Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte dieEinstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2025, Chemikalien - EU Bund |
Bekanntmachung über die harmonisierte Einstufung von Titandioxid als karzinogener Stoff der Kategorie 2 durch Inhalation gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
C/2025/6670
(ABl. C, C/2025/6670 vom 10.12.2025)
Im Anschluss an mehrere Klagen (Rechtssachen T-279/20, T-283/20 und T-288/20), die für die Zwecke des Urteils verbunden wurden, erklärte das Gericht mit seinem Urteil vom 23. November 2022 die Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission 1 hinsichtlich der harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm teilweise für nichtig. Frankreich und die Kommission legten beim Gerichtshof der Europäischen Union gegen das Urteil des Gerichts ein Rechtsmittel ein, das vom Gerichtshof mit Urteil vom 1. August 2025 in den verbundenen Rechtssachen C-71/23 P und C-82/23 P zurückgewiesen wurde. Die teilweise Nichtigerklärung der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission durch das Gericht bleibt daher bestehen.
Folglich unterliegt Titandioxid in Pulverform mit mindestens 1 % Partikel mit aerodynamischem Durchmesser ≤ 10 μm nicht der harmonisierten Einstufung als karzinogener Stoff der Kategorie 2 durch Inhalation, da die in Anhang III Nummer 2 Buchstabe c der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission enthaltene Zeile mit der Indexnummer 022-006-00-2 für nichtig erklärt wird.
Darüber hinaus gelten auch die folgenden Teile der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 als für nichtig erklärt:
a) Anhang I
b) Anhang II
c) In Anhang III Anmerkung W und Anmerkung 10
![]() |
ENDE |
(Stand: 17.06.2026)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion