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Regelwerk, EU 2025, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2025/2036 des Rates vom 23. Oktober 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

(ABl. L 2025/2036 vom 23.10.2025)


Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

gestützt auf den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 17. März 2014 den Beschluss 2014/145/GASP 1 angenommen.

(2) In seinen Schlussfolgerungen vom 19. Dezember 2024 hat der Europäische Rat Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, erneut entschieden verurteilt und seine fortgesetzte Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen bekräftigt. Der Europäische Rat erklärte, dass die Bemühungen, die Fähigkeit Russlands zur Führung des Krieges weiter einzuschränken, fortgesetzt werden müssen. Er brachte auch die Bereitschaft der Union zum Ausdruck, den Druck auf Russland zu erhöhen, unter anderem durch den Erlass weiterer Sanktionen.

(3) Angesichts der anhaltenden und verschärften Aggression Russlands gegen die Ukraine, und insbesondere seiner jüngsten gezielt gegen die zivile Infrastruktur - einschließlich Energie, Wasser und Gesundheitseinrichtungen - gerichteten brutalen Militärkampagne, die großes Leid in der Zivilbevölkerung verursacht hat und die die Resilienz der Ukraine aushöhlen soll, hält es der Rat für erforderlich, weitere restriktive Maßnahmen zu erlassen.

(4) Der Rat ist insbesondere der Ansicht, dass 22 Personen und 42 Organisationen, die für Handlungen verantwortlich sind, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, in die im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten.

(5) Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Jahr 2022 hat Russland nach Schätzungen der ukrainischen Behörden knapp 20.000 ukrainische Kinder deportiert oder nach Russland oder in von Russland illegal besetzte Gebiete der Ukraine verschleppt. Diesen Kindern, von denen viele aus Waisenhäusern stammen oder von ihren Familien getrennt waren, droht häufig die Zwangsadoption oder es wird versucht, ihre ukrainische Identität auszulöschen. Diese Handlungen wurden von den Vereinten Nationen als Kriegsverbrechen verurteilt, was 2023 zum Erlass von Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs gegen führende russische Beamte, darunter Präsident Putin, führte. Darüber hinaus weisen Erkenntnisse des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte darauf hin, dass Russland durch Rechtsvorschriften sowie Bildungs- und Erziehungsprogramme systematisch politische Maßnahmen mit dem Ziel durchgeführt hat, ukrainische Kinder durch Zwang zu assimilieren und zu indoktrinieren, um ihre ukrainische Identität zurückzudrängen und ihnen pro-russischen Patriotismus und eine pro-russische Identität einzupflanzen. Zu diesen Maßnahmen gehören die militarisierte Erziehung und Schulungen an Schulen und im Rahmen organisierter patriotischer Jugendgruppen, um gegenüber Kindern, einschließlich Kindern in illegal besetzten Gebieten der Ukraine, für einen künftigen Militärdienst zu werben. Diese Deportationen und Verschleppungen stellen Verstöße gegen die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die Menschenwürde dar - einschließlich des Rechts auf Privatleben, Bildung, kulturelle Teilhabe und des Rechts auf Meinungsfreiheit und Zugang zu Informationen - und untergraben und bedrohen die Souveränität, Stabilität und Sicherheit der Ukraine.

(6) Der Rat hält es daher für erforderlich, ein zusätzliches Kriterium für die Aufnahme natürlicher oder juristischer Personen, Organisationen oder Einrichtungen in die Liste jener einzuführen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die zur Deportation, Verschleppung, Zwangsassimilation, einschließlich Indoktrination, oder militarisierten Erziehung ukrainischer Minderjähriger beitragen, verantwortlich sind, diese unterstützen oder umsetzen.

(7) Es ist angezeigt, die bestehende Ausnahmeregelung für Zahlungen, die eine Entschädigung oder eine Leistung darstellen, die nach Eintritt eines Risikos gewährt wird, auf zwei bereits gelistete Versicherungsgesellschaften auszuweiten.

(8) Der Beschluss 2014/145/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2014/145/GASP wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:

"k) natürliche Personen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die zur Deportation, Verschleppung, Zwangsassimilation, einschließlich Indoktrination, oder militarisierten Erziehung ukrainischer Minderjähriger beitragen, verantwortlich sind, oder solche Handlungen oder politischen Maßnahmen unterstützen oder umsetzen;"

2.

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