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Regelwerk, EU 2025, Energienutzung - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2025/1759 der Kommission vom 19. Juni 2025 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung eines Netzkodex mit sektorspezifischen Vorschriften für Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/1759 vom 25.08.2025)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der VO (EU) 2019/943 und der RL (EU) 2019/944

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt 1, insbesondere auf Artikel 59 Absatz 2 Buchstabe e,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die dänische, die deutsche, die französische, die irische, die niederländische, die polnische, die portugiesische, die schwedische und die tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 der Kommission 2 enthalten einen Fehler in Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii hinsichtlich der in die Liste der Bedrohungen der Lieferkette aufzunehmenden Cyberbedrohungen. Der Fehler wirkt sich auf den Inhalt dieser Bestimmung aus.

(2) Die dänische, die deutsche, die französische und die irische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 enthalten einen Fehler in Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iv hinsichtlich der in die Liste der Bedrohungen der Lieferkette aufzunehmenden Cyberbedrohungen. Der Fehler wirkt sich auf den Inhalt dieser Bestimmung aus.

(3) Die dänische, die deutsche, die französische, die irische, die niederländische, die polnische, die portugiesische und die tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 enthalten einen Fehler in Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer v, der dem Fehler in Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer iii ähnelt und sich ebenfalls auf den Inhalt der Bestimmung auswirkt.

(4) Die dänische, die deutsche, die französische, die irische, die niederländische, die polnische, die portugiesische, die schwedische und die tschechische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Artikel 18 Absatz 2 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1366 wird wie folgt berichtigt:

1. Ziffer iii erhält folgende Fassung:

"iii) über Akteure in der Lieferkette ausgelöste Cyberangriffe;".

2. Ziffer iv erhält folgende Fassung:

"iv) Weitergabe sensibler Informationen entlang der Lieferkette, einschließlich der Nachverfolgung der Lieferkette;".

3. Ziffer v erhält folgende Fassung:

"v) Einführung von Schwachstellen oder Hintertüren in IKT-Produkten, -Diensten oder Prozessen über Akteure in der Lieferkette;".

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 19. Juni 2025

1) ABl. L 158 vom 14.06.2019 S. 54, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/943/oj.

2) Delegierte Verordnung (EU) 2024/1366 der Kommission vom 11. März 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung eines Netzkodex mit sektorspezifischen Vorschriften für Cybersicherheitsaspekte grenzüberschreitender Stromflüsse (ABl. L, 2024/1366, 24.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1366/oj).


ENDE

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