umwelt-online: Richtlinie 2000/14/EG Geräuschemissionen von Geräten und Maschinen im Freien (5)

zurück

14 Förderbänder

Siehe Abschnitt 0

Der geometrische Mittelpunkt des Motors ist über dem Mittelpunkt der Halbkugel zu positionieren. Das Förderband ist ohne Last zu betreiben und muß die Halbkugel gegebenenfalls in Richtung von Punkt 1 verlassen.

15 Fahrzeugkühlaggregate

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Das Kühlaggregat wird an einem echten oder simulierten Laderaum angebracht und bei Stillstand des Fahrzeugs geprüft. Die Einbauhöhe des Kühlaggregats muß den in der Betriebsanleitung vorgegebenen Einbauanforderungen entsprechen. Die Energiequelle des Kühlaggregats ist so zu betreiben, daß der Kühlkompressor und das Gebläse mit der in der Betriebsanleitung genannten Höchstdrehzahl laufen. Wenn das Kühlaggregat so ausgelegt ist, daß die Energieversorgung durch den Antriebsmotor des Fahrzeugs sichergestellt wird, gilt folgendes: Der Fahrzeugmotor darf während der Prüfung nicht laufen, das Kühlaggregat wird an eine geeignete elektrische Energiequelle angeschlossen. Abkuppelbare Zugmaschinen sind für die Dauer der Prüfung abzukuppeln.

Kühlaggregate von Laderaum-Kühlaufbauten, die für unterschiedliche Energiequellen ausgelegt sind, sind für jede Energiequelle getrennt zu prüfen. Im Prüfprotokoll ist mindestens die Betriebsart mit der höchsten Geräuschemission zu vermerken.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

16 Planiermaschinen

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Planierraupen sind auf einem Prüfgelände zu prüfen, das der ISO-Norm 6395:1988 Abschnitt 6.3.3 entspricht.

Prüfung unter Last

ISO 6395:1988 Anhang B

Beobachtungszeitraum und gegebenenfalls unterschiedliche Betriebsbedingungen

ISO 639 5:1988 Anhang B

17 Bohrgeräte

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

EN 791:1995 Anhang A

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

18 Muldenfahrzeuge

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1 988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Entsprechend ISO-Norm 6 395:1988 Anhang C mit folgender Abänderung:

Abschnitt C.4.3 Absatz 2 wird durch folgenden Wortlaut ersetzt:

"Der Motor ist mit maximaler Abregeldrehzahl (hohe Leerlaufdrehzahl) zu betreiben. Der Getriebebedienungshebel ist auf neutral zu stellen. Der Kipperaufbau ist dreimal in Kippstellung (Leeren) zu bringen - bis etwa 75 % der Höchstkippstellung - und dann in die normale Fahrtposition zurückzufahren. Dies wird als ein Zyklus für den Hydraulikbetrieb im Stand betrachtet.

Ist der Kippvorgang nicht motorgetrieben, ist der Motor mit Leerlaufdrehzahl zu betreiben, der Getriebebedienungshebel bleibt ebenfalls auf neutral. Die Messung erfolgt ohne Kippen des Aufbaus. Der Beobachtungszeitraum muß 15 s betragen."

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang C

19 Be- und Entladeaggregate von Tank- oder Silofahrzeugen

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Die Aggregate werden bei Stillstand des Lastkraftwagens geprüft. Der Antriebsmotor des Aggregats ist mit der Drehzahl zu betreiben, die der in der Bedienungsanleitung angegebenen Höchstleistung des Aggregats entspricht.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

20 Bagger

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1 995

Meßumgebung

ISO 6395:1 988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

ISO 6395:1 988 Anhang A

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang A

21 Baggerlader

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1 988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

ISO 6395:1988 Anhang D

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang D

22 Altglassammelbehälter

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Im Rahmen dieser Geräuschmeßnorm wird der Einzelereignis-Schalldruckpegel Lpls, gemäß EN ISO 3744:1995 Abschnitt 3.2.2 für die Messung des Schalldruckpegels an den Mikrophonpositionen verwendet.

