umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (8)

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Liste der Sicherheitshinweise  Anhang IV11 13 13a 14 16

Bei der Wahl der Sicherheitshinweise gemäß Artikel 22 und Artikel 28 Absatz 3 können Lieferanten die Sicherheitshinweise in der unten aufgeführten Tabelle unter Berücksichtigung der Deutlichkeit und Verständlichkeit der Warnhinweise miteinander kombinieren.

Steht ein Textteil eines Sicherheitshinweises in Spalte (2) in eckigen Klammern [...], so bedeutet das, dass der in eckigen Klammern stehende Text nicht in jedem Fall zutrifft und nur unter bestimmten Voraussetzungen angewandt werden sollte. In diesen Fällen enthält Spalte (5) die Erläuterung, unter welcher Voraussetzung der Text verwendet werden soll.

Enthält ein Sicherheitshinweis in Spalte 2 einen Schrägstrich [/], so bedeutet das, dass anhand der Angaben in Spalte 5 aus den zwei durch den Schrägstrich getrennten Texten einer auszuwählen ist.

Enthält der Text eines Sicherheitshinweises in Spalte 2 drei Punkte [...], so bedeutet das, dass Einzelheiten zu den bereitzustellenden Informationen in Spalte 5 enthalten sind.

Falls der Text in Spalte 5 besagt, dass ein Sicherheitshinweis entfallen kann, wenn ein anderer Sicherheitshinweis auf dem Kennzeichnungsetikett steht, kann diese Information bei der Auswahl der Sicherheitshinweise nach den Artikeln 22 und 28 herangezogen werden.

1. Teil 1: Kriterien für die Wahl der Sicherheitshinweise11 16

Tabelle 6.1: Sicherheitshinweise - Allgemeines
Kodie-
rung
(1)
Allgemeine Sicherheitshinweise
(2)
Gefahrenklassen
(3)
Gefahren-
kategorien
(4)
Verwendungs-
bedingungen
(5)
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. falls zutreffend   Verbraucherprodukte
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. falls zutreffend   Verbraucherprodukte
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen. falls zutreffend   Verbraucherprodukte

Tabelle 6.2:
Sicherheitshinweise - Prävention13 13a 16
 
Kodie-
rung
(1)
Sicherheitshinweise
- Prävention
(2)
Gefahrenklassen
(3)
Gefahren-
kategorien
(4)
Verwendungs-
bedingungen
(5)
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Instabile explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff  
Keimzellmutagenität
(Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) 1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität
(Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität - Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) Zusatzkategorie
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabile Gase) (Abschnitt 2.2) A, B
(chemisch instabile Gase
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) 1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) 1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) 1A, 1B, 2
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) 1, 2
Aerosole (Abschnitt 2.3) 1, 2, 3
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) 1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen A, B, C, D, E, F
P211 Nicht in offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Aerosole (Abschnitt 2.3) 1, 2  
P220 Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) 1
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1, 2, 3
P221 - gestrichen -
P222 Keinen Kontakt mit Luft zulassen. Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1 - falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
P223 Keinen Kontakt mit Wasser zulassen. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2 - falls Betonung des Gefahrenhinweises für nötig gehalten wird
P230 Feucht halten mit ... Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5 - bei Stoffen und Gemischen, die angefeuchtet, verdünnt, gelöst oder suspendiert sind und mit einem Phlegmatisierungsmittel desensibilisiert werden, um ihre explosiven Eigenschaften zu verringern oder zu unterdrücken (desensibilisierte explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff)

...Geeignetes Material von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P231 Inhalt unter inertem Gas/... handhaben und aufbewahren. Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1 ... Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn "inertes Gas" nicht geeignet ist.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3 - falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

... Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn "inertes Gas" nicht geeignet ist.

P232 Vor Feuchtigkeit schützen. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3  
P233 Behälter dicht verschlossen halten. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3 - falls Chemikalie flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) 3
P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) TypenA, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen A, B, C, D, E, F
Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) 1
P235 Kühl halten. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - bei brennbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen brennbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen A, B, C, D, E, F - kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) 1, 2 - kann entfallen, wenn P413 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen A, B, C, D, E, F - kann entfallen, wenn P411 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 - falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis elektrostatisch empfindlich ist
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) 1, 2 - falls Feststoff elektrostatisch empfindlich ist
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen A, B, C, D, E, F - falls elektrostatisch empfindlich und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugt werden kann
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/ ... ] Geräte verwenden. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - falls Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.

- falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern - sofern zutreffend - besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) 1, 2 - falls Staubwolken auftreten können.

- falls erforderlich können durch den Text in eckigen Klammern - sofern zutreffend - besondere elektrische, Lüftungs-, Beleuchtungs- oder sonstige Geräte angegeben werden.

P242 Funkenarmes Werkzeug verwenden. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann und die Mindestzündenergie sehr niedrig ist. (Dies gilt für Stoffe und Gemische, bei denen die Zündenergie < 0,1 mJ beträgt, z.B. Kohlenstoffdisulfid.)
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - falls die Flüssigkeit flüchtig ist und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen kann.
P244 Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten. Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) 1  
P250 Nicht schleifen/stoßen/reiben/... Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 - falls expl. Stoff/Gemisch/Erzeugnis mechanisch empfindlich ist

... Unzulässige Art der mechanischen Beanspruchung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Aerosole (Abschnitt 2.3) 1, 2, 3  
P260 Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2 Zutreffende Bedingungen von Hersteller/ Lieferant anzugeben.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) 1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) 1, 2
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C - Präzisieren: Keine Stäube oder Nebel einatmen.

- falls bei Verwendung inhalierbare Staub- oder Nebelpartikel auftreten können

Reproduktiontstoxizität
- Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7)
Zusatzkategorie
P261 Einatmen von Staub/ Rauch/Gas/Nebel/ Dampf/Aerosol vermeiden. Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 3, 4 - kann entfallen, wenn P260 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.

Zutreffende Bedingungen sind von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) 3
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen. Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2
P263 Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden. Reproduktionstoxizität - Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) Zusatzkategorie

 

P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen. Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4 ... Nach Gebrauch zu waschende Körperteile von Hersteller/ Lieferant anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2) 2
Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) 2
Reproduktiontstoxizität - Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) 1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) 1
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4  
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2
Reproduktiontstoxizität - Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) 1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) 1


Kodie-
rung
(1)
Sicherheitshinweise
- Prävention
(2)
Gefahrenklassen
(3)
Gefahren-
kategorien
(4)
Verwendungs-
bedingungen
(5)
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4  
Spezifische Zielorgan-Toxizität
(einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8)
3  
Spezifische Zielorgan-Toxizität
(einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3  
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B  
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) 1 - falls dies nicht dem Verwendungszweck entspricht
Gewässergefährdend - chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) 1, 2, 3, 4
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 Geeignete Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) 1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2. 11) 1, 2
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen A, B, C, D, E, F
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4 - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung angeben

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1, 1A, 1B, 1C - Schutzhandschuhe/Schutzkleidung und Augenschutz/ Gesichtsschutz angeben

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 2 - Schutzhandschuhe angeben.
Hersteller/Lieferant kann, sofern
angezeigt, die Art der Ausrüstung
genauer angeben.
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1 A, 1 B
Schwere Augenschädigung (Abschnitt 3.3) 1 - Augenschutz/Gesichtschutz angeben

Hersteller/Lieferant kann, sofern angezeigt, die Art der Ausrüstung genauer angeben.

Augenreizung (Abschnitt 3.3) 2
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) 1A, 1B, 2 Geeignete Ausrüstung von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Karzinogenität (Abschnitt 3.6). 1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) 1A, 1B, 2
P281  - gestrichen -
P282 Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen. Gase unter Druck (Abschnitt 3.3) Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P283 Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen. Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1
P284 [ Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen. Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2 - Text in eckigen Klammern kann verwendet werden, wenn am Ort der Nutzung mit der Chemikalie zusätzliche Informationen bereitgestellt werden, aus denen hervorgeht, welche Belüftungsart für eine sichere Benutzung zweckmäßig ist.

Ausrüstung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
P285 - gestrichen -
P231 + P232 Inhalt unter inertem Gas/... handhaben und aufbewahren.

Vor Feuchtigkeit schützen.

Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1 ... Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn "inertes Gas" nicht geeignet ist.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3 - falls der Stoff oder das Gemisch leicht mit Luftfeuchtigkeit reagiert.

... Geeignete Flüssigkeit/geeignetes Gas ist von Hersteller/Lieferant anzugeben, wenn "inertes Gas" nicht geeignet ist.

P235 + P410 - gestrichen -

Tabelle 6.3:
Sicherheitshinweise - Reaktion13
Kodie-
rung
(1)
Sicherheitshinweise
- Reaktion
(2)
Gefahrenklassen
(3)
Gefahren-
kategorien
(4)
Verwendungs-
bedingungen
(5)
P301 BEI VERSCHLUCKEN: Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4  
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10). 1
P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
P303 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3  
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C
P304 BEI EINATMEN: Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4  
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) 3
P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C  
Schwere Augenschädigung/Augenreizung (Abschnitt 3.3) 1
Augenreizung (Abschnitt 3.3) 2
P306 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1  
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1
P307 - gestrichen -
P308 BEI Exposition oder Verdacht: Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) 1A, 1B, 2  
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) 1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7) 1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität - Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) Zusatzkategorie
Spezifische Zielorgan-Toxizität, einmalige Exposition (Abschnitt 3.8) 1, 2
P309 - gestrichen -
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/... anrufen. Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3 ... geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) 1
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10) 1
P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 3 ... geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/ Lieferanten anzugeben.
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) 1, 2
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) 4 ...Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 3, 4
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 4
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) 3
P313 Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Reizwirkung auf die Haut
(Abschnitt 3.2)
2, 3  
Augenreizung
(Abschnitt 3.3)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) 1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) 1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7) 1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität - Wirkungen auf/ über Laktation (Abschnitt 3.7) Zusatzkategorie
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition (Abschnitt 3.9) 1, 2  
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) Tiefgekühlt verflüssigtes Gas  
P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2 - falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

P321 Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett). Akute orale Toxizität 1, 2, 3 - falls sofortige Verabreichung eines Gegengifts erforderlich ist.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4 - falls Sofortmaßnahmen wie Verwendung eines besonderen Reinigungsmittels empfehlenswert sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 3 - falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1, 1A, 1B, 1C Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung

Hersteller/Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben.

Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) 1 - falls besondere Sofortmaßnahmen erforderlich sind.

Hinweis auf ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung.


Kodie-
rung
(1)
Sicherheitshinweise
- Reaktion
(2)
Gefahrenklassen
(3)
Gefahren-
kategorien
(4)
Verwendungs-
bedingungen
(5)
P322 - gestrichen -
P330 Mund ausspülen. Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4  
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C  
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10). 1
P332 Bei Hautreizung: Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 2, 3  
P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B  
P334 In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1 - Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Flüssigkeiten und Feststoffen zu verwenden.
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2 Nur "In kaltes Wasser tauchen" verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten. Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1  
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2
P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P337 Bei anhaltender Augenreizung: Augenreizung (Abschnitt 3.3) 2  
P338 Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C  
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) 1
Augenreizung (Abschnitt 3.3) 2
P340 Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4  
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) 3
P341 - gestrichen.-
P342 Bei Symptomen der Atemwege: Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B  
P350 - gestrichen.-
P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Ätzwirkung auf die Haut
(Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C  
Schwere Augenschädigung/Augenreizung
(Abschnitt 3.3)
1
Augenreizung
(Abschnitt 3.3)
2
P352 Mit viel Wasser/... waschen. Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4 ...Hersteller/ Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.
Reizwirkung auf die Haut
(Abschnitt 3.2)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
P353 Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1, 1A, 1B, 1C
P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen. Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1  
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3  
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C
P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen. Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 4  
Reizung der Haut (Abschnitt 3.2) 2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C  
P364 Und vor erneutem Tragen waschen. Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4  
Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
P370 Bei Brand: Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) 1
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3
Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) 1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen A, B, C, D, E, F
P371 Bei Großbrand und großen Mengen: Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1  
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1
P372 Explosionsgefahr. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.5
Unterklasse 1.4: - mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typ A
P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) instabile explosive Stoffe/ Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Unterklasse 1.4 - mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typ A
P374 - gestrichen
P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Unterklasse 1.4 - mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typ B
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typ B
P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) 1  
P377 Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) 1, 2  
P378 ... zum Löschen ... verwenden. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - falls Wasser die Gefahr erhöht

... Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) 1,2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen A, B, C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen B, C, D, E, F
P380 Umgebung räumen. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Instabile explosive Stoffe und Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff,

Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) TypenA, B
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen A, B
P381 Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen. Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) 1, 2

 

P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden. Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) 1  
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. Chronisch gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) 1  
Chronisch gewässergefährdend - langfristige aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) 1, 2
P301 +
P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/... anrufen. Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3 ... geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10). 1
P301 +
P312
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen. Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) 4 ...Geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.
P302 +
P334
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen. Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1

 

P302 +
P350
- gestrichen -
P302 +
P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:
Mit viel Wasser/... waschen.
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4 ...Hersteller/ Lieferant kann, falls zweckmäßig, ein Reinigungsmittel angeben oder in Ausnahmefällen, wenn Wasser eindeutig ungeeignet ist, ein alternatives Mittel empfehlen.


Reizwirkung auf die Haut
(Abschnitt 3.2)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
P304 +
P340
BEI EINATMEN:
Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
Akute inhalative Toxizität
(Abschnitt 3.1)
1, 2, 3, 4  
Ätzwirkung auf die Haut
(Abschnitt 3.2)
1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität
(einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8)
3
P304 +
P341
- gestrichen-
P306 +
P360
BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG:
Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1  
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1
P308 +
P311
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/... anrufen. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)
(Abschnitt 3.8)
1, 2 ... geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.


Kodie-
rung
(1)
Sicherheitshinweise
- Reaktion
(2)
Gefahrenklassen
(3)
Gefahren-
kategorien
(4)
Verwendungs-
bedingungen
(5)
P308 +
P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Keimzellmutagenität
(Abschnitt 3.5)
1A, 1B, 2  
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) 1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität
(Abschnitt 3.7)
1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität - Wirkungen auf/über Laktation (Abschnitt 3.7) Zusatzkategorie
P309 +
P311
- gestrichen -
P332 + P313 Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Reizwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 2 - kann entfallen, wenn P333 + P313 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist.
P333 +
P313
Bei Hautreizung oder -ausschlag:
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Sensibilisierung der Haut
(Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B  
P336 + P315 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) Tiefgekühlt verflüssigtes Gas
P335 +
P334
- gestrichen -
P337 +
P313
Bei anhaltender Augenreizung:
Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Augenreizung (Abschnitt 3.3) 2  
P342 +
P311
Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/... anrufen. Sensibilisierung der Atemwege
(Abschnitt 3.4)
1, 1A, 1B ... geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben.
P361 + P364 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3  
P362 +
P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 4  
Reizung der Haut
(Abschnitt 3.2)
2
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
P370+ P376 Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich. Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) 1  
P370 + P378 Bei Brand: ... zum Löschen ... verwenden. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Entzündbare Feststoffe (Abschnitt 2.7) 1, 2
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen C, D, E, F
Pyrophore Flüssigkeiten (Abschnitt 2.9) 1
Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen C, D, E,
F
P301 +
P330 +
P331
BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1, 1A, 1B, 1C
P302 + P335 + P334 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen]. Pyrophore Feststoffe (Abschnitt 2.10) 1 - Text in eckigen Klammern ist bei pyrophoren Feststoffen zu verwenden.
Stoffe und Gemische, die bei Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2 - Nur "In kaltes Wasser tauchen" verwenden. Text in eckigen Klammern sollte nicht verwendet werden.
P303 +
P361 +
P353
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - Text in eckigen Klammern ist aufzunehmen, wenn der Hersteller/Lieferant dies für die jeweilige Chemikalie für angebracht hält.
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1, 1A, 1B, 1C
P305 +
P351 +
P338
BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1, 1A, 1B, 1C
Schwere Augenschädigung/Reizung der Augen (Abschnitt 3.3) 1
Augenreizung (Abschnitt 3.3) 2
P370 +
P380
- gestrichen -
P370 + P380 + P375 Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Unterklasse 1.4 - mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung
P371 +
P380 +
P375
Bei Großbrand und großen Mengen:
Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1  


Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1
P370 + P372 + P380 + P373 Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff und Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.5
Unterklasse 1.4 - mit Ausnahme von explosiven Stoffen/Gemischen und Erzeugnissen mit Explosivstoff der Unterklasse 1.4 (Verträglichkeitsgruppe S) in Transportverpackung.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typ A
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typ A
P370 + P380 + P375 + [P378] Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.

