßen vorgenommen:
(3a) Die Finanzinstitute sind in ihren Geschäften mit Banken und Finanzinstitutionen nach Absatz 1 gehalten,
(4) Geldtransfers von und nach Iran, die nicht von Absatz 3 erfasst werden, werden folgendermaßen vorgenommen:
(5) Die der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Zweigstellen und Tochterunternehmen von Banken mit Sitz in Iran sind ferner verpflichtet, der zuständigen Behörde des Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, alle von ihnen ausgeführten oder bei ihnen eingegangenen Geldtransfers innerhalb von fünf Arbeitstagen ab deren Ausführung oder Eingang zu melden.
Vorbehaltlich der Regelungen für den Informationsaustausch übermitteln die zuständigen Behörden, die eine Meldung erhalten haben, die entsprechende Information über die Meldung falls erforderlich unverzüglich den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten, in denen die anderen an solchen Transaktionen Beteiligten niedergelassen sind.
(1) Iranischen Banken, einschließlich der Zentralbank Irans, Niederlassungen und Tochterunternehmen sowie anderen Finanzunternehmen gemäß Artikel 10 Absatz 1 ist es untersagt, neue Niederlassungen, Tochterunternehmen oder Vertretungen im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zu eröffnen und mit der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Banken neue Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, Beteiligungen an diesen Banken zu erwerben oder neue Korrespondenzbankbeziehungen zu diesen Banken herzustellen.
(2) Im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten ansässigen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Finanzinstituten ist die Eröffnung von Vertretungen, Tochterunternehmen oder Bankkonten in Iran untersagt.
(1) Die Bereitstellung von Versicherungen und Rückversicherungen an die Regierung Irans, an in Iran eingetragene oder seiner Hoheitsgewalt unterstehende Einrichtungen oder an in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnde Personen oder Einrichtungen oder an in ihrem Eigentum stehende oder von ihnen - auch durch unerlaubte Mittel - kontrollierte Einrichtungen ist verboten.
(2) Absatz 1 ist nicht auf die Bereitstellung von Kranken- und Reiseversicherung an Personen anwendbar.
(3) Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung des Verbots gemäß Absatz 1 bezweckt oder bewirkt wird.
Es ist verboten, mit der Regierung Irans, der Zentralbank Irans oder Banken mit Sitz in Iran oder der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden beziehungsweise nicht unterstehenden Zweigstellen und Tochterunternehmen von Banken mit Sitz in Iran oder Finanzunternehmen, die weder in Iran ansässig sind noch der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehen, aber von Personen oder Einrichtungen mit Sitz in Iran kontrolliert werden, sowie Personen und Einrichtungen, die in deren Namen und auf deren Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die unter deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen, unmittelbar oder mittelbar folgende Geschäfte zu tätigen: Verkauf, Kauf, Vermittlung oder Hilfe bei der Begebung staatlicher oder staatlich garantierter Anleihen, die nach dem Inkrafttreten dieses Beschlusses ausgegeben werden.
Die Mitgliedstaaten verpflichten ihre Staatsangehörigen, ihrer Gerichtsbarkeit unterstehende Personen und Unternehmen, die in ihrem Hoheitsgebiet eingetragen sind oder ihrer Gerichtsbarkeit unterstehen, bei Geschäften mit Einrichtungen, die in Iran eingetragen sind oder der iranischen Gerichtsbarkeit unterstehen, einschließlich des Korps der Islamischen Revolutionsgarden und der Islamic Republic of Iran Shipping Line, sowie mit Personen und Einrichtungen, die in deren Namen oder auf deren Anweisung handeln, und Einrichtungen, die in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehen - auch mit unerlaubten Mitteln -, Wachsamkeit walten zu lassen, um sicherzustellen, dass diese Geschäfte nicht zu proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans, zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen oder zu Verstößen gegen die Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) beitragen.
Kapitel 3
Verkehrssektor
(1) Die Mitgliedstaaten überprüfen nach Maßgabe ihrer nationalen Befugnisse und Rechtsvorschriften und im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem Seerecht und den einschlägigen internationalen Übereinkünften auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt, in ihrem Hoheitsgebiet, einschließlich See- und Flughäfen, alle Ladungen auf dem Weg nach oder aus Iran, falls sie über Informationen verfügen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass eine solche Ladung Artikel enthält, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr gegen diesen Beschluss verstößt.
(2) Die Mitgliedstaaten können im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere dem Seerecht, mit Zustimmung des Flaggenstaates die Überprüfung von Schiffen auf Hoher See verlangen, wenn sie über Informationen verfügen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass die Schiffe Artikel befördern, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr gegen diesen Beschluss verstößt.
(3) Die Mitgliedstaaten arbeiten nach Maßgabe ihrer nationalen Rechtsvorschriften bei Überprüfungen, die nach Absatz 2 durchgeführt werden, zusammen.
(4) Flugzeuge und Schiffe, die Ladungen aus oder nach Iran befördern, unterliegen der Pflicht einer zusätzlichen Vorabmeldung aller Güter, die in einen Mitgliedstaat verbracht werden oder diesen verlassen.
(5) Bei Überprüfungen nach den Absätzen 1 oder 2 beschlagnahmen und entsorgen die Mitgliedstaaten (sei es durch Vernichtung, Unbrauchbarmachung, Lagerung oder Weitergabe an einen anderen Staat als die Herkunfts- oder Zielstaaten zum Zwecke der Entsorgung) Artikel, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr gegen diesen Beschluss verstößt. Die durch die Beschlagnahme und Entsorgung entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Einführers; sollte es nicht möglich sein, diese Kosten beim Einführer einzutreiben, so können sie nach Maßgabe der nationalen Rechtsvorschriften von jeder anderen Person oder Einrichtung, die für die versuchte illegale Lieferung, den versuchten illegalen Verkauf oder die versuchte illegale Weitergabe oder Ausfuhr verantwortlich ist, eingetrieben werden.
(6) Die Bereitstellung von Bunkerdiensten oder Schiffsversorgungsdiensten oder anderen Wartungsdiensten durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder von den Gebieten aus, die der Gerichtsbarkeit von Mitgliedstaaten unterstehen, für iranische oder von Iran unter Vertrag genommene Schiffe, einschließlich gecharterter Schiffe, ist verboten, sofern Informationen vorliegen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass die Schiffe Artikel befördern, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr gegen diesen Beschluss verstößt, es sei denn, die Bereitstellung dieser Dienste ist notwendig für humanitäre Zwecke oder bis die Ladung gemäß der Absätze 1, 2 und 5 überprüft und erforderlichenfalls beschlagnahmt oder entsorgt wird.
Die Mitgliedstaaten übermitteln dem Ausschuss alle verfügbaren Informationen über Übertragungen von Tätigkeiten der Frachtabteilung von Iran Air oder von Schiffen, die im Eigentum der Islamic Republic of Iran Shipping Lines stehen oder von dieser betrieben werden, an andere Unternehmen, die möglicherweise vorgenommen wurden, um die in den Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008) oder 1929 (2010) verhängten Sanktionen zu umgehen oder gegen die Bestimmungen dieser Resolutionen zu verstoßen, einschließlich der Umbenennung oder Umregistrierung von Flugzeugen oder Schiffen.
Die Mitgliedstaaten ergreifen nach Maßgabe ihrer nationalen Befugnisse und Rechtsvorschriften und im Einklang mit dem Völkerrecht, insbesondere den einschlägigen internationalen Übereinkünften auf dem Gebiet der Zivilluftfahrt, alle erforderlichen Maßnahmen, um die ihrer Gerichtsbarkeit unterstehenden Flughäfen für alle von iranischen Luftverkehrsunternehmen durchgeführten Frachtflüge oder alle aus Iran kommenden Frachtflüge mit Ausnahme gemischter Passagier- und Frachtflüge zu sperren.
Die Bereitstellung von technischen Diensten und Wartungsdiensten durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus für iranische Frachtflugzeuge ist verboten, sofern Informationen vorliegen, die hinreichende Gründe für die Annahme liefern, dass die Frachtflugzeuge Artikel befördern, deren Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Ausfuhr gegen diesen Beschluss verstößt, es sei denn, die Bereitstellung dieser Dienste ist notwendig für humanitäre Zwecke oder Sicherheitszwecke oder bis die Ladung gemäß Artikel 15 Absätze 1 und 5 überprüft und erforderlichenfalls beschlagnahmt oder entsorgt wird.
Die Erbringung von Einflaggungs- und Klassifikationsdiensten, einschließlich Registrierungs- und Identifizierungsnummern jeglicher Art, für iranische Öltank- und Frachtschiffe durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Gebieten aus, ist ab dem 15. Januar 2013 verboten.
(1) Es ist verboten, Schiffe, die für die Beförderung oder Lagerung von Öl und petrochemischen Erzeugnissen bestimmt sind, an iranische Personen, Organisationen und Einrichtungen zu liefern.
(2) Es ist verboten, Schiffe, die für die Beförderung oder Lagerung von iranischem Öl und iranischen petrochemischen Erzeugnissen bestimmt sind, an eine sonstige Person, Organisation oder Einrichtung zu liefern.
(3) Es ist verboten, wissentlich oder absichtlich an Tätigkeiten teilzunehmen, mit denen die Umgehung der Verbote nach den Absätzen 1 und 2 bezweckt oder bewirkt wird.
Kapitel 4
Einreisebeschränkungen
(1) Die Mitgliedstaaten ergreifen die erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung der Einreise oder Durchreise in ihr beziehungsweise durch ihr Hoheitsgebiet
(2) Das Verbot nach Absatz 1 ist nicht anwendbar auf die Durchreise/Durchfuhr durch das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten zum Zwecke von Tätigkeiten, die unmittelbar mit den in Anlage B Nummer 2 Buchstabe c Unterabsatz 1 der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats spezifizierten, für Leichtwasserreaktoren bestimmten Artikeln in Zusammenhang stehen.
(3) Absatz 1 verpflichtet die Mitgliedstaaten nicht dazu, ihren eigenen Staatsangehörigen die Einreise in ihr Hoheitsgebiet zu verweigern.
(4) Absatz 1 berührt nicht die Fälle, in denen ein Mitgliedstaat durch eine völkerrechtliche Verpflichtung gebunden ist, und zwar:
(5) Absatz 4 ist auch in den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat Gastland der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist, als anwendbar anzusehen.
(6) In allen Fällen, in denen ein Mitgliedstaat eine Ausnahme aufgrund der Absätze 4 oder 5 gewährt, ist der Rat ordnungsgemäß zu unterrichten.
(7) Die Mitgliedstaaten können Ausnahmen von den Maßnahmen nach Absatz 1 in den Fällen zulassen, in denen sie feststellen, dass die Reise gerechtfertigt ist
(8) Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen nach Absatz 7 zulassen möchte, unterrichtet den Rat schriftlich hiervon. Die Ausnahme gilt als gewährt, wenn nicht von einem oder mehreren der Mitglieder des Rates innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Mitteilung über die vorgeschlagene Ausnahme schriftlich Einwand erhoben wird. Sollte von einem oder von mehreren Mitgliedern des Rates Einwand erhoben werden, so kann der Rat mit qualifizierter Mehrheit beschließen, die vorgeschlagene Ausnahme zu gewähren.
(9) In den Fällen, in denen ein Mitgliedstaat nach den Absätzen 4, 5 und 7 in den Anhängen I, II, III oder IV aufgeführten Personen die Einreise in oder die Durchreise durch sein Hoheitsgebiet genehmigt, gilt die Genehmigung nur für den Zweck, für den sie erteilt wurde, und nur für die davon betroffenen Personen.
(10) Ein Mitgliedstaat, der Ausnahmen gemäß Absatz 7 Ziffern i und ii gewähren möchte, übermittelt die vorgeschlagenen Genehmigungen dem Sicherheitsrat zur Genehmigung.
Kapitel 5
Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
(1) Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die sich im Besitz, im Eigentum, in der Verfügungsgewalt oder unter direkter oder indirekter Kontrolle folgender Personen oder Einrichtungen befinden, werden eingefroren:
(2) Den in Absatz 1 genannten Personen und Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
(3) Ausnahmen sind zulässig für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die
nachdem der betreffende Mitgliedstaat dem Sicherheitsrat seine Absicht mitgeteilt hat, gegebenenfalls den Zugang zu diesen Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen zu genehmigen, und der Sicherheitsrat innerhalb von fünf Arbeitstagen nach der Mitteilung keine ablehnende Entscheidung getroffen hat.
