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Delegierte Verordnung (EU) 2025/29 der Kommission vom 30. Oktober 2024 zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1235 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften für Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung und das Register
(ABl. L 2025/29 vom 15.01.2025
aufgehoben)
aufgehoben
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 1, insbesondere auf Artikel 41,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurde ein einheitlicher Unionsrahmen für die Eintragung und den Schutz geografischer Angaben in den drei Agrarsektoren (Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse) geschaffen. Zu diesem Zweck wurden mit der genannten Verordnung, soweit erforderlich, Verordnungen geändert oder aufgehoben, die zuvor gesonderte Regelungen für diese Sektoren vorsahen. Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 wurde im Hinblick auf geografische Angaben im Weinsektor und die Verordnung (EU) 2019/787 im Hinblick auf geografische Angaben im Spirituosensektor geändert und die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 über geografische Angaben im Sektor landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel aufgehoben.
(2) Mit der Verordnung (EU) 2024/1143 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um ein einheitliches Verfahren für die Eintragung geografischer Angaben in den Agrarsektoren Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse festzulegen. Aus diesem Grund müssen delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die zuvor auf der Grundlage der in den sektorspezifischen Verordnungen vorgesehenen Befugnisse erlassen wurden, geändert oder aufgehoben werden, soweit dies erforderlich ist, um sie mit der Verordnung (EU) 2024/1143 und den daraus abgeleiteten Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen.
(3) Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1235 der Kommission 5 ergänzt die Verordnung (EU) 2019/787 unter anderem durch Vorschriften für Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung und das Register. Im neuen Unionsrahmen für geografische Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143, der für drei Agrarsektoren (Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse) gilt, wurden die Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1235 teilweise durch Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1143 und teilweise durch die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2025/XXX der Kommission 6 umfassend ersetzt, durch die die Verordnung (EU) 2024/1143 mit Vorschriften unter anderem für die Verfahren für Unionsänderungen sowie die Genehmigung und Mitteilung von Standardänderungen und vorübergehenden Änderungen ergänzt wird. Was den Spirituosensektor betrifft, so ist die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1235 hinfällig geworden und sollte aufgehoben werden, denn ihre Bestimmungen würden denjenigen der Verordnung (EU) 2024/1143 oder der Delegierten Verordnung (EU) 2025/XXX entgegenstehen, die auch für den Spirituosensektor gelten
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1235 wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 30. Oktober 2024
2) Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1143/oj).
3) Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 671. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1308/oj).
4) Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1151/oj).
5) Delegierte Verordnung (EU) 2021/1235 der Kommission vom 12. Mai 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften für Anträge auf Eintragung geografischer Angaben für Spirituosen, Änderungen der Produktspezifikation, die Löschung der Eintragung und das Register (ABl. L 270 vom 29.07.2021 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2021/1235/oj).
6) Delegierte Verordnung (EU) 2025/XXX der Kommission vom 30. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften für die Eintragung und den Schutz von geografischen Angaben, garantiert traditionellen Spezialitäten und fakultativen Qualitätsangaben und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014. (ABl. L, 2025/XXX, tt.mm.jjjj, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/XXX/oj).
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