[... zum Löschen ... verwenden.]

Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typ B - Text in eckigen Klammern ist zu verwenden, falls Wasser die Gefahr erhöht.

Geeignetes Medium ist von Hersteller/Lieferant anzugeben.

Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typ B
Tabelle 6.4: Sicherheitshinweise - Lagerung13
Kodie-
rung
(1)
Sicherheitshinweise
- Aufbewahrung
(2)
Gefahrenklassen
(3)
Gefahren-
kategorien
(4)
Verwendungs-
bedingungen
(5)
P401 Aufbewahren gemäß ... Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 ... Lokale/regionale/nationale/internationale Vorschriften sind von Hersteller/Lieferant, sofern zutreffend, anzugeben.
P402 An einem trockenen Ort aufbewahren. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3  
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Entzündbare Gase (Abschnitt 2.2) 1, 2
Oxidierende Gase (Abschnitt 2.4) 1
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) Verdichtetes
Gas
Verflüssigtes
Gas
Tiefgekühlt
verflüssigtes
Gas
Gelöstes Gas
Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen A, B, C, D, E, F - ausgenommen unter Temperaturkontrolle stehende selbstzersetzliche Stoffe und Gemische und organische Peroxide, da es zu Kondensation und anschließendem Gefrieren kommen kann.
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15)
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3 - falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) 3
P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3  
P405



Unter Verschluss aufbewahren.



Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3  


Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3
Verätzung der Haut (Abschnitt 3.2) 1A, 1B, 1C
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) 1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) 1A, 1B, 2
Reproduktiontstoxizität (Abschnitt 3.7) 1A, 1B, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) 1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) 3
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10). 1
P406 In korrosionsbeständigem/... Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren. Korrosiv gegenüber Metallen (Abschnitt 2.16) 1 - kann entfallen, wenn P234 auf dem Kennzeichnungsetikett angegeben ist Von Hersteller/Lieferant sind andere kompatible Materialien anzugeben.
P407 Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2. 11) 1.2

 

P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Aerosole (Abschnitt 2.3) 1, 2, 3   
Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) verdichtetes Gas
verflüssigtes Gas
gelöstes Gas
- Kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG, Modellvorschriften, in ortsbewegliche Gasflaschen gefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren könne
selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) 1, 2  
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen A, B, C, D, E, F  
P411 Bei Temperaturen nicht über ... °C/ ... °F aufbewahren. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen A, B, C, D, E, F
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen A, B, C, D, E, F  
P412 Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. Aerosole (Abschnitt 2.3) 1, 2, 3 Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit
zu verwenden.
P413 Schüttgut in Mengen von mehr als ... kg/ ... lbs bei Temperaturen nicht über ... °C/ ... °F aufbewahren. Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) 1, 2 Von Hersteller/Lieferant sind Menge und Temperatur in der geltenden Maßeinheit anzugeben.
P420 Getrennt aufbewahren. Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen A, B, C, D, E, F
Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.11) 1, 2
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen A, B, C, D, E, F
P422 - gestrichen -
P402 +
P404
An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren. Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3 - falls Produkt flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3 - falls der Stoff oder das Gemisch flüchtig ist und eine gefährliche Atmosphäre erzeugen kann.
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) 3
P403 + P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3 - bei entzündbaren Flüssigkeiten der Kategorie 1 und anderen entzündbaren Flüssigkeiten, die flüchtig sind und eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen können.
P410 + P403 Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Gase unter Druck (Abschnitt 2.5) Verdichtetes Gas - P410 kann entfallen bei Gasen, die gemäß Verpackungsanweisung P200 der UN RTDG in ortsbeweglichen Gasflaschen abgefüllt sind, außer wenn diese Gase sich (langsam) zersetzen oder polymerisieren können.
Verflüssigtes Gas
Gelöstes Gas
P410 + P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen. Aerosole (Abschnitt 2.3) 1, 2, 3 Von Hersteller/Lieferant ist die geltende Temperatur-Maßeinheit zu verwenden.
P411 +
P235
- gestrichen -
 