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messung in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der gemäß Norm EN ISO 3744:1 995 Anhang a ermittelt wird, muß ≤ 0,2 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Die Geräuschmessung erfolgt während eines vollständigen Zyklus, bei dem 120 Flaschen in einen zunächst leeren Behälter geworfen werden.

Es werden folgende Glasflaschen verwendet:

Der Prüfer hält jede Flasche am Flaschenhals, wobei der Flaschenboden in Richtung der Einwurföffnung zeigt.

Anschließend wird die Flasche vorsichtig durch die Einwurföffnung in Richtung der Behältermitte eingeworfen, wobei ein Anschlagen der Flasche an den Wänden nach Möglichkeit zu vermeiden ist. Für das Einwerfen der Flaschen wird nur eine einzige Einwurföffnung benutzt; hierbei handelt es sich um die der Mikrophonposition 12 am nächsten gelegene Einwurföffnung.

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

Die Messung des A-bewerteten Einzelereignis-Schalldruckpegels für jede in den Behälter eingeworfene Flasche wird vorzugsweise gleichzeitig an den sechs Mikrophonpositionen vorgenommen.

Der über die Meßfläche gemittelte A-bewertete Einzelereignis-Schalldruckpegel wird gemäß EN ISO 3744:1 995 Abschnitt 8.1 berechnet.

Der über alle 120 Flascheneinwürfe gemittelte A-bewertete Einzelereignis-Schalleistungspegel errechnet sich aus dem logarithmischen Mittelwert der über die Meßfläche gemittelten A-bewerteten Einzelereignis-Schalldruckpegel.

23 Grader

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1988

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Entsprechend ISO-Norm 6395:1988 Anhang B

Beobachtungszeitraum/Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1 988 Anhang B

24 Grastrimmer/Graskantenschneider

Siehe Abschnitt 2

Der Trimmer/Kantenschneider ist durch eine geeignete Vorrichtung so zu positionieren, daß sich das Schneideaggregat über dem Mittelpunkt der Halbkugel befindet. Bei Grastrimmern ist der Mittelpunkt des Schneidaggregats in einem Abstand von ca. 50 mm über der Meßfläche zu halten. Im Hinblick auf die Anordnung der Schneidklingen sollten Graskantenschneider so nah wie möglich an der Meßfläche positioniert werden.

25 Heckenscheren

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 11094:1991

Im Streitfall sind die Messungen im Freien auf einem künstlichen Bodenbelag durchzuführen (ISO 11094:1991 Abschnitt 4.1.2).

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messungen in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der ohne den künstlichen Bodenbelag gemäß Norm EN ISO 3744:1 995 Anhang a ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 11094:1991

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Die Heckenschere ist entweder wie beim normalen Gebrauch von einer Person in der Hand zu halten oder an einer geeigneten Vorrichtung so anzubringen, daß das Schneideaggregat über dem Mittelpunkt der Halbkugel liegt.

Prüfung unter Last

Die Heckenschere ist mit der Nenndrehzahl mit laufenden Schneideaggregaten zu betreiben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

26 Hochdruckspülfahrzeuge

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Das Hochdruckspülfahrzeug ist im Stillstand zu prüfen. Der Hauptantriebsmotor und die Hilfsmotoren sind mit der vom Hersteller für den Betrieb der Arbeitsaggregate angegebenen Drehzahl zu betreiben. Die Hochdruckpumpe(n) ist/sind mit Höchstdrehzahl und bei dem vom Hersteller angegebenen Betriebsdruck zu betreiben. Durch Verwendung einer geeigneten Düse wird der Druck knapp unterhalb der Reaktionsschwelle des Druckminderungsventils gehalten. Die Strömungsgeräusche der Düse dürfen keinen Einfluß auf die Ergebnisse der Messungen haben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 30 s betragen.