(4) Ausnahmen sind auch zulässig für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die
(4a) In Bezug auf in Anhang II erfasste Personen und Einrichtungen sind Ausnahmen auch zulässig für Gelder und wirtschaftliche Ressourcen, die auf Konten oder von Konten einer diplomatischen oder konsularischen Mission oder einer internationalen Organisation überwiesen werden, die nach dem Völkerrecht Immunität genießt, sofern diese Zahlungen der amtlichen Tätigkeit dieser diplomatischen oder konsularischen Mission oder internationalen Organisation dienen.
(5) Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift auf eingefrorene Konten von
vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Absatz 1 fallen.
(6) Absatz 1 schließt nicht aus, dass eine benannte Person oder Einrichtung Zahlungen aufgrund eines Vertrags leisten kann, der vor der Aufnahme der betreffenden Person oder Einrichtung in die Liste geschlossen wurde, sofern der jeweilige Mitgliedstaat festgestellt hat, dass
und nachdem der betreffende Mitgliedstaat dem Sicherheitsrat seine Absicht mitgeteilt hat, solche Zahlungen zu leisten oder entgegenzunehmen oder gegebenenfalls die Aufhebung des Einfrierens von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen zu diesem Zweck zu genehmigen, wobei diese Mitteilung zehn Arbeitstage vor einer solchen Genehmigung zu erfolgen hat.
(7) Absatz 1 gilt nicht für
vorausgesetzt, der Transfer oder die Rückzahlung wurde von dem betreffenden Mitgliedstaat genehmigt.
(11) Absatz 7 gilt unbeschadet der Absätze 3, 4, 4a, 5 und 6 sowie des Artikels 10 Absatz 3 und 4.
(12) Unbeschadet der in diesem Artikel vorgesehenen Ausnahmeregelungen ist es verboten, den in Absatz 1 genannten Personen und Einrichtungen gegenüber spezielle Zahlungsverkehrsdienste zu erbringen, die für den Austausch von Finanzdaten verwendet werden.
(13) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Handlungen und Transaktionen, die in Bezug auf die in Anhang II aufgeführte Einrichtungen ausgeführt werden, die Inhaber von Rechten sind, die auf ein ursprünglich vor dem 27. Oktober 2010 von einem anderen souveränen Staat als Iran vergebenes Produktionsbeteiligungsabkommen über Erdgas zurückgehen, soweit diese Handlungen und Transaktionen in Bezug zu der Beteiligung dieser Einrichtungen an dem genannten Abkommen stehen.
(14) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Handlungen und Transaktionen, die in Bezug auf die in Anhang II aufgeführten Einrichtungen ausgeführt werden, soweit dies für die Erfüllung der in Artikel 3c Absatz 2 genannten Verpflichtungen bis zum 28. Januar 2016 notwendig ist, sofern diese Handlungen und Transaktionen im Einzelfall von dem betreffenden Mitgliedstaat im Voraus genehmigt worden sind. Der betreffende Mitgliedstaat informiert die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission von seiner Absicht, eine Genehmigung zu erteilen.
(15) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung auf die Bereitstellung, den Einsatz oder die Zahlung von Geldern, anderen finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen oder die Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die notwendig sind, um die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe zu gewährleisten oder andere Tätigkeiten zur Deckung grundlegender menschlicher Bedürfnisse zu unterstützen, wenn die Hilfe bzw. die anderen Tätigkeiten durchgeführt werden von
Kapitel 6
Sonstige restriktive Massnahmen
Die Mitgliedstaaten ergreifen gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften die erforderlichen Maßnahmen, um zu verhindern, dass iranische Staatsangehörige in ihrem Hoheitsgebiet oder durch ihre Staatsangehörigen Fachunterricht oder Fachausbildung in Disziplinen erhalten, die zu den proliferationsrelevanten nuklearen Tätigkeiten Irans und zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen beitragen würden.
Kapitel 7
Allgemeine und Schlussbestimmungen
Im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen, deren Erfüllung unmittelbar oder mittelbar, insgesamt oder teilweise beeinträchtigt wurde durch Maßnahmen, die aufgrund der Resolutionen 1737 (2006), 1747 (2007), 1803 (2008), 1929 (2010) oder 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats beschlossen wurden - einschließlich der Maßnahmen der Union oder der Mitgliedstaaten, die im Einklang mit den relevanten Beschlüssen des Sicherheitsrats, zu deren Umsetzung oder in Verbindung damit getroffen wurden, oder der unter diesen Beschluss fallenden Maßnahmen -, werden keine Forderungen, einschließlich solche nach Schadensersatz und keine andere derartige Forderung wie etwa ein Aufrechnungsanspruch oder ein Garantieanspruch zugelassen, sofern sie von den in Anhang I, II, III oder IV aufgeführten benannten Personen oder Einrichtungen oder einer anderen Person oder Einrichtung in Iran, einschließlich der Regierung Irans, oder aber einer Person oder Einrichtung, die über eine solche Person oder Einrichtung oder zu deren Gunsten tätig wird, geltend gemacht werden.
(1) Der Rat ändert die Anhänge I und III entsprechend den Feststellungen des Sicherheitsrats.
(2) Der Rat erstellt und ändert einstimmig auf Vorschlag der Mitgliedstaaten oder des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik die Listen in den Anhängen II und IV.
(1) Nimmt der Sicherheitsrat eine Person oder Einrichtung in die Liste auf, so nimmt der Rat diese Person oder Einrichtung in Anhang III auf.
(2) Beschließt der Rat, die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben b, c und e und in Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b, c und e genannten Maßnahmen auf eine Person oder Einrichtung anzuwenden, so ändert er die Anhänge II und IV entsprechend.
(3) Der Rat setzt die Person oder Einrichtung, auf die in den Absätzen 1 und 2 Bezug genommen wird, entweder auf direktem Weg, sofern die Anschrift bekannt ist, oder durch die Veröffentlichung einer Bekanntmachung unter Angabe der Gründe für die Aufnahme in die Liste von seinem Beschluss in Kenntnis und gibt dabei dieser Person oder Einrichtung Gelegenheit zur Stellungnahme.
(4) Wird eine Stellungnahme unterbreitet oder werden stichhaltige neue Beweise vorgelegt, so überprüft der Rat seinen Beschluss und unterrichtet die betreffende Person oder Einrichtung entsprechend.
(1) Die Anhänge I, II, III und IV enthalten die Gründe für die Aufnahme der betreffenden Personen und Einrichtungen in die Liste, wie sie hinsichtlich des Anhangs I vom Sicherheitsrat oder vom Ausschuss und hinsichtlich des Anhangs III vom Sicherheitsrat angegeben werden.
(2) Die Anhänge I, II, III und IV enthalten, soweit verfügbar, auch die zur Identifizierung der betreffenden Personen oder Einrichtungen erforderlichen Angaben, wie sie vom Sicherheitsrat oder dem Ausschuss in Bezug auf Anhang I und vom Sicherheitsrat in Bezug auf Anhang III angegeben werden. In Bezug auf Personen können diese Angaben Namen, einschließlich Aliasnamen, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit, Reisepass- und Personalausweisnummern, Geschlecht, Anschrift, soweit bekannt, sowie Funktion oder Beruf umfassen. In Bezug auf Einrichtungen können diese Informationen Namen, Ort und Datum der Registrierung, Registriernummer und Geschäftsort umfassen. Die Anhänge I, II, III und IV enthalten auch das Datum der Benennung.
(1) Dieser Beschluss wird insbesondere unter Berücksichtigung der relevanten Beschlüsse des Sicherheitsrats gegebenenfalls überprüft, geändert oder aufgehoben.
(2) Die Maßnahmen betreffend das Verbot der Einfuhr, des Erwerbs oder der Beförderung von iranischem Rohöl und iranischen Erdölerzeugnissen gemäß Artikel 3a werden spätestens bis zum 1. Mai 2012 insbesondere unter gebührender Berücksichtigung der Verfügbarkeit und der finanziellen Bedingungen für die Lieferung von Rohöl und Erdölerzeugnissen aus anderen Ländern als Iran überprüft, damit die Kontinuität der Energieversorgung der Mitgliedstaaten sichergestellt werden kann.
(3) Die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben b und c sowie in Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b und c genannten Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle zwölf Monate überprüft. Ihre Gültigkeit für die betreffenden Personen und Einrichtungen erlischt, wenn der Rat nach dem in Artikel 24 genannten Verfahren bestimmt, dass die Bedingungen für ihre Anwendung nicht länger gegeben sind.
(4) Die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a sowie Artikel 20 Absätze 2 und 12 genannten Maßnahmen werden gegenüber den in Anhang V aufgeführten Personen und Einrichtungen ausgesetzt.
(5) Die in Artikel 19 Absatz 1 Buchstaben b und c, Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b und c und Artikel 20 Absätze 2 und 12 genannten Maßnahmen werden gegenüber den in Anhang VI aufgeführten Personen und Einrichtungen ausgesetzt.
(6) Die in Artikel 20 Absatz 15 genannte Ausnahme in Bezug auf Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b, c und e sowie auf Artikel 20 Absatz 2, insofern er sich auf von Artikel 20 Absatz 1 Buchstaben b, c und e erfasste Personen und Einrichtungen bezieht, wird in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch alle zwölf Monate, überprüft.
(1) Die in Artikel 1 Absatz 1 Buchstaben a, b, d und e, in den Artikeln 2, 3, 3a, 3b, 3c, 3d, 3e, 4, 4a, 4b, 4c, 4d, 4e, 4f, 4g, 4h, 4i, 4j, 5, 6, 6a, 7, 8, 8a, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 16, 17, 18a, 18b, in Artikel 20 Absätze 7, 11, 13 und 14 sowie in den Artikeln 21 und 26b genannten Maßnahmen werden ausgesetzt.
(1) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen finden keine Anwendung auf die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern und Technologien und die Bereitstellung damit zusammenhängender technischer Hilfe, Ausbildung, finanzieller Hilfe, Investitionen, Makler- oder sonstiger Dienstleistungen durch am gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (Joint Comprehensive Plan of Action, im Folgenden ("JCPOA") beteiligte Staaten oder in Abstimmung mit ihnen tätige UN-Mitgliedstaaten, wenn sie in direktem Zusammenhang stehen mit:
(2) Mitgliedstaaten, die die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten ausüben, stellen sicher, dass
(3) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen finden insoweit keine Anwendung, in dem dies zur Durchführung von Weitergaben und Tätigkeiten erforderlich ist, die von dem Ausschuss oder der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats von Fall zu Fall im Voraus genehmigt wurden und die
Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten über jede Genehmigung.
(1) Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, folgender Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter oder Technologien durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an Iran oder zur Nutzung in Iran oder zugunsten Irans, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, unterliegt der Genehmigung im Einzelfall durch den Sicherheitsrat:
(2) Das Erfordernis nach Absatz 1 gilt nicht für die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von Ausrüstungen gemäß Anlage B Nummer 2 Buchstabe c Unterabsatz 1 der Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, die für Leichtwasserreaktoren bestimmt sind, an Iran.
(3) Mitgliedstaaten, die die in den Absätzen 1 und 2 genannten Tätigkeiten ausüben, stellen sicher, dass
(4) Das Erfordernis nach Absatz 1 gilt nicht für die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergaben von Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern oder Technologien und die Bereitstellung damit zusammenhängender technischer Hilfe, Ausbildung, finanzieller Hilfe, Investitionen, Makler- oder sonstiger Dienstleistungen, wenn sie in direktem Zusammenhang stehen mit:
sofern die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass
(5) Die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Ausbildung, Finanzmitteln oder finanzieller Hilfe, Investitionen, Makler- oder sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung, dem Verkauf, der Weitergabe, der Herstellung oder der Verwendung von Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern oder Technologien gemäß Absatz 1 an oder für Personen, Einrichtungen oder Organisationen in Iran oder zur Nutzung in Iran unterliegen der Genehmigung im Einzelfall durch den Sicherheitsrat.