Tabelle 6.5:
Sicherheitshinweise - Entsorgung
Kodie-
rung
(1)
Sicherheitshinweise -
Entsorgung
(2)
Gefahrenklassen
(3)
Gefahren-
kategorien

(4)

Verwendungs-
bedingungen

(5)

P501 Inhalt/Behälter ... zuführen. Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff (Abschnitt 2.1) Instabile explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3, 1.4, 1.5 gemäß lokalen/regionalen/nationalen/ internationalen Vorschriften (anzugeben)

Von Hersteller/Lieferant ist anzugeben, ob Entsorgungsvorschriften für Inhalt, Behälter oder beides gelten.

Entzündbare Flüssigkeiten (Abschnitt 2.6) 1, 2, 3
Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische (Abschnitt 2.8) Typen A, B, C, D, E, F
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (Abschnitt 2.12) 1, 2, 3
Oxidierende Flüssigkeiten (Abschnitt 2.13) 1, 2, 3
Oxidierende Feststoffe (Abschnitt 2.14) 1, 2, 3
Organische Peroxide (Abschnitt 2.15) Typen A, B, C, D, E, F
Akute orale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4
Akute dermale Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2, 3, 4
Akute inhalative Toxizität (Abschnitt 3.1) 1, 2
Ätzwirkung auf die Haut (Abschnitt 3.2) 1, 1A, 1B, 1C
Sensibilisierung der Atemwege (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
Sensibilisierung der Haut (Abschnitt 3.4) 1, 1A, 1B
Keimzellmutagenität (Abschnitt 3.5) 1A, 1B, 2
Karzinogenität (Abschnitt 3.6) 1A, 1B, 2
Reproduktionstoxizität (Abschnitt 3.7) 1A, 1B, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition) (Abschnitt 3.8) 1, 2
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); Reizung der Atemwege (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition); narkotische Wirkungen (Abschnitt 3.8) 3
Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) (Abschnitt 3.9) 1, 2
Aspirationsgefahr (Abschnitt 3.10) 1
Gewässergefährdend - akute aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) 1
Gewässergefährdend - chronische aquatische Toxizität (Abschnitt 4.1) 1, 2, 3, 4
P502 Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung bei Hersteller oder Lieferant erfragen Die Ozonschicht schädigend (Abschnitt 5.1) 1

2. Teil 2: Sicherheitshinweise13

Die Sicherheitshinweise sind diesem Teil des Anhangs IV zu entnehmen und gemäß Teil 1 auszuwählen.