27 Hochdruckwasserstrahlmaschine

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Quader/gemäß EN ISO 3744:1995 mit Meßabstand d = 1 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Die Hochdruckwasserstrahlmaschine ist auf der schallreflektierenden Fläche aufzustellen. Maschinen auf Gleitschienen sind auf einen 0,40 m hoben Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.

Prüfung unter Last

Die Hochdruckreinigungsmaschine ist in dem vom Hersteller angegebenen Bereich gleichförmig zu betreiben.

Während der Messung wird diejenige Düse an die Hochdruckreinigungsmaschine angeschlossen, die bei einer Benutzung entsprechend der Bedienungsanleitung den höchsten Druck erzeugt.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

28 Hydraulikhämmer

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

Halbkugel/6 Mikrophonpositionen gemäß Teil a Nummer 5/r 10 m

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Der Hammer ist für die Prüfung an einer Halterung zu befestigen und es ist ein Spezialprüfblock zu verwenden. Abbildung 28.1 verdeutlicht die Merkmale dieses Prüfblocks, während aus Abbildung 28.2 die Lage der Halterung ersichtlich ist.

Halterung

Die Halterung für den zu prüfenden Hammer muß den Anforderungen der Betriebsanleitung des Hammers, insbesondere hinsichtlich Gewichtsklasse, Hydraulik-Ausgangsleistung, Ölzufuhr und Gegendruck der Rückleitung, entsprechen.

Befestigung

Die Befestigung sowie alle Anschlüsse (Schläuche, Rohrleitungen usw.) müssen den Anforderungen der Betriebsanleitung des Hammers entsprechen. Alle Geräuschentwicklungen durch Rohrleitungen und die verschiedenen mechanischen Bauteile, die für die Installation benötigt werden, sollten ausgeschaltet werden. Es ist für einen festen Anschluß aller Bauteile zu sorgen.

Stabilität des Hammers und statische Haltekraft

Der Hammer muß von der Halterung so nach unten gedrückt werden, daß eine vergleichbare Stabilität erzielt wird wie unter normalen Betriebsbedingungen. Der Hammer ist in aufrechter Stellung zu betreiben.

Werkzeug

Für die Messungen ist ein stumpfes Werkzeug zu verwenden. Die Länge des Werkzeugs muß den Anforderungen der Abbildung 28.1 (Prüfblock) entsprechen.

Prüfung unter Last

Hydraulik-Eingangsleistung und Öldurchfluß

Die Betriebsbedingungen des Hydraulikhammers sind in geeigneter Weise einzustellen, zu messen und zusammen mit den entsprechenden vorgeschriebenen Werten zu protokollieren. Die zu prüfenden Geräte sind so zu betreiben, daß in bezug auf Hydraulik-Eingangsleistung und Öldurchfluß des Hammers mindestens 90 % des Höchstwerts erreicht werden können.

Es ist besonders darauf zu achten, daß die Gesamtunsicherheit der Meßketten ps und Q nicht mehr als ± 5 % beträgt. Dadurch wird sichergestellt, daß die Hydraulik-Eingangsleistung mit einer Genauigkeit von ± 10 % ermittelt wird. Unter Annahme einer linearen Korrelation zwischen der Hydraulik-Eingangsleistung und der emittierten Schalleistung würde dies eine Abweichung von weniger als ± 0,4 dB bei der Ermittlung des Schalleistungspegels bedeuten.

Einstellbare Bauteile, die sich auf die Geräteleistung auswirken

Die Voreinstellwerte von Druckspeichern, Druckregelventilen und anderen einstellbaren Bauteilen müssen den im Datenblatt angegebenen Werten entsprechen. Wenn mehr als eine feste Schlagzahl eingestellt werden kann, müssen die Messungen für alle Einstellungen durchgeführt werden. Mindest- und Höchstwerte sind anzugeben.

Meßgrößen

ps Mittelwert des Hydraulik-Versorgungsdrucks während des Hammerbetriebs über mindestens 10 Schlagvorgänge.
Q Mittelwert des zeitgleich mit ps gemessenen Öldurchflusses am Hammereinlaß
T Die Öltemperatur muß während der Messungen zwischen + 40 und + 60 °C liegen. Die Temperatur des Gehäuses des Hydraulikhammers muß sich vor Beginn der Messungen auf normaler Betriebstemperatur stabilisiert haben.
Pa Der Druck der Vorfüll-Gasladung in allen Druckspeichern muß bei einer stabilen Umgebungstemperatur zwischen + 15 und + 25 °C unter statischen Bedingungen (Hammer nicht in Betrieb) gemessen werden. Die gemessene Umgebungstemperatur wird ebenso protokolliert wie der gemessene Druck der Vorfüll-Gasladung im Druckspeicher.

Anhand der gemessenen Betriebsparameter zu bestimmender Parameter

Hydraulik-Eingangsleistung des Hammers PIN = ps ξ Q

Messung des Drucks in der Hydraulik-Versorgungsleitung ps

Öldurchfluß am Hammereinlaß Q

Meßpunkt für die Öltemperatur T

Beobachtungszeitraum/Ermittlung des Schalleistungspegels

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

Die Messungen werden dreimal - bei Bedarf häufiger - durchgeführt. Das Endergebnis wird als das arithmetische Mittel der zwei höchsten Werte errechnet, die um nicht mehr als 1 dB voneinander abweichen.

Abbildung 28.1

Abbildung 28.2

Definitionen
d Durchmesser des Werkzeugs (mm)
d1 Durchmesser der Amboßplatte 1 200 ± 100 mm
d2 Innendurchmesser der Amboßhalterung ≤ 1800 mm
d3 Durchmesser der Prüfblock-Abdeckplatte ≤ 2200 mm
d4 Durchmesser der Werkzeugöffnung in der Platte ≤ 350 mm
d5 Durchmesser des Werkzeugdichtung ≤ 1100 mm
h1 Sichtbare Werkzeuglänge zwischen dem untersten Punkt des Gehäuses und der Oberfläche der Werkzeugdichtung (mm) h1 = d ± d/2
h2 Dicke der Werkzeugdichtung über der Abdeckplatte ≤ 20 mm (wenn sich die Werkzeugdichtung unterhalb der Abdeckplatte befindet, ist die Dicke der Dichtung nicht beschränkt; sie kann aus Schaumgummi bestehen)
h3 Abstand zwischen dem oberen Abschluß der Abdeckplatte und dem oberen Abschluß der Amboßplatte 250± 50 mm
h4 Dicke der Plattendichtung aus absorbierendem Schaumstoff ≤ 30 mm
h5 Dicke der Amboßplatte 350 ± 50 mm
h6 Eintauchtiefe des Werkzeugs ≤ 50 mm

Wenn der Prüfblock quadratische Form hat, entspricht die größte Länge dem 0,8 9fachen des entsprechenden Durchmessers.

Der Freiraum zwischen der Abdeckplatte und der Amboßplatte kann mit elastischem Schaumgummi oder einem anderen absorbierenden Material mit einer Dichte < 220 kg/m3 gefüllt werden.

29 Hydraulikaggregate

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Das Hydraulikaggregat ist auf der schallreflektierenden Fläche aufzustellen. Aggregate auf Gleitschienen sind auf einen 0,40 m hohen Träger zu stellen, wenn in der Anweisung des Herstellers nicht anders beschrieben.

Prüfung unter Last

Während der Prüfung dürfen keine Arbeitsaggregate an das Hydraulikaggregat angeschlossen sein.