(6) Jede Investition in kommerzielle Tätigkeiten in der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Gebieten im Zusammenhang mit dem Abbau von Uran oder der Herstellung oder Verwendung von Kernmaterial gemäß Teil 1 der Liste der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer durch Iran, seine Staatsangehörigen oder in Iran eingetragene oder seiner Hoheitsgewalt unterstehende Einrichtungen oder durch in deren Namen oder auf deren Anweisung handelnde Personen oder Einrichtungen oder durch in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehende Einrichtungen unterliegt der Genehmigung im Einzelfall durch den Sicherheitsrat.
(7) Die Beschaffung der in Absatz 1 genannten Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter oder Technologien aus dem Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von deren Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet des Iran haben oder nicht, der Gemeinsamen Kommission zu notifizieren.
(8) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten über jede gemäß diesem Artikel erteilte Genehmigung und über im Rahmen dieses Artikels unternommene Tätigkeiten.
(1) Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an Iran oder zur Nutzung in Iran oder zugunsten Irans von nicht von Artikel 26c oder Artikel 26e erfassten Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern oder Technologien, die für Tätigkeiten verwendet werden könnten, die mit Wiederaufbereitung, Anreicherung oder Schwerwasser zusammenhängen, oder für andere Tätigkeiten, die mit dem JCPOa nicht vereinbar sind, unterliegen unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben, der Genehmigung im Einzelfall durch die zuständigen Behörden des Ausfuhrmitgliedstaats.
Die Union ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Das Erfordernis nach Absatz 1 gilt nicht für die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von dort genannten Ausrüstungen an Iran, die für Leichtwasserreaktoren bestimmt sind.
(3) Mitgliedstaaten, die die in den Absätzen 1 und 2 genannten Tätigkeiten ausüben, stellen sicher, dass sie Informationen über die Endverwendung und den Ort der Endverwendung jedes gelieferten Artikels erhalten haben.
(4) Mitgliedstaaten, die die in den Absätzen 1 und 2 genannten Tätigkeiten ausüben, stellen sicher, dass sie den anderen Mitgliedstaaten diese Tätigkeiten innerhalb von zehn Tagen notifizieren.
(5) Das Erfordernis nach Absatz 1 gilt nicht für die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe von Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern oder Technologien und die Bereitstellung damit zusammenhängender technischer Hilfe, Ausbildung, finanzieller Hilfe, Investitionen, Makler- oder sonstiger Dienstleistungen, wenn sie in direktem Zusammenhang stehen mit
sofern die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass
(6) Die Bereitstellung von technischer Hilfe oder Ausbildung, Finanzmitteln oder finanzieller Hilfe, Investitionen, Makler- oder sonstigen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Lieferung, dem Verkauf, der Weitergabe, der Herstellung oder der Verwendung von Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern oder Technologien gemäß Absatz 1 an oder für Personen, Einrichtungen oder Organisationen in Iran oder zur Nutzung in Iran unterliegen der Genehmigung im Einzelfall durch zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats.
(7) Jede Investition in kommerzielle Tätigkeiten in der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Gebieten im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Technologien durch Iran, seine Staatsangehörigen oder in Iran eingetragene oder seiner Hoheitsgewalt unterstehende Einrichtungen oder durch in deren Namen oder auf deren Anweisung handelnde Personen oder Einrichtungen oder durch in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle stehende Einrichtungen unterliegt der Genehmigung im Einzelfall durch die zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats.
(8) Die Beschaffung der in Absatz 1 genannten Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter oder Technologien aus Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen unterliegt unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Irans haben oder nicht, der Genehmigung im Einzelfall durch die zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats.
(9) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilen keine Genehmigung für die Lieferung, den Verkauf, die Weitergabe oder die Beschaffung der Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter oder Technologien gemäß Absatz 1, wenn sie feststellen, dass der/die betreffende Lieferung, Verkauf, Weitergabe oder Beschaffung oder die Erbringung der betreffenden Dienstleistung zu Tätigkeiten beitragen würde, die mit dem JCPOa nicht vereinbar wären.
(10) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten mindestens zehn Tage im Voraus von seiner Absicht, eine Genehmigung nach diesem Artikel zu erteilen.
(1) Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe, auf direktem oder indirektem Weg, durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder über das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen an Iran oder zur Nutzung in Iran oder zugunsten von Iran von in der Liste des Trägertechnologie-Kontrollregimes erfassten Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern oder Technologien oder von jeden weiteren Artikeln, die zur Entwicklung von Trägersystemen für Kernwaffen dienen könnten, ist verboten, unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht.
Die Union ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Festlegung der Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Es ist ferner verboten,
(3) Die Beschaffung der Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter oder Technologien gemäß Absatz 1 aus Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder unter Benutzung von ihre Flagge führenden Schiffen oder Luftfahrzeugen ist unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet Irans haben oder nicht, verboten.
(1) Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe von Grafit, Rohmetallen oder Metallhalberzeugnissen wie Aluminium oder Stahl an Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen unterliegt unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten haben oder nicht, der Genehmigung durch die zuständige Behörde des Ausfuhrmitgliedstaats.
Die Union ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Die Bereitstellung von
unterliegt ebenfalls der Genehmigung durch die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats.
(3) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilen keine Genehmigung für die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe der in Absatz 1 genannten Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter oder Technologien, wenn
(4) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten mindestens zehn Tage im Voraus von seiner Absicht, eine Genehmigung nach diesem Artikel zu erteilen.
(1) Die Lieferung, der Verkauf oder die Weitergabe von Software für industrielle Prozesse an Iran durch Staatsangehörige der Mitgliedstaaten oder vom Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten aus oder unter Benutzung von der Hoheitsgewalt der Mitgliedstaaten unterstehenden Schiffen oder Luftfahrzeugen unterliegt unabhängig davon, ob sie ihren Ursprung im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten hat oder nicht, der Genehmigung durch die zuständige Behörde des Ausfuhrmitgliedstaats.
Die Union ergreift die erforderlichen Maßnahmen zur Festlegung der relevanten Artikel, die von dieser Vorschrift erfasst werden.
(2) Die Bereitstellung von
unterliegt ebenfalls der Genehmigung durch die zuständige Behörde des betreffenden Mitgliedstaats.
(3) Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erteilen keine Genehmigung für die Lieferung, den Verkauf oder die Weitergabe der in Absatz 1 genannten Artikel, Materialien, Ausrüstungen, Güter und Technologien, wenn
(4) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten mindestens zehn Tage im Voraus von seiner Absicht, eine Genehmigung nach diesem Artikel zu erteilen.
Der Gemeinsame Standpunkt 2007/140/GASP wird aufgehoben.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
2) ABl. L 106 vom 24.4.2007, S. 67.
3) ABl. L 213 vom 8.8.2008, S. 58.
4) ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1.
Liste der Personen nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a und der Personen und Einrichtungen nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a | Anhang I23 |
A. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind23
- gestrichen -
B. Einrichtungen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle des Korps der Islamischen Revolutionsgarden stehen oder in ihrem Namen handeln23
- gestrichen -
C. Einrichtungen, die im Eigentum oder unter der Kontrolle der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) stehen oder in ihrem Namen handeln23
- gestrichen -
Liste der Personen nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b und der Personen und Einrichtungen nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b | Anhang II21 22 23 23a 23b |
I. Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Raketen beteiligt sind, und Personen und Einrichtungen, die die Regierung Irans unterstützen
A. Personen21 22 23
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B. Einrichtungen21 22 23 23a 23b
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II. Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC)
A. Personen21 22 23 23a
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B. Einrichtungen21 22 23
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III. Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL)
A. Personen
Name | Identifizierungs- informationen | Gründe | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
1. | Mohammad Hossein Dajmar | Geburtsdatum: 19. Februar 1956. Pass-Nr.: K13644968 (Iran), gültig bis: Mai 2013. | Präsident und Geschäftsführer der IRISL. Er ist außerdem Präsident der Soroush Sarzamin Asatir Ship Management Co. (SSA), der Safiran Payam Darya Shipping Co. (SAPID) und der Hafiz Darya Shipping Co. (HDS), die als Zweigunternehmen der IRISL bekannt sind. | 23.5.2011 |
2. | ||||
3. | ||||
4. | ||||
5. | ||||
6. | ||||
7. | ||||
8. | Gholam Hossein Golparvar | Geboren am 23. Januar 1957, iranischer Staatsangehöriger. Personalausweis-Nr. 4207. | Herr Golparvar wird für die IRISL und mit ihr verbundene Unternehmen tätig. Er war kaufmännischer Direktor der IRISL und geschäftsführender Direktor und Anteilseigner der SAPID Shipping Company, nichtgeschäftsführender Direktor und Anteilseigner von HDSL und Anteilseigner der Schiffsmanagementgesellschaft Rhabaran Omid Darya, die von der EU als im Namen der IRISL handelnd benannt sind. | |
9. | ||||
10. | ||||
11. | ¦ | |||
12. | ||||
13. | ||||
14. |
B. Einrichtungen
Name | Identifizierungsinformationen | Gründe | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
1. | - | |||
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- | ||||
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k) IRITAL Shipping SRL | Handelsregisternummer: GE 426505 (Italien); Italienischer Steuercode: 03329300101 (Italien); MwSt-Nummer: 12869140157 (Italien)
Ponte Francesco Morosini 59, 16126 Genua (GE), Italien; |
Kontaktstelle für ECL- und PCL-Dienste. In Anspruch genommen von der DIO-Tochtergesellschaft Marine Industries Group (MIG; jetzt bekannt als Marine Industries Organization, MIO) die zuständig ist für die Konzeption und den Bau verschiedener Marinestrukturen sowie militärischer und nicht-militärischer Schiffe. DIO wurde in der VN-Resolution 1737 benannt. | 26.7.2010 | |
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r) Santexlines (auch bekannt als IRISL China Shipping Company Ltd, auch bekannt als Yi Hang Shipping Company) | Suite 1501, Shanghai Zhongrong Plaza, 1088, Pudong(S) road, Shanghai 200122, Shanghai, China;
Alternative Adresse: F23A-D, Times Plaza No. 1, Taizi Road, Shekou, Shenzhen 518067, China |
Santexlines handelt im Namen der HDSL. Vormals bekannt als IRISL China Shipping Company, handelte im Namen der IRISL in China. | 26.7.2010 | |
- | ||||
t) SISCO Shipping Company Ltd (alias IRISL Korea Ltd) | Hat Büros in Seoul und Busan, Südkorea. | Handelt im Namen der IRISL in Südkorea. | 26.7.2010 | |
2. | Darya Capital Administration GMBH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Handelsregisterauszug # HRB94311 (Deutschland) vom 21. Juli 2005Schottweg 6, 22087 Hamburg, Deutschland; Handelsregisterauszug Nr. HRB96253 vom 30. Januar 2006 | Darya Capital Administration ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der IRISL Europe GmbH. Ihr Geschäftsführer ist Mohammad Talai. | 23.5.2011 |
3. | Nari Shipping and Chartering GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Handelsregisterauszug # HRA102485 (Deutschland) vom 19. August 2005; Tel.: 004940278740 | Im Eigentum von Ocean Capital Administration und IRISL Europe. Ahmad Sarkandi ist auch Geschäftsführer von Ocean Capital Administration GmbH und Nari Shipping and Chartering GmbH & Co. KG. | 23.5.2011 |
4. | Ocean Capital Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB92501 (Deutschland), ausgestellt am 4. Jan. 2005 | In Deutschland ansässige Holdinggesellschaft der IRISL, die im Eigentum und unter der Kontrolle der IRISL steht. | 8.4.2015 |
5. | First Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94311 (Deutschland), ausgestellt am 21. Jul. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
5a. | First Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102601 (Deutschland), ausgestellt am 19. Sep. 2005; IMO Nr.: 9349576 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
6. | Second Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94312 (Deutschland), ausgestellt am 21. Jul. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
6a. | Second Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102502 (Deutschland), ausgestellt am 24. Aug. 2005; IMO Nr.: 9349588. | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
7. | Third Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94313 (Deutschland), ausgestellt am 21. Jul. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
7a. | Third Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102520 (Deutschland), ausgestellt am 29. Aug. 2005; IMO Nr.: 9349590 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
8. | Fourth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94314 (Deutschland), ausgestellt am 21. Jul. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
8a. | Fourth Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102600 (Deutschland), ausgestellt am 19. Sep. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