Tabelle 1.1: Sicherheitshinweise - Allgemeines
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
Tabelle 1.2: Sicherheitshinweise - Prävention13 16
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P220 Von Kleidung und anderen brennbaren Materialien fernhalten.
P221 - gestrichen -
P222 Keinen Kontakt mit Luft zulassen.
P223 Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
P230 Feucht halten mit ...
P231 Inhalt unter inertem Gas/... handhaben und aufbewahren.
P232 Vor Feuchtigkeit schützen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P234 Nur in Originalverpackung aufbewahren.
P235 Kühl halten.
P240 Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241 Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/ ... ] Geräte verwenden.
P242 Funkenarmes Werkzeug verwenden.
P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen.
P244 Ventile und Ausrüstungsteile öl- und fettfrei halten.
P250 Nicht schleifen/stoßen/reiben/...
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P263 Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
P264 Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281 - gestrichen -
P282 Schutzhandschuhe mit Kälteisolierung und zusätzlich Gesichtsschild oder Augenschutz tragen.
P283 Schwer entflammbare oder flammhemmende Kleidung tragen.
P284 [Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
P285 - gestrichen -
P231 +
P232
Inhalt unter inertem Gas/... handhaben und aufbewahren. Vor Feuchtigkeit schützen.
P235 +
P410
- gestrichen -
Tabelle 1.3: Sicherheitshinweise - Reaktion13 16
P301 BEI VERSCHLUCKEN:
P302 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT:
P303 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):
P304 BEI EINATMEN:
P305 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
P306 BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG:
P307 - gestrichen -
P308 BEI Exposition oder falls betroffen
P309 - gestrichen -
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P311 GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P313 Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P314 Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P315 Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P320 Besondere Behandlung dringend erforderlich (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P321 Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P322 - gestrichen -
P330 Mund ausspülen.
P331 KEIN Erbrechen herbeiführen.
P332 Bei Hautreizung:
P333 Bei Hautreizung oder -ausschlag:
P334 In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
P335 Lose Partikel von der Haut abbürsten.
P336 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben.
P337 Bei anhaltender Augenreizung:
P338 Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
P340 Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P341 - gestrichen -
P342 Bei Symptomen der Atemwege:
P350 - gestrichen -
P351 Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
P352 Mit viel Wasser/... waschen.
P353 Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P360 Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
P361 Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.
P362 Kontaminierte Kleidung ausziehen.
P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P364 Und vor erneutem Tragen waschen.
P370 Bei Brand:
P371 Bei Großbrand und großen Mengen:
P372 Explosionsgefahr.
P373 KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
P374 - gestrichen -
P375 Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P376 Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
P377 Brand von ausströmendem Gas:
Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann.
P378 ... zum Löschen verwenden.
P380 Umgebung räumen.
P381 Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
P390 Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
P301 +
P310
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P301 +
P312
BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ ... anrufen.
P302 + P334 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: In kaltes Wasser tauchen oder nassen Verband anlegen.
P302 +
P350
- gestrichen -
P302 +
P352
BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
P304 +
P340
BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P304 +
P341
- gestrichen -
P306 +
P360
BEI KONTAKT MIT DER KLEIDUNG: Kontaminierte Kleidung und Haut sofort mit viel Wasser abwaschen und danach Kleidung ausziehen.
P308 +
P311
BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P308 +
P313
BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P309 +
P311
- gestrichen -
P332 +
P313
Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P333 +
P313
Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehe
P336 + P315 Vereiste Bereiche mit lauwarmem Wasser auftauen. Betroffenen Bereich nicht reiben. Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P335 +
P334
- gestrichen -
P337 +
P313
Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P342 +
P311
Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P361 +
P364
Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P362 +
P364
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P370 +
P376
Bei Brand: Undichtigkeit beseitigen, wenn gefahrlos möglich.
P370 +
P378
Bei Brand: ... zum Löschen verwenden.
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P302 + P335 + P334 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Lose Partikel von der Haut abbürsten. In kaltes Wasser tauchen [oder nassen Verband anlegen].
P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P370 +
P380
- gestrichen -
P370 +
P380 +
P375
Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P371 +
P380 +
P375
Bei Großbrand und großen Mengen: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen.
P370 + P372 + P380 + P373 Bei Brand: Explosionsgefahr. Umgebung räumen. KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe/Gemische/Erzeugnisse erreicht.
P370 + P380 + P375 + [P378] Bei Brand: Umgebung räumen. Wegen Explosionsgefahr Brand aus der Entfernung bekämpfen. [... zum Löschen verwenden.]
Tabelle 1.4: Sicherheitshinweise - Aufbewahrung16
P401 Aufbewahren gemäß ...
P402 An einem trockenen Ort aufbewahren.
P403 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P404 In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
P406 In korrosionsbeständigem/... Behälter mit korrosionsbeständiger Innenauskleidung aufbewahren.
P407 Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.
P410 Vor Sonnenbestrahlung schützen.
P411 Bei Temperaturen nicht über ...°C/...°F aufbewahren.
P412 Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P413 Schüttgut in Mengen von mehr als ... kg/ ... lbs bei Temperaturen nicht über ...°C/...°F aufbewahren.
P420 Getrennt aufbewahren.
P422 Inhalt in/unter ... aufbewahren
P402 +
P404
An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
P403 +
P233
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P403 +
P235
An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P410 +
P403
Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P410 +
P412
Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P411 +
P235
- gestrichen -
Tabelle 1.5: Sicherheitshinweise - Entsorgung16
P501 Inhalt/Behälter ... zuführen.
P502 Informationen zur Wiederverwendung oder Wiederverwertung beim Hersteller oder Lieferanten erfragen.


weiter .

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