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Bestimmung der Ökotoxizität
Abbaubarkeit |
Anhang V zur RL 67/548/EWG |
C.5. 1. Methode
C.5. 1.1. Einleitung
Zweck des Verfahrens ist die Messung des biochemischen Sauerstoffbedarfs (BSB) fester oder flüssiger organischer Substanzen.
Die mit diesem Verfahren erzielbaren Prüfergebnisse gelten in erster Linie für wasserlösliche Substanzen; flüchtige und in Wasser schwer lösliche Verbindungen können zumindest grundsätzlich auch mit diesem Verfahren geprüft werden.
Die Methode ist nur für solche organischen Substanzen anwendbar, die bei den im Test verwendeten Konzentrationen keine bakterienhemmende Wirkung haben. Ist eine Substanz bei der Prüfkonzentration nicht löslich, so sind gegebenenfalls besondere Verfahren wie Ultraschalldispersion anzuwenden, um eine ausreichende Dispersion der Prüfsubstanz sicherzustellen.
Angaben zur Toxizität der Prüfsubstanz können bei der Interpretation niedriger Ergebnisse und bei der Auswahl der geeigneten Testkonzentrationen von Nutzen sein.
C.5. 1.2. Definitionen und Einheiten
Der biochemische Sauerstoffbedarf (BSB) wird definiert als die Menge an gelöstem Sauerstoff, die zur biochemischen Oxidation einer bestimmte Menge einer gelösten Substanz unter den vorgeschriebenen Bedingungen notwendig ist.
Die Ergebnisse werden dargestellt als g biochemischer Sauerstoffbedarf (BSB) pro g Prüfsubstanz.
C.5. 1.3. Referenzsubstanzen
Es wird empfohlen, eine geeignete Referenzsubstanz zur Überprüfung der Inokulumaktivität zu verwenden.
C.5. 1.4. Prinzip der Methode
Eine vorher bestimmte Menge der Prüfsubstanz wird in einem geeigneten sauerstoffreichen Medium gelöst oder dispergiert und anschließend mit einem Inokulum angeimpft und bei einer konstanten Umgebungstemperatur im Dunkeln inkubiert.
Der BSB wird aus der Differenz des Gehaltes an gelöstem Sauerstoff vor Beginn und nach Ende des Tests bestimmt. Die Testdauer muß mindestens 5 Tage, darf jedoch nicht mehr als 28.Tage betragen.
Parallel zu diesem Test ist ein Blindversuch ohne die Prüfsubstanz durchzuführen.
C.5. 1.5. Qualitätskriterien
Die BSB-Bestimmung kann nicht als valide Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit eines Stoffes angesehen werden. Dieser Test ist nur als "Screening"-Test zu betrachten.
C.5. 1.6. Beschreibung der Methode
Je nach Prüfverfahren, wird eine Lösung oder Dispersion der Prüfsubstanz in einer geeigneten Konzentration vorbereitet. Dann wird der BSB nach einem geeigneten national oder international standardisierten Verfahrens ermittelt.
C.5. 2. Daten und Auswertung
Der in der Lösung enthaltene BSB wird entsprechend dem gewählten Standardverfahren berechnet und in g Sauerstoffbedarf/g Prüfsubstanz umgerechnet.
C.5. 3. Abschlußbericht
Die angewandte Methode ist anzugeben.
Als biochemischer Sauerstoffbedarf ist der Mittelwert von mindestens drei gültigen Meßergebnissen anzugeben.
Alle für die Interpretation der Ergebnisse wichtigen Informationen und Bemerkungen sind anzugeben, insbesondere hinsichtlich Verunreinigungen, Aggregatzustand, toxischer Wirkungen und inhärenter Zusammensetzung der Prüfsubstanz, die die Ergebnisse beeinflussen können.
Wird ein Zusatz zur Hemmung der biologischen Nitrifikation verwendet, muß dies angegeben werden.
C.5. 4. Literatur
Verzeichnis der standardisierten Verfahren, z.B.:
NF T 90-103: Determination of the Biochemical Oxygen Demand.NBN 407: Biochemical Oxygen Demand.
NEN 3235 5.4: Bepaling van het biochemisch zuurstofverbruik (BZV).
The Determination of Biochemical Oxygen Demand, (Methods for the examination of Water and Associated Materials, HMSO, London).
ISO 5315: Determination of biochemical oxygen demand after n days.
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(Stand: 04.08.2022)
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