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Regelwerk, EU 2026, Lebensmittel - EU Bund

2026/1198 - Internationales Kakao-Übereinkommen von 2010, in der geänderten Fassung von 2022 1

(ABl. L 2026/1198 vom 15.06.2026)



zum Beschl. (EU) 2026/1199

zum Internationalen Kakao-Übereinkommen 2010

1) Fußnote Titel:

"Die vorliegende Änderung ist der Wortlaut des Internationalen Kakao-Übereinkommens von 2010 in der vom Internationalen Kakaorat geänderten Fassung."

Präambel

Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens -

  1. IN ANERKENNUNG des Beitrags des Kakaosektors zur Minderung der Armut und zur Verwirklichung der auf internationaler Ebene vereinbarten Entwicklungsziele, insbesondere der einschlägigen Ziele für nachhaltige Entwicklung,
  2. IN ANERKENNUNG der Bedeutung des Kakaos und des Kakaohandels für die Wirtschaft der Entwicklungsländer als Quelle für ein existenzsicherndes Einkommen für ihre Bevölkerung und in Anerkennung des wesentlichen Beitrags des Kakaohandels zu ihren Ausfuhrerlösen und zur Ausarbeitung ihrer Programme für wirtschaftliche und soziale Entwicklung,
  3. IN ANERKENNUNG der Bedeutung des Kakaosektors für den Lebensunterhalt von Millionen, insbesondere in den Entwicklungsländern, in denen die Kakaoerzeugung für Kleinerzeuger die wichtigste direkte Quelle für grüne Arbeitsplätze und existenzsichernde Einkommen darstellt,
  4. IN DER ERKENNTNIS, dass eine enge internationale Zusammenarbeit in Kakaofragen und ein ständiger Dialog zwischen allen Beteiligten der Kakao-Wertschöpfungskette zur nachhaltigen Entwicklung der Weltkakaowirtschaft beitragen können,
  5. IN ANERKENNUNG der Bedeutung strategischer Partnerschaften zwischen den Ausfuhrmitgliedern und den Einfuhrmitgliedern für die Verwirklichung einer nachhaltigen Kakaowirtschaft,
  6. IN ANERKENNUNG der Notwendigkeit, im Interesse der Erzeuger wie der Verbraucher die Transparenz des internationalen Kakaomarkts zu gewährleisten,
  7. IN ANERKENNUNG des Beitrags der Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1972, 1975, 1980, 1986, 1993 und 2001 zur Entwicklung der Weltkakaowirtschaft

- sind wie folgt übereingekommen:

Kapitel I
Ziele

Artikel 1 Ziele

Im Hinblick auf die Stärkung des Weltkakaosektors, die Förderung seiner nachhaltigen Entwicklung und die Steigerung des Nutzens für alle Beteiligten werden mit dem siebten Internationalen Kakao-Übereinkommen folgende Ziele verfolgt:

  1. Förderung der internationalen Zusammenarbeit in der Weltkakaowirtschaft,
  2. Schaffung eines geeigneten Rahmens für die Erörterung aller den Kakao betreffenden Fragen zwischen den Regierungen und mit dem Privatsektor,
  3. Leistung eines Beitrags zur Stärkung der Kakaowirtschaft der Mitgliedsländer durch Ausarbeitung, Entwicklung und Evaluierung geeigneter Projekte, die den zuständigen Stellen zur Finanzierung und Durchführung vorgelegt werden, und durch Erschließung von Finanzierungsquellen für Projekte, die den Mitgliedern und der Weltkakaowirtschaft zugutekommen,
  4. Erzielung fairer Preise, mit denen Erzeuger und Verbraucher in der Kakao-Wertschöpfungskette ein angemessenes Einkommen erzielen können, und Leistung eines Beitrags zu einer ausgewogenen Entwicklung der Weltkakaowirtschaft im Interesse aller Mitglieder,
  5. Verwirklichung eines existenzsichernden Einkommens für Kakaoerzeuger,
  6. Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen Kakaowirtschaft,
  7. Unterstützung der Forschung und der Anwendung ihrer Ergebnisse durch Förderung von Fortbildungs- und Informationsprogrammen, die den Transfer von für Kakao geeigneten Technologien an die Mitglieder ermöglichen,
  8. Förderung der Transparenz der Weltkakaowirtschaft und insbesondere des Kakaohandels durch Zusammenstellung, Analyse und Verbreitung einschlägiger Statistiken und Durchführung geeigneter Studien sowie Förderung der Beseitigung von Handelshemmnissen, unbeschadet nationaler Vorschriften zu gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Standards,
  9. Förderung und Unterstützung des Verbrauchs von Schokolade und Kakaoerzeugnissen, um die Nachfrage nach Kakao unter anderem unter Herausstellung der positiven Eigenschaften des Kakaos, einschließlich des gesundheitlichen Nutzens, in enger Zusammenarbeit mit dem Privatsektor zu steigern,
  10. Aufforderung der Mitglieder zur Förderung der Qualität und Sicherheit des Kakaos, mit einem Schwerpunkt auf besonderen Geschmacksmerkmalen und der Unversehrtheit der Bohnen sowie zur Entwicklung geeigneter Verfahren auf dem Gebiet der Lebensmittelsicherheit im Kakaosektor,
  11. Aufforderung der Mitglieder zur Ausarbeitung und Umsetzung von Strategien, mit denen die örtlichen Gemeinschaften und die Kleinerzeuger in die Lage versetzt werden, existenzsichernde Einkommen zu erzielen, um ihren Familien einen menschenwürdigen Lebensstandard zu ermöglichen, und damit Leistung eines Beitrags zur Minderung der Armut,
  12. Verbesserung des Zugangs zu Informationen über Finanzierungsinstrumente und -dienste, die die Kakaoerzeuger nutzen können, insbesondere über den Zugang zu Krediten und über Risikomanagementstrategien,
  13. Förderung der Wertschöpfung durch die Verarbeitung von Kakaobohnen in den Ursprungsländern und Förderung der Verwendung von Kakao in der Lebensmittel-, Kosmetik- und Pharmaindustrie,
  14. Aufforderung der Mitglieder zur Beseitigung von Marktzutrittsschranken für neue Investoren in der Kakaowirtschaft,
  15. Förderung des Handels mit Kakaoerzeugnissen.

Kapitel II
Begriffsbestimmungen

Artikel 2 Begriffsbestimmungen

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