Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2026, Lebensmittel - Futtermittel |
![]() |
Durchführungsverordnung (EU) 2026/1811 der Kommission vom 24. Juli 2026 zur Zulassung von Eugenol und trans-Anethol als Zusatzstoffe in Futtermitteln für Geflügel und Ziervögel und zur Verlängerung der Zulassung von durch chemische Synthese hergestelltem trans-Anethol als Zusatzstoff in Futtermitteln für Ziervögel sowie zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1452
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2026/1811 vom 27.07.2026)
| Ergänzende Informationen |
| Liste der VO'en zur Zulassung/Verweigerung/Rücknahme/Verlängerung von Futtermittelzusatzstoffen |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 regelt die Zulassung von Zusatzstoffen zur Verwendung in der Tierernährung sowie die Voraussetzungen und Verfahren für die Erteilung und Verlängerung einer solchen Zulassung.
(2) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1452 der Kommission 2 wurden durch chemische Synthese oder durch Extraktion aus Gewürznelken oder Nelkenöl hergestelltes Eugenol und durch chemische Synthese oder Extraktion aus Kiefernöl hergestelltes 1-Methoxy-4-(prop-1(trans)-enyl)benzol - was ein Synonym für trans-Anethol ist - für zehn Jahre als Zusatzstoffe in Futtermitteln für alle Tierarten außer Geflügel und Fisch zugelassen.
(3) Es wurde ein Antrag gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 auf Zulassung von durch Extraktion aus getrockneten Gewürznelkenbaumblättern oder Gewürznelkenbaumblätteröl hergestelltem Eugenol und für die Zulassung von durch chemische Synthese und durch Extraktion aus Blättern oder Früchten des Sternanis hergestelltem trans-Anethol gestellt. Dem Antrag waren die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 vorgeschriebenen Angaben und Unterlagen beigefügt.
(4) Der Antrag betrifft die Zulassung von durch Extraktion aus getrockneten Gewürznelkenbaumblättern oder Gewürznelkenbaumblätteröl hergestelltem Eugenol und durch chemische Synthese sowie durch Extraktion aus Blättern oder Früchten des Sternanis hergestelltem trans-Anethol als Zusatzstoffen in Futtermitteln für Geflügel und Ziervögel; in diesem Zusammenhang wurde die Einordnung dieser Zusatzstoffe in die Zusatzstoffkategorie "sensorische Zusatzstoffe" und die Funktionsgruppe "Aromastoffe" beantragt.
(5) Die Kommission ist jedoch der Auffassung, dass der Antrag auf Zulassung von durch chemische Synthese hergestelltem trans-Anethol für Ziervögel als Antrag auf Verlängerung der mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1452 erteilten Zulassung zu behandeln ist, da jene Zulassung denselben Zusatzstoff betraf und die Verwendung für Ziervögel einschloss. Darüber hinaus ist die Kommission der Ansicht, dass aus Kiefernöl hergestelltes trans-Anethol, das mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1452 für Ziervögel zugelassen wurde, mit einem Höchstgehalt zugelassen werden sollte, da dafür hinsichtlich der Zusammensetzung dieselben Spezifikationen gelten wie für durch chemische Synthese hergestelltes trans-Anethol, dessen Zulassung aufgrund der zootechnischen Wirkungen dieses Zusatzstoffs bei jenen Tierarten mit einem Höchstgehalt verlängert wird. Durch den Höchstgehalt wird eine Steigerung der zootechnischen Wirkungen über die gewünschte mit der vorliegenden Zulassung angestrebte geschmackliche Wirkung hinaus verhindert.
(6) Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") kam in ihrer Stellungnahme vom 19. März 2025 3
(Stand: 30.07.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion