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Durchführungsverordnung (EU) 2025/1937 des Rates vom 22. September 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
(ABl. L 2025/1937 vom 23.09.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 1, insbesondere auf Artikel 32,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 angenommen.
(2) Nach dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-437/23 2 sollte ein Eintrag aus der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gestrichen werden.
(3) Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 22. September 2025.
2) Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 9. Juli 2025, Hala Almaghout/Rat der Europäischen Union, T-437/23, ECLI:EU:T:2025:701.
| Anhang |
Der nachstehende Eintrag wird aus der Liste in Anhang II Abschnitt A ("Personen") der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 gestrichen:
318. Hala Tarif ALMAGHOUT.
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ENDE |
(Stand: 23.09.2025)
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