9. | Fifth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94315 (Deutschland), ausgestellt am 21. Jul. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
9a. | Fifth Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102599 (Deutschland), ausgestellt am 19. Sep. 2005; IMO Nr.: 9349667 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
10. | Sixth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94316 (Deutschland), ausgestellt am 21. Jul. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
10a. | Sixth Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102501 (Deutschland), ausgestellt am 24. Aug. 2005; IMO Nr.: 9349679 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
11. | Seventh Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94829 (Deutschland), ausgestellt am 19. Sep. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
11a. | Seventh Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102655 (Deutschland), ausgestellt am 26. Sep. 2005; IMO Nr.: 9165786 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
12. | Eighth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94633 (Deutschland), ausgestellt am 24. Aug. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
12a. | Eighth Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102533 (Deutschland), ausgestellt am 1. Sep. 2005; IMO Nr.: 9165803 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
13. | Ninth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94698 (Deutschland), ausgestellt am 9. Sep. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
13a. | Ninth Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102565 (Deutschland), ausgestellt am 15. Sep. 2005; IMO Nr.: 9165798 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
14. | Tenth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
14a. | Tenth Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102679 (Deutschland), ausgestellt am 27. Sep. 2005; IMO Nr.: 9165815 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
15. | Eleventh Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94632 (Deutschland), ausgestellt am 24. Aug. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
15a. | Eleventh Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102544 (Deutschland), ausgestellt am 9. Sep. 2005 IMO Nr.: 9209324 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
16. | Twelfth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRB94573 (Deutschland), ausgestellt am 18. Aug. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
16a. | Twelfth Ocean GmbH & Co. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; Firmenregistrierungsdokument Nr. HRA102506 (Deutschland), ausgestellt am 25. Aug. 2005 | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
17. | Thirteenth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
17.a. | Thirteenth Ocean GmbH & CO. KG | Schottweg 5, 22087 Hamburg, Deutschland; c/o Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL), No. 37, Aseman Tower, Sayyade Shirazee Square, Pasdaran Ave., P.O. Box 19395-1311, Teheran, Iran; Handelsregisterauszug # HRA104149 (Deutschland) vom 10. Juli 2006; Email-Addresse smd@irisl.net; Website www.irisl.net; Tel.: 00982120100488; Fax: 00982120100486
IMO-Nr.: 9328900 |
Im Eigentum oder unter Kontrolle der IRISL. | 23.5.2011 |
18. | Fourteenth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
18.a. | Fourteenth Ocean GmbH & CO. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; c/o Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL), No. 37, Aseman Tower, Sayyade Shirazee Square, Pasdaran Ave., P.O. Box 19395-1311, Teheran, Iran; Handelsregisterauszug # HRA104174 (Deutschland) vom 12. Juli 2006; E-Mail smd@irisl.net; Website www.irisl.net; Tel.: 00982120100488; Fax: 00982120100486 | Im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL. | 23.5.2011 |
19. | Fifteenth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
19.a. | Fifteenth Ocean GmbH & CO. KG | Schottweg 5, 22087 Hamburg, Deutschland; c/o Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL), No. 37, Aseman Tower, Sayyade Shirazee Square, Pasdaran Ave., P.O. Box 19395-1311, Teheran, Iran; Handelsregisterauszug # HRA104175 (Deutschland) vom 12. Juli 2006; Email-Addresse smd@irisl.net; Website www.irisl.net; Tel.: 00982120100488; Fax: 00982120100486 IMO-Nr.: 9346536 |
Im Eigentum oder unter Kontrolle der IRISL. | 23.5.2011 |
20. | Sixteenth Ocean Administration GmbH | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland | Steht über Ocean Capital Administration GmbH, die eine Holdinggesellschaft der IRISL ist, im Eigentum der IRISL. | 8.4.2015 |
20.a. | Sixteenth Ocean GmbH & CO. KG | Schottweg 5, Hamburg 22087, Deutschland; c/o Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL), No. 37, Aseman Tower, Sayyade Shirazee Square, Pasdaran Ave., P.O. Box 19395-1311, Teheran, Iran; E-Mail smd@irisl.net; Website www.irisl.net; Tel.: 00982120100488; Fax: 00982120100486 | Im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL. | 23.5.2011 |
21. | Loweswater Ltd | Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, Insel Man, IM1 3DA | Auf der Insel Man ansässiges Unternehmen, das Reedereien in Hongkong kontrolliert. Die Schiffe werden von der mit EU-Sanktionen belegten Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren.
Die Unternehmen in Hongkong sind: Insight World Ltd, Kingdom New Ltd, Logistic Smart Ltd, Neuman Ltd und New Desire Ltd. Die technische Verwaltung der Schiffe wird von der mit EU-Sanktionen belegten Soroush Saramin Asatir (SSA) wahrgenommen. |
23.5.2011 |
21.a. | Insight World Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong
IMO-Nrn.: 8309634; 9165827 |
Insight World Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Loweswater Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
21.b. | Kingdom New Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nrn.: 8309622; 9165839 |
Kingdom New Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Loweswater Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
21.c. | Logistic Smart Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nr.: 9209336 |
Logistic Smart Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Loweswater Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
21.d. | Neuman Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nrn.: 8309646; 9167253 |
Neuman Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Loweswater Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
21.e. | New Desire LTD | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nrn.: 8320183; 9167277 |
New Desire LTD ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Loweswater Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
22. | Mill Dene Ltd | Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, Insel Man. IM1 3DA | Auf der Insel Man ansässiges Unternehmen, das Reedereien in Hongkong kontrolliert. Die Schiffe werden von der mit EU-Sanktionen belegten Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren.
Ein Anteilseigner ist Gholamhossein Golpavar, Geschäftsführer von SAPID und kaufmännischer Leiter der IRISL. Die Unternehmen in Hongkong sind: Advance Novel, Alpha Effort Ltd, Best Precise Ltd, Concept Giant Ltd und Great Method Ltd. Die technische Verwaltung der Schiffe wird von der mit EU-Sanktionen belegten Soroush Saramin Asatir (SSA) wahrgenommen. |
23.5.2011 |
22.a. | Advance Novel | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong
IMO-Nr.: 8320195 |
Advance Novel ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Mill Dene Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
22.b. | Alpha Effort Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nr.: 8309608 |
Alpha Effort Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Mill Dene Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
22.c. | Best Precise Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nrn.: 8309593; 9051650 |
Best Precise Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Mill Dene Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
22.d. | Concept Giant Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nrn.: 8309658; 9051648 |
Concept Giant Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Mill Dene Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
22.e. | Great Method Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nrn.: 8309610; 9051636 |
Great Method Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Mill Dene Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
23. | Shallon Ltd | Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, Insel Man. IM1 3DA | Auf der Insel Man ansässiges Unternehmen, das Reedereien in Hongkong kontrolliert. Die Schiffe werden von der mit EU-Sanktionen belegten Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren.
Ein Anteilseigner ist Mohammed Mehdi Rasekh, ein Vorstandsmitglied der IRISL. Die Unternehmen in Hongkong sind: Smart Day Holdings Ltd, System Wise Ltd (auch bekannt als Sysyem Wise Ltd), Trade Treasure und True Honour Holdings Ltd. Die technische Verwaltung der Schiffe wird von der mit EU-Sanktionen belegten Soroush Saramin Asatir (SSA) wahrgenommen. |
23.5.2011 |
23.a. | Smart Day Holdings Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nr.: 8309701 |
Smart Day Holdings Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Shallon Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
23.b. | System Wise Ltd (auch bekannt als Sysyem Wise Ltd) | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong | System Wise Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Shallon Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
23.c. | Trade Treasure | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nr.: 8320157 |
Trade Treasure ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Shallon Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
23.d. | True Honour Holdings Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nr.: 8320171 |
True Honour Holdings Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Shallon Ltd steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
24. | Springthorpe Limited | Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, Insel Man, IM1 3DA | Auf der Insel Man ansässiges Unternehmen, das Reedereien in Hongkong kontrolliert. Die Schiffe werden von der mit EU-Sanktionen belegten Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren. Ein Anteilseigner ist Mohammed Hossein Dajmar, Geschäftsführer der IRISL.
Die Unternehmen in Hongkong sind: New Synergy Ltd, Partner Century Ltd, Sackville Holdings Ltd, Sanford Group und Sino Access Holdings. Die technische Verwaltung der Schiffe wird von der mit EU-Sanktionen belegten Soroush Saramin Asatir (SSA) wahrgenommen. |
23.5.2011 |
24.a. | New Synergy Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong
IMO-Nrn.: 8309696; 9167291 |
New Synergy Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Springthorpe Limited steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
24.b. | Partner Century Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nr.: 8309684 |
Partner Century Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Springthorpe Limited steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
24.c. | Sackville Holdings Ltd | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nrn.: 8320169; 9167265 |
Sackville Holdings Ltd ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Springthorpe Limited steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
24.d. | Sanford Group | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong | Sanford Group ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Springthorpe Limited steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
24.e. | Sino Access Holdings | 15th Floor, Tower One, Lippo Centre, 89 Queensway, Hongkong IMO-Nr.: 8309672 |
Sino Access Holdings ist ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong, das im Eigentum der Springthorpe Limited steht und dessen Schiffe von Safiran Payam Darya Shipping Lines (SAPID) betrieben werden, die die Massengutdienste und -routen der IRISL übernommen hat und Schiffe einsetzt, die zuvor im Besitz der IRISL waren und von dieser betrieben wurden. | 23.5.2011 |
25. | ||||
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26.a. | ||||
26.b. | ||||
26.c. | ||||
26.d. | ||||
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28. | Ashtead Shipping Company Ltd | Handelsregisterauszug #108116C, Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, IM1 3DA, Insel Man | Ashtead Shipping Company Ltd ist eine Scheinfirma der IRISL mit Sitz auf der Insel Man. Sie steht zu hundert Prozent im Eigentum der IRISL, und sie ist als Eigentümer eines Schiffes eingetragen, das im Eigentum der IRISL oder eines Zweigunternehmens der IRISL steht.
Ahmad Sarkandi ist ein Geschäftsführer des Unternehmens. |
23.5.2011 |
29. | Byfleet Shipping Company Ltd | Byfleet Shipping Company Ltd - Handelsregisterauszug #118117C,
Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, IM1 3DA, Insel Man |
Byfleet Shipping Company Ltd ist eine Scheinfirma der IRISL mit Sitz auf der Insel Man. Sie steht zu hundert Prozent im Eigentum der IRISL, und sie ist als Eigentümer eines Schiffes eingetragen, das im Eigentum der IRISL oder eines Zweigunternehmens der IRISL steht.
Ahmad Sarkandi ist ein Geschäftsführer des Unternehmens. |
23.5.2011 |
30. | Cobham Shipping Company Ltd | Handelsregisterauszug #108118C, Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, IM1 3DA, Insel Man | Cobham Shipping Company Ltd ist eine Scheinfirma der IRISL mit Sitz auf der Insel Man. Sie steht zu hundert Prozent im Eigentum der IRISL, und sie ist als Eigentümer eines Schiffes eingetragen, das im Eigentum der IRISL oder eines Zweigunternehmens der IRISL steht.
Ahmad Sarkandi ist ein Geschäftsführer des Unternehmens. |
23.5.2011 |
31. | Dorking Shipping Company Ltd | Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, IM1 3DA, Insel Man Handelsregisterauszug #108119C | Dorking Shipping Company Ltd ist eine Scheinfirma der IRISL mit Sitz auf der Insel Man. Sie steht zu hundert Prozent im Eigentum der IRISL, und sie ist als Eigentümer eines Schiffes eingetragen, das im Eigentum der IRISL oder eines Zweigunternehmens der IRISL steht.
Ahmad Sarkandi ist ein Geschäftsführer des Unternehmens. |
23.5.2011 |
32. | Effingham Shipping Company Ltd | Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, IM1 3DA, Insel Man Handelsregisterauszug #108120C | Effingham Shipping Company Ltd ist eine Scheinfirma der IRISL mit Sitz auf der Insel Man. Sie steht zu hundert Prozent im Eigentum der IRISL, und sie ist als Eigentümer eines Schiffes eingetragen, das im Eigentum der IRISL oder eines Zweigunternehmens der IRISL steht.
