=> zur ab dem 22.05.2025 gültigen Fassung
. (Gültig bis 21.05.2025 gem. VO (EU) 2024/1208
Verfahren zur Ermittlung des Luftschalls, der von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen erzeugt wird | Anhang III24 |
Dieser Anhang enthält die Verfahren zur Messung des Luftschalls, die zur Ermittlung der Schalleistungspegel von Geräten und Maschinen, die unter diese Richtlinie fallen, im Hinblick auf das Konformitätsbewertungsverfahren dieser Richtlinie anzuwenden sind.
In Teil a dieses Anhangs wird für jeden in Absatz 1 genannten Geräte- und Maschinentyp zur Messung des Schalldruckpegels auf einer Meßfläche, die die Schallquelle umgibt, und zur Berechnung des von der Schallquelle erzeugten Schalleistungspegels folgendes festgelegt:
In Teil B dieses Anhangs wird für jeden in Absatz 1 genannten Geräte- und Maschinentyp folgendes angegeben:
Bei der Prüfung bestimmter Geräte- und Maschinentypen kann der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter grundsätzlich eine der Geräuschemissionsgrundnormen des Teils a auswählen und den Geräte- und Maschinentyp unter den in Teil B festgelegten Betriebsbedingungen messen. Bei Streitigkeiten ist jedoch die in Teil B empfohlene Geräuschemissionsgrundnorm zusammen mit den ebenfalls in Teil B festgelegten Betriebsbedingungen anzuwenden.
Teil A
Geräuschemissionsgrundnormen
Zur Ermittlung des Schalleistungspegels von zur Verwendung im Freien vorgesehenen Geräten und Maschinen im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 können im allgemeinen die Geräuschemissionsgrundnormen
EN ISO 3744: 1995EN ISO 3746: 1995
angewandt werden, sofern dabei folgende Zusatzbestimmungen beachtet werden:
1 Meßunsicherheiten
Bei den Konformitätsbewertungsverfahren in der Entwurfsphase werden Meßunsicherheiten nicht berücksichtigt.
2 Betrieb der Schallquelle während der Prüfung
2.1 Drehzahl des Gebläses
Ist der Motor der Geräte und Maschinen oder die jeweilige Hydraulik mit einem oder mehreren Gebläsen ausgestattet, müssen diese während der Prüfung in Betrieb sein. Die Drehzahl des Gebläses ist - gemäß einer der nachstehenden Bedingungen - vom Hersteller der Geräte und Maschinen anzugeben und muß im Prüfprotokoll erscheinen. Diese Drehzahl wird bei weiteren Messungen zugrunde gelegt.
Schalldruckpegel LpA ist dann aus beiden Meßergebnissen nach folgender Formel zu errechnen:
LpA = 10 lg {0,3 ξ 100,1 Lpa % + 0,7 ξ ξ 100,1 LpA, 100 %}
dabei ist:
Lpa % = der Schalldruckpegel bei Stillstand des Gebläses,
Lpa 100% = der Schalldruckpegel bei maximaler Drehzahl.
2.2 Prüfung von Geräten und Maschinen ohne Last
Für diese Messungen müssen der Motor und die Hydraulik der Geräte und Maschinen gemäß der Betriebsanleitung auf Betriebstemperatur gebracht werden. Ferner sind die Sicherheitsanforderungen zu beachten.
Die Prüfung ist bei Stillstand der Geräte und Maschinen ohne Betrieb der Arbeitsaggregate oder der Fahreinrichtung durchzuführen. Bei der Prüfung wird der Motor im Leerlauf mit mindestens der Nenndrehzahl, die der Nennleistung (Nutzleistung) * entspricht, betrieben.
Wird die Maschine durch einen Kraftstromerzeuger oder mit Strom aus dem Netz betrieben, muß die Frequenz des Versorgungsstroms, der vom Hersteller für den Motor angegeben ist, bei Maschinen mit Induktionsmotor auf * 1 Hz stabil sein, und bei Maschinen mit einem Kommutatormotor muß die zugeführte Spannung ± 1 % der Nennspannung entsprechen. Die zugeführte Spannung wird am Stecker eines fest mit dem Gerät verbundenen Kabels oder einer Leitung gemessen bzw. am Einlaß der Maschinen bzw. des Geräts, wenn das Kabel abgetrennt werden kann. Die Wellenform des vom Kraftstromerzeuger zugeführten Stroms muß ähnlich der des Netzstroms sein.
Wenn die Maschine batteriebetrieben ist, muß die Batterie ganz aufgeladen sein.
Die Drehzahl und die entsprechende Nennleistung sind vom Hersteller der Geräte und Maschinen anzugeben und müssen im Prüfprotokoll erscheinen.
Haben die Geräte und Maschinen mehrere Motoren, müssen diese bei den Prüfungen gleichzeitig laufen. Ist dies nicht möglich, ist jede mögliche Kombination der Motoren zu prüfen.
2.3 Prüfung von Geräten und Maschinen unter Last
Für diese Messungen müssen der Motor (Antrieb) und die Hydraulik der Geräte und Maschinen gemäß der Betriebsanleitung auf Betriebstemperatur gebracht werden. Ferner sind die Sicherheitsanforderungen zu beachten. Während der Prüfung dürfen Signaleinrichtungen wie Hupen oder die Warneinrichtung für Rückwärtsfahrt nicht betätigt werden.
Die Drehzahl der Geräte und Maschinen ist aufzuzeichnen und muß im Prüfprotokoll angegeben werden.
Verfügen die Geräte und Maschinen über mehrere Motoren und/oder Aggregate, müssen diese während der Prüfungen gleichzeitig laufen. Ist das nicht möglich, ist jede mögliche Betriebskombination der Motoren und Aggregate zu prüfen.
Für jeden unter Last zu prüfenden Geräte- oder Maschinentyp sind die Bedingungen für den Betrieb unter Last festzulegen, die im Prinzip ähnliche Wirkungen und Belastungen erzeugen wie beim tatsächlichen Arbeitsbetrieb.
2.4 Prüfung handbetätigter Geräte und Maschinen
Für jeden Typ handbetätigter Geräte und Maschinen sind typische Betriebsbedingungen festzulegen, die ähnliche Wirkungen und Belastungen erzeugen wie beim tatsächlichen Arbeitsbetrieb.
3 Berechnung des Meßflächen-Schalldruckpegels
Der Meßflächen-Schalldruckpegel ist mindestens dreimal zu messen. Wenn mindestens zwei der ermittelten Werte um nicht mehr als 1 dB voneinander abweichen, sind keine weiteren Messungen nötig. Andernfalls sind die Messungen fortzusetzen, bis zwei Werte ermittelt werden, die um nicht mehr als 1 dB voneinander abweichen. Der bei der Berechnung des Schalleistungspegels zu verwendende A-bewertete Meßflächen-Schalldruckpegel ist der arithmetische Mittelwert der beiden höchsten Werte, die um nicht mehr als 1 dB voneinander abweichen.
4 Angaben im Prüfprotokoll
Der A-bewertete Schalleistungspegel einer geprüften Schallquelle ist als gerundete volle Zahl anzugeben (bei weniger als 0,5 wird abgerundet; ab 0,5 wird aufgerundet).
Der Bericht muß die zur Identifizierung der Schallquelle erforderlichen technischen Daten sowie die Geräuschmeßnorm und die akustischen Werte enthalten.
5 Zusätzliche Mikrophonpositionen auf der halbkugelförmigen Meßfläche (EN ISO 3744:1995)
Zusätzlich zu den in den Abschnitten 7.2.1 und 7.2.2 der Norm EN ISO 3744:1995 beschriebenen Meßflächen kann eine halbkugelförmige Meßfläche mit 12 Mikrophonen verwendet werden. Die kartesischen Koordinaten der 12 Mikrophonpositionen auf der halbkugelförmigen Fläche mit dem Radius r sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Der Radius r der Halbkugel muß größer/gleich dem Doppelten der größten Abmessung des Bezugsquaders sein. Der Bezugsquader ist definiert als der kleinstmögliche Quader, der die Geräte und Maschinen (ohne Anbauteile) gerade einschließt und an der schallreflektierenden Fläche endet. Der Radius der Halbkugel ist auf den nächsthöheren der folgenden Werte zu runden: 4, 10, 16 m.
Die Anzahl (12) der Mikrophone kann auf 6 verringert werden, aber die Mikrophonpositionen 2, 4, 6, 8, 10 und 12 entsprechend den Anforderungen des Abschnitts 7.4.2 von EN ISO 3744:1995 müssen auf jeden Fall verwendet werden.
In der Regel ist die Anordnung mit 6 Mikrophonpositionen auf einer halbkugelförmigen Meßfläche zu verwenden. Sind in den Geräuschmeßnormen dieser Richtlinie für ein bestimmtes Gerät oder eine bestimmte Maschine andere Spezifikationen vorgegeben, so sind diese Spezifikationen zugrunde zu legen.
Tabelle Koordinaten der 12 Mikrophonpositionen
Mikrophon Nummer | x/r | y/r | z |
1 | 1 | 0 | 1,5 m |
2 | 0,7 | 0,7 | 1,5 m |
3 | 0 | 1 | 1,5 m |
4 | -0,7 | 0,7 | 1,5 m |
5 | -1 | 0 | 1,5 m |
6 | -0,7 | -0,7 | 1,5 m |
7 | 0 | -1 | 1,5 m |
8 | 0,7 | -0,7 | 1,5 m |
9 | 0,65 | 0,27 | 0,71 r |
10 | -0,27 | 0,65 | 0,71r |
11 | -0,65 | -0,27 | 0,71r |
12 | 0,27 | -0,65 | 0,71r |
6 Umgebungskorrektur K2A
Die Geräte und Maschinen sind auf einer schallreflektierenden Fläche aus Beton oder nichtporösem Asphalt zu prüfen; in diesem Fall gilt für die Umgebungskorrektur K2A = 0. Sind in den Geräuschmeßnormen dieser Richtlinie für ein bestimmtes Gerät oder eine bestimmte Maschine andere Spezifikationen vorgegeben, so sind diese Spezifikationen zugrunde zu legen.
Abbildung: Zusätzliche Anordnung von Mikrophonen auf der halbkugelförmigen Meßfläche (12 Mikrophonpositionen)
Teil B
Geräuschmessnormen für verschiedene Geräte und Maschinen
0 Geräte und Maschinen, die ohne Last geprüft werden
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Meßumgebung
Schallreflektierende Fläche aus Beton oder nichtporösem Asphalt
Umgebungskorrektur
K2A = 0
Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
- Wenn die größte Abmessung des Bezugsquaders höchstens 8 m ist:
Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil a Nummer 5/gemäß Teil a Nummer 5;- wenn die größte Abmessung des Bezugsquaders größer als 8 m ist:
Quader gemäß ISO 3744:1995 mit Meßabstand d = 1 m.Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung ohne Last
Die Geräuschmessungen sind gemäß Teil a Nummer 2.2 durchzuführen.
Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen
Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.
1 Hubarbeitsbühnen mit Verbrennungsmotor
Siehe Abschnitt 0
2 Freischneider
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1 995Meßumgebung
ISO 10884:1 995
Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
ISO 10884:1995
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
ISO 10884:1995, Abschnitt 5.3
Beobachtungszeitraum
ISO 10884:1995
3 Bauaufzüge für den Materialtransport
Siehe Abschnitt 0Der geometrische Mittelpunkt des Motors ist über dem Mittelpunkt der Halbkugel zu positionieren. Der Aufzug ist ohne Last zu betreiben und muß die Halbkugel gegebenenfalls in Richtung von Punkt 1 verlassen.
4 Baustellenbandsägemaschinen
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
ISO 7960:1995 Anhang J mit d = 1m
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
Gemäß ISO 7960:1995, Anhang J (nur Abschnitt J2b).
Beobachtungszeitraum
Gemäß 1S0 7960:1 995, Anhang J.
5 Baustellenkreissägemaschinen
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
ISO 7960:1 995, Anhang A, Meßabstand d = 1 m
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
ISO 7960:1995, Anhang a (nur Abschnitt A2b).
Beobachtungszeitraum
ISO 7960:1995, Anhang A.
6 Tragbare Motorkettensägen
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Meßumgebung
ISO 9207:1 995
Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
ISO 9207:1995
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last:/Prüfung ohne Last
Sägen von Holz unter Vollast/Motor mit Höchstdrehzahl ohne Last
- mit Verbrennungsmotor: ISO 9207:199 5 Abschnitte 6.3 und 6.4;
- mit Elektromotor: eine Prüfung gemäß ISO 9207:199 5 Abschnitt 6.3 und eine Prüfung bei Höchstdrehzahl des Motors ohne Last.
Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen
ISO 9207:1995 Abschnitte 6.3 und 6.4
Der Schalleistungspegel LWA wird wie folgt berechnet:
LWA = 10 lg 1/2 [100,1 LW1 + 100,1 LW2]
dabei sind LW1 und LW2 die jeweiligen Mittelwerte der Schalleistungspegel bei den zwei obengenannten verschiedenen Betriebsarten.
7 Kombinierte Hochdruckspül- und Saugfahrzeuge
Wenn beide Aggregate gleichzeitig in Betrieb genommen werden können, hat dies entsprechend den und zu erfolgen. Wenn nicht, sind sie getrennt zu prüfen und es ist der höhere Wert anzugeben.
8 Verdichtungsmaschinen
i) Nichtvibrierende WalzenSiehe Abschnitt 0
ii) Fahrergesteuerte Vibrationswalzen
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Aufstellen der Geräte und Maschinen
Der Vibrationswalze ist auf einem oder mehreren geeigneten Elementen aus elastischem Material, z.B. Luftkissen, aufzustellen. Diese Luftkissen müssen aus weichem Material sein (Elastomer oder ähnlichem) und sind so weit aufzupumpen, bis die Maschine um mindestens 5 cm vom Boden abgehoben ist. Resonanzeffekte sind zu vermeiden. Das bzw. die Luftkissen müssen groß genug sein, damit die Maschine während der Prüfung stabil steht.
Prüfung unter Last
Die Maschine ist im Stillstand zu prüfen, wobei der Motor mit Nenndrehzahl (entsprechend Herstellerangabe) betrieben und keine Kraft auf die Fahrwerke übertragen wird. Der Verdichtungsmechanismus wird mit der maximalen Verdichtungsleistung betrieben, die nach Angabe des Herstellers der Kombination aus der höchsten Frequenz und der bei dieser Frequenz größtmöglichen Amplitude entspricht.
Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.
iii) Rüttelplatten, Vibrationsstampfer, Explosionsstampfer und geführte Vibrationswalzen
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995
Meßumgebung
EN 500-4 Rev. 1: 1998 Anhang C
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
EN 500-4 Rev. 1: 1998 Anhang C
Beobachtungszeitraum
EN 500-4 Rev. 1:1998 Anhang C
9 Kompressoren
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1 995Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil a Nummer 5/gemäß Teil a Nummer 5
oder
Quader/gemäß ISO 3744:1 995 mit Meßabstand d = 1 m
Betriebsbedingungen während der Prüfung
Aufstellen der Geräte und Maschinen
Der Kompressor ist auf der schallreflektierenden Fläche aufzustellen. Kompressoren auf Gleitschienen sind auf einen 0,40 m hohen Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.
Prüfung unter Last
Der zu prüfende Kompressor ist auf Betriebstemperatur zu bringen und wie für Dauerbetrieb gleichmäßig zu betreiben und entsprechend den Angaben des Herstellers ordnungsgemäß zu warten und zu schmieren.
Die Ermittlung des Schalleistungspegels erfolgt unter Vollast oder in einem reproduzierbaren Betriebszustand, der für den lautesten Betrieb bei typischer Verwendung der zu prüfenden Maschine repräsentativ ist, je nachdem, welche Bedingung die größte Geräuschemission ergibt.
Wenn die Maschine als ganzes so ausgelegt ist, daß bestimmte Bauteile, z.B. Zwischenkühler, vom Kompressor entfernt angebracht sind, sollte versucht werden, die Geräuschemissionen dieser Teile während der Durchführung der Geräuschprüfung zu isolieren. Für die Isolierung der verschiedenen Geräuschquellen kann eine Spezialausrüstung erforderlich sein, um die Geräuschemissionen dieser Quellen während der Messung zu dampfen. Im Prüfbericht sind die Geräuschkennwerte und die Betriebsbedingungen dieser Teile gesondert anzugeben.
Während der Prüfung sind die Abgase des Kompressors mittels Rohrleitung aus dem Prüfbereich abzuleiten. Es ist darauf zu achten, daß die durch die Abgasableitung verursachten Geräuschemissionen um mindestens 10 dB niedriger ausfallen als die zu messenden Geräuschemissionen an allen Meßstellen (z.B. durch Anbringen eines Schalldampfers).
Es ist dafür zu sorgen, daß bei einem Ablassen der Luft durch die Turbulenz am Ablaßventil des Kompressors keine zusätzlichen Geräuschemissonen entstehen.
Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.
10 Handgeführte Betonbrecher und Abbau-, Aufbruch- und Spatenhämmer
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand
Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil a Nummer 5 und der folgenden Tabelle/entsprechend der Masse des Geräts gemäß der folgenden Tabelle:
Masse des Geräts (m in kg) Radius der Halbkugel z für die Mikrophonpositionen 2, 4, 6 und 8 m < 10 2 m 0,75 m m ≥ 10 4 m 1,50 m Betriebsbedingungen während der Prüfung
Aufstellen der Geräte und Maschinen
Sämtliche Prüfgeräte sind in senkrechter Position zu prüfen.
Hat das Prüfgerät eine Abluftleitung, so ist deren Achse in gleichem Abstand zwischen zwei Mikrophonpositionen zu positionieren. Das Geräusch der Stromaggregats darf die Messung der Schallemissionen der geprüften Geräte nicht beeinflussen.
Befestigung des Geräts
Das Gerät ist bei der Prüfung an einer Halterung zu befestigen, die in einem Betonwürfel verankert ist. Dieser ist in einer Betongrube versenkt. Bei der Prüfung kann zwischen dem Gerät und der Halterung ein Zwischenstück aus Stahl angebracht werden. Dieses Zwischenstück muß eine feste Verbindung zwischen dem Gerät und der Halterung herstellen (siehe dazu Abbildung 10.1).
Spezifikationen des Betonblocks
Der Block muß würfelförmig sein und eine Seitenlänge vom 0,60 m ± 2 mm haben. Er muß möglichst regelmäßig sein. Der Würfel ist aus bis zu 0,20 m dicken Schichten aus Stahlbeton herzustellen; beim schichtweisen Betonieren sind die Schichten jeweils sorgfältig zu rütteln, um eine zu starke Sedimentation zu vermeiden.
Betonqualität
Die Qualität des Betons muß C 50/60 von ENV 206 entsprechen.
Der Würfel ist mit Stahlstangen von 8 mm Durchmesser ohne Bindematerial zu verstärken, wobei die Stangen nicht miteinander verbunden sein dürfen. Die Auslegung ist Abbildung 10.2 zu entnehmen.
Einspannwerkzeug
Das Einspannwerkzeug ist im Block fest zu verankern; es besteht aus einem Druckluftstampfer mit einem Durchmesser von mindestens 178 mm und höchstens 220 mm und einem Einspannschaft. Dieser Einspannschaft entspricht demjenigen, der in der Regel für die zu prüfenden Geräte verwendet wird, wobei ISO 1180:1983 einzuhalten ist. Die Länge muß ausreichend sein, damit die Messung durchgeführt werden kann.
Die beiden Teile sind in geeigneter Weise miteinander zu verbinden. Dieses Werkzeug ist so im Block zu befestigen, daß das untere Ende des Druckluftstampfers 0,30 min den Block versenkt ist (siehe Abbildung 10.2).
Der Block muß mechanisch fehlerfrei bleiben, besonders an der Stelle, an der das Einspannwerkzeug mit dem Beton verbunden ist. Vor und nach jedem Prüfgang ist zu prüfen, ob das Einspannwerkzeug noch fest im Betonblock verankert ist.
Positionierung des Würfels
Der Würfel ist in einer vollständig zementierten Grube zu versenken, die mit einer Abschirmplatte von mindestens 100 kg/m2 abgedeckt ist (siehe Abbildung 10.3), so daß sich die Deckfläche der Abschirmplatte auf Bodenniveau befindet. Um Störgeräusche zu vermeiden, ist der Block an der Unterseite und den Seiten durch elastische Abstützungen zu isolieren, deren Grenzfrequenz höchstens der halben Schlagfrequenz des geprüften Geräts, ausgedrückt in Schlägen pro Sekunde, entspricht.
Die Öffnung der Abschirmplatte für das Einspannwerkzeug muß so klein wie möglich und mit einer elastischen schallabsorbierenden Dichtung versiegelt sein.
Prüfung unter Last
Das geprüfte Gerät ist mit dem Einspannwerkzeug zu verbinden.
Das Prüfgerät ist im stabilen Zustand zu betreiben und muß die gleiche Stabilität der Geräuschemission erreichen wie im Normalbetrieb.
Das Prüfgerät ist mit der in der Bedienungsanleitung angegebenen Höchstleistung zu betreiben.
Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.
Abbildung 10.1: Schematische Darstellung des Zwischenstückes
Abbildung 10.3: Prüfeinrichtung
Der Wert a ist so zu bestimmen, daß sich die Deckfläche der Abschirmplatte auf Bodenniveau befindet.
11 Beton- und Mörtelmischer
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Betriebsbedingungen während der Prüfung
Prüfung unter Last
Das Mischaggregat (Trommel) ist bis zum Erreichen des Nenninhalts mit Sand einer Körnung von 0-3 mm zu füllen, die Feuchtigkeit muß 4-10 % betragen.
Das Mischaggregat ist mindestens mit der Nenndrehzahl zu betreiben.
Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.
12 Bauwinden
Siehe Abschnitt 0Der geometrische Mittelpunkt des Motors ist über dem Mittelpunkt der Halbkugel zu positionieren. Die Winde ist ohne Last zu betreiben.
13 Förder- und Spritzmaschinen für Beton und Mörtel
Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995Betriebsbedingungen während der Prüfung
Besitzt die Maschine einen Zuteilarm, so ist dieser senkrecht zu stellen und die Zuleitung an den Fülltrichter anzuschließen. Ist dies nicht der Fall, ist die Maschine mit einer horizontalen Leitung von mindestens 30 m auszustatten, die in den Fülltrichter zurückführt.
Prüfung unter Last
- Förder- und Spritzmaschinen für Beton
Das Fördersystem und die Leitung sind mit einem betonähnlichem Material zu füllen, wobei der Zement durch einen Zusatzstoff, beispielsweise feine Asche zu ersetzen ist. Die Maschine ist mit Höchstleistung zu betreiben, wobei ein Arbeitszyklus höchstens 5 s dauert (bei Überschreitung dieses Zeitintervalls wird dem "Beton" Wasser beigemischt, um den Wert zu erreichen).- Förder- und Spritzmaschinen für Mörtel
Das Fördersystem und die Leitung sind mit einem fertigmörtelähnlichem Material zu füllen, wobei der Zement durch einen Zusatzstoff, beispielsweise Methylzellulose zu ersetzen ist. Die Maschine ist mit Höchstleistung zu betreiben, wobei ein Arbeitszyklus höchstens 5 s dauert (bei Überschreitung dieses Zeitintervalls wird dem "Mörtel" Wasser beigemischt, um den Wert zu erreichen).Beobachtungszeitraum
Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.
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(Stand: 08.11.2024)
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