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Beschluss (EU) 2026/1539 des Rates vom 22. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates im Hinblick auf das Verfahren für die organoleptische Bewertung von nativem Olivenöl zu vertretenden Standpunkt
(ABl. L 2026/1539 vom 03.07.2026)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Das Internationale Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden "Übereinkommen") wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2019/848 des Rates 1 abgeschlossen.
(2) Gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b des Abkommens kann der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) (im Folgenden "Rat der Mitglieder") im Hinblick auf die Anwendung des Übereinkommens Beschlüsse fassen und Empfehlungen abgeben.
(3) Der Rat der Mitglieder soll auf seiner 123. Tagung im Juni 2026 zwei Beschlüsse in Bezug auf das Verfahren für die organoleptische Bewertung von nativem Olivenöl annehmen.
(4) Die vom IOR zu fassenden Beschlüsse werden, falls sie angenommen werden, für die Union im internationalen Handel mit den anderen Mitgliedern des IOR Rechtswirkung haben und den Inhalt von Rechtsvorschriften der Union, nämlich der Regeln über Konformitätskontrollen für Olivenöl, die von der Kommission gemäß Artikel 90a der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 angenommen wurden, beeinflussen.
(5) Die anzunehmenden Beschlüsse wurden von wissenschaftlichen und technischen Olivenöl-Sachverständigen der Kommission und der Mitgliedstaaten ausführlich erörtert. Diese Beschlüsse werden zur internationalen Angleichung der Normen für Olivenöl beitragen und einen Rahmen bilden, der einen fairen Wettbewerb beim Handel mit Erzeugnissen des Olivenölsektors gewährleisten sollte. Die Union sollte daher die Annahme dieser Beschlüsse unterstützen.
(6) Es ist daher zweckmäßig, den im Rat der Mitglieder im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zur organoleptischen Bewertungsmethode für natives Olivenöl festzulegen.
(7) Sollte die Annahme dieser Beschlüsse zurückgestellt werden, damit vor der 124. Tagung des Rates der Mitglieder ein Schriftwechsel stattfinden kann, da einige Mitglieder nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu erteilen, sollte der in diesem Beschluss festgelegte Standpunkt im Namen der Union im Wege des Schriftwechsels vertreten werden.
(8) Die Vertreter der Union im Rat der Mitglieder sollten jedoch ohne weiteren Beschluss des Rates technischen Anpassungen anderer Methoden oder Dokumente des IOR zustimmen können, falls diese technischen Anpassungen sich aus Änderungen im Zusammenhang mit den anzunehmenden Beschlüssen über die organoleptische Bewertungsmethode für natives Olivenöl ergeben.
(9) Zur Wahrung der Interessen der Union sollten die Vertreter der Union im Rat der Mitglieder jedoch die Befugnis erhalten, zu beantragen, dass die Annahme dieser Beschlüsse zurückgestellt wird, wenn vor der 124. Tagung des Rates der Mitglieder neue wissenschaftliche oder technische Informationen vorgelegt werden, die den im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt wahrscheinlich beeinflussen
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Union unterstützt die Annahme der folgenden zwei Beschlüsse über das Verfahren für die organoleptische Bewertung von nativem Olivenöl durch den Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) auf seiner 123. Tagung im Juni 2026 oder im Wege eines Schriftwechsels vor seiner 124. Tagung:
Die Vertreter der Union im Rat der Mitglieder des IOR können technischen Anpassungen anderer Methoden oder Dokumente des IOR ohne weiteren Beschluss des Rates zustimmen, wenn sich diese technischen Anpassungen aus der Überarbeitung der beiden in Artikel 1 genannten Dokumente ergeben.
Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor oder während der 123. Tagung des Rates der Mitglieder des IOR vorgelegt werden, den Standpunkt gemäß Artikel 1 wahrscheinlich beeinflussen, beantragen die Vertreter der Union im Rat der Mitglieder des IOR, dass die Annahme der in Artikel 1 genannten Beschlüsse zurückgestellt wird, bis der Standpunkt der Union auf Grundlage der neuen Informationen festgelegt ist.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 22. Juni 2026.
(Stand: 08.07.2026)
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