Ahmad Sarkandi ist ein Geschäftsführer des Unternehmens. |
23.5.2011 |
33. | Farnham Shipping Company Ltd | Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, IM1 3DA, Insel Man Handelsregisterauszug #108146C | Farnham Shipping Company Ltd ist eine Scheinfirma der IRISL mit Sitz auf der Insel Man. Sie steht zu hundert Prozent im Eigentum der IRISL, und sie ist als Eigentümer eines Schiffes eingetragen, das im Eigentum der IRISL oder eines Zweigunternehmens der IRISL steht.
Ahmad Sarkandi ist ein Geschäftsführer des Unternehmens. |
23.5.2011 |
34. | Gomshall Shipping Company Ltd | Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, IM1 3DA, Insel Man Handelsregisterauszug #111998C | Gomshall Shipping Company Ltd ist eine Scheinfirma der IRISL mit Sitz auf der Insel Man. Sie steht zu hundert Prozent im Eigentum der IRISL, und sie ist als Eigentümer eines Schiffes eingetragen, das im Eigentum der IRISL oder eines Zweigunternehmens der IRISL steht.
Ahmad Sarkandi ist ein Geschäftsführer des Unternehmens. |
23.5.2011 |
35. | Horsham Shipping Company Ltd | Manning House, 21 Bucks Road, Douglas, IM1 3DA, Isle of Man Horsham Shipping Company Ltd - Handelsregisterauszug #111999C
IMO-Nr.: 9323833 |
Horsham Shipping Company Ltd ist eine Scheinfirma der IRISL mit Sitz auf der Insel Man. Sie steht zu hundert Prozent im Eigentum der IRISL, und sie ist als Eigentümer eines Schiffes eingetragen, das im Eigentum der IRISL oder eines Zweigunternehmens der IRISL steht. Ahmad Sarkandi ist ein Direktor des Unternehmens. | 23.5.2011 |
36. | E-Sail, auch bekannt als E-Sail Shipping Company, auch bekannt als Rice Shipping | Suite 1501, Shanghai Zhong Rong Plaza, 1088 Pudong South Road, Shanghai, China | Neue Namen der von der EU mit Sanktionen belegten Santexlines, auch bekannt als IRISL China Shipping Company Limited. Ist im Namen der IRISL tätig. Ist im Namen der von der EU benannten SAPID in China tätig, verchartert Schiffe der IRISL an andere Unternehmen. | 1.12.2011 |
37. | IRISL Maritime Training Institute | No 115, Ghaem Magham Farahani St. P.O. Box 15896-53313, Teheran, Iran | IRISL Maritime Training Institute steht im Eigentum und unter der Kontrolle der IRISL, die 90 % der Anteile am Unternehmen hält und deren Vertreter stellvertretender Vorstandsvorsitzender ist. Ist an der Ausbildung von IRISL-Mitarbeitern beteiligt. | 8.4.2015 |
38. | Kara Shipping and Chartering Gmbh (KSC) | Schottweg 7, 22087 Hamburg, Deutschland | Scheinfirma der von der Europäischen Union mit Sanktionen belegten HTTS. | 1.12.2011 |
39. | Kheibar Co. | Iranshahr shomali (North) avenue, nr 237, 158478311 Teheran, Iran | Kheibar Co. steht im Eigentum und unter der Kontrolle der IRISL, die 81 % der Anteile am Unternehmen hält und deren Vertreter Mitglied im Vorstand ist. Liefert Ersatzteile für Schiffe. | 8.4.2015 |
40. | Kish Shipping Line Manning Co. | Sanaei Street Kish Island Iran | Kish Shipping Line Manning Co. steht im Eigentum und unter der Kontrolle der IRISL. Ist an der Personaleinstellung und -verwaltung der IRISL beteiligt. | 8.4.2015 |
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42. | Diamond Shipping Services (DSS) | 5 Saint Catharine Sq., El Mansheya El Soghra, Alexandria, Ägypten | Für die IRISL tätiges Unternehmen. Diamond Shipping Services hat von der IRISL oder von Organisationen, Körperschaften oder Einrichtungen im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL eingeleitete Transaktionen durchgeführt oder war Nutznießer solcher Transaktionen. | 1.12.2011 |
43. | ||||
44. | Ocean Express Agencies Private Limited | Ocean Express Agencies - Ground Floor, KDLB Building, 58 West Wharf Road - Karachi - 74000, Sindh, Pakistan | Für die IRISL tätiges Unternehmen. Ocean Express Agencies Private Limited hat zur Umgehung der Sanktionen Frachtpapiere verwendet, die von IRISL und von Organisationen, Körperschaften oder Einrichtungen im Eigentum oder unter der Kontrolel IRISL verwendet wurden. | 1.12.2011 |
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46. | Universal Transportation Limitation Utl | 21/30 Thai Wah Tower 1, South Sathorn Road, Bangkok 10120 Thailand | Für die IRISL tätiges Unternehmen. Universal Transportation Limited (UTL) hat falsche Frachtpapiere ausgegeben, die auf den Namen einer im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL stehenden Scheinfirma lauteten, und hat Transaktionen für die IRISL durchgeführt. | 1.12.2011 |
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48. | Acena Shipping Company Limited | Adresse: 284 Makarios III avenue, Fortuna Court, 3105 Limassol
IMO-Nummern: 9213399; 9193185 |
Acena Shipping Company Limited ist eine im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL stehende Scheinfirma. Sie ist die eingetragene Eignerin mehrerer Schiffe, die sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befinden. | 1.12.2011 |
49. | Alpha Kara Navigation Limited | 171, Old Bakery Street, La Valetta - Registernummer C 39359 | Alpha Kara Navigation Limited ist eine im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL stehende Scheinfirma. Tochterfirma der von der EU benannten Darya Capital Administration GMBH. Sie ist die eingetragene Eignerin mehrerer Schiffe, die sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befinden. | 1.12.2011 |
50. | Alpha Nari Navigation Limited | 143 Tower Road - 1604 Sliema, Malta
Registernummer: C 38079 |
Alpha Nari Navigation Limited ist eine im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL stehende Scheinfirma. Sie ist die eingetragene Eignerin mehrerer Schiffe, die sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befinden. | 1.12.2011 |
51. | Aspasis Marine Corporation | Adresse: 107 Falcon House, DoubaïInvestment Park, Po Box 361025 Dubai | Aspasis Marine Corporation ist eine im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL stehende Scheinfirma. Sie ist die eingetragene Eignerin mehrerer Schiffe, die sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befinden. | 1.12.2011 |
52. | Atlantic Intermodal | Im Eigentum des IRISL-Agenten Pacific Shipping. Hat finanzielle Unterstützung für beschlagnahmte Schiffe der IRISL sowie für den Erwerb neuer Frachtbehälter geleistet. | 1.12.2011 | |
53. | Avrasya Container Shipping Lines | Scheinfirma im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 | |
54. | Azores Shipping Company alias Azores Shipping FZE LLC | P.O. Box 113740 - Office no 236, Sultan Business center, Oud Mehta, Dubai, UAE | Unter der Kontrolle von Mohammad Moghddami Fard. Erbringt Leistungen für die Valfajre Shipping Company, eine von der EU bezeichnete Tochterfirma der IRISL. Scheinfirma im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Sie ist die Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz oder unter der Kontrolle der IRISL befindet. Moghddami Fard ist einer der Geschäftsführer des Unternehmens. | 1.12.2011 |
55. | Beta Kara Navigation Ltd | Adresse: 171, Old Bakery Street, La Valetta Registernummer C 39354 |
Beta Kara Navigation Ltd ist eine im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL stehende Scheinfirma. Sie ist die eingetragene Eignerin mehrerer Schiffe, die sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befinden. | 1.12.2011 |
56. | Bis Maritime Limited | IMO-Nummer: 0099501 | Bis Maritime Limited ist eine Scheinfirma der IRISL mit Sitz auf Barbados. Sie ist die Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. Gholam Hossein Golparvar ist einer der Verwaltungsdirektoren des Unternehmens. | 1.12.2011 |
57. | Brait Holding SA | auf den Marshall-Inseln im August 2011 unter der Nummer 46270 eingetragen. | Scheinfirma der IRISL. Sie ist die Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
58. | Bright Jyoti Shipping | Scheinfirma der IRISL. Sie ist die Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 | |
59. | Bright Ship FZC | Saif-Zone, Dubai | Scheinfirma der IRISL, eingesetzt für den Erwerb eines im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindlichen Schiffs und für Geldüberweisungen zu Gunsten der IRISL. | 1.12.2011 |
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62. | Chaplet Shipping Limited | Dieudonnee No1., Triq Tumas Fenech, Qormi, 19635-1114 Malta No | Scheinfirma der IRISL. Sie ist die Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochtergesellschaften befindet. | 1.12.2011 |
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64. | Crystal Shipping FZE | Dubai, UAE | Im Eigentum des IRISL-Agenten Pacific Shipping. 2010 von Moghddami Fard als Teil der Bemühungen gegründet, die Benennung der IRISL durch die EU zu umgehen. Wurde im Dezember 2010 für Geldüberweisungen zur Freigabe beschlagnahmter IRISL-Schiffe eingesetzt und wurde eingesetzt, um die Beteiligung der IRISL zu verbergen. | 1.12.2011 |
65. | Damalis Marine Corporation | Scheinfirma der IRISL. Sie ist die Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 | |
66. | Delta Kara Navigation Ltd | 171, Old Bakery Street, La Valetta
Registernummer C 39357 |
Scheinfirma der IRISL. Sie ist die Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
67. | Delta Nari Navigation Ltd | 143 Tower Road - 1604 Sliema, Malta
Registernummer: C 38077 |
Scheinfirma der IRISL. Sie ist die Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet | 1.12.2011 |
68. | Elbrus Ltd | Manning House - 21 Bucks Road - Douglas - Isle of Man - IM1 3DA | Holding im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL, in der Scheinfirmen der IRISL mit Sitz auf der Isle of Man zusammengefasst sind. | 1.12.2011 |
69. | Elcho Holding Ltd | im August 2011 unter der Nummer 46041 auf den Marshall-Inseln eingetragen | Auf den Marshall-Inseln eingetragene Scheinfirma der IRISL, stgeht im Eigentum oder unter der Kontolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen | 1.12.2011 |
70. | Elegant target Development Limited | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong
IMO-Schiffsnr.: 8320195 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen. Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
71. | Epsilon Nari Navigation Ltd | 143 Tower Road - 1604 Sliema, Malta
Registernr.: C 38082 |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 |
72. | Eta Nari Navigation Ltd | 171, Old Bakery Street, La Valetta
Registernr.: C 38067 |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 |
73. | Eternal Expert Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong | Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
74. | Fairway Shipping | 83 Victoria Street, London, SW1H OHW | Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Haji Pajand ist einer der Geschäftsführer der Fairway Shipping. | 1.12.2011 |
75. | Fasirus Marine Corporation | Scheinfirma der IRISL auf Barbados. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 | |
76. | Galliot Maritime Incorporation | Scheinfirma der IRISL auf Barbados. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 | |
77. | Gamma Kara Navigation Ltd | 171, Old Bakery Street, La Valetta Registernr.: C 39355 |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
78. | Giant King Limited | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong
IMO-Schiffsnr.: 8309593 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
79. | Golden Charter Development Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong
IMO-Schiffsnr.: 8309610 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
80. | Golden Summit Investments Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong
IMO-Schiffsnr.: 8309622 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
81. | Golden Wagon Development Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong
IMO-Schiffsnr.: 8309634 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
82. | Grand Trinity Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong
IMO-Schiffsnr.: 8309658 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
83. | Great Equity Investments Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong
IMO-Schiffsnr.: 8320121 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
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85. | Great Prospect International Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong
IMO-Schiffsnr. 8309646 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
- |
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88. | Harvest Supreme Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong
IMO-Schiffsnr.: 8320183 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
89. | Harzaru Shipping | IMO-Schiffsnr.: 7027899 | Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
90. | Heliotrope Shipping Limited | Dieudonnee No1., Triq Tumas Fenech, Qormi, 19635-1114 Malta - Registernr. C 45613
IMO-Schiffsnr.: 9270646 |
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
91. | Helix Shipping Limited | Dieudonnee No1., Triq Tumas Fenech, Qormi, 19635-1114 Malta - Registernr.: C 45618
IMO-Schiffsnr.: 9346548 |
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Beitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
92. | Hong Tu Logistics Private Limited | 149 Rochor Road 01 - 26 Fu Lu Shou Complex, Singapur 188425 | Scheinfirma der IRISL. Im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 |
93. | Ifold Shipping Company Limited | Dieudonnee No1., Triq Tumas Fenech, Qormi, 19635-1114 Malta - Registernr.: 38190
IMO-Schiffsnr.: 9386500 |
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterifrmen befindet. | 1.12.2011 |
94. | Indus Maritime Incorporation | 47st Bella Vista and Aquilino de la Guardia, Panama City, Panama
IMO-Schiffsnr.: 9283007 |
Scheinfirma der IRISL in Panama. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
95. | Iota Nari Navigation Limited | 143 Tower Road - 1604 Sliema, Malta Registernr.: C 38076 |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
96. | ISIM Amin Limited | 147/1 Ste Lucia Street, 1185, La Valetta - Registernr: C 40069 | Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
97. | ISIM Atr Limited | 147/1 Ste Lucia Street, 1185, La Valetta - Registernr.: C 34477 | Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
98. | ISIM Olive Limited | 147/1 Ste Lucia Street, 1185, La Valetta - Registernr.: C 34479 | Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
99. | ISIM SAT Limited | 147/1 Ste Lucia Street, 1185, La Valetta - Registernr.: C 34476 | Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
100. | ISIM Sea Chariot Ltd | 147/1 Ste Lucia Street, 1185, La Valetta - Registernr. C 45153 | Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
101. | ISIM Sea Crescent Ltd | 147/1 Ste Lucia Street, 1185, La Valetta - Registernr.: C 45152 | Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
102. | ISIM Sinin Limited | 147/1 Ste Lucia Street, 1185, La Valetta - Registernr.: C 41660 | Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet | 1.12.2011 |
103. | ISIM Taj Mahal Ltd | 147/1 Ste Lucia Street, 1185, La Valetta - Registernr. C 37437
IMO-Schiffsnr. 9274941 |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
104. | ISIM Tour Company Limited | 147/1 Ste Lucia Street, 1185, La Valetta - Registernr.:C 34478
IMO-Schiffsnr. 9364112 |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
105. | Jackman Shipping Company | Dieudonnee No1., Triq Tumas Fenech, Qormi, 19635-1114 Malta- Registernr.: C 38183
IMO-Schiffsnr.: 9387786 |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
106. | Kalan Kish Shipping Company Ltd | Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 | |
107. | Kappa Nari Navigation Ltd | 143 Tower Road - 1604 Sliema, Malta
Registernr.: C 38066. |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet | 1.12.2011 |
108. | Kaveri Maritime Incorporation | Panama
Registernr.: 5586832 IMO-Schiffsnr.: 9284154 |
Scheinfirma der IRISL in Panama, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 |
109. | Kaveri Shipping Llc | Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen | 1.12.2011 | |
110. | Key Charter Development Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong | Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen. | 1.12.2011 |
111. | King Prosper Investments Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hong Kong
IMO-Schiffsnr.: 8320169 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder handelt in ihrem Namen.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
112. | Kingswood Shipping Company Limited | 171, Old Bakery Street, La Valetta
IMO-Schiffsnr.: 9387798 |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
113. | Lambda Nari Navigation Limited | 143 Tower Road - 1604 Sliema, Malta Registernr.: C 38064 |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet | 1.12.2011 |
114. | Lancing Shipping Company limited | 143/1 Tower Road, Sliema - No C 38181
IMO-Schiffsnr. 9387803 |
Scheinfirma der IRISL, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
115. | Magna Carta Limited | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 | |
116. | Malship Shipping Agency | Registernr.: C 43447. | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 |
117. | Master Supreme International Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hongkong
IMO-Schiffsnr.: 8320133 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der IRISL.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
118. | Melodious Maritime Incorporation | 47st Bella Vista and Aquilino de la Guardia, Panama City, Panama
IMO-Nr.: 9284142 |
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
119. | Metro Supreme International Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hongkong
IMO-Schiffsnr: 8309672 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der IRISL.
Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. |
1.12.2011 |
120. | Midhurst Shipping Company Limited (Malta) | SPC Eigentümer Hassan Djalilzaden- Registernr. C38182
IMO-Schiffsnr.: 9387815 |
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
121. | Modality Ltd | Nr.: C 49549 | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 |
122. | Modern Elegant Development Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hongkong
IMO-Schiffsnr.: 8309701 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der IRISL.
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
- |
||||
124. | Mount Everest Maritime Incorporation | Registernr.: 5586846
IMO-Nr.: 9283019 |
Scheinfirma der IRISL. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
125. | Narmada Shipping | Aghadir Building, room 306, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 |
126. | Newhaven Shipping Company Limited | IMO-Schiffsnr.: 9405930 | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
- | ||||
129. | Oxted Shipping Company Limited | Dieudonnee No1., Triq Tumas Fenech, Qormi, 19635-1114 Malta - Registernr.: C 38783
IMO-Schiffsnr.: 9405942 |
Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
130. | Pacific Shipping | P.O. Box 127137 - Office no 334, Sultan Business center, Oud Mehta, Dubai, UAE | Handelt im Nahen Osten im Namen der IRISL. Ist eine Tochtergesellschaft der Azores Shipping Company. Geschäftsführer ist Mohammad Moghaddami Fard. War im Oktober 2010 an der Gründung von Scheinfirmen beteiligt, um zur Vermeidung von Sanktionen deren Namen auf Frachtbriefen zu verwenden. Ist weiterhin an der Einsatzplanung der Schiffe der IRISL beteiligt. | 1.12.2011 |
131. | Petworth Shipping Company Limited | Dieudonnee No 1., Triq Tumas Fenech, Qormi, 19635-1114 Malta - Registernr.: C 38781
IMO-Schiffsnr.: 9405954 |
Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
- |
||||
133. | Prosper Metro Investments Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hongkong
IMO-Schiffsnr.: 8320145 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der IRISL.
Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
134. | Reigate Shipping Companylimited | Dieudonnee No 1., Triq Tumas Fenech, Qormi, 19635-1114 Malta - Registernr.: C 38782
IMO-Schiffsnr.: 9405978 |
Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
135. | Rishi Maritime Incorporation | Registernr.: 5586850 | Scheinfirma der IRISL in Panama, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
136. | Seibow Logistics Limited (auch bekannt als Seibow Limited) | 111 Futura Plaza, How Ming Street, Kwun Tong, Hongkong Registernr.: 92630 |
Scheinfirma der IRISL in Hongkong, im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 |
137. | Shine Star Limited | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 | |
138. | Silver Universe International Ltd. | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hongkong
IMO-Schiffsnr.: 8320157 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der IRISL.
Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
139. | Sinose Maritime | 200 middle Road 14-03/04, Prime Centre, Singapur 188980 | Zentralbüro der IRISL in Singapur; als Alleinagent für das Asia Marine Network tätig. Handelt im Namen der HDSL in Singapur. | 1.12.2011 |
140. | Sparkle Brilliant Development Limited | Room 1601, Workington Tower, 78 Bonham Strand, Sheung Wan, Hongkong
IMO-Schiffsnr.: 8320171 |
Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle oder handelt im Namen der IRISL.
Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. |
1.12.2011 |
141. | Statira Maritime Incorporation | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 | |
- |
||||
143. | Tamalaris Consolidated Ltd | P.O. Box 3321, Drake Chambers, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 |
144. | TEU Feeder Limited | 143/1 Tower Road, Sliema - Registernr.: C44939 | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
145. | Theta Nari Navigation | 143 Tower Road - 1604 Sliema, Malta
Registernr.: C 38070 |
Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 |
146. | top Glacier Company Limited | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 | |
147. | top Prestige Trading Limited | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 | |
148. | Tulip Shipping Inc | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 | |
149. | Western Surge Shipping Companylimited (Zypern) | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 | |
150. | Wise Ling Shipping Company Limited | Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. Eignerin eines Schiffs, das sich im Besitz der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen befindet. | 1.12.2011 | |
151. | Zeta Neri Navigation | 143 Tower Road - 1604 Sliema, Malta
Registernr.: C 38069 |
Scheinfirma der IRISL, steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL oder einer ihrer Tochterfirmen. | 1.12.2011 |
152. | BIIS Maritime Limited | Postanschrift: 147/1 St. Lucia, Valletta, Malta | Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle von Irano Hind (bereits benannt) | 23.1.2012 |
153. | Darya Delalan Sefid Khazar Shipping Company (Iran) (alias Khazar Sea Shipping Lines oder Daryaye Khazar Shipping Company oder Khazar Shipping Co. oder KSSL oder Daryaye Khazar (Caspian Sea) Co. oder Darya-ekhazar shipping Co.) | Postanschrift: M. Khomeini St., Ghazian, Bandar Anzil, Gilan, IranNo. 1, End of Shahid Mostafa Khomeini St., Tohid Square, Bandar Anzali, 1711-324, Iran | Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL | 23.1.2012 |
154. | ||||
155. | ||||
156. | Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL) | No. 37, Aseman Tower (Sky Tower), Sayyade Shirazee Square, Pasdaran Ave., PO Box 19395-1311, Teheran, Iran;
IRISL IMO-Nrn: 9051624; 9465849; 7632826; 7632814; 9465760; 8107581; 9226944; 7620550; 9465863; 9226956; 7375363; 9465758; 9270696; 9193214; 8107579; 9193197; 8108559; 8105284; 9465746; 9346524; 9465851; 8112990 |
IRISL war an der Beförderung von Wehrmaterial aus Iran unter Verstoß gegen Nummer 5 der Resolution 1747(2007) des VN-Sicherheitsrates beteiligt. Dem Iran-Sanktionsausschuss des VN-Sicherheitsrates sind im Jahr 2009 drei klare Verletzungen gemeldet worden. | 27.11.2013 |
157. | Bushehr Shipping Company Limited (alias Bimeh Iran) | 143/1 Tower Road Sliema, Slm 1604, Malta;
Registernummer C 37422. c/o Hafiz Darya Shipping Company, No. 60, Ehteshamiyeh Square, 7th Neyestan Street, Pasdaran Avenue, Teheran, Iran; IMO-Nr. 9270658 |
Bushehr Shipping Company Limited steht im Eigentum der IRISL. | 27.11.2013 |
158. | Hafiz Darya Shipping Lines (HDSL) (alias HDS Lines) |
No. 60, Ehteshamiyeh Square, 7th Neyestan Street, Pasdaran Avenue, Teheran, Iran. | HDSL hat eine Reihe von Schiffen der Islamic Republic of Iran Shipping Line"s (IRISL) als wirtschaftlicher Eigentümer übernommen. Daher handelt HDSL im Namen der IRISL | 27.11.2013 |
159. | Irano Misr Shipping Company (alias Nefertiti Shipping) |
6, El Horeya Rd., El Attarein, Alexandria, Ägypten;
Inside Damietta Port, New Damietta City, Damietta, Ägypten; 403, El Nahda St., Port Said, Port Said, Ägypten. |
Irano Misr Shipping Company erbringt als Vertreterin von IRISL in Ägypten wesentliche Dienstleistungen für die IRISL. | 27.11.2013 |
160. | Irinvestship Ltd | 10 Greycoat Place, London SW1P 1SB, Vereinigtes Königreich Firmenregistrierungsnummer # 41101 79 |
Irinvestship Ltd steht im Eigentum der IRISL. | 27.11.2013 |
161. | IRISL (Malta) Ltd | Flat 1, 143 Tower Road, Sliema SLM 1604, Malta; Registernummer C 33735 |
IRISL (Malta) Ltd steht über die IRISL Europe GmbH, die wiederum im Eigentum der IRISL steht, mehrheitlich im Eigentum der IRISL. Folglich wird IRISL Malta Ltd von IRISL kontrolliert. | 27.11.2013 |
162. | IRISL Europe GmbH (Hamburg) | Schottweg 5, 22087 Hamburg, Deutschland
MwSt-Nummer DE217283818 Registernummer HRB 81573 |
IRISL Europe GmbH (Hamburg) steht im Eigentum der IRISL. | 27.11.2013 |
163. | IRISL Marine Services and Engineering Company | Sarbandar Gas Station, PO Box 199, Bandar Imam Khomeini, Iran;
Karim Khan Zand Avenue (oder: Karimkhan Avenue), Iran Shahr Shomai (oder: Northern Iranshahr Street), No 221, Teheran, Iran; Shahaid Rajaee Port Road, Kilometer of 8, Before Tavanir Power Station, Bandar Abbas, Iran. |
IRISL Marine Services and Engineering Company wird von IRISL kontrolliert. | 27.11.2013 |
164. | ISI Maritime Limited (Malta) | 147/1 St. Lucia Street, Valetta, Vlt 1185, Malta; Registernummer C 28940 c/o IranoHind Shipping Co. Ltd., Mehrshad Street, Sedaghat St., opp. Park Mellat vali-easr Ave., Teheran, Iran |
ISI Maritime Limited (Malta) steht mehrheitlich im Eigentum der Irano Hind Shipping Company, die wiederum mehrheitlich im Eigentum der IRISL steht. Folglich wird ISI Maritime Limited (Malta) von IRISL kontrolliert. Irano Hind Shipping Company wurde von den VN als im Eigentum oder unter der Kontrolle der IRISL stehend oder in ihrem Namen handelnd benannt. | 27.11.2013 |
165. | Khazar Shipping Lines (Bandar Anzali) | End of Shahid Mostafa, Khomeini St., Tohid Square, Bandar Anzali 1711-324, Iran; P.O. Box 43145. | Khazar Shipping Lines steht im Eigentum der IRISL. |
27.11.2013 |
166. | Marble Shipping Limited (Malta) |
143/1 Tower Road, Sliema, Slm 1604, Malta; Registernummer C 41949 |
Marble Shipping Limited (Malta) steht im Eigentum der IRISL. | 27.11.2013 |
167. | Safiran Payam Darya (SAPID) Shipping Company (alias Safiran Payam Darya Shipping Lines, SAPID Shipping Company) |
33241 - Narenjestan 8th ST, Artesh Blvd, Aghdasieh, PO Box 19635-1116, Teheran, Iran. | Safiran Payam Darya (SAPID) hat eine Reihe von Schiffen der Islamic Republic of Iran Shipping Line"s (IRISL) als wirtschaftlicher Eigentümer übernommen. Daher handelt sie im Namen der IRISL | 27.11.2013 |
168. | Shipping Computer Services Company (SCSCOL) |
No 37, Asseman, Shahid Sayyad Shirazees Ave, P.O. Box 1587553-1351, Teheran, Iran. | Shipping Computer Services Company wird von IRISL kontrolliert. | 27.11.2013 |
169. | Soroush Saramin Asatir (SSA) (alias Soroush Sarzamin Asatir Ship Management Company, Rabbaran Omid Darya Ship Management Company, Sealeaders) |
No 14 (alt. 5), Shabnam Alley, Fajr Street, Shahid Motahhari Avenue, PO Box 196365-1114, Teheran, Iran. | Soroush Saramin Asatir (SSA) betreibt und verwaltet eine Reihe von Schiffen der Islamic Republic of Iran Shipping Lines (IRISL). Daher handelt sie im Namen der IRISL und erbringt ihr wesentliche Dienstleistungen. | 27.11.2013 |
170. | South Way Shipping Agency Co. Ltd (alias Hoopad Darya Shipping Agent) |
Hoopad Darya Shipping Agency Company, No 101, Shabnam Alley, Ghaem Magham Street, Teheran, Iran;
Zweigniederlassung Bandar Abbas: Hoopad Darya Shipping Agency building, Imam Khomeini Blvd, Bandar Abbas, Iran; Zweigniederlassung Imam Khomieni: Hoopad Darya Shipping Agency building B.I.K. port complex, Bandar Imam Khomeini, Iran; Zweigniederlassung Khorramshahr: Flat no.2-2nd floor, SSL Building, Coastal Blvd, between City Hall and Post Office, Khorramshahr, Iran; Zweigniederlassung Assaluyeh: Opposite to city post office, no.2 telecommunication center, Bandar Assaluyeh, Iran; Zweigniederlassung Chabahar: Keine Anschrift verfügbar. Zweigniederlassung Bushehr: Keine Anschrift verfügbar. |
South Way Shipping Agency Co Ltd betreibt Containerterminaldienste in Iran und erbringt in Bandar Abbas Flottenpersonaldienstleistungen im Namen der IRISL. Daher handelt South Way Shipping Agency Co Ltd im Namen der IRISL. | 27.11.2013 |
171. | Valfajr 8th Shipping Line (alias Valjafr 8th Shipping Line, Valfajr) |
No 119, Corner Shabnam Alley, Shoaa Square, Ghaem Magam Farahani, Teheran, Iran; P.O. Box 15875/4155
Abyar Alley, Corner of Shahid Azodi St. & Karim Khan Zand Ave., Teheran, Iran; Shahid Azodi St., Karim Khan Zand Ave., Abiar Alley, PO Box 4155, Teheran, Iran. |
Valfajr 8th Shipping Line steht im Eigentum der IRISL. | 27.11.2013 |
Liste der Personen nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe d und der Personen und Einrichtungen nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe d | Anhang III |
A. Personen
B. Einrichtungen
Liste der Personen nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe e und der Personen und Einrichtungen nach Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe e | Anhang IV |
A. Personen
B. Einrichtungen
Liste der Personen und Einrichtungen nach Artikel 26 Absatz 4 | Anhang V |
1. | AGHA-JANI, Dawood |
2. | ALAI, Amir Moayyed |
3. | ASGARPOUR, Behman |
4. | ASHIANI, Mohammad Fedai |
5. | ASHTIANI, Abbas Rezaee |
6. | ATOMENERGIE-ORGANISATION IRANS (AEOI) |
7. | BAKHTIAR, Haleh |
8. | BEHZAD, Morteza |
9. | ISFAHAN-FORSCHUNGS- UND PRODUKTIONSZENTRUM FÜR KERNBRENNSTOFF (NFRPC) UND ISFAHAN-ZENTRUM FÜR KERNTECHNIK (ENTC) |
10. | FIRST EAST EXPORT BANK, P.L.C. |
11. | HOSSEINI, Seyyed Hussein |
12. | IRANO HIND SHIPPING COMPANY |
13. | IRISL BENELUX NV |
14. | JABBER IBN HAYAN |
15. | KERNFORSCHUNGSZENTRUM KARADSCH |
16. | KAVOSHYAR COMPANY |
17. | LEILABADI, Ali Hajinia |
18. | MESBAH ENERGY COMPANY |
19. | MODERN INDUSTRIES TECHNIQUE COMPANY |
20. | MOHAJERANI, Hamid-Reza |
21. | MOHAMMADI, Jafar |
22. | MONAJEMI, Ehsan |
23. | NOBARI, Houshang |
24. | NOVIN ENERGY COMPANY |
25. | KERNFORSCHUNGSZENTRUM FÜR LANDWIRTSCHAFT UND MEDIZIN |
26. | PARS TRASH COMPANY |
27. | PISHGAM (PIONEER) ENERGY INDUSTRIES |
28. | QANNADI, Mohammad |
29. | RAHIMI, Amir |
30. | RAHIQI, Javad |
31. | RASHIDI, Abbas |
32. | SABET, M. Javad Karimi |
33. | SAFDARI, Seyed Jaber |
34. | SOLEYMANI, Ghasem |
35. | SOUTH SHIPPING LINE IRAN (SSL) |
36. | TAMAS Company |
37. | BANK SEPAH UND BANK SEPAH INTERNATIONAL |
Liste der Personen und Einrichtungen nach Artikel 26 Absatz 5 | Anhang VI |
1. | ACENa SHIPPING COMPANY LIMITED |
2. | ADVANCE NOVEL |
3. | AGHAJARI OIL & GAS PRODUCTION COMPANY |
4. | AGHAZADEH, Reza |
5. | AHMADIAN, Mohammad |
6. | AKHAVAN-FARD, Massoud |
7. | ALPHa EFFORT LTD |
8. | ALPHa KARa NAVIGATION LIMITED |
9. | ALPHa NARI NAVIGATION LIMITED |
10. | ARIAN BANK |
11. | ARVANDAN OIL & GAS COMPANY |
12. | ASHTEAD SHIPPING COMPANY LTD |
13. | ASPASIS MARINE CORPORATION |
14. | ASSa CORPORATION |
15. | ASSa CORPORATION LTD |
16. | ATLANTIC INTERMODAL |
17. | AVRASYa CONTAINER SHIPPING LINES |
18. | AZARAB INDUSTRIES |
19. | AZORES SHIPPING COMPANY alias AZORES SHIPPING FZE LLC |
20. | BANCO INTERNACIONAL DE DESARROLLO CA |
21. | BANK KARGOSHAE |
22. | BANK MELLAT |
23. | BANK MELLI IRAN INVESTMENT COMPANY |
24. | BANK MELLI IRAN ZAO |
25. | BANK MELLI PRINTING AND PUBLISHING COMPANY |
26. | BANK MELLI |
27. | BANK OF INDUSTRY AND MINE |
28. | BANK REFAH KARGARAN |
29. | BANK TEJARAT |
30. | BEST PRECISE LTD |
31. | BETa KARa NAVIGATION LTD |
32. | BIIS MARITIME LIMITED |
33. | BIS MARITIME LIMITED |
34. | BONAB RESEARCH center |
35. | BRAIT HOLDING SA |
36. | Bright JYOTI SHIPPING |
37. | Bright SHIP FZC |
38. | BUSHEHR SHIPPING COMPANY LIMITED |
39. | BYFLEET SHIPPING COMPANY LTD |
40. | CEMENT INVESTMENT AND DEVELOPMENT COMPANY |
41. | ZENTRALBANK DES IRAN |
42. | CHAPLET SHIPPING LIMITED |
43. | COBHAM SHIPPING COMPANY LTD |
44. | CONCEPT GIANT LTD |
45. | COOPERATIVE DEVELOPMENT BANK |
46. | CRYSTAL SHIPPING FZE |
47. | DAJMAR, Mohammad Hossein |
48. | DAMALIS MARINE CORPORATION |
49. | DARYa CAPITAL ADMINISTRATION GMBH |
50. | DARYa DELALAN SEFID KHAZAR SHIPPING COMPANY |
51. | DELTa KARa NAVIGATION LTD |
52. | DELTa NARI NAVIGATION LTD |
53. | DIAMOND SHIPPING SERVICES |
54. | DORKING SHIPPING COMPANY LTD |
55. | EAST OIL & GAS PRODUCTION COMPANY |
56. | EDBI EXCHANGE COMPANY |
57. | EDBI STOCK BROKERAGE COMPANY |
58. | EFFINGHAM SHIPPING COMPANY LTD |
59. | EIGHTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
60. | EIGHTH OCEAN GMBH & CO. KG |
61. | ELBRUS LTD |
62. | ELCHO HOLDING LTD |
63. | ELEGANT target DEVELOPMENT LIMITED |
64. | ELEVENTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
65. | ELEVENTH OCEAN GMBH & CO. KG |
66. | EMKa COMPANY |
67. | EPSILON NARI NAVIGATION LTD |
68. | E-SAIL alias E-SAIL SHIPPING COMPANY |
69. | ETa NARI NAVIGATION LTD |
70. | ETERNAL EXPERT LTD |
71. | EUROPÄISCH-IRANISCHE HANDELSBANK |
72. | EXPORT DEVELOPMENT BANK OF IRAN |
73. | FAIRWAY SHIPPING |
74. | FAQIHIAN, Dr. Hoseyn |
75. | FARNHAM SHIPPING COMPANY LTD |
76. | FASIRUS MARINE CORPORATION |
77. | FATSA |
78. | FIFTEENTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
79. | FIFTEENTH OCEAN GMBH & CO. KG |
80. | FIFTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
81. | FIFTH OCEAN GMBH & CO. KG |
82. | FIRST ISLAMIC INVESTMENT BANK |
83. | FIRST OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
84. | FIRST OCEAN GMBH & CO. KG |
85. | FIRST PERSIAN EQUITY FUND |
86. | FOURTEENTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
87. | FOURTEENTH OCEAN GMBH & CO. KG |
88. | FOURTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
89. | FOURTH OCEAN GMBH & CO. KG |
90. | FUTURE BANK BSC |
91. | GACHSARAN OIL & GAS COMPANY |
92. | GALLIOT MARITIME INCORPORATION |
93. | GAMMa KARa NAVIGATION LTD |
94. | GIANT KING LIMITED |
95. | GOLDEN CHARTER DEVELOPMENT LTD |
96. | GOLDEN SUMMIT INVESTMENTS LTD |
97. | GOLDEN WAGON DEVELOPMENT LTD |
98. | GOLPARVAR, Gholam Hossein |
99. | GOMSHALL SHIPPING COMPANY LTD |
100. | GOOD LUCK SHIPPING COMPANY LLC |
101. | GRAND TRINITY LTD |
102. | GREAT EQUITY INVESTMENTS LTD |
103. | GREAT METHOD LTD |
104. | GREAT PROSPECT INTERNATIONAL LTD |
105. | HAFIZ DARYa SHIPPING LINES |
106. | HARVEST SUPREME LTD |
107. | HARZARU SHIPPING |
108. | HELIOTROPE SHIPPING LIMITED |
109. | HELIX SHIPPING LIMITED |
110. | HK INTERTRADE COMPANY LTD |
111. | HONG TU LOGISTICS PRIVATE LIMITED |
112. | HORSHAM SHIPPING COMPANY LTD |
113. | IFOLD SHIPPING COMPANY LIMITED |
114. | INDUS MARITIME INCORPORATION |
115. | INDUSTRIAL DEVELOPMENT & RENOVATION ORGANIZATION |
116. | INSIGHT WORLD LTD |
117. | INTERNATIONAL SAFE OIL |
118. | IOTa NARI NAVIGATION LIMITED |
119. | IRAN FUEL CONSERVATION ORGANIZATION |
120. | IRAN INSURANCE COMPANY |
121. | IRANIAN OFFSHORE ENGINEERING & CONSTRUCTION CO |
122. | IRANIAN OIL COMPANY LIMITED |
123. | IRANIAN OIL PIPELINES AND TELECOMMUNICATIONS COMPANY (IOPTC) |
124. | IRANIAN OIL TERMINALS COMPANY |
125. | IRANO MISR SHIPPING COMPANY |
126. | IRINVESTSHIP LTD |
127. | IRISL (MALTA) LTD |
128. | IRISL EUROPE GMBH |
129. | IRISL MARINE SERVICES AND ENGINEERING COMPANY |
130. | IRISL MARITIME TRAINING INSTITUTE |
131. | IRITAL SHIPPING SRL |
132. | ISI MARITIME LIMITED |
133. | ISIM AMIN LIMITED |
134. | ISIM ATR LIMITED |
135. | ISIM OLIVE LIMITED |
136. | ISIM SAT LIMITED |
137. | ISIM SEa CHARIOT LTD |
138. | ISIM SEa CRESCENT LTD |
139. | ISIM SININ LIMITED |
140. | ISIM TAJ MAHAL LTD |
141. | ISIM TOUR COMPANY LIMITED |
142. | ISLAMIC REPUBLIC OF IRAN SHIPPING LINES |
143. | JACKMAN SHIPPING COMPANY |
144. | KALa NAFT |
145. | KALAN KISH SHIPPING COMPANY LTD |
146. | KAPPa NARI NAVIGATION LTD |
147. | KARa SHIPPING AND CHARTERING GMBH |
148. | KAROON OIL & GAS PRODUCTION COMPANY |
149. | KAVERI MARITIME INCORPORATION |
150. | KAVERI SHIPPING LLC |
151. | KEY CHARTER DEVELOPMENT LTD |
152. | KHALILIPOUR, Said Esmail |
153. | KHANCHI, Ali Reza |
154. | KHAZAR EXPL & PROD CO |
155. | KHAZAR SHIPPING LINES |
156. | KHEIBAR COMPANY |
157. | KING PROSPER INVESTMENTS LTD |
158. | KINGDOM NEW LTD |
159. | KINGSWOOD SHIPPING COMPANY LIMITED |
160. | KISH SHIPPING LINE MANNING COMPANY |
161. | LAMBDa NARI NAVIGATION LIMITED |
162. | LANCING SHIPPING COMPANY LIMITED |
163. | LOGISTIC SMART LTD |
164. | LOWESWATER LTD |
165. | MACHINE SAZI ARAK |
166. | MAGNa CARTa LIMITED |
167. | MALSHIP SHIPPING AGENCY |
168. | MARBLE SHIPPING LIMITED |
169. | MAROUN OIL & GAS COMPANY |
170. | MASJED-SOLEYMAN OIL & GAS COMPANY |
171. | MASTER SUPREME INTERNATIONAL LTD |
172. | MAZANDARAN CEMENT COMPANY |
173. | MEHR CAYMAN LTD |
174. | MELLAT BANK SB CJSC |
175. | MELLI AGROCHEMICAL COMPANY PJS |
176. | MELLI BANK PLC |
177. | MELLI INVESTMENT HOLDING INTERNATIONAL |
178. | MELODIOUS MARITIME INCORPORATION |
179. | METRO SUPREME INTERNATIONAL LTD |
180. | MIDHURST SHIPPING COMPANY LIMITED (MALTA) |
181. | MILL DENE LTD |
182. | MINISTERIUM FÜR ENERGIE |
183. | MINISTERIUM FÜR ERDÖL |
184. | MODALITY LTD |
185. | MODERN ELEGANT DEVELOPMENT LTD |
186. | MOUNT EVEREST MARITIME INCORPORATION |
187. | NAFTIRAN INTERTRADE COMPANY |
188. | NAFTIRAN INTERTRADE COMPANY SRL |
189. | NAMJOO, Majid |
190. | NARI SHIPPING AND CHARTERING GMBH & CO. KG |
191. | NARMADa SHIPPING |
192. | NATIONAL IRANIAN DRILLING COMPANY |
193. | NATIONAL IRANIAN GAS COMPANY |
194. | NATIONAL IRANIAN OIL COMPANY |
195. | NATIONAL IRANIAN OIL COMPANY NEDERLAND (alias NIOC NETHERLANDS REPRESENTATION OFFICE) |
196. | NATIONAL IRANIAN OIL COMPANY PTE LTD |
197. | NATIONAL IRANIAN OIL COMPANY, INTERNATIONAL AFFAIRS LIMITED |
198. | NATIONAL IRANIAN OIL ENGINEERING AND CONSTRUCTION COMPANY (NIOEC) |
199. | NATIONAL IRANIAN OIL PRODUCTS DISTRIBUTION COMPANY (NIOPDC) |
200. | NATIONAL IRANIAN OIL REFINING AND DISTRIBUTION COMPANY |
201. | NATIONAL IRANIAN TANKER COMPANY |
202. | NEUMAN LTD |
203. | NEW DESIRE LTD |
204. | NEW SYNERGY |
205. | NEWHAVEN SHIPPING COMPANY LIMITED |
206. | NINTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
207. | NINTH OCEAN GMBH & CO. KG |
208. | NOOR AFZa GOSTAR |
209. | NORTH DRILLING COMPANY |
210. | NUCLEAR FUEL PRODUCTION AND PROCUREMENT COMPANY |
211. | OCEAN CAPITAL ADMINISTRATION GMBH |
212. | OCEAN EXPRESS AGENCIES PRIVATE LIMITED |
213. | ONERBANK ZAO |
214. | OXTED SHIPPING COMPANY LIMITED |
215. | PACIFIC SHIPPING |
216. | PARS SPECIAL ECONOMIC ENERGY ZONE |
217. | PARTNER CENTURY LTD |
218. | PEARL ENERGY COMPANY LTD |
219. | PEARL ENERGY SERVICES, SA |
220. | PERSIa INTERNATIONAL BANK PLC |
221. | PETRO SUISSE |
222. | PETROIRAN DEVELOPMENT COMPANY LTD |
223. | PETROLEUM ENGINEERING & DEVELOPMENT COMPANY |
224. | PETROPARS INTERNATIONAL FZE |
225. | PETROPARS IRAN COMPANY |
226. | PETROPARS LTD |
227. | PETROPARS OILFIELD SERVICES COMPANY |
228. | PETROPARS UK LIMITED |
229. | PETWORTH SHIPPING COMPANY LIMITED |
230. | POST BANK OF IRAN |
231. | POWER PLANTS' EQUIPMENT MANUFACTURING COMPANY (SAAKHTE TAJHIZATE NIROOGAHI) |
232. | PROSPER METRO INVESTMENTS LTD |
233. | RASTKHAH, Engineer Naser |
234. | REIGATE SHIPPING COMPANY LIMITED |
235. | RESEARCH INSTITUTE OF NUCLEAR SCIENCE & TECHNOLOGY |
236. | REZVANIANZADEH, Mohammad Reza |
237. | RISHI MARITIME INCORPORATION |
238. | SACKVILLE HOLDINGS LTD |
239. | SAFIRAN PAYAM DARYa SHIPPING COMPANY |
240. | SALEHI, Ali Akbar |
241. | SANFORD GROUP |
242. | SANTEXLINES |
243. | SECOND OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
244. | SECOND OCEAN GMBH & CO. KG |
245. | SEIBOW LOGISTICS LIMITED |
246. | SEVENTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
247. | SEVENTH OCEAN GMBH & CO. KG |
248. | SHALLON LTD |
249. | SHEMAL CEMENT COMPANY |
250. | SHINE STAR LIMITED |
251. | SHIPPING COMPUTER SERVICES COMPANY |
252. | SILVER UNIVERSE INTERNATIONAL LTD |
253. | SINa BANK |
254. | SINO ACCESS HOLDINGS |
255. | SINOSE MARITIME |
256. | SISCO SHIPPING COMPANY LTD |
257. | SIXTEENTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
258. | SIXTEENTH OCEAN GMBH & CO. KG |
259. | SIXTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
260. | SIXTH OCEAN GMBH & CO. KG |
261. | SMART DAY HOLDINGS LTD |
262. | SOLTANI, Behzad |
263. | SORINET COMMERCIAL TRUST (SCT) |
264. | SOROUSH SARAMIN ASATIR |
265. | SOUTH WAY SHIPPING AGENCY CO. LTD |
266. | SOUTH ZAGROS OIL & GAS PRODUCTION COMPANY |
267. | SPARKLE BRILLIANT DEVELOPMENT LIMITED |
268. | SPRINGTHORPE LIMITED |
269. | STATIRa MARITIME INCORPORATION |
270. | SUREH (NUCLEAR REACTORS FUEL COMPANY) |
271. | SYSTEM WISE LTD |
272. | TAMALARIS CONSOLIDATED LTD |
273. | TENTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
274. | TENTH OCEAN GMBH & CO. KG |
275. | TEU FEEDER LIMITED |
276. | THETa NARI NAVIGATION |
277. | THIRD OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
278. | THIRD OCEAN GMBH & CO. KG |
279. | THIRTEENTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
280. | THIRTEENTH OCEAN GMBH & CO. KG |
281. | top GLACIER COMPANY LIMITED |
282. | top PRESTIGE TRADING LIMITED |
283. | TRADE CAPITAL BANK |
284. | TRADE TREASURE |
285. | TRUE HONOUR HOLDINGS LTD |
286. | TULIP SHIPPING INC |
287. | TWELFTH OCEAN ADMINISTRATION GMBH |
288. | TWELFTH OCEAN GMBH & CO. KG |
289. | UNIVERSAL TRANSPORTATION LIMITATION UTL |
290. | VALFAJR 8TH SHIPPING LINE |
291. | WEST OIL & GAS PRODUCTION COMPANY |
292. | WESTERN SURGE SHIPPING COMPANY LIMITED |
293. | WISE LING SHIPPING COMPANY LIMITED |
294. | ZANJANI, Babak |
295. | ZETa NERI NAVIGATION |
ENDE |
(Stand: 01.08.2024)
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