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Regelwerk, EU 2025, Energienutzung - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/462 der Kommission vom 11. März 2025 über die Anerkennung des freiwilligen Systems "US Soybean Sustainability Assurance Protocol - SSAP" zum Nachweis der Einhaltung der in der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Anforderungen für Biomasse-Brennstoffe

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/462 vom 12.03.2025)



Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung der RL (EU) 2018/2001 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen 1, insbesondere auf Artikel 30 Absätze 4 und 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Richtlinie (EU) 2018/2001 enthält Anforderungen an bestimmte Brennstoffe, nämlich Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe, Biomasse-Brennstoffe, erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs und wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe. Durch die Anforderungen an diese Brennstoffe wird sichergestellt, dass diese nur dann auf die in jener Richtlinie festgelegten Ziele angerechnet werden können, wenn sie nachhaltig hergestellt wurden und im Vergleich zu fossilen Brennstoffen zu erheblichen Treibhausgaseinsparungen führen. In Artikel 29 der Richtlinie (EU) 2018/2001 sind Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe festgelegt.

(2) Freiwillige Systeme spielen eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe die Einhaltung der Kriterien für die Nachhaltigkeit und für Treibhausgaseinsparungen nachzuweisen. Gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 können freiwillige Systeme genutzt werden, um die Einhaltung der in der genannten Richtlinie festgelegten Nachhaltigkeitskriterien für alle aus Biomasse hergestellten Brennstoffe zu bescheinigen und genaue Daten über deren Treibhausgaseinsparungen zu liefern.

(3) Am 17. August 2022 wurde für das freiwillige System "US Soybean Sustainability Assurance Protocol" (im Folgenden "SSAP") bei der Kommission ein Antrag auf Anerkennung gemäß Artikel 30 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2018/2001 eingereicht. Die Kommission hat das System bewertet und einige zu ändernde Punkte ermittelt. Im letzten erneut eingereichten Antrag vom 13. Dezember 2023 wurden die ermittelten Probleme im Rahmen des freiwilligen Systems "SSAP" behoben, und die Kommission kam zu dem Schluss, dass das freiwillige System "SSAP" die Kriterien für die Erzeugung landwirtschaftlicher Biomasse angemessen abdeckt und genaue Daten über die einschlägigen Treibhausgaseinsparungen liefert.

(4) Das System betrifft landwirtschaftliche Biomasse aus in den USa erzeugten Sojabohnen. Es deckt nur die USa und die Erzeugung und Ausfuhr der landwirtschaftlichen Biomasse aus Sojabohnen ab.

(5) Bei der Bewertung des freiwilligen Systems "SSAP" stellte die Kommission fest, dass es die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Artikel 29 Absätze 3 bis 5 der Richtlinie (EU) 2018/2001 angemessen berücksichtigt. Die Kommission stellte außerdem fest, dass das System genaue Daten über Treibhausgaseinsparungen für die Zwecke des Artikels 29 Absatz 10 der genannten Richtlinie liefert und ein Massenbilanzsystem im Einklang mit den Anforderungen des Artikels 30 Absätze 1 und 2 jener Richtlinie anwendet.

(6) Die Kommission befand, dass das freiwillige System "SSAP" den Vorschriften der Durchführungsverordnung (EU) 2022/996 der Kommission 2 angemessen entspricht.

(7) Die Bewertung des freiwilligen Systems "SSAP" durch die Kommission hat ergeben, dass es Standards für Zuverlässigkeit, Transparenz und unabhängige Audits angemessen entspricht und dass die methodischen Anforderungen des Anhangs V der Richtlinie (EU) 2018/2001 eingehalten werden.

(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für die Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen, flüssigen Biobrennstoffen und Biomasse-Brennstoffen

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Das freiwillige System "US Soybean Sustainability Assurance Protocol - SSAP", dessen Anerkennung am 13. Dezember 2023 bei der Kommission beantragt wurde, wird als Nachweis für die Konformität von Lieferungen landwirtschaftlicher Biomasse aus Sojabohnen mit Artikel 29 Absätze 3 bis 5 der Richtlinie (EU) 2018/2001 anerkannt.

Es wird anerkannt, dass das freiwillige System "SSAP" für die Zwecke des Artikels 29

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(Stand: 14.03.2025)

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