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Regelwerk, EU 2026, Lebensmittel - EU Bund

Verordnung (EU) 2026/876 der Kommission vom 21. April 2026 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acetamiprid, Aclonifen, Deltamethrin, Oxathiapiprolin und Kaliumphosphonaten in oder auf bestimmten Erzeugnissen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2026/876 vom 22.04.2026)


Hinweis d. Red.: Die Änderung zu Anhang II ist noch nicht in der VO (EG) 396/2005 eingearbeitet.

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Für die Wirkstoffe Acetamiprid, Aclonifen, Deltamethrin, Oxathiapiprolin und Kaliumphosphonate wurden in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 Rückstandshöchstgehalte (im Folgenden "RHG") festgelegt.

(2) In Bezug auf Acetamiprid wurde gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Antrag auf Änderung der für Honig und sonstige Imkereierzeugnisse geltenden RHG gestellt. In Bezug auf Aclonifen wurde ein solcher Antrag für Anis/Anissamen gestellt. In Bezug auf Deltamethrin wurde ein solcher Antrag für Kirschen gestellt. In Bezug auf Oxathiapiprolin wurde ein solcher Antrag für Rosenkohle/Kohlsprossen, Grünkohle, Brunnenkresse sowie "Kräuter und essbare Blüten (ausgenommen Basilikum und essbare Blüten)" gestellt. In Bezug auf Kaliumphosphonate wurde ein solcher Antrag für Aprikosen und Kirschen gestellt.

(3) Alle diese Anträge wurden gemäß den Artikeln 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 von den betreffenden Mitgliedstaaten bewertet, und die Bewertungsberichte wurden an die Kommission weitergeleitet. Die Kommission leitete die Anträge, die Bewertungsberichte und die beigefügten Unterlagen an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "Behörde") weiter.

(4) Die Behörde prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für Verbraucher und gegebenenfalls für Tiere, und gab mit Gründen versehene Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen RHG ab 2. Diese Stellungnahmen wurden den Antragstellern, der Kommission und den Mitgliedstaaten übermittelt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

(5) In Bezug auf diese Anträge kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Daten geeignet sind, die RHG-Vorschläge für die zu bewertenden Waren abzuleiten oder zu bestätigen.

(6) Daher ist es angezeigt, die beantragten RHG für Acetamiprid, Aclonifen, Deltamethrin, Oxathiapiprolin und Kaliumphosphonate auf die von der Behörde empfohlenen Werte festzusetzen.

(7) Die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 sollte daher entsprechend geändert werden.

(8) Die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. April 2026

1) ABl. L 70 vom 16.03.2005 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2005/396/oj.

2) Modification of the existing maximum residue level for acetamiprid in honey. EFSa Journal 2025;23(3): e9300, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9300;

Modification of the existing maximum residue level for aclonifen in anise/aniseed. EFSa Journal 2025;23(7): e9514, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9514;

Modification of the existing maximum residue level for deltamethrin in cherries. EFSa Journal 2025;23(3): e9314, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9314;

Modification of the existing maximum residue levels for oxathiapiprolin in various crops. EFSa Journal 2025;23(2): e9273, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9273;

Modification of the existing maximum residue levels for potassium phosphonates in apricots and cherries. EFSa Journal 2025;23(2): e9232, https://doi.org/10.2903/j.efsa.2025.9232.

.

Anhang


In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005

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(Stand: 22.04.2026)

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