umwelt-online: Beschluß 93/465/EWG Konformitätsbewertungsverfahren; CE-Konformitätskennzeichnung (4)

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Konformationsbewertungsverfahren im Rahmen des Gemeinschaftsrechtes

E
N
T
W
U
R
F
A.(Interne Fertigungskontrolle) B. (Baumusterprüfung) G. (Einzel-
prüfung)
H. (umfas-
sende QS)
 

Hersteller
• hält technische Unterlagen zur Verfügung der einzelstaat-
lichen Behörden

A.a

Einschaltung der benannten Stelle

   

Hersteller unterbreitet der benannten Stelle

  • technische Unterlagen
  • Baumuster

Benannte Stelle

  • prüft Konformität mit grundlegenden Anforderungen
  • führt ggf. Prüfungen durch
  • stellt Baumusterprüfbescheinigungen aus
 

Hersteller
• legt technische Unterlagen vor

EN 29001

Hersteller
• unterhält zugelassenes QS-System für Produkt-
entwürfe

Benannte Stelle
• kontrolliert QS-System
• prüft Konformität der Entwürfe (1)
• stellt Entwurfs-
prüfbeschei-
nigungen aus (1)

               
P
R
O
D
U
K
T
I
O
N
  C. (Konformität mit Bauart) D. (QS-Produktion) E. (QS-Produkte) F. (Prüfung bei Produkten)    

A.
Hersteller
• erklärt Konformität mit grundlegenden Anforderungen
• bringt CE- Kenn-
zeichnung an
 

Hersteller
• erklärt Konformität mit zugelassener Bauart
• bringt CE-Kennzeich-
nung an

EN 29002

Hersteller
• unterhält zugelassenes QS-System für Produktion und Prüfung
• erklärt Konformität mit zugelassener Bauart
• bringt CE-Kenn-
zeichnung an

EN 29003

Hersteller
• unterhält zugelassenes QS-System für Überwachung und Prüfung
• erklärt Konformität mit zugelassener Bauart bzw. grundlegenden Anforderungen
• bringt CE-Kennzeichnung an

 

Hersteller
• erklärt Konformstät mit zugelassener Bauart bzw. grundlegenden Anforderungen
• bringt CE-Kennzeichnung an

 

Hersteller
• führt Produkt vor
• erklärt Konformität
• bringt CE-Kenn-
zeichnung an

 

Hersteller
• unterhält zugelassenes QS-System für Produktion und Prüfung
• erklärt Konformität
• bringt CE- Kennzeich-
nung an

A. a
Benannte Stelle
• prüft bestimmte Aspekte des Produkts (1)
• führt Stichproben durch (1)
 
Benannte Stelle
• prüft bestimmte Aspekte des Produkts (1)
• führt Stichproben durch (1)
 
Benannte Stelle
• erkennt QS-System an
• überwacht QS-System
 
Benannte Stelle
• erkennt QS-System an
• überwacht QS-System
 
Benannte Stelle
• prüft Konformität
• stellt Konformitäts-
bescheinigung aus
 
Benannte Stelle
• prüft Konformität mit grundlegenden Anforderungen
• stellt Konformitäts-
bescheinigung aus
 
Benannte Stelle
• überwacht QS-System
(1) Weitere Bestimmungen können in Einzelrichtlinien festgelegt werden
QS = Qualitätssicherung
QS-System = Qualitätssicherungssystem
ENDE

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