Das Hydraulikaggregat ist in dem vom Hersteller angegebenen Bereich gleichförmig zu betreiben. Es muß auf Nenndrehzahl und mit Nenndruck laufen. Nenndrehzahl und Nenndruck sind der Betriebsanleitung des Herstellers zu entnehmen.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

30 Fugenschneider

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Prüfung unter Last

Auf den Fugenschneider ist das größte vom Hersteller in der Betriebsanleitung vorgesehene Sägeblatt zu montieren. Der Motor ist mit Höchstdrehzahl zu betreiben, das Sägeblatt ist im Leerlauf.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

31 Müllverdichter

Siehe Abschnitt 37

32 Rasenmäher

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1 995

Meßumgebung

ISO 11094:1991

Im Streitfall sind die Messungen im Freien auf einem künstlichen Bodenbelag durchzuführen (ISO 11094:1991 Abschnitt 4.1.2).

Umgebungskorrektur K2A

Messungen im Freien

K2A = 0

Messungen in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der ohne den künstlichen Bodenbelag gemäß Norm EN ISO 3744:1995 Anhang a ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche /Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 11094:1991

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Wenn die Räder des Rasenmähers den künstlichen Boden um mehr als 1 cm zusammendrücken würden, sind die Räder so auf Träger zu stellen, daß sich die Aufstandspunkte der Räder auf der Höhe des nicht zusammengedrückten künstlichen Bodens befinden. Kann das Schneideaggregat nicht getrennt von den Treibrädern des Rasenmähers in Betrieb genommen werden, so muß der Rasenmäher auf Trägern geprüft werden, wobei die Schneideaggregate mit der vom Hersteller angegebenen maximalen Drehzahl laufen. Die Träger sind so zu konstruieren, daß sie keinen Einfluß auf die Meßergebnisse haben.

Prüfung ohne Last

ISO 11094:1991

Beobachtungszeitraum

ISO 11094:1991

33 Rasentrimmer/Rasenkantenschneider

Siehe Abschnitt 32

Das Gerät ist durch eine geeignete Vorrichtung so aufzustellen, daß sich das Schneideaggregat über dem Mittelpunkt der Halbkugel befindet. Bei Rasentrimmern ist der Mittelpunkt des Schneideaggregats in einem Abstand von ca. 50 mm über der Meßfläche zu halten. Im Hinblick auf die Anordnung der Schneidklingen sollten Rasenkantenschneider so nah wie möglich an der Meßfläche positioniert werden.

34 Laubbläser

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 11094:1991

Im Streitfall sind die Messungen im Freien auf einem künstlichen Bodenbelag durchzuführen (ISO 11094:1991 Abschnitt 4.1.2).

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messungen in geschlossenen Räumen

Der Wert der Konstanten K2A, der ohne den künstlichen Bodenbelag gemäß der Norm EN ISO 3744:199 5

Anhang a ermittelt wird, muß ≤ 2,0 dB sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 11094:1991

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Der Laubbläser ist wie beim normalen Gebrauch so aufzustellen, daß der Auslaß des Blasaggregats (50 ± 25) mm über dem Mittelpunkt der Halbkugel liegt. Handelt es sich um einen handgeführten Laubbläser, ist er entweder von einer Person in der Hand zu halten oder an einer geeigneten Vorrichtung anzubringen.

Prüfung unter Last

Der Laubbläser wird mit den vom Hersteller angegebenen Werten für Nenndrehzahl und Nennluftdurchsatz betrieben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

Anmerkung:
Kann ein Laubbläser auch als Laubsammler verwendet werden, so ist er in beiden Betriebsarten zu prüfen; maßgeblich ist der höhere Wert.

35 Laubsammler

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 11094:1991

Im Streitfall sind die Messungen im Freien auf einem künstlichen Bodenbelag durchzuführen (ISO 11094:1991

Abschnitt 4.1.2).

Umgebungskorrektur K2A

Messung im Freien

K2A = 0

Messungen in geschlossenen Räumen

Der Wert Konstanten K2A, der ohne den künstlichen Bodenbelag gemäß der Norm EN ISO 3744:1 995 Anhang a ermittelt wird, muß ≤ 2,0 da sein. In diesem Fall wird K2A vernachlässigt.

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 11094:1991

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Der Laubsammler ist wie beim normalen Gebrauch so aufzustellen, daß der Einlaß des Laubsammlers (50 ± 25) mm über dem Mittelpunkt der Halbkugel liegt. Handelt es sich um einen handgeführten Laubsammler, so ist er entweder von einer Person zu halten oder an einer geeigneten Vorrichtung anzubringen.

Prüfung unter Last

Der Laubsammler wird mit den vom Hersteller angegebenen Werten für Nenndrehzahl und Nennluftdurchsatz betrieben.

Beobachtungszeitraum

Der Beobachtungszeitraum muß mindestens 15 s betragen.

Anmerkung: Kann ein Laubsammler auch als Laubbläser verwendet werden, so ist er in beiden Betriebsarten zu prüfen; maßgeblich ist der höhere Wert.

36 Stapler

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Die Sicherheitsvorschriften und die Angaben des Herstellers sind zu beachten.

Betriebsart "Heben"

Bei stehendem Stapler wird die Last (aus nicht schallabsorbierendem Werkstoff, z.B. Stahl oder Beton; mindestens 70 % der in der Betriebsanleitung angegebenen effektiven Tragfähigkeit) aus der abgesenkten Stellung mit Höchstgeschwindigkeit auf die Normhubhöhe angehoben, die nach der einschlägigen europäischen Norm der Reihe "Sicherheit von Flurförderzeugen" für den betreffenden Flurförderzeug-Typ gilt. Falls die tatsächliche maximale Hubhöhe geringer ist, darf bei Einzelmessungen diese Hubhöhe verwendet werden. Die Hubhöhe ist im Prüfbericht anzugeben.

Betriebsart "Fahren"

Der Stapler ist ohne Last aus dem Stillstand mit voller Beschleunigung über eine Entfernung seiner dreifachen Länge bis zur Linie A-a (Verbindungslinie zwischen den Mikrophonpositionen 4 und 6) und weiterhin mit maximaler Beschleunigung weiter bis zur Linie B-B (Verbindungslinie zwischen den Mikrophonpositionen 2 und 8) zu fahren. Wenn die Rückseite des Fahrzeugs die Linie B-B überschritten hat, darf die Beschleunigungsfahrt abgebrochen werden.

Besitzt der Stapler mehrere Getriebegänge, so müssen diese so gewählt werden, daß über die Meßstrecke die höchstmögliche Geschwindigkeit erreicht wird.

Beobachtungszeitraum /Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

Beobachtungszeitraum:

Der resultierende Schalleistungspegel wird für alle Staplerarten wie folgt berechnet:

LWA = 10 log (0,7 x 100,1 LWAc + 0,3 ξ 100,1 LWAa)

Dabei bezeichnet der Index a den Hubbetrieb und der Index c den Fahrbetrieb.

37 Lader

Geräuschemissionsgrundnorm: EN ISO 3744:1995

Meßumgebung

ISO 6395:1 988

Meßfläche/Anzahl der Mikrophonpositionen/Meßabstand

ISO 6395:1998

Betriebsbedingungen während der Prüfung

Aufstellen der Geräte und Maschinen

Raupenlader sind auf einem Prüfgelände zu prüfen, das Abschnitt 6.3.3 der Norm ISO 6395:1988 entspricht.

Prüfung unter Last

ISO 6395:1998 Anhang C

Beobachtungszeitraum/ Ermittlung der Schalleistungspegel bei verschiedenen Betriebsbedingungen

ISO 6395:1988 Anhang C

weiter .

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 08.08.2019)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion